Witwenrente und Witwerrente aus der AHV
Im Zusammenhang mit der Pensionierung Ausstieg aus dem Erwerbsleben. Das ordentliche Pensionierungsalter beträgt bei Frauen 64 Jahre, bei Männern 65 Jahre. Bei der Pensionierung ändert sich die Einkommens- und Vermögenssituation: Das Berufseinkommen (Lohn) wird durch die AHV- und Pensionskassenrente (oder Kapitalauszahlung) ersetzt und andere Vorsorgegelder (z.B. Säule 3a) müssen in das übrige Vermögen integriert werden. Eine Pensionierung vor- oder nach dem ordentlichen Pensionierungsalter ist in der Schweiz dank des flexiblen Rentenalters möglich. stellen sich viele die Frage, ob sie von der AHV Abkürzung für Alters- und Hinterbliebenenversicherung. Sie bildet die erste staatliche Säule des Schweizer Vorsorgesystems. Dank ihr soll das Existenzminimum gesichert werden. Frauen erhalten ab Alter 64 und Männer ab Alter 65 eine ordentliche Rente aus der AHV.
eine Witwen- oder Witwerrente beim Tod ihres Ehegatten erhalten würden und wie hoch diese ausfällt. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass die meisten im Pensionierungsalter verwitweten Frauen eine Witwenrente zugesprochen erhalten. Bei Männern sind die Regelungen strenger und nur wenige erhalten eine Witwerrente, wenn ihre Ehefrau stirbt.
Anspruch auf eine Witwenrente aus der AHV beim Versterben des Ehemannes
Anspruch auf eine Witwenrente haben Frauen, deren Ehegatten verstorben ist, wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung mindestens ein Kind haben oder wenn sie, ebenfalls zum Zeitpunkt der Verwitwung, das 45. Altersjahr zurückgelegt haben und mindestens 5 Jahre verheiratet waren.

Geschiedene Frauen, deren ehemaliger Ehegatte verstorben ist, haben Anrecht auf eine Witwenrente,
- wenn sie Kinder haben und die geschiedene Ehe mindestens zehn Jahre dauerte oder
- wenn sie bei der Scheidung älter als 45 Jahre waren und die geschiedene Ehe mindestens zehn Jahre gedauert hat oder
- wenn das jüngste Kind sein 18. Lebensjahr vollendet, nachdem die geschiedene Mutter 45 Jahre alt geworden ist.
Geschiedene Frauen, deren ehemaliger Ehegatte verstorben ist, die keine der obigen Voraussetzungen erfüllen, haben Anspruch auf eine Witwenrente bis zum 18. Geburtstag des jüngsten Kindes.
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Anspruch auf eine Witwerrente aus der AHV beim Versterben der Ehefrau
Für verwitwete Männer ist es deutlich schwerer eine Witwerrente zu erhalten. Verheiratete und geschiedene Männer, deren (geschiedene) Frau verstorben ist, erhalten nur eine Witwerrente, solange sie Kinder unter 18 Jahren haben.

In gewissen Fällen, insbesondere wenn die Verwitwung schon länger zurück liegt, kommen spezielle Regelungen zur Anwendung.
Beginn, Ende und Höhe der Witwen- und Witwerrente aus der AHV
Der Anspruch auf eine Hinterlassenenrente aus der AHV entsteht am ersten Tag des dem Tode des Ehegatten folgenden Monats. Der Rentenanspruch erlischt am Ende des Monats, in dem die Voraussetzungen dafür wegfallen. Mit der Wiederverheiratung erlischt der Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente. Die Vollrente Wer keine Beitragslücken bei der AHV hat, erhält die Vollrente. Die Vollrente ist nicht zu verwechseln mit der Maximalrente. Die Definition der Vollrente bezieht sich nur auf die Anzahl Beitragsjahre, nicht jedoch auf die Höhe der durchschnittlichen Einkommen. (keine Fehljahre) Um die Vollrente zu aus der AHV zu erhalten, dürfen keine Fehljahre vorhanden sein. Unter einem Fehljahr versteht man ein Jahr, in dem keine AHV-Beiträge geleistet wurden (Auslandaufenthalt, Studium etc.). beträgt je nach erzieltem Durchschnittseinkommen zwischen 940 Franken und 1‘880 Franken pro Monat (Stand 2015). Sind Fehljahre vorhanden, reduziert sich die Rente entsprechend.
Weitere Informationen
Hinterlässt jemand Kinder unter 25 Jahren, sollte auf jeden Fall auch der Anspruch auf eine Waisenrente geprüft werden. Weitere Informationen, insbesondere zu den Anmeldemodalitäten, der Berechnung der Höhe der Hinterlassenenrente sowie Informationen im Zusammenhang mit dem neuen Partnerschaftsgesetz finden Sie iin den offiziellen Merkblättern auf ahv-iv.info:
11. Dezember 2019 - H.
Rentenanspruch
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Ein allfälliger Anspruch auf eine Witwenrente aus der AHV ist grundsätzlich nicht vom Güterstand abhängig. Erfüllen Sie die Voraussetzungen so sollte auch ein Anspruch bestehen. Die Voraussetzungen finden Sie im Merkblatt zu den "Hinterlassenenrenten der AHV".
03. Dezember 2019 - P.W.
AHV Renten
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Gemäss Ihren Schilderungen hätte Ihre Ehefrau in Ihrem Todesfall Anspruch auf eine Witwenrente aus der AHV. Die Höhe der Witwenrente beläuft sich auf entweder ihre eigene Rente zzgl. eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente ausbezahlt. Sollte Ihre Frau versterben, sieht die Sache etwas anders aus. Eine Witwerrente wird nur bezahlt, solange Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind. Sie dürften daher lediglich Anspruch auf den Verwitwetenzuschlag von 20% haben. Beachten Sie, dass in einem Todesfall eine allfällige Plafonierung wegfällt und die Renten neu berechnet werden. Die Höhe einer maximalen Einzelrente (derzeit CHF 2‘370 pro Monat) darf jedoch nicht überschritten werden.
Für eine verbindliche Antwort wenden Sie sich mit Vorteil direkt an die Zentrale Ausgleichsstelle in Genf. Wir selbst sind keine offizielle AHV-Stelle sondern ein privatwirtschaftliches Beratungsunternehmen.
04. November 2019 - H.W.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Unter der Annahme dass Ihr Bruder die schweizer Staatsbürgerschaft hat und die Ehefrau die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllt, so dürfte ein Anspruch im Todesfall Ihres Bruders bestehen. Die von Ihnen gemachten Angaben lassen aber eine genauere Aussage nicht zu. Beachten Sie ausserdem, dass die Ehe in der Schweiz anerkannt und angemeldet sein muss. Weitere Informationen sowie die Voraussetzungen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“. Zuständig ist für Ihren Bruder (Domizil Ausland) die Zentrale Ausgleichsstelle ZAS.
28. Oktober 2019 - F.N.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Um einen Anspruch auf eine Wittwenrente zu haben müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Mit den gemachten Angaben ist eine Beurteilung nicht möglich. Sie finden die Voraussetzungen im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“ (Seite 2 und Seite 3).
21. Oktober 2019 - A.S.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Sofern Ihre Frau die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllt und unter der Annahme, dass Sie die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen wird eine Witwenrente auch ins Ausland bezahlt. Die Ehe muss ausserdem in der Schweiz angemeldet und anerkannt sein. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“.
17. Oktober 2019 - R.G.
Witwenrente nach Pensionierung
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Geschiedene Frauen haben einen Anspruch auf eine Witwenrente wenn sie gewisse Voraussetzungen erfüllen. Die Voraussetzungen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“. Beachten Sie aber, dass immer nur eine Rente ausbezahlt wird (eigene AHV Rente oder Witwenrente, der höhere Betrag ist relevant).
01. Oktober 2019 - J.C.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Sind Sie Schweizer Staatsbürger oder Staatsbürger eines EU Landes so besteht ein Anspruch auf eine Witwenrente, sofern die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllt sind. Die Voraussetzungen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“. Die Höhe der Rente beläuft sich vor der eigenen Pensionierung auf 80% der Rente des Verstorbenen. Nach der Pensionierung ist die Höhe entweder die eigene Rente plus eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente ausbezahlt.
09. September 2019 - E.B.
Anspruch auf AHV
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Im Todesfall entfällt eine allfällige Plafonierung und die Renten werden neu berechnet. Die Höhe der Witwenrente beläuft sich entweder auf die eigene Rente plus eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente ausbezahlt. Diese darf ausserdem die Höhe einer maximalen Einzelrente (derzeit CHF 2‘370/Monat) nicht übersteigen. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“.
09. September 2019 - A.
Witwenente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Sofern Sie die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllen so haben Sie einen Anspruch darauf. Im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“ wird als eine der Voraussetzungen eine Ehedauer von 5 Jahren erwähnt. Die Ehejahre werden aber zusammengezählt falls Sie mehrmals verheiratet waren. Somit dürfte für Sie diese Voraussetzung erfüllt sein. Beachten Sie aber, dass weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Sie finden diese im erwähnten Merkblatt.
04. September 2019 - K.B.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Sofern die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllt sind (mit einem Kind erfüllt eine verheiratete Frau die Voraussetzungen bereits) bleibt ein Anspruch bis zum Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters bestehen. Beachten Sie aber, dass ein Anspruch z.B. bei einer Wiederheirat erlischt. Kinder haben in der Regel einen Anspruch auf eine Waisenrente bis zum 18. Geburtstag (bis Alter 25 falls in Ausbidlung). Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“.
02. September 2019 - T.
Witwerrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Eine Witwerrente aus der AHV ist nur vorgesehen solange Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind. Eine Ehegatte aus der Pensionskasse ist abhängig vom Reglement der Vorsorgeeinrichtung. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt „Hinterlassenenrenten der AHV“ und dem Reglement Ihrer Pensionskasse.
07. August 2019 - S.H.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Gemäss Ihren Schilderungen sollte ein Anspruch auf eine Witwenrente bestehen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite „Witwenrenten oder Witwerrenten“ der Zentralen Ausgleichskasse. Das Vorgehen sowie das Formular für einen Antrag finden Sie auf der Seite „Eine Hinterlassenenrente beantragen“.
23. Juli 2019 - R.V.A.
Witwerrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Nein, eine Witwerrente wird nur bezahlt solange Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den "Hinterlassenenrenten der AHV".
22. Juli 2019 - C.S.
Witwenrente und AHV-Renten-Bezug mit 64
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Für die Berechnung der AHV Rente können Sie eine Vorausberechnung bei der AHV beantragen. Weitere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie auf der Seite „Antrag für eine Rentenvorausberechnung“ der AHV. Sobald Sie das ordentliche Pensionierungsalter erreichen, erhalten Sie entweder Ihre eigene AHV-Rente (inkl. Verwitwetenzuschlag von 20%) oder weiterhin die Witwenrente. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente ausbezahlt. Die Rente darf eine maximale Einzelrente (derzeit CHF 2‘370 pro Monat) nicht überschreiten.
10. Juli 2019 - C.W.
Anspruch auf Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Gemäss Ihren Ausführungen dürften Sie die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllen (für geschiedene Frauen; Kinder vorhanden und die geschiedene Ehe hat mehr als 10 Jahre gedauert). Das Vorgehen und das Anmeldeformular für die Beantragung einer Hinterlassenenrente finden Sie auf der Seite „Antrag auf Hinterlassenenrente“ der AHV. Weitere Informationen finden Sie auch im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“.
27. Juni 2019 - O.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Im Todesfall entfällt eine allfällige Plafonierung und die Renten werden neu berechnet. Sind die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllt und ist die Witwe bereits pensioniert, so beläuft sich die Witwenrente entweder auf die eigene Rente plus eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente ausbezahlt. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“.
25. Juni 2019 - R.P.
Pensionskasse / AHV
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Beachten Sie, dass eine Pensionskassenrente unabhängig von einem Anspruch auf eine Witwenrente ausbezahlt wird. Sofern Ihre Frau in Ihrem Todesfall (auch vor der eigenen Pensionierung) die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllt, erhält sich auch eine solche ausbezahlt. Dies auch wenn Sie aus der Pensionskasse bereits eine Ehepartnerrente bezieht. Die Höhe der Witwenrente aus der AHV beläuft sich vor der eigenen Pensionierung auf 80% der Rente des Verstorbenen. Zusätzlich gilt es zu berücksichtigen, dass im Todesfall eine allfällige Plafonierung wegfällt und die Renten neu berechnet werden.
Nach der Pensionierung Ihrer Frau erhält sie entweder die eigene Rente zzgl. eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder weiterhin 80% der Rente des Verstorbenen. Der Höhere der beiden Beträge kommt zur Auszahlung. Hier gilt; es wird nur eine Rente ausbezahlt (AHV oder Witwenrente). Die Rente aus der Pensionskasse ist nicht relevant.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“.
24. Juni 2019 - E.
Witwenrente im für Auslandschweizer
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Sofern die Voraussetzungen für eine Hinterlassenenrente aus der AHV erfüllt sind und der verstorbenen Person mindestens während eines vollen Beitragsjahres Beiträge angerechnet werden können, sollte ein Anspruch auf eine Rente aus der Hinterlassenenversicherung bestehen. Beachten Sie aber, dass eine Witwerrente nur bezahlt wird, solange Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind. Da Ihre Kinder, wie Sie ausführen, bereits erwachsen sind dürfte diese Voraussetzung für eine Witwerrente nicht gegeben sein. Für eine Witwenrente ist das Alter der Kinder nicht relevant. Die Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“.
23. Juni 2019 - L.
Witwenrente auszahlen lassen
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Nein, eine einmalige Auszahlung der Witwenrente der AHV in der Schweiz ist nicht möglich.
23. Juni 2019 - M.M.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Unter gewissen Voraussetzungen haben geschiedene Frauen ebenfalls einen Anspruch auf eine Witwenrente. Es kann daher durchaus sein, dass sowohl Sie als auch die ex-Frau eine Witwenrente erhalten. Auf die Höhe dieser Rente hat dies jedoch keinen Einfluss. Es erfolgt keine Aufteilung sondern beide Parteien erhalten die normale Witwenrente.
21. Juni 2019 - K.P.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
In Ihrem Todesfall entfällt eine allfällige Plafonierung und die Renten werden neu berechnet. Die Höhe der Witwenrente aus der AHV beläuft sich entweder auf die eigene Rente der Ehefrau zzgl. eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird jedoch immer nur eine Rente bezahlt. Der Betrag (inkl. des allfälligen Zuschlags) darf die Höhe einer maximalen Einzelrente (derzeit CHF 2‘370 p.M.) nicht überschreiten. Die Höhe einer möglichen Ehepartnerrente aus der Pensionskasse ist im entsprechenden Reglement der Vorsorgeeinrichtung geregelt.
