Wie hoch ist die AHV-Rente?
In der Bundesverfassung steht, dass die AHV Abkürzung für Alters- und Hinterbliebenenversicherung. Sie bildet die erste staatliche Säule des Schweizer Vorsorgesystems. Dank ihr soll das Existenzminimum gesichert werden. Frauen erhalten ab Alter 64 und Männer ab Alter 65 eine ordentliche Rente aus der AHV.
die Existenz sichern soll. Die Höhe der AHV-Rente ist nach oben und unten begrenzt. Die Maximalrente ist doppelt so hoch wie die Minimalrente. In der Schweiz erhält knapp die Hälfte aller Rentenbezüger die AHV-Maximalrente.

AHV Einzelpersonen
Maximale AHV-Einzelrente pro Jahr |
Fr. 28'440 |
Minimale AHV-Einzelrente pro Jahr |
Fr. 14'220 |
AHV-Renten bei Ehepaaren
Maximale AHV-Ehepaarsrente pro Jahr |
Fr. 42'660 |
Minimale AHV-Ehepaarsrente pro Jahr |
Fr. 28'440 |
Stand: 2019 |
Anmerkung: Mit der 10. AHV-Revision wurden die Ehepaarrenten abgeschafft. Die Renten werden daher auch bei Ehepaaren an jeden Ehepartner separat ausbezahlt. Die Plafonierung gilt jedoch weiterhin.


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Wie hoch die AHV Altersrente ist, bestimmen vor allem zwei Faktoren: Die Anzahl Beitragsjahre Die Anzahl Jahre, welche bei der AHV Beiträge geleistet wurden. und das durchschnittliche Jahreseinkommen während der Beitragszeit. Wer ab dem 20. Altersjahr bis zum ordentlichen Pensionierungsalter Männer werden mit Alter 65 und Frauen neu mit Alter 64 ordentlich pensioniert und erhalten ab diesem Zeitpunkt die ordentliche AHV-Altersrente.
immer in die AHV einzahlt, erhält eine Vollrente. Wer keine Beitragslücken bei der AHV hat, erhält die Vollrente. Die Vollrente ist nicht zu verwechseln mit der Maximalrente. Die Definition der Vollrente bezieht sich nur auf die Anzahl Beitragsjahre, nicht jedoch auf die Höhe der durchschnittlichen Einkommen. Pro fehlendes Beitragsjahr wird die AHV-Rente in der Regel um rund 2.3 Prozent gekürzt. Die Minimalrente erhält jeder, sofern keine Beitragslücken vorhanden sind. Bei fehlenden Beitragsjahren Um die Vollrente zu aus der AHV zu erhalten, dürfen keine Fehljahre vorhanden sein. Unter einem Fehljahr versteht man ein Jahr, in dem keine AHV-Beiträge geleistet wurden (Auslandaufenthalt, Studium etc.). wird auch die Minimalrente gekürzt. Zusätzlich ist zur Berechnung der Höhe der AHV das durchschnittliche Jahreseinkommen massgebend, welches sich aus verschiedenen Elementen zusammen setzen kann:
- Dem aufgewerteten Durchschnitt der Jahreseinkommen
- Erziehungsgutschriften
- Betreuungsgutschriften

Durchschnittliches Einkommen bei der AHV-Rentenberechnung
Das Einkommen während der Beitragszeit wird vor der Berechnung der Höhe der AHV mit einem Faktor aufgewertet. Dieser Aufwertungsfaktor Der Aufwertungsfaktor bei der AHV dient zum Ausgleich der Inflation, damit frühere Beitragsjahre ähnlich stark gewichtet werden wie spätere. Die AHV stellt eine Aufwertungstabelle zur Verfügung. dient zum Ausgleich der Inflation, damit frühere Beitragsjahre ähnlich stark gewichtet werden wie spätere. Das aufgewertete (inflationsbereinigte) jährliche Durchschnittseinkommen für die AHV-Maximalrente muss rund 85‘000 Franken betragen. Die Genauen Beträge können anhand einer Skala eruiert werden.
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Merkblatt der AHV: RentenvorausberechnungBestellung Kontoauszug bei der AHVRentenskala 44
Wie hoch ist die AHV-Altersrente bei Ehepaaren?
Die von den Ehegatten erzielten massgeblichen Einkommen werden je zur Hälfte den Ehegatten gutgeschrieben, sobald beide Ehegatten altersbedingt Anspruch auf eine AHV-Altersrente haben (bzw. nach einer Scheidung oder wenn ein Ehegatte stirbt). Dieses Vorgehen wird Splitting genannt. Die maximale AHV-Ehepaarrente Die AHV-Ehepaarrente ist nicht doppelt so hoch wie die AHV-Einzelrente. Die von den Ehegatten erzielten massgeblichen Einkommen werden je zur Hälfte den Ehegatten gutgeschrieben, sobald beide Ehegatten altersbedingt Anspruch auf eine AHV-Altersrente haben (bzw. nach einer Scheidung oder wenn ein Ehegatte stirbt). Dieses Vorgehen wird Splitting genannt. Die maximale AHV-Ehepaarrente ist höchstens eineinhalb Mal so hoch (Plafonierung) wie die maximale AHV-Einzelrente. ist höchstens eineinhalb Mal so hoch wie die maximale AHV-Einzelrente (Plafonierung).
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13. Februar 2019 - H.Z.
Berechnung
Antwort von: VermögensPartner AG
Ihre Frau hat durch die Erwerbstätigkeit in der Schweiz einen eigenen Rentenanspruch erworben. Sobald der zweite Ehegatte die AHV-Rente bezieht, kommen bei Ihnen die Berechnungsgrundlagen als Ehepaar zum Tragen.
07. Februar 2019 - S.
Altersrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Witwer erhalten nur solange eine Witwenrente der AHV, wie die Kinder minderjährig sind. Ohne minderjährige Kinder erhalten Männer keine AHV-Witwerrente.
Bei der AHV gibt es keine Ehepaarsrente mehr: seit Jahren erhält jeder Ehegatte eine Rente für sich. Da Ihre Ehefrau nie in der Schweiz gearbeitet und gelebt hat, hat sie selber keinen AHV-Rentenanspruch erworben. Somit werden Sie im Alter Ihre eigene AHV-Altersrente erhalten.
06. Januar 2019 - E.H.
Scheidung im AHV Alter
Antwort von: VermögensPartner AG
Nach der Scheidung fällt die Plafonierung Ihrer AHV-Altersrenten weg. Somit erhält jeder von Ihnen nach der Scheidung die gesplittete und unplafonierte AHV-Altersrente.
03. Januar 2019 - V.
AHV Rente
Antwort von: VermögensPartner AG
Erreicht der zweite Ehegatte das Rentenalter der AHV werden die während der Heirat erzielten Erwerbseinkommen zwischen den beiden Ehegatten aufgeteilt und die AHV-Renten neu berechnet. Die Höhe der zukünftigen AHV-Altersrente ist neben dem durchschnittlichen massgebenden Erwerbseinkommen auch von den Erziehungsgutschriften für die Kinder sowie den Anzahl Beitragsjahren abhängig. Am einfachsten bringen Sie Ihre zukünftige AHV-Rente mit einer Rentenvorausberechnung der AHV in Erfahrung (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung).
10. November 2018 - A.A.
Erhöhung AHV-Rente / Ehepaarrente für 2019
Antwort von: VermögensPartner AG
Ja, der Bundesrat passt die AHV- und IV-Renten per 1. Januar 2019 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung an. Die minimale Einzelrente erhöht sich um 10 Franken auf 1'185 Franken und die maximale Einzelrente um 20 Franken auf 2'370 Franken. Auch die maximalen Leistungen für Ehepaare werden erhöht. Neu liegt die Plafonierungsgrenze bei 3'555 Franken (bisher: 3'525 Franken).
06. November 2018 - U.
Betrag für volle Rente
Antwort von: VermögensPartner AG
Am einfachsten bringen Sie Ihre zukünftige AHV-Altersrente mit einer Rentenvorausberechnung (Link: https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung) in Erfahrung.
31. Oktober 2018 - E.B.
Auslandschweizer
Antwort von: VermögensPartner AG
Unter der Annahme, dass Ihr Lebenspartner nie der Schweizerischen Versicherungspflicht unterstanden hat, hat er selber keinen Anspruch erworben. Somit hat die Heirat keine Auswirkung auf Ihre Altersrente.
22. Oktober 2018 - K.
Ehepaar Rente Auszahlung
Antwort von: VermögensPartner AG
Die AHV verlangt, dass die Rente auf ein persönliches Konto der leistungsberechtigten Person ausbezahlt wird. Wenn Ihre Frau lediglich die Vollmacht auf dem Konto hat, ist dies nicht ausreichend.
16. Oktober 2018 - E.P.
Rente nach Scheidung
Antwort von: VermögensPartner AG
Dies lässt sich leider nicht so einfach beantworten. Falls Ihre gemeinsamen Renten plafoniert sind, würde die Plafonierung nach der Scheidung wegfallen und sich die AHV-Altersrente erhöhen. Falls Ihre Rente aber nicht plafoniert ist, erhöht sich Ihre Rente nicht. Erkundigen Sie sich deshalb bei Ihrer Ausgleichskasse.
16. Oktober 2018 - J.C.
AHV Splitting
Antwort von: VermögensPartner AG
Ja, bei Tod eines Ehepartners wird das Einkommen analog wie bei einer Scheidung gesplittet.
12. Oktober 2018 - M.
Wohsitz in Serbien
Antwort von: VermögensPartner AG
Die Höhe Ihrer zukünftigen AHV-Altersrente ist einerseits von den Anzahl geleisteter Beitragsjahre und andererseits von Ihrem durchschnittlich erzielten Erwerbseinkommen abhängig. Mit einer Rentenvorausberechnung der AHV (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung) bringen Sie Ihre zukünftige Rente am einfachsten in Erfahrung. Die AHV-Altersrente wird unter gewissen Voraussetzungen (Nationalität CH, EU/EFTA oder eines anderen Vertragsstaates) auch im Ausland erbracht. Informationen zum Bezug aus dem Ausland finden Sie unter https://www.svazurich.ch/internet/de/home/produkte/ahv/leistungsarten/im_ausland.html.
04. Oktober 2018 - R.H.
Ehepaarrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Für die Zeit, in welcher Ihre Frau bei der AHV versichert war, hat sie einen eigenen Rentenanspruch erworben. Da Ihre Frau keine vollständige Beitragsdauer (als Frau: 43 Jahre) aufweist, hat sie lediglich Anspruch auf eine Teilrente. Weist einer der beiden Ehegatten keine vollständige Beitragsdauer auf, werden die maximalen Leistungen als Ehepaar entsprechend reduziert. Mit einer Rentenvorausberechnung der AHV bringen Sie Ihre zukünftigen Leistungen als Ehepaar am einfachsten in Erfahrung (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung).
26. September 2018 - S.T.
AHV Rente
Antwort von: VermögensPartner AG
Der Anschluss an die freiwillige AHV ist an verschiedene Bedingungen (u.a. Wohnsitz ausserhalb EU-/EFTA, minimale Versicherungsdauer in der AHV) geknüpft. Der Beitritt zur freiwilligen AHV gilt nur für den jeweiligen Antragsteller. Der Ehepartner wird somit nicht automatisch mitversichert, sondern muss selber ein Beitrittsgesuch einreichen und die Bedingungen individuell erfüllen. Unter der Annahme, dass Ihr Ehemann nicht mitversichert ist, werden Sie somit Ihre eigene AHV-Einzelrente erhalten. Weitere Informationen zur freiwilligen AHV finden Sie unter https://www.zas.admin.ch/zas/de/home/particuliers/cotiser-a-l-avs-ai-facultative.html.
24. September 2018 - J.B.
Plafonierung mit unterschiedlichen Rentenskalen
Antwort von: VermögensPartner AG
Bei nichtvollständigen Rentenskalen wird die Plafonierung als Ehepaar entsprechend reduziert. Vor der Plafonierung muss die massgebende Rentenskala ermittelt werden. Dabei wird die höhere Rentenskala doppelt und die tiefere Rentenskala einfach gezählt und durch 3 dividiert (= massgebende Rentenskala 27).
23. September 2018 - H.S.
Freiwillige AHV
Antwort von: VermögensPartner AG
Nach Ihrer Rückkehr in die Schweiz untersteht Ihre Frau der obligatorischen AHV. Erzielt sie kein Erwerbseinkommen hat Sie AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person zu leisten. Unter AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person finden Sie Informationen zur Berechnungsgrundlage. Unter Beitragsrechner können Sie die AHV-Beiträge simulieren.
18. September 2018 - P.
AHV Rente
Antwort von: VermögensPartner AG
Die Höhe Ihrer zukünftigen AHV-Altersrente ist neben der Anzahl Beitragsjahre auch vom massgebenden Einkommen und den Erziehungsgutschriften abhängig. Mit einer Rentenvorausberechnung der AHV bringen Sie Ihre zukünftige Rente am einfachsten in Erfahrung (siehe Link: https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung)
18. September 2018 - F.L
Höhe der AHV Rente?
Antwort von: VermögensPartner AG
Da Sie keine vollständige Beitragsdauer in der AHV aufweisen, werden Sie nur eine Teilrente erhalten. Die Höhe Ihrer zukünftigen Rente bringen Sie am einfachsten mit einer Rentenvorausberechnung der AHV in Erfahrung (siehe Link: https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung).
17. September 2018 - S.a.
AHV Einkommen Ehepaar
Antwort von: VermögensPartner AG
Bis Ihre Frau das ordentliche AHV-Alter erreicht, werden Sie Ihre eigene AHV-Einzelrente erhalten. Anschliessend erfolgt das Einkommenssplitting und eine Neuberechnung der beiden Einzelrenten sowie eine allfälligen Plafonierung (falls die beiden Renten die maximalen Leistungen als Ehepaar übersteigen).
13. September 2018 - E.
FL - CH
Antwort von: VermögensPartner AG
Informationen zum Abkommen zwischen der Schweiz und FL finden Sie unter https://www.ahv.li/fileadmin/user_upload/Dokumente/Online-Schalter/Beitrags-Skriptum/Beitragsskriptum-2018.pdf.
13. September 2018 - I.S.
Frühzeitig Pensionierung meines Mannes, jedoch kein Vorbezug AHV
Antwort von: VermögensPartner AG
In der Regel wirkt sich eine vorzeitige Erwerbsaufgabe nur geringfügig auf die AHV-Altersrente aus. Die Höhe der Leistungen als Ehepaar wird aber auch von Ihrem zukünftigen Einkommen beeinflusst. Mit einer Rentenvorausberechnung können Sie die Auswirkungen von der AHV simulieren lassen.
