Witwenrente und Witwerrente - das müssen Sie wissen

Anspruch auf eine Witwenrente oder Witwerrente

Witwenrente und Witwerrente aus der AHV

Im Zusammenhang mit der Pensionierung stellen sich viele die Frage, ob sie von der AHV eine Witwen- oder Witwerrente beim Tod ihres Ehegatten erhalten würden und wie hoch diese ausfällt. Aufgrund des kürzlichen Urteils des EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) werden die Ansprüche auf eine Hinterlassenenrente neu festgelegt.

Der entsprechende Vorstoss des Bundesrats befindet sich in der Vernehmlassung. Bis zur Umsetzung gelten die bisherigen Regelungen welche auf dieser Seite erwähnt sind. Zusätzlich finden Sie auch die geplanten Änderungen aus dem Vorschlag des Bundesrats (grauer Kasten).

Aktueller Stand EGMR Urteil (Dezember 2023)

Der Bundesrat hat ein Vorschlag zur Harmonisierung der Witwen- und Witwerrenten präsentiert (und zwischenzeitlich in die Vernehmlassung geschickt). Das sind die wichtigsten Punkte:

Das gilt neu bei einer Verwitwung
  • Eine Hinterlassenenrente wird für Eltern bis zum vollendeten 25. Altersjahr des jüngsten Kindes gewährt. Dies unabhängig vom Zivilstand der Eltern.
  • Witwen und Witwer ohne unterhaltsberechtigte Kinder erhalten eine Übergangsrente während zwei Jahren. Dies ist gültig für verheiratete Paare sowie für geschiedene Personen, die von der verstorbenen Person einen Unterhaltsbeitrag erhielten.
  • Es gelten Spezialregelungen im Rahmen der Ergänzungsleistungen.
  • Zusätzliche Spezialregelungen für Witwer in der Unfallversicherung.
Das geschieht mit laufenden Hinterlassenenrenten
  • Besitzstandswahrung, also die Beibehaltung der laufenden Renten für Witwen und Witwer, die bei Inkrafttreten das 55. Altersjahr vollendet haben (und keine unterhaltsberechtigten Kinder vorhanden sind).
  • Renten für Witwen und Witwer unter 55 Jahren werden innerhalb von zwei Jahren ab Inkrafttreten aufgehoben.
  • Spezialregelungen im Rahmen der Ergänzungsleistungen.

Dagegen wurde auf eine Kürzung der AHV-Kinderrenten verzichtet.

Der Vorstoss und das Urteil des EGMR hat nun zur Folge, dass die Gesamtausgaben der AHV um rund 800 Millionen sinken werden.

Wichtig zu wissen: Das Gesetzesprojekt wurde vom Bundesrat am 8. Dezember 2023 in die Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 29. März 2024. Der Zeitpunkt für eine Umsetzung ist noch nicht bekannt.

Hinweise AHV 21 Reform

Die AHV 21 Reform ist per 01.01.2024 in Kraft getreten. Die Reform bringt noch keine Änderungen in Bezug auf die Witwen- / Witwerrenten. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte finden Sie hier:

Anspruch auf eine Witwenrente aus der AHV beim versterben des Ehemannes

Ob ein Anspruch auf eine Witwenrente besteht ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Auch geschiedene Frauen können unter gewissen Voraussetzungen einen Anspruch auf eine Witwenrente haben.

Anspruch auf eine Witwenrente haben Frauen, deren Ehegatten verstorben ist, wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung mindestens ein Kind haben oder wenn sie, ebenfalls zum Zeitpunkt der Verwitwung, das 45. Altersjahr zurückgelegt haben und mindestens 5 Jahre verheiratet waren.

Geschiedene Frauen, deren ehemaliger Ehegatte verstorben ist, haben Anrecht auf eine Witwenrente,

  • wenn sie Kinder haben und die geschiedene Ehe mindestens zehn Jahre dauerte oder
  • wenn sie bei der Scheidung älter als 45 Jahre waren und die geschiedene Ehe mindestens zehn Jahre gedauert hat oder
  • wenn das jüngste Kind sein 18. Lebensjahr vollendet, nachdem die geschiedene Mutter 45 Jahre alt geworden ist.