21. Juni 2019 - D.B.
Witwenrente CH
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Unter gewissen Voraussetzungen kann der Anspruch auf eine Witwenrente nach einer erneuten Scheidung wieder aufleben. Wir empfehlen Ihnen, dies direkt bei der AHV Stelle, welche die Witwenrente ausgerichtet hat, prüfen zu lassen.
20. Juni 2019 - M.M.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Auch als geschiedene Frau können Sie Anspruch auf eine Witwenrente haben sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen. Mit Ihren Angaben kann ein Anspruch aber nicht genau geprüft werden. Sie finden die Voraussetzungen für eine Witwenrente (für geschiedene Frauen) im Merkblatt zu den „Hinterlassenenleistungen der AHV“ (Seite 3). Erfüllen Sie die Voraussetzungen so sollten Sie einen Anspruch bei der Ausgleichskasse, welche die Rente Ihres ex-Mannes ausgerichtet hat, prüfen lassen.
17. Juni 2019 - G.W.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Sofern sie die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllt (Bsp.: Zum Zeitpunkt des Todestags min. 45. Jahre und mind. 5 Jahre verheiratet) so dürfte sie einen Anspruch auf eine Witwenrente haben. Die Höhe der Witwenrente beläuft sich vor der Pensionierung der Ehefrau auf 80% der Rente des Verstorbenen. Sobald die Ehefrau das eigene Pensionierungsalter erreicht beträgt die Witwenrente entweder die eigene Rente plus eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder weiterhin 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente ausbezahlt. Die Höhe einer maximalen Einzelrente darf nicht überschritten werden. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“.
11. Juni 2019 - B.L.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Im Todesfall entfällt eine allfällige Plafonierung und die Renten werden neu berechnet. Die Höhe der Witwenrente beläuft sich entweder auf die eigene Rente der Witwe zzgl. eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente ausbezahlt.
11. Juni 2019 - R.K.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Erfüllt Ihre Frau die Voraussetzungen für eine Witwenrente aus der AHV hat sich einen Anspruch darauf. Die Höhe der Witwenrente beläuft sich vor der Pensionierung Ihrer Frau auf 80% der Rente des Verstorbenen. Nach der eigenen Pensionierung beträgt die Höhe entweder die eigene Rente plus eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder aber weiterhin 80% der Rente des Verstorbenen. Der Höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente ausbezahlt. Die Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“.
30. Mai 2019 - C.O.H.
Pensionskasse
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Die AHV und die Pensionskasse sind unterschiedliche Vorsorgegefässe. Während die AHV staatlich ist, handelt es sich bei der Pensionskasse um die beruflichen Vorsorge. Es kann daher gut sein, dass Sie sowohl aus der AHV eine Witwenrente und aus der Pensionskasse Ihres verstorbenen Ehemannes eine Ehepaarrente erhalten könnten. Wir empfehlen Ihnen umgehend mit der Pensionskasse in Verbindung zu treten um einen allfälligen Anspruch zu prüfen.
29. Mai 2019 - J.W.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Die Höhe der Witwenrente beläuft sich auf die eigene Rente plus eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der Höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung, es wird aber immer nur eine Rente ausbezahlt. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“.
29. Mai 2019 - T.M.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Ja, die Jahre werden zusammengezählt sollten Sie mehrmals verheiratet gewesen sein. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“.
28. Mai 2019 - M.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Witwenrente (ohne Kinder; Alter 45 und mindestens 5 Jahre verheiratet, wobei die Ehejahre zusammengezählt werden, wenn Sie mehrmals verheiratet waren) so haben Sie einen Anspruch auf eine solche. Es kann daher durchaus sein, dass sowohl Sie als auch die ex-Frau einen Anspruch auf eine Witwenrente haben. In einem solchen Fall erhalten beide diese Rente ausbezahlt. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den "Hinterlassenenrenten der AHV".
27. Mai 2019 - R.M.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Zentral ist die Frage ob Ihre Frau die Voraussetzungen für eine Witwenrente aus der AHV erfüllt. Hat sie einen Anspruch, so beläuft sich die Witwenrente vor der eigenen Pensionierung auf 80% der Rente des Verstorbenen. Ist sie ebenfalls pensioniert, entweder die eigene Rente zzgl. eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der Höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung, es wird aber immer nur eine Rente ausbezahlt. Die Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“.
20. Mai 2019 - P.H.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Unter der Annahme dass Sie die Schweizer Staatsbürgerschaft haben dürfte Ihre Frau, sofern sie die Voraussetzungen erfüllt, Anspruch auf eine Witwenrente haben. In Ihrem Fall muss Ihre Frau zum Zeitpunkt des Todes das 45. Altersjahr zurückgelegt haben und mindestens fünf Jahre verheiratet gewesen sein. Eine Einmalentschädigung aus der AHV ist nicht vorgesehen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Witwenrenten“ der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS).
17. Mai 2019 - F.Z.
Splitting / Einzelrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Beim Tod eines Ehepartners entfällt die Plafonierung und die Renten werden neu berechnet. Die Höhe der Witwenrente beläuft sich auf entweder die eigene (neu berechnete) Rente plus eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder aber 80% der Rente des Verstorbenen. Der Höhere der beiden Beträge kommt zur Auszahlung. Es wird aber immer nur eine Rente ausgerichtet. Ausserdem darf die Höhe einer maximalen Einzelrente darf nicht überschritten werden. Beachten Sie, dass eine Witwerrente nur bezahlt wird, solange Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind. Weitere Informationen finden Sie auch im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“.
13. Mai 2019 - H.F.
Rente nach Ableben Ehepartner
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Im Todesfall entfällt die Plafonierung und die Renten werden neu berechnet. Es kann also durchaus sein, dass wieder eine volle Einzelrente zur Anwendung kommt. Beachten Sie aber, dass im Gegensatz zur Witwenrente eine Witwerrente nur dann bezahlt wird solange Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind. Der Wegfall einer Plafonierung gilt aber in jedem Fall.
10. Mai 2019 - C.F.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Solange Sie die Voraussetzungen für die Witwenrente für geschiedene Frauen erfüllen, besteht ein Anspruch auf eine Witwenrente, unabhängig davon, ob Ihr ex-Mann wieder geheiratet hat. Beachten Sie, dass der Anspruch auf eine Witwenrente sollten Sie selbst wieder heiraten erlischt. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“.
14. April 2019 - S.K.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Ein Anspruch auf eine Witwenrente erlischt grundsätzlich erst mit der Wiederverheiratung (oder eingetragene Partnerschaft), nicht aber im Konkubinatsfall. Sie sollten daher die Witwenrente wie bisher ausbezahlt erhalten. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte direkt an die Ausgleichskasse welche die Witwenrente ausrichtet.
18. März 2019 - A.S.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Die Höhe der Witwenrente aus der AHV/IV beläuft sich in der Regel auf die eigene Rente plus eines Zuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Auszahlung. Es wird aber immer nur eine Rente ausgerichtet. Weitere Informationen zur Anmeldung einer Hinterlassenenrente finden Sie auf der Seite „Anmeldung Hinterlassenenrente“ der AHV.
04. März 2019 - L.
AHV Rente beim Ableben
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Die lebenslange Kürzung für einen Vorbezug der AHV um ein Jahr beläuft sich auf 6.8% und berechnet sich aus der Höhe der vorbezogenen Leistungen. Der Kürzungsbetrag wird ab Ihrer Pensionierung vom der plafonierten Rente Ihrer Ehefrau in Abzug gebracht. Ein gutes Beispiel dafür finden Sie im Merkblatt „Flexibler Rentenbezug“ auf Seite 10. Im Todesfall entfällt eine entsprechende Plafonierung und die Renten werden neu berechnet. Die Höhe der Witwenrente beläuft sich auf entweder die eigene Rente (inkl. eventueller Kürzung durch Vorbezug) zzgl. eines Zuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Eine Witwerrrente dagegen wird nur ausbezahlt, solange Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind. Weitere Informationen dazu finden Sie im Merkblatt zu den "Hinterlassenenrenten der AHV".
26. Februar 2019 - J.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Gemäss dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt dürften Sie Anrecht auf eine Witwenrente aus der AHV haben. Zusätzlich sollten die Kinder ein Anspruch auf eine Waisenrente haben. Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie auf der Seite „Anmeldung Hinterlassenrente“. Die Witwenrente wird bezahlt, solange ein Anspruch besteht (bei Wiederheirat verlieren Sie einen Anspruch auf eine Witwenrente). Bei Erreichen des ordentlichen AHV Alters wird die Witwenrente durch die AHV Rente abgelöst. Die Höhe beläuft sich, Stand heute, mindestens auf die Höhe der Witwenrente. Waisenrenten werden bis zum 18. Altersjahr resp. 25. Altersjahr (falls in Ausbildung) bezahlt. Zusätzlich sollten der Anspruch auf eine Ehegatten- und Waisenrente aus der Pensionskasse Ihres Ehemanns geprüft werden. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an die zuständige Pensionskasse.
14. Februar 2019 - L.B.
Witwerrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Ein Mann, dessen Ehefrau verstorben ist erhält eine Witwerrente aus der AHV, solange Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind. Ansonsten ist seitens der AHV keine Witwerrente vorgesehen. Falls ein Anspruch besteht, müsste dieser bei der AHV angemeldet werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite "Anmeldung Hinterlassenenrente“ der AHV. Anders kann das in Bezug auf eine Rente aus der Pensionskasse der Ehefrau aussehen. Hier ist das entsprechende Reglement massgebend. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an die zuständige Vorsorgeeinrichtung.
07. Januar 2019 - N.
Witwenrente bei Auswanderung
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Gemäss Information der Zentralen Ausgleichskasse (Link) verlieren Sie den Anspruch auf eine Hinterlassenenrente sollten Sie in ein Land auswandern mit dem die Schweiz kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Eine Ausnahme besteht; die verstorbene Person besass die schweizerische Nationalität oder jene eines Landes, mit welchem die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Dann haben Sie auch im Ausland weiterhin Anspruch auf die Leistung. Wir empfehlen Ihnen aber vor der Auswanderung bei der Zentralen Ausgleichsstelle eine für Ihre Situation verbindliche Antwort einzuholen.
23. November 2018 - R.G.
AHV Hinterbliebenenrente für Konkubinatspaare
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Konkubinatspartner erhalten weder von der AHV noch von der Unfallversicherung eine Witwen- bzw. Witwerrente. Sind Kinder vorhanden, so müsste jedoch ein Anspruch auf eine Waisenrente aus der AHV geprüft werden.
15. November 2018 - R.G.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Ansprüche aus Hinterbliebenenleistungen verjähren nach Ablauf von 5 Jahren. Somit sollte Ihre Witwenrente auch rückwirkend ausgerichtet werden sofern ein entsprechender Anspruch besteht. Für eine verbindliche Auskunft empfehlen wir Ihnen, sich diesbezüglich an die zuständige Ausgleichskasse zu wenden. Weitere Informationen finden Sie auch im Merkblatt zu den "Hinterlassenenrenten der AHV".
13. November 2018 - M.
Witwenrente und AHV-Beiträge
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Ja, bis zum Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters bleiben Sie AHV-beitragspflichtig.
31. Oktober 2018 - H.D.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Sofern Ihre Frau die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllt, so dürfte sie ein Anspruch darauf haben. Beachten Sie aber, dass die Ehe in der Schweiz angemeldet und anerkannt sein muss. Weitere Informationen für Witwen, welche im Ausland wohnhaft sind finden Sie auf der Seite der Zentralen Ausgleichskasse. Informationen zu den Voraussetzungen einer Witwenrente finden Sie im Merkblatt zu den "Hinterlassenenrenten der AHV".
19. Oktober 2018 - D.B.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Bei einer Wiederheirat erlischt der Anspruch auf eine Witwenrente aus der Schweiz. Eine Einmalabfindung ist nicht vorgesehen. Nach aktuellem Recht kann ein bei einer Wiederverheiratung verlorener Anspruch auf eine Witwenrente bei einer Scheidung vom zweiten Gatten wiederaufleben (Art. 23 Abs.5 AHV-Gesetz). Die „Wegleitung über die Renten in der AHV“ (Punkt 4.7.5.4) definiert ausserdem, dass eine Prüfung zur Wiederauflebung der Witwenrente bedingt, dass die geschiedene Ehe von der Trauung bis zur Rechtskraft des Urteils weniger als 10 Jahre gedauert hat. Wir empfehlen aber generell vor einer Scheidung die individuelle Situation mit der Ausgleichskasse abzuklären.
10. Oktober 2018 - K.
Höhe Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Im Todesfall vor der ordentlichen Pensionierung wird die mögliche Rente des Verstorbenen berechnet. Die Witwenrente beläuft sich dann auf 80% der möglichen Rente des Verstorbenen. Sobald Sie das ordentliche Pensionierungsalter erreichen, erhalten Sie entweder Ihre eigene Rente plus eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder weiterhin 80% der Rente des Verstorbenen. Der Höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente ausbezahlt. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“.
05. Oktober 2018 - S.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Die Witwenrente, sofern ein Anspruch besteht, beläuft sich vor dem Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters Ihrer Frau auf 80% der Rente des Verstorbenen. Sobald Ihre Frau das Rentenalter erreicht erfolgt das Splitting, die Renten werden neu berechnet und gegebenenfalls plafoniert. Sollten Sie danach versterben, entfällt diese Plafonierung jedoch wieder. Die Höhe der Witwenrente würde sich in diesem Fall auf entweder die eigene Rente Ihrer Frau plus eines Zuschlags von 20% oder aber 80% der Rente des Verstorbenen belaufen. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Auszahlung wobei eine maximale Einzelrente nicht überschritten werden darf. Beachten Sie, dass immer nur eine Rente ausbezahlt wird. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“.
04. Oktober 2018 - S.R.
Ordentliches Rentenalter: Weiterarbeiten mit Witwenrente möglich?
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Grundsätzlich können Sie die AHV Rente ebenfalls aufschieben. Beachten Sie aber, dass während der Aufschubsdauer keine Witwenrente bezahlt wird. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt „Flexibler Rentenbezug“ der AHV. Sind Sie nach dem Erreichen der ordentlichen Pensionierung weiter erwerbstätig, so bleiben Sie AHV-Beitragspflichtig (ausgenommen der Freigrenze von CHF 1'400 pro Monat auf welcher keine AHV Beiträge geleistet werden müssen).
