Höhe der AHV Rente - wie hoch ist meine AHV Rente?

Die Höhe der AHV-Rente

Wie hoch ist die AHV-Rente?

In der Bundesverfassung steht, dass die AHV die Existenz sichern soll. Die Höhe der AHV-Rente ist nach oben und unten begrenzt. Die Maximalrente ist doppelt so hoch wie die Minimalrente. In der Schweiz erhält knapp die Hälfte aller Rentenbezüger die AHV-Maximalrente.

Die 13. AHV-Rente

Im März hat das Schweizer Stimmvolk entschieden, dass ab voraussichtlich 01.01.2026 eine 13. Altersrente aus der AHV bezahlt wird. Die Details zur Umsetzung dürften in den nächsten Monaten bekannt werden. Vermutlich erfolgt die Auszahlung der 13. AHV-Rente nicht als jeweils zusätzliche Monatsrente, sondern als prozentualer Zuschlag von 8.3% auf der monatlichen AHV-Rente.

Einige Fragen zur 13. AHV-Rente die wir häufig hören:

  • Ab wann wird die 13. Altersrente ausbezahlt?
    Gemäss Vorlage ist die Umsetzung per 01.01.2026 geplant.
  • Was muss ich machen, damit ich die 13. AHV-Rente bekomme?
    Sie müssen nichts unternehmen, der zusätzliche Betrag wird nach Einführung automatisch ausbezahlt.
  • Erhalte ich auch eine 13. IV-Rente oder 13. Kinderrente?
    Nein, die Vorlage bezieht sich lediglich auf die AHV-Rente (Altersrente). Bei IV-Renten und Kinderrenten erfolgt, Stand heute, keine Auszahlung einer 13. Rente.

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Aktuelle Höhe der AHV-Renten


AHV Einzelpersonen

Maximale AHV-Einzelrente pro JahrCHF 29’400
Minimale AHV-Einzelrente pro JahrCHF 14’700

AHV-Renten bei Ehepaaren

Maximale AHV-Rente für Ehepaare pro JahrCHF 44’100
Minimale AHV-Rente für Ehepaare pro Jahr

Stand: 2024
Anmerkung: Mit der 10. AHV-Revision wurden die Ehepaarrenten abgeschafft. Die Renten werden daher auch bei Ehepaaren an jeden Ehepartner separat ausbezahlt. Die Plafonierung gilt jedoch weiterhin. Die AHV Renten wurden letzmals per 01.01.2023 um 2.5% erhöht und damit der Inflation angepasst.


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Wie hoch die AHV Altersrente ist, bestimmen vor allem zwei Faktoren: Die Anzahl Beitragsjahre und das durchschnittliche Jahreseinkommen während der Beitragszeit. Wer ab Alter 21 bis zum ordentlichen Pensionierungsalter immer in die AHV einzahlt, erhält eine Vollrente. Pro fehlendes Beitragsjahr wird die AHV-Rente in der Regel um rund 2.3 Prozent gekürzt. Die Minimalrente erhält jeder, sofern keine Beitragslücken vorhanden sind. Bei fehlenden Beitragsjahren wird auch die Minimalrente gekürzt. Zusätzlich ist zur Berechnung der Höhe der AHV das durchschnittliche Jahreseinkommen massgebend, welches sich aus verschiedenen Elementen zusammen setzen kann:

  • Dem aufgewerteten Durchschnitt der Jahreseinkommen
  • Erziehungsgutschriften
  • Betreuungsgutschriften

Grafik: Faktoren zur Berechnung der AHV-Rente

Höhe der AHV Rente

Durchschnittliches Einkommen bei der AHV-Rentenberechnung

Das Einkommen während der Beitragszeit wird vor der Berechnung der Höhe der AHV mit einem Faktor aufgewertet. Dieser Aufwertungsfaktor dient zum Ausgleich der Inflation, damit frühere Beitragsjahre ähnlich stark gewichtet werden wie spätere. Das aufgewertete (inflationsbereinigte) jährliche Durchschnittseinkommen für die AHV-Maximalrente muss rund 88‘200 Franken betragen. Die Genauen Beträge können anhand einer Skala eruiert werden.

Neuberechnung der Rente nach Referenzalter

Im Gegensatz zu früher können AHV-Beiträge, welche nach dem Referenzalter einbezahlt werden die Rente verbessern. Aus diesem Grund kann bis Alter 70 einmalig eine Neuberechnung der Rente verlangen. Dabei werden die zusätzlichen Beitragsjahre und Beiträge nach dem Referenzalter berücksichtigt.

Auf freiwilliger Basis, kann auf den Freibetrag (für Erwerbstätige nach Referenzalter) über 1’400 Franken pro Monat verzichtet werden. Dies kann die Rente zusätzlich verbessern.

Auch Personen, die eine Rente nach altem Recht beziehen können eine Neuberechnung der Rente verlangen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Person per 01.01.2024 das 70. Altersjahr noch nicht vollendet hat. In diesem Fall würden ebenfalls Erwerbseinkommen und Beitragszeiten nach dem Referenzalter berücksichtigt.

Lesen Sie mehr über die Neuberechnung der AHV Rente im Merkblatt der AHV:

AHV Rentenberechnung

Wer es genau wissen will, kann bei der AHV einen individuellen Kontoauszug (IK) und eine Rentenberechnung einmalig kostenlos bestellen.

Wie hoch ist die AHV-Altersrente bei Ehepaaren?

Die von den Ehegatten erzielten massgeblichen Einkommen werden je zur Hälfte den Ehegatten gutgeschrieben, sobald beide Ehegatten altersbedingt Anspruch auf eine AHV-Altersrente haben (bzw. nach einer Scheidung oder wenn ein Ehegatte stirbt). Dieses Vorgehen wird Splitting genannt. Die maximale AHV-Ehepaarrente ist höchstens eineinhalb Mal so hoch wie die maximale AHV-Einzelrente (Plafonierung).

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Die Entwicklung der AHV-Renten seit 1948

Wie hat sich die AHV-Rente seit Einführung entwickelt? Alle AHV-Renten seit 1948 sind In nachstehender Tabelle aufgeführt. Sie finden dort die minimale Rente, die maximale Rente sowie die Rente als Ehepaar über die Zeit seit 1948. Die Zahlen verstehen sich in Franken pro Monat.

InkrafttretenEinfache Altersrente
Minimum
Einfache Altersrente
Maximum
Rente Ehepaar
Minimum
Rente Ehepaar
Maximum
19484012565200
19546014297227
195775155120247
1961 (Juli)90200144320
1964125267200427
1967138294220470
1969200400320640
1971220440352704
19734008006001200
197550010007501500
197752510507881575
198055011008251650
198262012409301860
1984690138010352070
1986720144010802160
1988750150011252250
1990800160012002400
1992900180013502700
1993940188014102820
1995970194014552910
1997995199014932985
19991005201015083015
2001103020603090
2003105521103165
2005107521503225
2007110522103315
2009114022803420
2011116023203480
2013117023403510
2015117523503525
2019118523703555
2023122524503675

Hinweis / Quelle: Mit der 10. AHV Revision im Jahr 1997 wurden die Ehepaarrenten abgeschafft. Bei den ab 2001 ausgewiesenen Renten für Ehepaare handelt es sich um den maximalen Plafond, den zwei Ehepartner erhalten können (Quelle der Daten: Bundesamt für Statistik bis 2019, eigene Ergänzungen, Stand 2024).


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Fragen und Antworten

  1. Wieviele Franken muss der monatliche Verdienst Brutto minimal sein, um nach 2 Jahren Anspruch auf die Mindestrente zu haben.

    1. Die Minimalrente aus der AHV wird nur bei einer vollen Beitragsdauer von 44 Jahre gewährt, unabhängig des Einkommens. Bei einer Beitragszeit von lediglich 2 Jahren käme die Rentenskala 2 zur Anwendung. Sie finden diese unter folgendem Link. Anhand dieser Tabelle können Sie mir dem Einkommen die zu erwartende Rente ableiten.

  2. Habe eine Frage zur Rentenskala 44/2024
    Beispiel Massgebendes Durchschnittliches Jahreseinkommen Fr. 49`980 = Fr. 1`940 Rente. Durchschnittliches Jahreseinkommen Fr. 51`450 =Fr. 1`960 Rente.
    Gibt es noch eine Feinabstimmung für das Jahreseinkommen wie ich es habe Fr. 51`100 oder werden nur die vorgegebenen Jahreseinkommen berücksichtig in der Skala hier die Fr.49`980= Fr. 1`940 Rente.

    1. Eine feinere Abstimmung ist uns nicht bekannt. Unseren Informationen zufolge wird jeweils auf die nächste Stufe aufgerundet. Eine verbindliche Antwort kann Ihnen die zuständige Ausgleichskasse geben.

  3. Muss ich als Witwe, pensioniert, im Kanton Bern die volle AHV Rente und Pensionskassenrente zu 100% versteuern oder gibt es einen Freibetrag?

    1. Die AHV Rente und die Pensionskassenrente müssen zu 100% als Einkommen versteuert werden. Es besteht kein Freibetrag.

  4. Ich beziehe seit 20 Jahren IV Rente. nun werde ich im September pensioniert. Ich lebe seit 30 Jahren getrennt, bin aber immer noch verheiratet. Bekomme ich nun eine Ehepaar Rente oder einzeln, gleich wie die IV?

    1. Solange die Heirat besteht, werden Sie als Ehepaar im Sinne der AHV berücksichtigt. Sobald der jüngere Ehepartner das Referenzalter erreicht, erfolgt das Splitting und eine allfällige Plafonierung. Wir empfehlen Ihnen, bei der AHV eine Rentenvorausberechnung zu bestellen.

  5. Meine Frau und ich sind Pensioniert mit der max. Ehepaarsrente. Wenn ich sterbe bekommt meine Frau wenn erfüllt nur die max. Einzelrente oder ist die Plafonierung aufgehoben und es wird mehr geben.

    1. Sollten Sie versterben wird die Plafonierung für Ehepaare aufgehoben und die Renten werden neu berechnet. Ihre Frau würde, Stand heute, entweder ihre eigene Rente )zzgl. Verwitwetenzuschlag von 20%) oder 80% Ihrer Rente (Witwenrente) bekommen. Wichtig ist aber, dass die Höhe einer maximalen Einzelrente (Stand 2024, CHF 2’450 pro Monat) nicht überschritten werden kann (auch nicht mit dem Verwitwetenzuschlag). Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung, es wird aber immer nur eine Rente ausbezahlt. Ausserdem gilt es zu beachten, dass die Ansprüche an eine Witwenrente derzeit überarbeitet werden.

  6. Ich bin Jahrgang 1961 und werde das Referenzalter im November 2025 erreichen. Ich möchte aber bis ich 65 Jahre alt bin weiterarbeiten. Mein Mann ist bereits in Rente (Jg.1955) Stimmt es, dass seine Rente per per Dezember 2025 gekürzt wird, weil ich rechtlich ja seit November 2025 pensioniert bin, aber weiter arbeiten möchte?

    1. Sobald Sie das Referenzalter erreichen (also im November 2025) erfolgt das Splitting und die Renten werden neu berechnet und allenfalls plafoniert. Es kann daher durchaus sein, dass sich die Rente Ihres Ehemannes per diesem Datum reduziert. Das Splitting und die Plafonierung erfolgt unabhängig davon, ob Sie weiterarbeiten möchten.

  7. Ich habe eine Lücke in meiner AHV für das Jahr 1995 obwohl ich ohne Unterbuch einbezahlt habe. Ich habe von 1987 bis heute gearbeitet und vor eine Woche hat mich die AHV kontaktiert, dass die Angaben von 1995 fehlen. Ich suche habe ohne Erfolg Unterlagen gesucht. Ich hatte in diesem Jahr zwei Unfälle, welche von der SUVA gedeckt waren. Wie kann ich hier weiter vorgehen?

    1. Wir empfehlen Ihnen, einerseits mit Ihrem Arbeitgeber von 1995 Kontakt aufzunehmen und die entsprechenden Lohnabrechnungen einzufordern. Die AHV kann aufgrund dieser Lohnabrechnung in der Regel die Eintragung in Ihr individuelles Konto veranlassen. Zusätzlich können Sie sich bei der SUVA erkundigen, ob dort noch Unterlagen aus 1995 vorhanden sind, welche hilfreich sein können.

  8. Ich bin Deutsche 59 Jahre und habe 4 Jahre in der Schweiz gearbeitet. ich werde also in 5 Jahren Rente aus der Schweiz bekommen. Ist es richtig, dass sich die Rente erheblich erhöht, wenn ich 5 Jahre in der Schweiz gearbeitet habe? Also, dass man ab 5 Jahren eine erheblich höhere Pauschale Rente bekommt?

    1. Die Höhe der AHV-Rente wird durch die Beitragsdauer und Ihr durchschnittliches Einkommen bestimmt. Je mehr Jahre Sie einzahlen und je höher Ihr durchschnittliches Einkommen ist, umso höher wird Ihre Rente sein. Uns ist keine Regelung bekannt, dass man ab 5 Jahren Einzahlung eine erheblich höhere Rente erhält. Sie können bei der Ausgleichskasse eine unverbindliche Rentenvorausberechnung bestellen um zu sehen, wie hoch Ihre zukünftige Rente sein wird. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

  9. Ich möchte im April 2024 mit 63 in Rente gehen. Ich habe in Deutschland und der Schweiz gearbeitet. Geht das auch monatlich?

    1. Eine Pensionierung ist grundsätzlich jederzeit möglich. Für die zweite Säule wenden Sie sich direkt an Ihre Pensionskasse. Fragen zur ersten Säule kann Ihnen die zuständige Ausgleichskasse beantworten. Für eine allfällige Rente aus Deutschland sollten Sie sich direkt an die zuständige Stelle in Deutschland wenden.

  10. Ich bin 56 Jahre alt, habe bisher in Deutschland gelebt. Habe ein Jobangebot in der Schweiz, mit Jahresgehalt 80’000 CHF. Welche Rentenleistung würde ich nach meiner Pensionierung bekommen?

    1. Über diesen Link der Schweizer Ausgleichskasse können Sie eine Online Rentenschätzung für die AHV Rente (1. Säule) vornehmen.

  11. Ich und meine Ehefrau haben beide Beitragslücken bei der AHV. Wird dann auch die maximale Rente für uns zusammen gekürzt oder können wir aufgrund der Plafonierung zusammen trotzdem das Maximum erreichen?

    1. Beitragslücken führen dazu, dass die maximal mögliche Rente als Ehepaar reduziert wird.

  12. Seit wann gilt der Abzug für Arbeitnehmer und Arbeitgeber von 5% resp. 10% (AHV,IV,EO). Wurde dieser Abzug je erhöht?

    1. Die Informationen zur Geschichte der AHV finden Sie unter diesem Link.

  13. Ich beziehe eine IV Rente. Wie hoch wird meine AHV Rente bei Pensionierung dereinst sein? Bleibt sie anders als bei der PK bestehen? Ich bezahle AHV auf der PK Rente, im Moment als Nicht Erwerbstätig. Hat das auch einen Einfluss auf die Höhe der AHV Rente oder gelten für IV Bezüger andere Bestimmungen?

    1. Gemäss Merkblatt erlischt der Anspruch auf eine IV-Rente mit Erreichen des Referenzalters. Somit dürften AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige einen Einfluss auf die Berechnung der Altersrente haben. Für eine verbindliche Aussage empfehlen wir Ihnen eine Rentenvorausberechnung zu bestellen.

  14. Ich habe immer AHV einbezahlt und habe somit keine Beitragslücken. Wenn ich jetzt aber Geld, lange vor der Pensionierung, für den Kauf von Wohneigentum vorbeziehe (WEF), wie wird das verrechnet, bzw. wie wirkt sich das auf die Rente aus? Wird dies als Beitragslücke gewertet?

    1. Ein Bezug für Wohneigentum aus der AHV ist nicht möglich, lediglich ein WEF-Bezug aus der Pensionskasse. Dies hat lediglich einen Einfluss auf die spätere Rente aus der Pensionskasse, nicht aber auf die AHV-Rente.

  15. Meine Frau Jahrgang 1962 wird mit 64.5 Jahren pensioniert. Wenn meine Frau 2 Jahre vorher die AHV bezieht, was passiert mit den Beiträgen vom ca 7200 Fr, pro Jahr, welche wir jetzt einbezahlen. Und wird die Ehepaarrente gekürzt unter die Maximalrente, auch wenn wir dem Maximum liegen.

    1. Die Beiträge als Nichterwerbstätige werden zur Berechnung des durchschnittlichen Einkommens beigezogen. In der Regel führt das jedoch zu einer Reduktion dieses Einkommens. Liegen die Renten über dem Plafond werden diese gekürzt (als Ehepaar maximal 150% einer Einzelrente).

  16. Wann wird bekannt ob- und um wieviel die AHV Rente im 2025 erhöht wird?

    1. In der Regel im vierten Quartal. Ein genaues Datum wissen wir nicht.

  17. Ich bin Jg 1958, w, und beziehe noch KEINE AHV-Rente und bin voll berufstätig (über 88’000) auch nach dem 64. Lebensjahr (2022 wäre mein gesetzl. Pensionsalter gewesen). Mein Ehemann, JG 1951, m, bezieht AHV (vorzeitig mit 63). Meine Frage: nach dem neuen AHV-Gesetzt werden mir (uns) nun in meinem Bsp neu weitere Beitragsmonate ab dem Referenzalter angerechnet. Ich werde im März 66 Jahre. Werden mir nun wenn ich im April 2024 in Pension gehen würde, (A) 24 Monate zu meinen Beitragsmonaten hinzugezählt (also ab 1.4.2022) (=ab meinem Referenzalter 64) oder (B) nur 12 Monate (=ab neuem Referenzalter 65 (bei Frauen erst 2028 oder so)) oder (C) nur ab 1.1.2024 diese 3 Monate, weil da erst das Gesetzt gilt? Ich denke, dass es nicht so viele Fälle gibt, w mit Jg 59,58,57,56,55, die keine AHV beziehen und noch voll berufstätig sind. Ich finde kein Bsp in den diversen AHV-Beispielen, das auf die Situation dieser 58er-Jahrgänge eingeht. Die SVA Basel-Land wusste nicht von was ich sprach und sprach immer vom Zuschlag (also die 6% pro Verlängerungsjahr usw., der schon immer galt). Sie konnten nichts sagen zum Referenzalter und darüber hinaus arbeiten und angerechnet bekommen.

    1. Dies ist im Merkblatt „Neuberechnung der Altersrente nach dem Referenzalter“ der AHV geregelt. Wir verstehen die Ausführungen so, dass die Beiträge nach Ihrem Referenzalter (64 Jahre) für die Neuberechnung relevant sind. Die Neuberechnung wird beim Abruf der Rente nicht automatisch berücksichtigt und muss mit separatem Formular beantragt werden. Eigentlich sollte die Ausgleichskasse diesbezüglich eine verbindliche Auskunft erteilen können.

  18. Wie hoch ist die AHV Rente bei wenigen Beitragsjahren? Ist das Minimum nach unten begrenzt?

  19. Ich bin Nationalität Deutscher. Ich wurde von meinem Arbeitgeber angefragt ins Ausland zu gehen und zwar in den Mittleren Osten, wo ich keine Rente und Steuer einzahlen würde. Da ich ja bereits in ca. 11 Jahren in Rente gehe, könnte es sein, dass ich nicht mehr zurück komme um in der Schweiz zu arbeiten. Bin ich AHV-Renten berechtigt? Wieviel pro Monat würde ich Stand jetzt als AHV-Rente erhalten?

    1. Falls Sie in der Schweiz gearbeitet und Beiträge an die AHV bezahlt wurden, besteht ein Anspruch auf eine AHV Rente. Die Höhe der Rente hängt von der Anzahl Beitragsjahre und dem massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen ab. Wir empfehlen Ihnen, bei der AHV eine Rentenvorausberechnung zu bestellen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

  20. Bei frühzeitiger Pensionierung (mit 62) und geringer Lebenserwartung macht es evtl. finanziell wenig Sinn AHV-Beiträge bis 65 zu bezahlen für eine volle Rente. Ist das ein strafbares Delikt oder ist es ok, weniger Beitragsjahre zu haben und ab 65 eine entsprechend kleinere Rente (Kürzung: 1/44 pro Jahr) zu bekommen?

    1. Gemäss Gesetz besteht eine Beitragspflicht bis zum Erreichen des Referenzalters. Über die Folgen einer Nichteinzahlung verfügen wir über keine verlässlichen Informationen.

  21. Ich bin praktisch 58 Jahre alt. Wenn ich bis 65 weiterarbeite, werde ich dann bei der AHV 48 Beitragsjahre vorweisen. Also mehr als diese 44 Mindestbeitragsjahre. Könnte ich theoretisch mit 61 Jahren in Pension gehen und (ich hätte dann 44 Beitragsjahre) und würde dabei ohne Kürzung die AHV-Rente bekommen aufgrund des bis anhin einbezahlten Kapitals? Oder was könnte noch ein Vorteil sein?

    1. Das ist leider nicht korrekt. Sie bleiben auch bei einer Frühpensionierung AHV-beitragspflichtig und müssen AHV Beiträge bis zum Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters bezahlen (als Nichterwerbstätige). Die Jahre, in welchen zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr Beiträge an die AHV geleistet werden, werden als Jugendjahre bezeichnet. Sie werden bei der Berechnung der Rente grundsätzlich nicht berücksichtigt, können aber Beitragslücken in maximal drei späteren Jahren ausgleichen, jedoch nicht bei einer Frühpensionierung.

  22. Fall 1: Wenn ich 68 bin, meine Ehefrau 58, erhalte ich dann meine volle Einzelrente oder die halbe Ehepaarrente. Fall 2 (20 Jahre später): wenn meine Ehefrau 78 ist und ich verstorben bin, erhält meine Frau dann ihre Einzelrente oder je nach Situation die Witwenrente, falls diese höher wäre als ihre AHV Rente?

    1. Im Fall 1 erhalten Sie bis zum Erreichen des Referenzalters Ihrer Frau eine Einzelrente ausbezahlt. Zu Fall 2 ist keine definitive Antwort möglich. Stand heute wäre es so wie Sie es sagen, jedoch befinden sich die Ansprüche auf Witwen- / Witwerrente aufgrund des EGMR Urteils in Überarbeitung. Hier müsste die definitive Umsetzung abgewartet werden.

  23. Wie hoch war der jährliche Mindestbeitrag in die AHV, dass es als Beitragsjahr anerkannt wurde?

    1. Der Mindestbetrag beläuft sich (Stand heute) auf CHF 514 pro Jahr. Der Betrag wird jeweils der Inflation angepasst.

  24. Mein durchschnittliches Einkommen pro Jahr beträgt ca. 47’000.- bis zu meiner Pensionierung. Ich habe keine Beitragslücken. Wieviel bekomme ich, wenn ich bis 66 arbeite?

    1. Ohne Beitragslücken kommt bei einer Pensionierung zum Referenzalter die Rententabelle 44 zur Anwendung. Arbeiten Sie ein Jahr länger, so wird dies ein Einfluss auf das durchschnittliche Einkommen haben. In welchem Umfang, können wir nicht beurteilen. Für eine verbindliche Antwort empfehlen wir Ihnen, bei der AHV eine Rentenvorausberechnung zu bestellen. Weitere Informationen und das Antragsformular dazu finden Sie hier.

  25. Fall 1: Um als Einzelperson die maximale AHV Rente von CHF 2450.00 zu erhalten, muss das durchschnittle Einkommen inflationsbereinigt 88’200.00 betragen, Stand heute. Fall 2: Annahme ein Ehepaar heiratete mit 18, gehen mit 65 in Rente, wie hoch musste deren durchnittles Einkommen zusammen gewesen sein, um die maximale Ehepaar-AHV-Rente von CHF 3675.00 (1,5 x 2450.00) zu erhalten?

    1. Die exakte Zahl müsste Ihnen die AHV mitteilen. Grundsätzlich sollte dies aber mit der Rententabelle ableitbar sein. CHF 3’675 zusammen wären CHF 1’837.50 pro Person (CHF 3’675 / 2). Um auf eine Rente von CHF 1’837.50 pro Monat zu kommen, müsste ein durchschnittliches Einkommen von rund CHF 44’000 erwirtschaftet werden (Annahme: volle Beitragsdauer, keine Beitragslücken, siehe Beitragstabelle 44). Beachten Sie, dass dies nur eine Annäherung ist (ohne Gewähr). Verbindliche Aussagen kann Ihnen nur die Ausgleichskasse selbst machen.

  26. Wie viel Rente erhalte ich in der Zeit, in der ich pensioniert bin und meine Ehefrau weiterarbeitet?

    1. Sofern Ihre Frau das Referenzalter noch nicht erreicht hat, erhalten Sie eine Einzelrente. Hat Ihre Frau das Referenzalter bereits erreicht und schiebt die AHV-Rente z.B. auf, wird Ihre Rente ab Referenzalter Ihrer Frau gegebenenfalls plafoniert. Wir empfehlen Ihnen für solche Szenarien eine Rentenvorausberechnung zu bestellen. Das Vorgehen sowie weitere Informationen dazu finden Sie hier.

  27. Einfaches Beispiel: Wenn eine Partner im Schnitt alle Jahre pro Jahr inflationsbereinigt 100’000.00 verdiente, der andere 40’000.00, zusammen also 140’000.00 reicht dies nicht für die maximale Rente. Man müsste zusamen im Jahresschnitt 2×88’200.00=176’400.00 verdient haben, um das Maximum zu erreichen, oder?

    1. Nein, aufgrund der Plafonierung (Rente als Ehepaar gemeinsam maximal 150% einer maximalen Einzelrente) muss das durchschnittliche Einkommen je Ehepartner nicht 88’200 Franken sein. Wir empfehlen generell in solchen Fällen eine Rentenvorausberechnung machen zu lassen. Diese gibt Aufschluss über die Höhe der zu erwartenden AHV-Rente.

  28. Ich möchte meine Arbeitszeit reduzieren. Von 100% auf 40%. Nun ist mir nicht klar, auf welcher Basis die neue Altersrente berechnet würde. Auf dem bestehenden PK-Kapital? Oder müsste ich PK-Geld zurücknehmen? Ich habe gehört, dass maximal 105% Rente erlaubt wäre. 105% auf was? Wie ist das zu verstehen?

    1. Die 105% Regel bezieht sich grundsätzlich auf die freiwilligen Einkäufe für eine Frühpensionierung. Bei einer ordentlichen Pensionierung sollte dies zu keinem Problem führen. Wie es für Ihre individuelle Situation aussieht, müssen Sie mit Ihrer Pensionskasse klären.

  29. Ich habe die neue Kalkulation von der Ausgleichskasse bekommen von 1989 – 1992 und von 2007 – 2023 habe ich in der Schweiz gearbeitet die schreiben noch immer Rentenskala 16 statt 19/20 wie kann das sein ? die Periodes d‘ Assurance sind insgesamt 194 höre gerne von Ihnen.

    1. Gemäss Ihren Angaben wären dies 21 Beitragsjahre (1989 – 1992: 4 Jahre / 2007 – 2023: 17 Jahre). Warum die Ausgleichskasse nur 16 Jahre berücksichtigt, können wir nicht beurteilen. Sie sollten diese Frage direkt der Ausgleichskasse stellen.

  30. Ich habe von 1989 bis 1992 in der Schweiz gearbeitet und später von 2007 bis 2023 (bis zu meinem Referenzalter von 65 Jahren). Das sind 16 Jahre. die Ausgleichskasse hat jetzt die ersten 3 Jahre nicht mit einbezogen. Ich habe das gemeldet und eine neue Kalkulation erhalten. Neu sind das insgesamt 19 Jahre. Wie werden die damals tieferen Gehälter in 1989 – 1992 aufgewertet in Bezug auf die Rentenskala von heute?

    1. Die Berechnung der AHV Renten bzw. die zu Grunde legenden Aufwertungsfaktoren werden durch die Ausgleichskasse vorgenommen. Dabei ist die Wegleitung der AHV relevant. Sie finden diese unter folgendem Link. Die Aufwertungsfaktoren für 2024 sind hier geregelt. Die Berechnungsdetails zu Ihrer Situation kann Ihnen nur Ihre Ausgleichskasse im Detail aufzeigen.

  31. Kriegt meine „Frau“ bei einer neu eingetragenen Partnerschaft, wir werden in 5 Jahren pensioniert trotz Kinderlosigkeit eine Witwenrente?

    1. Sofern die neue Regelung in Kraft tritt, dürfte in diesem Fall eine Witwenrente für zwei Jahre bezahlt werden. Beachten Sie, dass noch nicht alle Details zu den Ausführungsbestimmungen bekannt oder definitiv sind. Bis März 2024 läuft noch die Vernehmlassungsfrist. Der Umsetzungszeitpunkt ist offen. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite.

  32. Gilt eine eingetragene Partnerschaft als Ehe, d.h. 150% Rente?

    1. Ja, das ist korrekt. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare ist die eingetragene Partnerschaft der Ehe, die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft der Scheidung, die überlebende Person beim Tod ihrer Partnerin oder ihres Partners dem Witwer gleichgestellt. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.

  33. Ich werde dieses Jahr 45 und habe bis 2023 unselbstständig gearbeitet und entsprechend in die AHV einbezahlt. Ich habe KEINE Lücken; werde aber fortan nur noch die Minimalbeiträge (~530 CHF) zahlen. Was wird in etwa meine Rente ab 2044? Ferner: kann ein Testament/Wille (z.B. Nachlass 45%/55% an Ehefrau/Tochter) durch einen Nachkommen mit genereller Zeichnungsberechtigung geändert werden?

    1. Wir empfehlen Ihnen, bei der Ausgleichskasse eine Rentenvorausberechnung zu bestellen (siehe Merkblatt). Wie die rechtliche Grundlage in Bezug auf die Generalvollmacht/Testament aussieht, entzieht sich unserer Kenntnis. Wenden Sie sich hier bitte an einen Rechtsexperten.

  34. Ich erreiche 2024 das Referenzalter alt und bin 2024 als nicht erwerbstätiger AHV-beitragspflichtig. Wird meine ganzjährige Beitragspflichtsumme pro rata bis zum Monat des Erreichens des Referenzalters berechnet? Wie wird mein AHV-Beitrag für 2024 berechnet?

    1. Ja, die Berechnung erfolgt pro rata bis zum Erreichen des Referenzalters.

  35. Aus welchem plausiblen Grund erhalten Ehepaare nur 150% von zwei Einzelrenten? Wir haben doch auch das Leben lang voll AHV einbezahlt! Ausser der anteilsmässig etwas günstigeren Wohnungsmiete, sehen wir keinen Grund!

  36. Ich arbeite im Fürstentum Liechtenstein und bin Jahrgang 1980, Wohnsitz Schweiz, Kanton SG. Meine Frau und ich sind beide Schweizer Staatsbürger.
    Von 1998 bis 2001 habe ich in der Schweiz in die AHV einbezahlt (>Minimaleinkommen)
    Seit 2001 bis heute bezahle ich in in Liechtenstein in die AHV (100% Unselbstständig)
    Seit 2021 bin ich verheiratet. Meine Frau arbeitete bis Mitte 2022.
    Ab 2023 bezahle ich für meine Nichterwerbstätige Frau AHV in der Schweiz. Wie ist die Regelung bei Grenzgänger? Wird meine Frau bei ordentlichem Rentenalter eine EInzelrente beziehen in der Schweiz? Wird die Plafonierung auch bei Grenzgänger angewendet?

    1. Die Einzelheiten für den von Ihnen skizzierten Fall sind uns leider nicht bekannt. Wir empfehlen Ihnen, sich direkt mit der Ausgleichskasse in der Schweiz und in Liechtenstein in Verbindung zu setzen. Diese wird Ihnen auf Ihren Fall eine verbindliche Antwort geben können.

  37. Ich bin noch verheiratet und beziehe mit meiner Frau eine Maximalrente. Beide arbeiten über das Pensionsalter hinaus und bezahlen noch AHV Beiträge. Wir wohnen aber nicht mehr im gleichen Haushalt. Was verändert sich bei einer Neuberechnung für uns (ich wurde von der Ausgleichkasse darauf hingewiesen)? Wie soll ich mich verhalten und was ist zu beachten.

    1. Bei einer Neuberechnung werden die nach der Pensionierung einbezahlten Beiträge berücksichtigt. Ob in einem solchen Fall zusätzlich ein Splitting erfolgt, ist uns nicht bekannt. Bitte wenden Sie sich direkt an die Ausgleichskasse.

  38. Ich bin pensioniert und beziehe eine volle Einzelrente. Meine Frau ist 62 Jahre alt. Sie hat immer Teilzeit (50%) gearbeitet und arbeitet immer noch. Gibt es dann eine Maximal – Ehepaarrente?

    1. Ehepaare können gemeinsam nicht mehr als 150% einer einfachen Einzelrente bekommen (sogenannte Plafonierung). Konkret wären dies CHF 3’675 pro Monat (150% von CHF 2’450). Es werden immer die einzelnen Renten berechnet, kumuliert und dann allenfalls plafoniert. Wir empfehlen Ihnen diesbezüglich eine Rentenvorausberechnung zu bestellen.

  39. Ich bin verheiratet, mein Mann ist AUT Staatsbürger und erst seit 2016 AHV Pflichtig in der Schweiz. Ich bezahle AHV seit dem 19 Geburtstag. Ist es möglich eine volle AHV zu bekommen, wenn der Mann erst mit 30 Jahren ei bezahlt hat? Ich bin JG 1991, mein Mann 1985. Aktuell arbeite ich 80% mein Mann 103%. Wir haben eine1 jährige Tochter.

    1. Nein, die Beitragslücken Ihres Ehemannes haben auch einen Einfluss auf die späteren Renten als Ehepaar. Ihr Mann dürfte demnach 10 Fehljahre aufweisen (Rententabelle 34). In der Annahme, dass Sie über die volle Beitragsdauer verfügen (Rententabelle 44) käme bei Ihnen als Ehepaar die Rententabelle 41 zur Anwendung ((2x höhere Tabelle + 1x tiefere Tabelle) geteilt durch 3). Konkret bedeutet dies, dass die plafonierte Maximalrente um rund 7% gekürzt würde (Annäherung, ohne Gewähr). Grundsätzlich könnten Sie für die Gewissheit eine Rentenvorausberechnung bestellen. Beachten Sie aber, dass eine Rentenvorausberechnung erst ab Alter 40 kostenlos ist und in Ihre Fall aktuell mit Kosten verbunden wäre.

  40. Ich 67-jährig heirate 2024. Meine Frau arbeitete 10 Jahre in der Schweiz. Wir wohnen jetzt zusammen im Ausland. Wie hoch wird die gemeinsame Rente sein? Meine Frau wird 2026 65-jährig.

    1. Wir empfehlen Ihnen eine Rentenvorausberechnung zu bestellen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

  41. Meine Frage bezieht sich auf die Plafonierung der AHV Ehepaarrenten. Ich glaube zu wissen, dass meine Beitragsjahre (44) und diejenigen meiner Frau (31) zu einer gemeinsamen Skala von 39 verrechnet werden (2 Drittel + 1 Drittel). Die Vollrente gemäss Skala 39 wäre CHF 2’172. Wie wird daraus die plafonierte Ehepaarrente berechnet? Und wie werden dann die Einzelrenten plafoniert?

    1. Die einzelnen Renten berechnen sich anhand des durchschnittlichen Einkommens nach Splitting. Für die Berechnung empfehlen wir Ihnen, eine Rentenvorausberechnung zu bestellen. Dort werden die einzelnen Renten detailliert aufgeführt.

  42. Mein Mann und ich sind bei einer Finanzberatung bzgl. Pensionierung. Ich, weiblich, habe Jahrgang 1963 und muss 9 Monate länger arbeiten. Laut Berechnungen sieht alles gut aus und ich könnte mich mit 64 pensionieren lassen. Lebe aber dann die kommenden 9 Monate bis zur ordentlichen Pension von meinem Ersparten. Ist es auch möglich, von der AHV her, dass ich noch 4 Monate weiterarbeite und dann 5 Monate vor der offiziellen Pensionierung aufhöre zu arbeiten?

    1. Ja, das ist möglich. Ein Bezug der AHV ist nicht an eine Erwerbstätigkeit gebunden. Sie können also die AHV Rente beziehen, und trotzdem weiter arbeiten.

  43. Mein Mann hat die maximale AHV Rente. Ich bin 60. Gibt es für mich eine Zusatz Rente bis ich 64 jährig werde?

    1. Nein, Sie haben aber die Möglichkeit Ihre AHV Rente vorzubeziehen. Dabei wird diese lebenslang gekürzt.

  44. Ich bin seit 7 Jahren in der Schweiz (1990 – 1997). Erhalte ich eine Rente ab 65?

    1. Für die Zeit, in welcher Sie AHV Beiträge geleistet haben, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine AHV Rente ab Alter 65. Wir empfehlen Ihnen direkt mit der zuständigen Ausgleichskasse (Zentrale Ausgleichstelle in Genf) Kontakt aufzunehmen.

  45. Gerne würde ich mal berechnen lassen, wie die Aussicht ist betreffend meinem AHV-Rentenbetrag. Können Sie helfen?

    1. Wir empfehlen Ihnen, direkt bei der AHV eine Rentenvorausberechnung zu bestellen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter diesem Link.

  46. Ich wohne seit 2 Jahren bei meinem Lebenspartner. Wenn ich in Pension gehe, werde ich errechneterweise nur die Minimumrente erhalten habe kein Erspartes, keine dritte Säule und bin auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Habe ich darauf Anspruch, wenn ich unverheiratet mit jemandem zusammenlebe?

    1. Es ist davon auszugehen, dass die Wohnsituation bei der Berechnung des Anspruchs berücksichtigt wird. Hier empfehlen wir Ihnen aber, sich für eine Beratung an die Pro Senectute zu wenden.

  47. Ich lebe getrennt seit 2012. Mein Ehemann ist 12 Jahre älter, pensioniert und hat die Schweiz vor 5 Jahren verlassen (Er hat sich abgemeldet und er hat den CH Pass). Ich werde nach der Pensionierung im Kanton ZH leben bleiben, hier ist mein Lebensmittelpunkt. Wenn ich pensioniert werde wird die Altersrente gesplittet. Wird das auch mit meiner Altersrente passieren, da ich mit meinem Ehemann nur auf dem Papier verheiratet bin? Laut der letzten Vorberechnung der AHV wären das lediglich 1’850 CHF. Ich mache mir Sorgen wovon ich leben soll/werde?

    1. Solange Sie verheiratet sind, erhalten Sie Ihren Anteil der Rente als Ehepaar, der gegebenenfalls plafoniert wird. Reicht das Einkommen/Vermögen nicht um den minimalen Lebensbedarf zu decken, besteht ab Pensionierung, unter Umständen ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt der AHV „Ergänzungsleistung zur AHV und IV„. Für eine Beratung zu den Ergänzungsleistungen können Sie sich direkt an die Pro Senectute.

  48. Während meiner Zeit in der Schweiz habe ich 7 Jahre als Unverheirateter in die AHV einbezahlt. Mittlerweile lebe ich im EU-Ausland. Falls ich jetzt heiraten würde (mit Nicht-Schweizerin, keine AHV-Anteile) und im Ausland auch nach der Pensionierung verbleibe, hätte diese Heirat eine Minderung der später ausbezahlten AHV-Rente zur Folge? Eine Überschlagsrechnung der ESCAL legt dies nahe.

    1. Gemäss früherer mündlicher Aussage der AHV würden Sie in einem solchen Fall eine Einzelrente erhalten (ohne Gewähr). Wir empfehlen Ihnen aber in diesem Fall eine konkrete Rentenvorausberechnung zu bestellen oder direkt die Ausgleichskasse anzufragen.

  49. Was für eine AHV Rente erhalte ich, wenn ich 11 Jahre in der Schweiz gearbeitet habe?

    1. Wir können zu Ihrem konkreten Fall auf Basis dieser Angaben keine konkrete Aussage machen. Wir empfehlen Ihnen, die zuständige Ausgleichskasse (ZAS in Genf) zu kontaktieren. Es besteht zudem die Möglichkeit eine Online Renteneinschätzung vorzunehmen (ESCAL). Den Link dazu finden Sie hier.

  50. Im April 24 werde ich pensioniert, bei meinem Arbeitgeber kann ich 2 Jahre weiterarbeiten. Kann ich immer noch freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse tätigen? Es besteht noch eine Lücke.

    1. Ja, das sollte möglich sein. Beachten Sie aber die 3-Jahresfrist bei einem Kapitalbezug.

  51. Wird die AHV-Rente per 01.01.2024 erhöht und wenn ja, um wieviel?

    1. Letztmals wurde die AHV Rente per 01.01.2023 der Inflation angepasst. Uns ist nicht bekannt, ob die AHV Rente per 01.01.2024 erneut erhöht wird.

  52. Ich, 63 Jahre alt, werde ab Mai 2024 meine AHV-Rente bekommen. Ich bin seit April 2010 mit meinem deutschen Ehemann verheiratet. Er bezieht eine Altersrente aus Deutschland und hat nie in der Schweiz gearbeitet. Wir hatten 2010 6 Monate Wohnsitz in der Schweiz und anschliessend im Ausland bis Oktober 2017. Ich war über meinen Arbeitgeber Bund immer AHV-Beitragspflichtig. Wird die AHV-Rente auch in unserem Fall gesplittet? Macht es dafür einen Unterschied, ob er seinen Wohnsitz in der Schweiz hat oder zurück nach Deutschland zieht (wir bleiben verheiratet)?

    1. Für diesen spezifischen Fall wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Ausgleichskasse. Die Kontakte finden Sie unter diesem Link.

  53. Ich, Jhg. 1956, beziehe die volle AHV-Rente (2’450.-). Meine Partnerin, Jhg. 1971, arbeitet noch und zahlt AHV-Beitrag ein. Wird meine AHV-Rente gekürzt wenn ich sie heirate? Oder gilt die Ehepaarrente erst ab dem Zeitpunkt, wenn meine Partnerin ins AHV-Alter eintritt (kriege ich also 12 Jahre noch 2’450.-?

    1. Bis Ihre Partnerin (Ehefrau) das AHV Referenzalter erreicht, werden Sie weiterhin die AHV Rente als Einzelperson erhalten. Sobald Ihre Ehefrau das Referenzalter erreicht, erfolgt das Splitting und die Rente wird gegebenenfalls plafoniert. Es ist davon auszugehen, dass Ihre Rente ab diesem Zeitpunkt aufgrund der Plafonierung sinken wird.

  54. Mein Ehemann wird ab November mit 65 in Rente gehen. Ich (weibl. Jg 61) beabsichtige Ende 2024 also 8 Mt. vor meiner ordentlichen Pensionierung in Rente zu gehen. Wieviel wird die Ehepaarrente gekürzt? Und wieviel AHV-Beiträge muss ich für diese 8 Mt. noch einzahlen?

    1. Die Höhe der AHV Beiträge für Nichterwerbstätige können Sie mit diesem Rechner annähern (pro rata für 8 Monate). Ob und wieviel die AHV Rente gekürzt wird, können wir mit den vorliegenden Informationen nicht beurteilen. Wir empfehlen Ihnen eine Rentenvorausberechnung zu bestellen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter diesem Link.

  55. Wie hoch wird die maximale AHV-Einzelrente in 2024 betragen?

    1. Letztmals wurde die AHV Rente per 01.01.2023 der Inflation angepasst. Uns ist nicht bekannt, ob die AHV Rente per 01.01.2024 erneut erhöht wird.

  56. Bin Jahrgang 1956 und beziehe erst nächstes Jahr die AHV. Aufschub also ca. 2 Jahre. Nun werde ich dieses Jahr noch heiraten. Wird mein Aufschub von 2 Jahren nachher berücksichtigt, oder bekommen wir nach der Heirat nur das Maximum?

    1. Der Zuschlag bei einem Aufschub der AHV-Rente ist nicht von der Plafonierung betroffen. Falls Sie Anspruch auf die maximale AHV Rente haben, erhalten Sie den Zuschlag für den Aufschub zusätzlich zur maximalen AHV Rente. Beachten Sie, dass die Berechnung des Aufschubs auf dem effektiven Betrag basiert. Das bedeutet, dass der Aufschub nach der Heirat allenfalls auf ihrem plafonierten Teil erfolgt.

  57. Wie hoch ist die AHV Rente für eine 55 Jahre alte Frau beim Rentenbezug, wenn sie heute mit Beiträgen beginnt?

    1. Die Frau hätte in diesem Fall 11 Beitragsjahre. Die Höhe der Rente ist abhängig vom durchschnittlichen Einkommen. Es kommt die Rententabelle 11 zur Anwendung. Sie finden diese unter folgendem Link.

  58. Habe von 1980 -1996 in der Schweiz Teilzeit gearbeitet, werde im Dezember 64 Jahre alt. Kann ich als Deutsche schon jetzt vor der deutschen Rente die AHV beantragen?

  59. Ich zahle seit 30 Jahren AHV-Beträge, komme aber nicht auf die gesamten 45 Jahre, da ich erst mit 30 Jahren in die Schweiz gekommen bin und ab da gearbeitet habe. Kann ich trotzdem mit 62, mit Abstrichen natürlich, in Rente gehen? (Bin in Jg. 1964).

    1. Mit Jahrgang 1964 zählen Sie zur Übergangsgeneration. Sie können sich weiterhin bereits mit Alter 62 pensionieren lassen und die AHV Rente vorbeziehen. Bei einem Vorbezug wird Ihre Rente gekürzt. Wie hoch die Kürzung ausfällt, können Sie auf unserem Rechner nachschauen. Den Link finden Sie hier. Wir empfehlen Ihnen, bei der AHV eine Rentenvorausberechnung zu bestellen, um Auskunft über Ihre voraussichtlich zu erwartende Rente zu erhalten. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Ein Hinweis: Für eine volle Beitragsdauer sind lediglich 44 Jahre und nicht 45 Jahre notwendig.

  60. Mein Mann ist 64 Jahre alt und erhält bald eine Rente aus den USA für die Jahre, die er dort gearbeitet hat. In einem Jahr erhält er die AHV. Zwar reduziert aber immerhin. Werden die beiden Renten auf die maximale Einzelrente gekürzt und wenn ja, welche Rente wird gekürzt, die aus den USA oder die AHV?
    Zweite Frage, wenn ich in 4 Jahren pensioniert werde ohne Beitragslücken, wird dann meine Rente auch noch gekürzt, damit wir auf nicht mehr als die plafonierte Ehepaarrente kommen?

    1. Die Vorsorgesysteme in der Schweiz und im Ausland sind grundsätzlich voneinander getrennt. Allfällige Rentenzahlungen aus dem Ausland haben keinen Einfluss auf die AHV-Rente in der Schweiz. Ob die Schweizer Rente einen Einfluss auf die Rente aus den USA hat, können wir leider nicht beurteilen. Dazu müssten Sie sich an einen lokalen Spezialisten wenden. In der Schweiz erfolgt die Plafonierung nur auf Basis der durch die AHV berechneten Renten.

  61. Mein Mann wird in zwei Jahren mit 60 in die Frühpension gehen. Ich, Jahrgang 1968, beabsichtige mit 62 (Mann 65 Jahre), ebenfalls vorzeitig in die Pension zu gehen. Mit welchen Reduktionen haben wir bezüglich Ehegattenrente zu rechnen?

    1. Die AHV Rente kann ein bis zwei Jahre vor dem AHV Referenzalter (AHV 21 Reform: 65 Jahre für beide) vorbezogen werden. Pro Vorbezugsjahr kürzt die AHV die Rente für Ihren Mann um 6.8%. Für Sie kommen aufgrund der AHV Revision spezielle Ansätze zur Anwendung. Diese finden Sie auf unserem Online Rechner unter diesem Link. Aufgrund der Komplexität empfehlen wir Ihnen, bei der AHV Ausgleichskasse eine Rentenvorausberechnung zu bestellen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter diesem Link. Oder besuchen Sie eines unserer Seminare zum Thema „Pensionierung“. Details und die Durchführungsdaten finden Sie hier.

  62. Wieviel Rente erhält eine verheiratete Frau die nie gearbeitet hat. Sie hat Jahrgang 1959. Der Mann hat immer gearbeitet und hat Jahrgang 1958.

    1. Sobald der jüngere der beiden Ehepartner das ordentliche Pensionierungsalter erreicht hat, erfolgt das Splitting der AHV Beiträge. Dabei werden während der Ehe einbezahlte Beträge hälftig geteilt. Danach erfolgt die individuelle Berechnung der Rente und gegebenenfalls eine Plafonierung. Die Höhe der Rente ist abhängig von den Beiträgen und den Beitragsjahren. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte direkt an die Ausgleichskasse.

  63. Wenn die Ehefrau vor dem Ehemann das gesetzliche AHV-Alter erreicht, erhält sie dann für die Übergangszeit (bis der Ehemann auch das gesetzliche AHV-Alter erreicht) die maximale einfache Altersrente von CHF 29’400 p.a. oder nur die halbe Ehepaar-Rente von CHF 22’050.00? Annahme: Beide Ehepartner erfüllen die Kriterien für die Maximalrente.

    1. In diesem Fall erhält die Ehefrau bis zur Pensionierung des Ehemanns eine Einzelrente ausbezahlt. Wenn, wie in Ihrem Beispiel, die Ehefrau die Kriterien für die Maximalrente erfüllt, würde sie CHF 29’400 p.a. erhalten. Beachten Sie aber, dass das Splitting erst erfolgt, wenn der jüngere der beiden Ehepartner das AHV Referenzalter erreicht.

  64. Ich habe von 1982 bis 1988 in der Schweiz als Lehrerin gearbeitet und bin danach nach Kanada ausgewandert. Wieviel Rente werde ich ungefaehr bekommen? (Werde 65 im Jahr 2027.)

    1. Sie können in diesem Fall eine Rentenvorausberechnung bei der zuständigen Ausgleichskasse bestellen. Für Sie zuständig ist die „Zentrale Ausgleichsstelle“ in Genf. Weitere Informationen und Bestellmöglichkeit für eine Rentenvorausberechnung finden Sie unter diesem Link.

