Wie hoch ist die AHV-Rente?
In der Bundesverfassung steht, dass die AHV die Existenz sichern soll. Die Höhe der AHV-Rente ist nach oben und unten begrenzt. Die Maximalrente ist doppelt so hoch wie die Minimalrente. In der Schweiz erhält knapp die Hälfte aller Rentenbezüger die AHV-Maximalrente.
Die 13. AHV-Rente
Im März hat das Schweizer Stimmvolk entschieden, dass ab voraussichtlich 01.01.2026 eine 13. Altersrente aus der AHV bezahlt wird. Die Details zur Umsetzung dürften in den nächsten Monaten bekannt werden. Gemäss aktueller Informationen plant der Bundesrat effektiv eine jährliche Auszahlung der zusätzlichen Rente (Stand 04.2024).
Einige Fragen zur 13. AHV-Rente die wir häufig hören:
- Ab wann wird die 13. Altersrente ausbezahlt?
Gemäss Vorlage ist die Umsetzung per 01.01.2026 geplant. - Was muss ich machen, damit ich die 13. AHV-Rente bekomme?
Sie müssen nichts unternehmen, der zusätzliche Betrag wird nach Einführung automatisch ausbezahlt. - Erhalte ich auch eine 13. IV-Rente oder 13. Kinderrente?
Nein, die Vorlage bezieht sich lediglich auf die AHV-Rente (Altersrente). Bei IV-Renten und Kinderrenten erfolgt, Stand heute, keine Auszahlung einer 13. Rente.
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Aktuelle Höhe der AHV-Renten
AHV Einzelpersonen
Maximale AHV-Einzelrente pro Jahr | CHF 29’400 |
Minimale AHV-Einzelrente pro Jahr | CHF 14’700 |
AHV-Renten bei Ehepaaren
Maximale AHV-Rente für Ehepaare pro Jahr | CHF 44’100 |
Minimale AHV-Rente für Ehepaare pro Jahr | – |
Stand: 2024
Anmerkung: Mit der 10. AHV-Revision wurden die Ehepaarrenten abgeschafft. Die Renten werden daher auch bei Ehepaaren an jeden Ehepartner separat ausbezahlt. Die Plafonierung gilt jedoch weiterhin. Die AHV Renten wurden letzmals per 01.01.2023 um 2.5% erhöht und damit der Inflation angepasst.
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Wie hoch die AHV Altersrente ist, bestimmen vor allem zwei Faktoren: Die Anzahl Beitragsjahre und das durchschnittliche Jahreseinkommen während der Beitragszeit. Wer ab Alter 21 bis zum ordentlichen Pensionierungsalter immer in die AHV einzahlt, erhält eine Vollrente. Pro fehlendes Beitragsjahr wird die AHV-Rente in der Regel um rund 2.3 Prozent gekürzt. Die Minimalrente erhält jeder, sofern keine Beitragslücken vorhanden sind. Bei fehlenden Beitragsjahren wird auch die Minimalrente gekürzt. Zusätzlich ist zur Berechnung der Höhe der AHV das durchschnittliche Jahreseinkommen massgebend, welches sich aus verschiedenen Elementen zusammen setzen kann:
- Dem aufgewerteten Durchschnitt der Jahreseinkommen
- Erziehungsgutschriften
- Betreuungsgutschriften
Grafik: Faktoren zur Berechnung der AHV-Rente
Durchschnittliches Einkommen bei der AHV-Rentenberechnung
Das Einkommen während der Beitragszeit wird vor der Berechnung der Höhe der AHV mit einem Faktor aufgewertet. Dieser Aufwertungsfaktor dient zum Ausgleich der Inflation, damit frühere Beitragsjahre ähnlich stark gewichtet werden wie spätere. Das aufgewertete (inflationsbereinigte) jährliche Durchschnittseinkommen für die AHV-Maximalrente muss rund 88‘200 Franken betragen. Die Genauen Beträge können anhand einer Skala eruiert werden.
Neuberechnung der Rente nach Referenzalter
Im Gegensatz zu früher können AHV-Beiträge, welche nach dem Referenzalter einbezahlt werden die Rente verbessern. Aus diesem Grund kann bis Alter 70 einmalig eine Neuberechnung der Rente verlangen. Dabei werden die zusätzlichen Beitragsjahre und Beiträge nach dem Referenzalter berücksichtigt.
Auf freiwilliger Basis, kann auf den Freibetrag (für Erwerbstätige nach Referenzalter) über 1’400 Franken pro Monat verzichtet werden. Dies kann die Rente zusätzlich verbessern.
Auch Personen, die eine Rente nach altem Recht beziehen können eine Neuberechnung der Rente verlangen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Person per 01.01.2024 das 70. Altersjahr noch nicht vollendet hat. In diesem Fall würden ebenfalls Erwerbseinkommen und Beitragszeiten nach dem Referenzalter berücksichtigt.
Lesen Sie mehr über die Neuberechnung der AHV Rente im Merkblatt der AHV:
- Merkblatt der AHV: Neuberechnung der Altersrente nach dem Referenzalter
AHV Rentenberechnung
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Wie hoch ist die AHV-Altersrente bei Ehepaaren?
Die von den Ehegatten erzielten massgeblichen Einkommen werden je zur Hälfte den Ehegatten gutgeschrieben, sobald beide Ehegatten altersbedingt Anspruch auf eine AHV-Altersrente haben (bzw. nach einer Scheidung oder wenn ein Ehegatte stirbt). Dieses Vorgehen wird Splitting genannt. Die maximale AHV-Ehepaarrente ist höchstens eineinhalb Mal so hoch wie die maximale AHV-Einzelrente (Plafonierung).
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Termin vereinbarenDie Entwicklung der AHV-Renten seit 1948
Wie hat sich die AHV-Rente seit Einführung entwickelt? Alle AHV-Renten seit 1948 sind In nachstehender Tabelle aufgeführt. Sie finden dort die minimale Rente, die maximale Rente sowie die Rente als Ehepaar über die Zeit seit 1948. Die Zahlen verstehen sich in Franken pro Monat.
Inkrafttreten | Einfache Altersrente Minimum | Einfache Altersrente Maximum | Rente Ehepaar Minimum | Rente Ehepaar Maximum |
---|---|---|---|---|
1948 | 40 | 125 | 65 | 200 |
1954 | 60 | 142 | 97 | 227 |
1957 | 75 | 155 | 120 | 247 |
1961 (Juli) | 90 | 200 | 144 | 320 |
1964 | 125 | 267 | 200 | 427 |
1967 | 138 | 294 | 220 | 470 |
1969 | 200 | 400 | 320 | 640 |
1971 | 220 | 440 | 352 | 704 |
1973 | 400 | 800 | 600 | 1200 |
1975 | 500 | 1000 | 750 | 1500 |
1977 | 525 | 1050 | 788 | 1575 |
1980 | 550 | 1100 | 825 | 1650 |
1982 | 620 | 1240 | 930 | 1860 |
1984 | 690 | 1380 | 1035 | 2070 |
1986 | 720 | 1440 | 1080 | 2160 |
1988 | 750 | 1500 | 1125 | 2250 |
1990 | 800 | 1600 | 1200 | 2400 |
1992 | 900 | 1800 | 1350 | 2700 |
1993 | 940 | 1880 | 1410 | 2820 |
1995 | 970 | 1940 | 1455 | 2910 |
1997 | 995 | 1990 | 1493 | 2985 |
1999 | 1005 | 2010 | 1508 | 3015 |
2001 | 1030 | 2060 | – | 3090 |
2003 | 1055 | 2110 | – | 3165 |
2005 | 1075 | 2150 | – | 3225 |
2007 | 1105 | 2210 | – | 3315 |
2009 | 1140 | 2280 | – | 3420 |
2011 | 1160 | 2320 | – | 3480 |
2013 | 1170 | 2340 | – | 3510 |
2015 | 1175 | 2350 | – | 3525 |
2019 | 1185 | 2370 | – | 3555 |
2023 | 1225 | 2450 | – | 3675 |
Hinweis / Quelle: Mit der 10. AHV Revision im Jahr 1997 wurden die Ehepaarrenten abgeschafft. Bei den ab 2001 ausgewiesenen Renten für Ehepaare handelt es sich um den maximalen Plafond, den zwei Ehepartner erhalten können (Quelle der Daten: Bundesamt für Statistik bis 2019, eigene Ergänzungen, Stand 2024).
Wenn ich 5 Jahre in der Schweiz als Grenzgänger arbeite zu 80% und ein Jahreseinkommen von ca. 60.000 CHF habe: Wieviel Rente würde ich mit 65 Jahren erhalten?
Bei 5 Beitragsjahren kommt die Rententabelle 5 zum Einsatz. Beim durchschnittlichen Einkommen von CHF 60’000 würde damit die AHV Rente rund CHF 240 pro Monat betragen (Stand 2025).
1. Meine Ehepartnerin wird nächstes Jahr 64 und hat Anspruch auf ihre Rente. Ich werde jedoch weiterhin einige Jahre arbeitstätig sein und Beiträge in die AHV einzahlen. Wird ihre Rente jeweils jährlich angepasst?
2. Ich war lange im Ausland und werde nicht mit einer maximalen Pension rechnen können (bin derzeit 63 und habe 23 Jahre in der Schweiz AHV bezahlt). Wieviel höher ist die Pension falls ich nach 65 noch 2-3 Jahre arbeitstätig bin und Beiträge in die AHV einzahle?
Das Splitting erfolgt sobald beide Ehepartner das Referenzalter erreichen. Über die Handhabung von AHV Beiträgen nach dem Splitting, haben wir momentan keine weiteren Informationen. Wir empfehlen Ihnen, diese Frage direkt der Ausgleichskasse zu stellen. Grundsätzlich ist nach dem Referenzalter eine einmalige Neuberechnung der AHV Rente bis Alter 70 möglich. Unserer Meinung nach erfolgt keine jährliche Anpassung. Ein fehlendes Beitragsjahr entspricht rund 2.30% der Altersrente (1/44tel). Die entsprechenden Rententabellen finden Sie unter diesem Link.
Wenn bei bi-nationalen Ehen der ausländische Partner nie in der Schweiz gearbeitet und nie AHV Beiträge bezahlt hat, hat der CH Ehepartner (welcher lückenlos in die AHV einbezahlt hat) somit Anspruch auf die maximale AHV-Einzelrente pro Jahr?
Gemäss Auskunft der Ausgleichskasse stellt sich die Frage ob der im Ausland wohnhafte Ehepartner jemals gegenüber der AHV einen Anspruch begründet hat. Ist dies nicht der Fall, erhält der Anspruchsberechtigte Ehepartner eine Einzelrente ausbezahlt. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich direkt an die zuständige Ausgleichskasse.
Ich bin 63, lebe in Italien. Während meiner Studienzeit habe ich mehrere Male in der Schweiz gearbeitet und komme insgesamt auf 9 Monate Beitragsleistungen. Das Referenzalter von 65 habe ich noch nicht erreicht und könnte also weitere 3 Monate in der Schweiz arbeiten, um die Mindestbeitragsdauer von 1 Jahr zu erfüllen. Wie hoch wäre dann meine AHV Rente?
Bei einem Beitragsjahr beläuft sich die Rente abhängig vom Einkommen auf CHF 29 und CHF 57 pro Monat (siehe Rentenabelle 1).
Ich habe in der Schweiz insgesamt 8 Monate als Grenzgänger gearbeitet. Ich bin jetzt aus gesundheitlichen Gründen in Frührente in Deutschland. Steht mir aus der Schweiz etwas zu?
Das hängt davon ab, ob während Ihrer Erwerbstätigkeit in der Schweiz Beiträge an die AHV geleistet wurden. In Ihrem Fall ist die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) zuständig. Kontaktieren Sie die ZAS direkt, um einen Rentenanspruch abzuklären. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Wann ist das Referenzalter erreicht? Mit dem Jahrgang oder dem Geburtstag?
Ab 01.01.2028 gilt für alle Geschlechter und Jahrgänge das Referenzalter 65, welches mit dem 65. Geburtstag erreicht wird.
Ich bin 1965 geboren, weiblich und Schweizerin. Ab meinem 17. Lebensjahr bis 1992 habe ich in die AHV eingezahlt. Seit 1992 lebe und arbeite ich in Österreich. Ich bin verheiratet und habe zwei erwachsene Kinder. In Österreich kann ich 2026 in Pension gehen. Ab wann und wieviel (geschätzt) AHV-Rente werde ich von der Schweiz erhalten?
Gemäss AHV Reform 21 liegt Ihr Referenzalter bei 65 Jahren. Ein Vorbezug der AHV ist für Sie vermutlich ab Alter 62 möglich (AHV Reform 21, Übergangsgeneration). Wir empfehlen Ihnen eine Rentenvorausberechnung zu bestellen. Die nötigen Informationen dazu finden Sie hier.
Ist der berechnete Rentenbetrag (AHV + BVG) brutto oder netto?
Die Renten aus AHV und BVG sind brutto zu betrachten.
Ich bin 65 und beziehe die Maximalrente. Meine Partnerin ist 50, aus Österreich und hat 9 Jahre mit einem durchschnittlichen Einkommen von ca. 70’000 in der Schweiz gearbeitet. Wir planen uns in Österreich niederzulassen und zu heiraten. Muss ich davon ausgehen dass unsere Ehepaarrente kleiner sein wird als meine Einzelrente wenn meine Frau ins Rentenalter kommt?
Je nach Situation kann dies möglich sein. Es ist empfehlenswert, vor einer Heirat die individuellen Umstände vorgängig mit der Ausgleichskasse zu klären. Allenfalls kann Ihnen diese einen Vorausberechnung erstellen.
Als Arbeitsmigrant habe ich mit nur 32 AHV-Beitragsjahren eine sva-berechnete AHV-Rente von 2’020 CHF/Monat. Meine Ehefrau wird zum Rentenalter eine maximale AHV-Rente von 2’450 CHF/Monat erhalten. Wie hoch wird unsere Ehegattenrente mit diesen beiden Einzelrenten dann sein?
Die von den Ehegatten erzielten massgeblichen Einkommen werden je zur Hälfte den Ehegatten gutgeschrieben, sobald beide Ehegatten altersbedingt Anspruch auf eine AHV-Altersrente haben (Splitting). Die Höhe Ihrer gemeinsamen Rente hängt also unter anderem davon ab, wie lange Sie verheiratet sind und wie hoch die Beiträge in diesen Jahren waren. Sie können bei der SVA auch eine Rentenvorausberechnung für Ihre voraussichtliche Rente als Ehepaar bestellen, um dazu eine verbindliche Aussage zu erhalten. Weitere Informationen dazu finden Sie unter diesem Link.
Mein ex-Ehemann hat 32 Jahre in der Schweiz gearbeitet jetzt AHV-Rente, mir wurden bei der Scheidung CHF 60.- zu gesprochen die er an mich bezahlt. Wir waren 38 Jahre verheiratet. Warum erhalte ich so wenig von ihm bzw. von seiner (AHV-Rente)?
Auf Leistungen aus einer Scheidung können wir nicht eingehen. Je nach Situation kann es aber sein, dass Sie selbst einen Anspruch auf eine Rente aus der AHV haben, sobald Sie das Referenzalter erreichen. Hier kann es sich lohnen, bei der Ausgleichskasse einen Anspruch prüfen zu lassen.
Ich habe mir den Kontoauszug bei der AHV bestellt, dort steht aber nur ein Gesamtbetrag. Wie finde ich heraus, wieviel das jährlich ergibt?
Um die Höhe Ihrer Rente zu erfahren, ist es sinnvoll, eine Rentenvorausberechnung zu bestellen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter diesem Link.
Ich bin letztes Jahr mit 64 Jahren pensioniert worden. Ich bin Ausländerin und arbeite weiter, weil meine Rente zu klein ist. Kann ich meine AHV-Rente neu berechnen lassen, wenn ich die Schweiz verlasse?
Ja, das ist möglich. Sie haben die Möglichkeit, einmal eine Neuberechnung Ihrer Altersrente zu verlangen. Der Antrag auf eine Neuberechnung kann einmal gestellt werden und ist bei der Ausgleichskasse, die Ihnen bereits die Rente auszahlt, einzureichen. Der Antrag auf Neuberechnung wirkt sich nur auf die künftige Rentenzahlung aus und ist nicht rückwirkend möglich. Das dafür notwendige Formular können Sie auf der Webseite der AHV herunterladen.
Ich habe als Auslandschweizer freiwillige Beiträge an die AHV bezahlt, bis das Land, wo ich wohne der EU beitrat. Bekomme ich , wenn ich das 65ste Altersjahr erreiche, die Minimalrente oder kommt es darauf an, wieviele Jahre ich einbezahlt habe?
Ja, das ist korrekt, die Höhe der Rente hängt unter anderem von der Anzahl Einzahlungsjahre ab.
Ich bin 49 Jahre alt und erst mit 34 Jahren in die Schweiz eingewandert. Ich bin mit einem Schweizer verheiratet, der bis jetzt lückenlos AHV-Beiträge bezahlt hat. Wir haben zwei Kinder, um deren Betreuung ich mich die letzten Jahre gekümmert habe. Zwischenzeitlich hatte ich einige Teilzeitstellen, mehrheitlich war ich aber Hausfrau bzw. arbeitete unbezahlt für das Einzelunternehmen meines Mannes. Meine grosse Frage bzw. Sorge ist, wie es mit meiner AHV-Rente aussehen wird, da ich erst so spät in die Schweiz gekommen bin und wenig berufstätig war. In Österreich war ich lange in der Ausbildung (Studium, HF), sodass ich auch von dort keine grosse Pension zu erwarten habe. Können mein Mann und ich überhaupt auf eine vernünftige AHV-Rente hoffen? Würde es bezüglich AHV Sinn machen, wenn mich mein Mann offiziell anstellt und mir einen Lohn ausbezahlt?
Versicherungstechnisch (Beitragsjahre) sind Sie während der Ehedauer durch die Beiträge Ihres Ehemannes abgedeckt, auch wenn Sie keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen sind. Sie selbst dürften 13 fehlende Beitragsjahre (Annahme: Erwerbstätigkeit in der Schweiz ab Alter 34) aufweisen. Gemeinsam mit Ihrem Mann können Sie daher nicht mehr die maximale Rente für Ehepaare erreichen. Wir empfehlen Ihnen für sich und Ihren Ehemann eine Rentenvorausberechnung zu bestellen. Ob eine Anstellung für Sie sinnvoll ist, müsste ein Experte im Einzelfall klären. Allenfalls kann sich ein Besuch eines unserer Seminare für Sie lohnen.
Ich bin im Februar 1960 geboren und arbeite bis Ende Februar 2025 und beziehe dann die AHV-Rente. Meine Frau ist im Oktober 1961 geboren und ebenfalls erwerbstätig. Das ordentliche Rentenalter fällt bei Ihr somit auf den 1. Februar 2026. Sie möchte ihre Arbeit im Dezember 2024 beenden, ihre AHV-Rente jedoch erst ab Februar 2026 beziehen. Für 2025 ist ihr AHV-Beitrag bzw. das Beitragsjahr über meine Erwerbstätigkeit gedeckt. Muss sie für Januar 2026 noch den Nichterwerbstätigen-Beitrag einzahlen, um ein fehlendes Beitragsjahr zu verhindern? Hat ein AHV-Beitrag meiner Frau für das Jahr 2026 noch einen Einfluss auf die Höhe ihrer AHV-Rente, wenn sie ab Februar 2026 ebenfalls die AHV-Rente bezieht?
Für diese spezifische Ausgangslage fehlen uns konkrete Informationen. Wir empfehlen Ihnen, diese Frage direkt der Ausgleichskasse zu stellen, bzw. für Ihre Frau eine Rentenvorausberechnung zu beantragen.
Meine 74-jährige Frau wurde dieses Jahr eingebürgert. Sie ist nun Doppelbürgerin De/C. Hat Sie Anspruch auf eine Schweizer AHV Rente? In der Schweiz hat sie keine Beiträge einbezahlt. Oder ist ein Einkauf noch möglich?
Um Anspruch auf eine AHV-Altersrente zu haben, muss eine Person länger als 11 Monate Beiträge an die AHV bezahlt haben. Da dies bei Ihrer Frau nicht der Fall ist, besteht kein Anspruch auf eine AHV-Rente. Ein Einkauf in die AHV ist nicht möglich.
Meine Frau und ich beziehen zur Zeit eine Altersrente von CHF 3’675 pro Monat. Wie hoch ist die Altersrente meiner Frau, wenn ich gestorben bin?
Sollten Sie versterben, entfällt die Plafonierung und die Renten werden neu berechnet. Danach würde Ihre Frau entweder die eigene Rente zzgl. eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder 80% Ihrer Altersrente (sofern ein Anspruch auf eine Witwenrente besteht) erhalten. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente ausbezahlt. Eine konkrete Zahl können wir da nicht nennen.
Ich bin Österreicher, seit 16 Jahren in der Schweiz und möchte wieder nach Österreich gehen. Ich habe in den 16 Jahren immer über 100kCHF verdient, somit den Maximalbetrag eingezahlt. Mich würde interessieren was der derzeit berechnete monatliche Anspruch für mich ist, wenn ich mit dem Rentenalter 65 Jahre, im Jahr 2038, in Rente gehe. Leider sagt der Online Rechner, dass er dies nicht berechnen kann.
Sie können eine Rentenvorausberechnung bei der AHV bestellen. Vereinfacht gesagt käme bei Ihnen die Rententabelle 16 (16 Beitragsjahre) zur Anwendung. Anhand dieser Tabelle (Link) läge die Rente aus der AHV bei einem durchschnittlichen Einkommen von über CHF 88’200) bei rund CHF 891 pro Monat (ohne Gewähr).
Ich 59 bin seit 18 Jahren verheiratet. Sie ist 58 aus Thailand und hat die Niederlassungs Bewilligung C. Wenn wir beide im Jahr 2028 zusammen nach Thailand ausreisen und uns abmelden, hat Sie auch in Thailand Anspruch auf eine AHV Rente? Und wenn ich in Thailand verstorben bin auf eine Witwenrente?
Da zwischen der Schweiz und Thailand kein Sozialversicherungsabkommen besteht empfehlen wir Ihnen die Frage nach einem Anspruch auf eine AHV-Rente bei einer Auswanderung direkt mit der Zentralen Ausgleichsstelle zu klären. Diese wird Ihnen eine verbindliche Auskunft erteilen können. In Bezug auf eine Witwenrente hätte Ihre Frau ein Anspruch, sofern sie die Voraussetzungen erfüllt. Beachten Sie aber, dass die Ansprüche auf eine Witwenrente in der Schweiz momentan grundsätzlich überarbeitet werden. Es kann also durchaus sein, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein Anspruch auch wegfallen kann.
Meine Frau und ich erhalten je ca. 1800.- Fr. AHV. Sollte eine Person von uns sterben, wieviel AHV Rente erhält dann die überlebende Person?
Sollte ein Ehepartner versterben würde eine allfällige Plafonierung wegfallen und die Renten würden neu berechnet. In Ihrem Todesfall würde Ihre Frau, sofern sie die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllt, entweder die eigene Rente zzgl. eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen erhalten. Der höhere der beiden Beträge käme zu Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente bezahlt. Im Todesfall Ihrer Frau würden Sie Ihre eigene Rente zzgl. des Verwitwetenzuschlags erhalten (in der Annahme, dass keine Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind und somit auch kein Anspruch auf eine Witwerrente besteht). Beachten Sie aber, dass die Ansprüche auf eine Witwenrente derzeit überarbeitet werden.
Ich würde gerne wissen wie hoch meine durchschnittliche AHV Rente bei einem Jahresgehalt von CHF 40’000.- zum jetzigen Zeitpunkt sein wird.
Die Höhe der zu erwartenden AHV-Rente ist abhängig von den Anzahl Beitragsjahren sowie Ihrem durchschnittlichen Einkommen. Mit dem Rechner der AHV können Sie eine Online Renteneinschätzung vornehmen. Falls Sie eine konkrete Berechnung wünschen, können Sie bei der für Sie zuständigen Ausgleichskasse eine Rentenvorausberechnung bestellen. Beachten Sie, dass für eine solche Vorausberechnung unter Umständen Kosten entstehen können. Informationen dazu finden Sie im Merkblatt der AHV „Rentenvorausberechnung“ auf Seite 7.
Hallo , ich werde Mitte Jahr Pensioniert. Anfangs 24 habe ich mich für die AHV angemeldet. In dieser zukünftigen AHV Renten Abrechnung ist nicht ersichtlich das der Aufwertungsfaktor 1.075 fürs Jahr 2024 angewendet wurde. Gibt es eine Regel ob oder wann man den Aufwertungsfaktor erhält.
Diesbezüglich müssten Sie direkt die Ausgleichskasse um eine Erklärung anfragen. Diese Regelungen sind uns leider nicht bekannt.
Ich schiebe meine AHV Rente bis 70. d.h. ich arbeite weiter. bekomme 31.5% mehr. Meine Frau bezieht die AHV Rente im Herbst zu ihrem 64. Geburtstag. Wenn wir dann beide die AHV Renten beziehen ( d. h. in 5 Jahren) werden wir dann wieder plafoniert mit den 150%.?
Nein, der Zuschlag kann dazu führen, dass gemeinsam auch mehr als die maximale Rente für Ehepaare erreicht wird. Beachten Sie aber, dass sobald Ihre Frau das Referenzalter erreicht, die Renten neu berechnet und ggf. plafoniert werden. Da der Zuschlag nur auf der effektiv aufgeschobenen Rente (also Ihrem, allenfalls dann plafonierten Anteil) erfolgt, der Zuschlag absolut gesehen tiefer ausfallen kann.
Meine Frage ist, um wieviel Prozent hat sich die AHV Rente seit 2002 bis heute erhöht?
Die Tabelle über die Entwicklung der AHV-Renten finden Sie auf dieser Seite. Im 2002 lag die maximale Rente für eine Einzelperson bei CHF 2’060 pro Monat, heute bei CHF 2’450 pro Monat. Das entspricht einer Steigerung von 18.9% (die 13. AHV-Rente nicht miteinberechnet)
Mein Geb. Datum ist im April 1963, der meiner Frau im Mai 1968 Geburtstag. Ab welchem Datum erhalten wir die Ehepaarrente?
Stand heute werden Sie (bei ordentlicher Pensionierung) ab Mai 2028 eine Einzelrente und ab Juni 2033 eine Ehepaarrente erhalten.
Ich bekomme eine volle AHV-Rente. Meine Frau muss noch bis 65 arbeiten. Beide haben eine volle Beitragsdauer. Wenn durch einen Vorbezug der Rente meiner Frau – mit 63 oder 64 – ihre Rente gekürzt wird, können wir zusammen trotzdem eine volle Ehepaar-Rente erhalten?
Nein, der Kürzungsbetrag wird der plafonierten Rente Ihrer Ehefrau in Abzug gebracht.
Mein Mann lebt und arbeitet in Österreich, ich lebe und arbeite in der Schweiz. Im Rentenalter bezieht jeder seine Pension vom jeweiligen Heimatland. Gilt für mich später trotzdem die Plafonierung für Ehegatten?
Gemäss Aussage der AHV-Stellt erhalten Sie, sofern Ihr Ehemann nie einen Anspruch gegenüber der AHV in der Schweiz begründet hat eine Einzelrente ausbezahlt. Wir empfehlen Ihnen, für Ihre Situation eine Rentenvorausberechnung zu bestellen. Weitere Informationen zur Bestellung finden Sie unter diesem Link.
ich (m 59) werde die Maximum AHV Rente erhalten. Bin seit 18 Jahren verheiratet (w 58). Sie mit Bewilligung B. Erhalten wir zusammen trotzdem eine max.Ehepaarrente?
Das kann pauschal nicht beantwortet werden. Sobald Ihre Ehefrau das Referenzalter erreicht findet das Splitting statt und die Renten werden neu berechnung und ggf. plafoniert. Hat Ihre Ehefrau Beitragslücken so würde dies ebenfalls ein Einfluss auf die Rente als Ehepaar haben (eine maximale Rente als Ehepaar wäre in einem solchen Fall nicht möglich). Wir empfehlen Ihnen für sich und Ihre Ehefrau je eine Rentenvorausberechnung zu bestellen. Damit erhalten Sie eine gute Annäherung der zu erwartenden AHV-Rente. Sie finden weitere Informationen zur Bestellung unter diesem Link.
Wieviele Franken muss der monatliche Verdienst Brutto minimal sein, um nach 2 Jahren Anspruch auf die Mindestrente zu haben.
Die Minimalrente aus der AHV wird nur bei einer vollen Beitragsdauer von 44 Jahre gewährt, unabhängig des Einkommens. Bei einer Beitragszeit von lediglich 2 Jahren käme die Rentenskala 2 zur Anwendung. Sie finden diese unter folgendem Link. Anhand dieser Tabelle können Sie mir dem Einkommen die zu erwartende Rente ableiten.
Habe eine Frage zur Rentenskala 44/2024
Beispiel Massgebendes Durchschnittliches Jahreseinkommen Fr. 49`980 = Fr. 1`940 Rente. Durchschnittliches Jahreseinkommen Fr. 51`450 =Fr. 1`960 Rente.
Gibt es noch eine Feinabstimmung für das Jahreseinkommen wie ich es habe Fr. 51`100 oder werden nur die vorgegebenen Jahreseinkommen berücksichtig in der Skala hier die Fr.49`980= Fr. 1`940 Rente.
Eine feinere Abstimmung ist uns nicht bekannt. Unseren Informationen zufolge wird jeweils auf die nächste Stufe aufgerundet. Eine verbindliche Antwort kann Ihnen die zuständige Ausgleichskasse geben.
Muss ich als Witwe, pensioniert, im Kanton Bern die volle AHV Rente und Pensionskassenrente zu 100% versteuern oder gibt es einen Freibetrag?
Die AHV Rente und die Pensionskassenrente müssen zu 100% als Einkommen versteuert werden. Es besteht kein Freibetrag.
Ich bin 1977 mit 18 Jahren Steuerpflichtig geworden. Von 1977 bis 1995 habe ich (Schweizer Staatsbürger) durchgehend in der Schweiz gearbeitet und musste entsprechend Steuern zahlen. Im Herbst 1995 habe ich die Schweiz verlassen und seither immer im Ausland (Österreich) gearbeitet. Wie verhält es sich nun mit den 18 Jahren Beschäftigung in der Schweiz: Wieviel AHV Rente ergeben diese 18 Jahre und wie erwirke ich einen Bezug dieses Geldes?
Eine grobe Einschätzung Ihrer zu erwartenden AHV Rente können Sie mittels diesem Tool vornehmen. Um den Bezug der AHV Rente anzumelden, können Sie dieses Formular auf der Webseite der AHV verwenden.
Ich beziehe seit 20 Jahren IV Rente. nun werde ich im September pensioniert. Ich lebe seit 30 Jahren getrennt, bin aber immer noch verheiratet. Bekomme ich nun eine Ehepaar Rente oder einzeln, gleich wie die IV?
Solange die Heirat besteht, werden Sie als Ehepaar im Sinne der AHV berücksichtigt. Sobald der jüngere Ehepartner das Referenzalter erreicht, erfolgt das Splitting und eine allfällige Plafonierung. Wir empfehlen Ihnen, bei der AHV eine Rentenvorausberechnung zu bestellen.
Meine Frau und ich sind Pensioniert mit der max. Ehepaarsrente. Wenn ich sterbe bekommt meine Frau wenn erfüllt nur die max. Einzelrente oder ist die Plafonierung aufgehoben und es wird mehr geben.
Sollten Sie versterben wird die Plafonierung für Ehepaare aufgehoben und die Renten werden neu berechnet. Ihre Frau würde, Stand heute, entweder ihre eigene Rente )zzgl. Verwitwetenzuschlag von 20%) oder 80% Ihrer Rente (Witwenrente) bekommen. Wichtig ist aber, dass die Höhe einer maximalen Einzelrente (Stand 2024, CHF 2’450 pro Monat) nicht überschritten werden kann (auch nicht mit dem Verwitwetenzuschlag). Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung, es wird aber immer nur eine Rente ausbezahlt. Ausserdem gilt es zu beachten, dass die Ansprüche an eine Witwenrente derzeit überarbeitet werden.
Ich bin Jahrgang 1961 und werde das Referenzalter im November 2025 erreichen. Ich möchte aber bis ich 65 Jahre alt bin weiterarbeiten. Mein Mann ist bereits in Rente (Jg.1955) Stimmt es, dass seine Rente per per Dezember 2025 gekürzt wird, weil ich rechtlich ja seit November 2025 pensioniert bin, aber weiter arbeiten möchte?
Sobald Sie das Referenzalter erreichen (also im November 2025) erfolgt das Splitting und die Renten werden neu berechnet und allenfalls plafoniert. Es kann daher durchaus sein, dass sich die Rente Ihres Ehemannes per diesem Datum reduziert. Das Splitting und die Plafonierung erfolgt unabhängig davon, ob Sie weiterarbeiten möchten.
Ich habe eine Lücke in meiner AHV für das Jahr 1995 obwohl ich ohne Unterbuch einbezahlt habe. Ich habe von 1987 bis heute gearbeitet und vor eine Woche hat mich die AHV kontaktiert, dass die Angaben von 1995 fehlen. Ich suche habe ohne Erfolg Unterlagen gesucht. Ich hatte in diesem Jahr zwei Unfälle, welche von der SUVA gedeckt waren. Wie kann ich hier weiter vorgehen?
Wir empfehlen Ihnen, einerseits mit Ihrem Arbeitgeber von 1995 Kontakt aufzunehmen und die entsprechenden Lohnabrechnungen einzufordern. Die AHV kann aufgrund dieser Lohnabrechnung in der Regel die Eintragung in Ihr individuelles Konto veranlassen. Zusätzlich können Sie sich bei der SUVA erkundigen, ob dort noch Unterlagen aus 1995 vorhanden sind, welche hilfreich sein können.
Ich bin Deutsche 59 Jahre und habe 4 Jahre in der Schweiz gearbeitet. ich werde also in 5 Jahren Rente aus der Schweiz bekommen. Ist es richtig, dass sich die Rente erheblich erhöht, wenn ich 5 Jahre in der Schweiz gearbeitet habe? Also, dass man ab 5 Jahren eine erheblich höhere Pauschale Rente bekommt?
Die Höhe der AHV-Rente wird durch die Beitragsdauer und Ihr durchschnittliches Einkommen bestimmt. Je mehr Jahre Sie einzahlen und je höher Ihr durchschnittliches Einkommen ist, umso höher wird Ihre Rente sein. Uns ist keine Regelung bekannt, dass man ab 5 Jahren Einzahlung eine erheblich höhere Rente erhält. Sie können bei der Ausgleichskasse eine unverbindliche Rentenvorausberechnung bestellen um zu sehen, wie hoch Ihre zukünftige Rente sein wird. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Ich möchte im April 2024 mit 63 in Rente gehen. Ich habe in Deutschland und der Schweiz gearbeitet. Geht das auch monatlich?
Eine Pensionierung ist grundsätzlich jederzeit möglich. Für die zweite Säule wenden Sie sich direkt an Ihre Pensionskasse. Fragen zur ersten Säule kann Ihnen die zuständige Ausgleichskasse beantworten. Für eine allfällige Rente aus Deutschland sollten Sie sich direkt an die zuständige Stelle in Deutschland wenden.
Ich bin 56 Jahre alt, habe bisher in Deutschland gelebt. Habe ein Jobangebot in der Schweiz, mit Jahresgehalt 80’000 CHF. Welche Rentenleistung würde ich nach meiner Pensionierung bekommen?
Über diesen Link der Schweizer Ausgleichskasse können Sie eine Online Rentenschätzung für die AHV Rente (1. Säule) vornehmen.
Ich und meine Ehefrau haben beide Beitragslücken bei der AHV. Wird dann auch die maximale Rente für uns zusammen gekürzt oder können wir aufgrund der Plafonierung zusammen trotzdem das Maximum erreichen?
Beitragslücken führen dazu, dass die maximal mögliche Rente als Ehepaar reduziert wird.
Seit wann gilt der Abzug für Arbeitnehmer und Arbeitgeber von 5% resp. 10% (AHV,IV,EO). Wurde dieser Abzug je erhöht?
Die Informationen zur Geschichte der AHV finden Sie unter diesem Link.
Ich beziehe eine IV Rente. Wie hoch wird meine AHV Rente bei Pensionierung dereinst sein? Bleibt sie anders als bei der PK bestehen? Ich bezahle AHV auf der PK Rente, im Moment als Nicht Erwerbstätig. Hat das auch einen Einfluss auf die Höhe der AHV Rente oder gelten für IV Bezüger andere Bestimmungen?
Gemäss Merkblatt erlischt der Anspruch auf eine IV-Rente mit Erreichen des Referenzalters. Somit dürften AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige einen Einfluss auf die Berechnung der Altersrente haben. Für eine verbindliche Aussage empfehlen wir Ihnen eine Rentenvorausberechnung zu bestellen.