12. September 2018 - K.
AHV IM Jahr 2019
Antwort von: VermögensPartner AG
Da Sie in der Schweiz keine vollständige Beitragsdauer aufweisen (44 Jahre als Mann resp. 43 Jahre als Frau), haben Sie sich Anspruch auf eine Teilrente erworben. Für die Beitragsdauer in Österreich sollten Sie bei der dortigen Kasse Rentenansprüche erworben haben. Wenden Sie sich deshalb vor Ort an die zuständige Stelle.
11. September 2018 - B.D.
Mit65 wieviel altersrente bekomme ich
Antwort von: VermögensPartner AG
Die Höhe Ihrer zukünftigen Altersrente ist von verschiedenen Faktoren (u.a. Beitragsjahre, Höhe des Einkommens) abhängig. Am einfachsten bringen Sie Ihre zukünftige Rente mit einer Vorausberechnung der AHV in Erfahrung (siehe Link:https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung)
11. September 2018 - B.D.
Ahv mit 65
Antwort von: VermögensPartner AG
Ihre zukünftige AHV-Altersrente bringen Sie am einfachsten mit einer Rentenvorausberechnung der AHV (siehe Link: https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung) in Erfahrung.
10. September 2018 - K.
Frage zum Rente im Ausland
Antwort von: VermögensPartner AG
Ihre zukünftige AHV-Altersrente ist u.a. von Ihrem durchschnittlichen Erwerbseinkommen und den Anzahl Beitragsjahren abhängig. Mit einer Rentenvorausberechnung der AHV (siehe Link: https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung) können Sie Ihre zukünftige Rentenansprüche in Erfahrung bringen.
Beachten Sie aber, dass Sie bei Wohnsitznahme im Ausland möglicherweise Ihren Anspruch auf eine AHV-Altersrente verlieren (wenn kein Sozialversicherungsabkommen mit der Schweiz besteht). Weitere Informationen zur Rentenzahlung ins Ausland finden Sie unter https://www.zas.admin.ch/zas/de/home/particuliers/obligation-d-informer-pour-les-rentiers/quitter-la-suisse/droit-au-paiement-d-une-rente-avs-a-l-etranger.html.
07. September 2018 - K.
Ehepaarrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Nein, bei der Pensionskasse gibt es keine Ehepaar-Altersrente. Somit werden Sie aus den beiden Pensionskassen Ihre bisherigen Pensionskassenrenten erhalten.
06. September 2018 - A.
Ausland
Antwort von: VermögensPartner AG
Nehmen Sie ausserhalb der EU/EFTA Wohnsitz können Sie sich unter gewissen Voraussetzungen (Schweizer Bürger oder Bürgerrecht EU/EFTA, mindestens 5 ununterbrochene Versicherungsjahre bei der AHV) der freiwilligen AHV anschliessen. Dadurch vermeiden Sie fehlende Beitragszeiten in der AHV. Für jedes fehlende Beitragsjahr reduziert sich Ihre AHV-Rente um ca. 2.5%. Sind Sie im Ausland erwerbstätig, werden auf Ihrem Erwerbseinkommen 9.8% AHV-Beiträge erhoben.
03. September 2018 - L.E.
Ehepaarplafoniierung auch bei niedrigen AHV Renten.
Antwort von: VermögensPartner AG
Renten für Ehepaare werden grundsätzlich nur plafoniert, wenn die beiden Renten zusammen den Betrag von Fr. 3‘525 übersteigen. Bei einer unvollständigen Beitragsdauer wird der Plafonierungsbetrag jedoch entsprechend den fehlenden Beitragszeiten reduziert. In der Regel berücksichtigt die Rentenvorausberechnung der AHV aber die Plafonierung – erkundigen Sie sich deshalb bei der AHV, ob dies auch bei Ihnen so ist.
01. September 2018 - M.B.
Warum erhalten nicht verheiratete Paare höhere AHV-Renten?
Antwort von: VermögensPartner AG
Die AHV-Plafonierung bei Ehepaaren ist immer wieder in Diskussion – eine Abschaffung ist derzeit aber nicht beschlossen.
20. August 2018 - P.H.
Skala 44
Antwort von: VermögensPartner AG
Geben Sie Ihre Erwerbstätigkeit vor dem ordentlichen AHV-Alter auf, bleiben Sie weiterhin als nichterwerbstätige Person beitragspflichtig. Die Beiträge werden anhand des Renteneinkommens und Vermögens bemessen. Weisen Sie eine unvollständige Beitragsdauer (44 Jahre als Mann resp. 43 Jahre als Frau) auf, wird Ihre Rente pro fehlendes Beitragsjahr um ca. 2.5% reduziert. Die Kürzung erfolgt auch, wenn Sie das maximale jährliche Einkommen aufweisen.
18. August 2018 - H.Z.
Frage zur Rente bei Heirat
Antwort von: VermögensPartner AG
Nein, solange der zweite Ehegatte das AVH-Alter noch nicht erreicht hat, erhält der erste Ehegatte seine eigene AHV-Einzelrente. Weist Ihre Frau keine Beitragszeiten in der AHV auf, erhöhen sich Ihre AHV-Altersleistungen bei Erreichen des AHV-Alters Ihrer Frau jedoch nicht. Falls Ihre Frau aber die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllt, hat sie bei Ihrem Todesfall Anspruch auf eine Witwenrente der AHV.
13. August 2018 - K.
Minimalrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Anspruch auf eine Minimalrente setzt voraus, dass die versicherte Person eine vollständige Beitragsdauer aufweist. Bei Männern beträgt die volle Beitragszeit 44 Jahre und bei Frauen 43 Jahre. Weisen Sie fehlende Beitragszeiten auf, wird die Renten entsprechend den Fehljahren reduziert.
13. August 2018 - H.P.
Splitting
Antwort von: VermögensPartner AG
Erreicht der zweite Ehegatte das Rentenalter erfolgt das Einkommenssplitting. Dabei werden die während der Ehedauer erzielten Erwerbseinkommen zwischen den Ehegatten je hälftig aufgeteilt und die Altersrenten anhand des pro Ehegatten massgebenden Einkommens neu berechnet. Dies führt in der Regel dazu, dass sich die AHV-Altersrente des Mannes reduziert und die der Frau erhöht.
09. August 2018 - G.C.
In absehbarer Zeit Rentner
Antwort von: VermögensPartner AG
Bis zum Erreichen des AHV-Alters Ihrer zukünftigen Ehefrau werden Sie auch nach einer Heirat weiterhin Ihre bisherige AHV-Altersrente von CHF 28‘200 erhalten. Sobald der zweite Ehepartner das AHV-Alter erreicht, erfolgt ein Splitting der geleisteten Beiträge. Dabei werden die AHV-Altersrenten der beiden Ehegatten neu berechnet. Sowohl der Mann wie auch die Frau werden weiterhin eine eigene Rente ausbezahlt erhalten. Wenn die beiden Renten zusammen aber die maximalen Leistungen als Ehepaar (gemeinsam: Fr. 3‘525) übersteigen, werden die beiden Renten anteilsmässig plafoniert. Somit werden Sie ab dem Jahr 2024 nach einer Heirat im Maximum Fr. 42‘300 als Ehepaar erhalten.
07. August 2018 - L.E.
Rente vom 13.07.2018 bis 31.07.2018
Antwort von: VermögensPartner AG
Nein, Ihre Frau hat für diesen Zeitraum keinen Anspruch. Die Rente wird immer auf den ersten des nachfolgenden Geburtsmonats ausbezahlt.
07. August 2018 - J.P.
Aufschub der AHV-Rente
Antwort von: VermögensPartner AG
Bei einem AHV-Aufschub um 1 Jahr erhöht sich Ihre Altersrente um 5.2%. Beachten Sie aber, dass Sie den Aufschub der AHV innerhalb eines Jahres schriftlich mitteilen müssen. Ohne Aufschubserklärung erhalten Sie keinen Zuschlag.
04. August 2018 - M.L.
Berechnung Durchschnittseinkommen bei AHV-Beiträgen als nichterwerbstätige Person
Antwort von: VermögensPartner AG
Für die Berechnung der AHV-Rente ist das massgebende Erwerbseinkommen und nicht der geleistete Beitrag massgebend. Bei nichterwerbstätigen Personen hat deshalb eine Umrechnung der geleisteten AHV-Beiträge in ein Erwerbseinkommen zu erfolgen. Die Beiträge werden mit 10.25% in ein Einkommen umgerechnet. Ihre AHV-Beiträge entsprechen somit einem jährlichen Einkommen von Fr. 19‘092.
30. Juli 2018 - J.A.
Wie viel bekomme ich AHV Rente?
Antwort von: VermögensPartner AG
Die Höhe Ihrer zukünftigen AHV-Altersrente bringen sie am einfachsten mit einer Rentenvorausberechnung (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung) in Erfahrung.
20. Juli 2018 - M.B
AHV Rente für Neuzuzüger aus DE
Antwort von: VermögensPartner AG
Da der Partner Ihrer Mutter keine vollständige Beitragsdauer (= 44 Jahre) in der AHV aufweisen kann, wird er lediglich eine Teilrente aus der AHV erhalten. Diese ist neben der Anzahl Beitragsjahre auch vom massgebenden, durchschnittlichen Erwerbseinkommen abhängig. Bei einem massgebenden Einkommen von Fr. 78‘000 und einer Beitragszeit von 8 Jahren wird die Teilrente der AHV ca. Fr. 400 im Monat betragen.
19. Juli 2018 - D.H.
AHV - Anrechnung der Jugendjahre
Antwort von: VermögensPartner AG
Gemäss Auskunft der AHV-Ausgleichskasse bleibt die Beitragspflicht bis zum ordentlichen AHV-Alter bestehen und die Jugendjahre können nur zur Schliessung von früheren Beitragslücken verwendet werden.
13. Juli 2018 - H.
AHV- Rente für Ehefrau
Antwort von: VermögensPartner AG
Gemäss Ihren Schilderungen waren Sie nie in der Schweiz AHV-versichert und haben somit auch keinen eigenen Anspruch auf eine AHV-Altersrente erworben. Bei Ableben Ihres Mannes haben Sie aber möglicherweise Anspruch auf eine Witwenrente. Die Bedingungen, um eine Hinterbliebenenrente zu erhalten, finden Sie unter Voraussetzungen für AHV-Witwenrente.
10. Juli 2018 - B.E.
AHV Beiträge
Antwort von: VermögensPartner AG
Ja, Sie bleiben bis zum Erreichen Ihres ordentlichen AHV-Alters beitragspflichtig. Wenn Sie kein Erwerbseinkommen erzielen, werden die AHV-Beiträge anhand der fixen Renteneinkommen und des Vermögens erhoben. Weitere Informationen finden Sie unter AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person.
09. Juli 2018 - B.I.
AHV Rente bei Heirat mit Ehepartner im Ausland
Antwort von: VermögensPartner AG
Ehefrauen haben Anspruch auf eine Witwenrente, wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung ein Kind haben oder wenn sie das 45. Altersjahr zurückgelegt hat und mindestens 5 Jahre verheiratet war. Zudem muss die Ehe in der Schweiz angemeldet und anerkannt sein. Da Ihre zukünftige Ehefrau nicht in der Schweiz wohnhaft ist und nicht der Schweizerischen Versicherungspflicht unterstanden hat, hat sie selber keinen Anspruch erworben. Somit hat die Heirat keine Auswirkung auf Ihre Altersrente.
06. Juli 2018 - P.G.
AHV Deutschland - Schweiz
Antwort von: VermögensPartner AG
Wenn Ihre Frau nie in der Schweiz wohnhaft war, hat sie auch keinen eigenen AHV-Anspruch erworben. Somit werden Sie lediglich Ihre eigene AHV-Altersrente erhalten.
05. Juli 2018 - R.S.
ahv
Antwort von: VermögensPartner AG
Bis Sie Ihr AHV-Alter erreichen, wird Ihr Ehemann eine Einzelrente erhalten.
03. Juli 2018 - T.W.
Maximalrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Um Anspruch auf maximale Leistungen zu erhalten müssen Sie eine vollständige Beitragszeit (Mann: 44 Jahre / Frau: 43 Jahre) aufweisen. Um als alleinstehende Person maximale Leistungen zu erhalten, wird zudem ein durchschnittliches, massgebendes Einkommen von Fr. 84‘600 im Jahr benötigt. Als Ehepaar sollten Sie bereits ab einem gesplitteten, jährlichen Einkommen von ca. Fr. 42‘000 pro Person Anspruch auf maximale Leistungen haben.
03. Juli 2018 - B.F.
AHV Schweiz - Italien
Antwort von: VermögensPartner AG
Während der Versicherungszeit in der Schweiz haben Sie Anspruch auf eine AHV-Altersrente erworben. Da Sie aufgrund Ihrer Versicherungszeit im Ausland bei der AHV fehlende Beitragsjahre aufweisen, werden Sie eine Teilrente erhalten. Ihre zukünftigen Rentenansprüche können Sie mit einer Rentenvorausberechnung (siehe: https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung) in Erfahrung bringen.
28. Juni 2018 - A.W.
AHV-Rente verheiratetes Paar (Schweizer-Österreicherin)
Antwort von: VermögensPartner AG
Falls Ihre Frau ebenfalls in der Schweiz Wohnsitz hat, ist sie durch Ihre AHV-Beiträge gedeckt. Somit würden Sie zwei Einzelrenten erhalten. Mit einem Antrag auf die Rentenvorausberechnung können Sie Ihre zukünftige AHV-Rente in Erfahrung bringen (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung).
28. Juni 2018 - M.R.
Pension
Antwort von: VermögensPartner AG
Wenn Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind, können Sie sich in der Regel ab Alter 60 vorzeitig pensionieren lassen und Ihre Altersleistungen in Rentenform beziehen. Befindet sich Ihr Altersguthaben auf einem Freizügigkeitskonto ist jedoch lediglich eine einmalige Kapitalabfindung möglich.
20. Juni 2018 - H.M.
AHV
Antwort von: VermögensPartner AG
Die AHV-Beitragspflicht endet erst mit dem Erreichen des ordentlichen AHV-Alters. Somit hat Ihr Mann für Januar 2025 noch AHV-Beiträge zu leisten.