Geschiedene Frauen, deren ehemaliger Ehegatte verstorben ist, die keine der obigen Voraussetzungen erfüllen, haben Anspruch auf eine Witwenrente bis zum 18. Geburtstag des jüngsten Kindes.

Anspruch auf eine Witwerrente aus der AHV beim Versterben der Ehefrau

Für verwitwete Männer ist es deutlich schwerer eine Witwerrente zu erhalten. Verheiratete und geschiedene Männer, deren (geschiedene) Frau verstorben ist, erhalten nur eine Witwerrente, solange sie Kinder unter 18 Jahren haben.

In gewissen Fällen, insbesondere wenn die Verwitwung schon länger zurück liegt, kommen spezielle Regelungen zur Anwendung.


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Beginn, Ende und Höhe der Witwen- und Witwerrente

Der Anspruch auf eine Hinterlassenenrente aus der AHV entsteht am ersten Tag des dem Tode des Ehegatten folgenden Monats. Der Rentenanspruch erlischt am Ende des Monats, in dem die Voraussetzungen dafür wegfallen. Mit der Wiederverheiratung erlischt der Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente.

Die Höhe der Witwenrente beläuft sich vor der eigenen Pensionierung auf 80% der Rente des Verstorbenen. Bei Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters wird entweder die eigene Rente (zzgl. eines Verwitwetenzuschlags von 20%) oder weiterhin die Höhe der Witwenrente ausbezahlt. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente ausbezahlt. Die Witwenrente (keine Fehljahre) beträgt demnach je nach erzieltem Durchschnittseinkommen zwischen 956 Franken und 1‘912 Franken pro Monat (Stand 2022). Sind Fehljahre vorhanden, reduziert sich die Rente entsprechend.

Verwitwetenzuschlag

Im Todesfall hat ein bereits pensionierter Ehegatte Anspruch auf einen Verwitwetenzuschlag. Dies gilt für Frauen und Männer gleichermassen. Geschiedene Personen haben keinen Anspruch auf einen Verwitwetenzuschlag.

Gleichgeschlechtliche Ehepartner

Seit Juli 2022 haben gleichgeschlechtliche weibliche Ehepaare unter gewissen Voraussetzungen ebenfalls Anspruch auf eine Witwenrente aus der AHV (siehe Merkblatt «Hinterlassenenrenten der AHV»). Männliche Ehepartner gleichen Geschlechts sind weiterhin beide dem Witwer gleichgestellt.

Weitere Informationen

Hinterlässt jemand Kinder unter 25 Jahren, sollte auf jeden Fall auch der Anspruch auf eine Waisenrente geprüft werden. Weitere Informationen, insbesondere zu den Anmeldemodalitäten, der Berechnung der Höhe der Hinterlassenenrente sowie Informationen im Zusammenhang mit dem neuen Partnerschaftsgesetz finden Sie auf der offiziellen Seite der AHV:

Absicherung des Ehepartners

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Fragen und Antworten

  1. Eine Hinterlassenenrente wird für Eltern bis zum vollendeten 25. Altersjahr des jüngsten Kindes gewährt. Soll das Kind in Ausbildung / Lehre sein? Mein Sohn wird bald 18 jahre alt und er hat weder eine Lehre noch Arbeit. Ich bekomme Witwerrente als geschidener Mann.

    1. Diesbezüglich liegen uns leider keine Informationen vor. Hier empfehlen wir Ihnen, direkt bei der Ausgleichskasse nachzufragen. Diese wird Ihnen eine verbindliche Antwort geben können.

  2. Ich bin geschiedenen, war 10 Jahre und 3 Monate verheiratet. Ich habe ein Kind und bin wohnhaft in Deutschland. Mein Mann ist ebenfalls wohnhaft in Deutschland und arbeitet in der Schweiz. Habe ich Anspruch auf eine Witwenrente?

    1. Gemäss Ihren Schilderungen sollte ein Anspruch auf eine Witwenrente bestehen. Beachten Sie, dass die Ansprüche auf eine Witwenrente momentan in Überarbeitung sind. Weitere Informationen finden Sie oben auf dieser Seite.