Ich habe immer AHV einbezahlt und habe somit keine Beitragslücken. Wenn ich jetzt aber Geld, lange vor der Pensionierung, für den Kauf von Wohneigentum vorbeziehe (WEF), wie wird das verrechnet, bzw. wie wirkt sich das auf die Rente aus? Wird dies als Beitragslücke gewertet?
Ein Bezug für Wohneigentum aus der AHV ist nicht möglich, lediglich ein WEF-Bezug aus der Pensionskasse. Dies hat lediglich einen Einfluss auf die spätere Rente aus der Pensionskasse, nicht aber auf die AHV-Rente.
Meine Frau Jahrgang 1962 wird mit 64.5 Jahren pensioniert. Wenn meine Frau 2 Jahre vorher die AHV bezieht, was passiert mit den Beiträgen vom ca 7200 Fr, pro Jahr, welche wir jetzt einbezahlen. Und wird die Ehepaarrente gekürzt unter die Maximalrente, auch wenn wir dem Maximum liegen.
Die Beiträge als Nichterwerbstätige werden zur Berechnung des durchschnittlichen Einkommens beigezogen. In der Regel führt das jedoch zu einer Reduktion dieses Einkommens. Liegen die Renten über dem Plafond werden diese gekürzt (als Ehepaar maximal 150% einer Einzelrente).
Wann wird bekannt ob- und um wieviel die AHV Rente im 2025 erhöht wird?
In der Regel im vierten Quartal. Ein genaues Datum wissen wir nicht.
Ich bin Jg 1958, w, und beziehe noch KEINE AHV-Rente und bin voll berufstätig (über 88’000) auch nach dem 64. Lebensjahr (2022 wäre mein gesetzl. Pensionsalter gewesen). Mein Ehemann, JG 1951, m, bezieht AHV (vorzeitig mit 63). Meine Frage: nach dem neuen AHV-Gesetzt werden mir (uns) nun in meinem Bsp neu weitere Beitragsmonate ab dem Referenzalter angerechnet. Ich werde im März 66 Jahre. Werden mir nun wenn ich im April 2024 in Pension gehen würde, (A) 24 Monate zu meinen Beitragsmonaten hinzugezählt (also ab 1.4.2022) (=ab meinem Referenzalter 64) oder (B) nur 12 Monate (=ab neuem Referenzalter 65 (bei Frauen erst 2028 oder so)) oder (C) nur ab 1.1.2024 diese 3 Monate, weil da erst das Gesetzt gilt? Ich denke, dass es nicht so viele Fälle gibt, w mit Jg 59,58,57,56,55, die keine AHV beziehen und noch voll berufstätig sind. Ich finde kein Bsp in den diversen AHV-Beispielen, das auf die Situation dieser 58er-Jahrgänge eingeht. Die SVA Basel-Land wusste nicht von was ich sprach und sprach immer vom Zuschlag (also die 6% pro Verlängerungsjahr usw., der schon immer galt). Sie konnten nichts sagen zum Referenzalter und darüber hinaus arbeiten und angerechnet bekommen.
Dies ist im Merkblatt „Neuberechnung der Altersrente nach dem Referenzalter“ der AHV geregelt. Wir verstehen die Ausführungen so, dass die Beiträge nach Ihrem Referenzalter (64 Jahre) für die Neuberechnung relevant sind. Die Neuberechnung wird beim Abruf der Rente nicht automatisch berücksichtigt und muss mit separatem Formular beantragt werden. Eigentlich sollte die Ausgleichskasse diesbezüglich eine verbindliche Auskunft erteilen können.
Wie hoch ist die AHV Rente bei wenigen Beitragsjahren? Ist das Minimum nach unten begrenzt?
Die minimale AHV Rente beträgt CHF 1’225 pro Monat bzw. CHF 14’700 pro Jahr. Weitere Informationen zur Berechnung der AHV Altersrente erhalten Sie hier oder im Merkblatt der AHV „Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV“ (ab Seite 6).
Ich bin Nationalität Deutscher. Ich wurde von meinem Arbeitgeber angefragt ins Ausland zu gehen und zwar in den Mittleren Osten, wo ich keine Rente und Steuer einzahlen würde. Da ich ja bereits in ca. 11 Jahren in Rente gehe, könnte es sein, dass ich nicht mehr zurück komme um in der Schweiz zu arbeiten. Bin ich AHV-Renten berechtigt? Wieviel pro Monat würde ich Stand jetzt als AHV-Rente erhalten?
Falls Sie in der Schweiz gearbeitet und Beiträge an die AHV bezahlt wurden, besteht ein Anspruch auf eine AHV Rente. Die Höhe der Rente hängt von der Anzahl Beitragsjahre und dem massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen ab. Wir empfehlen Ihnen, bei der AHV eine Rentenvorausberechnung zu bestellen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Bei frühzeitiger Pensionierung (mit 62) und geringer Lebenserwartung macht es evtl. finanziell wenig Sinn AHV-Beiträge bis 65 zu bezahlen für eine volle Rente. Ist das ein strafbares Delikt oder ist es ok, weniger Beitragsjahre zu haben und ab 65 eine entsprechend kleinere Rente (Kürzung: 1/44 pro Jahr) zu bekommen?
Gemäss Gesetz besteht eine Beitragspflicht bis zum Erreichen des Referenzalters. Über die Folgen einer Nichteinzahlung verfügen wir über keine verlässlichen Informationen.
Ich bin praktisch 58 Jahre alt. Wenn ich bis 65 weiterarbeite, werde ich dann bei der AHV 48 Beitragsjahre vorweisen. Also mehr als diese 44 Mindestbeitragsjahre. Könnte ich theoretisch mit 61 Jahren in Pension gehen und (ich hätte dann 44 Beitragsjahre) und würde dabei ohne Kürzung die AHV-Rente bekommen aufgrund des bis anhin einbezahlten Kapitals? Oder was könnte noch ein Vorteil sein?
Das ist leider nicht korrekt. Sie bleiben auch bei einer Frühpensionierung AHV-beitragspflichtig und müssen AHV Beiträge bis zum Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters bezahlen (als Nichterwerbstätige). Die Jahre, in welchen zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr Beiträge an die AHV geleistet werden, werden als Jugendjahre bezeichnet. Sie werden bei der Berechnung der Rente grundsätzlich nicht berücksichtigt, können aber Beitragslücken in maximal drei späteren Jahren ausgleichen, jedoch nicht bei einer Frühpensionierung.
Fall 1: Wenn ich 68 bin, meine Ehefrau 58, erhalte ich dann meine volle Einzelrente oder die halbe Ehepaarrente. Fall 2 (20 Jahre später): wenn meine Ehefrau 78 ist und ich verstorben bin, erhält meine Frau dann ihre Einzelrente oder je nach Situation die Witwenrente, falls diese höher wäre als ihre AHV Rente?
Im Fall 1 erhalten Sie bis zum Erreichen des Referenzalters Ihrer Frau eine Einzelrente ausbezahlt. Zu Fall 2 ist keine definitive Antwort möglich. Stand heute wäre es so wie Sie es sagen, jedoch befinden sich die Ansprüche auf Witwen- / Witwerrente aufgrund des EGMR Urteils in Überarbeitung. Hier müsste die definitive Umsetzung abgewartet werden.
Wie hoch war der jährliche Mindestbeitrag in die AHV, dass es als Beitragsjahr anerkannt wurde?
Der Mindestbetrag beläuft sich (Stand heute) auf CHF 514 pro Jahr. Der Betrag wird jeweils der Inflation angepasst.
Mein durchschnittliches Einkommen pro Jahr beträgt ca. 47’000.- bis zu meiner Pensionierung. Ich habe keine Beitragslücken. Wieviel bekomme ich, wenn ich bis 66 arbeite?
Ohne Beitragslücken kommt bei einer Pensionierung zum Referenzalter die Rententabelle 44 zur Anwendung. Arbeiten Sie ein Jahr länger, so wird dies ein Einfluss auf das durchschnittliche Einkommen haben. In welchem Umfang, können wir nicht beurteilen. Für eine verbindliche Antwort empfehlen wir Ihnen, bei der AHV eine Rentenvorausberechnung zu bestellen. Weitere Informationen und das Antragsformular dazu finden Sie hier.
Fall 1: Um als Einzelperson die maximale AHV Rente von CHF 2450.00 zu erhalten, muss das durchschnittle Einkommen inflationsbereinigt 88’200.00 betragen, Stand heute. Fall 2: Annahme ein Ehepaar heiratete mit 18, gehen mit 65 in Rente, wie hoch musste deren durchnittles Einkommen zusammen gewesen sein, um die maximale Ehepaar-AHV-Rente von CHF 3675.00 (1,5 x 2450.00) zu erhalten?
Die exakte Zahl müsste Ihnen die AHV mitteilen. Grundsätzlich sollte dies aber mit der Rententabelle ableitbar sein. CHF 3’675 zusammen wären CHF 1’837.50 pro Person (CHF 3’675 / 2). Um auf eine Rente von CHF 1’837.50 pro Monat zu kommen, müsste ein durchschnittliches Einkommen von rund CHF 44’000 erwirtschaftet werden (Annahme: volle Beitragsdauer, keine Beitragslücken, siehe Beitragstabelle 44). Beachten Sie, dass dies nur eine Annäherung ist (ohne Gewähr). Verbindliche Aussagen kann Ihnen nur die Ausgleichskasse selbst machen.
Wie viel Rente erhalte ich in der Zeit, in der ich pensioniert bin und meine Ehefrau weiterarbeitet?
Sofern Ihre Frau das Referenzalter noch nicht erreicht hat, erhalten Sie eine Einzelrente. Hat Ihre Frau das Referenzalter bereits erreicht und schiebt die AHV-Rente z.B. auf, wird Ihre Rente ab Referenzalter Ihrer Frau gegebenenfalls plafoniert. Wir empfehlen Ihnen für solche Szenarien eine Rentenvorausberechnung zu bestellen. Das Vorgehen sowie weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Einfaches Beispiel: Wenn eine Partner im Schnitt alle Jahre pro Jahr inflationsbereinigt 100’000.00 verdiente, der andere 40’000.00, zusammen also 140’000.00 reicht dies nicht für die maximale Rente. Man müsste zusamen im Jahresschnitt 2×88’200.00=176’400.00 verdient haben, um das Maximum zu erreichen, oder?
Nein, aufgrund der Plafonierung (Rente als Ehepaar gemeinsam maximal 150% einer maximalen Einzelrente) muss das durchschnittliche Einkommen je Ehepartner nicht 88’200 Franken sein. Wir empfehlen generell in solchen Fällen eine Rentenvorausberechnung machen zu lassen. Diese gibt Aufschluss über die Höhe der zu erwartenden AHV-Rente.
Ich möchte meine Arbeitszeit reduzieren. Von 100% auf 40%. Nun ist mir nicht klar, auf welcher Basis die neue Altersrente berechnet würde. Auf dem bestehenden PK-Kapital? Oder müsste ich PK-Geld zurücknehmen? Ich habe gehört, dass maximal 105% Rente erlaubt wäre. 105% auf was? Wie ist das zu verstehen?
Die 105% Regel bezieht sich grundsätzlich auf die freiwilligen Einkäufe für eine Frühpensionierung. Bei einer ordentlichen Pensionierung sollte dies zu keinem Problem führen. Wie es für Ihre individuelle Situation aussieht, müssen Sie mit Ihrer Pensionskasse klären.
Ich habe die neue Kalkulation von der Ausgleichskasse bekommen von 1989 – 1992 und von 2007 – 2023 habe ich in der Schweiz gearbeitet die schreiben noch immer Rentenskala 16 statt 19/20 wie kann das sein ? die Periodes d‘ Assurance sind insgesamt 194 höre gerne von Ihnen.
Gemäss Ihren Angaben wären dies 21 Beitragsjahre (1989 – 1992: 4 Jahre / 2007 – 2023: 17 Jahre). Warum die Ausgleichskasse nur 16 Jahre berücksichtigt, können wir nicht beurteilen. Sie sollten diese Frage direkt der Ausgleichskasse stellen.
Ich habe von 1989 bis 1992 in der Schweiz gearbeitet und später von 2007 bis 2023 (bis zu meinem Referenzalter von 65 Jahren). Das sind 16 Jahre. die Ausgleichskasse hat jetzt die ersten 3 Jahre nicht mit einbezogen. Ich habe das gemeldet und eine neue Kalkulation erhalten. Neu sind das insgesamt 19 Jahre. Wie werden die damals tieferen Gehälter in 1989 – 1992 aufgewertet in Bezug auf die Rentenskala von heute?
Die Berechnung der AHV Renten bzw. die zu Grunde legenden Aufwertungsfaktoren werden durch die Ausgleichskasse vorgenommen. Dabei ist die Wegleitung der AHV relevant. Sie finden diese unter folgendem Link. Die Aufwertungsfaktoren für 2024 sind hier geregelt. Die Berechnungsdetails zu Ihrer Situation kann Ihnen nur Ihre Ausgleichskasse im Detail aufzeigen.
Kriegt meine „Frau“ bei einer neu eingetragenen Partnerschaft, wir werden in 5 Jahren pensioniert trotz Kinderlosigkeit eine Witwenrente?
Sofern die neue Regelung in Kraft tritt, dürfte in diesem Fall eine Witwenrente für zwei Jahre bezahlt werden. Beachten Sie, dass noch nicht alle Details zu den Ausführungsbestimmungen bekannt oder definitiv sind. Bis März 2024 läuft noch die Vernehmlassungsfrist. Der Umsetzungszeitpunkt ist offen. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite.
Gilt eine eingetragene Partnerschaft als Ehe, d.h. 150% Rente?
Ja, das ist korrekt. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare ist die eingetragene Partnerschaft der Ehe, die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft der Scheidung, die überlebende Person beim Tod ihrer Partnerin oder ihres Partners dem Witwer gleichgestellt. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.
Ich werde dieses Jahr 45 und habe bis 2023 unselbstständig gearbeitet und entsprechend in die AHV einbezahlt. Ich habe KEINE Lücken; werde aber fortan nur noch die Minimalbeiträge (~530 CHF) zahlen. Was wird in etwa meine Rente ab 2044? Ferner: kann ein Testament/Wille (z.B. Nachlass 45%/55% an Ehefrau/Tochter) durch einen Nachkommen mit genereller Zeichnungsberechtigung geändert werden?
Wir empfehlen Ihnen, bei der Ausgleichskasse eine Rentenvorausberechnung zu bestellen (siehe Merkblatt). Wie die rechtliche Grundlage in Bezug auf die Generalvollmacht/Testament aussieht, entzieht sich unserer Kenntnis. Wenden Sie sich hier bitte an einen Rechtsexperten.
Ich erreiche 2024 das Referenzalter alt und bin 2024 als nicht erwerbstätiger AHV-beitragspflichtig. Wird meine ganzjährige Beitragspflichtsumme pro rata bis zum Monat des Erreichens des Referenzalters berechnet? Wie wird mein AHV-Beitrag für 2024 berechnet?
Ja, die Berechnung erfolgt pro rata bis zum Erreichen des Referenzalters.
Aus welchem plausiblen Grund erhalten Ehepaare nur 150% von zwei Einzelrenten? Wir haben doch auch das Leben lang voll AHV einbezahlt! Ausser der anteilsmässig etwas günstigeren Wohnungsmiete, sehen wir keinen Grund!
Beachten Sie, dass wir keine offizielle Stelle der AHV sind sondern ein privates Beratungsunternehmen. Die Höhe der Plafonierung ist im Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenversicherung Art. 35 Ziffer 1 geregelt. Eine Anpassung müsste auf politischem Weg erfolgen.
Ich arbeite im Fürstentum Liechtenstein und bin Jahrgang 1980, Wohnsitz Schweiz, Kanton SG. Meine Frau und ich sind beide Schweizer Staatsbürger.
Von 1998 bis 2001 habe ich in der Schweiz in die AHV einbezahlt (>Minimaleinkommen)
Seit 2001 bis heute bezahle ich in in Liechtenstein in die AHV (100% Unselbstständig)
Seit 2021 bin ich verheiratet. Meine Frau arbeitete bis Mitte 2022.
Ab 2023 bezahle ich für meine Nichterwerbstätige Frau AHV in der Schweiz. Wie ist die Regelung bei Grenzgänger? Wird meine Frau bei ordentlichem Rentenalter eine EInzelrente beziehen in der Schweiz? Wird die Plafonierung auch bei Grenzgänger angewendet?
Die Einzelheiten für den von Ihnen skizzierten Fall sind uns leider nicht bekannt. Wir empfehlen Ihnen, sich direkt mit der Ausgleichskasse in der Schweiz und in Liechtenstein in Verbindung zu setzen. Diese wird Ihnen auf Ihren Fall eine verbindliche Antwort geben können.
Ich bin noch verheiratet und beziehe mit meiner Frau eine Maximalrente. Beide arbeiten über das Pensionsalter hinaus und bezahlen noch AHV Beiträge. Wir wohnen aber nicht mehr im gleichen Haushalt. Was verändert sich bei einer Neuberechnung für uns (ich wurde von der Ausgleichkasse darauf hingewiesen)? Wie soll ich mich verhalten und was ist zu beachten.
Bei einer Neuberechnung werden die nach der Pensionierung einbezahlten Beiträge berücksichtigt. Ob in einem solchen Fall zusätzlich ein Splitting erfolgt, ist uns nicht bekannt. Bitte wenden Sie sich direkt an die Ausgleichskasse.
Ich bin pensioniert und beziehe eine volle Einzelrente. Meine Frau ist 62 Jahre alt. Sie hat immer Teilzeit (50%) gearbeitet und arbeitet immer noch. Gibt es dann eine Maximal – Ehepaarrente?
Ehepaare können gemeinsam nicht mehr als 150% einer einfachen Einzelrente bekommen (sogenannte Plafonierung). Konkret wären dies CHF 3’675 pro Monat (150% von CHF 2’450). Es werden immer die einzelnen Renten berechnet, kumuliert und dann allenfalls plafoniert. Wir empfehlen Ihnen diesbezüglich eine Rentenvorausberechnung zu bestellen.
Ich bin verheiratet, mein Mann ist AUT Staatsbürger und erst seit 2016 AHV Pflichtig in der Schweiz. Ich bezahle AHV seit dem 19 Geburtstag. Ist es möglich eine volle AHV zu bekommen, wenn der Mann erst mit 30 Jahren ei bezahlt hat? Ich bin JG 1991, mein Mann 1985. Aktuell arbeite ich 80% mein Mann 103%. Wir haben eine1 jährige Tochter.
Nein, die Beitragslücken Ihres Ehemannes haben auch einen Einfluss auf die späteren Renten als Ehepaar. Ihr Mann dürfte demnach 10 Fehljahre aufweisen (Rententabelle 34). In der Annahme, dass Sie über die volle Beitragsdauer verfügen (Rententabelle 44) käme bei Ihnen als Ehepaar die Rententabelle 41 zur Anwendung ((2x höhere Tabelle + 1x tiefere Tabelle) geteilt durch 3). Konkret bedeutet dies, dass die plafonierte Maximalrente um rund 7% gekürzt würde (Annäherung, ohne Gewähr). Grundsätzlich könnten Sie für die Gewissheit eine Rentenvorausberechnung bestellen. Beachten Sie aber, dass eine Rentenvorausberechnung erst ab Alter 40 kostenlos ist und in Ihre Fall aktuell mit Kosten verbunden wäre.
Ich 67-jährig heirate 2024. Meine Frau arbeitete 10 Jahre in der Schweiz. Wir wohnen jetzt zusammen im Ausland. Wie hoch wird die gemeinsame Rente sein? Meine Frau wird 2026 65-jährig.
Wir empfehlen Ihnen eine Rentenvorausberechnung zu bestellen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Meine Frage bezieht sich auf die Plafonierung der AHV Ehepaarrenten. Ich glaube zu wissen, dass meine Beitragsjahre (44) und diejenigen meiner Frau (31) zu einer gemeinsamen Skala von 39 verrechnet werden (2 Drittel + 1 Drittel). Die Vollrente gemäss Skala 39 wäre CHF 2’172. Wie wird daraus die plafonierte Ehepaarrente berechnet? Und wie werden dann die Einzelrenten plafoniert?
Die einzelnen Renten berechnen sich anhand des durchschnittlichen Einkommens nach Splitting. Für die Berechnung empfehlen wir Ihnen, eine Rentenvorausberechnung zu bestellen. Dort werden die einzelnen Renten detailliert aufgeführt.
Mein Mann und ich sind bei einer Finanzberatung bzgl. Pensionierung. Ich, weiblich, habe Jahrgang 1963 und muss 9 Monate länger arbeiten. Laut Berechnungen sieht alles gut aus und ich könnte mich mit 64 pensionieren lassen. Lebe aber dann die kommenden 9 Monate bis zur ordentlichen Pension von meinem Ersparten. Ist es auch möglich, von der AHV her, dass ich noch 4 Monate weiterarbeite und dann 5 Monate vor der offiziellen Pensionierung aufhöre zu arbeiten?
Ja, das ist möglich. Ein Bezug der AHV ist nicht an eine Erwerbstätigkeit gebunden. Sie können also die AHV Rente beziehen, und trotzdem weiter arbeiten.
Mein Mann hat die maximale AHV Rente. Ich bin 60. Gibt es für mich eine Zusatz Rente bis ich 64 jährig werde?
Nein, Sie haben aber die Möglichkeit Ihre AHV Rente vorzubeziehen. Dabei wird diese lebenslang gekürzt.
Ich bin seit 7 Jahren in der Schweiz (1990 – 1997). Erhalte ich eine Rente ab 65?
Für die Zeit, in welcher Sie AHV Beiträge geleistet haben, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine AHV Rente ab Alter 65. Wir empfehlen Ihnen direkt mit der zuständigen Ausgleichskasse (Zentrale Ausgleichstelle in Genf) Kontakt aufzunehmen.
Gerne würde ich mal berechnen lassen, wie die Aussicht ist betreffend meinem AHV-Rentenbetrag. Können Sie helfen?
Wir empfehlen Ihnen, direkt bei der AHV eine Rentenvorausberechnung zu bestellen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter diesem Link.
Ich wohne seit 2 Jahren bei meinem Lebenspartner. Wenn ich in Pension gehe, werde ich errechneterweise nur die Minimumrente erhalten habe kein Erspartes, keine dritte Säule und bin auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Habe ich darauf Anspruch, wenn ich unverheiratet mit jemandem zusammenlebe?
Es ist davon auszugehen, dass die Wohnsituation bei der Berechnung des Anspruchs berücksichtigt wird. Hier empfehlen wir Ihnen aber, sich für eine Beratung an die Pro Senectute zu wenden.
Ich lebe getrennt seit 2012. Mein Ehemann ist 12 Jahre älter, pensioniert und hat die Schweiz vor 5 Jahren verlassen (Er hat sich abgemeldet und er hat den CH Pass). Ich werde nach der Pensionierung im Kanton ZH leben bleiben, hier ist mein Lebensmittelpunkt. Wenn ich pensioniert werde wird die Altersrente gesplittet. Wird das auch mit meiner Altersrente passieren, da ich mit meinem Ehemann nur auf dem Papier verheiratet bin? Laut der letzten Vorberechnung der AHV wären das lediglich 1’850 CHF. Ich mache mir Sorgen wovon ich leben soll/werde?
Solange Sie verheiratet sind, erhalten Sie Ihren Anteil der Rente als Ehepaar, der gegebenenfalls plafoniert wird. Reicht das Einkommen/Vermögen nicht um den minimalen Lebensbedarf zu decken, besteht ab Pensionierung, unter Umständen ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt der AHV „Ergänzungsleistung zur AHV und IV„. Für eine Beratung zu den Ergänzungsleistungen können Sie sich direkt an die Pro Senectute.
Während meiner Zeit in der Schweiz habe ich 7 Jahre als Unverheirateter in die AHV einbezahlt. Mittlerweile lebe ich im EU-Ausland. Falls ich jetzt heiraten würde (mit Nicht-Schweizerin, keine AHV-Anteile) und im Ausland auch nach der Pensionierung verbleibe, hätte diese Heirat eine Minderung der später ausbezahlten AHV-Rente zur Folge? Eine Überschlagsrechnung der ESCAL legt dies nahe.
Gemäss früherer mündlicher Aussage der AHV würden Sie in einem solchen Fall eine Einzelrente erhalten (ohne Gewähr). Wir empfehlen Ihnen aber in diesem Fall eine konkrete Rentenvorausberechnung zu bestellen oder direkt die Ausgleichskasse anzufragen.
Was für eine AHV Rente erhalte ich, wenn ich 11 Jahre in der Schweiz gearbeitet habe?
Wir können zu Ihrem konkreten Fall auf Basis dieser Angaben keine konkrete Aussage machen. Wir empfehlen Ihnen, die zuständige Ausgleichskasse (ZAS in Genf) zu kontaktieren. Es besteht zudem die Möglichkeit eine Online Renteneinschätzung vorzunehmen (ESCAL). Den Link dazu finden Sie hier.
Im April 24 werde ich pensioniert, bei meinem Arbeitgeber kann ich 2 Jahre weiterarbeiten. Kann ich immer noch freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse tätigen? Es besteht noch eine Lücke.
Ja, das sollte möglich sein. Beachten Sie aber die 3-Jahresfrist bei einem Kapitalbezug.
Wird die AHV-Rente per 01.01.2024 erhöht und wenn ja, um wieviel?
Letztmals wurde die AHV Rente per 01.01.2023 der Inflation angepasst. Uns ist nicht bekannt, ob die AHV Rente per 01.01.2024 erneut erhöht wird.
Ich, 63 Jahre alt, werde ab Mai 2024 meine AHV-Rente bekommen. Ich bin seit April 2010 mit meinem deutschen Ehemann verheiratet. Er bezieht eine Altersrente aus Deutschland und hat nie in der Schweiz gearbeitet. Wir hatten 2010 6 Monate Wohnsitz in der Schweiz und anschliessend im Ausland bis Oktober 2017. Ich war über meinen Arbeitgeber Bund immer AHV-Beitragspflichtig. Wird die AHV-Rente auch in unserem Fall gesplittet? Macht es dafür einen Unterschied, ob er seinen Wohnsitz in der Schweiz hat oder zurück nach Deutschland zieht (wir bleiben verheiratet)?
Für diesen spezifischen Fall wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Ausgleichskasse. Die Kontakte finden Sie unter diesem Link.
Ich, Jhg. 1956, beziehe die volle AHV-Rente (2’450.-). Meine Partnerin, Jhg. 1971, arbeitet noch und zahlt AHV-Beitrag ein. Wird meine AHV-Rente gekürzt wenn ich sie heirate? Oder gilt die Ehepaarrente erst ab dem Zeitpunkt, wenn meine Partnerin ins AHV-Alter eintritt (kriege ich also 12 Jahre noch 2’450.-?
Bis Ihre Partnerin (Ehefrau) das AHV Referenzalter erreicht, werden Sie weiterhin die AHV Rente als Einzelperson erhalten. Sobald Ihre Ehefrau das Referenzalter erreicht, erfolgt das Splitting und die Rente wird gegebenenfalls plafoniert. Es ist davon auszugehen, dass Ihre Rente ab diesem Zeitpunkt aufgrund der Plafonierung sinken wird.
Mein Ehemann wird ab November mit 65 in Rente gehen. Ich (weibl. Jg 61) beabsichtige Ende 2024 also 8 Mt. vor meiner ordentlichen Pensionierung in Rente zu gehen. Wieviel wird die Ehepaarrente gekürzt? Und wieviel AHV-Beiträge muss ich für diese 8 Mt. noch einzahlen?
Die Höhe der AHV Beiträge für Nichterwerbstätige können Sie mit diesem Rechner annähern (pro rata für 8 Monate). Ob und wieviel die AHV Rente gekürzt wird, können wir mit den vorliegenden Informationen nicht beurteilen. Wir empfehlen Ihnen eine Rentenvorausberechnung zu bestellen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter diesem Link.
Wie hoch wird die maximale AHV-Einzelrente in 2024 betragen?
Letztmals wurde die AHV Rente per 01.01.2023 der Inflation angepasst. Uns ist nicht bekannt, ob die AHV Rente per 01.01.2024 erneut erhöht wird.
Bin Jahrgang 1956 und beziehe erst nächstes Jahr die AHV. Aufschub also ca. 2 Jahre. Nun werde ich dieses Jahr noch heiraten. Wird mein Aufschub von 2 Jahren nachher berücksichtigt, oder bekommen wir nach der Heirat nur das Maximum?
Der Zuschlag bei einem Aufschub der AHV-Rente ist nicht von der Plafonierung betroffen. Falls Sie Anspruch auf die maximale AHV Rente haben, erhalten Sie den Zuschlag für den Aufschub zusätzlich zur maximalen AHV Rente. Beachten Sie, dass die Berechnung des Aufschubs auf dem effektiven Betrag basiert. Das bedeutet, dass der Aufschub nach der Heirat allenfalls auf ihrem plafonierten Teil erfolgt.
Wie hoch ist die AHV Rente für eine 55 Jahre alte Frau beim Rentenbezug, wenn sie heute mit Beiträgen beginnt?
Die Frau hätte in diesem Fall 11 Beitragsjahre. Die Höhe der Rente ist abhängig vom durchschnittlichen Einkommen. Es kommt die Rententabelle 11 zur Anwendung. Sie finden diese unter folgendem Link.
Habe von 1980 -1996 in der Schweiz Teilzeit gearbeitet, werde im Dezember 64 Jahre alt. Kann ich als Deutsche schon jetzt vor der deutschen Rente die AHV beantragen?
Ja, die AHV kann unabhängig von einer Rente im Ausland beantragt werden. Wenden Sie sich dazu an die Zentrale Ausgleichstelle in Genf.
Ich zahle seit 30 Jahren AHV-Beträge, komme aber nicht auf die gesamten 45 Jahre, da ich erst mit 30 Jahren in die Schweiz gekommen bin und ab da gearbeitet habe. Kann ich trotzdem mit 62, mit Abstrichen natürlich, in Rente gehen? (Bin in Jg. 1964).
Mit Jahrgang 1964 zählen Sie zur Übergangsgeneration. Sie können sich weiterhin bereits mit Alter 62 pensionieren lassen und die AHV Rente vorbeziehen. Bei einem Vorbezug wird Ihre Rente gekürzt. Wie hoch die Kürzung ausfällt, können Sie auf unserem Rechner nachschauen. Den Link finden Sie hier. Wir empfehlen Ihnen, bei der AHV eine Rentenvorausberechnung zu bestellen, um Auskunft über Ihre voraussichtlich zu erwartende Rente zu erhalten. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Ein Hinweis: Für eine volle Beitragsdauer sind lediglich 44 Jahre und nicht 45 Jahre notwendig.
Mein Mann ist 64 Jahre alt und erhält bald eine Rente aus den USA für die Jahre, die er dort gearbeitet hat. In einem Jahr erhält er die AHV. Zwar reduziert aber immerhin. Werden die beiden Renten auf die maximale Einzelrente gekürzt und wenn ja, welche Rente wird gekürzt, die aus den USA oder die AHV?
Zweite Frage, wenn ich in 4 Jahren pensioniert werde ohne Beitragslücken, wird dann meine Rente auch noch gekürzt, damit wir auf nicht mehr als die plafonierte Ehepaarrente kommen?
Die Vorsorgesysteme in der Schweiz und im Ausland sind grundsätzlich voneinander getrennt. Allfällige Rentenzahlungen aus dem Ausland haben keinen Einfluss auf die AHV-Rente in der Schweiz. Ob die Schweizer Rente einen Einfluss auf die Rente aus den USA hat, können wir leider nicht beurteilen. Dazu müssten Sie sich an einen lokalen Spezialisten wenden. In der Schweiz erfolgt die Plafonierung nur auf Basis der durch die AHV berechneten Renten.
Mein Mann wird in zwei Jahren mit 60 in die Frühpension gehen. Ich, Jahrgang 1968, beabsichtige mit 62 (Mann 65 Jahre), ebenfalls vorzeitig in die Pension zu gehen. Mit welchen Reduktionen haben wir bezüglich Ehegattenrente zu rechnen?
Die AHV Rente kann ein bis zwei Jahre vor dem AHV Referenzalter (AHV 21 Reform: 65 Jahre für beide) vorbezogen werden. Pro Vorbezugsjahr kürzt die AHV die Rente für Ihren Mann um 6.8%. Für Sie kommen aufgrund der AHV Revision spezielle Ansätze zur Anwendung. Diese finden Sie auf unserem Online Rechner unter diesem Link. Aufgrund der Komplexität empfehlen wir Ihnen, bei der AHV Ausgleichskasse eine Rentenvorausberechnung zu bestellen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter diesem Link. Oder besuchen Sie eines unserer Seminare zum Thema „Pensionierung“. Details und die Durchführungsdaten finden Sie hier.
Wieviel Rente erhält eine verheiratete Frau die nie gearbeitet hat. Sie hat Jahrgang 1959. Der Mann hat immer gearbeitet und hat Jahrgang 1958.
Sobald der jüngere der beiden Ehepartner das ordentliche Pensionierungsalter erreicht hat, erfolgt das Splitting der AHV Beiträge. Dabei werden während der Ehe einbezahlte Beträge hälftig geteilt. Danach erfolgt die individuelle Berechnung der Rente und gegebenenfalls eine Plafonierung. Die Höhe der Rente ist abhängig von den Beiträgen und den Beitragsjahren. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte direkt an die Ausgleichskasse.
Wenn die Ehefrau vor dem Ehemann das gesetzliche AHV-Alter erreicht, erhält sie dann für die Übergangszeit (bis der Ehemann auch das gesetzliche AHV-Alter erreicht) die maximale einfache Altersrente von CHF 29’400 p.a. oder nur die halbe Ehepaar-Rente von CHF 22’050.00? Annahme: Beide Ehepartner erfüllen die Kriterien für die Maximalrente.
In diesem Fall erhält die Ehefrau bis zur Pensionierung des Ehemanns eine Einzelrente ausbezahlt. Wenn, wie in Ihrem Beispiel, die Ehefrau die Kriterien für die Maximalrente erfüllt, würde sie CHF 29’400 p.a. erhalten. Beachten Sie aber, dass das Splitting erst erfolgt, wenn der jüngere der beiden Ehepartner das AHV Referenzalter erreicht.
Ich habe von 1982 bis 1988 in der Schweiz als Lehrerin gearbeitet und bin danach nach Kanada ausgewandert. Wieviel Rente werde ich ungefaehr bekommen? (Werde 65 im Jahr 2027.)
Sie können in diesem Fall eine Rentenvorausberechnung bei der zuständigen Ausgleichskasse bestellen. Für Sie zuständig ist die „Zentrale Ausgleichsstelle“ in Genf. Weitere Informationen und Bestellmöglichkeit für eine Rentenvorausberechnung finden Sie unter diesem Link.
Ich bin Jahrgang 1963, weiblich, und darf von daher 9 Monate länger arbeiten.
Mein Ehemann hat Jahrgang 1966.
Frage 1: Gemäss Neuer AHV-Regelung bekommen Frauen je nach Verdienst (wenig, mittel, viel) verschiedene Gutschriften zusätzlich zur AHV. Wie lange würden diese gezahlt? Bis zur Plafonierung? Oder ….? Wenn der Ehemann älter als die Frau ist, dann kommt es ja als Ehepaar nicht zum tragen ….
Frage 2: Bei Pensionierung mit 64 Jahren (statt 64 Jahren und 90 Monaten) müsste ich wohl für 9 Monate Nichterwerbssteuer zahlen oder …?
Zu Frage 1: Den Zuschlag erhalten Sie auf Ihre (allenfalls plafonierte) Rente. Der Zuschlag wird lebenslang ausbezahlt.
Zu Frage 2: Korrekt, für die 9 Monate sind weiterhin AHV Beiträge, ggf. als Nichterwerbstätige zu bezahlen.
Ich habe Jahrgang 1959 und werde im 2024 pensioniert. Meine Frau hat Jahrgang 1962 und möchte die AHV-Rente vorbeziehen. Für die Rentenkürzung bei Vorbezug ist das durchschnittliche Jahreseinkommen meiner Frau massgebend. Welches Einkommen wird für die Rentenkürzung berücksichtigt? Das effektive Einkommen meiner Frau oder das gesplittete Einkommen von mir und meiner Frau?
Weder noch, die Berechnung der Kürzung erfolgt aufgrund des effektiv vorbezogenen Betrags. Beachten Sie, dass sobald Ihre Frau die AHV Rente vorbezieht, das Splitting erfolgt und die Renten ggf. plafoniert werden. Dies wird im Merkblatt „Flexiber Rentenbezug“ Seite 10 in einem Beispiel gut erläutert.