17. Juni 2018 - B.Z.
Mindestrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Die Höhe der AHV-Rente ist vom massgebenden durchschnittlichen Erwerbseinkommen und der Anzahl Beitragsjahre abhängig. Weisen Sie eine vollständige Beitragsdauer (bei Männern 44 Versicherungsjahre) auf, haben Sie Anspruch auf eine Vollrente. Die Vollrente liegt in Abhängigkeit des während der Beitragsdauer erzielten durchschnittlichen Erwerbseinkommens zwischen Fr. 1‘175 (= minimale Vollrente) und Fr. 2‘350 (= maximale Vollrente). Aufgrund Ihres Erwerbseinkommens hätten Sie grundsätzlich Anspruch auf maximale AHV-Altersleistungen (= Fr. 2‘350). Da Sie die für eine Vollrente benötigten 44 Beitragsjahre nicht aufweisen können, werden Sie eine entsprechende Teilrente erhalten. Als Faustregel bei Teilrenten gilt, dass jedes fehlende Beitragsjahr zu einer Kürzung Ihres ‚regulären‘ Rentenanspruchs von 2.25% führt. Weisen Sie lediglich 10 Beitragsjahre auf, wird sich Ihre AHV-Altersrente bei Anspruch auf eine maximale Teilrente auf schätzungsweise Fr. 550 im Monat belaufen.
14. Juni 2018 - B.Z.
Rentenberechnung AHV
Antwort von: VermögensPartner AG
Nein, Sie werden keine volle maximale AHV-Rente erhalten. Ihr Einkommen reicht zwar für maximale Leistungen mehr als aus, da Sie aber nicht immer bei der AHV versichert waren und folglich fehlende Beitragszeiten aufweisen, erhalten Sie lediglich eine reduzierte AHV-Altersrente (resp. eine Teilrente). Als Faustregel wird Ihre Rente pro fehlendes Beitragsjahr um ca. 2.25% tiefer ausfallen.
12. Juni 2018 - Thurnherr Bruno
AHV- und Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Falls Ihre zukünftige Frau die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllt, würde sie bei Ihrem Ableben eine Witwenrente erhalten. Evtl. hat Ihre Lebenspartnerin aber auch Anspruch auf eine Witwenrente vom Ex-Mann. Bitte beachten Sie aber, dass die AHV entweder die eigene AHV-Altersrente oder die AHV-Witwenrente ausrichtet (wobei die höhere der beiden Renten ausbezahlt wird).
Die Höhe der zukünftigen Altersrente nach der Heirat ist auch vom massgebenden Einkommen Ihrer zukünftigen Frau abhängig. Sinnvollerweise lassen Sie sich die zukünftige AHV-Altersrente Ihrer Lebenspartnerin mit einer Rentenvorausberechnung simulieren.
10. Juni 2018 - D.M.
AHV Rente und Ausland
Antwort von: VermögensPartner AG
Unter gewissen Voraussetzungen wird die AHV-Altersrente auch ins Ausland ausbezahlt. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.zas.admin.ch/zas/de/home/particuliers/obligation-d-informer-pour-les-rentiers/quitter-la-suisse/droit-au-paiement-d-une-rente-avs-a-l-etranger.html.
04. Juni 2018 - H.S.
Ehepaarrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Ihr Partner weist keine vollständige Versicherungsdauer in der AHV auf. Die fehlenden Beitragsjahre können mit einer Heirat nicht geschlossen werden und werden bei der Ehepaarrente anteilsmässig mitberücksichtigt.
04. Juni 2018 - M.H.
Abzüge von der AHV-Rente
Antwort von: VermögensPartner AG
Auf der AHV-Rente werden keine Abzüge erhoben. Sie erhalten somit den vollen Betrag ausbezahlt. Die Altersrente muss aber als Einkommen versteuert werden.
01. Juni 2018 - T.H.
AHV nachzahlen für Zuwanderer
Antwort von: VermögensPartner AG
Unter gewissen Voraussetzungen (u.a. Wohnsitz) können die letzten 5 Beitragsjahre nachbezahlt werden. Weiter zurückliegende Lücken können nicht mehr nachbezahlt werden. Wenden Sie sich an Ihre AHV-Ausgleichskasse.
31. Mai 2018 - s.b.
renteneinzahlung im ausland
Antwort von: VermögensPartner AG
Nein, in der Regel sollten Sie durch Ihre Beiträge bei den ausländischen Rentenkassen einen entsprechenden Anspruch auf eine (Teil-)Rente erworben haben.
27. Mai 2018 - S.
Rente bei unvollständiger Beitragsdauer
Antwort von: VermögensPartner AG
Während Ihrer Erwerbstätigkeit in der Schweiz haben Sie sich für diese Zeit einen Rentenanspruch erworben. Da Sie aber keine vollständige Beitragszeid aufweisen (44 Jahre als Mann, 43 Jahre als Frau) werden Sie eine Teilrente erhalten. Die Höhe der Rente ist neben der Anzahl Beitragsjahre auch vom massgebenden, durchschnittlichen Erwerbseinkommen abhängig. Mit dem Rentenschätzer der AHV (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Online-Rentensch%C3%A4tzung-ESCAL) können Sie Ihre Rente annähren. Mit einer Rentenvorausberechnung (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung) können Sie ihre zukünftige Rente von der AHV simulieren lassen.
21. Mai 2018 - N.
Ehepaarrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Nein. Bis zum Erreichen des AHV-Alters Ihrer Frau werden Sie Ihre eigene AHV-Altersrente erhalten. Falls Ihre Frau in der Schweiz lebt, hat sie gegenüber der AHV ebenfalls Ansprüche erworben. Ob Sie ab Erreichen des AHV-Alters Ihrer Frau maximale Leistungen als Ehepaar ist neben der Beitragsdauer auch vom massgebenden durchschnittlichen Einkommen abhängig.
20. Mai 2018 - L.S.
Rente
Antwort von: VermögensPartner AG
Da Ihr Ehemann fehlende Beitragszeiten aufweist, werden Sie auch nach Ihrer ordentlichen Pensionierung nicht Anspruch auf eine volle AHV-Rente haben. Am einfachsten bringen Sie Ihre zukünftige AHV-Altersrente mit einer Rentenvorausberechnung in Erfahrung (siehe Link: https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung).
20. Mai 2018 - L.S.
Rente
Antwort von: VermögensPartner AG
Da Ihr Ehemann fehlende Beitragszeiten aufweist, werden Sie auch nach Ihrer ordentlichen Pensionierung nicht Anspruch auf eine volle AHV-Rente haben. Am einfachsten bringen Sie Ihre zukünftige AHV-Altersrente mit einer Rentenvorausberechnung in Erfahrung (siehe Link: https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung).
19. Mai 2018 - B.S.
Welche Rente erhalte ich?
Antwort von: VermögensPartner AG
Am einfachsten bringen Sie Ihre AHV-Altersrente mit einer Rentenvorausberechnung (siehe Link: https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung) in Erfahrung.
16. Mai 2018 - W.K.
AHV-Beitragspflicht
Antwort von: VermögensPartner AG
Ja, Ihre Frau bleibt bis zum ordentlichen AHV-Alter beitragspflichtig und hat somit für die fehlenden 2 Jahre noch AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person leisten. Die Höhe können Sie mit dem Rechner AHV-Beiträge simulieren.
15. Mai 2018 - A.P.
Höhe der Altersrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Die Höhe der AHV Rente bemisst sich einerseits nach der Anzahl der Beitragsjahre und andererseits nach der Höhe des durchschnittlichen Einkommens. Wir empfehlen Ihnen eine Rentenvorausberechnung zu bestellen. Weitere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie auf der Seite „Antrag für eine Rentenvorausberechnung“ der AHV. Die ausbezahlte Rente muss als Einkommen versteuert werden.
15. Mai 2018 - M.L.
AHV Vorbezug
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Die Kürzung erfolgt grundsätzlich nur auf der plafonierten Rente Ihrer Ehefrau. Beachten Sie aber, dass die Plafonierung Ihrer Rente bei einem Vorbezug ebenfalls früher erfolgt (ab Zeitpunkt des Vorbezugs Ihrer Frau), was sich für dieses Jahr ebenfalls negativ auf Ihre Rente auswirken kann. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre „Flexibler Rentenbezug“ der AHV.
14. Mai 2018 - A.
Praktikum für ein Jahr - Was passiert mit bisherigen Beitragszahlungen?
Antwort von: VermögensPartner AG
Nein, als Staatsangehörige eines EU-/EFTA-Staates können Sie die AHV-Beiträge nicht zurückfordern. Sie haben mit Ihren AHV-Beiträgen aber einen Anspruch auf eine Teilaltersrente erworben. Diese wird unter gewissen Voraussetzungen auch im Ausland erbracht.
13. Mai 2018 - S. N.
Aufwertungsfaktor
Antwort von: VermögensPartner AG
Richtig, für Einkommen mit einem ersten IK-Eintrag nach 1984 wird bei Eintritt des Versicherungsfalles im Jahr 2018 ein Aufwertungsfaktor von 1.0 berücksichtigt.
12. Mai 2018 - H.H.
Verheiratet aber getrennt leben
Antwort von: VermögensPartner AG
Falls Ihre Frau die Voraussetzungen für eine Witwenrente (siehe: https://www.123-pensionierung.ch/de/ahv/witwenrente-witwerrente/) erfüllt, würde Sie eine Witwenrente erhalten.
Bei Ehepaaren erhält jeder Ehegatte eine eigene Rente ausbezahlt, wobei die gemeinsamen Leistungen den maximalen Betrag als Ehepaar nicht übersteigen dürfen.
Nein, die AHV-Beiträge während der Ehedauer müssen zwingend geteilt werden.
12. Mai 2018 - s.j.
AHV weiter einzahlen ohne einen Job
Antwort von: VermögensPartner AG
Bei nichterwerbstätigen Personen werden die AHV-Beiträge anhand des Renteneinkommens und Vermögens bemessen. Es ist nicht möglich, freiwillig höhere Beiträge zu leisten. Die Beitragshöhe können Sie mit dem AHV-Beitragsrechner simulieren. Weitergehende Informationen finden Sie unter AHV-Beiträge Frühpensio.
03. Mai 2018 - S.F
AHV-Rente bei fehlenden Beitragsjahren
Antwort von: VermögensPartner AG
Aufgrund Ihres Einkommens hätten Sie grundsätzlich Anspruch auf eine maximale AHV-Altersrente. Da Sie jedoch keine vollständige Beitragszeit aufweisen, wird Ihre Altersrente entsprechend den fehlenden Beitragsjahren gekürzt und wird sich schätzungsweise auf ca. Fr. 1‘100 im Monat belaufen.
25. April 2018 - M.VN.
Ob Heirat oder nicht
Antwort von: VermögensPartner AG
A) Wenn ich sterbe, hat sie Anrecht auf irgend eine Entschaedigung?.
Nein, die AHV kennt keine Leistungen an Lebenspartner.
B) Wenn ich sie heirate:ab wann hat sie Anrecht auf eine AHV-Witwenrente?
Um Anspruch auf eine Witwenrente zu haben, muss Ihre Frau bei Verwitwung entweder ein oder mehrerer Kinder haben (egal welchen Alters) oder das 45. Altersjahr zurückgelegt haben und mindestens 5 Jahre verheiratet gewesen sein. Zudem muss die Ehe in der Schweiz angemeldet und anerkannt worden sein.
25. April 2018 - P.F.
AHV Rente bei später Heirat
Antwort von: VermögensPartner AG
Sie können die AHV-Altersrente um 1 oder 2 ganze Jahre vorbeziehen. Machen Sie davon Gebrauch, wird die Rente um 6.8% pro Vorbezugsjahr reduziert. Da Sie Ihre Rente zwei Jahre früher beziehen, wird Ihre Rente um 13.6% gekürzt. Bei Ihrer zukünftigen Frau beträgt die Reduktion 6.8%, da sie die Rente lediglich um 1 Jahr früher bezieht.
Übersteigen die beiden Einzelrenten die maximalen Leistungen für Ehepaare (Stand 2018: Fr. 3‘525 pro Monat), werden die beiden Renten auf das erwähnte Maximum plafoniert. Die Höhe Ihrer zukünftigen AHV-Leistungen können Sie mit einer Rentenvorausberechnung (siehe: https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung) projizieren lassen.
13. April 2018 - M.V.
Ahv
Antwort von: VermögensPartner AG
Die Beiträge während der Ehedauer werden je hälftig zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Splitting bei Scheidung.
13. April 2018 - J.
Ahv Rente mit Stundenlohn
Antwort von: VermögensPartner AG
Mit einer Rentenvorausberechnung der AHV können Sie Ihre zukünftige Rente berechnen lassen (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung).
13. April 2018 - I.
Vollrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Grundsätzlich zählen nur die Beitragsjahre zwischen dem 21. Altersjahr und dem ordentlichen AHV-Alter. Sie bleiben somit grundsätzlich weiterhin AHV-Beitragspflichtig. Zwar können bei fehlenden Beitragsjahren die Jugendjahre angerechnet werden. Die AHV hat aber auch die Möglichkeit, fehlende Beiträge der letzten 5 Jahre nachzufordern.
11. April 2018 - N.
wie berechne ich meine AHV
Antwort von: VermögensPartner AG
Sie können Ihre Altersrente von der AHV vorausberechnen lassen (siehe: https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung) oder mit dem Rentenschätzer (http://acor-avs.ch/conditions) ungefähr annähern.
10. April 2018 - NK
AHV Plafonierung
Antwort von: VermögensPartner AG
Die Plafonierung der AHV-Renten als Ehepaar kommt erst dann zum Tragen, wenn die beiden eigenen AHV-Altersrenten zusammen den Betrag von Fr. 3‘525 übersteigen. Betragen die beiden Renten weniger als das Maximum wird grundsätzlich keine Plafonierung vorgenommen. Sind fehlende Beitragszeiten vorhanden, wird die Plafonierung entsprechend den Fehljahren reduziert.
06. April 2018 - M.M.
Rentenvorausberechnung
Antwort von: VermögensPartner AG
Der Antrag ist bei derjenigen Ausgleichskasse einzureichen, die aktuell für den Bezug der AHV-Beiträge zuständig ist. Die Kontaktadressen finden Sie auf www.ahv-iv.ch.
04. April 2018 - M.W.
Rentenberechnung
Antwort von: VermögensPartner AG
Die Höhe der AHV-Altersrente wird neben der Anzahl Beitragsjahre auch vom massgebenden, durschnittlichen Einkommen beeinflusst und wird sich bei 22 Beitragsjahren zwischen 7'000 Franken und 14'000 Franken im Jahr bewegen (ohne Gewähr).
