Vertragsinhalt und Vertragsverhältnis
Die Vermögensverwaltungsverträge sehen von Institut zu Institut sehr unterschiedlich aus. Lesen Sie die Verträge vor Unterzeichnung immer genau durch und fragen Sie den Berater, wenn Sie etwas nicht verstehen. Der Gestaltungsspielraum ist gross, über folgende Punkte sollte ein Vertrag aber auf jeden Fall Auskunft geben:
Welche Geschäfte darf der Vermögensverwalter ausführen?
Wo liegen die Grenzen und welche Schranken müssen eingehalten werden (z.B. risikoreiche Derivate, Kreditaufnahme etc.)?
Anlagepolitik und Anlageziele
Wie viel Risiko kann und möchte der Kunde eingehen und welche Rendite kann langfristig erwartet werden? Oftmals wird der maximale Aktienanteil vertraglich festgelegt. Es kann sinnvoll sein, dass der Vertrag über die Anlageinstrumente zur Umsetzung der Anlagestrategie Auskunft gibt (Fonds, Einzeltitel, strukturierte Produkte etc.)
Kosten und Gebühren
Welche Gebühren fallen effektiv für die Vermögensverwaltung, welche für die Bewirtschaftung des Depots (Courtage, Depotführungsgebühr etc.) an?
Referenzwährung und Renditeberechnung
In welcher Währung rechnet der Kunde und wie wird die Rendite berechnet?
Rechenschaftsablage
In welchen Abständen wird der Kunde in welcher Form über die Erreichung der definierten Ziele orientiert?
Retrozessionen / Kickbacks
Wie hoch sind die Retrozessionszahlungen von Banken und Produktanbietern und was geschieht mit ihnen? Der Gesamtbetrag der Retrozessionen sollte abgeschätzt werden können. Die Aufteilung in die verschiedenen Arten von Retrozessionen ist sinnvoll und fördert die Transparenz. Gibt ein Vertrag nicht eindeutig Aufschluss darüber, was mit erhaltenen Retrozessionen und anderen Vergütungen geschieht, sollte unbedingt nachgefragt werden.
Viele weitere Punkte sind im Auftragsrecht des Schweizer Obligationenrechtes bereits geregelt und können nicht angepasst werden.
Vertragsverhältnis
Vertragliche Delegation der Verwaltung von Vermögenswerten
Der Vermögensverwaltungsvertrag regelt das rechtliche Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Vermögensverwalter. Durch den Vertrag räumt der Kunde dem Vermögensverwalter die Verfügungsmacht über sein Vermögen oder Teile davon ein. Der Kunde will damit die besonderen Kenntnisse und Erfahrungen des Vermögensverwalters nutzen, um seine Anlageziele zu erreichen. In der Ausgestaltung des Vertrages hat der Vermögensverwalter grossen Spielraum.
Rechtliche Qualifikation des Vermögensverwaltungsauftrages
Der Vermögensverwaltungsauftrag fällt unter die Bestimmungen des einfachen Auftrags (Art. 394 ff. OR). Er kann formfrei erteilt werden. Die Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung verlangen von den Banken jedoch, dass er immer schriftlich erfolgen muss. Gemäss Art. 398 Abs. 2 OR verpflichtet sich der Beauftragte, die ihm übertragenen Aufgaben und Geschäfte sorgfältig nach Treu und Glauben auszuführen. Ein Vermögensverwaltungsauftrag kann gemäss OR Art. 404 jederzeit widerrufen oder gekündigt werden.
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