Meine Frau ist Japanerin mit ehemaliger C-Bewilligung, da die Japaner nur eine Nationalität zulassen und wir lebten 15 Jahre in der Schweiz. Ich habe von 1988 bis 2016 gearbeitet in der CH und meine Frau Teilzeit 2001 bis 2016. Wir haben drei Kinder mit dem Jahrgang 2005, 2008 und 2010, welche Schweizer sind und bis sie 22 Jahre alt sind auch die japanische Staatsbürgerschaft inne haben. Seit 2017 leben wir in Kanada, wollten in die freiwillige AHV einzahlen, aber hatten nicht das Recht erhalten, da wir bis heute nur mit einer temporären Aufenthaltsbewilligung hier leben. Ohne Einkommen und ohne Regelung hatten wir somit seit 2017 keine Beiträge bezahlt. Das Kind 2005 lebt wieder neu in der Schweiz und die anderen leben aktuell seit 2022 nur mit mir als Schweizer. Meine Frau hat eine Einkommen seit 2022 und nun stehen wir in der Scheidung. Was passiert nun? Splittung ja aber dann? Hat meine Ehefrau nach der Scheidung im Ausland lebend und ohne Schweizer Nationalität ein Anrecht auf die AHV-, IV- und Witwenrente?
Grundsätzlich gilt: Sofern Ihre Frau die Voraussetzungen für eine geschiedene Frau gemäss Merkblatt „Hinterlassenenrenten der AHV“ erfüllt so könnte Sie einen Anspruch auf eine Witwenrente haben. Beachten Sie aber, dass die Ansprüche auf eine Witwenrente aufgrund des EGMR Urteils derzeit überarbeitet werden. Sie finden weitere Informationen auf unserer Seite „Witwenrente„.
Mich beschäftigt die Frage, ob es einen Zusammenhang zwischen dem massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen gem. Skala 44 und den eintrittsabhängigen pauschalen Aufwertungsfaktoren gibt und falls ja, wie dieser ungefähr aussieht. Der konkrete Hintergrund meiner Frage ist folgender: Mir ist bewusst geworden, dass sich das massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen von 2021 auf 2023 von CHF 86’040 auf CHF 88’200 (für eine Maximalrente) erhöht hat, also um über CHF 2’000. Nach meinem Verständnis ist dies ja das durchschnittliche Einkommen über 44 Jahre. D. h. damit sich das Durchschnittseinkommen über 44 Jahre um CHF 2’000 erhöhen würde, müsste ja die Lohnerhöhung von 2021 auf 2023 ca. CHF 80’000 betragen, was natürlich völlig unrealistisch ist. So werden aus meiner Sicht aber die Einkommen vergangener Jahr, die sich ja nicht mehr verändern, im Nachhinein quasi „entwertet“. Beträgt beispielsweise das Durchschnittseinkommen ca. CHF 87’000, hätte dies 2021 perspektivisch für eine Maximalrente gereicht. 2023 wäre dies dann aber bereits nicht mehr der Fall. Sollte diese „Entwertung“ der bisherigen Einkommen durch die Aufwertungsfaktoren quasi wieder ausgeglichen werden? Dabei fällt mir allerdings auf, dass sich das durchschnittliche Jahreseinkommen ständig erhöht, während die Aufwertungsfaktoren einmal hinauf und dann auch wieder hinunter gehen. Von daher die Frage, ob zwischen dem Jahreseinkommen und den Aufwertungsfaktoren ein Zusammenhang besteht und die bisherigen Einkommen durch die Aufwertungsfaktoren in ihrem bisherigen Wert quasi erhalten bleiben sollten. Oder ob der Eindruck stimmt, dass durch die Erhöhung des Jahreseinkommens die bisherigen Einkommen quasi schleichend „entwertet“ werden.
Ich verstehe das so, dass über den Aufwertungsfaktor ein Ausgleich erfolgt, indem die Einkommen früherer Jahre auf das heutige Niveau angehoben werden (siehe auch dieser Eintrag). Wie sich die Berechnungen aber im Hindergrund darstellen, entzieht sich meiner Kenntnis. Hier sollten Sie direkt bei der Ausgleichskasse um eine Erläuterung bitten.
Ich möchte mit 61 Jahren und davon 28 Jahre in der Schweiz in der Gastronomie tätig, nach Deutschland zurück.
Habe ich dann ab 64 Jahren Anrecht auf mindestens die Grundrente von der Schweiz?
Danke
Ja, grundsätzlich haben Sie Anspruch auf eine AHV Rente aus der Schweiz. Die Höhe der Rente ist abhängig von den Beitragsjahren und dem durchschnittlichen Einkommen. Wir empfehlen Ihnen eine Rentenvorausberechnung zu bestellen. Weitere Informationen finden Sie im Merbklatt „Rentenvorausberechnung“ der AHV.
Ich möchte mit 59 aufhören zu arbeiten. Habe Jahresgehalt über 100‘000 sFR. Wenn ich bis 65 AHV einzahlen muss, weil ich von Erspartem lebe, Wie hoch ist der monatliche Betrag, den ich der AHV einzahlen muss?
Die Höhe der AHV-Beiträge als Nichterwerbstätiger sind abhängig von den Renteneinnahmen und dem Vermögen. Mit diesem Rechner können Sie die Beiträge annähern. Sobald Sie die Erwerbstätigkeit aufgeben, müssen Sie sich bei der AHV als Nichterwerbstätiger anmelden.
Wenn man Jahrelang zwischen 18’000 CHF und 25’000 CHF in die freiwillige AHV einbezahlt hat. Gibt es einen Punkt wo die Abzüge nicht mehr so massiv sind, wenn seit. Jahrzehnten diese Höhe an Beträgen einbeZahlt wird pro Jahr.
Nein, die Berechnungsbasis bleibt die selbe unabhängig davon, wie lange bereits AHV Beiträge geleistet wurden. Lediglich ab erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters (ab 01.01.2024 Referenzalter) besteht ein Freibetrag des Einkommens von CHF 1’400 pro Monat auf welchem keine Beiträge bezahlt werden müssen. Ab Referenzalter entfällt die Beitragspflicht sofern keiner weiteren Erwerbstätigkeit nachgegangen wird.
Meine Frau kam mit 26 Jahren in die Schweiz und wurde mir 28 von ihrem damaligen Ehemann geschieden und selber arbeitstätig und Beitragspflichtig. Je nachdem ihr bei der Scheidung nicht nur ein Betrag sondern auch Beitragsjahre gutgeschrieben wurden fehlen ihr also 6 bis 8 Beitragsjahre. Als Erziehungsgutschrift erhalten wir gemeinsam 20 Jahre. Da sie während dieser Zeit aber 14 Jahre nicht die Mindestbeiträge geleistet hat gehe ich davon aus das sie 17 Jahre gutgeschrieben erhält und ich drei. Meine Frage ist nun ob ihr die 3 Mehrjahre bei der Kindererziehung an die Fehlenden Jahre angerechnet werden oder nicht. Die zweite Frage ist ob bei einem Todesfall das Splitting wieder aufgehoben wird, konkret falls ich sterbe erhält meine Frau 80 % von meiner jetzigen Maximalrente oder 80 % von meiner gesplitteten Rente.
Ein Splitting wird nach dem Todesfall nicht aufgehoben, eine allfälige Plafonierung dagegen schon. Für die Frage bezüglichh den Erziehungsgutschriften sollten Sie sich direkt an die Ausgleichskasse wenden. Grundsätzlich sind wir aber der Meinung, dass die Erziehungsgutschriften je hälftig auf die Eltern aufgeteilt werden. Um Gewissheit zu haben empfehle ich Ihnen eine Rentenvorausberechnung für beide Ehepartner zu bestellen.
Der Aufwertungsfaktor ist der erste IK Eintrag. so weit klar. Aber was oder wann genau ist der erste IK Eintrag. Am Beispiel eines Jahrgangs 1959, Weiblich. – ist der erste Eintrag mit Beginn der „Jugendjahre“ (1977) oder mit „Beginn der Beitragspflicht des Jahrgangs“ (1980)?
In diesem Fall dürfte es sich bei den Einträgen vor dem Jahr 1980 um Jugendjahre handeln. Die Beitragspflicht besteht ab Alter 21 (in diesem Beispiel also ab Alter 1980). Aufwertungsfaktoren sind gemäss unseren Informationen auf dem IK Auszug nicht ersichtlich, werden aber bei der Rentenvorausberechnung berücksichtigt.
Ich beziehe meine AHV-Rente. Meine Frau wird im Juli 2024 pensioniert. Sie möchte ohne Rentenbezug ein Jahr weiterarbeiten. Frage: bekomme ich für ein weiteres Jahr meine volle Rente.
Leider nein, die Plafonierung erfolgt spätestens bei Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters Ihrer Frau. Bei einem Aufschub der AHV Rente würde in diesem Fall nur der plafonierte Teil der Rente Ihrer Frau aufgeschoben.
Mein Mann bezieht ab Juli AHV. Ich arbeite in einem kleinen Pensum noch weiter (ca CHF 24’000 Jaheseinkommen. Wenn ich richtig informiert bin, erhalte ich dann eine Ausbildungszulage für unseren Sohn, der noch im Studium ist und unter 25 Jahre alt. Erhält mein Mann für unseren Sohn auch eine Ausbildungszulage mit der AHV?
Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf eine Kinderrente aus der AHV. Ob zusätzlich ein Anspruch auf eine Ausbildungszulage besteht können wir nicht sagen. Wir empfehlen Ihnen diese Frage direkt der Ausgleichskasse zu stellen.
Ich plane mit 59 Jahren in ein EU-Land auszuwandern (ohne dort weiter zu arbeiten) und weise dann 38 lückenlose Beitragsjahre auf. Wird die AHV dann meine 5 Jugendjahre anrechnen, sodass ich mit einer Rente nach Skala 43 rechnen kann?
Grundsätzlich ja, wobei gemäss Bundesamt für Sozialversicherungen AHV Beiträge erst ab Alter 18 bezahlt werden müssen. Das bedeutet, dass maximal 3 Jugendjahre bestehen können (Alter 18/19/20). Gemäss unseren Informationen dürfte die AHV diese bei der Berechnung der Beiträge berücksichtigen.
Mit 64ig ging ich 2021 in Frühpension. Ich beziehe die maximale (gekürzte) AHV Einzelrente. Meine Lebenspartnerin (10 Jahre jünger) wohnt in Thailand. Wie wird bei Heirat und gemeinsamen Wohnsitz in der Schweiz die AHV Rente berechnet, sofern sie in der Schweiz keiner Arbeit nachgeht? Wird Sie bis 65 AHV pflichtig?
Sobald Ihre Frau den Wohnsitz in die Schweiz verlegt wird sie AHV-Beitragspflicht, im beschriebenen Fall als Nichterwerbstätige. Sobald Sie das Referenzalter erreicht erhält Sie eine AHV Rente basierend auf der von ihr einbezahlten Beiträge. Für eine verbindliche Aussage zur Rentenhöhe und zum Splitting wenden Sie sich aber mit Vorteil direkt an die zuständige Ausgleichskasse.
In der beantragten „Rentenvorausberechnung“ mit Anrede an mich steht:
Berechnung 1.1: Mein Name, Ordentliche Rente ab 01.12.2023, Name meines Ehemanns Rente ab 01.01.2028:
Ab 01.12.2023: 1’506.00
Ab 01.01.2028: 1’391.00
Und auf dem „Rentenvorausberechnung“ Schreiben mit Anrede meines Mannes steht:
Ab 01.01.2028: 541.00
Bedeutet das, dass wenn mein Mann ab 01.01.28 Rente bezieht, meine AHV-Rene auf 1’391 gekürzt wird?
Das ist korrekt.
Mein Mann und ich sind dieses Jahr in Rente gegangen. Die Verfügungen sind jetzt anders ausgefallen als die Rentenvorausberechnung. Wir haben keinen erfahrenen Ansprechpartner und müssen davon ausgehen, dass alles automatisch berechnet wurde. Deshalb möchten wir die Rente manuell nachrechnen lassen. Wer kann das anbieten, wohin können wir uns wenden?
Grundsätzlich können Sie sich an einen Vorsorgeexperten wenden. Achten Sie aber auf dessen Unabhängigkeit. Wir haben solche Annäherungen von AHV Renten auch bereits durchgeführt.
Wie wirkt sich die Heirat mit einer Person aus, welche 43J. in der EU gearbeitet hat und von dort eine Rente bezieht (und nur ca 1500.- Jahresrente (Teilrente) aus AHV aus sehr frühen Erwerbsjahren in den 1980er Jahren). Wird die vorherige volle Einzel-Rente dann trotzdem plafoniert?
Renten aus dem Ausland werden für die Plafonierung nicht berücksichtigt. Jedoch kann auch eine Teilrente zu einer Plafonierung führen wenn diese zusammen mit der AHV Rente des Ehepartners mehr als 150% einer maximalen Einzelrente ausmacht.
Meine Frau und ich werden bei der Pensionierung Maximalrenten haben. Meine Frau wird sich regulär pensionieren lassen. Ich selbst möchte 2 Jahre über das reguläre Pensionierungsalter hinaus arbeiten und mich erst mit 67 pensionieren lassen. Wird unsere Ehepaarrente dadurch über das Maximum hinaus höher sein?
Ja, der Zuschlag wird auch über die Plafonierung hinaus gewährt. Beachten Sie aber, dass der Anspruch auf den Zuschlag nur auf der effektiv aufgeschobenen Rente des Ehepartners gewährt wird, der die Rente aufschiebt. Ausserdem ist es wichtig zu wissen, dass Sie den Aufschub aktiv anmelden müssen. Ansonsten erlischt der Anspruch auf den Zuschlag.
Mein Mann bezieht die AHV Rente nun werde ich im August 2024 auch die AHV beziehen, das heisst, wir erhalten die Ehepaarrente. Da wir in Spanien leben wird die Steuerbescheinigung für beide separat ausgestellt? Er seinen teil und ich meinen Teil? (z.B. erhalten wir ab August 24 fr. 1‘000 mehr, wäre dann auf meiner Bescheinigung Fr. 12‘000 und der Rest mein Mann?).
Eine abschliessende Antwort können wir nicht geben. Da aber die Bestellung eines Steuerausweises pro Person erfolgen muss (siehe auch Bestellformular) ist davon auszugehen, dass die Bestätigung auf die jeweilige Person ausgestellt wird. Für eine verbindliche Aussage müssten Sie diese Frage direkt der zuständigen Ausgleichskasse stellen. Für Sie zuständig ist die Zentrale Ausgleichsstelle in Genf.
Ich beziehe eine Witwenrente in der Schweiz von CHF 926.-. Ich bin 47 Jahre Alt und arbeite nicht (war immer als Hausfrau erwerbslos). Ändert sich etwas an Witwenrente, wenn ich die Schweiz verlasse, bzw. auswandere (in meinem Fall nach Serbien)?
Unserer Meinung nach und gemäss Ihren Angaben sollte sich daran nichts ändern. Dennoch empfehlen wir Ihnen, dies vor einer Auswanderung direkt mit der Ausgleichskasse abzuklären. Diese wird Ihnen eine verbindliche Auskunft erteilen können.
Meine frage ist: Ich lebe seit 30 Jahren in der Schweiz. Ich habe nie gearbeitet, nur meine Mann und er wird in 2 Jahren pensioniert und ich bin dann auch 64 Jahre alt. Habe ich ein Anspruch auf eine AHV Rente oder nicht.
Sobald Sie das ordentliche Pensionierungsalter (bzw. ab 01.01.2024 Referenzalter) erreichen so erfolgt das sogenannte Splitting, das bedeutet, dass AHV Beiträge welche während der Ehe einbezahlt wurden hälftig zwischen Ehefrau und Ehemann aufgeteilt werden. Danach werden die Renten neu berechnet und ggf. plafoniert. Gemäss Ihren Schilderungen sollten Sie daher ein Anspruch auf eine AHV Altersrente haben. Um zu erfahren wie hoch diese ausfallen wird können Sie eine Rentenvorausberechnung bestellen. Weitere Informationen finden Sie hier. Beachten Sie, dass eine AHV Rente nicht automatisch zur Auszahlung kommt, sondern ebenfalls beantragt werden muss.
Gerne möchten meine Frau und ich ungefähr abschätzen können, wie gross unsere gemeinsamen AHV-Rente sein wird. Das Bundesamt stellt dafür ja den Online-Rechner ESCAL zur Verfügung. Dort müssen ich und meine Frau für jeder Jahr das „Einkommen, auf das Beiträge bezahlt worden sind“ angeben. Ich bin pensioniert. Meine Frau ist noch nicht pensioniert und hat kein Einkommen. Sie zahlt daher den „Beitrag für Nichterwerbstätige“, für den sie von der AHV eine Rechnung erhält; für das Jahr 2022 sind das bei ihr Fr. 3900.-. Welches Einkommen soll meine Frau nun beim Rechner ESCAL für das Jahr 2022 eingeben, damit ihre /unsere Rente einigermassen richtig berechnet wird?
Beiträge als Nichterwerbstätige von 3’900 Franken entsprechen einem Einkommen von ca. CHF 34’000 (AHV-Beitragssatz 10.6%, ohne Gewähr). Ich empfehle Ihnen aber eine Rentenvorausberechnung zu bestellen. Diese ist sicherlich genauer und entspricht den Berechnungs-Modalitäten der AHV. Sie finden die notwendigen Informationen auf dieser Seite.
Mein Ehemann erhält bereits seit 2 Jahren eine AHV-Rente, ich werde noch 13 Jahre lang arbeiten bis zur Pension. Erhält mein Ehemann nun nur 1.5 der Rente oder eine Vollrente wie eine Einzelperson?
Bis Sie selbst das Referenzalter erreichen, erhält Ihr Ehemann die Rente als Einzelperson ausbezahlt. Erst nachdem Sie pensioniert sind, erfolgt das Splitting und die Renten werden neu berechnet und gegebenenfalls plafoniert.
Wie hoch könnte meine AHV-Rente und jene meiner Frau sein? Ich habe 20 Beitragsjahre, meine Frau deren 14. Ich selbst bin Jahrgang 1967, meine Frau 1966.
Bei Ihnen dürfte die Rententabelle 18 zur Anwendung kommen (2x höhere + 1x tiefere / 2, ohne Gewähr). Die entsprechenden Rententabellen finden Sie hier. Die Höhe der Rente ist vom durchschnittlichen Einkommen (nach Splitting) abhängig. Eine pauschale Aussage ist hier nicht möglich. Ich empfehle Ihnen, eine Rentenvorausberechnung zu bestellen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Falls Sie nicht mehr in der Schweiz wohnhaft sind wäre die zentrale Ausgleichskasse für die Anfrage zuständig. Die weiteren Informationen dazu finden Sie hier.
Ich habe vom 15.05.1989 bis 30.10.2000 in der Schweiz gearbeitet und kriege im Moment, SFR 701 pro Monat Rentengelder. Ich fing meine Rente mit ca. 65 J zu beziehen. Meine Frau wird dieses Jahr 59 Jahre alt. Ich haette zwei Fragen: 1 – Muesste meinen Rentenanspruch nicht hoeher sein (zB das Minimum von ca SFR 1250? 2 – Ab wann hat meine Frau auch einen Ansruch (Sie ist Deutsch.). Wir leben beide in Kanada.
Die Höhe der AHV-Rente ist von zwei Faktoren abhängig. Dem durchschnittlichen Einkommen und der Anzahl der Beitragsjahre. Eine volle Beitragsdauer beläuft sich auf 44 Jahre, gemäss Ihren Angaben haben Sie 12 Beitragsjahre, was zu einer Kürzung der Rente führt (Rentenskala 12). Je nach durchschnittlichem Einkommen fällt die Rente höher oder tiefer aus. Sie finden die Rententabellen unter diesem Link. Bezüglich Ihrer Frau stellt sich die Frage ob ein Anspruch aus der AHV besteht. In einem solchen Fall wäre Ihre Frau von der AHV21 Reform betroffen und das Referenzalter läge bei Alter 65 (Jahrgang 1964). Wir empfehlen Ihnen für Ihre Frau eine Rentenvorausberechnung zu bestellen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Selbstständigerwerbend (Jg. 1961) mit Verlust im Jahr 2022. Schulde ich den AHV-Minimalbeitrag oder werden die Jugendjahre angerechnet. Ferner wüsste ich gerne, ob der Aufwertungsfaktor gemäss dem 1. IK-Eintrag oder dem 1. Beitragsjahr angewendet wird.
Unserer Meinung nach besteht immer eine Beitragspflicht (gesetzlich festgeschrieben), in diesem Fall wohl der Minimalbetrag. Wir empfehlen Ihnen aber, diese Frage und jene bezüglich Aufwertungsfaktor direkt der zuständigen Ausgleichskasse zu melden. Diese wird Ihnen eine verbindliche Antwort geben können.
Ich habe bis anhin hohe Beträge in die AHV einbezahlt aufgrund eines hohen Einkommens. Wenn ich mit 43 in die EU auswandere, was wird meine Rente sein im Pensionierungsalter?
Pauschal lässt sich das nicht beantworten. Sobald Sie in ein EU-Land auswandern unterstehen Sie dem Sozialverischerungssystem des neuen Wohnsitzlandes. Eine Anmeldung an die freiwillige AHV ist nicht möglich (bei Auswanderung in ein EU-Land). Nehmen wir an, dass Sie bisher immer in die AHV einbezahlt haben und bis zur Pensionierung mit Alter 65 im EU-Land bleiben. Das hätte zur Folge, dass Ihnen mindestens 22 Beitragsjahre fehlen werden bzw. die Rententabelle 22 (22 Beitragsjahre) zur Anwendung kommt. Die Rententabellen finden Sie hier. Anhand des geschätzten Einkommens während der Beitragsdauer können Sie Ihre zu erwartende Rente annähern. Beachten Sie, dass es sich hier um eine indikative Aussage handelt. Die Ausgleichskasse kann Ihnen dazu eine verbindliche Aussage machen.
Meine Freundin ist 15 Jahre älter als ich. Wir sind seit 18 Jahren zusammen. Sie ist nun 53 Jahre. Sie hatte in den vergangenen 30 Jahren ca. 15 Jahre Beitragslücken bei der AHV. Lohnt sich eine Heirat in Bezug auf die nur 1.5-fache AHV Leistung (als Ehepaar)nach der Rente? Oder ist es so, dass Sie mit 64 den normalen AHV Anspruch erhält und wir erst nach meiner Pensionierung die Ehegattenrente erhalten?
Ihre Freundin wird bis zu Ihrer Pensionierung eine Einzelrente bekommen (unabhängig davon ob Sie verheiratet sind oder nicht). Erst sobald Sie das ordentliche Pensionierungsalter erreichen würde das Splitting erfolgen und die Renten neu berechnet sowie gegebenenfalls plafoniert. Ob sich eine Heirat negativ auf die zu erwartenden Renten auswirken kann mit den vorliegenden Informationen nicht beurteilt werden. Allenfalls könnte es sinnvoll sein, wenn Sie diese Frage direkt an die AHV richten.
İch habe schon von 1982 bis 2011 in die Schweiz gearbeitet. Verlasse definitiv die Schweiz und kehre in die Türkei zurück. Was muss ich machen?
Bei der Auswanderung in ein nicht-EU Land können Sie die Vorsorgegelder aus der 2. Säule vorzeitig beziehen. Mit der Türkei hat die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen vereinbart. Das bedeutet, dass AHV Beiträge nicht zurückerstattet werden können. Sie haben aber Anrecht auf eine AHV Rente sobald Sie das Pensionierungsalter erreicht haben. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre «Sozialversicherungen: Aufenthalt in der Schweiz und Ausreise». Die Broschüre ist in verschiedenen Sprachen erhältlich.
Mein Mann möchte mit 58 Jahren nach Spanien auswandern. Ich Rentnerin lebe schon dort. Kann er die Rente mit 65 Jahren beziehen oder muss er sich mit 63 Jahren frühpensionieren? Und wieviel Prozent würde er verlieren?
Guten Tag
Ihr Mann kann wählen, ob er die AHV-Rente ordentlich, das heisst ab Alter 65 oder bereits ein oder zwei Jahre vorzeitig bezieht. Bei einem Vorbezug wird die Rente lebenslang um 6.8% pro Vorbezugsjahr gekürzt (bei einem Vorbezug mit Alter 63 wäre dies eine Kürzung von 13.6%). Beachten Sie aber, dass durch die Reform 21 vermutlich die Kürzungssätze angepasst werden. Gemäss aktuellen Informationen ist damit aber nicht vor 2027 zu rechnen.
Ich bin 70, meine Frau ist Thailänderin und hat bisher keine AHV Beiträge bezahlt. Wir leben im Ausland. Bekommen wir eine Rente als Ehepaar?
Guten Tag
Gemäss Aussage der Ausgleichskasse ist primär relevant ob Ihre Frau zu irgendeinem Zeitpunkt einen Anspruch gegenüber der AHV begründet hat. Dies kann dann der Fall sein, wenn Sie eine gewisse Zeit in der Schweiz gelebt hat. Ist dies nicht der Fall so würde, gemäss Aussage der AHV, eine Einzelrente bezahlt. Für eine verbindliche Antwort auf Ihre Situation wenden Sie sich bitte an die Zentrale Ausgleichsstelle in Genf.
Ich habe für 3 Jahre in der Schweiz gelegt und lebe jetzt in Deutschland. Kann ich meine Renten auf mein Konto auszahlen lassen? Was wären die ersten Schritte?
Guten Tag
Ein Anspruch auf eine AHV Rente besteht grundsätzlich ab Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters (Männer: Alter 65). Sie können die AHV für ein oder zwei Jahre vorbeziehen. In diesem Fall erfolgt jedoch eine Kürzung um 6.8% pro Vorbezugsjahr. Weitere Informationen zur AHV und den Bezugsmöglichkeiten finden Sie in den entsprechenden «Merkblättern».
Welche Möglichkeiten Sie mit der Pensionskasse haben müssen Sie direkt mit der Vorsorgeeinrichtung abgklären. In der Regel ist aber ein Rentenbezug, sofern die Gelder noch in der Pensionskasse liegen, erst ab Alter 58 möglich.
Wenn ein Ehepaar 10 Jahre Altersunterschief hat erhält der Ältere seine berechnete Einzelpersonen (Maximun) und das Splitting erfolgt erst, wenn die 2. Person in Pension geht?
Guten Tag
Das ist korrekt, das Splitting erfolgt, sobald die jüngere Person ebenfalls das Rentenalter erreicht. Bis zu diesem Zeitpunkt wird eine Einzelrente ausbezahlt. Beachten Sie aber, dass die jüngere Person unter Umständen AHV Beiträge als Nichterwerbstätige bezahlten muss (sofern keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen wird).
Meine Frau bezieht bereits Ihre AHV-Rente. Ich werde in zwei Jahren pensioniert. Wie sieht unsere gemeinsame Rente dann aus?
Guten Tag
Sobald Sie pensioniert werden erfolgt das Splitting und die Renten werden neu berechnet und ggf. erfolgt eine Plafonierung. Ehepaare können gemeinsam nur maximal 150% einer maximalen Einzelrente erhalten. Welche Beträge ganz genau ausbezahlt werden kann ich so nicht sagen. Da es aber noch zwei Jahre bis zu Ihrer Pensionierung geht, empfehle ich Ihnen, bei der AHV eine Rentenvorausberechnung zu bestellen.
Ich werde bis 65 arbeiten. Lohnt es sich, die AHV um 1 Jahr aufzuschieben?
Guten Tag
Das ist von Ihrer steuerlichen Situation (vor und nach der Pensionierung)abhängig. Sie können in unserem Berechnungstool (Link) einen Aufschub simulieren. Damit sehen Sie ab wann sich ein Aufschub lohnt.
Ich lebe in Deutschland und habe meine Hauptarbeitsphase hier verbracht. Leider hat eine Rückkehr in die Heimat bis jetzt nicht geklappt. Bis zur Auswanderung habe ich bei Teilzeitjobs in die AHV eingezahlt und hatte zwischendurch noch drei Jahre lang ein Schweizer Gehalt als Grenzgängerin. Wie finde ich meine AHV-Höhe für diese eingezahlten Beiträge heraus?
Guten Tag
Sie können eine Rentenvorausberechnung bestellen. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt «Rentenvorausberechnung». Sie können auch selbst eine Online Rentenschätzung über das ESCAL Tool erstellen. Für nicht in der Schweiz wohnhafte Personen ist die Zentrale Ausgleichsstelle in Genf zuständig. Sie finden weitere Informationen zum Thema Rentenvorausberechnung auf deren Internetseite. Beachten Sie aber, dass eine Rentenvorausberechnung in gewissen Fällen kostenpflichtig ist, zum Beispiel wenn der Antragssteller*in unter 40 Jahre alt ist (siehe auch erwähntes Merkblatt Seite 7).
Werden die AHV-Renten auf jeden Fall immer auf 2 separate Konten ausbezahlt? Wie viel ist der Unterschied zwischen Mann und Frau?
Guten Tag
Ja, jeder Ehepartner erhält seine AHV-Rente separat ausbezahlt. Wie hoch der Unterschied zwischen Mann und Frau ist, lässt sich pauschal nicht sagen. Die Renten werden nach dem Splitting neu berechnet. Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Rentenvorausberechnung für beide Ehepartner zu bestellen. Diese gibt Auskunft über die zu erwartende AHV Rente. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt «Rentenvorausberechnung» der AHV.
Ich war von 1994-2004 (10 Jahre) verheiratet (Wohnsitz CH). Geschieden wurde im Jahre 2004. Bekomme ich AHV auch aus der Zeit der Ehedauer?
Ja, Sie haben für die Zeit der Ehedauer einen AHV-Anspruch erworben. Einkommen, welche die Ehegatten während der Kalenderjahre der Ehe erzielt haben, werden geteilt und je zur Hälfte den beiden Ehegatten gegenseitig angerechnet. Für das AHV-Splitting ist es wichtig, dass ein Antrag bei der zuständigen Ausgleichskasse erfolgt.
Ich lebe seit August 2005 auf den Kanarischen Inseln. Ich habe eine deutsche Frau geheiratet, die auch schon seit 2003 hier lebt. Wir haben am 03.06.2022 in der Schweiz geheiratet. Mein Geburtstagsdatum ist 11.06.1962, also werde ich in 5 Jahren die AHV von der Schweiz bekommen. Ist diese durch die Heirat dann höher als wenn ich ledig geblieben wäre?
Falls Ihre Frau bisher keinen Wohnsitz in der Schweiz hatte, hat sie selbst keine Rentenansprüche gegenüber der AHV erworben. Somit haben nur Sie Anspruch auf eine AHV-Rente. Ihre Heirat hat unter den erwähnten Umständen keinen Einfluss auf Ihre AHV-Altersleistungen und bleiben somit gleich. Ihre Frau hat durch die Heirat aber allenfalls einen Anspruch auf eine Witwenrente, wenn sie die Voraussetzungen dazu erfüllen würde.
“ Eine Einkommensteilung wird u.a. vorgenommen bei Auflösung der Ehe durch Scheidung.”
Dies bedeutet ich muss mein Einkommen immer mit ihr teilen nach der Scheidung? Oder wird mein eigener Lohn von ihrem eigenen Lohn wieder getrennt wie vor der Ehe?
Ja, das während der Ehedauer erzielte Einkommen wird geteilt und je zur Hälfte den beiden Personen gegenseitig gutgeschrieben. Nach der Scheidung werden die Einkommen ungeteilt angerechnet sprich, jeder Ehegatte erhält sein eigenes Einkommen gutgeschrieben.
Ich bin 32 Jahre alt, unverheiratet und lebe NOCH in Deutschland. Ich ziehe aber spätestens dieses Jahr zu meiner Partnerin in die Schweiz. Wir wollen in Zukunft heiraten und daraus folgt die Frage, ob wir als Eheleute jeder seine eigene Rente bekommt.
Ja, jeder Ehegatte erhält eine eigene AHV-Rente. Dabei werden die Einkommen, welche die Eheleute während der Kalenderjahre der Ehe erzielt haben, geteilt und je zur Hälfte den beiden Ehegatten gegenseitig angerechnet. Wird bei Ehepaaren ein Ehegatte rentenberechtigt, der andere noch nicht, werden die Einkommen ungeteilt angerechnet. Sobald der andere Ehegatte auch rentenberechtigt wird, werden beide Renten neu berechnet, und zwar aufgrund der ungeteilten Einkommen vor bzw. der geteilten Einkommen während der Ehe. Eine Einkommensteilung wird u.a. vorgenommen bei Auflösung der Ehe durch Scheidung.
Ich werde bei meiner Pensionierung 24 Jahre in Spanien und 20 Jahre in der Schweiz arbeitstätig sein. Für Spanien zählen gemäss Abkommen die Jahre, die ich in der Schweiz gearbeitet habe, als Beitragsjahre (nicht der einbezahlte Betrag). Ist es umgekehrt auch so? Gelten in der Schweiz die Jahre, die ich in Spanien gearbeitet habe, als Beitragsjahre?
Die in Spanien erwirtschafteten Einkommen werden in der Schweiz nicht angerechnet. Personen, die in der Schweiz erwerbstätig sind, entrichten Beiträge an die AHV. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Personen beitragspflichtig, die im Ausland für Arbeitgebende in der Schweiz tätig sind.
Ich habe in der Schweiz die letzten Jahre gearbeitet und bin nach Österreich gezogen. Ich bekomme ab 1. August meine Pension in Österreich. Warum bekomme ich in der Schweiz keine Mischrechnung bis zur Pensionierung? Es hat mir eine Schweizer Anwältin sogar gesagt, wenn ich in Österreich Pension beziehe, muss ich in der Schweiz eine Mischrechnung bekommen. Liege ich da falsch?
Sie liegen falsch, die Rentenleistungen werden nicht aufeinander abgestimmt. In der Schweiz erhalten Frauen ordentlich ab Alter 64 oder Männer ab Alter 65 AHV-Rentenleistungen. Massgebend für die Definition der Rentenhöhe sind die anrechenbaren Beitragsjahre, die Erwerbseinkommen und allfällige Erziehungs- und Betreuungsgutschriften.
Ich wurde mit 23 Jahren durch den Unfalltod meines Mannes sehr früh Witwe mit einem 2-monatigen Sohn. Nach einigen Jahren habe ich dann wieder geheiratet. Wir bekamen dann noch eine Tochter. Mein Mann sagt, mir stünde keine AHV-Rente zu, da ich nie gearbeitet hätte, da ich ja „Hausfrau und Mutter“ war. Wir sind jetzt 72 und 73 Jahre alt und bekommen beide eine Rente. Aber mein Mann meint das sei nicht richtig, dass ich AHV Rente bekomme. Stimmt dies?
Nein, ihr Mann liegt falsch. Sie haben einen eigenen Anspruch auf eine AHV-Altersrente. Einkommen, welche die Ehegatten während der Kalenderjahre der Ehe erzielt haben, werden geteilt und je zur Hälfte den beiden Ehegatten gegenseitig angerechnet. Sobald der 2. Ehegatte auch rentenberechtigt wird, werden beide Renten neu berechnet, und zwar aufgrund der ungeteilten Einkommen vor bzw. der geteilten Einkommen während der Ehe. Die Einkommensteilung wird vorgenommen, wenn beide Ehegatten AHV-rentenberechtigt sind.
Guten Tag
Ich werde Ende 2023 die Schweiz verlassen in ein nicht EU /EFTA Land! Bin Jahrgang 1966 und werde die AHV Rente 2 Jahre vorbeziehen. Werde bis dann in die freiwillige AHV einbezahlen. Meine Ehefrau hat nieh in der Schweiz gelebt und gearbeitet. Meine Frage wenn ich Sterbe erhält Sie eine Witwen Rente?
Ich werde bald pensioniert. Meine nicht erwerbstätige Ehefrau ist erst 43 Jahre alt. Ab wann bekommen wir die Eheparrente? Müssen wir warten, bis meine Frau 64 ist? Wir sind 23 Jahre verheiratet.
Die Ehegattenrente fliesst, sobald beide Personen im Rentenalter sind. Aktuell liegt das Rentenalter bei Männern bei Alter 65, bei Frauen bei Alter 64. Das Parlament hat im Dezember 2021 entschieden, das AHV-Rentenalter bei Frauen auf Alter 65 zu erhöhen. Das Referendum wurde ergriffen, womit über die Vorlage voraussichtlich im Herbst dieses Jahres abgestimmt wird. Bei Annahme könnte das AHV-Rentenalter bei Frauen per Anfang 2023 erhöht werden (ist also noch offen). Möglich ist ebenfalls ein AHV-Vorbezug von maximal 2 Jahren (d.h. aktuell per Alter 62 bei Frauen).
Ich beziehe eine AHV-Maximalrente. In einigen Jahren wird meine Ehefrau, die nur wenige Jahre in der Schweiz gearbeitet hat, 65. Macht für Sie die Rentenanmeldung überhaupt Sinn? Ich befürchte, dass dadurch meine eigene Rente nur kleiner wird und die Ehepaarrente kaum grösser als meine derzeitige Einzelrente ist. Bei meinem Todesfall würde ihr ja immer noch die Witwenrente bleiben.