  3. Habe ich Anrecht auf Witwenrente, mein Ex-Mann ist gestorben aber er hat wieder im Ausland geheiratet.

    1. Sofern Sie die Voraussetzungen für geschiedene Frauen gemäss Merkblatt „Hinterlassenenrenten der AHV“ erfüllen würde ein Anspruch auf eine Witwenrente bestehen. Auf jeden Fall sollte ein Anspruch durch die Ausgleichskasse geprüft werden. Beachten Sie aber, dass aufgrund des EGMR Urteils die Ansprüche auf Witwenrenten derzeit überarbeitet werden. Es kann daher sein, dass ein Anspruch zu einem späteren Zeitpunkt auch wieder wegfällt.

  4. Wenn ich mich eintrage für eine neue Partnerschaft, kriege ich dann meine Witwenrente noch?

    1. Unserer Meinung nach erlischt der Anspruch auf eine Witwenrente in diesem Fall.

  5. Ich bin bald 78 Jahre alt, erhalte AHV und seit 28 Jahren hier in Costa Rica mit einer hiesigen verheiratet. Erhält sie einmal eine Witwenrente?

    1. Stand heute hätte Ihre Frau Anspruch auf eine Witwenrente, sofern die Voraussetzungen gemäss Merkblatt „Hinterlassenenrenten der AHV“ erfüllt sind. Beachten Sie, dass sich die Ansprüche an eine Witwenrente momentan in Bearbeitung befinden (siehe Box oben auf dieser Seite). Zusätzlich muss eine Ehe in der Schweiz anerkannt und angemeldet sein.

  6. Mein Mann (1951) und ich (1958), verheiratet seit 2004. Mein Mann hat zwei erwachsene Kinder aus erster Ehe. Wir sind am ausarbeiten eines Erbvertrages. Unsere Frage: Habe ich als Witwe im Pensionsalter Anspruch auf eine Witwenrente? Wir haben beide keine fehlende Beiträge und erhalten die volle Ehepaarrente. Meine monatliche Rente beträgt CHF 1729. Fällt dieser Betrag weg, wird daraus eine Witwenrente und wie hoch fällt diese aus?

    1. Sobald Sie das Referenzalter erreichen, entfällt die Plafonierung und die Rente wird neu berechnet. Danach erhalten Sie entweder die eigene Rente zuzüglich eines Zuschlags von 20% oder weiterhin die Witwenrente. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird jedoch immer nur eine Rente ausbezahlt.

  7. Mein Mann 1950 und ich 1955 Jahre hatten ein Restaurant, 1986 wurde er schwer krank. 1993 musste ich das Restaurant aufgeben selber aus gesundheitlichen Gründen. Wir haben 2 Söhne 1986 / 1989. Ich habe meinen Mann 20 Jahre gepflegt. Im Juni 2014 verstarb er. Warum habe ich nie eine Witwenrenten erhalten?

    1. Ob ein Anspruch auf eine Witwenrente besteht hängt von verschiedenen Faktoren ab. Weitere Informationen zu Hinterlassenenrenten finden Sie hier. Wenn ein Anspruch auf eine Witwenrente besteht, müssen Sie diesen aktiv bei der AHV anmelden. Das Anmeldeformular dazu finden Sie auf dieser Seite.

  8. Wir sind ein verheiratetes Ehepaar und beide im AHV-Alter. Wir beziehen zusammen die maximale Vollrente für Ehepaare, also Fr. 3675.-. Die Einzelrente des Mannes beträgt Fr. 2450.- (maximale Vollrente), diejenige der Frau Fr. 1350.-. Welche Rente erhält die Ehefrau beim Tod des Ehemannes? Sind es die Einzelrente der Frau (Fr. 1350.-) zzgl. 20% Verwitwetenzuschlag, also total Fr. 1620.- oder sind es 80% der Einzelrente des Mannes, also Fr. 1960.-.