29. März 2018 - T.d.
Durchschnittseinkommen
Antwort von: VermögensPartner AG
Bei der Berechnung des massgebenden durchschnittlichen Erwerbseinkommens kommt noch ein Aufwertungsfaktor zum Tragen. Auch allfällige Erziehungsgutschriften fliessen in die Berechnung hinein. Beträgt das massgebende durchschnittliche Erwerbseinkommen Fr. 85‘000 oder mehr, besteht Anspruch auf eine maximale AHV-Altersrente. Bei einem geringeren durchschnittlichen Erwerbseinkommen verringert sich die AHV-Altersrente entsprechend.
26. März 2018 - T.S.
Einkommenssplitting?
Antwort von: VermögensPartner AG
Grundsätzlich erfolgt die Einkommensteilung erst bei Eintritt des zweiten Rentenfalls sprich, wenn beide Ehepartner eine AHV-Rente beziehen. Bei Scheidungen erfolgt die Einkommensteilung nicht automatisch, sondern erst auf Antrag bei der Ausgleichskasse. Es empfiehlt sich deshalb, bei der Scheidung auch gleich das Einkommenssplitting zu beantragen. Erkundigen Sie sich deshalb bei der Ausgleichskasse, ob ein Antrag auf Einkommensteilung bereits gestellt worden ist oder nicht.
19. März 2018 - R.G.
AHV Abrechnung
Antwort von: VermögensPartner AG
Sie weisen keine vollständige Beitragszeit in der AHV auf und haben somit lediglich Anspruch auf eine Teilrente. In den Jahren, welche Sie nicht in der Schweiz versichert waren, sollten Sie eigentlich im Sozialversicherungssystem Ihres neuen Wohnsitzstaates einen Leistungsanspruch erworben haben. Nehmen Sie deshalb mit der zuständigen Behörde vor Ort Kontakt auf.
16. März 2018 - K.P.
Bekommen wir die Ehepaarrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Gemäss Ihren Schilderungen dürfte Ihr Ehemann Rentenansprüche in der Schweiz erworben haben. Somit erhalten sowohl Sie wie auch Ihr Ehemann eine Rente aus der AHV. Bei verheirateten Personen werden die beiden Einzelrenten ab einem gemeinsamen Betrag von Fr. 3‘525 plafoniert. Die Höhe Ihrer Rente können Sie mit einer Rentenvorausberechnung (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung) simulieren lassen.
11. März 2018 - S.O.
Höhe der zu erwartenden AHV-Rente
Antwort von: VermögensPartner AG
Sie können bei Ihrer AHV-Ausgleichskasse eine Rentenvorausberechnung verlangen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung
07. März 2018 - M.
Minimalrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Da Sie durch die Beiträge Ihres Ehemannes bei der AHV abgedeckt sind, haben Sie einen eigenen Rentenanspruch erworben. Somit werden Sie bereits im Jahr 2020 Ihre AHV-Rente abrufen können. Bei der Rentenberechnung werden die Erziehungsgutschriften für Kinder unter 16 Jahren mitberücksichtigt.
05. März 2018 - E.P.
Auswanderung
Antwort von: VermögensPartner AG
Falls Sie weiterhin Anspruch auf AHV-Leistungen haben, können Sie diese auch weiterhin auf eine Bankbeziehung in der Schweiz überweisen lassen.
22. Februar 2018 - J.M.
Rentenvorausrechnung
Antwort von: VermögensPartner AG
Ihre Rente können Sie mit einer Rentenvorausberechnung der AHV in Erfahrung bringen. Das entsprechende Formular und weitere Informationen finden Sie unter https://www.ahv-iv.ch/de/Merkblätter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung.
16. Februar 2018 - A.O.
Welche Rente erhalte ich?
Antwort von: VermögensPartner AG
Wenn Sie das ordentliche AHV-Alter erreichen, werden Sie zuerst Ihre eigene AHV-Altersrente erhalten. Sobald Ihre Frau das reguläre Rentenalter (= 64 Jahre) erreicht, werden die während der Ehedauer erzielten Einkommen zwischen den Ehegatten aufgeteilt und die Altersrenten neu berechnet. Zusammen dürfen die AHV-Renten aber nicht mehr als Fr. 3‘525 betragen. Mit einer Rentenvorausberechnung (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung) können Sie Ihre zukünftigen Leistungen berechnen lassen.
16. Februar 2018 - T.G.
Scheidung
Antwort von: VermögensPartner AG
Die während der Ehedauer erzielten Erwerbseinkommen werden bei der Scheidung zwischen den Ehegatten je hälftig aufgeteilt.
15. Februar 2018 - e.v.
ahv-Rente Mann nach Scheidung
Antwort von: VermögensPartner AG
Ja, auch nach einer Scheidung ist es nicht ausgeschlossen, als Mann weiterhin Anspruch auf eine maximale AHV-Rente zu haben. Voraussetzung dafür ist aber, dass das massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen nach erfolgtem Splitting Fr. 84‘600 oder mehr beträgt.
15. Februar 2018 - S.S.
Rentenhöhe bei geringen Beitragsjahren
Antwort von: VermögensPartner AG
Da Sie keine vollständige Beitragsdauer aufweisen, werden Sie eine Teilrente aus der AHV erhalten. Die Höhe Ihrer Rente ist sowohl von den Anzahl geleisteten Beitragsjahren wie auch von dem durchschnittlich erzielten Erwerbseinkommen abhängig. Mit einer Rentenvorausberechnung (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung) können Sie Ihre zukünftigen Ansprüche berechnen lassen.
14. Februar 2018 - A.
AHV Rente
Antwort von: VermögensPartner AG
Mit einer Rentenvorausberechung (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung) können Sie die AHV-Renten Ihrer Eltern berechnen lassen.
11. Februar 2018 - z.s.
bezug ahv rente mit54 oder 55 jahren
Antwort von: VermögensPartner AG
Nein, die AHV-Altersrente kann maximal um 2 Jahre (= Alter 62 für Frauen resp. Alter 63 für Männer) früher bezogen werden.
06. Februar 2018 - B.B.
Beitragsdauer AHV - Beiträge nach ordentlichem Rentenalter
Antwort von: VermögensPartner AG
Grundsätzlich werden bei Männern die Beitragszeiten vom 21. bis und mit 65. Altersjahr (= 44 Jahre) berücksichtigt (bei Frau bis zum 64. Altersjahr = 43 Jahre). Leisten Sie nach Erreichen des ordentlichen AHV-Alters weiterhin AHV-Beiträge erhöhen diese Ihre Altersrente nicht.
31. Januar 2018 - H.
Kriterien
Antwort von: VermögensPartner AG
Die Höhe der Altersrente wird grundsätzlich von zwei Faktoren bestimmt. Einerseits muss der Versicherte eine volle Beitragszeit (Männer: 44 Jahre / Frauen: 43 Jahre) aufweisen und andererseits muss das massgebende durschnittliche Jahreserwerbseinkommen Fr. 84'600 (alleinstehend) oder mehr betragen.
29. Januar 2018 - C.B.
auslàndische Rente eines Partners
Antwort von: VermögensPartner AG
Gemäss Ihrer Schilderung war Ihr Ehemann nie der Schweizerischen AHV unterstellt. Somit hat er auch keinen AHV-Anspruch erworben und Sie werden lediglich Ihre eigene AHV-Altersrente erhalten.
29. Januar 2018 - H.L.
Berechnung AHV-Rente
Antwort von: VermögensPartner AG
Ja, bei der Berechnung Ihre AHV-Altersrente werden die von Ihnen geleisteten Beiträge als nichterwerbstätige Person mitberücksichtigt.
26. Januar 2018 - Jan V.
AHV Rente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Jan
Korrekt. Weisen Sie keine vollständige Beitragsdauer auf, wird Ihre Rente pro fehlendes Beitragsjahr um rund 2.3% gekürzt. Da Sie erst ab 1995 in die AHV einbezahlt haben, wird sich Ihre Rente um ca. 9.2% kürzen.
24. Januar 2018 - H.H.
Stehe vor Pensionierung
Antwort von: VermögensPartner AG
Ihre Beitragspflicht endet erst mit dem Erreichen des ordentlichen AHV-Alters. Somit bleiben Sie auch bei einer vorzeitigen Erwerbsaufgabe weiterhin beitragspflichtig. Die Auswirkungen auf Ihre AHV-Altersrente Ihrer um 5 Monate früheren Erwerbsaufgabe dürften wohl nur marginal ausfallen. Wie hoch Ihre Rentenleistungen als Ehepaar ausfallen, können Sie mit einer Rentenvorausberechnung (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung) in Erfahrung bringen.
24. Januar 2018 - D.A.
Minimales Jahreseinkommen eines Ehepaares für die Maximalrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Bei Ehepaaren ist es nicht nötig, dass beide das maximale Einkommen (Fr. 84‘600 im Jahr) erreichen, um auf maximale Leistungen als Ehepaar zu kommen. Bereits ab einem gemeinsamen Einkommen von ca. Fr. 100‘000 sollten Sie Anspruch auf maximale Leistungen als Ehepaar haben.
21. Januar 2018 - B.F.
AHV- Rente bei Ehepaaren
Antwort von: VermögensPartner AG
Massgebend für die Altersrente ist das durchschnittlich erzielte Erwerbseinkommen. Da Sie eine leicht höhere Rente als Ihre Frau erhalten, ist Ihr massgebendes Durschnittseinkmmen etwas höher als bei Ihrer Frau ausgefallen.
21. Januar 2018 - E.B.
Ungleich hohe AHV Rente
Antwort von: VermögensPartner AG
Massgebend für die Höhe der AHV-Altersrente sind zwei Faktoren: die Beitragsdauer und das massgebende durchschnittliche Erwerbseinkommen. Weisen Sie eine volle Beitragsdauer (sprich 44 Jahre als Mann resp. 43 Jahre als Frau) auf, haben Sie Anspruch eine volle AHV-Rente. Bei fehlenden Beitragsjahren erhalten Sie eine Teilrente. Die Vollrente sagt aber noch nichts über die Höhe der AHV-Altersrente aus. Diese wird vom durchschnittlichen Erwerbseinkommen beeinflusst. Um eine maximale Vollrente zu erhalten, ist ein massgebendes durchschnittliches Jahreseinkommen von Fr. 84‘600 nötig.
16. Januar 2018 - B.S.
AHV Ehepaarrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Während der Ehedauer ist Ihre Frau grundsätzlich durch Ihr erzieltes Einkommen abgedeckt gewesen. Nach dem Sie das ordentlichen AHV-Alter erreichen, hat Ihre Frau neu als nichterwerbstätige Person AHV-Beiträge zu leisten (ansonsten können fehlende Beitragsjahre und empfindliche Renteneinbussen entstehen). Sobald Ihre Frau das AHV-Alter erreicht, werden die während der Ehedauer erzielten Einkommen zwischen den Ehegatten aufgeteilt und die Altersrenten neu berechnet. Mit einer Rentenvorausberechnung können Sie Ihre zukünftige Leistungen als Ehepaar in Erfahrung bringen (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung).
16. Januar 2018 - B.S.
AHV Ehepaarrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Seit einigen Jahren erhält jeder Ehepartner eine eigene AHV-Altersrente. Bei Ehepaaren werden die beiden Renten aber auf maximale Leistungen als Ehepaar (Fr. 3‘525 / Monat) plafoniert. Sobald Ihre Frau das ordentliche AHV-Alter erreicht und ihre eigenen Altersrente beansprucht, werden Sie somit zwei AHV-Altersrenten (eine für Ihre Frau, eine für Sie) erhalten. Fallen die beiden Renten höher als die erwähnten Fr. 3‘525 monatlich aus, werden Ihre Leistungen auf diesen Betrag plafoniert. Die Höhe Ihrer Altersrenten ist von den Anzahl Beitragsjahren und dem durchschnittlich massgebenden Jahreseinkommen abhängig. Mit einer Rentenvorausberechnung können Sie Ihre zukünftigen Altersleistungen in Erfahrung bringen.
13. Januar 2018 - M.E.
Arbeiten nach dem ordentlichen Pensionsalter
Antwort von: VermögensPartner AG
Der Bezug der AHV-Altersrente muss von der versicherten Person angemeldet werden – eine automatische Auszahlung bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters erfolgt nicht. Wenn Ihre Frau über das AHV-Alter hinaus erwerbstätig bleibt und Sie nicht auf die AHV-Rente Ihrer Frau angewiesen sind, kann sich möglicherweise ein Aufschub der Altersrente lohnen. Der Aufschub muss wie auch der Abruf der Rente schriftlich angemeldet werden. Unter AHV Aufschub finden Sie den Rentenzuschlag und weitere Informationen zum flexiblen Rentenalter vor.
Wer über das reguläre AHV-Alter hinaus erwerbstätig ist, hat weiterhin AHV-Beiträge zu leisten. Übersteigt das Erwerbseinkommen den AHV Freibetrag von CHF 16‘800 p.a. (resp. CHF 1‘400 im Monat), werden auf dem übersteigenden Teil weiterhin AHV-Beiträge fällig.
12. Januar 2018 - K.
Anspruch auf AHV-Altersrente bei Wohnsitznahme in EU-/EFTA-Staat
Antwort von: VermögensPartner AG
Als EU-/EFTA-Bürger haben Sie abgesehen von wenigen Ausnahmen Anspruch auf eine AHV-Altersrente erworben. Da Sie keine vollständige Beitragsdauer in der AHV aufweisen, werden Sie eine Teilrente erhalten. Weitere Informationen zum Rentenbezug aus dem Ausland finden Sie in der AHV-Broschüre „Die Schweiz verlassen“.
09. Januar 2018 - A.B.
AHV Rentenanspruch
Antwort von: VermögensPartner AG
Anspruch auf eine volle AHV-Rente erhalten Sie, wenn Sie ein vollständige Beitragsdauer (bei Frauen = 43 Jahre) aufweisen sprich, Sie müssen vom 21. bis zum 64. Altersjahr AHV-Beiträge geleistet haben. Während der Ehedauer ist der nichterwerbstätige Ehegatte in der Regel durch den erwerbstätigen Ehepartner abgedeckt. Eine volle Rentendauer bedeutet aber nicht, dass Sie auch Anspruch auf eine maximale AHV-Altersrente haben. Diese erhält man nur, wenn das durchschnittlich massgebende Jahreseinkommen Fr. 84'600 oder mehr beträgt.
