AHV-Beiträge bei einer Frühpensionierung

AHV-Beiträge bei Frühpensionierung

AHV-Beiträge

Grundsätzlich sind alle die in der Schweiz wohnen oder einem Erwerb in der Schweiz nachgehen verpflichtet, bis zum Referenzalter Beiträge in die AHV zu zahlen. Wer sich vorzeitig pensionieren lässt, bleibt bis zum gesetzlichen Rentenalter beitragspflichtig. Wer länger als bis zu diesem Zeitpunkt arbeitet, muss ebenfalls Beiträge leisten, sogar wenn er bereits eine AHV-Altersrente ausbezahlt erhält.

Grundsätzlich können drei Formen der Beitragspflicht bei der AHV unterschieden werden:

  • Beitragspflicht von Arbeitnehmern: Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je nach Lohnhöhe eine Prozentsatz des Lohnes in die AHV.
  • Beitragspflicht selbständigerwerbender Personen: Je nach Einkommen zwischen 5.371 Prozent und 10 Prozent des Lohnes (Stand: 2024).
  • Beitragspflicht nichterwerbstätiger Personen: Die Höhe richtet sich nach dem Vermögen und dem mit einem Faktor von 20 multiplizierten Renteneinkommen.

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Frühpensionierung und weitere AHV-Beitragspflicht

Frührentner fallen unter die Beitragspflicht für Nichterwerbstätige. Die Höhe hängt vom Vermögen und dem mit dem Faktor 20 multiplizierten Renteneinkommen ab. Die Beiträge liegen je nach Ausgangslage zwischen 514 Franken (Mindestbeitrag, Stand: 2024) und 25’700 Franken pro Jahr (Maximalbeitrag, Stand: 2024). Als Basis dient die kantonale Steuerveranlagung. Als Renteneinkommen gelten Renten aller Art (seit 2011 auch AHV-Renten) sowie weitere Einkommensquellen wie beispielsweise regelmässige Zuwendungen Dritter oder Überbrückungsrenten der beruflichen Vorsorge. Nicht zum Renteneinkommen gehören Leistungen der IV, gesetzliche Unterhalts- und Unterstützungsbeiträge von Familienangehörigen sowie Kinderrenten, sofern die Kinder einen eigenen Anspruch darauf haben.

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Reduktion der AHV-Beiträge durch einen Nebenerwerb

Ein Nebenerwerb reduziert die zu bezahlenden Beiträge in gewissen Fällen, weil der Frührentner dann nicht als „Nichterwerbstätiger “ deklariert wird. In diesem Fall müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Der Versicherte muss während mindestens neun Monaten erwerbstätig sein und mindestens 50 Prozent der üblichen Arbeitszeit arbeiten. Zusätzlich müssen die Beiträge auf Grund der Erwerbstätigkeit (inkl. Arbeitgeberbeiträge) mehr als die Hälfte der Beträge ausmachen, welche dieser als Nicht-Erwerbstätiger bezahlen müsste.


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Fragen und Antworten

  1. 2024 gehe ich in Frühpension, erhalte von der PK Überbrückungsrente. Jetzt hab ich die Möglichkeit, bei einem anderen Arbeitgeber eine Festanstellung zu erhalten. Macht das Sinn, im Bezug auf die Überbrückungsrente oder sollte ich besser im Stundenlohn arbeiten?

    1. Ob sich ein Bezug der Überbrückungsrente lohnt, muss im Einzelfall berechnet werden. Gleiches gilt bei der Beurteilung ob eine Erwerbstätigkeit einen Einfluss auf die Überbrückungsrente hat. Wenden Sie sich hier mit Vorteil direkt an die Pensionskasse.

  2. Wie müssen Kapitalauszahlungen von Pensionskassen bei Nichterwerbstätigen in der AHV-Beitragsberechnung eingesetzt werden? Kapital durch 20 = Rente? Ist doch aber auch schon im Vermögen (z.B. Bankkonto) ausgewiesen/eingerechnet? Somit zweimal deklariert?

    1. Ein Kapitalbezug wird zum Vermögen hinzugerechnet. Es erfolgt keine Doppelverrechnung.

  3. Wenn ich auf den 01.06.2024 in Frühpension gehen würde, müsste ich für das ganze restliche Jahr AHV bezahlen (Geb. Jan. 1960)?

    1. Für das Jahr 2024 gelten Sie für die AHV als Nichterwerbstätiger (auch wenn Sie bis 01.06.2024 erwerbstätig waren). Somit müssen Sie AHV Beiträge als Nichterwerbstätiger leisten. Es kann durchaus sein, dass Sie mit Ihrer Erwerbstätigkeit für das Jahr 2024 die AHV Pflicht bereits erfüllen. Dies können wir mit den vorliegenden Angaben nicht beurteilen. Mit Vorteil wenden Sie sich direkt an die AHV Ausgleichskasse, diese wird Ihnen eine verbindliche Antwort geben können. Für Januar 2025 sind auf jeden Fall AHV Beiträge als Nichterwerbstätiger geschuldet.

