AHV Beiträge bei einer Frühpensionierung

AHV Beiträge bei Frühpensionierung

AHV-Beiträge bei einer Frühpensionierung

Grundsätzlich sind alle die in der Schweiz wohnen oder einem Erwerb in der Schweiz nachgehen verpflichtet, bis zum Referenzalter Beiträge in die AHV zu zahlen. Wer sich vorzeitig pensionieren lässt, bleibt bis zum gesetzlichen Rentenalter beitragspflichtig. Wer länger als bis zu diesem Zeitpunkt arbeitet, muss ebenfalls Beiträge leisten, sogar wenn er bereits eine AHV-Altersrente ausbezahlt erhält.

Formen der Beitragspflicht

Grundsätzlich können drei Formen der Beitragspflicht bei der AHV unterschieden werden:

  • Beitragspflicht von Arbeitnehmern: Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je nach Lohnhöhe eine Prozentsatz des Lohnes in die AHV.
  • Beitragspflicht selbständigerwerbender Personen: Je nach Einkommen zwischen 5.371 Prozent und 10 Prozent des Lohnes (Stand: 2024).
  • Beitragspflicht nichterwerbstätiger Personen: Die Höhe richtet sich nach dem Vermögen und dem mit einem Faktor von 20 multiplizierten Renteneinkommen.

Frühpensionierung und weitere AHV-Beitragspflicht

Frührentner fallen unter die Beitragspflicht für Nichterwerbstätige. Die Höhe hängt vom Vermögen und dem mit dem Faktor 20 multiplizierten Renteneinkommen ab. Die Beiträge liegen je nach Ausgangslage zwischen 514 Franken (Mindestbeitrag, Stand: 2024) und 25’700 Franken pro Jahr (Maximalbeitrag, Stand: 2024). Als Basis dient die kantonale Steuerveranlagung. Als Renteneinkommen gelten Renten aller Art (seit 2011 auch AHV-Renten) sowie weitere Einkommensquellen wie beispielsweise regelmässige Zuwendungen Dritter oder Überbrückungsrenten der beruflichen Vorsorge. Nicht zum Renteneinkommen gehören Leistungen der IV, gesetzliche Unterhalts- und Unterstützungsbeiträge von Familienangehörigen sowie Kinderrenten, sofern die Kinder einen eigenen Anspruch darauf haben.

Hinweis zur AHV 21 Reform

Die AHV 21 Reform ist per 01.01.2024 in Kraft treten. Gerade in der ersten Säule (AHV) sind viele Änderungen relevant. Auf der folgenden Seite finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:


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Reduktion der AHV-Beiträge durch einen Nebenerwerb

Ein Nebenerwerb reduziert die zu bezahlenden Beiträge in gewissen Fällen, weil der Frührentner dann nicht als „Nichterwerbstätiger“ deklariert wird. In diesem Fall müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Der Versicherte muss während mindestens neun Monaten erwerbstätig sein und mindestens 50 Prozent der üblichen Arbeitszeit arbeiten. Zusätzlich müssen die Beiträge auf Grund der Erwerbstätigkeit (inkl. Arbeitgeberbeiträge) mehr als die Hälfte der Beträge ausmachen, welche dieser als Nicht-Erwerbstätiger bezahlen müsste.

AHV-Beiträge bei Frühpensionierung

Auch bei den AHV-Beiträgen als Nichterwerbstätige ergeben sich Optimierungsmöglichkeiten. Wir beraten Sie gerne!

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Fragen und Antworten

  1. Gibt es für die Jugendjahre einen Mindestlohn, damit diese für Beitragslücken angerechnet werden können?

    1. Unseres Erachtens müsste der jährliche Mindestbetrag einbezahlt worden sein damit dieses Jahr angerechnet werden kann. Wie hoch der Mindestbetrag dann war und ob die Jahre angerechnet werden, kann Ihnen die Ausgleichskasse verbindlich aufzeigen. Allenfalls kann es auch sinnvoll sein, eine Rentenvorausberechnung zu bestellen. Diese würde allfällige Jugendjahre berücksichtigen.

  2. Muss ich mich selbst darum kümmern, dass meine Jugendjahre für Beitragslücken verwendet werden? Wenn ja, gibt es hier auch eine Frist von 5 Jahren wie bei Nachzahlungen, nach welcher die Lücke definitiv ist und nicht mehr ausgeglichen werden kann? Oder ist es so, dass die Jugendjahre bei erreichen des Rentenalters automatisch für 3 Lücken-Jahre eingesetzt werden (wenn es solche gibt), ohne dass ich selbst jemals etwas gemacht habe?

    1. Jugendjahre werden bei der Berechnung automatisch berücksichtigt.

  3. Ich (CH Bürgerin, jetzt wohnhaft in Spanien) habe in der Schweiz und in Spanien gelebt und gearbeitet, ich habe ca. 20 oder mehr Beitragsjahre, wie wird die Rente aufgeteilt zwischen der Schweiz und Spanien? Oder ist dies komplett separiert zwischen den beiden Ländern?

    1. Die beiden Vorsorgesysteme sind getrennt voneinander. Für die Beitragsjahre in der Schweiz erhalten Sie ein Rente aus der AHV. Wie sich die Situation in Spanien darstellt entzieht sich leider unserer Kenntnis. Hier sollten Sie einen Experten vor Ort anfragen.

  4. Ich werde im Oktober 63 Jahre alt. Möchte mich Frühpensionieren. Ist es möglich die Pension auf Ende Jahr aufzuschieben, oder kann man sich nur pensionieren lassen, wenn man genau 63 Jahre alt ist? Ich werde den vollen Kapitalbezug von der Pensionskasse beziehen und die AHV weiter bezahlen, bis ich 65 Jahre alt bin.

    1. Eine Frühpensionierung ist grundsätzlich jederzeit möglich. Neu kann auch die AHV auf Monatsbasis, max. 2 Jahre, vorbezogen werden.

  5. Werden Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen) als Renteneinkommen betrachtet?

    1. Nein, Kapitalerträge werden nicht als Renteneinkommen betrachtet.

  6. Meine Frau ist 9 Jahre jünger als ich und ich bin pensioniert. Wie viel AHV müssen wir bezahlen wenn meine Frau ihr Arbeitspensum von 60% auf 20% reduziert. Wie wird die höhe des AHV Beitrags berechnet? Könnten sie mir ein Rechenbeispiel aufzeigen.

    1. Die Höhe der AHV Beiträge als Nichterwerbstätige richtet sich nach dem Renteneinkommen und dem Vermögen. Die Beiträge, welche über den Lohn bezahlt werden, können auf Antrag hin angerechnet werden. Mit diesem Rechner können Sie die Beiträge annähern.

  7. In den Kommentaren schreiben Sie „Später im Jahr geborene werden nicht benachteiligt. Der Start der Beitragspflicht mit Alter 21 war für diese Gruppe ja auch später im Jahr.“ Auf ch(.)ch steht: „Alle Personen, die in der Schweiz leben oder arbeiten, müssen ab dem 1. Januar, nachdem sie das 20. Lebensjahr vollendet haben, bis zum Pensionsalter AHV-Beiträge bezahlen. Diese Pflicht beginnt mit 17 Jahren, falls Sie bereits arbeiten, und besteht weiterhin, wenn Sie nach dem Pensionsalter erwerbstätig bleiben.“ – was stimmt denn nun?

    1. Die AHV berücksichtigt bei der Berechnung der AHV Rente 44 Jahre (Alter 21 bis Alter 65), unabhängig vom Geburtstag innerhalb des Jahres. Beiträge müssen aber bereits ab Alter 18 bezahlt werden. Die Jahre bis 21 sind sogenannte Jugendjahre. Diese können zum füllen von fehlenden Betragsjahren beigezogen werden. Uns ist nicht bekannt, dass aufgrund des Geburtstags Nachteile bestehen.

  8. Wie kann man im Falle einer Frühpensionierung von den Jugendjahren Gebrauch machen? Wie muss man vorgehen?

    1. Sie bleiben aber auch bei einer Frühpensionierung AHV-beitragspflichtig und müssen AHV Beiträge bis zum Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters bezahlen (als Nichterwerbstätige). Die Jahre, in welchen zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr Beiträge an die AHV geleistet werden, werden als Jugendjahre bezeichnet. Sie werden bei der Berechnung der Rente grundsätzlich nicht berücksichtigt, können aber Beitragslücken in maximal drei späteren Jahren ausgleichen, jedoch nicht bei einer Frühpensionierung.

  9. Kann ein Mitarbeiter, welcher in Teilrente geht (20%), nur noch 80% arbeitet, weiterhin 100% AHV einzahlen?

    1. Nein. Die AHV-Beiträge werden von der Ausgleichskasse aufgrund der geltenden gesetzlichen Regelungen festlegt. Massgebend ist bei Angestellten der aktuelle Lohn, der in diesem Fall wohl auf das aktuelle Pensum (80%) angepasst wurde.

  10. Ich (60) werde im Sommer bei der Arbeitslosenkasse ausgesteuert. Erträge aus eigenem Vermögen und neu das voll ausbezahlte Kapital der PK erlauben es meiner Frau (58, arbeitet nicht mehr) und mir davon zu leben. Daher müssten wir uns als Nichterwerbstätige bei der AHV anmelden. Die Online Berechnung der Prämien für beide zeigt, dass wir jährlich mehrere tausend Franken an Prämien einzahlen müssten …

    Bei kleineren Nebenjobs über das Jahr müssten meine Prämien (inkl. Arbeitgeber) 50% der simulierten Prämien als Nichterwerbstätiger übersteigen. Dann wäre meine Frau von ihrer Prämienzahlungspflicht befreit. So würden wir einfach gesagt, 51% anstelle von 2x 100% Prämien einzahlen. Damit könnten wir uns arrangieren.

    Nun überlege ich mir, mich als Selbständiger anzumelden und diverse Dienstleistungen in den Bereichen Finanzen, Handwerk etc anzubieten und nur soviel zu arbeiten wie notwendig. Was sind die Kriterien der Ausgleichskasse damit diese meine Tätigkeiten als Selbständigerwerbender akzeptiert und wir nicht als Nichterwerbstätige eingeteilt werden? Gibt es unter anderem einen Mindestumsatz?

    1. Uns sind keine verbindlichen Richtlinien bekannt. Es ist aber tatsächlich so, dass die Hürden für eine Selbstständigkeit relativ hoch sind. Die Details müsste Ihnen die Ausgleichskasse aufzeigen können.

  11. Welchen Einfluss hat eine selbständige Erwerbstätigkeit mit einem sehr geringen Pensum (<5-10%) auf die spätere AHV, wenn man diese Tätigkeit während einer Frühpensionierung ausübt. Läuft man da Gefahr, dass die AHV kleiner ausfällt?

    1. Ein deutlich tieferes Einkommen hat schlussendlich einen Einfluss auf das durchschnittliche Einkommen, welches zur Berechnung der AHV beigezogen wird. Je nach Differenz kann das durchaus einen Unterschied machen. Wir empfehlen Ihnen, eine Rentenvorausberechnung zu bestellen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.

  12. Muss der Arbeitgeber Pensionskasse nachzahlen? Ich war 30 % angestellt habe keine Pensionskasse erhalten, aber war immer circa 60 % im Betrieb. Habe immer über 2000 verdient sie haben mir keine Pensionskasse bezahlt. Was kann ich machen?

    1. Lag Ihr Einkommen über der BVG-Eintrittsschwelle (derzeit 22’050 Franken pro Jahr, Stand 2024), hätten Sie einer Pensionskasse angeschlossen werden müssen. Warum das in Ihrem Fall nicht erfolgt ist, können wir nicht beurteilen. Allenfalls sollten Sie diesbezüglich einen Rechtsbeistand konsultieren. Dieser wird Ihnen die Möglichkeiten aufzeigen können.

  13. Ich gehe Mitte 2024 in Pension und habe die Möglichkeit im Ausland (D) für ein Unternehmen auf Studenbasis (<20%) beratend tätig zu sein. Was heisst das in Bezug auf die AHV-Pflicht für Nicht-Erwerbstätige.

    1. Sobald Sie das Referenzalter der AHV erreicht haben, entfällt die AHV Beitragspflicht. Somit müssen auch keine Beiträge als Nicht-Erwerbstätiger bezahlt werden.

  14. Ich bin 8 Jahre jünger als mein Mann. Wenn ich mich zwei Jahre früher pensionieren lassen möchte, aber keine AHV-Rente beziehe, wie hoch in Prozent pro Jahr ist meine Kürzung?

    1. Wenn Sie sich vor dem Referenzalter pensionieren lassen, sind sie dennoch AHV-beitragspflichtig und müssen AHV-Nichterwerbstätigen Beiträge leisten. Inwiefern sich die Höhe Ihrer Rente dadurch verändert, können wir aufgrund der vorliegenden Informationen nicht beurteilen. Die Auswirkung dürfte sich vor Allem auf das durchschnittliche Einkommen auswirken. Wir empfehlen Ihnen, eine Rentenvorausberechnung zu bestellen. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.

  15. Mein Mann wird auf Ende Januar 2025 mit fast 63 Jahren (Geburtstag im März) frühpensioniert. Ich (Jahrgang 80) werde zu 25% weiter arbeiten mit einem Bruttolohn von 35‘000. Sind die AHV-Beiträge ab 2026 durch meinen Jahrslohn für beide abgedeckt? Wie sieht es für das Jahr 2025 aus?

    1. Mit einem Pensum von 25% gelten Sie für die AHV primär als Nichterwerbstätige und müssen sich für diesen Status anmelden. Danach werden die notwenigen AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige berechnet. Falls Sie nun über Ihren Lohn mehr als 50% dieses Beitrags entrichten, gelten Sie wieder als erwerbstätig. Wenn diese Betrag zusätzlich das doppelte des Mindestbetrags ausmacht, wäre Ihr Mann ebenfalls durch Sie abgedeckt. Sie sehen, die Angelegenheit ist nicht ganz einfach. Allenfalls können Sie dieses Thema kurz mit einem Experten diskutieren bzw. berechnen lassen.

  16. Meine Frau lässt sich per 31.12.2024 frühzeitig pensionieren (Jg. 1963). Ich selber bin Jg 1956 und seit 2016 frühpensioniert und muss aufgrund des Einkommens meiner Frau keine AHV bezahlen. Wo und wie müssen wir uns melden, um eine verbindliche AHV-Bezahlung ab 01.01.2025 in die Wege zu leiten und um keine Einbusse zu bekommen.

    1. Die AHV Beitragspflicht entfällt ab Alter 65. Sie dürften daher altershalber keine AHV Beiträge mehr bezahlen müssen. Ihre Frau wird nach der Frühpensionierung bis zum Referenzalter Beiträge als Nichterwerbstätige bezahlen müssen. Sie muss sich daher nach der Frühpensionierung als AHV Nichterwerbstätige anmelden. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt der AHV „Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV„.

  17. Meine Frau ist 5 Jahre jünger als ich und zu 50% erwerbstägig mit Bruttojahreslohn ca. 45’000. Ich möchte allenfalls 2 Jahre vorzeitig in Pension gehen. Muss ich da noch AHV-Beiträge bezahlen oder sind diese dadurch abgedeckt, dass meine Frau noch AHV-Beiträge bezahlt?

    1. Sie müssen keine eigenen Beiträge bezahlen, wenn Ihre Ehefrau im Sinne der AHV erwerbstätig ist (min. 50% und 9 Monate erwerbstätig) und mindestens Beiträge in der Höhe von 1’028 Franken pro Jahr (doppelter Mindestbeitrag) entrichtet.

  18. Ich lebe im nicht EU Ausland und bin der freiwilligen AHV beigetreten. Wenn ich vor 65 austrete, kann ich Jugendjahre zur Deckung der entstehenden Beitragslücke verwenden?

    1. Ja, das sollte unserer Meinung nach so möglich sein.

  19. Kann man sich die Vorbezugsrente die 2 Jahre mit einer Einmalzahlung auszahlen lassen?

    1. Nein, die AHV Rente kann nicht in Kapitalform bezogen werden, nur als Rentenzahlung.

  20. Als Ehemann möchte ich mit 61 in Frühpensionierung gehen. Meine Ehefrau bezieht seit dem 38 Lebensjahr eine volle IV Rente. Meine Ehefrau ist 7 Jahre jünger. Bin ich von der Beitragspflicht bis zur ordentlicher AHV Pensionierung befreit, da meine Ehefrau eine volle IV Rente hat.

    1. Nein, da IV Bezüger gemäss Merkblatt „AHV Beiträge von Nichterwerbstätigen“ ebenfalls als Nichterwerbstätige gelten, müssten ab Ihrer Frühpensionierung sowohl Sie als auch Ihre Ehefrau AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige bezahlen. Bis zur Frühpensionierung dürfte Ihre Frau durch Ihre Erwerbstätigkeit abgedeckt sein, das ändert sich jedoch nach Ihrer Frühpensionierung.

  21. Ich bin 1962 geboren und habe seit 1983 jedes Jahr AHV-Beiträge bezahlt, ausser 1987. in dem Jahr habe ich eine Beitragslücke. Andererseits habe ich auch in den Jugendjahren 180-1982 AHV-Beiträge bezahlt. Wenn ich nun Anfang 2025 aufhõre zu arbeiten und nach Asien auswandere, muss ich dann für die Jahre 2025 und 2026 noch Nichterwerbs-Beiträge bezahlen um eine volle Rente zu erhalten, oder zählen die Jugendjahre? Wenn ich bis und mit 2024 arbeite, hätte ich unter Berücksichtigung der Beitragslücke (1987) und den Jugendjahren (1980-1982) ja eigentlich volle 44 Beitragsjahre.

    1. Gemäss unserer Einschätzung würden in einem solchen Fall die Jugendjahre zur Deckung der Beitragslücken beigezogen. Beachten Sie aber, dass Sie für eine verbindliche Aussage direkt die Ausgleichskasse anfragen oder eine Rentenvorausberechnung bestellen sollten.

  22. Für eine volle Rente gelten die Kalenderjahre nach dem 20. Geburtstag bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters (Voraussetzung: Beiträge wurden lückenlos bezahlt). Frage: Wie wird die Beitragspflicht im Jahr des ordentlichen Rentenalters (für Männer: 65) gehandhabt? Bzw.: Wie werden die unterschiedlichen Geburtstage bzw. Geburtsmonate berücksichtigt, so dass es keine Diskriminierung der „Spätgeborenen“ gibt?
    Als Frühpensionierter zahle als Nichterwerbstätiger AHV-Beiträge. Gemäss dem Berechnungstool der AHV (ESCAL) bekomme ich auch dann die maximale Rente, wenn ich im Jahr, in welchem ich im Oktober 65 Jahre alt werde, keine Beiträge mehr bezahle. Ist das tatsächlich so?

    1. Die AHV Beitragspflicht endet mit Erreichen des Referenzalters (das entspricht dem Monat des Geburtstags). Später im Jahr geborene werden nicht benachteiligt. Der Start der Beitragspflicht mit Alter 21 war für diese Gruppe ja auch später im Jahr. Die Beitragspflicht gilt für alle für 44 Jahre. Die Aussage des ESCAL Tools scheint uns jedoch nicht ganz korrekt. Es besteht auch für das Jahr, in welchem das Referenzalter erreicht wird grundsätzlich eine Beitragspflicht, allenfalls als Nichterwerbstätiger und dann pro rata temporis. Allenfalls kann es sinnvoll sein, wenn Sie direkt bei der Ausgleichskasse eine Rentenvorausberechnung bestellen.

  23. Ist bei einer Frühpensionierung Mitte 2024 schon „AHV Nichterwerbstätige“ für 2024 zu bezahlen? In diesem Jahr wird betragsmässig das Soll erfüllt aber die 9 Monate sind nicht abgedeckt.

    1. Grundsätzlich gelten Sie auch für 2024 als Nichterwerbstätiger. In der Regel ist die Beitragspflicht jedoch mit den Beiträgen im ersten halben Jahr abgedeckt (ohne Gewähr). Einzelheiten kann Ihnen Ihre Ausgleichskasse mitteilen.

  24. Ich möchte mich mit 63 frühzeitig pensionierten lassen. Die AHV aber erst mit meinem regulären Rentenstart 65 beziehen. Welche Auswirkung hat das auf meine Rente, da ich ja 2 Jahre lang weniger einzahle?

    1. Vorschlag: Sie müssten bis zum Erreichen des Referenzalters Beiträge als Nichterwerbstätiger bezahlten. Welchen Einfluss das auf Ihre Rente hat können Sie mit einer Rentenvorausberechnung erfahren. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.

  25. Ende Mai 2024 werde ich mit 65 pensioniert. Ich arbeite noch bis Ende Dezember 2023. Die AHV möchte ich erst ab Juni 2024 beziehen. Wie wirkt es sich auf meine AHV-Rente aus wenn ich im Jahr 2024 keine AHV – Beiträge mehr einzahle ? Die AHV – Beiträge habe ich lückenlos alle Jahre bezahlt.

    1. Vorschlag: Bei einer Frühpensionierung bezahlen Sie bis zum Erreichen des Referenzalters Beiträge als Nichterwerbstätiger. Das kann eine Auswirkung auf die Rente haben, dass das zugrundeliegende durchschnittliche Einkommen dadurch sinkt. Um zu wissen, welchen Einfluss dies konkret auf Ihre Rente hat empfehlen wir Ihnen, bei der AHV eine Rentenvorausberechnung zu bestellen.

  26. Ich möchte mich mit 62 pensionieren lassen. Ich bin Grenzgängerin und habe die meiste Zeit in der Schweiz gearbeitet. Mit welchen Abzügen muss ich bei einer Frühpensionierung ab
    Ende des nächsten Jahres rechnen?

    1. Wir empfehlen Ihnen, direkt bei der AHV eine Rentenvorausberechnung zu bestellen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter diesem Link.

  27. Ich müsste bis 31.Oktober 2026 arbeiten. Aus gesundheitlichen Gründen möchte ich mich per 1.8.2026 pensionieren lassen. Wird die Rente stark gekürzt?