08. Januar 2018 - E.E.
AHV Rente für jemand der 10 Jahre mehr Einbezahlt hat bis zum 75. Altersjahr.
Antwort von: VermögensPartner AG
Nein, nach dem AHV-Alter geleistete AHV-Beiträge erhöhen Ihre eigene Altersrente leider nicht. Falls Ihre Rente aber nicht ausreicht, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Ergänzungleistungen. Wenden Sie sich deshalb an Ihre AHV-Ausgleichskasse.
08. Januar 2018 - Elisabeth
Ehepaar-Rente
Antwort von: VermögensPartner AG
Hat einer der beiden Ehegatte das AHV-Rentenalter noch nicht erreicht, bleibt dieser weiterhin AHV-Beitragspflichtig. Kommen Sie der Beitragspflicht nicht nach, führt dies zu fehlenden Beitragszeiten, was zu einer Kürzung der entsprechenden AHV-Altersrente führt. Fehlende Beitragszeiten können unter gewissen Voraussetzungen innerhalb von 5 Jahren nachbezahlt werden.
08. Januar 2018 - N.H.
Lücken
Antwort von: VermögensPartner AG
Bei einer vollständigen Beitragsdauer beträgt die minimale AHV-Altersrente Fr. 1'175 und die maximale Altersrente Fr. 2'350 im Monat. Bei nichtvollständiger Beitragsdauer wird die Rente entsprechend reduziert. Mit einer Rentenvorausberechnung (siehe: https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung) können Sie Ihre zukünftige AHV-Altersrente simulieren lassen.
06. Januar 2018 - R.S.
AHV-Rente als weiterhin selbständig tätiger Rentner
Antwort von: VermögensPartner AG
Nein, da Ihre Frau selber ein Erwerbseinkommen erzielt, werden Ihre Einkünfte nach dem AHV-Alter nicht mehr gesplittet.
29. Dezember 2017 - S.T.
Auswirkung auf Splitting bei Aufschub
Antwort von: VermögensPartner AG
Der Zuschlag wird aufgrund der Summe der tatsächlich aufgeschobenen Renten bestimmt. Der ermittelte Zuschlag wird zum Rentenbetrag zum Zeitpunkt des Abrufes zur Altersrente dazugezählt und erhöht die Altersrente auch bei einer Plafonierung. Ihre Frau schiebt ihre Altersrente (Fr. 1‘633) um 1 Jahr auf und hat somit Anspruch auf einen Zuschlag von 5.2% (= Fr. 85). Somit wird sich die plafonierte Altersrente Ihrer Frau von Fr. 1‘770 auf rund Fr. 1‘855 erhöhen. Ihre eigene plafonierte Altersrente bleibt unverändert (Fr. 1'755).
19. Dezember 2017 - S. B.
Nachzahlungen für die Höhe des durchschnittlichen Einkommens
Antwort von: VermögensPartner AG
Nein, es ist nicht möglich freiwillig höhere AHV-Beiträge zu leisten.
14. Dezember 2017 - S.T.
AHV-Rente fuer mein Thailaendische Frau
Antwort von: VermögensPartner AG
Da Ihre Frau nicht in der Schweiz wohnhaft war, hat sie selber keinen eigenen Anspruch auf eine AHV-Altersrente erworben. (Falls Ihre Frau aber in der Schweiz gewohnt hat, hätte Sie für diese Zeit einen Anspruch erworben). Möglicherweise würde aber bei Ihrem Ableben ein Anspruch auf eine Witwenrente bestehen: Frauen, deren Ehegatten verstorben ist, wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung mindestens ein Kind haben oder wenn sie, ebenfalls zum Zeitpunkt der Verwitwung das 45. Altersjahr zurückgelegt haben und mindestens 5 Jahre verheiratet waren, haben Anspruch auf eine Witwenrente. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Witwenrente“.
13. Dezember 2017 - H.J. G.
Eherpaarrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Meldet Ihre Frau den Aufschub der Altersrente innerhalb 12 Monaten schriftlich an, wird Sie auf Ihrer gesplitteten AHV-Altersrente einen entsprechenden Zuschlag erhalten. Auch wenn Sie als Ehepaar maximale Leistungen erhalten, wird der Zuschlag für den Aufschub gewährt.
06. Dezember 2017 - M.
Verfügung
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Die Höhe der Altersrente ist sowohl von den Anzahl geleisteter Beitragsjahre wie auch von Ihrem durchschnittlich erzielten Erwerbseinkommen abhängig. Eine maximale AHV-Altersrente setzt eine vollständige Beitragsdauer (43 Jahre als Frau resp. 44 Jahre als Mann) und ein massgebendes, durschnittliches Erwerbseinkommen von CHF 84'600 p.a. voraus.
30. November 2017 - H.K.
Frühzeitige Pensionierung
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Die Höhe Ihrer Rente ist neben der Beitragsdauer auch von Ihrem durchschnittlichen Erwerbseinkommen abhängig. Mit einer Rentenvorausberechnung können Sie Ihre Leistung von Ihrer AHV-Ausgleichskasse berechnen lassen. Das Formular und weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung. Beziehen Sie Ihre Rente um 1 Jahr vor, wird Ihre Rente um 6.8% resp. bei einem Vorbezug von 2 Jahren um 13.6% reduziert. Ein früherer Bezug ist nicht möglich.
29. November 2017 - B.K.
Auszahlung Ehepaarrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Hat Ihr Ehemann Rentenansprüche in der Schweiz erworben, kann er ab dem ordentlichen AHV-Alter (65 Jahre) seine Altersleistungen beanspruchen. Als Ehepaar wird auf diesen Zeitpunkt ein sogenanntes Einkommenssplitting vorgenommen. Zudem unterstehen Leistungen an Ehepaare einer Plafonierung. Mit einer Rentenvorausberechnung Ihrer AHV-Ausgleichskasse können Sie sich die zukünftigen Rentenleistungen simulieren lassen.
26. November 2017 - Christian
AHV-Rente für Ehepaare
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Sobald Ihre Ehefrau das ordentliche Rentenalter erreicht, wird das sogenannten Einkommenssplitting zwischen den Ehegatten vorgenommen und Ihre AHV-Altersleistungen neu berechnet. Dabei wird das effektive Erwerbseinkommen Ihrer Frau berücksichtigt. Einen automatischen Anspruch auf maximale AHV-Leistungen als Ehepaar besteht nicht.
21. November 2017 - A.B.
Ehepaarbesteuerung
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
In rechtlich und tatsächlich ungetrennt lebender Ehe haften die Ehegatten für die Gesamtsteuer grundsätzlich solidarisch. Aus rechtlicher Sicht wären somit beide Ehegatten verpflichtet für die Steuern aufzukommen. Wie die konkrete Beteiligung aber erfolgen soll, hat jedes Ehepaar selber zu klären.
21. November 2017 - Steve
Einzel- und Ehepaarrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Gemäss der Vorausberechnung der AHV stützt sich Ihre AHV-Ausgleichskasse auf Rentenskala 42 ab. Somit weisen Sie zwei fehlende Beitragsjahre auf, was zu einer Reduktion der AHV-Altersrente führt. Zahlen Sie freiwillig in die AHV ein, können Sie fehlende Beitragszeiten vermeiden. Die Anmeldung bei der freiwilligen AHV muss jeder Ehegatte für sich selber vornehmen.
21. November 2017 - C.F.
rente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Solange Ihr Ehegatte das reguläre AHV-Alter noch nicht erreicht hat, erhalten Sie Ihre eigene AHV-Altersrente. Sobald Ihr Ehegatte das ordentliche Rentenalter erreicht, werden die Renten neu berechnet. Allfällige fehlende Beitragsjahre können zu einer Rentenkürzung führen. Lassen Sie sich deshalb Ihre Altersleistungen von der Ausgleichskasse vorausberechnen.
20. November 2017 - S.D.
Frage AHV in Neuseeland für mich
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Staatsbürger der Schweiz oder eines EU-/EFTA-Landes haben grundsätzlich Anspruch auf eine AHV-Rente, auch wenn sie im Ausland wohnen.
Gleiches gilt für Staatsbürger eines Landes, mit welchem ein Sozialversicherungsabkommen mit der Schweiz besteht. Besteht jedoch kein Sozialversicherungsabkommen verlieren Sie den Anspruch auf Ihre AHV-Rente. Unter gewissen Voraussetzungen können Sie aber eine Rückvergütung der AHV-Beiträge verlangen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/rueckkehr/rueckkehrhilfe/sozialversicherungen.html.
16. November 2017 - R. E.
AHV-Rente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Sie erreichen vor Ihrer Frau das ordentliche Rentenalter und werden somit zuerst Ihre eigene AHV-Altersrente erhalten. Falls Sie die Voraussetzungen (keine fehlenden Beitragsjahre, Höhe des durchschnittlichen massgebenden Einkommens) erfüllen, werden Sie eine Rente von Fr. 2‘350 erhalten. Falls Sie die Voraussetzungen für maximale Leistungen als Ehepaar erfüllen, werden Sie ab ordentlichem Rentenalter Ihrer Frau gemeinsam max. Fr. 3‘525 erhalten. Bezieht Ihre Frau die AHV-Altersrente früher, erfolgt auf ihrem Rentenanteil eine lebenslange Rentenkürzung (6.8% für 1 resp. 13.6% für 2 Jahre). Die genauen Leistungen können Sie mit einer Rentenvorausberechnung bei Ihrer AHV-Ausgleichskasse in Erfahrung bringen.
15. November 2017 - P.
AHV-Rente wurde abgesezt
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Erreicht der Ehepartner ebenfalls das ordentliche Rentenalter, wird die eigene AHV-Altersrente neu berechnet. Zudem unterliegen die AHV-Leistungen als Ehepaar einer Pflafonierung. Sind Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden, können Sie bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse innerhalb 30 Tage eine Einsprache machen.
13. November 2017 - Katrin H.
Frühzeitige Pensionierung
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Leisten Sie lediglich noch AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person, kann dies Ihre spätere Altersrente reduzieren. Sinnvollerweise wenden Sie sich an Ihre AHV-Ausgleichskasse um sich über die Auswirkungen zu informieren.
10. November 2017 - W.V.
Erziehungsgutschrift
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Falls die Eltern eine gemeinsame elterliche Sorge für die Kinder vereinbart haben, können Sie bestimmen, ob einer der beiden Elternteile die Erziehungsgutschrift erhalten soll oder ob diese je hälftig gutgeschrieben wird. Die Berechnung der Erziehungsgutschriften und weitere Informationen finden Sie im Merkblatt der AHV https://www.ahv-iv.ch/p/1.07.d
08. November 2017 - Agnes
Neuberechnung der Renten bei Heirat im AHV-Alter
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Als Ehepaar werden Ihre AHV-Altersleistungen auf maximal Fr. 42‘300 plafoniert. Somit würden Sie nach der Heirat weniger AHV-Renten als heute erhalten. Da eine Heirat aber auch Auswirkungen auf weitere Ebenen (z.B. Hinterbliebenenleistungen, Erbansprüche, Steuern usw.) hat, gilt es die Folgen der Heirat umfassend zu prüfen.
30. Oktober 2017 - Jon
Rentenberechnung bei freiwilliger AHV
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Weisen Sie keine vollständige Beitragsdauer (= 44 Jahre als Mann) auf, wird Ihre AHV-Altersrente entsprechend gekürzt. Mit dem Anschluss an die freiwillige AHV können Sie fehlende Beitragsjahre vermeiden. Die geleisteten freiwilligen AHV-Beiträge werden mit den geleisteten Einkommensbeiträgen für die Rentenberechnung berücksichtigt. Beachten Sie zudem, dass Sie sich nur unter gewissen Voraussetzungen und innerhalb einer gewissen Frist der freiwilligen AHV anschliessen können. Informationen zur freiwilligen AHV finden Sie unter https://www.zas.admin.ch/zas/de/home/particuliers/cotiser-a-l-avs-ai-facultative/adherer-a-l-assurance-facultative.html.
28. Oktober 2017 - M. B.
Renten Kürzung?
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Falls Ihr Ehemann erwerbstätig ist und den doppelten, minimalen AHV-Beitrag leistet, sind Sie durch Ihren Ehegatten abgedeckt.
26. Oktober 2017 - N.
Erhöhen AHV-Beiträge nach dem Rentenalter die eigene Altersrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Nein. AHV-Beiträge nach dem ordentlichen AHV-Alter erhöhen Ihre Ansprüche nicht.
25. Oktober 2017 - R.M..
AHV-Rente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Robert
Mit dem Tod Ihrer Ehefrau wird die Plafonierung der AHV-Leistungen als Ehepaar aufgehoben. Danach werden Sie Ihre gesplittete, nicht plafonierte AHV-Altersrente erhalten. Die Höhe können Sie entweder Ihrem ehemaligen Rentenbescheid entnehmen oder bei Ihrer AHV-Ausgleichskasse in Erfahrung bringen.
19. Oktober 2017 - M.
Vorbezug AHV
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Die Altersrente der AHV kann um 1 oder 2 ganze Jahre früher bezogen werden. Somit können Frauen die Rente bereits mit 62 Jahren und Männer mit 63 Jahren vorbziehen. Die lebenslange Einbusse auf der Rente beträgt 6.8% resp. 13.6%. Weitere Informationen finden Sie unter AHV-Vorbezug.
04. Oktober 2017 - Anke
Frühzeitige Pensionierung
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Anke
Sie können Ihre AHV-Altersrente um 1 oder 2 Jahre vorbeziehen. Ein Vorbezug der AHV-Rente geht aber mit einer lebenslangen Rentenkürzung einher. Diese Kürzung wird auch bei den Leistungen als Ehepaar (sprich Plafonierung) berücksichtigt, wodurch Sie gegenüber einem ordentlichen Abruf einen Verlust erleiden. Weitere Informationen finden Sie unter Vorbezug AHV.
02. Oktober 2017 - Hans
Plafonierung bei Aufschub der AHV-Rente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Nein, der Zuschlag aufgrund des Aufschubes wird nicht plafoniert. Der frankenmässige Zuschlag ist ein Festbetrag, der einem Prozentsatz des Durchschnitts der aufgeschobenen Renten entspricht. Der Zuschlag wird deshalb aufgrund der Summe der tatsächlich aufgeschobenen monatlichen Rentenbeträge festgesetzt. Der so ermittelte Zuschlag wird zum Rentengrundbetrag zum Zeitpunkt des Abrufs der Rente dazugezählt. Beachten Sie aber, dass der Aufschub rechtzeitig schriftlich angemeldet werden muss – ohne Anmeldung erhalten Sie keinen Zuschlag.
