AHV Beiträge bei einer Frühpensionierung

AHV Beiträge bei Ehepaaren

AHV-Beiträge bei verheirateten Frührentnern

Frühpensionierte müssen keine eigenen Beiträge bezahlen, wenn ihr Ehepartner im Sinne der AHV erwerbstätig ist und Beiträge in der Höhe von mindestens 1’028 Franken (doppelter Mindestbeitrag, Stand 2024) bezahlt. Es gibt verschiedene Ausnahmen. Genauere Informationen gibt das Merkblatt „Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV, die IV und die EO“, welches auf der Website der AHV heruntergeladen werden kann.

Hinweis zur AHV 21 Reform

Die AHV 21 Reform ist per 01.01.2024 in Kraft treten. Auf der folgenden Seite finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen:

Abklärung AHV-Beiträge bei Ehepaaren

Mit folgender Fragestellung kann bei Ehepaaren herausgefunden werden, ob die Ehepartner als Nichterwerbstätige deklariert werden oder nicht.

Ist ein Ehegatte / Ehegattin während mindestens 9 Monaten erwerbstätig und arbeitet er während mindestens 50% der üblichen Arbeitszeit?

  • Betragen die geleisteten AHV-Beiträge mindestens den doppelten Mindestbetrag?

Ja: Die Beitragspflicht bei der AHV gilt für beide Ehegatten als erfüllt.

Nein: Der nichterwerbstätige Ehegatte muss AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige bezahlen.

  • Sind die Beiträge des erwerbstätigen Ehegatten inkl. den Beiträgen des Arbeitsgebers grösser als 1/2 der Beiträge, die dieser als Nichterwerbstätiger bezahlen müsste?

Ja: Der teilweise Erwerbstätige Ehegatte gilt aus Sicht der AHV als erwerbstätig. Es sind die zusätzlichen Punkte gemäss Antwort „Ja“ zu beachten.

Nein: Beide Ehegatten müssen Beiträge als Nichterwerbstätige leisten. Beiträge aus teilweiser Erwerbstätigkeit können auf Antrag hin angerechnet werden.

Wird ein noch teilweise erwerbstätiger Frührentner von der AHV als Nichterwerbstätiger deklariert, werden ihm die AHV-Beiträge aus Erwerbstätigkeit angerechnet. Je nach Ausgangslage können Spezialregelungen zur Anwendung kommen. Genauere Informationen gibt das offizielle Merkblatt der AHV.

AHV-Beiträge für Ehepaare

Mit einer Teilzeiterwerbstätigkeit können AHV-Beiträge bei Ehepaaren optimiert werden. Wir zeigen Ihnen was nötig ist.

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