  65. Ich bin Jahrgang 1963, weiblich, und darf von daher 9 Monate länger arbeiten.
    Mein Ehemann hat Jahrgang 1966.
    Frage 1: Gemäss Neuer AHV-Regelung bekommen Frauen je nach Verdienst (wenig, mittel, viel) verschiedene Gutschriften zusätzlich zur AHV. Wie lange würden diese gezahlt? Bis zur Plafonierung? Oder ….? Wenn der Ehemann älter als die Frau ist, dann kommt es ja als Ehepaar nicht zum tragen ….
    Frage 2: Bei Pensionierung mit 64 Jahren (statt 64 Jahren und 90 Monaten) müsste ich wohl für 9 Monate Nichterwerbssteuer zahlen oder …?

    1. Zu Frage 1: Den Zuschlag erhalten Sie auf Ihre (allenfalls plafonierte) Rente. Der Zuschlag wird lebenslang ausbezahlt.
      Zu Frage 2: Korrekt, für die 9 Monate sind weiterhin AHV Beiträge, ggf. als Nichterwerbstätige zu bezahlen.

  66. Ich habe Jahrgang 1959 und werde im 2024 pensioniert. Meine Frau hat Jahrgang 1962 und möchte die AHV-Rente vorbeziehen. Für die Rentenkürzung bei Vorbezug ist das durchschnittliche Jahreseinkommen meiner Frau massgebend. Welches Einkommen wird für die Rentenkürzung berücksichtigt? Das effektive Einkommen meiner Frau oder das gesplittete Einkommen von mir und meiner Frau?

    1. Weder noch, die Berechnung der Kürzung erfolgt aufgrund des effektiv vorbezogenen Betrags. Beachten Sie, dass sobald Ihre Frau die AHV Rente vorbezieht, das Splitting erfolgt und die Renten ggf. plafoniert werden. Dies wird im Merkblatt „Flexiber Rentenbezug“ Seite 10 in einem Beispiel gut erläutert.

  67. Meine Frau ist Japanerin mit ehemaliger C-Bewilligung, da die Japaner nur eine Nationalität zulassen und wir lebten 15 Jahre in der Schweiz. Ich habe von 1988 bis 2016 gearbeitet in der CH und meine Frau Teilzeit 2001 bis 2016. Wir haben drei Kinder mit dem Jahrgang 2005, 2008 und 2010, welche Schweizer sind und bis sie 22 Jahre alt sind auch die japanische Staatsbürgerschaft inne haben. Seit 2017 leben wir in Kanada, wollten in die freiwillige AHV einzahlen, aber hatten nicht das Recht erhalten, da wir bis heute nur mit einer temporären Aufenthaltsbewilligung hier leben. Ohne Einkommen und ohne Regelung hatten wir somit seit 2017 keine Beiträge bezahlt. Das Kind 2005 lebt wieder neu in der Schweiz und die anderen leben aktuell seit 2022 nur mit mir als Schweizer. Meine Frau hat eine Einkommen seit 2022 und nun stehen wir in der Scheidung. Was passiert nun? Splittung ja aber dann? Hat meine Ehefrau nach der Scheidung im Ausland lebend und ohne Schweizer Nationalität ein Anrecht auf die AHV-, IV- und Witwenrente?

    1. Grundsätzlich gilt: Sofern Ihre Frau die Voraussetzungen für eine geschiedene Frau gemäss Merkblatt „Hinterlassenenrenten der AHV“ erfüllt so könnte Sie einen Anspruch auf eine Witwenrente haben. Beachten Sie aber, dass die Ansprüche auf eine Witwenrente aufgrund des EGMR Urteils derzeit überarbeitet werden. Sie finden weitere Informationen auf unserer Seite „Witwenrente„.

  68. Mich beschäftigt die Frage, ob es einen Zusammenhang zwischen dem massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen gem. Skala 44 und den eintrittsabhängigen pauschalen Aufwertungsfaktoren gibt und falls ja, wie dieser ungefähr aussieht. Der konkrete Hintergrund meiner Frage ist folgender: Mir ist bewusst geworden, dass sich das massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen von 2021 auf 2023 von CHF 86’040 auf CHF 88’200 (für eine Maximalrente) erhöht hat, also um über CHF 2’000. Nach meinem Verständnis ist dies ja das durchschnittliche Einkommen über 44 Jahre. D. h. damit sich das Durchschnittseinkommen über 44 Jahre um CHF 2’000 erhöhen würde, müsste ja die Lohnerhöhung von 2021 auf 2023 ca. CHF 80’000 betragen, was natürlich völlig unrealistisch ist. So werden aus meiner Sicht aber die Einkommen vergangener Jahr, die sich ja nicht mehr verändern, im Nachhinein quasi „entwertet“. Beträgt beispielsweise das Durchschnittseinkommen ca. CHF 87’000, hätte dies 2021 perspektivisch für eine Maximalrente gereicht. 2023 wäre dies dann aber bereits nicht mehr der Fall. Sollte diese „Entwertung“ der bisherigen Einkommen durch die Aufwertungsfaktoren quasi wieder ausgeglichen werden? Dabei fällt mir allerdings auf, dass sich das durchschnittliche Jahreseinkommen ständig erhöht, während die Aufwertungsfaktoren einmal hinauf und dann auch wieder hinunter gehen. Von daher die Frage, ob zwischen dem Jahreseinkommen und den Aufwertungsfaktoren ein Zusammenhang besteht und die bisherigen Einkommen durch die Aufwertungsfaktoren in ihrem bisherigen Wert quasi erhalten bleiben sollten. Oder ob der Eindruck stimmt, dass durch die Erhöhung des Jahreseinkommens die bisherigen Einkommen quasi schleichend „entwertet“ werden.

    1. Ich verstehe das so, dass über den Aufwertungsfaktor ein Ausgleich erfolgt, indem die Einkommen früherer Jahre auf das heutige Niveau angehoben werden (siehe auch dieser Eintrag). Wie sich die Berechnungen aber im Hindergrund darstellen, entzieht sich meiner Kenntnis. Hier sollten Sie direkt bei der Ausgleichskasse um eine Erläuterung bitten.

  69. Ich möchte mit 61 Jahren und davon 28 Jahre in der Schweiz in der Gastronomie tätig, nach Deutschland zurück.
    Habe ich dann ab 64 Jahren Anrecht auf mindestens die Grundrente von der Schweiz?
    Danke

    1. Ja, grundsätzlich haben Sie Anspruch auf eine AHV Rente aus der Schweiz. Die Höhe der Rente ist abhängig von den Beitragsjahren und dem durchschnittlichen Einkommen. Wir empfehlen Ihnen eine Rentenvorausberechnung zu bestellen. Weitere Informationen finden Sie im Merbklatt „Rentenvorausberechnung“ der AHV.

  70. Ich möchte mit 59 aufhören zu arbeiten. Habe Jahresgehalt über 100‘000 sFR. Wenn ich bis 65 AHV einzahlen muss, weil ich von Erspartem lebe, Wie hoch ist der monatliche Betrag, den ich der AHV einzahlen muss?

    1. Die Höhe der AHV-Beiträge als Nichterwerbstätiger sind abhängig von den Renteneinnahmen und dem Vermögen. Mit diesem Rechner können Sie die Beiträge annähern. Sobald Sie die Erwerbstätigkeit aufgeben, müssen Sie sich bei der AHV als Nichterwerbstätiger anmelden.

  71. Wenn man Jahrelang zwischen 18’000 CHF und 25’000 CHF in die freiwillige AHV einbezahlt hat. Gibt es einen Punkt wo die Abzüge nicht mehr so massiv sind, wenn seit. Jahrzehnten diese Höhe an Beträgen einbeZahlt wird pro Jahr.

    1. Nein, die Berechnungsbasis bleibt die selbe unabhängig davon, wie lange bereits AHV Beiträge geleistet wurden. Lediglich ab erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters (ab 01.01.2024 Referenzalter) besteht ein Freibetrag des Einkommens von CHF 1’400 pro Monat auf welchem keine Beiträge bezahlt werden müssen. Ab Referenzalter entfällt die Beitragspflicht sofern keiner weiteren Erwerbstätigkeit nachgegangen wird.

  72. Meine Frau kam mit 26 Jahren in die Schweiz und wurde mir 28 von ihrem damaligen Ehemann geschieden und selber arbeitstätig und Beitragspflichtig. Je nachdem ihr bei der Scheidung nicht nur ein Betrag sondern auch Beitragsjahre gutgeschrieben wurden fehlen ihr also 6 bis 8 Beitragsjahre. Als Erziehungsgutschrift erhalten wir gemeinsam 20 Jahre. Da sie während dieser Zeit aber 14 Jahre nicht die Mindestbeiträge geleistet hat gehe ich davon aus das sie 17 Jahre gutgeschrieben erhält und ich drei. Meine Frage ist nun ob ihr die 3 Mehrjahre bei der Kindererziehung an die Fehlenden Jahre angerechnet werden oder nicht. Die zweite Frage ist ob bei einem Todesfall das Splitting wieder aufgehoben wird, konkret falls ich sterbe erhält meine Frau 80 % von meiner jetzigen Maximalrente oder 80 % von meiner gesplitteten Rente.

    1. Ein Splitting wird nach dem Todesfall nicht aufgehoben, eine allfälige Plafonierung dagegen schon. Für die Frage bezüglichh den Erziehungsgutschriften sollten Sie sich direkt an die Ausgleichskasse wenden. Grundsätzlich sind wir aber der Meinung, dass die Erziehungsgutschriften je hälftig auf die Eltern aufgeteilt werden. Um Gewissheit zu haben empfehle ich Ihnen eine Rentenvorausberechnung für beide Ehepartner zu bestellen.

  73. Der Aufwertungsfaktor ist der erste IK Eintrag. so weit klar. Aber was oder wann genau ist der erste IK Eintrag. Am Beispiel eines Jahrgangs 1959, Weiblich. – ist der erste Eintrag mit Beginn der „Jugendjahre“ (1977) oder mit „Beginn der Beitragspflicht des Jahrgangs“ (1980)?

    1. In diesem Fall dürfte es sich bei den Einträgen vor dem Jahr 1980 um Jugendjahre handeln. Die Beitragspflicht besteht ab Alter 21 (in diesem Beispiel also ab Alter 1980). Aufwertungsfaktoren sind gemäss unseren Informationen auf dem IK Auszug nicht ersichtlich, werden aber bei der Rentenvorausberechnung berücksichtigt.

  74. Ich beziehe meine AHV-Rente. Meine Frau wird im Juli 2024 pensioniert. Sie möchte ohne Rentenbezug ein Jahr weiterarbeiten. Frage: bekomme ich für ein weiteres Jahr meine volle Rente.

    1. Leider nein, die Plafonierung erfolgt spätestens bei Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters Ihrer Frau. Bei einem Aufschub der AHV Rente würde in diesem Fall nur der plafonierte Teil der Rente Ihrer Frau aufgeschoben.

  75. Mein Mann bezieht ab Juli AHV. Ich arbeite in einem kleinen Pensum noch weiter (ca CHF 24’000 Jaheseinkommen. Wenn ich richtig informiert bin, erhalte ich dann eine Ausbildungszulage für unseren Sohn, der noch im Studium ist und unter 25 Jahre alt. Erhält mein Mann für unseren Sohn auch eine Ausbildungszulage mit der AHV?

    1. Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf eine Kinderrente aus der AHV. Ob zusätzlich ein Anspruch auf eine Ausbildungszulage besteht können wir nicht sagen. Wir empfehlen Ihnen diese Frage direkt der Ausgleichskasse zu stellen.

  76. Ich plane mit 59 Jahren in ein EU-Land auszuwandern (ohne dort weiter zu arbeiten) und weise dann 38 lückenlose Beitragsjahre auf. Wird die AHV dann meine 5 Jugendjahre anrechnen, sodass ich mit einer Rente nach Skala 43 rechnen kann?

    1. Grundsätzlich ja, wobei gemäss Bundesamt für Sozialversicherungen AHV Beiträge erst ab Alter 18 bezahlt werden müssen. Das bedeutet, dass maximal 3 Jugendjahre bestehen können (Alter 18/19/20). Gemäss unseren Informationen dürfte die AHV diese bei der Berechnung der Beiträge berücksichtigen.

  77. Mit 64ig ging ich 2021 in Frühpension. Ich beziehe die maximale (gekürzte) AHV Einzelrente. Meine Lebenspartnerin (10 Jahre jünger) wohnt in Thailand. Wie wird bei Heirat und gemeinsamen Wohnsitz in der Schweiz die AHV Rente berechnet, sofern sie in der Schweiz keiner Arbeit nachgeht? Wird Sie bis 65 AHV pflichtig?

    1. Sobald Ihre Frau den Wohnsitz in die Schweiz verlegt wird sie AHV-Beitragspflicht, im beschriebenen Fall als Nichterwerbstätige. Sobald Sie das Referenzalter erreicht erhält Sie eine AHV Rente basierend auf der von ihr einbezahlten Beiträge. Für eine verbindliche Aussage zur Rentenhöhe und zum Splitting wenden Sie sich aber mit Vorteil direkt an die zuständige Ausgleichskasse.

  78. In der beantragten „Rentenvorausberechnung“ mit Anrede an mich steht:
    Berechnung 1.1: Mein Name, Ordentliche Rente ab 01.12.2023, Name meines Ehemanns Rente ab 01.01.2028:
    Ab 01.12.2023: 1’506.00
    Ab 01.01.2028: 1’391.00
    Und auf dem „Rentenvorausberechnung“ Schreiben mit Anrede meines Mannes steht:
    Ab 01.01.2028: 541.00
    Bedeutet das, dass wenn mein Mann ab 01.01.28 Rente bezieht, meine AHV-Rene auf 1’391 gekürzt wird?

    1. Das ist korrekt.

  79. Mein Mann und ich sind dieses Jahr in Rente gegangen. Die Verfügungen sind jetzt anders ausgefallen als die Rentenvorausberechnung. Wir haben keinen erfahrenen Ansprechpartner und müssen davon ausgehen, dass alles automatisch berechnet wurde. Deshalb möchten wir die Rente manuell nachrechnen lassen. Wer kann das anbieten, wohin können wir uns wenden?

    1. Grundsätzlich können Sie sich an einen Vorsorgeexperten wenden. Achten Sie aber auf dessen Unabhängigkeit. Wir haben solche Annäherungen von AHV Renten auch bereits durchgeführt.

  80. Wie wirkt sich die Heirat mit einer Person aus, welche 43J. in der EU gearbeitet hat und von dort eine Rente bezieht (und nur ca 1500.- Jahresrente (Teilrente) aus AHV aus sehr frühen Erwerbsjahren in den 1980er Jahren). Wird die vorherige volle Einzel-Rente dann trotzdem plafoniert?

    1. Renten aus dem Ausland werden für die Plafonierung nicht berücksichtigt. Jedoch kann auch eine Teilrente zu einer Plafonierung führen wenn diese zusammen mit der AHV Rente des Ehepartners mehr als 150% einer maximalen Einzelrente ausmacht.

  81. Meine Frau und ich werden bei der Pensionierung Maximalrenten haben. Meine Frau wird sich regulär pensionieren lassen. Ich selbst möchte 2 Jahre über das reguläre Pensionierungsalter hinaus arbeiten und mich erst mit 67 pensionieren lassen. Wird unsere Ehepaarrente dadurch über das Maximum hinaus höher sein?

    1. Ja, der Zuschlag wird auch über die Plafonierung hinaus gewährt. Beachten Sie aber, dass der Anspruch auf den Zuschlag nur auf der effektiv aufgeschobenen Rente des Ehepartners gewährt wird, der die Rente aufschiebt. Ausserdem ist es wichtig zu wissen, dass Sie den Aufschub aktiv anmelden müssen. Ansonsten erlischt der Anspruch auf den Zuschlag.

  82. Mein Mann bezieht die AHV Rente nun werde ich im August 2024 auch die AHV beziehen, das heisst, wir erhalten die Ehepaarrente. Da wir in Spanien leben wird die Steuerbescheinigung für beide separat ausgestellt? Er seinen teil und ich meinen Teil? (z.B. erhalten wir ab August 24 fr. 1‘000 mehr, wäre dann auf meiner Bescheinigung Fr. 12‘000 und der Rest mein Mann?).

    1. Eine abschliessende Antwort können wir nicht geben. Da aber die Bestellung eines Steuerausweises pro Person erfolgen muss (siehe auch Bestellformular) ist davon auszugehen, dass die Bestätigung auf die jeweilige Person ausgestellt wird. Für eine verbindliche Aussage müssten Sie diese Frage direkt der zuständigen Ausgleichskasse stellen. Für Sie zuständig ist die Zentrale Ausgleichsstelle in Genf.

  83. Ich beziehe eine Witwenrente in der Schweiz von CHF 926.-. Ich bin 47 Jahre Alt und arbeite nicht (war immer als Hausfrau erwerbslos). Ändert sich etwas an Witwenrente, wenn ich die Schweiz verlasse, bzw. auswandere (in meinem Fall nach Serbien)?

    1. Unserer Meinung nach und gemäss Ihren Angaben sollte sich daran nichts ändern. Dennoch empfehlen wir Ihnen, dies vor einer Auswanderung direkt mit der Ausgleichskasse abzuklären. Diese wird Ihnen eine verbindliche Auskunft erteilen können.

  84. Meine frage ist: Ich lebe seit 30 Jahren in der Schweiz. Ich habe nie gearbeitet, nur meine Mann und er wird in 2 Jahren pensioniert und ich bin dann auch 64 Jahre alt. Habe ich ein Anspruch auf eine AHV Rente oder nicht.

    1. Sobald Sie das ordentliche Pensionierungsalter (bzw. ab 01.01.2024 Referenzalter) erreichen so erfolgt das sogenannte Splitting, das bedeutet, dass AHV Beiträge welche während der Ehe einbezahlt wurden hälftig zwischen Ehefrau und Ehemann aufgeteilt werden. Danach werden die Renten neu berechnet und ggf. plafoniert. Gemäss Ihren Schilderungen sollten Sie daher ein Anspruch auf eine AHV Altersrente haben. Um zu erfahren wie hoch diese ausfallen wird können Sie eine Rentenvorausberechnung bestellen. Weitere Informationen finden Sie hier. Beachten Sie, dass eine AHV Rente nicht automatisch zur Auszahlung kommt, sondern ebenfalls beantragt werden muss.

  85. Gerne möchten meine Frau und ich ungefähr abschätzen können, wie gross unsere gemeinsamen AHV-Rente sein wird. Das Bundesamt stellt dafür ja den Online-Rechner ESCAL zur Verfügung. Dort müssen ich und meine Frau für jeder Jahr das „Einkommen, auf das Beiträge bezahlt worden sind“ angeben. Ich bin pensioniert. Meine Frau ist noch nicht pensioniert und hat kein Einkommen. Sie zahlt daher den „Beitrag für Nichterwerbstätige“, für den sie von der AHV eine Rechnung erhält; für das Jahr 2022 sind das bei ihr Fr. 3900.-. Welches Einkommen soll meine Frau nun beim Rechner ESCAL für das Jahr 2022 eingeben, damit ihre /unsere Rente einigermassen richtig berechnet wird?

    1. Beiträge als Nichterwerbstätige von 3’900 Franken entsprechen einem Einkommen von ca. CHF 34’000 (AHV-Beitragssatz 10.6%, ohne Gewähr). Ich empfehle Ihnen aber eine Rentenvorausberechnung zu bestellen. Diese ist sicherlich genauer und entspricht den Berechnungs-Modalitäten der AHV. Sie finden die notwendigen Informationen auf dieser Seite.

  86. Mein Ehemann erhält bereits seit 2 Jahren eine AHV-Rente, ich werde noch 13 Jahre lang arbeiten bis zur Pension. Erhält mein Ehemann nun nur 1.5 der Rente oder eine Vollrente wie eine Einzelperson?

    1. Bis Sie selbst das Referenzalter erreichen, erhält Ihr Ehemann die Rente als Einzelperson ausbezahlt. Erst nachdem Sie pensioniert sind, erfolgt das Splitting und die Renten werden neu berechnet und gegebenenfalls plafoniert.

  87. Wie hoch könnte meine AHV-Rente und jene meiner Frau sein? Ich habe 20 Beitragsjahre, meine Frau deren 14. Ich selbst bin Jahrgang 1967, meine Frau 1966.

    1. Bei Ihnen dürfte die Rententabelle 18 zur Anwendung kommen (2x höhere + 1x tiefere / 2, ohne Gewähr). Die entsprechenden Rententabellen finden Sie hier. Die Höhe der Rente ist vom durchschnittlichen Einkommen (nach Splitting) abhängig. Eine pauschale Aussage ist hier nicht möglich. Ich empfehle Ihnen, eine Rentenvorausberechnung zu bestellen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Falls Sie nicht mehr in der Schweiz wohnhaft sind wäre die zentrale Ausgleichskasse für die Anfrage zuständig. Die weiteren Informationen dazu finden Sie hier.

  88. Ich habe vom 15.05.1989 bis 30.10.2000 in der Schweiz gearbeitet und kriege im Moment, SFR 701 pro Monat Rentengelder. Ich fing meine Rente mit ca. 65 J zu beziehen. Meine Frau wird dieses Jahr 59 Jahre alt. Ich haette zwei Fragen: 1 – Muesste meinen Rentenanspruch nicht hoeher sein (zB das Minimum von ca SFR 1250? 2 – Ab wann hat meine Frau auch einen Ansruch (Sie ist Deutsch.). Wir leben beide in Kanada.

    1. Die Höhe der AHV-Rente ist von zwei Faktoren abhängig. Dem durchschnittlichen Einkommen und der Anzahl der Beitragsjahre. Eine volle Beitragsdauer beläuft sich auf 44 Jahre, gemäss Ihren Angaben haben Sie 12 Beitragsjahre, was zu einer Kürzung der Rente führt (Rentenskala 12). Je nach durchschnittlichem Einkommen fällt die Rente höher oder tiefer aus. Sie finden die Rententabellen unter diesem Link. Bezüglich Ihrer Frau stellt sich die Frage ob ein Anspruch aus der AHV besteht. In einem solchen Fall wäre Ihre Frau von der AHV21 Reform betroffen und das Referenzalter läge bei Alter 65 (Jahrgang 1964). Wir empfehlen Ihnen für Ihre Frau eine Rentenvorausberechnung zu bestellen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

  89. Selbstständigerwerbend (Jg. 1961) mit Verlust im Jahr 2022. Schulde ich den AHV-Minimalbeitrag oder werden die Jugendjahre angerechnet. Ferner wüsste ich gerne, ob der Aufwertungsfaktor gemäss dem 1. IK-Eintrag oder dem 1. Beitragsjahr angewendet wird.

    1. Unserer Meinung nach besteht immer eine Beitragspflicht (gesetzlich festgeschrieben), in diesem Fall wohl der Minimalbetrag. Wir empfehlen Ihnen aber, diese Frage und jene bezüglich Aufwertungsfaktor direkt der zuständigen Ausgleichskasse zu melden. Diese wird Ihnen eine verbindliche Antwort geben können.

  90. Ich habe bis anhin hohe Beträge in die AHV einbezahlt aufgrund eines hohen Einkommens. Wenn ich mit 43 in die EU auswandere, was wird meine Rente sein im Pensionierungsalter?

    1. Pauschal lässt sich das nicht beantworten. Sobald Sie in ein EU-Land auswandern unterstehen Sie dem Sozialverischerungssystem des neuen Wohnsitzlandes. Eine Anmeldung an die freiwillige AHV ist nicht möglich (bei Auswanderung in ein EU-Land). Nehmen wir an, dass Sie bisher immer in die AHV einbezahlt haben und bis zur Pensionierung mit Alter 65 im EU-Land bleiben. Das hätte zur Folge, dass Ihnen mindestens 22 Beitragsjahre fehlen werden bzw. die Rententabelle 22 (22 Beitragsjahre) zur Anwendung kommt. Die Rententabellen finden Sie hier. Anhand des geschätzten Einkommens während der Beitragsdauer können Sie Ihre zu erwartende Rente annähern. Beachten Sie, dass es sich hier um eine indikative Aussage handelt. Die Ausgleichskasse kann Ihnen dazu eine verbindliche Aussage machen.

  91. Meine Freundin ist 15 Jahre älter als ich. Wir sind seit 18 Jahren zusammen. Sie ist nun 53 Jahre. Sie hatte in den vergangenen 30 Jahren ca. 15 Jahre Beitragslücken bei der AHV. Lohnt sich eine Heirat in Bezug auf die nur 1.5-fache AHV Leistung (als Ehepaar)nach der Rente? Oder ist es so, dass Sie mit 64 den normalen AHV Anspruch erhält und wir erst nach meiner Pensionierung die Ehegattenrente erhalten?

    1. Ihre Freundin wird bis zu Ihrer Pensionierung eine Einzelrente bekommen (unabhängig davon ob Sie verheiratet sind oder nicht). Erst sobald Sie das ordentliche Pensionierungsalter erreichen würde das Splitting erfolgen und die Renten neu berechnet sowie gegebenenfalls plafoniert. Ob sich eine Heirat negativ auf die zu erwartenden Renten auswirken kann mit den vorliegenden Informationen nicht beurteilt werden. Allenfalls könnte es sinnvoll sein, wenn Sie diese Frage direkt an die AHV richten.

  92. İch habe schon von 1982 bis 2011 in die Schweiz gearbeitet. Verlasse definitiv die Schweiz und kehre in die Türkei zurück. Was muss ich machen?

    1. Bei der Auswanderung in ein nicht-EU Land können Sie die Vorsorgegelder aus der 2. Säule vorzeitig beziehen. Mit der Türkei hat die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen vereinbart. Das bedeutet, dass AHV Beiträge nicht zurückerstattet werden können. Sie haben aber Anrecht auf eine AHV Rente sobald Sie das Pensionierungsalter erreicht haben. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre «Sozialversicherungen: Aufenthalt in der Schweiz und Ausreise». Die Broschüre ist in verschiedenen Sprachen erhältlich.

  93. Mein Mann möchte mit 58 Jahren nach Spanien auswandern. Ich Rentnerin lebe schon dort. Kann er die Rente mit 65 Jahren beziehen oder muss er sich mit 63 Jahren frühpensionieren? Und wieviel Prozent würde er verlieren?

    1. Guten Tag

      Ihr Mann kann wählen, ob er die AHV-Rente ordentlich, das heisst ab Alter 65 oder bereits ein oder zwei Jahre vorzeitig bezieht. Bei einem Vorbezug wird die Rente lebenslang um 6.8% pro Vorbezugsjahr gekürzt (bei einem Vorbezug mit Alter 63 wäre dies eine Kürzung von 13.6%). Beachten Sie aber, dass durch die Reform 21 vermutlich die Kürzungssätze angepasst werden. Gemäss aktuellen Informationen ist damit aber nicht vor 2027 zu rechnen.

  94. Ich bin 70, meine Frau ist Thailänderin und hat bisher keine AHV Beiträge bezahlt. Wir leben im Ausland. Bekommen wir eine Rente als Ehepaar?

    1. Guten Tag

      Gemäss Aussage der Ausgleichskasse ist primär relevant ob Ihre Frau zu irgendeinem Zeitpunkt einen Anspruch gegenüber der AHV begründet hat. Dies kann dann der Fall sein, wenn Sie eine gewisse Zeit in der Schweiz gelebt hat. Ist dies nicht der Fall so würde, gemäss Aussage der AHV, eine Einzelrente bezahlt. Für eine verbindliche Antwort auf Ihre Situation wenden Sie sich bitte an die Zentrale Ausgleichsstelle in Genf.

  95. Ich habe für 3 Jahre in der Schweiz gelegt und lebe jetzt in Deutschland. Kann ich meine Renten auf mein Konto auszahlen lassen? Was wären die ersten Schritte?

    1. Guten Tag

      Ein Anspruch auf eine AHV Rente besteht grundsätzlich ab Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters (Männer: Alter 65). Sie können die AHV für ein oder zwei Jahre vorbeziehen. In diesem Fall erfolgt jedoch eine Kürzung um 6.8% pro Vorbezugsjahr. Weitere Informationen zur AHV und den Bezugsmöglichkeiten finden Sie in den entsprechenden «Merkblättern».

      Welche Möglichkeiten Sie mit der Pensionskasse haben müssen Sie direkt mit der Vorsorgeeinrichtung abgklären. In der Regel ist aber ein Rentenbezug, sofern die Gelder noch in der Pensionskasse liegen, erst ab Alter 58 möglich.

  96. Wenn ein Ehepaar 10 Jahre Altersunterschief hat erhält der Ältere seine berechnete Einzelpersonen (Maximun) und das Splitting erfolgt erst, wenn die 2. Person in Pension geht?

    1. Guten Tag

      Das ist korrekt, das Splitting erfolgt, sobald die jüngere Person ebenfalls das Rentenalter erreicht. Bis zu diesem Zeitpunkt wird eine Einzelrente ausbezahlt. Beachten Sie aber, dass die jüngere Person unter Umständen AHV Beiträge als Nichterwerbstätige bezahlten muss (sofern keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen wird).

  97. Meine Frau bezieht bereits Ihre AHV-Rente. Ich werde in zwei Jahren pensioniert. Wie sieht unsere gemeinsame Rente dann aus?

    1. Guten Tag

      Sobald Sie pensioniert werden erfolgt das Splitting und die Renten werden neu berechnet und ggf. erfolgt eine Plafonierung. Ehepaare können gemeinsam nur maximal 150% einer maximalen Einzelrente erhalten. Welche Beträge ganz genau ausbezahlt werden kann ich so nicht sagen. Da es aber noch zwei Jahre bis zu Ihrer Pensionierung geht, empfehle ich Ihnen, bei der AHV eine Rentenvorausberechnung zu bestellen.

  98. Ich werde bis 65 arbeiten. Lohnt es sich, die AHV um 1 Jahr aufzuschieben?

    1. Guten Tag

      Das ist von Ihrer steuerlichen Situation (vor und nach der Pensionierung)abhängig. Sie können in unserem Berechnungstool (Link) einen Aufschub simulieren. Damit sehen Sie ab wann sich ein Aufschub lohnt.

  99. Ich lebe in Deutschland und habe meine Hauptarbeitsphase hier verbracht. Leider hat eine Rückkehr in die Heimat bis jetzt nicht geklappt. Bis zur Auswanderung habe ich bei Teilzeitjobs in die AHV eingezahlt und hatte zwischendurch noch drei Jahre lang ein Schweizer Gehalt als Grenzgängerin. Wie finde ich meine AHV-Höhe für diese eingezahlten Beiträge heraus?

    1. Guten Tag

      Sie können eine Rentenvorausberechnung bestellen. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt «Rentenvorausberechnung». Sie können auch selbst eine Online Rentenschätzung über das ESCAL Tool erstellen. Für nicht in der Schweiz wohnhafte Personen ist die Zentrale Ausgleichsstelle in Genf zuständig. Sie finden weitere Informationen zum Thema Rentenvorausberechnung auf deren Internetseite. Beachten Sie aber, dass eine Rentenvorausberechnung in gewissen Fällen kostenpflichtig ist, zum Beispiel wenn der Antragssteller*in unter 40 Jahre alt ist (siehe auch erwähntes Merkblatt Seite 7).

  100. Werden die AHV-Renten auf jeden Fall immer auf 2 separate Konten ausbezahlt? Wie viel ist der Unterschied zwischen Mann und Frau?

    1. Guten Tag

      Ja, jeder Ehepartner erhält seine AHV-Rente separat ausbezahlt. Wie hoch der Unterschied zwischen Mann und Frau ist, lässt sich pauschal nicht sagen. Die Renten werden nach dem Splitting neu berechnet. Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Rentenvorausberechnung für beide Ehepartner zu bestellen. Diese gibt Auskunft über die zu erwartende AHV Rente. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt «Rentenvorausberechnung» der AHV.

  101. Ich war von 1994-2004 (10 Jahre) verheiratet (Wohnsitz CH). Geschieden wurde im Jahre 2004. Bekomme ich AHV auch aus der Zeit der Ehedauer?

    1. Ja, Sie haben für die Zeit der Ehedauer einen AHV-Anspruch erworben. Einkommen, welche die Ehegatten während der Kalenderjahre der Ehe erzielt haben, werden geteilt und je zur Hälfte den beiden Ehegatten gegenseitig angerechnet. Für das AHV-Splitting ist es wichtig, dass ein Antrag bei der zuständigen Ausgleichskasse erfolgt.

  102. Ich lebe seit August 2005 auf den Kanarischen Inseln. Ich habe eine deutsche Frau geheiratet, die auch schon seit 2003 hier lebt. Wir haben am 03.06.2022 in der Schweiz geheiratet. Mein Geburtstagsdatum ist 11.06.1962, also werde ich in 5 Jahren die AHV von der Schweiz bekommen. Ist diese durch die Heirat dann höher als wenn ich ledig geblieben wäre?

    1. Falls Ihre Frau bisher keinen Wohnsitz in der Schweiz hatte, hat sie selbst keine Rentenansprüche gegenüber der AHV erworben. Somit haben nur Sie Anspruch auf eine AHV-Rente. Ihre Heirat hat unter den erwähnten Umständen keinen Einfluss auf Ihre AHV-Altersleistungen und bleiben somit gleich. Ihre Frau hat durch die Heirat aber allenfalls einen Anspruch auf eine Witwenrente, wenn sie die Voraussetzungen dazu erfüllen würde.

  103. “ Eine Einkommensteilung wird u.a. vorgenommen bei Auflösung der Ehe durch Scheidung.”

    Dies bedeutet ich muss mein Einkommen immer mit ihr teilen nach der Scheidung? Oder wird mein eigener Lohn von ihrem eigenen Lohn wieder getrennt wie vor der Ehe?

    1. Ja, das während der Ehedauer erzielte Einkommen wird geteilt und je zur Hälfte den beiden Personen gegenseitig gutgeschrieben. Nach der Scheidung werden die Einkommen ungeteilt angerechnet sprich, jeder Ehegatte erhält sein eigenes Einkommen gutgeschrieben.

  104. Ich bin 32 Jahre alt, unverheiratet und lebe NOCH in Deutschland. Ich ziehe aber spätestens dieses Jahr zu meiner Partnerin in die Schweiz. Wir wollen in Zukunft heiraten und daraus folgt die Frage, ob wir als Eheleute jeder seine eigene Rente bekommt.

    1. Ja, jeder Ehegatte erhält eine eigene AHV-Rente. Dabei werden die Einkommen, welche die Eheleute während der Kalenderjahre der Ehe erzielt haben, geteilt und je zur Hälfte den beiden Ehegatten gegenseitig angerechnet. Wird bei Ehepaaren ein Ehegatte rentenberechtigt, der andere noch nicht, werden die Einkommen ungeteilt angerechnet. Sobald der andere Ehegatte auch rentenberechtigt wird, werden beide Renten neu berechnet, und zwar aufgrund der ungeteilten Einkommen vor bzw. der geteilten Einkommen während der Ehe. Eine Einkommensteilung wird u.a. vorgenommen bei Auflösung der Ehe durch Scheidung.

  105. Ich werde bei meiner Pensionierung 24 Jahre in Spanien und 20 Jahre in der Schweiz arbeitstätig sein. Für Spanien zählen gemäss Abkommen die Jahre, die ich in der Schweiz gearbeitet habe, als Beitragsjahre (nicht der einbezahlte Betrag). Ist es umgekehrt auch so? Gelten in der Schweiz die Jahre, die ich in Spanien gearbeitet habe, als Beitragsjahre?

    1. Die in Spanien erwirtschafteten Einkommen werden in der Schweiz nicht angerechnet. Personen, die in der Schweiz erwerbstätig sind, entrichten Beiträge an die AHV. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Personen beitragspflichtig, die im Ausland für Arbeitgebende in der Schweiz tätig sind.

  106. Ich habe in der Schweiz die letzten Jahre gearbeitet und bin nach Österreich gezogen. Ich bekomme ab 1. August meine Pension in Österreich. Warum bekomme ich in der Schweiz keine Mischrechnung bis zur Pensionierung? Es hat mir eine Schweizer Anwältin sogar gesagt, wenn ich in Österreich Pension beziehe, muss ich in der Schweiz eine Mischrechnung bekommen. Liege ich da falsch?

    1. Sie liegen falsch, die Rentenleistungen werden nicht aufeinander abgestimmt. In der Schweiz erhalten Frauen ordentlich ab Alter 64 oder Männer ab Alter 65 AHV-Rentenleistungen. Massgebend für die Definition der Rentenhöhe sind die anrechenbaren Beitragsjahre, die Erwerbseinkommen und allfällige Erziehungs- und Betreuungsgutschriften.

  107. Ich wurde mit 23 Jahren durch den Unfalltod meines Mannes sehr früh Witwe mit einem 2-monatigen Sohn. Nach einigen Jahren habe ich dann wieder geheiratet. Wir bekamen dann noch eine Tochter. Mein Mann sagt, mir stünde keine AHV-Rente zu, da ich nie gearbeitet hätte, da ich ja „Hausfrau und Mutter“ war. Wir sind jetzt 72 und 73 Jahre alt und bekommen beide eine Rente. Aber mein Mann meint das sei nicht richtig, dass ich AHV Rente bekomme. Stimmt dies?

    1. Nein, ihr Mann liegt falsch. Sie haben einen eigenen Anspruch auf eine AHV-Altersrente. Einkommen, welche die Ehegatten während der Kalenderjahre der Ehe erzielt haben, werden geteilt und je zur Hälfte den beiden Ehegatten gegenseitig angerechnet. Sobald der 2. Ehegatte auch rentenberechtigt wird, werden beide Renten neu berechnet, und zwar aufgrund der ungeteilten Einkommen vor bzw. der geteilten Einkommen während der Ehe. Die Einkommensteilung wird vorgenommen, wenn beide Ehegatten AHV-rentenberechtigt sind.

  108. Guten Tag
    Ich werde Ende 2023 die Schweiz verlassen in ein nicht EU /EFTA Land! Bin Jahrgang 1966 und werde die AHV Rente 2 Jahre vorbeziehen. Werde bis dann in die freiwillige AHV einbezahlen. Meine Ehefrau hat nieh in der Schweiz gelebt und gearbeitet. Meine Frage wenn ich Sterbe erhält Sie eine Witwen Rente?

  109. Ich werde bald pensioniert. Meine nicht erwerbstätige Ehefrau ist erst 43 Jahre alt. Ab wann bekommen wir die Eheparrente? Müssen wir warten, bis meine Frau 64 ist? Wir sind 23 Jahre verheiratet.

    1. Die Ehegattenrente fliesst, sobald beide Personen im Rentenalter sind. Aktuell liegt das Rentenalter bei Männern bei Alter 65, bei Frauen bei Alter 64. Das Parlament hat im Dezember 2021 entschieden, das AHV-Rentenalter bei Frauen auf Alter 65 zu erhöhen. Das Referendum wurde ergriffen, womit über die Vorlage voraussichtlich im Herbst dieses Jahres abgestimmt wird. Bei Annahme könnte das AHV-Rentenalter bei Frauen per Anfang 2023 erhöht werden (ist also noch offen). Möglich ist ebenfalls ein AHV-Vorbezug von maximal 2 Jahren (d.h. aktuell per Alter 62 bei Frauen).

  110. Ich beziehe eine AHV-Maximalrente. In einigen Jahren wird meine Ehefrau, die nur wenige Jahre in der Schweiz gearbeitet hat, 65. Macht für Sie die Rentenanmeldung überhaupt Sinn? Ich befürchte, dass dadurch meine eigene Rente nur kleiner wird und die Ehepaarrente kaum grösser als meine derzeitige Einzelrente ist. Bei meinem Todesfall würde ihr ja immer noch die Witwenrente bleiben.

    1. Wird bei Ehepaaren ein Ehegatte rentenberechtigt, der andere noch nicht, werden die Einkommen ungeteilt angerechnet. Sobald der andere Ehegatte auch rentenberechtigt wird, werden beide Renten neu berechnet, und zwar aufgrund der ungeteilten Einkommen vor bzw. der geteilten Einkommen während der Ehe. Da Sie die maximale AHV-Einzelrente erhalten, werden die beiden AHV-Einzelrenten zusammen höher ausfallen als die AHV-Einzelrente. Die AHV-Einzelrente vom Erstrentner wird jedoch durch das Splitting reduziert.

  111. SCHICKEN DIE MIR DAS ANMELDEFORMULAR FÜR DIE AHV INS AUSLAND (THAILAND)?

  112. Ich lebe und arbeite schon 12 Jahre in der Schweiz. Der Gedanke sich im Ausland selbstständig zu machen ist da. Ab wann habe ich Anspruch auf die Mindestrente?

    1. Um Anspruch auf eine volle Mindestrente zu haben, müssen Sie eine vollständige Beitragsdauer (43 Jahre für Frauen / 44 Jahre für Männer) aufweisen. Weisen Sie keine vollständige Beitragsdauer auf, wird die Rente entsprechend den fehlenden Beitragsjahren reduziert. Die Höhe Ihrer Rente ist neben den Beitragsjahren auch von der Höhe des Einkommens abhängig.

  113. Ich bin weiblich und 1961 geboren, würde also im Jahr 2024 das Pensionsalter erreichen. Muss ich nun befürchten, dass ich erst 2025 pensioniert werde?

    1. Zurzeit liegt das AHV-Rentenalter bei Frauen bei Alter 64. Das Parlament hat im Dezember 2021 entschieden, das AHV-Rentenalter bei Frauen auf Alter 65 zu erhöhen. Das Referendum wurde ergriffen, womit über die Vorlage voraussichtlich im Herbst dieses Jahres abgestimmt wird. Bei Annahme könnte das AHV-Rentenalter bei Frauen per Anfang 2023 erhöht werden. Es ist aber völlig offen, ob die Reform durchkommt und ab wann das neue Rentenalter gelten würde. Für Jahrgänge 1960 bis 1968 ist aber eine Kompensation vorgesehen.

  114. Ich bin 66 Jahre alt und meine 100 % IV-Rente wurde als ich ins Rentenalter kam in eine Altersrente umgewandelt. Kann mir die AHV-Rente noch gekürzt werden, wenn ich jetzt im Rentenalter etwas arbeite?

    1. Aufgrund Ihres Alters erhalten Sie bereits Ihre ordentliche AHV-Altersrente. Ein Zusatzversdienst nach dem AHV-Alter hat keinen Einfluss mehr auf Ihre AHV-Altersrente.

  115. Meine Ex-Frau hat mich nach 4 Jahre Ehe verlassen und ist nach Jugoslawien gegangen. Scheidung erfolgte erst nach paar Jahren. Sie hat in der Schweiz nicht gearbeitet. In Jugoslawien arbeitet sie die ganze Zeit. Ihre Tochter aus erste Ehe lebte mit uns. Wie sieht es mit der Pensionierung aus? Ich bin im Januar 65.

    1. Ihre AHV-Altersrente ist sowohl von den Anzahl Beitragsjahren wie auch dem durchschnittlichen Jahreseinkommen (inkl. allfälliger Erziehungsgutschriften für Kinder) abhängig. Bei Ehegatten erfolgt zudem noch ein Beitragssplitting, für die während der Ehedauer generierten Einkommen. Damit Sie Ihre Altersrente erhalten, müssen Sie Ihre Rente bei der AHV beantragen. Die AHV kennt keine automatische Auszahlung bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters. Die Anmeldung der AHV-Rente können Sie bei der für Sie zuständigen Ausgleichskasse einreichen. Weitere Informationen finden Sie unter https://form.zas.admin.ch/orbeon/fr/AHV-IV/318_370_v5/new.

  116. Ich arbeite seit 15 Jahren in der Schweiz 100%. Wenn ich pensioniert werde, sind es 22 Jahre. Wie hoch wird die AHV ca sein, die ich dann von CH erhalte? In Deutschland habe ich auch 25 Jahre gearbeitet mit einigen Beitragslücken, sind aber wenige. Pensionskasse ist auch vorhanden in CH.

    1. Die Berechnungselemente der Renten sind:

      • die anrechenbaren Beitragsjahre

      • die Erwerbseinkommen

      • die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften.

      Weisen Sie keine vollständige Beitragsdauer (bei Frauen: 43 Jahre) auf, erhalten Sie eine Teilrente. Mit einer Rentenvorausberechnung erhalten Sie Auskunft über die voraussichtlich zu erwartende Rente der AHV.

  117. Meine Frage ist, bei getrennte paar (gerichtlich getrennt), beide noch erwerbstätig, beide CH, aber ich möchte für mich neue Wohnsitz in der EU Land. Wird AHV einzelnen berechnet?

    1. Bei einer Scheidung werden die AHV-Beiträge während der Ehedauer auf die beiden Ehegatten aufgeteilt und jeder Ehegatte erhält eine eigene AHV-Altersrente. Eine gerichtliche Trennung entspricht einer Scheidung. Es wird empfohlen, die Anmeldung gemeinsam und möglichst rasch nach der gerichtlichen Trennung einzureichen.

  118. Ich habe ca. 20 Jahre in der Schweiz gelebt und gearbeitet. Ich war und bin verheiratet und meine Frau hat auch in der Schweiz gelebt. Sie hatte aber kein eigenes Einkommen. Nun leben wir wieder in Deutschland und ich beziehe seit 1 Jahr eine AHV-Teilrente. Meine Frau erreicht erst Ende 2022 das Rentenalter. Bekommt meine Frau dann auch eine eigene AHV-Altersrente?

    1. Ja, Ihre Ehefrau war durch die von Ihnen geleisteten Lohnbeiträge bei der AHV mitversichert und hat somit einen eigenen AHV-Rentenanspruch erworben. Sobald Ihre Ehefrau ins Rentenalter kommt, werden die Einkommen während der Ehejahre gesplittet. Jede Partei erhält dann eine eigene AHV-Rente, welche separat ausbezahlt wird.

  119. Meine Frau (Jahrgang 1962, nie in CH beschäftigt) bezieht aufgrund einer Erkrankung Erwerbsminderungsrente in D in Höhe von etwa 800 Euro brutto, was ca. 520 Euro netto entspricht. Also viel weniger als die mindest AHV. Wird meine AHV (43 Beitragsjahre) ebenfalls plafoniert?

    1. Wenn Ihre Frau in der Schweiz nicht AHV-versichert war (auch nie Wohnsitz in der Schweiz hatte), hat sie keine eigenen AHV-Rentenansprüche erworben. Gemäss Ihrer Schilderung sollte somit nur Ihre eigene AHV-Altersrente ausbezahlt und keine Plafonierung vorgenommen werden.

  120. Hat meine frau ein anrecht auf AHV ? Wir heirateten in 1983 und ich habe meine frau sogleich angemeldet für die Schweizer bürgerschaft. Wir bekamen I’m selben jahr ein sohn und drei jahre später eine tochter. Sie hat nicht gearbeitet bis die kinder aus der schule waren. Also ca. 20 jahre.

    1. Wenn Ihre Frau während dieser Zeit in der Schweiz gewohnt hat, hat Ihre Frau aufgrund der Heirat, den Erziehungsgutschriften, denen von Ihnen geleisteten Beiträgen und dem Beitragssplitting bei Ehepaaren einen eigenen Anspruch auf eine AHV-Altersrente erworben.

  121. Mein Mann hat das Pensionsalter bereits erreicht und hat einige Jahre in der Schweiz gearbeitet, viele Jahre im Ausland, wo er eine Rente bezieht. Ich arbeite noch einige Jahre. Wird mein Einkommen trotzdem gesplittet, auch für seine Jahre im Ausland? Falls ja, gilt das für alle Jahre bis zu seiner Pensionierung?

    1. Für die Jahre, in welcher Ihr Mann in der AHV versichert war, wird ein Splitting erfolgen.

  122. Mein Partner (*1950) und ich (*1956) beziehen beide AHV. Er bekommt 1700,- und ich 2040,-. Wir leben seit 20 Jahren im Konkubinat und haben uns nun entschieden zu heiraten. Was für Auswirkungen wird die Heirat auf unsere AHV haben?

    1. Die beiden Einzelrenten eines Ehepaares dürfen zusammen nicht mehr als 150 % der Maximalrente (= CHF 3’585;Stand 2022) für Alleinstehende betragen. Wird dieser Höchstbetrag überschritten, werden die Einzelrenten entsprechend gekürzt. Ihre beiden Einzelrenten übersteigen den für Ehepaare zulässigen Betrag, weshalb diese auf CHF 3’585 gekürzt werden.

  123. ich habe 10 jahre in der Schweiz gearbeitet und 78000 pro jahr verdient , meinen monatliche Beitrag 5,3% , wie viel rente bekomme ich mit 65 ?

    1. Sie weisen keine vollständige Beitragsdauer (Männer 44 Jahre / Frauen 43 Jahre) auf. Sie werden somit eine Teilrente erhalten. Die Höhe Ihrer zukünftigen AHV-Altersrente können Sie mit einer Rentenvorausberechnung in Erfahrung bringen. Das Antragsformular finden Sie unter: https://form.ahv-iv.ch/orbeon/fr/AHV-IV/318_282_v2/new.

  124. Ich habe 15 Jahre in der Schweiz gearbeitet und in denen Jahren zwischen 65 000 und 80 000 verdient. Ich wandere in ein EFTA-Staat aus. Werde ich einen Anspruch auf die minmale Altersrente im Ausland haben?

    1. Sie werden keine vollständige Beitragsskala aufweisen und folglich lediglich eine Teilrente erhalten. Diese kann unter Umständen (z.B.: bei tiefen Einkomkmen) auch unter der minimalen AHV-Altersrente liegen (die minimale AHV-Altersrente setzt eine volle Beitragsdauer voraus). Am einfachsten können Sie Ihre AHV-Altersrente mit einer Rentenvorausberechnung der AHV in Erfahrung bringen (https://form.ahv-iv.ch/orbeon/fr/AHV-IV/318_282_v2/new).

  125. Ich lebe allein und beziehe eine AHV Rente. Wenn ich eine Frau heiraten würde die noch nicht im AHV Alter ist würden
    sich die Auszahlungen verändern?