25. September 2017 - Hans
Erhöhung Plafonierung AHV-Ehepaar-Rente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Hans
Die Altersreform wurde vom Stimmvolk abgelehnt. Somit wird auch die Plafonierung als Ehepaar bei der AHV nicht angehoben und verbleibt bei 150%.
19. September 2017 - R.
Rente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Mit Australien besteht ein Sozialversicherungsabkommen. Dies bewirkt, dass Renten der AHV/IV in der Regel auch ins Ausland bezahlt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie den Anspruch an die Rente aktiv anmelden müssen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der „Zentralen Ausgleichskasse“.
17. September 2017 - C.G.
Splitting
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Nein, die Beitragsjahre Ihrer Frau sind während dieser Zeit grundsätzlich durch Ihre AHV Beiträge erfüllt. Jedoch wird bis zu Ihrer Pensionierung Ihrer Frau für diese Zeit kein Einkommen zugeschrieben. Daher dürfte die AHV Rente Ihrer Frau entsprechend tiefer ausfallen. Sobald Sie ebenfalls das Pensionsalter erreichen, erfolgt das Splitting und die Renten werden neu berechnet und gegebenenfalls plafoniert.
12. September 2017 - E.H.
Berechnung Altersrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Sie haben die Möglichkeit eine Rentenvorausberechnung bei der AHV zu verlangen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite „Antrag für eine Rentenvorausberechnung“.
05. September 2017 - A.C.
Auszahlung Rente (Hausfrau+verheiratet)
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Wir empfehlen Ihnen, eine Rentenvorausberechnung bei der AHV zu beantragen. Das Vorgehen sowie die notwendigen Formulare finden Sie auf der Seite „Antrag für eine Rentenvorausberechnung“.
28. August 2017 - M.
AHV Kanada/Witwerrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Sofern Ihr Ehemann nie der Schweizer AHV unterstellt war, würde gemäss Auskunft der AHV in der Regel die Einzelrente zur Auszahlung kommen. Ein Anspruch auf eine Witwerrente in Ihrem Todesfall würde nur bestehen, solange Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind. Ausserdem müsste die Ehe in der Schweiz angemeldet und anerkannt sein. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Witenrente/Witwerrente“.
26. August 2017 - Jean-Jacques
Rente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Jean-Jacques
Falls Sie eine vollständige Beitragsdauer aufweisen, haben Sie auch bei einem geringen Einkommen Anspruch auf die minimale AHV-Altersrente (Stand 2017: CHF 1'175/Monat). Weisen Sie zusätzlich fehlende Beitragsjahre auf, wird die Rente entsprechend der Fehlzeiten reduziert. Mit einer Vorausberechnung können Sie Ihre zukünftige AHV-Rente simulieren lassen. Das Antragsformular und weitere Informationen zur Rentenvorausberechnung finden Sie unter https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung).
24. August 2017 - Eva
Fehlende Beitragsjahre bei Wohnsitz im Ausland schliessen
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Nehmen Sie Wohnsitz in einem EU-/EFTA-Staat können Sie sich nicht mehr der freiwilligen AHV anschliessen. Weitere Informationen finden Sie unter Beitritt zur freiwilligen AHV.
16. August 2017 - W.
Spezialfall Ehepaarrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Bei verheirateten Paaren erfolgt das Splitting sobald der jüngere Ehepartner das Pensionierungsalter erreicht. Nach dem Splitting werden die Renten neu berechnet und gegebenenfalls eine Plafonierung. Die Beitragslücken Ihrer Ehefrau hätten unter Umständen eine Kürzung des Plafonds für Ehepaare zu Folge.
12. August 2017 - M.
AHV-Beiträge bei IV-Rente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Als Bezügerin einer IV-Rente gelten Sie aus Sicht der AHV als nichterwerbstätige Person und müssen entsprechende AHV-Beiträge leisten. Wenden Sie sich deshalb an Ihre Ausgleichskasse.
10. August 2017 - H. M.
AHV - Einzelrente oder Ehegattenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Solange Ihre Frau das AHV-Alter noch nicht erreicht hat, erhalten Sie von der AHV eine Einzelrente.
08. August 2017 - B.W.
Einfluss Heirat im Rentenalter
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Bruno
Ihre Frau hat nicht in die AHV einbezahlt und hat somit auch keine Ansprüche erworben. Somit hat die Heirat keine Auswirkung auf Ihre AHV-Altersrente – Sie werden weiterhin eine AHV-Einzelrente erhalten. Falls Ihre zukünftige Ehefrau die Bedingungen für eine Witwenrente erfüllt, würde Sie bei Ihrem Ableben aber Anspruch auf eine Hinterbliebenenleistung haben. Die Bedingungen und weitere Informationen finden zu den Hinterbliebenenleistungen finden Sie unter Witwenrente AHV.
06. August 2017 - Gabriel
Höhe der AHV-Rente bei unvollständiger Beitragsdauer
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Gabriel
Die Höhe Ihrer Altersrente ist einerseits von Ihrem durchschnittlichen Einkommen und andererseits von der Anzahl Beitragsjahre abhängig. Da Sie nicht seit dem 21. Altersjahr in der AHV versichert waren, werden Sie eine Teilrente erhalten. Mit einer Rentenvorausberechnung können Sie Ihre zukünftigen Ansprüche simulieren lassen. Informationen und das Anmeldeformular finden Sie unter: https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung.
30. Juli 2017 - R.F.
Ausbildungszulage für meine Tochter
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Ihre Tochter darf währen der Ausbildung einen Job annehmen. Damit noch eine Ausbildungszulage bezogen werden kann, darf das Erwerbseinkommen aber nicht mehr als Fr. 2‘350 im Monat betragen.
27. Juli 2017 - Ferdinand
Rente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Ferdinand
Um auf eine maximale Altersrente (Fr. 2'350/Monat) zu erhalten, müssen Sie zwei Voraussetzungen erfüllen: einerseits müssen Sie eine vollständige Beitragsdauer (= 44 Jahre als Mann) aufweisen und andererseits müssen Sie auf ein durchschnittliches, massgebendes Erwerbseinkommen von Fr. 84'600 oder mehr kommen. Erfüllen Sie diese Bedingungen nicht, haben Sie keinen Anspruch auf die maximale AHV-Rente.
17. Juli 2017 - Tanja
AHV Altersrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Tanja
Sie können bei der für Sie zuständigen AHV-Ausgleichskasse eine Rentenvorausberechnung verlangen. Das Antragsformular und weitere Informationen zur Rentenvorausberechnung erhalten Sie unter https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung.
07. Juli 2017 - R.D.
AHV Rente bei Todesfall eines Ehepartners
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Im Todesfall Ihres Ehegatten hätten Sie, sofern Sie die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllen, Anspruch auf Ihre eigene Rente plus eines Zuschlags von 20% oder 80% der Rente Ihres Ehemannes. Der höhere der beiden Beträge würde ausbezahlt. Ein allfällige Plafonierung für Ehepaare fällt weg, jedoch darf die Witwenrente nicht höher sein als die maximale Einzelrente von derzeit CHF 2‘350 (Stand 2017).
28. Juni 2017 - H.S.
Rente Mann
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Für Witwer besteht lediglich ein Anspruch auf eine Witwerrente solange sie Kinder unter 18 Jahren haben. Im Todesfall Ihrer Ehefrau würden Sie weiterhin Ihre eigene (nach der Pensionierung Ihrer Ehefrau neu berechnete) Rente bekommen. Lediglich die Plafonierung für Ehepaar würde in diesem Fall wegfallen. Das Maximum einer Rente für eine Einzelperson beläuft sich, stand heute, auf CHF 2‘350 pro Monat.
23. Juni 2017 - M.
Beitragslücken
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
AHV Beitragslücken können längstens für 5 Jahre nachbezahlt werden. Danach ist dies nicht mehr möglich. Allenfalls können mit einzelnen Jugendjahren Lücken aufgefüllt werden. Eine AHV Beitragszahlung nach Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters erhöht die Leistungen der AHV nicht mehr. Falls Ergänzungsleistungen nicht ausreichen, müsste das zuständige Sozialamt kontaktiert werden.
17. Juni 2017 - Jürg
Ehepaarrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Jürg
Möchten Sie wissen, wie hoch Ihre späteren AHV-Altersleistungen ausfallen, können Sie eine Rentenvorausberechnung verlangen. Das entsprechende Antragsformular und weitere Informationen dazu finden Sie unter https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung.
15. Juni 2017 - Rudolf G.
Frühpensionierung - wie hoch ist mein AHV-Beitrag für diese 2 Jahre
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Für die Berechnung Ihrer AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person sind sowohl Ihre Renteneinkünfte sowie Ihr (steuerbares) Vermögen massgebend. Ihre Renteneinkünfte werden mit Faktor 20 in ein Kapital umgerechnet und zum Vermögen dazu addiert. Mit dem Beitragsrechner AHV Nichterwerbstätige können Sie Ihre AHV-Beiträge annähern.
04. Juni 2017 - M.K.
Witwenrente der eingebürgerten Ehefrau
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Die IV-Rente wird ab Zeitpunkt der Pensionierung durch die AHV Rente abgelöst. Die voraussichtliche Höhe der AHV Rente können Sie, falls nicht bereits geschehen, bei der Ausgleichskasse anfragen. Sofern Ihre Frau die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllt, würde Sie voraussichtlich 80% Ihrer Rente erhalten. Bitte beachten Sie, dass zum Zeitpunkt der Pensionierung der Ehefrau die während der Ehe geleisteten Beiträge hälftig geteilt und die Renten neu berechnet werden. Dies kann ebenfalls einen Einfluss auf die Höhe Ihrer Rente haben. Wir empfehlen Ihnen, wie erwähnt, die voraussichtliche Höhe der AHV Rente berechnen zu lassen. Sie können dies mit dem „Antrag für eine Rentenvorausberechnung“ vornehmen.
02. Juni 2017 - A.B.
Verheiratet, Höhe AHV und Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Die Höhe der AHV Rente bemisst sich unter anderem nach den geleisteten Beiträgen. Da Ihre Frau zu keinem Zeitpunkt in der Schweiz AHV Beiträge geleistet hat, wird sich grundsätzlich auch Ihre Rente nicht verändern. Erfüllt Ihre Frau zum Zeitpunkt Ihres Todes die Voraussetzungen für eine Witwenrente, so erhält sie diese ausbezahlt, unabhängig davon, ob sie Beiträge geleistet hat. Bitte beachten Sie aber, dass die Ehe zwingend in der Schweiz angemeldet und anerkannt sein muss.
31. Mai 2017 - P.W.
AHV
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Ihre Altersrente ist neben der Anzahl Beitragsjahre auch von Ihrem durchschnittlichen Erwerbseinkommen abhängig. Weisen Sie keine fehlenden Beitragszeiten auf beträgt die minimale AHV-Altersrente CHF 1‘175 und setzt ein durchschnittliches Erwerbseinkommen von Fr. 14‘100 oder weniger voraus. Ist Ihr massgebendes durchschnittliches Erwerbseinkommen höher aus, erhalten Sie auch eine höhere AHV-Altersrente. Da Sie bis auf die letzten 4 Jahre Beiträge über Ihren Lohn geleistet haben, dürfte Ihre Altersrente höher als die Minimalrente ausfallen. Mit einer Rentenvorausberechnung bei der AHV bringen Sie in Erfahrung, wie hoch Ihre spätere Altersrente ausfallen wird. Das Formular für die Vorausberechnung und weitere Informationen finden Sie unter https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung.
30. Mai 2017 - B.
AHV Bezug
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Die minimale Beitragsdauer um einen Anspruch auf eine Rentenleistung zu begründen liegt bei einem Jahr. Wurden nur während eines Jahres Beiträge geleistet so kommt die Rentenskala 1 zur Anwendung. Die entsprechende Höhe der voraussichtlichen Rente finden Sie in den „Rententabellen“.
30. Mai 2017 - R.Z.
AHV für Ehepartner bei Scheidung und Ableben
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Bei einer Scheidung werden die AHV Beiträge welche während der Ehedauer eingebracht wurden hälftig geteilt und die Renten neu berechnet. Dies geschieht ebenfalls sobald der zweite Ehepartner das ordentliche Pensionierungsalter erreicht. Zusätzlich erfolgt unter Umständen per diesem Zeitpunkt eine Plafonierung der Rente für Ehepaare.
Sollten Sie ableben hätte Ihre Ehefrau Anspruch auf eine Witwenrente. Diese bemisst sich vor erreichen des ordentlichen Pensionsierungsalters auf 80% der Rente des Verstorbenen. Ab Pensionierung der Witwe würden entweder ihre eigene Rente plus eines Zuschlags von 20% oder weiterhin 80% der Rente des Verstorbenen ausbezahlt. Der höhere der beiden Beträge würde ausbezahlt.
29. Mai 2017 - Kurt Schwinn
Ab wann ist man Ehepaar rentenberechtigt
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Nein, die Leistungen als Ehepaar werden erst bei Abruf der Rente des zweiten Ehegatten erbracht. Solange Ihre Frau ihre Rente nicht bezieht erhalten Sie, bis zum Erreichen des ordentlichen Pensionsalters Ihrer Frau, Ihre eigene Rente ausbezahlt. Bei Pensionierung Ihrer Ehefrau erfolgt das Splitting und die Neuberechnung der Renten und gegebenenfalls eine Plafonierung für Ehepaare.
25. Mai 2017 - N.S.
AHV Rente nach Versterben des Ehemannes
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Die Witwenrente bemisst sich entweder auf ihre eigene Rente plus eines Zuschlags von 20% oder 80% der Rente Ihres verstorbenen Ehegatten. Die Plafonierung für Ehepaare fällt im Todesfall weg. Die höhere der beiden Renten wird ausbezahlt wobei diese die Maximalrente für Einzelpersonen von derzeit CHF 2‘350 nicht überschreiten darf. Es wird nur eine Rente ausbezahlt.
19. Mai 2017 - T.
Eingetragene Partnerschaft, im Ausland lebend
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Grundsätzlich ist die eingetragene Partnerschaft der Ehe gleichgestellt. Die Höhe der AHV Rente wird individuell pro Person gerechnet, die frühere Ehepaar Rente existiert nicht mehr. Bei Ehepaaren wird die Höhe der Summe beider Renten plafoniert. Da Ihr Partner aber zu keinem Zeitpunkt der AHV angeschlossen war, dürfte er keinen Anspruch auf eine Rente haben. Somit wird Ihre Rente als Einzelrente ausbezahlt.
