Die Alters- und Hinterlassenenversicherung in der Schweiz - das ist wichtig!

AHV - Ordentlich, Vorbezug oder Aufschub?

AHV-Rente: eine wichtige Einkommensquelle

Für viele Pensionierte ist die AHV, zusammen mit der Pensionskassenrente, die wichtigste Einnahmequelle. Das ursprüngliche Ziel der AHV war die Sicherung der Existenz, was heute jedoch nicht mehr in jedem Fall gewährleistet ist. In Härtefällen können Ergänzungsleistungen bei der AHV beantragt werden.


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«Erfahren Sie mehr zur AHV an einem kostenlosen Pensionierungsseminar der VermögensPartner AG. Höhe der AHV, Nichterwerbstätigenbeiträge bei einer Frühpensionierung, Vorbezug und Aufschub der AHV werden im Seminar genauer erläutert.»

Michael Schuster, VermögensPartner AG

Michael Schuster

Themenübersicht AHV

Altersrente der AHV

Wer in der Schweiz wohnt oder arbeitet ist obligatorisch in der AHV / IV versichert. Die AHV ist solidarisch aufgebaut: Junge zahlen für Alte, Gutverdienende zahlen für Schlechtverdienende und Gesunde für Invalide. Die AHV wird mit dem sogenannten Umlageverfahren finanziert. Das heisst: Eingenommene Beträge werden zur Finanzierung der laufenden Renten verwendet.

Im Zusammenhang mit der Pensionierung sind in Bezug auf die AHV folgende Fragen relevant:

  • Wie hoch wird die AHV-Rente ausfallen?
  • Sind Fehljahre vorhanden?
  • Macht ein AHV-Vorbezug Sinn?
  • Macht ein AHV-Aufschub Sinn?
  • Wie hoch ist die Beitragspflicht bei einer Frühpensionierung ?
  • Welche Optimierungsmöglichkeiten bestehen?

Auch bei der AHV gibt es im Zusammenhang mit der Pensionierungsplanung verschiedene Optimierungsmöglichkeiten. Wichtig ist, die Massnahmen auf das restliche Vermögen, beziehungsweise die restlichen Einkommensquellen, abzustimmen.

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Fragen und Antworten

  1. Mein Vater Jahrgang 1959 hat von 1990 – 2010 als Koch jeweils die Sommer- und Wintersaison in der Schweiz gearbeitet. Jetzt steht er kurz vor dem Rentenalter und lebt wieder in Deutschland. Wo und wann muss er sich wohin wenden um seine AHV Rente zu beantragen?

    1. Für Ihren Vater ist die Zentrale Ausgleichsstelle in Genf zuständig. Weitere Informationen zum Antrag finden Sie hier.

  2. Ich wohne in Deutschland und arbeite sei 25 Jahren als Grenzgänger in der Schweiz. Meine Frau hat ausschliesslich in Deutschland gearbeitet. Spielt das Einkommen meiner Frau und die Anzahl meiner Kinder bei der Berechnung der voraussichtlichen Rente eine Rolle?

    1. Als Grenzgänger bezahlen Sie grundsätzlich AHV Beiträge und haben demnach Anspruch auf eine Rente aus der AHV. Da Ihre Frau nie einen Anspruch gegenüber der AHV begründet hat, dürfte sie keinen Anspruch auf eine AHV Rente haben. Das bedeutet, dass unserer Meinung nach das Einkommen Ihrer Frau für Ihre Rente keine Rolle spielt. Für Ihre Kinder haben Sie Anspruch auf Erziehungsgutschriften, die sich positiv auf Ihr durchschnittliches Einkommen auswirken dürften. Sie selbst erhalten eine Einzelrente ausbezahlt. Beachten Sie, dass wir keine offizielle Stelle der AHV sind, sondern ein privates Beratungsunternehmen. Für eine verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Ausgleichskasse oder bestellen Sie eine Rentenvorausberechnung. Das nötige Formular dafür finden Sie hier.

  3. Und wie sieht es aus, wenn ich in der Zwischenzeit wieder geheiratet habe? Erlischt damit der Anspruch auf diesen Verwitwetenzuschlag von 20% auf meine AHV-Rente, weil ich durch meine erneute Heirat, jetzt nicht mehr als verwitwet gelte?

  4. Ich werde Ende 2023 pensioniert. Meine erste Frau ist leider schon länger verstorben. Nun teile man mir Seitens AHV mit, dass meine Rente wegen meiner Frau noch gesplittet werde. Wie kann es sein, dass ich – nachdem ich so viele Jahre für 4 Personen gearbeitet habe – (wir haben 2 Kinder) bei meiner Pensionierung auch noch bestraft werde mit einer Rentenkürzung, weil die AHV ein Splitting macht für meine seit über 11 Jahren verstorbenen Frau?! Man bekommt ja so schon viel zu wenig, um damit in der Schweiz einigermassen anständig Leben zu können. Was haben wir für komische Gesetze, wo man die verstorbenen Menschen besser stellt als die lebenden? Anscheinend ist man in der Schweiz nur solange ein guter Bürger, wie man arbeitet und Steuern zahlt. Ich finde so etwas einfach nur beschämend und unserem Land unwürdig.

    1. Es ist leider effektiv so, dass das Splitting im Todesfall erfolgt sobald die verwitwete Person Anspruch auf eine Altersrente hat (siehe auch dieser Link). Wichtig zu erwähnen ist aber der Umstand, dass Sie aufgrund der Verwitwung einen Anspruch auf einen Verwitwetenzuschlag von 20% auf Ihre Rente haben. Das sollte Ihnen die AHV aber bereits mitgeteilt haben.
      Beachten Sie, dass wir keine offizielle Stelle der AHV sind sondern ein privates Beratungsunternehmen. Allenfalls sollten Sie Ihre Ausführungen zusätzlich der verantwortlichen Ausgleichskasse zukommen lassen.

  5. Ich habe von 1990 bis 2023 in der Schweiz gearbeitet bin dann wieder nach Deutschland gezogen. An wen kann ich mich wenden um zu erfahren wie viel AHV Renten Anspruch ich einmal haben werde und wie kann ich diese beantragen?

    1. Für Sie zuständig ist die Zentrale Ausgleichskasse in Gelf. Sie finden alle notwendigen Informationen um eine Rentenvorausberechnung zu bestellen (inkl. Kontakte) auf dieser Seite.

  6. Ich, geboren im Februar 1960, zahle seit meinem 18. Lebensjahr AHV. Ich möchte mich nun Ende März 2024, mit 64 Jahren und 1 Monat ponsionieren lassen. Muss ich mit einer Rentenkürzung rechnen? Meine Frau wird im September 2023 ordentlich pensioniert und hat immer gearbeitet.

    1. Gemäss Ihren Angaben werden Sie das ordentliche Pensionierungsalter im 2025 erreichen. Daher bleiben Sie sowohl für das Jahr 2024 als auch für das Jahr 2025 (pro Rata bis zum Geburtstag) AHV-beitragspflichtig. Sofern Sie die Beitragspflicht mit der Erwerbstätigkeit bis März 2024 nicht erfüllt haben, müssten Sie für das Jahr 2024 noch AHV-Beiträge als Nichterwerbstätiger bezahlen. Gleiches gilt für das Jahr 2025 bis zum Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters. Auf jeden Fall müssen Sie sich als Nichterwerbstätiger bei der AHV melden ansonsten würde die AHV die Beiträge nachfordern. Die frühzeitige Erwerbsaufgabe kann sich auf das durchschnittliche Einkommen und somit auf die Rente auswirken. In welchem Umfang ist mit den vorliegenden Angaben unmöglich zu beurteilen. Allenfalls kann es sinnvoll sein, wenn Sie diese Frage direkt der zuständigen Ausgleichskasse stellen. Diese verfügt über die notwendigen Informationen um Ihnen eine verbindliche Antwort geben zu können.

  7. Ich habe 2 Jahre in der Schweiz gearbeitet (bin Schweizerin) und dann nach Deutschland geheiratet und in Deutschland keine Rentenbeiträge in die dt. Rentenkasse eingezahlt. Habe ich Anrecht auf eine Schweizer Rente (bin Jahrgang 1957) und wenn ja, wo kannn ich das beantragen.

    1. Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf eine Rente aus der AHV. Für Sie zuständig ist die Zentrale Ausgleichsstelle in Genf. Sie finden alle notwendigen Informationen und das Anmeldeformular auf der Seite «Eine Altersrente beantragen».

  8. Wir wollen 2027 auswandern, meine Frau wäre dann 38 Jahre alt und ich 61 Jahre. meine Frau hat dann 10 Jahre AHV Beiträge bezahlt. Können wir mit zwei AHV Renten rechnen?

    1. Ja, sowohl Sie als auch Ihre Frau haben einen Anspruch auf eine Rente aus der AHV. Bis Ihre Frau das Referenzalter (neu auch für Frauen Alter 65) erreicht, erhalten Sie eine Einzelrente. Sobald Ihre Frau das Referenzalter erreicht erfolgt das Splitting und die Renten werden neu berechnet und ggf. plafoniert. Jede Person erhält dann ihre eigene Rente. Sofern Sie in ein nicht EU/EFTA Land auswandern, könnten Sie sich der freiwilligen AHV anschliessen. Bei einer Auswanderung in ein EU/EFTA Land ist dies nicht möglich.

  9. Ich arbeite seit 2015 regelmässig und seit 2010 in geringem Umfang in der Schweiz. Ich wohne seit 2015 in der Schweiz. Im Jahre 2019 werde ich das Pensionsalter erreichen. Meine Frau wohnt seit 2016 mit mir in der Schweiz und arbeitet in Deutschland. Erhält meine Frau ebenfalls eine AHV Rente, obwohl sie keinerlei Einzahlungen gemacht hat? Ein entsprechender Rentenrechner wirft mir dieses Ergebnis aus, was mich erstaunt.

    1. Das ist schwierig zu beurteilen. Gemäss Auskunft der AHV wird in Fällen bei denen der Ehepartner nie einen Anspruch gegenüber der AHV begründet hat, lediglich eine Einzelrente ausbezahlt. Wir empfehlen Ihnen Ihre Situation direkt bei der zuständigen Ausgleichskasse abzuklären. Eine pauschale Antwort ist hier leider nicht möglich.