    1. Nein. Bis zum Rentenfall bei Ihrer Frau bleibt Ihre Rente unverändert. Sobald beide Ehegatten eine Rente beziehen, kann sich Ihre Rentenhöhe ändern.

  126. Ich bin zehn Jahre älter als meine Frau, die keiner Arbeit nachgeht und wir haben minderjährige Kinder. Haben wir Anspruch auf die volle Kinderrente bei meiner ordentlichen Pensionierung?

    1. Die Kinderrenten betragen 40 Prozent der entsprechenden Altersrente. Wenn die Mutter und der Vater Anspruch auf je eine Kinderrente haben, kürzt die Ausgleichskasse die beiden Kinderrenten, soweit ihre Summe 60 Prozent der maximalen Altersrente übersteigt

  127. Mein Mann ist mit 70 verstorben. Er hatte eine volle AHV Rente. Ich bin 52 und nicht mehr berufstätig. Nun werde ich Witwenrente erhalten. Muss ich für mich persönlich weiterhin AHV Beiträge bis 64 einzahlen?

    1. Ja, Sie müssen bis zum Erreichen des AHV-Alters Beiträge als nichterwerbstätige Person leisten.

  128. Seit 1996 bin ich geschieden. Geheiratet hatten wir 1986. Wir stehen beide vor der Pensionierung. Nun fragt meine Ex Frau nach meiner AHV Nummer.
    Hat meine Ex Frau Anspruch auf ein AHV Splitting betreffend der Zeit von 1987 bis 1995? Sie ist in der Zeit keiner Arbeit nachgekommen.
    Wenn ja, was heisst Das für mich und wie kann ich in Erfahrung bringen, ob allenfalls schon bei der Scheidung ein Splitting vorgenommen worden ist?

    1. Beim Splitting werden die während der Ehedauer erzielten Einkommen zur Hälfte dem anderen Ehegatten gutgeschrieben (und umgekehrt). Heute wird in der Regel direkt bei der Scheidung ein Beitragssplitting beantragt. Früher ging dies oft vergessen, das Splitting ist aber vorgeschrieben und kann auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Bestellen Sie einen Auszug Ihres AHV-Kontos. Dort ist ersichtlich, ob das Splitting bereits vorgenommen worden ist oder nicht.

  129. Um die maximale AHV Rente zu bekommen, muss man ja im schnitt min. 86000.- Einkommen im Jahr erzielen. Ist das bei Verheiratete zusammen auch 86000.- oder dann 172000.- Guthaben? Zusammen?

    1. Aufgrund der Plafonierung reicht bei Ehepaaren bereits ein durchschnittliches, gesplittetes Einkommen pro Person von CHF 43’020 um maximale Leistungen zu erhalten.

  130. Mein mann ist dominikaner seit 1.12.2013 in fester anstellung .ich habe immer ca 60%gearbeitet.wir wollen 2 jahre voher in die dominikanische auswandern haben wir da anspruch auf ahv in der dom.rep.und bekommt mein mann die monatliche ahv wenn er nur 13 jahre in der schweiz tätig war

  131. Bei der AHV 21 wird es für Frauen in der Übergangsgeneration einen Rentenzuschlag geben. Bei Ehepaaren werden bis anhin die beiden Einzelrenten auf den maximal Betrag plafoniert. Wird weiterhin auf demselben Betrag plafoniert oder kommt der Rentenzuschlag für die Übergangsgenerationen auf den plafonierten Betrag hinzu?

    1. Analog der Handhabung bei einem Aufschub der AHV-Altersente ist davon auszugehen, dass der Zuschlag zur plafonierten Rente hinzu kommt.

  132. Mein Vater 64 Jahre alt ist via Fahr mit 60 pensioniert worden (bekommt aktuell keinr AHV erst mit 65, Beträgen werden nach wie vor bezahlt) nun würde meine Mutter mit 61Jahren in Pension gehen. Mein Vater hat keinen Unterbruch, sprich zahlt seit es möglich ist AHV ein Jahreseinkommen 85000.-. Meine Mutter hat kein Unterbruch arbeitet aber nur mit 30000.- Jahreseinkommen.
    Wieviel Anspruch haben nun beide? Den Maximalbetrag?

    1. Gemäss den gemachten Angaben dürfte Ihr Vater wohl Anspruch auf maximale AHV-Altersleistungen haben. Ihre Mutter hat nach Ihrer vorzeitigen Erwerbsaufgabe bis Alter 64 als nichterwerbstätige Person AHV-Beiträge zu leisten. Sobald Ihre Mutter das AHV-Alter erreicht, wird das Beitragssplitting vollzogen. Neben dem Einkommen und der Beitragsdauer werden bei der AHV-Rente auch noch allfällige Erziehungsgutschriften berücksichtigt. Die Höhe der AHV-Renten Ihrer Eltern bringen Sie am einfachsten mit einer Rentenvorausberechnung (https://form.ahv-iv.ch/orbeon/fr/AHV-IV/318_282_v2/new) in Erfahrung.

  133. Obwohl ich seit 1977 bis 31.1.2022 beruflich tätig war – das ersieht man auch aus dem Auszug meines persönlichen AHV-Kontos – und die AK mir KEINE Beitragslücken attestiert hatte, wird die Rentenleistung nach Jahrgang 1958 auf 43 Jahre kalkuliert. Ich bin der Meinung, dass dies nicht korrekt ist und mir eine Vollrente für 44 Jahre zusteht.

    1. Ohne Vorliegen der Unterlagen kann Ihre Situation nicht beurteilt werden. Ziehen Sie deshalb einen Experten hinzu. Sind Sie mit einem Entscheid der AHV nicht einverstanden, können Sie innerhalb von 30 Tagen eine Einsprache gegen die Verfügung der AHV einreichen.

  134. Ich war während fast 2 Jahren im Ausland, vom 1. April 1979 bis 30. Nov. 1980. 1979 habe ich nur 3 Monate in die AHV einbezahlt, 1980 nur einen Monat. Werden mir die 2 Jahre als Beitragsjahre angerechnet oder nur 4 Monate in denen ich AHV bezahlt habe?

    1. Reichen Ihre Lohnbeiträge in dem einen resp. den drei Monaten aus, um die AHV-Beitragspflicht als Erwerbstätiger zu erfüllen, werden Ihnen die ganzen Jahre angerechnet.

  135. Ich bin 58 und werde bis zur Pensionierung (65) nicht mehr gross arbeiten. Ich plan 2 Monate im Jahr in der Schweiz zu Arbeiten und in die restlichen 10 Monate zu Reisen. Mein Wohnsitz wird stets in der Schweiz bleiben. Für die zwei Arbeitsmonate werde ich die AHV Beiträge bezahlen. Werden die zwei Beitragsmonate als volles Beitragsjahr angerechnet?

    1. Reichen die AHV-Lohnbeiträge aus, um weiterhin als Erwerbstätiger zu gelten, ist die Versicherungspflicht damit erfüllt und das Jahr wird als ganzes Beitragsjahr angerechnet.

  136. Ich bin getrennt seid 2010, nicht Richterlich. Gibt das eine Einzelrente? Bezug der Rente ab März 2023

    1. Bei einer Scheidung oder einer gerichtlichen Trennung können sich die AHV-Ansprüche ändern. So fällt beispielsweise die Begrenzung der Renten beider Ehepartner auf zusammen 150 Prozent der Maximalrente weg. Gemäss Ihren Angaben sind Sie aber nicht richtlich getrennt. Somit besteht die Ehe gegenüber der AHV noch. Jeder Ehegatte erhält eine Einzelrente, als Ehepaar kann die maximal Leistung aber auf 150 Prozent der max. AHV plafoniert werden.

  137. Erhalten Paare, welche in einer eingetragenen Partnerschaft sind die Ehepaarrente oder die Einzelrente?

    1. Eingetragene Partnerschaften sind Ehepaaren gleichgestellt. Jeder Partner erhält eine eigene AHV-Altersrente. Übersteigen die beiden Renten den Maximalbetrag, werden die beiden Renten auf total maximal CHF 3’585 (Stand 2022) plafoniert.

  138. Wird sich meine Ahv Auszahlung aendern wenn ich heirate? Ich lebe in Kanada und mein zukuenftiger Ehemann ist Kanadier und 6 Jahre juenger als ich.

    1. Nein, Ihr Ehemann hat keinen Wohnsitz in der Schweiz und ist somit auch nicht in der AHV (mit-)versichert. Bei Ihrer Pensionierung werden Sie Ihre eigene AHV-Altersrente erhalten. Ihr Ehmann hat (ausser einer allfälligen Witwenrente) keine AHV-Rentenansprüche erworben.

  139. Bin in 5 Monaten 65 Jahre alt und werde im Mai 2022 Pensioniert. Muss ich mich bei der AHV melden oder wird die Pension automatisch stattfinden ?

    1. Sie müssen Ihre Altersrente bei der AHV beantragen. Eine automatische Auszahlung der Rente findet nicht statt.

  140. ich habe mich im August zur AHV Rente angemeldet da ich im Februar 2022 64 Jahre alt werde.Meine Frage,bekomme ich keinen Bescheid wie hoch die Rente sein wird

    1. Ja, in der Regel solltes Sie von der AHV ein Schreiben zur Höhe der AHV samt den Berechnungsgrundlagen erhalten.

  141. wir sind verheiratet und erhalten die max. AHV Rente für verheiratete. Wenn wir uns scheiden lassen , wie würde das aussehen? Kriegt da jeder die volle Einzelrente soefern die gesamte Lohnsummer zusammengezählt stimmt ?

    1. Nach einer Scheidung fällt die Plafonierung weg und jeder erhält seine eigene AHV-Altersrente. Falls Sie die Voraussetzungen für maximale Leistungen erfüllen, kann es sein, dass Sie beide je eine volle maximale AHV-Rente erhalten. Voraussetzung dafür ist aber, dass mindestens eine Ehetrennung gerichtlich oder eine Scheidung erfolgt ist und dass auch kein gemeinsamer Haushalt mehr besteht.

  142. ich lebe getrennt von meiner Frau schon 7 Jahren. Wir sind aber nicht rechtlich getrennt oder geschieden. Wir haben getrennte Wohnungen und zahlen getrennt Steuer. Sie will sich nicht scheiden lassen. Wie steht es mit AHV Rente. Ich werde nächste Jahr pensioniert werden.

    1. Sowohl bei einer Scheidung wie auch bei einer gerichtlichen Trennung werden die Renten einzeln berechnet und die Plafonierung der Leistung fällt weg. Entgegen der gerichtlichen Trennung hat eine einfache Trennung keinen Einfluss auf die Berechnung, den Rentenbetrag oder die Plafonierung.

  143. Ich wollte fragen, wenn man mit 23jahren ins Ausland gezogen ist mit 100%IV und die freiwillige AHV nicht bezahlen kann, bekommt man irgend etwas an AHV?

  144. Meine Frage ist wen mann nicht ge arbeitet hat weil man mit kap 21 mama ge worden ist und jahre lang nicht ge arbeitet hat und dan nur 1 jahr da nach wider jahre nicht mer weil man kinder auf ge zogen hat wie sit dan Rente aus ex mann hat ja auch für mich ein Gehalt und jez mein neuer mann das wär mal intre sagt wie filhl Rente im monat man als hausfrau bekomt

    1. Die während der Ehedauer geleisteten AHV-Beiträge werden bei Auflösung der Ehe zwischen den beiden Ehegatten aufgeteilt. Für diese Jahre sollte Ihre AHV-Beitragspflicht durch Ihren Ex-Mann abgedeckt sein. Die Höhe Ihrer AHV-Altersrente können Sie mit einer Rentenvorausberechnung bei der AHV in Erfahrung bringen.

  145. Ich habe Iv seit 2014 bin 66 Jahre meine Frau Jahrgang 1959 hatte aus gesundheitlichen Grund aufhört zu arbeiten möchte 2022 Rente beziehen wie seht die Rechnung aus wie viel Verlust hat sie.

    1. Die AHV-Altersrente kann um 1 oder 2 ganze Jahre früher bezogen werden. Macht Ihre Frau davon Gebrauch, verringert sich ihre lebenslange Rente um 6.8% bei einem Vorbezug um 1 Jahr resp. um 13.6% bei einem Vorbezug um 2 Jahre.

  146. Kann meine AHV Rente auf die Konto meiner Frau überweisen werden?

    1. Nein, die Überweisung muss auf ein persönliches Konto des Rentenbezügers erfolgen.

  147. Erfolgt die Splittung der Rente erst wenn meine Frau das AHV Alter erreicht hat ? Wir haben 12 Jahre Altersunterschied.

    1. Ja, das Splitting der Beiträge und die allfällige Plafonierung der Leistungen als Ehepaar erfolgt erst im zweiten Rentenfall.

  148. 2007, mit 65 wurde mir eine Altersrente (1909) auf dem errechneten durschnittlichen anrechenbaren Besoldung vpn Fr. 57018 zugesprochen.

    2010 erreichte meine Frau ebenfalls das Rentenalter. Gekürzt wurde mir die Rente (1718) und anrechenbare Besoldung auf 47880. Jetzt, auf Nachfrage für Scheidung bestätigt die AHV nur noch 50190 als durchschnittliche Besoldung mit der einzelrente von 1912…… Aso. mit eintritt ins Rentenalter 2010 waren 57`018 anrechenbar, jetzt nur noch 50`190 das kann doch nicht sein, die Besoldung war ja bie 2010 erfolgt und geleistet, sie kann doch nicht willkürlich gekürzt werde

    1. Der Rückgang des massgebenden Einkommens hat mit dem Beitragssplitting bei Ehepaaren zu tun. Im ersten Rentenfalls wird nur das Einkommen der versicherten Person betrachtet. Bei Eintritt des Rentenfalls des zweiten Ehegatten (oder bei Scheidung) erfolgt das Beitragssplitting. Dies bedeutet, dass das Einkommen, welches Sie während der Ehedauer erzielt haben, bei Ihnen zur Hälfte abgezogen und bei Ihrer Frau gutgeschrieben wird. Umgekehrt erhalten Sie die Hälfte des Einkommens, welche Ihre Frau während der Ehedauer erzielt hat, gutgeschrieben. Hat Ihre Frau während der Ehedauer ein kleineres Einkommen oder gar kein Einkommen erzielt, reduziert sich Ihr massgebende Einkommen nach dem Splitting.

  149. Mein französischer Ehemann und ich haben vor 5 Jahren in der Schweiz geheiratet. Mein Mann (Wohnsitz in Frankreich) hat nie in der Schweiz gelebt oder gearbeitet (und somit keine AHV Beträge einbezahlt). Ich habe meinen schweizer Wohnsitz behalten und leiste meine AHV-Beiträge (wir sind beide noch nicht im Rentenalter). Mein Mann wird seine Rente in Frankreich beziehen. Was meine Rente angeht > erhalte ich die volle Rente oder wird diese plafoniert?

    1. Ihr Ehegatte ist aufgrund seines Wohnsitzes ausserhalb der Schweiz nicht in der AHV (mit-)versichert. Somit werden Sie Ihre eigene AHV-Altersrente (ohne Plafonierung) erhalten. Sollte Ihr Ehegatte aber Beitragsjahre in der AHV aufweisen, würde die Rentenleistung plafoniert.

  150. ich werde nächstes Jahr Pensioniert. Meine Frau Arbeitet noch und wird erst in 6 Jahren Pensioniert. Nun meine Frage: bekomme ich meine Rente ohne Plafonierung ?

    1. Ja, Sie erreichen das AHV-Alter zuerst und haben deshalb Anspruch auf Ihre eigene AHV-Altersrente. Erst wenn Ihre Frau das AHV-Alter erreicht, erfolgt das Splitting und die allfällige Plafonierung der Altersleistung.

  151. Lt. AHV-Stelle Zh habe ich, falls ich mit 60 in Rente gehe, eine AHV von ca. 1500.-. Meine Frage ist:
    wenn ich nun mit 58 schon aufhöre und nicht mehr einbezahle, aber die Rente nicht vorbeziehe, habe ich für die 2 Jahre einen Abzug auf die 1500.-?

    1. Geben Sie Ihre Erwerbstätigkeit vor dem regulären AHV-Rentenalter auf, müssen Sie weiterhin AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person leisten. Falls die AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person nicht dem bisherigen Erwerbseinkommen entspricht, kann sich die Rente verringern.

  152. Meine Frau (6-5-1969) und ich (5-2-1963), verheiratet, ich/schweizer, meiner Frau Marokkanerin/und Schweizerin) sind vor 16 Jahren ins Geburtsland meiner Frau, Marokko, ausgewandert. In der Schweiz habe ich rund 25 Jahre gearbeit und ahv einbezahlt. Seit wir in Marokko sind, bezahle ich in die freiwillige AHV. Mit Corona sind Umsatz und Gewinn unserer Firma und damit unser Einkommen massiv zusammengebrochen.
    Die mir zugestellte AHV-Rechnung für das Krisenjahr 2020 lautet auf 997.50 CHF. Ist mit diesem 2020-er AHV-Betrag (noch) die Situation gegeben, dass ich/wir den notwendigen Minimalbetrag ausrichten – sprich, die in 56 Jahren fallige AHV- Rente (noch) zu 100% gegeben ist? (Anmerkung: keine „Jahr/Zahlungslück“ meiner AHV seit meinem 20. Lebensjahr/38 Jahren).

    1. Sind Sie nicht erwerbstätig müssen Sie als Ehepaar mindestens den doplelten minimalen AHV-Beitrag leisten, um kein fehlendes Beitragsjahr aufzuweisen. Der Mindestbeitrag für Ehepaare betrug im Jahr 2020 CHF 992. Somit sollte die Beitragspflicht erfüllt sein. Für eine abschliessende Beurteilung wenden Sie sich an die für Sie zuständige AHV-Ausgleichskasse.

  153. Meine Frau hat nie in der Schweiz gearbeitet. Ich selber habe immer voll AHV einbezahlt und bin auf dem Maximum. Wie viel erhält meine Frau an AHV und wie viel erhalte ich in diesem Fall von der AHV?

    1. Hatte Ihre Ehefrau während dieser Zeit ebenfalls den Wohnsitz in der Schweiz, ist sie durch Ihre Lohnbeiträge bei der AHV mitversichert. Falls Sie Ihre Frau bei der AHV (mit-)versichert ist, erwirbt sie einen eigenen Rentenanspruch. Die Höhe der AHV-Rente ist sowohl vom massgebenden Einkommen und der Anzahl Beitragsjahre abhängig. Am einfachsten bringen Sie Ihre AHV-Altersrente mit einer Rentenvorausberechnung (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare) in Erfahrung.

  154. Habe 5 Jahre in der Schweiz gearbeitet und insgesamt ca. 2.500.000 CHF Einkommen gehabt. Bin verheiratet, meine Frau hat aber nicht in der Schweiz gelebt. Wie berechnet sich meine AHV?

    1. Aufgrund Ihres erzielten Einkommens haben Sie grundsätzlich auf Anspruch auf maximale Leistungen aus der AHV. Da Sie aber nur 5 Beitragsjahre aufweisen (für eine maximale, volle AHV-Rente benötigt es als Mann 44 Beitragsjahre) werden Sie ein Teilrente erhalten.

  155. Ich wüsste gerne seit wie vielen Jahren es die Einzelrente gibt für verheiratete Paare?

    1. Mit der 10. AHV-Revision, welche am 1. Januar 1997 in Kraft getreten ist, wurde die Ehepaarrente aufgehoben. Laufende Ehepaarrenten wurden aufgrund der Übergangsbestimmungen erst ab dem Jahr 2001 in zwei Einzelrenten umgewandelt.

  156. Ich bekomme ab 1.Oktober 2021 eine AHV habe aber das Gefühl, dass die Abrechnung nicht stimmt. ( Fehler) Bei der SVA komme ich nicht weiter…wissen Sie jemanden der das kontrolliert.

    1. Sie können Ihren AHV-Kontoauszug und die Rentenberechnung der AHV einem Finanzplaner oder einem Sozialversicherungsexperten zur Kontrolle vorlegen.

  157. Wird bei der Berechnung der AHV-Rente, neben der Anzahl an Beitragsjahren, das DURCHSCHNITTLICHE Einkommen zugrunde gelegt (somit könnte ein tiefes Einkommen am Anfang mit einem hohen (über CHF 120’000,- pro Jahr) am Ende „ausgeflichen“ werden oder gehen AHV-Beträge für Einkommen über ca. CHF 86’000,- bei der Berechnung „verloren“.

    1. Richtig. Mit höheren Jahreseinkommen können Sie Jahre mit tieferen Einkommen ausgleichen.

  158. Ich möchte gerne wissen wie die AHV Rente an der Inflation angepasst wird. Wieoft und nach welchen Kriterien das berechnet wird, und wann es zum letzten mal angepasst wurde.

    1. Die AHV-/IV-Renten wurden letztmals per 01.01.2021 erhöht. Die Anpassung der AHV-Rente an die Lohn- und Preisentwicklung ist im Art. 33.ter AHVG (Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung) geregelt und hält die Kriterien wie folgt fest:

      “Der Bundesrat passt die ordentlichen Renten in der Regel alle zwei Jahre auf Beginn des Kalenderjahres der Lohn- und Preisentwicklung an, indem er auf Antrag der Eid­genössischen Kommission für die Al­ters‑, Hinterlassenen- und Invaliden­versiche­rung den Rentenindex neu festsetzt.

      2 Der Rentenindex ist das arithmetische Mittel des vom Staatssekretariat für Wirt­schaft (SECO)170 ermittelten Lohnindexes und des Lan­desindexes der Konsu­men­ten­preise.

      3 Der Bundesrat stellt je nach der finanziellen Lage der Versicherung Antrag auf Änderung des Verhältnisses zwischen den beiden Index­wer­ten nach Absatz 2.

      4 Der Bundesrat passt die ordentlichen Renten früher an, wenn der Lan­desindex der Konsumentenpreise innerhalb eines Jahres um mehr als 4 Prozent angestiegen ist.171

      5 Der Bundesrat kann ergänzende Vorschriften erlassen, den Renten­in­dex auf- oder abrunden und das Verfahren der Rentenanpassung re­geln. “

  159. Ich lebe seit meinem 18ten lebenjahr I’m Ausland. Habe also nur einbezahlt als ich in der Lehr war. Bin jetzt 47 lebe in Südafrika mit Frau und 2 Kinder. Habe hier jein Anrecht auf Pension obwohl ich immer vollzeitlich gearbeitet habe. Aus Sicherheitsgrunden mit der Lage hier erwägen wir in die Schweiz umzusiedeln. Habe ich ein Anrecht auf AHV?

    1. Haben Sie sich während Ihrem Auslandaufenthalt nicht der freiwilligen AHV angeschlossen, weisen Sie für diese Zeit fehlende Beitragsjahre in der AHV auf. Pro fehlendes Beitragsjahr reduziert sich die AHV-Altersrente um ca. 2.25% (Faustregel).

  160. Ich werde in 2 Jahren pensioniert und habe zeitlebens in die AHV einbezahlt. Ich habe ein Jahreseinkommen über 100000 Fr. Meine Frau, wir sind 42 Jahre verheiratet, hat unsere drei Kinder (Altersunterschied 11 Jahre) grossgezogen und nicht gearbeitet. Bekommt sie auch eine Altersrente?

    1. Wenn Ihre Frau während dieser Zeit ebenfalls in der Schweiz wohnhaft war, ist Sie durch Ihre Lohnbeiträge bei der AHV mitversichert und hat somit auch Anspruch auf eine eigene AHV-Altersrente.

  161. Wir sind ein Schweizer Ehepaar 54 und 55 Jahre alt. Wir besitzen ein Einfamilienhaus das je zu 50% beiden gehört. Was passiert mit der AHV wenn wir uns scheiden lassen, aber weiterhin beide im Einfamilienhaus wohnen. Bekommen wir die 150% für Ehepaare, oder zwei Einzelrenten deren Betrag höher ist? Danke

    1. Behalten Sie nach der Scheidungen eine gemeinsamen Wohnsitz, laufen Sie Gefahr, dass die AHV eine Umgehung vermutet. Sie würde Ihnen dann weiterhin plafonierte Renten ausbezahlen.

  162. Ich bekomme die max. AHV Rente (2390 CHF). Meine Frau wird im Jahre 2024 64, wird also vermutlich gemäss Reform 3 Monate auf ihre AHV warten. Sie war die ganze Zeit durch mich mitversichert. Frage: wird sie die Kompensation erhalten?

    1. Die geplante Reform ist noch nicht definitiv beschlossen, weshalb auch die Frage zur Kompensation zurzeit nicht abschliessend beurteilt werden kann. Es ist aber davon auszugehen, dass gewisse Jahrgänge eine Übergangsregelung mit einer Kompensation erhalten werden.

  163. Ich bin 42 und würde gerne eine Rentenvorausberechnung als Nichterwerbstätiger vornehmen.
    Gemäss der NE Beitragstabelle müsste ich für Renteneinkommen und Vermögen jährlich ca. Fr 2500 Beiträge zahlen.
    Wie kann ich daraus ermitteln wie hoch meine AHV Rente ausfällt?

    1. Die geleisteten AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Personen werden in ein entsprechendes Erwerbseinkommen umgerechnet. AHV-Beiträge von CHF 2’500 p.a. dürften gemäss Faustregel einem Erwerbseinkommen von CHF 25’000 entsprechen.

  164. Ich bin Witwer und beziehe Wittwerrente. Bei einer Wiederheirat mit einer Partnerin ohne Betragsjahre be’omme ich trotzdem Ehepaarrente?

    1. Die AHV kennt keine Ehepaarrente (mehr). Auch bei Ehepaaren erhält jeder Ehegatte seine eigene (gesplittete) AHV-Altersrente, wobei die beiden Renten zusammen nicht mehr als CHF 3’585 im Monat betragen dürfen.

  165. Ich bin seit diesem Jahr Rentner mit 65 Jahren und erhalte eine Rente über SFr. 2027.– Meine Frau 61 beendet per 07.21 ihr Arbeitsverhältnis wir haben 2 Kinder + 1 Jahr Betreungsgutschrift Pflege der Mutter. Meine Frau arbeitete in Teilzeit und arbeitete ca. 8 Jahre nicht wegen Kindererziehung. Macht es Sinn bis zum 64 Altersjahr Beiträge zu Entrichten, wie sieht es aus bei frühzeitiger Pensionierung was für eine Ehepaarrente können wie auf beide Optionen erwarten?

    1. Auch wenn Ihre Ehefrau die AHV-Rente vorbezieht, bleibt sie bis zum ordentlichen AHV-Rentenalter (64 Jahre als Frau) AHV-beitragspflichtig. Somit können Sie durch einen Vorbezug der AHV-Rente die AHV-Beiträge nicht optimieren.

  166. Hallo

    Bin 54 und habe nach der Schule immer gearbeitet, bin seit 2013 Verheiratet und habe einen 6 jährigen Sohn, wir kommen aus einem EFTA Staat also ausserhalb EU, meine Frau ist 9 Jahre jünger als ich, ich möchte wissen was passieren würde wen ich mit 60 Jahren aufhören würde zu Arbeiten, ich würde bis 60 arbeiten und dann mit 63 in die Frühzeitige AHV gehen, wie wird das sein, wen meine Frau welche nur eine Niederlassung hat die Schweiz für immer verlassen würde? Muss ich dann meine AHV immer noch splitten? Ich selber bin eingebürgert, meine Frau würde in der Schweiz gar kein AHV Antrag stellen?

    1. Hat Ihre Frau während der Ehedauer in der Schweiz gewohnt, ist sie durch Ihre AHV-Beiträge für diese Zeit mitversichert und hat für diese Zeit einen eigenen Rentenanspruch erworben. Somit hat für diese Zeit ein Splitting zu erfolgen.

  167. Ich habe 11 Jahre in der Schweiz gearbeitet und in die AHv eingezahlt. Wie hoch fällt nun meine Rente aus.Ich bin verheiratet und meine Frau wohnt bei mir seid 10 Jahren mit in der Schweiz

  168. Hallo, ich (53) bin seit 4 Jahren aussergerichtlich getrennt (eingetragene Partnerschaft) von meinem Ehepartner (76), und seit dann anderswo lebend.
    Er bekommt die maximale AHV.(2’340.-)
    Ich sollte, so hab ich ausgerechnet, 1’700.- AHV bekommen, wenn ich dann 65 bin.
    Oder wird meine Rente plafoniert auf 1’180′- , da wir noch offiziell in Ehe sind?
    Oder wird eine allfällige Plafonierung (3550.-) an die Ehepartnern dann in zwei geteilt?
    Oder letzte Frage: muss ich eine gerichtliche Trennung einreichen, um dann meine 1’700′- zu bekommen?

    1. Sind sie geschieden, entfällt die Plafonierung. Das heisst, sowohl bei einer Scheidung wie auch bei einer gerichtlichen Trennung werden die Renten wieder einzeln berechnet. Entgegen der gerichtlichen Trennung hat eine einfache Trennung keinen Einfluss auf die Berechnung und den Rentenbetrag. Wenn Ihre Trennung nicht gerichtlich festgelegt worden ist, ist davon auszugehen, dass Ihre AHV-Leistungen plafoniert werden.

  169. Meine spanische Frau (Wohnsitz noch in Sevilla) wollen uns „verheiraten“. Evt. nach spanischem Eherecht, was in der CH als eingetragene Partnerschaft gilt. Wenn wir Wohnsitz in der Schweiz haben, meine Frau nie in der CH gewohnt hat und auch nie hier AHV bezahlt hat:
    1. ist es richtig, dass ich weiterhin meine AHV-Rente erhalte und sie keine Rente von der CH beziehen wird? 2. Wird sie auf ihre Rente aus Spanien hier in der CH AHV-Beiträge leisten müssen? Falls ja – ergibt sich daraus ein Anspruch an AHV-Rente? 3. Was passiert, wenn ich sterbe: Erhält sie die Witwenrente?

    1. Richtig, gemäss der geschilderten Konstellation wird Ihre Ehefrau keinen eigenen Anspruch auf eine AHV-Rente ehalten, da Sie ausserhalb der Schweiz lebt. Da Ihre Partnerin im Ausland lebt, muss resp. kann Sie keine Beiträge in die AHV tätigen. Falls die Ehe in der Schweiz gemeldet und akzeptiert ist, hat Ihre Ehepartnerin evtl. Anspruch auf eine Witwenrente (falls die Voraussetzungen wie Alter, Ehedauer usw. erfüllt sind).

  170. Ich bin derzeit 60, meine Frau ist 50. Bei einer Pensionierung im ordentlichen AHV-Alter von 65 erhalte ich zuerst eine einfache AHV-Rente. Wann bekomme die Ehegattenrente?

    1. In der AHV erhält jeder Ehegatte seine eigene AHV-Altersrente. Die Auszahlung der AHV-Altersrente erfolgt grundsätzlich mit dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters (Frauen: 64 Jahre / Männer: 65 Jahre). Erhalten beide Ehegatten Ihre AHV-Altersrente werden die Leistungen möglicherweise plafoniert.

  171. Wie wird die AVH berechnet, wenn wir verheiratet sind aber zwei getrennte Wohnsitze in unterschiedlichen Kantone haben.

    1. Getrennte Wohnsitze sind bei verheirateten Personen grundsätzlich erlaubt. Solange Sie aber nicht gerichtlich getrennt oder geschieden sind, wird Ihre AHV-Altersrente wie bei Ehepaaren mit einem gemeinsamen Wohnsitz berechnet.

  172. 1. ich bin zweimal geschieden, wie wirkt sich das spitting auf meine rente aus, wenn meine damalige ehefrau während 8 jahren nicht gearbeitet hat?
    ich habe aber immer voll eingezahlt, also keine lücke, dazu als selbständiger seit ca. 15 jahren
    2. wie wirkt sich das auf meine rente aus, wenn ich nach dem eintritt in die rente weiter, aber als selbständiger einzahle, (z.b. einkommen 15’000 pro jahr)

    1. Haben Sie das gesetzliche AHV-Alter erreicht, sind Ihre AHV-Beiträge für Sie selber nicht mehr rentenbildend. Wie sich das Splitting auf Ihre AHV-Altersrente auswirkt, lässt sich mit diesen Angaben nicht beurteilen (neben den Beitragsjahren ist auch das durchschnittliche, gesplittete Einkomen für die Höhe der AHV-Rente massgebend). Am einfachsten bringen Sie Ihre AHV-Altersrente mit einer Rentenvorausberechnung bei der AHV in Erfahrung.

  173. Buongiorno, vorrei sapere quando la coppia va in pensione se viene versata tutta su un conto singolo del marito, oppure ognuno riceve la sua parte separata di pensione

    1. Nein, die Auszahlung der AHV-Altersrente erfolgt grundsätzlich auf ein eigenes Konto des Rentenbezügers.

  174. Gemäss dem individuellen AHV-Kontoauszug weist das individuelle Konto meiner Gattin zwei Beitragslücken auf. Die erste ist auf die Betreuung unserer Kinder zurückzuführen, die zweite auf eine Ausbildung von 2 Jahren ohne eigenen Erwerb während dieser Zeit. Insgesamt ergeben sich daraus rund 11 fehlende Beitragsjahre. Ich selbst habe aber während dieser Zeit voll gearbeitet und AHV-Beiträge entrichtet, die massiv über dem Minimum lagen (jedoch natürlich nur auf meinem Lohn und nicht noch zusätzlich für meine Gattin bezahlt). Sind nun durch die Kinderbetreuung und die Ausbildung Beitragslücken (bezogen auf die Anzahl Jahre, nicht auf die eigentlichen Beiträge) entstanden und ist daraus eine Kürzung wegen Nichterreichen der maximalen Beitragsjahre zu erwarten?

    1. Der nicht erwerbstätige Ehegatte ist während der Ehedauer grundsätzlich durch die AHV-Beiträge des erwerbstätigen Ehegatten abgedeckt. Somit sollte Ihre Ehefrau keine fehlenden Beitragsjahre aufweisen (da sie durch Ihre Beiträge abgedeckt war).

  175. Ich bin 75 Jahre alt. Wie hoch ist die AHV-Rente monatlich im Kanton Luzern.

    1. Die AHV-Renten fallen schweizweit gleich hoch aus. Die Höhe der Rente ist von den Anzahl geleisteten Beitragsjahren und des durchschnittlich erzielten Einkommens abhängig. Weisen Sie eine vollständige Beitragsdauer (Männer: 44 Jahre / Frauen: 43 Jahre) auf, beträgt die AHV-Altersrente für eine alleinstehende Person zwischen CHF CHF 1’195 bis CHF CHF 2’390 pro Monat.

  176. Als Frühpensionär bezahle ich zur Verhinderung von Beitragslücken jährlich einen AHV Beitrag basierend auf Pensionskassenrente und Vermögen. Wie beeinflussen diese Zahlungen meinen durchschnittlichen Jahreslohn zur Festlegung der AHV Rente?

    1. Die Beiträge, welche Sie als nichterwerbstätige Person leisten, werden für die Berechnung Ihrer AHV-Rente in ein Erwerbseinkommen umgerechnet. Wie sich die AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person auf Ihre AHV-Altersente auswirken, ist von der Höhe des bisherigen Einkommens sowie der Dauer der Beitragspflicht als nichterwerbstätige Person und der Höhe dieser Beiträge abhängig. Im Einzelfall können die Rentenansprüche aufgrund der AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person sinken.

  177. Könnten Sie bitte erklären was der Begriff „einmalige AHV Rente Abfindung“ bedeutet? Gemäss dieser Webseite (https://www.zas.admin.ch/zas/de/home/particuliers/les-versements-uniques/indemnites-forfaitaires—versements-capitalises.html) kann die AHV Rente einmalig in Form einer Kapitalzahlung ausgegeben werden. Ich werde nächstes Jahr in ein nicht EU/EFTA Land auswandern mit meiner Frau. Kann sich man bzw. meine Frau ihre AHV Rente einmalig auszahlen lassen anstatt die monatlichen Rentenzahlungen?

    1. Die Schweiz hat mit wenigen Staaten ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen, bei welchem auch eine einmalige Kapitalabfindung anstelle der Rente möglich ist. Staatsbürger dieser Länder können unter bestimmten Bedingungen die Auszahlung der Rente als einmalige Kapitalabfindung verlangen. Nur Abkommen mit folgenden Ländern sehen einen Kapitalbezug vor (Quelle: ZAS;2021): Australien, Brasilien, Chile, Israel, Japan, Vereinigte Staaten, Kosovo, Nord-Mazedonien, Montenegro, Philippinen, San Marino, Serbien, Türkei, Uruguay, Bosnien-Herzegowina (Ex-Jugoslawien).

  178. Guten Tag
    Ich bin mit fünf Kinder 1992 in die Schweiz gekommen .Bis 2001 habe ich fünf weitere Kinder bekommen. AHV-Beitràge wurden immer bezahlt .Wieso bekommen mein Mann und ich die Minimalrente trotz Erziehungsgutschriften (Das erste Kind ist 1980 in D. geboren.) Vielen Dank

    1. Um Anspruch auf eine maximale AHV-Altersrente müssen Sie seine vollständige Beitragsdauer (Männer: 44 Jahre / Frauen: 43 Jahre) und ein genügend hohes Einkommen (inkl. Erziehungsgutschriften, als Einzelperson: CHF 86’040;Stand 2021) aufweisen. Auf Ihrem AHV-Bescheid können Sie sollten die massgebenden Grundlagen (Anzahl Beitragsjahre, massgebendes Einkommen) ersichtlich sein.

  179. nach der aktuellen Rentenvorausberechnung erhalten wir bei der ordentlichen Pensionierung nicht die AHV Maximalrente. Es fehlen Fr. 168.-/monatlich, um auf die Fr. 3’555.- zu kommen ( Frau Fr. 1’678.-, ich Fr. 1’709..-) Was können wir machen, um ab 01.10.2025 auf die maximale AHV Rente zu kommen?

    1. Sie können keine freiwilligen Nachzahlungen tätigen. Die Höhe der AHV-Altersrente ist von der Anzahl Beitragsjahre sowie vom durchschnittlichen Einkommen abhängig. Um eine höhere AHV-Altersrente erhalten zu können, müssten Sie somit Ihr AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erhöhen können.

  180. Ich bin seit 1988 als Schweizer Bürgerin in der Schweiz nur 3 Jahre gearbeitet. Ab 1991 bin ich 100 Prozent IV Rentnerin. Meine IV Rente ist 7.200 Jährlich Mei Sohn ist Geboren 1984 und hat gewohnt mit mir bis 2000 Jahr. 16 Jahre hat mein Sohn bei mir in der Schweiz gelebt. Ich bin geboren 11.09.1958 Bekomme ich eine maximale AHV Rente ? Wie hoch würde meine AHV Rente sein

    1. Um Anspruch auf eine maximale AHV-Altersrente zu haben, müssen Sie eine vollständige Beitragsdauer (Männer: 44 Jahre / Frauen: 43 Jahre) sowie ein durchschnittliches, massgebendes AHV-Jahreseinkommen von CHF 86’040 (Stand: 2021) aufweisen

  181. Bekommt sie in der Schweiz eine Partnerrente? Ab wann (Jahrgang 1954) und wie hoch könnte diese sein?

    1. Falls Ihre Ehefrau in der Schweiz versichert war (selber oder durch Sie) hat Sie eine eigenen Rentenanspruch erworben. Falls Sie keine AHV-Versicherung aufweist, hat Ihre Frau keinen eigenen Rentenanspruch. Evtl. hat Ihre Frau bei Ihrem Ableben aber Anspruch auf eine Witwenrente der AHV, wenn Sie die Voraussetzungen (siehe https://www.123-pensionierung.ch/de/ahv/witwenrente-witwerrente/) erfüllt.

  182. Ich bin Auslandschweizer, habe einbezahlt und bekomme eine Rente von Fr. 1.300 pro Monat. Meine Frau, ebenfalls CH Bürgerin hat nur wenige Jahre gearbeitet und nicht einbezahlt. Haben wir Anrecht auf eine Ehepaar Rente oder auf Grund der Einzahlungen nur ich? Wir haben zusammen drei Kinder.

    1. Die AHV kennt keine Ehepaar-Rente, jeder Ehegatte hat Anspruch auf eine eigene AHV-Altersrente. Bei Ehepaaren wird die maximale Rentenleistung jedoch plafoniert. Falls Ihre Frau in der AHV versichert war oder durch die von Ihnen geleisteten Beiträge die Beitragspflicht erfüllt hat, hat Ihre Frau einen Anspruch auf eine Rente erworben. Sobald Ihre Frau das Rentenalter erreicht, werden die während der Ehedauer geleisteten Beiträge zwischen den Ehegatten aufgeteilt und die Rentenansprüche neu berechnet. Die Höhe der Rente können Sie mit einer Rentenvorausberechnung von der AHV simulieren lassen.

  183. Meine Frau ist 60 Jahre, ich bin 65 Jahre. Wir haben beide die deutsche Staatsbürgerschaft. Ich bin seit 1979 erwerbstätig in der Schweiz und erhalte jetzt nach meiner Pensionierung die normale AHV. Ich bin mit meiner Frau seit 1980 verheiratet, wir haben 4 Kinder grossgezogen und meine Frau war wegen Kinderbetreuung Hausfrau und nicht erwerbstätig. Mit welchem AHV – Beitrag kann meine Frau zu welchem Zeitpunkt rechnen?

    1. Ihre Frau erreicht mit Alter 64 das ordentliche Rentenalter und kann dann ihre AHV-Altersrente beziehen. Die Höhe der Rente ist vom Einkommenssplitting zwischen Ihnen und Ihrer Frau sowie den Anzahl Beitragsjahren abhängig. Am einfachsten bringen Sie die zukünftige Rentenhöhe mit einer Rentenvorausberechnung der AHV in Erfahrung (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung).

  184. Mein Mann und ich sind seit knapp 3 Jahren geschieden mein Anwalt hat gemeint ich muss mich um die ahv von meinem Mann selber kümmern . Wo sollte ich das tun ?
    Ich arbeite mittlerweile nicht mehr in der Schweiz habe aber noch ein ahv Konto kann ich den Anspruch auf die Rente mein s Mannes auf meins überragen lassen ?

  185. Meine Frau und ich haben im Alter von 26/25 geheiratet. Sie ist aber Ausländerin und ist erst nach der Hochzeit in die Schweiz gezogen. Zudem ist sie wegen Kinderbetreuung nicht erwerbstätig. Somit hat sie noch nie in die AHV einbezahlt. Ich habe aber seit dem 20. Lebensjahr in die AHV einbezahlt (Minimalbetrag bis Hochzeit, da Student) und verdiene ca. CHF 100’000 seit der Hochzeit wodurch der doppelte Minimalbetrag von 992.- gedeckt ist.

    Ist somit die Vollrente für meine Ehefrau und mich gedeckt, obwohl sie erst mit 26 in die Schweiz gezogen ist und nicht erwerbstätig war?

    1. Der Anspruch auf volle Leistungen aus der AHV setzt eine vollständige Beitragsdauer (Mann: 44 Jahre / Frau: 43 Jahre ab dem 21. Altersjahr) voraus. Ihre Ehefrau ist zwar durch das Erwerbseinkommen von Ihnen in der AHV mitversichert. Da Ihre Ehefrau aber erst mit Alter 26 in der AHV versichert ist, werden die fehlenden Beitragsjahre zu einer Kürzung der AHV-Leistungen führen.

  186. Ich habe mit 18 Jahren geheiratet, hatte drei Kinder. Nach 13 Jahren kam die Scheidung. Habe mich nur um Haus und Kinder gekümmert und habe nicht ausser Haus gearbeitet. Seit 10 Jahren bin ich zum 2. Mal verheiratet und habe nochmals zwei Kinder bekommen, eines davon ist behindert. Bis anhin habe ich Teilzeit von zu Hause aus gearbeitet, dies wird aber nicht mehr lange der Fall sein. Dann werde ich kein Einkommen mehr haben. Mein Mann ist 7 Jahre älter als ich. Wie wird die AHV Rente berechnet? Eine Rente wird wohl kaum für zwei Personen reichen 7 Jahre lang.

    1. Erreicht Ihr Ehemann das ordentliche AHV-Alter wird er seine eigene AHV-Rente erhalten (massgebend dafür sind seine Beitragsjahre und sein durchschnittlich erzieltes Einkommen). Sobald Sie das AHV-Alter erreichen, erfolgt das Einkommenssplitting und Ihre Rentenansprüche werden neu berechnet. Mit einer Rentenvorausberechnung können Sie Ihre zukünftige Rente in Erfahrung bringen (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung).

  187. Wenn bei einem verheirateten Paar, ein Partner 6 Jahre nicht einbezahlt hat, da dieser die Kinder grossgezogen hat, haben das Paar trotzdem anrecht auf die max. Rente?

    1. Ist einer der beiden Ehegatten während der Ehedauer nicht erwerbstätig (z.B.: wegen Kinderbetreuung) ist dieser durch die Beiträge des erwerbstätigen Ehepartners bie der AHV mitversichert und erleidet dadurch keine fehlenden Beitragszeiten. Somit sollten Sie Anspruch auf eine volle AHV-Rente haben. Die Höhe der Rente ist aber neben der Beitragsjahre auch vom Einkommen abhängig.

  188. ich habe seit ich 18 Jahre alt war meine AHV Rente immer einbezahlt. 1974 bis 31.Mai 2003 also 29 Jahre lückenlos einbezahlt. Ab 1.Juni 2003 bis 30.November 2019 16 Jahre und 6 Monate im Liechtenstein AHV lückenlos einbezahlt. Seit 1.Dezember 2019 bezahle ich die AHV Privat nach Vermögensschatzung bis ende Juli 2021 ein. Also insgesamt 47 Jahre AHV ein.Steht mir eine maximale Vollrente von chf 2370.- zu?

  189. Ich habe eine Frage zur Rente: Wenn man ab seinem 18 Jahr in die Kasse bezahlt hat wie lange musste man einzahlen?

    1. Um Anspruch auf eine volle AHV-Altersrente zu erhalten, müssen Sie eine vollständige Beitragsdauer (Männer: 44 Jahre / Frauen: 43 Jahre) aufweisen. Weisen Sie keine vollständige Beitragsdauer auf, erhalten Sie eine Teilrente aus der AHV.

  190. Ich und meine Frau haben eine Rentenvorausberechnung machen lassen die uns die volle Rente mit 65 Jahren garantiert, wenn wir die Beitragsjahre und das ausgerechnete Erwerbseinkommen ca 65000 fr Pro Jahr die nächsten 7 Jahre erreichen. Wenn wir 1 Jahr nicht einzahle gibt es eine Kürzung von 6.8%?

    1. Nein, die Einbusse von 6.8% erhalten Sie, wenn Sie Ihre AHV-Altersrente um 1 Jahr vor dem ordentlichen AHV-Alter beziehen. Weisen Sie fehlende Beitragszeiten in der AHV aus, gilt als Faustregel, dass Sie eine Renteneinbusse von ca. 2.25% pro fehlendes Beitragsjahr erleiden.

  191. Ich habe die deutsche und Schweizer Staatsbürgerschaft, und bis jetzt fast 40 Jahre in D in die Rentenversicherung einbezahlt. Wie lange müsste ich in CH einbezahlen um Anspruch auf die Mindestrente zu haben ?

    1. Die Höhe der AHV ist von zwei Faktoren abhängig: einerseits von ihrem durchschnittlich erzielten Erwerbseinkommen und der Anzahl Beitragsjahre. Anspruch auf eine volle AHV-Rente haben Sie, wenn Sie als Mann 44 Beitragsjahre aufweisen. Bei einer unvollständigen Beitragsdauer wird eine Teilrente ausbezahlt. Die Höhe der Vollrente wie auch der Teilrente ist aber auch vom durchschnittlichen Einkommen abhängig.

  192. Gerichtlich getrennte Ehepaare müssen gemäss AHV getrennte Wohnsitze belegen um je eine Einzelrente beziehen zu können. Wie sieht es bei geschiedenen Ehepaaren aus. Können diese als „geschieden“ in der bisherigen Gemeinschaftswohnung wohnen bleiben bzw. eine neue Gemeinschaftswohnung beziehen und gleichwohl je eine Einzelrente beziehen ohne die Bestimmungen der AHV zu verletzen?

    1. Leben die Ehegatten weiterhin oder wieder in einer Hausgemeinschaft, so sind die Renten gemäss der Wegleitung des BSV wieder zu plafonieren.

  193. Ich, Ärztin, habe bis 70 gearbeitet 2020/4. Seit 6 Jahren beziehe ich AHV.Diese Beträge,ca 150000 Franken habe ich gespart.Ich bin verheiratet, Errungenschaftsgemeinschaft. Mein Mann bezieht die AHV noch nicht,er ist 65 Jahre. Frage: gehört die gesparte und die weitere Rente mir persönlich, d. heisst kann ich ohne Einverständnis meines Mannes Güter erwerben?

    1. Sie haben keinen Ehevertrag abgeschlossen und unterstehen somit der Errungenschaftsbeteiligung. Zur Errungenschaft gehören neben dem Arbeitserwerb auch Leistungen aus Sozialversicherungen (AHV). Aus güterrechtlicher Sicht hat Ihr Ehemann somit hälftigen Anspruch auf Ihre AHV-Rente.

  194. Ich bekomme Fr.1858.- ahv .mein Lebenspartner hatt die volle AHV . Wieviel Rente bekommen wir bei einer Heirat?

    1. Haben Sie als Ehepaar Anspruch auf maximale Leistungen der AHV, betragen diese für beide Ehegatten zusammen CHF 3’555.

  195. Ich bin deutsche Staatsangehörige, ledig, Jg 1970, und habe die letzten 10 Jahre in der Schweiz und zuvor in der EU gearbeitet und möchte gerne aufhören zu arbeiten. Nun habe ich die Möglichkeit, zwischen Deutschland und Marokko zu pendeln. Was bedeutet dies für meine AHV? Welche Bedingungen bestehen für Deutschland, welche für Marokko als Hauptwohnsitz? Wo kann ich mir unter diesen Bedingungen die AHV-Rente berechnen lassen? Und schliesslich: kann ich freiwillige Beiträge in welcher Höhe weiterhin leisten?