12. Mai 2017 - M.Z.
Rentenschätzung
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Einen jährlichen Bescheid ist bei der AHV nicht vorgesehen. Mit dem Rentenschätzer der AHV-Altersrente http://www.ahv-services.ch/reschweb/rentenform.aspx können Sie Ihre zukünftige Rente aber online selber simulieren.
01. Mai 2017 - K.
Neue Ehepaarrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Dies kommt darauf an, ob Ihre Frau AHV-Beitragsjahre in der Schweiz aufweist oder nicht. Falls Sie in der AHV nie versichert war, hat Ihre zukünftige Ehefrau keinen Anspruch auf eine eigene Altersrente aus der AHV. Somit würde nach Ihrer Heirat weiterhin Ihre eigene AHV-Altersrente ausbezahlt. Falls Ihre zukünftige Ehefrau aber Beitragszeiten in der AHV aufweist, werden Ihre Rentenleistungen neu berechnet, evtl. plafoniert und bei einer unvollständigen Beitragsdauer Ihrer Ehefrau entsprechend reduziert.
30. April 2017 - C.
AHV Rente bei Trennung
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Falls beide Ehepartner bereits eine Rente beziehen, entfällt die Plafonierung und die Renten werden wieder einzeln berechnet. Dies gilt bei Scheidung und gerichtlicher Trennung, nicht aber bei einer einfachen Trennung. Bezieht keiner der Ehepartner eine Rente so kann erst bei Scheidung eine Einkommensteilung (Splitting) verlangt werden. Bitte beachten Sie, dass ein Splitting aktiv angemeldet werden muss. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Trennung, Scheidung“ der Eidgenössischen Ausgleichskasse.
23. April 2017 - E.S.
Rente für Auslandschweizer
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Er hat Anspruch auf eine AHV-Rente. Die Höhe dieser Rente ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Sie haben die Möglichkeit eine Rentenvorausberechnung bei der Zentralen Ausgleichsstelle ZAS zu beantragen. Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite „Eine provisorische/prognostische Rentenberechnung beantragen“. Die AHV Rente kann frühestens 2 Jahre vor dem ordentlichen Pensionierungsalter abgerufen werden. Es erfolgt eine lebenslange Kürzung von 6.8% pro Vorbezugsjahr.
21. April 2017 - S.
Rente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Als Schweizerin haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine AHV Rente sofern Sie während mindestens eines Jahres AHV Beiträge entrichtet haben. Die Höhe der AHV Rente bemisst sich einerseits nach der Anzahl der Beitragsjahre sowie nach der Höhe des Einkommens auf welches AHV Beiträge geleistet wurde. Sie haben die Möglichkeit eine Rentenvorausberechnung bei der Zentralen Ausgleichsstelle ZAS zu beantragen. Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite „Eine provisorische/prognostische Rentenberechnung beantragen“. Unter Umständen besteht die Möglichkeit sich der freiwilligen AHV anzuschliessen, um die späteren Leistungen zu erhöhen.
19. April 2017 - L.
AHV Auszahlung
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Die minimale Dauer der Beitragszahlungen für einen Rentenanspruch beträgt grundsätzlich in der Schweiz ein Jahr. Da Sie die Mindestdauer nicht erreichen besteht weder ein Rentenanspruch noch ein Anspruch auf Rückvergügung der AHV Beiträge. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre des Bundetsamts für Migration.
14. April 2017 - A.S.
AHV Bezug und Einzahlung
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Die Höhe der zu leistenden AHV Beiträge als Nichterwerbstätige hängt vom Vermögen und dem mit dem Faktor 20 multiplizierten Renteneinkommen ab. Die Höhe der zustehenden AHV Rente ist wiederum abhängig von der Anzahl der Beitragsjahre sowie dem durchschnittlichen Jahreseinkommen während der Beitragszeit. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Wie hoch ist die AHV Rente?“. Die zu leistenden AHV Beiträge nach der Frühpensionierung bis zum ordentlichen Pensionsalter können Sie mit dem AHV-Rechner annähern.
13. April 2017 - U.B.
Vorbezug / Ehepaarrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Nein. Die Renten werden zum Zeitpunkt der Pensionierung Ihrer Ehefrau neu berechnet und gegebenenfalls plafoniert. Die Kürzung des Vorbezugs wird bei der plafonierten Rente Ihrer Ehegattin in Abzug gebracht. Für einen Vorbezug von 2 Jahren beträgt die Kürzung 13.6%.
12. April 2017 - H.S.
Kürzung bei Plafonierung
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Gemäss Ihren Schilderungen scheint die Kürzung korrekt. Bei fehlenden Beitragsjahren eines Ehegatten wird die maximale plafonierte Rente entsprechend der fehlenden Beitragsjahren reduziert.
11. April 2017 - M.R.
AHV für Ehepartner bei Ableben
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Sofern Ihre Schwiegermutter die Bedingungen für eine Witwenrente erfüllt, erhält sie entweder ihre eigene Rente plus eines Zuschlags von 20% oder 80% der Rente ihres verstorbenen Ehegatten. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Witwenrente aus der AHV“ der dem Merblatt der AHV zu Hinterlassenenrenten.
02. April 2017 - R.
Ehepaarente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Sobald Ihre Ehefrau das ordentliche Pensionierungsalter erreicht erfolgt ein Splitting der AHV Beitragsgutschriften. Die während der Ehe einbezahlten Beiträge werden je hälftig dem Ehepartner gutgeschrieben. Danach werden die beiden Renten neu berechnet und gegebenenfalls plafoniert. Durch den Aufenthalt Ihrer Ehefrau in der DDR dürften vermutlich fehlende Beitragsjahre zu einer Kürzung führen. Wir empfehlen Ihnen bei der AHV eine Rentenvorausberechnung zu beantragen. Sie finden weitere Informationen im Merkblatt „Rentenvorausberechnung“. Beantragen können Sie eine Vorausberechnung mit dem entsprechenden Formular.
30. März 2017 - Fredi
Max Rente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Fredi
Ja, Sie bleiben bis zum ordentlichen AHV-Alter beitragspflichtig.
26. März 2017 - Heidi
AHV Aufschub
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Heidi
Den Zuschlag für den AHV-Aufschub würde Ihr Partner nicht verlieren. Aufgrund der Plafonierung der AHV-Renten für Ehepaare würden Sie aber als Ehepaar weniger Rente erhalten als unverheiratetes Paar. Die Einbusse bei der AHV-Rente ist mit anderen Bevorzugen als Ehepaar (z.B. erbrechtliche Begünstigung und Steuerfolgen bei Erbschaft) zu vergleichen.
15. März 2017 - Anna
Höhe der AHV-Altersrente bei eingetragener Partnerschaft
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Anna
Eine eingetragene Partnerschaft wird bezüglich der Altersrente gleich behandelt wie ein Ehepaar: auch bei einem eingetragenen Paar werden die beiden Einzelrenten plafoniert, wenn sie zusammen den Höchstbetrag von Fr. 3‘525 übersteigen. Somit würden Sie nach der Eintragung der Partnerschaft gemäss Ihren Angaben Fr. 3‘525 anstatt Fr. 3‘620 erhalten. Die Einbusse bei der AHV gilt es aber mit allfälligen Vorteilen (z.B.: Besserstellung im Todesfall) gegenüber zu stellen.
14. März 2017 - Markus
Mietzinserträge und Anrechnung bei der AHV
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Markus
Bei nichterwerbstätigen Personen werden die AHV-Beiträge aufgrund des Vermögens und des 20-ig fachen Renteneinkommens festgelegt. Allfällige Mietzinserträge werden für die Beitragsbemessung nicht berücksichtigt. Die Mietzinserträge werden im Gegenzug aber auch nicht dem durchschnittlichen Jahreseinkommen angerechnet. Die Höhe der Beiträge können Sie mit unserem AHV-Beitragsrechner annähern. Weitere Informationen finden Sie unter AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person.
08. März 2017 - Ueli
Auswandern nach Thailand
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Ueli
Sie müssen die Auszahlung Ihrer AHV-Altersrente schriftlich beantragen. Bei Wohnsitz ausserhalb der Schweiz ist die Zentrale Ausgleichsstelle ZAS zuständig. Das Formular für die Auszahlung der Altersrente und die Übersicht mit den einzureichenden Unterlagen finden Sie unter https://www.zas.admin.ch/zas/de/home/particuliers/demander-une-rente-de-vieillesse/nationalite-suisse-ue-aele.html
05. März 2017 - I.H.
AHV Mann pensioniert Frau noch nicht
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Wenn Ihr Ehemann das AHV-Alter erreicht und seine Rente abruft, sind die Leistungen von seinem durchschnittlichen Einkommen und seiner Beitragsdauer abhängig. Im ersten Rentenfall kommt die Plafonierung der Leistungen für Ehepaare noch nicht zum Tragen. Falls Ihr Ehemann keine fehlenden Beitragszeiten aufweist wird seine AHV-Altersrente zwischen Fr. 1‘175 (Minimum) und Fr. 2‘350 (Maximum) betragen. Sobald Sie das reguläre AHV-Alter erreichen, erfolgt das Einkommenssplitting. Dabei werden die während der Ehedauer erzielten Erwerbseinkommen je hälftig dem anderen Ehegatten zugewiesen und die Renten neu berechnet. Falls die gemeinsamen Rentenleistungen den maximalen Höchstbetrag für Ehepaare übersteigen, werden die beiden Renten auf den maximalen Rentenbetrag als Ehepaar von Fr. 3‘525 plafoniert.
01. März 2017 - Gaby
Neu in der Schweiz - AHV-Rente?
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Falls Sie verheiratet sind, dürften Sie durch Ihren Ehegatten abgedeckt sein. Wenn Sie nicht erwerbstätig sind, müssen Sie bis zum ordentlichen AHV-Alter Beiträge als nichterwerbstätige Person leisten. Für die Zeit, in welcher Sie Beitragszeiten aufweisen, erhalten Sie eine anteilsmässige Altersrente. Ihre zukünftige Altersrente können Sie mit dem Rentenschätzer (http://acor-avs.ch/?lg=de) simulieren.
28. Februar 2017 - Sigfried
Ehepaarrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Sigfried
Dies lässt sich mit diesen Angaben leider nicht sagen. Bei der Berechnung der AHV-Altersrente fliessen die anrechenbaren Beitragsjahre, das durchschnittlich erzielte Jahreseinkommen sowie allfällige Erziehungs- und Betreuungsgutschriften mit ein. Bei nichterwerbstätigen Personen werden die geleisteten AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person in ein entsprechendes Einkommen umgewandelt.
Verlangen Sie bei der für Sie zuständigen AHV-Ausgleichskasse eine Rentenvorausberechnung. Mit dieser erfahren Sie von der AHV, wie hoch die zukünftigen Altersleistungen für Sie und Ihre Frau ausfallen werden. Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie unter https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung
28. Februar 2017 - OTTO
AHV RENTE NACH SCHEIDUNG
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Otto
Bei geschiedenen Personen werden die Einkommen, welche die Ehegatten während der Ehedauer erzielt haben, geteilt und je hälftig den beiden Ehegatten gutgeschrieben. Die Einkommensteilung während der Ehedauer wird als Splitting bezeichnet. Falls Ihre Frau während der Ehe ein geringeres Einkommen als Sie erzielt hat, kann das Splitting für Sie zu einer geringeren Rente führen.
Falls Sie bereits pensioniert sind, wurde das Splitting schon durchgeführt und jeder der ehemaligen Ehegatten erhält seine gesplittete AHV-Altersrente, wobei die Plafonierung als Ehepaar wegfällt.
23. Februar 2017 - Felix
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Nach Ihrem Hinschied hat Ihre Frau Anspruch auf einen Verwitwetenzuschlag von 20 Prozent auf Ihrer eigenen AHV-Altersrente. Von dieser Rente ist aber der bisherige Kürzungsbetrag aufgrund des Rentenvorbezuges Ihrer Frau weiterhin in Abzug zu bringen. Da Ihre Frau nach Ihrem Ableben auch gleichzeitig Anspruch auf eine Witwenrente (80% der Rente des Verstorbenen, maximal Fr. 1‘880, wobei auch hier ein allfälliger Kürzungsbetrag infolge Vorbezug zu berücksichtigen ist) hat, wird die AHV beide Leistungen berechnen und dabei die höhere der beiden Renten auszahlen. In der Regel fällt die Altersrente mit dem Verwitwetenzuschlag höher aus als die Witwenrente.
22. Februar 2017 - Stefano
Pensionierung als Arbeitsloser
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Stefano
Sie können mit 60 Jahren allfällige Leistungen aus der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse und/oder Freizügigkeitsguthaben) bereits abrufen. Ein Vorbezug der Altersrente aus der AHV ist als Mann aber frühestens ab Alter 63 möglich. Beachten Sie jedoch, dass Ihre Rente bei einem Vorbezug um 6.8 Prozent (Vorbezug um 1 Jahr) resp. um 13.6 Prozent (Vorbezug um 2 Jahre) gekürzt wird. Weitere Informationen zum Vorbezug finden Sie unter AHV vorbeziehen. Wo die Renten nicht ausreichen, um die minimalen Lebenskosten zu decken, besteht allenfalls noch Anspruch auf Ergänzungsleistungen aus der AHV. Weitere Informationen finden Sie unter Ergänzungsleistungen zur AHV und IV.
20. Februar 2017 - Rolf
AHV-Rente bei Trennung / nach Scheidung
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Leider lässt sich dies nicht so einfach beantworten. Falls Ihre gesplittete, einfache AHV-Altersrente unter der maximalen AHV-Altersrente liegt, werden Sie nach der Scheidung keine maximale AHV-Altersrente erhalten. Bei der Berechnung der AHV zu den Altersleistungen und der Plafonierung wird in der Regel auch die gesplittete einfache Altersrente ausgewiesen. Ansonsten wenden Sie sich direkt an die für Sie zuständige AHV-Ausgleichskasse.