Wird bei Ehepaaren ein Ehegatte rentenberechtigt, der andere noch nicht, werden die Einkommen ungeteilt angerechnet. Sobald der andere Ehegatte auch rentenberechtigt wird, werden beide Renten neu berechnet, und zwar aufgrund der ungeteilten Einkommen vor bzw. der geteilten Einkommen während der Ehe. Da Sie die maximale AHV-Einzelrente erhalten, werden die beiden AHV-Einzelrenten zusammen höher ausfallen als die AHV-Einzelrente. Die AHV-Einzelrente vom Erstrentner wird jedoch durch das Splitting reduziert.
SCHICKEN DIE MIR DAS ANMELDEFORMULAR FÜR DIE AHV INS AUSLAND (THAILAND)?
Die Internetadresse für eine Anmeldung der Altersrente lautet wie folgt: https://form.zas.admin.ch/orbeon/fr/AHV-IV/318_370_v5/new
Ich lebe und arbeite schon 12 Jahre in der Schweiz. Der Gedanke sich im Ausland selbstständig zu machen ist da. Ab wann habe ich Anspruch auf die Mindestrente?
Um Anspruch auf eine volle Mindestrente zu haben, müssen Sie eine vollständige Beitragsdauer (43 Jahre für Frauen / 44 Jahre für Männer) aufweisen. Weisen Sie keine vollständige Beitragsdauer auf, wird die Rente entsprechend den fehlenden Beitragsjahren reduziert. Die Höhe Ihrer Rente ist neben den Beitragsjahren auch von der Höhe des Einkommens abhängig.
Ich bin weiblich und 1961 geboren, würde also im Jahr 2024 das Pensionsalter erreichen. Muss ich nun befürchten, dass ich erst 2025 pensioniert werde?
Zurzeit liegt das AHV-Rentenalter bei Frauen bei Alter 64. Das Parlament hat im Dezember 2021 entschieden, das AHV-Rentenalter bei Frauen auf Alter 65 zu erhöhen. Das Referendum wurde ergriffen, womit über die Vorlage voraussichtlich im Herbst dieses Jahres abgestimmt wird. Bei Annahme könnte das AHV-Rentenalter bei Frauen per Anfang 2023 erhöht werden. Es ist aber völlig offen, ob die Reform durchkommt und ab wann das neue Rentenalter gelten würde. Für Jahrgänge 1960 bis 1968 ist aber eine Kompensation vorgesehen.
Ich bin 66 Jahre alt und meine 100 % IV-Rente wurde als ich ins Rentenalter kam in eine Altersrente umgewandelt. Kann mir die AHV-Rente noch gekürzt werden, wenn ich jetzt im Rentenalter etwas arbeite?
Aufgrund Ihres Alters erhalten Sie bereits Ihre ordentliche AHV-Altersrente. Ein Zusatzversdienst nach dem AHV-Alter hat keinen Einfluss mehr auf Ihre AHV-Altersrente.
Meine Ex-Frau hat mich nach 4 Jahre Ehe verlassen und ist nach Jugoslawien gegangen. Scheidung erfolgte erst nach paar Jahren. Sie hat in der Schweiz nicht gearbeitet. In Jugoslawien arbeitet sie die ganze Zeit. Ihre Tochter aus erste Ehe lebte mit uns. Wie sieht es mit der Pensionierung aus? Ich bin im Januar 65.
Ihre AHV-Altersrente ist sowohl von den Anzahl Beitragsjahren wie auch dem durchschnittlichen Jahreseinkommen (inkl. allfälliger Erziehungsgutschriften für Kinder) abhängig. Bei Ehegatten erfolgt zudem noch ein Beitragssplitting, für die während der Ehedauer generierten Einkommen. Damit Sie Ihre Altersrente erhalten, müssen Sie Ihre Rente bei der AHV beantragen. Die AHV kennt keine automatische Auszahlung bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters. Die Anmeldung der AHV-Rente können Sie bei der für Sie zuständigen Ausgleichskasse einreichen. Weitere Informationen finden Sie unter https://form.zas.admin.ch/orbeon/fr/AHV-IV/318_370_v5/new.
Ich arbeite seit 15 Jahren in der Schweiz 100%. Wenn ich pensioniert werde, sind es 22 Jahre. Wie hoch wird die AHV ca sein, die ich dann von CH erhalte? In Deutschland habe ich auch 25 Jahre gearbeitet mit einigen Beitragslücken, sind aber wenige. Pensionskasse ist auch vorhanden in CH.
Die Berechnungselemente der Renten sind:
• die anrechenbaren Beitragsjahre
• die Erwerbseinkommen
• die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften.
Weisen Sie keine vollständige Beitragsdauer (bei Frauen: 43 Jahre) auf, erhalten Sie eine Teilrente. Mit einer Rentenvorausberechnung erhalten Sie Auskunft über die voraussichtlich zu erwartende Rente der AHV.
Meine Frage ist, bei getrennte paar (gerichtlich getrennt), beide noch erwerbstätig, beide CH, aber ich möchte für mich neue Wohnsitz in der EU Land. Wird AHV einzelnen berechnet?
Bei einer Scheidung werden die AHV-Beiträge während der Ehedauer auf die beiden Ehegatten aufgeteilt und jeder Ehegatte erhält eine eigene AHV-Altersrente. Eine gerichtliche Trennung entspricht einer Scheidung. Es wird empfohlen, die Anmeldung gemeinsam und möglichst rasch nach der gerichtlichen Trennung einzureichen.
Ich habe ca. 20 Jahre in der Schweiz gelebt und gearbeitet. Ich war und bin verheiratet und meine Frau hat auch in der Schweiz gelebt. Sie hatte aber kein eigenes Einkommen. Nun leben wir wieder in Deutschland und ich beziehe seit 1 Jahr eine AHV-Teilrente. Meine Frau erreicht erst Ende 2022 das Rentenalter. Bekommt meine Frau dann auch eine eigene AHV-Altersrente?
Ja, Ihre Ehefrau war durch die von Ihnen geleisteten Lohnbeiträge bei der AHV mitversichert und hat somit einen eigenen AHV-Rentenanspruch erworben. Sobald Ihre Ehefrau ins Rentenalter kommt, werden die Einkommen während der Ehejahre gesplittet. Jede Partei erhält dann eine eigene AHV-Rente, welche separat ausbezahlt wird.
Meine Frau (Jahrgang 1962, nie in CH beschäftigt) bezieht aufgrund einer Erkrankung Erwerbsminderungsrente in D in Höhe von etwa 800 Euro brutto, was ca. 520 Euro netto entspricht. Also viel weniger als die mindest AHV. Wird meine AHV (43 Beitragsjahre) ebenfalls plafoniert?
Wenn Ihre Frau in der Schweiz nicht AHV-versichert war (auch nie Wohnsitz in der Schweiz hatte), hat sie keine eigenen AHV-Rentenansprüche erworben. Gemäss Ihrer Schilderung sollte somit nur Ihre eigene AHV-Altersrente ausbezahlt und keine Plafonierung vorgenommen werden.
Hat meine frau ein anrecht auf AHV ? Wir heirateten in 1983 und ich habe meine frau sogleich angemeldet für die Schweizer bürgerschaft. Wir bekamen I’m selben jahr ein sohn und drei jahre später eine tochter. Sie hat nicht gearbeitet bis die kinder aus der schule waren. Also ca. 20 jahre.
Wenn Ihre Frau während dieser Zeit in der Schweiz gewohnt hat, hat Ihre Frau aufgrund der Heirat, den Erziehungsgutschriften, denen von Ihnen geleisteten Beiträgen und dem Beitragssplitting bei Ehepaaren einen eigenen Anspruch auf eine AHV-Altersrente erworben.
Mein Mann hat das Pensionsalter bereits erreicht und hat einige Jahre in der Schweiz gearbeitet, viele Jahre im Ausland, wo er eine Rente bezieht. Ich arbeite noch einige Jahre. Wird mein Einkommen trotzdem gesplittet, auch für seine Jahre im Ausland? Falls ja, gilt das für alle Jahre bis zu seiner Pensionierung?
Für die Jahre, in welcher Ihr Mann in der AHV versichert war, wird ein Splitting erfolgen.
Mein Partner (*1950) und ich (*1956) beziehen beide AHV. Er bekommt 1700,- und ich 2040,-. Wir leben seit 20 Jahren im Konkubinat und haben uns nun entschieden zu heiraten. Was für Auswirkungen wird die Heirat auf unsere AHV haben?
Die beiden Einzelrenten eines Ehepaares dürfen zusammen nicht mehr als 150 % der Maximalrente (= CHF 3’585;Stand 2022) für Alleinstehende betragen. Wird dieser Höchstbetrag überschritten, werden die Einzelrenten entsprechend gekürzt. Ihre beiden Einzelrenten übersteigen den für Ehepaare zulässigen Betrag, weshalb diese auf CHF 3’585 gekürzt werden.
ich habe 10 jahre in der Schweiz gearbeitet und 78000 pro jahr verdient , meinen monatliche Beitrag 5,3% , wie viel rente bekomme ich mit 65 ?
Sie weisen keine vollständige Beitragsdauer (Männer 44 Jahre / Frauen 43 Jahre) auf. Sie werden somit eine Teilrente erhalten. Die Höhe Ihrer zukünftigen AHV-Altersrente können Sie mit einer Rentenvorausberechnung in Erfahrung bringen. Das Antragsformular finden Sie unter: https://form.ahv-iv.ch/orbeon/fr/AHV-IV/318_282_v2/new.
Ich habe 15 Jahre in der Schweiz gearbeitet und in denen Jahren zwischen 65 000 und 80 000 verdient. Ich wandere in ein EFTA-Staat aus. Werde ich einen Anspruch auf die minmale Altersrente im Ausland haben?
Sie werden keine vollständige Beitragsskala aufweisen und folglich lediglich eine Teilrente erhalten. Diese kann unter Umständen (z.B.: bei tiefen Einkomkmen) auch unter der minimalen AHV-Altersrente liegen (die minimale AHV-Altersrente setzt eine volle Beitragsdauer voraus). Am einfachsten können Sie Ihre AHV-Altersrente mit einer Rentenvorausberechnung der AHV in Erfahrung bringen (https://form.ahv-iv.ch/orbeon/fr/AHV-IV/318_282_v2/new).
Ich lebe allein und beziehe eine AHV Rente. Wenn ich eine Frau heiraten würde die noch nicht im AHV Alter ist würden
sich die Auszahlungen verändern?
Nein. Bis zum Rentenfall bei Ihrer Frau bleibt Ihre Rente unverändert. Sobald beide Ehegatten eine Rente beziehen, kann sich Ihre Rentenhöhe ändern.
Ich bin zehn Jahre älter als meine Frau, die keiner Arbeit nachgeht und wir haben minderjährige Kinder. Haben wir Anspruch auf die volle Kinderrente bei meiner ordentlichen Pensionierung?
Die Kinderrenten betragen 40 Prozent der entsprechenden Altersrente. Wenn die Mutter und der Vater Anspruch auf je eine Kinderrente haben, kürzt die Ausgleichskasse die beiden Kinderrenten, soweit ihre Summe 60 Prozent der maximalen Altersrente übersteigt
Mein Mann ist mit 70 verstorben. Er hatte eine volle AHV Rente. Ich bin 52 und nicht mehr berufstätig. Nun werde ich Witwenrente erhalten. Muss ich für mich persönlich weiterhin AHV Beiträge bis 64 einzahlen?
Ja, Sie müssen bis zum Erreichen des AHV-Alters Beiträge als nichterwerbstätige Person leisten.
Seit 1996 bin ich geschieden. Geheiratet hatten wir 1986. Wir stehen beide vor der Pensionierung. Nun fragt meine Ex Frau nach meiner AHV Nummer.
Hat meine Ex Frau Anspruch auf ein AHV Splitting betreffend der Zeit von 1987 bis 1995? Sie ist in der Zeit keiner Arbeit nachgekommen.
Wenn ja, was heisst Das für mich und wie kann ich in Erfahrung bringen, ob allenfalls schon bei der Scheidung ein Splitting vorgenommen worden ist?
Beim Splitting werden die während der Ehedauer erzielten Einkommen zur Hälfte dem anderen Ehegatten gutgeschrieben (und umgekehrt). Heute wird in der Regel direkt bei der Scheidung ein Beitragssplitting beantragt. Früher ging dies oft vergessen, das Splitting ist aber vorgeschrieben und kann auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Bestellen Sie einen Auszug Ihres AHV-Kontos. Dort ist ersichtlich, ob das Splitting bereits vorgenommen worden ist oder nicht.
Um die maximale AHV Rente zu bekommen, muss man ja im schnitt min. 86000.- Einkommen im Jahr erzielen. Ist das bei Verheiratete zusammen auch 86000.- oder dann 172000.- Guthaben? Zusammen?
Aufgrund der Plafonierung reicht bei Ehepaaren bereits ein durchschnittliches, gesplittetes Einkommen pro Person von CHF 43’020 um maximale Leistungen zu erhalten.
Mein mann ist dominikaner seit 1.12.2013 in fester anstellung .ich habe immer ca 60%gearbeitet.wir wollen 2 jahre voher in die dominikanische auswandern haben wir da anspruch auf ahv in der dom.rep.und bekommt mein mann die monatliche ahv wenn er nur 13 jahre in der schweiz tätig war
Die Schweiz hat mit zahlreichen Staaten ein Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet. Besteht ein solches mit Ihrem zukünftigen Wohnsitzstaat, wird die Rente auch ins Ausland überwiesen. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/int/grundlagen-und-abkommen/sozialversicherungsabkommen.html oder unter https://www.ahv-iv.ch/de/Sozialversicherungen/Internationales/Drittstaaten#qa-1094.
Bei der AHV 21 wird es für Frauen in der Übergangsgeneration einen Rentenzuschlag geben. Bei Ehepaaren werden bis anhin die beiden Einzelrenten auf den maximal Betrag plafoniert. Wird weiterhin auf demselben Betrag plafoniert oder kommt der Rentenzuschlag für die Übergangsgenerationen auf den plafonierten Betrag hinzu?
Analog der Handhabung bei einem Aufschub der AHV-Altersente ist davon auszugehen, dass der Zuschlag zur plafonierten Rente hinzu kommt.
Mein Vater 64 Jahre alt ist via Fahr mit 60 pensioniert worden (bekommt aktuell keinr AHV erst mit 65, Beträgen werden nach wie vor bezahlt) nun würde meine Mutter mit 61Jahren in Pension gehen. Mein Vater hat keinen Unterbruch, sprich zahlt seit es möglich ist AHV ein Jahreseinkommen 85000.-. Meine Mutter hat kein Unterbruch arbeitet aber nur mit 30000.- Jahreseinkommen.
Wieviel Anspruch haben nun beide? Den Maximalbetrag?
Gemäss den gemachten Angaben dürfte Ihr Vater wohl Anspruch auf maximale AHV-Altersleistungen haben. Ihre Mutter hat nach Ihrer vorzeitigen Erwerbsaufgabe bis Alter 64 als nichterwerbstätige Person AHV-Beiträge zu leisten. Sobald Ihre Mutter das AHV-Alter erreicht, wird das Beitragssplitting vollzogen. Neben dem Einkommen und der Beitragsdauer werden bei der AHV-Rente auch noch allfällige Erziehungsgutschriften berücksichtigt. Die Höhe der AHV-Renten Ihrer Eltern bringen Sie am einfachsten mit einer Rentenvorausberechnung (https://form.ahv-iv.ch/orbeon/fr/AHV-IV/318_282_v2/new) in Erfahrung.
Obwohl ich seit 1977 bis 31.1.2022 beruflich tätig war – das ersieht man auch aus dem Auszug meines persönlichen AHV-Kontos – und die AK mir KEINE Beitragslücken attestiert hatte, wird die Rentenleistung nach Jahrgang 1958 auf 43 Jahre kalkuliert. Ich bin der Meinung, dass dies nicht korrekt ist und mir eine Vollrente für 44 Jahre zusteht.
Ohne Vorliegen der Unterlagen kann Ihre Situation nicht beurteilt werden. Ziehen Sie deshalb einen Experten hinzu. Sind Sie mit einem Entscheid der AHV nicht einverstanden, können Sie innerhalb von 30 Tagen eine Einsprache gegen die Verfügung der AHV einreichen.
Ich war während fast 2 Jahren im Ausland, vom 1. April 1979 bis 30. Nov. 1980. 1979 habe ich nur 3 Monate in die AHV einbezahlt, 1980 nur einen Monat. Werden mir die 2 Jahre als Beitragsjahre angerechnet oder nur 4 Monate in denen ich AHV bezahlt habe?
Reichen Ihre Lohnbeiträge in dem einen resp. den drei Monaten aus, um die AHV-Beitragspflicht als Erwerbstätiger zu erfüllen, werden Ihnen die ganzen Jahre angerechnet.
Ich bin 58 und werde bis zur Pensionierung (65) nicht mehr gross arbeiten. Ich plan 2 Monate im Jahr in der Schweiz zu Arbeiten und in die restlichen 10 Monate zu Reisen. Mein Wohnsitz wird stets in der Schweiz bleiben. Für die zwei Arbeitsmonate werde ich die AHV Beiträge bezahlen. Werden die zwei Beitragsmonate als volles Beitragsjahr angerechnet?
Reichen die AHV-Lohnbeiträge aus, um weiterhin als Erwerbstätiger zu gelten, ist die Versicherungspflicht damit erfüllt und das Jahr wird als ganzes Beitragsjahr angerechnet.
Ich bin getrennt seid 2010, nicht Richterlich. Gibt das eine Einzelrente? Bezug der Rente ab März 2023
Bei einer Scheidung oder einer gerichtlichen Trennung können sich die AHV-Ansprüche ändern. So fällt beispielsweise die Begrenzung der Renten beider Ehepartner auf zusammen 150 Prozent der Maximalrente weg. Gemäss Ihren Angaben sind Sie aber nicht richtlich getrennt. Somit besteht die Ehe gegenüber der AHV noch. Jeder Ehegatte erhält eine Einzelrente, als Ehepaar kann die maximal Leistung aber auf 150 Prozent der max. AHV plafoniert werden.
Erhalten Paare, welche in einer eingetragenen Partnerschaft sind die Ehepaarrente oder die Einzelrente?
Eingetragene Partnerschaften sind Ehepaaren gleichgestellt. Jeder Partner erhält eine eigene AHV-Altersrente. Übersteigen die beiden Renten den Maximalbetrag, werden die beiden Renten auf total maximal CHF 3’585 (Stand 2022) plafoniert.
Wird sich meine Ahv Auszahlung aendern wenn ich heirate? Ich lebe in Kanada und mein zukuenftiger Ehemann ist Kanadier und 6 Jahre juenger als ich.
Nein, Ihr Ehemann hat keinen Wohnsitz in der Schweiz und ist somit auch nicht in der AHV (mit-)versichert. Bei Ihrer Pensionierung werden Sie Ihre eigene AHV-Altersrente erhalten. Ihr Ehmann hat (ausser einer allfälligen Witwenrente) keine AHV-Rentenansprüche erworben.
Bin in 5 Monaten 65 Jahre alt und werde im Mai 2022 Pensioniert. Muss ich mich bei der AHV melden oder wird die Pension automatisch stattfinden ?
Sie müssen Ihre Altersrente bei der AHV beantragen. Eine automatische Auszahlung der Rente findet nicht statt.
ich habe mich im August zur AHV Rente angemeldet da ich im Februar 2022 64 Jahre alt werde.Meine Frage,bekomme ich keinen Bescheid wie hoch die Rente sein wird
Ja, in der Regel solltes Sie von der AHV ein Schreiben zur Höhe der AHV samt den Berechnungsgrundlagen erhalten.
wir sind verheiratet und erhalten die max. AHV Rente für verheiratete. Wenn wir uns scheiden lassen , wie würde das aussehen? Kriegt da jeder die volle Einzelrente soefern die gesamte Lohnsummer zusammengezählt stimmt ?
Nach einer Scheidung fällt die Plafonierung weg und jeder erhält seine eigene AHV-Altersrente. Falls Sie die Voraussetzungen für maximale Leistungen erfüllen, kann es sein, dass Sie beide je eine volle maximale AHV-Rente erhalten. Voraussetzung dafür ist aber, dass mindestens eine Ehetrennung gerichtlich oder eine Scheidung erfolgt ist und dass auch kein gemeinsamer Haushalt mehr besteht.
ich lebe getrennt von meiner Frau schon 7 Jahren. Wir sind aber nicht rechtlich getrennt oder geschieden. Wir haben getrennte Wohnungen und zahlen getrennt Steuer. Sie will sich nicht scheiden lassen. Wie steht es mit AHV Rente. Ich werde nächste Jahr pensioniert werden.
Sowohl bei einer Scheidung wie auch bei einer gerichtlichen Trennung werden die Renten einzeln berechnet und die Plafonierung der Leistung fällt weg. Entgegen der gerichtlichen Trennung hat eine einfache Trennung keinen Einfluss auf die Berechnung, den Rentenbetrag oder die Plafonierung.
Ich wollte fragen, wenn man mit 23jahren ins Ausland gezogen ist mit 100%IV und die freiwillige AHV nicht bezahlen kann, bekommt man irgend etwas an AHV?
Falls Sie vor Ihrem Wegzug ins Ausland in der AHV versichert waren und Beiträge geleistet haben, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Teilrente. Für Leistungsbezüger mit Wohnsitz im Ausland ist die ZAS zuständig (https://www.zas.admin.ch/zas/de/home/la-cdc/organisation/caisse-suisse-de-compensation/contact-csc.html)
Meine Frage ist wen mann nicht ge arbeitet hat weil man mit kap 21 mama ge worden ist und jahre lang nicht ge arbeitet hat und dan nur 1 jahr da nach wider jahre nicht mer weil man kinder auf ge zogen hat wie sit dan Rente aus ex mann hat ja auch für mich ein Gehalt und jez mein neuer mann das wär mal intre sagt wie filhl Rente im monat man als hausfrau bekomt
Die während der Ehedauer geleisteten AHV-Beiträge werden bei Auflösung der Ehe zwischen den beiden Ehegatten aufgeteilt. Für diese Jahre sollte Ihre AHV-Beitragspflicht durch Ihren Ex-Mann abgedeckt sein. Die Höhe Ihrer AHV-Altersrente können Sie mit einer Rentenvorausberechnung bei der AHV in Erfahrung bringen.
Ich habe Iv seit 2014 bin 66 Jahre meine Frau Jahrgang 1959 hatte aus gesundheitlichen Grund aufhört zu arbeiten möchte 2022 Rente beziehen wie seht die Rechnung aus wie viel Verlust hat sie.
Die AHV-Altersrente kann um 1 oder 2 ganze Jahre früher bezogen werden. Macht Ihre Frau davon Gebrauch, verringert sich ihre lebenslange Rente um 6.8% bei einem Vorbezug um 1 Jahr resp. um 13.6% bei einem Vorbezug um 2 Jahre.
Kann meine AHV Rente auf die Konto meiner Frau überweisen werden?
Nein, die Überweisung muss auf ein persönliches Konto des Rentenbezügers erfolgen.
Erfolgt die Splittung der Rente erst wenn meine Frau das AHV Alter erreicht hat ? Wir haben 12 Jahre Altersunterschied.
Ja, das Splitting der Beiträge und die allfällige Plafonierung der Leistungen als Ehepaar erfolgt erst im zweiten Rentenfall.
2007, mit 65 wurde mir eine Altersrente (1909) auf dem errechneten durschnittlichen anrechenbaren Besoldung vpn Fr. 57018 zugesprochen.
2010 erreichte meine Frau ebenfalls das Rentenalter. Gekürzt wurde mir die Rente (1718) und anrechenbare Besoldung auf 47880. Jetzt, auf Nachfrage für Scheidung bestätigt die AHV nur noch 50190 als durchschnittliche Besoldung mit der einzelrente von 1912…… Aso. mit eintritt ins Rentenalter 2010 waren 57`018 anrechenbar, jetzt nur noch 50`190 das kann doch nicht sein, die Besoldung war ja bie 2010 erfolgt und geleistet, sie kann doch nicht willkürlich gekürzt werde
Der Rückgang des massgebenden Einkommens hat mit dem Beitragssplitting bei Ehepaaren zu tun. Im ersten Rentenfalls wird nur das Einkommen der versicherten Person betrachtet. Bei Eintritt des Rentenfalls des zweiten Ehegatten (oder bei Scheidung) erfolgt das Beitragssplitting. Dies bedeutet, dass das Einkommen, welches Sie während der Ehedauer erzielt haben, bei Ihnen zur Hälfte abgezogen und bei Ihrer Frau gutgeschrieben wird. Umgekehrt erhalten Sie die Hälfte des Einkommens, welche Ihre Frau während der Ehedauer erzielt hat, gutgeschrieben. Hat Ihre Frau während der Ehedauer ein kleineres Einkommen oder gar kein Einkommen erzielt, reduziert sich Ihr massgebende Einkommen nach dem Splitting.
Mein französischer Ehemann und ich haben vor 5 Jahren in der Schweiz geheiratet. Mein Mann (Wohnsitz in Frankreich) hat nie in der Schweiz gelebt oder gearbeitet (und somit keine AHV Beträge einbezahlt). Ich habe meinen schweizer Wohnsitz behalten und leiste meine AHV-Beiträge (wir sind beide noch nicht im Rentenalter). Mein Mann wird seine Rente in Frankreich beziehen. Was meine Rente angeht > erhalte ich die volle Rente oder wird diese plafoniert?
Ihr Ehegatte ist aufgrund seines Wohnsitzes ausserhalb der Schweiz nicht in der AHV (mit-)versichert. Somit werden Sie Ihre eigene AHV-Altersrente (ohne Plafonierung) erhalten. Sollte Ihr Ehegatte aber Beitragsjahre in der AHV aufweisen, würde die Rentenleistung plafoniert.
ich werde nächstes Jahr Pensioniert. Meine Frau Arbeitet noch und wird erst in 6 Jahren Pensioniert. Nun meine Frage: bekomme ich meine Rente ohne Plafonierung ?
Ja, Sie erreichen das AHV-Alter zuerst und haben deshalb Anspruch auf Ihre eigene AHV-Altersrente. Erst wenn Ihre Frau das AHV-Alter erreicht, erfolgt das Splitting und die allfällige Plafonierung der Altersleistung.
Lt. AHV-Stelle Zh habe ich, falls ich mit 60 in Rente gehe, eine AHV von ca. 1500.-. Meine Frage ist:
wenn ich nun mit 58 schon aufhöre und nicht mehr einbezahle, aber die Rente nicht vorbeziehe, habe ich für die 2 Jahre einen Abzug auf die 1500.-?
Geben Sie Ihre Erwerbstätigkeit vor dem regulären AHV-Rentenalter auf, müssen Sie weiterhin AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person leisten. Falls die AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person nicht dem bisherigen Erwerbseinkommen entspricht, kann sich die Rente verringern.
Meine Frau (6-5-1969) und ich (5-2-1963), verheiratet, ich/schweizer, meiner Frau Marokkanerin/und Schweizerin) sind vor 16 Jahren ins Geburtsland meiner Frau, Marokko, ausgewandert. In der Schweiz habe ich rund 25 Jahre gearbeit und ahv einbezahlt. Seit wir in Marokko sind, bezahle ich in die freiwillige AHV. Mit Corona sind Umsatz und Gewinn unserer Firma und damit unser Einkommen massiv zusammengebrochen.
Die mir zugestellte AHV-Rechnung für das Krisenjahr 2020 lautet auf 997.50 CHF. Ist mit diesem 2020-er AHV-Betrag (noch) die Situation gegeben, dass ich/wir den notwendigen Minimalbetrag ausrichten – sprich, die in 56 Jahren fallige AHV- Rente (noch) zu 100% gegeben ist? (Anmerkung: keine „Jahr/Zahlungslück“ meiner AHV seit meinem 20. Lebensjahr/38 Jahren).
Sind Sie nicht erwerbstätig müssen Sie als Ehepaar mindestens den doplelten minimalen AHV-Beitrag leisten, um kein fehlendes Beitragsjahr aufzuweisen. Der Mindestbeitrag für Ehepaare betrug im Jahr 2020 CHF 992. Somit sollte die Beitragspflicht erfüllt sein. Für eine abschliessende Beurteilung wenden Sie sich an die für Sie zuständige AHV-Ausgleichskasse.
Meine Frau hat nie in der Schweiz gearbeitet. Ich selber habe immer voll AHV einbezahlt und bin auf dem Maximum. Wie viel erhält meine Frau an AHV und wie viel erhalte ich in diesem Fall von der AHV?
Hatte Ihre Ehefrau während dieser Zeit ebenfalls den Wohnsitz in der Schweiz, ist sie durch Ihre Lohnbeiträge bei der AHV mitversichert. Falls Sie Ihre Frau bei der AHV (mit-)versichert ist, erwirbt sie einen eigenen Rentenanspruch. Die Höhe der AHV-Rente ist sowohl vom massgebenden Einkommen und der Anzahl Beitragsjahre abhängig. Am einfachsten bringen Sie Ihre AHV-Altersrente mit einer Rentenvorausberechnung (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare) in Erfahrung.
Habe 5 Jahre in der Schweiz gearbeitet und insgesamt ca. 2.500.000 CHF Einkommen gehabt. Bin verheiratet, meine Frau hat aber nicht in der Schweiz gelebt. Wie berechnet sich meine AHV?
Aufgrund Ihres erzielten Einkommens haben Sie grundsätzlich auf Anspruch auf maximale Leistungen aus der AHV. Da Sie aber nur 5 Beitragsjahre aufweisen (für eine maximale, volle AHV-Rente benötigt es als Mann 44 Beitragsjahre) werden Sie ein Teilrente erhalten.
Ich wüsste gerne seit wie vielen Jahren es die Einzelrente gibt für verheiratete Paare?
Mit der 10. AHV-Revision, welche am 1. Januar 1997 in Kraft getreten ist, wurde die Ehepaarrente aufgehoben. Laufende Ehepaarrenten wurden aufgrund der Übergangsbestimmungen erst ab dem Jahr 2001 in zwei Einzelrenten umgewandelt.
Ich bekomme ab 1.Oktober 2021 eine AHV habe aber das Gefühl, dass die Abrechnung nicht stimmt. ( Fehler) Bei der SVA komme ich nicht weiter…wissen Sie jemanden der das kontrolliert.
Sie können Ihren AHV-Kontoauszug und die Rentenberechnung der AHV einem Finanzplaner oder einem Sozialversicherungsexperten zur Kontrolle vorlegen.
Wird bei der Berechnung der AHV-Rente, neben der Anzahl an Beitragsjahren, das DURCHSCHNITTLICHE Einkommen zugrunde gelegt (somit könnte ein tiefes Einkommen am Anfang mit einem hohen (über CHF 120’000,- pro Jahr) am Ende „ausgeflichen“ werden oder gehen AHV-Beträge für Einkommen über ca. CHF 86’000,- bei der Berechnung „verloren“.
Richtig. Mit höheren Jahreseinkommen können Sie Jahre mit tieferen Einkommen ausgleichen.
Ich möchte gerne wissen wie die AHV Rente an der Inflation angepasst wird. Wieoft und nach welchen Kriterien das berechnet wird, und wann es zum letzten mal angepasst wurde.
Die AHV-/IV-Renten wurden letztmals per 01.01.2021 erhöht. Die Anpassung der AHV-Rente an die Lohn- und Preisentwicklung ist im Art. 33.ter AHVG (Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung) geregelt und hält die Kriterien wie folgt fest:
“Der Bundesrat passt die ordentlichen Renten in der Regel alle zwei Jahre auf Beginn des Kalenderjahres der Lohn- und Preisentwicklung an, indem er auf Antrag der Eidgenössischen Kommission für die Alters‑, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung den Rentenindex neu festsetzt.
2 Der Rentenindex ist das arithmetische Mittel des vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)170 ermittelten Lohnindexes und des Landesindexes der Konsumentenpreise.
3 Der Bundesrat stellt je nach der finanziellen Lage der Versicherung Antrag auf Änderung des Verhältnisses zwischen den beiden Indexwerten nach Absatz 2.
4 Der Bundesrat passt die ordentlichen Renten früher an, wenn der Landesindex der Konsumentenpreise innerhalb eines Jahres um mehr als 4 Prozent angestiegen ist.171
5 Der Bundesrat kann ergänzende Vorschriften erlassen, den Rentenindex auf- oder abrunden und das Verfahren der Rentenanpassung regeln. “
Ich lebe seit meinem 18ten lebenjahr I’m Ausland. Habe also nur einbezahlt als ich in der Lehr war. Bin jetzt 47 lebe in Südafrika mit Frau und 2 Kinder. Habe hier jein Anrecht auf Pension obwohl ich immer vollzeitlich gearbeitet habe. Aus Sicherheitsgrunden mit der Lage hier erwägen wir in die Schweiz umzusiedeln. Habe ich ein Anrecht auf AHV?
Haben Sie sich während Ihrem Auslandaufenthalt nicht der freiwilligen AHV angeschlossen, weisen Sie für diese Zeit fehlende Beitragsjahre in der AHV auf. Pro fehlendes Beitragsjahr reduziert sich die AHV-Altersrente um ca. 2.25% (Faustregel).
Ich werde in 2 Jahren pensioniert und habe zeitlebens in die AHV einbezahlt. Ich habe ein Jahreseinkommen über 100000 Fr. Meine Frau, wir sind 42 Jahre verheiratet, hat unsere drei Kinder (Altersunterschied 11 Jahre) grossgezogen und nicht gearbeitet. Bekommt sie auch eine Altersrente?
Wenn Ihre Frau während dieser Zeit ebenfalls in der Schweiz wohnhaft war, ist Sie durch Ihre Lohnbeiträge bei der AHV mitversichert und hat somit auch Anspruch auf eine eigene AHV-Altersrente.
Wir sind ein Schweizer Ehepaar 54 und 55 Jahre alt. Wir besitzen ein Einfamilienhaus das je zu 50% beiden gehört. Was passiert mit der AHV wenn wir uns scheiden lassen, aber weiterhin beide im Einfamilienhaus wohnen. Bekommen wir die 150% für Ehepaare, oder zwei Einzelrenten deren Betrag höher ist? Danke
Behalten Sie nach der Scheidungen eine gemeinsamen Wohnsitz, laufen Sie Gefahr, dass die AHV eine Umgehung vermutet. Sie würde Ihnen dann weiterhin plafonierte Renten ausbezahlen.
Ich bekomme die max. AHV Rente (2390 CHF). Meine Frau wird im Jahre 2024 64, wird also vermutlich gemäss Reform 3 Monate auf ihre AHV warten. Sie war die ganze Zeit durch mich mitversichert. Frage: wird sie die Kompensation erhalten?
Die geplante Reform ist noch nicht definitiv beschlossen, weshalb auch die Frage zur Kompensation zurzeit nicht abschliessend beurteilt werden kann. Es ist aber davon auszugehen, dass gewisse Jahrgänge eine Übergangsregelung mit einer Kompensation erhalten werden.
Ich bin 42 und würde gerne eine Rentenvorausberechnung als Nichterwerbstätiger vornehmen.
Gemäss der NE Beitragstabelle müsste ich für Renteneinkommen und Vermögen jährlich ca. Fr 2500 Beiträge zahlen.
Wie kann ich daraus ermitteln wie hoch meine AHV Rente ausfällt?
Die geleisteten AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Personen werden in ein entsprechendes Erwerbseinkommen umgerechnet. AHV-Beiträge von CHF 2’500 p.a. dürften gemäss Faustregel einem Erwerbseinkommen von CHF 25’000 entsprechen.
Ich bin Witwer und beziehe Wittwerrente. Bei einer Wiederheirat mit einer Partnerin ohne Betragsjahre be’omme ich trotzdem Ehepaarrente?
Die AHV kennt keine Ehepaarrente (mehr). Auch bei Ehepaaren erhält jeder Ehegatte seine eigene (gesplittete) AHV-Altersrente, wobei die beiden Renten zusammen nicht mehr als CHF 3’585 im Monat betragen dürfen.
Ich bin seit diesem Jahr Rentner mit 65 Jahren und erhalte eine Rente über SFr. 2027.– Meine Frau 61 beendet per 07.21 ihr Arbeitsverhältnis wir haben 2 Kinder + 1 Jahr Betreungsgutschrift Pflege der Mutter. Meine Frau arbeitete in Teilzeit und arbeitete ca. 8 Jahre nicht wegen Kindererziehung. Macht es Sinn bis zum 64 Altersjahr Beiträge zu Entrichten, wie sieht es aus bei frühzeitiger Pensionierung was für eine Ehepaarrente können wie auf beide Optionen erwarten?