  196. Ich werde 1 Jahr früher als mein Ehepartner ahv-berechtigt sein. Bekomme ich in diesem Jahr die Hälfte der Ehepaarrente oder die Rente für eine Einzelperson? Gemäss Einkommen meines Mannes erhalten wir die Max-Rente.

    1. Sie erreichen vor Ihrem Mann das AHV-Rentenalter und werden deshalb Ihre eigene AHV-Altersrente auf der Basis Ihres massgebenden AHV-Einkommens erhalten. Sobald Ihr Ehemann das AHV-Alter erreicht, werden die während der Heirat erzielten Einkommen zwischen Ihnen und Ihrem Mann aufgeteilt (Splitting) und die AHV-Rente neu berechnet.

  197. Unser Status ist laut gerichtlichem Beschluss „getrennt lebend“, deshalb beziehen wir AHV-Einzelrenten. Effektiv wohnten wir 1,5 Jahre in getrennten Wohnungen, sind jetzt aber in eine gemeinsame Wohnung mit getrennten Schlafzimmern gezogen. Mein Mann ist auf meine Pflege angewiesen, andernfalls müsste er in ein Heim, was noch viel teurer zu stehen käme. Besteht weiterhin Anspruch auf Einzelrenten? Wir wollen nichts gesetzlich Unzulässiges tun.

    1. Nein. Leben die Ehegatten wieder in einer Hausgemeinschaft, sind die Renten gemäss der Wegleitung des BSV wieder zu plafonieren.

  198. Ich, männlich, verheiratet, Jg 1957, bin mit der Familie 2004 nach Italien ausgewandert, habe zuvor ab 1974 während 30 Jahren AHV-Beiträge in der Schweiz bezahlt. Ab wann erhalte ich AHV und wie hoch wird diese sein? Oder wo kann ich das berechnen lassen?

    1. Ab Erreichen des ordentlichen Rentenalter (Frauen: 64 Jahre / Männer: 65 Jahre) haben Sie grundsätzlich Anspruch auf die AHV-Altersrente. Die AHV-Rente kann aber auch um 1 oder 2 Jahre vorbezogen werden. Der Vorbezug der Rente geht aber mit einer Rentenkürzung (6.8% für 1 Jahre resp. 13.6% für 2 Jahre) einher. Die Höhe Ihrer Rente können Sie mit einer Rentenvorausberechnung in Erfahrung bringen (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung).

  199. Wir haben vor nach der Pensionierung auszuwandern. Mit unseren heutigen Einkommen würden wir in der Schweiz den Max Betrag von 3555 CHF als Ehepaar bekommen. Gibt es eine kürzung der AHV wenn man im Ausland lebt oder bleibt sie unverändert. Wir würden sowie so das Geld auf einer CH Schweiz deponieren lassen

  200. Ich habe in der Schweiz 7 Jahre und 11 Monate gearbeitet… Heisst das, dass bei der AHV Leistungsberechnung die 11 Monate verlorengehen und nur die 7 Jahre beruecksichtigt werden?

    Freundliche Gruesse,
    Pawel

    1. Nein. War eine Person für einen bestimmten Zeitabschnitt versichert und der Beitragspflicht unterstellt, so zählt dann das ganze Jahr als Beitragsdauer, wenn für dieses Jahr der Mindestbeitrag geleistet wurde. In solchen Fällen ist selbst dann das ganze Jahr als Beitragsdauer zu zählen, wenn die effektive Beitragsdauer weniger als ein volles Jahr beträgt.

  201. Hallo, ich lebe und arbeite seit 2009 nahtlos in der Schweiz mit einem gemittelten Jahres Solare von deutlich über 85000/Jahr Ich bin Jahrgang 1962, mit welchem AHV Rentenbezug/Monat kann ich rechnen?

    1. Aufgrund Ihres Einkommens würden Sie grundsätzlich Anspruch eine maximale AHV-Altersrente haben. Sie weisen jedoch keine vollständige Beitragsdauer (ab 21. Altersjahr) auf, weshalb Ihre Rente entsprechend gekürzt wird (Faustregel: pro fehlendes Beitragsjahr ca. 2.25%). Die Höhe Ihrer zukünftigen Altersrente bringen Sie am einfachsten mit einer Rentenvorausberechnung (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung) in Erfahrung.

  202. Ich bin Doppelbürgerin CH und Australierin und lebe seit 27 Jahren in Australien. Habe mind. 1 Jahr in der CH AHV Beiträge bezahlt. Mit welcher Minimalrente kann ich rechnen? Werde am 09.11.2020 nun 64 Jahre alt und bin Weiblich.

    1. Haben australische oder schweizerische Staatsangehörige sowohl in der Schweiz als auch in Australien gearbeitet und Beiträge an beide Sozialversi-cherungssysteme bezahlt, so erhalten sie bei Erfüllen der gesetzlichen Vor-aussetzungen von beiden Staaten eine Teilrente. Die Renten werden entsprechend der Beitragsdauer im jeweiligen Staat berechnet. Die Höhe Ihrer Altersrente bringen Sie mit einer Rentenvorausberechnung (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung) in Erfahrung.

  203. Ich bin geschieden und beziehe die maximale Einzelrente, werde nun nochmals heiraten,meine zukünftige Frau wird erst in 5 Jahren pensioniert. Erhalte ich bis zur Pensionierung meiner Frau weiterhin die Einzelrente?

    1. Ja. Bis Ihre zukünftige Ehefrau das AHV-Alter erreicht, werden Sie weiterhin Ihre maximale AHV-Altersrente erhalten. Anschliessend unterliegt Ihre Rente der Plafonierung als Ehepaar.

  204. Ich bin 2008 mit 27 in die Schweiz gekommen und erreiche 2046 das Pensionsalter. Mir würden also 7 Beitragsjahre in der Schweiz fehlen. Da ich in Deutschland vom 16. Lebensjahr an in die Rentenversicherung eingezahlt habe, wird mir dass aber wahrscheinlich nicht mal zum Teil in der Schweiz angerechnet? Kann ich evtl. mein Pensionierungsalter hinauszögern um die vollen Beitragsjahre zu erreichen. Müsste dann bis zum 71.Lebensjahr arbeiten?! Oder liege ich da völlig falsch?

    1. Leisten Sie nach Erreichen des regulären AHV-Alters noch AHV-Beiträge, verbessert dies Ihre AHV-Rente leider nicht. Da Sie in der Schweiz keine vollständige Beitragszeit aufweisen können, werden Sie eine Teilrente erhalten. Die Rente aus Deutschland sollte die Einbusse zumindest teilweise kompensieren.

  205. Ich werde 15 Jahre vor meinem Partner pensioniert. Hat es Einfluss auf die Summe der Ahv, ob ich verheiratet bin oder nicht?

    1. Wenn Sie die AHV-Rente abrufen, werden nur Ihre AHV-Beiträge berücksichtigt. Erst im zweiten Rentenfall (= bei Pensionierung des Ehegatten) erfolgt bei verheirateten Personen die Aufteilung des Einkommens, welches während der Ehedauer erzielt worden ist. Übersteigen die beiden eigenen AHV-Renten einen gewissen Betrag, werden die Renten von Ehepaaren plafoniert.

  206. Ich frage für meine betagte Mutter, Altersrentnerin ohne Maximalrente seit dem 31. August 1991. Nach dem Tod unseres Vaters hat die Erbengemeinschaft eine Liegenschaft aus dem Geschäftsvermögen „privatisiert“ Der Gewinn musste die Erbengemeinschaft bzw die Erben anteilig als selbständigen Erwerb zu versteuern und AHV-Beiträge darauf zu entrichten. Es ging im Fslle unserer Mutter um Beiträge von 150‘000 Fr. Diese Beiträge wurden weder im IK eingebucht noch hatte das eine Erhöhung der nicht maximalen Rente eine Auswirkung! Haben grosse Beiträge nach der Pensionierung keine positive Auswirkung??

    1. AHV-Beiträge, welche nach dem Erreichen des AHV-Rentenalters geleistetet werden, erhöhen die eigene AHV-Altersrente leider nicht.

  207. Ich bezahlte seit 1997 (Durchschnittseinkommen weit über 85’320) ununterbrochen in die AHV ein. Ich bin seit 2003 verheiratet (US- Bürgerin, Seit 2008 auch Schweizerin), meine Frau war jedoch nie beruftstätig in der Schweiz. Erhalte ich/wir nach Erreichen des Pensionsalter (2035) die maximale AHV Ehepaar-Rente von momentan CHF 42’660 oder nur ich die einfache Maximalrente?

    1. Ob Sie als Ehepaar maximale Altersleistungen aus der AHV erhalten werden, ist neben dem massgebenden Einkommen auch von der Anzahl Beitragsjahre abhängig. Falls Ihre Ehefrau nicht seit ihrem 21. Altersjahr in der AHV (mit-)versichert war, weist sie fehlende Beitragszeiten auf. Dies würde eine Rentenkürzung bedeuten. Am einfachsten bringen Sie Ihre zukünftige Altersrente mit einer Rentenberechnung in Erfahrung (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung).

  208. Ich werde 2022 pensioniert. Ich war 2 X verheiratet, vom ersten Ehemann bin ich geschieden, der 2. ist verstorben. Welche Angaben benötigt die ahv-ausgleichskasse von den beiden um meine Rente berechnen zu können ?

  209. Ehepaarrente beträgt ja nur 150% der maximalen Einzelrenten. Für eine maximale Einzelrente ist ein durchschnittliches Jahreseinkommen von 85’000.- notwendig. Wie ist das bei der Ehepaarrente (keine Kinder), sind da für die Maximalrente 2 x 85’000.- nötig oder 1,5 x 85’000.-?

    1. Ab einem gesplitteten, massgebenden AHV-Einkommen von CHF 42‘660 pro Ehegatte erreichen Sie die Voraussetzungen für maximale Leistungen als Ehepaar.

  210. Ich bin seit 2017 geschieden. Bin jetzt 52. Ehe hatte 12 Jahre gedauert. 2 Kinder. Nach der Scheidung wurde aus meiner PK 70Tausend CHF an die PK meiner Ex-Frau überwiesen. Habe nun ein Formular für das AHV Splitting erhalten. Per 01.01.2025 werde ich nach Asien auswandern. Meine Fragen: Wenn ich nach Asien auswandere und dort nicht arbeite und auch keinen freiwilligen AHV Beitrag leiste, kriege ich dann überhaupt eine Rente? 2. Wenn ich nach Asien auswandere und dort nicht arbeite und meinen freiwilligen AHV Beitrag leiste, kommt das AHV Splitting dennoch zum tragen?

    1. Wenn Sie Staatsbürger eines Landes sind, mit welchem die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet hat, haben Sie auch im Ausland Anspruch auf eine AHV-Altersrente. Ohne Anschluss an die frewillige AHV wird Ihre zukünftige AHV-Altersrente tiefer ausfallen, als wenn Sie sich der freiwilligen AHV anschliessen und die entsprechenden Beiträge leisten. Das Splitting der AHV-Beiträg während der Ehedauer wird in jedem Fall vorgenommen.

  211. Ich war ca. 15 Jahte im Ausland und habe so Beitragsluecken. Auf meinem individuellen Auszug hab ich aber 3 Jahre Beitraege vom Alter 18-20 . Kann ich mir diese anrechnen lassen um einen Teil der verlorenen Jahre aufzufuellen?

    1. Ja. Weisen Sie fehlende Beitragszeiten auf, können Sie sich die Jugendjahre anrechnen lassen.

  212. Mein Mann kann bald die Anmeldung zur ahv machen.
    Wir sind seit bald 30 Jahren verheiratet.
    Vor unserer Ehe war er schon mal verheiratet. Währen dieser Ehe sind zwei Kinder geboren die nicht von ihm sind da er nicht zeugungsfähig war und ist. (Wir haben keine Kinder.)
    Es wurde nach der Scheidung einen vaterschaftstest gemacht und es steht bei diesem Test; genetisch nicht möglich. Er ist also nicht der Vater dieser Kinder.
    Nun haben wir beim Antrag gesehen; dass die Kinder aufgeführt werden müssen. Nun meine Frage;
    Muss er die Kinder aufführen oder nicht?

    1. Geben Sie die Kinder an, werden Ihrem Mann für die Berechnung seiner AHV-Altersrente möglicherweise Erziehungsgutschriften für die Betreuung der Kinder gutgeschrieben (je nachdem, wie die Betreuung der Kinder damals geregelt worden ist).

  213. Mein Mann (Deutscher) ist 2’009 zu mir in der Schweiz gezogen.. Geheiratet ghaben wir im 2012. Ich gehe Vollzeit arbeiten und er hat in der Zeit die Kinder erzogen (Hausmann). Er war somit also nie in der Schweiz berufstätig. Wird er am Schluss auch eine „kleine“Rente erhalten?

    1. Ihr Ehemann ist während der Ehedauer durch Ihre AHV-Beiträge bei der AHV mitversichert und wird somit eine gewisse Teilrente erhalten.

  214. Meine Mutter lebt in Frankreich und bezieht seit Ihrer Pensionierung die AHV und hatte vorher eine Witwenrente. Sie will in kuerze heiraten und Ihr Mann hat immer in Frankreich gelebt und hat nie AHV bezogen. Wird Sie nach der Heirat, irgenwelchen Verlust einbuessen (z.B. weniger Rente)?

    1. Wenn der zukünftige Ehemann Ihrer Mutter gegenüber der AHV keine eigenen Rentenansprüche erworben hat (sprich: in der AHV versichert war), ändert sich die AHV-Rente Ihrer Mutter durch die Heirat nicht.

  215. Stimmt es, dass ab 2020 die Renten eines Ehepaares nicht mehr je auf ein persönliches Konto der Ehepartner, sondern nur noch auf ein gemeinsames
    Konto überwiesen wird?

  216. Ich will eine Ausländerin in Asien heiraten muss aber noch min 3 jahre die Freiwillige AHV einbezahlen. Besser wären 5 Jahre. Da Sie nie was mit der AHV zu tun hatte bekomme ich keine konkrete Antwort von der AHV. Wird mir die AHV mit 63zig oder 65zig gekürzt wenn ich mit 60zig heirate. Für eine Antwort bin ich im Voraus schon sehr Dankbar…..

    1. Wenn Ihre Ehefrau keinen Wohnsitz in der Schweiz hat, wird sie auch keinen eigenen Rentenanspruch erhalten. Somit wird Ihre eigene Rente durch die Heirat auch nicht tangiert.

  217. Ich lebe seit 01.2011 in der Schweiz und meine Freundin seit 05.2010 sie arbeitet bis jetzt lückenlos bei einer Firma ich hingegen nur temporär oder mal 2-3 Jahre fest und auch arbeitslos in der zwischen Zeit. Nun wollen wir wieder zurück nach Deutschland in den nächsten Monaten. AHV Beiträge sind immer bezahlt worden auch von meiner Arbeitslosenkasse. Wie sieht da die Situation aus?

    1. Grundsätzlich erhält jede versicherte Person eine eigene AHV-Altersrente. Eine Ehepaar-Rente gibt es nicht, die Leistungen als Ehepaar werden aber ab einem gewissen Niveau plafoniert. Wenn Ihre Frau nicht in der AHV (mit-)versichert ist/war, wird sie keine AHV-Rente erhalten. Am besten wenden Sie sich direkt an die für Sie zuständige AHV-Ausgleichskasse.

  218. Ich bin Neupensionär. Wer und wann wird entschieden wie hoch die AHV-Rente im kommenden Jahr beträgt. Wird die AHV-Rente jedes Jahr neu berechnet?. Welche Kriterien sind für eine AHV-Rentenerhöhung massgebend.

    1. Die AHV-Leistungen werden regelmässig der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Für das Jahr 2020 ist keine Anpassung geplant. Die Rente wurde vom Bundesrat letztmals per 01.01.2019 erhöht.

  219. Meine Frau ist im April 2020 64 Jahr alt, also pensioniert. Ich bin 2 Jahr jünger, also erst 2023 pensioniert. Meine Frau war nicht immer Berufstätig (ab und zu Heimarbeit, abe nicht in jedem Jahr). Wie hoch wird ihre Rente sein von 2020 bis 2023?

    1. Die Höhe der AHV-Altersrente ist von den Anzahl Beitragsjahren und vom massgebenden durchschnittlichen Einkommen massgebend. Das Beitragssplitting erfolgt zwischen den Ehegatten erst bei Ihrer Pensionierung. Falls Ihre Ehefrau eine vollständige Beitragszeit aufweist (= 43 Jahre) wird ihre AHV-Altersente in Abhängigkeit des Einkommens zwischen Fr. 1‘185 und Fr. 2‘370 im Monat liegen. Mit einer Rentenvorausberechnung (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung) können Sie die zukünftige Rente Ihrer Frau berechnen lassen.

  220. ich und meine Frau bekommen bald Rente. Ich habe vorher in Deutschland gearbeitet. ich komme dann auf 20 AHV Jahre (20 von 44), meine Frau auf 22 AHV Jahre (22 von 43). Gilt die Maximalrente (150%, Plafonierung) dann anteilig auch für den entsprechend geringeren Teil da Teilrente, oder gilt auch bei Teilrente der Plafonierungsbetrag (Skala 44)?

    1. Ja, die Plafonierung kommt auch bei Teilrenten zum Tragen. Weisen Sie keine vollständige Beitragsdauer auf, wird die entsprechende Reduktion auch bei der plafonierten Rente berücksichtigt. Sprich, die Höhe der plafonierten Rente reduziert sich entsprechend den fehlenden Beitragsjahren.

  221. Wir haben einen Sohn welche noch in Ausbildung ist. Meine Frau hat ab Februar 2020 eine AHV Rente. Bekommt sie dann noch zusätzlich eine Kinderrente. Ich bin noch nicht im AHV Alter.

    1. Ob Ihre Frau Anspruch auf eine Kinderrente der AHV hat, ist vom Alter des Sohnes abhängig. Kinderrenten werde für eigene Kinder bis Alter 18 erbracht (oder falls in Ausbildung: bis Ausbildungsende, max. bis Alter 25). Kinderrenten werden erst bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters ausbezahlt, ein Vorbezug der AHV löst noch keine Kinderrente aus.

  222. Meine Frau und ich leben seit mehreren Jahre einfach getrennt. Sie hat immer halbtags gearbeitet. Ich bin seit 4 Jahren pensioniert und beziehe eine wegen Vorbezug gekürzte maximale AHV Rente. Nun wird meine Frau 2021 auch pensioniert. Wir überlegen uns nun eine gerichtliche Trennung um zwei Einzelrenten zu bekommen .Können wir damit das Lohnsplitting umgehen? Wir wissen dass eine Scheidung ein Lohnsplitting auslöst ebenso wenn wir weiter verheiratet bleiben.

    1. Das Lohnsplitting können Sie mit einer Scheidung nicht umgehen. Bei einer Scheidung erfolgt ebenfalls eine Aufteilung des während der Ehedauer erzielten Einkommens. Sie können möglicherweise aber die Plafonierung der Renten umgehen. Beachten Sie aber, dass Sie nach einer Scheidung gegenseitig nicht mehr erbberechtigt sind. Klären Sie die finanziellen Auswirkungen einer Scheidung deshalb vorgängig umfassend ab.

  223. Ich habe versucht mit dem Rentnerrechner herauszufinden wieviel Rente wir im Januar 2025 als Ehepaar erhalten werden. Mein Mann hat lückenlos einbezahlt. Wir haben 3 Kinder. Sind seit 1981 verheiratet. Ich habe immer wieder Teilzeit gearbeitet und bin seit 2011 Hausfrau ohne zusätzliche bezahlte Anstellung. Ich habe mich 2 x bei der Ausgleichskasse erkundigt, ob ich zusätzlich in die Kasse einzahlen muss, damit keine Beitragslücken entstehen. Mir wurde 2 mal versichert, dass ich KEINE Zahlungen leisten müsse da mein Mann berufstätig sei und ich deshalb über seinen Beitrag mitversichert sei. Nun zu der Berechnung: ab 1. April 2024 -31. Dezember 2024 mein Mann die max Einzelrente von 2370.- ab 1.1.2025 Mann 2059.- Vermerk Plafonierung 197.-/ Frau 1011.-/Plafonierung 96.-?!? Wieso erhalten wir nicht die maximale Ehepaar-Rente? Der Durchschnittslohn von 86000.- wurde nach meinen Berechnungen erreicht.

    1. Damit Sie Anspruch auf maximale Leistungen haben, müssen beide Ehegatten eine vollständige Beitragsdauer (Männer: 44 Jahre / Frauen: 43 Jahre) aufweisen. Die Auskunft der AHV ist korrekt. Während der Ehedauer ist der nichterwerbstätige Ehegatte grundsätzlich durch die Lohnbeiträge des erwerbstätigen Ehegatten bei der AHV abgedeckt. Falls einer der beiden Ehegatten vor der Heirat fehlende Beitragszeiten aufweist, kann dies aber zu einer Reduktion der maximalen AHV-Ansprüche führen. Am besten erkundigen Sie sich bei Ihrer AHV-Ausgleichskasse.

  224. Guten Tag, ich habe in Deutschland gearbeitet und noch viele Jahre in Italien, werden diese Jahren mit gerechnet zusammen mit der Schweizer Rente?

    1. Nein. Sie werden für die Jahre in der Schweiz aus der AHV eine Teilrente erhalten.

  225. Ich beziehe eine IV-Rente und überlege mir nach Asien auszuwandern und dort möglicherweise zu heiraten. Wie steht es um die AHV-Altersrente in Ehen mit ausländischen Partnern, die nicht in der Schweiz leben und selbst keinen Rentenanspruch haben? Kommt hier auch die Plafonierung zum Zuge? Und spielt es dabei eine Rolle, ob man die Ehe in der Schweiz registriert oder nicht, wenn man im Ausland heiratet?

    1. Ihre zukünftige Ehefrau hat selber keine Ansprüche bei der AHV erworben. Somit hat die Heirat keine Auswirkungen auf Ihre Altersrente. Falls Ihre Ehefrau die Voraussetzungen erfüllt, hat sie aber allenfalls Anspruch auf eine Witwenrente aus der AHV. Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Ehe in der Schweiz registriert wird.

  226. Ich arbeite seit 8 Jahren in der schweiz, April 2033 ich werde 65,bekomme ich dann eine vollrente mit 22 Jahren arbeit?

    1. Nein. Sie weisen keine vollständige Beitragsdauer (Männer: 44 Jahre, Frauen: 43 Jahre) auf und werden somit eine Teilrente erhalten.

  227. Ich bin verh. und werde mit 65 Jahren in Rente gehen. Meine Frau wird dann 63 Jahre sein. Dabei werde ich wohl die Maximal-Rente bekommen (150%). Wie sähe es aus, wenn wir geschieden sind, dh. uns jetzt scheiden lassen. Wieviel Rente würde wir beide nachher bekommen?

    1. Bis Ihre Ehefrau das ordentliche AHV-Alter erreicht, werden Sie Ihre eigene AHV-Altersrente erhalten. Sobald Ihre Frau ebenfalls die Altersrente bezieht, werden die während der Ehe geleisteten Beiträge unter den Ehegatten aufgeteilt (= Splitting) und die AHV-Rente neu berechnet. Zusammen dürfen diese beiden Renten aber nicht mehr als 150% der maximalen Einzelrente betragen. Eine Scheidung hat keine Auswirkungen auf den ersten Rentenfall, im zweiten Rentenfall würde aber die Plafonierung als Ehepaar wegfallen. Dies könnte möglicherweise Ihre gemeinsamen Rentenansprüche erhöhen. Beachten Sie dabei jedoch, dass Sie nach der Scheidung gegenseitig nicht mehr erbberechtigt sind. Je nach Familiensituation können Sie dem ehemaligen Ehegatten weiterhin ein Teil des Erbes zukommen lassen. Als nicht blutsverwandte Person kann dies aber zu hohen Steuerfolgen bei der Erbschaft führen. Zudem gilt es vorgängig noch die Auswirkungen auf allfällige Rentenleistungen aus der Pensionskasse zu klären (weiterhin Anspruch auf eine Witwenrente oder nicht).

  228. Ich beziehe seit diesem Jahr eine AHV Einzelrente, in 4 Jahren wird auch meine Frau pensioniert! Wie wird die Ehepartner Rente danach aufgeteilt? 50/50?

    1. Die AHV-Rente von Ihnen und Ihrer Frau werden neu berechnet. Dabei werden die Einkommen während der Ehedauer unter den Ehegatten aufgeteilt (Splitting) und jeder Ehegatte erhält anschliessend seine eigene AHV-Altersrente. Bei einem Ehepaar dürfen die beiden Altersrenten zusammen aber nicht mehr als 150% der einfachen AHV-Altersrente betragen (Plafonierung;maximal CHF 3’555/Monat).

  229. Ich habe die maximale einfache Rente, verwitwet. Falls ich wieder heirate und meine Frau (68) in Deutschland wohnt und nie AHV-Beiträge bezahlt hat,wie sieht dann der Rentenanspruch aus?

    1. Ihre zukünftige Ehefrau hat gegenüber der AHV keine eigenen Rentenansprüche erworben. Somit verändert sich Ihre AHV-Altersrente nicht.

  230. Wir leben im Ausland. Wir sind beide bei der freiwilligen AHV. Ich bin letztes Jahr 65 geworden und kann, laut ZAS, seither keine Beiträge mehr leisten, obwohl ich meine AHV aufgeschoben habe und noch arbeite. Meine Frau wird erst im Jahr 2022 64. Sie ist nicht erwerbstätig. Kann sie weiter den Mindestbeitrag bei der freiwilligen AHV leisten, damit sie eine volle Beitragsdauer aufweisen kann?

    1. Ihre Frau ist nicht erwerbstätig und hat somit als nichterwerbstätige Person AHV-Beiträge zu leisten. Diese werden anhand der fixen Renteneinkünfte und des (steuerbaren) Vermögens berechnet.

  231. Wenn ich jetzt mit 66 Jahre heirate, bekomm ich ein grösse Rente

    1. Nein, solange Ihre Ehefrau noch keine AHV-Rente bezieht, verändert sich Ihre eigene AHV-Rente nicht.

  232. Mein Father hat für 29 jahre und 6 monate gearbeitet
    Von 1963 bis 1992 wie hoch ist Ihre AHV rente ohne 2saule?

  233. Seit 2014 bin ich Rentenbezüger von heute ca 2000.00 nun habe ich im Juni geheiratet, meine Frau ist aber erst 40Jahre Alt und arbeitet noch. Verändert sich da meine AHV Rente oder bleibt sie gleich.

    1. Solange Ihre Ehefrau noch keine AHV-Rente bezieht, bleibt Ihre Rente gleich.

  234. Mein Ehemann bezieht ordentliche Altersrente, hat aber immer wieder gearbeitet. Meine Frage profitiere ich von seinen Beiträgen an die AHV, bei meiner Rentenberechnung?

    1. Ja, Sie profitieren von den Beiträgen Ihres Ehemannes. Sobald Sie Ihre AHV-Altersrente abrufen, werden die Einkommen während der Ehedauer zwischen den beiden Ehegatten gesplittet.

  235. Ich bin deutsche Staatsangehörige, möchte mit 60 in Pension gehen und werde dann in Grossbritannien leben. Ich habe dann 11 Jahre in die Pensionskasse eingezahlt. Ist es definitiv möglich die Leistungen als Rente zu beziehen oder muss ich mir einen Teil oder alles ausbezahlen lassen?

    1. In welcher Form Sie die Altersleistungen beziehen können, ist vom Reglement der Pensionskasse abhängig. Wenden Sie sich hierfür direkt an die Pensionskasse.

  236. Ich wohne seit 2007 in Frankreich bin da aber nicht erwerbstätig somit auch nicht versichert. Mein Mann wohnt und arbeitet in der Schweiz. Bin ich über ihn versichert? Oder sind da Lücken entstanden?

    1. In der AHV sind nicht erwerbstätige Ehegatten durch den erwerbstätigen Ehepartner abgedeckt, wenn sie Wohnsitz in der Schweiz haben. Lebt der nicht erwerbstätige Ehegatte im Ausland, ist dieser aber nicht durch die AHV-Beiträge des erwerbstätigen Ehegatten abgedeckt. Sie können aber unter gewissen Umständen der frewilligen Versicherung beitreten, wenn Ihr Ehegatte bei der schweizerischen AHV/IV obligatorisch versichert ist. Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Zentrale Ausgleichskasse in Genf.

  237. kann eine Frau, die mit 64 Jahren pesnioniert wird (ordentliches Pensionsalter) eine Vollrente erhalten?

    1. Um eine Vollrente zu erhalten, muss die versicherte Person eine vollständige Beitragsdauer (Frauen: 43 Jahre / Männer: 44 Jahre) bei der AHV aufweisen. Die Höhe der AHV-Altersrente ist neben der Anzahl Beitragsjahre aber auch vom massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen abhängig. Bei einer vollständigen Beitragsdauer liegt die monatliche AHV-Einzelrente in Abhängigkeit des massgebenden Einkommens zwischen Fr. 1’185 – Fr. 2’370. Somit hat nicht jede versicherte Person, welche eine vollständige Beitragsdauer aufweist, Anspruch auf maximale Leistungen aus der AHV.

  238. Wir werden nun nach 7 bzw 12 Jahren in Zürich wieder zurück nach Deutschland gehen und wollen dabei eine gute Direktberatung bezüglich unserer 2. und 3. Säule. An welche Stellen oder wen können wir uns am Besten bezüglich einer Beratung wenden (Umzug im 1.5 Monaten)?

    1. Beziehen Sie Ihre Vorsorgegelder mit Wohnsitz im Ausland, wird in der Schweiz auf der Auszahlung eine Quellensteuer fällig. Diese kann unter gewissen Voraussetzungen (u.a. Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz vorhanden) zurückgefordert werden. Ob und wie hoch die Steuerfolgen in Deutschland ausfallen, wollen Sie mit einem auf deutsches Steuerrecht spezialisierten Berater abklären.

  239. Ich bin letztes ausgewandert von der schweiz nach kroatien.habe mir einen teil der PK ausbezahlen lassen nach der abmeldung,muss ich für dieses geld in kroatien steuern bezahlen?habe mich frühzeitig pensionieren lassen.

    1. Erfolgt der Bezug von Pensionskassengeldern ohne Wohnsitz in der Schweiz, wird am Sitz der Vorsorgestiftung eine Quellensteuer erhoben. Diese kann unter gewissen Voraussetzungen (u.a. Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz vorhanden) zurückgefordert werden. Ihr neuer Wohnsitzstaat kann die Auszahlung besteuern. Ob eine Besteuerung erfolgt und wie hoch diese ausfällt, wollen Sie direkt vor Ort klären.

  240. Mein gesamtes pensions geld liegt im moment auf ein freizügigkeitskonto in der schweiz, meine alter zur zeit ist 60, ich plane meine weitere lebens abschnitt mit ein kleine Hotel in Thailand zu betrieben, kann ich dass gesamtes geld vom freizügigkeits konto beziehen für dieser abenteur und ist es dann steuerpfichtig nach dem auswanderung?

    1. Sie haben das frühestmögliche Alter für den Bezug des Freizügigkeitsguthabens erreicht. Somit können Sie Ihr gesamtes Guthaben aus Altersgründen beziehen. Ohne Wohnsitz in der Schweiz wird am Sitz der Vorsorgestiftung eine Quellensteuer erhoben. Diese können Sie unter gewissen Voraussetzungen (u.a. Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz vorhanden, neuer Wohnsitzstaat hat Kenntnis von der Leistung usw.) zurückfordern. Die Steuerfolgen in Thailand (Auszahlung der Leistung, zukünftige Versteuerung als Vermögen usw.) wollen Sie vor Ort abklären.

  241. In 2 Jahren werde ich (31) die Schweiz als deutscher Bürger (aber hier geboren, Ausweis C) verlassen und auf die Bahamas ziehen und arbeiten. Ich habe 10 Jahre in der Schweiz gearbeitet und frage mich, was ich an Pensionsgelder und ahv Beiträge beziehen darf, bzw. Wie die Auszahlung oder das Beziehen der bezahlten Rente gestaltet sein wird.

  242. Mein Bekannter bezieht AHV Rente. Er zieht ins Ausland und heiratet eine Ausländerin, welche nie in der Schweiz gearbeitet hat. Wird seine AHV dadurch gekürzt, Plafoniert?

    1. Wenn seine zukünftige Ehefrau selber nie in der AHV versichert war, hat sie selber keinen Rentenanspruch erworben. Somit erhält er weiterhin seine eigene AHV-Rente.

  243. Ich bin vor 4.5 Jahren ins UK gezogen und nicht mehr in der Schweiz gemeldet. Muss der ueberobligatorische Teil der 2.Saeule beim Bezug im UK versteuert werden?

    1. Ihr Wohnsitzstaat kann auf der Auszahlung eine Steuer verlangen. Klären Sie die Steuer und die allfällige Höhe direkt in UK ab.

  244. Ich habe meine Ausbildung im Waadland gemacht und dort gearbeitet. Mit 23 bin ich nach Deutschland und habe dort ununterbrochen gearbeitet. Ich möchte vor RentenEintritt dort wieder in die Schweiz und dort arbeiten und in die ahv möglichst auch rückwirkend einzahlen, damit die ahv Rente möglichst hoch wird. Was raten Sie mir? Wie sind die Regelungen?

    1. Fehlende Beitragszeiten können nur unter gewissen Voraussetzungen (Lücke innerhalb der letzten 5 Jahre, Versicherungspflicht in der Schweiz) nachbezahlt werden. Da Sie Wohnsitz in einem EU-/EFTA-Land hatten, konnten Sie sich für diese Zeit nicht der (freiwilligen) AHV unterstellen, weshalb eine Nachzahlung der Beiträge nicht möglich sein dürfte. Falls Sie aber vor dem 21. Altersjahr Beiträge geleistet haben, können diese bei fehlenden Beitragszeiten zur Erfüllung der Beitragslücken herangezogen werden. Am besten wenden Sie sich an Ihre AHV-Ausgleichskasse.

  245. Meine AHV Monatsrente beträgt 2’262.00. Bei der Berechnung meiner Rente wurden 42 von meiner Ehefrau geleisteten Beitragsmonate miteingerechnet. Meine Frau arbeitet und zahlt lückenlos seit ca. 25 Jahre AHV Beiträge. Sie wird ab April 2021 rentenberechtigt. Fragen:
    1. Wird die zukünftige Ehepaarrente 150% von meiner hrutigen Einzelrente betragen oder werden noch von meiner Frau geleisteten AHV Beiträge und Beitragsjahre erhöhend aufgerechnet?
    2. Wird die zukünftige Ehepaarrente unterschiedlich ausfallen, wenn meine Frau bis zum Rentenalter oder nur bis zu ihrem 63. Altersjahr weiter arbeitet?

    1. Jeder Ehegatte erhält eine eigene AHV-Altersrente. Bei Ehepaaren wird das Total der beiden Renten aber auf 150% der maximalen AHV-Einzelrente plafoniert. Sobald Ihre Ehefrau Ihre AHV-Altersrente abruft, erfolgt das Einkommenssplitting (die Beiträge während der Ehedauer werden zwischen den Eheleuten aufgeteilt) und die AHV-Altersrenten werden neu berechnet. Je nachdem wie hoch die bisherige massgebende durchschnittliche AHV-Einkommen ist, kann sich eine vorzeitige Pensionierung auch auf die Höhe der AHV-Altersrente auswirken. In der Regel sollte es bei einer vorzeitigen Pensionierung um 1 Jahr zu keiner wesentlichen Änderungen kommen. Am einfachsten bringen Sie Ihre zukünftige Rente mit einer Vorausberechnung der AHV in Erfahrung.

  246. ich plane ev. nach Asien auszuwandern. Momentan liegt bein BVG auf einem UBS Freizügigkeitskonto. Was muss ich tun und wie lange dauert es, bis der Betrag ins Ausland transferiert wird?

    Vielen Dank!

    1. Sie müssen Ihrer Vorsorgeeinrichtung mitteilen, dass Sie die Gelder beziehen wollen. In der Regel haben die Stiftungen dafür ein eigenes Formular. Neben dem Auszahlungsantrag sind noch weitere Dokumente einzureichen (z.B. Abmeldebestätigung Schweiz resp. Wohnsitzbestätigung Ausland). Für die Formalitäten und die Dauer der Auszahlung wenden Sie sich an Ihre Freizügigkeitsstiftung.

  247. Wie hoch ist z.Z. unsere Ehepaar-Rente? am 1.1.2013 war sie 1779 Fr.fuer Maria, 1612 Fr. Joseph. Erfolgt seit diesem Datum keine Erhoehung mehr?

  248. Ich habe 4 Jahre in der Schweiz gearbeitet, bin letztes Jahr nach Deutschland zurück und habe mir den Erlös der Pensionskasse auszahlen lassen. Muss ich in Deutschland dafür Steuern zahlen?

    1. Beziehen Sie Gelder aus der Pensionskasse mit einem Wohnsitz im Ausland, obliegt diesem Staat grundsätzlich die Besteuerung der Kapitalabfindung. Die Steuerfolgen wollen Sie vor Ort abklären. Die Schweiz erhebt bei einem Bezug aus dem Ausland eine Quellensteuer. Diese kann aber unter gewissen Voraussetzungen (u.a. Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz vorhanden, neuer Staat hat Kenntnis über die Leistung usw.) zurückgefordert werden.

  249. Ich habe eine einkommen von 7200 CHF Jahres einkommen das heißt ich bezahle minimal und bekomme ich eine minimal rente ja oder nein wie viele

  250. Ich bin 42 Jahre alt, mein Mann 49 Jahre alt. Ich habe drei Kinder aus erster Ehe im Alter von 19, 22 und 23 Jahren und aus zweiter Ehe zwei Kinder im Alter von 4 und 8 Jahren. Seit ende 2007 bin ich erwerbstätig zwischen 40-80%. Da ich ein behindertes Kind habe, kann ich nicht mehr lange arbeiten. Wie ist das wenn mein Mann ins Rentenalter kommt. Müssen wir dann mit einer AHV Rente klarkommen? Oder gibt das eine Mischrechnung bis ich dann ins Rentenalter komme?

    1. Erreicht Ihr Ehemann das ordentliche AHV-Alter erhält er seine eigene AHV-Altersrente. Erst im zweiten Rentenfall (AHV-Pensionierung von Ihnen) erfolgt das Beitragssplitting zwischen den Ehegatten. Ab dann werden Sie je eine eigene AHV-Altersrente erhalten, wobei die Leistungen der beiden Renten plafoniert werden kann.

  251. Ich werde im September in die UK auswandern, bin deutscher Staatsbürger. habe 10 Jahre in der Schweiz gearbeitet. Wie ist das mit der PK Auszahlung? weiss ich nicht ob ich es auf einem Freizügigkeitskonto anzahlen muss, oder die Auszahlung wird automatisch folgen? Bin zur Zeit Arbeitsunfähig und weiss nicht wann ich wieder in UK arbeiten kann.

    1. Haben Sie das pensionierungsfähige Alter noch nicht erreicht, ist eine direkte Auszahlung nur möglich, wenn Sie den Wohnsitz in der Schweiz bereits aufgegeben haben. Erfolgt der Austritt aus der Pensionskasse vor der Wohnsitznahme im Ausland, wird Ihr Pensionskassenguthaben an eine Freizügigkeitsstiftung übertragen. Sie können der Pensionskasse mitteilen, auf welche Stiftung das Guthaben überwiesen werden soll. Nehmen Sie rechtzeitig mit der Pensionskasse Kontakt auf und klären die Formalitäten mit Ihrer Vorsorgeeinrichtung.

  252. Wir sind Schweizer und haben 36 jahre in Afrika gelebt und so nur wenige jahre eingezahlt. Wir sind zurück und suchen uns noch eine permanente residenz hier in Europa. In der zwischenzeit reisen wir im womo herum. Kann ich die rente beantragen ohne momentan festen wohnsitz?

  253. I habe 4 Jahre einbezahlt warend meiner Lehre in Rapperswil. ( 1978 -1982) Bin danach nach Sud Afrika ausgereist. Habe ich anspruch auf Mindest ausbezahlung?

    1. Sie weisen keine vollständige Beitragsdauer auf und haben deshalb lediglich Anspruch auf eine Teilrente erworben. Die Rente wird unter gewissen Voraussetzungen (Nationalität, neuer Wohnsitzstaat) auch ins Ausland exportiert. Für Rentenleistungen ohne Wohnsitz in der Schweiz ist die Zentrale Ausgleichskasse ZAS (https://www.zas.admin.ch/zas/de/home.html) zuständig.

  254. Ich habe von Okt 1976-Okt. 2000 AHV Beiträge bezahlt, dann mit ich mit meinem Mann in dessen Heimat zurück da er mit 50 vollinvalid wurde. Wir leben in Spanien und er bezieht inzwischen eine AHV Rente .Wie ist das, in drei Jahren werde ich 64.wie wird meine bzw unsere Rente dann aussehen?

  255. Also mein vater hat hier in der schweiz 8 jahre lang gearbeitet ist aber im jahr 1990 zurück in seiner heimat ausgewandert. Hat er anspruch auf das minimum AHV?

  256. Nach dem pensionirug möchten wir in schweiz bleiben aber ein kleiner teil vom pensionkasse doch ausbezahlt bekomnenca 50.000 tausend ist das möglich?

    1. Ob und in welchem Umfang Sie bei Pensionierung einen Kapitalbezug tätigen können, ist von Ihrer Pensionskasse und dem massgebenden Reglement abhängig. Klären Sie dies direkt mit Ihrer Pensionskasse ab.

  257. Mein Mann und ich werden in Kürze nach deutschem Recht geschieden.Wir waren 25 Jahre verheiratet, wieviel Prozent seiner Pensionskasse steht mir zu und ab wann kann ich darüber verfügen? Mein Mann ist 61 und wird noch 3 Jahre arbeiten. Ich bin 57 würde aber auch gerne in 3 Jahre aufhören,vorausgesetzt, ich kann dann bereits auf die Pensionskasse zugreifen.

    1. Zu ausländischen Scheidungen können wir Ihnen leider keine Auskunft erteilen. Nach Schweizer Recht ist grundsätzlich jenes Guthaben zwischen den Ehegatten zu teilen, welches während der Ehedauer angespart wurde. Die Höhe der Ihnen zustehenden Pensionskassenleistung sollte Ihnen Ihre Pensionskasse oder Ihr Anwalt mitteilen können. Falls Sie selber über einen Pensionskassenanschluss verfügen, ist die Pensionskassenabfindung Ihres Ex-Mannes grundsätzlich in Ihrer Vorsorgestiftung zu integrieren. Wann und Sie auf diese Gelder zurückgreifen können, ist vom massgebenden Pensionskassenreglement abhängig. Haben Sie selber keinen Pensionskassenanschluss, wird das Guthaben auf eine Freizügigkeitsstiftung übertragen. Dort kann es aus Altersgründen frühestens 5 Jahre vor dem ordentlichen AHV-Alter (bei Frauen = 59 Jahren) als einmalige Kapitalabfindung bezogen werden.

  258. Meine Mutter ist mit einem Kenjaner verheiratet,sie lebt in der Schweiz er in Kenja.Sie bezieht AHV und unterstützt ihn Monatlich mit mind.200 Franken.
    Haben sie Anrecht auf zusätzliche Leistungen der AHV als Ehepaar? Er hat nie in der Schweiz gelebt uns auch nicht eingezahlt.

    1. Der Ehemann ist gemäss Ihrer Schilderung nicht in der AHV versichert und hat somit auch keinen Rentenanspruch erworben.

  259. Wer sein Vorsorgeguthaben aus steuerlichen Gründen einer Lokalbank im Kanton Schwyz überweist, ist schlecht beraten. Massgebend ist nicht der Sitz der Bank, sondern der rechtliche Sitz von deren Vorsorgestiftung.

    1. Korrekt. Massgebend für die Erhebung der Quellensteuer ist der Sitz der Vorsorgestiftung. Dieser muss nicht zwingend am gleichen Ort wie der der Lokalbank sein. Lassen Sie sich von der lokalen Bank mitteilen, wo der Sitz der Vorsorgestiftung ist.

  260. Ich plane, in ca. 7 Jahren mit meiner Frau (D) nach Deutschland auszuwandern und nicht mehr zu arbeiten. Ich werde dann Mitte 50 sein und nur noch vom Vermögen und einigen Zinseinnahmen leben können . Ist es richtig, dass ich den überobligatorischen Teil der PK auszahlen lassen kann (nicht erst mit 58)? Ich könnte mich bei meiner PK noch mit einigen 100`000 CHF freiwillig einkaufen, da liesse sich in der CH noch einiges an Steuern sparen. Gibt es da eine Beschränkung zwischen freiwilliger PK Einzahlung und Kapitalauszahlung zB 5 Jahre Sperre?

    1. Korrekt. Wenn Sie Wohnsitz in einem EU-/EFTA-Staat nehmen, können Sie sich den überobligatorischen BVG-Teil als einmalige Barabfindung auszahlen lassen. Tätigen Sie Einkäufe in die Pensionskasse, dürfen Sie innerhalb der nächsten 3 Jahre keine Barauszahlung erhalten. Ansonsten gefährden Sie die steuerliche Abzugsfähigkeit Ihres Einkaufs.

  261. ich bin verheiratet seit 1986. Ich bin seit 04.2012 arbeitslos ausgesteuert und werde dieses Jahr 57 jährig. Meine Frau zahlt auch für mich die AHV Beiträge von Ihrem Lohn. Nach einer Berechnung der Ausgleichskasse, werde ich nach der Skala 44 eine AHV-Rente von 2370 CHF erhalten. Da meine Frau altersbedingt, 1Jahr länger arbeiten muss als ich, müsste ich 1 Jahr lang die volle AHV Rente ohne Plafonierung erhalten, ist das korrekt? Wenn ich keine Pensionskasse habe und kein Vermögen, habe ich dann auch Anspruch auf EL?

    1. Richtig, solange Ihre Ehefrau das ordentliche AHV-Alter noch nicht erreicht hat, werden Sie Ihre eigene AHV-Altersrente erhalten. Die Plafonierung der Leistungen als Ehepaar erfolgt erst im zweiten Rentenfall. Ergänzungsleistungen werden grundsätzlich erst erbracht, wenn Sie Anspruch auf eine AHV- oder eine IV-Rente haben und gewisse Einkommens- und Vermögensgrenzen unterschreiten. Weitere Informationen zu den Ergänzungsleistungen finden Sie unter https://www.ahv-iv.ch/p/5.01.d.

  262. Ich erhalte seit diesem Monat die AHV (2’200.-), meine Frau war immer Hausfrau, und wird erst in 5 Jahren rentenberechtigt (gem. Hochrechnung SVA Fr. 1’750). Eigentlich sollte sie sich jetzt als nicht erwerbstätig anmelden, ansonsten entsteht bei ihr für die nächsten fünf Jahre eine Beitragslücke. Frage: Wird bei Nichtanmeldung, im 2024 die gemeinsame, plafonierte Rente gekürzt, oder erhalten wir trotzdem zusammen die Maximalrente von derzeit Fr. 3’550.-?
    Besten Dank für Ihre Bemühungen.

    1. Anspruch auf maximale Leistungen als Ehepaar haben Sie nur, wenn Sie und Ihre Ehefrau keine fehlenden Beitragsjahre aufweisen. Bestehen so genannte Fehljahre, reduzieren sich die AHV-Leistungen entsprechend.

  263. Ich war 3 Jahre in der Schweiz. Ich habe 8500Franken an BVG Beiträge gespart. Kann ich mir das auszahlen lassen bei Wegzug nach Österreich?

    1. Bei Wohnsitznahme im Ausland können Ihr Pensionskassenguthaben grundsätzlich als einmalige Kapitalabfindung beziehen. Bei Wohnsitznahme innerhalb eine EU-/EFTA-Staates kann es aber zu Einschränkungen über die Betragshöhe kommen (in der Regel bleibt der obligatorische BVG-Teil bis zum Rentenalter gesperrt).

  264. Ich lebe seit Dezember 1988 mit meiner Lebenspartnerin im Konkubinat in Kenia Mombasa zusammen. Wir sind beide geschieden haben je ein volljähriges Kind welche in der Schweiz mit einem Partner zusammen leben. Ich werde im Juni 76 Jahre und meine Partnerin im August 70 Jahre. Wir sind in der Schweiz seit 1988 abgemeldet und seither in Kenia registriert. Ich erhalte Sfr 1243.- Rente und meine Partnerin Sfr 843.-.Nun meine Frage: wenn jetzt heiraten wie sieht unsere Rente nachher aus.

    1. Erfolgt die Heirat nach Erreichen des AHV-Alters fällt die Einkommensteilung bei Ehegatten (Splitting) weg. Somit werden Sie weiterhin Ihre AHV-Rente erhalten. Zusammen dürfen die beiden Renten aber die maximale Leistung an Ehepaare (150% der maximalen Einzelrente) nicht übersteigen. Ist dies der Fall, werden die beiden Rentenleistungen entsprechend gekürzt. Bei fehlenden Beitragszeiten verringert sich die entsprechende Plafonierungsgrenze.

  265. wenn ich am 25.7.2019 65 jahre alt werde
    ab wann bekomme ich die 1.ahv ausbezahlt? august?september ?

    1. Die AHV-Rente wird zu Beginn des Folgemonats, an welchem Sie das Schlussalter erreichen, ausbezahlt. Wichtig ist aber, dass Sie die AHV-Rente beantragen müssen. Eine automatische Auszahlung findet nicht statt. Wenn Sie das Anmeldeformular rechtzeitig einreichen, werden Sie Ihre erste AHV-Rente somit im August 2019 erhalten.

  266. Ich bin Jahrgang 1955,( Kroate) arbeite und lebe mit meiner Frau ( deutsche) in der Schweiz seit 2008, in 2 Jahren habe ich das Rentenalter erreicht.
    Obwohl meine Frau nie AHV eingezahlt hat, hat sie Anspruch auf eine Rente?