    1. Wir gehen nicht davon aus, dass die AHV Rente stark gekürzt wird, wenn Sie sie 3 Monate vorbeziehen. Wir empfehlen Ihnen, bei der zuständigen Ausgleichskasse eine Rentenvorausberechnung zu bestellen.

  28. Muss ich bei Frühpensionierung mit 63 Jahren weiterhin AHV bezahlen damit ich die maximale Rente kriege, obwohl ich bereits 44 Jahre Beiträge bezahlt habe?

    1. Ja, das ist korrekt. Sie bleiben aber auch bei einer Frühpensionierung AHV-beitragspflichtig und müssen AHV Beiträge bis zum Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters bezahlen (als Nichterwerbstätiger). Die Jahre, in welchen zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr Beiträge an die AHV geleistet werden, werden als Jugendjahre bezeichnet. Sie werden bei der Berechnung der Rente grundsätzlich nicht berücksichtigt, können aber Beitragslücken in maximal drei späteren Jahren ausgleichen, jedoch nicht bei einer Frühpensionierung.

  29. Grenzgänger seit 1990, wohnhaft in Deutschland (Jahrgang 1965). Wenn ich mit 63 in Pension gehen würde. Habe ich in diesem Fall 2x 6.8 Prozent Kürzung? Oder kann ich die beiden Jahre „einzahlen“?

    1. Bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit mit Alter 63 und dem Wohnsitz in Deutschland können Sie sich nicht der Freiwilligen AHV anschliessen. Tätigen Sie einen Vorbezug der AHV-Rente mit 63, beträgt die Kürzung 2 x 6.8%. Bei einem regulären Rentenbezug mit Alter 65, würden Sie über zwei zusätzliche Fehljahre verfügen. Die Kürzung pro fehlendes Beitragsjahr beläuft sich auf 2.3%.

  30. Wenn ich mit 58 in die Frühpensionierung gehe, muss ich ja bis 65 trotzdem in die AHV einzahlen. Wird mir die AHV trotz der 7 jährlichen Zahlungen, dennoch pro Jahr also 7 x 6,8 Prozent gekürzt? Oder bekomme ich dann die ganze Rente?

    1. Nein, die Einzahlung der AHV Beiträge bis Alter 65 werden als Beitragsjahre berücksichtigt. Die von Ihnen genannten 6.8% gelten nur bei einem Vorbezug der AHV Rente, der eins bis zwei Jahre möglich ist.

  31. Wir wollen zurück nach Deutschland, bevor ich das 63. Lebensjahr vollendet habe. Also wäre das dann das Alter 61. Wie sieht das dann mit der AHV-Rente aus? Bekomme ich überhaupt dann schon Leistungen oder erst mit 63? Ich wäre dann in diesem Fall dann von der Schweiz abgemeldet.

    1. Grundsätzlich kann der Bezug der AHV Rente um ein oder zwei Jahre vorbezogen werden (also mit Alter 63 bzw. 64). Bei einem Vorbezug wird die Rente jedoch lebenslang gekürzt. Die AHV wird auch nach Deutschland ausbezahlt.

  32. Ich möchte mich ende 2024 frühpensionieren lassen (w.1963). Wo muss ich mich dafür bemühen und kann mir das verweigert werden?

    1. Der Entscheid für eine Pensionierung liegt grundsätzlich bei Ihnen. Beachten Sie, dass gewisse Fristen (Vorbezug AHV oder Kapitalbezug Pensionskasse) eingehalten werden müssen.

  33. Kann man bei einer Frühpensionierung AHV beziehen und die Kapitalauszahlung der Pensionskasse aufschieben auch wenn man nicht mehr arbeitet? Wenn man sich also nicht mehr in einem ordentlichen Arbeitsverhältnis befindet? z.B. Würde ich mit 63 bereits die gekürzte AHV beziehen, den vollen Kapitalbezug aber erst mit 64 oder 65? Der Hintergrund und Idee ist die 3 Jahre Sperrfrist eines möglichen Pensionskasseneinkaufs für den Steuerabzug nach hinten zu schieben.

    1. Bei einer Erwerbsaufgabe erfolgt in der Regel auch die Pensionierung in der Pensionskasse und die Altersleistungen werden ausbezahlt. Wie es in Ihrer Pensionskasse aussieht, ist im Reglement geregelt. Allenfalls kann Ihnen die Pensionskasse hier nähere Auskünfte erteilen.

  34. Ich (weiblich) würde gerne mit 60 für 2 Jahre auf Reisen gehen und in dieser Zeit das Haus vermieten. Sprich angemeldet bleiben in der Schweiz. Mit 62 würde ich gerne nach Italien auswandern und mich frühpensionieren lassen. Gemäss AHV Auszug habe ich drei Jugendjahre. Ist es möglich zwei Jahre (von 60-62) in der Schweiz angemeldet zu bleiben und AHV weiter einzuzahlen? Ist es möglich die Jugendjahre anrechnen zu lassen? Wer kann dass bestätigen das es geht? Würde ich dann ohne Abzüge (alle Beitragsjahre eingerechnet) die „volle“ AHV bekommen ohne Beitragslücken? Oder wäre es sinnvoller direkt mit 60 pensionieren zu lassen und auszuwandern? Würde dann die AHV auch die drei Jugendjahre auch anrechnen? Sprich ich hätte dann theoretisch zwei fehlende Beitragsjahre? Sind das nach AHV21 ca. 10% weniger?

    1. Solange Sie in der Schweiz angemeldet sind, müssen Sie während diesen zwei Jahren AHV Beiträge als Nichterwerbstätige zahlen. Ob Sie weiter in der Schweiz angemeldet bleiben können, müssen Sie direkt mit dem Einwohneramt der Gemeinde abklären. Ab Auswanderung nach Italien, ist ein Anschluss an die Freiwillige AHV nicht mehr möglich. Das führt dazu, dass Sie von Alter 62 – 65 Fehljahre haben werden. Unserer Meinung nach dürften diese durch die Jugendjahre ganz oder teilweise abgedeckt sein. Eine verbindliche Aussage erhalten Sie ausschliesslich von der zuständigen Ausgleichskasse.

  35. Ich bin 62 und habe gekündigt. Möchte mich jetzt selbstständig machen. Muss ich eine Kapitalauszahlung der PK beantragen oder kann ich auch eine Teilkapitalauszahlung beantragen?

    1. Ein Teilkapitalbezug aus der Pensionskasse wäre bei einer Frühpensionierung möglich. Das würde aber bedeuten, dass Sie den nicht bezogenen Anteil als Rente erhalten. Lassen Sie sich dagegen eine Freizügigkeit auszahlen, ist gemäss unseren Informationen, es nur möglich für die Selbstständigkeit das volle Kapital zu beziehen. Allenfalls kann Ihnen ein Treuhänder diesbezüglich weitere Informationen liefern. Zusätzliche Angaben finden Sie auch unter diesem Link.

  36. Ich bin eine Frau, geboren 1962. Ich habe bis 58 in Zürich gearbeitet und lebe seit 4 Jahren in Portugal. Ich möchte nun 62 Jahren meine AHV, beantragen. Wo muss ich mich melden?

    1. Sie können sich bei der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) in Genf melden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

  37. Meine Frau und ich gehen nächstes Jahr in die Frühpension. Muss ich mich dann bei der AHV melden, um die AHV-Beiträge weiterhin bis zum ordentlichen Pensionsalter bezahlen zu können, oder läuft dies dann automatisch?

  38. Was zählt beim Vermögen alles dazu bei der Berechnung der selbst zu zahlenden AHV-Beiträge bei Frührente/Nichterwerbstätiger? Zu welchem Wert werden Liegenschaften zum Vermögen gezählt und sind 3a-Guthaben auch Vermögen?

    1. Die Höhe der Beiträge nichterwerbstätiger Personen richtet sich nach dem Vermögen und dem mit einem Faktor von 20 multiplizierten Renteneinkommen. Für das Vermögen ist plus minus jenes der Steuererklärung relevant, wobei die Liegenschaften zum interkantonalen Repartitionswert berücksichtigt werden. Noch nicht ausbezahlte Vorsorgegelder werden nicht dazu gezählt. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt „Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV“.

  39. Ich bin eine Frau geb 2.7.1962 arbeite im Pflegeberuf. Ich möchte mich mit 62 Frühpensionierungen lassen. Wie lange muss ich AHV Beträge einzahlen? Ich nehme an dass ich bis 64 und 4 Monate einzahlen muss. Werden diese 2 Jahre auch als Versicherungsjahre gerechnet? Wann kommt es zu einer Vollrente?

    1. Unabhängig davon, wie viele Beitragsjahre Sie bereits haben, bleiben Sie bis zum Erreichen des Referenzalters, in Ihrem Fall Alter 64 und 6 Monate, AHV beitragspflichtig. Wenn Sie die AHV bereits mit 62 vorbeziehen, haben spätere Beiträge keinen Einfluss mehr auf die Höhe der AHV Rente. Beziehen Sie die AHV im Referenzalter, werden die Beiträge berücksichtigt. Für eine maximale Rente muss das durchschnittliche Einkommen über CHF 88’200 liegen. Wir empfehlen Ihnen eine Rentenvorausberechnung zu bestellen. Weitere Informationen, sowie die Bestellmöglichkeit finden Sie unter folgendem Link.

  40. Ich falle mit 60 Jahren aus der Arbeitslosenkasse und möchte dann mein PK Kapital komplett auszahlen lassen. Wird dieses Geld in der Berechnung der Prämie für Nichterwerbstätige zum Vermögen hinzugerechnet?

    1. Die Vorsorgegelder werden erst nach Auszahlung als Vermögen zur Berechnung beigezogen.

  41. Gilt bei vorzeitiger Pensionierung mit 62 Jahren auch der Folgemonat als 1. Bezahlung der AHV – Rente nach Änderung Rentenalter Frauen 2024(weiblich, geb. 26.02.1963)?

    1. Ja, gemäss unserem Wissenstand ist dies der Fall.

  42. Wann wird die 1. AHV-Rente ausbezahlt bei vorzeitiger Pensionierung mit 62 Jahren? (weiblich, 26.02.1963)

    1. Falls Sie die AHV-Rente vorbeziehen, wird die Rente im Folgemonat des Geburtstags ausbezahlt. In Ihrem Fall wäre das ab März. Beachten Sie, dass ein Vorbezug der AHV-Rente aktiv angemeldet werden muss.

  43. Renteneinkommen für die Berechnung der Beiträge der Nichterwerbstätigen. Gilt der Eigenmietwert als Renteneinkommen oder wird dieser nicht berücksichtigt?

    1. Nein, der Eigenmietwert wird bei der Berechnung der AHV-Beiträge als Nichterwerbstätiger nicht beigezogen.

  44. Ich bin weiblich und Doppelbürgerin (Kanada) ich habe 15 Jahre in Kanada gelebt und immer freiwillig AHV Beiträge einbezahlt um keine Ausfälle zu haben. Ich werde n$chstes Jahr 60 und will nach Kanada zurückkehren. Kann ich bis zum Pensionsalter freiwillige AHV zahlen um Ausfälle zu verhindern? Evtl werde ich Teilzeit noch arbeiten in Kanada.

    1. Sie können sich erneut der freiwilligen AHV anschliessen um Beiträge zu entrichten. Ob sich das lohnt oder wie hoch Ihre AHV Rente sein wird können wir nicht beurteilen. Weitere Informationen zur freiwilligen AHV finden Sie hier.

  45. Frage zu den Jugendjahren: Wir haben vor, uns vorzeitig mit 57 zur Ruhe zu setzen. Bis 65 müssen wir AHV für Nichterwerbstätige zahlen. Wir haben beide schon früh als Lehrlinge mit der Arbeit begonnen. Nun habe ich gelesen, dass die Jugendjahre zum Stopfen von Beitragslücken verwendet werden können. Lücken haben wir beide nicht. Ist es aus Ihrer Sicht möglich, die AHV Zahlung für NE um die Anzahl der Jugendjahre auszusetzen und die entstehende Lücke über die Jugendjahre zu füllen? Das würde einiges einsparen.

    1. Nein, solange Sie in der Schweiz leben, besteht gesetzlich eine Beitragspflicht bis zum Referenzalter (ordentliches Pensionierungsalter).

  46. Ich zahle seit ich 16 Jahre alt bin ununterbrochen AHV-Beiträge. Nun bin ich 53 Jahre alt. Mit 60 möchte ich mich pensionieren lassen und in ein Land innerhalb der EU ziehen (Ungarn). Innerhalb der EU/ EFTA kann man ja keine freiwilligen AHV-Beiträge einzahlen. Somit besteht das Risiko einer Rentenkürzung. Es müssen für eine Vollrente bekanntlich 44 Beitragsjahre geleistet werden. Gelten meine Zahlungen an die AHV, die ich während der Lehre im Alter von 16 bis 20 leistete, auch als Beitragsjahre? Ich würde dann mit 60 Jahren auf die 44 Beitragsjahre kommen, wenn diese Jahre angerechnet werden. Oder gelten die Beiträge erst ab dem Alter von 20 Jahren? Müsste ich somit das Vorhaben, mit 60 in die EU auszuwandern vergessen, wenn ich keine Kürzung der AHV in Kauf nehmen will?

    1. Beitragsjahre vor Alter 21 gelten als Jugendjahre und können zur Deckung allfälliger Beitragslücken verwendet werden. Das gilt auch für den von Ihnen beschriebenen Fall. Ich empfehle Ihnen aber trotzdem, eine Rentenvorausberechnung zu bestellen.

  47. Ich weiblich, Jahrgang 60 bin ab September 1 Jahr früher pensioniert. Darf ich nebenher was verdienen und wie sieht es mit Selbständigkeit aus?

    1. Sie dürfen auch nach der Frühpensionierung weiterhin einer Erwerbstätigkeit nachgehen, dahingehend gibt es keine Einschränkungen. Liegt Ihr Einkommen aber über dem BVG Mindestlohn von CHF 22’050 pro Jahr, würden Sie bis zum Erreichen des Referenzalters erneut BVG pflichtig und müssten einer Pensionskasse angeschlossen werden.

  48. Wenn ich mit 63 J AHV vorbeziehe und mich aus der CH abmelde und auf Reisen gehe : Abgesehen von den – 2 x 6,80 % Kürzung – 2 x 2,30 % wegen Beitragsjahre, muss ich von 63-65 Jahre noch AHV Beiträge bezahlen wenn nicht in der CH wohnhaft ? Falls ja, wie wird es berechnet da ich ja auf Reisen keine Steuererklärung habe?

    1. Gemäss unseren Informationen bleiben Sie im System der obligatorischen AHV sofern Sie keinen neuen Wohnsitz im Ausland begründen. Erst dann wären Sie von AHV Beitragspflicht befreit. Gleiches dürfte vermutlich auch für die Steuerpflicht gelten. Das würde bedeuten, dass Sie weiterhin in der Schweiz steuerpflichtig bleiben und eine Steuererklärung einreichen müssen. Basierend darauf erfolgt die Berechnung der AHV Beiträge als Nichterwerbstätiger. Eine verbindliche Antwort kann Ihnen aber nur die Ausgleichskasse oder das Steueramt geben.

  49. ich bin Jahrgang 1961 und bekomme noch bis Ende März 24 von meinem Ex-Mann pro Monat 1250 Franken. Kann ich mich im Jahr 2024 frühzeitig pensionieren lassen?

    1. Grundsätzlich können Sie die AHV Rente mit Alter 63 vorbeziehen. Für Frauen der Übergangsgeneration 1961 bis 1969 kommen reduzierte Kürzungsansätze zur Anwendung. Gemäss aktueller Informationen des Bundesamts für Sozialversicherungen gelten diese Ansätze aber erst ab 2025. Ich empfehle Ihnen, direkt mit der Ausgleichskasse Kontakt aufzunehmen und Ihre Situation zu klären.

  50. Wenn ich bis 63 arbeite, dann die Nichterwerbstätigen Beiträge bezahle aber erst mit 65 AHV beziehe, um wieviel wird dann die Rente gekürzt?

    1. Das ist abhängig von der Anzahl der fehlenden Beitragsjahre. Pro fehlendes Beitragsjahr wird die Rente um 2.3% gekürzt (1/44tel). Da Sie in den letzten zwei Jahren keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen, dürfte Ihr durchschnittliches Einkommen leicht sinken. Das kann zur Folge haben, dass Sie in der Rententabelle etwas nach unten (in Bezug auf das Einkommen) rutschen was wiederum eine tiefere Rentenzahlung zur Folge hätte. Die Rententabellen finden Sie unter folgenden Link.

  51. Ich bin in Rente. Meine Frau ist 61 Jahre alt und möchte mit 62 in Rente gehen. Vor der Ehe war sie in Österreich und bezieht ab 60 eine Rente von Österreich. Frage; wenn sie in der Schweiz in Rente geht wir der Betrag Rente von Österreich in der Schweiz abgezogen?

    1. Nein, die Vorsorgesysteme sind getrennt. Allfällige Rentenzahlungen aus dem Ausland haben keinen Einfluss auf die AHV-Rente in der Schweiz.

  52. Ich werde im Juni 24 pensioniert möchte aber nach Möglichkeit mit reduziertem Pensum (50%) weiterarbeitet. Erhalte ich die volle AHV trotzdem dazu und leiste ich weiterhin Beiträge vom Lohn an die AHV?

    1. Die Auszahlung der AHV ist nicht von einer weiteren Erwerbstätigkeit abhängig. Auch nach der Pensionierung bezahlen Sie AHV Beiträge auf Ihr Erwerbseinkommen. Es besteht aber ein Freibetrag von CHF 1’400 pro Monat. Es kann sinnvoll sein, den Arbeitgeber darüber zu informieren, damit die Abrechnung von Beginn weg korrekt ist.

  53. Ich bin männlich werde im November 64 Jahre. Möchte 2024 im März wieder nach Deutschland zurück gehen. Kann ich ab April 2024 die schweizer Ahv Rente beziehen. Bis dahin habe ich 12,5 Arbeitsjahre in der Schweiz.

    1. Stand heute kann die AHV Rente nur um 1 oder 2 ganze Jahre vorbezogen werden. Mit der Inkraftsetzung der AHV21 Reform sollte mehr Flexibilität bestehen. Die genauen Details sind jedoch noch nicht bekannt.

  54. Ich bin ein Mann, und meine frage ist, wenn kann ich meine AHV vorbeziehen mit 62 oder 63 Jahre ?

    1. Sie können die AHV Rente frühestens mit Alter 63 vorbeziehen.

  55. frage mit 62 oder 63 jahre alt kann ich AHV vorbeziehen ?

    1. Grundsätzlich können Sie die AHV Rente ein oder zwei Jahre vorbeziehen. Gemäss AHV21 Reform haben Frauen in den Übergangsjahrgängen 1961 – 1969 die Möglichkeit die AHV Rente bereits ab Alter 62 vorzubeziehen obwohl sich das Referenzalter erhöht.

  56. Meine Frage auf Ihre Antwort; Sie können die AHV maximal zwei Jahre vorbeziehen ? dass heisst mit 62 oder 63 Jahre alt kann ich schon meine AHV beziehen?. In diesem fall die Kürzung beläuft sich auf 6.8% pro Vorbezugsjahr dass heiss nur die nächsten 2 oder 3 Jahre bis ich 65 Jahre alt bin und dann gehts weiter ohne Kúrzung?

    1. Nein, die Kürzung aufgrund eines Vorbezugs besteht lebenslang.

  57. Ich einem Monat werde ich 60 Jahre alt. Ich habe während 18 Jahren AHV Beiträge bezahlt, bin jedoch im Jahr 1999 aus der Schweiz ausgewandert. Kann ich mich frühzeitig pensionieren lassen oder kann ich das Total meiner Rente zur Auszahlung verlangen (allenfalls mit einer Kürzung)?

    1. Sie können die AHV maximal zwei Jahre vorbeziehen. Die Kürzung beläuft sich auf 6.8% pro Vorbezugsjahr. Eine Auszahlung des Totals der Renten oder der einbezahlten Beiträge ist nicht möglich.

  58. Ich möchte in Frühpension gehen und bin Jahrgang 1961 und Grenzgängerin. Nach der Info meiner PK wäre der Beginn (2 Jahre früher) am 01.02.2024. Meine Frage die noch offen ist lautet: Nach der neuen AHV Regelung, kann ich erst zum 01.05. 2024, also +3 Monate in AHV Frühpension. muss ich jetzt noch bis 30.04.2024 arbeiten, damit mir nur die 2 Jahre abgezogen werden mit 13,6%?
    Was machen die 3 Rentenangleichungsmonate aus?

    1. Mit Jahrgang 1961 sind Sie von der AHV21 Reform betroffen. Das bedeutet aber auch, dass Sie bei einem Vorbezug von tieferen Kürzungssätzen profitieren. Sie können diese unter diesem Link annähern. Für Details wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Ausgleichskasse.

  59. Ich möchte mich ein Jahr früher Pensionieren lassen und die AHV aber noch nicht beziehen. Wie viel muss ich dann noch bezahlen für ein Jahr.

    1. In diesem Fall bezahlen Sie AHV Beiträge als Nichterwerbstätige. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Renteneinkommen und dem Vermögen. Zum Renteneinkommen wird auch die PK-Rente und allfällige Überbrückungsrenten gezählt. Die AHV-Beiträge können Sie mit diesem Rechner annähern.

  60. Ich habe eine Email an die AHV gesendet und bekam auch eine Antwort. Leider sehe ich nun nicht genau, was ich verlieren würde wenn ich keine freiwillige Einzahlungen erstellen würde und im 2023 aus der Schweiz auswandere. Der derzeitige Skala bis zum Jahre 2032 und Zahlungen wäre dann bei 44, eine Vorbezug würde dann die Skala auf 42 fallen. Ist dies richtig, dass ich somit, sollte ich keine Zahlungen erstellen, 7 Skala runter rechnen müsste der bin ich hier falsch.

    1. Meiner Meinung nach wären das 9 fehlende Beitragsjahre (2024 – 2032, Annahme im 2023 wäre die Beitragspflicht noch erfüllt), also müsste die Skala um 9 Jahre reduziert werden. Auch bei einem Vorbezug der AHV müssten bis Alter 65 Beiträge bezahlt werden. Allenfalls verfügen Sie noch über Jugendjahre. Dies kann dazu führen, dass einige Beitragslücken geschlossen werden können.

  61. Ich bin 60 Jahre alt und will mich dieses Jahr frühpensionieren lassen (nur Pensionskasse des Arbeitgebers). Ich werde meine AHV erst mit 65 beziehen. Meine Frau arbeitet weiter und zahlt weiter AHV mit mehr als dem doppelten Minimumbeitrag ein. Was bedeutet dies für meine AHV Rente?

    1. Sofern Ihre Frau als Erwerbstätig im Sinne der AHV gilt, sind Sie durch die Beiträge Ihrer Frau in Bezug auf die Beitragsjahre ebenfalls abgedeckt. Nähere Informationen finden Sie auch unter diesem Link.

  62. Ich bin 67 Jahre alt und pensioniert. Meine Frau wird in diesem Jahr 62 Jahre alt. Sie arbeitet in einem 60% Pensum. Sie wird ab 1. August in Frühpension gehen. Was hat das für Auswirkungen auf die Beitragspflicht in der AHV?

    1. Ihre Frau bleibt bis zum Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters (bzw. ab 01.01.2024 Referenzalter) AHV-Beitragspflichtig. Die Höhe der Beiträge bemessen sich nach dem Renteneinkommen (als Ehepaar) und dem Vermögen. Diese Beiträge können Sie mit diesem Rechner annähern.

  63. Ich bin in der Schweiz seit 2013 und möchte in 2028 frühpensioniert werden mit Alter 59 (nur mit PK) und mit 63 AHV anmelden. Was bekomme ich bei der AHV in so einem Fall?

    1. Das ist unmöglich so zu beantworten. Wir empfehlen Ihnen, eine Rentenvorausberechnung zu bestellen. Diese gibt Ihnen Auskunft über die zu erwartende Rentenleistung aus der AHV. Sie finden weitere Informationen sowie das Antragsformular hier.

  64. Ich und meine Ehefrau wollen uns frühzeitig im Alter von 60 Jahren pensionieren und lassen und nach Frankreich auswandern. Wie kann ich meine AHV-Beiträge bis zum ordentlichen Pensionsalter leisten, dass ich keine Einbusse bei der AHV ab 65 habe?

    1. Da Sie in ein EU-Land auswandern ist ein Anschluss an die freiwillige AHV leider nicht möglich. Sie finden weitere Informationen dazu hier. Allenfalls haben Sie jedoch Jugendjahre welche zumindest einige der entstehenden Lücken decken können.

  65. Meine Ehefrau will sich mit 58 Frühpensionieren lassen (laut ihre Pensionskasse ist möglich). Meine Frage ist, ob es noch früh (mit 56 oder 57) möglich wär? Wir wollen nach Portugal zurückkehren.

    1. Geben Sie die Erwerbstätigkeit vor dem frühestmöglichen Pensionierungsalter auf so erhalten Sie eine Freizügigkeit und können diese 5 Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter / Referenzalter auszahlen lassen. Bei der Auswandung in ein EU-Land können Sie den überobligatorischen Teil bereits früher beziehen. Ihre Pensionskasse kann Ihnen die Möglichkeiten aufzeigen und sie allenfalls beraten.

  66. Meine Partnerin Jg 62 will mit 63 in Pension. Die AHV bezieht sie ab 65. 63-65 verdient sie p.A. die Rente 20’000 + Nebenjob 3600. Damit sinken Referenzeinkommen und AHV-Rente (Skala 44). Kann sie das aufbessern, indem bei der Berechnung (20xRente+Vermögen) nicht bezogenes S3a Vermögen einrechnet? Oder zählt nur das Vermögen auf der Steuererklärung?

    1. Sofern Ihre Partnerin als nichterwerbstätig im Sinne der AHV gilt, so wird sie die AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige gemäss der von Ihnen berechneten Formel bezahlen müssen. Die Beiträge welche Sie über den Nebenjob bezahlt werden auf Antrag hin angerechnet. Grundsätzlich gilt das Vermögen gemäss Steuererklärung wobei eine allfällige Liegenschaft zum Repartitionswert berücksichtigt wird. Weitergehende Zahlungen in die AHV sind nicht möglich. Wie gross der Effekt der vorzeitigen Erwerbsaufgabe ist, kann sie mit einer Rentenvorausberechnung in Erfahrung bringen.

  67. Ich habe im Sinne mit 60 Jahren aus dem Arbeitsprozess auszusteigen. Wenn ich mir die 3. Säule gestaffelt auszahlen lasse, wird mir diese zur Berechnung zum AHV-Beitrag mal das 20 Fache mit eingerechnet? Zahle ich so nicht einen hohen AHV-Beitrag über 5 Jahre, oder wäre es steuerlich günstiger sich die 3. Säule mit 65 auf einmal auszahlen zu lassen und einmal zu versteuern? Also die 5 Jahre mit Vermögensverzehr finanzieren.

    1. Sobald Sie die Säule 3a ausbezahlt erhalten wird diese dem Vermögen zugerechnet. Das Vermögen wird bei der Berechnung der AHV-Beiträge als Nichterwerbstätiger berücksichtigt (20 x Renteneinkommen + Vermögen). Mit diesem Rechner können Sie den Einfluss der Auszahlung berechnen.

  68. Wenn ich vor Jahresende in Frühpension gehe, wie lange muss ich in diesem Jahr noch gearbeitet haben, bzw. wieviel muss in diesem Jahr einbezahlt worden sein, damit ich von den restlichen Monaten bis Jahresende von den Beitragszahlungen befreit bin? Ich plane meine Frühpensionierung auf Ende September, wäre aber flexibel, wenn ich auf Ende Oktober von der Beitragspflicht der restlichen Monate befreit werde.

    1. Primär stellt sich die Frage, ob Sie als erwerbstätig im Sinne der AHV gelten. Das tun Sie sofern die Erwerbstätigkeit während des Jahres mindestens 9 Monate beträgt und sich das Pensum auf mindestens 50% beläuft. Ist dies nicht der Fall so müsste über den Lohn mindestens die Hälfte der Beiträge als Nichterwerbstätiger bezahlt werden um erneut als Erwerbstätiger eingestuft zu werden. Mit einer Erwerbstätigkeit bis Ende September hätten Sie die 9 Monate erreicht, es stellt sich lediglich noch die Frage in welchem Pensum das erfolgt (siehe Ausführungen oben).

  69. Muss ich als Frühpensionerte (1 Jahr) mit Wohnsitz in Frankreich AHV Beiträge bezahlen?

    1. Nein, da Sie Ihren Wohnsitz ausserhalb der Schweiz in einem EU-Land haben, können Sie sich auch nicht der freiwilligen AHV anschliessen. Das bedeutet, dass Ihnen bei der ordentlichen Pensionierung ein Beitragsjahr fehlen dürfte, was zu einer Kürzung der AHV Rente führt. Es kann aber sein, dass Sie noch über Jugendjahre verfügen (Beiträge in Jahren vor Alter 21). Diese können dazu benutzt werden, Beitragslücken zu schliessen. Nähere Informationen kann Ihnen die zuständige Ausgleichskasse geben. Für Sie zuständig ist die Zentrale Ausgleichsstelle in Genf (https://www.zas.admin.ch/zas/de/home.html).

  70. Kann ich ein gewähltes Pensionsalter z.b 62, im nachhinein wieder abändern??

    1. Ist die (Früh)pensionierung bereits erfolgt so dürfte es bei der Pensionskasse nicht mehr möglich sein dies rückgängig zu machen da in der Regel ein erneuter Anschluss einer bereits pensionierten Person ausgeschlossen ist. Einer Erwerbstätigkeit dürfen Sie aber selbstverständlich dennoch nachgehen. Sobald Sie aber ein Einkommen von jährlich CHF 22’050 überschreiben würden Sie erneut BVG anschlusspflichtig. Bei einer neuen Pensionskasse ist das unproblematisch, wie erwähnt dürfte aber ein erneuter Anschluss bei der selben Pensionskasse Probleme bereiten. Wir empfehlen Ihnen aber die Situation direkt mit der Pensionskasse bzw. mit Ihrem Arbeitgeber zu besprechen. Allenfalls gibt es diesbezüglich Lösungen.

  71. Meine Frau ist 4 Jahre jünger als ich und wir überlegen uns einen AHV-Aufschub bei ihr. Lohnt sich dies und wie wird in diesem Fall dann die Plafonierung berechnet?

    1. Ob sich ein Aufschub lohnt ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Sie können mit diesem Rechner eine Antwort auf Ihre Situation annähern. Sobald der jüngere der beiden Ehepartner das ordentliche Pensionierungsalter erreicht, erfolg das Splitting und ggf. die Plafonierung. Der Zuschlag durch einen Aufschub erfolgt nur auf der effektiv aufgeschobenen Rente. Beachten Sie auch, dass der Aufschub fristgerecht angemeldet werden muss. Wir empfehlen Ihnen, zur Sicherheit eine Rentenvorausberechnung zu bestellen.

  72. Ich werde mich mit 58 Jahren frühpensionieren, mein Mann ist schon im AHV Alter. Muss ich den ganzen Betrag der AHV Beiträge bezahlen oder gibt es eine Reduktion?

    1. Guten Tag

      Bei der Berechnung der AHV Beiträge als Nichterwerbstätige werden die Renteneinkommen (auch jene Ihres Ehemannes) mit dem Faktor 20 multipliziert. Dieser Wert wird mit dem Vermögen zusammengezählt und danach bei Ehepartner durch zwei geteilt. Dieses massgebende Vermögen definiert die zu zahlenden AHV Beiträge. Ihre Situation wird an einem Beispiel im Merkblatt «AHV-Beiträge von Nichterwerbstätigen» (Seite 14) ganz gut beschrieben. Die AHV Beiträge können Sie mit diesem Rechner annähern. Eine weitergehende Reduktion ist nicht vorgesehen.

  73. Ich bin 63 und seit 2008 arbeitsunfähig. Die Sozialversicherung fordert von mir, dass ich mich zwei Jahre früher pensioniere. Dadurch würde meine Monatsrente um 13,5% kleiner ausfallen. Muss ich diese Forderung von der Sozialversicherung annehmen? Wenn ja, würde die Monatsrente dann trotzdem um 13,5% kürzer ausfallen und würde dann diese Kürzung nur bis ich 65 Jahre alt geworden bin gelten?

    1. Ob Sie die Forderung der Sozialversicherung annehmen müssen, können wir nicht beantworten. Der AHV-Rentenvorbezug um 2 Jahre führt zu einer Rentenkürzung von 13.6% ab dem Zeitpunkt des Bezuges. Nach Ablauf der Vorbezugsdauer wird der Kürzungsbetrag neu festgesetzt. Massgebend für die Ermittlung des Kürzungsbetrages sind die Summen aller vorbezogenen Altersrenten, die Vorbezugsdauer und der entsprechende Kürzungssatz von 13,6 %. Mit dem Kürzungsbetrag kompensieren Sie somit die vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters bezogenen Altersrenten.

  74. Ich bin seit langem Witwe und bekomme eine Witwenrente. Ich habe gearbeitet und war danach bis Oktober 2021 bei RAV. Jetzt arbeite ich nicht mehr, bekomme nur Rente. Muss ich AHV-Beiträge bezahlen oder mich irgendwo anmelden?

    1. Die AHV-Beitragspflicht endet erst mit dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters (bei Frauen somit bis Alter 64). Erzielen Sie kein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen, müssen Sie AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person leisten. Diese sind vom Renteneinkommen und dem (steuerbaren) Vermögen abhängig. Wichtig ist, dass Sie sich bei der AHV als nichterwerbstätige Person anmelden.

  75. Ich werde mich regulär mit 65 pensionieren lassen. Meine Frau ist jedoch jünger und möchte mit 61 ihre Arbeitstätigkeit aufgeben und die AHV ab 62 (ev. 63) beziehen. Muss meine Frau während dieser Zeit noch AHV-Beiträge leisten?

    1. Ja. Die AHV-Beitragspflicht endet erst mit Erreichen des ordentlichen Rentenalters. Gibt Ihre Frau die Erwerbstätigkeit vorzeitig auf, hat Sie als nichterwerbstätige Person AHV-Bieträge zu leisten. Unabhängig davon, ob die AHV-Altersrente vorbezogen wird oder nicht.

  76. Ich werde mich mit 63 früh pensionieren. Ich bin selbständig erwerbend. Bis zum ordentlichen Pensionsalter würden noch 2 Jahre fehlen. Kann ich die verbleibenden 2 Jahre bis zum ordentlichen Pensionsalter vorausbezahlen bzw. einkaufen`? Damit würde ich eine Reduktion verhindern wollen

  77. Besteht die Möglichkeit als Nichterwerbstätiger die AHV Beiträge auch nach 65 weiterzuzahlen

    1. Nein, die AHV-Beitragspflicht endet mit dem regulären AHV-Alter. Auch wenn Sie über das AHV-Alter hinaus weitere Beiträge leisten könnten, würde dies Ihre eigene AHV-Altersrente nicht erhöhen.

  78. Ich plane, mich im Feb. 2022, d.h. 6 Monate vor Erreichen des AHV-Alters (August 2022) pensionieren zu lassen. Wird der AHV-Anteil, den ich als nicht erwerbstätige Person zu leisten habe (berechnet an Einkünften/Vermögen) an diesen 6 Monaten bemessen, oder am ganzen Jahr 2022?

    1. Bei unterjähriger Beitragspflicht (z.B. im Jahr der AHV-Pensionierung) wird das während der Monate der Beitragspflicht erzielte, mit 20 multiplizierte Renteneinkommen auf zwölf Monate umgerechnet. Der Betrag gem. Beitragsskala wird anschliessend auf die massgebenden Monate reduziert.

  79. Ich werde mit 62Jahren frühzeitig pensionieren mit der Leistung aus dem BVG. Gleichzeitig wandere ich nach Frankreich aus. Kann ich trotzdem noch AHV bezahlen damit ich keine Lücken habe und mit 63Jahren vorzeitig oder mit 65Jahren regulär AHV beziehen.

    1. Nein, Sie können keine AHV-Beiträge mehr leisten. Bei einerm Wohnsitz in einem EU-/EFTA-Staat ist eine freiwillige Weiterversicherung in der AHV nicht mehr möglich.

  80. ich lasse mich früher pensionieren (mit 62.5), möchte aber keine AHV beziehen vor meinem 65. Lebensjahr, um dann den vollen Betrag zu erhalten. Welche Beiträge zahle ich dann in die AHV, wenn ich nicht erwerbstätig bin?

  81. Mein Mann würde nach 65 noch Teilzeit arbeiten (mit AHV-Abzug).Da ich AHV zahlen muss, was klar ist. Nun meine Frage: Ist meine AHV Zahlung bis im Moment 64 J. durch meinen Ehemann so finanziert? Oder gilt da eine andere Regelung.

    1. Gilt Ihr Ehemann aus Sicht der AHV weiterhin als erwerbstätig und leistet er mindestens Beiträge in der Höhe von 1’006 Franken pro Jahr (doppelter Mindestbeitrag), ist Ihre Beitragspflicht abgedeckt.

  82. Welcher Wert des selbstbewohnten EFH wird zum übrigen Vermögen herangezogen?

    1. Liegenschaften werden für die Bemessung der AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person zum interkantonalen Repartitionswert berücksichtigt.

  83. Ich bin bald 57 und möchte mich mit 58 früh pensionieren lassen. Meine Frau ist einige Jahre jünger und 100% arbeitstätig. Ihre jährlichen AHV/IV Beiträge betragen ca. 8000CHF. Somit verstehe ich dass nach meiner Frühpensionierung und gleichbleibender Arbeitssituation meiner Frau für mich keine AHV Beitragspflicht besteht ? Würde sich betreffend Beitragspflicht was ändern sollte nach meiner Frühpensionierung meine Frau arbeitslos werden aber dennoch Arbeitslosengeld beziehen ?

    1. Korrekt, solange Ihre Frau in diesem Umfang erwerbstätig bleibt, ist die AHV-Beitragspflicht für Sie durch Ihre Ehefrau abgedeckt. Sollte Ihre Frau arbeitslos werden und ALV-Taggelder beziehen, ist die AHV-Beitragspflicht weiterhin erfüllt.

  84. Meine Firma kauft mich für eine Frühpension in die Pensionskasse ein und ich bezahle dafür die Sozialabgaben dazu. Ich nehme an, dass ich trotzdem bis zum ordentlichen AHV Alter weiter AHV-Beiträge gemäss nicht Erwerbstätiger bezahlen muss.

    1. Die AHV-Beitragspflicht endet erst mit dem ordentlichen AHV-Alter (Männer: 65 Jahre). Somit bleiben Sie bis Alter 65 beitragspflichtig.

  85. Ich bin in der Schweiz verheiratet und wohne hier seit 30 Jahren, arbeitete aber immer in Deutschland als Grenzgängerin. Ich möchte mich frühpensionieren lassen. Meine Frage: Muss ich bis zu meinem offiziellen Rentenzahlungsbeginn mit 63 Jahren AHV zahlen.

    1. Die AHV-Beitragspflicht endet erst mit dem offiziellen Rentenalter (Frauen: Alter 64;Stand 2022). Geben Sie Ihre Erwerbstätigkeit in Deutschland auf, müssen Sie anschliessend bei der AHV-Beiträge leisten. Möglicherweise sind Sie aber bereits durch die Beiträge Ihres Gatten abgedeckt.

  86. Ich werde am 10.03 2022 pensioniert. Meine Frau ist schon pensioniert. Ich würde gern früher aufhören zu arbeiten. Wieviel muss ich noch verdienen um nicht als „nichterwerbstätig“ zu gelten.

    1. Leisten Sie auf Ihrem Lohn (zusammen mit den allfälligen Arbeitgeberbeiträgen) halb so hohe AHV-Beiträge (oder mehr), wie Sie als nichterwerbstätige Person zu leisten hätten, gelten Sie weiterhin als erwerbstätige Person und müssen somit keine AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person leisten (Beispiel: AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person: CHF 2’000 p.a.;AHV-Beiträge auf Lohn inkl. Arbeitgeber: CHF 1’200 = Beitragspflicht durch Lohn erfüllt).

  87. Wenn ich mich mit 62 Jahre pensionieren lasse, nicht mehr weiter.arbeite, die Pensionskasse auszahlen lasse (ca. 450000) aber die AHV bis 65 nicht beziehe. Wie viel muss ich dann bis 65 jährlich AHV bezahlen, wenn ich mit 65 dann den Maximalbetrag erhalte?

    1. Sie müssen als nichterwerbstätige Person AHV-Beiträge leisten. Die Höhe der Beiträge ist von Ihren Renteneinkünften und Ihrem Vermögen abhängig und kann nicht frei gewählt werden.

  88. Ich plane mit 62 in die Frühpensionierung zu gehen, aber die AHV erst mit 65 zu beziehen. Ich habe bereits mit 18 Jahren in die AHV eingezahlt. Somit hätte ich mit 62 die 44 AHV Beitragsjahre erreicht. Muss ich trotzdem von 63-65 AHV Beträge einzahlen?

    1. Ja, die Beitragspflicht besteht bis zum regulären AHV-Alter.

  89. Ich bin 64 und beziehe bereits AHV ,mein Mann möchte mit 60 in die Rente , wir ziehen dann nach Deutschland .Kann mein Mann noch die AHV einzahlen , obwohl wir ja nicht mehr in der Schweiz gemeldet sind .

    1. Nein, bei Wohnsitz in einem EU-/EFTA-Land ist eine Weiterversicherung bei der AHV nicht möglich.

  90. Muss ich die AHV-Beitragspflicht bezahlen wenn ich frühpensioniert bin und keine Adresse in der Schweiz habe weil ich die Schweiz verlassen habe und abgemeldet bin

    1. Nein, wenn Sie keinen Wohnsitz mehr in der Schweiz haben, sind Sie nicht mehr bei der AHV versichert und müssen somit auch keine AHV-Beiträge mehr leisten. Dadurch entstehen Ihnen aber fehlende Beitragsjahre, was zu einer Reduktion der AHV-Altersrente führt.

  91. ich bin 61 Jahre und habe mich vorzeitig Pens. lassen und zahle bis 65 Nichterwerbstätigen- Beiträge um die volle AHV zu erreichen. Darf ich einen Nebenverdienst annehmen, resp. dessen AHV-Abzüge von meinen Nichterwerbstätigen-Beiträge abziehen?

    1. Ja, auch nach der vorzeitigen Pensionierung dürfen Sie einen Nebenverdienst annehmen. Evtl. können Sie mit den AHV-Beiträgen auf dem Nebenverdienst bereits Ihre AHV-Beitragspflicht erfüllen. Reichen die auf dem Lohn bezahlten AHV-Beiträge nicht aus um die AHV-Beitragspflicht erfüllen zu können, dürfen die bezahlten Beiträge bei den AHV-Beiträgen als nichterwerbstätige auf Antrag hin angerechnet werden.

  92. Ich bin 57 und mein Mann 59 Jahre alt. Wir sind jetzt sechs Jahre lang in der Schweiz und beide arbeiten. Wir denken in drei Jahre zurück in Slowenien zu ziehen. Was passiert mit unserer AHV? Können wir mit 60/62 Jahren mit 8/9 Arbeitsjahren vorzeitig in Rente gehen oder müssen wir biss 64/65 warten?

    1. Die AHV-Altersrente kann um 1 oder 2 Jahre vor dem ordentlichen AHV-Rentenalter bezogen werden. Frauen können somit frühestens ab Alter 62 und Männer ab Alter 63 die AHV-Altersrente vorbeziehen. Ein Vorbezug geht mit einer Rentenkürzung einher (1 Jahr: 6.8% / 2 Jahre: 13.6%). Für die Jahre, welche Sie in der Schweiz AHV-Beiträge geleistet haben, haben Sie einen Anspruch auf eine Teilrente erworben. In der Regel werden AHV-Renten auch ins Ausland exportiert.

  93. Ich wurde per 30.9.2021 mit 64 Jahren frühpensioniert. Ab 1.10.2021 beziehe ich die reduzierte AHV Rente. Seit 1.10.2021 arbeite ich mit einem Pensum von 20% weiter. Welche Sozilabzüge sind bis 31.12.2021 verpflichtend.

    1. Sie bleiben bis zum ordentlichen Rentenalter AHV-beitragspflichtig. Unabhängig davon, ob Sie die AHV-Altersrente vorbeziehen oder nicht. Ohne AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen haben Sie Beiträge als nichterwerbstätige Person zu leisten. Diese sind von Ihrem Renteneinkommen und Ihrem Vermögen abhängig. Möglicherweise reichen Ihre Lohnbeiträge auf dem Teilpensum aber aus, um Ihre AHV-Beitragspflicht mit dem Erwerbseinkommen zu erfüllen.

  94. Mein Mann geht mit 62 in Pension und hat dann 45 Jahre AHV eingezahlt. Muss er weiterhin AHV bezahlen?

    1. Ja, die AHV-Beitragspflicht endet erst mit dem ordentlichen Rentenalter.

  95. Ich bin jetzt 57ig und möchte mit 60ig, spätestens mit 62 in Pension. Kann man den fehlenden Beitrag auch vorher bezahlen? Das heisst, ab jetzt jeden Monat einen Betrag.

    1. Nein, eine freiwillige Vorauszahlung der AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person ist nicht möglich.

  96. Meine Frau und ich werden uns mit 60 resp. 61 Jahren pensionieren lassen. Für die Ermittlung der AHV-Beiträge bis zum ordentlichen Pensionsalter stellen sich zwei Fragen:
    1) Unsere Wohnung hat noch eine ordentlich hohe Hypothek, die wir zurückzahlen müssen (und wollen). Die Wohnung wird mit dem Repartitionswert (100% Steuerwert im Kanton St. Gallen) wohl dem Vermögen zugerechnet. Wird die Hypothek dann als Schuld davon abgezogen für die AHV-Berechnung? Kann nur das Netto-Vermögen als Grundlage dienen?
    2) Wir planen einen Teil-Kapitalbezug. Wenn wir diesen Bezug aufschieben und auf ein Freizügigkeitskonto auszahlen lassen und so das Kapital erst nach 65 beziehen, wird dieses Kapital auf dem Freizügigkeitskonto auch in das Vermögen für die AHV-Berechnung berücksichtigt?

    1. Ja, massgebend für die AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person ist das Netto-Vermögen. Somit kann die Hypothekarschuld vom Vermögen in Abzug gebracht werden. Allfällige Gelder auf Freizügigkeitsstiftungen werden für die AHV-Beiträge grundsätzlich nicht mitberücksichtigt.

  97. ich möchte mit 62 Jahren aufhören zu Arbeiten meine Pensionskasse würde ich ab dann als gekürzte Rente beziehen . Die AHV möchte ich erst mit 65Jahren beziehen muss ich die AHV Beiträge einzahlen bis 65Jahre? Meine Frau ist ein Jahr älter als ich( war seit der Heirat immer Hausfrau kein Einkommen) bekommt meine Frau die AHV Rente mit 64 Jahren?

    1. Sie und Ihre Frau bleiben bis zum ordentlichen AHV-Rentenalter AHV-beitragspflichtig. Ihre Frau kann die ordentliche AHV-Altersrente bereits mit 64 Jahren abrufen.

  98. Ich werde mit 44 Jahren nach Thailand auswandern und dort kein Einkommen mehr haben. Wenn ich mich nun bei der Freiwilligen AHV anmelde und auch die entsprechenden Beiträge bezahle, wie wird dies nun bei der Berechnung der AHV-Rente berücksichtigt? Effektiv habe ich ja Einkommen 0 ab Alter 45, bezahle aber Beiträge. Wie werden diese Beiträge in „Einkommen“ umgewandelt? Wenn nicht hätte ich ja bei der Rentenberechnung das gleiche Ergebnis wie wenn ich mich überhaupt nicht freiwillig anmelden würde.

    1. Die AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person werden in ein Einkommen umgerechnet, welches den geleisteten Beiträgen entsprechen würde. Mit der freiwilligen AHV-Versicherung können Sie fehlende Beitragsjahre vermeiden. Schliessen Sie sich nicht der freiwilligen AHV an weisen Sie fehlende Beitragszeiten auf, was zur Auszahlung einer Teilrente führt.

  99. Gilt ein Kapitalbezug 2/3a Säule mit z.b. 61Jahren als Rente für die Berechnung der AHV-Beiträge von Nichterwerbstätigen (Ausgesteuerten)? Wenn ich z.b. 100Tsd. beziehe bezahle ich im Bezugsjahr AHV-Beiträge für ein Vermögen von 2Mio. (20*Kapitalbezug)?

    1. Nein, erhaltene Kapitalabfindungen aus der 2. und 3. Säule werden als Vermögen dazu gerechnet (Auszahlung CHF 100’000 = CHF 100’000 Vermögen). Die Umrechnung mit Faktor 20 gilt nur für Rentenleistungen.

  100. Wie verhält es sich bei Nichterwerbstätigen: Werden die fälligen Beiträge lediglich zur Behebung fehlender Jahre verwendet oder wird auch eine gewisse Summe (Lohn) angerechnet, um das massgebliche durchschnittliche Jahreseinkommen zu erhöhen ? Bei hohem Vermögen belaufen sich die Beiträge ja auf mehrere tausend Franken.

    1. Die AHV-Beiträge werden sowohl als Beitragsjahr wie auch als Einkommen (die Beiträge werden in einen entsrpechenden Lohn umgerechnet) berücksichtigt.

  101. Wir wollen mit 51 und 55 mit der Arbeit aufhören. Meine Frau verdiente nicht viel, ich hatte grosses Glück mit meinem Einkommen. Zusammen erfüllen wir bereits jetzt die Bedingungen für die AHV Maximalrente (Durchschnittseinkommen 85k über 44 Jahre pro Person). Sollten wir aufhören, haben wir ausser etwas Zinsertrag kein Einkommen mehr. Müssen wir trotzdem weiter in die AHV einzahlen, bis wir 64/65 Jahre alt sind?

    1. Ja, Sie bleiben bis zum ordentlichen AHV-Alter weiterhin AHV-beitragspflichtig. Leisten Sie keine AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Personen weisen Sie fehlende Beitragsjahre auf. Diese führen zu einer Reduktion der späteren AHV-Altersrente.

  102. Wenn ich die Rente vorbeziehe und noch nicht im Rentenalter bin, muss man bei einer Beschäftigung den ALV-Beitrag weiterhin bezahlen?

    1. Ja, wenn Sie das reguläre AHV-Rentenalter noch nicht erreicht haben, bleiben Sie auch bei einem Vorbezug der AHV-Rente weiterhin AHV-beitragspflichtig (entweder auf Lohneinkommen oder als nichterwerbstätige Person).

  103. ich wäre auch sehr negativ betroffen von dieser Berechnung der AHV-Beiträge aufgrund des Vermögens. Sie machen ja eine Frühpensionierung möglich. Als ich jünger war, ging ich 2x auf Weltreise und war über ein Jahr weg. Damals konnte ich diese Jahre füllen, indem ich einfach den AHv-Minimalbeitrag bezahlte. Dies stellte sicher, dass ich keine Ausfalljahre hatte. Darf ich das denn nun nicht mehr?

    1. Die Höhe der Beiträge hängt von der persön­lichen Situation ab: Studierende bis 25 sowie Bezüge­rinnen und Bezüger von Sozial­hilfe bezahlen pauschal den Mindest­beitrag: aktuell CHF 503.00 im Jahr, plus CHF 25.15 Verwaltungs­kosten. Bei anderen Nicht­erwerbs­tätigen hängen die Beiträge von der finan­ziellen Situation ab: vom Vermögen und vom Renten­einkommen (oder Ersatz­einkommen).

  104. wir sind ein älteres Paar (59/60, derzeit nicht verheiratet) und haben uns in den letzten Jahren etwas angespart und denken, weil es am Arbeitsplatz immer untragbarer wird und wir wohl aufgrund des Alters keine Stelle mehr finden würden, über Frühpensionierung nach. Dafür haben wir etwas angespart und kämen damit im EU Ausland eigentlich über die Runden. Das Problem dabei ist, dass die weitere AHV-Zahlung dann ja (für unsere Verhältnisse) astronomisch aufgrund des „Vermögens* wäre und eigentlich genau dieses Polster wieder wegfressen würde.

    1. Wenn Sie die Schweiz verlassen, scheiden Sie aus der obligatorischen Versicherung aus. Sind Sie Schweizer/in oder EU-Bürger/in und nehmen Ihren Wohnsitz ausserhalb der EU- oder EFTA-Staaten, können Sie sich der freiwilligen Versicherung für die AHV/IV anschliessen. Falls Sie Ihren Wohnsitz in einem EU/EFTA-Staat nehmen, können Sie sich grundsätzlich nicht mehr in der AHV versichern lassen. Beachten Sie aber, dass Sie dann möglicherweise fehlende Beitragszeiten aufweisen und Ihre Rentenansprüche entsprechend reduziert werden.

  105. Ich möchte mit 63 aufhören zu arbeiten. Ab der Lehre mit 17 habe ich AHV bezahlt. Die AHV möchte ich erst mit 65 beziehen. Kann ich die 2 fehlenden Jahre mit den Jugendjahren 18+19 kompensieren?

    1. Grundsätzlich müssen Sie AHV-Beiträge bis zum regulären AHV-Alter leisten und können dazu nicht die Jugendjahre verwenden. Zudem hat die AHV die Möglichkeit, bis zu 5 Jahre zurück, eine Beitragsnachzahlung zu verlangen.

  106. Ich bin vorzeitig pensioniert worden und leiste die AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige vorläufig aufgrund einer Selbstdeklaration. Zur Berechnung der Beiträge werden neben Vermögen und normaler Rente auch Einküfte aus Überbrückungsrenten berücksichtigt. Meine Überbrückungsrente in der Höhe einer einfachen AHV-Rente finanzierte ich zu 58 % mit einem einmaligen Auskauf selbst. Kann ich dies bei meinen Angaben zur Berechnung der Beitragshöhe in Abzug bringen bzw. nur die vom Arbeitgeber ausgerichtete Überbrückungsrente von 42% angeben?

    1. Grundsätzlich müssen Sie die gesamte Überbrückungsrente angeben.

  107. Meine Frau und ich beabsichtigen mit 60 in Rente zu gehen ohne die AHV vorzubeziehen. Frage: Werden die AHV Nichterwerbstätigen Beitrage von Mann und Frau für die letzten 5 Jahre, welche wir bezahlen müssen bei der Rentenberechnung angerechnet? Hintergrund der Frage: Wenn wir im Rentenrechner der AHV für die letzten 5 Jahre CHF 0 Bruttoeinkommen für Mann und Frau eingeben, kommen wir nicht mehr auf die volle AHV. Wenn wir hier aber pro Jahr und Mann / Frau einen Betrag eingeben, welcher tiefer ist als der Nichterwerbstägigen Beitrag Mann/Frau, dann sind wir wieder auf dem Maximum. Deshalb die Frage: Wie berechnet sich die Rente mit 65, wenn man ab 60 nicht mehr arbeitet und „hohe“ Nichterwerbstätigen Beiträge zahlen muss?

    1. Ja, die AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person werden für die Rentenberechnung mitberücksichtigt.

  108. Ich bin mit 59 frühzeitig in Pension gegangen und erhalte eine Altersrente von der PK. Gleichzeitig habe ich noch weiterhin ein VR Mandat. Auf diesem Honorar (CHF 7000) zahle ich weiter AHV. Muss ich noch weitere AHV Beiträge als Nichterwerbstätiger zahlen? Ich habe seit ich 18 Jahre alt bin immer lückenlos AHV-Beiträge bezahlt.

    1. Sie müssen bis zum ordentlichen Rentenalter AHV-Beiträge bezahlen. Ohne Erwerbseinkommen müssen Sie AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person leisten. Bei Personen, welche noch ein gewisses Erwerbseinkommen erzielen, stellt die AHV eine Vergleichsrechnung an. Leisten Sie auf Ihrem Lohn mehr als die Hälfte der Beiträge, welche Sie als nichterwerbstätige Person leisten müssten, gilt Ihre Beitragspflicht aufgrund Ihres Einkommens als erfüllt. Erreichen Sie dies Grenze nicht, müssen Sie AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person leisten und können die auf dem Lohn getätigten Beiträge in Abzug bringen.

  109. Als Rentner hat meinen einen Freibetrag von 1400Fr. per Monat bei der AHV Zahlung. Darf dieser Betrag ,wenn der Rentner keinen Job mehr annehmen kann, auf den noch nicht rentenpflichtige Ehepartner übertragen werden.

    1. Nein, der Freibetrag gilt nur für Personen, welche das AHV-Alter bereits erreicht haben und weiterhin ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielen.

  110. Ich habe mit 17 Jahren AHV bezahlt. Mit 18 Jahren hab ich geheiratet und Geburt des Sohnes auch mit 18. Mein Mann hat gut verdient, und daher ja für beide AHV bezahlt anhand seines Lohnes. Mit 40 wurde ich geschieden. Splitting der AHV ab meinem 20 Lebensjahr. Nun meine Frage. Kann ich die Jugendjahre beanspruchen und vor 64 Jahren in Rente gehen?

    1. Massgebend für die AHV sind die Beitragsjahre vom 21. Bis 64. Altersjahr (Frauen). Weisen Sie in dieser Zeit fehlende Beitragszeiten auf, können Sie die Jugendjahre zur Schliessung der Lücke verwenden. Geben Sie Ihre Erwerbstätigkeit vor dem ordentlichen AHV-Alter auf, müssen Sie AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person leisten.

  111. Ich wurde mit 50 Jahren entlassen. Meine Aussichten auf eine neue adäquate Stelle ist eher fragwürdig, deshalb plane ich spätestens nach der ALV Periode (ca. 1 Jahr) die Schweiz in Richtung Kroatien zu verlassen. Mein erspartes reicht ohne Weiteres bis 65. a) bin ich nach der Abmeldung verpflichtet AHV einzuzahlen, b) falls nicht bzw. auf freiwilliger Basis, lohnt es sich noch 14 Jahre einzuzahlen.

    1. Ohne Wohnsitz in der Schweiz sind Sie grundsätzlich nicht mehr in der AHV versichert. Bei Wohnsitznahme ausserhalb der EU/EFTA können Sie sich unter gewissen Voraussetzungen der freiwilligen AHV anschliessen. Für Kroatien gelten seit Übergangsbestimmungen.

  112. Mein Ehepartner ist seit Anfang Jahr in der Frühpension. Bezieht aber keine vorzeitige AHV-Rente. Ich bin noch Teilzeit Berufstätig und bezahle somit die AHV-Beiträge. Wenn ich nun auch in Frühpension gehen möchte haben wir ja kein Einkommen das berechnet werden kann ausser unserem Vermögen. Wie wird dann der AHV Beitrag berechnet der zu zahlen ist bis ich 64 bin?

    1. Die AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Personen werden anhand des Vermögens bestimmt. Allfällige Rentenleistungen aus AHV und Pensionskasse werden mit Faktor 20 kapitalisiert und zum Vermögen addiert. Mit dem AHV-Beitragsrechner können Sie Ihre AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person simulieren.

  113. Bei einer Frühpensionierung mit 62 Jahren beider Ehepartner und Bezug einer BVG Rente, erfolgt die Umrechnung der Rente in Kapital mit Faktor 20 und anschliessend sind die AHV-Beiträge auf Basis des Gesamtvermögens geschuldet.
    Angenommen die Ehepartnerin betreut nun an vier Tagen in der Woche die Grosskinder und wird hierfür von den eigenen Kindern entlöhnt inkl. Ausstellung Lohnausweis und Abrechnung AHV-Beiträge (jährliche AHV-Beiträge übersteigen CHF 992.00). Entfallen nun die AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige für beide Ehepartner? Ist dieses Vorgehen zulässig?

    1. Falls Ihre Ehefrau aus Sicht der AHV als erwerbstätig gilt, wären Sie durch die AHV-Beiträge der Frau abgedeckt. Erfüllt Ihre Frau die Voraussetzungen um als erwerbstätig zu gelten nicht, wird eine Vergleichsrechnung angestellt. Dabei müssen die auf dem Lohn bezahlten Beiträge mindestens 50% der Beiträge betragen, welche Sie als nichterwerbstätige Person zu leisten haben.

  114. Welches Vermögen wird als Berechnungsgrundlage herbeigezogen, das REINVERMOEGEN oder das STEUERBARE VERMOEGEN? (Beispiel Reinvermögen = 250’000, abzüglich steuerbefreiter Betrag für verheiratete 200’000 = steuerbares Vermögen 50’000.) Kommen somit 250’000 oder 50’000 zur Anwendung?

    1. Die Kantone gewähren unterschiedliche Abzüge (teilweise keine) für die Berechnung des steuerbaren Vermögens. Die AHV wird schweizweit erhoben, weshalb bei den AHV-Beiträgen die steuerfreien Vermögensbeträge nicht berücksichtigt werden. Es ist somit das Reinvermögen (= CHF 250‘000) massgebend.

  115. Muss ich noch AHV Beiträge zahlen wenn ich drei Monate früher auf höre?

    1. Die AHV-Beitragspflicht endet grundsätzlich erst mit dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters. Oftmals reichen die im Jahr der Pensionierung geleisteten Lohnbeiträge aber aus, um die Beitragspflicht zu erfüllen.

  116. Sie schreiben weiter unten: „Massgabend für die AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person sind die fixen Renteneinkünfte und das (steuerbare) Vermögen.“
    Dient ausschliesslich das steuerbare Vermögen als Berechnungsgrundlage oder weshalb steht dieses in einer Klammer?

    1. Das steuerbare Vermögen steht in Klammern, weil Liegenschaften nicht zum Steuerwert sondern zum Repartitionswert berücksichtigt werden.

  117. Ich möchte mich nicht von der AHV her (also keine AHV schon beziehen) teilpensionieren, jedoch mein Arbeitspensum auf 50% reduzieren und so schon 50% vom PK Kapital beziehen. Gilt dann auch dass die AHV prüft, ob ich noch Beiträge zusätzlich leisten muss, berechnet von meinem Vermögen her? Oder ist das nur so, wenn man auch schon AHV bezieht?

    1. AHV-Beiträge als nicht erwerbstätige Personen sind nicht an den Vorbezug der AHV-Rente gekoppelt. Da Sie aber weiterhin ein Arbeitspensum von 50% aufweisen, gelten Sie aus Sicht der AHV als erwerbstätige Person und müssen somit keine Beiträge als nichterwerbstätige Person leisten (Beitragspflicht ist durch Lohn gedeckt).

  118. Ich bin nun seit fast zwei Jahren in Frühpensionierung. Meine Frau arbeitet ca. 50 % selbständig und zahlt ca. Fr. 1500.— AHV. So wäre ich als Ehepartner sicher gedeckt. Es ist aber ein grösseres Vermögen vorhanden. Bin ich gezwungen AHV zu bezahlen oder nehme ich eine drastische Rentenkürzung im Alter von 65 von ca. 25 % niedriger AHV in Kauf ? Eine Rente habe ich jetzt keine und wir leben hauptsächlich vom Vermögen und der Einkünfte meiner Ehefrau.

    1. Die AHV-Beitragspflicht endet erst mit dem Erreichen des ordentlichen AHV-Alters. Für die Beitragspflicht unterscheidet die AHV zwischen erwerbstätigen und nichterwerbstätigen Personen. Als nicht dauernd voll erwerbstätig gilt, wer weniger als 9 Monate im Jahr oder weniger als 50% der üblichen Arbeitszeit erwerbstätig ist. Falls Ihre Frau die Voraussetzungen erfüllt, um als voll erwerbstätig zu gelten, ist Ihre Beitragspflicht durch Ihre Ehefrau abgedeckt. Gilt Sie nicht als voll erwerbstätig, wird eine Vergleichsrechnung (AHV-Beiträge auf dem Lohn vs. AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person) angestellt. Sollte die von Ihrer Frau geleisteten AHV-Beiträge anhand dieser Vergleichsrechnung nicht ausreichend sein, müssen Sie selber AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person entrichten. Auch wenn die Beitragspflicht durch Ihre Ehefrau abgedeckt werden kann, gilt es zu beachten, dasss Ihre spätere AHV-Altersrente aufgrund der Einkommenshöhe Ihrer Frau evtl. weniger hoch ausfällt.

  119. Ein Bekannter hat mir gesagt, dass die Höhe der Beiträge im 65. Lebensjahr nicht mehr für die Höhe der Rente ausschlaggebend sind. Er meint, ich bekäme die Maximalrente wenn ich bis Ende 2019 genügend für eine Maximalrente einbezahlt hätte. (ich werde im August 2020 mit 65 pensioniert). Wenn das stimmt, würde ich in 2020 meinen Lohn reduzieren, auch um die Progression zu brechen.Ist die Aussage meines Bekannten richtig?

    1. Ob Sie Anspruch auf die maximale AHV-Rente haben, ist sowohl von Ihrer Beitragsdauer wie auch dem durchschnittlich erzielten Einkommen abhängig. Das Erfüllen der vollständigen Beitragsdauer wird in der Wegleitung (RWL) wie folgt beschrieben:

      Die Beitragsdauer gilt als vollständig, wenn eine Person vom 1. Januar nach der Vollendung des 20. Altersjahres bis zum 31. Dezember vor Eintritt des Versicherungsfalls gleich viele Beitragsjahre aufweist wie ihr Jahrgang (Art. 29ter AHVG). In diesen Fällen wird eine Vollrente ausgerichtet.

  120. Meine Ehefrau bezieht bereits die AHV-Rente. Auf welcher Basis muss ich AHV-Beiträge bezahlen, wenn ich mich vorzeitig pensionieren lasse?

    1. Massgabend für die AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person sind die fixen Renteneinkünfte und das (steuerbare) Vermögen. Die Renteneinkünfte werden mit Faktor 20 in ein Kapital umgerechnet und mit dem Vermögen addiert. Bei verheirateten Personen wird diese Summe durch zwei dividiert. Ihre AHV-Beiträge können Sie mit dem AHV Beitragsrechner simulieren.

  121. Ich arbeite 100 % und meine Frau arbeitet nicht. Ich möchte mich mit 64 vorpensionieren lassen. Was muss ich im ersten Jahr (65.) bezahlen und wie verlange ich das? 2. Was muss bezahlen nach meiner regulären Pension, da meine Frau 8 Jahre jünger ist. (Welches Vermögen/Einkommen gilt vorher und welches nachher als Grundlage?).

    1. Die AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person werden anhand des (steuerbaren) Vermögens und des 20-fachen Renteneinkommens festgelegt. Bei Ehepaaren wird das so hergleitete massgebende Vermögen noch durch 2 dividiert. Mit dem Rechner AHV-Beiträge können Sie Ihre AHV-Beiträge simulieren.

  122. Ich ( Ehemann ) bin seit dem 01.01.2020 frühpensioniert ( nicht mehr erwerbstätig ) und beziehe eine BVG Rente, meine Ehefrau ist ebenfalls nicht erwerbstätig. Ich werde im April 2020 eine abschliessende Bonuszahlung ( separater Lohnausweis 2020 ) erhalten, für welche AHV/IV/EO Beiträge ( Summe aus AN und AG Beiträge ) entrichtet werden müssen, welche 50% der geschuldeten NE AHV Beiträge für mich als Ehemann übersteigen. Damit sind laut Vergleichsrechnung meine NE AHV Beiträge für 2020 bezahlt, gilt dies auch für meine Ehefrau ?

    1. Sie gelten aufgrund der Vergleichsrechnung im Jahr 2020 weiterhin als erwerbstätige Person und müssen somit keine AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person leisten. Betragen die vom erwerbstätigen Ehegatten geleisteten AHV-Beiträge mehr als der doppelte AHV-Minimalbeitrag (= CHF 992;Stand 2020), ist der nichterwerbstätige Ehegatte mitversichert und hat selber keine AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person zu leisten.

  123. Meine Frau und ich wandern per 01.04.2020 in ein Land ausserhalb der EU/EFTA aus und werden uns somit bei der freiwilligen AHV-Versicherung anmelden. Frage 1: Sind wir im laufenden Jahr trotzdem beitragspflichtig, auch wenn wir bis Ende März die AHV-Beiträge über den Lohnabzug einbezahlt haben? Frage 2: Mit welcher Beitragshöhe haben wir beide zu rechnen als Nicht-Erwerbstätige mit einem Gesamtvermögen von ca. Fr. 300’000.00
    Besten Dank für die Antworten.

    1. Sind Sie weniger als 9 Monate erwerbstätig, wird eine Vergleichsrechnung erstellt. Wenn Ihre Lohnbeiträge mehr als die Hälfte der Beiträge ausmachen, welche Sie als nichterwerbstätige Person zu leisten hätten, gilt Ihre Beitragspflicht als erfüllt. Wenn Sie im Ausland keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, werden Ihre AHV-Beiträge anhand des 20-fachen Renteneinkommens und Ihres Vermögens berechnet. Ihre mutmasslichen Beiträge können Sie mit dem AHV-Beitragsrechner simulieren.

  124. AHV mit 60 Jahre und Schweiz verlassen kann man trotzdem beiträge weiter bezahlen bis 65 Jahre?

  125. Ich gehe mit 54 j. in Frühpension und ich möchte wissen, wo ich meine AHV Beiträge weiter bezahlen kann und welcher Versicherung?

    1. Mit Wohnsitz in der Schweiz müssen Sie bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Alters AHV-Beiträge zahlen. Ohne Erwerbseinkommen leisten Sie AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person. Wenden Sie sich entweder an Ihre aktuelle AHV-Ausgleichskasse oder an die Ausgleichskasse an Ihrem Wohnort.

  126. Ich und meine Frau sind verheiratet, ich bin 15 Jahre jünger also 59 und ich gehe jetzt ab 1. Januar 2020 in frühpension. Wie viel muss ich im Jahr AHV beitrag bezahlen das wir die volle AHV von 42000 sfr bekommen

    1. Sie können die Beitragshöhe nicht frei wählen. Die AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person werden anhand Ihres Renteneinkommens und Vermögens festgelegt.

  127. Mein Mann geht mit 60 Frühpension. Ehefrau arbeitet ganzjährig 40%(40000 Fr). Ist mein Mann deckt mit den AHV Beiträgen von der Frau?

  128. Ich bin Grenzgängerin (F), d.h. wohne in Frankreich und arbeite seit 42 Jahren in der Schweiz. Bleibe ich bei einer Frühpensionierung weiterhin bis 64 beitragspflichtig?

    1. Wenn Sie Ihre Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufgeben, können Sie sich mit Wohnsitz in Frankreich nicht mehr der AHV unterstellen. Da Sie dann aber keine vollständige Beitragsdauer aufweisen, werden Sie aus der Schweiz eine Teilrente erhalten.

  129. Wenn ich Ende März in die Frühpension gehen werde, bin ich im selben Jahr auch Beitragspflichtig (bis zur ordentlichen Pensionierung) oder reichen die von Januar bis März getätigten Einzahlungen?

    1. Fallen Ihre auf dem Lohn geleisteten AHV-Beiträge mindestens halb so hoch aus, wie Sie als nichterwerbstätige Person zu entrichten hätten, ist Ihre Beitragspflicht durch den Lohn erfüllt.

  130. Beinhaltet das 20-fache Renteneinkommen das TOTAl der Rente von Mann und Frau?

  131. Ich bin 65 Jahre alt und erhalte die volle AHV. Meine Frau geht mit 60 in Frührente. Auf welcher Basis werden die AHV-Beiträge bis zur Pensionierung meiner Frau gerechnet?

    1. Die AHV-Beitraäge als nichterwerbstätige Persone werden anhand des 20-fachen Renteinkommens und des Vermögens festgelegt. Mit dem Rechner AHV-Beiträge können Sie die AHV-Beiträge Ihrer Frau annähern.

  132. Jahrgang März 1955. Vorbezug Rente um zwei Jahre per April 2018. Fehlendes Beitragsjahr 2017. Aufgefüllt mit anrechenbarem Jugendjahr 1975. Welcher Aufwertungsfaktor ist massgebend. 1975 oder 1976?. Danke für Ihre Antwort.

    1. Der für die Rentenberechnung zu berücksichtigende massgebende erste IK-Ein-trag kann frühestens im Kalenderjahr des 21. Altersjahres liegen (Quelle: https://www.ahv-iv.ch/p/3.01.d)

  133. Ich bin in Frühpension und zahle bis zum regulären Pensionsalter auf mein Renteneinkommen AHV-Beiträge. Muss ich für die Auszahlung aus dem 3a Sparkapital auch AHV-Beiträge leisten?

    1. Nein. Die Kapitalauszahlung aus der Säule 3a stellt kein massgebendes Renteneinkommen dar. Das ausbezahlte Guthaben wird aber beim Vermögen berücksichtigt.

  134. Meine Frau und ich möchten mit 60. Jahren in die Frühpension ins südliche Ausland (EU) gehen. Können wir vom EU-Ausland weiterhin die fehlenden AHV Beiträge einzahlen? Wenn nicht, könnten wir theoretisch nach 5 Jahren wieder in die CH zurückkehren und uns wieder anmelden sowie rückwirkend die fehlenden 5 Jahre AHV nachzahlen um die entsprechenden Lücken zu schliessen?

    1. Nein. Nehmen Sie Wohnsitz innerhalb der EU/EFTA können Sie sich nicht der freiwilligen AHV unterstellen. Auch die Nachzalung der AHV-Beiträge dürfte kaum funktionieren. Es besteht zwar die Möglichkeit, fehlende Beitragslücken der letzten fünf Jahre nachzuzahlen. Dies ist grundsätzlich aber nur möglich, wenn die versicherte Person während dieser Zeit der AHV-Pflicht (= Wohnsitz Schweiz) unterstanden hat.

  135. Ich, Mann, Erwerblos, werde in August 65. Ich bezahle damit 8 Monatsbeiträge in die AHV. Nachher kommt die AHV Rente und eine höhere 3 Säule Auszahlung. Muss ich jetzt über das ganze Vemögen Ende Jahres und 20x Renteneinkommen des Kalenderjahres AHV Beiträge bezahlen, inklusiv freigekommen BVG Gelder? Oder gilt dann der Vermögensstand und kumulierte Renteneinkommen – ich plane ein Jahr Vorbezug- bis 65 als Basis.
    Nachher kommt die AHV Rente und eine höhere 3 Säule Auszahlung.

    Muss ich jetzt über das ganze Vemögen Ende Jahres und 20x Renteneinkommen des Kalenderjahres AHV Beiträge bezahlen, inklusiv freigekommen BVG Gelder?

    Oder gilt dann der Vermögensstand und kumulierte Renteneinkommen – ich plane ein Jahr Vorbezug- bis 65 als Basis.

    1. Die Berechnung der AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person basiert auf dem aktuellen Renteneinkommen und dem Vermögen des Beitragsjahres. Massgebend ist jeweils das Vermögen am 31. Dezember des Beitragsjahres (z. B. der 31. Dezember 2019 für das Beitragsjahr 2019).

      Die Wegleitung über die Beiträge der Selbstständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen in der AHV, IV und EO (WSN) vom 01.01.2019 präzisiert das Vorgehen bei unterjähriger Beitragspflicht wie folgt:

      “Bei unterjähriger Beitragspflichtwird das während der Monate der Beitragspflicht erzielte, mit 20 multiplizierte Renteneinkommen auf zwölf Monate umgerechnet und zum massgebenden Vermögen hinzugezählt (Art. 29 Abs. 6 AHVV)154. Das Renteneinkommen, das während den Monaten erzielt wird, in denen der Versicherte der Beitragspflicht nichtuntersteht, darf für die Beitragsberechnung nicht berücksichtigt werden. “

  136. Ist der Eigenmietwert für die Berechnung der AHV-Beiträge als erwerbstätige selbstständige Person relevant?

    1. Nein. Für die Berechnung der AHV-Beiträge werden nur die Renteneinkünfte sowie das (steuerbare) Vermögen berücksichtigt.

  137. Ich werde 2020 im Oktober pensioniert, höre aber bereits im Februar auf zu arbeiten, muss ich mich als Nichterwerbstätige anmelden?

    1. Ja, grundsätzlich müssen Sie sich als nichterwerbstätige Person anmelden. Möglicherweise reichen die auf Ihrem Lohn erzielten Beiträge im Januar und Februar für die Erfüllung der AHV-Beitragspflicht aus. Die AHV wird dazu eine Vergleichsrechnung vornehmen.

  138. Ab welchem Monat ist die Rente geschuldet – im Monat, in dem ich 64 wurde oder erst ab dem Folgemonat.

    1. Die Rente wird erstmals im Folgemonat ausbezahlt (Beispiel: Geburtstag am 24. April = 1. Rentenzahlung im Mai).

  139. Werde im September nach Türkei auswandern. Bin 57/Doppelbürger. Wenn ich meine Pensionskasse nach der Auswanderung auszahlen lasse kann ich quellensteuer zurückfordern? Hab so was gehört.

    1. Beziehen Sie Ihre Pensionskassenguthaben aus dem Ausland, wird in der Schweiz eine Quellensteuer erhoben. Diese kann unter gewissen Voraussetzungen (u.a. Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Schweiz und Wohnsitzstaat, neuer Wohnsitzstaat hat Kenntnis von der Auszahlung usw.) zurückgefordert werden. Möglicherweise wird die Leistung im neuen Wohnsitzland besteuert.

  140. Alter: 46
    Bis 02/03 in der Schweiz gelebt – jetzt nach Österreich gezogen. Arbeit weiterhin in der Schweiz.
    Antrag Auszahlung Freizügigkeitskonto würde im März gestellt! Kommt das Geld? und wann? wieso dauert es so lange?
    DANKE für eine Info
    D. A.

    1. Bei Wegzug ins Ausland muss die Vorsorgeeinrichtung verschiedene Abklärungen (u.a. Voraussetzungen für Barauszahlung erfüllt) tätigen. Am besten fragen Sie bei Ihrer Freizügigkeitsstiftung nach, ob die Voraussetzungen für eine Barabfindung erfüllt sind und falls ja, bis wann die Auszahlung erfolgen wird.

  141. Ich habe nach Vollendung des 65. Lebensjahres und normalem Beginn der AHV Rente beitragspflichtigem Einkommen aus selbständiger Tätigkeit erzielt. Kann ich dieses ganz oder teilweise auf meine jüngere Ehefrau (unter 60 Jahre), die nicht erwerbstätig ist, übertragen.

  142. Möchte gerne nach Griechenland auswandern weil ich dort ein Motel zum übernehnemen(pächten) könnte. Kann ich alles gelder aus Pensionskasse beziehe da ich geld brauche für Pächten und renovationen-umbau?

    1. Bei Wohnsitznahme in einem EU-/EFTA-Staat können Sie sich den überobligatorischen BVG-Teil als einmalige Kapitalabfindung auszahlen lassen. Der obligatorische Teil bleibt solange gesperrt, wie Sie in Griechenland der obligatorischen Versicherung unterstehen.

  143. Ich werde Ende Juli frühzeitig pensioniert und beziehe ab dann eine Pensionskassenrente. Ab dem 1. Aug. habe ich bei meinem alten Arbeitgeber einen Freelance-Vertrag von 20% für eine Weiterbeschäftigung. Evtl. wird sich dieses Pensum nächstes Jahr noch etwas erhöhen oder ich nehme noch einen weiteren Teilpensum-Job bei einem anderen Arbeitgeber an.
    Werde ich für 2019 meine AHV-Beitragspflichtig erfüllt haben (7 Monate 100%, 5 Monate 20%)? Falls nicht, wird der geschuldete Betrag mit den effektiv bezahlten Beiträgen 2019 verrechnet? Wie sieht es zukünftig mit einem Arbeitspensum von 20–40% aus?

    1. Um aus Sicht der AHV als erwerbstätig zu gelten, müssen Sie während 9 Monaten zu mehr als 50% arbeiten. Erfüllen Sie diese Vorgaben nicht, kommt eine Vergleichsrechnung zur Anwendung. Betragen Ihre Lohnbeiträge mehr als die Hälfte der Beiträge, welche Sie als nichterwerbstätige Person leisten müssen, gilt Ihre Beitragspflicht durch Ihr Erwerbseinkommen als erfüllt. Falls Sie diese Schwelle nicht erreichen, können Sie sich die auf dem Lohn geleisteten AHV-Beiträge an die AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person anrechnen lassen.

  144. Meine Frau und ich beide 63 wollen uns frühzeitig pensionieren lassen. Sie 1 Jahr und ich 2 Jahre vor der gesetzlichen Pensionszeit. Wenn wir jedoch die AHV Renten noch nicht vorbeziehen und keine Einbussen in Kauf nehmen möchten, müssen wir diese Lücken mit AHV Beiträgen als Nichterwerbstätige füllen, damit Sie in einem Jahr die Einzelvollrente und in 2 Jahren zusammen die Ehepaarrente (max). Meine Frage: Wie hoch sind diese Beiträge so ca. und wo kann man diese berechnen.

    1. Die Beiträge als nichterwerbstätige Person sind von Ihrem Renteneinkommen und von Ihrem (steuerbaren) Vermögen abhängig. Mit dem Rechner AHV-Beiträge können Sie Ihre Beiträge annähern.

  145. Meine Frau arbeitet bis zu meinem ordentlichen Pensionierungsalter und bezahlt bis dahin AHV-Beiträge. Muss ich im Fall einer Frühpensionierung weiterhin AHV bezahlen? Als die Kinder noch zuhause waren und meine Frau nicht arbeitete reichte es ja auch, dass nur ich AHV bezahlte!?

    1. Falls Ihre Ehefrau aus Sicht der AHV als erwerbstätige Person (Arbeitszeit mind. 50% und während mind. 9 Monaten erwerbstätig) gilt und dabei mehr als den doppelten AHV-Mindestbeitrag auf Ihrem Lohn abliefert, sind Sie durch Ihre Ehefrau bei der AHV abgedeckt und müssen selber keine AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person leisten. Weitere Informationen finden Sie unter AHV-Beiträge bei Verheirateten.

  146. Ich bin 43 jahre alt und möchte in 2 Jahre nach meine heimat Portugal zurück. Was wir mich ausbezahlt?

    1. Da Sie Wohnsitz in einem EU-/EFTA-Staat nehmen, können Sie sich den überobligatorischen BVG-Teil auszahlen lassen. Den Betrag können Sie entweder Ihrem Pensioskassenausweis entnehmen oder bei Ihrer Pensionskasse in Erfahrung bringen. Der obligatorische Teil wird aber erst ausbezahlt, wenn Sie in Portugal nicht mehr der gesetzlichen Versicherungspflicht unterstehen.

  147. Ich möchte in 6 Jahren mit meiner portugisischen Frau nach Portugal auswandern und mich mit 58 pensionieren lassen. Ich habe dann 40 Jahre und meine Frau 15 Jahre in die AHV einbezahlt. Ab wann kann ich die AHV beanspruchen und wie hoch wird diese ungefähr sein?

    1. Die Höhe Ihrer zukünftigen AHV-Altersrente ist sowohl von der Anzahl Beitragsjahre wie auch vom massgebenden durchschnittlichen Erwerbseinkommen abhängig. Am einfachsten bringen Sie Ihre zukünftige AHV-Altersrente mit einer Rentenvorausberechnung in Erfahrung (https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318282-Antrag-auf-Rentenvorausberechnung). Das ordentliche AHV-Alter für Männer liegt bei 65 Jahren und für Frauen bei 64 Jahren. Die AHV-Altersrente kann um 1 oder 2 ganze Jahre vorbezogen werden. Machen Sie vom Vorbezug Gebrauch, reduziert sich jedoch Ihre Altersrente.

  148. bin Doppelbürgerin CH/TR, kann ich die AHV Beiträge in die Türkei transferieren lassen? Bin 55 Jahr alt, im Februar 2019 in die Türkei ausgewandert.

    1. Nehmen Sie Wohnsitz ausserhalb der Schweiz und sind Sie Schweizer Staatsbürger, Staatsbürger eines EU-Staates oder eines EFTA-Staates oder Staatsbürger eines Landes, mit welchem die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, haben Sie grundsätzlich weiterhin Anspruch auf eine AHV-Altersrente. Besteht kein Anspruch auf eine AHV-Rente, haben Sie Anspruch auf die von Ihnen geleisteten AHV-Beiträge. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zentralen Ausgleichsstelle ZAS.

  149. Mein Kollege kündigt seine Arbeitsstelle drei Monate vor dem ordentlichen Rentenalter 65 und zieht nach Spanien wegen der Kündigungsfrist seiner jetzigen Wohnung. Muss/kann er die restlichen drei Monate die AHV-Beiträge noch einzahlen? Wenn Nein, um wie viel verringert sich ca. die AHV Rente?

    1. Bei einem Wohnsitz in einem EU-/EFTA-Staat ist eine Fortführung der AHV-Versicherung nicht möglich. Die Auswirkungen auf seine AHV-Renten dürften aufgrund der geringen Zeitdauer aber nur gering ausfallen.

  150. Ich bin BVG-Invalidenrentner und meine Frage ist, ob ich AHV-Beiträge bezahlen muss oder nicht?

    1. Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten gelten aus Sicht der AHV als nichterwerbstätig und haben deshalb AHV-Beiträge als nichterwerbstätige zu bezahlen.

  151. Guten Tag. Ich werde am 05. November 2019 65 Jahre alt. Ich bin nicht mehr Erwerbstätig. Muss ich AHV Beiträge bis am 05 November 2019 zahlen als nicht Erwerbstätig oder noch den ganzen Monat November.

    1. Die AHV-Beitragspflicht besteht bis zum Monatsende, in welchem das gesetzliche Rentenalter erreicht wird. Somit endet Ihre Beitragspflicht Ende November.

  152. Guten Tag. Ich gehe ein Jahr früher in Rente. Zu dieser Zeit muss ich als nicht Erwerbstätiger AHV Beiträge zahlen bis 65. Kann ich diese Beiträge von den Steuern abziehen?

    1. Ja, die geleisteten AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person können Sie steuerlich zum Abzug bringen.

  153. Mein Schwager wurde am 01.04.2017 mit 60 Jahren Frühpensioniert, hatte also noch bis am 31.03.2018 gearbeitet. Nun die Frage: wo kann er die AHV Beiträge noch Einbezahlen das er keine Lücke hat, wenn er mit 65 Jahren die offizielle Rente beantragt. Er hat kein Verdienst mehr und auch keine Rente Wohnhaft im Ausland.

    1. Falls Ihr Schwager die Voraussetzungen (CH, EU- oder EFTA-Staatsbürger, Wohnsitz ausserhalb der EU/EFTA, vor dem Austritt aus der AHV während 5 Jahren ununterbrochen bei der AHV versichert, Anmeldung innert Jahresfrist) erfüllt, kann er der freiwilligen AHV beitreten. Die Beiträge als nichterwerbstätige Person bemessen sich anhand des Renteneinkommens und des Vermögens. Weitere Information dazu finden Sie unter https://www.zas.admin.ch/zas/de/home/particuliers/cotiser-a-l-avs-ai-facultative.html.

  154. Für einen möglichen Firmenkauf benötige ich CHF 270’000.00. Genau diesen Betrag habe ich im Überobligatorischen in meiner PK. Da ich nicht selbstständigerwerbend sein werde, kann ich dieses Geld vermutlich nicht beziehen. Besteht jedoch die Möglichkeit, nach Deutschland auszuwandern (dabei könnte ich diesen Betrag beziehen) und nach einem Monat wieder in die Schweiz zurückkehren?

    1. Die Abwicklung für die Auszahlung der Vorsorgegelder bei Wohnsitz im Ausland dürfte erfahrungsgemäss mehr Zeit in Anspruch nehmen. Bei zeitnahen Verschiebungen der Vorsorgegelder laufen Sie zudem die Gefahr, dass das Steueramt die Barauszahlung steuerlich nicht akzeptiert. Ist der Tatbestand einer Barauszahlung aus der Pensionskasse (u.a. Vorbezug Eigenheim, Auswanderung) nicht erfüllt, kann das Steueramt die Auszahlung als Einkommen besteuern.

  155. ich gehe in die Frühpensionierung anfangs 2019 ohne AHV-Rente. Mein Mann arbeitet noch bis Ende 2019. Wie wird meine AHV-Beiträge berechnet und wann muss ich sie einzahlen? Ich werde erst Juni 2020 mein AHV Alter erreichen.

    1. Die Beiträge für nichterwerbstätige Personen werden anhand des mit Faktor 20 multiplizierten Renteneinkommens und des Vermögens bemessen. Anhand dem AHV-Beitragsrechner können Sie Ihre AHV-Beiträge simulieren. Bei Ehepaaren ist die nichterwerbstätige Person in der Regel durch den erwerbstätigen Ehegatten bei der AHV abgedeckt. Wenn dies bei Ihnen auch der Fall ist, müssen Sie somit nur für das Jahr 2020 AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person bezahlen.

  156. Wieviel muss meine Ehefrau verdienen bzw. in die AHV jährlich verdienen bzw. einzahlen (inkl. Arbeitgeber) damit mir keine Lücken entstehen ?

    1. Solange Ihre Frau aus Sicht der AHV als erwerbstätig gilt und den doppelten minimalen AHV-Beitrag (Stand 2018: CHF 956) einbezahlt, sind Sie durch die Lohnbeiträge der Ehefrau abgedeckt. Gilt Ihre Frau der AHV jedoch nicht als dauernd voll erwerbstätig (= weni­ger als 9 Monate im Jahr oder weniger als 50 % der üblichen Arbeits­zeit erwerbstätig), wird eine Vergleichsrechnung angewendet. Das Schema AHV-Beiträge bei Ehepaaren veranschaulicht die Abdeckung durch den Ehegatten.

  157. Ich beabsichtige mein 90% Angestellten- Verhältnis 2019 mit 58 zu beenden und mich stärker auf meine seit 10 Jahren nebenbei betriebene selbstständige Tätigkeit im Handel zu konzentrieren. Ich werde dann von meinem Arbeitgeber eine kleine Übergangsrente und einen Teil der PK als Rente beziehen.
    Ich beabsichtige mein 90% Angestellten-Verhältnis 2019 mit 58 zu beenden und mich stärker auf meine seit 10 Jahren nebenbei betriebene selbstständige Tätigkeit im Handel zu konzentrieren. Ich werde dann von meinem Arbeitgeber eine kleine Übergangsrente und einen Teil der PK als Rente beziehen. Ich bin von der SVA als selbständiger anerkannt und rechne seit mehreren Jahren bereits die Minimalbeiträge ab. Gehe ich richtig der Annahme, dass ich somit keine weiteren AHV Beiträge bezahlen muss?

    1. Wenn Sie aus Sicht der AHV als erwerbstätig gelten, müssen Sie keine AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person leisten. Falls Sie die Kriterien nicht erfüllen, kommt eine Vergleichsrechnung zur Anwendung: wenn Sie auf Ihrem Einkommen mindestens die Hälfte der Beiträge, welche Sie als nichterwerbstätige Person zu leisten hätten, bezahlen, gilt Ihre Beitragspflicht als erfüllt.

  158. In verschiedenen Antworten ist folgendes geschrieben: „Ihre AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person werden mit 10.25% in ein Erwerbseinkommen umgerechnet.“ Gibt es eine Begrenzung fuer dieses „Ersatz“Erwerbseinkommen? Gibt es fuer diese Umrechnung und ggf. Begrenzung ein Merkblatt?

    1. der Beitragstabelle ist der maximale Beitrag als nichterwerbstätige Person auf CHF 23‘900 festgelegt. Die Umwandlung der AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person in ein Einkommen, das den bezahlten AHV-/IV-/EO-Beiträgen entspricht, geht aus dem Merkblatt https://www.ahv-iv.ch/p/1.04.d hervor.

  159. Ich bin jetzt 44 Jahre alt und möchte so in 3 Jahren nach Costa Rica auswandern. Jetzt wollte ich fragen ob es möglich ist mein Pensionskassenvermögen mitzunehmen?

    1. Ja, verlassen Sie die Schweiz definitiv in ein nicht EU-/EFTA-Staat können Sie Ihr gesamtes Pensionskassenguthaben beziehen. Falls zwischen Costa Rica und der Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, können Sie unter gewissen Voraussetzungen die in der Schweiz anfallende Quellensteuer zurückfordern.

  160. Gehe ich richtig in der Annahme, dass wenn ich mit 58 auswandere mir 7/44 der AHV fehlen? Besteht die Möglichkeit einen Teil zu kompensieren wenn man im Schnitt über 100kCHF pro Jahr verdient hat?

    1. Weisen Sie keine vollständige Beitragsdauer auf (44 Jahre als Mann resp. 43 Jahre als Frau), wird Ihre AHV-Rente pro fehlendes Beitragsjahr um 1/44 gekürzt. Fehlende Beitragsjahre können leider nicht durch ein höheres Erwerbseinkommen kompensiert werden. Falls Sie ausserhalb der EU-/EFTA Wohnsitz nehmen, können Sie sich unter Umständen der freiwilligen AHV anschliessen und durch die Fortführung der Beitragspflicht fehlende Beitragsjahre vermeiden. Bei Wohnsitz in einem EU-/EFTA-Staat ist der Anschluss an die freiwillige AHV jedoch nicht möglich.

  161. Ich werde voraussichtlich mit 58 aufhören zu arbeiten und die verbleibenden sieben Jahre ohne Einkommen von meinem Vermögen leben. Es ist mir bekannt, dass ich in diesen sieben Jahren weiter AHV-Beiträge bezahlen werde, in meinem Fall aufgrund meines Vermögens. Mit Hilfe Ihres Rechners (https://www.123-pensionierung.ch/de/berechnen/ahv-beitraege/) habe ich folgendes Beispiel berechnet:
    Ihr Renteneinkommen pro Jahr 0
    Ihr Vermögen 800’000
    Die AHV-Beiträge belaufen sich auf 1’545 p.a.
    Was für ein Einkommen wird mir für diese Jahre angerechnet?

    1. Ihre AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person werden mit 10.25% in ein Erwerbseinkommen umgerechnet. Anhand den von Ihnen berechneten AHV-Beiträgen wird Ihnen ein jährliches Einkommen von CHF 15‘073 gutgeschrieben.

  162. Ich lasse mich mit 60 Frühpensionieren und bezahle weiterhin AHV-Abzüge als Nichterwerbstätiger. Meine Frau hat seit der Geburt unseres Sohnes vor 25 Jahren nicht mehr gearbeitet. Muss meine Frau sich nun ebenfalls als nichterwebstätige Person anmelden um keine Beitragsjahr zu verlieren oder zählt meine Prämie für meine Frau, trotz Aufgabe der Erwerbstätigkeit?

    1. Da Sie nicht mehr durch ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen bei der AHV versichert sind, müssen Sie sich beide bei der AHV als nichterwerbstätige Personen anmelden und Beiträge leisten.

  163. Ich bin CH er (57) und lebe seit 3.5 Jahren in Schottland. Kann ich mir nach dem Brexit das PK Geld nach Schottland auszahlen lassen? (UK ist ja dann nicht mehr EU Mitglied).

    1. Befindet sich Ihr Wohnsitzstaat ausserhalb der EU/EFTA können Sie grundsätzlicht Ihr gesamtes Pensionskassenguthaben auszahlen lassen. Die Konsequenzen des Brexit auf internationale Abkommen sind derzeit aber noch offen, weshalb die Auswirkungen auf Ihre Vorsorgegelder derzeit nicht abschliessend abschätzbar sind.

  164. Ich möchte nächstes Jahr in die Frühpension gehen. Mir ist klar, dass ich bis zum ordentlichen AHV-Rentenalter Beiträge bezahlen muss und wie sich diese berechnen. Welches Einkommen wird nun aber auf meinem Individuellen Konto eingetragen für die nichterwerbstätigen Jahre? Das durchschnittliche Einkommen ist ja neben den Beitragsjahren massgebend für die Höhe meiner zukünftigen AHV-Rente. Gibt es dazu eine Berechnungsformel?

    1. Die AHV-Altersrente wird aufgrund des massgebenden Erwerbseinkommens berechnet. Deshalb werden die Beiträge, welche Sie als nichterwerbstätige Person leisten, mit 10.25% in ein Erwerbseinkommen umgerechnet (Beispiel: Beiträge CHF 2‘000 p.a. = Erwerbseinkommen von CHF 19‘512).

  165. Ich werde mit 62 vorzeitig pensioniert und meine Frau, die ein Jahr jünger ist, möchte bis zur ordentlich Pensionierung mit 64 im 50 % Pensum ganzjährig weiterarbeiten (Verdienst ca. 40’000/Jahr). Wäre meine AHV-Beitragspflicht als nicht erwerbstätige Person somit durch die AHV-Beiträge meiner Frau abgedeckt? Was würde bezüglich meiner AHV-Beitragspflicht passieren, wenn meine Frau arbeitslos werden würde und anstelle ihres Einkommens Arbeitslosengelder bezöge?

    1. Leistet der erwerbstätige Ehegatte mehr als den doppelten Mindestbeitrag (Stand 2018: CHF 956) im Jahr und gilt dieser aus Sicht der AHV als erwerbstätig, so hat der nichterwerbstätige Ehegatte keine AHV-Beiträge zu leisten. Um aus Sicht der AHV als erwerbstätig zu gelten, ist ein Arbeitspensum von mindestens 50% und einer Dauer von mehr als 9 Monaten nötig. Da Ihre Frau beide Voraussetzungen erfüllt und auf Ihrem Lohn mehr als den doppelten Mindestbeitrag leistet, sind Sie durch Ihre Ehefrau abgedeckt. Dies gilt auch bei einem Bezug von Arbeitslosengeldern.

  166. Ich gebe meine Erwerbstätigkeit im Alter von 62 Jahren auf. Somit entsteht eine Betragslücke von 3 Jahren. Muss ich nun bis 65 AHV-Beiträge bezahlen oder kann ich mir zuerst die Lehrjahre anrechnen lassen? Es heisst ja, dass bei Beitragslücken die Jugendjahre angerechnet werden können.
    „Wer eine Lehre zwischen dem 17. und 20. Lebensjahr absolviert hat, kann sich diese sogenannten «Jugendjahre» anrechnen lassen.“

    1. Gemäss Auskunft der AHV werden die Jugendjahre in der Regel nur zur Schliessung von Lücken während der Beitragsdauer (bis 59 Jahren bei Frauen und 60 Jahren bie Männern) verwendet. Für die letzten 5 Beitragsjahre werden allfällige fehlende AHV-Beiträge von der AHV (mit Verzungszins) nachverlangt.

  167. Ich bin brasilianerin und für 6 Jahre hatte ich gelebt und gearbeitet in der Schweiz, Ich bin zurück im Brasilien seit 2008. Ich habe von meiner Kasse ein IK Auszug erhaltet. Meine Frage ist: wie viel erhalte ich als Rückvergütung?

  168. Ich bin aus der Schweiz ausgewandert, zurück nach Bosnien. Möchte mich früh pensionieren. Habe gehört es gibt ein Formular, wo man bis zur ordentlichen AHV Rente einen Beitrag einzahlen kann damit man die volle AHV Rente bekommt mit 65 Jahren. Gibt es sowas?

    1. Durch ihre Wohnsitznahme im Ausland scheiden Sie bei der obligatorischen AHV-Versicherung aus. Falls Sie die Voraussetzungen für die freiwillige AHV erfüllen (Staatsbürger CH oder EU/-EFTA, Wohnsitz ausserhalb der EU/EFTA, unterunterbrochene AHV-Versicherungsdauer von mindestens 5 Jahren vor Austritt der obligatorischen AHV, Einreichung Beitrittserklärung innerhalb 12 Monate nach Ausscheiden aus der obligatorischen AHV) können Sie Ihre AHV-Versicherung bei der freiwilligen AHV weiterführen. Die genauen Bedingungen, weitere Informationen und das Beitrittsformular zur freiwilligen AHV finden Sie unter https://www.zas.admin.ch/zas/de/home/particuliers/cotiser-a-l-avs-ai-facultative/adherer-a-l-assurance-facultative.html

  169. Mein seit vielen Jahren in meiner Liegenschaft tätiger Abwart (Jahrgang 55. Teilzeit ça. 7200.- per Anno) Ist seit dem Frühling Frühpensioniert. Muss ich noch immer für seinen Lohn AVH bezahlen? Ihm wurde gesagt, es genügt, wenn seine noch berufstätige Frau ça 1700.- /Mit verdient und AHV bezahlt.

    1. Da Ihr Abwart das ordentliche AHV-Alter noch nicht erreicht hat, ist sein Einkommen weiterhin AHV-pflichtig. Hätte er das reguläre AHV-Alter bereits überschritten, wäre er erst ab einem monatlichen Einkommen von Fr. 1‘400 beitragspflichtig.

  170. Hallo, ich werde mich nächstes Jahr mit 62 frühpensionieren lassen und dann nach Deutschland zurück kehren (keinen Wohnsitz mehr in der Schweiz). Muss ich trotzdem noch bis zum regulären Pensionsalter AHV Beiträge zahlen?

    1. Nein. Nehmen Sie Wohnsitz in einem EU-/EFTA-Land können Sie sich nicht mehr der AHV unterstellen und müssen somit auch keine AHV-Beiträge mehr bezahlen. Beachten Sie jedoch, dass Sie dadurch keine vollständige Beitragsdauer in der AHV aufweisen und später lediglich eine Teilrente erhalten werden.

  171. Ich bin neu seit meinem 63 Altersjahr als Nichterwebstätiger gemeldet. Da meine Ehefrau 100 IV Rente bezieht und IV von der Pensionskasse, muss der IV-Pensionskassenteil auch zum Erwerbseinkommen dazugerechnet werden oder ist dieser Teil gleichgestellt wie der IV-Teil der AHV beitragsbefreit.

  172. Mein Mann und ich erreichen das Pensionsalter in 2020 (er im Mai, ich im Dezember). Ich habe meine Stelle verloren und er möchte in Mai 2019 in Frühpension gehen. Sind unsere AHV Beiträge im 2019 gedeckt auch wenn mein Mann keine 9 Monate arbeitet (sondern nur 5) und zählt eine kleine Überbrückungsrente während 6 Monaten als Arbeit oder als Pension?

    1. Die Überbrückungsrente gilt nicht als Erwerbseinkommen sondern als Pension. Da Sie die Voraussetzungen der AHV um als erwerbstätig zu gelten im Jahr 2019 nicht erfüllen werden, müssen Sie grundsätzlich AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Personen leisten. Bei Personen, welche zwar erwerbstätig sind aber die Voraussetzungen der AHV (Dauer der Erwerbstätigkeit, Pensum) nicht erfüllen, wird eine Vergleichsrechnung angewendet. Ob die geleisteten Beiträge bei Ihnen ausreichen, kommt auf deren Höhe sowie der Höhe der Beiträge als nichterwerbstätige Person an. Betragen die auf dem Erwerbseinkommen geleisteten Beiträge mehr als die Hälfte der Beiträge, welche die Person als nichterwerbstätige Person zu leisten hätte, ist die Beitragspflicht durch den Lohn abgedeckt.

  173. Oktober 18 bis ordenliche Pensionierung Oktober 19

  174. Es ist mir klar, dass ich bei einer Frühpension AHV-Beträge zahlen muss (abhängig von der Rente und dem Vermögen). Meine Frage lautet: woher weiss „die AHV“, dass ich pensioniert werde und meldet sie sich bei mir oder muss ich mich bei der AHV melden, um die Beträge zahlen „dürfen“?

    1. Um fehlende Beitragszeiten vermeiden zu können, müssen Sie aktiv werden und der AHV mitteilen, dass Sie zukünftig AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person leisten müssen. Fehlende Beiträge können von der AHV zudem für 5 Jahre mit Verzugszinsen nachverlangt werden.

  175. Muss ich bei einer Auswanderung aus der Schweiz die Gelder auf dem FZK sofort beziehen/auszahlen lassen oder gibt es die Möglichkeit dies noch aus dem Ausland zu tun? Welchen Zeitraum (6, 12 Monate?) nach der offizielen Auswanderung hat man noch um die Vorsorgegelder auf dem FZK zu beziehen? Kann mir die CH-Bank das Konto kündigen, wenn ich nach der Auswanderung die Vorsorgegelder auf FZK innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nicht beziehe?

    1. Sie sind nicht gezwungen, beim Wegzug aus der Schweiz Ihre Freizügigkeitsgelder umgehend oder innerhalb einer Frist zu beziehen. Sie können diese Gelder auch aus dem Ausland abrufen. Sind Sie nicht vorzeitig auf die Gelder angewiesen, können Sie diese Gelder aus Altersgründen als Mann grundsätzlich zwischen Alter 60 und 70 beziehen.

  176. Hallo ,1. Was passiert mit den AHV Beiträge die ich vor den 20. Altersjahr bezahlt habe ? 2.Muss ich als Frau wenn ich mit 63 Jahre AHV beziehe noch Beiträge bezahlen bis 64 J. ?

    1. Die Beiträge vor dem 21. Altersjahr werden zur Schliessung allfälliger fehlender Beitragszeiten verwendet. Die Beitragspflicht gilt unabhängig ob Sie Ihre AHV-Rente vorbeziehen oder nicht bis zum ordentlichen Rentenalter.

  177. Ich beanbischtige mich vorzeitig pensionieren zu lassen (keener Arbeit nachgehen) und werde bis zum Alter 65 -Aktien aus früheren Boni erhalten. Darauf wird AHV berechnet. Wie schlägt sich dies in der dannzumaligen AHV Beitragspflicht aus?

    1. Nach der vorzeitigen Erwerbsaufgabe haben Sie bis zum ordentlichen Rentenalter AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person zu leisten. Bezahlen Sie auf einem AHV-pflichtigen Erwerbseinkommen die Hälfte der Beiträge (oder mehr), welche Sie als nichterwerbstätige Person zu leisten hätten, gilt Ihre Beitragspflicht aufgrund des Erwerbseinkommens als erfüllt und müssen keine AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person bezahlen.

  178. Guten Tag, bin 40, verheiratet mit 3 Kindern. Möchte in ein nicht EU-/EFTA-Staat auswandern, Frau und Kinder bleiben in der CH. Wie ist es dann mit dem auszahlen?

    1. Für eine Barauszahlung des Guthabens benötigt es neben dem Nachweis über die Wohnsitzverlegung auch eine beglaubigte Unterschrift des Ehegatten.

  179. Habe vor mich mit 62 pensionieren zu lassen. Meine Ehefrau ist 3 Jahre jünger und bezieht eine IV Rente. Als nicht erwerbstätiger muss ich dann noch 3 Jahre AHV Beträge aus Rente und Vermögens-Berechnung zahlen. Muss meine Frau als IV -Bezügerin auch solche AHV Beiträge bezahlen, nachdem ich 65 bin, bis sie das reguläre Pensionsalter erreicht hat.

    1. Korrekt. Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten gelten aus Sicht der AHV als nichterwerbstätige Personen und müssen somit ebenfalls bis zum regulären AHV-Alter Beiträge leisten.

  180. Sinkt die per Rentenvorausberechnung ausgewiesene, voraussichtliche AHV-Rente [65] bei Frühpensionierung ohne AHV-Vorbezug, da ab diesem Zeitpunkt trotz weiterlaufender Beitragspflicht der Arbeitgeberanteil fehlt? Zusatzfrage: Kann bei Frühpensionierung ohne AHV-Vorbezug auch ein Rentenaufschub beantragt werden?

    1. Für die AHV-Rente ist das während der gesamten Beitragsdauer durchschnittlich erzielte Erwerbseinkommen massgebend. Geben Sie Ihre Erwerbstätigkeit früher auf, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ihr Rentenanspruch sinkt. Oftmals können die tieferen AHV-Beiträge aufgrund der vorzeitigen Pensionierung aber durch das vorher erzielte Einkommen kompensiert werden.

      Auch wenn Sie Ihrer Erwerbstätigkeit frühzeitig aufgeben, können Sie Ihre AHV-Altersrente aufschieben. Wichtig ist aber, dass Sie dies der Ausgleichskasse entsprechend mitteilen.

  181. Wenn jemand (ein Mann) mit 61 Jahren den Job verliert und mit 63 die AHV vorbeziehen will (Kürzung um 13,6 Prozent), bleibt er dann trotz des Vorbezug AHV-pflichtig bis 65? Geht also ein Teil des AHV-Geld gleich wieder weg für die AHV-Zahlung?

    1. Ja, auch wenn Sie die AHV-Altersrente vorbeziehen, bleiben Sie weiterhin bis zum ordentlichen AHV-Alter beitragspflichtig. Bei nichterwerbstätigen Person fliessen die Renteneinkünfte für die Berechnung der AHV-Beiträge mit ein. Somit erhöhen sich die AHV-Beiträgen, wenn Sie Ihre AHV-Altersrente vorbeziehen.

  182. Kann ich bei Wechsel auf 80% Arbeitspensum den fehlenden AHV Beitrag nachzahlen?

    1. Nein, Sie können nicht freiwillig höhere AHV-Beiträge leisten.

  183. Guten Tag. Ich möchte mit 55 Jahren aufhören zu arbeiten und in Spanien wohnen. Meine Schriften bleiben in der Schweiz im Kt. Aargau. Wo konkret kann ich mich melden um den genauen Betrag für die Freiwillige Einzahlung in die AHV zu erhalten? Vielen Dank zum Voraus. Grüsse Kubitschek

    1. Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in ein EU-/EFTA-Land können Sie sich nicht der freiwilligen AHV unterstellen. Behalten Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz müssen Sie regulär AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person leisten. Diese bemessen sich anhand Ihres Renteneinkommens und Ihres Vermögens. Die Höhe der Beiträge teilt Ihnen Ihre AHV-Ausgleichskasse nach erfolgter Anmeldung als nichterwerbstätige Person mit.