Auch wenn Ihre Ehefrau die AHV-Rente vorbezieht, bleibt sie bis zum ordentlichen AHV-Rentenalter (64 Jahre als Frau) AHV-beitragspflichtig. Somit können Sie durch einen Vorbezug der AHV-Rente die AHV-Beiträge nicht optimieren.
Hallo
Bin 54 und habe nach der Schule immer gearbeitet, bin seit 2013 Verheiratet und habe einen 6 jährigen Sohn, wir kommen aus einem EFTA Staat also ausserhalb EU, meine Frau ist 9 Jahre jünger als ich, ich möchte wissen was passieren würde wen ich mit 60 Jahren aufhören würde zu Arbeiten, ich würde bis 60 arbeiten und dann mit 63 in die Frühzeitige AHV gehen, wie wird das sein, wen meine Frau welche nur eine Niederlassung hat die Schweiz für immer verlassen würde? Muss ich dann meine AHV immer noch splitten? Ich selber bin eingebürgert, meine Frau würde in der Schweiz gar kein AHV Antrag stellen?
Hat Ihre Frau während der Ehedauer in der Schweiz gewohnt, ist sie durch Ihre AHV-Beiträge für diese Zeit mitversichert und hat für diese Zeit einen eigenen Rentenanspruch erworben. Somit hat für diese Zeit ein Splitting zu erfolgen.
Ich habe 11 Jahre in der Schweiz gearbeitet und in die AHv eingezahlt. Wie hoch fällt nun meine Rente aus.Ich bin verheiratet und meine Frau wohnt bei mir seid 10 Jahren mit in der Schweiz
Die Höhe Ihrer AHV-Altesrente ist vom Einkommen und von der Anzahl Beitragsjahre abhängig. Am einfachsten bringen Sie Ihre AHV-Altersrente mit einer Rentenvorausberechung (siehe: https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung) in Erfahrung.
Hallo, ich (53) bin seit 4 Jahren aussergerichtlich getrennt (eingetragene Partnerschaft) von meinem Ehepartner (76), und seit dann anderswo lebend.
Er bekommt die maximale AHV.(2’340.-)
Ich sollte, so hab ich ausgerechnet, 1’700.- AHV bekommen, wenn ich dann 65 bin.
Oder wird meine Rente plafoniert auf 1’180′- , da wir noch offiziell in Ehe sind?
Oder wird eine allfällige Plafonierung (3550.-) an die Ehepartnern dann in zwei geteilt?
Oder letzte Frage: muss ich eine gerichtliche Trennung einreichen, um dann meine 1’700′- zu bekommen?
Sind sie geschieden, entfällt die Plafonierung. Das heisst, sowohl bei einer Scheidung wie auch bei einer gerichtlichen Trennung werden die Renten wieder einzeln berechnet. Entgegen der gerichtlichen Trennung hat eine einfache Trennung keinen Einfluss auf die Berechnung und den Rentenbetrag. Wenn Ihre Trennung nicht gerichtlich festgelegt worden ist, ist davon auszugehen, dass Ihre AHV-Leistungen plafoniert werden.
Meine spanische Frau (Wohnsitz noch in Sevilla) wollen uns „verheiraten“. Evt. nach spanischem Eherecht, was in der CH als eingetragene Partnerschaft gilt. Wenn wir Wohnsitz in der Schweiz haben, meine Frau nie in der CH gewohnt hat und auch nie hier AHV bezahlt hat:
1. ist es richtig, dass ich weiterhin meine AHV-Rente erhalte und sie keine Rente von der CH beziehen wird? 2. Wird sie auf ihre Rente aus Spanien hier in der CH AHV-Beiträge leisten müssen? Falls ja – ergibt sich daraus ein Anspruch an AHV-Rente? 3. Was passiert, wenn ich sterbe: Erhält sie die Witwenrente?
Richtig, gemäss der geschilderten Konstellation wird Ihre Ehefrau keinen eigenen Anspruch auf eine AHV-Rente ehalten, da Sie ausserhalb der Schweiz lebt. Da Ihre Partnerin im Ausland lebt, muss resp. kann Sie keine Beiträge in die AHV tätigen. Falls die Ehe in der Schweiz gemeldet und akzeptiert ist, hat Ihre Ehepartnerin evtl. Anspruch auf eine Witwenrente (falls die Voraussetzungen wie Alter, Ehedauer usw. erfüllt sind).
Ich bin derzeit 60, meine Frau ist 50. Bei einer Pensionierung im ordentlichen AHV-Alter von 65 erhalte ich zuerst eine einfache AHV-Rente. Wann bekomme die Ehegattenrente?
In der AHV erhält jeder Ehegatte seine eigene AHV-Altersrente. Die Auszahlung der AHV-Altersrente erfolgt grundsätzlich mit dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters (Frauen: 64 Jahre / Männer: 65 Jahre). Erhalten beide Ehegatten Ihre AHV-Altersrente werden die Leistungen möglicherweise plafoniert.
Wie wird die AVH berechnet, wenn wir verheiratet sind aber zwei getrennte Wohnsitze in unterschiedlichen Kantone haben.
Getrennte Wohnsitze sind bei verheirateten Personen grundsätzlich erlaubt. Solange Sie aber nicht gerichtlich getrennt oder geschieden sind, wird Ihre AHV-Altersrente wie bei Ehepaaren mit einem gemeinsamen Wohnsitz berechnet.
1. ich bin zweimal geschieden, wie wirkt sich das spitting auf meine rente aus, wenn meine damalige ehefrau während 8 jahren nicht gearbeitet hat?
ich habe aber immer voll eingezahlt, also keine lücke, dazu als selbständiger seit ca. 15 jahren
2. wie wirkt sich das auf meine rente aus, wenn ich nach dem eintritt in die rente weiter, aber als selbständiger einzahle, (z.b. einkommen 15’000 pro jahr)
Haben Sie das gesetzliche AHV-Alter erreicht, sind Ihre AHV-Beiträge für Sie selber nicht mehr rentenbildend. Wie sich das Splitting auf Ihre AHV-Altersrente auswirkt, lässt sich mit diesen Angaben nicht beurteilen (neben den Beitragsjahren ist auch das durchschnittliche, gesplittete Einkomen für die Höhe der AHV-Rente massgebend). Am einfachsten bringen Sie Ihre AHV-Altersrente mit einer Rentenvorausberechnung bei der AHV in Erfahrung.
Buongiorno, vorrei sapere quando la coppia va in pensione se viene versata tutta su un conto singolo del marito, oppure ognuno riceve la sua parte separata di pensione
Nein, die Auszahlung der AHV-Altersrente erfolgt grundsätzlich auf ein eigenes Konto des Rentenbezügers.
Gemäss dem individuellen AHV-Kontoauszug weist das individuelle Konto meiner Gattin zwei Beitragslücken auf. Die erste ist auf die Betreuung unserer Kinder zurückzuführen, die zweite auf eine Ausbildung von 2 Jahren ohne eigenen Erwerb während dieser Zeit. Insgesamt ergeben sich daraus rund 11 fehlende Beitragsjahre. Ich selbst habe aber während dieser Zeit voll gearbeitet und AHV-Beiträge entrichtet, die massiv über dem Minimum lagen (jedoch natürlich nur auf meinem Lohn und nicht noch zusätzlich für meine Gattin bezahlt). Sind nun durch die Kinderbetreuung und die Ausbildung Beitragslücken (bezogen auf die Anzahl Jahre, nicht auf die eigentlichen Beiträge) entstanden und ist daraus eine Kürzung wegen Nichterreichen der maximalen Beitragsjahre zu erwarten?
Der nicht erwerbstätige Ehegatte ist während der Ehedauer grundsätzlich durch die AHV-Beiträge des erwerbstätigen Ehegatten abgedeckt. Somit sollte Ihre Ehefrau keine fehlenden Beitragsjahre aufweisen (da sie durch Ihre Beiträge abgedeckt war).
Ich bin 75 Jahre alt. Wie hoch ist die AHV-Rente monatlich im Kanton Luzern.
Die AHV-Renten fallen schweizweit gleich hoch aus. Die Höhe der Rente ist von den Anzahl geleisteten Beitragsjahren und des durchschnittlich erzielten Einkommens abhängig. Weisen Sie eine vollständige Beitragsdauer (Männer: 44 Jahre / Frauen: 43 Jahre) auf, beträgt die AHV-Altersrente für eine alleinstehende Person zwischen CHF CHF 1’195 bis CHF CHF 2’390 pro Monat.
Als Frühpensionär bezahle ich zur Verhinderung von Beitragslücken jährlich einen AHV Beitrag basierend auf Pensionskassenrente und Vermögen. Wie beeinflussen diese Zahlungen meinen durchschnittlichen Jahreslohn zur Festlegung der AHV Rente?
Die Beiträge, welche Sie als nichterwerbstätige Person leisten, werden für die Berechnung Ihrer AHV-Rente in ein Erwerbseinkommen umgerechnet. Wie sich die AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person auf Ihre AHV-Altersente auswirken, ist von der Höhe des bisherigen Einkommens sowie der Dauer der Beitragspflicht als nichterwerbstätige Person und der Höhe dieser Beiträge abhängig. Im Einzelfall können die Rentenansprüche aufgrund der AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person sinken.
Könnten Sie bitte erklären was der Begriff „einmalige AHV Rente Abfindung“ bedeutet? Gemäss dieser Webseite (https://www.zas.admin.ch/zas/de/home/particuliers/les-versements-uniques/indemnites-forfaitaires—versements-capitalises.html) kann die AHV Rente einmalig in Form einer Kapitalzahlung ausgegeben werden. Ich werde nächstes Jahr in ein nicht EU/EFTA Land auswandern mit meiner Frau. Kann sich man bzw. meine Frau ihre AHV Rente einmalig auszahlen lassen anstatt die monatlichen Rentenzahlungen?
Die Schweiz hat mit wenigen Staaten ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen, bei welchem auch eine einmalige Kapitalabfindung anstelle der Rente möglich ist. Staatsbürger dieser Länder können unter bestimmten Bedingungen die Auszahlung der Rente als einmalige Kapitalabfindung verlangen. Nur Abkommen mit folgenden Ländern sehen einen Kapitalbezug vor (Quelle: ZAS;2021): Australien, Brasilien, Chile, Israel, Japan, Vereinigte Staaten, Kosovo, Nord-Mazedonien, Montenegro, Philippinen, San Marino, Serbien, Türkei, Uruguay, Bosnien-Herzegowina (Ex-Jugoslawien).
Guten Tag
Ich bin mit fünf Kinder 1992 in die Schweiz gekommen .Bis 2001 habe ich fünf weitere Kinder bekommen. AHV-Beitràge wurden immer bezahlt .Wieso bekommen mein Mann und ich die Minimalrente trotz Erziehungsgutschriften (Das erste Kind ist 1980 in D. geboren.) Vielen Dank
Um Anspruch auf eine maximale AHV-Altersrente müssen Sie seine vollständige Beitragsdauer (Männer: 44 Jahre / Frauen: 43 Jahre) und ein genügend hohes Einkommen (inkl. Erziehungsgutschriften, als Einzelperson: CHF 86’040;Stand 2021) aufweisen. Auf Ihrem AHV-Bescheid können Sie sollten die massgebenden Grundlagen (Anzahl Beitragsjahre, massgebendes Einkommen) ersichtlich sein.
nach der aktuellen Rentenvorausberechnung erhalten wir bei der ordentlichen Pensionierung nicht die AHV Maximalrente. Es fehlen Fr. 168.-/monatlich, um auf die Fr. 3’555.- zu kommen ( Frau Fr. 1’678.-, ich Fr. 1’709..-) Was können wir machen, um ab 01.10.2025 auf die maximale AHV Rente zu kommen?
Sie können keine freiwilligen Nachzahlungen tätigen. Die Höhe der AHV-Altersrente ist von der Anzahl Beitragsjahre sowie vom durchschnittlichen Einkommen abhängig. Um eine höhere AHV-Altersrente erhalten zu können, müssten Sie somit Ihr AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erhöhen können.
Ich bin seit 1988 als Schweizer Bürgerin in der Schweiz nur 3 Jahre gearbeitet. Ab 1991 bin ich 100 Prozent IV Rentnerin. Meine IV Rente ist 7.200 Jährlich Mei Sohn ist Geboren 1984 und hat gewohnt mit mir bis 2000 Jahr. 16 Jahre hat mein Sohn bei mir in der Schweiz gelebt. Ich bin geboren 11.09.1958 Bekomme ich eine maximale AHV Rente ? Wie hoch würde meine AHV Rente sein
Um Anspruch auf eine maximale AHV-Altersrente zu haben, müssen Sie eine vollständige Beitragsdauer (Männer: 44 Jahre / Frauen: 43 Jahre) sowie ein durchschnittliches, massgebendes AHV-Jahreseinkommen von CHF 86’040 (Stand: 2021) aufweisen
Bekommt sie in der Schweiz eine Partnerrente? Ab wann (Jahrgang 1954) und wie hoch könnte diese sein?
Falls Ihre Ehefrau in der Schweiz versichert war (selber oder durch Sie) hat Sie eine eigenen Rentenanspruch erworben. Falls Sie keine AHV-Versicherung aufweist, hat Ihre Frau keinen eigenen Rentenanspruch. Evtl. hat Ihre Frau bei Ihrem Ableben aber Anspruch auf eine Witwenrente der AHV, wenn Sie die Voraussetzungen (siehe https://www.123-pensionierung.ch/de/ahv/witwenrente-witwerrente/) erfüllt.
Ich bin Auslandschweizer, habe einbezahlt und bekomme eine Rente von Fr. 1.300 pro Monat. Meine Frau, ebenfalls CH Bürgerin hat nur wenige Jahre gearbeitet und nicht einbezahlt. Haben wir Anrecht auf eine Ehepaar Rente oder auf Grund der Einzahlungen nur ich? Wir haben zusammen drei Kinder.
Die AHV kennt keine Ehepaar-Rente, jeder Ehegatte hat Anspruch auf eine eigene AHV-Altersrente. Bei Ehepaaren wird die maximale Rentenleistung jedoch plafoniert. Falls Ihre Frau in der AHV versichert war oder durch die von Ihnen geleisteten Beiträge die Beitragspflicht erfüllt hat, hat Ihre Frau einen Anspruch auf eine Rente erworben. Sobald Ihre Frau das Rentenalter erreicht, werden die während der Ehedauer geleisteten Beiträge zwischen den Ehegatten aufgeteilt und die Rentenansprüche neu berechnet. Die Höhe der Rente können Sie mit einer Rentenvorausberechnung von der AHV simulieren lassen.
Meine Frau ist 60 Jahre, ich bin 65 Jahre. Wir haben beide die deutsche Staatsbürgerschaft. Ich bin seit 1979 erwerbstätig in der Schweiz und erhalte jetzt nach meiner Pensionierung die normale AHV. Ich bin mit meiner Frau seit 1980 verheiratet, wir haben 4 Kinder grossgezogen und meine Frau war wegen Kinderbetreuung Hausfrau und nicht erwerbstätig. Mit welchem AHV – Beitrag kann meine Frau zu welchem Zeitpunkt rechnen?
Ihre Frau erreicht mit Alter 64 das ordentliche Rentenalter und kann dann ihre AHV-Altersrente beziehen. Die Höhe der Rente ist vom Einkommenssplitting zwischen Ihnen und Ihrer Frau sowie den Anzahl Beitragsjahren abhängig. Am einfachsten bringen Sie die zukünftige Rentenhöhe mit einer Rentenvorausberechnung der AHV in Erfahrung (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung).
Mein Mann und ich sind seit knapp 3 Jahren geschieden mein Anwalt hat gemeint ich muss mich um die ahv von meinem Mann selber kümmern . Wo sollte ich das tun ?
Ich arbeite mittlerweile nicht mehr in der Schweiz habe aber noch ein ahv Konto kann ich den Anspruch auf die Rente mein s Mannes auf meins überragen lassen ?
Die während der Ehedauer geleisteten AHV-Beiträge werden nach der Scheidung zwischen den beiden Ehegatten aufgeteilt (= Splitting). Das Formular für das Splitting und weitere Informationen finden Sie unter https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318269-Anmeldung-f%C3%BCr-die-Durchf%C3%BChrung-der-Einkommensteilung-im-Scheidungsfall-Splitting.
Meine Frau und ich haben im Alter von 26/25 geheiratet. Sie ist aber Ausländerin und ist erst nach der Hochzeit in die Schweiz gezogen. Zudem ist sie wegen Kinderbetreuung nicht erwerbstätig. Somit hat sie noch nie in die AHV einbezahlt. Ich habe aber seit dem 20. Lebensjahr in die AHV einbezahlt (Minimalbetrag bis Hochzeit, da Student) und verdiene ca. CHF 100’000 seit der Hochzeit wodurch der doppelte Minimalbetrag von 992.- gedeckt ist.
Ist somit die Vollrente für meine Ehefrau und mich gedeckt, obwohl sie erst mit 26 in die Schweiz gezogen ist und nicht erwerbstätig war?
Der Anspruch auf volle Leistungen aus der AHV setzt eine vollständige Beitragsdauer (Mann: 44 Jahre / Frau: 43 Jahre ab dem 21. Altersjahr) voraus. Ihre Ehefrau ist zwar durch das Erwerbseinkommen von Ihnen in der AHV mitversichert. Da Ihre Ehefrau aber erst mit Alter 26 in der AHV versichert ist, werden die fehlenden Beitragsjahre zu einer Kürzung der AHV-Leistungen führen.
Ich habe mit 18 Jahren geheiratet, hatte drei Kinder. Nach 13 Jahren kam die Scheidung. Habe mich nur um Haus und Kinder gekümmert und habe nicht ausser Haus gearbeitet. Seit 10 Jahren bin ich zum 2. Mal verheiratet und habe nochmals zwei Kinder bekommen, eines davon ist behindert. Bis anhin habe ich Teilzeit von zu Hause aus gearbeitet, dies wird aber nicht mehr lange der Fall sein. Dann werde ich kein Einkommen mehr haben. Mein Mann ist 7 Jahre älter als ich. Wie wird die AHV Rente berechnet? Eine Rente wird wohl kaum für zwei Personen reichen 7 Jahre lang.
Erreicht Ihr Ehemann das ordentliche AHV-Alter wird er seine eigene AHV-Rente erhalten (massgebend dafür sind seine Beitragsjahre und sein durchschnittlich erzieltes Einkommen). Sobald Sie das AHV-Alter erreichen, erfolgt das Einkommenssplitting und Ihre Rentenansprüche werden neu berechnet. Mit einer Rentenvorausberechnung können Sie Ihre zukünftige Rente in Erfahrung bringen (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung).
Wenn bei einem verheirateten Paar, ein Partner 6 Jahre nicht einbezahlt hat, da dieser die Kinder grossgezogen hat, haben das Paar trotzdem anrecht auf die max. Rente?
Ist einer der beiden Ehegatten während der Ehedauer nicht erwerbstätig (z.B.: wegen Kinderbetreuung) ist dieser durch die Beiträge des erwerbstätigen Ehepartners bie der AHV mitversichert und erleidet dadurch keine fehlenden Beitragszeiten. Somit sollten Sie Anspruch auf eine volle AHV-Rente haben. Die Höhe der Rente ist aber neben der Beitragsjahre auch vom Einkommen abhängig.
ich habe seit ich 18 Jahre alt war meine AHV Rente immer einbezahlt. 1974 bis 31.Mai 2003 also 29 Jahre lückenlos einbezahlt. Ab 1.Juni 2003 bis 30.November 2019 16 Jahre und 6 Monate im Liechtenstein AHV lückenlos einbezahlt. Seit 1.Dezember 2019 bezahle ich die AHV Privat nach Vermögensschatzung bis ende Juli 2021 ein. Also insgesamt 47 Jahre AHV ein.Steht mir eine maximale Vollrente von chf 2370.- zu?
Die Höhe Ihrer AHV-Altersrente ist neben der Anzahl Beitragsjahre auch vom durchschnittlichen Erwerbseinkommen abhängig. Mit einer Rentenvorausberechnung der AHV (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung) können Sie Ihre zukünftige AHV-Rente in Erfahrung bringen.
Ich habe eine Frage zur Rente: Wenn man ab seinem 18 Jahr in die Kasse bezahlt hat wie lange musste man einzahlen?
Um Anspruch auf eine volle AHV-Altersrente zu erhalten, müssen Sie eine vollständige Beitragsdauer (Männer: 44 Jahre / Frauen: 43 Jahre) aufweisen. Weisen Sie keine vollständige Beitragsdauer auf, erhalten Sie eine Teilrente aus der AHV.
Ich und meine Frau haben eine Rentenvorausberechnung machen lassen die uns die volle Rente mit 65 Jahren garantiert, wenn wir die Beitragsjahre und das ausgerechnete Erwerbseinkommen ca 65000 fr Pro Jahr die nächsten 7 Jahre erreichen. Wenn wir 1 Jahr nicht einzahle gibt es eine Kürzung von 6.8%?
Nein, die Einbusse von 6.8% erhalten Sie, wenn Sie Ihre AHV-Altersrente um 1 Jahr vor dem ordentlichen AHV-Alter beziehen. Weisen Sie fehlende Beitragszeiten in der AHV aus, gilt als Faustregel, dass Sie eine Renteneinbusse von ca. 2.25% pro fehlendes Beitragsjahr erleiden.
Ich habe die deutsche und Schweizer Staatsbürgerschaft, und bis jetzt fast 40 Jahre in D in die Rentenversicherung einbezahlt. Wie lange müsste ich in CH einbezahlen um Anspruch auf die Mindestrente zu haben ?
Die Höhe der AHV ist von zwei Faktoren abhängig: einerseits von ihrem durchschnittlich erzielten Erwerbseinkommen und der Anzahl Beitragsjahre. Anspruch auf eine volle AHV-Rente haben Sie, wenn Sie als Mann 44 Beitragsjahre aufweisen. Bei einer unvollständigen Beitragsdauer wird eine Teilrente ausbezahlt. Die Höhe der Vollrente wie auch der Teilrente ist aber auch vom durchschnittlichen Einkommen abhängig.
Gerichtlich getrennte Ehepaare müssen gemäss AHV getrennte Wohnsitze belegen um je eine Einzelrente beziehen zu können. Wie sieht es bei geschiedenen Ehepaaren aus. Können diese als „geschieden“ in der bisherigen Gemeinschaftswohnung wohnen bleiben bzw. eine neue Gemeinschaftswohnung beziehen und gleichwohl je eine Einzelrente beziehen ohne die Bestimmungen der AHV zu verletzen?
Leben die Ehegatten weiterhin oder wieder in einer Hausgemeinschaft, so sind die Renten gemäss der Wegleitung des BSV wieder zu plafonieren.
Ich, Ärztin, habe bis 70 gearbeitet 2020/4. Seit 6 Jahren beziehe ich AHV.Diese Beträge,ca 150000 Franken habe ich gespart.Ich bin verheiratet, Errungenschaftsgemeinschaft. Mein Mann bezieht die AHV noch nicht,er ist 65 Jahre. Frage: gehört die gesparte und die weitere Rente mir persönlich, d. heisst kann ich ohne Einverständnis meines Mannes Güter erwerben?
Sie haben keinen Ehevertrag abgeschlossen und unterstehen somit der Errungenschaftsbeteiligung. Zur Errungenschaft gehören neben dem Arbeitserwerb auch Leistungen aus Sozialversicherungen (AHV). Aus güterrechtlicher Sicht hat Ihr Ehemann somit hälftigen Anspruch auf Ihre AHV-Rente.
Ich bekomme Fr.1858.- ahv .mein Lebenspartner hatt die volle AHV . Wieviel Rente bekommen wir bei einer Heirat?
Haben Sie als Ehepaar Anspruch auf maximale Leistungen der AHV, betragen diese für beide Ehegatten zusammen CHF 3’555.
Ich bin deutsche Staatsangehörige, ledig, Jg 1970, und habe die letzten 10 Jahre in der Schweiz und zuvor in der EU gearbeitet und möchte gerne aufhören zu arbeiten. Nun habe ich die Möglichkeit, zwischen Deutschland und Marokko zu pendeln. Was bedeutet dies für meine AHV? Welche Bedingungen bestehen für Deutschland, welche für Marokko als Hauptwohnsitz? Wo kann ich mir unter diesen Bedingungen die AHV-Rente berechnen lassen? Und schliesslich: kann ich freiwillige Beiträge in welcher Höhe weiterhin leisten?
Unter gewissen Voraussetzungen (siehe: https://www.zas.admin.ch/zas/de/home/particuliers/cotiser-a-l-avs-ai-facultative/adherer-a-l-assurance-facultative.html) können Sie sich der freiwilligen AHV anschliessen und weiterhin Beiträge in die AHV leisten.
Ich werde 1 Jahr früher als mein Ehepartner ahv-berechtigt sein. Bekomme ich in diesem Jahr die Hälfte der Ehepaarrente oder die Rente für eine Einzelperson? Gemäss Einkommen meines Mannes erhalten wir die Max-Rente.
Sie erreichen vor Ihrem Mann das AHV-Rentenalter und werden deshalb Ihre eigene AHV-Altersrente auf der Basis Ihres massgebenden AHV-Einkommens erhalten. Sobald Ihr Ehemann das AHV-Alter erreicht, werden die während der Heirat erzielten Einkommen zwischen Ihnen und Ihrem Mann aufgeteilt (Splitting) und die AHV-Rente neu berechnet.
Unser Status ist laut gerichtlichem Beschluss „getrennt lebend“, deshalb beziehen wir AHV-Einzelrenten. Effektiv wohnten wir 1,5 Jahre in getrennten Wohnungen, sind jetzt aber in eine gemeinsame Wohnung mit getrennten Schlafzimmern gezogen. Mein Mann ist auf meine Pflege angewiesen, andernfalls müsste er in ein Heim, was noch viel teurer zu stehen käme. Besteht weiterhin Anspruch auf Einzelrenten? Wir wollen nichts gesetzlich Unzulässiges tun.
Nein. Leben die Ehegatten wieder in einer Hausgemeinschaft, sind die Renten gemäss der Wegleitung des BSV wieder zu plafonieren.
Ich, männlich, verheiratet, Jg 1957, bin mit der Familie 2004 nach Italien ausgewandert, habe zuvor ab 1974 während 30 Jahren AHV-Beiträge in der Schweiz bezahlt. Ab wann erhalte ich AHV und wie hoch wird diese sein? Oder wo kann ich das berechnen lassen?
Ab Erreichen des ordentlichen Rentenalter (Frauen: 64 Jahre / Männer: 65 Jahre) haben Sie grundsätzlich Anspruch auf die AHV-Altersrente. Die AHV-Rente kann aber auch um 1 oder 2 Jahre vorbezogen werden. Der Vorbezug der Rente geht aber mit einer Rentenkürzung (6.8% für 1 Jahre resp. 13.6% für 2 Jahre) einher. Die Höhe Ihrer Rente können Sie mit einer Rentenvorausberechnung in Erfahrung bringen (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung).
Wir haben vor nach der Pensionierung auszuwandern. Mit unseren heutigen Einkommen würden wir in der Schweiz den Max Betrag von 3555 CHF als Ehepaar bekommen. Gibt es eine kürzung der AHV wenn man im Ausland lebt oder bleibt sie unverändert. Wir würden sowie so das Geld auf einer CH Schweiz deponieren lassen
Die AHV-Altersrente wird unter gewissen Voraussetzungen (u.a. Staatsangehörigkeit, Versicherungsdauer usw.) auch bei Wohnsitz im Ausland erbracht. Weitere Informationen dazu finden Sie unter https://www.zas.admin.ch/zas/de/home/particuliers/obligation-d-informer-pour-les-rentiers/quitter-la-suisse/droit-au-paiement-d-une-rente-avs-a-l-etranger.html.
Ich habe in der Schweiz 7 Jahre und 11 Monate gearbeitet… Heisst das, dass bei der AHV Leistungsberechnung die 11 Monate verlorengehen und nur die 7 Jahre beruecksichtigt werden?
Freundliche Gruesse,
Pawel
Nein. War eine Person für einen bestimmten Zeitabschnitt versichert und der Beitragspflicht unterstellt, so zählt dann das ganze Jahr als Beitragsdauer, wenn für dieses Jahr der Mindestbeitrag geleistet wurde. In solchen Fällen ist selbst dann das ganze Jahr als Beitragsdauer zu zählen, wenn die effektive Beitragsdauer weniger als ein volles Jahr beträgt.
Hallo, ich lebe und arbeite seit 2009 nahtlos in der Schweiz mit einem gemittelten Jahres Solare von deutlich über 85000/Jahr Ich bin Jahrgang 1962, mit welchem AHV Rentenbezug/Monat kann ich rechnen?
Aufgrund Ihres Einkommens würden Sie grundsätzlich Anspruch eine maximale AHV-Altersrente haben. Sie weisen jedoch keine vollständige Beitragsdauer (ab 21. Altersjahr) auf, weshalb Ihre Rente entsprechend gekürzt wird (Faustregel: pro fehlendes Beitragsjahr ca. 2.25%). Die Höhe Ihrer zukünftigen Altersrente bringen Sie am einfachsten mit einer Rentenvorausberechnung (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung) in Erfahrung.
Ich bin Doppelbürgerin CH und Australierin und lebe seit 27 Jahren in Australien. Habe mind. 1 Jahr in der CH AHV Beiträge bezahlt. Mit welcher Minimalrente kann ich rechnen? Werde am 09.11.2020 nun 64 Jahre alt und bin Weiblich.
Haben australische oder schweizerische Staatsangehörige sowohl in der Schweiz als auch in Australien gearbeitet und Beiträge an beide Sozialversi-cherungssysteme bezahlt, so erhalten sie bei Erfüllen der gesetzlichen Vor-aussetzungen von beiden Staaten eine Teilrente. Die Renten werden entsprechend der Beitragsdauer im jeweiligen Staat berechnet. Die Höhe Ihrer Altersrente bringen Sie mit einer Rentenvorausberechnung (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung) in Erfahrung.
Ich bin geschieden und beziehe die maximale Einzelrente, werde nun nochmals heiraten,meine zukünftige Frau wird erst in 5 Jahren pensioniert. Erhalte ich bis zur Pensionierung meiner Frau weiterhin die Einzelrente?
Ja. Bis Ihre zukünftige Ehefrau das AHV-Alter erreicht, werden Sie weiterhin Ihre maximale AHV-Altersrente erhalten. Anschliessend unterliegt Ihre Rente der Plafonierung als Ehepaar.
Ich bin 2008 mit 27 in die Schweiz gekommen und erreiche 2046 das Pensionsalter. Mir würden also 7 Beitragsjahre in der Schweiz fehlen. Da ich in Deutschland vom 16. Lebensjahr an in die Rentenversicherung eingezahlt habe, wird mir dass aber wahrscheinlich nicht mal zum Teil in der Schweiz angerechnet? Kann ich evtl. mein Pensionierungsalter hinauszögern um die vollen Beitragsjahre zu erreichen. Müsste dann bis zum 71.Lebensjahr arbeiten?! Oder liege ich da völlig falsch?
Leisten Sie nach Erreichen des regulären AHV-Alters noch AHV-Beiträge, verbessert dies Ihre AHV-Rente leider nicht. Da Sie in der Schweiz keine vollständige Beitragszeit aufweisen können, werden Sie eine Teilrente erhalten. Die Rente aus Deutschland sollte die Einbusse zumindest teilweise kompensieren.
Ich werde 15 Jahre vor meinem Partner pensioniert. Hat es Einfluss auf die Summe der Ahv, ob ich verheiratet bin oder nicht?
Wenn Sie die AHV-Rente abrufen, werden nur Ihre AHV-Beiträge berücksichtigt. Erst im zweiten Rentenfall (= bei Pensionierung des Ehegatten) erfolgt bei verheirateten Personen die Aufteilung des Einkommens, welches während der Ehedauer erzielt worden ist. Übersteigen die beiden eigenen AHV-Renten einen gewissen Betrag, werden die Renten von Ehepaaren plafoniert.
Ich frage für meine betagte Mutter, Altersrentnerin ohne Maximalrente seit dem 31. August 1991. Nach dem Tod unseres Vaters hat die Erbengemeinschaft eine Liegenschaft aus dem Geschäftsvermögen „privatisiert“ Der Gewinn musste die Erbengemeinschaft bzw die Erben anteilig als selbständigen Erwerb zu versteuern und AHV-Beiträge darauf zu entrichten. Es ging im Fslle unserer Mutter um Beiträge von 150‘000 Fr. Diese Beiträge wurden weder im IK eingebucht noch hatte das eine Erhöhung der nicht maximalen Rente eine Auswirkung! Haben grosse Beiträge nach der Pensionierung keine positive Auswirkung??
AHV-Beiträge, welche nach dem Erreichen des AHV-Rentenalters geleistetet werden, erhöhen die eigene AHV-Altersrente leider nicht.
Ich bezahlte seit 1997 (Durchschnittseinkommen weit über 85’320) ununterbrochen in die AHV ein. Ich bin seit 2003 verheiratet (US- Bürgerin, Seit 2008 auch Schweizerin), meine Frau war jedoch nie beruftstätig in der Schweiz. Erhalte ich/wir nach Erreichen des Pensionsalter (2035) die maximale AHV Ehepaar-Rente von momentan CHF 42’660 oder nur ich die einfache Maximalrente?
Ob Sie als Ehepaar maximale Altersleistungen aus der AHV erhalten werden, ist neben dem massgebenden Einkommen auch von der Anzahl Beitragsjahre abhängig. Falls Ihre Ehefrau nicht seit ihrem 21. Altersjahr in der AHV (mit-)versichert war, weist sie fehlende Beitragszeiten auf. Dies würde eine Rentenkürzung bedeuten. Am einfachsten bringen Sie Ihre zukünftige Altersrente mit einer Rentenberechnung in Erfahrung (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung).
Ich werde 2022 pensioniert. Ich war 2 X verheiratet, vom ersten Ehemann bin ich geschieden, der 2. ist verstorben. Welche Angaben benötigt die ahv-ausgleichskasse von den beiden um meine Rente berechnen zu können ?
Das Formular für den AHV-Rentenantrag und die von Ihnen benötigten Angaben finden Sie unter https://form.ahv-iv.ch/ahv/jsp/front.jsp?app=AHV-IV&form=318_370_v4&lang=de.
Ehepaarrente beträgt ja nur 150% der maximalen Einzelrenten. Für eine maximale Einzelrente ist ein durchschnittliches Jahreseinkommen von 85’000.- notwendig. Wie ist das bei der Ehepaarrente (keine Kinder), sind da für die Maximalrente 2 x 85’000.- nötig oder 1,5 x 85’000.-?
Ab einem gesplitteten, massgebenden AHV-Einkommen von CHF 42‘660 pro Ehegatte erreichen Sie die Voraussetzungen für maximale Leistungen als Ehepaar.
Ich bin seit 2017 geschieden. Bin jetzt 52. Ehe hatte 12 Jahre gedauert. 2 Kinder. Nach der Scheidung wurde aus meiner PK 70Tausend CHF an die PK meiner Ex-Frau überwiesen. Habe nun ein Formular für das AHV Splitting erhalten. Per 01.01.2025 werde ich nach Asien auswandern. Meine Fragen: Wenn ich nach Asien auswandere und dort nicht arbeite und auch keinen freiwilligen AHV Beitrag leiste, kriege ich dann überhaupt eine Rente? 2. Wenn ich nach Asien auswandere und dort nicht arbeite und meinen freiwilligen AHV Beitrag leiste, kommt das AHV Splitting dennoch zum tragen?
Wenn Sie Staatsbürger eines Landes sind, mit welchem die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet hat, haben Sie auch im Ausland Anspruch auf eine AHV-Altersrente. Ohne Anschluss an die frewillige AHV wird Ihre zukünftige AHV-Altersrente tiefer ausfallen, als wenn Sie sich der freiwilligen AHV anschliessen und die entsprechenden Beiträge leisten. Das Splitting der AHV-Beiträg während der Ehedauer wird in jedem Fall vorgenommen.
Ich war ca. 15 Jahte im Ausland und habe so Beitragsluecken. Auf meinem individuellen Auszug hab ich aber 3 Jahre Beitraege vom Alter 18-20 . Kann ich mir diese anrechnen lassen um einen Teil der verlorenen Jahre aufzufuellen?
Ja. Weisen Sie fehlende Beitragszeiten auf, können Sie sich die Jugendjahre anrechnen lassen.
Mein Mann kann bald die Anmeldung zur ahv machen.
Wir sind seit bald 30 Jahren verheiratet.
Vor unserer Ehe war er schon mal verheiratet. Währen dieser Ehe sind zwei Kinder geboren die nicht von ihm sind da er nicht zeugungsfähig war und ist. (Wir haben keine Kinder.)
Es wurde nach der Scheidung einen vaterschaftstest gemacht und es steht bei diesem Test; genetisch nicht möglich. Er ist also nicht der Vater dieser Kinder.