    1. Lebt der nichterwerbstätige Ehegatte in der Schweiz, ist dieser durch die Lohnbeiträge des erwerbstätigen Ehegatten bei der AHV mitversichert und hat somit auch einen eigenen Rentenanspruch erworben.

  267. Ich werde im November 2019 pensioniert. Profitiere ich dann bereits von der Erhöhung von CHF 70 pro Monat? Falls nein, ist es möglich, die Pensionierung auf Januar 2020 zu verschieben?

    1. Bei der Altersreform 2020 war vorgesehen, die AHV-Altersrente für Neurentner um CHF 70 zu erhöhen. Die Reform wurde aber vom dem Stimmvolk iom Jahr 2017 abgelehnt.

  268. Ein Mann 67 Jahre bezieht die AHV Maximalrente jetzt Heiratet er eine 60 Jährige Frau, wie hoch ist die Ehepaaraltersrente, wenn die verheiratete frau die Rente 2 Jahre Vorbezieht?

    1. Das massgebende Einkommen und die Anzahl Beitragsjahre Ihrer zukünftigen Ehefrau beeinflussen die Leistungen, welche Sie als Ehepaar von der AHV erhalten werden. Bezieht einer der beiden Ehegatten die AHV-Rente vor, wird dessen Rente lebenslang gekürzt. Sinnvollerweise lässt sich Ihre Partnerin die Altersrente von der AHV berechnen. Anschliessend können die Leistungen als Ehepaar beurteilt werden.

  269. Mein Mann ist italienischer Staatsangehöriger und arbeitet auch in Italien (Grenzgänger in die andere Richtung). Er hat nie AHV-Beiträge in der Schweiz bezahlt. Ab 2023 wird er die italienische Regelrente bekommen. Ich muss «voraussichtlich» noch bis 2028 arbeiten. Frage 1: Bekommen ich/wir eine Einzelrente oder eine Ehepaarrente und wie wird diese berechnet? Wir sind seit 5 Jahren verheiratet und haben den Wohnsitz in der Schweiz. Frage 2: Würde sich bei einer Einbürgerung meines Mannes in der Rentenberechnung etwas ändern?

    1. Die Nationalität Ihres Mannes hat in Ihrer Situation keinen Einfluss auf die AHV-Rente. Massgebend ist viel mehr, ob Ihr Mann in der AHV versichert ist oder nicht.

      Gemäss dem Merkblatt „Die Schweiz verlassen“ (https://www.ahv-iv.ch/p/880.d) ist eine erwerbstätige Person mit Nationalität EU oder CH jenem Sozialversicherungsabkommen unterstellt, in welchem sie erwerbstätig ist. Dies auch dann, wenn die Person in einem anderen Land wohnt. Da Ihr Mann in Italien ein Erwerbseinkommen erzielt, ist er grundsätzlich diesem Vorsorgesystem unterstellt und hat somit gegenüber der AHV keinen Rentenanspruch erworben.

      Somit werden Sie lediglich Ihre eigene AHV-Altersrente erhalten (und keine Leistung als Ehepaar). Die Höhe Ihrer zukünftigen Altersrente können Sie mit einer Rentenvorausberechnung (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung) in Erfahrung bringen.

  270. Ich habe jg 1960. Im Jahr 2014 habe ich in der Ch geheiratet und meine Ch Frau ist von Spanien in die Schweiz gezogen. Am 1.7.2017 sind wir dann nach Spanien ausgewandert und ich habe mich bei der ahv abgemeldet. Meine Frau hat nie ahv bezahlt und ist nur ca 3 Jahre in der Schweiz bei mir gewohnt. Hat meine frau mit Ch pass Anspruch auf eine ahv Rente, obschon sie nie einbezahlt hat?

    1. Bei verheirateten Personen ist der nicht erwerbstätige Ehegatte durch die AHV-Beiträge des erwerbstätigen Partners mitversichert. Somit hat Ihre Ehefrau für die 3 Jahre in der Schweiz einen eigenen Rentenanspruch erworben.

  271. Meine Frau und ich wohnen beide in Deutschland, meine Frau hat 7 Jahre in der Schweiz gearbeitet, arbeitet aber seit 15 Jahren wieder in Deutschland und wird wohl auch dort weiterarbeiten bis zur Rente. Ich arbeite in der Schweiz und denke ich bleibe dort bis zur Rente. Wird bei uns die Berechnung zur Ehepaar Rente oder die Einzelrente angewandt.

    1. Ihre Frau hat durch die Erwerbstätigkeit in der Schweiz einen eigenen Rentenanspruch erworben. Sobald der zweite Ehegatte die AHV-Rente bezieht, kommen bei Ihnen die Berechnungsgrundlagen als Ehepaar zum Tragen.

  272. Ich bin Jahrgang 56 und war bis 1998 voll berufsfähig und seit 1985 verheiratet. Seit 1998 bin ich aufgrund einer Auffahrkollission 50% IV. 2004 starb meine Frau und meine IV wurde um ca. 20% gekürzt. 2009 habe ich erneut geheiratet, eine Deutsche und lebe in Deutschland und wieder wurde meine IV Rente um 20% gekürzt. Seit meinem Unfall lebe ich von den Renten und gehe keiner bezahlten Arbeit mehr nach. Derzeit (neu) 2019 bekomme ich von der IV 977 Franken.
    Meine Frage: Warum bekomme ich keine Ehepaar Rente, resp. warum blieb die Rente nicht bei der Witwer Rente und wie schaut das aus mit der Altersrente, steht mir zumindest hier dann eine Ehepaarsrente zu?

    1. Witwer erhalten nur solange eine Witwenrente der AHV, wie die Kinder minderjährig sind. Ohne minderjährige Kinder erhalten Männer keine AHV-Witwerrente.

      Bei der AHV gibt es keine Ehepaarsrente mehr: seit Jahren erhält jeder Ehegatte eine Rente für sich. Da Ihre Ehefrau nie in der Schweiz gearbeitet und gelebt hat, hat sie selber keinen AHV-Rentenanspruch erworben. Somit werden Sie im Alter Ihre eigene AHV-Altersrente erhalten.

  273. Ich als Frau habe bereits 5 Jahre AHV Rente. Mein Mann 1 Jahr AHV Rente. Wir leben getrennt und bezahlen getrennt Steuern. Was passiert mit unseren Renten bei einer Scheidung?

    1. Nach der Scheidung fällt die Plafonierung Ihrer AHV-Altersrenten weg. Somit erhält jeder von Ihnen nach der Scheidung die gesplittete und unplafonierte AHV-Altersrente.

  274. Ich bin 46 Jahre alt und werde voraussichtlich in 19 Jahre in die Rente gehen und arbeite seit der Lehre immer 100% und meine verheiratete Frau ist um 9 Jahre jünger und ist Hausfrau von den beiden Kleinkinder. Wie viel bekomme ich in 19 Jahre wenn meine Frau erst später in die Rente geht?

    1. Erreicht der zweite Ehegatte das Rentenalter der AHV werden die während der Heirat erzielten Erwerbseinkommen zwischen den beiden Ehegatten aufgeteilt und die AHV-Renten neu berechnet. Die Höhe der zukünftigen AHV-Altersrente ist neben dem durchschnittlichen massgebenden Erwerbseinkommen auch von den Erziehungsgutschriften für die Kinder sowie den Anzahl Beitragsjahren abhängig. Am einfachsten bringen Sie Ihre zukünftige AHV-Rente mit einer Rentenvorausberechnung der AHV in Erfahrung (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung).

  275. Guten Tag, ich werde demnächst ausserhalb der EU/EFTA mein Wohnsitz haben, bin somit berechtigt, dass gesamte Freizügigkeitskapital und das Guthaben von meinen zwei BVG3 Konto zu beziehen. Wenn ich jetzt alle Konto im selben Jahr beziehe, wird denn das gesamte bezogene Kapital für die Quellensteuer zusammen gerechnet oder wird jedes Konto separat Quellenbesteuert.

    1. Die Quellensteuer wird am Sitz der Vorsorgestiftung erhoben. Wenn es sich um unterschiedliche Stiftungen (resp. verschiedene Kantone) handelt, wird eine separate Besteuerung erfolgen.

  276. Wird die AHV- Altersrente für Ehepaare ( Ehegattenrente ) nächstes Jahr erhöht?

    1. Ja, der Bundesrat passt die AHV- und IV-Renten per 1. Januar 2019 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung an. Die minimale Einzelrente erhöht sich um 10 Franken auf 1’185 Franken und die maximale Einzelrente um 20 Franken auf 2’370 Franken. Auch die maximalen Leistungen für Ehepaare werden erhöht. Neu liegt die Plafonierungsgrenze bei 3’555 Franken (bisher: 3’525 Franken).

  277. Das massgebende Einkommen ist 86‘000 Franken/ Jahr für eine volle Rente. Beziehe ich nun eine IV-Rente von 50%, und erziele ein Erwerbseinkommen von 43‘000 pro Jahr, ist es dann richtig, dass die 50% der AHV-Rente der maximalen Rente entsprechen?

  278. Wäre es ein Problem, den PK-Betrag auf ein Freizügigkeitskonto in einen Kanton mit niedrigem Steuersatz zu überweisen und innerhalb von ca 1-2 Wochen den Betrag auszahlen zu lassen?

    1. Grundsätzlich können Sie Ihr Freizügigkeitsguthaben jederzeit von einer Stiftung auf eine andere Vorsorgestiftung übertragen. Klären Sie aber bei der neuen Vorsorgestigtung ab, ob und welche Gebühren für eine kurzzeitige Kontoführung erhoben werden.

  279. Sehr geehrte Damen und Herren, auch von mir danke für die nützlichen Informationen. Ich bin 38 und vor kurzem nach achtjähriger Tätigkeit in der Schweiz dauerhaft zurück nach Deutschland gezogen. Ich habe mich nun selbständig gemacht, kann die Erfolgschancen aber noch nicht absehen, d.h. eine spätere Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung ist nicht ausgeschlossen. Ich bin nun von meiner Pensionskasse aufgefordert worden zu entscheiden, was mit meinem Vorsorgekapital geschehen soll. Ich erwäge, den obligatorischen Anteil „freiwillig“ nicht ausbezahlen zu lassen – ist das möglich, und wenn ja, wie (Konto/Versicherung)?

    1. Bei Wohnsitznahme im Ausland sind Sie nicht gezwungen, Ihr Freizügigkeitsguthaben zu beziehen. Möchten Sie den obligatorischen Teil stehen lassen, empfiehlt es sich, diesen Teil auf ein separates Freizügigkeitsgefäss zu übertragen. Sowohl Banken wie auch einige Versicherungen bieten Freizügigkeitslösungen an. Am besten vergleichen Sie zwei oder drei verschiedenen Angebote.

  280. Ich, Jahrgang 1953, lebe seit 30 Jahren im Ausland. Ich bekomme eine verminderte Rente von ca. 800Fr. Mein Lebenspartner (nicht CH-Bürger) wird in 2020 von unserem Wohnsitzstaat eine eigene Altersrente erhalten. Wir planen zu heiraten. Wie wird meine Rente dann aussehen?

    1. Unter der Annahme, dass Ihr Lebenspartner nie der Schweizerischen Versicherungspflicht unterstanden hat, hat er selber keinen Anspruch erworben. Somit hat die Heirat keine Auswirkung auf Ihre Altersrente.

  281. Die SVA verlangt für die Auszahlung der Rente meiner Frau, dass Sie ein eigenes Konto hat, oder es muss ein gemeinsames Konto sein. Ich habe mein Konto angegeben auf das meine Frau die Vollmacht hat und dies geht laut AHV nicht lauten. Ich kann das einfach nicht glauben.

    1. Die AHV verlangt, dass die Rente auf ein persönliches Konto der leistungsberechtigten Person ausbezahlt wird. Wenn Ihre Frau lediglich die Vollmacht auf dem Konto hat, ist dies nicht ausreichend.

  282. Ich lebe getrennt und bekomme einen AHV minimal Betrag von 882 CHF. Ist die Einzelrente bei Scheidung höher.

    1. Dies lässt sich leider nicht so einfach beantworten. Falls Ihre gemeinsamen Renten plafoniert sind, würde die Plafonierung nach der Scheidung wegfallen und sich die AHV-Altersrente erhöhen. Falls Ihre Rente aber nicht plafoniert ist, erhöht sich Ihre Rente nicht. Erkundigen Sie sich deshalb bei Ihrer Ausgleichskasse.

  283. Ich bin Jahrgang 1965. Leider ist meine Ehefrau im Juli verstorben. Wir haben zwei erwachsene Kinder, 27 und 29. Meine frau hat nach ihrer Lehre nicht mehr gearbeitet. Wird bei mir bei meiner Pensionierung auch eine Splitting durchgeführt für die 32 Jahren geheiratet waren?

    1. Ja, bei Tod eines Ehepartners wird das Einkommen analog wie bei einer Scheidung gesplittet.

  284. Wenn ich als Schweizer den Wohnsitz nach Serbien verlege, wird die Rente auch gekürzt (Standardanpassungen) und wie hoch ist der Minimalbezug?

    1. Die Höhe Ihrer zukünftigen AHV-Altersrente ist einerseits von den Anzahl geleisteter Beitragsjahre und andererseits von Ihrem durchschnittlich erzielten Erwerbseinkommen abhängig. Mit einer Rentenvorausberechnung der AHV (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung) bringen Sie Ihre zukünftige Rente am einfachsten in Erfahrung. Die AHV-Altersrente wird unter gewissen Voraussetzungen (Nationalität CH, EU/EFTA oder eines anderen Vertragsstaates) auch im Ausland erbracht. Informationen zum Bezug aus dem Ausland finden Sie unter https://www.svazurich.ch/internet/de/home/produkte/ahv/leistungsarten/im_ausland.html.

  285. Ich bin Jahrgang 1948 und habe immer voll einbezahlt. Meine Frau ist Jahrgang 1961 und hat nur rund 15 Jahre einbezahlt. Frage: bekommt meine Frau überhaupt eine AHV. Wenn ja, ist diese so klein, das wir als Ehepaar nachher weniger bekommen als ich alleine?

    1. Für die Zeit, in welcher Ihre Frau bei der AHV versichert war, hat sie einen eigenen Rentenanspruch erworben. Da Ihre Frau keine vollständige Beitragsdauer (als Frau: 43 Jahre) aufweist, hat sie lediglich Anspruch auf eine Teilrente. Weist einer der beiden Ehegatten keine vollständige Beitragsdauer auf, werden die maximalen Leistungen als Ehepaar entsprechend reduziert. Mit einer Rentenvorausberechnung der AHV bringen Sie Ihre zukünftigen Leistungen als Ehepaar am einfachsten in Erfahrung (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung).

  286. Ich bin letztes Jahr in die Türkei ausgewandert ( kein CH Bürger) 2 Monate nach Auswanderung habe ich Quellensteuerrückerstattung beantragt. leider ohne Erfolg. Grund: mein letzter Aufhelnthaltstag war 15. Nov 2017 Auszahlung PK auf mein Konto in der Türkei am 15.Nov die Steuerbehörde meinte wen ich das Geld am nächsten Tag oder paar Tage später erhalten hätte, würde ich di Quellensteuer zurückerstattet bekommen. aber die PK meint das es keine Rolle spiel da ich auswanderte an diesem Tag. Wer hat jetzt recht? Bekomme ich die Quellensteuer zurückerstattet? Wen ja wie??

    1. Das Steueramt stützt sich auf den Standpunkt, dass Sie zum Zeitpunkt der Auszahlung noch Aufenthalt in der Schweiz hatten und folglich die Voraussetzungen für die Rückerstattung der Quellensteuer nicht erfüllt sind. Sind Sie mit dem Entscheid nicht einverstanden, müssen Sie den Steuerbescheid innerhalb der vorgegebenen Frist anfechten.

  287. Ich bin Auslandschweizerin. Mein Mann ist zwar Schweizer, aber hat nie in der Schweiz gearbeitet. Ich bezahle die freiwillige AHV und habe keine Luecken. Welchen Betrag werden wir erhalten bei pensionierung? Ist es die Einzelrente oder Ehepaarrente? Zweitens, bekommt Mein Mann auch Rente, wenn er vor mir in den Ruhestand geht. Die freiwillige AHV wurde ja immer von seinem Einkommen her fuer mich berechnet (Er war der Arbeitnehmer im Ausland, nicht ich)?

    1. Der Anschluss an die freiwillige AHV ist an verschiedene Bedingungen (u.a. Wohnsitz ausserhalb EU-/EFTA, minimale Versicherungsdauer in der AHV) geknüpft. Der Beitritt zur freiwilligen AHV gilt nur für den jeweiligen Antragsteller. Der Ehepartner wird somit nicht automatisch mitversichert, sondern muss selber ein Beitrittsgesuch einreichen und die Bedingungen individuell erfüllen. Unter der Annahme, dass Ihr Ehemann nicht mitversichert ist, werden Sie somit Ihre eigene AHV-Einzelrente erhalten. Weitere Informationen zur freiwilligen AHV finden Sie unter https://www.zas.admin.ch/zas/de/home/particuliers/cotiser-a-l-avs-ai-facultative.html.

  288. Die Rente meiner Frau wird voraussichtlich nach SK15 berechnet. Meine Rente nach SK33. Wie wird die Plafonierung berechnet? Nach welchen Rentenskala? Gibt es ein Merkblatt dazu?

    1. Bei nichtvollständigen Rentenskalen wird die Plafonierung als Ehepaar entsprechend reduziert. Vor der Plafonierung muss die massgebende Rentenskala ermittelt werden. Dabei wird die höhere Rentenskala doppelt und die tiefere Rentenskala einfach gezählt und durch 3 dividiert (= massgebende Rentenskala 27).

  289. Ich ging vorzeitig in Rente, lebe in Asian von der PK und zahle die freiwillige AHV. (auch für meine Frau je hälftig) Nach erreichen des AHV Alters und den Bezug der AHV gehen wir zurück in die Schweiz. Muss ich für meine Frau in der CH ebenfalls freiwillige AHV bezahlen oder kann ich das gleich lassen da sie viel jünger sowieso nur das Minimum (früher ein paar Jahre selber, und sonst durch mich einbezahlt) erhalten wird…bzw. wie ist die freiwillige AHV bei Wohnsitz Schweiz geregelt? Welches Einkommen zählt?

    1. Nach Ihrer Rückkehr in die Schweiz untersteht Ihre Frau der obligatorischen AHV. Erzielt sie kein Erwerbseinkommen hat Sie AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person zu leisten. Unter AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person finden Sie Informationen zur Berechnungsgrundlage. Unter Beitragsrechner können Sie die AHV-Beiträge simulieren.

  290. bin mit 60 in Pension gegangen, nach der Scheidung, waren meine Söhne 5 u 7 Jahre, der jüngere hat seit der Geburt IV. ich war allein erziehend. 2012 habe ich wieder geheiratet, mein Mann hat Jahrgang 1984. das heisst, wenn ich ab 65,Rente beziehe, arbeitet mein Mann noch. ich habe keine Lücken der AHV Zahlung,habe immer gearbeitet. kann ich mehr, als die minimal Rente erhalten?

  291. Meine Frau ist Deutsche, geboren 22.02.1957 und seit November 2015 in der Schweiz. Würden wir genau gleich die Rente für Ehepaare bekommen, und können die Jahre 2011, 12 und 13, wo ich in Deutschland war, noch angerechnet werden? Wie hoch wird die Rente bei Bezugstermin Alter 65?

  292. Ich werde in 6 Jahren pensoniert und erhalte nach heutigen Stand die max. AHV Rente. Meine Frau ist 6 Jahre jünger und haben 3 Kinder gross gezogen. Meine Frau hat 100% gearbeitet bis zu den Kinder. Frage ,bekomme ich wenn ich pensonirt

    1. Bis Ihre Frau das ordentliche AHV-Alter erreicht, werden Sie Ihre eigene AHV-Einzelrente erhalten. Anschliessend erfolgt das Einkommenssplitting und eine Neuberechnung der beiden Einzelrenten sowie eine allfälligen Plafonierung (falls die beiden Renten die maximalen Leistungen als Ehepaar übersteigen).

  293. Ich bin 48 Jahre alt. Ich habe 5 Jahre in der Schweiz gearbeitet. Ich lebe schon in Ungarn. kann ich das bvg zurückfordern? Wenn ja, wie soll ich anfangen?

    1. Ungarn zählt zu den EU-/EFTA-Staaten. Somit können Sie derzeit lediglich Ihren überobligatorischen BVG-Teil zur Auszahlung verlangen. Für die Formalitäten und die Auszahlung müssen Sie sich an die für Sie zuständige Pensionskasse resp. Freizügigkeitsstiftung wenden.

  294. Ich habe etliche Jahre im Liechtenstein und in der Schweiz gearbeitet und in beiden Ländern AHV-Abzüge gehabt. Das FL-AHV-System ist quasi identisch. Gibt es mit FL ein spezielles Abkommen?

  295. Mein Mann hat sich entschlossen, 2 Jahre früher in Pension zu gehen, jedoch noch nicht die AHV zu beziehen. Wie wir berechnen liessen, werden wir beide dann (ich bin 7 Jahre jünger und arbeite noch 50 %) die Maximalrente erhalten. Er muss wahrscheinlich für die verbleibenden 2 Jahre keine AHV einzahlen, da ich genügend einzahle (durch meinen Job). Nun überlege ich mir jedoch grad: wird aber in dem Fall die AHV Ehepaar-Rente nicht trotzdem noch gekürzt??? 🙁 .

    1. In der Regel wirkt sich eine vorzeitige Erwerbsaufgabe nur geringfügig auf die AHV-Altersrente aus. Die Höhe der Leistungen als Ehepaar wird aber auch von Ihrem zukünftigen Einkommen beeinflusst. Mit einer Rentenvorausberechnung können Sie die Auswirkungen von der AHV simulieren lassen.

  296. Werde im Mai 2019 65 Jahre alt und p ensioniert Habe von 1983 in die AHV eingezahlt des ergibt 35 Beitragsjahre habe aber in Östereich 10 Jahre in die dortige Pensionskassa eingezahlt. Werden diese Beitragsjahre angerechnet?

    1. Da Sie in der Schweiz keine vollständige Beitragsdauer aufweisen (44 Jahre als Mann resp. 43 Jahre als Frau), haben Sie sich Anspruch auf eine Teilrente erworben. Für die Beitragsdauer in Österreich sollten Sie bei der dortigen Kasse Rentenansprüche erworben haben. Wenden Sie sich deshalb vor Ort an die zuständige Stelle.

  297. Wenn ich mich mit 64 Jahren pensionieren lassen und nach Deutschland auswandern würde (und dort nicht mehr arbeite), könnte ich dann das gesamte Pensionskassenguthaben beziehen?

    1. Beziehen Sie Ihre Altersleistungen in der Schweiz, ist der Kapitalbezug vom Reglement Ihrer Pensionskasse abhängig. Machen Sie Ihre Ansprüche erst nach Ihrer Wohnsitzverlegung abhängig, können Sie innerhalb der EU/EFTA über das gesamte Altersguthaben verfügen, wenn Sie der dortigen Versicherungspflicht nicht mehr unterstehen.

  298. Geboren1960 verheiratet9 kinder seit 1982 hausfrau1978bis1982 ptt angestellte wieviel altersrente bekomme ich mit 64 oder 65

  299. Wieviel ahv mit 65 verheiratet seit 1982 nicht gearbeitet 9kinder

  300. Ich beabsichtige, mich nächstes Jahr (mit 60 Jahren) frühpensionieren zu lassen und dann im gleichen Jahr (ca. zwei Monate später) nach Deutschland auszuwandern. Nun behauptet ein Anwalt aus Deutschland, dass ich das Kapital in Deutschland als Einkommen besteuern muss. Das halte ich zwar für sehr unwahrscheinlich, wollte Sie aber doch fragen, was Sie davon halten.

    1. Verstreicht zwischen der Auszahlung Ihres Vorsorgeguthabens und der Wohnsitznahme in Deutschland lediglich eine kurze Zeitspanne, laufen Sie in der Tat Gefahr, dass der deutsche Fiskus eine Besteuerung verlangt. Ob dies rechtlich auch haltbar ist, müssen Sie mit einem Experten klären.

  301. Meine Frau (50 Jahre) und ich werden uns scheiden lassen – sie wird für immer in ihr Heimatland nach Spanien ziehen – kann sie das von ihr beanspruchte Pensionskassengeld (meine Hälfte) auf ihr Lohnkonto überweisen lassen? Oder gibt es in Spanien auch eine Vorsorgekasse, an die das Geld übrwiesen werden muss?

    1. Bei Wohnsitznahme innerhalb der EU/EFTA kann sich Ihre Frau vorerst lediglich den überobligatorischen Teil bar auszahlen lassen. Der obligatorische Teil verbleibt auf einer Freizügigkeitsstiftung in der Schweiz und kann in der Regel bei Erreichen des regulären Pensionierungsalters bezogen werden.

  302. Ich jg 1971 und meine Frau jg 72 arbeiiten wir sei 1991 in de Schweiz 100% regelmässig unsere jahresabkommen brutto ist ca114000 sfr.wir planen im Jahr 2025 Schweiz verlasen? wir gehen zürück in unsere Heimat Kosovo .wie höhe ist unsere altersrente (65) ,34 jahre gearbeitet in der Schweiz. Gibts ein fix betrag oder wird das pauschal gerechnen?

    1. Ihre zukünftige AHV-Altersrente ist u.a. von Ihrem durchschnittlichen Erwerbseinkommen und den Anzahl Beitragsjahren abhängig. Mit einer Rentenvorausberechnung der AHV (siehe Link: https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung) können Sie Ihre zukünftige Rentenansprüche in Erfahrung bringen.

      Beachten Sie aber, dass Sie bei Wohnsitznahme im Ausland möglicherweise Ihren Anspruch auf eine AHV-Altersrente verlieren (wenn kein Sozialversicherungsabkommen mit der Schweiz besteht). Weitere Informationen zur Rentenzahlung ins Ausland finden Sie unter https://www.zas.admin.ch/zas/de/home/particuliers/obligation-d-informer-pour-les-rentiers/quitter-la-suisse/droit-au-paiement-d-une-rente-avs-a-l-etranger.html.

  303. Wenn meine Frau und ich die Ehepaarrente erhalten, bekommt dann jedes von uns obendrauf die auf dem jeweiligen ausgewiesenen PK-Ausweis die PK-Rente die jeweils angespart worden ist, ober gibt es da auch eine Ehepaarpensionskassenrente für beide.

    1. Nein, bei der Pensionskasse gibt es keine Ehepaar-Altersrente. Somit werden Sie aus den beiden Pensionskassen Ihre bisherigen Pensionskassenrenten erhalten.

  304. Ich werde per 1.1.2019 nach Hong Kong auswandern und dort arbeiten. Zuvor war ich bereits für ca. 10 Jahre versichert. Was empfehlen Sie, wenn ich schätzungsweise 5-10 Jahre in Hong Kong verbringen werde? Wann lohnt es sich der freiwilligen Versicherung beizutreten? Wie hoch sind die Beiträge die ich leisten müsste und auf welchem Einkommen werden diese berechnet?

    1. Nehmen Sie ausserhalb der EU/EFTA Wohnsitz können Sie sich unter gewissen Voraussetzungen (Schweizer Bürger oder Bürgerrecht EU/EFTA, mindestens 5 ununterbrochene Versicherungsjahre bei der AHV) der freiwilligen AHV anschliessen. Dadurch vermeiden Sie fehlende Beitragszeiten in der AHV. Für jedes fehlende Beitragsjahr reduziert sich Ihre AHV-Rente um ca. 2.5%. Sind Sie im Ausland erwerbstätig, werden auf Ihrem Erwerbseinkommen 9.8% AHV-Beiträge erhoben.

  305. Meine Frau und ich leben und arbeiten seit 20 Jaren in der Schweiz und werden 2019 pensioniert. Ich werde 1800 Fr Monatsende erhalten, sie 780 Fr. Erhalten wir zusammen nur 150% dieser 2580 Fr. Rente?

    1. Renten für Ehepaare werden grundsätzlich nur plafoniert, wenn die beiden Renten zusammen den Betrag von Fr. 3‘525 übersteigen. Bei einer unvollständigen Beitragsdauer wird der Plafonierungsbetrag jedoch entsprechend den fehlenden Beitragszeiten reduziert. In der Regel berücksichtigt die Rentenvorausberechnung der AHV aber die Plafonierung – erkundigen Sie sich deshalb bei der AHV, ob dies auch bei Ihnen so ist.

  306. Guten Tag
    Warum erhalten nicht verheiratete Paare eine Rente von CHF 4700 zusammen, wenn sie im gleichen Haushalt wohnen und wir als verh. Ehepaar erhalten nur etwas mehr als CHF 3500?
    Wir haben beide die Max.-Rente.
    Das ist doch eine absolute ‚Sauerei‘ (sorry für den Ausdruck).
    Mit freundlichen Grüßen
    Martin und Ursula Brülisauer
    Hauptstr. 9
    CH-8269-Fruthwilen TG

    1. Die AHV-Plafonierung bei Ehepaaren ist immer wieder in Diskussion – eine Abschaffung ist derzeit aber nicht beschlossen.

  307. Ich habe in den letzten Jahren so viel in die AHV einbezahlt (AHV2), dass ich mit 50 Jahren das jährliche Durchschnittseinkommen von 85000 bis zu meiner Pensionierung „versichert“ habe/hätte.
    Wenn ich jetzt aufhöre zu arbeiten, bekomme ich dann im Pensionsalter die Vollrente/Maximalrente oder kommt immer die Skala 44 zur Anwendung?
    Wenn ja, müsste ich mir eine „Anstellung“ suchen und dort den Minimalbetrag AHV „versichern“, um die volle Rente zu bekommen?

    1. Geben Sie Ihre Erwerbstätigkeit vor dem ordentlichen AHV-Alter auf, bleiben Sie weiterhin als nichterwerbstätige Person beitragspflichtig. Die Beiträge werden anhand des Renteneinkommens und Vermögens bemessen. Weisen Sie eine unvollständige Beitragsdauer (44 Jahre als Mann resp. 43 Jahre als Frau) auf, wird Ihre Rente pro fehlendes Beitragsjahr um ca. 2.5% reduziert. Die Kürzung erfolgt auch, wenn Sie das maximale jährliche Einkommen aufweisen.

  308. Ich bin pensioniert und lebe im Ausland. Ich erhalte die Maximalrente für nicht Verheiratete. Nun habe ich geheiratet, meine Frau ist noch nicht im Pensionsalter und arbeitet nicht. Habe ich durch meine Heirat nun ein Anrecht auf eine höhere monatliche AHV-Rente?

    1. Nein, solange der zweite Ehegatte das AVH-Alter noch nicht erreicht hat, erhält der erste Ehegatte seine eigene AHV-Einzelrente. Weist Ihre Frau keine Beitragszeiten in der AHV auf, erhöhen sich Ihre AHV-Altersleistungen bei Erreichen des AHV-Alters Ihrer Frau jedoch nicht. Falls Ihre Frau aber die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllt, hat sie bei Ihrem Todesfall Anspruch auf eine Witwenrente der AHV.

  309. Ich bin bei der Firma meines Mannes seit 2013 beschäftigt (50 Prozent). Seit 2016 kriege ich 133 CHF Rente. Wer ist berechtigt, Minimalrente 1100 CHF zu bekommen? Man spricht immer von 2 Jahren ununterbrochener Arbeitszeit.

    1. Anspruch auf eine Minimalrente setzt voraus, dass die versicherte Person eine vollständige Beitragsdauer aufweist. Bei Männern beträgt die volle Beitragszeit 44 Jahre und bei Frauen 43 Jahre. Weisen Sie fehlende Beitragszeiten auf, wird die Renten entsprechend den Fehljahren reduziert.

  310. Meine AHV-Rente war bis vor kurzem 2’350.-. Seit meine Frau auch pensioniert ist, erhalten wir zusammen 3’525.-. Ich erhalte aber nur 1’741.-, meine Frau dagegen 1’784.-. Warum wird der Betrag nicht genau geteilt ?

    1. Erreicht der zweite Ehegatte das Rentenalter erfolgt das Einkommenssplitting. Dabei werden die während der Ehedauer erzielten Erwerbseinkommen zwischen den Ehegatten je hälftig aufgeteilt und die Altersrenten anhand des pro Ehegatten massgebenden Einkommens neu berechnet. Dies führt in der Regel dazu, dass sich die AHV-Altersrente des Mannes reduziert und die der Frau erhöht.

  311. Ich werde ein Master’s Degree im Ausland machen. Kann ich mir das Pensionskassengeld auszahlen lassen um mir das Studium zu finanzieren?

    1. Melden Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz ab, können Sie Ihr Guthaben aus der Pensionskasse beziehen. Ohne Abmeldung in der Schweiz ist ein Bezug der Pensionskassengelder nicht möglich.

  312. Ich 18 Monaten werde ich 65 Jahre alt und meine AHV erhalten. Als Einzelperson erhalte ich die max. Rente = CHF 28200.-. Ich lebe mit meiner Partnerin seit mehr als 10 Jahren in Konkubinat. Sie wird erst im Jahre 2024 das AHV Alter erreichen. Ihre voraussichtliche Rente wird ca. CHF 20400.- sein. Zusammen hätten wir dann eine gesamt Rente von CHF 48600.-.
    Da wir nun die Absicht haben zu heiraten möchten wir wissen, wie hoch dann als Ehepaar die AHV Rente sein wird?
    – Rente ab dem Jahr 2020 (ich bin dann 65 Jahre und verheiratet) ?
    – Rente ab dem Jahr 2024 (meine Frau ist dann ebenfalls Rentnerin) ?
    Wie und wie hoch wird die Rente ausbezahlt? Meines Wisse wir die Rente an Frau und Mann separat ausbezahlt?

    1. Bis zum Erreichen des AHV-Alters Ihrer zukünftigen Ehefrau werden Sie auch nach einer Heirat weiterhin Ihre bisherige AHV-Altersrente von CHF 28‘200 erhalten. Sobald der zweite Ehepartner das AHV-Alter erreicht, erfolgt ein Splitting der geleisteten Beiträge. Dabei werden die AHV-Altersrenten der beiden Ehegatten neu berechnet. Sowohl der Mann wie auch die Frau werden weiterhin eine eigene Rente ausbezahlt erhalten. Wenn die beiden Renten zusammen aber die maximalen Leistungen als Ehepaar (gemeinsam: Fr. 3‘525) übersteigen, werden die beiden Renten anteilsmässig plafoniert. Somit werden Sie ab dem Jahr 2024 nach einer Heirat im Maximum Fr. 42‘300 als Ehepaar erhalten.

  313. Ich, 32 möchte ende August nach Österreich auswandern. Ich bin 2009 aus Österreich in die Schweiz gezogen und möchte jetzt wieder zurück. Kann ich die ganze Pensionskasse auszahlen oder nur ein Teil. Wie viel muss ich an Steuern zahlen?

    1. Österreich ist ein EU-/EFTA-Staat, weshalb Sie sich lediglich den überobligatorischen Teil des Pensionskassenguthabens auszahlen lassen können. Beziehen Sie die Gelder aus dem Ausland, wird auf dem Auszahlungsbetrag eine Quellensteuer erhoben. Die Besteuerung erfolgt am Sitz der Vorsorgestiftung. Weitere Informationen zu den Steuerfolgen finden Sie unter Kapitalbezug beim Auswandern.

  314. Ich lebe seit 1 1/2 Jahren getrennt von meiner Frau. Sie hat mich verlassen und mir dies über ihre Bank nach cirka 1/2 Jahr mitgeteilt. Ich muß ihr monatlich eine Summe von fast 600 € bezahlen. Mein Selbstbehalt beträgt 1200€ (Das ist die Summe, die mir monatlich zur Verfügung steht. MUß ich diese Zahlung auch leisten, wenn ich z.B. nach Bulgarien auswandern würde?

    1. Massgebend für die Unterhaltspflicht gegenüber Ihre Frau ist das Trennungs-/Scheidungsurteil. Eine Wohnsitznahme im Ausland dürfte Sie aber davon nicht befreien.

  315. Meine Frau wurde am 13.Juli 2018 64 Jahre alt und hat somit das Rentenalter erreicht. Heute am 07.08.2018 kam die erste Rente für den August 2018 Meine Frage. Hat meine Frau auch Anspruch auf Rente vom 14.07.20148 bis 31.07.2018?

    1. Nein, Ihre Frau hat für diesen Zeitraum keinen Anspruch. Die Rente wird immer auf den ersten des nachfolgenden Geburtsmonats ausbezahlt.

  316. Ich, 49, möchte im Juni 2019 wieder zurück nach Italien , meine Frau und meine Kinder sind schon seit 12 Jahren nach Italien ausgewandert . Meine Frage : Ich werde mich in Italien selbständig machen und möchte ein Eigenheim kaufen, kann ich mein BVG Teil (Obligatorium 2 Säule) beziehen?

    1. Die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit im Ausland ist nicht als Barauszahlungsgrund vorgesehen. Sie können aber Ihre Wohnsitznahme im Ausland als Barauszahlungsgrund angeben. Da Sie aber Wohnsitz in einem EU-/EFTA-Staat haben, können Sie lediglich den überobligatorischen BVG-Teil beziehen. Machen Sie den Erwerb für selbstgenutztes Wohneigentum geltend, können Sie möglicherweise das gesamte Kapital beziehen. Beachten Sie jedoch, dass ab Alter 50 Einschränkungen über die Höhe für den Vorbezug für Wohneigentum bestehen.

  317. Aufgrund einer Rentenvorberechnung erhalte ich per 1.1.2020 eine Rente von 2120 Franken. Ich beabsichtige ein Jahr weiter zu arbeiten, damit die Rente entsprechend aufzuschieben. Wie hoch wird die Rente bei Bezug per 1.1.2021 sein?

    1. Bei einem AHV-Aufschub um 1 Jahr erhöht sich Ihre Altersrente um 5.2%. Beachten Sie aber, dass Sie den Aufschub der AHV innerhalb eines Jahres schriftlich mitteilen müssen. Ohne Aufschubserklärung erhalten Sie keinen Zuschlag.

  318. Um die maximale AHV Einzelrente von 28’200 zu erhalten, muss ich als Mann 44 Jahre lückenlos für ein minimales Durchschnittseinkommen von 84’600 einbezahlt haben.
    Wenn ich die letzten fünf Jahre (60 bis 65) nicht mehr arbeite, aber für ein Vermögen von 1’000’000, AHV Beiträge von 1’957 p.a. bezahle. Was würde für diese fünf Jahre für ein jährliches Durchschnittseinkommen angerechnet?

    1. Für die Berechnung der AHV-Rente ist das massgebende Erwerbseinkommen und nicht der geleistete Beitrag massgebend. Bei nichterwerbstätigen Personen hat deshalb eine Umrechnung der geleisteten AHV-Beiträge in ein Erwerbseinkommen zu erfolgen. Die Beiträge werden mit 10.25% in ein Einkommen umgerechnet. Ihre AHV-Beiträge entsprechen somit einem jährlichen Einkommen von Fr. 19‘092.

  319. MIt 26 angefangen zu arbeiten, durchschnittlicher Jahreslohn ca. 76’000 CHF. Geschieden. Danke für die Antwort. mfg Julia Anna

  320. Der Partner meiner Mutter kommt dieses Jahr in die Schweiz. Er wird hier nun noch bis zum Rentenalter (noch 8 Jahre) arbeiten und rund Brutto Fr. 78 000 verdienen. Wie hoch wird ca. seine AHV Rente sein?

    1. Da der Partner Ihrer Mutter keine vollständige Beitragsdauer (= 44 Jahre) in der AHV aufweisen kann, wird er lediglich eine Teilrente aus der AHV erhalten. Diese ist neben der Anzahl Beitragsjahre auch vom massgebenden, durchschnittlichen Erwerbseinkommen abhängig. Bei einem massgebenden Einkommen von Fr. 78‘000 und einer Beitragszeit von 8 Jahren wird die Teilrente der AHV ca. Fr. 400 im Monat betragen.

  321. Guten Tag, ich 52 möchte mich früh pensionieren lassen und nach Italien auswandern und dort nicht mehr arbeiten. Habe ich die Möglichkeit meine Pensionskasse auszahlen lassen ?

    1. Solange Sie der gesetzlichen Versicherungspflicht unterstehen, können Sie bei Wohnsitznahme in einem EU-/EFTA-Staat lediglich den überobligatorischen Teil Ihres Pensionskassenguthabens beziehen. Der obligatorische BVG-Teil verbleibt bis zum Rentenalter auf einem Freizügigkeitsgefäss.

  322. Ich, 59 werde nach Potugal auswandern (Non-Habitual Residentcy). Mit dem NHR Status ist man Portugal nicht steuerpflichtig (mit ein paar wenigen Ausnahmen). z.B. wenn die Freizügikeitskonten in der Schweiz versteuert werden. Das bedeudet, dass in der Schweiz die Quellensteuer zum zug kommt. Die Quellensteuer wird da erhoben, wo der Hauptsitz z.B. der Bank ist (alles ohne gewähr).
    Meine Frage: Kann ich ein Freizügikeitskonto, welches jetzt z.B. im Kt. Zürich bei Bank A ist zu einer Bank B mit Sitz im Kt. Zug überweisen (Bei 3a geht das)?

    1. Ein Transfer des Freizügigkeitsguthabens von einer Vorsorgestiftung zu einer anderen funktioniert gleich wie bei der Säule 3a. Da die Freizügigkeitsgelder bei Bezug aus dem Ausland am Stiftungssitz besteuert werden, gilt es auf einen steuergünstigen Sitz der Stiftung zu achten. Einen ersten Überblick auf die Steuerfolgen gibt Ihnen der Vergleich Quellensteuer.

  323. Können die Jugendjahre vor 20 anstelle der Jahre vor dem ordentlichem Pensionsalter eingesetzt werden? Vorausgesetzt, dass mit dem erzielten Einkommen zwischen 16 – 20 das Durchschnittschnittseinkommen während 44 Jahren bei Pensionierung trotzdem über 85000 CHF sein wird und dadurch die Beiträge als Nichterwerbstätiger im Alter 61 – 65 eingespart werden könnten.

    1. Gemäss Auskunft der AHV-Ausgleichskasse bleibt die Beitragspflicht bis zum ordentlichen AHV-Alter bestehen und die Jugendjahre können nur zur Schliessung von früheren Beitragslücken verwendet werden.

  324. Bei einer Auswanderung in einen Non-EU/EFTA Staat (z.B. Thailand) vor Erreichen des Pensionsalters stellen Vorsorgestiftungen diverse Anforderungen für die eigentliche Auszahlung der Vorsorgeguthaben wie bspw.: Unterzeichneter Auszahlungsantrag, Abmeldebestätigung der Schweizer Wohngemeinde, Wohnsitznachweis im Ausland (nicht älter als 6 Monate), ID- oder Passkopie mit lesbarer Unterschrift, für ledige Personen einen aktuellen Zivilstands Nachweis. Nun meine Frage: wo sind diese Anforderungen reguliert? Gesetzlich vorgegeben? Individuell durch die jeweilige Vorsorgestiftung? Insbesondere betr. die Abmeldebestätigung durch die Schweizer Wohngemeinde erfragend und falls nicht bereits gesetzlich vorgeschrieben: welche Vorsorgestiftung verlangt die Abmeldebestätigung NICHT zwingend?

    1. Ohne Nachweis, dass Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz aufgegeben haben, erfüllen Sie den Tatbestand für einen vorzeitigen Bezug Ihrer Vorsorgeleistungen aus dem Ausland nicht. Somit dürfte Ihnen keine Vorsorgeeinrichtung ohne die Abmeldebestätigung die Gelder bar auszahlen.

  325. Mein Ehemann Schweizer ( geschieden von einer Schweizerin) bekommt übernächstes Jahr seine AHV-Rente, wir wohnen in Deutschland, er arbeitet weiterhin bis zur Rente in der Schweiz. Habe ich als seine 2. Ehefrau seit 7 Jahren mit ihm verheiratet ( nie in der Schweiz gelebt oder gearbeitet) Anspruch auf eine eigene AHV-Rente wenn ich die doppelte Staatsbürgerschaft Deutschland-Schweiz besitze??

    1. Gemäss Ihren Schilderungen waren Sie nie in der Schweiz AHV-versichert und haben somit auch keinen eigenen Anspruch auf eine AHV-Altersrente erworben. Bei Ableben Ihres Mannes haben Sie aber möglicherweise Anspruch auf eine Witwenrente. Die Bedingungen, um eine Hinterbliebenenrente zu erhalten, finden Sie unter Voraussetzungen für AHV-Witwenrente.

  326. Mir stehen von meinem EX Mann noch BVG Gelder zur Verfügung. EX Mann war Grenzgänger und inzwischen pensioniert. Ich leben mit meinem 2. Ehemann seit 2005 in der Schweiz und bin noch Versicherungspflichtig. Kann meine EX Mann die mir zustehenden BVG Gelder auszahlen lassen und an mich direkt überweisen? Wenn ja – wer ist Einkommensteuerpflichtig – mein EX Mann in Deutschland oder ich in der Schweiz?

    1. Bei Scheidungen wird das zugesprochene Pensionskassenguthaben in der Regel direkt von der bisherigen Pensionskasse an die Pensionskasse der begünstigten Person überwiesen. Falls Sie keinen Pensionskassenanschluss haben, wird das Guthaben auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen und verbleibt bis zum Erreichen des frühestmöglichen Bezugszeitpunktes (bei Frauen: Alter 59) auf dem Konto. Wenn die Gelder im Rahmen der beruflichen Vorsorge verschoben werden, müssen Sie die Gelder beim späteren Bezug versteuern.

  327. Hallo, ich (56) bin Ende April 2016 in mein Heimatland Spanien ausgewandert, ich habe bereits den überobligatorischen Teil bezogen und den restlichen Betrag der PK an ein FZK überwiesen.
    Wann kann ich den restlichen Betrag beziehen? Wie muss ich vorgehen um den Restlichen Betrag ausbezahlt zu bekommen?

    1. Mit Wohnsitz in einem EU-/EFTA-Staat können Sie über den obligatorischen Teil des Pensionskassenguthabens erst verfügen, wenn Sie dort nicht mehr der obligatorischen Vorsorge unterstellt sind. Sobald Sie nicht mehr der Versicherungspflicht unterstehen, können Sie den BVG-obligatorischen Teil beziehen. In der Regel haben die Freizügigkeitsstiftungen entsprechende Auszahlungsformulare. Wenden Sie sich deshalb für die genauen Formalitäten an Ihre Vorsorgeeinrichtung.

  328. Meine Partnerin und ich wollen uns in Deutschland niederlassen und eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen. Können wir die gesamten Einlagen aus der BVG mitnehmen (keine Sozialversicherungspflicht für Selbstständige) oder können wir nur über den überobligatorischen Teil der BVG verfügen?

    1. Falls Sie aufgrund Ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit in Deutschland nicht der staatlichen Rentenversicherung unterstellt sind, können Sie über das gesamte BVG-Guthaben (inkl. obligatorischer Teil) verfügen. Da nicht alle selbständig Erwerbenden von der Sozialversicherungspflicht befreit sind, müssen Sie die Versicherungspflicht durch die Verbindungsstelle Sicherheitsfonds BVG in Bern abklären und bestätigen lassen. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.verbindungsstelle.ch/xml_3/internet/de/application/d3/f14.cfm).

  329. Mein Mann erreicht 2020 das AHV-Alter und lässt sich dann auch pensionieren. Muss ich (60) dann noch für die fehlhenden Jahre bis 64 AHV-Beiträge zahlen?

    1. Ja, Sie bleiben bis zum Erreichen Ihres ordentlichen AHV-Alters beitragspflichtig. Wenn Sie kein Erwerbseinkommen erzielen, werden die AHV-Beiträge anhand der fixen Renteneinkommen und des Vermögens erhoben. Weitere Informationen finden Sie unter AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person.

  330. Ich bin geschieden und ab 1.11.18 bekomme ich die maxiamle AHV Rente. Ich möchte wieder heiraten, meine Partnerin ist 45 Jahre und hat nie in der CH gearbeitet, sie wohnt momentan in Asien. Frage:
    A) hat dies Auswirkngen für meine AHV Rente.
    B) bekommt meine zhukünftige Frau eine Wittwenrente

    1. Ehefrauen haben Anspruch auf eine Witwenrente, wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung ein Kind haben oder wenn sie das 45. Altersjahr zurückgelegt hat und mindestens 5 Jahre verheiratet war. Zudem muss die Ehe in der Schweiz angemeldet und anerkannt sein. Da Ihre zukünftige Ehefrau nicht in der Schweiz wohnhaft ist und nicht der Schweizerischen Versicherungspflicht unterstanden hat, hat sie selber keinen Anspruch erworben. Somit hat die Heirat keine Auswirkung auf Ihre Altersrente.

  331. Ich wohne und arbeite in der Schweiz. Meine Frau wohnt in Deutschland. Bekomme ich eine Einzel- oder Ehepaarrente?

    Freundliche Grüsse

    1. Wenn Ihre Frau nie in der Schweiz wohnhaft war, hat sie auch keinen eigenen AHV-Anspruch erworben. Somit werden Sie lediglich Ihre eigene AHV-Altersrente erhalten.

  332. Mein Mann bekommt die Ahv Rente zwei Jahre vor mir ,bekommen wir gleichzeitig die Rente ,oder bekommt mein Mann zwei jahre eine Einzelrente ?

    1. Bis Sie Ihr AHV-Alter erreichen, wird Ihr Ehemann eine Einzelrente erhalten.

  333. Guten Tag, ich möchte mit 64 in den Ruhestand treten und auswandern. Kann ich das Freizügigkeitskonto bis zum 70 Altersjahr weiterführen? Ich beabsichtige mich in den Philippinen oder Portugal niederzulassen, ist es richtig, dass diese Länder keine Steuern auf ausländische Renten, Kapitalerträge und Kapitalbezüge aus der 2/3 Säule erheben? Ist es möglich, die Quellsteuer die bei der Auszahlung des Pensionskassenguthaben erhoben werden, bei Wohnsitz Philippinen/Portugal zurückzufordern? Falls man die Quellsteuer zurückfordern kann ist der Kantons-Sitz der Freizügigkeit-Stiftung unwichtig?