  10. Ich habe 23 Jahre in der Schweiz gearbeitet. Danach bin ich ins Ausland. Kann ich mich mit Jahrgang 1961 dennoch mit 62 pensionieren lassen und wieviel AHV bekomme ich?

    1. Guten Tag

      Mit Jahrgang 1961 sind Sie von der AHV Reform betroffen. Ihr neues Referenzalter (bisher Pensionierungsalter) beläuft sich auf 64 Jahre und 3 Monate. Da Sie aber Teil der Übergangsgeneration sind, können Sie die AHV dennoch ab Alter 62 vorbeziehen. Es kommen dann spezielle Kürzungsansätze zur Anwendung. Wie viel AHV Sie bekommen werden kann ich so nicht sagen. Hier müssten Sie bei der Ausgleichskasse eine Rentenvorausberechnung bestellen. Für Sie zuständig ist die zentrale Ausgleichskasse in Genf. Weitere Informationen und das Vorgehen finden Sie auf deren Webseite «Eine provisorische Rentenvorausberechnung beantragen».

  11. Ich bin Schweizerin und lebe seit 40 Jahren in Deutschland. Ich bekomme eine AHV-Rente von ca 900 SFR in Deutschland ausbezahlt. Meine Frage: Sollte ich sterben, bekommt meine Ehefrau, die ich in Deutschland geheiratet habe, die AHV ausbezahlt und unter welchen Bedingungen? Wir sind seit einem halben Jahr verheiratet.

    1. Eine Witwenrente wird ausbezahlt, wenn der überlebende Ehepartner zum Zeitpunkt der Verwitwung das 45. Altersjahr zurückgelegt hat und sie mindestens 5 Jahre verheiratet waren, was bei Ihnen aktuell nicht zutrifft.

  12. Ich lebe in den USA – Ausland Schweizerin.
    Ich habe 8 Jahre in der Schweiz gearbeitet.
    Was ist die Adresse, die ich mich anmelden muss, damit ich die AHV erhalte?
    Oder können Sie mir die Formulare senden?

  13. Wo kann ich erfahren wie viele Jahre ich die AHV einbezahlt habe und wie viel Rente ich dafür bekomme. Ich Lebe in Spanien seit über 30 Jahre, habe aber in der Schweiz einige Jahre Rente bezahlt.

  14. Zur IV-Rente und der PK-Rente arbeite ich noch Teilzeit, einige Stunden pro Woche. Dies macht ca. Fr. 9’500.–/pro Jahr aus. Mit wie viel zusätzlicher AHV kann ich rechnen, wenn überhaupt? Ich werde in 4 oder 5 Jahren pensioniert.

  15. Ich habe ungefähr zwei Jahre in CH gearbeitet und bin immer noch in CH Ich habe seit 16 Jahren nicht gearbeitet, weil ich krank bin, sie wollen mir keine Rente geben, wir lehnen ab, wenn 30%, die ich nicht erreiche, erhalten. Ich bin interessiert ob ich nach Vollendung des 65. Lebensjahres eine Rente bekomme

    1. Um Anspruch auf eine AHV-Altersrente zu haben, müssen Sie mindestens ein volles Beitragsjahr aufweisen. Gemäss Ihrer Schilderung haben Sie während 2 Jahren AHV-Beiträge von Ihrem Lohn geleistet und für diese Zeit somit einen Rentenanspruch erworben. Wenn Sie anschliessend durch Ihren Ehegatten oder durch AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person geleistet, würden Sie weitere Beitragsjahre aufweisen.

  16. Ich arbeite seit 12 Jahren in der schweiz .nun gehe ich in rente und bekomme als Schweizer Rente 570 sfr.Ist das nicht zu wenig zumal es die Mindesrente von ca. 1100 sfr. gibt.

    1. Bei der Mindestrente wird eine vollständige Beitragsdauer (Frauen: 43 Jahre / Männer: 44 Jahre) vorausgesetzt. Weisen Sie keine vollständige Beitragsdauer auf, wird auch eine Mindestrente entsprechenden fehlenden Beitragszeiten reduziert.

  17. Wenn der Geburtstag auf Ende Juni fällt, muss ich noch etwas einzahlen, dass es reicht und wie viel? Ich arbeite 90%, bekomme ich dann auch 90% AHV?

    1. Die Höhe der AHV wird unter anderem aufgrund Ihres während der Beitragsdauer durchschnittlich erzielten Erwerbseinkommen festgelegt und ist nicht an die Höhe Ihres Arbeitspensums gekoppelt. Die AHV-Beitragspflicht endet erst bei Erreichen des ordentlichen AHV-Alters.

  18. Ich werde ende Juni 2023 pensioniert und plane den Bezug der AHV-Rente ab 1.7.2023. Eventuell werde ich nächstes Jahr nicht mehr alle 6 Monate bis zur Rente arbeiten.
    Frage: Gilt meine AHV-Pflicht als erfüllt, wenn ich CHF 503 AHV-Beiträge bezahlt habe oder schon CHF 251.50 für 6 Monate (Jan-Juni 2023)?

    1. Gemäss Ihrer Schilderung müssen Sie für diesen Zeitraum grundsätzlich AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person leisten. Betragen Ihre Lohnbeiträge aber mehr als 50% der Beiträge, welche Sie als nichterwerbstätige Person zu leisten hätten, gilt Ihre AHV-Beitragspflicht in diesem Jahr weiterhin mit dem Lohn abgedeckt. Der minimale AHV-Beitrag muss aber sowieso geleistet werden.

  19. Habe nur 15 jahre gearbeitet, lebte von IV und sozialhilfe dieses jahr mit 63 in frühpension, wie hoch wäre die Rente?

    1. Die IV-Rente der AHV wird bei Erreichen des Pensionierungsalters durch eine AHV-Altersrente abgelöst. Dabei gilt grundsätzlich Besitzstandswahrung (sprich, die AHV-Rente entspricht im Minimum der bisherigen IV-Rente). Beachten Sie aber, dass Sie durch den Vorbezug der AHV eine lebenslange Rentenkürzung tragen.

  20. Habe im Jahr 1979 ca 9 Monate in der Schweiz gearbeitet bekomme ich Rente von der Schweiz für diese Monate. Bitte um eine Antwort von ihnen auf meine E-Mail-Adresse vielen Dank im voraus mit freundlichen Grüßen Luigi indino

    1. Anspruch auf eine Alters­rente der AHV haben Frauen ab 64 und Männer ab 65 Jahren. Voraus­setzung für die Rente ist mindestens ein volles Beitrags­jahr. Das heisst:

      Die oder der Versicherte hat insgesamt ein Jahr lang AHV-Beiträge gezahlt (Lohn­abzüge in Höhe des Mindest­beitrages oder Beitrags­rechnungen der Ausgleichs­kasse). Sie erwähnen, dass Sie während 9 Monaten AHV-Beiträge geleistet haben, was keinem vollen Beitragsjahr entsprechen würde. Am besten nehmen Sie Kontakt mit der ZAS (ist zuständig für Rentenleistungen ins Ausland) Kontakt auf (https://www.zas.admin.ch/zas/de/home.html).

  21. Ich werde mit 61 nach Thailand ausreisen, was muss ich noch an AHV bezahlen bis zur Frühpensionierung mit 63?

  22. Ich werde per 30.9.2023 pensioniert. Wie, wie und wo melde ich meine AHV-Rentenbezüge an?

  23. Ich habe knapp 6 Jahre in der Schweiz gearbeitet und lebe nun wieder in Deutschland und arbeite. Was muss ich später beachten, wenn ich mein Rentenalter erreicht habe? Wo muss ich mich melden? Was steht mir zu?

    1. Für jene Jahre, in welchen Sie in der Schweiz gearbeitet haben und versichert waren, haben Sie einen Rentenanspruch bei der AHV erworben. Da Sie kein vollständige Beitragsdauer (Männer: 44 Jahre / Frauen: 43 Jahre) aufweisen, werden Sie eine Teilrente erhalten. Für Rentenleistungen ins Ausland ist die ZAS zuständig (https://www.zas.admin.ch/zas/de/home.html).

  24. Wird bei bisher 12 Beitragsjahren weniger AHV-Rente ausbezahlt, wenn man seinen Wohnsitz vor Erreichen des Rentenalters ins EU-Ausland verlegt? Zumindest ergibt der ESCAL AHV-Rentenrechner ca. die Hälfte bei Wohnsitz in DE, vgl. in der CH. Gibt es also eine Kürzung allein aufgrund des Wohnsitzes, nicht nur wegen fehlender Beitragsjahre?

    1. Verlegen Sie Ihren Wohnsitz vor dem ordentlichen AHV-Rentenalter in einen EU-/EFTA-Staat können Sie sich nicht mehr in der AHV versichern lassen. Dadurch verringert sich Ihre Anzahl Beitragsjahre gegenüber dem Fall, wenn Sie Ihren Wohnsitz erst nach AHV-Alter in einen EU-/EFTA-Staat verlegen.

  25. Was passiert, wenn eine Person während einem ganzen Jahr KTG bezogen hat (ansonsten kein Einkommen) und die AHV-Beiträge nicht bezahlt hat. Es sind Jugendjahre vorhanden, um das fehlende Beitragsjahr zu kompensieren.

    1. Kranken- wie auch Unfalltaggelder stellen kein AHV-pflichtiges Einkommen dar. Bei einer längeren Bezugsdauer kann es somit vorkommen, dass die AHV-Beitragspflicht nicht erfüllt werden kann und man evtl. als nichterwerbstätige Person AHV-Beiträge leisten müsste. Ist die Lücke bereits entstanden, besteht unter gewissen Umständen die Möglichkeit, diese mit einer Nachzahlung zu schliessen (Lücke muss aber innerhalb der letzten 5 Jahre entstanden sein). Ansonsten können allfällige Jugendjahre zur Schliessung der Beitragslücke hinzugezogen werden.

  26. Guten Tag werde bald meine 10jahre in der schweiz vollmachen also arbeitsmässig…habe ich Anspruch als dachdecker auf rente aus der schweiz ?

    1. Für die Zeit, in welcher Sie bei der AHV versichert waren, haben Sie grundsätzlich einen Rentenanspruch erworben. Um Anspruch auf eine volle AHV-Rente zu erhalten, müssen Sie als Mann 44 Beitragsjahre aufweisen. Bei fehlenden Beitragsjahren reduziert sich Ihr Rentenanspruch entsprechend. Die Höhe Ihres erzielten Erwerbseinkommen hat ebenfalls Einfluss auf die Rentenhöhe.

  27. Guten Tag, Ich beziehe eine Erwerbsminderungsrente aus Deutschland und habe nun die AHV in der Schweiz beantragt. Man hat mir die Zeiten meiner Erwerbstätigkeit anerkannt, nicht aber 3 Jahre Erziehungsgutschriften für die Jahre (1979-1982), die ich mit meiner Tochter in der Schweiz lebte. Wohnsitzbescheinigung habe ich vorgelegt. Auch habe ich belegt, dass die Schweizer Zeiten in Deutschland nicht als Erziehungszeiten angerechnet wurden, so dass es da keine Überschneidungen gibt. Jetzt fordert man für die Anerkennung die Unterlagen meiner damaligen Schweizer Krankenkasse, die gar nicht mehr existiert. Die Einwohnerdienste, die mir die Wohnsitzbescheinigungen ausgestellt haben, sagen, dass entbehre jeder rechtlichen Grundlage. Wie kann ich mich wehren? Muss ich zum Anwalt? Können Sie mir in Schaffhausen einen Anwalt für Rentenrecht empfehlen?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe und herzliche Grüsse

    1. Es kann hilfreich sein, wenn Sie einen Anwalt hinzu ziehen. Wir können Ihnen keine Empfehlung abgeben. Sinnvollerweise nehmen Sie sich einen Anwalt, welcher fundierte Kenntnisse im Bereich der Sozialversicherung hat.

  28. Wir wohnen seit 20 Jahren in den USA und haben immer freiwillige AHV bezahlt. Ich arbeite aber mein Mann hat nie gearbeitet in the USA. In 2 Jahren moechte er sich fruehzeitig Pensionieren lassen und wird CH-AHV beantragen. Wenn ich mich in 7 Jahren fruehpensionieren lasse, bekomme ich CH-AHV und Social security (ich werde 40 Credits haben) da ich ja beides einbezahlt habe? Und kann mein Mann dann auch Social Security beantragen?

    1. Zu Rentenansprüchen im Ausland / ausserhalb der Schweiz können wir Ihnen keine Auskünfte erteilen. Mit Ihrer freiwilligen Versicherung haben Sie gegenüber der AHV grundsätzlich Rentenansprüche erworben. Für internationale Fragen ist die ZAS zuständig (https://www.zas.admin.ch/zas/de/home.html).

  29. Guten Tag
    Ich werde in 1 Monat pensioniert und bin mit der Verfügung der AHV, betreffend Höhe der AHV Rente nicht einverstanden. Ich möchte dagegen Einsprache erheben. Hätte eine Einsprache eine aufschiebende Wirkung auf die monatlichen Auszahlung meiner AHV Rente zur Folge, dass mir somit die AHV Rente nicht ausbezahlt würde. Erst, wenn das Verfahren beendet wäre?

    1. Sind Sie mit der Verfügung der AHV nicht einverstanden, können Sie bei der Ausgleichskasse eine Einsprache erheben. Ihre Einsprache hat grundsätzlich eine aufschiebende Wirkung (wird eine Verfügung nur teilweise angefochten, so können die unbestrittenen Leistungen erbracht werden). Die AHV kann der Beschwerde im Einspracheentscheid die aufschiebende Wirkung entziehen, auch wenn es sich um eine Geldleistung handelt.

  30. Ich habe mit 29 Jahren in der Schweiz begonnen zu arbeiten (2006). Aufgrund meiner Ausbildung (Abitur, Studium, Promotion in D) komme ich auf lediglich 35 Berufsjahre in der Schweiz. Mein durchschnittliches Einkommen wird deutlich über dem AHV Maximum sein (auch wenn man durch 44 Beitragsjahre dividiert). Gibt es eine Möglichkeit die fehlenden Beitragsjahre nachzubezahlen?

    1. Nein, eine Nachzahlung von AHV-Beiträgen ist nur für die letzten 5 Jahre möglich.

  31. Szenario: ich werde mit 58 aufgrund Betriebsschliessung frühpensioniert und bezahle dann ja weiter AHV Beiträge (Nichterwerbstätigenbeiträge). Die AHV gedenke ich mit 64 zu beziehen. Keine Beitragslücken. Die AHV Rente hängt ja vom Massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen ab. Wie fallen da die die Jahre der Frühpensionierung ins Gewicht? Werden die mit 0 Einkommen in die Durchschnittsrechnung genommen, wird die der Betrag der BVG Rente in die Rechnung genomen? Wieviel verliere ich von der AHV Maximalrente aufgrund dieser Frühpensionierung?

    1. AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person werden für die Durchschnittsberechnung in ein Einkommen umgerechnet (und nicht mit 0 Einkommen eingesetzt). In Abhängigkeit Ihres bisherigen Einkommens sowie der Dauer und der Höhe der AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person kann Ihre AHV-Beitragspflicht als nichterwerbstätige Person Ihren späteren Rentenanspruch reduzieren.

  32. Ich werde dieses Jahr 59 Jh.alt und will im Sept. nach Asien/TH zu meiner Familie auswandern. Ich will mir das PK-Geld ausbezahlen lassen . Ich arbeite im Kanton ZH und wohne in TG. Wird das Geld im Kanton ZH versteuert ? Ich melde mich zum 30.Sept. ab. Kann ich mir das Geld am 15. Sept. überweisen lassen auf mein Anlagesparkonto , oder ist es besser ab 01.Oktober ? Oder ist es besser auf einem Freizügigskeitskonto ?

    1. Solange Sie Wohnsitz in der Schweiz haben, müssen Sie die Kapitalauszahlung in Ihrer Wohngemeinde versteuern. Erfolgt der Bezug der Gelder ohne Wohnsitz in der Schweiz, wird am Sitz der Vorsorgestiftung eine Quellensteuer erhoben. Möglicherweise erhebt Ihr neuer Wohnsitzstaat auf der Auszahlung ebenfalls eine Steuer. Die Quellensteuer der Schweiz kann unter gewissen Bedingungen zurückerstattet werden.

  33. Bin 1960 in der Schweiz geboren,lebe seit 5Jahren mit meinem Ehemann in seiner Heimat tunesien.nun zu meiner Frage wo kann ich meine AHV Rente beantragen

  34. Nachdem mein für Freund nach ca 20 Jahren in der Schweiz als Grenzgänger tätig war, wurde er vor 5 Jahren arbeitslos. Er ist 1963 geboren. durch psychische Probleme ist er mittlerweile auch nicht mehr arbeiterfähig. hat er nun nach 5 Jahren Arbeitslosigkeit und seit ca 2 Jahren Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf IV Rente von der Schweiz?

    1. Wer in EU- oder EFTA-Staaten oder in der Schweiz Beiträge geleistet hat, erhält von jedem der betroffenen Staaten eine Invalidenteilrente, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

  35. Wir möchten ungefähr 8 Monate früher aufhören zu arbeiten, aber AHV erst beziehen wenn wir das Ordentliche Alter erreichen also 8 Monate später, welche Abwicklungen sind dafür notwendig?

  36. Hallo, habe vor mit 45 Jahren in ein nicht EU / EFTA Land auszuwandern. Habe 25 Jahre gearbeitet. Möchte die Pensionsgelder komplett beziehen und auf 20 Jahre in Monaten aufteilen, bis ich das 65. Lebensalter erreicht habe. Frage: Tritt ab 65 die AHV in Kraft und erhalte Rente von der AHV?

    1. Unter gewissen Voraussetzungen (u.a. bestehendes Sozialversicherungsabkommen zwischen Schweiz und Ihrem neuen Wohnsitzstaat) haben Sie weiterhin Anspruch auf eine AHV-Rente. Falls Sie sich nach dem Wegzug aus der Schweiz nicht der freiwilligen AHV unterstellen (resp. unterstellen können) werden Sie fehlende Beitragsjahre in der AHV aufweisen – was zu einer Reduktion der Rentenansprüche führt.

  37. Lebe in australien seit 30 jahren habe ahv eingezahlt fur 5 jahren kann ich eine rente erhalten?

    1. Unter gewissen Voraussetzungen (u.a. Staatsbürgerschaft, Versicherungsdauer in der AHV usw.) haben Sie auch im Ausland Anspruch auf eine anteilsmässige AHV-Altersrente. Wenden Sie sich an die Zentrale Ausgleichskasse ZAS (https://www.zas.admin.ch/zas/de/home.html).

  38. Wie hoch ist denn nun meine AHV ? bekomme ich die Vollrente oder nur einen Teil davon, habe seit meiner Schulentlassung immer gearbeitet.

    1. Die Höhe Ihrer AHV-Altersrente ist von der Anzahl Ihrer Beitragsjahre sowie von Ihrem durschnittlichen Erwerbseinkommen abhängig. Wenn Sie eine vollständige Beitragsdauer aufweisen (44 Jahre als Mann), haben Sie Anspruch auf eine volle Rente. Die Höhe der vollen AHV-Rente ist vom massgebenden AHV-Einkommen abhängig und beträgt zwischen 1’185 Franken und 2’370 Franken im Monat. Ihre Rente bringen Sie am einfachsten mit einer Rentenvorausberechnung (siehe Link: https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung) in Erfahrung.

  39. Ich bin Deutsche Staatsbürgerin und werde ab meinem 66. Lebensjahr eine Deutsche Rente erhalten. In früheren Jahren habe ich in der Schweiz gelebt und gearbeitet und mir dort einen kleinen AHV Rentenanspruch erworben. Da das Renteneintrittsalter in der Schweiz für Frauen bereits das 64. Lebensjahr ist, würde ich gerne wissen, ob ich ebenfalls mit 64 Jahren die AHV abrufen kann. Außerdem wüsste ich gerne, ob der AHV Abruf von mir gemacht werden muss oder die Deutsche Rentenversorgung dies übernimmt.

  40. Ich beabsichtige 5 oder 6 Monate vor meiner ordentlichen Pensionierung mit 65 in Rente zu gehen. Muss ich dann auch mit einem Abzug für früheren Bezug rechnen, oder gilt das Jahr dann als gezahlt ?