Nun haben wir beim Antrag gesehen; dass die Kinder aufgeführt werden müssen. Nun meine Frage;
Muss er die Kinder aufführen oder nicht?
Geben Sie die Kinder an, werden Ihrem Mann für die Berechnung seiner AHV-Altersrente möglicherweise Erziehungsgutschriften für die Betreuung der Kinder gutgeschrieben (je nachdem, wie die Betreuung der Kinder damals geregelt worden ist).
Mein Mann (Deutscher) ist 2’009 zu mir in der Schweiz gezogen.. Geheiratet ghaben wir im 2012. Ich gehe Vollzeit arbeiten und er hat in der Zeit die Kinder erzogen (Hausmann). Er war somit also nie in der Schweiz berufstätig. Wird er am Schluss auch eine „kleine“Rente erhalten?
Ihr Ehemann ist während der Ehedauer durch Ihre AHV-Beiträge bei der AHV mitversichert und wird somit eine gewisse Teilrente erhalten.
Meine Mutter lebt in Frankreich und bezieht seit Ihrer Pensionierung die AHV und hatte vorher eine Witwenrente. Sie will in kuerze heiraten und Ihr Mann hat immer in Frankreich gelebt und hat nie AHV bezogen. Wird Sie nach der Heirat, irgenwelchen Verlust einbuessen (z.B. weniger Rente)?
Wenn der zukünftige Ehemann Ihrer Mutter gegenüber der AHV keine eigenen Rentenansprüche erworben hat (sprich: in der AHV versichert war), ändert sich die AHV-Rente Ihrer Mutter durch die Heirat nicht.
Stimmt es, dass ab 2020 die Renten eines Ehepaares nicht mehr je auf ein persönliches Konto der Ehepartner, sondern nur noch auf ein gemeinsames
Konto überwiesen wird?
Gemäss dem aktuellen Auszahlungsformular hat die Überweisung nach wie vor auf ein persönliches Konto zu erfolgen (https://www.ahv-iv.ch/p/318.179.d).
Ich will eine Ausländerin in Asien heiraten muss aber noch min 3 jahre die Freiwillige AHV einbezahlen. Besser wären 5 Jahre. Da Sie nie was mit der AHV zu tun hatte bekomme ich keine konkrete Antwort von der AHV. Wird mir die AHV mit 63zig oder 65zig gekürzt wenn ich mit 60zig heirate. Für eine Antwort bin ich im Voraus schon sehr Dankbar…..
Wenn Ihre Ehefrau keinen Wohnsitz in der Schweiz hat, wird sie auch keinen eigenen Rentenanspruch erhalten. Somit wird Ihre eigene Rente durch die Heirat auch nicht tangiert.
Ich lebe seit 01.2011 in der Schweiz und meine Freundin seit 05.2010 sie arbeitet bis jetzt lückenlos bei einer Firma ich hingegen nur temporär oder mal 2-3 Jahre fest und auch arbeitslos in der zwischen Zeit. Nun wollen wir wieder zurück nach Deutschland in den nächsten Monaten. AHV Beiträge sind immer bezahlt worden auch von meiner Arbeitslosenkasse. Wie sieht da die Situation aus?
Während Ihrer Zeit in der Schweiz waren Sie bei der AHV versichert und haben somit einen Rentenanspruch erworben. Da Sie keine vollständige Beitragsdauer aufweisen, werden Sie später eine Teilrente aus der AHV erhalten. Die Höhe Ihrer Rente können Sie sich berechnen lassen (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung).
Ich beziehe seit meinem 65. Alter eine Einzelrente.
Grundsätzlich erhält jede versicherte Person eine eigene AHV-Altersrente. Eine Ehepaar-Rente gibt es nicht, die Leistungen als Ehepaar werden aber ab einem gewissen Niveau plafoniert. Wenn Ihre Frau nicht in der AHV (mit-)versichert ist/war, wird sie keine AHV-Rente erhalten. Am besten wenden Sie sich direkt an die für Sie zuständige AHV-Ausgleichskasse.
Ich bin Neupensionär. Wer und wann wird entschieden wie hoch die AHV-Rente im kommenden Jahr beträgt. Wird die AHV-Rente jedes Jahr neu berechnet?. Welche Kriterien sind für eine AHV-Rentenerhöhung massgebend.
Die AHV-Leistungen werden regelmässig der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Für das Jahr 2020 ist keine Anpassung geplant. Die Rente wurde vom Bundesrat letztmals per 01.01.2019 erhöht.
Meine Frau ist im April 2020 64 Jahr alt, also pensioniert. Ich bin 2 Jahr jünger, also erst 2023 pensioniert. Meine Frau war nicht immer Berufstätig (ab und zu Heimarbeit, abe nicht in jedem Jahr). Wie hoch wird ihre Rente sein von 2020 bis 2023?
Die Höhe der AHV-Altersrente ist von den Anzahl Beitragsjahren und vom massgebenden durchschnittlichen Einkommen massgebend. Das Beitragssplitting erfolgt zwischen den Ehegatten erst bei Ihrer Pensionierung. Falls Ihre Ehefrau eine vollständige Beitragszeit aufweist (= 43 Jahre) wird ihre AHV-Altersente in Abhängigkeit des Einkommens zwischen Fr. 1‘185 und Fr. 2‘370 im Monat liegen. Mit einer Rentenvorausberechnung (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung) können Sie die zukünftige Rente Ihrer Frau berechnen lassen.
ich und meine Frau bekommen bald Rente. Ich habe vorher in Deutschland gearbeitet. ich komme dann auf 20 AHV Jahre (20 von 44), meine Frau auf 22 AHV Jahre (22 von 43). Gilt die Maximalrente (150%, Plafonierung) dann anteilig auch für den entsprechend geringeren Teil da Teilrente, oder gilt auch bei Teilrente der Plafonierungsbetrag (Skala 44)?
Ja, die Plafonierung kommt auch bei Teilrenten zum Tragen. Weisen Sie keine vollständige Beitragsdauer auf, wird die entsprechende Reduktion auch bei der plafonierten Rente berücksichtigt. Sprich, die Höhe der plafonierten Rente reduziert sich entsprechend den fehlenden Beitragsjahren.
Wir haben einen Sohn welche noch in Ausbildung ist. Meine Frau hat ab Februar 2020 eine AHV Rente. Bekommt sie dann noch zusätzlich eine Kinderrente. Ich bin noch nicht im AHV Alter.
Ob Ihre Frau Anspruch auf eine Kinderrente der AHV hat, ist vom Alter des Sohnes abhängig. Kinderrenten werde für eigene Kinder bis Alter 18 erbracht (oder falls in Ausbildung: bis Ausbildungsende, max. bis Alter 25). Kinderrenten werden erst bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters ausbezahlt, ein Vorbezug der AHV löst noch keine Kinderrente aus.
Meine Frau und ich leben seit mehreren Jahre einfach getrennt. Sie hat immer halbtags gearbeitet. Ich bin seit 4 Jahren pensioniert und beziehe eine wegen Vorbezug gekürzte maximale AHV Rente. Nun wird meine Frau 2021 auch pensioniert. Wir überlegen uns nun eine gerichtliche Trennung um zwei Einzelrenten zu bekommen .Können wir damit das Lohnsplitting umgehen? Wir wissen dass eine Scheidung ein Lohnsplitting auslöst ebenso wenn wir weiter verheiratet bleiben.
Das Lohnsplitting können Sie mit einer Scheidung nicht umgehen. Bei einer Scheidung erfolgt ebenfalls eine Aufteilung des während der Ehedauer erzielten Einkommens. Sie können möglicherweise aber die Plafonierung der Renten umgehen. Beachten Sie aber, dass Sie nach einer Scheidung gegenseitig nicht mehr erbberechtigt sind. Klären Sie die finanziellen Auswirkungen einer Scheidung deshalb vorgängig umfassend ab.
Ich habe versucht mit dem Rentnerrechner herauszufinden wieviel Rente wir im Januar 2025 als Ehepaar erhalten werden. Mein Mann hat lückenlos einbezahlt. Wir haben 3 Kinder. Sind seit 1981 verheiratet. Ich habe immer wieder Teilzeit gearbeitet und bin seit 2011 Hausfrau ohne zusätzliche bezahlte Anstellung. Ich habe mich 2 x bei der Ausgleichskasse erkundigt, ob ich zusätzlich in die Kasse einzahlen muss, damit keine Beitragslücken entstehen. Mir wurde 2 mal versichert, dass ich KEINE Zahlungen leisten müsse da mein Mann berufstätig sei und ich deshalb über seinen Beitrag mitversichert sei. Nun zu der Berechnung: ab 1. April 2024 -31. Dezember 2024 mein Mann die max Einzelrente von 2370.- ab 1.1.2025 Mann 2059.- Vermerk Plafonierung 197.-/ Frau 1011.-/Plafonierung 96.-?!? Wieso erhalten wir nicht die maximale Ehepaar-Rente? Der Durchschnittslohn von 86000.- wurde nach meinen Berechnungen erreicht.
Damit Sie Anspruch auf maximale Leistungen haben, müssen beide Ehegatten eine vollständige Beitragsdauer (Männer: 44 Jahre / Frauen: 43 Jahre) aufweisen. Die Auskunft der AHV ist korrekt. Während der Ehedauer ist der nichterwerbstätige Ehegatte grundsätzlich durch die Lohnbeiträge des erwerbstätigen Ehegatten bei der AHV abgedeckt. Falls einer der beiden Ehegatten vor der Heirat fehlende Beitragszeiten aufweist, kann dies aber zu einer Reduktion der maximalen AHV-Ansprüche führen. Am besten erkundigen Sie sich bei Ihrer AHV-Ausgleichskasse.
Guten Tag, ich habe in Deutschland gearbeitet und noch viele Jahre in Italien, werden diese Jahren mit gerechnet zusammen mit der Schweizer Rente?
Nein. Sie werden für die Jahre in der Schweiz aus der AHV eine Teilrente erhalten.
Ich beziehe eine IV-Rente und überlege mir nach Asien auszuwandern und dort möglicherweise zu heiraten. Wie steht es um die AHV-Altersrente in Ehen mit ausländischen Partnern, die nicht in der Schweiz leben und selbst keinen Rentenanspruch haben? Kommt hier auch die Plafonierung zum Zuge? Und spielt es dabei eine Rolle, ob man die Ehe in der Schweiz registriert oder nicht, wenn man im Ausland heiratet?
Ihre zukünftige Ehefrau hat selber keine Ansprüche bei der AHV erworben. Somit hat die Heirat keine Auswirkungen auf Ihre Altersrente. Falls Ihre Ehefrau die Voraussetzungen erfüllt, hat sie aber allenfalls Anspruch auf eine Witwenrente aus der AHV. Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Ehe in der Schweiz registriert wird.
Ich arbeite seit 8 Jahren in der schweiz, April 2033 ich werde 65,bekomme ich dann eine vollrente mit 22 Jahren arbeit?
Nein. Sie weisen keine vollständige Beitragsdauer (Männer: 44 Jahre, Frauen: 43 Jahre) auf und werden somit eine Teilrente erhalten.
Ich bin verh. und werde mit 65 Jahren in Rente gehen. Meine Frau wird dann 63 Jahre sein. Dabei werde ich wohl die Maximal-Rente bekommen (150%). Wie sähe es aus, wenn wir geschieden sind, dh. uns jetzt scheiden lassen. Wieviel Rente würde wir beide nachher bekommen?
Bis Ihre Ehefrau das ordentliche AHV-Alter erreicht, werden Sie Ihre eigene AHV-Altersrente erhalten. Sobald Ihre Frau ebenfalls die Altersrente bezieht, werden die während der Ehe geleisteten Beiträge unter den Ehegatten aufgeteilt (= Splitting) und die AHV-Rente neu berechnet. Zusammen dürfen diese beiden Renten aber nicht mehr als 150% der maximalen Einzelrente betragen. Eine Scheidung hat keine Auswirkungen auf den ersten Rentenfall, im zweiten Rentenfall würde aber die Plafonierung als Ehepaar wegfallen. Dies könnte möglicherweise Ihre gemeinsamen Rentenansprüche erhöhen. Beachten Sie dabei jedoch, dass Sie nach der Scheidung gegenseitig nicht mehr erbberechtigt sind. Je nach Familiensituation können Sie dem ehemaligen Ehegatten weiterhin ein Teil des Erbes zukommen lassen. Als nicht blutsverwandte Person kann dies aber zu hohen Steuerfolgen bei der Erbschaft führen. Zudem gilt es vorgängig noch die Auswirkungen auf allfällige Rentenleistungen aus der Pensionskasse zu klären (weiterhin Anspruch auf eine Witwenrente oder nicht).
Ich beziehe seit diesem Jahr eine AHV Einzelrente, in 4 Jahren wird auch meine Frau pensioniert! Wie wird die Ehepartner Rente danach aufgeteilt? 50/50?
Die AHV-Rente von Ihnen und Ihrer Frau werden neu berechnet. Dabei werden die Einkommen während der Ehedauer unter den Ehegatten aufgeteilt (Splitting) und jeder Ehegatte erhält anschliessend seine eigene AHV-Altersrente. Bei einem Ehepaar dürfen die beiden Altersrenten zusammen aber nicht mehr als 150% der einfachen AHV-Altersrente betragen (Plafonierung;maximal CHF 3’555/Monat).
Ich habe die maximale einfache Rente, verwitwet. Falls ich wieder heirate und meine Frau (68) in Deutschland wohnt und nie AHV-Beiträge bezahlt hat,wie sieht dann der Rentenanspruch aus?
Ihre zukünftige Ehefrau hat gegenüber der AHV keine eigenen Rentenansprüche erworben. Somit verändert sich Ihre AHV-Altersrente nicht.
Wir leben im Ausland. Wir sind beide bei der freiwilligen AHV. Ich bin letztes Jahr 65 geworden und kann, laut ZAS, seither keine Beiträge mehr leisten, obwohl ich meine AHV aufgeschoben habe und noch arbeite. Meine Frau wird erst im Jahr 2022 64. Sie ist nicht erwerbstätig. Kann sie weiter den Mindestbeitrag bei der freiwilligen AHV leisten, damit sie eine volle Beitragsdauer aufweisen kann?
Ihre Frau ist nicht erwerbstätig und hat somit als nichterwerbstätige Person AHV-Beiträge zu leisten. Diese werden anhand der fixen Renteneinkünfte und des (steuerbaren) Vermögens berechnet.
Wenn ich jetzt mit 66 Jahre heirate, bekomm ich ein grösse Rente
Nein, solange Ihre Ehefrau noch keine AHV-Rente bezieht, verändert sich Ihre eigene AHV-Rente nicht.
Mein Father hat für 29 jahre und 6 monate gearbeitet
Von 1963 bis 1992 wie hoch ist Ihre AHV rente ohne 2saule?
Die Höhe der Altersrente ist von der Anzahl Beitragsjahre und dem durchschnittlichen Einkommen abhängig. Am einfachsten bringen Sie die zukünftige Rente mit einer Rentenvorausberechnung der AHV in Erfahrung (Link: https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung)
Seit 2014 bin ich Rentenbezüger von heute ca 2000.00 nun habe ich im Juni geheiratet, meine Frau ist aber erst 40Jahre Alt und arbeitet noch. Verändert sich da meine AHV Rente oder bleibt sie gleich.
Solange Ihre Ehefrau noch keine AHV-Rente bezieht, bleibt Ihre Rente gleich.
Mein Ehemann bezieht ordentliche Altersrente, hat aber immer wieder gearbeitet. Meine Frage profitiere ich von seinen Beiträgen an die AHV, bei meiner Rentenberechnung?
Ja, Sie profitieren von den Beiträgen Ihres Ehemannes. Sobald Sie Ihre AHV-Altersrente abrufen, werden die Einkommen während der Ehedauer zwischen den beiden Ehegatten gesplittet.
Ich bin deutsche Staatsangehörige, möchte mit 60 in Pension gehen und werde dann in Grossbritannien leben. Ich habe dann 11 Jahre in die Pensionskasse eingezahlt. Ist es definitiv möglich die Leistungen als Rente zu beziehen oder muss ich mir einen Teil oder alles ausbezahlen lassen?
In welcher Form Sie die Altersleistungen beziehen können, ist vom Reglement der Pensionskasse abhängig. Wenden Sie sich hierfür direkt an die Pensionskasse.
Ich wohne seit 2007 in Frankreich bin da aber nicht erwerbstätig somit auch nicht versichert. Mein Mann wohnt und arbeitet in der Schweiz. Bin ich über ihn versichert? Oder sind da Lücken entstanden?
In der AHV sind nicht erwerbstätige Ehegatten durch den erwerbstätigen Ehepartner abgedeckt, wenn sie Wohnsitz in der Schweiz haben. Lebt der nicht erwerbstätige Ehegatte im Ausland, ist dieser aber nicht durch die AHV-Beiträge des erwerbstätigen Ehegatten abgedeckt. Sie können aber unter gewissen Umständen der frewilligen Versicherung beitreten, wenn Ihr Ehegatte bei der schweizerischen AHV/IV obligatorisch versichert ist. Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Zentrale Ausgleichskasse in Genf.
kann eine Frau, die mit 64 Jahren pesnioniert wird (ordentliches Pensionsalter) eine Vollrente erhalten?
Um eine Vollrente zu erhalten, muss die versicherte Person eine vollständige Beitragsdauer (Frauen: 43 Jahre / Männer: 44 Jahre) bei der AHV aufweisen. Die Höhe der AHV-Altersrente ist neben der Anzahl Beitragsjahre aber auch vom massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen abhängig. Bei einer vollständigen Beitragsdauer liegt die monatliche AHV-Einzelrente in Abhängigkeit des massgebenden Einkommens zwischen Fr. 1’185 – Fr. 2’370. Somit hat nicht jede versicherte Person, welche eine vollständige Beitragsdauer aufweist, Anspruch auf maximale Leistungen aus der AHV.
Wir werden nun nach 7 bzw 12 Jahren in Zürich wieder zurück nach Deutschland gehen und wollen dabei eine gute Direktberatung bezüglich unserer 2. und 3. Säule. An welche Stellen oder wen können wir uns am Besten bezüglich einer Beratung wenden (Umzug im 1.5 Monaten)?
Beziehen Sie Ihre Vorsorgegelder mit Wohnsitz im Ausland, wird in der Schweiz auf der Auszahlung eine Quellensteuer fällig. Diese kann unter gewissen Voraussetzungen (u.a. Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz vorhanden) zurückgefordert werden. Ob und wie hoch die Steuerfolgen in Deutschland ausfallen, wollen Sie mit einem auf deutsches Steuerrecht spezialisierten Berater abklären.
Ich bin letztes ausgewandert von der schweiz nach kroatien.habe mir einen teil der PK ausbezahlen lassen nach der abmeldung,muss ich für dieses geld in kroatien steuern bezahlen?habe mich frühzeitig pensionieren lassen.
Erfolgt der Bezug von Pensionskassengeldern ohne Wohnsitz in der Schweiz, wird am Sitz der Vorsorgestiftung eine Quellensteuer erhoben. Diese kann unter gewissen Voraussetzungen (u.a. Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz vorhanden) zurückgefordert werden. Ihr neuer Wohnsitzstaat kann die Auszahlung besteuern. Ob eine Besteuerung erfolgt und wie hoch diese ausfällt, wollen Sie direkt vor Ort klären.
Mein gesamtes pensions geld liegt im moment auf ein freizügigkeitskonto in der schweiz, meine alter zur zeit ist 60, ich plane meine weitere lebens abschnitt mit ein kleine Hotel in Thailand zu betrieben, kann ich dass gesamtes geld vom freizügigkeits konto beziehen für dieser abenteur und ist es dann steuerpfichtig nach dem auswanderung?
Sie haben das frühestmögliche Alter für den Bezug des Freizügigkeitsguthabens erreicht. Somit können Sie Ihr gesamtes Guthaben aus Altersgründen beziehen. Ohne Wohnsitz in der Schweiz wird am Sitz der Vorsorgestiftung eine Quellensteuer erhoben. Diese können Sie unter gewissen Voraussetzungen (u.a. Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz vorhanden, neuer Wohnsitzstaat hat Kenntnis von der Leistung usw.) zurückfordern. Die Steuerfolgen in Thailand (Auszahlung der Leistung, zukünftige Versteuerung als Vermögen usw.) wollen Sie vor Ort abklären.
In 2 Jahren werde ich (31) die Schweiz als deutscher Bürger (aber hier geboren, Ausweis C) verlassen und auf die Bahamas ziehen und arbeiten. Ich habe 10 Jahre in der Schweiz gearbeitet und frage mich, was ich an Pensionsgelder und ahv Beiträge beziehen darf, bzw. Wie die Auszahlung oder das Beziehen der bezahlten Rente gestaltet sein wird.
Geben Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz auf, können Sie die Gelder der beruflichen Vorsorge als einmalige Kapitalabfindung beziehen. Informationen zur AHV-Rentenzahlung ins Ausland finden Sie hier: https://www.zas.admin.ch/zas/de/home/particuliers.html.
Mein Bekannter bezieht AHV Rente. Er zieht ins Ausland und heiratet eine Ausländerin, welche nie in der Schweiz gearbeitet hat. Wird seine AHV dadurch gekürzt, Plafoniert?
Wenn seine zukünftige Ehefrau selber nie in der AHV versichert war, hat sie selber keinen Rentenanspruch erworben. Somit erhält er weiterhin seine eigene AHV-Rente.
Ich bin vor 4.5 Jahren ins UK gezogen und nicht mehr in der Schweiz gemeldet. Muss der ueberobligatorische Teil der 2.Saeule beim Bezug im UK versteuert werden?
Ihr Wohnsitzstaat kann auf der Auszahlung eine Steuer verlangen. Klären Sie die Steuer und die allfällige Höhe direkt in UK ab.
Ich habe meine Ausbildung im Waadland gemacht und dort gearbeitet. Mit 23 bin ich nach Deutschland und habe dort ununterbrochen gearbeitet. Ich möchte vor RentenEintritt dort wieder in die Schweiz und dort arbeiten und in die ahv möglichst auch rückwirkend einzahlen, damit die ahv Rente möglichst hoch wird. Was raten Sie mir? Wie sind die Regelungen?
Fehlende Beitragszeiten können nur unter gewissen Voraussetzungen (Lücke innerhalb der letzten 5 Jahre, Versicherungspflicht in der Schweiz) nachbezahlt werden. Da Sie Wohnsitz in einem EU-/EFTA-Land hatten, konnten Sie sich für diese Zeit nicht der (freiwilligen) AHV unterstellen, weshalb eine Nachzahlung der Beiträge nicht möglich sein dürfte. Falls Sie aber vor dem 21. Altersjahr Beiträge geleistet haben, können diese bei fehlenden Beitragszeiten zur Erfüllung der Beitragslücken herangezogen werden. Am besten wenden Sie sich an Ihre AHV-Ausgleichskasse.
Meine AHV Monatsrente beträgt 2’262.00. Bei der Berechnung meiner Rente wurden 42 von meiner Ehefrau geleisteten Beitragsmonate miteingerechnet. Meine Frau arbeitet und zahlt lückenlos seit ca. 25 Jahre AHV Beiträge. Sie wird ab April 2021 rentenberechtigt. Fragen:
1. Wird die zukünftige Ehepaarrente 150% von meiner hrutigen Einzelrente betragen oder werden noch von meiner Frau geleisteten AHV Beiträge und Beitragsjahre erhöhend aufgerechnet?
2. Wird die zukünftige Ehepaarrente unterschiedlich ausfallen, wenn meine Frau bis zum Rentenalter oder nur bis zu ihrem 63. Altersjahr weiter arbeitet?
Jeder Ehegatte erhält eine eigene AHV-Altersrente. Bei Ehepaaren wird das Total der beiden Renten aber auf 150% der maximalen AHV-Einzelrente plafoniert. Sobald Ihre Ehefrau Ihre AHV-Altersrente abruft, erfolgt das Einkommenssplitting (die Beiträge während der Ehedauer werden zwischen den Eheleuten aufgeteilt) und die AHV-Altersrenten werden neu berechnet. Je nachdem wie hoch die bisherige massgebende durchschnittliche AHV-Einkommen ist, kann sich eine vorzeitige Pensionierung auch auf die Höhe der AHV-Altersrente auswirken. In der Regel sollte es bei einer vorzeitigen Pensionierung um 1 Jahr zu keiner wesentlichen Änderungen kommen. Am einfachsten bringen Sie Ihre zukünftige Rente mit einer Vorausberechnung der AHV in Erfahrung.
ich plane ev. nach Asien auszuwandern. Momentan liegt bein BVG auf einem UBS Freizügigkeitskonto. Was muss ich tun und wie lange dauert es, bis der Betrag ins Ausland transferiert wird?
Vielen Dank!
Sie müssen Ihrer Vorsorgeeinrichtung mitteilen, dass Sie die Gelder beziehen wollen. In der Regel haben die Stiftungen dafür ein eigenes Formular. Neben dem Auszahlungsantrag sind noch weitere Dokumente einzureichen (z.B. Abmeldebestätigung Schweiz resp. Wohnsitzbestätigung Ausland). Für die Formalitäten und die Dauer der Auszahlung wenden Sie sich an Ihre Freizügigkeitsstiftung.
Wie hoch ist z.Z. unsere Ehepaar-Rente? am 1.1.2013 war sie 1779 Fr.fuer Maria, 1612 Fr. Joseph. Erfolgt seit diesem Datum keine Erhoehung mehr?
Die Leistungen der AHV sind per 01.01.2019 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst worden. Die minimale AHV-Rente hat sich um 10 Franken pro Monat und die maximale um 20 Franken pro Monat (bei vollständiger Beitragsdauer) erhöht. Mehr Informationen zur Anpassung finden Sie unter https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/publikationen-und-service/medieninformationen/nsb-anzeigeseite.msg-id-72247.html
Ich habe 4 Jahre in der Schweiz gearbeitet, bin letztes Jahr nach Deutschland zurück und habe mir den Erlös der Pensionskasse auszahlen lassen. Muss ich in Deutschland dafür Steuern zahlen?
Beziehen Sie Gelder aus der Pensionskasse mit einem Wohnsitz im Ausland, obliegt diesem Staat grundsätzlich die Besteuerung der Kapitalabfindung. Die Steuerfolgen wollen Sie vor Ort abklären. Die Schweiz erhebt bei einem Bezug aus dem Ausland eine Quellensteuer. Diese kann aber unter gewissen Voraussetzungen (u.a. Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz vorhanden, neuer Staat hat Kenntnis über die Leistung usw.) zurückgefordert werden.
Ich habe eine einkommen von 7200 CHF Jahres einkommen das heißt ich bezahle minimal und bekomme ich eine minimal rente ja oder nein wie viele
Die Höhe Ihrer AHV-Altersrente wird von Ihrem Erwerbseinkommen und der Anzahl Beitragsjahre bestimmt. Die Höhe Ihrer zukünftigen AHV-Altersrente bringen Sie am einfachsten mit einer Rentenvorausberechnung (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung) in Erfahrung.
Ich bin 42 Jahre alt, mein Mann 49 Jahre alt. Ich habe drei Kinder aus erster Ehe im Alter von 19, 22 und 23 Jahren und aus zweiter Ehe zwei Kinder im Alter von 4 und 8 Jahren. Seit ende 2007 bin ich erwerbstätig zwischen 40-80%. Da ich ein behindertes Kind habe, kann ich nicht mehr lange arbeiten. Wie ist das wenn mein Mann ins Rentenalter kommt. Müssen wir dann mit einer AHV Rente klarkommen? Oder gibt das eine Mischrechnung bis ich dann ins Rentenalter komme?
Erreicht Ihr Ehemann das ordentliche AHV-Alter erhält er seine eigene AHV-Altersrente. Erst im zweiten Rentenfall (AHV-Pensionierung von Ihnen) erfolgt das Beitragssplitting zwischen den Ehegatten. Ab dann werden Sie je eine eigene AHV-Altersrente erhalten, wobei die Leistungen der beiden Renten plafoniert werden kann.
Ich werde im September in die UK auswandern, bin deutscher Staatsbürger. habe 10 Jahre in der Schweiz gearbeitet. Wie ist das mit der PK Auszahlung? weiss ich nicht ob ich es auf einem Freizügigkeitskonto anzahlen muss, oder die Auszahlung wird automatisch folgen? Bin zur Zeit Arbeitsunfähig und weiss nicht wann ich wieder in UK arbeiten kann.
Haben Sie das pensionierungsfähige Alter noch nicht erreicht, ist eine direkte Auszahlung nur möglich, wenn Sie den Wohnsitz in der Schweiz bereits aufgegeben haben. Erfolgt der Austritt aus der Pensionskasse vor der Wohnsitznahme im Ausland, wird Ihr Pensionskassenguthaben an eine Freizügigkeitsstiftung übertragen. Sie können der Pensionskasse mitteilen, auf welche Stiftung das Guthaben überwiesen werden soll. Nehmen Sie rechtzeitig mit der Pensionskasse Kontakt auf und klären die Formalitäten mit Ihrer Vorsorgeeinrichtung.
Wir sind Schweizer und haben 36 jahre in Afrika gelebt und so nur wenige jahre eingezahlt. Wir sind zurück und suchen uns noch eine permanente residenz hier in Europa. In der zwischenzeit reisen wir im womo herum. Kann ich die rente beantragen ohne momentan festen wohnsitz?
Für Erbringung allfälliger Leistungen ohne Wohnsitz in der Schweiz ist die Zentrale Ausgleichskasse ZAS https://www.zas.admin.ch/zas/de/home.html zuständig. Am besten nehmen Sie direkt mit der ZAS Kontakt auf.
I habe 4 Jahre einbezahlt warend meiner Lehre in Rapperswil. ( 1978 -1982) Bin danach nach Sud Afrika ausgereist. Habe ich anspruch auf Mindest ausbezahlung?
Sie weisen keine vollständige Beitragsdauer auf und haben deshalb lediglich Anspruch auf eine Teilrente erworben. Die Rente wird unter gewissen Voraussetzungen (Nationalität, neuer Wohnsitzstaat) auch ins Ausland exportiert. Für Rentenleistungen ohne Wohnsitz in der Schweiz ist die Zentrale Ausgleichskasse ZAS (https://www.zas.admin.ch/zas/de/home.html) zuständig.
Ich habe von Okt 1976-Okt. 2000 AHV Beiträge bezahlt, dann mit ich mit meinem Mann in dessen Heimat zurück da er mit 50 vollinvalid wurde. Wir leben in Spanien und er bezieht inzwischen eine AHV Rente .Wie ist das, in drei Jahren werde ich 64.wie wird meine bzw unsere Rente dann aussehen?
Die Höhe Ihrer zukünftigen Rente könnten Sie mit einer Rentenvorausberechnung bei der AHV in Erfahrung bringen (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung).
Also mein vater hat hier in der schweiz 8 jahre lang gearbeitet ist aber im jahr 1990 zurück in seiner heimat ausgewandert. Hat er anspruch auf das minimum AHV?
Anspruch auf eine minimale AHV-Rente besteht nur bei einer vollständigen Beitragsdauer. Da Ihr Vater nicht immer in der AHV versichert war, hat er lediglich Anspruch auf eine Teilrente aus der AHV. Die Höhe der allfälligen Rente können Sie mit einer Rentenberechnung bei der AHV (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung) in Erfahrung bringen.
Nach dem pensionirug möchten wir in schweiz bleiben aber ein kleiner teil vom pensionkasse doch ausbezahlt bekomnenca 50.000 tausend ist das möglich?
Ob und in welchem Umfang Sie bei Pensionierung einen Kapitalbezug tätigen können, ist von Ihrer Pensionskasse und dem massgebenden Reglement abhängig. Klären Sie dies direkt mit Ihrer Pensionskasse ab.
Mein Mann und ich werden in Kürze nach deutschem Recht geschieden.Wir waren 25 Jahre verheiratet, wieviel Prozent seiner Pensionskasse steht mir zu und ab wann kann ich darüber verfügen? Mein Mann ist 61 und wird noch 3 Jahre arbeiten. Ich bin 57 würde aber auch gerne in 3 Jahre aufhören,vorausgesetzt, ich kann dann bereits auf die Pensionskasse zugreifen.
Zu ausländischen Scheidungen können wir Ihnen leider keine Auskunft erteilen. Nach Schweizer Recht ist grundsätzlich jenes Guthaben zwischen den Ehegatten zu teilen, welches während der Ehedauer angespart wurde. Die Höhe der Ihnen zustehenden Pensionskassenleistung sollte Ihnen Ihre Pensionskasse oder Ihr Anwalt mitteilen können. Falls Sie selber über einen Pensionskassenanschluss verfügen, ist die Pensionskassenabfindung Ihres Ex-Mannes grundsätzlich in Ihrer Vorsorgestiftung zu integrieren. Wann und Sie auf diese Gelder zurückgreifen können, ist vom massgebenden Pensionskassenreglement abhängig. Haben Sie selber keinen Pensionskassenanschluss, wird das Guthaben auf eine Freizügigkeitsstiftung übertragen. Dort kann es aus Altersgründen frühestens 5 Jahre vor dem ordentlichen AHV-Alter (bei Frauen = 59 Jahren) als einmalige Kapitalabfindung bezogen werden.
Meine Mutter ist mit einem Kenjaner verheiratet,sie lebt in der Schweiz er in Kenja.Sie bezieht AHV und unterstützt ihn Monatlich mit mind.200 Franken.
Haben sie Anrecht auf zusätzliche Leistungen der AHV als Ehepaar? Er hat nie in der Schweiz gelebt uns auch nicht eingezahlt.
Der Ehemann ist gemäss Ihrer Schilderung nicht in der AHV versichert und hat somit auch keinen Rentenanspruch erworben.
Wer sein Vorsorgeguthaben aus steuerlichen Gründen einer Lokalbank im Kanton Schwyz überweist, ist schlecht beraten. Massgebend ist nicht der Sitz der Bank, sondern der rechtliche Sitz von deren Vorsorgestiftung.
Korrekt. Massgebend für die Erhebung der Quellensteuer ist der Sitz der Vorsorgestiftung. Dieser muss nicht zwingend am gleichen Ort wie der der Lokalbank sein. Lassen Sie sich von der lokalen Bank mitteilen, wo der Sitz der Vorsorgestiftung ist.
Ich plane, in ca. 7 Jahren mit meiner Frau (D) nach Deutschland auszuwandern und nicht mehr zu arbeiten. Ich werde dann Mitte 50 sein und nur noch vom Vermögen und einigen Zinseinnahmen leben können . Ist es richtig, dass ich den überobligatorischen Teil der PK auszahlen lassen kann (nicht erst mit 58)? Ich könnte mich bei meiner PK noch mit einigen 100`000 CHF freiwillig einkaufen, da liesse sich in der CH noch einiges an Steuern sparen. Gibt es da eine Beschränkung zwischen freiwilliger PK Einzahlung und Kapitalauszahlung zB 5 Jahre Sperre?
Korrekt. Wenn Sie Wohnsitz in einem EU-/EFTA-Staat nehmen, können Sie sich den überobligatorischen BVG-Teil als einmalige Barabfindung auszahlen lassen. Tätigen Sie Einkäufe in die Pensionskasse, dürfen Sie innerhalb der nächsten 3 Jahre keine Barauszahlung erhalten. Ansonsten gefährden Sie die steuerliche Abzugsfähigkeit Ihres Einkaufs.
ich bin verheiratet seit 1986. Ich bin seit 04.2012 arbeitslos ausgesteuert und werde dieses Jahr 57 jährig. Meine Frau zahlt auch für mich die AHV Beiträge von Ihrem Lohn. Nach einer Berechnung der Ausgleichskasse, werde ich nach der Skala 44 eine AHV-Rente von 2370 CHF erhalten. Da meine Frau altersbedingt, 1Jahr länger arbeiten muss als ich, müsste ich 1 Jahr lang die volle AHV Rente ohne Plafonierung erhalten, ist das korrekt? Wenn ich keine Pensionskasse habe und kein Vermögen, habe ich dann auch Anspruch auf EL?
Richtig, solange Ihre Ehefrau das ordentliche AHV-Alter noch nicht erreicht hat, werden Sie Ihre eigene AHV-Altersrente erhalten. Die Plafonierung der Leistungen als Ehepaar erfolgt erst im zweiten Rentenfall. Ergänzungsleistungen werden grundsätzlich erst erbracht, wenn Sie Anspruch auf eine AHV- oder eine IV-Rente haben und gewisse Einkommens- und Vermögensgrenzen unterschreiten. Weitere Informationen zu den Ergänzungsleistungen finden Sie unter https://www.ahv-iv.ch/p/5.01.d.