01. Oktober 2018 - P.F.
Witwenrente eingetragene Partnerschaft
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
In einer eingetragenen Partnerschaft werden Frauen wie Witwer betrachtet. Das bedeutet, dass auch bei Frauen im Todesfall der einen Partnerin eine Witwerrente nur bezahlt wird, sofern Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind. Sehen Sie diesbezüglich Seite 3 des Merkblatts zu den Hinterlassenenrenten der AHV die besagt;
„Stirbt eine Partnerin/ein Partner bei eingetragener Partnerschaft, so ist die überlebende Partnerin/der überlebende Partner einem Witwer gleichgestellt. Somit besteht nur Anspruch auf eine Hinterlassenenrente für die überlebende Partnerin/den überlebenden Partner, solange sie/er Kinder unter 18 Jahren hat.“
01. Oktober 2018 - R.D.
AHV-Rente ab 2019 und Hinterbliebenenleistungen
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Ihren Schilderungen zufolge wurden Ihre Renten auf dem maximalen Betrag plafoniert. Die maximale Rente für Ehepaare erhöht sich ab 01.01.2019 auf gemeinsam CHF 3'555 pro Monat (s. auch Mitteilung des Bundesamts für Sozialversicherungen). Die einzelnen Renten dürften entsprechend proportional erhöht werden. Im Todesfall eines Partners fällt die Plafonierung weg und die Rente wird neu berechnet. Die Witwenrente beläuft sich, sofern ein Anspruch besteht, auf entweder die eigene unplafonierte Rente zzgl. eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Auszahlung wobei die Witwenrente eine maximale Einzelrente nicht überschreiten darf. Bitte beachten Sie, dass nur eine Rente ausbezahlt wird. Eine Witwerrente dagegen ist nur vorgesehen solange Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind. Weiter Informationen zur Hinterlassenenrente finden Sie im Merkblatt der AHV.
26. September 2018 - C.K.
Witwenrente (geschieden)
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Das Vorgehen für die Anmeldung eines Anspruchs auf eine Hinterlassenenrente ist auf der Seite "Anmeldung Hinterlassenenrente" der AHV beschrieben. Sie finden dort ebenfalls das notwendige Formular welche Sie zusammen mit anderen Unterlagen bei der AHV einreichen müssen. Die Anmeldung ist bei derjenigen Ausgleichskasse einzureichen, an welche er zuletzt die AHV Beiträge entrichtet resp. von welcher Ausgleichskasse er eine Rente bezogen hat. Die Kontaktkoordinaten finden Sie auf der Seite "Kantonale Ausgleichskassen".
25. September 2018 - A.V.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Ein Anspruch auf eine Witwenrente aus der AHV besteht nur, wenn entweder Kinder vorhanden sind (egal welchen Alters) oder wenn die Witwe zum Zeitpunkt der Verwitwung das 45. Altersjahr zurückgelegt hat und mindestens 5 Jahre verheiratet war. Die Ehejahre werden zusammengezählt, wenn die Witwe mehrmals verheiratet war. In Ihrem Fall dürfte ein Anspruch nur bestehen falls Sie Kinder haben. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den "Hinterlassenenrenten der AHV".
22. September 2018 - J.T.
Erhöhung Ehepaarrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Gemäss „Hintergrunddokument“ der AHV beläuft sich ab 01.01.2019 die maximale Ehepaarrente (zwei Renten) auf monatlich CHF 3‘555.
20. September 2018 - S.
Witwenrente für meine 35 Jährige Frau
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Ein Anspruch auf eine Witwenrente besteht nur, sofern die Voraussetzungen (Kinder oder fünf Jahre verheiratet und 45. Altersjahr zurückgelegt) erfüllt sind. Die genauen Voraussetzungen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“. Ob eine Ehepaarrente aus der Pensionskasse bezahlt wird, ist im jeweiligen Reglement geregelt. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre Vorsorgeeinrichtung.
06. September 2018 - J.C.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Der Anspruch auf die Witwenrente aus der AHV (Schweiz) erlischt grundsätzlich nur dann, wenn die Witwe wieder heiratet. Für die Witwenrente aus der Pensionskasse ist das jeweilige Reglement massgebend.
31. August 2018 - H.B.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Haben beide Ehepartner das ordentliche Pensionierungsalter erreicht so entfällt in einem Todesfall eine allfällige Plafonierung und die Renten werden neu berechnet. Die Witwenrente, sofern ein Anspruch besteht, beläuft sich auf die eigene Rente plus eine Verwitwetenzuschlags von 20% oder aber 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge wird ausbezahlt wobei die Rente eine maximale Einzelrente (derzeit CHF 2‘350 pro Monat, Stand 2018) nicht überschritten darf. Es wird immer nur eine Rente ausgerichtet. Eine Witwerrente dagegen (im Todesfall der Ehefrau) wird nur ausbezahlt solange Kinder unter 18 Jahren bestehen. Weitere Informationen finden sie auch im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“.
29. August 2018 - H.B.
AHV-Rente der Frau nach Todesfall des Gatten
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Im Todesfall des Ehegatten entfällt die Plafonierung und die Renten werden neu berechnet. Die Höhe der Witwenrente beläuft sich auf entweder die eigene Rente der Ehefrau (nach Wegfall der Plafonierung) plus eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder aber 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge wird ausbezahlt, es kommt aber immer nur eine Rente zur Anwendung. Die Höhe der Witwenrente darf die maximale Einzelrente (CHF 2‘350 p.M., Stand 2018) nicht überschreiten. Hat die Witwe das ordentliche Pensionierungsalter noch nicht erreicht, so beträgt die Witwenrente 80% der Witwe des Verstorbenen bis sie das ordentliche Pensionierungsalter erreicht. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den "Hinterlassenenrenten der AHV".
23. August 2018 - C.V.
Rentenansprüche bei Konkubinaten
Antwort von: VermögensPartner AG
Dies ist abhängig von den Voraussetzungen der Pensionskasse. Diese sind im jeweiligen Pensionskassenreglement geregelt. Wir empfehlen Ihnen das Reglement zu konsultieren oder die zuständige Vorsorgeeinrichtung anzufragen.
15. August 2018 - B.G.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Beim Zeitpunkt Ihrer Pensionierung wird Ihre eigene Rente berechnet. Sie erhalten ab diesem Zeitpunkt entweder die eigene Rente plus eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder weiterhin die bisherige Witwenrente ausbezahlt. Der höhere der Beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente ausgerichtet. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“.
11. August 2018 - A.
Witwerrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Eine Witwerrente wird nur bezahlt solange Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenleistungen der AHV“.
31. Juli 2018 - D.L.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Sofern die Ehefrau die Voraussetzungen erfüllt hat sie grundsätzlich Anspruch auf eine Witwenrente. Die Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“. Beachten Sie, dass die Ehe in der Schweiz angemeldet und anerkannt sein muss.
25. Juli 2018 - I.W.
Witwerrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Ein Anspruch auf eine Witwerrente aus der AHV besteht nur, solange Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“. Allenfalls besteht ein Anspruch auf eine Ehegattenrente aus der Pensionskasse. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an die zuständige Vorsorgeeinrichtung.
23. Juli 2018 - N.U.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Nach 5 Jahren würde die Voraussetzung „Alter 45 Jahre und mindestens 5 Jahre verheiratet“ erfüllt sein und sofern sich diese Voraussetzungen nicht geändert haben auch ein Anspruch auf eine Witwenrente bestehen. Falls sie aber Kinder hat würden die Voraussetzungen bereits ab Heirat erfüllt sein. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“. Gesetzlich geht die Säule 3a im Todesfall an den Ehegatten, bei dessen fehlen an die Nachkommen. Der Lebenspartner kann mit einer schriftlichen Anmeldung an die 3. Position gerückt werden. Sofern kein Ehegatte und keine Nachkommen vorhanden sind würde der Lebenspartner zum Begünstigten der Säule 3a. Weitere Informationen finden sie auf der Seite „Begünstigtenordnung in der Säule 3a“.
15. Juli 2018 - B.Z.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Sollten Sie nach beider Pensionierung versterben so entfällt die Plafonierung für Ehepaare und die Renten werden neu berechnet. Die Witwenrenten beläuft sich, vorausgesetzt es besteht ein entsprechender Anspruch, auf entweder die eigene Rente plus eines Zuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der Höhere der beiden Beträge wird ausbezahlt, es wird aber immer nur eine Rente ausgerichtet. Die maximale Einzelrente von derzeit CHF 2‘350 p.M. (Stand 2018) darf hierbei nicht überschritten werden.
14. Juli 2018 - V.M.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, kann auch in diesem Fall ein Anspruch auf eine Witwenrente bestehen. Sie finden die Voraussetzungen und weitere Informationen im Merkblatt „Witwenrente“ der AHV.
26. Juni 2018 - W.
Witwenrente vor und nach Pensionierung Ehemann
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Sollten Sie vor Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters versterben so wird ihre mögliche Rente berechnet (inkl. Splitting). Die Witwenrente beläuft sich dann auf entweder die eigene Rente Ihrer Frau (nach Splitting) plus eines Zuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der Höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber nur eine Rente ausgerichtet. Tritt der Todesfall nach Ihrer ordentlichen Pensionierung ein so erfolgt eine Neuberechnung der Renten und eine allfällige Plafonierung entfällt. Danach beläuft sich die Witwenrente analog des ersten Falls.
25. Juni 2018 - M.D.
Anspruch auf Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Anspruch auf eine Witwenrente haben Frauen, deren Ehegatten verstorben ist, wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung mindestens ein Kind haben. Gemäss Ihren Schilderungen erfüllt Ihre Mutter bereits dieses Kriterium. Ein Anspruch auf eine Witwenrente sollte hier also geprüft werden. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Ausgleichskasse. Lebt Ihre Mutter in der Schweiz so ist das die Ausgleichskasse an welche zuletzt Beiträge entrichtet wurden (eine Übersicht über die Kontaktkoordinaten der kantonalen Ausgleichskassen finden Sie hier). Lebt Ihre Mutter im Ausland so ist die Zentrale Ausgleichskasse in Genf zuständig.
15. Juni 2018 - C.B.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
In Bezug auf die AHV ist die eingetragene Partnerschaft grundsätzlich der Ehe gleichgestellt. Beachten Sie aber, dass bei gleichgeschlechtlichen Paaren eine Witwen- bzw. Witwerrente nur ausbezahlt wird, solange Kinder und 18 Jahren vorhanden sind. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den "Altersrenten" der AHV.
08. Juni 2018 - A.M.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Die Höhe der Witwenrente, sofern ein Anspruch besteht, beläuft sich auf entweder die eigene Rente plus eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder aber 80% der Rente des Verstorbenen. Der Höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente ausbezahlt. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“. Ein Antrag für eine Hinterlassenenrente ist über die Zentrale Ausgleichskasse in Genf zu stellen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite der „Zentralen Ausgleichskasse“.
02. Juni 2018 - N.
Witwerente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Sofern Sie nicht wieder geheiratet haben sollte gemäss Ihren Schilderungen ein Anspruch auf eine Witwenrente bestehen. Beachten Sie aber, dass immer nur eine Rente zu Auszahlung kommt. Der höhere der beiden Beträge (eigene AHV-Rente plus Zuschlag oder Witwenrente) kommt zur Anwendung. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den "Hinterlassenenrenten der AHV".
24. Mai 2018 - I.R.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Gemäss Ihren Schilderungen sollten Sie einen Anspruch auf eine Witwenrente haben. Beachten Sie aber, dass nur entweder die eigene AHV Rente oder die Witwenrente ausbezahlt wird. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente ausgerichtet. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“.
21. Mai 2018 - R.S.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Bevor Ihre Frau das ordentliche Pensionierungsalter erreicht, beläuft sich die Witwenrente, sofern ein entsprechender Anspruch besteht, auf 80% der Rente des Verstorbenen. Sobald Ihre Ehefrau die ordentliche Pensionierung erreicht, erfolgt das Splitting und die Neuberechnung der Renten. Danach beläuft sich die Rente auf entweder die eigene Rente Ihrer Frau plus eines Zuschlags von 20% (max. CHF 2'350 p.M.) oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente ausgerichtet. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“.
17. Mai 2018 - K.
Witwenrente des ex-Mannes
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Erfüllen Sie die Voraussetzung für eine Witwenrente als geschiedene Frau so haben Sie Anspruch auf diese unabhängig davon ob Ihr ex-Mann wieder geheiratet hat. Es kann daher vorkommen dass sowohl die aktuelle als auch die geschiedene Ehefrau Anspruch auf eine Witwenrente haben, sofern beide die Voraussetzungen erfüllen. Beachten Sie aber, dass Sie den Anspruch verlieren, sollten sie selbst wieder heiraten. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“.
07. Mai 2018 - T.B.
witwerrente im ausland?
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Es wird unterschieden ob zwischen Ihrem Heimstaat und der Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen besteht oder nicht. Ist ein solches vorhanden so werden in der Regel Renten auch ins Ausland bezahlt. Besteht kein solches Abkommen werden keine AHV/IV Renten an ausländische Staatsangehörige ins Ausland bezahlt. In diesem Fall könnte unter Umständen eine Rückvergütung der einbezahlten AHV-Beiträge beantragt werden. An Schweizer Staatsbürger werden Renten grundsätzlich auch ins Ausland vergütet. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre „Sozialversicherungen und Rückkehr“. Diese ist in verschiedenen Sprache verfügbar.
04. Mai 2018 - P.S.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Die Höhe der Witwenrente beläuft sich entweder auf die eigene Rente plus eines Zuschlags von 20% (sofern die Ehegatting das Rentenalter bereits erreicht hat) oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente ausbezahlt. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“.
02. Mai 2018 - M.
Unterstützung
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
In den Fällen in denen die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken können unter Umständen Ergänzungsleistungen ausgerichtet werden. Zusammen mit der AHV gehören den Ergänzungsleistungen zum sozialen Fundament der Schweiz. Auf sie besteht grundsätzlich ein rechtlicher Anspruch. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt „Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV“.
24. April 2018 - B.B.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Nach neuem Recht kann ein bei der Wiederverheiratung verlorener Anspruch auf eine Witwenrente bei der Scheidung vom zweiten Gatten wieder aufleben (Art. 23 Abs. 5 AHV-Gesetz). Die „Wegleitung über die Renten in der AHV“ (Punkt 4.7.5.4) definiert ausserdem, dass eine Prüfung zur Wiederauflebung der Witwenrente bedingt, dass die geschiedene Ehe von der Trauung bis zur Rechtskraft des Urteils weniger als 10 Jahre gedauert hat. Wir empfehlen Ihnen für eine verbindliche Aussage zu Ihrer Situation vor der Scheidung Kontakt mit der zuständigen Ausgleichskasse zu suchen.