  184. Ich möchte mich ende Dezember 2019 mit 62 pensionieren lassen. Meine Frau ist 4 Jahre jünger als ich. Sie wird weiterhin in ihrem Beruf mit 70% Pensum arbeiten und im Jahr etwa 62’000.- verdienen. Wird sie meine AHV Zahlung abdecken können, oder muss ich bis 65 jährig weiterhin AHV als Erwerbsloser zahlen?

    1. Da Ihre Frau die Voraussetzungen der AHV als erwerbstätige Person (Arbeitspensum grösser als 50% und länger als 9 Monate erwerbstätig) erfüllt und Ihre Gattin auf dem erwähnten Lohn mehr als den doppelten AHV-Minimalbeitrag bezahlt, sind Sie durch Ihre Ehefrau abgedeckt. Somit müssen Sie keine Beiträge als nichterwerbstätige Person leisten.

  185. Ich werde im Dezember 2020 ordentlich pensioniert. Meine Frau müsste noch bis November 2022 arbeiten. Was müssen wir machen damit sich meine Frau auch 2020 pensionieren könnte jedoch keine Beitragslücke entsteht. Wir haben zwei erwachsene Töchter.

    1. Ihre Frau bleibt bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Alters beitragspflichtig. Gibt Ihre Frau die Erwerbstätigkeit vorzeitig auf, muss sie anschliessend als nichterwerbstätige Person AHV-Beiträge leisten. Die Beiträge werden anhand des Renteneinkommens und des Vermögens berechnet. Die Höhe der Beiträge können Sie mit dem Beitragsrechner AHV annähern. Wichtig ist, dass sich Ihre Frau bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse als nichterwerbstätige Person schriftlich anmeldet.

  186. Werden diese Jahre auch für das Pensionsalter angerechnet für die 44 Jahre für die volle Rente zu bekommen?

    1. Weisen Sie eine vollständige Beitragsdauer (ab dem 21. Altersjahr bis zum ordentlichen Rentenalter) auf, werden die als Jugendjahre bezeichneten Beiträge nicht mitberücksichtigt. Weisen Sie aber fehlende Beitragszeiten auf, können die Jugendjahre zum Schliessen dieser Jahre verwendet werden.

  187. Ich gehe Ende März 2019 in Frühpension, erreiche mein Pensionsalter im Nov 2023. Ich weiss, dass ich bis dahin AHV-pflichtig bin. Wie steht es mit meine Frau. Sie ist nicht erwerbstätig und wird im Oktober 2020 ihr Pensionsalter erreichen. Die AHV-Beiträge für 2019 sind noch durch meine Erwerbstätigkeit gedeckt. Wie steht es für die 10 Monate im Jahr 2020. Müssen da Mann und Frau Beiträge einzahlen?

    1. Ja, die Beitragspflicht gilt für beide bis zum ordentlichen Rentenalter.

  188. Beziehen eine ehepaar rente bin 53jahre mein mamm 69 Jahre warum muss ich AHV bezahlen

    1. Sie haben das ordentliche AHV-Alter noch nicht erreicht und müssen bis Alter 64 weiterhin AHV-Beiträge leisten.

  189. Ich wurde im vergangenen Jahr ordentlich pensioniert. Meine Ehefrau wird in rund 4 Jahren ordentlich pensioniert. Sie arbeitet seit der Geburt unserer Kinder, mit kürzeren erwerbslosen Abschnitten Teilzeit. Genügt der aus der Teilzeitarbeit entstehende AHV-Beitrag meiner Frau für ihre AHV-Beitragspflicht?

    1. Falls Ihre Frau aus Sicht der AHV nicht als erwerbstätige Person gilt, kommt eine Vergleichsrechnung zum Tragen. Dabei müssen die auf dem Lohn geleisteten AHV-Beiträge mindestens 50% oder mehr betragen, als Ihre Frau als nichterwerbstätige Person zu leisten hätte. Die Höhe der Beiträge als nichterwerbstätige Person können Sie mit dem AHV-Beitragsrechner annähern.

  190. Wie kann ich sicherstellen, dass ich die maximale AHV Rente erhalte, wenn ich mich früher (mit 58) pensionieren lasse? Die jährlich obligatorische Einzahlung wird ja gemäß Vermögen berechnet. Mein Ziel ist es soviel einzubezahlen, dass ich dann mit 64 den Maximalbetrag erhalte.

    1. Gelten Sie aus Sicht der AHV als nichterwerbstätig, müssen Sie aufgrund Ihrer Renteneinnahmen und Ihres Vermögens AHV-Beiträge entrichten. Es ist nicht möglich, freiwillig höhere Beiträge zu leisten.

  191. Hallo
    ich möchte mit 50 Jahren nach Thailand auswandern, das PK-Geld benötigte ich dazu vorest nicht. Was nun am besten damit machen? (wenig Steuern/viel Zinsen) Kann ich es bei der jetzigen PK lassen oder muss ich es auf ein Spar-/Freizügigkeitskonto überweisen lassen? Danke mfG

    1. Mit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses endet auch der Anschluss an die Pensionskasse Ihres Arbeitgebers. Die Pensionskasse muss Ihnen das PK-Guthaben auf eine Freizügigkeitsstiftung Ihrer Wahl überweisen. Nach der definitiven Abmeldung in der Schweiz können Sie die Gelder entweder beziehen und müssen darauf eine Quellensteuer bezahlen (weitere Informationen dazu finden Sie unter Bezug Pensionskasse aus dem Ausland). Sie können Ihr Guthaben aber auch auf der Freizügigkeitsstiftung liegen lassen und in Abhängigkeit Ihrer Risikobereitschaft auch in Wertschriftenfonds anlegen.

  192. Am 21.3.2019 werde ich mit 65 Jahren ordentlich in Pension gehen. Meine Frau ist frühpensioniert und wird im Oktober 2019 vierundsechzig Jahre alt. Muss sie nun für 7 Monate AHV Beiträge bezahlen. Ich arbeite noch 60%. Meine und die AHV Arbeitgeberbeiträge betragen ca. Fr. 1500.- für die drei Monate 2019.

    1. Ihre Frau bleibt bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Alters beitragspflichtig. Falls die auf Ihrem Lohn entrichteten AHV-Beiträge aber mehr als die Hälfte der Beiträge, welche Ihre Frau als nicht erwerbstätige Person zu leisten hätte, übersteigt, ist Ihre Frau weiterhin durch Ihre AHV-Lohnbeiträge abgedeckt. Die Nichterwerbstätigenbeiträge können Sie mit dem Rechner AHV-Beiträge simulieren.

  193. Guten Tag
    Ich werde per 1. Dezember eine AHV-Rente erhalten. (Mann, Jg. 1953) Ich liess mich im Jahre 2012 frühpensionieren und bezahlte bis anhin selbtverständlich AHV-Beiträge für mich und meine Ehefrau. (Nicht berufstätig). Meine Frau wird im Mai 2018 das 64. Altersjahr erreichen und dann werden wir in der Folge eine Ehepaarrente erhalten. Wie lange muss ich für meine Frau AHV-Beiträge bezahlen? Besten Dank .

    1. Die AHV-Beitragspflicht endet erst mit dem Erreichen des ordentlichen AHV-Alters. Ihre Frau bleibt somit bis Alter 64 beitragspflichtig.

  194. – Was heißt genau “übliche Arbeitszeit“, wieviele Stunden sind das?
    – Wie werden die 50% eruiert bei einer Selbständigerwerbenden wie meine Frau es sein wird?

    1. Die genaue Auslegung der üblichen Arbeitszeit und des 50%-Pensums obliegt der AHV-Ausgleichskasse. Wenden Sie sich deshalb an die für Sie zuständige Ausgleichskasse.

  195. Ich bin seit 2017 mit 65 Jahren pensioniert, meine Ehefrau wird diesen Sommer mit 62 1/2 ihre Haupttätigkeit beenden und eine Teilrente der Pensionionskasse beziehen. Sie wird aber weiter ein Teileinkommen als Selbständigerwerbende erzielen. Reicht es dass sie damit mindestens fr. 9400 verdient und so den Mindestbeitrag von fr. 478 für die AHV entrichtet bis zu ihrer Pensionierung oder wird die AHV trotzdem auf Vermögen und 20xRente berechnet? Und muss sie auch für 2018 bezahlen oder reicht es dass sie bis Juli angestellt ist?

    1. Um aus Sicht der AHV als Erwerbstätig zu gelten, müssen grundsätzlich folgende Bedingungen erfüllt sein: Der Versicherte muss während mindestens neun Monaten erwerbstätig sein und mindestens 50 Prozent der üblichen Arbeitszeit arbeiten. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kommt eine Vergleichsrechnung zum Tragen. Betragen die auf dem Einkommen geleisteten AHV-Beiträge mehr als die Hälfte, welche der Versicherte als nicht erwerbstätige Person hätte leisten müssen, gilt die AHV-Beitragspflicht anhand des Einkommens als erfüllt. Die Höhe der Beiträge können Sie mit dem Rechner AHV-Beiträge nichterwerbstätig simulieren.

  196. Ich möchte mich zwei Jahre früher pensionieren lassen. Habe dreissig Jahre in der CH gearbeitet und wohne jedoch in DE. Muss ich bis zur ordentlichen Rente noch AHV Beiträge bezahlen? und muss ich die Rente dann beziehen oder kann ich bis 64 warten, damit ich keine Kürzung habe.

    1. Sobald Sie Wohnsitz in einem EU-/EFTA-Land haben, können Sie sich nicht mehr der freiwilligen AHV unterstellen. Somit können Sie keine AHV-Beiträge mehr leisten. Die Rente können Sie entweder mit einer entsprechenden Einbusse um 1 oder 2 ganze Jahre früher beziehen oder ordentlich (Alter 64 für Frauen, Alter 65 für Männer) ohne Einbusse abrufen.

  197. Ich möchte mich mit 60 Jahren pensionieren lassen und die AHV-Rente 4 Jahre aufschieben? Geht das? Und wie kann ich berechnen wieviel die Ersatzrente kostet. Ich besitze ein Haus, welches ich vermiete. Wird das Haus auch als Vermögen angerechnet?

    1. Ein Abruf der AHV-Rente mit 60 Jahren ist nicht möglich. Die AHV-Altersrente kann maximal um 2 Jahre früher bezogen werden (bei Frauen somit frühestens mit 62 Jahren und bei Männern frühestens mit 63 Jahren). Geben Sie Ihre Erwerbstätigkeit vor dem ordentlichen AHV-Alter auf, müssen Sie bis zum regulären Rentenalter als nichterwerbstätige Person AHV-Beiträge leisten. Die Beiträge als nichterwerbstätige Person werden anhand des Renteneinkommens und des Vermögens berechnet. Die Höhe Ihrer Beiträge aufgrund der Frühpensionierung können Sie unter Rechner AHV-Beiträge annähern.

  198. Ich werde per 31.07.2019 in den ordentlichen Ruhestand gehen. Mein Mann möchte sich per 31.12.2019 vorzeitig pensionieren lassen (ordentliche Pension am 31.03.2020). Muss er für die fehlenden 3 Monate noch AHV-Beiträge einzahlen?

    1. Ja, Ihr Mann muss für die fehlenden 3 Monate noch AHV-Beiträge leisten – die Beitragspflicht endet erst mit dem Erreichen des ordentlichen AHV-Alters.

  199. Rentiert es sich für meine Frau (wir wandern aus, sie ist 43) freiwillige während voraussichtlich 22 Jahren AHV-Beiträge zu bezahlen? Sie hat während knapp 8 Jahren geringe Beiträge (50% Aushilfsstelle) bezahlt? Bezahlt sie nichts, bekommt sie eine AHV-Rente von rund 430 Fr. bzw. eine Witwenrente. Profitiert die Witwenrente von den freiwilligen Beiträgen, oder bloss die Altersrente?

    1. Guten Tag

      Die Witwenrente wird von der Stammrente abgeleitet. Somit haben freiwillige Einzahlungen Ihrer Frau keinen Einfluss auf eine allfällige Witwenrente. Durch die freiwillige Fortführung vermeiden Sie aber fehlende Beitragszeiten und die damit einhergehende Rentenkürzung.

  200. Ich habe die Absicht, mich auf den 1.1.2019 mit 58-Jahren vorzeitig pensionieren zu lassen. Im Herbst 2018 läuft die aktuelle Hypothek für unser Haus aus. Bis jetzt haben wir alle 5 Jahre den ansparten 3. Säule-Betrag zur Amortisation der Hypotheken verwendet. Dieses Mal stellt sich jedoch die Frage, ob es wegen den zu bezahlenden AHV-Beiträgen nicht besser wäre, auf die Rückzahlung zu verzichten (tieferes Vermögen)? Haben bestehende Hyposchulden einen Einfluss auf den Vermögensbetrag, der zur Berechnung der zu bezahlenden AHV-Beiträge verwendet wird oder wird einfach der Repartitionswert der Liegenschaft als Basis genommen?

    1. Guten Tag

      Für die Berechnung der AHV-Beiträge wird die Liegenschaft zum Repartitionswert berücksichtigt. Allfällige Schulden verringern das massgebende Vermögen. Eine Amortisation der Hypothek mit Geldern aus der Säule 3a würde Ihre AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person erhöhen.

  201. Das vermieten einer Wohnung ist ja als Einkommen zu versteuern, weshalb dies wohl auch AHV-pflichtig ist(?) Würde das Vermieten einer Wohnung im Falle einer Frühpensionierung von der AHV allenfalls als Erwerbstätigkeit anerkannt, sodass man nicht unter die renten- und vermögensbezogene AHV-Regelung fällt?

    1. Guten Tag

      Nein, auf Mietzinserträgen (wie auch auf Vermögenserträgen) werden grundsätzlich keine AHV-Beiträge erhoben und sind auch nicht für die Berechnung der AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person relevant.

  202. Meine Partnerin und ich sind seit 1 Jahr im vorzeitigen Ruhestand. Beide mit Jahrgang 1954. Im Februar 2018 wird meine Partnerin 64 Jahre alt. Wo und wie bezahle ich die AHV Beiträge?

    1. Guten Tag

      Sie müssen sich bei der für Sie zuständigen Ausgleichskasse als Nichterwerbstätige anmelden. Sobald die Ausgleichskasse die Beiträge berechnet hat wird sie Ihnen eine Rechnung zustellen. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt „Beiträge der Nichterwerbstätigen“.

  203. Wir werden in die Schweiz zurückkehren. Müssen meine Frau und ich AHV bezahlen auch wenn wir nicht mehr arbeiten? Ich habe AHV bezahlt bis ich ins Ausland ging.

    1. Guten Tag

      Ja, auch wenn Sie nicht erwerbstätig sind, müssen Sie Beiträge als Nichterwerbstätige leisten. Für die Jahre die Sie in der Vergangenheit keine Beiträge geleistet haben wird Ihre Rente bei der Pensionierung gekürzt. Sie haben die Möglichkeit Ihnen eine Rentenvorausberechnung der AHV zu verlangen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite „Antrag für eine Rentenvorausberechnung“. Informationen in Bezug auf die Beiträge als Nichterwerbstätige finden Sie im entsprechenden „Merkblatt“.

  204. Wird die Ehepaarrentenerhöhung auf 155% nur den neuen Rentnern oder auch den bisherigen Rentnern ausgerichtet?

    1. Guten Tag

      Sofern die Reform angenommen wird kommt der höhere Rentenplafond bei Paaren zur Anwendung, wenn der jüngere Partner oder die jüngere Partnerin das Referenzalter ab dem 1.1.2018 erreicht oder die Rente ab diesem Datum vorbezieht. Der höhere Plafond gilt jedoch erst ab 2019. Weitere Informationen finden Sie auf der „Fragen/Antworten“ Seite des BSV.

  205. Ich werde Ende 2017 mit 65 Jahren ordentlich in Rente gehen können. Meine 61-jährige Ehefrau ist nicht erwerbstätig. Kann ich für meine Frau Teilzeit weiter arbeiten damit sie selber keine AHV-Beiträge leisten muss?

    1. Guten Tag

      Gelten Sie im Sinne der AHV weiterhin als erwerbstätig und leisten Sie Beiträge in der Höhe von mindestens CHF 956 (doppelter Mindestbeitrag) so ist Ihre Ehefrau durch Ihre Beiträge abgedeckt und muss keine eigenen Beiträge bezahlen. Gelten Sie durch die Teilzeitarbeit jedoch als Nichterwerbstätig im Sinne der AHV so kommt eine Vergleichsrechnung zur Anwendung. Weitergehende Informationen finden Sie im Merkblatt „Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV“.

  206. Ich will nach Spanien auswandern und dort mit meinem PK Geld eine Wohnung anzahlen und dort wohnen. Bekomme ich den ganzen Betrag?

    1. Guten Tag

      In der Regel kann bei Auswanderung in ein EU Land lediglich der überobligatorische Anteil in der Pensionskasse bezogen werden. Im Rahmen der Wohneigentumsförderung besteht aber unter Umständen auch die Möglichkeit Gelder aus dem obligatorischen Teil zu beziehen. Voraussetzung dazu ist aber, dass die erworbene Liegenschaft als ständiger Wohnsitz selbstbewohnt wird. Die Vorgaben können je nach Pensionskasse unterschiedlich sein. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre Vorsorgeeinrichtung.

  207. ich werde im bvg frühzeitig pensioniert per 01.12.2017. bekomme aus der 1.säule noch eine hinterlassenenrente das mein ex-mann gestorben ist. wird diese rente auch als einkommen für die ahv dazugerechnet und welcher umwandlungsatz gilt für die bvg rente?

    1. Guten Tag

      Für die Festlegung allfälliger AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person werden sämtliche Renteneinkommen (ausser von der AHV) mitberücksichtigt. Wie hoch der Rentenumwandlungssatz bei der vorzeitigen Erwerbsaufgabe ist, hängt von Ihrer Pensionskasse habe. Wenden Sie sich deshalb direkt an Ihre Pensionskasse.

  208. Ich (m) geb. 1961 wollte mich mit 58 Jahren (2019) frühpensionieren lassen. Wann könnte ich mich bei Annahme der Reform 2020 frühestens pensionieren lassen?

    1. Guten Tag

      Grundsätzlich läge das Mindestalter welches die Pensionskasse vorsehen kann bei einer Annahme der Reform bei 60 Jahren. Jedoch haben die Pensionskassen 5 Jahre Zeit ihre Reglemente anzupassen. Daher kann es sein, dass einzelne Vorsorgeeinrichtungen bisher angebotene Rentenvorbezüge (z.B. ab 58 Jahren) während der Übergangsfrist weiterhin anbieten. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre Vorsorgeeinrichtung. Weitere Informationen finden Sie auf der Fragen/Antworten Seite der AHV.

  209. Guten Tag, mir wurde soeben gekündigt, bin 62 (im November 2017 – 63). Ich werde mich für das letzte Jahr noch beim RAV anmelden. Geht nun mein PK Kapital autom. auf ein Freizügigkeitskonto oder kann ich das gleich beziehen? Wäre für mich io., da ich so oder so eine Auszahlung möchte und keine Rente. Durch das RAV ändert sich ja meine PK nicht mehr, wenn ich selber nicht weiterhin einzahle, oder? Ich höre immer wieder, dass es ab 2018 einige Änderungen geben wird, ist das korrekt? Das einzige was ich gelesen habe ist, dass ich erst mit 64+3 Monate pensioniert wird.

    1. Guten Tag Mara

      Grundsätzlich können Sie entscheiden, ob Sie bei der bisherigen Pensionskasse bereits die Altersleistungen (in Kapital- oder Rentenform) beziehen oder das Guthaben auf ein Freizügigkeitskonto übertragen wollen. Wenn Sie Arbeitslosentaggelder beziehen, leisten Sie zwar weiterhin Beiträge für die AHV, nicht aber für die berufliche Vorsorge. Falls Sie aber die Altersleistungen aus der Pensionskasse bereits abrufen, müssen Sie sich diese Leistungen möglicherweise bei den Taggeldern der Arbeitslosenkasse anrechnen lassen. Klären Sie dies bitte mit dem zuständigen Arbeitsamt ab.

      Die erwähnten Veränderungen wären nur bei Annahme der Altersreform in Kraft getreten. Da diese aber abgelehnt worden ist, ändert sich derzeit nichts.

  210. Ich gehe Ende Jahr frühzeitig in Pension (jg. 1957). Meine Frau bezieht bereits AHV-Rente, hat aber einen Nebenverdienst aus selbständiger Erwerbstätigkeit. Wie sieht es mit den Beiträgen aus? Muss ich oder kann sie die Beiträge bezahlen?

    1. Guten Tag

      Grundsätzlich stellt sich die Frage ob Ihre Frau als erwerbstätig im Sinne der AHV gilt. Sind die Bedingungen erfüllt wären Sie als Ehepartner ebenfalls durch die Beiträge Ihrer Frau abgedeckt. Ansonsten müssen Sie unter Umständen Beiträge als Nichterwerbstätiger abliefern. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt „Beiträge der Nichterwerbstätigen“.

  211. Ich bin seit April 2017 mit 63 frühzeitig in die Rente gegangen. Ich habe 2 Töchter, welche für die nächsten 3 bis 4 Jahre noch in Ausbildung sind. Habe ich nach Erreichen des 65-sten Anspruch auf eine Kinderrente? Wenn ja, wie ist das Vorgehen?

    1. Guten Tag

      Wenn Sie rentenberechtigt sind, haben Sie Anspruch auf Kinderrenten für Söhne und Töchter bis diese das 18. Altersjahr beendet haben, oder bis diese ihre Ausbildung abgeschlossen haben, längstens aber bis zum vollendeten 25. Altersjahr. Um die Kinderrente zu erhalten, genügt die Anmeldung der eigenen AHV-Altersrente.

