Privater Vermögensaufbau
Neben der staatlichen und beruflichen Vorsorge (erste und zweite Säule) sparen viele auch im Privatvermögen Geld für die Zeit nach der Pensionierung oder für die Erfüllung eines Lebenstraums. Einige legen jeden Monat Geld zur Seite oder haben eine Summe geerbt, die sie langfristig anlegen möchten. Nicht selten wird jedoch ganz unbewusst nur ein Teil der Einnahmen benötigt, um den gewünschten Lebensstandard zu erfüllen. Ende Jahr bleibt etwas auf dem Konto und irgendwann macht sich dann jeder Gedanken darüber, was mit dem Geld geschehen soll. Kapital, das längerfristig nicht gebraucht wird, sollte dem Anlagehorizont entsprechend angelegt werden.
Grafik: Beratungsmodelle bei einer Pensionierungsberatung
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«Auch in jüngeren Jahren sollte der Vermögensaufbau, als Bestandteil der Vorsorgeplanung, bereits in Angriff genommen werden.»
Florian Schubiger, VermögensPartner AG
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Die Ausrichtung und die Kosten bestimmen die Rendite
Über Erfolg oder Misserfolg beim Vermögensaufbau, beziehungsweise bei der Vermögensvermehrung, entscheiden langfristig vor allem zwei Faktoren: Die Wahl der Anlagestrategie und die Kosten. Neben diesen Faktoren sind die Selektion der richtigen Investitionsmöglichkeiten sowie die steuerliche Belastung auf den Erträgen wichtig. Wer höhere kurzfristige Schwankungen (Volatilität) des Anlagevermögens in Kauf nimmt, kann langfristig mit einer höheren Rendite rechnen.
Vorsorge als steuerbegünstigte Sparmöglichkeit
Im Vorsorgebereich gibt es verschiedene Möglichkeiten, langfristig Vermögen aufzubauen. Durch gesetzliche Vorschriften und daraus resultierende Steuerprivilegien lässt sich die Nettorendite nach Steuern massgeblich erhöhen. Die Säule 3a und die Pensionskasse sind nur zwei Beispiele. Mehr zu diesen Themen erfahren Sie hier:
Vorteil bei den Steuern bedeutet oftmals hohe Gebühren
Steuerliche Vorteile sollten ausgenutzt werden. Leider ist es teilweise jedoch so, dass steuerlich privilegierte Anlagemöglichkeiten gebührenintensiv sind (Säule 3a, Lebensversicherungen) oder dass kein Mitspracherecht bei der Anlagepolitik besteht (2. Säule). Die Gebühren sind aber gerade im Vorsorgebereich besonders wichtig, weil der Zinseszinseffekt bei den Kosten vor allem langfristig zu Buche schlägt. Bei der Wahl der passenden Investitionsmöglichkeiten nur auf die Steuern zu achten ist also sicherlich nicht der richtige Weg. Mehr zu den Auswirkungen von hohen Kosten und Gebühren erfahren Sie hier:
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Ich habe vor über 20 Jahren ein Haus gekauft und damals einen Wohneigentumsvorbezug aus der Pensionskasse getätigt. Ich plane nun, die Liegenschaft zu verkaufen. Muss ich den WEF-Vorbezug zurückzahlen?
Guten Tag
Ein WEF-Vorbezug muss bei einem Verkauf der Liegenschaft zurückbezahlt werden. Eine Ausnahme besteht nur, wenn während einer gewissen Frist eine neue Liegenschaft im Rahmen der Wohneigentumsförderung gekauft wird. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite «Rahmenbedingungen WEF».
Mein Mann ist 63 und wird im Nov 22 pensioniert. Können wir noch in die PK einzahlen und trotzdem bei der Pensionierung einen Teilkapitalbezug (1/2 Rente, 1/2 Kapital) anstreben?
Guten Tag
Mit einem Einkauf im 2020 und einem Kapitalbezug im 2022 würden Sie die 3 Jahres Regelung verletzen. Dies dürfte eine Nachforderung der eingesparten Steuern durch die Steuerbehörde zur Folge haben. Zusätzlich kann es sein, dass dieser Betrag bei der Pensionskasse blockiert und nur noch als Rente bezogen werden kann. Im Pensionskassenreglement finden Sie nähere Informationen dazu.