AHV-Beiträge bei einer Frühpensionierung

AHV-Beiträge bei Frühpensionierung

AHV-Beiträge

Grundsätzlich sind alle die in der Schweiz wohnen oder einem Erwerb in der Schweiz nachgehen verpflichtet, bis zum ordentlichen Pensionierungsalter Beiträge in die AHV zu zahlen. Wer sich vorzeitig pensionieren lässt, bleibt bis zum gesetzlichen Rentenalter beitragspflichtig. Wer länger als bis zu diesem Zeitpunkt arbeitet, muss ebenfalls Beiträge leisten, sogar wenn er bereits eine AHV-Altersrente ausbezahlt erhält.

Grundsätzlich können drei Formen der Beitragspflicht bei der AHV unterschieden werden:

  • Beitragspflicht von Arbeitnehmern: Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je nach Lohnhöhe eine Prozentsatz des Lohnes in die AHV.
  • Beitragspflicht selbständigerwerbender Personen: Je nach Einkommen zwischen 5.371 Prozent und 10 Prozent des Lohnes (Stand: 2023).
  • Beitragspflicht nichterwerbstätiger Personen: Die Höhe richtet sich nach dem Vermögen und dem mit einem Faktor von 20 multiplizierten Renteneinkommen.

Kostenlose Pensionierungsseminare

Besuchen Sie eines der beliebten, kostenlosen Seminare der VermögensPartner AG voller nützlicher Tipps, Informationen und Berechnungsbeispiele, damit Sie die richtigen Entscheidungen treffen und optimal auf die finanzielle Planung der Pensionierung vorbereitet sind.


Frühpensionierung und weitere AHV-Beitragspflicht

Frührentner fallen unter die Beitragspflicht für Nichterwerbstätige. Die Höhe hängt vom Vermögen und dem mit dem Faktor 20 multiplizierten Renteneinkommen ab. Die Beiträge liegen je nach Ausgangslage zwischen 514 Franken (Mindestbeitrag, Stand: 2023) und 25’700 Franken pro Jahr (Maximalbeitrag, Stand: 2023). Als Basis dient die kantonale Steuerveranlagung. Als Renteneinkommen gelten Renten aller Art (seit 2011 auch AHV-Renten) sowie weitere Einkommensquellen wie beispielsweise regelmässige Zuwendungen Dritter oder Überbrückungsrenten der beruflichen Vorsorge. Nicht zum Renteneinkommen gehören Leistungen der IV, gesetzliche Unterhalts- und Unterstützungsbeiträge von Familienangehörigen sowie Kinderrenten, sofern die Kinder einen eigenen Anspruch darauf haben.

Planung der Pensionierung

Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten zur Überbrückung bei einer Frühpensionierung auf.

Termin vereinbaren
Unabhängige Beratung AHV

Reduktion der AHV-Beiträge durch einen Nebenerwerb

Ein Nebenerwerb reduziert die zu bezahlenden Beiträge in gewissen Fällen, weil der Frührentner dann nicht als „Nichterwerbstätiger “ deklariert wird. In diesem Fall müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Der Versicherte muss während mindestens neun Monaten erwerbstätig sein und mindestens 50 Prozent der üblichen Arbeitszeit arbeiten. Zusätzlich müssen die Beiträge auf Grund der Erwerbstätigkeit (inkl. Arbeitgeberbeiträge) mehr als die Hälfte der Beträge ausmachen, welche dieser als Nicht-Erwerbstätiger bezahlen müsste.


Kostenlose Seminare – Kundenmeinungen


Haben Sie eine Frage zum Thema?

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Fragen und Antworten

  1. Geboren am 19.10.1964 beabsichtige ich, mit 62 bzw. am 31.10.2026 in Frührente zu gehen. Ich arbeite seit 1984 immer mit einem 100 % Pensum und habe keine Beitragslücken. Mein heutiges Berufseinkommen liegt bei ca. CHF 110’000 Brutto und mein Privatvermögen bei ca. 300’000. Wie hoch wären meine monatlichen AHV-Beiträge ab 31.10.2026 als Nichterwerbende, um die volle AHV-Rente zu erhalten?

    1. Die Berechnung der AHV Beiträge als Nichterwerbstätige erfolgt nach der Formel: (Renteneinkommen * 20) + Vermögen. Es stellt sich somit die Frage welche Renteneinnahmen (Rente Pensionskasse und evtl. Vorbezug AHV Rente) werden Sie erhalten. Anhand dieser Zahlen können Sie mir unserem Rechner «AHV Beiträge berechnen» die Beiträge annähern.

VORSORGEUPDATE

Unser kostenloses Magazin zu den Themen Vorsorgen, Anlagen und Finanzieren. Jetzt per Post oder per E-Mail kostenlos abonnieren!

Wie hoch ist meine AHV?

Bestellen Sie einen AHV-Kontoauszug oder eine Rentenvorausberechnung.

Beratung AHV

Vereinbaren Sie direkt online einen Termin mit uns.

Gratis Pensionierungs-Box

Bereiten Sie sich optimal auf Ihre Pensionierung vor. Kostenlose Informationen für den Start in einen sorgenfreien Ruhestand.

Tipp AHV-Aufschub

Haben Sie gewusst, dass Sie die AHV aufschieben können, egal ob Sie sich frühzeitig, regulär oder erst nach dem ordentlichen Rentenalter pensionieren lassen?

Seminare Pensionierung, Pensionierungsseminare
Seminar Pensionierung

In unserem kostenlosen Seminar erhalten Sie viele wichtige Informationen und Tipps rund um die Planung der eigenen Pensionierung. Weitere Informationen und Anmeldung: