Wohneigentumsförderung

WEF Bezug aus der Pensionskasse

Wohneigentumsförderung (WEF) aus der Pensionskasse

Die Wohneigentumsförderung ist eine staatspolitische Maßnahme und hat zum Ziel, dass sich mehr Leute ein Eigenheim leisten können. Während bei jüngeren Leuten die Wohneigentumsförderung hauptsächlich als Starthilfe zur Finanzierung von Wohneigentum gebraucht wird, kann sie unter gewissen Voraussetzungen bei angehenden Rentnern als Steueroptimierungsinstrument eingesetzt werden.

Für wen eignet sich die Wohneigentumsförderung?

Die Wohneigentumsförderung kann beim Kauf von selbstbewohntem Wohneigentum oder auch für die Rückzahlung von ausstehenden Hypotheken geltend gemacht werden. Bis Alter 50 darf das gesamte Vorsorgekapital in der zweiten Säule für die Wohneigentumsförderung verwendet werden. Ab Alter 50 ist die Höhe des WEF-Bezugs auf den höheren der folgenden Beträge beschränkt: Das Sparkapital mit Alter 50 oder die Hälfte des zum Zeitpunkt des Bezugs vorhanden Sparkapitals. Vorbezüge dürfen nur alle fünf Jahre getätigt werden und je nach Pensionskasse nur bis zu einem gewissen Alter des Versicherten. Der Bezugsbetrag muss mindestens 20‘000 Franken betragen.

Wohneigentumsförderung als Steueroptimierung

Wer seine Hypothek im Alter reduzieren will, kann Vorsorgekapital mit einem WEF-Bezug bereits einige Jahre vor der Pensionierung beziehen und dieses Kapital für die Rückzahlung der Hypothek verwenden. Durch die richtige Vorgehensweise kann die Steuerlast auf der Kapitalauszahlung im Vergleich zu einer Amortisation zum Pensionierungszeitpunkt erheblich reduziert werden. Ziel ist das Brechen der Steuerprogression auf der Kapitalauszahlungssteuer. Durch die Abstimmung auf Bezüge aus der Säule 3a und andere Steueroptimierungsmöglichkeiten können erhebliche Steuereinsparungen erzielt werden. Unter Einhaltung gewisser Fristen und bei entsprechendem Einkaufspotenzial ist ein vorgängiger Pensionskasseneinkauf möglich, was die Steuereinsparung zusätzlich erhöht.

Pensionskasseneinkauf und anschliessender WEF-Bezug

Sind in der zweiten Säule Vorsorgelücken vorhanden, besteht unter gewissen Bedingungen die Möglichkeit, steuertechnisch doppelt zu profitieren. Zuerst können durch gestaffelte Pensionskasseneinkäufe Einkommenssteuern reduziert werden. Nach Ablauf der gesetzlichen Fristen können die temporär in die zweite Säule eingebrachten Mittel wieder bezogen und zur Amortisation der Hypothek verwendet werden. Dieses Vorgehen ist steuertechnisch korrekt. Die Einhaltung gesetzlicher Fristen ist dabei aber zentral und das Vorgehen sollte ausführlich geplant werden. Die verschiedenen Varianten müssen von Fall zu Fall individuell beurteilt werden.


Beratung Pensionskasse

Die VermögensPartner AG bietet Ihnen echte unabhängige Beratung für die Planung Ihrer Pensionierung. Das Erstgespräch ist kostenlos.

Termin vereinbaren

Haben Sie eine Frage zum Thema?

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Fragen und Antworten

  1. Wir ziehen in Betracht, dass wir ins Ausland gehen wollen – jedoch gestaffelt. Wir möchten ein Haus bauen und dazu die meine PK einsetzen. Nun kann man das ja nur, wenn es der Hauptwohnsitz ist. Geplant ist, dass wir „gestaffelt“ auswandern werden. Wir wollen das Haus bauen und meine Frau würde nach Fertigstellung einziehen und sich in dem Land auch anmelden. Ich würde 50/50 in der Schweiz und Ausland sein, aber in der Schweiz noch angemeldet. Nun meine Frage – würde das funktionieren, wenn meine Frau dort angemeldet ist und dort wohnt und dies mit meiner PK den WEF beziehen? Finde leider nirgends eine Information so klar dazu. Ich würde etwa 3 Jahre später auch in das Land auswandern und mich anmelden. Bin Jahrgang 1964.

    1. Generell empfehlen wir Ihnen, diese Punkte direkt mit der Pensionskasse zu besprechen. Massgebend für den WEF Bezug sind das Reglement sowie die Vorgaben der Pensionskasse und ihr Hauptwohnsitz. Ihre Pensionskasse kann Ihnen dazu eine abschliessende Auskunft geben.

  2. Ich habe eine Eigentumswohnung vor drei Jahren gekauft mit ein WEF einer Freizügigkeitskonto 3a. Es besteht die Möglichkeit ins Ausland zu ziehen. Aber ich möchte die Wohnung weiter behalten und sie vermieten. Ist das möglich?

    1. Gemäss Bundesgerichtsentscheid vom 01.07.2021 (9C_293/2020) besteht durchaus eine Flexibilität. Eine Beurteilung Ihres individuellen Falles können wir so nicht vornehmen. Allenfalls sollten Sie rechtlichen Rat einholen.

  3. Mein Ehemann und ich haben beide eine Pensionskasse (unterschiedliche Kassen). Können wir für den Kauf eines Eigenheims für die eine Pensionskasse (Ehegattin) einen Vorbezug machen (Jahr 2023) und die andere Pensionskasse (Ehegatte) für die Renovierung der Liegenschaft ( Jahr 2024)? Oder gilt die Sperrfrist von 5 Jahren sobald eine der beiden Pensionskassen belastet wird?

    1. Gemäss unseren Informationen gilt diese Frist pro Pensionskasse.

  4. Ich würde gerne eine Immobilie kaufen und dafür WEF verwenden, dh. ich möchte die gesamte Immobilie dadurch bezahlen (ohne Fremdkapital). Das verfügbare WEF Kapital ist ausreichend. Ist das möglich oder muss ich neben dem WEF auch noch andere Eigenmittel verwenden?

    1. Das Gesetz sagt, dass mindestens 10% der Eigenmittel aus dem frei verfügbaren Vermögen (nicht WEF-Bezug) stammen müssen.

  5. Meine Frau und ich leben getrennt (nicht richterlich getrennt), dh. Sie wohnt an unserem ursprünglichen Wohnort in einem Haus. Ich lebe mittlerweile 180km entfernt und habe meinen Wohnsitz an meinen neuen Wohnort verlegt. Würden wir noch in unserem gemeinsamen Haus leben, wäre eine neue Immobilie ein Zweitwohnsitz. Aber in meiner Situation könnte das anders sein. Ich würde gerne an meinem neuen Wohnort eine Immobilie kaufen und deshalb Pensionskassengelder einsetzten. Ist das möglich?

    1. Das können wir so nicht beurteilen. Bitte wenden Sie sich hier direkt an Ihre Pensionskasse. Diese wird Ihnen eine verbindliche Auskunft erteilen können.

  6. Ich möchte gerne unsere auslaufende Hypotheken-Tranche (165’000 CHF) mit einem zweiten Vorbezug (100’000 CHF) tilgen (zusätzlich 65’000 CHF Cash). Daneben haben wir noch eine zweite Hypothek, welche noch 5 Jahre läuft (600’000 CHF).
    Beim Kauf der Immobilie haben wir 390’000 CHF Eigenkapital aufgewendet (185’000 CHF aus WEF und 185’000 CHF Cash). Können wir ohne Probleme in 5 Jahren erneut eine Hypothek über 600’000 CHF aufnehmen/verlängern oder hat sich unser Verhältnis zwischen „echten“ Eigenmitteln und WEF insoweit verändert, dass Banken hier nicht mehr mitspielen?

    1. Es ist entscheidend, dass total mind. 10% «harte Eigenmittel» (nicht aus Pensionskasse) in die Finanzierung einfliessen. Sie haben «neu» total CHF 260’000 „harte“ Eigenmittel in der Liegenschaft. Bei einer Hypothek von CHF 600’000 sind somit genügend «harte Eigenmittel» vorhanden. Die Verlängerung in 5 Jahren können Sie somit entspannt entgegen sehen.

  7. Ich möchte eine auslaufende Hypotheken-Tranche auf unserer selbstbewohnten Liegenschaft (im Kanton Bern) zurückzahlen und dafür einen Vorbezug bei der Pensionskasse vornehmen. Kann meine Ehefrau gleichzeitig weiterhin Einkäufe in ihre Pensionskasse vornehmen, um unsere Steuerbelastung zu reduzieren?

    1. Ein Einkauf in die Pensionskasse Ihrer Frau bei gleichzeitigem WEF – Vorbezug von Ihnen ist theoretisch möglich, da es in diesem Fall separat betrachtet wird. Ein grosser Nachteil eines Vorbezuges aus der Pensionskasse sind die reduzierten Altersleistungen bei Pensionierung sowie je nach Finanzierungsmodell die verringerten Risikoleistungen (Ehegattenrente, Invalidität). Zusätzlich muss bei einem WEF-Vorbezug aus der Pensionskasse eine Veräusserungsbeschränkung im Grundbuch eingetragen werden. Bei einem Verkauf der Liegenschaft muss grundsätzlich der vorbezogene Betrag zurückbezahlt werden. Deshalb ist ein solcher Entscheid gut zu überlegen.

  8. Ich beabsichtige für die Renovierung meines Hauses, in das ich einziehen werde, Geld aus der Pensionskasse zu beziehen.
    Ist es möglich, das Geld der WEF für die Renovierung zu verwenden? Was muss ich alles beantragen und wird es mir auf ein Konto ausgezahlt?

    1. Guten Tag

      Grundsätzlich sollte Ihr vorhaben funktionieren, allerdings kommt es bei einer Renovation darauf an, was Sie genau machen. Da jede Pensionskasse andere Bestimmungen hat, empfehlen wir Ihnen, direkt mit Ihrer Pensionskasse Kontakt aufzunehmen.

  9. Ich möchte einen Teil der PK in Immobilien investieren und nehme für die Investition auch noch 3a Gelder (gestaffelt).
    1. Jahr Kapitalauszahlung PK für Immo
    2. – 5. Jahr 3a für Immo
    Werden diese Gelder zusammengezählt und somit der höheren Progression ausgesetzt Danke.

    1. Guten Tag

      Grundsätzlich gilt, dass die Gelder in der Pensionskasse und der Säule 3a beim Kauf der selbstbewohnten Liegenschaft sowie für die Rückzahlung von ausstehenden Hypotheken gebraucht werden dürfen. Für Liegenschaften, welche nicht selbstbewohnt sind, dürfen keine WEF – Bezüge gemacht werden. Vorsorgegelder welche im gleichen Steuerjahr (01.01 – 31.12) bezogen werden, werden zusammengezählt und erhöhen somit die Steuerprogression.

  10. Gerne möchte ich meinen Wohnsitz innert 3-5 Jahren nach Spanien verlagern. Kann ich bereits heute die PK für die WEF auszahlen lassen? Wenn ja, was geschieht, wenn ich die Schweiz doch nicht verlasse?

    1. Guten Tag

      Grundsätzlich ist ein WEF Vorbezug nur bei selbstbewohnten Liegenschaften möglich. Damit ein Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung für eine Immobilie im Ausland möglich ist, muss zuerst der Wohnsitz ins Ausland gelegt werden.

  11. Ich bin 59 Jahre jung und möchte einen Teil meines Freizügigkeitskapital als Amortisation meiner Hypothek verwenden. Ist es möglich sich einen Teil auszahlen zu lassen. Was ich gehört habe ist, dass dies bis zum Erreichen der 60 Jahren möglich ist und nachher nur noch als Gesamtbetrag.

    1. Guten Tag

      Ihre Ausführungen sind korrekt. Bis Alter 60 ist ein Teilbezug möglich (z.B WEF-Vorbezug). Bei einem Bezug des Freizügigkeitskapital ab Alter 60 muss das ganze Kapital bezogen werden.

  12. Aufgrund einer Erbschaft, werde ich Eigentümer einer Immobilie im EU-Ausland. Um dieses Haus reonivieren und bewohnbar zu machen, überlege ich mir meine Schweizer Pensionskasse (2.Säule) auszahlen zu lassen. Nun ist meine Frage: Ist dies grundsätzlich möglich, auch wenn die Immobilie nicht in der Schweiz, aber in einem EU-Land steht?

    1. Guten Tag

      Einen WEF-Bezug dürfen Sie nur dann tätigen, wenn es sich um ihr Eigenheim handelt, welches Sie selber bewohnen. Sie müssten also Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, damit ein WEF-Bezug möglich ist.

  13. Ich habe meinen WEF-Vorbezug vollumfänglich zurückbezahlt. Die damalige Kapitalbezugssteuer werde ich für die Gelder aus der 2. Säule erhalten. Ich habe aber auch Gelder aus der 3. Säule bezogen und versteuert. Erhalte ich diese Steuer auch zurückvergütet?

    1. Guten Tag

      Nein, die Steuern, welche Sie für den Bezug der 3. Säule Gelder bezahlt haben, werden Ihnen nicht zurückvergütet.

  14. Grundsätzlich kann man ja die Pensionskassenmittel brauchen, um ein Eigenheim zu kaufen.
    Kann man diese Mittel auch als Erbvorbezug benutzen, um ein Eigenheim für die Tochter oder den Sohn zu kaufen?

    1. Guten Tag

      Nein, einen WEF-Bezug aus der Pensionskasse können Sie lediglich für selbstbewohntes Wohneigentum tätigen.

  15. Erfolgt ein BVG-Einkauf, so ist nach Art. 79b Abs. 3 BVG ein Kapitalbezug während der nächsten drei Jahre nicht zulässig bzw. führt zu einer Aufrechnung des Einkaufbetrags beim steuerbaren Einkommen. Nun stelle ich mir die Frage, ob während dieser drei Jahre nur ein WEF-Vorbezug nicht zulässig ist oder auch eine Verpfändung des Pensionskassenvermögens?

    1. Guten Tag

      Eine Verpfändung des Pensionskassenvermögens hat keinen Einfluss auf die Drei-Jahresfrist. Diese Frist gilt lediglich beim WEF-Vorbezug.

  16. Wir kaufen ein Haus und überlegen den Teilbezug aus der Pensionskasse. Welcher Teil (obligatorisch oder überobligatorisch) wird dazu verwendet oder gibt es eine geschlüsselte Verwendung? Wie ist das bei einer späteren Rückzahlung in die PK (z.B. bei einem Verkauf der Liegenschaft), wird da derselbe Schlüssel angewendet?

    1. Guten Tag

      Grundsätzlich gibt es keine Regelung bezüglich der Aufteilung überobligatorischer vs obligatorischem Anteil bei einem Vorbezug aus der Pensionskasse. Die Pensionskasse haben da grundsätzlich „mehr oder weniger“ Gestaltungsfreiheit. Wir empfehlen Ihnen deshalb die Auswirkungen eines Bezugs direkt mit Ihrer Pensionskasse zu prüfen.

  17. Ich habe 2 Jahre in der Schweiz gearbeitet und bin nun zurück nach Deutschland gezogen. Den überobligatorischen Teil meiner Pensionskasse werde ich mir auszahlen lassen, den obligatorischen muss ich auf ein Freizügigkeitskonto legen. Ich würde diesen Betrag (ca 7’000 CHF) gerne in einigen Jahren für eine Wohneigentumsförderung vorzeitig auszahlen lassen. Nun habe ich gelesen, dass für eine solche Auszahlung ein Mindestbetrag von CHF 20’000 angegeben wird. Was ist aber, wenn mein Sparguthaben deutlich unter 20’000 liegt? Heisst das, dass ich es gar nicht für eine WEF nutzen kann?

    1. Guten Tag

      Es ist tatsächlich so, dass gemäss Verordnung über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge ein Bezug für Wohneigentum erst aber einem Betrag von CHF 20‘000 möglich ist (Art.5, Abs. 1).

      Allenfalls können Sie aber eine Auszahlung aufgrund „Geringfügigkeit“ erreichen. Dies ist dann gegeben, wenn die Austrittsleistung weniger als ein Jahresbeitrag beträgt.

  18. Ich bin per 2017 vorzeitig Alters-Pensioniert und seit kurzem auch altersgerecht in Pension. Ich habe mich seinerzeit für eine Rente entschieden.
    Nun aber beabsichtige ich eine Liegenschaft im Heimatland meiner Ehefrau in Ghana zu erwerben. Kann ich aus meiner Pensionskasse Geld beziehen und was für einen Betrag?

    1. Guten Tag

      Da Sie bei bereits in Pension sind und sich für einen Rentenbezug entschieden haben, ist es nicht mehr möglich Kapital für den Kauf einer Immobilie aus Ihrer Pensionskasse zu beziehen.

  19. Ich bin in den frühen 40ern und plane evtl. in den nächsten 5 Jahren auf die Philippinen auszuwandern. Das hängt eben von verschiedenen Faktoren ab. Ich habe jetzt seit über 20 Jahren in AHV und PK eingezahlt. Für die Philippinen könnte ich mir die 2. Säule ja auszahlen lassen.
    Was ist aber mir den AHV Geldern, die ich einbezahlt hatte. Kann ich das stehen lassen und bekomme ab 65 im Ausland die Rente oder welche Möglichkeiten gibt es da?

    1. Wenn Sie Staatsbürger der Schweiz oder eines EU-/EFTA-Staates bleibt Ihr Rentenanspruch auch bei Wohnsitznahme im Ausland grundsätzlich bestehen. Da Sie aber keine volle Beitragszeit aufweisen, wird Ihre spätere AHV-Altersrente entsprechend den fehlenden Beitragsjahren reduziert. Unter gewissen Voraussetzungen können Sie sich der freiwilligen AHV unterstellen und müssen die entsprechenden AHV-Beiträge leisten. Weitere Informationen zur freiwilligen AHV finden Sie unter https://www.zas.admin.ch/zas/de/home/particuliers/cotiser-a-l-avs-ai-facultative.html.

  20. Kann man die Gelder aus der Pensionskasse auch für die Ablösung einer Immobilie im Ausland (Italien) verwenden? Die Hypothek wurde bei einer Bank in der Schweiz aufgenommen. Erstwohnsitz ist die Schweiz.

    1. Guten Tag

      Pensionskassengelder können nur für die Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum verwendet werden. In Ihrem Fall möchten Sie die Gelder für die Finanzierung der Zweitwohnung in Italien verwenden – diese ist nicht möglich.

  21. Ich besitze eine Immobilie in Spanien und plane die Auswanderung mit Alter 50. Kann ich den obligatorischen Teil beziehen um die bestehende Hypothek in Spanien zu tilgen (WEF-Bezug)? Der überogligatorische Teil kann frei bezogen werden? Danke.

    1. Ja, der überobligatorische Teil kann bei Wohnsitznahme innerhalb der EU/EFTA ohne Einschränkungen bezogen werden. Ein Vorbezug für die selbstgenutzte Liegenschaft ist grundsätzlich möglich. Ab Alter 50 bestehen aber über die Höhe des zur Verfügung stehenden Betrages Einschränkungen.

  22. Ich möchte eine Wohnung kaufen und meine Pensionskasse dafür benutzen. Die Idee ist, nicht selber in dieser Wohnung zu wohnen sondern diese zu vermieten. Es ist das möglich?

    1. Guten Tag

      Die Gelder aus der Pensionskasse können nur für die Finanzierung von selbstbewohnten Wohneigentum herbeigezogen werden. Wenn Sie eine Immobilie kaufen mit dem Zweck der Vermietung (Renditeobjekt), ist ein Bezug der Gelder aus der Pensionskasse somit nicht möglich.

  23. Ich bin 48 Jahre alt arbeite 40% und 40% bekomme ich IV Rente wegen Krankheit, normalerweise so wie mir mein Hausarzt erklärt hat, hätte mir die Pensionskasse auch monatlich etwas auszahlen müssen. Ich hatte sogar ein Anwalt eingeschaltet aber am Schluss hat das Sozialgericht Zürich abgelehnt. In diesem Falle könnte ich die Pensionskasse für Eigentum auszahlen lassen?

    1. Guten Tag

      Ob Ihnen eine IV-Rente aus der Pensionskasse zusteht, ist im Reglement der Pensionskasse geregelt. Die Gelder der Pensionskasse können sie für die Finanzierung/Amortisation von selbstbewohntem Wohneigentum verwenden.

  24. Ich bin 48 und habe die BVG auszahlen lassen und bin nach Thailand ausgewandert. Kann ich nun die Quellensteuer zurückfordern oder nicht?

    1. Falls ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Ihrem neuen Wohnsitzstaat besteht, Ihr neuer Wohnsitzstaat Kenntnis von der Kapitalleistung hat und Sie die entsprechenden Unterlagen und Dokumente einreichen können, kann die Quellensteuer zurückgefordert werden.

  25. Gibt es ausser der 3jährigen Sperrfrist nach Einkauf, und dem Bezug höchstens alle 5 Jahre noch weitere Fristen, die zu beachten sind? Und kann nach Bezug (für Amortisation), ein weiterer Einkauf sofort wieder steuerlich vom Einkommen in Abzug gebracht werden, falls der Bezug kleiner als der Einkauf ist? Oder erst ab dann, wenn alles, was bezogen wurde, wieder einbezahlt wurde?
    Und ist die Frist, nur höchstens alle 5 Jahre zu beziehen, pro Art und Kasse separat? Könnte ich also innerhalb von 5 Jahren 1x in meiner PK beziehen, 1x Säule 3A, 1x PK meiner Frau, 1x Säule 3A meiner Frau?

    1. Guten Tag

      Bei einem Einkauf in die Pensionskasse gilt es die 3-jährige und beim Bezug für die Amortisation der Hypothek die 5-jährige Sperrfist zu beachten. Sie können erst wieder Einkäufe in die Pensionskasse steuerlich in Abzug bringen, wenn ein allfälliger Vorbezug vollständig zurückbezahlt worden ist. Ein Bezug gilt pro Person und „Säule“ (Pensionskasse / Freizügigkeit und Säule 3a). Eine „Staffelung“ ist somit möglich.

  26. Ich habe vor die Schweiz nach 10 jahren zu verlassen,und wieder nach DE zurück zu gehen. Habe dann mitbekommen,das etwas ausbezahlt wird. Ist das korrekt?

    1. Richtig. Bei Wegzug in einen EU-/EFTA-Staat können Sie Ihr überobligatorisches Pensionskassenguthaben als einmalige Kapitalabfindung beziehen. Der obligatorische Teil wird erst ausbezahlt, wenn Sie nicht mehr der obligatorischen Versicherung unterstehen. In der Schweiz wird eine Quellensteuer erhoben. Diese können Sie unter gewissen Umständen zurückfordern. Für die Steuerfolgen in Deutschland wenden Sie sich an eine Fachperson vor Ort.

  27. Ich wohne derzeit im Kanton Zug. Wenn ich nun Wohneigentum im Kanton Zürich erwerbe und dafür einen Vorbezug aus der Pensionskasse zur Finanzierung tätige, in welchem Kanton wird die Kapitalauszahlungssteuer erhoben?

    1. Guten Tag

      Entscheidend für die Besteuerung ist der Wohnort beim Bezug der Gelder. Wenn Sie beim Bezug noch Wohnsitz im Kanton Zug haben, sollte die Besteuerung auch durch den Kanton Zug vorgenommen werden.

  28. Ich (Schweizer) wohne seit Jahren als Rentner in Deutschland. Muss jetzt altershalber das Freizügigkeitskonto auszahlen lassen. Arbeitete vorher beim Kantor BS, öffentlich-rechtlich angestellt. Stimmt es, dass ich die Quellensteuer in der Schweiz nicht zurückfordern kann, dafür das Geld aber in Deutschland nicht versteuern muss?

    1. Gemäss der Wegleitung des Kanton Basel-Stadt ist eine Rückforderung der Quellensteuer aus öffentlich-rechtlichen Vorsorgeverhältnissen nicht möglich. Wird das Besteuerungsrecht gemäss Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz zugewiesen, sollte der neue Wohnsitzstaat aber keine Steuern auf der Auszahlung erheben.

  29. Ich bin seit knapp 2 Jahren wieder in Deutschland. Ich hatte vorher in Bern gelebt und aktuell mein Freizügigkeitskonto bei der Postfinance. Ich würde das Geld jetzt gern für einen Wohnungskauf nutzen. Ist das a) machbar und b) was wäre der beste Weg?

    1. Guten Tag

      Für die Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum in Deutschland ist ein Bezug des Freizügigkeitskontos möglich. Da Sie bereits in Deutschland leben, wird das Geld bei der Auszahlung an der Quelle (Stiftungssitz) besteuert. Aus diesem Grund wäre eine Verschiebung des Kapitals in einen Kanton mit tiefer Quellensteuerbelastung (Kanton Schwyz) sinnvoll.

  30. Ich lebe und arbeite seit 10 Jahren in der Schweiz, habe aber eine Immobilie (noch nicht komplett fertig erstellt) in Deutschland. Mein Hauptwohnsitz ist in der CH und ich bin nur ca. einmal im Monat und in den Ferien in meinem Haus in Deutschland. Kann ich für die Fertigstellung meiner Immobilie WEF beziehen? Oder muss ich dafür erst wieder meinen Hauptwohnsitz nach Deutschland verlegen?

    1. Guten Tag

      Gelder aus der Pensionskasse können nur für ausschliesslich selbstbewohnte Liegenschaften bezogen werden. Eine Ferienimmobilie in Deutschland fällt nicht darunter. Sie müssten Ihren Wohnsitz definitiv nach Deutschland verschieben – dadurch könnten Sie die Gelder aus der Pensionskasse beziehen, unterliegen aber auch wieder der Steuerpflicht (Einkommen) in Deutschland.

  31. Ich bin 30 Jahre alt und seit 4 Jahren in der Schweiz. Ich werde in ca. einem Jahr zurück nach Deutschland ziehen und nur dort gemeldet sein.
    Nun Plane ich wenn ich zurück bin, eine Immobilie zu kaufen, was aber noch einige Monate in Anspruch nehmen kann bis ich was Passendes gefunden habe. Dafür plane ich meine Pensionskasse in Anspruch zu nehmen. Nun frage ich mich: Wie gehe ich dabei am besten vor um möglichst wenig Steuern zu zahlen? Sollte ich das Geld noch während ich in der Schweiz wohne auf ein Freizügigkeitskonto einzahlen lassen, damit es in der Schweiz versteuert wird?

    1. Guten Tag

      Am besten Sie verschieben Ihr Pensionskassenguthaben auf ein Freizügigkeitskonto im Kanton Schwyz (tiefste Quellensteuersätze). Das Geld auf dem Freizügigkeitskonto können Sie für die Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum verwenden.

  32. Ich bin 54 jährig und möchte CHF 250’000 aus meinem Freizügigkeitskonto nehmen, um meine Hypothek zu amortisieren. Ich wohne im Kanton Zürich.
    1. Frage: Ist es richtig, dass ich hier ca. CHF 17’000 Steuern bezahle?
    2. Der Steuersatz für den WEF PK-Bezug ist unabhängig von meinem Einkommen?
    3. Könnte ich die CHF 250’000 auch aufteilen, und z.B. dieses Jahr CHF 100’000 herausnehmen für die Amortisation und im nächsten Jahr CHF 150’000? Gibt es Wartefristen?

    1. Guten Tag

      Es ist richtig, dass die Kapitalauszahlungssteuer unabhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen ist. Die Steuer ist neben dem Wohnkanton auch von der Wohngemeinde, der Konfession und vom Zivilstand abhängig. Steuern in der Höhe von CHF 17‘000 dürfte bei einem Kapitalbezug von CHF 250‘000 im Kanton Zürich in etwa zutreffend sein.

      Ein Vorbezug ist gemäss Verordnung über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge (Art. 5) nur alle 5 Jahre möglich.

  33. Ich werde im Januar 2018 50 Jahre alt und möchte im Juli 2018 nach Spanien zurück und mit dem Pensionskassen Geld mein Eigenheim in Spanien finanzieren. Kann ich immer noch das ganze Geld beziehen?

    1. Lieber J.

      Wenn Sie nach Spanien auswandern, können Sie sich den überobligatorischen Teil in der Pensionskasse auf jeden Fall auszahlen lassen.

      Werden die Gelder aus der Pensionskasse ausschliesslich für den Erwerb einer selbstbewohnten Liegenschaft in Spanien verwendet, können den höheren der folgenden Werte beziehen: Kapital mit Alter 50 oder die Hälfte des Kapitals zum Bezugszeitpunkt.

  34. Meine Info lauten: Gem. BVG Art. 30d, muss ab 3 Jahre vor der ordentlichen Pensionierung ein WEF-Bezug nicht mehr zurückbezahlt werden. Hingegen dürfen ab dann wieder steuerlich absetzbare Einkäufe gemacht werden sofern noch Einkaufspotenzial besteht (Achtung vor Steuerfolgen wenn dennoch Alterskapital bezogen werden sollte). Frage: wird bei Berechnung des Einkaufspotenzials der ursprüngliche WEF-Vorbezug berücksichtigt?

    1. Lieber Christian

      Bei der Berechnung des Einkaufspotentials betrachtet die Pensionskasse in der Regel Ihren aktuellen versicherten Lohn und schaut wie hoch das Pensionskassenkapital wäre, wenn Sie seit Beginn der Einzahlungspflicht mit 25 Jahren diesen Lohn gehabt hätten. Die Differenz aus diesem Wert und Ihrem aktuellen Guthaben in der Pensionskasse stellt dann das Einkaufspotential dar. Die Berechnung können aber je nach Pensionskasse grossen Unterschieden unterliegen – es empfiehlt sich das Reglement genau zu studieren.

  35. Ich bin 62 Jahre alt. Bin seit 2 Jahren vorzeitig pensioniert. Kann ich meine Hypothek in den nächsten Jahren durch WEF Bezug (Teilbezug)der Freizügigkeit amortisieren? Wenn ja bis zu welchem Alter? Danke für die Auskunft.
    Freundliche Grüsse Peter Briner

  36. Eine gute Freundin (CH, war verheiratet mit einem Franzosen, verwitwet) hat eine Schweizer Pensionskasse, wohnt aber in Frankreich und hat dort ein eigenes Haus. Kann ihre Pensionskasse aufgrund des Weggangs ins Ausland aufgelöst werden? Wenn ja, unter welchen Bedingungen?
    Ferner möchte die Freundin die Küche renovieren (einzelne Geräte sind bereits am Aussteigen). Kann sie dafür Pensionskassengelder freisetzen?

    1. Grüezi M.

      Da Ihre Freundin nach Frankreich und somit ein EU-Land ausgewandert ist, kann grundsätzlich nur der überobligatorische Teil aus der Pensionskasse bezogen werden. Ist Ihre Freundin in Frankreich nicht mehr erwerbstätig, ist auch der Bezug des obligatorischen Teils möglich.

      Für die Renovation einer selbstbewohnten Liegenschaft können grundsätzlich Gelder der Pensionskasse verwendet werden. Die Bedingungen können allerdings je nach Pensionskasse variieren. Ich empfehle Ihnen, resp. Ihrer Freundin eine Kontaktaufnahme mit der Pensionskasse um eine mögliche Auszahlung (sowohl für die Auswanderung als auch den Bezug für den Umbau) zu besprechen.

      Auswanderung – was geschieht mit dem Vorsoergkapital

      Wohneigentumsförderung (WEF) aus der Pensionskasse

Tipp WEF-Bezug II

Bei einem WEF-Bezug sollte zuerst die Säule 3a zur Finanzierung herbeitgezogen werden, erst dann Gelder in der zweiten Säule.

Beratung Wohneigentumsförderung
Beratung Wohneigentumsförderung

Vereinbaren Sie direkt online einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch:

Gratis Pensionierungs-Box

Bereiten Sie sich optimal auf Ihre Pensionierung vor. Kostenlose Informationen für den Start in einen sorgenfreien Ruhestand.

Seminare Pensionierung, Pensionierungsseminare
Seminar Pensionierung

In unserem kostenlosen Seminar erhalten Sie viele wichtige Informationen und Tipps rund um die Planung der eigenen Pensionierung. Weitere Informationen und Anmeldung:

Tipp WEF-Bezug III

Haben Sie gewusst, dass ein WEF-Bezug bei angehenden Rentnerinnen und Rentnern zur Steueroptimierung gebraucht werden kann?