Ich erhalte seit diesem Monat die AHV (2’200.-), meine Frau war immer Hausfrau, und wird erst in 5 Jahren rentenberechtigt (gem. Hochrechnung SVA Fr. 1’750). Eigentlich sollte sie sich jetzt als nicht erwerbstätig anmelden, ansonsten entsteht bei ihr für die nächsten fünf Jahre eine Beitragslücke. Frage: Wird bei Nichtanmeldung, im 2024 die gemeinsame, plafonierte Rente gekürzt, oder erhalten wir trotzdem zusammen die Maximalrente von derzeit Fr. 3’550.-?
Besten Dank für Ihre Bemühungen.
Anspruch auf maximale Leistungen als Ehepaar haben Sie nur, wenn Sie und Ihre Ehefrau keine fehlenden Beitragsjahre aufweisen. Bestehen so genannte Fehljahre, reduzieren sich die AHV-Leistungen entsprechend.
Ich war 3 Jahre in der Schweiz. Ich habe 8500Franken an BVG Beiträge gespart. Kann ich mir das auszahlen lassen bei Wegzug nach Österreich?
Bei Wohnsitznahme im Ausland können Ihr Pensionskassenguthaben grundsätzlich als einmalige Kapitalabfindung beziehen. Bei Wohnsitznahme innerhalb eine EU-/EFTA-Staates kann es aber zu Einschränkungen über die Betragshöhe kommen (in der Regel bleibt der obligatorische BVG-Teil bis zum Rentenalter gesperrt).
Ich lebe seit Dezember 1988 mit meiner Lebenspartnerin im Konkubinat in Kenia Mombasa zusammen. Wir sind beide geschieden haben je ein volljähriges Kind welche in der Schweiz mit einem Partner zusammen leben. Ich werde im Juni 76 Jahre und meine Partnerin im August 70 Jahre. Wir sind in der Schweiz seit 1988 abgemeldet und seither in Kenia registriert. Ich erhalte Sfr 1243.- Rente und meine Partnerin Sfr 843.-.Nun meine Frage: wenn jetzt heiraten wie sieht unsere Rente nachher aus.
Erfolgt die Heirat nach Erreichen des AHV-Alters fällt die Einkommensteilung bei Ehegatten (Splitting) weg. Somit werden Sie weiterhin Ihre AHV-Rente erhalten. Zusammen dürfen die beiden Renten aber die maximale Leistung an Ehepaare (150% der maximalen Einzelrente) nicht übersteigen. Ist dies der Fall, werden die beiden Rentenleistungen entsprechend gekürzt. Bei fehlenden Beitragszeiten verringert sich die entsprechende Plafonierungsgrenze.
wenn ich am 25.7.2019 65 jahre alt werde
ab wann bekomme ich die 1.ahv ausbezahlt? august?september ?
Die AHV-Rente wird zu Beginn des Folgemonats, an welchem Sie das Schlussalter erreichen, ausbezahlt. Wichtig ist aber, dass Sie die AHV-Rente beantragen müssen. Eine automatische Auszahlung findet nicht statt. Wenn Sie das Anmeldeformular rechtzeitig einreichen, werden Sie Ihre erste AHV-Rente somit im August 2019 erhalten.
Ich bin Jahrgang 1955,( Kroate) arbeite und lebe mit meiner Frau ( deutsche) in der Schweiz seit 2008, in 2 Jahren habe ich das Rentenalter erreicht.
Obwohl meine Frau nie AHV eingezahlt hat, hat sie Anspruch auf eine Rente?
Lebt der nichterwerbstätige Ehegatte in der Schweiz, ist dieser durch die Lohnbeiträge des erwerbstätigen Ehegatten bei der AHV mitversichert und hat somit auch einen eigenen Rentenanspruch erworben.
Ich werde im November 2019 pensioniert. Profitiere ich dann bereits von der Erhöhung von CHF 70 pro Monat? Falls nein, ist es möglich, die Pensionierung auf Januar 2020 zu verschieben?
Bei der Altersreform 2020 war vorgesehen, die AHV-Altersrente für Neurentner um CHF 70 zu erhöhen. Die Reform wurde aber vom dem Stimmvolk iom Jahr 2017 abgelehnt.
Ein Mann 67 Jahre bezieht die AHV Maximalrente jetzt Heiratet er eine 60 Jährige Frau, wie hoch ist die Ehepaaraltersrente, wenn die verheiratete frau die Rente 2 Jahre Vorbezieht?
Das massgebende Einkommen und die Anzahl Beitragsjahre Ihrer zukünftigen Ehefrau beeinflussen die Leistungen, welche Sie als Ehepaar von der AHV erhalten werden. Bezieht einer der beiden Ehegatten die AHV-Rente vor, wird dessen Rente lebenslang gekürzt. Sinnvollerweise lässt sich Ihre Partnerin die Altersrente von der AHV berechnen. Anschliessend können die Leistungen als Ehepaar beurteilt werden.
Mein Mann ist italienischer Staatsangehöriger und arbeitet auch in Italien (Grenzgänger in die andere Richtung). Er hat nie AHV-Beiträge in der Schweiz bezahlt. Ab 2023 wird er die italienische Regelrente bekommen. Ich muss «voraussichtlich» noch bis 2028 arbeiten. Frage 1: Bekommen ich/wir eine Einzelrente oder eine Ehepaarrente und wie wird diese berechnet? Wir sind seit 5 Jahren verheiratet und haben den Wohnsitz in der Schweiz. Frage 2: Würde sich bei einer Einbürgerung meines Mannes in der Rentenberechnung etwas ändern?
Die Nationalität Ihres Mannes hat in Ihrer Situation keinen Einfluss auf die AHV-Rente. Massgebend ist viel mehr, ob Ihr Mann in der AHV versichert ist oder nicht.
Gemäss dem Merkblatt „Die Schweiz verlassen“ (https://www.ahv-iv.ch/p/880.d) ist eine erwerbstätige Person mit Nationalität EU oder CH jenem Sozialversicherungsabkommen unterstellt, in welchem sie erwerbstätig ist. Dies auch dann, wenn die Person in einem anderen Land wohnt. Da Ihr Mann in Italien ein Erwerbseinkommen erzielt, ist er grundsätzlich diesem Vorsorgesystem unterstellt und hat somit gegenüber der AHV keinen Rentenanspruch erworben.
Somit werden Sie lediglich Ihre eigene AHV-Altersrente erhalten (und keine Leistung als Ehepaar). Die Höhe Ihrer zukünftigen Altersrente können Sie mit einer Rentenvorausberechnung (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung) in Erfahrung bringen.
Ich habe jg 1960. Im Jahr 2014 habe ich in der Ch geheiratet und meine Ch Frau ist von Spanien in die Schweiz gezogen. Am 1.7.2017 sind wir dann nach Spanien ausgewandert und ich habe mich bei der ahv abgemeldet. Meine Frau hat nie ahv bezahlt und ist nur ca 3 Jahre in der Schweiz bei mir gewohnt. Hat meine frau mit Ch pass Anspruch auf eine ahv Rente, obschon sie nie einbezahlt hat?
Bei verheirateten Personen ist der nicht erwerbstätige Ehegatte durch die AHV-Beiträge des erwerbstätigen Partners mitversichert. Somit hat Ihre Ehefrau für die 3 Jahre in der Schweiz einen eigenen Rentenanspruch erworben.
Meine Frau und ich wohnen beide in Deutschland, meine Frau hat 7 Jahre in der Schweiz gearbeitet, arbeitet aber seit 15 Jahren wieder in Deutschland und wird wohl auch dort weiterarbeiten bis zur Rente. Ich arbeite in der Schweiz und denke ich bleibe dort bis zur Rente. Wird bei uns die Berechnung zur Ehepaar Rente oder die Einzelrente angewandt.
Ihre Frau hat durch die Erwerbstätigkeit in der Schweiz einen eigenen Rentenanspruch erworben. Sobald der zweite Ehegatte die AHV-Rente bezieht, kommen bei Ihnen die Berechnungsgrundlagen als Ehepaar zum Tragen.
Ich bin Jahrgang 56 und war bis 1998 voll berufsfähig und seit 1985 verheiratet. Seit 1998 bin ich aufgrund einer Auffahrkollission 50% IV. 2004 starb meine Frau und meine IV wurde um ca. 20% gekürzt. 2009 habe ich erneut geheiratet, eine Deutsche und lebe in Deutschland und wieder wurde meine IV Rente um 20% gekürzt. Seit meinem Unfall lebe ich von den Renten und gehe keiner bezahlten Arbeit mehr nach. Derzeit (neu) 2019 bekomme ich von der IV 977 Franken.
Meine Frage: Warum bekomme ich keine Ehepaar Rente, resp. warum blieb die Rente nicht bei der Witwer Rente und wie schaut das aus mit der Altersrente, steht mir zumindest hier dann eine Ehepaarsrente zu?
Witwer erhalten nur solange eine Witwenrente der AHV, wie die Kinder minderjährig sind. Ohne minderjährige Kinder erhalten Männer keine AHV-Witwerrente.
Bei der AHV gibt es keine Ehepaarsrente mehr: seit Jahren erhält jeder Ehegatte eine Rente für sich. Da Ihre Ehefrau nie in der Schweiz gearbeitet und gelebt hat, hat sie selber keinen AHV-Rentenanspruch erworben. Somit werden Sie im Alter Ihre eigene AHV-Altersrente erhalten.
Ich als Frau habe bereits 5 Jahre AHV Rente. Mein Mann 1 Jahr AHV Rente. Wir leben getrennt und bezahlen getrennt Steuern. Was passiert mit unseren Renten bei einer Scheidung?
Nach der Scheidung fällt die Plafonierung Ihrer AHV-Altersrenten weg. Somit erhält jeder von Ihnen nach der Scheidung die gesplittete und unplafonierte AHV-Altersrente.
Ich bin 46 Jahre alt und werde voraussichtlich in 19 Jahre in die Rente gehen und arbeite seit der Lehre immer 100% und meine verheiratete Frau ist um 9 Jahre jünger und ist Hausfrau von den beiden Kleinkinder. Wie viel bekomme ich in 19 Jahre wenn meine Frau erst später in die Rente geht?
Erreicht der zweite Ehegatte das Rentenalter der AHV werden die während der Heirat erzielten Erwerbseinkommen zwischen den beiden Ehegatten aufgeteilt und die AHV-Renten neu berechnet. Die Höhe der zukünftigen AHV-Altersrente ist neben dem durchschnittlichen massgebenden Erwerbseinkommen auch von den Erziehungsgutschriften für die Kinder sowie den Anzahl Beitragsjahren abhängig. Am einfachsten bringen Sie Ihre zukünftige AHV-Rente mit einer Rentenvorausberechnung der AHV in Erfahrung (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung).
Guten Tag, ich werde demnächst ausserhalb der EU/EFTA mein Wohnsitz haben, bin somit berechtigt, dass gesamte Freizügigkeitskapital und das Guthaben von meinen zwei BVG3 Konto zu beziehen. Wenn ich jetzt alle Konto im selben Jahr beziehe, wird denn das gesamte bezogene Kapital für die Quellensteuer zusammen gerechnet oder wird jedes Konto separat Quellenbesteuert.
Die Quellensteuer wird am Sitz der Vorsorgestiftung erhoben. Wenn es sich um unterschiedliche Stiftungen (resp. verschiedene Kantone) handelt, wird eine separate Besteuerung erfolgen.
Wird die AHV- Altersrente für Ehepaare ( Ehegattenrente ) nächstes Jahr erhöht?
Ja, der Bundesrat passt die AHV- und IV-Renten per 1. Januar 2019 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung an. Die minimale Einzelrente erhöht sich um 10 Franken auf 1’185 Franken und die maximale Einzelrente um 20 Franken auf 2’370 Franken. Auch die maximalen Leistungen für Ehepaare werden erhöht. Neu liegt die Plafonierungsgrenze bei 3’555 Franken (bisher: 3’525 Franken).
Das massgebende Einkommen ist 86‘000 Franken/ Jahr für eine volle Rente. Beziehe ich nun eine IV-Rente von 50%, und erziele ein Erwerbseinkommen von 43‘000 pro Jahr, ist es dann richtig, dass die 50% der AHV-Rente der maximalen Rente entsprechen?
Am einfachsten bringen Sie Ihre zukünftige AHV-Altersrente mit einer Rentenvorausberechnung (Link: https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung) in Erfahrung.
Wäre es ein Problem, den PK-Betrag auf ein Freizügigkeitskonto in einen Kanton mit niedrigem Steuersatz zu überweisen und innerhalb von ca 1-2 Wochen den Betrag auszahlen zu lassen?
Grundsätzlich können Sie Ihr Freizügigkeitsguthaben jederzeit von einer Stiftung auf eine andere Vorsorgestiftung übertragen. Klären Sie aber bei der neuen Vorsorgestigtung ab, ob und welche Gebühren für eine kurzzeitige Kontoführung erhoben werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, auch von mir danke für die nützlichen Informationen. Ich bin 38 und vor kurzem nach achtjähriger Tätigkeit in der Schweiz dauerhaft zurück nach Deutschland gezogen. Ich habe mich nun selbständig gemacht, kann die Erfolgschancen aber noch nicht absehen, d.h. eine spätere Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung ist nicht ausgeschlossen. Ich bin nun von meiner Pensionskasse aufgefordert worden zu entscheiden, was mit meinem Vorsorgekapital geschehen soll. Ich erwäge, den obligatorischen Anteil „freiwillig“ nicht ausbezahlen zu lassen – ist das möglich, und wenn ja, wie (Konto/Versicherung)?
Bei Wohnsitznahme im Ausland sind Sie nicht gezwungen, Ihr Freizügigkeitsguthaben zu beziehen. Möchten Sie den obligatorischen Teil stehen lassen, empfiehlt es sich, diesen Teil auf ein separates Freizügigkeitsgefäss zu übertragen. Sowohl Banken wie auch einige Versicherungen bieten Freizügigkeitslösungen an. Am besten vergleichen Sie zwei oder drei verschiedenen Angebote.
Ich, Jahrgang 1953, lebe seit 30 Jahren im Ausland. Ich bekomme eine verminderte Rente von ca. 800Fr. Mein Lebenspartner (nicht CH-Bürger) wird in 2020 von unserem Wohnsitzstaat eine eigene Altersrente erhalten. Wir planen zu heiraten. Wie wird meine Rente dann aussehen?
Unter der Annahme, dass Ihr Lebenspartner nie der Schweizerischen Versicherungspflicht unterstanden hat, hat er selber keinen Anspruch erworben. Somit hat die Heirat keine Auswirkung auf Ihre Altersrente.
Die SVA verlangt für die Auszahlung der Rente meiner Frau, dass Sie ein eigenes Konto hat, oder es muss ein gemeinsames Konto sein. Ich habe mein Konto angegeben auf das meine Frau die Vollmacht hat und dies geht laut AHV nicht lauten. Ich kann das einfach nicht glauben.
Die AHV verlangt, dass die Rente auf ein persönliches Konto der leistungsberechtigten Person ausbezahlt wird. Wenn Ihre Frau lediglich die Vollmacht auf dem Konto hat, ist dies nicht ausreichend.
Ich lebe getrennt und bekomme einen AHV minimal Betrag von 882 CHF. Ist die Einzelrente bei Scheidung höher.
Dies lässt sich leider nicht so einfach beantworten. Falls Ihre gemeinsamen Renten plafoniert sind, würde die Plafonierung nach der Scheidung wegfallen und sich die AHV-Altersrente erhöhen. Falls Ihre Rente aber nicht plafoniert ist, erhöht sich Ihre Rente nicht. Erkundigen Sie sich deshalb bei Ihrer Ausgleichskasse.
Ich bin Jahrgang 1965. Leider ist meine Ehefrau im Juli verstorben. Wir haben zwei erwachsene Kinder, 27 und 29. Meine frau hat nach ihrer Lehre nicht mehr gearbeitet. Wird bei mir bei meiner Pensionierung auch eine Splitting durchgeführt für die 32 Jahren geheiratet waren?
Ja, bei Tod eines Ehepartners wird das Einkommen analog wie bei einer Scheidung gesplittet.
Wenn ich als Schweizer den Wohnsitz nach Serbien verlege, wird die Rente auch gekürzt (Standardanpassungen) und wie hoch ist der Minimalbezug?
Die Höhe Ihrer zukünftigen AHV-Altersrente ist einerseits von den Anzahl geleisteter Beitragsjahre und andererseits von Ihrem durchschnittlich erzielten Erwerbseinkommen abhängig. Mit einer Rentenvorausberechnung der AHV (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung) bringen Sie Ihre zukünftige Rente am einfachsten in Erfahrung. Die AHV-Altersrente wird unter gewissen Voraussetzungen (Nationalität CH, EU/EFTA oder eines anderen Vertragsstaates) auch im Ausland erbracht. Informationen zum Bezug aus dem Ausland finden Sie unter https://www.svazurich.ch/internet/de/home/produkte/ahv/leistungsarten/im_ausland.html.
Ich bin Jahrgang 1948 und habe immer voll einbezahlt. Meine Frau ist Jahrgang 1961 und hat nur rund 15 Jahre einbezahlt. Frage: bekommt meine Frau überhaupt eine AHV. Wenn ja, ist diese so klein, das wir als Ehepaar nachher weniger bekommen als ich alleine?
Für die Zeit, in welcher Ihre Frau bei der AHV versichert war, hat sie einen eigenen Rentenanspruch erworben. Da Ihre Frau keine vollständige Beitragsdauer (als Frau: 43 Jahre) aufweist, hat sie lediglich Anspruch auf eine Teilrente. Weist einer der beiden Ehegatten keine vollständige Beitragsdauer auf, werden die maximalen Leistungen als Ehepaar entsprechend reduziert. Mit einer Rentenvorausberechnung der AHV bringen Sie Ihre zukünftigen Leistungen als Ehepaar am einfachsten in Erfahrung (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung).
Ich bin letztes Jahr in die Türkei ausgewandert ( kein CH Bürger) 2 Monate nach Auswanderung habe ich Quellensteuerrückerstattung beantragt. leider ohne Erfolg. Grund: mein letzter Aufhelnthaltstag war 15. Nov 2017 Auszahlung PK auf mein Konto in der Türkei am 15.Nov die Steuerbehörde meinte wen ich das Geld am nächsten Tag oder paar Tage später erhalten hätte, würde ich di Quellensteuer zurückerstattet bekommen. aber die PK meint das es keine Rolle spiel da ich auswanderte an diesem Tag. Wer hat jetzt recht? Bekomme ich die Quellensteuer zurückerstattet? Wen ja wie??
Das Steueramt stützt sich auf den Standpunkt, dass Sie zum Zeitpunkt der Auszahlung noch Aufenthalt in der Schweiz hatten und folglich die Voraussetzungen für die Rückerstattung der Quellensteuer nicht erfüllt sind. Sind Sie mit dem Entscheid nicht einverstanden, müssen Sie den Steuerbescheid innerhalb der vorgegebenen Frist anfechten.
Ich bin Auslandschweizerin. Mein Mann ist zwar Schweizer, aber hat nie in der Schweiz gearbeitet. Ich bezahle die freiwillige AHV und habe keine Luecken. Welchen Betrag werden wir erhalten bei pensionierung? Ist es die Einzelrente oder Ehepaarrente? Zweitens, bekommt Mein Mann auch Rente, wenn er vor mir in den Ruhestand geht. Die freiwillige AHV wurde ja immer von seinem Einkommen her fuer mich berechnet (Er war der Arbeitnehmer im Ausland, nicht ich)?
Der Anschluss an die freiwillige AHV ist an verschiedene Bedingungen (u.a. Wohnsitz ausserhalb EU-/EFTA, minimale Versicherungsdauer in der AHV) geknüpft. Der Beitritt zur freiwilligen AHV gilt nur für den jeweiligen Antragsteller. Der Ehepartner wird somit nicht automatisch mitversichert, sondern muss selber ein Beitrittsgesuch einreichen und die Bedingungen individuell erfüllen. Unter der Annahme, dass Ihr Ehemann nicht mitversichert ist, werden Sie somit Ihre eigene AHV-Einzelrente erhalten. Weitere Informationen zur freiwilligen AHV finden Sie unter https://www.zas.admin.ch/zas/de/home/particuliers/cotiser-a-l-avs-ai-facultative.html.
Die Rente meiner Frau wird voraussichtlich nach SK15 berechnet. Meine Rente nach SK33. Wie wird die Plafonierung berechnet? Nach welchen Rentenskala? Gibt es ein Merkblatt dazu?
Bei nichtvollständigen Rentenskalen wird die Plafonierung als Ehepaar entsprechend reduziert. Vor der Plafonierung muss die massgebende Rentenskala ermittelt werden. Dabei wird die höhere Rentenskala doppelt und die tiefere Rentenskala einfach gezählt und durch 3 dividiert (= massgebende Rentenskala 27).
Ich ging vorzeitig in Rente, lebe in Asian von der PK und zahle die freiwillige AHV. (auch für meine Frau je hälftig) Nach erreichen des AHV Alters und den Bezug der AHV gehen wir zurück in die Schweiz. Muss ich für meine Frau in der CH ebenfalls freiwillige AHV bezahlen oder kann ich das gleich lassen da sie viel jünger sowieso nur das Minimum (früher ein paar Jahre selber, und sonst durch mich einbezahlt) erhalten wird…bzw. wie ist die freiwillige AHV bei Wohnsitz Schweiz geregelt? Welches Einkommen zählt?
Nach Ihrer Rückkehr in die Schweiz untersteht Ihre Frau der obligatorischen AHV. Erzielt sie kein Erwerbseinkommen hat Sie AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person zu leisten. Unter AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person finden Sie Informationen zur Berechnungsgrundlage. Unter Beitragsrechner können Sie die AHV-Beiträge simulieren.
bin mit 60 in Pension gegangen, nach der Scheidung, waren meine Söhne 5 u 7 Jahre, der jüngere hat seit der Geburt IV. ich war allein erziehend. 2012 habe ich wieder geheiratet, mein Mann hat Jahrgang 1984. das heisst, wenn ich ab 65,Rente beziehe, arbeitet mein Mann noch. ich habe keine Lücken der AHV Zahlung,habe immer gearbeitet. kann ich mehr, als die minimal Rente erhalten?
Die Höhe Ihrer zukünftigen AHV-Altersrente ist neben der Anzahl Beitragsjahre auch vom massgebenden Einkommen und den Erziehungsgutschriften abhängig. Mit einer Rentenvorausberechnung der AHV bringen Sie Ihre zukünftige Rente am einfachsten in Erfahrung (siehe Link: https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung)
Meine Frau ist Deutsche, geboren 22.02.1957 und seit November 2015 in der Schweiz. Würden wir genau gleich die Rente für Ehepaare bekommen, und können die Jahre 2011, 12 und 13, wo ich in Deutschland war, noch angerechnet werden? Wie hoch wird die Rente bei Bezugstermin Alter 65?
Da Sie keine vollständige Beitragsdauer in der AHV aufweisen, werden Sie nur eine Teilrente erhalten. Die Höhe Ihrer zukünftigen Rente bringen Sie am einfachsten mit einer Rentenvorausberechnung der AHV in Erfahrung (siehe Link: https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung).
Ich werde in 6 Jahren pensoniert und erhalte nach heutigen Stand die max. AHV Rente. Meine Frau ist 6 Jahre jünger und haben 3 Kinder gross gezogen. Meine Frau hat 100% gearbeitet bis zu den Kinder. Frage ,bekomme ich wenn ich pensonirt
Bis Ihre Frau das ordentliche AHV-Alter erreicht, werden Sie Ihre eigene AHV-Einzelrente erhalten. Anschliessend erfolgt das Einkommenssplitting und eine Neuberechnung der beiden Einzelrenten sowie eine allfälligen Plafonierung (falls die beiden Renten die maximalen Leistungen als Ehepaar übersteigen).
Ich bin 48 Jahre alt. Ich habe 5 Jahre in der Schweiz gearbeitet. Ich lebe schon in Ungarn. kann ich das bvg zurückfordern? Wenn ja, wie soll ich anfangen?
Ungarn zählt zu den EU-/EFTA-Staaten. Somit können Sie derzeit lediglich Ihren überobligatorischen BVG-Teil zur Auszahlung verlangen. Für die Formalitäten und die Auszahlung müssen Sie sich an die für Sie zuständige Pensionskasse resp. Freizügigkeitsstiftung wenden.
Ich habe etliche Jahre im Liechtenstein und in der Schweiz gearbeitet und in beiden Ländern AHV-Abzüge gehabt. Das FL-AHV-System ist quasi identisch. Gibt es mit FL ein spezielles Abkommen?
Informationen zum Abkommen zwischen der Schweiz und FL finden Sie unter https://www.ahv.li/fileadmin/user_upload/Dokumente/Online-Schalter/Beitrags-Skriptum/Beitragsskriptum-2018.pdf.
Mein Mann hat sich entschlossen, 2 Jahre früher in Pension zu gehen, jedoch noch nicht die AHV zu beziehen. Wie wir berechnen liessen, werden wir beide dann (ich bin 7 Jahre jünger und arbeite noch 50 %) die Maximalrente erhalten. Er muss wahrscheinlich für die verbleibenden 2 Jahre keine AHV einzahlen, da ich genügend einzahle (durch meinen Job). Nun überlege ich mir jedoch grad: wird aber in dem Fall die AHV Ehepaar-Rente nicht trotzdem noch gekürzt??? 🙁 .
In der Regel wirkt sich eine vorzeitige Erwerbsaufgabe nur geringfügig auf die AHV-Altersrente aus. Die Höhe der Leistungen als Ehepaar wird aber auch von Ihrem zukünftigen Einkommen beeinflusst. Mit einer Rentenvorausberechnung können Sie die Auswirkungen von der AHV simulieren lassen.
Werde im Mai 2019 65 Jahre alt und p ensioniert Habe von 1983 in die AHV eingezahlt des ergibt 35 Beitragsjahre habe aber in Östereich 10 Jahre in die dortige Pensionskassa eingezahlt. Werden diese Beitragsjahre angerechnet?
Da Sie in der Schweiz keine vollständige Beitragsdauer aufweisen (44 Jahre als Mann resp. 43 Jahre als Frau), haben Sie sich Anspruch auf eine Teilrente erworben. Für die Beitragsdauer in Österreich sollten Sie bei der dortigen Kasse Rentenansprüche erworben haben. Wenden Sie sich deshalb vor Ort an die zuständige Stelle.
Wenn ich mich mit 64 Jahren pensionieren lassen und nach Deutschland auswandern würde (und dort nicht mehr arbeite), könnte ich dann das gesamte Pensionskassenguthaben beziehen?
Beziehen Sie Ihre Altersleistungen in der Schweiz, ist der Kapitalbezug vom Reglement Ihrer Pensionskasse abhängig. Machen Sie Ihre Ansprüche erst nach Ihrer Wohnsitzverlegung abhängig, können Sie innerhalb der EU/EFTA über das gesamte Altersguthaben verfügen, wenn Sie der dortigen Versicherungspflicht nicht mehr unterstehen.
Geboren1960 verheiratet9 kinder seit 1982 hausfrau1978bis1982 ptt angestellte wieviel altersrente bekomme ich mit 64 oder 65
Die Höhe Ihrer zukünftigen Altersrente ist von verschiedenen Faktoren (u.a. Beitragsjahre, Höhe des Einkommens) abhängig. Am einfachsten bringen Sie Ihre zukünftige Rente mit einer Vorausberechnung der AHV in Erfahrung (siehe Link:https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung)
Wieviel ahv mit 65 verheiratet seit 1982 nicht gearbeitet 9kinder
Ihre zukünftige AHV-Altersrente bringen Sie am einfachsten mit einer Rentenvorausberechnung der AHV (siehe Link: https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung) in Erfahrung.
Ich beabsichtige, mich nächstes Jahr (mit 60 Jahren) frühpensionieren zu lassen und dann im gleichen Jahr (ca. zwei Monate später) nach Deutschland auszuwandern. Nun behauptet ein Anwalt aus Deutschland, dass ich das Kapital in Deutschland als Einkommen besteuern muss. Das halte ich zwar für sehr unwahrscheinlich, wollte Sie aber doch fragen, was Sie davon halten.
Verstreicht zwischen der Auszahlung Ihres Vorsorgeguthabens und der Wohnsitznahme in Deutschland lediglich eine kurze Zeitspanne, laufen Sie in der Tat Gefahr, dass der deutsche Fiskus eine Besteuerung verlangt. Ob dies rechtlich auch haltbar ist, müssen Sie mit einem Experten klären.
Meine Frau (50 Jahre) und ich werden uns scheiden lassen – sie wird für immer in ihr Heimatland nach Spanien ziehen – kann sie das von ihr beanspruchte Pensionskassengeld (meine Hälfte) auf ihr Lohnkonto überweisen lassen? Oder gibt es in Spanien auch eine Vorsorgekasse, an die das Geld übrwiesen werden muss?
Bei Wohnsitznahme innerhalb der EU/EFTA kann sich Ihre Frau vorerst lediglich den überobligatorischen Teil bar auszahlen lassen. Der obligatorische Teil verbleibt auf einer Freizügigkeitsstiftung in der Schweiz und kann in der Regel bei Erreichen des regulären Pensionierungsalters bezogen werden.
Ich jg 1971 und meine Frau jg 72 arbeiiten wir sei 1991 in de Schweiz 100% regelmässig unsere jahresabkommen brutto ist ca114000 sfr.wir planen im Jahr 2025 Schweiz verlasen? wir gehen zürück in unsere Heimat Kosovo .wie höhe ist unsere altersrente (65) ,34 jahre gearbeitet in der Schweiz. Gibts ein fix betrag oder wird das pauschal gerechnen?
Ihre zukünftige AHV-Altersrente ist u.a. von Ihrem durchschnittlichen Erwerbseinkommen und den Anzahl Beitragsjahren abhängig. Mit einer Rentenvorausberechnung der AHV (siehe Link: https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung) können Sie Ihre zukünftige Rentenansprüche in Erfahrung bringen.
Beachten Sie aber, dass Sie bei Wohnsitznahme im Ausland möglicherweise Ihren Anspruch auf eine AHV-Altersrente verlieren (wenn kein Sozialversicherungsabkommen mit der Schweiz besteht). Weitere Informationen zur Rentenzahlung ins Ausland finden Sie unter https://www.zas.admin.ch/zas/de/home/particuliers/obligation-d-informer-pour-les-rentiers/quitter-la-suisse/droit-au-paiement-d-une-rente-avs-a-l-etranger.html.
Wenn meine Frau und ich die Ehepaarrente erhalten, bekommt dann jedes von uns obendrauf die auf dem jeweiligen ausgewiesenen PK-Ausweis die PK-Rente die jeweils angespart worden ist, ober gibt es da auch eine Ehepaarpensionskassenrente für beide.
Nein, bei der Pensionskasse gibt es keine Ehepaar-Altersrente. Somit werden Sie aus den beiden Pensionskassen Ihre bisherigen Pensionskassenrenten erhalten.
Ich werde per 1.1.2019 nach Hong Kong auswandern und dort arbeiten. Zuvor war ich bereits für ca. 10 Jahre versichert. Was empfehlen Sie, wenn ich schätzungsweise 5-10 Jahre in Hong Kong verbringen werde? Wann lohnt es sich der freiwilligen Versicherung beizutreten? Wie hoch sind die Beiträge die ich leisten müsste und auf welchem Einkommen werden diese berechnet?
Nehmen Sie ausserhalb der EU/EFTA Wohnsitz können Sie sich unter gewissen Voraussetzungen (Schweizer Bürger oder Bürgerrecht EU/EFTA, mindestens 5 ununterbrochene Versicherungsjahre bei der AHV) der freiwilligen AHV anschliessen. Dadurch vermeiden Sie fehlende Beitragszeiten in der AHV. Für jedes fehlende Beitragsjahr reduziert sich Ihre AHV-Rente um ca. 2.5%. Sind Sie im Ausland erwerbstätig, werden auf Ihrem Erwerbseinkommen 9.8% AHV-Beiträge erhoben.
Meine Frau und ich leben und arbeiten seit 20 Jaren in der Schweiz und werden 2019 pensioniert. Ich werde 1800 Fr Monatsende erhalten, sie 780 Fr. Erhalten wir zusammen nur 150% dieser 2580 Fr. Rente?
Renten für Ehepaare werden grundsätzlich nur plafoniert, wenn die beiden Renten zusammen den Betrag von Fr. 3‘525 übersteigen. Bei einer unvollständigen Beitragsdauer wird der Plafonierungsbetrag jedoch entsprechend den fehlenden Beitragszeiten reduziert. In der Regel berücksichtigt die Rentenvorausberechnung der AHV aber die Plafonierung – erkundigen Sie sich deshalb bei der AHV, ob dies auch bei Ihnen so ist.
Guten Tag
Warum erhalten nicht verheiratete Paare eine Rente von CHF 4700 zusammen, wenn sie im gleichen Haushalt wohnen und wir als verh. Ehepaar erhalten nur etwas mehr als CHF 3500?
Wir haben beide die Max.-Rente.
Das ist doch eine absolute ‚Sauerei‘ (sorry für den Ausdruck).
Mit freundlichen Grüßen
Martin und Ursula Brülisauer
Hauptstr. 9
CH-8269-Fruthwilen TG
Die AHV-Plafonierung bei Ehepaaren ist immer wieder in Diskussion – eine Abschaffung ist derzeit aber nicht beschlossen.
Ich habe in den letzten Jahren so viel in die AHV einbezahlt (AHV2), dass ich mit 50 Jahren das jährliche Durchschnittseinkommen von 85000 bis zu meiner Pensionierung „versichert“ habe/hätte.
Wenn ich jetzt aufhöre zu arbeiten, bekomme ich dann im Pensionsalter die Vollrente/Maximalrente oder kommt immer die Skala 44 zur Anwendung?
Wenn ja, müsste ich mir eine „Anstellung“ suchen und dort den Minimalbetrag AHV „versichern“, um die volle Rente zu bekommen?
Geben Sie Ihre Erwerbstätigkeit vor dem ordentlichen AHV-Alter auf, bleiben Sie weiterhin als nichterwerbstätige Person beitragspflichtig. Die Beiträge werden anhand des Renteneinkommens und Vermögens bemessen. Weisen Sie eine unvollständige Beitragsdauer (44 Jahre als Mann resp. 43 Jahre als Frau) auf, wird Ihre Rente pro fehlendes Beitragsjahr um ca. 2.5% reduziert. Die Kürzung erfolgt auch, wenn Sie das maximale jährliche Einkommen aufweisen.
Ich bin pensioniert und lebe im Ausland. Ich erhalte die Maximalrente für nicht Verheiratete. Nun habe ich geheiratet, meine Frau ist noch nicht im Pensionsalter und arbeitet nicht. Habe ich durch meine Heirat nun ein Anrecht auf eine höhere monatliche AHV-Rente?
Nein, solange der zweite Ehegatte das AVH-Alter noch nicht erreicht hat, erhält der erste Ehegatte seine eigene AHV-Einzelrente. Weist Ihre Frau keine Beitragszeiten in der AHV auf, erhöhen sich Ihre AHV-Altersleistungen bei Erreichen des AHV-Alters Ihrer Frau jedoch nicht. Falls Ihre Frau aber die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllt, hat sie bei Ihrem Todesfall Anspruch auf eine Witwenrente der AHV.
Ich bin bei der Firma meines Mannes seit 2013 beschäftigt (50 Prozent). Seit 2016 kriege ich 133 CHF Rente. Wer ist berechtigt, Minimalrente 1100 CHF zu bekommen? Man spricht immer von 2 Jahren ununterbrochener Arbeitszeit.
Anspruch auf eine Minimalrente setzt voraus, dass die versicherte Person eine vollständige Beitragsdauer aufweist. Bei Männern beträgt die volle Beitragszeit 44 Jahre und bei Frauen 43 Jahre. Weisen Sie fehlende Beitragszeiten auf, wird die Renten entsprechend den Fehljahren reduziert.
Meine AHV-Rente war bis vor kurzem 2’350.-. Seit meine Frau auch pensioniert ist, erhalten wir zusammen 3’525.-. Ich erhalte aber nur 1’741.-, meine Frau dagegen 1’784.-. Warum wird der Betrag nicht genau geteilt ?
Erreicht der zweite Ehegatte das Rentenalter erfolgt das Einkommenssplitting. Dabei werden die während der Ehedauer erzielten Erwerbseinkommen zwischen den Ehegatten je hälftig aufgeteilt und die Altersrenten anhand des pro Ehegatten massgebenden Einkommens neu berechnet. Dies führt in der Regel dazu, dass sich die AHV-Altersrente des Mannes reduziert und die der Frau erhöht.
Ich werde ein Master’s Degree im Ausland machen. Kann ich mir das Pensionskassengeld auszahlen lassen um mir das Studium zu finanzieren?
Melden Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz ab, können Sie Ihr Guthaben aus der Pensionskasse beziehen. Ohne Abmeldung in der Schweiz ist ein Bezug der Pensionskassengelder nicht möglich.
