Säule 3a – Maximalbeiträge im Jahr 2026
Im Jahr 2025 können Arbeitnehmer mit Pensionskassenanschluss den Betrag von 7’258 Franken in die Säule 3a einzahlen. Selbständige ohne Pensionskasse sind zur Einzahlung von 20% des Nettolohnes, maximal jedoch 36’288 Franken berechtigt.
Alle Grenzbeträge im Zusammenhang mit der Vorsorge für die Jahre 2026 sowie 2025 finden Sie hier:
Historische Maximalbeträge in der Säule 3a in Schweizer Franken
| Jahr | Mit Anschluss an eine Pensionskasse | Ohne Anschluss an eine Pensionskasse |
|---|---|---|
| 2026 | 7’258 | 36’288 |
| 2025 | 7’258 | 36’288 |
| 2024 | 7’056 | 35’280 |
| 2023 | 7’056 | 35’280 |
| 2022 | 6’883 | 34’416 |
| 2021 | 6’883 | 34’416 |
| 2020 | 6’826 | 34’128 |
| 2019 | 6’826 | 34’128 |
| 2018 | 6’768 | 33’840 |
| 2017 | 6’768 | 33’840 |
| 2016 | 6’768 | 33’840 |
| 2015 | 6’768 | 33’840 |
| 2014 | 6’739 | 33’696 |
| 2013 | 6’739 | 33’696 |
| 2012 | 6’682 | 33’408 |
| 2011 | 6’682 | 33’408 |
| 2010 | 6’566 | 32’832 |
| 2009 | 6’566 | 32’832 |
| 2008 | 6’365 | 31’824 |
| 2007 | 6’365 | 31’824 |
| 2006 | 6’192 | 30’960 |
| 2005 | 6’192 | 30’960 |
| 2004 | 6’077 | 30’384 |
| 2003 | 6’077 | 30’384 |
Säule 3a – Maximalbeiträge im Jahr 2025
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Ich war bis August 2024 angestellt und habe im Anschluss in die Pensionskassen – Risiko – Weiterversicherung gewechselt (also ohne Sparbeträge). Zusätzlich gibt es einen Nebenerwerb ohne Pensionskasse. Was gilt nun als 3a Maximalabzug? CHF 7’056.- oder CHF 7’056.- plus 20% des Nettolohnes des Nebenerwerbs?
Unserer Meinung nach können Sie lediglich 20% des Nettolohnes in die Säule 3a einzahlen. Für eine verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte direkt an die Steuerbehörde.
Was wenn man ohne PK selbstständig ist und per November eine Teilzeitstelle mit PK Anschluss annimmt? In gewissen Kantonen z.B. SZ ist der maximale 3a Betrag dann selbstständiges Einkommen x 10/12 + 7056. Im Folgejahr sind es dann nur noch die 7056. Für den Kanton Zürich findet man dazu null Information und selbst das Steueramt gab auf 2 malige schriftliche Anfrage keine Auskunft. Im Private Tax ZH sind bei PK Anschluss nur 7056 Abzug möglich, ein Übergangsjahr ist dort nicht vorgesehen.
Unserer Meinung nach kann in diesem Fall eine Einzahlung über den maximalen Betrag mit Pensionskassenanschluss (CHF 7’056) sowie 20% des Nettoeinkommens aus der Selbstständigkeit getätigt werden. Der Gesamtbetrag darf den Maximalbetrag von CHF 35’280 (Stand 2024) nicht übersteigen. Beachten Sie, dass die finale Einschätzung bei der zuständigen Steuerbehörde liegt. Es kann durchaus sein, dass die Steuerbehörde die Abzugsfähigkeit der CHF 7’056 aufgrund der kurzen Zeit (November/Dezember) hinterfragt.
Können wir als Ehepaar mit 100% bzw. 50% Arbeitspensen beide den Maximalbetrag von 7056.-, also 14’112.- bei den Steuern abziehen?
Wenn Sie beide einer Pensionskasse angeschlossen sind, dürfen Sie pro Person den von Ihnen erwähnten Maximalbetrag in die Säule 3a einzahlen und steuerlich in Abzug bringen.
Ich bin 63 und arbeite Teilzeit im Angestelltenverhältnis mit Pensionskassenanschluss noch bis Januar 2024. Wieviel kann ich nächstes Jahr in die Säule 3a einzahlen, wenn ich nur im Januar arbeiten werde?
Grundsätzlich können Sie den vollen Betrag von CHF 7’056 (Stand 2023) einzahlen. Es kann aber sein, dass die Steuerbehörde nur einen pro rata Abzug akzeptiert. Beachten Sie aber, dass die Einzahlung aber zwingend noch während der Erwerbstätigkeit erfolgen muss.
Ich bin seit April 2021 pensioniert und arbeite seit August 2022 wieder Teilzeit im Angestelltenverhältnis. Ich bin ja somit berechtigt wieder in die 3. Säule a einzuzahlen (max. 20% des Nettoeinkommens). Wie berechne ich den Betrag, den ich einzahlen kann? Weshalb wird im Steuerformular (Kt. ZH) dieser Betrag auf ca. 16% reduziert?
Zur Berechnung des Säule 3a Einzahlungsbetrags kann die Lohnabrechnung (Nettolohn) mit der Anzahl Monate der Erwersbtätigkeit multipliziert werden. Davon dürfen Sie 20% in die Säule 3a einzahlen. Beachen Sie, dass die Einzahlung noch zum Zeitpunkt der Erwerbstätigkeit erfolgen muss. Eine Einzahlung nach Aufgabe der Erwerbstätigkeit wird in der Regel steuerlich nicht mehr zugelassen. In Bezug auf die Frage nach dem Steuerformular können wir mangels Expertise leider keine Auskunft erteilen. Mit Vorteil wenden Sie sich diebezügich direkt an einen Treuhänder / Steuerberater.
Guten Tag
Ich beziehe bereits AHV, bin aber noch berufstätig (selbständig-erwerbend) und ohne Pensionskasse.
Wieviel kann ich in die 3. Säule einbezahlen? Wie und wann ist ein Bezug der einbezahlten Gelder sinnvoll?
Guten Tag
Sie können 20% von Ihrem Nettoeinkommen in 3. Säule einbezahlen (maximal CHF 34’128). Sinnvoll ist, wenn Sie die Gelder gestaffelt und so spät wie möglich beziehen. Sie müssten die Säule 3a Gelder beziehen sobald Sie Ihre Erwerbstätigkeit aufgeben, spätestens mit Alter 69.
Ich bin selbständig als Interim Manager und habe aus früheren Zeiten als Angestellter eine Pensionskasse. Gilt für mich heute der maximale Betrag mit oder ohne Pensionskasse, wenn ich – wie gesagt – heute selbständig bin? Ich bin 65 und gehe Ende Nov 2019 in Rente, arbeite jedoch weiter.
Guten Tag
Entscheidend ist ob Sie einen aktiven Pensionskassenanschluss (mit laufenden Einzahlungen in die Pensionskasse) haben oder nicht. Wenn Ihre Pensionskasse aus Ihrer unselbständigen Erwerbstätigkeit auf einem Freizügigkeitskonto ist, können Sie 20% des Erwerbseinkommen, maximal CHF 34‘128, in die Säule 3a einzahlen. Ist Ihr Pensionskassenanschluss noch aktiv ist maximal eine Einzahlung von CHF 6’826 p.a. möglich.