17. Februar 2017 - J.P.
Höhe der Ehepaaarrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Massgebend für die Höhe Ihrer Altersrente sind das durchschnittliche Erwerbseinkommen und die Beitragsdauer. Mit einer Rentenvorausberechnung bei der AHV können Sie die Höhe Ihrer zukünftigen Altersrente simulieren lassen. Das Antragsformular für die Rentenvorausberechnung können Sie bei der für Sie zuständigen AHV-Ausgleichskasse einreichen. Unter online Rentenschätzung können Sie Ihre Rente selber annähern.
12. Februar 2017 - Max
AHV-Rente bei Verheirateten
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Max
Als Ehepaar werden die Altersleistungen aus der AHV plafoniert. Anstatt zweimal Fr. 2‘350 würden Sie ab AHV-Alter Ihrer zukünftigen Ehefrau (ab Alter 64 resp. ab dem Jahr 2022) maximal Fr. 3‘525 erhalten. Die Nachteile einer Heirat bei der AHV müssen mit den erbrechtlichen Vorteilen (Ehegatte ist erbrechtlich und je nach Kanton im Erbfall gegenüber einem Konkubinatspartner auch steuerlich bevorteilt) abgewogen werden.
09. Februar 2017 - Kurt
Aufschub der Rente eines Ehepartners
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Kurt
Bei Eintritt des zweiten Rentenfalls (Erreichen AHV-Alter Ihrer Frau) wird Ihre Altersrente neu berechnet und plafoniert. Da Ihre Frau somit lediglich ihre plafonierte Rente aufschiebt, wird der Zuschlag nur auf der plafonierten Rente berechnet. Bis Ihre Ehefrau die Altersrente abruft, werden Sie ebenfalls eine plafonierte Rente erhalten. Wie hoch die Leistungen effektiv ausfallen werdne, ist vom Splitting der Beiträge abhängig. Sie können bei der AHV eine entsprechende Rentensimulation verlangen.
08. Februar 2017 - Josef
AHV Rente durch Einbürgerung
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Josef
Auch bei Ehepaaren erhält jeder Ehegatte eine Einzelrente. Aufgrund des Zivilstandes werden die während der Ehe geleisteten Beiträge bei Eintritt des zweiten Rentenfalls zwischen den Eheleuten aufgeteilt (Splitting). Zudem unterliegen die AHV-Renten bei Ehepaaren einer allfälligen Plafonierung. Mehr zur Berechnung der AHV-Rente erfahren Sie unter „Wie hoch ist die AHV-Rente“ Die Einbürgerung hat auf Ihre Rentenleistung keinen direkten Einfluss. Entscheidend für Ihre Leistungen aus der AHV sind die Beitragsdauer und das während dieser Zeit durchschnittlich erzielte Erwerbseinkommen. Zu ausländischen Rentenansprüchen können wir Ihnen leider keine Auskunft geben – wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Behörde vor Ort.
06. Februar 2017 - Patrizia
Heiratsstrafe
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Patrizia
Mit einer Scheidung könnten Sie die Plafonierung der AHV-Rente vermeiden. Beachten Sie aber, dass eine Scheidung auch Nachteile hat. So sind Sie beispielsweise nicht mehr erbberechtigt und müssen bei einer erbrechtlichen Berücksichtigung je nach Kanton höhere Erbschaftssteuern bezahlen als ein Ehegatte (der Ehepartner ist in allen Kantonen von der Erbschaftssteuer befreit, der Konkubinatspartner hingegen nicht). Möglicherweise verlieren Sie durch eine Scheidung auch Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse). Prüfen Sie deshalb die Auswirkungen einer Scheidung vorgängig im Detail.
03. Februar 2017 - Sonja
Ehepaarrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Sonja
Auch bei verheirateten Personen erhält jeder Ehegatte eine Einzelrente der AHV. Übersteigt die Summe dieser beiden Renten aber den maximalen Höchstbetrag für Ehegatten (150% der maximalen Einzelrente von Fr. 2‘350 = max. Fr. 3‘525), werden die beiden Renten entsprechend plafoniert. Die Höhe Ihrer Renten können Sie bei Ihrer zuständigen AHV-Ausgleichskasse voraus berechnen lassen.
30. Januar 2017 - Arthur
Kontoführende AHV-Ausgleichskasse und individueller Kontoauszug
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Arthur
Sie können bei der für Sie zuständigen AHV-Ausgleichskasse einen Kontoauszug bestellen. Auf dem individuellen Konto sind Ihre Einkommen und Ihre Beitragszeiten ersichtlich. Unter InfoRegister können Sie Ihre kontoführende Kasse abfragen. Eine Übersicht zu den verschiedenen Ausgleichskassen und die Möglichkeit, einen individuellen Kontoauszug zu bestellen, finden Sie unter https://www.ahv-iv.ch/de/Merkblätter-Formulare/Bestellung-Kontoauszug/Schweiz
30. Januar 2017 - hans
Höhe der AHV-Rente nach Tod des Ehegatten
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Hans
Verstirbt einer der beiden Ehegatten, wir die Plafonierung der AHV-Altersrente wieder aufgehoben. Als Witwer ohne Kinder unter 18 Jahren haben Sie keinen Anspruch auf eine Witwerrente, weshalb Sie Ihre Altersrente (nach dem Einkommenssplitting mit Ihrer Ehefrau) erhalten. Falls Ihre Frau die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllt erhält Sie entweder eine Witwenrente (80% der Altersrente von Ihnen) oder die eigene, gesplittete AHV-Altersrente mit einem Zuschlag von 20%.
27. Januar 2017 - Mariann
AHV-Rente mit 64 (Mein Mann bezieht bereits eine Vollrente)
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Rufen Sie Ihre AHV-Altersrente ab, nimmt die AHV das sogenannte Splitting (Einkommensteilung) vor. Dabei werden die während der Ehe erzielten Einkommen zwischen den beiden Ehegatten aufgeteilt und die Renten der Ehegatten neu berechnet. Die beiden Einzelrenten als Ehepaar dürfen den maximalen Höchstbetrag (Stand: 2017) von CHF 3‘525 im Monat nicht übersteigen. Ansonsten werden die beiden AHV-Renten entsprechend gekürzt. Mit einer Rentenvorausberechnung können Sie Ihre zu erwartende Rente von Ihrer AHV-Ausgleichskasse berechnen lassen. Unter Antrag für eine Rentenvorausberechnung finden Sie das benötigte Formular vor.
25. Januar 2017 - Baumann Robert
AHV
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Robert
Fehlende Beitragsjahre können maximal für die letzten 5 Jahre nachgezahlt werden. Dies ist aber nur möglich für Lücken aus Zeiten, in welchen Sie in der Schweiz versichert waren. Nehmen Sie Wohnsitz im Ausland, sind Sie jedoch nicht mehr der obligatorischen AHV-Versicherung unterstellt. Unter gewissen Voraussetzungen können Sie der freiwilligen AHV beitreten. Dies ist aber nur möglich, wenn Ihr Wohnsitz ausserhalb der EU und der EFTA liegt. Die Bedingungen für die Aufnahme in die freiwillige AHV können Sie dem AHV-Merkblatt „Freiwillige AHV“ entnehmen. Weitere Informationen zu internationalen Aspekten bezüglich AHV finden Sie hier: https://www.ahv-iv.ch/de/Sozialversicherungen/Internationales.
24. Januar 2017 - Gabi
Höhe und Berechnung der AHV-Altersrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Gabi
Das ordentliche AHV-Alter für Frauen liegt bei 64 Jahren. Sie können Ihre AHV-Altersrente auch um 1 oder 2 Jahre vorbeziehen. Machen Sie vom AHV-Vorbezug Gebrauch, wird Ihre Rente lebenslang gekürzt. Informationen zum vorzeitigen Abruf der AHV-Altersrente finden Sie unter AHV-Vorbezug.
Die Höhe der AHV-Altersrente wird von den Anzahl Beitragsjahren und des durchschnittlichen Einkommens beeinflusst. Ihr Mann kann bei der AHV eine Rentenvorausberechnung verlangen. Weitere Informationen zur Höhe der AHV-Renten und deren Berechnung finden Sie unter Wie hoch ist die AHV-Rente.
24. Januar 2017 - J.K.
AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person und Auswirkungen auf die Altersrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Geben Sie Ihre Erwerbstätigkeit frühzeitig auf, müssen Sie bis zum ordentlichen Rentenalter AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person leisten. Wenn Sie noch einem Nebenerwerb nachgehen, reichen die auf diesem Einkommen bezahlten AHV-Beiträge möglicherweise aus, um die AHV-Beitragspflicht mit dem Erwerbseinkommen zu erfüllen. Mehr dazu erfahren Sie bei uns unter AHV-Beiträge bei einer Frühpensionierung. Die AHV-Beiträge können Sie mit unserem Berechnungstool AHV-Beiträge simulieren.
Wie sich die beiden Varianten auf Ihre AHV-Altersrente auswirken, lässt sich leider nicht so einfach sagen. In der Regel dürften die Auswirkungen bei den von Ihnen genannten Eckwerten aber nur geringfügig sein. Von zentraler Bedeutung ist aber, dass Sie weiterhin AHV-Beiträge leisten, da Sie ansonsten fehlende Beitragszeiten aufweisen und dadurch eine Renteneinbusse erleiden würden. Ihre AHV-Rente können Sie mit unter AHV Rentenschätzer annähern. Für eine genauere Aussage können Sie bei Ihrer AHV-Ausgleichskasse eine Rentenvorausberechnung beantragen.
22. Januar 2017 - Christine
Plafonierung Ehegattenrente bei freiwillig getrennten Wohnsitzen
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Christine
Als Ehepaar wird Ihre Rente plafoniert, auch wenn Sie unterschiedliche Wohnsitze haben. Um zwei Einzelrenten ohne Plafonierung zu erhalten, verlangt die AHV ein gerichtliches Trennungs- oder Scheidungsurteil. Beachten Sie jedoch, dass eine Trennung oder eine Scheidung auch steuer-, güter- und erbrechtliche Konsequenzen mit sich bringt.
22. Januar 2017 - Heidy
iv/ahv rente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Heidy
Reichen die Renten der AHV/IV nicht aus, um die minimalen Lebenskosten zu decken, können Sie Ergänzungsleistungen beantragen. Wenden Sie sich hierfür an die kantonale Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons. Weitergehende Informationen erhalten Sie auch im Merkblatt Ergänzungsleistungen zur AHV und IV.
18. Januar 2017 - Martha
Melden von Betreuung
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Martha
Wer pflegebedürftige Verwandte (u.a. Eltern, Kinder, Grosseltern) pflegt, kann sich Betreuungsgutschriften bei der AHV anrechnen lassen. Der Anspruch auf eine Betreuungsgutschrift besteht jedoch nur, wenn die betreute Person auch Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung (mittleren oder schweren Grades) der AHV oder IV hat. Um die Gutschriften auf dem AHV-Konto zu erhalten, müssen Sie die Betreuungsgutschrift jährlich bei der kantonalen AHV des Wohnsitzkantons geltend machen. Weitere Hinweise können Sie dem Merkblatt der AHV Betreuungsgutschriften entnehmen.
Um Streitigkeiten bei einer späteren Erbteilung zu vermeiden, empfiehlt es sich zudem zu regeln, ob Ihre Betreuung finanziell abgegolten werden soll oder nicht.
13. Januar 2017 - R.
AHV reicht nicht
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Können die minimalen Lebenskosten nicht durch die Renteneinkünfte gedeckt werden, können Sie Ergänzungsleistungen beantragen. Die Ergänzungsleistungen entsprechend der Differenz zwischen den von der AHV anerkannten Ausgaben und den anrechenbaren Einkünften. Weitere Informationen dazu finden Sie unter AHV Ergänzungsleistungen. Bei Pro Senectute können Sie mit dem Rechner Anspruchsberechtigung auf Ergänzungsleistungen Ihre allfälligen Ansprüche simulieren.
05. Januar 2017 - Susanne
AHV-Ausweis / AHV-Nr.
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Susanne
Ist der Versicherungsausweis nicht mehr auffindbar können Sie einen neuen Ausweis beantragen. Füllen Sie das Formular Anmeldung für einen Versicherungsausweis aus und reichen Sie das Dokument mit den benötigten Unterlagen unterzeichnet an die kantonale Ausgleichskasse Ihres Wohnortes ein.
09. Dezember 2016 - Brigitta
vorzeitig Pensionierung
Antwort von: VermögensPartner AG
Liebe Brigitta
Lassen Sie sich vorzeitig pensionieren, müssen Sie bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Alters (bei Frauen: 64 Jahre) AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person entrichten. Ihr Vermögen summiert mit dem 20-fachen Renteneinkommen bildet die Basis für die Höhe der AHV-Beiträge. Die Höhe der Beiträge können Sie mit unserem Rechner AHV-Beiträge bei einer Frühpensionierung simulieren. Sie müssen sich bei der für Sie zuständigen AHV-Ausgleichskasse als nichterwerbstätige Person anmelden. Die zuständige Kasse wird Ihnen anschließend die Akontobeiträge in Rechnung stellen. Diese sind vierteljährlich zu bezahlen. Es ist nicht möglich, freiwillig höhere Beiträge zu leisten. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt der AHV.
30. November 2016 - Marica
AHV
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Marica
Die Höhe der AHV-Altersrente wird von der Anzahl Beitragsjahre und dem durchschnittlichen Jahreseinkommen beeinflusst. Haben Sie ab Ihrem 20. Altersjahr bis zum ordentlichen AHV-Alter lückenlos AHV-Beiträge bezahlt, haben Sie Anspruch auf eine Vollrente der AHV. Die Höhe der Vollrente ist vom durchschnittlichen Jahreseinkommen abhängig und beträgt als alleinstehende Person im Minimum 1'175 Franken und im Maximum 2'350 Franken im Monat (Stand: 2016). Weisen Sie fehlende Beitragsjahre auf, wird die AHV-Rente entsprechend gekürzt. Viele Informationen und Berechnungsbeispiele finden Sie auch in den Merkblättern der AHV.
29. November 2016 - Thomas
unterschiedliche renten
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Thomas
Die Höhe der AHV-Rente wird neben der Anzahl Beitragsjahre auch vom durchschnittlichen Jahreseinkommen beeinflusst. Da Sie eine höhere AHV-Rente als Ihre Frau erhalten, weisen Sie ein höheres, durchschnittliches Einkommen auf als Ihre Gattin. Bei Ehegatten wird das während der Ehe erzielte Einkommen aufgeteilt und je zur Hälfte den Ehegatten gutgeschrieben. Da die Beiträge vor der Ehe jedoch nicht aufgeteilt werden, ist es möglich, dass die Ehegatten nicht die gleich hohe AHV-Rente erhalten.