  4. Ich gehe nächsten Frühling in Frühpension; meine Frau arbeitet in einem Teilpensum noch weiter. Nun steht im Merkblatt „Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV, die IV und die EO“ folgendes:
    „Sie müssen keine eigenen Beiträge bezahlen, wenn Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann im Sinne der AHV erwerbstätig ist (siehe «Auf einen Blick») und mindestens Beiträge in der Höhe von 1 028 Franken pro Jahr (doppelter Mindestbeitrag) entrichtet. Dies gilt auch für das Jahr, in welchem die Ehe geschlossen oder geschieden wird.“ Handelt es sich bei den AHV-Beiträgen nur um die Beiträge des Arbeitnehmenden oder wird hier der Beitrag des Arbeitgebers auch miteingerechnet?

    1. Sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerbeitrag wird mitgerechnet.

  5. Ich möchte eineinhalb Jahre vor dem ordentlichen AHV-Alter meine PK-Rente beziehen, die AHV aber erst zum ordentlichen Alter.
    Wenn man nicht mindestens 44 Jahre Beiträge gezahlt hat, können die Jugendjahre angerechnet werden um Beitragslücken zu kompensieren. Kann ich diese auch beanspruchen, wenn ich die letzten eineinhalb Jahre nicht mehr einzahlen würde oder ist das nur möglich für Beitragslücken, die länger als 5 Jahre zurückliegen? Werden diese Jugendjahre automatisch berücksichtigt oder muss man diese anmelden?

    1. Es besteht eine AHV-Beitragspflicht bis zum Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters (ab 01.01.2024 Referenzalter). Für die Jahre nach einer Frühpensionierung müssen AHV-Beiträge als Nichterwerbstätiger bezahlt werden. Jugendjahre werden durch die AHV automatisch bei der Berechnung der AHV-Rente berücksichtigt.

  6. Ich bin 61 Jahre alt und habe eine AHV Prognose von 65 Jahren von 24’000 Sfr im Jahr. Würde ich jetzt mein Pensum von 60% auf 20% reduzieren, bezahle ich ja als nicht erwerbstätiger vom Renteneinkommen und vom Vermögen. Da ich ein grosses Vermögen habe schenken diese jährlichen Beiträge ein ca 16’000 Sfr. pro Jahr. Kann es sein dass ich dann auch aufs AHV Maximum kommen werde?

    1. Die Beiträge dürften Ihr durchschnittliches Einkommen erhöhen. Wie gross der Einfluss aber ist, können wir leider nicht beurteilen. Allenfalls kann es sinnvoll sein mit diesem Szenario eine Rentenvorausberechnung zu bestellen.

  7. Ich bin 55 und zahle seit dem Pflichtalter AHV Beiträge (Lückenlos). Ich möchte dieses Jahr ganz aufhören zu arbeiten und werde vermutlich Auswandern (in ein EU Land). Vorberechnete AHV Rente ca. 1700 Fr./Mt. Werden auch solche Teilrenten bei Inflation angepasst?

    1. Ja, die Inflationsanpassung erfolgt auch für Teilrenten. Relevant ist aber die Inflation in der Schweiz und nicht jene im jeweiligen Domizilland.

  8. Ich werde im August 2023 63 Jahre alt, und bezahle für dieses Jahr erstmals AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige. In einem Chat wurde folgende Aussage gemacht: „Haben Sie bereits mit 18 das erste Mal AHV-Beiträge bezahlt und diese durchgehend einbezahlt, so haben Sie frühestens mit 62 Jahren 44 Jahre erreicht. Wenn dies der Fall ist, müssen Sie bei einer Frühpensionierung keine Nichterwerbstätigenbeiträge bezahlen.“. Ich habe ebenfalls solche „Jugendbeiträge“ geleistet, diese werden jedoch nicht angerechnet. Ist die Aussage des Chats demnach falsch?

    1. Ja, das ist nicht korrekt. Es besteht eine gesetzliche Beitragspflicht bis Alter 65, das gilt auch, wenn Jugendjahre vorhanden sind. Mit Jugendjahren können Sie zwar Beitragslücken schliessen, jedoch gilt dies, aufgrund der Beitragspflicht, nicht bei einer Frühpensionierung.

  9. Geboren am 19.10.1964 beabsichtige ich, mit 62 bzw. am 31.10.2026 in Frührente zu gehen. Ich arbeite seit 1984 immer mit einem 100 % Pensum und habe keine Beitragslücken. Mein heutiges Berufseinkommen liegt bei ca. CHF 110’000 Brutto und mein Privatvermögen bei ca. 300’000. Wie hoch wären meine monatlichen AHV-Beiträge ab 31.10.2026 als Nichterwerbende, um die volle AHV-Rente zu erhalten?

    1. Die Berechnung der AHV Beiträge als Nichterwerbstätige erfolgt nach der Formel: (Renteneinkommen * 20) + Vermögen. Es stellt sich somit die Frage welche Renteneinnahmen (Rente Pensionskasse und evtl. Vorbezug AHV Rente) werden Sie erhalten. Anhand dieser Zahlen können Sie mir unserem Rechner «AHV Beiträge berechnen» die Beiträge annähern.

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