Ich 18 Monaten werde ich 65 Jahre alt und meine AHV erhalten. Als Einzelperson erhalte ich die max. Rente = CHF 28200.-. Ich lebe mit meiner Partnerin seit mehr als 10 Jahren in Konkubinat. Sie wird erst im Jahre 2024 das AHV Alter erreichen. Ihre voraussichtliche Rente wird ca. CHF 20400.- sein. Zusammen hätten wir dann eine gesamt Rente von CHF 48600.-.
Da wir nun die Absicht haben zu heiraten möchten wir wissen, wie hoch dann als Ehepaar die AHV Rente sein wird?
– Rente ab dem Jahr 2020 (ich bin dann 65 Jahre und verheiratet) ?
– Rente ab dem Jahr 2024 (meine Frau ist dann ebenfalls Rentnerin) ?
Wie und wie hoch wird die Rente ausbezahlt? Meines Wisse wir die Rente an Frau und Mann separat ausbezahlt?
Bis zum Erreichen des AHV-Alters Ihrer zukünftigen Ehefrau werden Sie auch nach einer Heirat weiterhin Ihre bisherige AHV-Altersrente von CHF 28‘200 erhalten. Sobald der zweite Ehepartner das AHV-Alter erreicht, erfolgt ein Splitting der geleisteten Beiträge. Dabei werden die AHV-Altersrenten der beiden Ehegatten neu berechnet. Sowohl der Mann wie auch die Frau werden weiterhin eine eigene Rente ausbezahlt erhalten. Wenn die beiden Renten zusammen aber die maximalen Leistungen als Ehepaar (gemeinsam: Fr. 3‘525) übersteigen, werden die beiden Renten anteilsmässig plafoniert. Somit werden Sie ab dem Jahr 2024 nach einer Heirat im Maximum Fr. 42‘300 als Ehepaar erhalten.
Ich, 32 möchte ende August nach Österreich auswandern. Ich bin 2009 aus Österreich in die Schweiz gezogen und möchte jetzt wieder zurück. Kann ich die ganze Pensionskasse auszahlen oder nur ein Teil. Wie viel muss ich an Steuern zahlen?
Österreich ist ein EU-/EFTA-Staat, weshalb Sie sich lediglich den überobligatorischen Teil des Pensionskassenguthabens auszahlen lassen können. Beziehen Sie die Gelder aus dem Ausland, wird auf dem Auszahlungsbetrag eine Quellensteuer erhoben. Die Besteuerung erfolgt am Sitz der Vorsorgestiftung. Weitere Informationen zu den Steuerfolgen finden Sie unter Kapitalbezug beim Auswandern.
Ich lebe seit 1 1/2 Jahren getrennt von meiner Frau. Sie hat mich verlassen und mir dies über ihre Bank nach cirka 1/2 Jahr mitgeteilt. Ich muß ihr monatlich eine Summe von fast 600 € bezahlen. Mein Selbstbehalt beträgt 1200€ (Das ist die Summe, die mir monatlich zur Verfügung steht. MUß ich diese Zahlung auch leisten, wenn ich z.B. nach Bulgarien auswandern würde?
Massgebend für die Unterhaltspflicht gegenüber Ihre Frau ist das Trennungs-/Scheidungsurteil. Eine Wohnsitznahme im Ausland dürfte Sie aber davon nicht befreien.
Meine Frau wurde am 13.Juli 2018 64 Jahre alt und hat somit das Rentenalter erreicht. Heute am 07.08.2018 kam die erste Rente für den August 2018 Meine Frage. Hat meine Frau auch Anspruch auf Rente vom 14.07.20148 bis 31.07.2018?
Nein, Ihre Frau hat für diesen Zeitraum keinen Anspruch. Die Rente wird immer auf den ersten des nachfolgenden Geburtsmonats ausbezahlt.
Ich, 49, möchte im Juni 2019 wieder zurück nach Italien , meine Frau und meine Kinder sind schon seit 12 Jahren nach Italien ausgewandert . Meine Frage : Ich werde mich in Italien selbständig machen und möchte ein Eigenheim kaufen, kann ich mein BVG Teil (Obligatorium 2 Säule) beziehen?
Die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit im Ausland ist nicht als Barauszahlungsgrund vorgesehen. Sie können aber Ihre Wohnsitznahme im Ausland als Barauszahlungsgrund angeben. Da Sie aber Wohnsitz in einem EU-/EFTA-Staat haben, können Sie lediglich den überobligatorischen BVG-Teil beziehen. Machen Sie den Erwerb für selbstgenutztes Wohneigentum geltend, können Sie möglicherweise das gesamte Kapital beziehen. Beachten Sie jedoch, dass ab Alter 50 Einschränkungen über die Höhe für den Vorbezug für Wohneigentum bestehen.
Aufgrund einer Rentenvorberechnung erhalte ich per 1.1.2020 eine Rente von 2120 Franken. Ich beabsichtige ein Jahr weiter zu arbeiten, damit die Rente entsprechend aufzuschieben. Wie hoch wird die Rente bei Bezug per 1.1.2021 sein?
Bei einem AHV-Aufschub um 1 Jahr erhöht sich Ihre Altersrente um 5.2%. Beachten Sie aber, dass Sie den Aufschub der AHV innerhalb eines Jahres schriftlich mitteilen müssen. Ohne Aufschubserklärung erhalten Sie keinen Zuschlag.
Um die maximale AHV Einzelrente von 28’200 zu erhalten, muss ich als Mann 44 Jahre lückenlos für ein minimales Durchschnittseinkommen von 84’600 einbezahlt haben.
Wenn ich die letzten fünf Jahre (60 bis 65) nicht mehr arbeite, aber für ein Vermögen von 1’000’000, AHV Beiträge von 1’957 p.a. bezahle. Was würde für diese fünf Jahre für ein jährliches Durchschnittseinkommen angerechnet?
Für die Berechnung der AHV-Rente ist das massgebende Erwerbseinkommen und nicht der geleistete Beitrag massgebend. Bei nichterwerbstätigen Personen hat deshalb eine Umrechnung der geleisteten AHV-Beiträge in ein Erwerbseinkommen zu erfolgen. Die Beiträge werden mit 10.25% in ein Einkommen umgerechnet. Ihre AHV-Beiträge entsprechen somit einem jährlichen Einkommen von Fr. 19‘092.
MIt 26 angefangen zu arbeiten, durchschnittlicher Jahreslohn ca. 76’000 CHF. Geschieden. Danke für die Antwort. mfg Julia Anna
Die Höhe Ihrer zukünftigen AHV-Altersrente bringen sie am einfachsten mit einer Rentenvorausberechnung (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung) in Erfahrung.
Der Partner meiner Mutter kommt dieses Jahr in die Schweiz. Er wird hier nun noch bis zum Rentenalter (noch 8 Jahre) arbeiten und rund Brutto Fr. 78 000 verdienen. Wie hoch wird ca. seine AHV Rente sein?
Da der Partner Ihrer Mutter keine vollständige Beitragsdauer (= 44 Jahre) in der AHV aufweisen kann, wird er lediglich eine Teilrente aus der AHV erhalten. Diese ist neben der Anzahl Beitragsjahre auch vom massgebenden, durchschnittlichen Erwerbseinkommen abhängig. Bei einem massgebenden Einkommen von Fr. 78‘000 und einer Beitragszeit von 8 Jahren wird die Teilrente der AHV ca. Fr. 400 im Monat betragen.
Guten Tag, ich 52 möchte mich früh pensionieren lassen und nach Italien auswandern und dort nicht mehr arbeiten. Habe ich die Möglichkeit meine Pensionskasse auszahlen lassen ?
Solange Sie der gesetzlichen Versicherungspflicht unterstehen, können Sie bei Wohnsitznahme in einem EU-/EFTA-Staat lediglich den überobligatorischen Teil Ihres Pensionskassenguthabens beziehen. Der obligatorische BVG-Teil verbleibt bis zum Rentenalter auf einem Freizügigkeitsgefäss.
Ich, 59 werde nach Potugal auswandern (Non-Habitual Residentcy). Mit dem NHR Status ist man Portugal nicht steuerpflichtig (mit ein paar wenigen Ausnahmen). z.B. wenn die Freizügikeitskonten in der Schweiz versteuert werden. Das bedeudet, dass in der Schweiz die Quellensteuer zum zug kommt. Die Quellensteuer wird da erhoben, wo der Hauptsitz z.B. der Bank ist (alles ohne gewähr).
Meine Frage: Kann ich ein Freizügikeitskonto, welches jetzt z.B. im Kt. Zürich bei Bank A ist zu einer Bank B mit Sitz im Kt. Zug überweisen (Bei 3a geht das)?
Ein Transfer des Freizügigkeitsguthabens von einer Vorsorgestiftung zu einer anderen funktioniert gleich wie bei der Säule 3a. Da die Freizügigkeitsgelder bei Bezug aus dem Ausland am Stiftungssitz besteuert werden, gilt es auf einen steuergünstigen Sitz der Stiftung zu achten. Einen ersten Überblick auf die Steuerfolgen gibt Ihnen der Vergleich Quellensteuer.
Können die Jugendjahre vor 20 anstelle der Jahre vor dem ordentlichem Pensionsalter eingesetzt werden? Vorausgesetzt, dass mit dem erzielten Einkommen zwischen 16 – 20 das Durchschnittschnittseinkommen während 44 Jahren bei Pensionierung trotzdem über 85000 CHF sein wird und dadurch die Beiträge als Nichterwerbstätiger im Alter 61 – 65 eingespart werden könnten.
Gemäss Auskunft der AHV-Ausgleichskasse bleibt die Beitragspflicht bis zum ordentlichen AHV-Alter bestehen und die Jugendjahre können nur zur Schliessung von früheren Beitragslücken verwendet werden.
Bei einer Auswanderung in einen Non-EU/EFTA Staat (z.B. Thailand) vor Erreichen des Pensionsalters stellen Vorsorgestiftungen diverse Anforderungen für die eigentliche Auszahlung der Vorsorgeguthaben wie bspw.: Unterzeichneter Auszahlungsantrag, Abmeldebestätigung der Schweizer Wohngemeinde, Wohnsitznachweis im Ausland (nicht älter als 6 Monate), ID- oder Passkopie mit lesbarer Unterschrift, für ledige Personen einen aktuellen Zivilstands Nachweis. Nun meine Frage: wo sind diese Anforderungen reguliert? Gesetzlich vorgegeben? Individuell durch die jeweilige Vorsorgestiftung? Insbesondere betr. die Abmeldebestätigung durch die Schweizer Wohngemeinde erfragend und falls nicht bereits gesetzlich vorgeschrieben: welche Vorsorgestiftung verlangt die Abmeldebestätigung NICHT zwingend?
Ohne Nachweis, dass Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz aufgegeben haben, erfüllen Sie den Tatbestand für einen vorzeitigen Bezug Ihrer Vorsorgeleistungen aus dem Ausland nicht. Somit dürfte Ihnen keine Vorsorgeeinrichtung ohne die Abmeldebestätigung die Gelder bar auszahlen.
Mein Ehemann Schweizer ( geschieden von einer Schweizerin) bekommt übernächstes Jahr seine AHV-Rente, wir wohnen in Deutschland, er arbeitet weiterhin bis zur Rente in der Schweiz. Habe ich als seine 2. Ehefrau seit 7 Jahren mit ihm verheiratet ( nie in der Schweiz gelebt oder gearbeitet) Anspruch auf eine eigene AHV-Rente wenn ich die doppelte Staatsbürgerschaft Deutschland-Schweiz besitze??
Gemäss Ihren Schilderungen waren Sie nie in der Schweiz AHV-versichert und haben somit auch keinen eigenen Anspruch auf eine AHV-Altersrente erworben. Bei Ableben Ihres Mannes haben Sie aber möglicherweise Anspruch auf eine Witwenrente. Die Bedingungen, um eine Hinterbliebenenrente zu erhalten, finden Sie unter Voraussetzungen für AHV-Witwenrente.
Mir stehen von meinem EX Mann noch BVG Gelder zur Verfügung. EX Mann war Grenzgänger und inzwischen pensioniert. Ich leben mit meinem 2. Ehemann seit 2005 in der Schweiz und bin noch Versicherungspflichtig. Kann meine EX Mann die mir zustehenden BVG Gelder auszahlen lassen und an mich direkt überweisen? Wenn ja – wer ist Einkommensteuerpflichtig – mein EX Mann in Deutschland oder ich in der Schweiz?
Bei Scheidungen wird das zugesprochene Pensionskassenguthaben in der Regel direkt von der bisherigen Pensionskasse an die Pensionskasse der begünstigten Person überwiesen. Falls Sie keinen Pensionskassenanschluss haben, wird das Guthaben auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen und verbleibt bis zum Erreichen des frühestmöglichen Bezugszeitpunktes (bei Frauen: Alter 59) auf dem Konto. Wenn die Gelder im Rahmen der beruflichen Vorsorge verschoben werden, müssen Sie die Gelder beim späteren Bezug versteuern.
Hallo, ich (56) bin Ende April 2016 in mein Heimatland Spanien ausgewandert, ich habe bereits den überobligatorischen Teil bezogen und den restlichen Betrag der PK an ein FZK überwiesen.
Wann kann ich den restlichen Betrag beziehen? Wie muss ich vorgehen um den Restlichen Betrag ausbezahlt zu bekommen?
Mit Wohnsitz in einem EU-/EFTA-Staat können Sie über den obligatorischen Teil des Pensionskassenguthabens erst verfügen, wenn Sie dort nicht mehr der obligatorischen Vorsorge unterstellt sind. Sobald Sie nicht mehr der Versicherungspflicht unterstehen, können Sie den BVG-obligatorischen Teil beziehen. In der Regel haben die Freizügigkeitsstiftungen entsprechende Auszahlungsformulare. Wenden Sie sich deshalb für die genauen Formalitäten an Ihre Vorsorgeeinrichtung.
Meine Partnerin und ich wollen uns in Deutschland niederlassen und eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen. Können wir die gesamten Einlagen aus der BVG mitnehmen (keine Sozialversicherungspflicht für Selbstständige) oder können wir nur über den überobligatorischen Teil der BVG verfügen?
Falls Sie aufgrund Ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit in Deutschland nicht der staatlichen Rentenversicherung unterstellt sind, können Sie über das gesamte BVG-Guthaben (inkl. obligatorischer Teil) verfügen. Da nicht alle selbständig Erwerbenden von der Sozialversicherungspflicht befreit sind, müssen Sie die Versicherungspflicht durch die Verbindungsstelle Sicherheitsfonds BVG in Bern abklären und bestätigen lassen. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.verbindungsstelle.ch/xml_3/internet/de/application/d3/f14.cfm).
Mein Mann erreicht 2020 das AHV-Alter und lässt sich dann auch pensionieren. Muss ich (60) dann noch für die fehlhenden Jahre bis 64 AHV-Beiträge zahlen?
Ja, Sie bleiben bis zum Erreichen Ihres ordentlichen AHV-Alters beitragspflichtig. Wenn Sie kein Erwerbseinkommen erzielen, werden die AHV-Beiträge anhand der fixen Renteneinkommen und des Vermögens erhoben. Weitere Informationen finden Sie unter AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person.
Ich bin geschieden und ab 1.11.18 bekomme ich die maxiamle AHV Rente. Ich möchte wieder heiraten, meine Partnerin ist 45 Jahre und hat nie in der CH gearbeitet, sie wohnt momentan in Asien. Frage:
A) hat dies Auswirkngen für meine AHV Rente.
B) bekommt meine zhukünftige Frau eine Wittwenrente
Ehefrauen haben Anspruch auf eine Witwenrente, wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung ein Kind haben oder wenn sie das 45. Altersjahr zurückgelegt hat und mindestens 5 Jahre verheiratet war. Zudem muss die Ehe in der Schweiz angemeldet und anerkannt sein. Da Ihre zukünftige Ehefrau nicht in der Schweiz wohnhaft ist und nicht der Schweizerischen Versicherungspflicht unterstanden hat, hat sie selber keinen Anspruch erworben. Somit hat die Heirat keine Auswirkung auf Ihre Altersrente.
Ich wohne und arbeite in der Schweiz. Meine Frau wohnt in Deutschland. Bekomme ich eine Einzel- oder Ehepaarrente?
Freundliche Grüsse
Wenn Ihre Frau nie in der Schweiz wohnhaft war, hat sie auch keinen eigenen AHV-Anspruch erworben. Somit werden Sie lediglich Ihre eigene AHV-Altersrente erhalten.
Mein Mann bekommt die Ahv Rente zwei Jahre vor mir ,bekommen wir gleichzeitig die Rente ,oder bekommt mein Mann zwei jahre eine Einzelrente ?
Bis Sie Ihr AHV-Alter erreichen, wird Ihr Ehemann eine Einzelrente erhalten.
Guten Tag, ich möchte mit 64 in den Ruhestand treten und auswandern. Kann ich das Freizügigkeitskonto bis zum 70 Altersjahr weiterführen? Ich beabsichtige mich in den Philippinen oder Portugal niederzulassen, ist es richtig, dass diese Länder keine Steuern auf ausländische Renten, Kapitalerträge und Kapitalbezüge aus der 2/3 Säule erheben? Ist es möglich, die Quellsteuer die bei der Auszahlung des Pensionskassenguthaben erhoben werden, bei Wohnsitz Philippinen/Portugal zurückzufordern? Falls man die Quellsteuer zurückfordern kann ist der Kantons-Sitz der Freizügigkeit-Stiftung unwichtig?
Der Bezug von Freizügigkeitskonten kann um bis zu 5 Jahre über das ordentliche AHV-Alter hinaus aufgeschoben werden. Beziehen Sie Ihre Freizügigkeitsgelder aus dem Ausland, wird in der Schweiz eine Quellensteuer erhoben. Diese kann, falls mit Ihrem neuen Wohnsitzstaat ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht und Sie die benötigten Unterlagen einreichen können, zurückgefordert werden. Erhalten Sie die Quellensteuer zurück, ist die Sitz der Freizügigkeitsstiftung unwichtig. Ob und wie der Bezug Ihrer Vorsorgegelder im Ausland besteuert wird, wollen Sie mit der zuständigen Behörde vor Ort abklären.
Nach 7 Jahren in der Schweiz werde ich nach AUT zurückkehren. Ich möchten anlässlich dessen auch meine 2 (überobliogatorisch) und 3. Säule – Gelder auszahlen lassen und diese mitnehmen. Ich habe gelesen, dass diese dann aber in Österreich versteuert werden. Wie kann ich dies verhindern?
Beziehen Sie Ihre Vorsorgegelder nach dem Wegzug aus der Schweiz, unterliegt deren Auszahlung den allfälligen Steuerfolgen in Ihrem neuen Wohnsitzstaat. Um eine Besteuerung im Ausland vermeiden zu können, müssten Sie Ihre Vorsorgegelder noch mit Wohnsitz Schweiz beziehen. Dies ist bis auf wenige Ausnahmen (Bezug für Wohneigentum, Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit) aber erst ab Erreichen des pensionierungsfähigen Alters möglich.
Guten Tag ich möchte die Schweiz ende Jahr mit den Kindern verlassen mein Mann bleibt noch hier, kann ich trotzdem meine Pensionskasse auszahlen lassen?
Möchten Sie die Gelder aufgrund der Wohnsitzverlegung beziehen, benötigen Sie den entsprechenden Nachweis der Wohnsitznahme im Ausland. Zudem muss der Ehegatte in der Regel amtlich beglaubigt der Barauszahlung zustimmen.
Wieviel muss man mindestens einzahlen im jahr für eine Maximale AHV-Ehepaarsrente?
Um Anspruch auf maximale Leistungen zu erhalten müssen Sie eine vollständige Beitragszeit (Mann: 44 Jahre / Frau: 43 Jahre) aufweisen. Um als alleinstehende Person maximale Leistungen zu erhalten, wird zudem ein durchschnittliches, massgebendes Einkommen von Fr. 84‘600 im Jahr benötigt. Als Ehepaar sollten Sie bereits ab einem gesplitteten, jährlichen Einkommen von ca. Fr. 42‘000 pro Person Anspruch auf maximale Leistungen haben.
Ich, Jahrgang 57, habe bis 2002 in der Schweiz AHV Beiträge bezahlt. Dann bin ich nach Italien ausgewandert und habe von 2003 bis 2017 in Italien INPS (ital. AHV)-Beiträge bezahlt. Ab 2017 habe ich wieder in der Schweiz gearbeitet und werde das auch weiterhin tun und habe dort AHV-Beiträge bezahlt. Wie wird nun meine AHV insgesamt berechnet?
Während der Versicherungszeit in der Schweiz haben Sie Anspruch auf eine AHV-Altersrente erworben. Da Sie aufgrund Ihrer Versicherungszeit im Ausland bei der AHV fehlende Beitragsjahre aufweisen, werden Sie eine Teilrente erhalten. Ihre zukünftigen Rentenansprüche können Sie mit einer Rentenvorausberechnung (siehe: https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung) in Erfahrung bringen.
Ich bin mit einer Österreicherin verheiratet, welche nie in der Schweiz beschäftigt/angestellt war. Wie hoch wird meine/unsere AHV-Rente sein? Ich nehme an, „wir“ beziehen dann lediglich eine Einzelrente.
Falls Ihre Frau ebenfalls in der Schweiz Wohnsitz hat, ist sie durch Ihre AHV-Beiträge gedeckt. Somit würden Sie zwei Einzelrenten erhalten. Mit einem Antrag auf die Rentenvorausberechnung können Sie Ihre zukünftige AHV-Rente in Erfahrung bringen (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung).
Kann ich 2. Säule in Rente beziehen wenn ich mit 63 aufhöre zu arbeiten. Selbstverständlich ein berkürzte Geldsumme.
Wenn Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind, können Sie sich in der Regel ab Alter 60 vorzeitig pensionieren lassen und Ihre Altersleistungen in Rentenform beziehen. Befindet sich Ihr Altersguthaben auf einem Freizügigkeitskonto ist jedoch lediglich eine einmalige Kapitalabfindung möglich.
Mein Mann Geboren Januar 1960 hat ab 1978 in die AHV einbezahlt. Er möchte im Dezember 2024 aufhören zu arbeiten. Muss er für Januar 2025 noch AHV bezahlen? Wenn er ein Jahr früher aufhören möchte, ist er dann auch noch AHV pflichtig, obwohl er die vollen Beitragsjahre erreicht hat?
Die AHV-Beitragspflicht endet erst mit dem Erreichen des ordentlichen AHV-Alters. Somit hat Ihr Mann für Januar 2025 noch AHV-Beiträge zu leisten.
Bei meiner kürzlich gestellten Anfrage blieben noch Unklarheiten. Deshalb die Frage noch einmal anders formuliert.
Wenn ich ca. 10 Jahre in die AHV mit einem durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommen von 160.000 CHF einzahle, habe ich dann Anspruch auf die AHV Mindestrente von 1.175 CHF monatlich?
Die Höhe der AHV-Rente ist vom massgebenden durchschnittlichen Erwerbseinkommen und der Anzahl Beitragsjahre abhängig. Weisen Sie eine vollständige Beitragsdauer (bei Männern 44 Versicherungsjahre) auf, haben Sie Anspruch auf eine Vollrente. Die Vollrente liegt in Abhängigkeit des während der Beitragsdauer erzielten durchschnittlichen Erwerbseinkommens zwischen Fr. 1‘175 (= minimale Vollrente) und Fr. 2‘350 (= maximale Vollrente). Aufgrund Ihres Erwerbseinkommens hätten Sie grundsätzlich Anspruch auf maximale AHV-Altersleistungen (= Fr. 2‘350). Da Sie die für eine Vollrente benötigten 44 Beitragsjahre nicht aufweisen können, werden Sie eine entsprechende Teilrente erhalten. Als Faustregel bei Teilrenten gilt, dass jedes fehlende Beitragsjahr zu einer Kürzung Ihres ‚regulären‘ Rentenanspruchs von 2.25% führt. Weisen Sie lediglich 10 Beitragsjahre auf, wird sich Ihre AHV-Altersrente bei Anspruch auf eine maximale Teilrente auf schätzungsweise Fr. 550 im Monat belaufen.
ich plane mit meiner Familie von Deutschland in die Schweiz überzusiedeln. Zurzeit führe ich Bewerbungsgespräche mit zwei Unternehmen. Ich bin im Moment 56 Jahre alt und habe noch ca. 10 Jahre bis zu meiner Pensionierung zu arbeiten.
Habe ich, wenn ich bis zu meiner Pensionierung in der Schweiz arbeite Anspruch auf die volle Mindestrente der AHV? In den Bewerbungsgesprächen wurde bisher ein Jahressalär von ca. 160.000 CHF vorverhandelt.
Nein, Sie werden keine volle maximale AHV-Rente erhalten. Ihr Einkommen reicht zwar für maximale Leistungen mehr als aus, da Sie aber nicht immer bei der AHV versichert waren und folglich fehlende Beitragszeiten aufweisen, erhalten Sie lediglich eine reduzierte AHV-Altersrente (resp. eine Teilrente). Als Faustregel wird Ihre Rente pro fehlendes Beitragsjahr um ca. 2.25% tiefer ausfallen.
Wir leben seit 14 Jahren im Konkubinat (gleiche Adresse). Ich Jahrgang 46 verwitwet, erhalte Vollrente, meine Partnerin Jahrgang 56, geschieden, Ex-Mann erhält Vollrente. Wir möchten dieses Jahr heiraten.
Erhalten wir nach Heirat eine gesplittete Vollrente? Erhält dann meine Frau bei meinem Ableben eine Witwenrente? Besten Dank!
Falls Ihre zukünftige Frau die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllt, würde sie bei Ihrem Ableben eine Witwenrente erhalten. Evtl. hat Ihre Lebenspartnerin aber auch Anspruch auf eine Witwenrente vom Ex-Mann. Bitte beachten Sie aber, dass die AHV entweder die eigene AHV-Altersrente oder die AHV-Witwenrente ausrichtet (wobei die höhere der beiden Renten ausbezahlt wird).
Die Höhe der zukünftigen Altersrente nach der Heirat ist auch vom massgebenden Einkommen Ihrer zukünftigen Frau abhängig. Sinnvollerweise lassen Sie sich die zukünftige AHV-Altersrente Ihrer Lebenspartnerin mit einer Rentenvorausberechnung simulieren.
Meine Frau (44) und ich (49) planen auszuwandern. Das Ziel ist ein Anwesen kaufen an der Nordsee Deutschland. Ich würde gerne dafür ein Teil des PK Geldes beziehen, da kein Eigenkapital vorhanden. Geht dies überhaupt? Das Anwesen bietet uns dann auch die Möglichkeit, zur Vermietung, Ferien anzubieten, damit wir auch gut weiter leben/existieren können. Auch planen wir zusätzlich auch Kurse anzubieten, als zusätzliches Standbein. Bis in welches Alter kann ich das Geld beziehen oder kann ich ich unseren Traum gleich begraben?
Nehmen Sie Wohnsitz innerhalb der EU-/EFTA können Sie beim Wegzug aus der Schweiz den überobligatorischen Teil Ihres Altersguthabens beziehen. Auch ein Bezug für Wohneigentum im Ausland ist möglich. Es muss sich dabei aber um eine selbstgenutztes Wohneigentum handeln.
Frage 1: Wird die AHV Rente auch bezahlt, wenn man im Ausland lebt?
Frage 2: Wird die AHV Rente auch bezahlt, wenn man im Ausland lebt und man sich in der Schweiz abgemeldet hat?
Unter gewissen Voraussetzungen wird die AHV-Altersrente auch ins Ausland ausbezahlt. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.zas.admin.ch/zas/de/home/particuliers/obligation-d-informer-pour-les-rentiers/quitter-la-suisse/droit-au-paiement-d-une-rente-avs-a-l-etranger.html.
Mein Partner bekommt die minimale AHV – Rente bei 20 Beitragsjahren. Ich bekomme bei 44 Beitragsjahren als Witwe, 24‘228.— AHV Rente im Jahr. Bekämen wir wenn wir heiraten die
minimale Ehepaarrente?
Ihr Partner weist keine vollständige Versicherungsdauer in der AHV auf. Die fehlenden Beitragsjahre können mit einer Heirat nicht geschlossen werden und werden bei der Ehepaarrente anteilsmässig mitberücksichtigt.
Ich erhalte voraussichtlich eine volle AHV Rente von CHF 28’200. Wird mir dieser Betrag voll ausbezahlt oder werden davon noch Abzüge gemacht?
Auf der AHV-Rente werden keine Abzüge erhoben. Sie erhalten somit den vollen Betrag ausbezahlt. Die Altersrente muss aber als Einkommen versteuert werden.
Meine Ehefrau (31 Jahre alt) ist Ausländerin und wird nächstes Jahr zu mir in die Schweiz ziehen. Kann man die Beiträge für sie als Zuwanderer rückwirkend für die abwesenden Jahren and die AHV einzahlen, um eine verminderte Rente im Alter zu entgehen? Oder gibt es da eine spezielle Lösung?
Unter gewissen Voraussetzungen (u.a. Wohnsitz) können die letzten 5 Beitragsjahre nachbezahlt werden. Weiter zurückliegende Lücken können nicht mehr nachbezahlt werden. Wenden Sie sich an Ihre AHV-Ausgleichskasse.
Ich lebe in der Niederland (Amsterdam) und werde voraussichtlich auch in der Niederlande verbleiben. Meine Frage richtet sich um die Auszahlung und in Verbindung mit den hohen Steuern (48%) in den Niederlanden.
a) Muss/kann ich meine Pensionskasse die bei Swisslife auf einem Freizuegigkeitskonto liegt auszahlen lassen ?
b) kann ich in der Schweiz ein Konto eroeffnen (Pension ca. 200’000 SFR) und als Kapital einlegen, und dies nach und nach bzw. ueber 15 Jahre beziehen.
Wenn Sie Wohnsitz im Ausland haben, müssen Sie ihr Freizügigkeitskonto noch nicht zwingend beziehen. Grundsätzlich können Sie die Freizügigkeitsgelder nur als einmalige Kapitalabfindung beziehen. Aus Altersgründen ist ein Bezug zwischen Alter 60 und 70 (Männer) möglich.
Nach dem Bezug können Sie die Gelder grundsätzlich weiterhin in der Schweiz auf einer Bank belassen und über die Jahre verzehren. Der Vermögensübergang (aus der Freizügigkeit auf Ihr normales Konto) müssen Sie grundsätzlich dem dortigen Fiskus mitteilen. Die Höhe der allfälligen Steuer wollen Sie bitte direkt mit dem dortigen Steueramt abklären.
Werden Beiträge an ausländische Rentenkassen in irgendeiner Form bei der AHV verrechnet?
Nein, in der Regel sollten Sie durch Ihre Beiträge bei den ausländischen Rentenkassen einen entsprechenden Anspruch auf eine (Teil-)Rente erworben haben.
Ich habe 18 Jahre in der Schweiz gearbeitet wievielte Rente steht mir zu ?
Während Ihrer Erwerbstätigkeit in der Schweiz haben Sie sich für diese Zeit einen Rentenanspruch erworben. Da Sie aber keine vollständige Beitragszeid aufweisen (44 Jahre als Mann, 43 Jahre als Frau) werden Sie eine Teilrente erhalten. Die Höhe der Rente ist neben der Anzahl Beitragsjahre auch vom massgebenden, durchschnittlichen Erwerbseinkommen abhängig. Mit dem Rentenschätzer der AHV (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Online-Rentensch%C3%A4tzung-ESCAL) können Sie Ihre Rente annähren. Mit einer Rentenvorausberechnung (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung) können Sie ihre zukünftige Rente von der AHV simulieren lassen.
Meine Frau ist viel jünger als ich. Wir sind 17 Jahre verheiratet und haben eine Tochter. İch werde ab 31. Januar 2023 pensionieren.
Meine Frau ist im 1980 geboren und sie wird bei meiner Pensionierung erst 43 Jahre alt sein. Sie hat in der Schweiz nie gearbeitet. Werde ich nun eine Ehepaarrente erhalten?
Nein. Bis zum Erreichen des AHV-Alters Ihrer Frau werden Sie Ihre eigene AHV-Altersrente erhalten. Falls Ihre Frau in der Schweiz lebt, hat sie gegenüber der AHV ebenfalls Ansprüche erworben. Ob Sie ab Erreichen des AHV-Alters Ihrer Frau maximale Leistungen als Ehepaar ist neben der Beitragsdauer auch vom massgebenden durchschnittlichen Einkommen abhängig.
Mein Mann ist in der CH seit 2004. Vorher hat er in Deutschland gearbeitet. In 2025 wird er pensioniert. Wir sind seit 2012 verheiratet. Die Rentenvorausberechnung zeigt, dass er eine Rente von ca 1000.- Fr erhalten wird (fehlenden Beitragsjahren). Ich werde im 2026 die Rente beziehen.1) Wenn wir dass Recht auf die Max Rente hätten, was für einen Betrag würde ich erhalten? 2) Wir sind nicht sicher ob er ev eine ganz kleine Rente (200 EUR ev.) von Deutschland bekommt (sehr unsicher), wie viel wäre dann in diesem Fall meine Rente?
Da Ihr Ehemann fehlende Beitragszeiten aufweist, werden Sie auch nach Ihrer ordentlichen Pensionierung nicht Anspruch auf eine volle AHV-Rente haben. Am einfachsten bringen Sie Ihre zukünftige AHV-Altersrente mit einer Rentenvorausberechnung in Erfahrung (siehe Link: https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung).
Mein Mann ist in der CH seit 2004. Vorher hat er in Deutschland gearbeitet. In 2025 wird er pensioniert. Wir sind seit 2012 verheiratet. Die Rentenvorausberechnung zeigt, dass er eine Rente von ca 1000.- Fr erhalten wird (fehlenden Beitragsjahren). Ich werde im 2026 die Rente beziehen.1) Wenn wir dass Recht auf die Max Rente hätten, was für einen Betrag würde ich erhalten? 2) Wir sind nicht sicher ob er ev eine ganz kleine Rente (200 EUR ev.) von Deutschland bekommt (sehr unsicher), wie viel wäre dann in diesem Fall meine Rente?
Da Ihr Ehemann fehlende Beitragszeiten aufweist, werden Sie auch nach Ihrer ordentlichen Pensionierung nicht Anspruch auf eine volle AHV-Rente haben. Am einfachsten bringen Sie Ihre zukünftige AHV-Altersrente mit einer Rentenvorausberechnung in Erfahrung (siehe Link: https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung).
Ich bin 30 Jahre alt und möchte per 2019 nach Australien ziehen und mich somit aus der Schweiz abmelden. Als Doppelte-Staatsbürgern (EU) ist dies mit dem Visum kein Problem. Ich würde mir jedoch gerne meine PK auszahlen lassen. Ist dies überhaupt möglich?
Da Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz aufgeben, können Sie die Auszahlung Ihrer Pensionskassengelder verlangen. Auf der BVG-Kapitalauszahlung wird in der Schweiz eine Quellensteuer erhoben. Unter der Übersicht Quellensteuer finden Sie weitere Informationen und eine Aufstellung über die Höhe der Steuer vor.
Ich bin Jahrgang 1957 und arbeite nicht mehr. Meine Frau ist Jahrgang 1962, Schweizerin, und hat nie in der Schweiz gearbeitet. Wir sind seit 1994 verheiratet und haben keine Kinder. Wir wohnen zur Zeit im Ausland. lch habe AHV Beiträge einbezahlt von 1975 bis 2017. Mein durchschnittliches Jahreseinkommen während dieser Zeit war CHF 130,000. Wir wollen beide unsere AHV Renten vorbeziehen d.H. mit 63 und 62. Wir gehen in die Schweiz zurück in 2020. Ich möchte meine AHV vorzeitig mit 63 in 2020 beziehen und weitere 4 Jahren einzahlen bis meine Frau 62 wird.
Erste Frage
Ungefähr wieviel AHV Rente würde ich bekommen in 2020?
Zweite Frage
Ungefähr wieviel Ehepaarsente würden wir zusammen bekommen im Jahr 2024, wenn meine Frau 62 wird?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Am einfachsten bringen Sie Ihre AHV-Altersrente mit einer Rentenvorausberechnung (siehe Link: https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung) in Erfahrung.
Ich würde gerne mit 58 oder spätestens mit 60 Jahren nach Egypt auswandern ikann ich dann mein PK geld mitnehmen? Wieviel Rente kann ich ca erwarten wenn ich das Rentenalter von 64 erreicht habe so monatlich?
Verlassen Sie die Schweiz bevor Sie das frühstmögliche Pensionierungsalter erreichen, können Sie Ihr Pensionskassenguthabe als einmalige Kapitalabfindung beziehen und werden dann aber keine lebenslange Rente erhalten. Haben Sie das frühstmögliche Rentenalter erreicht, können Sie in Ihrer Pensionskasse Ihre Altersleistungen abrufen. Ob Sie auch einen (teilweisen) Kapitalbezug bei Al