24. April 2018 - Sh.S
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Der Anspruch auf eine Waisenrente erlischt mit dem 18. Geburtstag oder bei Abschluss der Ausbildung, spätestens jedoch mit dem 25. Geburtstag des Kindes. Die Höhe der Waisenrente verändert sich in der Regel nicht. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den "Hinterlassenenrenten" der AHV.
23. April 2018 - M.S.
Wittwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Erfüllt Ihre Partnerin nach der Heirat die Voraussetzungen für eine Witwenrente aus der AHV so besteht grundsätzlich ein Anspruch. Bitte beachten Sie, dass die Ehe in der Schweiz angemeldet und anerkannt sein muss. Da Ihre Partnerin nie einen Anspruch gegenüber der AHV begründete wird sich eine Witwenrente aus der AHV in der Regel auf 80% der Rente des Verstorbenen belaufen. Weitere Informationen, insbesondere auch die Voraussetzungen für einen Anspruch, finden Sie im Merkblatt zu den "Hinterlassenenrenten" der AHV. In Bezug auf die Rente aus der Pensionskasse (2. Säule) ist das entsprechende Reglement massgebend. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre Vorsorgeeinrichtung.
22. April 2018 - M.W.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Sollte Ihr Ehemann versterben, so wird Ihre Rente neu berechnet und eine eventuelle Plafonierung (Rente für Ehepaare) fällt weg. Sofern Sie die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllen beläuft sich diese entweder auf Ihre eigene Rente plus eines Zuschlags von 20% (höchstens eine maximale Einzelrente von CHF 2‘350 p.M., Stand 2018) oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente ausbezahlt. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten“ der AHV.
16. April 2018 - B.G.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Erfüllt Ihre Frau die Voraussetzungen für eine Witwenrente so dürfte Sie in der Regel ein Anspruch darauf haben. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der „Zentralen Ausgleichskasse Genf“.
20. März 2018 - E.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Witwenrente so dürften Sie im Todesfall Ihres Ehemannes ein Anspruch auf eine Witwenrente haben. Diese beläuft sich entweder auf Ihre eigene Rente plus eines Zuschlags von 20% oder aber 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge wird ausgerichtet. Es wird jedoch nur eine Rente bezahlt. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt „Hinterlassenenrenten der AHV“.
13. März 2018 - E.K.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Die Höhe der Witwenrente aus der AHV (1. Säule) beläuft sich entweder auf die eigene Rente plus eines Zuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Die Höhe der Ehegattenrente aus der Pensionskasse (2. Säule) ist im entsprechenden Vorsorgereglement der Pensionskasse geregelt. Wenden Sie sich hierzu bitte an die zuständige Vorsorgeeinrichtung.
12. März 2018 - W.W.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Erfüllt Ihre Frau die Voraussetzungen für eine Witwenrente aus der AHV (zum Zeitpunkt der Verwitwung 45. Altersjahr zurückgelegt und mindestens 5 Jahre verheiratet) so hat sie grundsätzlich einen Anspruch auf eine Witwenrente. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der „Auslandschweizer Organisation“.
11. März 2018 - A.M.
Witwenrente auch bei Wiederverheiratung des Exmannes?
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Ja, eine Wiederheirat des ehemaligen Ehegatten beeinflusst den Anspruch auf eine Witwenrente aus der AHV der geschiedenen grundsätzlich Ehefrau nicht. Ein allfälliger Anspruch besteht in diesem Fall weiter.
03. März 2018 - N.F.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Erfüllt Ihre Schwiegermutter die Voraussetzungen für eine Witwenrente aus der AHV (gemäss Ihren Schilderungen dürften diese Voraussetzungen gegeben sein) und hat Sie eine Staatsbürgerschaft in der Schweiz oder einem EU oder EWR-Land (Portugal ist ein EU Mitgliedsstaat) so würde eine Witwenrente in der Regel auch bei einer Auswanderung nach Portugal bezahlt werden. Sie finden weitere Informationen im Merkblatt „Die Schweiz verlassen“ (in Bezug auf Ihre Frage Seite 23). Wenden Sie sich diesbezüglich an die Ausgleichskasse an welche zuletzt Beiträge entrichtet wurden. Entsprechende Kontaktadressen finden Sie auf der Seite „Kantonale Ausgleichskassen“ der AHV. Die Hinterlassenenrente muss aktiv beantragt werden. Hierzu finden Sie weitere Informationen sowie das Anmeldeformular auf der Seite „Anmeldung Hinterlassenenrente“.
26. Februar 2018 - M.B.
Witwenrente Rückwirkend
Antwort von: VermögensPartner AG
Forderungen aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung verjähren grundsätzlich nach 5 Jahren (vgl Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, Art. 16 Abs 1). Wir empfehlen Ihnen mit der Ausgleichskasse Kontakt aufzunehmen um abzuklären, welchen Anspruch Ihrer Mutter zusteht. Die Kontaktinformationen der kantonalen Ausgleichskassen finden Sie auf der „Internetseite der AHV“.
24. Februar 2018 - B.S.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Hatte Ihr Vater die Schweizer Staatsbürgerschaft so sollte hier grunstäzlich ein Anspruch auf eine Witwenrente bestehen. Einen Antrag müsste Ihre Mutter an die Zentrale Ausgleichskasse in Genf richten. Sie finden weitere Informationen dazu auf der Seite „Eine Hinterlassenenrente benatragen“.
19. Februar 2018 - K.F.
Ausländische Witwe
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Ausländische Rentenzahlungen haben in der Regel keinen Einfluss auf die Rentenzahlungen aus der Schweiz. Da Ihre Frau Kinder hat, dürfte sie bereits die Voraussetzungen für eine Witwenrente aus der AHV erfüllen. In Bezug auf eine Ehegattenrente aus der Pensionskasse ist dagegen das Reglement ausschlaggebend. Hier können bei einer späten Heirat gewisse Vorbehalte bestehen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Vorsorgeeinrichtung.
14. Februar 2018 - T.F.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Anspruch auf eine Witwenrente haben Frauen, deren Ehegatten verstorben ist, wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung mindestens ein Kind haben oder wenn sie, ebenfalls zum Zeitpunkt der Verwitwung, das 45. Altersjahr zurückgelegt haben und mindestens 5 Jahre verheiratet waren. Sind in Ihrem Fall keine Kinder vorhanden würde Ihre Frau nur einen Anspruch haben, falls sie zum Zeitpunkt des Todes des Ehegatten das 45. Altersjahr zurückgelegt hat. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“.
In der Regel ist die Ehefrau während der Dauer der Ehe durch die Beiträge des Ehemannes abgedeckt. Beitragslücken ausserhalb der Ehe führen zu einer Kürzung der AHV Rente. Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit eine Rentenvorausberechnung bei der AHV zu verlangen. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt „Rentenvorausberechnung“.
09. Februar 2018 - S.G.B.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Ja, Ihr Anspruch auf eine Witwenrente, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, bleiben auch bei Wiederheirat Ihres ehemaligen Gatten weiterhin bestehen. Der Anspruch würde jedoch wegfallen, sollten Sie selbst wieder heiraten.
08. Februar 2018 - L.W.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Bürger der EU bzw. der ETFA sind grundsätzlich Schweizer Bürger in Bezug auf die AHV gleichgestellt. Erfüllt Ihre Frau die Voraussetzungen für eine Hinterlassenenrente aus der AHV und hat sie gegenüber der AHV in der Schweiz zu keinem Zeitpunkt einen Anspruch begründet, so beläuft sich die Höhe der Witwenrente auf 80% der Rente des Verstorbenen. Bitte beachten Sie, dass die Ehe in der Schweiz angemeldet und anerkannt sein muss. Weitere Infomationen finden Sie im Merkblatt „Die Schweiz verlassen“.
05. Februar 2018 - J.M.
Versterben der Ehefrau
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Sollte Ihre Frau versterben, entfällt eine allfällige Plafonierung für Ehepaare und Sie erhalten Ihre Rente als Einzelrente (maximal CHF 2‘350 p.M.; Stand 2018) ausbezahlt.
29. Januar 2018 - R.L.
Witwenrente bei Pension
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Sobald Sie das ordentliche Pensionsierungsalter erreichen und weiterhin ein Anspruch auf eine Witwenrente besteht erhalten Sie entweder Ihre eigene Rente plus eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder aber weiterhin 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente bezahlt.
29. Januar 2018 - W.B.
Witwen und Waisenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Da Sie Kinder haben sollte Ihre Ehefrau bereits ab Zeitpunkt der Heirat die Voraussetzung für eine Witwenrente erfüllen. Bitte beachten Sie dass die Ehe in der Schweiz anerkannt und angemeldet sein muss. Die Witwenrente wird solange bezahlt als dass ein Anspruch entsteht. Ein Anspruch kann z.B. durch Wiederheirat der Ehefrau erlöschen. Ein Anspruch auf eine Waisenrente erlischt mit dem 18. Geburtstag des Kindes oder bei Abschluss der Ausbildung, spätestens jedoch mit dem 25. Geburtstag. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“ sowie der „Wegleitung über die Renten in der AHV“ (Punkt 3.6 Waisen- und Kinderrenten).
26. Januar 2018 - W.B.
Witwenrente, 1 Kind unter 18 Jahren
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Gemäss Ihren Schilderungen sollte Ihre Frau grundsätzlich die Voraussetzungen für eine Witwenrente aus der AHV erfüllen (Voraussetzung mindestens 1 Kind). Bitte beachten Sie aber, dass die Ehe in der Schweiz anerkannt und angemeldet sein muss. Der Anspruch auf eine Waisenrente sollte im Todesfall ebenfalls geprüft werden. Ein allfälliger Anspruch erlischt mit dem 18. Geburtstag oder bei Abschluss der Ausbildung, spätestens jedoch mit dem 25. Geburtstag. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“.
22. Januar 2018 - L.M.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Sofern Sie die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllen haben Sie grundsätzlich einen Anspruch darauf. Jedoch sieht die AHV keinen gleichzeitigen Bezug von Alters- und Hinterlassenenleistungen vor. Die Witwenrente beläuft sich entweder auf die eigene Rente plus eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der Höhere der beiden Beträge wird ausbezahlt. Es wird aber nur eine Rente bezahlt. Bitte beachten Sie, dass auch eine Hinterlassenenrente aktiv beantragt werden muss. Sie finden weitere Informationen sowie das Formular auf der Seite „Anmeldung Hinterlassenenrente“ der AHV.
22. Januar 2018 - K.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Anspruch auf eine Witwenrente haben Frauen, deren Ehegatten verstorben ist, wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung mindestens ein Kind haben oder wenn sie, ebenfalls zum Zeitpunkt der Verwitwung das 45. Altersjahr zurückgelegt haben und mindestens 5 Jahre verheiratet sind. Sofern Ihre Frau keine Kinder hat müsste sie zum Zeitpunkt der Verwitwung das 45. Altersjahr zurückgelegt haben damit sie einen Anspruch auf eine Witwenrente hat. Eine Witwenrente würde solange bezahlt als ein Anspruch besteht. Ein Anspruch kann z.B. erlöschen sollte die Witwe erneut heiraten. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“.
21. Januar 2018 - M.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Gemäss unseren Informationen ist eine Auszahlung der Beiträge nicht möglich. Sie erhalten aber solange ein Anspruch besteht die Witwenrente ausbezahlt. Bitte beachten Sie, dass der Anspruch z.B. im Falle einer Wiederheirat erlischt. Weitergehende Auskünfte erhalten Sie bei der Zentralen Ausgleichskasse in Genf.
07. Januar 2018 - D.K.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Sofern ein Anspruch besteht beläuft sich die Witwenrente entweder auf die eigene Altersrente plus eines Zuschlags von 20% oder aber 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente ausgerichtet. Die Voraussetzungen für eine Witwenrente finden Sie auf der Seite „Witwenrente“.
27. Dezember 2017 - B.G.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Gemäss Ihren Angaben sollte Ihre Ehefrau Anspruch auf eine Witwenrente haben (min. 5 Jahre verheiratet und zum Zeitpunkt der Verwitwung das 45. Altersjahr zurückgelegt). Die Höhe der Witwenrente beläuft sich vor dem Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters Ihrer Frau auf 80% der Rente des Verstorbenen. Sobald Ihre Frau das Pensionierungsalter erreicht erhält sie entweder die eigene Rente plus eines Zuschlags von 20% oder aber weiterhin 80% der Rente des Verstorbenen. Der Höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente geleistet. Solange ein Anspruch auf eine Witwenrente besteht wird diese ausbezahlt. Sollte Ihre Frau z.B. wieder heiraten so würde ein Anspruch auf eine Witwenrente verfallen.
26. Dezember 2017 - E.M.
Witwerrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Ein Anspruch auf eine Witwerrente besteht nur, solange Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind. Im Todesfall fällt eine allfällige Plafonierung für Ehepaare weg und die Rente würde ggf. neu berechnet. Der überlebende Mann erhält danach eine Einzelrente ausbezahlt.
17. Dezember 2017 - C.S.
Pensionierung
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Sollten Sie versterben bevor Ihre Frau das ordentliche Pensionierungsalter (Stand 2017 für Frauen 64 Jahre) erreicht hat, erhält Sie 80% Ihrer Rente. Sobald Ihre Frau das Pensionierungsalter erreicht, erhält sie entweder ihre eigene Rente plus eines Zuschlags von 20% oder aber weiterhin 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente ausgerichtet. Die Rente wird so lange bezahlt wie ein Anspruch besteht (z.B. bei Wiederheirat erlischt ein Anspruch auf eine Witwenrente). Die Höhe ist abhängig von den Beitragsjahren und der einbezahlten Beiträge. Sie haben die Möglichkeit eine Rentenvorausberechnung zu bestellen um die genaue Höhe zu erfahren. Weitere Informationen dazu sowie das Antragsformular finden Sie auf der Seite zur „Rentenvorausberechnung“ der AHV.
16. Dezember 2017 - O.B.
Waisenrente fürs Kind
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Der Anspruch auf eine Halbweisenrente sollte auf jeden Fall geprüft werden. Mit einer Wiederverheiratung erlischt eine allfällige Witwen- / Witwerrente. Die Waisenrenten laufen dagegen in der Regel weiter. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt über die „Hinterlassenenleistungen der AHV“.