    1. Der Bezug von Freizügigkeitskonten kann um bis zu 5 Jahre über das ordentliche AHV-Alter hinaus aufgeschoben werden. Beziehen Sie Ihre Freizügigkeitsgelder aus dem Ausland, wird in der Schweiz eine Quellensteuer erhoben. Diese kann, falls mit Ihrem neuen Wohnsitzstaat ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht und Sie die benötigten Unterlagen einreichen können, zurückgefordert werden. Erhalten Sie die Quellensteuer zurück, ist die Sitz der Freizügigkeitsstiftung unwichtig. Ob und wie der Bezug Ihrer Vorsorgegelder im Ausland besteuert wird, wollen Sie mit der zuständigen Behörde vor Ort abklären.

  334. Nach 7 Jahren in der Schweiz werde ich nach AUT zurückkehren. Ich möchten anlässlich dessen auch meine 2 (überobliogatorisch) und 3. Säule – Gelder auszahlen lassen und diese mitnehmen. Ich habe gelesen, dass diese dann aber in Österreich versteuert werden. Wie kann ich dies verhindern?

    1. Beziehen Sie Ihre Vorsorgegelder nach dem Wegzug aus der Schweiz, unterliegt deren Auszahlung den allfälligen Steuerfolgen in Ihrem neuen Wohnsitzstaat. Um eine Besteuerung im Ausland vermeiden zu können, müssten Sie Ihre Vorsorgegelder noch mit Wohnsitz Schweiz beziehen. Dies ist bis auf wenige Ausnahmen (Bezug für Wohneigentum, Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit) aber erst ab Erreichen des pensionierungsfähigen Alters möglich.

  335. Guten Tag ich möchte die Schweiz ende Jahr mit den Kindern verlassen mein Mann bleibt noch hier, kann ich trotzdem meine Pensionskasse auszahlen lassen?

    1. Möchten Sie die Gelder aufgrund der Wohnsitzverlegung beziehen, benötigen Sie den entsprechenden Nachweis der Wohnsitznahme im Ausland. Zudem muss der Ehegatte in der Regel amtlich beglaubigt der Barauszahlung zustimmen.

  336. Wieviel muss man mindestens einzahlen im jahr für eine Maximale AHV-Ehepaarsrente?

    1. Um Anspruch auf maximale Leistungen zu erhalten müssen Sie eine vollständige Beitragszeit (Mann: 44 Jahre / Frau: 43 Jahre) aufweisen. Um als alleinstehende Person maximale Leistungen zu erhalten, wird zudem ein durchschnittliches, massgebendes Einkommen von Fr. 84‘600 im Jahr benötigt. Als Ehepaar sollten Sie bereits ab einem gesplitteten, jährlichen Einkommen von ca. Fr. 42‘000 pro Person Anspruch auf maximale Leistungen haben.

  337. Ich, Jahrgang 57, habe bis 2002 in der Schweiz AHV Beiträge bezahlt. Dann bin ich nach Italien ausgewandert und habe von 2003 bis 2017 in Italien INPS (ital. AHV)-Beiträge bezahlt. Ab 2017 habe ich wieder in der Schweiz gearbeitet und werde das auch weiterhin tun und habe dort AHV-Beiträge bezahlt. Wie wird nun meine AHV insgesamt berechnet?

    1. Während der Versicherungszeit in der Schweiz haben Sie Anspruch auf eine AHV-Altersrente erworben. Da Sie aufgrund Ihrer Versicherungszeit im Ausland bei der AHV fehlende Beitragsjahre aufweisen, werden Sie eine Teilrente erhalten. Ihre zukünftigen Rentenansprüche können Sie mit einer Rentenvorausberechnung (siehe: https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung) in Erfahrung bringen.

  338. Ich bin mit einer Österreicherin verheiratet, welche nie in der Schweiz beschäftigt/angestellt war. Wie hoch wird meine/unsere AHV-Rente sein? Ich nehme an, „wir“ beziehen dann lediglich eine Einzelrente.

  339. Kann ich 2. Säule in Rente beziehen wenn ich mit 63 aufhöre zu arbeiten. Selbstverständlich ein berkürzte Geldsumme.

    1. Wenn Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind, können Sie sich in der Regel ab Alter 60 vorzeitig pensionieren lassen und Ihre Altersleistungen in Rentenform beziehen. Befindet sich Ihr Altersguthaben auf einem Freizügigkeitskonto ist jedoch lediglich eine einmalige Kapitalabfindung möglich.

  340. Mein Mann Geboren Januar 1960 hat ab 1978 in die AHV einbezahlt. Er möchte im Dezember 2024 aufhören zu arbeiten. Muss er für Januar 2025 noch AHV bezahlen? Wenn er ein Jahr früher aufhören möchte, ist er dann auch noch AHV pflichtig, obwohl er die vollen Beitragsjahre erreicht hat?

    1. Die AHV-Beitragspflicht endet erst mit dem Erreichen des ordentlichen AHV-Alters. Somit hat Ihr Mann für Januar 2025 noch AHV-Beiträge zu leisten.

  341. Bei meiner kürzlich gestellten Anfrage blieben noch Unklarheiten. Deshalb die Frage noch einmal anders formuliert.
    Wenn ich ca. 10 Jahre in die AHV mit einem durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommen von 160.000 CHF einzahle, habe ich dann Anspruch auf die AHV Mindestrente von 1.175 CHF monatlich?

    1. Die Höhe der AHV-Rente ist vom massgebenden durchschnittlichen Erwerbseinkommen und der Anzahl Beitragsjahre abhängig. Weisen Sie eine vollständige Beitragsdauer (bei Männern 44 Versicherungsjahre) auf, haben Sie Anspruch auf eine Vollrente. Die Vollrente liegt in Abhängigkeit des während der Beitragsdauer erzielten durchschnittlichen Erwerbseinkommens zwischen Fr. 1‘175 (= minimale Vollrente) und Fr. 2‘350 (= maximale Vollrente). Aufgrund Ihres Erwerbseinkommens hätten Sie grundsätzlich Anspruch auf maximale AHV-Altersleistungen (= Fr. 2‘350). Da Sie die für eine Vollrente benötigten 44 Beitragsjahre nicht aufweisen können, werden Sie eine entsprechende Teilrente erhalten. Als Faustregel bei Teilrenten gilt, dass jedes fehlende Beitragsjahr zu einer Kürzung Ihres ‚regulären‘ Rentenanspruchs von 2.25% führt. Weisen Sie lediglich 10 Beitragsjahre auf, wird sich Ihre AHV-Altersrente bei Anspruch auf eine maximale Teilrente auf schätzungsweise Fr. 550 im Monat belaufen.

  342. ich plane mit meiner Familie von Deutschland in die Schweiz überzusiedeln. Zurzeit führe ich Bewerbungsgespräche mit zwei Unternehmen. Ich bin im Moment 56 Jahre alt und habe noch ca. 10 Jahre bis zu meiner Pensionierung zu arbeiten.
    Habe ich, wenn ich bis zu meiner Pensionierung in der Schweiz arbeite Anspruch auf die volle Mindestrente der AHV? In den Bewerbungsgesprächen wurde bisher ein Jahressalär von ca. 160.000 CHF vorverhandelt.

    1. Nein, Sie werden keine volle maximale AHV-Rente erhalten. Ihr Einkommen reicht zwar für maximale Leistungen mehr als aus, da Sie aber nicht immer bei der AHV versichert waren und folglich fehlende Beitragszeiten aufweisen, erhalten Sie lediglich eine reduzierte AHV-Altersrente (resp. eine Teilrente). Als Faustregel wird Ihre Rente pro fehlendes Beitragsjahr um ca. 2.25% tiefer ausfallen.

  343. Wir leben seit 14 Jahren im Konkubinat (gleiche Adresse). Ich Jahrgang 46 verwitwet, erhalte Vollrente, meine Partnerin Jahrgang 56, geschieden, Ex-Mann erhält Vollrente. Wir möchten dieses Jahr heiraten.

    Erhalten wir nach Heirat eine gesplittete Vollrente? Erhält dann meine Frau bei meinem Ableben eine Witwenrente? Besten Dank!

    1. Falls Ihre zukünftige Frau die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllt, würde sie bei Ihrem Ableben eine Witwenrente erhalten. Evtl. hat Ihre Lebenspartnerin aber auch Anspruch auf eine Witwenrente vom Ex-Mann. Bitte beachten Sie aber, dass die AHV entweder die eigene AHV-Altersrente oder die AHV-Witwenrente ausrichtet (wobei die höhere der beiden Renten ausbezahlt wird).

      Die Höhe der zukünftigen Altersrente nach der Heirat ist auch vom massgebenden Einkommen Ihrer zukünftigen Frau abhängig. Sinnvollerweise lassen Sie sich die zukünftige AHV-Altersrente Ihrer Lebenspartnerin mit einer Rentenvorausberechnung simulieren.

  344. Meine Frau (44) und ich (49) planen auszuwandern. Das Ziel ist ein Anwesen kaufen an der Nordsee Deutschland. Ich würde gerne dafür ein Teil des PK Geldes beziehen, da kein Eigenkapital vorhanden. Geht dies überhaupt? Das Anwesen bietet uns dann auch die Möglichkeit, zur Vermietung, Ferien anzubieten, damit wir auch gut weiter leben/existieren können. Auch planen wir zusätzlich auch Kurse anzubieten, als zusätzliches Standbein. Bis in welches Alter kann ich das Geld beziehen oder kann ich ich unseren Traum gleich begraben?

    1. Nehmen Sie Wohnsitz innerhalb der EU-/EFTA können Sie beim Wegzug aus der Schweiz den überobligatorischen Teil Ihres Altersguthabens beziehen. Auch ein Bezug für Wohneigentum im Ausland ist möglich. Es muss sich dabei aber um eine selbstgenutztes Wohneigentum handeln.

  345. Frage 1: Wird die AHV Rente auch bezahlt, wenn man im Ausland lebt?
    Frage 2: Wird die AHV Rente auch bezahlt, wenn man im Ausland lebt und man sich in der Schweiz abgemeldet hat?

  346. Mein Partner bekommt die minimale AHV – Rente bei 20 Beitragsjahren. Ich bekomme bei 44 Beitragsjahren als Witwe, 24‘228.— AHV Rente im Jahr. Bekämen wir wenn wir heiraten die
    minimale Ehepaarrente?

    1. Ihr Partner weist keine vollständige Versicherungsdauer in der AHV auf. Die fehlenden Beitragsjahre können mit einer Heirat nicht geschlossen werden und werden bei der Ehepaarrente anteilsmässig mitberücksichtigt.

  347. Ich erhalte voraussichtlich eine volle AHV Rente von CHF 28’200. Wird mir dieser Betrag voll ausbezahlt oder werden davon noch Abzüge gemacht?

    1. Auf der AHV-Rente werden keine Abzüge erhoben. Sie erhalten somit den vollen Betrag ausbezahlt. Die Altersrente muss aber als Einkommen versteuert werden.

  348. Meine Ehefrau (31 Jahre alt) ist Ausländerin und wird nächstes Jahr zu mir in die Schweiz ziehen. Kann man die Beiträge für sie als Zuwanderer rückwirkend für die abwesenden Jahren and die AHV einzahlen, um eine verminderte Rente im Alter zu entgehen? Oder gibt es da eine spezielle Lösung?

    1. Unter gewissen Voraussetzungen (u.a. Wohnsitz) können die letzten 5 Beitragsjahre nachbezahlt werden. Weiter zurückliegende Lücken können nicht mehr nachbezahlt werden. Wenden Sie sich an Ihre AHV-Ausgleichskasse.

  349. Ich lebe in der Niederland (Amsterdam) und werde voraussichtlich auch in der Niederlande verbleiben. Meine Frage richtet sich um die Auszahlung und in Verbindung mit den hohen Steuern (48%) in den Niederlanden.
    a) Muss/kann ich meine Pensionskasse die bei Swisslife auf einem Freizuegigkeitskonto liegt auszahlen lassen ?
    b) kann ich in der Schweiz ein Konto eroeffnen (Pension ca. 200’000 SFR) und als Kapital einlegen, und dies nach und nach bzw. ueber 15 Jahre beziehen.

    1. Wenn Sie Wohnsitz im Ausland haben, müssen Sie ihr Freizügigkeitskonto noch nicht zwingend beziehen. Grundsätzlich können Sie die Freizügigkeitsgelder nur als einmalige Kapitalabfindung beziehen. Aus Altersgründen ist ein Bezug zwischen Alter 60 und 70 (Männer) möglich.

      Nach dem Bezug können Sie die Gelder grundsätzlich weiterhin in der Schweiz auf einer Bank belassen und über die Jahre verzehren. Der Vermögensübergang (aus der Freizügigkeit auf Ihr normales Konto) müssen Sie grundsätzlich dem dortigen Fiskus mitteilen. Die Höhe der allfälligen Steuer wollen Sie bitte direkt mit dem dortigen Steueramt abklären.

  350. Werden Beiträge an ausländische Rentenkassen in irgendeiner Form bei der AHV verrechnet?

    1. Nein, in der Regel sollten Sie durch Ihre Beiträge bei den ausländischen Rentenkassen einen entsprechenden Anspruch auf eine (Teil-)Rente erworben haben.

  351. Ich habe 18 Jahre in der Schweiz gearbeitet wievielte Rente steht mir zu ?

    1. Während Ihrer Erwerbstätigkeit in der Schweiz haben Sie sich für diese Zeit einen Rentenanspruch erworben. Da Sie aber keine vollständige Beitragszeid aufweisen (44 Jahre als Mann, 43 Jahre als Frau) werden Sie eine Teilrente erhalten. Die Höhe der Rente ist neben der Anzahl Beitragsjahre auch vom massgebenden, durchschnittlichen Erwerbseinkommen abhängig. Mit dem Rentenschätzer der AHV (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Online-Rentensch%C3%A4tzung-ESCAL) können Sie Ihre Rente annähren. Mit einer Rentenvorausberechnung (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung) können Sie ihre zukünftige Rente von der AHV simulieren lassen.

  352. Meine Frau ist viel jünger als ich. Wir sind 17 Jahre verheiratet und haben eine Tochter. İch werde ab 31. Januar 2023 pensionieren.
    Meine Frau ist im 1980 geboren und sie wird bei meiner Pensionierung erst 43 Jahre alt sein. Sie hat in der Schweiz nie gearbeitet. Werde ich nun eine Ehepaarrente erhalten?

    1. Nein. Bis zum Erreichen des AHV-Alters Ihrer Frau werden Sie Ihre eigene AHV-Altersrente erhalten. Falls Ihre Frau in der Schweiz lebt, hat sie gegenüber der AHV ebenfalls Ansprüche erworben. Ob Sie ab Erreichen des AHV-Alters Ihrer Frau maximale Leistungen als Ehepaar ist neben der Beitragsdauer auch vom massgebenden durchschnittlichen Einkommen abhängig.

  353. Mein Mann ist in der CH seit 2004. Vorher hat er in Deutschland gearbeitet. In 2025 wird er pensioniert. Wir sind seit 2012 verheiratet. Die Rentenvorausberechnung zeigt, dass er eine Rente von ca 1000.- Fr erhalten wird (fehlenden Beitragsjahren). Ich werde im 2026 die Rente beziehen.1) Wenn wir dass Recht auf die Max Rente hätten, was für einen Betrag würde ich erhalten? 2) Wir sind nicht sicher ob er ev eine ganz kleine Rente (200 EUR ev.) von Deutschland bekommt (sehr unsicher), wie viel wäre dann in diesem Fall meine Rente?

  354. Mein Mann ist in der CH seit 2004. Vorher hat er in Deutschland gearbeitet. In 2025 wird er pensioniert. Wir sind seit 2012 verheiratet. Die Rentenvorausberechnung zeigt, dass er eine Rente von ca 1000.- Fr erhalten wird (fehlenden Beitragsjahren). Ich werde im 2026 die Rente beziehen.1) Wenn wir dass Recht auf die Max Rente hätten, was für einen Betrag würde ich erhalten? 2) Wir sind nicht sicher ob er ev eine ganz kleine Rente (200 EUR ev.) von Deutschland bekommt (sehr unsicher), wie viel wäre dann in diesem Fall meine Rente?

  355. Ich bin 30 Jahre alt und möchte per 2019 nach Australien ziehen und mich somit aus der Schweiz abmelden. Als Doppelte-Staatsbürgern (EU) ist dies mit dem Visum kein Problem. Ich würde mir jedoch gerne meine PK auszahlen lassen. Ist dies überhaupt möglich?

    1. Da Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz aufgeben, können Sie die Auszahlung Ihrer Pensionskassengelder verlangen. Auf der BVG-Kapitalauszahlung wird in der Schweiz eine Quellensteuer erhoben. Unter der Übersicht Quellensteuer finden Sie weitere Informationen und eine Aufstellung über die Höhe der Steuer vor.

  356. Ich bin Jahrgang 1957 und arbeite nicht mehr. Meine Frau ist Jahrgang 1962, Schweizerin, und hat nie in der Schweiz gearbeitet. Wir sind seit 1994 verheiratet und haben keine Kinder. Wir wohnen zur Zeit im Ausland. lch habe AHV Beiträge einbezahlt von 1975 bis 2017. Mein durchschnittliches Jahreseinkommen während dieser Zeit war CHF 130,000. Wir wollen beide unsere AHV Renten vorbeziehen d.H. mit 63 und 62. Wir gehen in die Schweiz zurück in 2020. Ich möchte meine AHV vorzeitig mit 63 in 2020 beziehen und weitere 4 Jahren einzahlen bis meine Frau 62 wird.
    Erste Frage
    Ungefähr wieviel AHV Rente würde ich bekommen in 2020?
    Zweite Frage
    Ungefähr wieviel Ehepaarsente würden wir zusammen bekommen im Jahr 2024, wenn meine Frau 62 wird?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

  357. Ich würde gerne mit 58 oder spätestens mit 60 Jahren nach Egypt auswandern ikann ich dann mein PK geld mitnehmen? Wieviel Rente kann ich ca erwarten wenn ich das Rentenalter von 64 erreicht habe so monatlich?

    1. Verlassen Sie die Schweiz bevor Sie das frühstmögliche Pensionierungsalter erreichen, können Sie Ihr Pensionskassenguthabe als einmalige Kapitalabfindung beziehen und werden dann aber keine lebenslange Rente erhalten. Haben Sie das frühstmögliche Rentenalter erreicht, können Sie in Ihrer Pensionskasse Ihre Altersleistungen abrufen. Ob Sie auch einen (teilweisen) Kapitalbezug bei Alterspensionierung tätigen können, entnehmen Sie dem massgebenden Vorsorgereglement. Die Höhe Ihrer Altersleistungen können Sie Ihrem Pensionskassenausweis entnehmen.

  358. Meine Frau wird das Arbeitsverhältnis per Ende 2019 mit 62 Jahren vorzeitig beenden. Per Ende 2019 hat Sie durchgehend während 44 Jahren gearbeitet. Bis zum Bezug der ordentlichen AHV-Rente mit 64 Jahren verbleiben somit noch 2 Jahre. Frage: Müssen für die fehlenden 2 Jahre noch AHV-Beiträge einbezahlt werden?

    1. Ja, Ihre Frau bleibt bis zum ordentlichen AHV-Alter beitragspflichtig und hat somit für die fehlenden 2 Jahre noch AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person leisten. Die Höhe können Sie mit dem Rechner AHV-Beiträge simulieren.

  359. Wie viel Rente bekommt man, wenn der letzte Jahresgrundlohn (Stufe 27) 156.660 Fr. beträgt? Außerdem muss man auch mit Brutto-und Nettorente rechnen?

    1. Guten Tag

      Die Höhe der AHV Rente bemisst sich einerseits nach der Anzahl der Beitragsjahre und andererseits nach der Höhe des durchschnittlichen Einkommens. Wir empfehlen Ihnen eine Rentenvorausberechnung zu bestellen. Weitere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie auf der Seite „Antrag für eine Rentenvorausberechnung“ der AHV. Die ausbezahlte Rente muss als Einkommen versteuert werden.

  360. Ich gehe im 2019 in Pension und meine Frau erreicht das AHV Alter im 2020. Unsere AHV Rente wird plafoniert gemäss einer Vorausberechnung. Wie sieht es aus, wenn meine Frau ihre Rente 1 Jahr vorbezieht. Welche Rente wird gekürzt, die meiner Frau oder auch meine Rente?

    1. Guten Tag

      Die Kürzung erfolgt grundsätzlich nur auf der plafonierten Rente Ihrer Ehefrau. Beachten Sie aber, dass die Plafonierung Ihrer Rente bei einem Vorbezug ebenfalls früher erfolgt (ab Zeitpunkt des Vorbezugs Ihrer Frau), was sich für dieses Jahr ebenfalls negativ auf Ihre Rente auswirken kann. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre „Flexibler Rentenbezug“ der AHV.

  361. Hallo ich komme aus Deutschland und habe für 13 Monate in die AHV-Rente einbezahlt und bin jetzt wieder ausgewandert. Was passiert mit den bisher bezahlten Beiträgen? Sollte ich mir diese auszahlen lassen/ geht das überhaupt oder bekomme ich überhaupt eine Rente?

    1. Nein, als Staatsangehörige eines EU-/EFTA-Staates können Sie die AHV-Beiträge nicht zurückfordern. Sie haben mit Ihren AHV-Beiträgen aber einen Anspruch auf eine Teilaltersrente erworben. Diese wird unter gewissen Voraussetzungen auch im Ausland erbracht.

  362. Ist es korrekt, dass der Aufwertungsfaktor für Einkommen ab 1984 (für den Versicherungsfall 2018) mit 1.0 beträgt?

    1. Richtig, für Einkommen mit einem ersten IK-Eintrag nach 1984 wird bei Eintritt des Versicherungsfalles im Jahr 2018 ein Aufwertungsfaktor von 1.0 berücksichtigt.

  363. Ich lebe seit ca. 7 Jahren getrennt von meiner 2. Frau. Sie ist brasilianische Staatsbürgerin und lebt seither in Brasilien. Unsere Ehe wurde in der Schweiz vollzogen und ist hier eingetragen. Sie hatte nur ca. 6 Monate AHV-Beiträge einbezahlt.
    1) Würde sie bei meinem Ableben trotzdem eine Witwenrente bekommen obwohl sie in Brasilien lebt?

    2) Bekomme ich (Jg. 1959) bei meiner Pensionierung trotz getrenntem Leben eine Ehepaar-Rente? Oder könnte ich Probleme bei der Auszahlung bekommen, weil wir getrennt leben? Müsste ich die Rente ev. teilen?

    3) Kann sie bei einer ev. Scheidung eine Verzichtserkärung auf das Splitting der AHV-Einzahlungen unterschreiben?

    1. Falls Ihre Frau die Voraussetzungen für eine Witwenrente (siehe: https://www.123-pensionierung.ch/de/ahv/witwenrente-witwerrente/) erfüllt, würde Sie eine Witwenrente erhalten.

      Bei Ehepaaren erhält jeder Ehegatte eine eigene Rente ausbezahlt, wobei die gemeinsamen Leistungen den maximalen Betrag als Ehepaar nicht übersteigen dürfen.

      Nein, die AHV-Beiträge während der Ehedauer müssen zwingend geteilt werden.

  364. Wie hoch ist der zu zahlende Betrag wenn man z.b. mit 50J aufhört zu Arbeiten, und trotzdem ab 65J eine Vollrente in Anspruch nehmen möchte?

    1. Bei nichterwerbstätigen Personen werden die AHV-Beiträge anhand des Renteneinkommens und Vermögens bemessen. Es ist nicht möglich, freiwillig höhere Beiträge zu leisten. Die Beitragshöhe können Sie mit dem AHV-Beitragsrechner simulieren. Weitergehende Informationen finden Sie unter AHV-Beiträge Frühpensio.

  365. Ich (32Jahre) überlege mir, zu meinem deutschen Freund zu ziehen und dort auch zu arbeiten. Wie funktioniert das mit der Pensionskasse? Wird diese hier einfach „eingefroren“ oder muss ich diese umschreiben? Es könnte gut auch möglich sein, dass ich nach ein paar Jahren wieder in die Schweiz zurück komme.

    1. Mit dem Austritt aus der Firma werden sie auch Ihren Anschluss an die Pensionskasse verlieren. Ihr bisheriges Altersguthaben wird auf eine Freizügigkeitseinrichtung Ihrer Wahl übertragen. Kehren Sie später in die Schweiz zurück und haben dann wieder einen Pensionskassenanschluss, müssen Sie die vorhandenen Freizügigkeitsgelder in die neue Pensionskasse einbringen.

  366. Ich habe 20 Jahre in der AHV eibezahlt beim jährlichen Gehalt 89000 Sfr. Wie viel bekomme ich im
    Rentenalters monatliche Rente?

    1. Aufgrund Ihres Einkommens hätten Sie grundsätzlich Anspruch auf eine maximale AHV-Altersrente. Da Sie jedoch keine vollständige Beitragszeit aufweisen, wird Ihre Altersrente entsprechend den fehlenden Beitragsjahren gekürzt und wird sich schätzungsweise auf ca. Fr. 1‘100 im Monat belaufen.

  367. Hallo ich möchte mich nur informiern wie es läuft und was es braucht, da eine Freundin sich scheiden lassen möchte und nach Serbien auswandern möchte mit 40J.

    1. Bei Wohnsitznahme ausserhalb eines EU-/EFTA-Staates kann das gesamte Pensionskassenguthaben als einmalige Kapitalabfindung bezogen werden. Die Schweiz erhebt auf der Auszahlung eine Quellensteuer. Unter gewissen Umständen kann die Quellensteuer zurückgefordert werden. Die Auszahlung kann aber am neuen Wohnsitz ebenfalls besteuert werden – klären Sie dies vor Ort ab.

  368. Meine Partnerin und ich leben seit 6 Jahren im Konkubinat . Sie ist Auslaenderin, wir wohnen im Ausland. Ich bekomme eine AHV-Rente seit Mai 2017. Meine Partnerin hat weder AHV einbezahlt oder gearbeitet.

    1. A) Wenn ich sterbe, hat sie Anrecht auf irgend eine Entschaedigung?.

      Nein, die AHV kennt keine Leistungen an Lebenspartner.

      B) Wenn ich sie heirate:ab wann hat sie Anrecht auf eine AHV-Witwenrente?

      Um Anspruch auf eine Witwenrente zu haben, muss Ihre Frau bei Verwitwung entweder ein oder mehrerer Kinder haben (egal welchen Alters) oder das 45. Altersjahr zurückgelegt haben und mindestens 5 Jahre verheiratet gewesen sein. Zudem muss die Ehe in der Schweiz angemeldet und anerkannt worden sein.

  369. Meine Partnerin und ich leben seit 33 Jahren im Konkubinat. Da ich vor kurzem meine Arbeitsstelle gewechselt habe und die neue PK im Gegensatz zur früheren PK Konkubinatspaare nicht den verheirateten Paaren gleichstellt (meine Partnerin würde im Falle meines Todes komplett leer ausgehen, was ich nicht möchte, da ich rund CHF 600’000.- in die neue PK übertragen habe), haben wir uns entschlossen zu heiraten. Was hat das für Folgen auf die zu erwartende AHV Rente: Wir sind beide Jg. 1957, meine Partnerin vom April, ich vom August. Wir haben bis heute beide immer voll gearbeitet. Heiraten möchten wir im Mai/Juni in diesem Jahr, also im Alter 61. Wir möchten beide in 2 Jahren, d.h. mit 63 aufhören zu arbeiten. Beide nach vollständiger Vollendung des 63. Lebensjahres. Meine Partnerin wird im letzten Jahr das Arbeitspensum auf 60/70% reduzieren. Werden wir eine volle Ehepaar Rente erhalten? Wie hoch wird die Rente in CHF ausgedrückt sein? Reduktion bei Partnerin 6.8%? Reduktion bei mir 13.6%?

    1. Sie können die AHV-Altersrente um 1 oder 2 ganze Jahre vorbeziehen. Machen Sie davon Gebrauch, wird die Rente um 6.8% pro Vorbezugsjahr reduziert. Da Sie Ihre Rente zwei Jahre früher beziehen, wird Ihre Rente um 13.6% gekürzt. Bei Ihrer zukünftigen Frau beträgt die Reduktion 6.8%, da sie die Rente lediglich um 1 Jahr früher bezieht.

      Übersteigen die beiden Einzelrenten die maximalen Leistungen für Ehepaare (Stand 2018: Fr. 3‘525 pro Monat), werden die beiden Renten auf das erwähnte Maximum plafoniert. Die Höhe Ihrer zukünftigen AHV-Leistungen können Sie mit einer Rentenvorausberechnung (siehe: https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung) projizieren lassen.

  370. Ich lebe seit 5 Jahren von meinem Mann getrennt, wir waren auch nur 1Jahr und 6 Monate verheiratet gewesen. Ich werde 2020 pensioniert. Wie sieht meine ahv aus, profitiert mein Mann von mir?

    1. Die Beiträge während der Ehedauer werden je hälftig zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Splitting bei Scheidung.

  371. Kann mir irgendjemand sagen wie ich meine jetztige rentehöhe berechne, wenn ich immer nur im Stundenlohn gearbeitet habe??

  372. Ich bin 63 Jahre alt und habe volle 44 Jahre AHV-Beiträge einbezahlt. Jetzt werde ich die Erwerbstätigkeit aufgeben, von der Pensionskasse und vom Ersparten leben. Die AHV-Rente möchte ich jedoch erst ab 65 beziehen. Ist es richtig, dass ich keine AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige einzahlen muss, da ich ja bereits die 44 Beitragsjahre voll habe, und dann mit 65 trotzdem eine sogenannte Vollrente bekomme

    1. Grundsätzlich zählen nur die Beitragsjahre zwischen dem 21. Altersjahr und dem ordentlichen AHV-Alter. Sie bleiben somit grundsätzlich weiterhin AHV-Beitragspflichtig. Zwar können bei fehlenden Beitragsjahren die Jugendjahre angerechnet werden. Die AHV hat aber auch die Möglichkeit, fehlende Beiträge der letzten 5 Jahre nachzufordern.

  373. Ich gehöre zu denen die Leider nur so um die 76.000im Jahr verdinten
    meine Frage ist was kriege ungefähr. Habe überall geblättert aber ich finde nirgends einen Gescheite Seite zur berechnung.

  374. Ist die Plafonierung für Ehepaare bei absolut Fr. 3,525 oder reduziert sich diese Decke bei unvollständigen Beitragsjahren oder Durchschnittseinkommen unter Fr. 85,000?

    1. Die Plafonierung der AHV-Renten als Ehepaar kommt erst dann zum Tragen, wenn die beiden eigenen AHV-Altersrenten zusammen den Betrag von Fr. 3‘525 übersteigen. Betragen die beiden Renten weniger als das Maximum wird grundsätzlich keine Plafonierung vorgenommen. Sind fehlende Beitragszeiten vorhanden, wird die Plafonierung entsprechend den Fehljahren reduziert.

  375. Guten Tag. Geplante Auswanderung nach Serbien (bin CH 53). Meine Lebenspartnerin (nicht verheiratet ist Deutsche und lebt z.Z. in D.) Ein Vorbezug der Pensionskasse beim Wegzug nach Serbien ist ja kein Problem. Deutschland (EU) sagt man überall das geht nicht – ausser man macht sich selbstständig, was ich eigentlich im Sinne hab. Als Nichtangestellter habe ich aber in D keine Chance an die Gesamtsummer zu kommen, oder? Obwohl ich nicht Sozialversicherungsunterstellt bin.

    1. Solange Sie in einem EU- oder EFTA-Staat der dortigen, obligatorischen Versicherung für Alter, Tod und Invalidität unterliegen, ist eine Barauszahlung des obligatorischen Teils nicht möglich. Unterstehen Sie nicht mehr dem Versicherungsobligatorium, können Sie auch den obligatorischen Teil beziehen. Die Bedingungen für eine Unterstellung der obligatorischen Versicherung wollen Sie bitte vor Ort abklären.

  376. Ich habe eine Frage
    Es geht drum das ich die Schweiz verlassen und nach kroatien ausgewandert bin trotz Schulden bei der Bank,ich habe der Bank ein Vorschlag gemacht das sie den Betrag vom meiner Pensionkasse nehmen sollen jetzt habt die Bank meine vollmacht gesucht und kontonummer und versicherungsnummer der pensioversicherung gesuvht und ich habe alles der bank gegeben
    Ich hoffe das das geht was denken Sie?

    1. Da Sie Wohnsitz in einem EU-/EFTA-Staat nehmen, können Sie lediglich den überobligatorischen Teil Ihres Pensionskassenguthabens beziehen. Dieses können Sie anschliessend aber für die Schuldentilgung verwenden.

  377. Ich möchte eine Rentenvorausberechnung für meine Mutter machen lassen. Mein Vater bezieht bereits eine AHV-Rente.
    Wo muss ich das Formular einreichen? Bei der Ausgleichskasse meiner Mutter oder bei der Kasse die die Altersrente von meinem Vater bezahlt?

    1. Der Antrag ist bei derjenigen Ausgleichskasse einzureichen, die aktuell für den Bezug der AHV-Beiträge zuständig ist. Die Kontaktadressen finden Sie auf http://www.ahv-iv.ch.

  378. Wie hoch faellt ungefaehr meine Rente aus wenn ich 22 Jahre in die AHV eingezahlt habe?

    1. Die Höhe der AHV-Altersrente wird neben der Anzahl Beitragsjahre auch vom massgebenden, durschnittlichen Einkommen beeinflusst und wird sich bei 22 Beitragsjahren zwischen 7’000 Franken und 14’000 Franken im Jahr bewegen (ohne Gewähr).

  379. Woher kommt das Durchschnittseinkommen von Fr. 85’000.–? Ich bin überzeugt, dass es Hundertausende gibt, die ihr Leben lang nie soviel verdient haben, geschweige denn im Durchschnitt, also nie eine Maximalrente erhalten werden.

    1. Bei der Berechnung des massgebenden durchschnittlichen Erwerbseinkommens kommt noch ein Aufwertungsfaktor zum Tragen. Auch allfällige Erziehungsgutschriften fliessen in die Berechnung hinein. Beträgt das massgebende durchschnittliche Erwerbseinkommen Fr. 85‘000 oder mehr, besteht Anspruch auf eine maximale AHV-Altersrente. Bei einem geringeren durchschnittlichen Erwerbseinkommen verringert sich die AHV-Altersrente entsprechend.

  380. Meine Schwiegermutter ist gerade ins AHV-Alter gekommen und hat auf ihrer Abrechnung Beitragslücken (1981-1982 und 1986-1990), obwohl sie verheiratet war und ihr (mittlerweile geschiedener) Ehemann ein hohes Einkommen hatte. Nach meinem Verständnis müsste sein Einkommen nicht nur vor, zwischen und nach diesen Lücken, sondern lückenlos während der ganzen Ehedauer (vor 1980 bis nach 2000) nach dem Einkommenssplitting beiden angerechnet werden. Obwohl ich festgestellt habe, dass das Einkommenssplitting erst 1997 eingeführt wurde, steht im Merkblatt 1.02: “Dabei ist unwichtig, ob die Ehe vor oder erst nach Einführung des Splittings (1. Januar 1997) geschieden worden ist.“ Leider kann ich nirgends mehr Gesetze aus dieser Zeit finden. Was gilt nun?

    1. Grundsätzlich erfolgt die Einkommensteilung erst bei Eintritt des zweiten Rentenfalls sprich, wenn beide Ehepartner eine AHV-Rente beziehen. Bei Scheidungen erfolgt die Einkommensteilung nicht automatisch, sondern erst auf Antrag bei der Ausgleichskasse. Es empfiehlt sich deshalb, bei der Scheidung auch gleich das Einkommenssplitting zu beantragen. Erkundigen Sie sich deshalb bei der Ausgleichskasse, ob ein Antrag auf Einkommensteilung bereits gestellt worden ist oder nicht.

  381. Ich bin im Maerz 1981 nach Australien ausgewandert, und bin nun 65 und habe die AHV Abrechnung erhalten der Betrag ist 330 Schweizer Franken.
    Berchnungsgrundlagen:
    Versicherungsjahre des Jahrgangs 44 Jahre. Volle Versicherungsjahre 10 Jahre, gesamte Versicherungszeit 10 Jahre und 3 Monate.
    Rentenskala 10.
    Massgebendes durchnschnittliches Jahres einkommen 26790 Schweizer Franken.
    Wie ist es moeglich fuer einen Schweizer, mit 330 Schweizer Franken im Monat finanziell zu Existieren.
    Was kann ich machen?

    1. Sie weisen keine vollständige Beitragszeit in der AHV auf und haben somit lediglich Anspruch auf eine Teilrente. In den Jahren, welche Sie nicht in der Schweiz versichert waren, sollten Sie eigentlich im Sozialversicherungssystem Ihres neuen Wohnsitzstaates einen Leistungsanspruch erworben haben. Nehmen Sie deshalb mit der zuständigen Behörde vor Ort Kontakt auf.

  382. Mein Mann ist deutscher Staatsangehöriger und arbeitet auch in Deutschland (Grenzgebiet) er wird ab 2021 die deutsche Regelrente bekommen. Er hat 4 Wintersaisons in der Schweiz gearbeitet. Ich muss bis 2026 arbeiten. bekommen ich/wir dann eine Einzelrente oder eine Ehepaarrente? Wir haben im April 16 geheiratet und leben in der Schweiz.

    1. Gemäss Ihren Schilderungen dürfte Ihr Ehemann Rentenansprüche in der Schweiz erworben haben. Somit erhalten sowohl Sie wie auch Ihr Ehemann eine Rente aus der AHV. Bei verheirateten Personen werden die beiden Einzelrenten ab einem gemeinsamen Betrag von Fr. 3‘525 plafoniert. Die Höhe Ihrer Rente können Sie mit einer Rentenvorausberechnung (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung) simulieren lassen.

  383. Ich bin daran mich mental auf die kommende Rentenzeit vorzubereiten. Was erwartet mich, wie komme ich zu konkreten Zahlen.

  384. Ich werde im 2020 64 Jahren , ich bin Spanierin und lebe seit 2006 mit Mann und Tochter in der Schweiz. Leider habe ich hier kein Job gefunden. Mein Mann ist 9 Jahre jünger als ich , also er wir erst 2030 seine Rente beziehen . Meine Frage ist bekomme ich eine Rente im 2020 oder muss ich warten bis 2030. Seit unsere Ankunft bin ich durch mein Mann AHV versichert. Bekomme ich auch Erziehungsgeld für die Zeit in der Schweiz. Meine Tochter ist 1994 geboren und ist noch Studentin.

    1. Da Sie durch die Beiträge Ihres Ehemannes bei der AHV abgedeckt sind, haben Sie einen eigenen Rentenanspruch erworben. Somit werden Sie bereits im Jahr 2020 Ihre AHV-Rente abrufen können. Bei der Rentenberechnung werden die Erziehungsgutschriften für Kinder unter 16 Jahren mitberücksichtigt.

  385. Ich habe mich und meine frau in der schweiz abgemeldet konnten wir die AHV bei post Oder bank Wie bis jetz in der schweiz zahlen lassen.

    1. Falls Sie weiterhin Anspruch auf AHV-Leistungen haben, können Sie diese auch weiterhin auf eine Bankbeziehung in der Schweiz überweisen lassen.

  386. Ich bin Jahrgang 1956, selbstständig. Meine Frau Jahrgang 1959, Hausfrau, eingebürgerte Brasilianerin, hat nie in der Schweiz gearbeitet. Das einzige Erwerbseinkommen unseres Haushalts ist meines (stark schwankend und sinkend). In früheren Jahren habe ich gut verdient, eine Vorinformation bei der AHV ergab, dass ich mit der Maximalrente rechnen kann. Könnten Sie mir schreiben, wie meine Rente aussieht, wenn ich 65 werde? Erhalte ich nur eine Einzelrente oder eine Ehepaarrente? Wie sieht die Situation bei meiner Frau aus?

    1. Wenn Sie das ordentliche AHV-Alter erreichen, werden Sie zuerst Ihre eigene AHV-Altersrente erhalten. Sobald Ihre Frau das reguläre Rentenalter (= 64 Jahre) erreicht, werden die während der Ehedauer erzielten Einkommen zwischen den Ehegatten aufgeteilt und die Altersrenten neu berechnet. Zusammen dürfen die AHV-Renten aber nicht mehr als Fr. 3‘525 betragen. Mit einer Rentenvorausberechnung (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung) können Sie Ihre zukünftigen Leistungen berechnen lassen.

  387. Guten Tag, Mein Mann (Neuseeländer, arbeitet seit er 26 ist für 9 Jahre hier, heute ist er 35 Jahre alt) und ich Schweizerin (31 Jahre alt) planen im Oktober 2018 die Schweiz zu verlassen und nach Neuseeland zu gehen. Wenn wir uns die Pensionskasse auszahlen lassen, erhalten wir dann noch AHV wenn wir pensioniert sind oder was ist hier zu beachten?

    1. Die Auszahlung einer AHV-Rente ist nicht an allfällige Leistungen aus der beruflichen Vorsorge gekoppelt. Grundsätzlich haben Sie und Ihr Ehegatte Anspruch auf eine AHV-Rente erworben. Bei Wohnsitznahme im Ausland kann es aber sein, dass Sie Ihren Anspruch auf eine Rente verlieren. Die Zentrale Ausgleichskasse hält dies folgendermassen fest: <<Wenn Sie Staatsbürger eines Landes sind, mit welchem die Schweiz kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, verlieren Sie den Anspruch auf Ihre Rente. Sie sind Schweizer Staatsbürger, Staatsbürger eines EU-Staates oder eines EFTA-Staates oder Staatsbürger eines Landes, mit welchem die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, haben Sie weiterhin Anspruch auf Ihre Rente “. Falls Sie keinen Anspruch mehr haben, können Sie unter Umständen eine Rückvergütung Ihrer AHV-Beiträge verlangen. Unter gewissen Voraussetzungen können Sie sich aber auch der freiwilligen AHV unterstellen. Weitere Informationen zur freiwilligen AHV und allfälligen Rentenansprüchen aus dem Ausland finden Sie unter https://www.zas.admin.ch/zas/de/home/particuliers/obligation-d-informer-pour-les-rentiers/quitter-la-suisse/droit-au-paiement-d-une-rente-avs-a-l-etranger.html).

  388. wir sind seit 1996 verheiratet, vorher habe ich über 10 Jahre 100% gearbeitet. von 1996 Bis 2013 war ich Hausfrau und Mutter. Dann 2 Jahre 25% und bis zur Pensionierung 40% tätig sein. Diese wird Im Mai 2021 sein. Mein Mann ist 8 Jahre jünger, und verdiente seit der Heirat immer über 85.000.– Im 2020 werden wir uns scheiden lassen (seit 2014 getrennt) wie wird die AHV aufgeteilt? Brauchen Sie noch mehr angaben? Wird die AHV auch hälftig gesplittet? So dass jeder gleich viel bekommt bei der Pensionierung?

    1. Die während der Ehedauer erzielten Erwerbseinkommen werden bei der Scheidung zwischen den Ehegatten je hälftig aufgeteilt.

  389. kann ein Mann wenn er Geschieden ist noch auf das Maximum Rente kommen ja oder nein.

    1. Ja, auch nach einer Scheidung ist es nicht ausgeschlossen, als Mann weiterhin Anspruch auf eine maximale AHV-Rente zu haben. Voraussetzung dafür ist aber, dass das massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen nach erfolgtem Splitting Fr. 84‘600 oder mehr beträgt.

  390. ich bin deutscher Staatsbürger, lebe in Österreich und habe 9 Jahre und 4 Monate als Grenzgänger in der Schweiz gearbeitet und immer über dem versicherten Lohn verdient. Ich werde ab jetzt bis zu meiner Pensionierung in Österreich arbeiten. Mit welcher Pensionshöhe kann ich rechnen?

    1. Da Sie keine vollständige Beitragsdauer aufweisen, werden Sie eine Teilrente aus der AHV erhalten. Die Höhe Ihrer Rente ist sowohl von den Anzahl geleisteten Beitragsjahren wie auch von dem durchschnittlich erzielten Erwerbseinkommen abhängig. Mit einer Rentenvorausberechnung (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung) können Sie Ihre zukünftigen Ansprüche berechnen lassen.

  391. Mein Vater wird mit 63 Pensioniert , meine Mutter hat nie gearbeitet wie hoch wir die Rente sein?

  392. mich interessiert ob kann mann bekommen ahv Pension schon mitt 54 oder 55 jahren und wegzug ins Ausland? und wie hoch kann man rechnen ahv rente?

    1. Nein, die AHV-Altersrente kann maximal um 2 Jahre (= Alter 62 für Frauen resp. Alter 63 für Männer) früher bezogen werden.

  393. Hallo
    Ich bin 47 jahre alt und ich bin in der Schweiz schon 20 jahre. Ich besitze auch Schweizer Pass. Ich will nach meine heimatland ( Serbia ) zurück, für immer. Kann ich meine Pensionskasse auszahlen lassen? Und wo kann ich mich genau informieren über alles?

    1. Nehmen Sie ausserhalb der EU-/EFTA können Sie nach dem Verlassen der Schweiz das gesamte Pensionskassenguthaben als einmalige Kapitalabifndung beziehen. Bei einer Wohnsitznahme innerhalb der EU-/EFTA können Sie lediglich den überobligatorischen Teil des BVG-Guthabens auszahlen lassen. Der obligatorische BVG-Teil bleibt in der Regel bis zum Pensionierungsalter gesperrt. Über die Steuerfolgen und weitere Punkte können Sie sich unter Quellensteuer bei Wegzug ins Ausland informieren.

  394. Ich habe seit ich 18 Jahre alt war, bis 66 Jahre AHV Beiträge einbezahlt.! Daher meine Frage, verrechnet wurden aber nur 44 Jahre, ist dies die Maximumdauer? Habe ich demnach die letzten 2 Jahre mit den höheren Beiträge(Einkommen) für die AHV, als ich noch 20 Jahre alt war und mein Einkommen klein war ,vergebens die letzten 2 Jahr AHV-Beiträge einbezahlt? Angerechnet wurden mir vom 20 Lebensjahr bis zum 64 Lebensjahr. Wieso wurde schlussendlich, das kleiner Einkommen berücksichtigt ,als ich 20 Jahre alt war und nicht die letzten 2 Jahre ,da würde ich auch auf 44 Beitragsjahre kommen, damit würde doch die AHV Rente auch höher?

    1. Grundsätzlich werden bei Männern die Beitragszeiten vom 21. bis und mit 65. Altersjahr (= 44 Jahre) berücksichtigt (bei Frau bis zum 64. Altersjahr = 43 Jahre). Leisten Sie nach Erreichen des ordentlichen AHV-Alters weiterhin AHV-Beiträge erhöhen diese Ihre Altersrente nicht.

  395. Nach welchen Kriterien richtet sich die maximale / minimale Rente ?

    1. Die Höhe der Altersrente wird grundsätzlich von zwei Faktoren bestimmt. Einerseits muss der Versicherte eine volle Beitragszeit (Männer: 44 Jahre / Frauen: 43 Jahre) aufweisen und andererseits muss das massgebende durschnittliche Jahreserwerbseinkommen Fr. 84’600 (alleinstehend) oder mehr betragen.

  396. Mein Ehemann wird eine Rente in Italien beziehen.(Hat nur da gearbeitet) Werden wir in der Schweiz ein Rente als verheiratetes Ehepaar beziehen? Ich habe ohne Pause einbezahlt in der Schweiz.

    1. Gemäss Ihrer Schilderung war Ihr Ehemann nie der Schweizerischen AHV unterstellt. Somit hat er auch keinen AHV-Anspruch erworben und Sie werden lediglich Ihre eigene AHV-Altersrente erhalten.

  397. Im 2018 werde ich 65 und erhalte somit ab diesem Jahr die AHV-Rente. Im Jahre 2011 habe ich mit arbeiten aufgehört und habe daher bis zu diesem Jahr Beiträge an die AHV als Nichterwerbstätiger zu leisten. Werden bei der Rentenberechnung auch die von mir geleisteten Beträge (bzw. umgerechnet die einzelnen Jahresbeträge) berücksichtigt?

    1. Ja, bei der Berechnung Ihre AHV-Altersrente werden die von Ihnen geleisteten Beiträge als nichterwerbstätige Person mitberücksichtigt.

  398. Guten Tag, ich wohne seit 1995 in der Schweiz und werde wohl hier bleiben, war 24 Jahre alt wenn ich anfing hier zu arbeiten, Jahrgang 1970, fehlen mir jetzt 4 Jahre Beitragsleistung und damit 9.2 % bei meiner Pensionierung?
    Freundliche Grüsse,
    Jan-Willem van Veen

    1. Guten Tag Jan

      Korrekt. Weisen Sie keine vollständige Beitragsdauer auf, wird Ihre Rente pro fehlendes Beitragsjahr um rund 2.3% gekürzt. Da Sie erst ab 1995 in die AHV einbezahlt haben, wird sich Ihre Rente um ca. 9.2% kürzen.

  399. Ich werde im April 2019 ordentlich mit 65 Jahren Pensioniert. AHV – Beiträge bezahle ich ohne Unterbruch seit dem 20. Lebensjahr. Meine Frau hat bereits eine AHV-Rente, die sie seit ihrem 62 Geburtstag, also 2 Jahre früher, bezieht. Gearbeitet hat sie seit 1982 nicht mehr, da sie mit Kindererziehung und Haushalt beschäftigt war. Kann ich mit einer maximalen Rente rechnen. Wie sieht es aus, wenn ich mich 5 Monate eher Frühpensionieren lasse. Muss ich dann weiterhin AHV-Beiträge einzahlen und gibt es eine Kürzung?