    1. Ohne Einbusse erhalten Sie Ihre AHV-Altersrente erst bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters. Möchten Sie Ihre AHV vor dem regulären AHV-Alter beziehen, geht dies mit einer lebenslangen Einbusse einher. Ein Vorbezug von 1 Jahr führt zu einer Reduktion von 6.8%, beinem Vorbezug von 2 Jahren beträgt die Einbusse 13.6%. Ein Vorbezug der AHV um einzelne Monate ist nicht möglich.

  41. Ich arbeite seit 1988 in der Schweiz und wohnte bis zu meiner Scheidung 2016 auch in der Schweiz. Nun bin ich Grenzgänger. Wie hoch wird meine AHV Rente mit 64 sein wenn ich ab 2020 nicht mehr in der Schweiz arbeite. Es ist sehr schwierig darüber etwas zu erfahren.

  42. Ich bin im September 1997 nach Australien ausgewandert und habe meine Pesionskasse auszahlen lassen. Ich habe seit 1977 ununterbrochen bei einer Versicherung gearbeitet und hatte somit einen Betrag von ca. 84’000,-wovon mir ca. 13’000 Steuer abgezogen wurde. Nun meine Frage: War das eine Quellensteuer welche ich dazumal bezahlen musste?

    1. Werden Gelder der beruflichen Vorsorge aus dem Ausland bezogen, wird in der Schweiz eine Quellensteuer erhoben. Diese kann unter gewissen Umständen (u.a. Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz vorhanden) zurückgefordert werden. Wenden Sie sich für allfällige Rückforderungsansprüche an die für Sie zuständige Steuerbehörde. Möglicherweise ist aber Ihr allfälliger Rückerstattunsanspruch bereits verjährt.

  43. Ich bin deutsche Staatsbürgerin aber seit 2008 wohnhaft in der Schweiz und dort selbständig tätig. Seit 01. Januar 2008 zahle ich ohne Beitragslücken in die AHV ein. Voraussichtlich werde ich noch bis 31. Dezember 2022 durchgehend weiter selbständig in der Schweiz arbeiten und in die AHV einzahlen, danach aber nach Deutschland zurückkehren. Habe ich genug Jahre (insgesamt 15 volle Jahre) eingezahlt um Rente von der AHV zu bekommen? Wenn ja, bekomme ich diese dann ab dem Alter von 64 Jahren gezahlt? Und wird die AHV Rente in der Höhe unabhängig von Renten gezahlt, die ich in Deutschland erhalte?

    1. Weisen Sie ein oder mehrere Beitragsjahre in der staatlichen Vorsorge auf, haben Sie gegenüber der AHV einen Rentenanspruch erworben. Die Höhe Ihrer zukünftigen Rente ist sowohl von der Anzahl Beitragsjahre wie auch dem durchschnittlichen Erwerbseinkommen abhängig. Da Sie keine vollständige Beitragsdauer (bei Frauen: 43 Jahre) aufweisen, werden Sie eine Teilrente aus der AHV erhalten. Diese wird unabhängig von Ihrer Rentenleistung aus Deutschland ausbezahlt. Sie können die AHV-Rente regulär mit 64 Jahren abrufen (gegen eine entsprechende, lebenslange Rentenkürzung können Sie die Rente auch um 1 oder 2 Jahre vorbeziehen).

  44. Ich bin 55 Jahre alt CH Bürger und ich werde Ende Jahr nach Serbien auswandern ! Ich lasse BVG auszahlen! Habe ich recht auf Quellensteuern Rückerstattung

  45. Mein Mann bezieht eine AHV Rente. Wir leben seit 20 Jahren zusammen sind aber nicht offiziell verheiratet. Gilt das auch als Ehe Jahren und kann ich eine Witwenrente beanspruchen?.

    1. Nein, eine langjährige Partnerschaft gilt nicht als Ehe. Somit haben Sie leider auch kein Anspruch auf eine AHV-Witwenrente.

  46. Werden zur Berechnung der AHV nur volle Jahre angerechnet, an denen man von Januar bis Dezember gearbeitet hat oder auch einzelne Monate während eines Jahres wo man beispielsweise nur 3 Monate Beiträge bezahlt hat? Meine Beitragszeiten: Erste Beiträge im Jahr 1980/3 Monate/1982/10 Monate/ Bis Ende 2018/ jeweils volle Jahre. Im Jahr 2019/ 7 Monate.

    1. Hatten Sie in diesen Jahren Wohnsitz in der Schweiz und übersteigt der in diesen Monaten geleistete Beitrag den AHV-Minimum-Beitrag, wird das volle Jahr angerechnet.

  47. Ich werde mitte oktober 2019 mit meinem sohn nach spanien ziehen. Wann und wievil von meiner pensionskasse werde ich kriegen?

    1. Nehmen Sie Wohnsitz in einem EU-Staat, können Sie den überobligatorischen BVG-Teil als einamlige Kapitalabfindung beziehen. Der obligatorische BVG-Teil bleibt solange blockiert, wie Sie in Spanien der gesetzlichen Versicherungspflicht unterstehen. Die Höhe der Leistungen können Sie bei Ihrer Pensionskasse in Erfahrung bringen.

  48. Ich bin mit 49 nach Norwegen ausgewandert (EFTA Land). Ich habe mich bei der AHV in der Schweiz nicht abgemeldet, falls dies überhaupt nötig ist. Falls mir nun was zustösst, kriegen die Kinder in der Schweiz (sind noch anspruchsberechtigt) eine Halbwaisenrente, Für eine aktuelle Berechnung muss ich mich an ZAS Genf halten?

    Wie wäre es wenn ich nach z.b. 5 Jahren zurück in die Schweiz komme? Habe ich dann Fehljahre welche ich mit einer allfälligen norwegischen Rente ausgleichen muss? Besteht eine Möglichkeit „Fehljahre“ zu verhindern und verstehe ich es richtig, dass AHV Renten mit jedem Jahr von der Schweiz aus gesehen kleiner werden? Besten Dank für eine kurze Beantwortung.

    1. Durch Ihre Versicherungsjahre in der AHV haben Sie gegenüber der staatlichen Vorsorge einen Rentenanspruch erworben. Sollte Ihnen etwas zustosssen, haben Ihre Kinder somit Anspruch auf gewisse Leistungen (Aufgrund Ihrer Wohnsitznahme in Norwegen haben Sie nur Anspruch auf eine Teilrente). Bei Wohnsitz im Ausland ist die ZAS in Genf zuständig, korrekt.

  49. Grüezi, ich bin seit 2012 früh pensioniert (2 Jahre früher) und erhalte die max. Rente (2’370.-) abzüglich 13.6%. Meine Frau ist Hausfrau 61 Jahre, nie gearbeitet. Frage: da mein Verdienstdurchschnitt ca. 105’000.- aufweist, sollte ich nicht die max. Ehepaarrente erhalten?

    1. Ihre Ehefrau hat das ordentliche AHV-Alter noch nicht erreicht. Somit wird lediglich Ihre eigene AHV-Altersrente ausbezahlt. Da Sie Ihre Rente vorbezogen haben, wird Ihre Rente lebenslange gekürzt.

  50. Bin Jahrgang 1961, will nächstes Jahr in ein nicht Eu/EFTA Land auswandern. Möchte aber mit 62 Ahv Rente . Werde die drei Jahre noch mindest Beiträge bezahlen. Habe immer nur zu 80 Prozent gearbeitet,was werde ich bekommen?

    1. Nehmen Sie Wohnsitz ausserhalb der EU/EFTA können Sie sich unter gewissen Voraussetzungen (u.a. bisherige Beitragsdauer) der freiwilligen AHV anschliessen. Die AHV-Rente können Sie um 1 oder 2 ganze Jahre vorbeziehen. Den Vorbezug finanzieren Sie mit einer lebenslangen Renteneinbusse. Die Höhe Ihrer zukünftigen Altersrente ist neben der Anzahl Beitragsjahre auch von Ihrem durchschnittlichen massgebenden Erwerbseinkommen abhängig. Am einfachsten bringen Sie zukünftige AHV-Altersrente mit einer Rentenvorausberechnung (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung) in Erfahrung.

  51. Ich habe von Oktober 2003 bis November 2015 in der Schweiz gearbeitet. Seit November letzten Jahres arbeite ich nicht mehr in der Schweiz, da ich nun einen Job in Deutschland habe. In dieser Zeit (15 Jahre) habe ich als Grenzgänger gearbeitet und muss eine beträchtliche AHV-Rente aufgebaut haben. Könnten Sie mir bitte mitteilen, was ich zu tun habe, nachdem ich den Schweizer Arbeitsmarkt verlassen habe? Muss ich jetzt etwas unternehmen, um meine AHV-Rente zu erhalten?

    1. Grundsätzlich haben Sie für Ihre Beitragszeit in der Schweiz einen Rentenanspruch bei der AHV erworben und kann ab dem ordentlichen AHV-Alter regulär abgerufen werden. Gegen eine entsprechende Renteneinbusse kann die Rente auch um 1 oder 2 ganze Jahre vorbezogen werden. Die Höhe Ihrer zukünftigen AHV-Altersrente bringen Sie am einfachsten mit einer Rentenvorausberechnung in Erfahrung (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung). Für internationale Anliegen ist die Zentrale Ausgleichskasse ZAS in Genf zuständig. Für die Formalitäten und Voraussetzungen wenden Sie sich deshalb an die ZAS.

  52. Frage ich bin mit 53 nach Spanien ausgewandert, im Jahr 2015 und habe meine ganze Pensionskasse auszahlen lassen, damit Finanziere ich mein Lebensunterhalt in Spanien. Da ich keinerlei Einkommen habe es offensichtlich das eines Tages auch meine Pensionskasse ausgeht daher die Hauptfrage kann ich mit 53 meine AHV/Rente vor beziehen??

    1. Nein. Die AHV-Altersrente kann um 1 oder 2 Jahre vor dem ordentlichen AHV-Alter bezogen werden. Als Mann können Sie somit frühestens mit 63 Jahren die AHV-Rente vorbeziehen.

  53. Ich bin Schweizerin jg. 1959 und habe laut AHV-Berechnung bisher Anspruch auf ca. 1750.- AHV. Ich habe dieses Jahr in Deutschland einen deutschen Mann, jg 1967 geheiratet. Wir überlegen, gemeinsam in die Schweiz zu ziehen. Wenn mein Mann ab jetzt in der Schweiz arbeiten würde, ab wann würde er dann Anspruch auf eine AHV-Rente erwerben?

    1. Ihr Mann würde ab Wohnsitznahme in der Schweiz einen eigenen AHV-Anspruch erwerben. Falls er kein Erwerbseinkommen erzielt, müsste er AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person leisten. Zieht Ihr zukünftiger Mann nach Erreichen des AHV-Alters in die Schweiz, erwirbt er keinen eigenen AHV-Anspruch. Da Ihr Mann bei Wohnsitznahme in der Schweiz keine vollständige Beitragsdauer aufweisen wird, hätte dies auch Auswirkungen auf Ihre gemeinsamen Altersleistungen als Ehepaar.

  54. Ich bin 55 Jahre alt, lebe zurzeit im Ausland (ausserhalb EU/EFTa) und zahle Beiträge in die freiwillige AHV. Ich habe im 2010 wieder geheiratet. meine Frau ist zurzeit keine CH Bürgerin (wird aber in ein paar Jahre CH Pass erhalten). Meine Frage ist, da sie niemals in der CH gearbeitet hat, hat sie auch Anspruch auf AHV?

    1. Der freiwilligen AHV muss jeder Ehegatte für sich beitreten. Der Beitritt ist an verschiedene Bedingungen (u.a. Staatsbürgerschaft CH oder EU/EFTA, vor Austritt aus der obligatorischen AHV mindestens 5 Jahre ohne Unterbruch versichert) geknüpft. Ihre Frau kann die Voraussetzung für die Versicherungsdauer nicht erfüllen und kann sich somit auch nicht der freiwilligen AHV unterstellen.

      Da Ihre Frau auch nie Wohnsitz in der Schweiz hatte, hat sie selber keinen eigenen Anspruch auf AHV-Leistungen erworben. Wenn die Ehe in der Schweiz anerkannt ist, hätte Sie bei Ihrem Ableben aber evtl. Anspruch auf Witwenleistungen aus der AHV.

  55. Ich beziehe eine AHV-Rente, bin 73 Jahre alt, Jahrgang 1945. Meine Rente beträgt CHF 23’460.– jährlich. Meine langjährige Lebenspartnerin bezieht ebenfalls eine AHV-Rente ist 68 Jahre alt, diese beträgt CHF 21430.– jährlich. Wegen der Nachteile bei einem Nachlass von mir an meine Partnerin sind ohne Heirat hohe Erbschaftssteuer zu erwarten. Deshalb ziehen wir in Erwägung zu heiraten. Für uns ist unbekannt, wie die Rente als Ehepaar berechnet wird. Wieviel Rente haben wir nach der Heirat je Person oder gemeinsam zu erwarten haben?

    1. Übersteigen bei einem Ehepaar die beiden Einzelrenten die maximalen Leistungen für Verheiratete (Stand 2018: maximal 150% der einfachen maximalen AHV von CHF 2‘350/Monat) von CHF 3‘525 im Monat, werden die beiden Renten zusammen auf diesen maximalen Betrag plafoniert. Nach der Heirat und der Plafonierung wird sich Ihre monatliche AHV-Rente auf rund CHF 1‘842 im Monat (resp. CHF 22‘104 im Jahr) und die Ihrer zukünftigen Frau auf rund CHF 1‘682 im Monat (resp. CHF 20‘184 im Jahr) belaufen (Angaben ohne Gewähr).

  56. Ich bin ein schweizer AHV Rentner, wohnhaft in der Schweiz.Mein Kind ist im Ausland geboren (in Tunesien) er ist bei dem Schweizerischen Konsulat angemeldet und ist bei Abstammung Schweizer Bürger. Er bleibt aber vorläufig im Ausland bei Seiner Mutter. Hat er bzw. Ich ein Recht auf eine AHV Kinderrente.

    1. Falls ein Sozialversicherungsabkommen zwischen dem Wohnsitzstaat und der Schweiz besteht, werden die AHV-Renten grundsätzlich auch im Ausland erbracht. Für allfällige Leistungsansprüche wenden Sie sich an die Zentrale Ausgleichsstelle ZAS (https://www.zas.admin.ch/zas/de/home.html).

  57. Ich bin seit 7 Jahren im Unfallstand und musste 3 Jahre auf ein orthopädische Gutachten warten. Nun bescheinigt man mir eine Arbeitsfähigkeit von 60- 65% im Alter von 60 Jahren eine Unmöglichkeit. Ich werde nicht zu einem Sozialamt gehen und beabsichtige ebenfalls, die CH zu verlassen. Wohin weiss ich nicht. Wie muss ich vorgehen? Ich habe nicht so viel PK Guthaben und muss darauf achten, dass es bis zu regulären Pensionierung reichen muss.

    1. Sowohl eine vorzeitige Erwerbsaufgabe wie auch eine Wohnsitznahme im Ausland müssen gut überlegt und geplant sein. Neben einem Budget zu erstellen gilt es sich einen Überblick über seine finanzielle Situation zu verschaffen und die Auszahlungsmöglichkeiten und –folgen (wie hoch fällt meine Rente oder Kapitalleistung aus, wird diese auch ins Ausland überwiesen, welche Steuern fallen im Ausland an) abzuklären. Auch die Versicherungsmöglichkeiten (Stichwort: Krankenkasse) und die ärztliche Versorgung sind mit zu berücksichtigen. Aufgrund der Komplexität und den zahlreichen Aspekten gilt es fachlichen Rat beizuziehen.

  58. Kann ich dien gesammten Sparanteil aus der PK herausnehmen wenn ich nach Portugal auswandere bei der Vorzeitigen Pension(48 Jahre Alt)?

    1. Nein, bei Wohnsitznahme in einem EU-Staat können Sie sich lediglich den überobligatorischen BVG-Teil auszahlen lassen.

  59. Ich bin 60 Jahre alt und gehe jetzt in den vorzeitigen Ruhestand. Ich bin seit knapp 10 Jahren hier in der Schweiz und habe immer gearbeitet. Davor war ich in Deutschland wohnhaft und habe dort auch gearbeitet alle Jahre. Wenn ich jetzt in den vorzeitigen Ruhestand gehe verlasse ich die Schweiz endgültig und gehe nach Südamerika. Müsste ich trotzdem noch AHV Beiträge zahlen obwohl ich nicht mehr arbeite und das Land verlasse? Und kann ich meine AHV-Rente vom Ausland aus auch beziehen?

    1. Wenn Sie die Schweiz verlassen, unterstehen Sie nicht mehr der obligatorischen AHV-Versicherungspflicht. Unter gewissen Voraussetzungen können Sie aber der freiwillige AHV beitreten. Beachten Sie, dass Sie nur für die Zeit, in welcher Sie bei der AHV versichert waren, einen Rentenspruch erworben haben und sich die Rente bei fehlenden Beitragszeiten entsprechend reduziert.

      Altersleistungen der AHV werden unter gewissen Voraussetzungen (u.a. Bürger der Schweiz, eines EU- oder EFTA-Staates oder Staatsbürger eines Landes mit welchem die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat) auch ausserhalb der Schweiz erbracht. Die detaillierte Voraussetzungen und das Vorgehen können Sie hier entnehmen: https://www.zas.admin.ch/zas/de/home/particuliers/obligation-d-informer-pour-les-rentiers/quitter-la-suisse/droit-au-paiement-d-une-rente-avs-a-l-etranger.html.

  60. Bin 61 Jahre alt und nicht erwerbstätig. Aufgrund meines Vermögens zahle ich einen AHV Beitrag von ca. 24000 CHF sowie 4000 FAK. Ich habe wieder geheiratet und überlege meine Ehefrau ein Einkommen zukommen zu lassen so dass sie die 50 % und 9 Monate Regel erfüllt. Bin ich dann von der AHV Zahlung befreit?

    1. Gilt einer der beiden Ehegatten aus Sicht der AHV als erwerbstätig (50% Pensum, 9 Monate), ist der nichterwerbstätige Ehegatte durch den erwerbstätigen Partner bei der AHV abgedeckt. Es muss sich dabei aber um ein AHV-pflichtiges Einkommen handeln.

  61. Ich bin 54 Jahre und möchte auswandern, wie viel bekommen ich mit 65 Jahre die AHV Rente, oder muss ich nachzahlen, was ist wenn ich nicht nachzahle, was bekomme ich mit 65 Jahre.

    1. Verlassen Sie mit 54 Jahren die Schweiz, sind Sie grundsätzlich nicht mehr in der AHV versichert und werden somit bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters nur eine Teilrente ausbezahlt erhalten. Die Höhe der Rente ist von Ihrem massgebenden, durchschnittlichen Einkommen sowie von der Anzahl Beitragsjahre abhängig. Als Faustregel gilt, dass die AHV-Rente pro fehlendes Beitragsjahr um ca. 2.3 Prozent gekürzt wird. Falls Sie Wohnsitz ausserhalb eines EU-/EFTA-Staates nehmen, können Sie sich möglicherweise in der freiwilligen AHV weiter versichern lassen und Beitragslücken vermeiden. Weitere Informationen zur freiwilligen AHV-Versicherung finden Sie unter https://www.zas.admin.ch/zas/de/home/particuliers/cotiser-a-l-avs-ai-facultative.html.

  62. ich habe die letzten 15 Jahre den Maximalbetrag versichert (Jahreseinkommen höher 90000CHF) Durch einen gesundheitlichen Vorfall musst ich meine Stelle wechseln und habe nur noch ein Jahreseinkommen von ca. 60000CHF. Kann ich mich zusätzlich bei der AHV versichern um die nächste Zeit zu überbrücken? Wie wird die Rente berechnet, auf den eingezahlten Betrag während der ganzen Arbeitszeit oder auf die letzten Jahre wo einbezahlt wird?

    1. Es ist nicht möglich, freiwillig höhere AHV-Beiträge zu leisten. Die Höhe Ihrer AHV-Rente ist neben der Anzahl Beitragsjahre auch von der Höhe des massgebenden durchschnittlichen Erwerbseinkommens abhängig. Somit wird das während der gesamten Beitragsdauer gesamthaft erzielte Erwerbseinkommen durch die Anzahl Beitragsjahre geteilt.

  63. Ich lebe seit November 2017 in der Schweiz. Bin seit ende Februar 2018 verheiratet und 61 jahre alt. Mein Mann ist AHV Rentner (67)und bin über ihn gedeckt. Ich arbeite nicht aber Ich zahle meine AHV b.w.werde immer ende des Jahres im Dezember. In 3 Jahre werde ich 64 und meine Frage lautet: Bekomme ich eine kleine AHV Rente wann ich 64 bin? Wenn ja wissen Sie ungefer wieviel.

  64. Wenn ich mich als Frau mit 62 frühpensionieren lassen möchte, die AHV erst mit 64 „abrufe“, muss ich dann in diesen 2 Jahren noch AHV Beiträge zahlen oder reicht es, wenn mein Mann weiter arbeitet und AHV Beiträge einzahlt?

    1. Wenn Ihr Ehemann im Sinne der AHV erwerbstätig ist und auf seinem Lohn mindestens den doppelten AHV Minimalbeitrag (= Fr. 956 p.a.;Stand 2018) bezahlt, sind Sie durch seine Beiträge abgedeckt.

  65. Wenn ich am 31.Okt 2018 pensioniert werde (jg 53) wann muss ich das melden damit ich ab November 2018 die Rente erhalte.

    1. Damit Sie Ihre AHV-Altersrente rechtzeitig erhalten, empfiehlt es sich den Rentenantrag 2 – 4 Monate vor dem Rentenanspruch bei der AHV-Ausgleichskasse einzureichen.

  66. Habe als junge Frau 1 Jahr in der Schweiz eingezahlt,beziehe in D.seit 8 Jahren eine Erwerbsunfähigkeitsrente.Ebensolches wurde von der Schweiz abgelehnt und so fehlt mir nun ein Jahr,was bei der sehr knappen Rente schon ins Gewicht fällt.Rechtl.Möglichkeiten gegen die IHV habe ich schon von finanzieller Seite nicht und so hoffe,mit Erreichen der Altersgrenze in der Schweiz nochmal einen Antrag stellen zu können.Sehe ich das richtig und ist Aufgrund nur eines Jahres AHV Zahlung überhaupt etwas zu erwarten?Der Verdienst war damals mit 680 Franken im Monat für Vollzeit auch nicht üppig. Würde mich sehr freuen,wenn Sie dazu etwas schreiben können.

    1. Genügen die Leistungen aus der AHV nicht, können Sie unter gewissen Umständen Antrag auf Ergänzungsleistungen stellen. Informationen dazu finden Sie unter https://www.ahv-iv.ch/p/5.01.d.

  67. Wie soll man mit einer Reinrente von 1’800.– sein Alter finanzieren? An wen muss ich mich wenden. Bin momentan noch in einer IV-Situation, möchte aber noch einmal eine Ausbildung machen (Peerarbeit).
    Mit freundlichen Grüssen Patricia Dobler-Rutz

  68. Ich lebe seit 2015 in Kenya. Gerne würde ich vom Gebrauch des Vorbezuges Gebrauch machen. Wie gehe ich da vor und wo muss ich mich da melden.

    1. Sie können bei der für Sie zuständigen Vorsorgestiftung ein Auszahlungsformular verlangen. Die einzureichenden Unterlagen und Dokumente sollten aus dem Formular ersichtlich sein.

  69. Auswanderung in ein nicht EU/EFTA Staat mit 53. Durchschnittseinkommen gemäss AHV Auszug ist 89000.- mit 53. Wenn jetzt für die nächsten 12 Jahre (bis 65) der minimal Betrag von ca 500.- im Jahr in die Freiwilligen AHV Kasse bezahlt wird, sinkt ja das Durchschnittseinkommen massiv oder? Was muss gemacht werden um trotzdem eine Maximalrente zu bekommen? Steuerbares Vermögen ist keines vorhanden.

    1. Treten Sie der freiwilligen AHV bei, müssen Sie entweder Beiträge auf Ihrem Einkommen oder auf Ihren Renteneinkommen und dem Vermögen (falls nicht erwerbstätig) leisten. Es ist nicht möglich, freiwillig höhere Beiträge zu leisten.

  70. Meine Frau ist Hausfrau und hat noch gearbeitet und somit noch nie AHV Beiträge bezahlt. Ich glaube mal gelesen zu haben, dass sie während des Zeitraumes der Kindererziehung ein fiktives AHV einkommen hat. Stimmt das und wenn ja wie hoch ist dieser Beitrag und gilt dieser 18 Jahre lang und warum ist dieser nicht im AHV Auszug erwähnt?

    1. Erziehungsgutschriften sind nicht auf dem AHV-Auszug ersichtlich und werden erst bei der späteren Rentenberechnung berücksichtigt. Es handelt sich dabei um ein fiktives Einkommen, welches für die elterliche Betreuung von Kindern unter 16 Jahren angerechnet wird. Die Erziehungsgutschrift entspricht der dreifachen jährlichen Minimalrente zum Zeitpunkt des Rentenanspruchs (Stand 2018: Fr. 42‘300). Die Gutschrift erfolgt pro Kalenderjahr (und nicht pro Kind) und wird grundsätzlich je hälftig zwischen den Ehegatten aufgeteilt.

  71. ich möchte mich vorzeitig mit 60 pensionieren lassen und dann ins auswandern. Muss ich trotzdem noch AHV-Beiträge bezahlen wenn ich im Ausland einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehe? Wie wird dies berechnet?
    Vielen Dank im Voraus
    Tom

    1. Nehmen Sie Wohnsitz innerhalb eines EU-/EFTA-Staates können Sie sich nicht mehr der freiwilligen Ausgleichskasse unterstellen. Ausserhalb dieser Staaten können Sie sich der freiwilligen AHV anschliessen. Durch eine Weiterversicherung bei der AHV vermeiden Sie fehlende Beitragszeiten und eine damit einhergehende Rentenkürzung. Die Unterstellung bei der AHV entbindet aber nicht von den allfälligen Beiträgen an Ihrem neuen Wohnsitz. Als erwerbstätige versicherte Person entrichten Sie bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters Beiträge von 9,8 % (AHV 8,4 % + IV 1,4 %) Ihres Erwerbseinkommens. Zudem wird ein Beitrag an die Verwaltungskosten erhoben. Dieser entspricht 5 % der geschuldeten Beiträge.

  72. Es fehlen mir viele Beitragsjahre zum AHV. Sind Einkäufe oder Nachzahlungen überhaupt möglich?

    1. Nachzahlungen in die AHV sind nur dann möglich, wenn Sie in dieser Zeit in der Schweiz versichert waren und die fehlenden Beitragszeiten innerhalb der letzten 5 Jahre entstanden sind. Falls Sie bereits vor dem 21. Altersjahr AHV-Beiträge geleistet haben, können auch Jugendjahre zum Schliessen allfälliger Lücken verwendet werden.

  73. Ich und meine Frau werden nach Portugal Auswandern.Werde dann 58 Jahre jung sein und eine Rente bekommen 2 Säule. Könnten Sie uns Bitte einen Ratschlag geben bezüglich Säule 3. a. So wie ich informiert bin kann man das 3.a Guthaben stehen lassen und zu einem Späteren Zeitpunkt zu beziehen. 2 Variante bei Auswanderung beziehen und versteuern in der Schweiz. Muss man in Betracht ziehen Steuerliche Auswirkung in Portugal?

    1. Männer können Säule 3a-Gelder aus Altersgründen frühestens mit Alter 60 beziehen und können ohne AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen das Guthaben bis Alter 65 stehen lassen. Verlassen Sie die Schweiz können Sie die Gelder aber unabhängig des Alters beziehen. Nach der Abmeldung wird auf der Auszahlung eine Quellensteuer erhoben. Die Quellensteuer kann unter gewissen Umständen (z.B. Doppelbesteuerungsabkommen mit CH vorhanden) zurückgefordert werden. Weitere Informationen finden Sie unter Quellensteuer auf Vorsorgegeldern. Bitte beachten Sie, dass die Auszahlung in Ihrem neuen Wohnsitzstaat möglicherweise der dortigen Besteuerung unterliegt und diese höher als in der Schweiz ausfallen kann. Klären Sie deshalb die Steuerfolgen vor Ort ab.

  74. Mit 63 Jahren aufhören zu Arbeiten. Aber die AHV erst mit 64 oder 65 Jahren beziehen. Wie hoch sind AHV-Renten mit 64 oder mit 65 Jahren. Meine Frau ist 2.5 Jahre jünger. In der Zwischenzeit lebe ich vom Erspartem und der Pensionskasse.

  75. Ich werde im Dezember 65 jährig und bin seit 9 Jahren nach schweizer Recht mit einer Thailänderin verheiratet. Meine Frau 48 jährig, lebt in Thailand und kommt jedes Jahr für 3 Monate in die Schweiz. Sie hat nie AHV einbezahlt. Ich habe für mich seit 48 Jahren ohne Unterbruch AHV einbezahlt. Bekomme ich nun mit 65 eine höhere Rente als die Fr. 28´200. – Einzelrente? Habe noch eine Frage. Bekommt meine Frau eine Witwenrente, auch wenn sie in Thailand lebt?

    1. Solange Ihre Frau das AHV-Alter noch nicht erreicht hat, erhalten Sie lediglich Ihre eigene AHV-Altersrente (= Einzelrente). Ob Ihre Frau einen eigenen Anspruch auf eine AHV-Altersrente erworben hat, lässt sich mit diesen Angaben nicht beurteilen. Falls Sie die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllt, wird die Witwenrente grundsätzlich auch im Ausland erbracht.

  76. Ich möchte bis 70 weiter arbeiten, bekommt meine Frau nach meinem Tod auch den AHV Zuschlag von den 31.5% auf Ihre Rente. Ich bin Jahrgang 53 meine Frau 74.

    1. Nach dem Tod wird der Zuschlag auch zu den Hinterlassenenrenten ge­währt, nicht aber zur Altersrente des Ehegatten oder der Ehegattin.

  77. Wie hoch muss das durchschnittliche Einkommen des Ehemanns sein, damit er bzw. die Ehefrau (mit 20 verheiratet und stets Mutter und Hausfrau) beim Ableben des Ehepartners eine Maximalrente erhält (ohne Einzahlungslücken). Wird das durchschnittliche Einkommen halbiert, um die jeweiligen Einzelrenten zu berechnen?