08. Dezember 2017 - E.P.
Rentenhöhe von Ehefrau, wenn Mann verstorben ist
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Sollte der Ehemann versterben entfällt die Plafonierung für Ehepaare und die Renten werden neu berechnet. Sofern ein Anspruch auf eine Witwenrente besteht, beläuft sich diese entweder auf die eigene Rente zzgl. eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge wird ausbezahlt. Es wird aber immer nur eine Rente geleistet. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zur "Witwenrente".
03. Dezember 2017 - P.B.
Heiraten & AHV
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Beziehen Sie bereits die AHV Rente so wird diese nicht neu berechnet. Jedoch kommt bei einer Heirat unter Umständen die Plafonierung für Ehepaare von 150% einer Einzelrente zur Anwendung. Es kann daher sein, dass Ihre Rente durch die Plafonierung kleiner ausfallen wird.
29. November 2017 - P.W.
Witwen-/Witwerrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Sollten Sie versterben hätte Ihre Frau grundsätzlich Anspruch auf eine Witwenrente wenn sie mindestens 5 Jahre verheiratet war. Sollte Ihre Frau versterben hätten Sie gemäss Ihren Schilderungen keinen Anspruch auf eine Witwerrente. Diese wird nur bezahlt solange Kinder unter 18 Jahre vorhanden sind. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den "Hinterlassenenrenten der AHV".
24. November 2017 - A.L.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Ihre Ehefrau hat einen Anspruch auf eine Witwenrente wenn Sie zum Zeitpunkt der Verwitwung ein Kind hat oder ebenfalls zum Zeitpunkt der Verwitwung das 45. Altersjahr zurückgelegt und mindestens 5 Jahre verheiratet war. Die Ehejahre der Witwe werden zusammengezählt, wenn sie mehrmals verheiratet war. War Ihre Frau bereits einmal verheiratet, so könnten unter Umständen diese 5 Jahre bereits früher erreicht sein. Weitere Informationen finden sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“.
26. Oktober 2017 - M.S.
Witwenente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Im Todesfall fällt die Plafonierung für Ehepaare weg. Zur Auszahlung kommt entweder die eigene AHV-Rente plus eines verwitweten Zuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der Beiden Beträge wird bezahlt. Es wird aber immer nur eine Rente ausgerichtet.
11. Oktober 2017 - G.Z.
AHV-Renten nach dem Tod eines Ehepartners
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Die Höhe der Witwenrente (versterben des Ehemanns) bemisst sich entweder auf die eigene Rente plus eines Zuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der Höhere der beiden Beträge würde ausbezahlt. Es wird jedoch nur eine Rente ausgerichtet. Eine Witwerrente (versterben der Ehefrau) wird nur ausbezahlt sofern Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Witwenrente/Witwerrente“
30. September 2017 - P.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Der Anspruch für eine Witwenrente aus der Schweizer AHV sollte hier geprüft werden. Das notwendige Vorgehen finden Sie auf der Seite der Zentralen Ausgleichskasse der Schweiz. In Bezug auf die Ausrichtung einer Witwenrente in Deutschland können wir leider keine Angaben machen.
20. September 2017 - L.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Bevor Sie das ordentliche Pensionierungsalter erreichen, beläuft sich eine Witwenrente, sofern ein Anspruch besteht, auf 80% der Rente des Verstorbenen. Nach Ihrer Pensionierung wird entweder Ihre eigene Rente (diese ist abhängig von Ihren geleisteten Beiträgen) plus eines Zuschlags von 20% oder aber weiterhin 80% der Rente des Verstorbenen bezahlt. Der höhere der beiden Beträge würde ausbezahlt. Es wird aber nur eine Rente ausgerichtet.
07. September 2017 - M.
Höhe der Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Sind die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllt so erhalten Sie vor Ihrer eigenen Pensionierung 80% der Rente des verstorbenen Ehegatten. Nach Ihrer Pensionierung erhalten Sie entweder Ihre eigene Rente plus eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder weiterhin 80% der Rente des Verstorbenen. Der Höhere der beiden Beträge wird ausbezahlt. Es wird aber immer nur eine Rente geleistet.
16. August 2017 - K.G.
Witwenrente/Halbwaisenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Stand heute haben geschiedene Frauen, deren ehemaliger Ehegatte verstorben ist, Anrecht auf eine Witwenrente
- wenn sie Kinder haben und die geschiedene Ehe mindestens zehn Jahre dauerte oder
- wenn sie bei der Scheidung älter als 45 Jahre waren und die geschiedene Ehe mindestens zehn Jahre gedauert hat oder
- wenn das jüngste Kind sein 18. Lebensjahr vollendet, nachdem die geschiedene Mutter 45 Jahre alt geworden ist.
Gemäss Ihren Schilderungen sollten Sie grundsätzlich Anspruch auf eine Witwenrente haben (Punkt 3 ist erfüllt). Hinterlässt jemand Kinder unter 25 Jahren sollte auf jeden Fall auch der Anspruch auf eine Waisenrente geprüft werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Merkblättern der AHV.
15. August 2017 - R.G.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Sobald Ihre Frau das ordentliche Pensionierungsalter erreicht, erhält sie entweder ihre eigene Rente plus eines Zuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge wird ausbezahlt. Es wird aber immer nur eine Rente ausgerichtet.
26. Juli 2017 - M.G.
Anspruch auf Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Grundsätzlich erlischt der Anspruch auf eine Witwenrente mit der Wiederheirat. Der Anspruch lebt aber nach Scheidung der zweiten Ehe wieder auf, sofern diese Ehe vor Ablauf von zehn Jahren wieder geschieden wird.
14. Juli 2017 - F.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Die Höhe der Witwenrente bemisst sich vor dem Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters Ihrer Frau auf 80% der Rente des Verstorbenen. Sobald Ihre Frau das Rentenalter erreicht, erfolgt unter Umständen ein Splitting und ihre Rente wird neu berechnet. Danach erhält sie entweder die eigene Rente plus eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder weiterhin 80% der Rente des Verstorbenen (in Ihrem Fall 80% der CHF 1‘545). Es wird der Höhere der beiden Beträge ausbezahlt.
14. Juli 2017 - V.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Bei Erreichen des ordentlichen Pensionsalters wird Ihre reguläre Rente berechnet. Sie erhalten entweder diese neu berechnete Rente plus eines Verwitweten Zuschlags von 20% oder weiterhin die Witwenrente welche 80% der Rente des Verstorbenen entspricht. Es wird der höhere der beiden Beträge ausbezahlt.
11. Juli 2017 - H.H.
Witwen Rente im AHV Alter
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Hat Ihre Frau Anspruch auf eine Witwenrente so erhält sie entweder ihre eigene Rente plus eines Verwitweten Zuschlags von 20% oder 80% Ihrer Rente. Der höhere der beiden Beträge wird ausbezahlt. Dieser darf jedoch die Höhe einer maximalen Einzelrente von derzeit CHF 2‘350 pro Monat nicht überschreiten. Es wird aber immer nur eine Rente ausgerichtet. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Witwenrente“.
02. Juli 2017 - T.A.
Witwenrente wenn schon geschieden
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Ihre Tante sollte Anspruch auf eine Witwenrente haben da sie Kinder hat sowie mehr als 10 Jahre verheiratet war. Der Anspruch würde grundsätzlich bei erneuter Heirat Ihrer Tante erlöschen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Witwenrente und Witwerrente aus der AHV“.
29. Juni 2017 - S.B.
Höhe der Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Eine Ehepaarrente existiert seit einigen Jahren nicht mehr. Es erhalten beide Ehepaare basierend auf den geleisteten Beträgen eine AHV Rente. Die Summe beider Renten wird auf 150% einer Einzelrente plafoniert. War Ihre Ehefrau zu keinem Zeitpunkt der AHV angeschlossen so hat sie selbst keinen Anspruch auf eine AHV-Rente. Ihr Anspruch aber bleibt bestehen. Grundsätzlich werden bei einer Scheidung die AHV-Beiträge welche während der Ehe einbezahlt wurden hälftig geteilt und neu berechnet. Die Witwenrente, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, bemisst sich entweder auf die eigene Rente plus eines Zuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Bitte beachten Sie, dass die Ehe in der Schweiz angemeldet und anerkannt sein muss. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Witwenrente“.
22. Juni 2017 - A.M.
AHV
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Leistungen aus der AHV müssen immer aktiv beantragt werden. Sie müssen daher Ihre AHV Rente bei der Ausgleiskasse einige Monate im Voraus anmelden.
22. Juni 2017 - H.L.
Fragen zu einer Witwenrente:
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Anspruch auf eine Witwenrente haben Frauen, deren Ehegatten verstorben ist, wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung mindestens ein Kind haben oder wenn sie, ebenfalls zum Zeitpunkt der Verwitwung, das 45. Altersjahr zurückgelegt haben und mindestens 5 Jahre verheiratet sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Witwenrente“.
18. Juni 2017 - C.W.
AHV für Ausländerin Witwe
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Grundsätzlich erhält die Person eine AHV Rente basierend auf den Beitragsjahren und der Höhe der einbezahlten Beiträge. Als Witwe kann unter gewissen Voraussetzungen ein Anspruch auf eine Witwenrente bestehen. In einem solchen Fall würde entweder die eigene Rente plus eines Zuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorben zur Auszahlung kommen. Die höhere der beiden Renten würde ausbezahlt. Es wird nur immer eine Rente bezahlt. Die Voraussetzungen für eine Witwenrente finden Sie auf der Seite „Witwenrente“.
16. Juni 2017 - F.D.
Scheidung und AHV-Rente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Hat die Ehefrau das ordentliche Pensionierungsalter noch nicht erreicht, so erfolgt bei einer Scheidung ein sogenanntes „Splitting“, d.h. die AHV-Beiträge welche während der Ehedauer geleistet wurden werden hälftig jeweils dem anderen Ehepartner gutgeschrieben. Danach werden die Renten neu berechnet. Hat die Ehefrau das ordentliche Pensionierungsalter bereits erreicht, so wurde dieses Splitting bereits durchgeführt. Bei einer Scheidung würden in diesem Fall die Renten neu berechnet, da die Plafonierung für Ehepaare wegfällt. Beide Parteien würden danach eine Einzelrente ausbezahlt erhalten.
14. Juni 2017 - V.
Witwenrente/Waisenrente im Ausland?
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Dies ist abhängig von Ihrer Staatsbürgerschaft oder auch der Staatsbürgerschaft des Verstorbenen. Unter gewissen Voraussetzungen haben Sie weiterhin Anspruch auf die Hinterlassenenleistungen oder können, unter Anrechnung der bisher bezahlten Renten, die Beiträge zurückfordern. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Seite „Anspruch auf AHV-Rentenzahlungen ausserhalb der Schweiz“ der Zentralen Ausgleichskasse.
14. Juni 2017 - B.
AHV Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Die Höhe der Witwenrente bemisst sich entweder auf die AHV Rente Ihrer Frau plus eines Zuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der jeweils höhere Betrag wird ausbezahlt.
06. Juni 2017 - LU
Anspruch auf zwei Witwenrenten
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Erfüllen beide Witwen die Voraussetzungen für eine AHV-Witwenrente so würde diese beiden Parteien ausbezahlt. Die Höhe der AHV-Witwenrente bemisst sich in beiden Fällen vor der eigenen Pensionierung auf 80% der Rente des Verstorbenen. Nach Erreichen des Pensionierungsalters wird entweder die Rente der pensionierten Frau plus eines Zuschlags von 20% oder weiterhin 80% der Rente des Verstorbenen ausbezahlt. Relevant ist der höhere der beiden Beträge. Es erfolgt keine Kürzung einer Rente aufgrund der zweiten Witwenrente.
04. Juni 2017 - R.
Was bedeutet Splittingrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Erfüllt Ihre Frau nach Ihrem Tod die Voraussetzungen für eine Witwenrente würde sie vor ihrer eigenen Pensionierung 80% der Rente des Verstorbenen, nach ihrer eigenen Pensionierung entweder ihre eigene Rente plus eines Zuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen erhalten. Der höhere der beiden Beträge käme zur Anwendung. Bitte beachten Sie, dass sobald Ihre Ehefrau AHV Leistungen bezieht ein Splitting der AHV Beiträge erfolgt. Das bedeutet, dass die während der Ehedauer einbezahlten Beiträge je hälftig geteilt und gutgeschrieben werden. Danach erfolgt eine Neuberechnung der Renten. Aufgrund der Plafonierung für Ehepaare von derzeit CHF 3‘525 pro Monat kann dies auch bei Ihnen zu einer anderen AHV Rente führen. Eine Witwenrente würde nach der Pensionierung Ihrer Ehefrau auf diesen neu berechneten Renten basieren. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Witwenrente“ oder dem „Merkblatt für Hinterlassenenrenten“.
02. Juni 2017 - H.S.
AHV Rente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Vor Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters des zweiten Ehepartners wird für die bereits pensionierte Person eine Einzelrente ausbezahlt. Diese beläuft sich auf derzeit maximal CHF 2‘350 pro Monat. Ab Pensionierung des zweiten Ehepartners erfolgt eine Neuberechnung und gegebenenfalls eine Plafonierung von 150% der maximalen Einzelrente. Stirbt Ihre Ehefrau, so erhalten Sie ihre eigene Rente als Einzelrente ausbezahlt sofern Sie keinen Anspruch auf eine Witwerrente haben. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Witwenrente und Witwerrente aus der AHV“.
25. Mai 2017 - M.W.
Rentenanspruch für die geschiedene Ehefrau
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Geschiedene Frauen, deren ehemaliger Ehegatte, welcher in der Schweiz während mindestens 1 Jahr AHV Beiträge entrichtet hat und verstorben ist, haben unter gewissen Umständen Anrecht auf eine Witwenrente. Die Voraussetzungen finden Sie auf der Internetseite „Witwenrente“. Den Antrag auf eine Hinterlassenenrente sowie weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite der Zentralen Ausgleichskasse ZAS.
21. Mai 2017 - R.H.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Anspruch auf eine Witwenrente haben Frauen, deren Ehegatten verstorben ist, wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung mindestens ein Kind haben oder wenn sie, ebenfalls zum Zeitpunkt der Verwitwung das 45. Altersjahr zurückgelegt haben und mindestens 5 Jahre verheiratet waren. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Witwenrente“. Hatte Ihre Frau in der Schweiz keine AHV Beiträge geleistet beläuft sich die Witwenrente, Stand heute, auf 80% Ihrer Rente. Bitte beachten Sie, dass die Ehe in der Schweiz anerkannt und gemeldet sein muss.
17. Mai 2017 - B.
Witwenrente trotz Konkubinat?
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Nein, ein Zusammenleben im Konkubinat hat keinen Einfluss auf die Witwenrente. Erst mit einer Heirat erlischt der Anspruch. Ebenfalls bleibt die Witwenrente bestehen nachdem die Kinder das 18. Altersjahr erreicht haben. Der Anspruch auf eine Waisenrente hingegen erlischt mit dem 18. Geburtstag (falls in Ausbildung spätestens bei Erreichen des 25. Geburtstags) des Kindes.
17. Mai 2017 - U.
Witwe erhält 80% von was?
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Durch den Todesfall fällt eine allfällige Plafonierung weg und die Rente Ihrer Ehefrau würde neu berechnet. Von dieser neu berechneten Rente käme entweder ein Zuschlag von 20% zur Anwendung oder es werden 80% Ihrer bisherigen Rente von CHF 1'906 ausbezahlt.
12. Mai 2017 - T.W.
Gleichgeschlechtliche Partnerschaft
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Die eingetragene Partnerschaft ist im Bezug auf die AHV der Heirat gleichgestellt. Eine Witwerrente an Männer wird nur bezahlt wenn Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind. Anders kann es bei der Pensionskasse aussehen. Dies ist abhängig vom Reglement. Bitte wenden Sie sich direkt an die für Sie zuständige Vorsorgeeinrichtung. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Witwenrente und Witwerrente der AHV“.
12. Mai 2017 - D.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Die Leistungen der Pensionskasse sind abhängig vom entsprechenden Reglement. Detaillierte Informationen sollten auf dem Vorsorgeausweis Ihrer Pensionskasse aufgeführt sein. Bitte wenden Sie sich direkt an die für Sie zuständige Vorsorgeeinrichtung.
Ihre Ehefrau hätte, sofern sie die Voraussetzungen erfüllt, Anspruch auf eine Witwenrente aus der AHV. Diese bemisst sich vor Erreichen ihres ordentlichen Pensionierungsalters (bei Frauen derzeit 64 Jahre) auf 80% der Rente des Verstorbenen. Nach der ordentlichen Pensionierung würde sie entweder ihre eigene Rente plus eines Zuschlags von 20% oder weiterhin die 80% der Rente des Verstorbenen ausbezahlt erhalten. Der höhere der beiden Beträge würde geleistet. Die Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie auf der Seite zur „Witwenrente“.
10. Mai 2017 - S.
Rente AHV
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Im Todesfall Ihres Ehegatten hätten Sie Anspruch auf eine Witwenrente. Bis zum Erreichen Ihres ordentlichen Pensionsalters wäre diese 80% der Rente des Verstorbenen. Ab Erreichen des Pensionsalters (Stand heute für Frauen 64 Jahre) käme entweder Ihre eigene Rente plus Zuschlag von 20% oder 80% der Rente Ihres verstorbenen Ehegatten zur Anwendung. Die höhere der beiden Leistungen würde ausbezahlt.
Unter Umständen haben Sie ausserdem Anspruch auf eine Witwenrente aus der Pensionskasse (2. Säule) des Verstorbenen. Die Höhe bemisst sich nach dem Versicherten Lohn, der geleisteten Beiträge sowie des geltenen Reglements der Pensionskasse. Um die möglichen Leistungen in Erfahrung zu bringen, wenden Sie sich bitte direkt an die Vorsorgeeinrichtung.
In Ihrem Fall wäre ebenfalls der Anspruch auf eine Waisenrente zu prüfen. Dieser Anspruch gilt für Kinder bis zum 18. Geburtstag (falls in Ausbildung bis längstens zum 25. Geburtstag).
09. Mai 2017 - W.R.
Witwenrente vor / ab Erreichen des AHV Alters
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Sollten Sie versterben erhält Ihre Ehefrau entweder ihre eigene Altersrente zuzüglich eines Zuschlags von 20% (sofern sie das ordentliche Pensionsalter bereits erreicht hat) oder 80% Ihrer Einzelrente. Ab Pensionierung wird der höhere der beiden Beträge ausbezahlt. Die Plafonierug für Ehepaare entfällt zu diesem Zeitpunkt. Die Rente darf aber den Maximalbetrag der AHV Altersrente nicht übersteigen (derzeit CHF 2‘350 pro Monat). Gemäss Ihren obigen Angaben würde Ihre Ehefrau vor Erreichen des AHV-Alters rund CHF 1‘880 (80% Ihrer Rente von CHF 2‘350) und danach rund CHF 2‘300 (eigene Rente CHF 1‘918 plus 20% Zuschlag) erhalten.
07. Mai 2017 - F.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Im Todesfall würde die Plafonierung der Rente für Ehepaare wegfallen und die Rente Ihrer Ehefrau neu berechnet. Zur Auszahlung kommt die neu berechnete Einzelrente plus eines Zuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge würde ausbezahlt. Die neue Rente darf aber die maximale Einzelrente von derzeit CHF 2‘350 nicht überschreiten.
Die Witwenrente aus der Pensionskasse ist abhängig vom jeweiligen Pensionskassenreglement. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre Vorsorgeeinrichtung.
05. Mai 2017 - M.
Witwenrente ja oder nein
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Im Todesfall Ihres Ehegatten hätten Sie grundsätzlich Anspruch auf eine Witwenrente von der AHV. Diese bemisst sich vor Erreichen des ordentlichen Pensionsalters auf 80% der Einzelrente des Verstorbenen.
Hinterlässt der Verstorbene Kinder unter 25 Jahren sollte ebenfalls auch der Anspruch auf eine Waisenrente geprüft werden. Der Anspruch auf die Waisenrente erlischt mit dem 18. Geburtstag oder bei Abschluss der Ausbildung, spätestens jedoch mit dem 25. Geburtstag.
Details zu den Hinterlassenenleistungen der AHV finden Sie auf der Seite der „Hinterlassenenrenten“ der AHV.
03. Mai 2017 - N.S.
Witwenrente nach Scheidung
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Ihre Mutter erhält entweder ihre eigene AHV-Rente zuzüglich eines Zuschlags von 20% oder 80% der AHV-Rente ihres verstorbenen Ehemanns. Die höhere der beiden Beträge wird ausbezahlt. Es wird immer nur eine Rente ausgerichtet (entweder AHV oder Witwenrente).
22. April 2017 - D.K.
Witwenrente und eingetragene Partnerschaft
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Aus Sicht der AHV verfällt der Anspruch auf eine Witwenrente bei einer erneuten Heirat. Die eingetragene Partnerschaft wird der Heirat gleichgestellt. Änderungen im Zivilstand müssen zwingend der Ausgleichskasse mitgeteilt werden. Die Leistungsveränderungen in der Pensionskasse sind abhängig vom jeweiligen Reglement. Bitte kontaktieren Sie dazu Ihre Pensionskasse.
19. April 2017 - M.D.
Diverse Fragen: Witwenrente oder Witwerrente bei nicht gemeinsamen Kindern
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Frage 1: Ja, die Kinder müssen nicht aus der jetzigen Ehe hervorgegangen sein.
Frage 2: Sofern die Kinder die Voraussetzungen für Pflegekinder erfüllen, haben diese beim Tod der Pflegeeltern einen Anspruch auf eine Waisenrente der AHV. Wichtig ist, dass diese unentgeltlich zu dauernder Pflege und Erziehung aufgenommen worden sind. Weitere Informationen finden Sie im Artikel 49 Renten für Pflegekinder der "Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung".
Frage 3: Ja, Pflegekinder die unentgeltlich und dauerhaft betreut werden sind leiblichen Kinder gleichgestellt. In diesem Fall würde eine Witwerrente ausbezahlt solange die Kinder unter 18 Jahre sind.
Frage 4: Ja, auch in diesem Fall würde eine Witwerrente ausbezahlt solange die Kinder unter 18 Jahre sind.
19. April 2017 - S.U.
AHV Rente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Zum Zeitpunkt der Scheidung erfolgte ein Splitting jener AHV Beiträge die während der Ehedauer einbezahlt wurden. Diese Beiträge wurden je Hälftig den Ehegatten gutgeschrieben. Es ist davon auszugehen, dass die Kürzung dadurch erfolgte.
13. April 2017 - N.
Witwenrente - geschieden
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Mit der Wiederverheiratung erlischt der Anspruch auf eine Witwenrente. Wird die neue Ehe jedoch nach weniger als zehn Jahren Dauer geschieden, lebt der Anspruch auf die Witwenrente wieder auf. Bei einer längeren Dauer der neuen Ehe bleibt der Anspruch aber verwehrt.
09. April 2017 - I.D.
Witwenrente beziehen
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Nein. Die AHV Leistungen werden als Rente bis zum Lebensende oder bis zum Wegfall der Anspruchsberechtigung bezahlt. Ein Bezug als Kapitalleistung ist grundsätzlich nicht möglich.
06. April 2017 - C.C.
Witwenrente aus AHB
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Sofern Sie die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllen, hätten Sie Anspruch auf eine Hinterlassenenrente aus der AHV, sollte Ihr Ehegatte versterben. Es wird entweder Ihre Rente mit einem Zuschlag von 20% oder 80% der Rente Ihres verstorbenen Ehegatten ausbezahlt. Es wird nur eine der beiden Renten ausgerichtet. Weitere Informationen finden Sie im entsprechenden Merkblatt der AHV.
04. April 2017 - S.K.
Witwerrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Ihr Stiefvater hat keinen Anspruch auf eine Witwer Rente. Witwer sind nur anspruchsberechtigt solange sie Kinder unter 18 Jahren haben. Weitere Informationen finden Sie im „Merkblatt zu Hinterlassenenrenten“.
03. April 2017 - C.
AHV-Witwenrente bei eigener Altersrente in Deutschland
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Die Höhe der Altersrente in Deutschland hat keinen Einfluss auf die Rente in der Schweiz. Der Anspruch auf eine Rente der schweizerischen AHV verändert sich nicht, wenn eine Person eine Altersrente aus einem EU- oder EFTA-Staat bezieht. Sobald Sie das ordentliche Rentenalter erreichen, erhalten Sie, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, aus der AHV entweder Ihre eigene Rente mit einem Zuschlag von 20% oder 80% der Rente Ihres verstorbenen Ehegatten. Die höhere der beiden Leistungen wird ausbezahlt. Ein gleichzeitiger Bezug von Alters- und Hinterlassenenrente aus der Schweiz ist nicht möglich. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt der AHV.
01. April 2017 - R.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Ihre Schwägerin erfüllt die Voraussetzungen für eine Witwenrente nicht (mindestens ein Kind oder das 45. Altersjahr zurückgelegt und 5 Jahre verheiratet) und hat damit keinen Anspruch auf eine Hinterlassenenrente. Ob Leistungen aus der Pensionskasse zu erwarten sind ist je nach Pensionskasse unterschiedlich. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an die Vorsorgeeinrichtung. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Witwenrente.
30. März 2017 - N.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Grundsätzlich müssen Sie den Anspruch auf eine Witwenrente bei der Ausgleichskasse anmelden bei welcher die verstorbene Person zuletzt AHV Beiträge bezahlt hat. Das Formular zur Anmeldung der Witwenrente finden Sie unter „Anmeldung Hinterlassenenrente“.
30. März 2017 - J.D.
AHV Rente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Um die genaue Höhe bei Ihrer Pensionierung sowie zum Zeitpunkt der Pensionierung Ihrer Ehefrau bemessen zu können empfehlen wir Ihnen eine Rentenvorausberechnung bei der AHV zu beantragen. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt „Rentenvorausberechnung“.
28. März 2017 - R.B.
Todesfallkapital
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Sind die Bedingungen für eine Witwenrente in der AHV nicht erfüllt, so werden keine Leistungen ausgerichtet. Ein Todesfallkapital ist nicht Bestandteil der AHV Leistungen. Allenfalls wird in Ihrer Pensionskasse ein Todesfallkapital bezahlt. Entscheidend ist hier das entsprechende Reglement der Pensionskasse.
28. März 2017 - S.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Aus der AHV beläuft sich die Witwenrente auf entweder der eigenen Rente plus Zuschlag von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Die Höhere der beiden Renten würde ausbezahlt. Aus der Pensionskasse gilt prinzipiell das entsprechende Reglement der Pensionskasse. Grundsätzlich beläuft sich diese Rente auf 60% der bisherigen Altersrente. Aufgrund des Altersunterschieds können je nach Reglement zusätzliche Kürzungen vorgesehen sein.
27. März 2017 - C.C.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Ihre Frau hätte Anspruch auf eine Witwenrente aus der AHV sofern Sie in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausüben und Sie mindestens ein volles Jahr AHV Beiträge geleistet haben. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt „Hinterlassenenrenten der AHV“.
22. März 2017 - J.R.
Wittwerente für geschiedene Frauen
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Im Todesfall Ihres geschiedenen Ehegatten hätten Sie Anspruch auf Ihre Rente plus einem Zuschlag von 20 % oder 80% der Rente des Verstorbenen. Die höhere der beiden Renten würde ausbezahlt. Die Höhe dieser Rente ist abhängig von möglichen Fehljahren sowie des erzielten Durchschnitteinkommens. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt „Hinterlassenenrenten der AHV“.
20. März 2017 - B.
AHV für Witwe
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Im Todesfall Ihres Ehegatten würden Sie grundsätzlich entweder Ihre Rente plus ein Zuschlag von 20% oder 80% der Rente Ihres Mannes erhalten. Es wird die höhere Rente ausbezahlt.
Zu Frage 2: Bei der vorzeitigen Pensionierung erhalten Sie 80% der Rente Ihres verstorbenen Ehegatten. Erst beim Erreichen Ihres AHV Alters wird auch Ihre ordentliche Rente zur Berechnung beigezogen und die höhere der beiden Renten ausbezahlt. Die Höhe der zugrundeliegenden Rente Ihres Ehegatten kann aufgrund der vorzeitigen Pensionierung jedoch unterschiedlich ausfallen, sowohl für die AHV- wie auch für die Pensionskassenrente.
20. März 2017 - l.F.
witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Ja, Ihre Frau hätte bei Ihrem Ableben Anrecht auf eine Witwenrente, da sie die Voraussetzungen (älter als 45 Jahre und länger als 5 Jahre verheiratet) erfüllt. Die Witwenrente beträgt 80% von Ihrer AHV-Rente (oder die AHV-Rente Ihrer Frau mit einem Zuschlag von 20%, falls diese höher ist).