    1. Ihre Beitragspflicht endet erst mit dem Erreichen des ordentlichen AHV-Alters. Somit bleiben Sie auch bei einer vorzeitigen Erwerbsaufgabe weiterhin beitragspflichtig. Die Auswirkungen auf Ihre AHV-Altersrente Ihrer um 5 Monate früheren Erwerbsaufgabe dürften wohl nur marginal ausfallen. Wie hoch Ihre Rentenleistungen als Ehepaar ausfallen, können Sie mit einer Rentenvorausberechnung (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung) in Erfahrung bringen.

  400. Wie viel Jahreseinkommen benötigt ein Ehepaar, damit bei vollständiger Beitragsdauer die Maximalrente (für beide) erreicht wird? Müssen beide Ehepartner ein minimales durchschnittliches Jahreseinkommen von Fr. 84’600 haben oder reicht – da die Rente am Schluss plafoniert wird – das eineinhalbfache Einkommen (also Fr. 126’900)?

    1. Bei Ehepaaren ist es nicht nötig, dass beide das maximale Einkommen (Fr. 84‘600 im Jahr) erreichen, um auf maximale Leistungen als Ehepaar zu kommen. Bereits ab einem gemeinsamen Einkommen von ca. Fr. 100‘000 sollten Sie Anspruch auf maximale Leistungen als Ehepaar haben.

  401. Aktuell beziehe ich eine AHV Einzelrente und ab März 2018 erhalten meine Frau und ich die maximale Ehepaarrente von 42300.-
    Im Dezember 2017 erhielten wir den Rentenbescheid und stellen fest, dass unterschiedliche Beträge ausbezahlt werden: auf mein Konto fliessen monatlich 1770.- und auf das Konto der Frau 1755.-
    Woraus erklärt sich der Unterschied?

    1. Massgebend für die Altersrente ist das durchschnittlich erzielte Erwerbseinkommen. Da Sie eine leicht höhere Rente als Ihre Frau erhalten, ist Ihr massgebendes Durschnittseinkmmen etwas höher als bei Ihrer Frau ausgefallen.

  402. obwohl wir beide (Kollegin) das Maximum der AHV rRente erhalten bekomme ich monatlich 81.- Franken weniger als meine Kollegin. Wie entatehen solche differenzen?

    1. Massgebend für die Höhe der AHV-Altersrente sind zwei Faktoren: die Beitragsdauer und das massgebende durchschnittliche Erwerbseinkommen. Weisen Sie eine volle Beitragsdauer (sprich 44 Jahre als Mann resp. 43 Jahre als Frau) auf, haben Sie Anspruch eine volle AHV-Rente. Bei fehlenden Beitragsjahren erhalten Sie eine Teilrente. Die Vollrente sagt aber noch nichts über die Höhe der AHV-Altersrente aus. Diese wird vom durchschnittlichen Erwerbseinkommen beeinflusst. Um eine maximale Vollrente zu erhalten, ist ein massgebendes durchschnittliches Jahreseinkommen von Fr. 84‘600 nötig.

  403. Ich werde im Dezember 65, meine Ehefrau erst in 6 Jahren 64. Sie war nie angestellt und hatte auch nie AHV Beiträge bezahlt. Wie hoch ist die Ehepaarrente in 6 Jahren (Bei mir ist es das Maximum von Fr, 2’350.-).

    1. Während der Ehedauer ist Ihre Frau grundsätzlich durch Ihr erzieltes Einkommen abgedeckt gewesen. Nach dem Sie das ordentlichen AHV-Alter erreichen, hat Ihre Frau neu als nichterwerbstätige Person AHV-Beiträge zu leisten (ansonsten können fehlende Beitragsjahre und empfindliche Renteneinbussen entstehen). Sobald Ihre Frau das AHV-Alter erreicht, werden die während der Ehedauer erzielten Einkommen zwischen den Ehegatten aufgeteilt und die Altersrenten neu berechnet. Mit einer Rentenvorausberechnung können Sie Ihre zukünftige Leistungen als Ehepaar in Erfahrung bringen (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung).

  404. Ich werde dieses Jahr 65 jährig, meine Ehefrau wird in 6 Jahren 64, sie war nie Erwerbstätig und hat nie AHV einbezahlt. Habe ich in 6 Jahren trotzdem anrecht auf eine Ehepaarrente und wie hoch wird sie ausfallen.

    1. Seit einigen Jahren erhält jeder Ehepartner eine eigene AHV-Altersrente. Bei Ehepaaren werden die beiden Renten aber auf maximale Leistungen als Ehepaar (Fr. 3‘525 / Monat) plafoniert. Sobald Ihre Frau das ordentliche AHV-Alter erreicht und ihre eigenen Altersrente beansprucht, werden Sie somit zwei AHV-Altersrenten (eine für Ihre Frau, eine für Sie) erhalten. Fallen die beiden Renten höher als die erwähnten Fr. 3‘525 monatlich aus, werden Ihre Leistungen auf diesen Betrag plafoniert. Die Höhe Ihrer Altersrenten ist von den Anzahl Beitragsjahren und dem durchschnittlich massgebenden Jahreseinkommen abhängig. Mit einer Rentenvorausberechnung können Sie Ihre zukünftigen Altersleistungen in Erfahrung bringen.

  405. Meine Frau wird dieses Jahr ordentlich pensioniert. Sie möchte nach der Pensionierung weiterarbeiten. Erhält Sie dann auch eine AHV Rente? Muss weiterhin AHV Beitrag bezahlt werden?

    1. Der Bezug der AHV-Altersrente muss von der versicherten Person angemeldet werden – eine automatische Auszahlung bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters erfolgt nicht. Wenn Ihre Frau über das AHV-Alter hinaus erwerbstätig bleibt und Sie nicht auf die AHV-Rente Ihrer Frau angewiesen sind, kann sich möglicherweise ein Aufschub der Altersrente lohnen. Der Aufschub muss wie auch der Abruf der Rente schriftlich angemeldet werden. Unter AHV Aufschub finden Sie den Rentenzuschlag und weitere Informationen zum flexiblen Rentenalter vor.

      Wer über das reguläre AHV-Alter hinaus erwerbstätig ist, hat weiterhin AHV-Beiträge zu leisten. Übersteigt das Erwerbseinkommen den AHV Freibetrag von CHF 16‘800 p.a. (resp. CHF 1‘400 im Monat), werden auf dem übersteigenden Teil weiterhin AHV-Beiträge fällig.

  406. Ich wohne und arbeite in der Schweiz seit 6 Jahren (Ursprungsland:Polen). In Sommer 2018 werde ich die Schweiz verlassen. Habe ich einen Anspruch auf Rente in der Schweiz?

    1. Als EU-/EFTA-Bürger haben Sie abgesehen von wenigen Ausnahmen Anspruch auf eine AHV-Altersrente erworben. Da Sie keine vollständige Beitragsdauer in der AHV aufweisen, werden Sie eine Teilrente erhalten. Weitere Informationen zum Rentenbezug aus dem Ausland finden Sie in der AHV-Broschüre „Die Schweiz verlassen“.

  407. Ich habe nach der Geburt des ersten Kindes Jg.92. aufgehört zu arbeiten.Während 16 Jahren war ich vollumfänglich Hausfrau und Mutter von 2 Kindern. Habe seit 2010 wieder ein Arbeitspensum von 40%. Habe ich anspruch auf eine volle Rente wenn ich in 18 Monate pensioniert werde?

    1. Anspruch auf eine volle AHV-Rente erhalten Sie, wenn Sie ein vollständige Beitragsdauer (bei Frauen = 43 Jahre) aufweisen sprich, Sie müssen vom 21. bis zum 64. Altersjahr AHV-Beiträge geleistet haben. Während der Ehedauer ist der nichterwerbstätige Ehegatte in der Regel durch den erwerbstätigen Ehepartner abgedeckt. Eine volle Rentendauer bedeutet aber nicht, dass Sie auch Anspruch auf eine maximale AHV-Altersrente haben. Diese erhält man nur, wenn das durchschnittlich massgebende Jahreseinkommen Fr. 84’600 oder mehr beträgt.

  408. Ich habe nur die AHV-Rente. Meine Zusatzrente war eine von mir Gegründete Firma die aber mittlerweile Konkurs ist, also die Zusatzrente hat sich in Luft aufgelöst. Besteht die Möglichkeit einer Rentenerhöhung?

    1. Nein, nach dem AHV-Alter geleistete AHV-Beiträge erhöhen Ihre eigene Altersrente leider nicht. Falls Ihre Rente aber nicht ausreicht, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Ergänzungleistungen. Wenden Sie sich deshalb an Ihre AHV-Ausgleichskasse.

  409. Mein Mann ist 71 und ich werde dieses Jahr 64. Seit ich nicht mehr arbeite, (4 Jahre) muss ich jedes Quartal AHV-Beiträge einzahlen.
    Wenn diese Beiträge als Hausfrau nicht geleistet werden, ist dann die AHV der Frau gekürzt?

    1. Hat einer der beiden Ehegatte das AHV-Rentenalter noch nicht erreicht, bleibt dieser weiterhin AHV-Beitragspflichtig. Kommen Sie der Beitragspflicht nicht nach, führt dies zu fehlenden Beitragszeiten, was zu einer Kürzung der entsprechenden AHV-Altersrente führt. Fehlende Beitragszeiten können unter gewissen Voraussetzungen innerhalb von 5 Jahren nachbezahlt werden.

  410. Ich bin mit meinem Mann 2001 aus Ungarn in die Schweiz gezogen. Er war damals 34 Jahre alt, ich 31. Wir haben vorher in Ungarn die Beiträge in die staatliche Pensionskasse bezahlt. In der Schweiz angekommen hat nur mein Mann gearbeitet und AHV-Beiträge bezahlt. Ich war 12 Jahre lang mit den Kindern zu Hause und habe keine Beiträge bezahlt, erst seit 4 Jahren bin ich wieder arbeitstätig und bezahle die Beiträge. Mein Mann verdient deutlich mehr als der Durchschnittslohn, ich deutlich weniger. Wir wurden 2014 eingebürgert. Ungfähr mit wieviel AHV Rente können wir rechnen, wenn wir bis zum Pensionierungsalter arbeiten und Beiträge leisten? Gibt es da z.B. für mich eine Minimumrente?

    1. Bei einer vollständigen Beitragsdauer beträgt die minimale AHV-Altersrente Fr. 1’175 und die maximale Altersrente Fr. 2’350 im Monat. Bei nichtvollständiger Beitragsdauer wird die Rente entsprechend reduziert. Mit einer Rentenvorausberechnung (siehe: https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung) können Sie Ihre zukünftige AHV-Altersrente simulieren lassen.

  411. Ich bin 68 und beziehe seit der ordentlichen Pensionierung eine AHV-Einzelrente, die rund 60 Franken unter der Maximalrente von 2350 Franken liegt. Seit meiner Pensionierung arbeite ich als selbstständig Erwerbender weiter und bezahle auf meinem Einkommen weiterhin AHV-Beiträge. Meine Frau (60) ist ebenfalls noch berufstätig. Werden bei Ihrer Pensionierung meine jetzt geleisteten Beiträge bei der Festlegung der Ehepaar-Rente berücksichtigt werden?

    1. Nein, da Ihre Frau selber ein Erwerbseinkommen erzielt, werden Ihre Einkünfte nach dem AHV-Alter nicht mehr gesplittet.

  412. Meine Frau (07/1954) gedenkt, bis 65 zu arbeiten. Rente ab 08/18 = 1633, ab 09/19 = 1770 (plafoniert). Meine (08/1954) Rente ab 09/19 = 1755 (plafoniert). Wie würde sich ein Aufschub des Rentenbezugs meiner Frau auf die plafonierten Renten auswirken?

    1. Der Zuschlag wird aufgrund der Summe der tatsächlich aufgeschobenen Renten bestimmt. Der ermittelte Zuschlag wird zum Rentenbetrag zum Zeitpunkt des Abrufes zur Altersrente dazugezählt und erhöht die Altersrente auch bei einer Plafonierung. Ihre Frau schiebt ihre Altersrente (Fr. 1‘633) um 1 Jahr auf und hat somit Anspruch auf einen Zuschlag von 5.2% (= Fr. 85). Somit wird sich die plafonierte Altersrente Ihrer Frau von Fr. 1‘770 auf rund Fr. 1‘855 erhöhen. Ihre eigene plafonierte Altersrente bleibt unverändert (Fr. 1’755).

  413. Guten Tag

    Eine Rentenvorausberechnung hat gezeigt, dass ich keine Beitragslücken habe jedoch (vor allem in den letzten Jahren) das durchschnittliche Jahreseinkommen nicht erreicht habe.

    Ist es möglich, dass ich für die letzten 5 Jahre mit zusätzlichen Einzahlungen dieses durchschnittliche Einkommen nachträglich noch erhöhen kann?
    Eine Rentenvorausberechnung hat gezeigt, dass ich keine Beitragslücken habe jedoch (vor allem in den letzten Jahren) das durchschnittliche Jahreseinkommen nicht erreicht habe. Ist es möglich, dass ich für die letzten 5 Jahre mit zusätzlichen Einzahlungen dieses durchschnittliche Einkommen nachträglich noch erhöhen kann?

    1. Nein, es ist nicht möglich freiwillig höhere AHV-Beiträge zu leisten.

  414. Hallo
    Wir möchten im Alter von 45 nach Deutschland zurück, nachdem wir 12 Jahre in der Schweiz gewohnt und gearbeitet haben.
    Wir werden in den ersten Jahren in D nicht arbeiten.
    Wie verhält sich das mit der Auszahlung der PK?
    Der überobligatorische Teil kann ausbezahlt werden.
    Ist dieser steuerfrei, auch in Deutschland?
    Können wir aus dem obligatorischen Teil für die Whg, die wir dort selbst nutzen und bereits gekauft, bzw. finanziert haben etwas beziehen als EK?
    Besten Dank für eine Antwort.

    1. Guten Tag

      Nehmen Sie Wohnsitz in einem EU/EFTA-Staat kann lediglich das überobligatorische Pensionskassenguthaben als einmalige Kapitalabfindung bezogen werden. Der obligatorische Teil bleibt grundsätzlich bis zum Erreichen des Rentenalters auf einem Freizügigkeitskonto stehen. Der obligatorische Teil kann aber bei Erwerb von selbstbenutztem Wohneigentum bezogen werden. Da Sie bei Bezug des Guthabens keinen Wohnsitz mehr in der Schweiz haben, wird eine Quellensteuer erhoben. Diese kann unter gewissen Voraussetzungen zurückgefordert werden. Bitte beachten Sie aber, dass die Auszahlung in Ihrem neuen Wohnsitzstaat möglicherweise einer Besteuerung unterliegt. Klären Sie dies vorgängig mit einem Steuerberater oder der zuständigen Stellen in Deutschland ab.

  415. Guten Tag

    Ich, 26, wohnhaft im Kt. BE, werde im nächsten Jahr in ein nicht EU/EFTA Land auswandern und möchte mir die BVG auszahlen lassen. Ist es steuertechnisch interessanter, das Kapital noch hier in der Schweiz „normal“ versteuern zu lassen, oder besser erst nach Abmeldedatum durch Quellensteuer?

    1. Guten Tag

      Da Sie Ihr BVG-Guthaben aufgrund eines Wegzuges ins Ausland beziehen, wird auf dem Kapitalbezug eine Quellensteuer erhoben. Die Kapitalleistung wird am Ort der Vorsorgestiftung erhoben und kann unter gewissen Voraussetzungen (u.a. Doppelbesteuerungsabkommen mit CH vorhanden) zurückverlangt werden. Eine ‚normale‘ Besteuerung zum Kapitalauszahlungssteuertarif ist in Ihrer Situation nicht möglich, da Sie die Voraussetzungen für eine Barabfindung in der Schweiz (Erreichen des Pensionierungsalters, Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit, Erwerb von selbstbenutztem Wohneigentum) nicht erfüllen.

  416. Ich bin seit 10 Jahren mit meiner Thailaendischen Frau nach Schweizer Recht verheiratet. Wir leben in Thailand, meine Frau hat weder in der Schweiz gearbeitet noch gewohnt. Wir sind beide gegen die 60 Jahre alt. nun meine Frage: Hat meine Frau Anrecht auf AHV-Rente?

    1. Da Ihre Frau nicht in der Schweiz wohnhaft war, hat sie selber keinen eigenen Anspruch auf eine AHV-Altersrente erworben. (Falls Ihre Frau aber in der Schweiz gewohnt hat, hätte Sie für diese Zeit einen Anspruch erworben). Möglicherweise würde aber bei Ihrem Ableben ein Anspruch auf eine Witwenrente bestehen: Frauen, deren Ehegatten verstorben ist, wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung mindestens ein Kind haben oder wenn sie, ebenfalls zum Zeitpunkt der Verwitwung das 45. Altersjahr zurückgelegt haben und mindestens 5 Jahre verheiratet waren, haben Anspruch auf eine Witwenrente. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Witwenrente“.

  417. Meine Frau wird im nächsten Jahr 64. Sie möchte die AHV-Rente erst mit 65 beziehen. Ich, 70 Jahre alt erhalte im Moment den max. AHV-Betrag als Rente, d.h. Fr. 28200. Die max. Ehepaarrente liegt bei Fr. 42300. Was bedeutet das für meine Frau?

    1. Guten Tag

      Meldet Ihre Frau den Aufschub der Altersrente innerhalb 12 Monaten schriftlich an, wird Sie auf Ihrer gesplitteten AHV-Altersrente einen entsprechenden Zuschlag erhalten. Auch wenn Sie als Ehepaar maximale Leistungen erhalten, wird der Zuschlag für den Aufschub gewährt.

  418. Ich habe von 1970 bis 2001 bei der Post 100% gearbeitet. Ab 1.06 2001 erhalte ich eine volle IV Rente. Ab 1.02. 2018 werde ich AHV-Rente erhalten. Wieso bekomme ich nicht eine Vollrente von 2350Fr.

    1. Guten Tag

      Die Höhe der Altersrente ist sowohl von den Anzahl geleisteter Beitragsjahre wie auch von Ihrem durchschnittlich erzielten Erwerbseinkommen abhängig. Eine maximale AHV-Altersrente setzt eine vollständige Beitragsdauer (43 Jahre als Frau resp. 44 Jahre als Mann) und ein massgebendes, durschnittliches Erwerbseinkommen von CHF 84’600 p.a. voraus.

  419. Ich bin jetzt 62 Jahre alt und habe (ausser 10 Jahre) als Angestellter gearbeitet und AHV Beiträge geleistet. Meine Frau ist bereits pensioniert und bekommt CHF 1,945.– inkl. Zusatzleitungen. Wie hoch wird ca. meine monatliche Rente sein bei eine vorzeitige Pensionierung (z.B. 2018)?

    1. Guten Tag

      Die Höhe Ihrer Rente ist neben der Beitragsdauer auch von Ihrem durchschnittlichen Erwerbseinkommen abhängig. Mit einer Rentenvorausberechnung können Sie Ihre Leistung von Ihrer AHV-Ausgleichskasse berechnen lassen. Das Formular und weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung. Beziehen Sie Ihre Rente um 1 Jahr vor, wird Ihre Rente um 6.8% resp. bei einem Vorbezug von 2 Jahren um 13.6% reduziert. Ein früherer Bezug ist nicht möglich.

  420. Ich Schweizerin, lebe in Lugano, bin seit “ Jahren vorpensioniert und erhalte somit meine Pension. Mein Mann ist Grenzgänger, lebt in Italien und geht nächstes Jahr in Pension. Wie und an wen wird unsere Rente ausbezahlt werden?

    1. Guten Tag

      Hat Ihr Ehemann Rentenansprüche in der Schweiz erworben, kann er ab dem ordentlichen AHV-Alter (65 Jahre) seine Altersleistungen beanspruchen. Als Ehepaar wird auf diesen Zeitpunkt ein sogenanntes Einkommenssplitting vorgenommen. Zudem unterstehen Leistungen an Ehepaare einer Plafonierung. Mit einer Rentenvorausberechnung Ihrer AHV-Ausgleichskasse können Sie sich die zukünftigen Rentenleistungen simulieren lassen.

  421. Habe meinen Rentenentscheid erhalten und werde per 1.1.2018 eine volle Rente erhalten (CHF 2’350.-). Meine Frau ist 10 Jahre jünger und arbeitet noch ca. 40-50% bis zur AHV-Rente. Wir haben 2 Kinder. Erhält meine Frau automatisch auch eine Vollrente (d.h. Ehepaarrente von 150%) oder ist für ihre Rentenberechnung ihr (eher tieferes) Einkommen massgebend?

    1. Guten Tag

      Sobald Ihre Ehefrau das ordentliche Rentenalter erreicht, wird das sogenannten Einkommenssplitting zwischen den Ehegatten vorgenommen und Ihre AHV-Altersleistungen neu berechnet. Dabei wird das effektive Erwerbseinkommen Ihrer Frau berücksichtigt. Einen automatischen Anspruch auf maximale AHV-Leistungen als Ehepaar besteht nicht.

  422. Guten Tag
    Ich bin Italiener und beabsichtige mit 60 Jahren zurück in meiner Heimat zurückzukehren mit meiner Ehefrau (Doppelbürgerin IT-CH). Wir werden uns hier in der Schweiz komplett abmelden und ich werde den Ausländerausweis abgeben.
    Pensionskasse : kann ich den gesamten Betrag (Stand 60 Jahre) auszahlen lassen?
    AHV : wie sieht es hier aus? bekomme ich mit 60 eine Rente? Wie hoch?
    3.Säule : bekomme ich auch hier den Betrag?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    1. Guten Tag

      Die AHV-Altersrente erhalten Sie grundsätzlich erst ab dem ordentlichen AHV-Alter (= 65 Jahre als Mann). Gegen eine lebenslange Rentenkürzung können Sie die AHV-Rente um 1 oder 2 ganze Jahre vorbeziehen (= Einbusse von 6.8% resp. 13.6%). Da Sie bei Verlassen der Schweiz mit Alter 60 keine volle Beitragsdauer (= 44 Jahre) aufweisen, wird Ihre AHV-Altersleistung um die fehlenden Beitragsjahre reduziert.

      Das Guthaben der Säule 3a können Sie vollständig beziehen. Falls Ihre Pensionskasse einen vollen Kapitalbezug mit Alter 60 vorsieht, können Sie das Guthaben bereits in der Schweiz aus Altersgründen beziehen. Beziehen Sie die Gelder aus einem EU-/EFTA-Land, können Sie erst über das ganze Guthaben verfügen, wenn Sie im neuen Wohnsitzland nicht mehr der gesetzlichen Versicherung unterstehen. Falls Sie die Gelder aus dem Ausland beziehen, gilt es zu beachten, dass die Schweiz eine Quellensteuer erhebt (welche unter gewissen Voraussetzungen zurückgefordert werden kann) und Ihr neuer Wohnsitzstaat die Leistungen möglicherweise besteuert und diese Steuern höher als in der Schweiz ausfallen können.

  423. Frage: Wie verteilt sich der Anteil meiner Frau, AHV und Pension zu unserer gemeinsamen Steuererklärung. Meine Frau wehrt sich dagegen, mir einen Beitrag an die Steuern zu leisten. Sie bezahlt lediglich ihre Krankenkasse. Sie besitzt auch ein schönes Vermögen aus ihrer Erbschaft der Eltern. Vielleicht haben Sie mir einen Ratschlag, den ich bestens verdanke.

    1. Guten Tag

      In rechtlich und tatsächlich ungetrennt lebender Ehe haften die Ehegatten für die Gesamtsteuer grundsätzlich solidarisch. Aus rechtlicher Sicht wären somit beide Ehegatten verpflichtet für die Steuern aufzukommen. Wie die konkrete Beteiligung aber erfolgen soll, hat jedes Ehepaar selber zu klären.

  424. Guten Tag, ich bin bald mit 60 frühpensioniert und ziehe mit Frau (43) und Sohn (3) ins Ausland (Asien). Gemäss AHV-Rentenberechnung soll ich dank Beiträgen in Jugendjahren (3 Jahre Anrechnung) mit 65 Fr. 2’155/mt. Erhalten (Skala 42).
    Muss ich also keine freiwilligen Beiträge mehr bezahlen (3 Jugendjahre genügen)? Würde ich freiwillig 5 Jahre bezahlen, würde meine mtl. Rente dann höher ausfallen? Ist meine Frau mitversichert während der ersten 5 Jahre im Ausland, falls ich für mich freiwillige Beiträge bezahle? Oder muss sie separat „abrechnen“?

    1. Guten Tag

      Gemäss der Vorausberechnung der AHV stützt sich Ihre AHV-Ausgleichskasse auf Rentenskala 42 ab. Somit weisen Sie zwei fehlende Beitragsjahre auf, was zu einer Reduktion der AHV-Altersrente führt. Zahlen Sie freiwillig in die AHV ein, können Sie fehlende Beitragszeiten vermeiden. Die Anmeldung bei der freiwilligen AHV muss jeder Ehegatte für sich selber vornehmen.

  425. hallo ich bin verheiratet und beziehe schon Rente meine Frage muss man ehepaarrente beziehen oder gibt es auch seperate renten da mein mein wenige jahre in der schweiz hat. mfg.

    1. Guten Tag

      Solange Ihr Ehegatte das reguläre AHV-Alter noch nicht erreicht hat, erhalten Sie Ihre eigene AHV-Altersrente. Sobald Ihr Ehegatte das ordentliche Rentenalter erreicht, werden die Renten neu berechnet. Allfällige fehlende Beitragsjahre können zu einer Rentenkürzung führen. Lassen Sie sich deshalb Ihre Altersleistungen von der Ausgleichskasse vorausberechnen.

  426. Bin Neuseeländerin mit Schweizer verheiratet. Habe in Italien gewohnt und seit 2015 die AHV 280 CHF von der Schweiz bekommen. Nun sind wir nach Neuseeland zurück ausgewandert und nun schreibt mir die AHV, dass ich keine AHV mehr bekomme, da mein Mann Schweizer ist und ich nicht mehr in Italien wohne. Das kann doch nicht sein?

    1. Guten Tag

      Staatsbürger der Schweiz oder eines EU-/EFTA-Landes haben grundsätzlich Anspruch auf eine AHV-Rente, auch wenn sie im Ausland wohnen.

      Gleiches gilt für Staatsbürger eines Landes, mit welchem ein Sozialversicherungsabkommen mit der Schweiz besteht. Besteht jedoch kein Sozialversicherungsabkommen verlieren Sie den Anspruch auf Ihre AHV-Rente. Unter gewissen Voraussetzungen können Sie aber eine Rückvergütung der AHV-Beiträge verlangen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/rueckkehr/rueckkehrhilfe/sozialversicherungen.html.

  427. Nach 7 Jahren Spanienaufenthalt bin ich nun seit 7 Monaten zurueck in der Schweiz und bin 59 jéhrig. Nun will ich nach Montenegro wieder auswandern. Kann ich mir das BVG Geld auszahlen lassen? Wie wird das BVG Geld besteuert, mein Wohnsitz jetzt ist Winterthur? Wie wuerde das BVG Geld besteuert wenn ich bei der Abmeldung ins Ausland im Kt. Schwyz wohnen wuerde?

    1. Guten Tag

      Auf Pensionskassengelder, welche ohne Wohnsitz in der Schweiz bezogen werden, wird eine Quellensteuer erhoben. Die Quellensteuer wird am Sitz der Vorsorgestiftung erhoben. Falls ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz besteht, kann die Quellensteuer unter gewissen Voraussetzungen zurückgefordert werden. Beachten Sie aber, dass die Kapitalabfindung am neuen Wohnsitzort möglicherweise ebenfalls einer Besteuerung unterliegt.

  428. Guten Tag
    – Ich werde am 1.3.2019 pensioniert. Meine Frau am 1. Dez. 2020.
    Frage: Wie hoch ist meine Rente ab dem 1.3.2019
    a) Fr. 2`350.00
    b) 3`525.00
    – c) Wie hoch wäre die Ehepaarrente (zusammen) wenn meine Frau auch am 1.3.2019 die Rente vorbeziehen würde

    1. Guten Tag

      Sie erreichen vor Ihrer Frau das ordentliche Rentenalter und werden somit zuerst Ihre eigene AHV-Altersrente erhalten. Falls Sie die Voraussetzungen (keine fehlenden Beitragsjahre, Höhe des durchschnittlichen massgebenden Einkommens) erfüllen, werden Sie eine Rente von Fr. 2‘350 erhalten. Falls Sie die Voraussetzungen für maximale Leistungen als Ehepaar erfüllen, werden Sie ab ordentlichem Rentenalter Ihrer Frau gemeinsam max. Fr. 3‘525 erhalten. Bezieht Ihre Frau die AHV-Altersrente früher, erfolgt auf ihrem Rentenanteil eine lebenslange Rentenkürzung (6.8% für 1 resp. 13.6% für 2 Jahre). Die genauen Leistungen können Sie mit einer Rentenvorausberechnung bei Ihrer AHV-Ausgleichskasse in Erfahrung bringen.

  429. Wo und wie kann ich für meine eine AHV-Rente anfechten, wenn es plötzlich von Fr. 1670.– auf Fr. 1380.– abgesezt geworden ist, weil meine Frau 64 ist und AHV-Rente bekommt?

    1. Guten Tag

      Erreicht der Ehepartner ebenfalls das ordentliche Rentenalter, wird die eigene AHV-Altersrente neu berechnet. Zudem unterliegen die AHV-Leistungen als Ehepaar einer Pflafonierung. Sind Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden, können Sie bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse innerhalb 30 Tage eine Einsprache machen.

  430. Guten Tag
    Ich (weiblich) werde mit 59Jahren und 8 Monaten frühzeitig in Pension gehen. Bis 64 werde ich die Minimalrente einzahlen. Wird sich meine AHV-Rente dadurch verkleinern oder bekomme ich noch immer die volle Rente. Ich habe seit dem 20. Altersjahr immer einbezahlt.

    1. Guten Tag

      Leisten Sie lediglich noch AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person, kann dies Ihre spätere Altersrente reduzieren. Sinnvollerweise wenden Sie sich an Ihre AHV-Ausgleichskasse um sich über die Auswirkungen zu informieren.

  431. Wie wird die Erziehungsgutschrift berechnet?
    Wird diese nach der Scheidung gesplittet?

    1. Guten Tag

      Falls die Eltern eine gemeinsame elterliche Sorge für die Kinder vereinbart haben, können Sie bestimmen, ob einer der beiden Elternteile die Erziehungsgutschrift erhalten soll oder ob diese je hälftig gutgeschrieben wird. Die Berechnung der Erziehungsgutschriften und weitere Informationen finden Sie im Merkblatt der AHV https://www.ahv-iv.ch/p/1.07.d

  432. Mein Partner und ich (71 und 67 Jahre alt) kommen zusammen auf ein AHV-Renteneinkommen von Fr. 47’580. Wir erwägen zu heiraten und fragen uns derzeit, ob wir als Ehepaar mit der Maximalrente von Fr. 42’300 rechnen können oder ob sie analog des Ist-Zustandes (beide nicht die maximale Einzelrente) berechnet wird.

    1. Guten Tag

      Als Ehepaar werden Ihre AHV-Altersleistungen auf maximal Fr. 42‘300 plafoniert. Somit würden Sie nach der Heirat weniger AHV-Renten als heute erhalten. Da eine Heirat aber auch Auswirkungen auf weitere Ebenen (z.B. Hinterbliebenenleistungen, Erbansprüche, Steuern usw.) hat, gilt es die Folgen der Heirat umfassend zu prüfen.

  433. Ich bin jetzt 42 Jahre alt und habe die letzten 22 Jahre als Angestellter gearbeitet und AHV Beiträge geleistet. Meine Frau aus Hong Kong, welche ich vor 5 Jahren geheiratet habe, hat die letzten 5 Jahre auch in der Schweiz gearbeitet. Jetzt möchten wir nach Hong Kong auswandern aber weiterhin in die freiwillige AHV einzahlen. Angenommen wir werden für immer dort bleiben, wie wird dann unsere Rente berechnet? Die Renten Skala 44 ist ja nichts aussagend da wir die nächsten 23 Jahre in die freiwillige AHV einzahlen werden.

    1. Guten Tag

      Weisen Sie keine vollständige Beitragsdauer (= 44 Jahre als Mann) auf, wird Ihre AHV-Altersrente entsprechend gekürzt. Mit dem Anschluss an die freiwillige AHV können Sie fehlende Beitragsjahre vermeiden. Die geleisteten freiwilligen AHV-Beiträge werden mit den geleisteten Einkommensbeiträgen für die Rentenberechnung berücksichtigt. Beachten Sie zudem, dass Sie sich nur unter gewissen Voraussetzungen und innerhalb einer gewissen Frist der freiwilligen AHV anschliessen können. Informationen zur freiwilligen AHV finden Sie unter https://www.zas.admin.ch/zas/de/home/particuliers/cotiser-a-l-avs-ai-facultative/adherer-a-l-assurance-facultative.html.

  434. Guten Tag,
    Ich werde im 2027 und mein Mann 2028 pensioniert.
    Ich habe immer gearbeitet, bis unsere Kinder zur Welt kamen, dann habe ich nicht mehr gearbeitet und erst nach 14 Jahren wieder angefangen Teilzeit zu arbeiten. Nun werde ich auf Ende Jahr aus gesundheitlichen Gründen kündigen und die 10 Jahre bis zur Pensionierung zu Haus & Hof schauen.
    Nun meine Frage: Wie gross wird unsere AHV-Lücke sein, wenn ich 10 Jahre nichts einzahle???
    Danke für Ihre Antwort.

    1. Guten Tag

      Falls Ihr Ehemann erwerbstätig ist und den doppelten, minimalen AHV-Beitrag leistet, sind Sie durch Ihren Ehegatten abgedeckt.

  435. Ich bin im 60 zigsten Lebensjahr und überlege mich pensionieren zu lassen. Da ich finanziell abgesichert bin kann ich mein aufgelaufenes Pensionskassengeld beziehen. Ich habe bereits ein Freizügigkeitskonto eingerichtet und möchte das Geld darauf überweisen lassen. Frage: was hat das für steuerliche Konsequenzen.

    1. Guten Tag Armin

      Der Übertrag des Pensionskassenguthabens auf ein Freizügigkeitskonto hat grundsätzlich keine steuerlichen Konsequenzen. Erst bei Bezug des Guthabens unterliegt die Auszahlung einer einmaligen Kapitalauszahlungssteuer. Haben Sie das pensionierungsfähige Alter bereits erreicht, kann der Übertrag des Pensionskassenguthabens auf eine Freizügigkeitseinrichtung an gewisse Bedingungen geknüpft sein. Klären Sie diesen Punkt direkt mit Ihrer Pensionskasse ab.

  436. Ich bin 2013 in die Schweiz gekommen und zahle seit dem 1.1.2013 AHV-Beiträge. In 2018 werde ich 65. Jahre alt. Ich möchte aber noch einige Jahre weiterarbeiten. Erhöhen sich hierdurch auch meine Anspruchsjahre?

    1. Guten Tag

      Nein. AHV-Beiträge nach dem ordentlichen AHV-Alter erhöhen Ihre Ansprüche nicht.

  437. Meine Frau und ich werden im nächsten Jahr 70 Jahre alt. Zurzeit wird uns die Maximal-Ehepaar-Rente überwiesen. Wie hoch wird meine Rente sein, falls meine Frau vor mir stirbt?

    1. Guten Tag Robert

      Mit dem Tod Ihrer Ehefrau wird die Plafonierung der AHV-Leistungen als Ehepaar aufgehoben. Danach werden Sie Ihre gesplittete, nicht plafonierte AHV-Altersrente erhalten. Die Höhe können Sie entweder Ihrem ehemaligen Rentenbescheid entnehmen oder bei Ihrer AHV-Ausgleichskasse in Erfahrung bringen.

  438. Meine Eltern habe die Schweiz verlassen wohnen im Ausland. Sie haben sich die Pensionskassen auszahlen lassen. Frage habe sie trotzdem die Möglichkeit die Altersrente (AHV) früher zu bekommen. Vater 62jahre, Mutter 61 Jahre.

    1. Guten Tag

      Die Altersrente der AHV kann um 1 oder 2 ganze Jahre früher bezogen werden. Somit können Frauen die Rente bereits mit 62 Jahren und Männer mit 63 Jahren vorbziehen. Die lebenslange Einbusse auf der Rente beträgt 6.8% resp. 13.6%. Weitere Informationen finden Sie unter AHV-Vorbezug.

  439. Mein Mann wird ab 1.1.2018 AHV beziehen, ich (Pensionsalter 1.3.2023 erreicht) möchte 2 Jahre vorher die AHV beziehen, also ab 1.3.2021. Wir werden beide die Höchstrente erhalten. Erleide ich trotz Plafonierung einen Verlust durch die vorzeitige Pensionierung ?

    1. Guten Tag Anke

      Sie können Ihre AHV-Altersrente um 1 oder 2 Jahre vorbeziehen. Ein Vorbezug der AHV-Rente geht aber mit einer lebenslangen Rentenkürzung einher. Diese Kürzung wird auch bei den Leistungen als Ehepaar (sprich Plafonierung) berücksichtigt, wodurch Sie gegenüber einem ordentlichen Abruf einen Verlust erleiden. Weitere Informationen finden Sie unter Vorbezug AHV.

  440. Ich habe vor, meine AHV erst mit 66 in Anspruch zu nehmen. Werden die zusätzlich erarbeiteten 5,2% ebenfalls „plafoniert“, wenn in zwei Jahren auch meine Frau das AHV-Alter erreicht?

    1. Guten Tag

      Nein, der Zuschlag aufgrund des Aufschubes wird nicht plafoniert. Der frankenmässige Zuschlag ist ein Festbetrag, der einem Prozentsatz des Durchschnitts der aufgeschobenen Renten entspricht. Der Zuschlag wird deshalb aufgrund der Summe der tatsächlich aufgeschobenen monatlichen Rentenbeträge fest­gesetzt. Der so ermittelte Zuschlag wird zum Rentengrundbetrag zum Zeit­punkt des Abrufs der Rente dazugezählt. Beachten Sie aber, dass der Aufschub rechtzeitig schriftlich angemeldet werden muss – ohne Anmeldung erhalten Sie keinen Zuschlag.

    1. Guten Tag Hans

      Die Altersreform wurde vom Stimmvolk abgelehnt. Somit wird auch die Plafonierung als Ehepaar bei der AHV nicht angehoben und verbleibt bei 150%.

  441. Ich bin im 2009 nach Australian ausgewandert. Werde ich meine Rente bekommen wenn ich 65 bin?

    1. Guten Tag

      Mit Australien besteht ein Sozialversicherungsabkommen. Dies bewirkt, dass Renten der AHV/IV in der Regel auch ins Ausland bezahlt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie den Anspruch an die Rente aktiv anmelden müssen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der „Zentralen Ausgleichskasse“.

  442. Meine Frau wird 2021 pensioniert, ich im Jahr 2026. Seit unserer Heirat im Jahr 2000 hat meine Frau nicht mehr gearbeitet. Werden nun die Jahre 2000 bis 2021 als Beitragslücke ausgewiesen, da ja ein Splitting erst durch meine Pensionierung in Kraft tritt?

    1. Guten Tag

      Nein, die Beitragsjahre Ihrer Frau sind während dieser Zeit grundsätzlich durch Ihre AHV Beiträge erfüllt. Jedoch wird bis zu Ihrer Pensionierung Ihrer Frau für diese Zeit kein Einkommen zugeschrieben. Daher dürfte die AHV Rente Ihrer Frau entsprechend tiefer ausfallen. Sobald Sie ebenfalls das Pensionsalter erreichen, erfolgt das Splitting und die Renten werden neu berechnet und gegebenenfalls plafoniert.

  443. Meine Frau wird 64 Jahre alt. Wir möchten so bald wie möglich wissen, wie viel sie erhält. Was könnten wir tun?

  444. Ich, weiblich, bin seit ca. 20 Jahre Hausfrau, bin nächstes Jahr 64 Jahre alt und möchte im Sommer 2018 die AHV-Rente beziehen. Mein Ehemann wird in ca. 6 Jahre mit 65 die Rente beziehen. Wie hoch wird ca. meine monatliche Rente in etwa sein?
    Besten Dank für Ihre Infos.

  445. Ich bin mit einem Kanadier verheiratet und lebe in Kanada. Wenn ich im Jahre 2035 pensioniert werde (ich zahle in die freiwillige AHV ein), werde ich dann die AHV einer Einzelperson oder die eines Ehepaares (150%) erhalten? Würde mein Ehemann eine Witwerrente erhalten, falls ich vor ihm sterben sollte?

    1. Guten Tag

      Sofern Ihr Ehemann nie der Schweizer AHV unterstellt war, würde gemäss Auskunft der AHV in der Regel die Einzelrente zur Auszahlung kommen. Ein Anspruch auf eine Witwerrente in Ihrem Todesfall würde nur bestehen, solange Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind. Ausserdem müsste die Ehe in der Schweiz angemeldet und anerkannt sein. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Witenrente/Witwerrente“.

  446. Mit der Reform würde die Plafonierung der Ehepaar-Renten auf 155% steigen. Frage: nur bei neuen Rentnern oder auch bei alten, also jetzigen Rentnern? Oder bleibt diese Plafonierung bei den heutigen 150%?

    1. Guten Tag

      Sofern die AHV Reform angenommen wird, würde der neue Ehepaar Plafond für Neurentner gelten. Der höhere Plafond kommt bei Paaren zur Anwendung, wenn der jüngere Partner oder die jüngere Partnerin das Referenzalter ab dem 01.01.2018 erreicht. Der höhere Plafond gilt aber erst ab 2019. Weitere Informationen finden Sie auf der „Fragen/Antworten“ Seite des BSV.

  447. Wie hoch ist die AHV, wenn man nur wenig oder gar nichts einbezahlt hat?

    1. Guten Tag Jean-Jacques

      Falls Sie eine vollständige Beitragsdauer aufweisen, haben Sie auch bei einem geringen Einkommen Anspruch auf die minimale AHV-Altersrente (Stand 2017: CHF 1’175/Monat). Weisen Sie zusätzlich fehlende Beitragsjahre auf, wird die Rente entsprechend der Fehlzeiten reduziert. Mit einer Vorausberechnung können Sie Ihre zukünftige AHV-Rente simulieren lassen. Das Antragsformular und weitere Informationen zur Rentenvorausberechnung finden Sie unter https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung).

  448. Ich werde dieses Jahr frühpensioniert mit 58. Ansonsten habe ich alle Beitragsjahre AHV bezahlt. Mein Wohnsitz ist Frankreich. Kann ich die fehlenden 6 Jahre freiwillig einzahlen und an wen müsste diese Zahlung gemacht werden?

    1. Guten Tag

      Nehmen Sie Wohnsitz in einem EU-/EFTA-Staat können Sie sich nicht mehr der freiwilligen AHV anschliessen. Weitere Informationen finden Sie unter Beitritt zur freiwilligen AHV.

  449. Ich (w) Jg. 1955 habe mich angemeldet per 1.12.17 in Frühpensionierung zu gehen. Wurde auch bestätigt. Würde sich jetzt bei einer Annahme der Reform 2020 für mich etwas ändern oder bleibt es für mich wie es jetzt noch ist?

    1. Guten Tag

      Wird die AHV Reform angenommen so erhöht sich Ihr Referenzalter auf 64 Jahre und 6 Monate. Da Sie das Referenzalter nach der Einführung der Reform (1.1.2018) erreichen, sollten Sie ebenfalls den Zuschlag von CHF 70 erhalten, jedoch erst ab Erreichen des Referenzalters. Dies gilt auch bei einem Vorbezug der AHV. Weitere Informationen finden Sie auf der Frage/Antworten Seite der AHV. Die Leistungen der Pensionskasse sind vom Reglement abhängig. Auskunft kann Ihnen hier die für Sie zuständige Vorsorgeeinrichtung geben.

  450. Ich bin 58 und habe wohl Anspruch auf eine volle Rente. Meine Partnerin ist rund 10 Jahre in der Schweiz und hat entsprechende Lücken. Frage: Wenn wir heiraten, wie wirken sich dann ihre Lücken auf unsere Ehepaarrente aus?

    1. Guten Tag

      Bei verheirateten Paaren erfolgt das Splitting sobald der jüngere Ehepartner das Pensionierungsalter erreicht. Nach dem Splitting werden die Renten neu berechnet und gegebenenfalls eine Plafonierung. Die Beitragslücken Ihrer Ehefrau hätten unter Umständen eine Kürzung des Plafonds für Ehepaare zu Folge.

  451. Bin 53 Jahre alt und beziehe seit eine IV-Rente zu 100%. Ich habe eine Versicherung in Bezug auf die 3. Säule. Infolge meiner Invalidität bin ich für die Beitragszahlungen befreit. Wie sieht dies als IV- Rentnerin mit der AHV aus? Muss ich weiterhin AHV Leistungen bezahlen?

    1. Guten Tag

      Als Bezügerin einer IV-Rente gelten Sie aus Sicht der AHV als nichterwerbstätige Person und müssen entsprechende AHV-Beiträge leisten. Wenden Sie sich deshalb an Ihre Ausgleichskasse.

  452. Ich bin 15 Jahre älter als meine Frau die nur kleine Jobs hat und keine 2. Säule aufgrund des kleinen Lohn. Wenn ich das AHV Alter erreicht habe, bekommen wir die Partnerrente oder die Einzelrente bis meine Frau das AHV Alter erreicht hat?

    1. Guten Tag

      Solange Ihre Frau das AHV-Alter noch nicht erreicht hat, erhalten Sie von der AHV eine Einzelrente.

  453. Seit Feb 2015 beziehe ich als CH Bürger die maximale AHV Rente. Wie verändert sich die AHV Auszahlung, wenn ich eine 10 Jahre jüngere deutsche Frau nächstes Jahr heiraten werde. Sie hat nie CH AHV Beiträge einbezahlt, jedoch in EU Ländern.

    1. Guten Tag Bruno

      Ihre Frau hat nicht in die AHV einbezahlt und hat somit auch keine Ansprüche erworben. Somit hat die Heirat keine Auswirkung auf Ihre AHV-Altersrente – Sie werden weiterhin eine AHV-Einzelrente erhalten. Falls Ihre zukünftige Ehefrau die Bedingungen für eine Witwenrente erfüllt, würde Sie bei Ihrem Ableben aber Anspruch auf eine Hinterbliebenenleistung haben. Die Bedingungen und weitere Informationen finden zu den Hinterbliebenenleistungen finden Sie unter Witwenrente AHV.

  454. Wenn ich die Schweiz verlasse für immer kann ich da die Pensionskasse auszahlen lassen? Weiss noch nicht genau ob Kanada oder Spanien.

    1. Guten Tag

      Falls Sie das pensionierungsfähige Alter noch nicht erreicht, können Sie bei einer Wohnsitznahme innerhalb der EU-/EFTA lediglich den überobligatorischen Teil als einmalige Kapitalabfindung beziehen. Der obligatorische Teil kann erst bei einer Alterspensionierung bezogen werden. Bei einem Wohnsitz ausserhalb der EU-/EFTA können Sie das ganze BVG-Guthaben beziehen.

  455. Ich bin deutscher, bin 48 Jahre alt und lebe seit 2010 in der Schweiz. Welchen Rentenbeitrag darf ich durch meine spätere Renteneinzahlung erwarten?

    1. Guten Tag Gabriel

      Die Höhe Ihrer Altersrente ist einerseits von Ihrem durchschnittlichen Einkommen und andererseits von der Anzahl Beitragsjahre abhängig. Da Sie nicht seit dem 21. Altersjahr in der AHV versichert waren, werden Sie eine Teilrente erhalten. Mit einer Rentenvorausberechnung können Sie Ihre zukünftigen Ansprüche simulieren lassen. Informationen und das Anmeldeformular finden Sie unter: https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung.

  456. Meine Tochter ist 23-jährig und im Studium, deshalb erhalten wir eine Ausbildungszulage. Darf sie einen Job annehmen, ca. 20%, ohne dass die Zulage gekürzt wird? Wie hoch darf ihr maximales Einkommen sein?

    1. Guten Tag

      Ihre Tochter darf währen der Ausbildung einen Job annehmen. Damit noch eine Ausbildungszulage bezogen werden kann, darf das Erwerbseinkommen aber nicht mehr als Fr. 2‘350 im Monat betragen.

  457. In der Broschüre „Sozialversicherungen der Schweiz“ finde ich die maximale Altersrente (1oo%) mit 235o.oo Franken. Meine zur Zt. Rente beträgt FR 1763.oo.

    1. Guten Tag Ferdinand

      Um auf eine maximale Altersrente (Fr. 2’350/Monat) zu erhalten, müssen Sie zwei Voraussetzungen erfüllen: einerseits müssen Sie eine vollständige Beitragsdauer (= 44 Jahre als Mann) aufweisen und andererseits müssen Sie auf ein durchschnittliches, massgebendes Erwerbseinkommen von Fr. 84’600 oder mehr kommen. Erfüllen Sie diese Bedingungen nicht, haben Sie keinen Anspruch auf die maximale AHV-Rente.

  458. Hallo zusammen,
    ich bin Deutsche und habe von 2009 bis 2016 in der Schweiz gearbeitet. Wie kann ich meine Altersrente in Erfahrung bringen?
    Danke und Gruß

  459. Per 01.02.2018 bekomme ich die AHV Rente. Fr. 2100.00 nicht ganz die volle. Ab 01.08.2018 bekommt mein Mann auch die AHV. Zusammen haben wir dann die Maximalrente. Wenn mein Mann nun vor mir stirbt, bekomme ich dann wieder die 2100.00 oder die Maximalrente von 2350.00 Fr.?

    1. Guten Tag

      Im Todesfall Ihres Ehegatten hätten Sie, sofern Sie die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllen, Anspruch auf Ihre eigene Rente plus eines Zuschlags von 20% oder 80% der Rente Ihres Ehemannes. Der höhere der beiden Beträge würde ausbezahlt. Ein allfällige Plafonierung für Ehepaare fällt weg, jedoch darf die Witwenrente nicht höher sein als die maximale Einzelrente von derzeit CHF 2‘350 (Stand 2017).