    1. Nein, das Einkommenssplitting erfolgt erst im zweiten Rentenfall, sprich wenn beide Ehegatten Anspruch auf eine Rente haben. Versterben Sie bevor Ihre Frau Anspruch auf eine eigene Rente hat, wird für die Witwenrente lediglich das von Ihnen erzielte Einkommen berücksichtigt. Um eine maximale Witwenrente (Stand 2017: Fr. 1‘880 pro Monat) zu erhalten, ist ein massgebendes durchschnittliches Jahreseinkommen von Fr. 84‘600 p.a (oder mehr) nötig.

  78. guten Tag
    Ich lasse mich im September 17 pensionieren. Ich werde aber auch noch
    50% weitearbeiten. Was muss ich an AHV bezahlen und was an PK?
    Danke

    1. Guten Tag

      Die Pensionskassenbeiträge sind vom massgebenden Pensionskassenreglement abhängig. Wenn Sie Ihre Altersleistungen aus der Pensionskasse bereits beziehen, kann es sein, dass Sie keine PK-Beiträge mehr leisten müssen.

      Wer über das ordentliche AHV-Alter weiterarbeitet, bezahlt auf dem Freibetrag (CHF 16‘800 p.a.) übersteigenden Einkommen weiterhin Beiträge an AHV, IV und EO. Einzig der Beitrag für die Arbeitslosenversicherung fällt weg.

  79. Ich werde in 2 Jahren ordentlich pensioniert, möchte aber reduziert (40%- jetzt 80%) weiterarbeiten. Dies ist bei meinem Arbeitgeber möglich. Meine Frage, wenn ich in 2 Jahren die volle Rente beziehe, werden mir ja für die Weiterarbeit AHV und IV weiterhin abgezogen auch für die bezogene Rente?. Und wird mir dieser Betrag bei meiner Rente aufgerechnet?

    1. Guten Tag Maya

      Auf der AHV-Rente werden grundsätzlich keine AHV-Beiträge erhoben (Ausnahme: bei nichterwerbstätigen Personen werden diese für die Bemessung der Beiträge mitberücksichtigt). Die nach dem Erreichen des ordentlichen AHV-Alters geleisteten AHV-Beiträge wirken sich nicht mehr auf Ihre AHV-Altersrente aus.

  80. Guten Tag. Arbeite seit 1989 in der Schweiz und gehe 2020 mit 63 Jahren in Pension. Wenn ich mir das PK Kapital auszahlen lasse, muss ich das in D irgendwie versteuern oder gilt das dann bereits als Vermögen und wäre somit steuerfrei (keine Vermögenssteuer in D)
    besten Dank für eine Rückmeldung.

    1. Guten Tag Günter

      Massgebend für die Besteuerung ist Ihr Wohnsitz bei Bezug des Pensionskassenguthabens. Beziehen Sie dieses noch mit Wohnsitz Schweiz, fällt eine einmalige Kapitalauszahlungssteuer an. Beziehen Sie die Gelder aus dem Ausland, erhebt die Schweiz eine Quellensteuer (welche unter gewissen Voraussetzungen zurückgefordert werden kann). Zudem unterliegt die Auszahlung bei Wohnsitz in Deutschland auch einer Besteuerung in Deutschland (für die anfallenden Steuern in Deutschland wenden Sie sich bitte an einen Berater vor Ort). In Abhängigkeit der Steuerfolgen in Deutschland kann ein Bezug mit Wohnsitz Schweiz lohnenswerter sein.

  81. Unsere Ehe ist seit 2015 geschieden. Das Splitting ist im AHV- Auszug schon ersichtlich. Ich werde im Jahr 2029 in Rente gehen. Meine ehemalige Ehefrau erst im Jahre 2039. Frage: Wird meine Rente im Jahr 2039 dann noch plafoniert?

    1. Guten Tag

      Nein, aufgrund der Scheidung werden Sie von der AHV eine Einzelrente erhalten und unterliegen nicht mehr der Plafonierung als Ehepaar.

  82. Guten Tag, wird die AHV Rente bei Erreichen des 65. Altersjahr auch ausbezahlt wenn ich noch 6 Monate weiter arbeite oder wird diese erst ausbezahlt wenn ich nicht mehr arbeite?

    1. Guten Tag Roland

      Die AHV-Leistungen müssen Sie beantragen – eine automatische Auszahlung erfolgt nicht. Schieben Sie den Bezug Ihrer AHV-Altersrente um 1 Jahr oder mehr auf, erhalten Sie einen Zuschlag auf Ihrer Altersrente. Beachten Sie aber, dass ein Aufschub der AHV-Altersrente ebenfalls angemeldet werden muss (ohne vorgängige Mitteilung erhalten Sie keinen Zuschlag auf der Rente). Unter AHV-Aufschub finden Sie weitere Informationen dazu.

  83. Ich bin 55 und plane eine längere Reise im Ausland. Meine Beiträge werden von der Auffangeinrichtung übernommen.
    Später würde ich gerne eine Rente beziehen. Leider ist das nicht vorgesehen, da ich nicht mehr arbeite. Der überobligatorische Teil wird ausgezahlt.
    Wenn ich aber wieder arbeiten würde (und wieder in eine Pensionskasse einzahlen würde) würde ich eine Rente auch von dem überobligatorischen Teil bekommen können.
    Wie sind dafür die Regeln? Reicht es, wenn ich nur einen Monat bei einem Freund arbeite? Kann ich in meiner eigenen Firma arbeiten? Ab wann ist eine Rente wieder möglich???

    1. Guten Tag

      Ob Sie den überobligatorischen Teil später in eine neue Pensionskasse einbringen können, ist von verschiedenen Faktoren (u.a. versicherter Lohn, Höhe der Sparbeiträge usw.) abhängig und gilt es anhand des neuen Pensionskassenreglementes zu prüfen. Gleiches gilt den frühstmöglichen Abruf der Altersleistungen. Gesetzlich wäre ein Abruf mit 58 Jahren zulässig, viele Vorsorgestiftungen kennen eine höhere Alterslimite.

  84. Ich habe im 1983 und 1984 in der Schweiz gearbeitet. Ich bin EU-Bürgerin und wohne seit 1985 wieder im Heimatland. Jetzt werde ich pensioniert und frage mich, wie ich eine Pension aus der Schweiz bekommen kann.

    1. Guten Tag

      Für die Beantragung einer AHV Rente müssen Sie sich an den Sozialversicherungsträger Ihres Wohnsitzstaates wenden. Dieser ist zuständig für die Ausstellung der notwendigen EU-Formulare und deren Weiterleitung an die Schweizerische Ausgleichskasse in Genf. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der „Zentralen Ausgleichskasse“.

  85. Wenn ich 65 bin, meine Frau 61 ist, und aufhört zu arbeiten, bekomme wir dann die Ehepaarrente oder bekomme ich die Einzelrente bis meine Frau auch 65 ist.

    1. Guten Tag

      Bis Ihre Frau pensioniert ist erhalten Sie die Einzelrente. Sobald Ihre Frau das Pensionierungsalter erreicht erfolgt das Splitting und eine Neuberechnung der Rente und gegebenenfalls eine Plafonierung für Ehepaare.

  86. Guten Tag
    Gibt es auf AHV- und PK-Renten auch Sozialabzüge (AHV, IV, EL usw.)?
    Wenn ja, welche sind dies und wie hoch sind diese?
    Freundliche Grüsse und besten Dank

    1. Guten Tag

      Falls Sie das ordentliche AHV-Alter noch nicht erreicht haben und nicht mehr erwerbstätig sind, werden für die allfälligen AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person Ihre Rentenleistungen (AHV und Pensionskasse) mitberücksichtigt. Sonstige Sozialabzüge fallen keine an.

  87. Guten Tag,
    Meine Ehefrau und ich planen 10 Jahre vor meiner offiziellen Pensionierung auszuwandern (2021). Wir werden vorerst kein regelmässiges Einkommen im Ausland haben, es macht jedoch Sinn sich bei der freiwilligen AHV anzumelden. Die Jahresbeiträge schwanken allerdings vom minimum von CHF 914.– zu CHF 22850.– pro Jahr, je nach Vermögen und Einkommen. Dazu zwei Fragen: wie und durch wen wird der Beitrag berechnet und festgelegt? Gibt es Tabellen/Formeln wie die Rente dann annähernd evaluiert werden kann?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre HIlfe

    1. Guten Tag Bernardo

      Falls Sie die Voraussetzungen für die freiwillige AHV (u.a. Wohnsitz ausserhalb EU/EFTA, weitere Bedingungen siehe Merkblatt https://www.ahv-iv.ch/p/10.02.d) erfüllen, hat jeder Ehegatte einzeln einen Antrag innerhalb eines Jahres nach Ausscheiden aus der obligatorischen Versicherung einzureichen.

      Massgebend für die AHV-Beiträge bei nichterwerbstätigen Personen sind das mit Faktor 20 umgerechnete Renteneinkommen und das (steuerbare) Vermögen. Mit dem Rechner AHV-Beiträge Nichterwerbstätige können Sie die zu leistenden Beiträge annähern. Weitere Informationen zu den AHV-Beiträgen als nichterwerbstätige Person finden Sie unter AHV-Beiträge Frühpensionierte.

  88. Meine Frau ist seit über einem Jahr berechtigt ihre AHV Rente zu beziehen. Sie hat diese aber noch nicht angemeldet und wird sich den Gesamtbetrag zu einem späteren Zeitpunkt auszahlen lassen. Wie hoch ist der Zins den die SVA für das „liegengebliebene Geld“ bezahlt?

    1. Guten Tag

      Sie haben die Möglichkeit die AHV Rente maximal 5 Jahre rückwirkend einzufordern. Diese Beträge werden nicht verzinst. Um von einem Zuschlag aufgrund des Aufschubs zu profitieren ist es notwendig den Aufschub innerhalb eines Jahres nach Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters anzumelden. Erfolgt keine Anmeldung so verfallen sämtliche Zuschläge.

  89. Guten Tag.
    Ich habe folgendes in einem Artikel gelesen. Wenn man als Frühpensionierter Beiträge aus Vermögen und Renteneinkünfte an die AHV zahlt, dass diese Beiträge nicht mehr rentenbildend sind und folglich beim ordentlich eintretenden Rentenalter eine gekürzte Rente erhält. Dazu steht geschrieben, dass sich das nur verhindern lässt, indem man während mindestens 9 Monaten im Jahr mit einem Minimalpensum von 50 Prozent weiterarbeitet. Stimmt das? Wenn ja, wie ist das möglich, wenn man lückenlos weiterhin einzahlte?

    1. Guten Tag Beatrice

      Zahlen Sie als nichterwerbstätige Person Beiträge anhand Ihres Vermögens und Renteneinkommens, können Sie fehlende Beitragsjahre vermeiden. Da die Beiträge als nichterwerbstätige Person möglicherweise einem tieferen Einkommen als bisher entsprechen, kann es sein, dass sich die Rente gegenüber einer ordentlichen AHV-Pensionierung reduziert. Die geleisteten AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person sind weiterhin rentenbildend.

  90. Ich bin seit 4 Jahren Witwer (ohne Kinder). Meine verstorbene Frau hat immer gearbeitet. Werden mir ihre einbezahlten AHV-Gelder gutgeschrieben?

    1. Guten Tag Markus

      Als Witwer ohne Kinder haben Sie leider keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente aus der AHV. Das Splitting der während der Ehedauer gutgeschriebenen Einkommen erfolgt bei Abruf Ihrer eigenen Altersrente.

  91. Ich bezahle seit 1977-2019 AHV-Beiträge, ohne Lücke (aber z.B. während Studium mit Marken). Sollte ich im Herbst 2019 in Frührente gehen, welche Jahre werden angerechnet? Ab 1977? Oder die vergangenen 44 Jahre (2019 retour oder ab dem effektiven Pensionsjahr 2024 retour gerechnet)? Und: Wie kann ich das jährliche Einkommen (Summe) berechnen, welches für die Jahre 2020-25 aufgrund der freiwilligen Beiträge (ab Frühpension bis ord. Pensionsalter) angerechnet werden?

    1. Guten Tag

      Massgebend für die AHV-Rente sind die Beiträge ab dem 21. Altersjahr bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters (Mann = 65 Jahre). Die AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person können Sie mit unserem Rechner AHV-Beiträge bei Frühpensio simulieren. Die als nichterwerbstätige Person werden in entsprechendes Einkommen umgewandelt und in Ihrem AHV-Konto festgehalten. Mit dem Rentenschätzer der AHV können Sie Ihre AHV-Altersrente annähern.

  92. Ich bin am 23. Mai 1953 geboren und lebe seit 7 Jahren in der Schweiz. Wie und wann kann ich meine Rente beantragen.

    1. Guten Tag

      Das ordentliche AHV-Rentenalter für Männer beträgt 65 Jahre. Somit können Sie ab dem 1. Juni 2018 Ihre reguläre Altersrente abrufen. Die Altersrente müssen Sie aber beantragen (eine automatische Auszahlung erfolgt nicht). Sinnvollerweise melden Sie Ihre Ansprüche rechtzeitig, ca. 5 – 6 Monate vorher, bei der für Sie zuständigen AHV-Ausgleichskasse an. Weitere Informationen zur Anmeldung und das Anmeldeformular finden Sie unter https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318370-Anmeldung-Altersrente vor.

  93. Meine Frage lautet: Ich bezahle seit 1977-2019 AHV-Beiträge, ohne Lücke (aber z.B. während Studium mit Marken). Sollte ich im Herbst 2019 in Frührente gehen, wird die AHV- und Kinderrente (ab 2024) tiefer ausfallen, wenn ich keine freiwilligen Beiträge bezahle. Um wie viel – bzw. wie kann ich das berechnen? Sollte ich aber freiwillige Beiträge bezahlen, wie werden diese als Einkommen angerechnet?

    1. Guten Tag

      Weisen Sie fehlende Beitragszeiten auf, wird Ihre Rente entsprechend gekürzt. Als Faustregel gilt, dass jedes fehlende Jahr zu einer Rentenkürzung von ca. 2.25 Prozent führt. Die Beiträge als nichterwerbstätige Person werden in ein entsprechendes Erwerbseinkommen umgerechnet und Ihrem individuellen AHV-Konto gutgeschrieben.

  94. Ich bin 48 Jahre und wandere in ein Drittland aus. Welche Rente würde mir mit 65 Jahren zustehen wenn ich nichts mehr in die AHV einzahle? Wie verhält es sich mit weiterem Einzahlen in die AHV und wie wird die Prämie berechnet?

    1. Guten Tag

      Nehmen Sie Wohnsitz ausserhalb eines EU- oder EFTA-Staates können Sie unter gewissen Voraussetzungen (CH- oder EU-/EFTA-Bürger, Wohnsitz ausserhalb EU/EFTA, zum Zeitpunkt des Wegzuges während mindestens 5 Jahren ununterbrochen AHV-Beiträge geleistet) der freiwilligen AHV-Versicherung beitreten. Die Höhe der Beiträge entrichten Sie entweder auf der Basis Ihres Erwerbseinkommens oder auf der Grundlage Ihrer Renteneinkünfte und des Vermögens.

      Führen Sie die AHV-Versicherung nicht fort, werden Sie keine vollständige Beitragsdauer aufweisen und werden deshalb im Versicherungsfall eine Teilrente erhalten. Dabei gilt als Faustregel, dass Ihre Rente pro fehlendes Beitragsjahr gegenüber der Vollrente um rund 2.25% gekürzt wird.

  95. Meine Frau beabsichtigt einen AHV-Vorbezug mit 62 (02.2018). Ich werde meine AHV-Rente ab 65 beziehen (08.2020). Bei Ehepaaren gibt es ja dann eine Plafonierung. Wenn die gekürzte Rente meiner Frau zusammen mit meiner Einzelrente höher als Fr. 3500.00 ist (z.B. Fr. 3600.00), wird die Rente dann auf Fr. 3500.00 plafoniert – oder wird die Kürzung der Einzelrente von Fr. 3500.00 abgezogen.

    1. Guten Tag Marcel

      Der Kürzungsbetrag wird von der plafonierten Rente Ihrer Ehefrau abgezogen.

  96. Ab wann wird die Rente ausbezahlt? Monat Mai 2017, wenn im Mai 1952 geboren ? oder erst ab Juni 2017 ?

    1. Guten Tag

      Der Anspruch auf die AHV-Altersrente entsteht am ersten Tag des Monats, nach dem Sie das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Wenn Sie im Mai Geburtstag haben, erhalten Sie ab dem 1. Juni Anspruch auf Ihre Altersrente. Beachten Sie aber, dass die AHV-Rente nicht automatisch ausbezahlt wird und Sie die Rentenauszahlung beantragen müssen. Die AHV empfiehlt den Antrag rechtzeitig, sprich fünf bis sechs Monate vorher, einzureichen.

  97. Das Pensionsalter ist nicht in allen Ländern gleich. In der Schweiz 64 für Frauen, in Deutschland 65 1/2. Wie lange kann das Pensionskassenkapital nach der Pensionierung in der Schweiz zur Auszahlung verbleiben, wenn man nach der Pensionierung weiterarbeitet, in der Schweiz, oder da Grenzgänger in zwei Ländern gleichzeitig?

    1. Guten Tag Maria

      Die Altersleistungen aus der Pensionskasse werden bei der Aufgabe der Erwerbsaufgabe ausbezahlt. Falls Ihre Pensionskasse vorsieht, dass Sie auch nach Erreichen des ordentlichen AHV-Alters in der Kasse versichert bleiben können, müssen Sie die Altersleistungen noch nicht beziehen. Massgebend sind die Bestimmungen des Pensionskassenreglements. Nehmen Sie deshalb mit Ihrer Pensionskasse Kontakt auf.

  98. Ich bin regulär Ende Juni 2017 AHV bezugsberechtigt. Meine Frage wäre: muss ich ein Jahr weiterarbeiten oder kann ich auch z.B. Ende Jahr (2017) meine AHV beziehen? Muss ich mein eventuelles Verlängern meiner Arbeit anmelden?

    1. Guten Tag Kristina

      Sie können den Bezug Ihrer AHV-Altersrente auch ohne Weiterarbeit aufschieben. Schieben Sie Ihren Rentenbezug um mindestens 1 Jahr auf, erhöht sich Ihre Altersrente um einen Zuschlag von 5.2% oder mehr. Bei einer kürzeren Aufschubsdauer erhalten Sie keinen Zuschlag. Um den allfälligen Zuschlag zu erhalten, müssen Sie den AHV-Aufschub der zuständigen Ausgleichskasse aber vorgängig mitteilen (ohne Mitteilung erhalten Sie keinen Zuschlag). Ein genaus Abrufdatum müssen Sie aber noch nicht bestimmen. Weitere wichtige Informationen zum Thema AHV-Aufschub finden Sie auf unserer Übersicht AHV aufschieben.

  99. Ab welchem Datum kann ich ohne Rentenkürzung in den Ruhestand gehen ohne eine Rentenkürzung hinnehmen zu müssen?

    1. Guten Tag Brigitta

      Beziehen Sie Ihre AHV-Altersrente ab dem ordentlichen AHV-Alter, erhalten Sie Ihre Rente ohne Rentenkürzung. Das ordentliche Rentenalter ist bei Frauen auf 64 Jahre und bei Männern auf 65 Jahre festgelegt (Stand: 2016). Sie können die Altersrente aber auch um 1 oder 2 ganze Jahre früher beziehen (ein Vorbezug für einzelne Monate ist nicht möglich). Beim Vorbezug wird die Rente lebenslang gekürzt. Bei einem Vorbezug von 1 Jahr beträgt die Kürzung 6.8% und bei einem Vorbezug von 2 Jahren 13.6%. Hier finden Sie mehr Informationen zum AHV-Vorbezug.

  100. Ich werde nächste Jahr pensioniert, möchte die AHV um ein Jahr aufschieben. Wie hoch ist nachher die Rente (maximale Einzelrente und Ehepaarsrente).
    Kann über das Maximum Rente bezogen werden?

    Vielen Dank

    1. Guten Tag Peter

      Wenn Sie die AHV um 1 Jahr aufschieben, erhöht sich Ihre Rente um 5.2%. Die maximale Einzelrente beträgt aktuell 28’200 Franken, die maximale Ehepaarsrente 42’300 Franken. Auch die Maximalrente erhöht sich entsprechend (Sie können durch den Aufschub auch die Maximalrente aufbessern). Mehr Informationen zum Thema „Flexibles Rentenalter“ finden Sie im entsprechenden Merkblatt der AHV oder auch unter dem Link AHV-aufschieben.

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