  212. Meine Frau 59 wird ab 01.08.2017 Frühpensioniert. Ich Jg.52 werde im Dezember 65 bezahle bis dann noch die AHV Beiträge. Frage: Muss meine Frau ab August AHV Beiträge zahlen bis 64 oder erst ab 01.01.2018 wenn ich Pensioniert bin und keine AHV Beträge mehr bezahlen muss.

    1. Guten Tag

      Sofern Sie bis zu Ihrer Erwerbsaufgabe als Erwerbstätiger im Sinne der AHV gelten, ist Ihre Frau durch Ihre AHV Beiträge abgedeckt. Ab 2018 müsste Ihr Frau Beiträge als Nichterwerbstätige leisten. Sie können die Höhe dieser Beträge mittels unserem Rechner annähern.

  213. Ich werde mich per Ende 2017 frühzeitig (59) pensionieren lassen. Meine Frau arbeitet bei verschiedenen Arbeitgebern und hat ein AHV-pflichtiges Einkommen von ca. 35kCHF. Mir ist klar, dass ich bis zum 65 AHV-pflichtig bin. Die AHV-Rente werde ich erst ab 65 in Anspruch nehmen.
    Gehe ich richtig in der Annahme, wenn meine Frau ca. 900.- AHV-Beiträge pro Jahr entrichtet, ich keine Beiträge schuldig bin? Welche Vorkehrungen muss ich zusätzlich treffen, dass meinerseits keine Beitragslücken entstehen – Vorgehen?

    1. Guten Tag

      Damit Sie ebenfalls durch die AHV-Beiträge Ihrer Ehefrau abgedeckt sind, muss Ihre Ehefrau einerseits als Erwerbstätig im Sinne der AHV gelten und die AHV-Lohnbeiträge Ihrer Frau müssen höher als der doppelte AHV-Minimal-Beitrag (Stand 2017: CHF 956) ausfallen. Bitte beachten Sie, dass falls Ihre Frau das geforderte Minimum nicht erreicht Sie beide unter Umständen beitragspflichtig als AHV Nichterwerbstätige werden (eventuell unter Anrechnung der geleisteten Beiträge). Eine Anmeldung als AHV Nichterwerbstätige müssen Sie selbst vornehmen. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt der AHV.

  214. Ich bin Jahrgang 1962 und möchte Auswandern, werde einen Teil meiner BVG auszahlen lassen. Kann ich freiwillig bis zum Rentenalter AHV-Beiträge einzahlen? Wenn ja, gibt es einen Mindestbeitrag oder wird dies mit dem „Vermögen“ der BVG berechnet?

    1. Guten Tag

      Als Schweizer Bürger haben Sie die Möglichkeit sich der freiwilligen AHV anzuschliessen wenn Sie in ein Land ausserhalb der Europäischen Union und des EFTA-Raumes auswandern. Ausserdem müssen Sie vor der Auswanderung während 5 Jahren ununterbrochen bei der AHV/IV versichert gewesen sein. Eine Anmeldung an die freiwillige Versicherung erfolgt über die Schweizerische Ausgleichskasse (SAK) in Genf. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Auslandschweizer-Organisation. Die Höhe der Beiträge bemisst sich am Erwerbseinkommen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite „Beiträge an die freiwillige Versicherung“ der ASO.

  215. Ich bin 1954 geboren und beziehe nächstes Jahr meine AHV. Meine Frage: werde ich nächstes Jahr von dem Zuschlag von 70.- schon profitieren, falls angenommen?

  216. Mein Mann (geboren 1954) wird nächstes Jahr im Mai frühpensioniert. Gibt es ein Formblatt, dass ausgefüllt werden muss? Wir haben uns bereits an die AHV Stelle gewandt, diese hat uns an die GEmeindeverwaltung verwiesen. Hier erhielt mein Mann eine Broschüre.

    Wo kann man sich anmelden? Wann muss man sich fristgerecht anmelden. Wie wird die optimale AHV erzielt – und doch nicht zu viel bezahlt?
    Mein Mann war die letzten beiden Jahre nur 80% tätig. Sollte man Beiträge nachzahlen? wir haben viele Fragen – es scheint sehr kompliziert zu sein. Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Freundliche Grüsse – Heidi Aeschlimann

    1. Guten Tag

      Freiwillige höhere Beiträge zu leisten, ist in der AHV leider nicht möglich. Sie bleiben aber bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters AHV-beitragspflichtig. Sie müssen sich deshalb bei der für Sie zuständigen AHV-Ausgleichskasse mittels Formular als nichterwerbstätige Person anmelden. Weitere Informationen zur Beitragspflicht als Frühpensionierte sowie einen AHV-Beitragsrechner finden Sie unter AHV-Beiträge bei einer Frühpensionierung.

      Das Anmeldeformular für den Bezug der AHV-Altersleistungen finden Sie unter https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Elektronische-Formulare/AHV-Formulare/318370-Anmeldung-Altersrente.

  217. Werden die AHV-Beiträge auch bei einer Teil-Frühpensionierung (z.B. 50% Pension ab 60. Altersjahr) auf Basis des Vermögens berechnet? Oder wird die Berechnung der AHV-Beiträge wie vor der Teil-Frühpensionierung rein aufgrund des Einkommens vorgenommen?

    1. Guten Tag

      Die Berechnung der AHV Beiträge als Nichterwerbstätiger werden immer auf Basis des 20fachen jährlichen Renteneinkommens sowie des Vermögens vorgenommen. Bei einer Frühpensionierung stellt sich zusätzlich die Frage ob die Voraussetzungen erfüllt sind um weiterhin als erwerbstätig zu gelten. In einem solchen Fall wären keine AHV Beiträge als Nichterwerbstätiger zu leisten. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „AHV-Beiträge bei einer Frühpensionierung“.

  218. Ich beziehe eine SUVA-Rente 25 %, bin ich 61 alt und möchte frühpensioniert werden mit 63 Jahren. Lebe im Ausland, kein CH-Bürger. Wird SUVA-Rente für die AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person berücksichtigt?

    1. Guten Tag

      Falls Sie sich der freiwilligen AHV anschliessen können (nicht in jedem Wohnsitzstaat möglich), werden SUVA-Renten für die Festlegung der AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person mitberücksichtigt.

  219. Seit einem Unfall bin ich 100% arbeitsunfähig. Ich erhalte seit meiner AHV-Pensionierung neben der AHV- auch eine SUVA-Rente. Meine Frau möchte mit 60 Jahren die Teilzeitarbeit von ca. 8 Std./Woche aufgeben. Wird meine SUVA-Rente bei der Berechnung der AHV-Beiträge meiner Frau mitberücksichtigt?

    1. Guten Tag Walter

      Ja, auch SUVA-Renten sind für die Festlegung der AHV-Beiträge als nichterwerbstätige zu berücksichtigen. Davon ausgenommen sind lediglich Rente der Invaliditätsversicherung (IV).

  220. Für die Berechnung der AHV-Beiträge bei Frühpensionierung wird auch das Vermögen beigezogen. Wir besitzen im Kanton Bern ein selbstgenutztes Wohneigentum mit einem amtlichen Wert von Fr. 365’000. Jetzt lese ich aber hier unten in den FAQ/veröffentlichten Kommentaren, dass nicht dieser Steuerwert als Vermögen gilt, sondern ein „Repartitionswert“! Wie komme ich zu diesem Wert und was trage ich für einen Betrag in Ihren Simulationsrechner ein?

    Danke und freundliche Grüsse

    1. Guten Tag Marco

      Die Vermögenssteuerwerte von Immobilien werden kantonal unterschiedlich festgelegt. Der Repartitionswert wird benötigt, um den kantonalen Vermögenssteuerwert von Immobilien auf ein gesamtschweizerisches Niveau umzurechnen. Gleiches gilt für die Berechnung der AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person. Der kantonale Vermögenssteuerwert ist deshalb mit dem für jeden Kanton festgelegten Umrechnungsfaktor zu multiplizieren. Wenden Sie sich an Ihr Steueramt. Dieses kann Ihnen den Repartitionswert nennen. Eine Übersicht zu den Repartitionswerten (ohne Gewähr auf Aktualität oder Vollständigkeit) finden Sie unter http://steuerverwaltung.steuerpraxis.tg.ch/html/5ACC8C17-ADF1-5503-D001F300EB27B255.html.

  221. Muss ich bei Frühpensionierung auch den Eigenmietwert als Einkommen anrechnen lassen, oder nur das Renteneinkommen? Gilt das Renteneinkommen brutto oder nach Abzügen gemäss steuerbarem Einkommen?

    1. Guten Tag Marco

      Der Eigenmietwert ist für die Berechnung der AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person nicht relevant. Massgebend für die Beiträge sind die fixen Renteneinkünfte (ohne Berücksichtigung allfälliger steuerlicher Abzüge).

  222. Ich werde am 23.12.2022 65 Jahre alt. Ich möchte gerne ein paar Monate früher in Pension gehen. Wieviele Monate müsste ich im Jahre 2022 noch arbeiten, sodass ich keine AHV-Beiträge mehr bezahlen muss? Danke für Ihr Feedback.
    Freundliche Grüsse.

    1. Guten Tag Hansjörg

      Die AHV unterscheidet zwischen Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen. Erwerbstätige müssen während mindestens 9 Monaten und mindestens 50 Prozent der üblichen Arbeitszeit arbeiten. Erfüllen Sie diese Kriterien nicht, können Sie Ihre AHV-Beitragspflicht möglicherweise dennoch aufgrund Ihrer Lohnbeiträge erfüllen. Leisten Sie auf Ihrem Erwerbseinkommen (inkl. der Arbeitgeberbeiträge) mehr als die Hälfte der Beiträge, welche Sie als nichterwerbstätige Person zu leisten hätten, gilt Ihre Beitragspflicht aufgrund des Einkommens als erfüllt. Die Höhe der AHV-Abgaben können Sie mit unserem Tool AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person berechnen.

  223. Ich (weiblich, ledig, Jahrgang 1955) habe bei der AHV-Ausgleichskasse bereits meinen Rentenvorbezug um 2 Jahre. Muss ich mich für die 2 fehlenden Beitragsjahre zusätzlich noch bei der AHV anmelden oder läuft dies automatisch?

    1. Guten Tag

      Auch bei einem Vorbezug der Altersrente müssen Sie bis zum ordentlichen AHV-Alter (als Frau = 64 Jahre) noch AHV-Beiträge leisten. Als nichterwerbstätige Person werden diese anhand des Vermögens und des 20-ig fachen Renteneinkommens ermittelt. Sie müssen sich bei der AHV mittels entsprechendem Formular als nichterwerbstätige Person anmelden.

  224. Ich werde Ende 2017 mit 65 Jahren ordentlich in Rente gehen. Meine 61-jährige Ehefrau ist nicht erwerbstätig. Muss meine Frau nun selber AHV-Beiträge leisten?

    1. Guten Tag Heinz

      Ja, Ihre Frau muss bis zum Erreichen des regulären AHV-Alters AHV-Beiträge leisten. Bei nichterwerbstätigen Personen bemessen sich die Beiträge auf der Basis des Vermögens und des 20-ig fachen Renteneinkommens. Die AHV-Abgaben können Sie mit unserem online-Rechner AHV-Beiträge simulieren.

  225. Mein Mann wird per 31. Juli 2017 zwangspensioniert. Offizielle Pensionierung 30.11.2018. Reicht mein AHV-Lohnabzug für uns beide, dass keine Lücke entsteht?

    1. Guten Tag Alessandra

      Die AHV unterscheidet zwischen Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen. Gelten Sie aus Sicht der AHV als dauernd voll erwerbstätig (mehr als 9 Monate im Jahr oder mehr als 50% der üblichen Arbeitszeit), ist Ihr Ehemann durch Ihre AHV-Beiträge abgedeckt, wenn diese den doppelten AHV-Minimalbeitrag (= aktuell: Fr. 956) betragen oder übersteigen.

  226. Guten Tag
    Ich habe mich per Ende Mai 2015 mit 62 Jahren pensionieren lassen. Meine Frau lässt sich Ende Juli 2017 vorzeitig pensionieren. Vorzeitig pensionierte sind ja verpflichtet, bis zu ihrem AHV-Alter noch AHV-Beiträge einzuzahlen. Wie müssen wir vorgehen, um gegenüber der AHV ab August 2017 alles richtig zu machen? Welchen weiteren Schritt müssen wir zudem im Jahre 2018 unternehmen, damit ab Juni 2018 wenn ich das AHV-Alter erreiche, nur noch AHV-Beiträge für meine Frau zu entrichten sind?

    1. Guten Tag Heinz

      Sie müssen sich bei Ihrer AHV-Ausgleichskasse als nichterwerbstätige Person anmelden. Das hierfür benötigte Anmeldeformular erhalten Sie bei der für Sie zuständigen AHV-Ausgleichskasse. Zusätzlich müssen Sie der Ausgleichskasse noch verschiedene Unterlagen (u.a. letzte Steuerveranlagung oder –erklärung, Kopien von Rentenverfügungen usw.) einreichen. Aufgrund dieser Angaben wird die Ausgleichskasse die Akontobeiträge festsetzen, welche quartalsweise zu bezahlen sind. Sobald Sie das ordentliche Rentenalter erreicht haben, wird die AHV lediglich noch Beiträge für Ihre Frau einverlangen.

  227. Ich bin im Mai 1955 geboren, verheiratet (mein Mann bezieht bereits eine Altersrente) und möchte Mitte 2018 meine Erwerbstätigkeit beenden. Für das Jahr 2018 ist also die Beitragspflicht noch erfüllt. Wie sieht das 2019 aus? Habe ich dann ein fehlendes Beitragsjahr und muss für vier Monate einen NE-Beitrag anmelden?

    1. Guten Tag Johanna

      Sie bleiben bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Alters beitragspflichtig und müssen sich somit für die restlichen 4 Monate bei der AHV-Ausgleichskasse als nichterwerbstätige Person anmelden. Die Beiträge werden für das Jahr 2019 anteilsmässig erhoben.

  228. Ich möchte mich vorzeitig pensionieren lassen. Wird das Pensions-Einkommen x 20 plus Vermögen (z.B. 1 Mio. = AHV-Beitrag) dem AHV Durchschnittseinkommen gutgeschrieben?

    1. Guten Tag Fritz

      Nein, die geleisteten Beiträge als nichterwerbstätige Person werden in ein entsprechendes Erwerbseinkommen umgerechnet. Im individuellen Konto wird das umgerechnete Erwerbseinkommen festgehalten.

  229. Ich bin Jahrgang 1949 somit AHV berechtigt. Meine Frau ist Jahrgang 1958 und arbeitet. Wenn meine Frau aufhören würde mit arbeiten, müsste sie noch AHV einzahlen?

    1. Guten Tag

      Ja, Ihre Frau bleibt bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Alters (bei Frauen: 64 Jahre) weiterhin beitragspflichtig. Bei einer vorzeitigen Pensionierung muss Ihre Frau AVH-Beiträge als nichterwerbstätige Person leisten. Die Höhe der Beiträge bemisst sich anhand des mit Faktor 20 multiplizierten Renteneinkommens und des Vermögens. Weitere Informationen finden Sie unter AHV-Beiträge bei einer Frühpensionierung. Die allfälligen Beiträge können Sie mit unserem Tool AHV-Beiträge bei vorzeitiger Erwerbsaufgabe annähern.

  230. Ich bin Rentner mit PK und AHV Einkommen. Meine Gattin ist frühpensioniert, bekommt vom Arbeitgeber eine Überbrückungsrente und bezahlt somit bis zum Erreichen des effektiven AHV-Alters die veranlagten AHV Beiträge. Können diese AHV Beiträge steuerlich abgezogen werden?

    1. Guten Tag Andreas

      Ja, die geleisteten AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person können steuerlich in Abzug gebracht werden.

  231. Im Juli 2017 beende ich mein (Teilzeit)-Arbeitsverhältnis. Im Dezember 2017 werde ich 65 Jahre alt. Gehe ich richtig in der Annahme, dass mein Einkommen von Januar – Juli nicht relevant ist, wenn ich aus der Frühpensionierung AHV-pflichtig für den Rest des Jahres 2017 bin?

    1. Guten Tag Chris

      Sie bleiben bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters AHV-beitragspflichtig. Ihre AHV-Lohnbeiträge reichen aber möglicherweise aus, um die Beitragspflicht für 2017 zu erfüllen. Falls ja, müssten Sie keine AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person leisten. Die AHV-Abgaben bei einer vorzeitigen Pensionierung können Sie mit unserem Simulationstool AHV-Beiträge Frühpensio annähern. Weitere Informationen finden Sie unter AHV-Beiträge bei vorzeitiger Erwerbsaufgabe.

  232. Seit Mai 2016 bin ich frühpensioniert und bekomme von meinem Arbeitgeber eine Überbrückungsrente. Wie hoch fallen meine AHV-Beiträge bis zur meiner ordentlichen Pensionierung im Mai 2018 aus?

    1. Guten Tag Markus

      Die Höhe der AHV-Nichterwerbstätigenbeiträge hängt vom Vermögen und dem mit dem Faktor 20 multiplizierten Renteneinkommen (u.a. Überbrückungs- und Pensionskassenrente) ab. Die Beiträge liegen je nach Ausgangslage zwischen 478 Franken (Mindestbeitrag, Stand: 2017) und 23’900 Franken pro Jahr (Maximalbeitrag, Stand: 2017).

      Hier können Sie die Höhe Ihrer künftigen Beiträge berechnen.

  233. Guten Tag
    Ich habe folgende Fragen zur Berechnung der o.g. AHV-Beiträge:
    1. Welche Vermögenswerte sind massgebend? Das steuerbare Vermögen oder das Reinvermögen ohne Freibetrag?
    2. Werden noch nicht ausbezahlte 3a- und Freizügigkeitskonten bei der Berechnung des Vermögenswerts berücksichtigt?
    3. Wird beim Liegenschaftswert der Steuerwert gem. Steuererklärung angewendet oder der höhere Versicherungswert?

    1. Guten Tag Hugo

      Die Höhe der Beiträge wird unter Berücksichtigung der Steuerveranlagung festgesetzt. Das Reinvermögen (vor allfälligen steuerlichen Freibeträgen) stellt die Basis für das Vermögen dar. Liegenschaften werden zum Repartitionswert berücksichtigt.

  234. Muss bei der Frühpensionierung nebst dem Betrag der Überbrückungsrente auch das bezogene Säule 3a-Guthaben für den AHV-Beitrag berücksichtigt werden?

    1. Guten Tag Angelo

      Ja, das ausbezahlte Säule 3a-Guthaben wird für die Berechnung der AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person als Vermögen ebenfalls mitberücksichtigt. Die Höhe der AHV-Beiträge können Sie mit unserem Rechner AHV-Beiträge simulieren.

  235. Meine Ehefrau bezieht heute schon ihre AHV-Rente. Ich habe mich im Juli 16 frühpensioniert. Muss ich zur Beitragsberechnung ab 2017 ihr Renteneinkommen pro Jahr mit meiner max. Einzelrente pro Jahr zusammenzählen (und Faktor 20 + 1/2 Gesamtvermögen) oder nur MEINE max. Einzelrente?

    1. Guten Tag Alois

      Als Ehepaar ist das gesamte Renteneinkommen und Vermögen massgebend. Somit müssen Sie die AHV-Rente der Frau mitberücksichtigen. Bei Ehepaaren werden das mit Faktor 20 hochgerechnete Renteneinkommen und das Vermögen anschliessend durch zwei geteilt und dient dann als Basis für die Höhe der AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person.

  236. Ich strebe eine vorzeitige Pensionierung mit Alter 63 im Jahr 2018 an. Meine Frau wird die Erwerbstätigkeit ebenfalls frühzeitig mit 62 Jahren im 2018 aufgeben. Wir arbeiten beide bis Mitte 2018 und zahlen die normale AHV mit unseren Löhnen. Müssen wir im Jahr 2018 noch zusätzlich bezahlen? Was müssen wir im 2019 und 2020 bezahlen?

    1. Guten Tag

      Geben Sie Ihre Erwerbstätigkeit vor dem ordentlichen AHV-Alter auf, müssen bis zum regulären Rentenalter (Mann: Alter 65 / Frau: Alter 64) AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Personen leisten. Somit bleiben Sie beide bis und mit 2020 beitragspflichtig. Als Basis für die Festlegung der AHV-Beiträge dienen das Vermögen und das 20-fache jährliche Renteneinkommen. Bei Verheirateten werden das Vermögen und das mit 20 multiplizierte Renteneinkommen unabhängig des Güterstandes durch zwei geteilt. Im Jahr Ihrer Erwerbsaufgabe dürften die AHV-Lohnbeiträge möglicherweise ausreichen, um Ihre AHV-Pflicht zu erfüllen. Die Höhe Ihrer Beiträge können Sie mit unserem Rechner AHV-Beiträge annähern. Detaillierte Informationen zu den AHV-Beiträgen als nichterwerbstätige Person können Sie dem Merkblatt der AHV entnehmen.

  237. Kann ich die AHV mit 58 beantragen auch wenn mir als ehemalige Hausfrau (nicht verheiratet) 6 Jahre fehlen die ich nicht einbezahlt habe? Kann ich dies nachbezahlen? Und kann ich dann, die AHV beantragen oder muss ich warten bis ich das gesetzliche Rentenalter erreicht habe?

    1. Liebe Verena A.

      Die AHV kann maximal 2 Jahre vor Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters bezogen werden. Dies hat allerdings eine lebenslängliche Kürzung zur Folge. Weit zurückliegede Beitragsjahre können entweder durch sogenannte Jugendjahre (Einzahlungen in die AHV vor dem 21 Lebensjahr) oder durch Erziehungs-und Betreuungsgutschriften (bei Kindern) kompensiert werden. Ansonsten ist keine Nachzahlung möglich.

      Weitere Information zur AHV finden Sie auch unter nachfolgenden Links:

      Höhe AHV

      Merkblatt AHV

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Merkblatt NE-Beiträge
Tipp AHV-Aufschub

Haben Sie gewusst, dass Sie die AHV aufschieben können, egal ob Sie sich frühzeitig, regulär oder erst nach dem ordentlichen Rentenalter pensionieren lassen?

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