20. März 2017 - M.S.
Ausbildungszusatz Tochter
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Die Kinderrenten werden längstens bis zum vollendeten 25. Altersjahr ausbezahlt. Weitere Informationen finden Sie auf dem Merblatt „Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV“.
19. März 2017 - K.H.
Witwenrente (Ehe geschieden)
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Es wird entweder die eigene Rente plus 20 % oder 80% der Rente des verstorbenen Mannes ausbezahlt. Grundsätzlich müssen Sie den Anspruch auf eine Witwenrente bei der Ausgleichskasse anmelden bei welcher die verstorbene Person zuletzt AHV Beiträge bezahlt hat. Das Formular zur Anmeldung der Witwenrente finden Sie unter „Anmeldung Hinterlassenenrente“. Die Verjährungsfrist für Leistungen aus der AHV beträgt 5 Jahre. Wir empfehlen Ihnen, sich mit der Ausgleichskasse in Verbindung zu setzen.
16. März 2017 - ML St
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Falls Sie die Voraussetzungen um als Witwe eine Hinterbliebenenrente der AHV erfüllen, erhalten Sie entweder Ihre AHV-Altersrente mit einem Zuschlag von 20 Prozent oder die Witwenrente (80 Prozent der Rente des verstorbenen Mannes), wobei die höhere der beiden Renten ausbezahlt wird. Die Voraussetzungen für eine Hinterbliebenenrente der AHV finden Sie hier. https://www.123-pensionierung.ch/de/ahv/witwenrente-witwerrente/
15. März 2017 - C.W.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Verstirbt Ihr Mann nach der Scheidung, haben Sie Anrecht auf eine Witwenrente der AHV, da Sie die Bedingung, Kinder und Ehedauer von mindestens 10 Jahren, erfüllen. Hier finden Sie weitere Informationen zu Witwenrente und Witwerrente aus der AHV.
15. März 2017 - Jan
Witwerrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Ihre Frau erfüllt bei Ihrem Tod die Voraussetzungen für eine Hinterbliebenenrente aus der AHV und würde somit eine Witwenrente erhalten. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseits der Zentralen Ausgleichskasse (ZAS).
15. März 2017 - I.P.
Witwenrente nach Scheidung
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Sofern Sie die Voraussetzungen für den Anspruch auf Hinterbliebenenrente der AHV für geschiedene Frauen erfüllen, haben Sie Anspruch auf eine Witwenrente. Ebenfalls sollte in einem solchen Fall der Anspruch auf eine Waisenrente geprüft werden. Sie finden weitere Informationen auf den Merkblättern der AHV.
08. März 2017 - Spasevski
Witwerrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Sie erhalten grundsätzlich nur solange eine Witwerrente, wie auch Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind. Der Anspruch auf die Witwerrente kann bei einer Wiederverheiratung aber schon vorher erlöschen.
07. März 2017 - I.A
AHV Beitragslücken
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Sofern Sie damals, als Sie nicht gearbeitet haben, bereits verheiratet waren, sind Sie über Ihren Mann versichert gewesen und sollten aus dieser Zeit keine Lücke haben. Am besten bestellen Sie Ihren individuellen IK-Auszug bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse oder verlangen eine (kostenlose) Rentenvorausberechnung.
06. März 2017 - Soe
Witwerrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Nein, Sie hätten keinen Anspruch auf eine AHV-Hinterlassenenrente. Der überlebende Partner aus einer eingetragenen Partnerschaft ist einem Witwer gleichgestellt und hat somit nur Anspruch auf eine Hinterlassenenrente, solange Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind.
28. Februar 2017 - Christian
Höhe der Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Christian
Nach Ihrem Ableben hat Ihre Frau entweder Anspruch auf die Witwenrente (80% der Rente des verstorbenen Ehegatten, maximal Fr. 1‘880) oder die eigene AHV-Altersrente mit einem Zuschlag für Verwitwete (20%), wobei die Altersrente (inkl. Zuschlag) den Betrag der maximalen Einzelrente (Fr. 2‘350) nicht übersteigen darf. Ausbezahlt wird die höhere der beiden Renten.
27. Februar 2017 - Kurt
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Kurt
Ihre Frau erfüllt die Voraussetzungen für eine Hinterbliebenenrente (bei Verwitwung Kinder vorhanden) und würde bei Ihrem Ableben zusätzlich zu den beiden Pensionskassenrenten noch eine Witwenrente der AHV erhalten.
27. Februar 2017 - Brigitte
AHV
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Brigitte
Bei Tod des Ehemannes muss die Ehefrau entweder Kinder haben oder das 45. Altersjahr vollendet haben und mindestens 5 Jahre verheiratet gewesen sein. Da Sie die Voraussetzungen erfüllen, haben Sie bei Ableben Ihres Ehemannes Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente aus der AHV.
26. Februar 2017 - Ruth
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Ruth
Sie haben entweder Anspruch auf die Witwenrente (80% der Rente des verstorbenen Mannes, maximal Fr. 1‘880) oder auf Ihre eigene AHV-Altersrente mit einem Zuschlag von 20% für Verwitwete (wobei die maximale AHV-Altersrente als Einzelperson von Fr. 2‘350 nicht überschritten werden darf). Dabei wird die höhere der beiden Renten ausbezahlt. Gemäss Ihren Angaben scheinen Sie somit Ihre eigene AHV-Altersrente (ink. Verwitwetenzuschlag) zu erhalten.
26. Februar 2017 - Daniela
AHV-Reform und Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Daniela
Welche Auswirkungen die AHV-Reform 2020 haben wird, ist derzeit noch offen. Derzeit ist geplant, die Witwenrente der Witwerrente anzugleichen. Dies bedeutet, dass Witwen ohne waisenrentenberechtigte oder pflegebedürftige Kinder keinen Anspruch auf eine Witwenrente mehr haben. Zudem ist vorgesehen, die Leistungen für Witwen und Witwer von 80% der auf 60% der entsprechenden Rente zu reduzieren (im Gegenzug würde die Waisenrente von 40% auf 50% erhöht). Dies würde aber lediglich für Neurenten gelten - heutige Rentenbezüger würden weiterhin eine Witwenrente erhalten. Weitere Informationen zur anstehenden Rentenreform finden Sie unter Altersvorsorge 2020.
24. Februar 2017 - Max
AHV-Rentre
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Nach dem Ableben des ersten Ehegatten fällt die Plafonierung der Altersrente weg. Falls Ihre Frau die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllt, erhält Sie entweder die gesplittete, nicht mehr plafonierte eigene AHV-Altersrente mit einem Verwitwetenzuschlag von 20% oder 80% der gesplitteten unplafonierten AHV-Altesrente des verstorbenen Ehemannes. Dabei wird die höhere der beiden Renten ausbezahlt. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter Witwenrente.
22. Februar 2017 - D.T.
Höhe der Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Die Höhe der Witwenrente ist vom durchschnittlichen Erwerbseinkommen und den Anzahl Beitragsjahren abhängig. Bei voller Beitragsdauer (als Mann = 44 Jahre) beträgt die Witwenrente zwischen Fr. 940 und Fr. 1‘880. Ihre Eltern weisen leider keine volle Beitragszeit auf, somit wird die Rente pro fehlendes Beitragsjahr entsprechend gekürzt. Mit einer Rentenvorausberechnung können Sie die Leistungen der AHV für Ihre Eltern simulieren lassen. Falls Ihr Vater der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse) angeschlossen ist, erhalten Sie allenfalls auch noch Hinterbliebenenleistungen aus der Pensionskasse. Wenden Sie sich hierfür direkt an die zuständige Pensionskasse.
21. Februar 2017 - S.
Witwerrente ohne Kinder
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Nein, aus der AHV erhalten Sie nur eine Witwenrente, wenn Sie Kinder unter 18 Jahre haben. Da Sie die Voraussetzungen für eine Hinterbliebenenrente nicht erfüllen, haben Sie leider keinen Anspruch auf eine AHV-Witwerrente. Falls Ihre Frau der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse) unterstellt war, haben Sie möglicherweise dort Anspruch auf allfällige Hinterbliebenenleistungen. Wenden Sie sich direkt an die zuständige Pensionskasse.
21. Februar 2017 - Klara
Witwen oder hinterlassenen rente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Klara
Die Voraussetzungen, um als Witwe eine Hinterbliebenenrente der AHV zu erhalten, können Sie unter Bedingungen für eine Witwenrente entnehmen. Falls Sie Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie entweder Ihre AHV-Altersrente mit einem Zuschlag von 20 Prozent oder die Witwenrente (80 Prozent der Rente des verstorbenen Mannes), wobei die höhere der beiden Renten ausbezahlt wird. Weitere Informationen zu den Hinterbliebenenleistungen und das Anmeldeformular finden Sie bei der AHV unter Anmeldung Hinterlassenenrente.
17. Februar 2017 - S.
Kein Anspruch auf Wiwerrente?
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Ein Ehemann erhält lediglich eine Witwerrente aus der AHV, wenn Kinder unter 18 Jahre vorhanden sind. Ohne Kinder erhält der Ehemann bei Ableben der Frau keine Hinterbliebenenleistungen aus der AHV.
15. Februar 2017 - C.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Korrekt, Ihre Frau und Ihr Sohn würden auch bei einer Auswanderung Hinterbliebenenrenten beanspruchen können. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Hinterbliebenenrenten aus der AHV.
14. Februar 2017 - E.S.
Witwenrentenbezug nach der Scheidung
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Die Aussage Ihrer Kollegin ist korrekt - unter gewissen Voraussetzungen haben geschiedene Frauen bei Tod des Ex-Gatten Anspruch auf eine Witwenrente aus der AHV. Die Bedingungen für eine Hinterbliebenenrente als Ex-Frau sind unter „Voraussetzungen für eine Witwenrente als geschiedene Frau“ aufgeführt.
12. Februar 2017 - Rolf
Witwenrente Ausland
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Rolf
Ihre Frau erfüllt bei Ihrem Tod die Voraussetzungen für eine Hinterbliebenenrente aus der AHV und würde somit eine Witwenrente erhalten. Weitere Informationen für Witwen, welche im Ausland wohnhaft sind, finden Sie unter https://www.zas.admin.ch/zas/de/home/particuliers/demander-une-rente-de-survivant/nationalite-suisse-ue-aele-.html
11. Februar 2017 - Ursula
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Ursula
Nach der Heirat würden Sie die Voraussetzungen für eine Witwenrente (zum Zeitpunkt der Verwitwung ein oder mehrere Kinder vorhanden) erfüllen und somit Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente haben.
10. Februar 2017 - Jan
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Jan
Um eine Witwenrente zu erhalten, muss die Ehefrau bei Verwitwung das 45. Altersjahr erreicht haben und mindestens 5 Ehejahre (können aus mehreren Ehen sein) aufweisen. Falls diese Voraussetzungen erfüllt sind, erhält die Witwe 80 Prozent der laufenden Altersrente.
05. Februar 2017 - D.B.
Witwenrente und Waisenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Sie erfüllen die Voraussetzungen für eine Witwenrente aus der AHV und würden im Todesfalle des Mannes eine Hinterbliebenenrente erhalten. Kinder erhalten eine Waisenrente bis zum 18. Altersjahr, falls in Ausbildung bis max. Alter 25. Somit würde Ihre Tochter derzeit eine Waisenrente aus der AHV erhalten.
04. Februar 2017 - Stefan
Hinterbliebenenleistungen im Konkubinat
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Stefan
Ihre Partnerin erhält keine Hinterbliebenenleistungen aus der AHV. Lediglich verheiratete oder allenfalls geschiedene Frauen haben Anspruch auf eine Witwenrente aus der AHV. Bis zum 18. Geburtstag erhält Ihr Kind bei Ihrem Tod eine Waisenrente (falls in Ausbildung maximal bis zum 25. Geburtstag).
01. Februar 2017 - Herbert
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Herbert
Kinderlose Ehefrauen erhalten eine Witwenrente, wenn sie bei Verwitwung mindestens 45-jährig sind und fünf Ehejahre (können aus verschiedenen Ehen stammen) aufweisen. Die Witwenrente beträgt 80 Prozent der Rente des Verstorbenen, in Ihrem Fall somit Fr. 1‘880.
31. Januar 2017 - Tiziana
Anspruch auf Witwerrente und Verjährung
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Tiziana
Der Anspruch auf allfällige AHV-Leistungen erlischt nach fünf Jahren. Sie können somit allfällige Ansprüche des Vaters nach wie vor geltend machen. Beachten Sie jedoch, dass Witwer (im Gegensatz zu Witwen) nur eine Witwenrente der AHV erhalten, solange Sie aus dieser Ehe Kinder unter 18 Jahre haben.
30. Januar 2017 - H. K.
Anmeldung AHV-Witwenrente: wo muss ich den Antrag einreichen?
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Grundsätzlich müssen Sie Ihren Anspruch auf eine Witwenrente bei derjenigen AHV-Ausgleichskasse anmelden, bei welcher Ihr Ex-Mann zuletzt AHV-Beiträge geleistet hat. Die Anmeldung der Hinterlassenenrente kann aber auch bei der AHV-Zweigstelle am Wohnort eingereicht werden.
27. Januar 2017 - Andi
Hinterbliebenen / Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Andi
Die Höhe der Witwenrente ist von der Rente des verstorbenen Mannes abhängig und beträgt 80 Prozent dieser so genannten Stammrente. Der Anspruch auf eine Witwenrente erlischt mit der Wiederverheiratung.
23. Januar 2017 - S.M.
Verjährung Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Wer AHV-Leistungen (z.B. Altersrente oder Hinterbliebenenrente) beziehen will, muss sich bei der AHV-Ausgleichskasse melden. Eine automatische Auszahlung erfolgt weder im Todesfall noch bei Erreichen des AHV-Alters. Werden die Leistungen nicht geltend gemacht, erlischt der Anspruch fünf Jahre nach dem Ende des Monats, für welche die Leistung geschuldet war.
Ihre Mutter erfüllt die Voraussetzungen für eine Witwenrente und wird nach Antragstellung und erfolgreicher Prüfung rückwirkend die Renten für die letzten 5 Jahre erhalten. Sie und Ihr Bruder können keine Ansprüche geltend machen, da Sie die Bedingungen für eine Waisenrente nicht erfüllen.
Wenden Sie sich umgehend an die für Ihre Mutter zuständige AHV-Ausgleichskasse und stellen dort einen Antrag auf Witwenrente.