  460. Guten Tag, ich Mann bin Pensioniert und erhalt 2575 Fr. AHV Rente meine Frau wird in 5 Jahren Pensioniert. Dann kommt das Splitting. Welche AHV Rente bekomme ich wenn meine Frau stirbt? Der gesplittete Betrag von mir plus 20 % oder meine AHV Rente vor dem Spllitting?

    1. Guten Tag

      Für Witwer besteht lediglich ein Anspruch auf eine Witwerrente solange sie Kinder unter 18 Jahren haben. Im Todesfall Ihrer Ehefrau würden Sie weiterhin Ihre eigene (nach der Pensionierung Ihrer Ehefrau neu berechnete) Rente bekommen. Lediglich die Plafonierung für Ehepaar würde in diesem Fall wegfallen. Das Maximum einer Rente für eine Einzelperson beläuft sich, stand heute, auf CHF 2‘350 pro Monat.

  461. Kann man alte Beitragslücken auch nach 65 noch schliessen, indem man weiter arbeitet und auf mindestens 500.– pro Jahr AHV-Abgaben kommt? Wenn die Ergänzungsleistungen nicht ausreichen, wer zahlt dann?

    1. Guten Tag

      AHV Beitragslücken können längstens für 5 Jahre nachbezahlt werden. Danach ist dies nicht mehr möglich. Allenfalls können mit einzelnen Jugendjahren Lücken aufgefüllt werden. Eine AHV Beitragszahlung nach Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters erhöht die Leistungen der AHV nicht mehr. Falls Ergänzungsleistungen nicht ausreichen, müsste das zuständige Sozialamt kontaktiert werden.

  462. Guten Tag
    Ich Jg. 1945 habe die Rente um 5 Jahre aufgeschoben bis 2015 (Heutige Rente Fr. 3084.-)
    Meine Ehefrau Jg. 1955 ist noch berufstätig bis 2019 Jahr. Einkommen ca Jahr Fr. 8200.-
    Wie hoch wird unsere Rente als Ehepaarrente sein inkl. Zusatz Aufschiebung?

  463. Ich habe mich am 01. Juni 2017 mit genau 63 Jahren frühpensioniert.
    Ich bekomme eine AHV-Rente von CHF 2’030 ausbezahlt. Können Sie mir bitte mitteilen, mit welchem AHV-Abzug ich im Monat oder pro Jahr bis zur Vollendung meines 65 Lebensjahr rechnen muss. Mein Vermögen ist unter CHF 100’000. Ich wohne im Kt. Zürich
    Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen

    1. Guten Tag

      Für die Berechnung Ihrer AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person sind sowohl Ihre Renteneinkünfte sowie Ihr (steuerbares) Vermögen massgebend. Ihre Renteneinkünfte werden mit Faktor 20 in ein Kapital umgerechnet und zum Vermögen dazu addiert. Mit dem Beitragsrechner AHV Nichterwerbstätige können Sie Ihre AHV-Beiträge annähern.

  464. Ich, Jg. 1962, erhalte seit 2008 eine volle IV-Rente von derzeit 2087/Mt., zusätzlich bezahle ich AHV-Beiträge von 492/p.a. als Nichterwerbstätiger ein. Meine zukünftige Ehefrau, Jg. 1984, wohnt derzeit noch im Ausland. Wenn die erleichterte Einbürgerung klappen sollte – hat sie nach meinem Ableben Anrecht auf die 80% meiner AHV-Rente auch wenn sie hier wahrscheinlich nicht arbeiten wird? Da die AHV ab 65 in der gleichen Höhe wie die IV weitergeführt wird – kann meine Frau später mit 80% von 2087 = 1670/Mt. rechnen?

    1. Guten Tag

      Die IV-Rente wird ab Zeitpunkt der Pensionierung durch die AHV Rente abgelöst. Die voraussichtliche Höhe der AHV Rente können Sie, falls nicht bereits geschehen, bei der Ausgleichskasse anfragen. Sofern Ihre Frau die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllt, würde Sie voraussichtlich 80% Ihrer Rente erhalten. Bitte beachten Sie, dass zum Zeitpunkt der Pensionierung der Ehefrau die während der Ehe geleisteten Beiträge hälftig geteilt und die Renten neu berechnet werden. Dies kann ebenfalls einen Einfluss auf die Höhe Ihrer Rente haben. Wir empfehlen Ihnen, wie erwähnt, die voraussichtliche Höhe der AHV Rente berechnen zu lassen. Sie können dies mit dem „Antrag für eine Rentenvorausberechnung“ vornehmen.

  465. Ich arbeite seit vier Jahren nicht mehr und zahle das Minimum für die AHV ein ansonsten habe ich immer über den Arbeitgeber meine AHV bezahlt wenn ich keine Arbeit mehr finde bis zu meinem 64. Lebensjahr mit wie viel Rente kann ich rechnen Minimum.

    1. Guten Tag

      Ihre Altersrente ist neben der Anzahl Beitragsjahre auch von Ihrem durchschnittlichen Erwerbseinkommen abhängig. Weisen Sie keine fehlenden Beitragszeiten auf beträgt die minimale AHV-Altersrente CHF 1‘175 und setzt ein durchschnittliches Erwerbseinkommen von Fr. 14‘100 oder weniger voraus. Ist Ihr massgebendes durchschnittliches Erwerbseinkommen höher aus, erhalten Sie auch eine höhere AHV-Altersrente. Da Sie bis auf die letzten 4 Jahre Beiträge über Ihren Lohn geleistet haben, dürfte Ihre Altersrente höher als die Minimalrente ausfallen. Mit einer Rentenvorausberechnung bei der AHV bringen Sie in Erfahrung, wie hoch Ihre spätere Altersrente ausfallen wird. Das Formular für die Vorausberechnung und weitere Informationen finden Sie unter https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung.

  466. Ein Schweizer hat statt 44 Jahre nur 1 Jahr den Rentenminimum Beitrag einbezahlt. Was für eine Rentenzahlung im Monat hat er mit 65 zu erwarten?

    1. Guten Tag

      Die minimale Beitragsdauer um einen Anspruch auf eine Rentenleistung zu begründen liegt bei einem Jahr. Wurden nur während eines Jahres Beiträge geleistet so kommt die Rentenskala 1 zur Anwendung. Die entsprechende Höhe der voraussichtlichen Rente finden Sie in den „Rententabellen“.

  467. Ich bin 66, habe meine AHV mit 64 bezogen. Ich erhalte 1240 CHF Rente. Ich bin seit 1987 verheiratet, meine Frau ist seit 30 Jahren Schweizerin. Hat keine Beiträge bezahlt, ist jetzt 53. Welche Beträge werden bei einer Scheidung oder bei meinem Ableben ausbezahlt?

    1. Guten Tag

      Bei einer Scheidung werden die AHV Beiträge welche während der Ehedauer eingebracht wurden hälftig geteilt und die Renten neu berechnet. Dies geschieht ebenfalls sobald der zweite Ehepartner das ordentliche Pensionierungsalter erreicht. Zusätzlich erfolgt unter Umständen per diesem Zeitpunkt eine Plafonierung der Rente für Ehepaare.

      Sollten Sie ableben hätte Ihre Ehefrau Anspruch auf eine Witwenrente. Diese bemisst sich vor erreichen des ordentlichen Pensionsierungsalters auf 80% der Rente des Verstorbenen. Ab Pensionierung der Witwe würden entweder ihre eigene Rente plus eines Zuschlags von 20% oder weiterhin 80% der Rente des Verstorbenen ausbezahlt. Der höhere der beiden Beträge würde ausbezahlt.

  468. Ich gedenke in Pension zu gehen, zwischen 63 und 65 Jahren würde ich dann sein. Bekommen wir auch die Ehepaar-Rente wenn meine Frau aufhört zu arbeiten und noch nicht rentenberechtigt ist?

    1. Guten Tag

      Nein, die Leistungen als Ehepaar werden erst bei Abruf der Rente des zweiten Ehegatten erbracht. Solange Ihre Frau ihre Rente nicht bezieht erhalten Sie, bis zum Erreichen des ordentlichen Pensionsalters Ihrer Frau, Ihre eigene Rente ausbezahlt. Bei Pensionierung Ihrer Ehefrau erfolgt das Splitting und die Neuberechnung der Renten und gegebenenfalls eine Plafonierung für Ehepaare.

  469. Ich möchte aber doch einmal wissen, wie sich dies mit der AHV Rente verhalten würde im Falle des Ableben meines Ehemanns: Wir haben eine volle Ehepaarrente. Auf meinem Rentenleistungsblatt der SVA steht „Anwendbare Rentenskala“ = 44 (Vollrente). Bedeutet das nun, dass ich im Todesfall eine Einzelvollrente erhalten würde PLUS eine Witwenrente? Wie berechnet sich die Witwenrente?

    1. Guten Tag

      Die Witwenrente bemisst sich entweder auf ihre eigene Rente plus eines Zuschlags von 20% oder 80% der Rente Ihres verstorbenen Ehegatten. Die Plafonierung für Ehepaare fällt im Todesfall weg. Die höhere der beiden Renten wird ausbezahlt wobei diese die Maximalrente für Einzelpersonen von derzeit CHF 2‘350 nicht überschreiten darf. Es wird nur eine Rente ausbezahlt.

  470. Ich lebe in eingetragener Partnerschaft seit 2011. Mein Partner und ich leben in Thailand. Er hat noch nie in der Schweiz gearbeitet. Er hat auch keine eigene AHV Nummer. Bekommen wir mal eine Partner Rente oder ich nur meine?

    1. Guten Tag

      Grundsätzlich ist die eingetragene Partnerschaft der Ehe gleichgestellt. Die Höhe der AHV Rente wird individuell pro Person gerechnet, die frühere Ehepaar Rente existiert nicht mehr. Bei Ehepaaren wird die Höhe der Summe beider Renten plafoniert. Da Ihr Partner aber zu keinem Zeitpunkt der AHV angeschlossen war, dürfte er keinen Anspruch auf eine Rente haben. Somit wird Ihre Rente als Einzelrente ausbezahlt.

  471. Sehr geehrte Damen und Herren,
    wieso bekommt man nicht jährlich eine Art Rentenbescheid für AHV (1. Säule), damit man nachverfolgen kann, wo man steht und was am Ende zu erwarten ist, wenn man weiter bis zum Rentenalter so arbeitet und Abgaben errichtet?

  472. Mit meiner verstorbenen Frau bezog ich bis Mai 2017 die Ehepaar-Maximalrente. Seither Fr. 2‘300 als Einzelrente. Meine zukünftige neue Ehefrau (66-jährig) wird ab Oktober den Wohnsitz zu mir in die Schweiz verlegen. Meine Frage: Wie hoch ist die Ehepaarrente nach meiner Heirat?

    1. Guten Tag

      Dies kommt darauf an, ob Ihre Frau AHV-Beitragsjahre in der Schweiz aufweist oder nicht. Falls Sie in der AHV nie versichert war, hat Ihre zukünftige Ehefrau keinen Anspruch auf eine eigene Altersrente aus der AHV. Somit würde nach Ihrer Heirat weiterhin Ihre eigene AHV-Altersrente ausbezahlt. Falls Ihre zukünftige Ehefrau aber Beitragszeiten in der AHV aufweist, werden Ihre Rentenleistungen neu berechnet, evtl. plafoniert und bei einer unvollständigen Beitragsdauer Ihrer Ehefrau entsprechend reduziert.

    1. Guten Tag

      Falls beide Ehepartner bereits eine Rente beziehen, entfällt die Plafonierung und die Renten werden wieder einzeln berechnet. Dies gilt bei Scheidung und gerichtlicher Trennung, nicht aber bei einer einfachen Trennung. Bezieht keiner der Ehepartner eine Rente so kann erst bei Scheidung eine Einkommensteilung (Splitting) verlangt werden. Bitte beachten Sie, dass ein Splitting aktiv angemeldet werden muss. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Trennung, Scheidung“ der Eidgenössischen Ausgleichskasse.

  473. Schweizer, Jg 1959, lebt seit 1995 in der Dom.Republik. Er ist dort seit 1996 mit einer Dominikanerin verheiratet, Heirat in seiner Heimatgemeinde gemeldet, sie haben 2 Kinder, bald volljährig. Er hat in der Schweiz gearbeitet, hat von dieser Zeit aber 2 x eine Beitragslücke durch Reisen. Seit 1995 zahlt er die Ausländer-AHV an die AHV-Kasse in Genf. (minimum von 959.70/Jahr).
    Erhält er als Auslandschweizer die Minimum-AHV (abzgl. Kürzung wegen 2 fehlenden Jahren)? Könnte er seine Rente auch im Ausland 2 Jahre im Voraus beziehen?

    1. Guten Tag

      Er hat Anspruch auf eine AHV-Rente. Die Höhe dieser Rente ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Sie haben die Möglichkeit eine Rentenvorausberechnung bei der Zentralen Ausgleichsstelle ZAS zu beantragen. Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite „Eine provisorische/prognostische Rentenberechnung beantragen“. Die AHV Rente kann frühestens 2 Jahre vor dem ordentlichen Pensionierungsalter abgerufen werden. Es erfolgt eine lebenslange Kürzung von 6.8% pro Vorbezugsjahr.

  474. Ich bin nun 54 Jahre alt weiblich und habe mich seit 2015 von der Schweiz verabschiedet, bin Schweizerin , habe meine 2. Säule bezogen und lebe nun auf See. Bekomme ich mit 64 Jahren noch eine Rente?

    1. Guten Tag

      Als Schweizerin haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine AHV Rente sofern Sie während mindestens eines Jahres AHV Beiträge entrichtet haben. Die Höhe der AHV Rente bemisst sich einerseits nach der Anzahl der Beitragsjahre sowie nach der Höhe des Einkommens auf welches AHV Beiträge geleistet wurde. Sie haben die Möglichkeit eine Rentenvorausberechnung bei der Zentralen Ausgleichsstelle ZAS zu beantragen. Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite „Eine provisorische/prognostische Rentenberechnung beantragen“. Unter Umständen besteht die Möglichkeit sich der freiwilligen AHV anzuschliessen, um die späteren Leistungen zu erhöhen.

  475. Ich habe in der Schweiz 6 Monate gearbeitet und arbeite seit 2015 nicht mehr in der Schweiz. Kann die Schweiz mir nach Slowakei AHV Geld ausbezahlen?

    1. Guten Tag

      Die minimale Dauer der Beitragszahlungen für einen Rentenanspruch beträgt grundsätzlich in der Schweiz ein Jahr. Da Sie die Mindestdauer nicht erreichen besteht weder ein Rentenanspruch noch ein Anspruch auf Rückvergügung der AHV Beiträge. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre des Bundetsamts für Migration.

  476. Werde mich per Ende 2018 (bin dann 58 Jahre) frühzeitig aus der Arbeitswelt zurückziehen. Meine Frau ist dann 56 Jahre und hat noch ein 50% Job und wird dann noch ca. 3 Jahre arbeiten. Wie hoch wird der jährlich AHV Beitrag sein wenn wir beide nicht mehr arbeiten?

    1. Guten Tag

      Die Höhe der zu leistenden AHV Beiträge als Nichterwerbstätige hängt vom Vermögen und dem mit dem Faktor 20 multiplizierten Renteneinkommen ab. Die Höhe der zustehenden AHV Rente ist wiederum abhängig von der Anzahl der Beitragsjahre sowie dem durchschnittlichen Jahreseinkommen während der Beitragszeit. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Wie hoch ist die AHV Rente?“. Die zu leistenden AHV Beiträge nach der Frühpensionierung bis zum ordentlichen Pensionsalter können Sie mit dem AHV-Rechner annähern.

  477. Ich, Mann 1950, habe eine Einzelrente von Fr.2350.-, Frau Jg. 1956 Regulär Fr.1720. Bei einem Vorbezug 2 jahre bekommt Frau Fr.1780.- von AHV mitgeteilt bereits gesplitet, = Ehepaarente Fr.4130.-. Bekommen wir nun trotz Vorbezug das Max. von 3525.-?

    1. Guten Tag

      Nein. Die Renten werden zum Zeitpunkt der Pensionierung Ihrer Ehefrau neu berechnet und gegebenenfalls plafoniert. Die Kürzung des Vorbezugs wird bei der plafonierten Rente Ihrer Ehegattin in Abzug gebracht. Für einen Vorbezug von 2 Jahren beträgt die Kürzung 13.6%.

  478. Laut Leistungen der AHV wird bei Mann und Frau eine Kürzung der Plafonierung angewendet, obwohl Mann die volle Beitragsleistung, d.h. 44 Jahre geleistet hat. Bei Frau wird eine Beitragsdauer von 33 Jahren angewendet, aufgrund eines Auslandaufenthaltes. Ist die Kürzung korrekt?

    1. Guten Tag

      Gemäss Ihren Schilderungen scheint die Kürzung korrekt. Bei fehlenden Beitragsjahren eines Ehegatten wird die maximale plafonierte Rente entsprechend der fehlenden Beitragsjahren reduziert.

  479. Meine Schwiegereltern sind seit 8 Jahren nach Spanien ausgewandert. Mein Schwiegervater bekommt seit dort eine AHV Rente. Meine Schwiegermutter ist in 2 Jahren pensioniert. Bekommt meine Schwiegermutter beim Ableben meines Schwiegervater ein Teil von seiner AHV Rente? Oder bekommt Sie nur Ihre Rente?

    1. Guten Tag

      Sofern Ihre Schwiegermutter die Bedingungen für eine Witwenrente erfüllt, erhält sie entweder ihre eigene Rente plus eines Zuschlags von 20% oder 80% der Rente ihres verstorbenen Ehegatten. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Witwenrente aus der AHV“ der dem Merblatt der AHV zu Hinterlassenenrenten.

  480. Ich beziehe seit 1.07.2014 (ordentliche Pensionierung) eine Maximalrente. Meine Frau (Heirat 1992, vorher DDR) arbeitet mit einem kleinen Pensum / Einkommen. Wir haben zwei Kinder. Dürfen wir ab 2021/22 (Pensionierung meiner Frau) auch als Ehepaar die Maximalrente (3525.-) erwarten?

    1. Guten Tag

      Sobald Ihre Ehefrau das ordentliche Pensionierungsalter erreicht erfolgt ein Splitting der AHV Beitragsgutschriften. Die während der Ehe einbezahlten Beiträge werden je hälftig dem Ehepartner gutgeschrieben. Danach werden die beiden Renten neu berechnet und gegebenenfalls plafoniert. Durch den Aufenthalt Ihrer Ehefrau in der DDR dürften vermutlich fehlende Beitragsjahre zu einer Kürzung führen. Wir empfehlen Ihnen bei der AHV eine Rentenvorausberechnung zu beantragen. Sie finden weitere Informationen im Merkblatt „Rentenvorausberechnung“. Beantragen können Sie eine Vorausberechnung mit dem entsprechenden Formular.

  481. Ich habe mit 63 Jahren, 44 Jahre Beitragsjahre mit einem Durchschnittseinkommen von über Fr. 84 600 an die AHV geleistet. Muss ich die letzten zwei Jahre weiterhin AHV einbezahlen um mit 65 Jahren die AHV-Maximalrente zu erhalten?

    1. Guten Tag Fredi

      Ja, Sie bleiben bis zum ordentlichen AHV-Alter beitragspflichtig.

  482. Mein Partner hat seine AHV-Rente aufgeschoben und erhält jetzt eine Rente von 2470.–. Falls wir heiraten würden, wird er durch die Plafonierung diese Erhöhung verlieren? Ich werde die max. Rente nicht erreichen. Die Prognose liegt bei ca. 2000.-
    Danke und Gruss

    1. Guten Tag Heidi

      Den Zuschlag für den AHV-Aufschub würde Ihr Partner nicht verlieren. Aufgrund der Plafonierung der AHV-Renten für Ehepaare würden Sie aber als Ehepaar weniger Rente erhalten als unverheiratetes Paar. Die Einbusse bei der AHV-Rente ist mit anderen Bevorzugen als Ehepaar (z.B. erbrechtliche Begünstigung und Steuerfolgen bei Erbschaft) zu vergleichen.

  483. Hallo. Ich bin 67 Jahre alt und beziehe eine AHV-Rente von 1‘620. Nun überlege ich mich, meine Partnerschaft eintragen zu lassen, und meine Partnerin bekommt nächstes Jahr eine AHV-Rente von Fr. 2‘000. Wie viel wäre dann die gemeinsame Ehepaar-Rente für uns beide?

    1. Guten Tag Anna

      Eine eingetragene Partnerschaft wird bezüglich der Altersrente gleich behandelt wie ein Ehepaar: auch bei einem eingetragenen Paar werden die beiden Einzelrenten plafoniert, wenn sie zusammen den Höchstbetrag von Fr. 3‘525 übersteigen. Somit würden Sie nach der Eintragung der Partnerschaft gemäss Ihren Angaben Fr. 3‘525 anstatt Fr. 3‘620 erhalten. Die Einbusse bei der AHV gilt es aber mit allfälligen Vorteilen (z.B.: Besserstellung im Todesfall) gegenüber zu stellen.

  484. Guten Tag,

    Ich bin 58 Jahre alt und nicht erwerbstätig. zur Zeit noch verheiratet und bald getrennt. Mein steuerbares Einkommen resultiert aus 8 Mietwohnungen. Wie hoch sind meine AHV-Beiträge (Berechnung nach Vermögen oder Einkommen?) wie hoch ist meine AHV-Rente? Werden Mieterträge dem durchschnittlichen Jahreseinkommen angerechnet?

    1. Guten Tag Markus

      Bei nichterwerbstätigen Personen werden die AHV-Beiträge aufgrund des Vermögens und des 20-ig fachen Renteneinkommens festgelegt. Allfällige Mietzinserträge werden für die Beitragsbemessung nicht berücksichtigt. Die Mietzinserträge werden im Gegenzug aber auch nicht dem durchschnittlichen Jahreseinkommen angerechnet. Die Höhe der Beiträge können Sie mit unserem AHV-Beitragsrechner annähern. Weitere Informationen finden Sie unter AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person.

  485. Ich habe von 1982 – 2010 in der Schweiz gearbeitet. Dann bin ich in mein Heimatland zurückgekehrt. Mir wurde die Freizügigkeitsleistung ausbezahlt. Die Altersleistung aber noch nicht. Wann werde ich die gesamte PK-Auszahlung erhalten?

    1. Guten Tag

      Verlassen Sie die Schweiz haben Sie bei der Pensionskasse Anspruch auf die Freizügigkeitsleistung. Mit der Auszahlung der Freizügigkeitsleistung sind sämtliche Ansprüche gegenüber der Pensionskasse (auch spätere Altersleistungen) abgegolten.

  486. Thailändische Staatsangehörige mit Schweizerpass möchte zurück nach Thailand. Ihr Ehemann ist seit 2010 nach Thailand ausgewandert. Sie möchte jetzt die AHV auszahlen lassen. Wie muss sie vorgehen?

  487. Ich möchte wissen, ob mein Mann die Hälfte der maximalen Altersleistung für Ehegatten (rund Fr. 3‘500) oder die Einzelrente von rund Fr. 2‘300 bis auch ich dann 8 Jahre später pensioniert bin? Wie wird die Rente für Frauen ausfallen, die nach den Kindern nie mehr AHV einbezahlt hat?

    1. Guten Tag

      Wenn Ihr Ehemann das AHV-Alter erreicht und seine Rente abruft, sind die Leistungen von seinem durchschnittlichen Einkommen und seiner Beitragsdauer abhängig. Im ersten Rentenfall kommt die Plafonierung der Leistungen für Ehepaare noch nicht zum Tragen. Falls Ihr Ehemann keine fehlenden Beitragszeiten aufweist wird seine AHV-Altersrente zwischen Fr. 1‘175 (Minimum) und Fr. 2‘350 (Maximum) betragen. Sobald Sie das reguläre AHV-Alter erreichen, erfolgt das Einkommenssplitting. Dabei werden die während der Ehedauer erzielten Erwerbseinkommen je hälftig dem anderen Ehegatten zugewiesen und die Renten neu berechnet. Falls die gemeinsamen Rentenleistungen den maximalen Höchstbetrag für Ehepaare übersteigen, werden die beiden Renten auf den maximalen Rentenbetrag als Ehepaar von Fr. 3‘525 plafoniert.

  488. Hallo, ich lebe seit 2013 in der Schweiz, bin 54 Jahre alt und nicht berufstätig. Werde ich in 10 Jahren eine AHV-Rente beziehen? Wie kann ich deren voraussichtliche Höhe berechnen?

    1. Guten Tag

      Falls Sie verheiratet sind, dürften Sie durch Ihren Ehegatten abgedeckt sein. Wenn Sie nicht erwerbstätig sind, müssen Sie bis zum ordentlichen AHV-Alter Beiträge als nichterwerbstätige Person leisten. Für die Zeit, in welcher Sie Beitragszeiten aufweisen, erhalten Sie eine anteilsmässige Altersrente. Ihre zukünftige Altersrente können Sie mit dem Rentenschätzer (http://acor-avs.ch/?lg=de) simulieren.

  489. Ich beziehe eine maximale AHV-Altersrente (geb. 1939) und habe vor zwei Jahren geheiratet (Jg 1958). Zahlen zurzeit Nichterwerbstätigkeit für meine Frau. Frage: wie hoch wird die Ehepaar-Rente im Jahr 2022 sein?

    1. Guten Tag Sigfried

      Dies lässt sich mit diesen Angaben leider nicht sagen. Bei der Berechnung der AHV-Altersrente fliessen die anrechenbaren Beitragsjahre, das durchschnittlich erzielte Jahreseinkommen sowie allfällige Erziehungs- und Betreuungsgutschriften mit ein. Bei nichterwerbstätigen Personen werden die geleisteten AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person in ein entsprechendes Einkommen umgewandelt.

      Verlangen Sie bei der für Sie zuständigen AHV-Ausgleichskasse eine Rentenvorausberechnung. Mit dieser erfahren Sie von der AHV, wie hoch die zukünftigen Altersleistungen für Sie und Ihre Frau ausfallen werden. Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie unter https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung

    1. Guten Tag Otto

      Bei geschiedenen Personen werden die Einkommen, welche die Ehegatten während der Ehedauer erzielt haben, geteilt und je hälftig den beiden Ehegatten gutgeschrieben. Die Einkommensteilung während der Ehedauer wird als Splitting bezeichnet. Falls Ihre Frau während der Ehe ein geringeres Einkommen als Sie erzielt hat, kann das Splitting für Sie zu einer geringeren Rente führen.

      Falls Sie bereits pensioniert sind, wurde das Splitting schon durchgeführt und jeder der ehemaligen Ehegatten erhält seine gesplittete AHV-Altersrente, wobei die Plafonierung als Ehepaar wegfällt.

  490. Meine Frau wird demnächst 64 Jahre und ich 65 alt. Wir beziehen also beide dieses Jahr die AHV-Rente. Meine Frau hat jedoch zwei Jahre die Rente vorbezogen. Sie wird also eine reduzierte Rente bekommen (aber ist ansonsten im Maximum). Meine Frage ist: wenn ich durch Todesfall wegfalle was für eine Rente (Witwenrente) wird meine Frau erhalten?

    1. Guten Tag

      Nach Ihrem Hinschied hat Ihre Frau Anspruch auf einen Verwitwetenzuschlag von 20 Prozent auf Ihrer eigenen AHV-Altersrente. Von dieser Rente ist aber der bisherige Kürzungsbetrag aufgrund des Rentenvorbezuges Ihrer Frau weiterhin in Abzug zu bringen. Da Ihre Frau nach Ihrem Ableben auch gleichzeitig Anspruch auf eine Witwenrente (80% der Rente des Verstorbenen, maximal Fr. 1‘880, wobei auch hier ein allfälliger Kürzungsbetrag infolge Vorbezug zu berücksichtigen ist) hat, wird die AHV beide Leistungen berechnen und dabei die höhere der beiden Renten auszahlen. In der Regel fällt die Altersrente mit dem Verwitwetenzuschlag höher aus als die Witwenrente.

  491. Kann sich eine arbeitslose Person (ausgesteuert) jederzeit nach dem 60-sten Altersjahr pensionieren lassen?

    1. Guten Tag Stefano

      Sie können mit 60 Jahren allfällige Leistungen aus der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse und/oder Freizügigkeitsguthaben) bereits abrufen. Ein Vorbezug der Altersrente aus der AHV ist als Mann aber frühestens ab Alter 63 möglich. Beachten Sie jedoch, dass Ihre Rente bei einem Vorbezug um 6.8 Prozent (Vorbezug um 1 Jahr) resp. um 13.6 Prozent (Vorbezug um 2 Jahre) gekürzt wird. Weitere Informationen zum Vorbezug finden Sie unter AHV vorbeziehen. Wo die Renten nicht ausreichen, um die minimalen Lebenskosten zu decken, besteht allenfalls noch Anspruch auf Ergänzungsleistungen aus der AHV. Weitere Informationen finden Sie unter Ergänzungsleistungen zur AHV und IV.

  492. Ich bin AHV-Bezüger und lebe getrennt von meiner Frau, erhalte also die halbe Ehepaarrente Fr. 1‘750. Nun wollen wir uns gerichtlich trennen. Erhalten wir danach jeder eine Maximalrente von Fr. 2‘350?

    1. Guten Tag

      Leider lässt sich dies nicht so einfach beantworten. Falls Ihre gesplittete, einfache AHV-Altersrente unter der maximalen AHV-Altersrente liegt, werden Sie nach der Scheidung keine maximale AHV-Altersrente erhalten. Bei der Berechnung der AHV zu den Altersleistungen und der Plafonierung wird in der Regel auch die gesplittete einfache Altersrente ausgewiesen. Ansonsten wenden Sie sich direkt an die für Sie zuständige AHV-Ausgleichskasse.

  493. Ich habe Jahrgang 1954, meine Frau hat Jahrgang 1957. Wenn ich bis Ende 2021 weiter arbeite, wie hoch ist die Ehepaar Rente, in den letzten fünf Jahre habe ich über 100`000 brutto verdient, wie haben 3 Kinder und meine Frau hat bis 25 gearbeitet.

    1. Massgebend für die Höhe Ihrer Altersrente sind das durchschnittliche Erwerbseinkommen und die Beitragsdauer. Mit einer Rentenvorausberechnung bei der AHV können Sie die Höhe Ihrer zukünftigen Altersrente simulieren lassen. Das Antragsformular für die Rentenvorausberechnung können Sie bei der für Sie zuständigen AHV-Ausgleichskasse einreichen. Unter online Rentenschätzung können Sie Ihre Rente selber annähern.

  494. Guten Tag
    Ich (m, 1951) bin in Rente und beziehe seit Dez. 2016 die Einzelrente von Fr. 2’350 pro Monat. Meine Partnerin (w, 1958) arbeitet noch. Wir überlegen uns, zu heiraten. Was bedeutet dies für die künftige AHV-Rente? Wie lange beziehe ich noch die Einzelpersonen-Rente und was „geschieht“, wenn wir bei der Pensionierung meiner Ehefrau verheiratet sind und sie – ohne Verheiratung – ebenfalls das Max. von 2’350.- erhalten würde?

    1. Guten Tag Max

      Als Ehepaar werden die Altersleistungen aus der AHV plafoniert. Anstatt zweimal Fr. 2‘350 würden Sie ab AHV-Alter Ihrer zukünftigen Ehefrau (ab Alter 64 resp. ab dem Jahr 2022) maximal Fr. 3‘525 erhalten. Die Nachteile einer Heirat bei der AHV müssen mit den erbrechtlichen Vorteilen (Ehegatte ist erbrechtlich und je nach Kanton im Erbfall gegenüber einem Konkubinatspartner auch steuerlich bevorteilt) abgewogen werden.

  495. Ich beziehe seit Dezember 2011 die AHV Rente und erhalte Fr. 2‘350. Meine Frau würde im normalen Pensionsalter ab Juli 2017 ebenfalls die Maximalrente erhalten. Wir überlegen uns die AHV Rente meiner Frau um die maximalen 5 Jahre aufzuschieben. Wie viel Rente erhalte ich bei Aufschub der Rente meiner Frau noch bis zum Ablauf der Aufschubszeit von 5 Jahren? Welche Rente erhalten wir nach Aufschub der 5 Jahre?

    1. Guten Tag Kurt

      Bei Eintritt des zweiten Rentenfalls (Erreichen AHV-Alter Ihrer Frau) wird Ihre Altersrente neu berechnet und plafoniert. Da Ihre Frau somit lediglich ihre plafonierte Rente aufschiebt, wird der Zuschlag nur auf der plafonierten Rente berechnet. Bis Ihre Ehefrau die Altersrente abruft, werden Sie ebenfalls eine plafonierte Rente erhalten. Wie hoch die Leistungen effektiv ausfallen werdne, ist vom Splitting der Beiträge abhängig. Sie können bei der AHV eine entsprechende Rentensimulation verlangen.

  496. Meine Frau ist deutsche Staatsangehörige. Wir sind bald 5 Jahre verheiratet und es besteht die Möglichkeit ihrer Einbürgerung. Frage: Behält meine Frau die deutsche Rente? Erhalten wir eine Ehepaarrente der Schweizer AHV?

    1. Guten Tag Josef

      Auch bei Ehepaaren erhält jeder Ehegatte eine Einzelrente. Aufgrund des Zivilstandes werden die während der Ehe geleisteten Beiträge bei Eintritt des zweiten Rentenfalls zwischen den Eheleuten aufgeteilt (Splitting). Zudem unterliegen die AHV-Renten bei Ehepaaren einer allfälligen Plafonierung. Mehr zur Berechnung der AHV-Rente erfahren Sie unter „Wie hoch ist die AHV-Rente“ Die Einbürgerung hat auf Ihre Rentenleistung keinen direkten Einfluss. Entscheidend für Ihre Leistungen aus der AHV sind die Beitragsdauer und das während dieser Zeit durchschnittlich erzielte Erwerbseinkommen. Zu ausländischen Rentenansprüchen können wir Ihnen leider keine Auskunft geben – wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Behörde vor Ort.

  497. Ich habe ziemlich Mühe, dass Konkubinatspartner mit Kinder, die im gemeinsamen Haushalt leben, alle Rechte (2. Säule/ Erben eintragen usw.) wie verheiratete Paare haben, aber zwei volle Einzelrenten in der AHV erhalten, bei Verheirateten gibt es nur 150 Prozent. Könnte man sich scheiden lassen vor der Pensionierung, damit man auch in den Genuss von zwei Vollrenten kommt?

    1. Guten Tag Patrizia

      Mit einer Scheidung könnten Sie die Plafonierung der AHV-Rente vermeiden. Beachten Sie aber, dass eine Scheidung auch Nachteile hat. So sind Sie beispielsweise nicht mehr erbberechtigt und müssen bei einer erbrechtlichen Berücksichtigung je nach Kanton höhere Erbschaftssteuern bezahlen als ein Ehegatte (der Ehepartner ist in allen Kantonen von der Erbschaftssteuer befreit, der Konkubinatspartner hingegen nicht). Möglicherweise verlieren Sie durch eine Scheidung auch Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse). Prüfen Sie deshalb die Auswirkungen einer Scheidung vorgängig im Detail.

  498. Guten Tag
    Meine Mann wird im Mai pensioniert. Wenn ich mich nun auch pensionierten lassen würde. Bekommen wir trotzdem die Ehepaarrente? Und wieviel wird das sein?

    1. Guten Tag Sonja

      Auch bei verheirateten Personen erhält jeder Ehegatte eine Einzelrente der AHV. Übersteigt die Summe dieser beiden Renten aber den maximalen Höchstbetrag für Ehegatten (150% der maximalen Einzelrente von Fr. 2‘350 = max. Fr. 3‘525), werden die beiden Renten entsprechend plafoniert. Die Höhe Ihrer Renten können Sie bei Ihrer zuständigen AHV-Ausgleichskasse voraus berechnen lassen.

  499. Guten Tag
    Um die Höhe der AHV-Rente zu berechnen, benötige ich das gesamte Bruttoeinkommen während der Beitragszeiten. Wo oder wie kann ich diese Zahl eruieren?

    1. Guten Tag Arthur

      Sie können bei der für Sie zuständigen AHV-Ausgleichskasse einen Kontoauszug bestellen. Auf dem individuellen Konto sind Ihre Einkommen und Ihre Beitragszeiten ersichtlich. Unter InfoRegister können Sie Ihre kontoführende Kasse abfragen. Eine Übersicht zu den verschiedenen Ausgleichskassen und die Möglichkeit, einen individuellen Kontoauszug zu bestellen, finden Sie unter https://www.ahv-iv.ch/de/Merkblätter-Formulare/Bestellung-Kontoauszug/Schweiz

  500. Wie viel Rente erhält jeder Ehegatte bei Ableben des anderen Ehepartners bei Tod nach dem ordentlichen AHV-Alter?

    1. Guten Tag Hans

      Verstirbt einer der beiden Ehegatten, wir die Plafonierung der AHV-Altersrente wieder aufgehoben. Als Witwer ohne Kinder unter 18 Jahren haben Sie keinen Anspruch auf eine Witwerrente, weshalb Sie Ihre Altersrente (nach dem Einkommenssplitting mit Ihrer Ehefrau) erhalten. Falls Ihre Frau die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllt erhält Sie entweder eine Witwenrente (80% der Altersrente von Ihnen) oder die eigene, gesplittete AHV-Altersrente mit einem Zuschlag von 20%.

  501. Da ich nach meiner Berufsausbildung nur 1 Jahr gearbeitet habe, danach unsere 2 Kinder betreut habe und nicht mehr berufstätig war, möchte ich nun wissen, wie hoch meine Rente sein wird. (Die Rente meines Mannes beträgt Fr. 2350.-)

    27.01.2017

    Mariann

    1. Guten Tag

      Rufen Sie Ihre AHV-Altersrente ab, nimmt die AHV das sogenannte Splitting (Einkommensteilung) vor. Dabei werden die während der Ehe erzielten Einkommen zwischen den beiden Ehegatten aufgeteilt und die Renten der Ehegatten neu berechnet. Die beiden Einzelrenten als Ehepaar dürfen den maximalen Höchstbetrag (Stand: 2017) von CHF 3‘525 im Monat nicht übersteigen. Ansonsten werden die beiden AHV-Renten entsprechend gekürzt. Mit einer Rentenvorausberechnung können Sie Ihre zu erwartende Rente von Ihrer AHV-Ausgleichskasse berechnen lassen. Unter Antrag für eine Rentenvorausberechnung finden Sie das benötigte Formular vor.

  502. Guten Tag
    Wir sind im Okt. 2006 nach Italien ausgewandert, wir sind Doppelbürger und leben dort in unserem Haus von unserem Ersparten. Immer wieder wurde uns mitgeteilt dass minimale AHV Zahlungen in unserem Fall nicht zulässig seien um keine Rentenlücken zu haben. Nun haben wir vernommen, dass wir unsere „Lücke“ einzahlen können, da wir hier in Italien keinem Erwerb nachgehen konnten. Bitte können sie uns aufklären was nun stimmt und was wir tun könnten, danke.

    1. Guten Tag Robert

      Fehlende Beitragsjahre können maximal für die letzten 5 Jahre nachgezahlt werden. Dies ist aber nur möglich für Lücken aus Zeiten, in welchen Sie in der Schweiz versichert waren. Nehmen Sie Wohnsitz im Ausland, sind Sie jedoch nicht mehr der obligatorischen AHV-Versicherung unterstellt. Unter gewissen Voraussetzungen können Sie der freiwilligen AHV beitreten. Dies ist aber nur möglich, wenn Ihr Wohnsitz ausserhalb der EU und der EFTA liegt. Die Bedingungen für die Aufnahme in die freiwillige AHV können Sie dem AHV-Merkblatt „Freiwillige AHV“ entnehmen. Weitere Informationen zu internationalen Aspekten bezüglich AHV finden Sie hier: https://www.ahv-iv.ch/de/Sozialversicherungen/Internationales.

  503. Mein Mann wird 2018 65 Jahre alt, ich bin 12 Jahre jünger. Wie viel Rente erhält mein Mann? Ab welchem Alter erhalte ich AHV?

    1. Guten Tag Gabi

      Das ordentliche AHV-Alter für Frauen liegt bei 64 Jahren. Sie können Ihre AHV-Altersrente auch um 1 oder 2 Jahre vorbeziehen. Machen Sie vom AHV-Vorbezug Gebrauch, wird Ihre Rente lebenslang gekürzt. Informationen zum vorzeitigen Abruf der AHV-Altersrente finden Sie unter AHV-Vorbezug.

      Die Höhe der AHV-Altersrente wird von den Anzahl Beitragsjahren und des durchschnittlichen Einkommens beeinflusst. Ihr Mann kann bei der AHV eine Rentenvorausberechnung verlangen. Weitere Informationen zur Höhe der AHV-Renten und deren Berechnung finden Sie unter Wie hoch ist die AHV-Rente.

  504. Welche Auswirkung haben folgende zwei Möglichkeiten auf die Höhe der AHV-Rente: Frühpensionierung (Bezug der Pensionskassenrente) ab Alter 60. Fall 1: Nebenerwerb in einem reduzierten Pensum (ca. 10 %). Fall 2: keine Erwerbstätigkeit mehr.

    1. Guten Tag

      Geben Sie Ihre Erwerbstätigkeit frühzeitig auf, müssen Sie bis zum ordentlichen Rentenalter AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person leisten. Wenn Sie noch einem Nebenerwerb nachgehen, reichen die auf diesem Einkommen bezahlten AHV-Beiträge möglicherweise aus, um die AHV-Beitragspflicht mit dem Erwerbseinkommen zu erfüllen. Mehr dazu erfahren Sie bei uns unter AHV-Beiträge bei einer Frühpensionierung. Die AHV-Beiträge können Sie mit unserem Berechnungstool AHV-Beiträge simulieren.

      Wie sich die beiden Varianten auf Ihre AHV-Altersrente auswirken, lässt sich leider nicht so einfach sagen. In der Regel dürften die Auswirkungen bei den von Ihnen genannten Eckwerten aber nur geringfügig sein. Von zentraler Bedeutung ist aber, dass Sie weiterhin AHV-Beiträge leisten, da Sie ansonsten fehlende Beitragszeiten aufweisen und dadurch eine Renteneinbusse erleiden würden. Ihre AHV-Rente können Sie mit unter AHV Rentenschätzer annähern. Für eine genauere Aussage können Sie bei Ihrer AHV-Ausgleichskasse eine Rentenvorausberechnung beantragen.

  505. Guten Tag
    Mein Mann und ich sind seit 18 Jahren verheiratet. Wir haben aber nie zusammen gewohnt und wollen dies auch nach der Pensionierung beibehalten (das heisst wir haben beide eine eigene Wohnung). Ich bin bereits pensioniert und bekomme eine Rente. Wenn nun mein Mann in 2 Jahren auch in Pension geht, wird meine derzeitige Rente dann gekürzt?

    1. Guten Tag Christine

      Als Ehepaar wird Ihre Rente plafoniert, auch wenn Sie unterschiedliche Wohnsitze haben. Um zwei Einzelrenten ohne Plafonierung zu erhalten, verlangt die AHV ein gerichtliches Trennungs- oder Scheidungsurteil. Beachten Sie jedoch, dass eine Trennung oder eine Scheidung auch steuer-, güter- und erbrechtliche Konsequenzen mit sich bringt.

  506. Mein Mann hatte bis heute eine IV-Rente von rund Fr. 1‘400 im Monat. Dieses Jahr wird er 65 Jahre alt und die AHV teilt mit, dass er neu nur noch Fr. 927 monatlich erhalten soll. Ich habe eine AHV von Fr. 1‘955 im Monat. Mit so wenig Geld können wir aber nicht leben. Was können wir tun?

    1. Guten Tag Heidy

      Reichen die Renten der AHV/IV nicht aus, um die minimalen Lebenskosten zu decken, können Sie Ergänzungsleistungen beantragen. Wenden Sie sich hierfür an die kantonale Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons. Weitergehende Informationen erhalten Sie auch im Merkblatt Ergänzungsleistungen zur AHV und IV.

  507. Guten Tag
    Über mehrere Jahre, d.h. nach dem Tode meines Vaters habe ich als älteste Tochter die Betreuung unserer Mutter übernommen. Zuerst nur einen Tag pro Woche und mit den Jahren immer mehr. Meine Frage ist nun, wo ich dies melden kann. Reicht es aus, wenn die Sozialvorsteherin der Wohngemeinde, die dies wusste, da auch sämtliche Schriftlichkeiten für meine Mutter erledigte, dies bestätigt.

    1. Guten Tag Martha

      Wer pflegebedürftige Verwandte (u.a. Eltern, Kinder, Grosseltern) pflegt, kann sich Betreuungsgutschriften bei der AHV anrechnen lassen. Der Anspruch auf eine Betreuungsgutschrift besteht jedoch nur, wenn die betreute Person auch Anspruch auf eine Hilflo­senentschädigung (mittleren oder schweren Grades) der AHV oder IV hat. Um die Gutschriften auf dem AHV-Konto zu erhalten, müssen Sie die Betreuungsgutschrift jährlich bei der kantonalen AHV des Wohnsitzkantons geltend machen. Weitere Hinweise können Sie dem Merkblatt der AHV Betreuungsgutschriften entnehmen.

      Um Streitigkeiten bei einer späteren Erbteilung zu vermeiden, empfiehlt es sich zudem zu regeln, ob Ihre Betreuung finanziell abgegolten werden soll oder nicht.

  508. Guten Tag
    Meine Freundin erhält 1‘175.- Fr. Rente pro Monat. Dies genügt Ihr aber nicht zum Leben.

    1. Guten Tag

      Können die minimalen Lebenskosten nicht durch die Renteneinkünfte gedeckt werden, können Sie Ergänzungsleistungen beantragen. Die Ergänzungsleistungen entsprechend der Differenz zwischen den von der AHV anerkannten Ausgaben und den anrechenbaren Einkünften. Weitere Informationen dazu finden Sie unter AHV Ergänzungsleistungen. Bei Pro Senectute können Sie mit dem Rechner Anspruchsberechtigung auf Ergänzungsleistungen Ihre allfälligen Ansprüche simulieren.

  509. Guten Tag.
    Leider habe ich keine Unterlagen der AHV mehr. Wie komme ich nun zu meiner Nummer?

    1. Guten Tag Susanne

      Ist der Versicherungsausweis nicht mehr auffindbar können Sie einen neuen Ausweis beantragen. Füllen Sie das Formular Anmeldung für einen Versicherungsausweis aus und reichen Sie das Dokument mit den benötigten Unterlagen unterzeichnet an die kantonale Ausgleichskasse Ihres Wohnortes ein.

  510. Weil ich mich vorzeitig pensionieren möchte, frage ich Sie, ob ich die entstehende Beitragslücke evt. selber übernehmen kann, um keine Rentenkürzung zu erleiden.
    Wenn dies möglich ist, können Sie mir bitte den Mindestbeitrag, Arbeitgeberanteil und Arbeitnehmeranteil errechnen? – Wann ich den fälligen Betrag und wohin ich diesen überweisen muss?

    1. Liebe Brigitta

      Lassen Sie sich vorzeitig pensionieren, müssen Sie bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Alters (bei Frauen: 64 Jahre) AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person entrichten. Ihr Vermögen summiert mit dem 20-fachen Renteneinkommen bildet die Basis für die Höhe der AHV-Beiträge. Die Höhe der Beiträge können Sie mit unserem Rechner AHV-Beiträge bei einer Frühpensionierung simulieren. Sie müssen sich bei der für Sie zuständigen AHV-Ausgleichskasse als nichterwerbstätige Person anmelden. Die zuständige Kasse wird Ihnen anschließend die Akontobeiträge in Rechnung stellen. Diese sind vierteljährlich zu bezahlen. Es ist nicht möglich, freiwillig höhere Beiträge zu leisten. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt der AHV.

  511. Ich bin schon AHV Rentnerin mit 64. Ich habe aber eine sehr kleine Rente. Wie wird die Rente berechnet?

    1. Guten Tag Marica

      Die Höhe der AHV-Altersrente wird von der Anzahl Beitragsjahre und dem durchschnittlichen Jahreseinkommen beeinflusst. Haben Sie ab Ihrem 20. Altersjahr bis zum ordentlichen AHV-Alter lückenlos AHV-Beiträge bezahlt, haben Sie Anspruch auf eine Vollrente der AHV. Die Höhe der Vollrente ist vom durchschnittlichen Jahreseinkommen abhängig und beträgt als alleinstehende Person im Minimum 1’175 Franken und im Maximum 2’350 Franken im Monat (Stand: 2016). Weisen Sie fehlende Beitragsjahre auf, wird die AHV-Rente entsprechend gekürzt. Viele Informationen und Berechnungsbeispiele finden Sie auch in den Merkblättern der AHV.

  512. sehr geehrte damen und herren. wir haben die renten per 01.07.2025 (pensionierung meiner ehefrau) durch die sva berechnen lassen. ich werde dannzumal 1’859.– erhalten, meine ehefrau 1’666.–. zusammen ergibt das zwar die maximalrente, aber weshalb wird diese nicht halbiert. gemäss der sva-abrechnung hat meine ehefrau keine beitragslücken (soweit ich dies verstanden habe).

    1. Guten Tag Thomas

      Die Höhe der AHV-Rente wird neben der Anzahl Beitragsjahre auch vom durchschnittlichen Jahreseinkommen beeinflusst. Da Sie eine höhere AHV-Rente als Ihre Frau erhalten, weisen Sie ein höheres, durchschnittliches Einkommen auf als Ihre Gattin. Bei Ehegatten wird das während der Ehe erzielte Einkommen aufgeteilt und je zur Hälfte den Ehegatten gutgeschrieben. Da die Beiträge vor der Ehe jedoch nicht aufgeteilt werden, ist es möglich, dass die Ehegatten nicht die gleich hohe AHV-Rente erhalten.

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