22. Januar 2017 - J.M.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Aufgrund des Todesfalls entfällt die Plafonierung Ihrer Renten als Ehepaar und Sie erhalten auf Ihrer AHV-Altersrente einen Verwitwetenzuschlag von 20% Prozent. Dabei darf Ihre Rente inkl. Zuschlag aber die maximale AHV-Rente als Einzelperson (Stand 2017: Fr. 2‘350 pro Monat) nicht übersteigen. Falls die Witwenrente (80% der Rente des verstorbenen Mannes; maximal: Fr. 1'880) höher ist, erhalten Sie die Witwenrente ausbezahlt.
22. Januar 2017 - Anna
AHV Rente, 20% Verwitweten-Zuschlag und Wiederverheiratung
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Anna
Haben Sie sowohl Anspruch auf eine Witwenrente wie auch auf die eigene AHV-Altersrente, wird die höhere der beiden Renten ausbezahlt. Auf der Altersrente erhalten Sie als verwitwete AHV-Rentnerin einen Zuschlag von 20 Prozent, wobei die Rente mit dem Zuschlag die maximale AHV-Altersrente nicht übersteigen darf.
Mit einer Wiederverheiratung erlischt der Anspruch auf die Witwenrente. Ihre eigene AHV-Altersrente werden Sie durch die Heirat nicht verlieren. Beachten Sie aber, dass die AHV-Altersrenten als Ehepaar der Plafonierung unterliegen und sich aufgrund dessen Ihre AHV-Altersrente möglicherweise reduziert.
17. Januar 2017 - Margrit
Witwenrente für geschiedene Frau
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Margrit
Allfällige Leistungsansprüche aus der AHV müssen immer vom Versicherten beantragt werden. Eine automatische Leistungserbringung erfolgt in der Regel nicht.
Geschiedene Frauen haben bei Tod des Ex-Mannes unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf eine Witwenrente. Wie Sie unserer Übersicht Anspruch auf eine Witwenrente aus der AHV beim Versterben des Ehemannes entnehmen, scheinen Sie leider keine der notwendigen Bedingungen erfüllen zu können (zu kurze Ehedauer oder Kind zu alt).
17. Januar 2017 - Hermann
Gleichberechtigung
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Hermann
Bezüglich Hinterbliebenenleistungen der AHV sind Frauen gegenüber Männern ausnahmsweise etwas bevorteilt (resp. „hinkt“ die AHV dem gesellschaftlichen Wandel hinterher). Im Gegensatz zu den Witwern, welche lediglich eine Witwerrente erhalten, solange sie minderjährige Kinder haben, erhalten Witwen mit Kindern lebenslang eine Witwenrente. Der Gesetzgeber ist sich dieser Ungleichbehandlung bewusst und plant mit der Reform der Altersvorsorge 2020 neu verwitwete Frauen den Witwern gleich zu stellen. Weitere Informationen zur geplanten Änderung erhalten Sie beim Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Vorlage Altersvorsorge 2020.
16. Januar 2017 - Ole
Witwen- und Waisenrente im Ausland
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Ole
Grundsätzlich erfüllt Ihre Frau die Voraussetzungen für eine Witwenrente (bei Verwitwung minder- oder volljährige Kinder). Die Eheschliessung muss aber in der Schweiz anerkannt sein. Wenden Sie sich hierfür an die zuständig Schweizer Vertretung im Ausland. Zudem sollte die Heirat der zuständigen Ausgleichskasse mitgeteilt werden.
Bei Tod eines leiblichen Elternteils haben Kinder bis Alter 18 (falls in Ausbildung: bis max. Alter 25) Anspruch auf eine Waisenrente. Pflegekinder und Stiefkinder, die unentgeltlich betreut werden, sind leiblichen Kindern gleichgestellt. Da es sich nicht um leibliche Kinder handelt, haben sie keinen Anspruch auf eine Waisenrente.
13. Januar 2017 - Kathi
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Kathi
Bei der eingetragenen Partnerschaft hat der überlebende Partner Anspruch auf eine Hinterlassenenrente, solange er/sie Kinder unter 18 Jahren hat. Da Sie diese Voraussetzungen nicht (mehr) erfüllen, würden Sie beim Tod Ihrer Partnerin keine Hinterlassenenrente aus der AHV erhalten. Möglicherweise haben Sie aber bei Tod Ihres Ex-Mannes Anspruch auf eine AHV-Witwenrente. Die Voraussetzungen können Sie unserer Übersicht Anspruch auf Witwenrente entnehmen.
12. Januar 2017 - Aldo
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Aldo
Leider erhalten Sie aus der AHV keine Witwerrente. Als Mann erhalten Sie nur eine Witwerrente, wenn Sie Kinder unter 18 Jahre haben.
11. Januar 2017 - S.D.
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Ohne Kinder hat die Ehefrau Anspruch auf eine Altersrente, wenn Sie bei Verwitwung das 45. Altersjahr zurückgelegt hat und mindestens 5 Jahre verheiratet war. Falls Ihre Frau die benötigte Heiratsdauer aufweist (5 Jahre), erhält sie eine Witwenrente aus der AHV. Weiere Informationen zu den Hinterbliebenenleistungen finden Sie unter Witwenrente AHV.
10. Januar 2017 - S.P.
Witwenrente AHV
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Da Sie nicht verheiratet sind, erhalten Sie keine AHV-Witwenrente, wenn Ihr Partner stirbt. Mit einer Heirat könnten Sie Anspruch auf eine Witwenrente erwerben. Beachten Sie dabei jedoch, dass die AHV-Rente bei Ehepaaren plafoniert werden kann. Lassen Sie sich deshalb beraten, ob sich durch eine Heirat Ihre finanzielle Situation verbessert.
06. Januar 2017 - Gottfried
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Gottfried
Eine verheiratete Frau ohne Kinder muss bei Verwitwung das 45. Altersjahr zurückgelegt haben und mindestens 5 Jahre verheiratet gewesen sein. Ihre Ehefrau erfüllt diese Voraussetzungen und hat somit Anspruch auf eine Witwenrente aus der AHV. Diese beträgt 80% der Altersrente des verstorbenen Mannes.
05. Januar 2017 - margrit
witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Margrit
Sie erfüllen die Voraussetzungen (Kinder, geschiedene Ehe dauerte mind. 10 Jahre), um als geschiedene Frau Anspruch auf eine Witwenrente zu erhalten. Bei gleichzeitigem Anspruch auf eine eigene Altersrente und auf eine Witwenrente wird Ihnen die höhere der beiden Renten ausbezahlt.
03. Januar 2017 - hannes
witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Hannes
Die AHV richtet an Konkubinatspartner/-innen keine Hinterbliebenenleistungen aus. Als verheiratete Frau ohne Kinder besteht ein Anspruch auf eine Witwenrente, wenn die Frau bei Verwitwung das 45. Altersjahr zurückgelegt hat und mindestens 5 Jahre verheiratet war.
03. Januar 2017 - Maria
Witwerente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Maria
Der hinterbliebene Ehemann hat Anspruch auf eine AHV-Witwerrente, solange er Kinder unter 18 Jahren hat. Sind die Kinder älter oder hat Ihr Bruder keine Kinder, hat er keinen Anspruch auf eine Witwerrente aus der AHV.
27. Dezember 2016 - Hanna
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Hanna
Falls Sie die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllen, beträgt die Witwenrente 80% der Altersrente des verstorbenen Mannes. Unter Umständen hat die geschiedene Ehefrau ebenfalls Anspruch auf eine Witwenrente. Die Bedingungen für eine Witwenrente können Sie unserer Übersicht Anspruch auf eine AHV-Witwenrente entnehmen.
26. Dezember 2016 - Kathi
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Kathi
Kinder erhalten beim Tod eines Elternteils eine AHV-Waisenrente bis zum 18. Altersjahr, falls in Ausbildung höchstens bis zum 25. Geburtstag. Haben Ihre Kinder die Ausbildung bereits beendet, besteht somit kein Anspruch auf eine Waisenrente mehr.
Bei der eingetragenen Partnerschaft ist der überlebende Partner/die überlebende Partnerin einem Witwer gleichgestellt (siehe Merkblatt Hinterlassenenrenten der AHV). Somit besteht der Anspruch auf eine Rente, solange der überlebende Partner/die überlebende Partnerin Kinder unter 18 Jahren hat. Falls Ihre Frau keine eigenen Kinder unter 18 Jahren hat, erhält sie aus der AHV keine Hinterbliebenenrente.
26. Dezember 2016 - Patricia
Witwer- und Kinderrenten Auszahlung Ausland
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Patricia
Da Sie Beitragszeiten in der AHV aufweisen, haben sowohl Ihr Kind wie auch Ihr Ehemann Anspruch auf Leistungen aus der AHV. Ihr Mann erhält eine Witwerrente, solange er Kinder aus dieser Ehe unter 18 Jahren hat. Anschliessend verfällt sein Anspruch auf eine Witwerrente. Ihr Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zum 18. Geburtstag oder bis Abschluss der Ausbildung (maximal jedoch bis zum 25. Geburtstag). Versicherte mit Wohnsitz im Ausland wenden sich bei Fragen oder für allfällige Ansprüche an die Zentrale Ausgleichskasse ZAS in Genf: https://www.zas.admin.ch/zas/de/home.html.
20. Dezember 2016 - Michael
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Michael
Ihre Frau hat entweder Anspruch auf die eigene AHV-Altersrente (mit einem Zuschlag von 20% als verwitwete Ehefrau) oder auf die Witwenrente (80% der Rente des Ehegatten), wobei die höhere der beiden Renten ausbezahlt wird. Da die eigene Altersrente (inkl. Verwitwetenzuschlag) mit Fr. 1‘824 höher als die Witwenrente (80% von Fr. 1‘738 = Fr. 1‘390) ausfällt, wird Ihre Frau nach Ihrem Tod Fr. 1‘824 erhalten.
18. Dezember 2016 - Cornelia
Dauer der Witwenrente als Geschiedene
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Cornelia
Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf die Witwenrente bis zum Abruf Ihrer eigenen AHV-Altersrente. Schieben Sie den Bezug Ihrer eigenen Rente auf, wird die Witwenrente längstens bis zum ordentlichen AHV-Alter (Stand 2016: 64 Jahre) ausbezahlt. Der Anspruch auf eine AHV-Witwenrente erlischt zudem bei Wiederverheiratung.
18. Dezember 2016 - david
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag David
Die Witwenrente leitet sich von der Stammrente des Verstorbenen ab. Falls Sie Beitragszeiten in der AHV aufweisen, hat Ihre Frau Anspruch auf eine Witwenrente aus der AHV. Zudem muss Ihre Frau bei Verwitwung folgende Voraussetzungen erfüllen, um eine Witwenrente zu erhalten: sie muss Kinder (egal welchen Alters) haben oder das 45. Altersjahr zurückgelegt haben und mindestens 5 Jahre verheiratet gewesen sein. Bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters würde die Witwenrente grundsätzlich durch die eigene AHV-Altersrente (inkl. Zuschlag für Verwitwete von 20%) abgelöst. Falls die Witwenrente aber höher ist, wird weiterhin die Witwenrente ausbezahlt.
16. Dezember 2016 - Pia
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Pia
Bis zu Ihrem eigenen AHV-Alter erhalten Sie weiterhin eine Witwenrente. Ab dem ordentlichen AHV-Alter erhalten Sie entweder Ihre eigene AHV-Altersrente mit einem Zuschlag von 20% oder die Witwenrente des verstorbenen Mannes – dabei wird die höhere der beiden Renten ausbezahlt. Bei Wiederverheiratung erlischt der Anspruch auf die Witwenrente.
15. Dezember 2016 - giuliano
Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Giuliano
Eine Witwenrente wird ausgerichtet, wenn die Ehefrau zum Zeitpunkt der Verwitwung mindestens ein Kind hat. Das Alter des Kindes spielt dabei keine Rolle.
13. Dezember 2016 -
Witwen- und Waisenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag
Ihr Sohn hat leider kaum Chancen, eine Waisenrente zu erhalten. Bei der AHV wie auch bei den meisten Pensionskassen erlöschen die Ansprüche auf eine Waisenrente spätestens mit dem 25. Geburtstag. Die Voraussetzungen für Hinterbliebenenleistungen aus der beruflichen Vorsorge (BVG) können zwischen den verschiedenen Pensionskassen variieren. Wenden Sie sich deshalb bitte direkt an die Pensionskasse Ihres verstorbenen Mannes.
13. Dezember 2016 - Elli
AHV- und Witwenrente
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Elli
Erfüllen Sie sowohl die Voraussetzungen für eine AHV-Witwenrente als auch für eine AHV-Altersrente wird nur die höhere der beiden Renten ausbezahlt.
13. Dezember 2016 - Herbert
Witwenrente.
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Herbert
Die Witwenrente beträgt 80% der AHV-Altersrente des verstorbenen Ehemannes. Falls die eigene AHV-Rente (inkl. Verwitwetenzuschlag von 20%) höher ist als die Witwenrente, wird die eigene AHV-Rente (inkl. des Zuschlages) ausbezahlt.
03. Dezember 2016 - Heidy
Rente von AHV und BVG
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Heidy
Falls Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie sowohl aus der AHV wie auch aus der Pensionskasse Hinterbliebenenleistungen. Bei der AHV haben Sie Anspruch auf eine Witwenrente, wenn Sie beim Zeitpunkt der Verwitwung eines oder mehrere Kinder (egal welchen Alters) haben. Ohne Kinder müssen Sie bei Verwitwung das 45. Altersjahr zurückgelegt haben und mindestens 5 Ehejahre aufweisen. Der Anspruch auf eine Waisenrente der AHV besteht bis zum 18. Geburtstag oder bis zum Abschluss der Ausbildung (maximal jedoch bis zum 25. Geburtstag). Hinterbliebenenleistungen aus der Pensionskasse werden in der Regel bei Tod durch Krankheit erbracht. Bei Tod durch Unfall kommen grundsätzlich die Leistungen aus der Unfallversicherung (UVG) zum Tragen. Die Voraussetzungen für Hinterbliebenenleistungen aus der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse und UVG) können sich von den Voraussetzungen bei der AHV unterscheiden und sind den massgebenden Regelwerken zu entnehmen.
01. Dezember 2016 - Erich
6032 emmen
Antwort von: VermögensPartner AG
Guten Tag Erich
Die Ehefrau hat Anspruch auf eine Witwenrente, wenn sie bei Zeitpunkt der Verwitwung eines oder mehrere Kinder (egal welchen Alters) hat.
PS: Ohne Kinder hat die Witwe Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente, wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung das 45. Altersjahr zurückgelegt hat und mindestens 5 Jahre verheiratet war.