    1. Im Todesfall entfällt eine allfällige Plafonierung und die Renten werden neu berechnet. Danach erhält im Todesfall des Ehemannes die Ehefrau entweder die eigene, neu berechnete Rente zzgl. eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung, es wird aber immer nur eine Rente ausbezahlt (entweder/oder). Beachten Sie aber, dass sich die Ansprüche auf Witwenrente aufgrund des EGMR-Urteils momentan in Überarbeitung befinden. In gewissen Fällen kann der Anspruch auf eine Witwenrente gänzlich wegfallen.

  9. Ich bin 60 Jahre alt und bin ukrainischer Staatsbürger. Seit 2017 beziehe ich eine AHV-Witwenrente. Wird mich die Reform betreffen?

    1. Bei laufenden Hinterlassenenrenten gilt die Besitzstandswahrung, also die Beibehaltung der laufenden Renten für Witwen und Witwer, die bei Inkrafttreten das 55. Altersjahr vollendet haben. Für Sie sollte sich also nichts ändern, vorbehältlich der Umsetzung gemäss Vernehmlassung.

  10. Aktuell wird ja das Thema Witwenrente gemäss EGMR Urteil überarbeitet. Es sieht nach einem Wegfall der lebenslangen Witwenrente aus.
    Sollte dies so kommen ist meine Frage: tangiert eine mögliche Abschaffung der Witwenrente auch den „Verwitwetenzuschlag 20%“. Würde dieser Witwenrentenzuschlag ** von 20% auch wegfallen ?

    mein Verständis: ** Verwitwetenzuschlag 20%: erhält der zurückbleibende Ehepartner nur wenn zum Todeszeitpunkt eines Ehepartners beide Ehepartnerim Pensionsalter sind/waren.

    1. Gemäss unseren Informationen ändert der Verwitwetenzuschlag nicht. Hier besteht ja auch bereits heute keine Ungleichbehandlung.

  11. Ich bin Schweizerin, lebe in der Schweiz und beziehe bereits AHV. Mein Ehemann, Deutscher, bis zuletzt in Deutschland wohnhaft, ist leider verstorben. Bekomme ich einen Witwenzuschlag, obwohl mein verstorbener Mann nie in die Schweizer AHV einbezahlt hat?

    1. Da in Ihrem Fall die verstorbene Person keine AHV-Beiträge bezahlt hat, müssen Sie den Anspruch auf eine Hinterlassenenrente bei der kantonalen Ausgleichskasse oder deren Zweigstelle abklären. Diese wird Ihnen eine konkrete Antwort geben können.

  12. Ich bin 77 Jahre alt und nach 53 Jahren geschieden. Ich wohne in Weissrussland und habe mich wieder verheiratet. Exfrau lebt hat die Hälfte meiner Rente gemäss Gesetz. Wenn ich sterbe, erhält meine Frau ist 71 Jahre alt ist eine Witwenrente von der Schweizer AHV (Caisse Suisse) und wieviel?

    1. Ob ein Anspruch auf eine Witwenrente besteht hängt von verschiedenen Faktoren ab. Aufgrund der vorliegenden Informationen können wir dies nicht beurteilen. Prüfen Sie die Bedingungen zu Hinterlassenenrenten im Merkblatt der AHV „Hinterlassenenrenten der AHV„.

  13. Ich bin Witfrau. Ich habe per Zufall erfahren dass ich eine Witwenrente zu Gute habe. Ich habe diese niemals erhalten. Wo kann ich diese beantragen?

    1. Ob ein Anspruch auf eine Witwenrente besteht hängt von verschiedenen Faktoren ab. Weitere Informationen zu Hinterlassenenrenten finden Sie hier. Wenn ein Anspruch auf eine Witwenrente besteht, müssen Sie diesen aktiv bei der AHV anmelden. Das Anmeldeformular dazu finden Sie auf dieser Seite.

  14. Mein Mann ist am 5. Mai 2022 verstorben. Bekomme ich eine Witwenrente?

    1. Das ist primär davon abhängig, ob Sie die Voraussetzungen gemäss Merkblatt „Hinterlassenenrenten der AHV“ erfüllen. Erfüllen Sie diese, sollte ein Anspruch auf eine Witwenrente bestehen. Beachten Sie, dass die Ansprüche auf Witwenrente derzeit überarbeitet werden. Weitere Informationen zum Antrag auf eine Hinterlassenenrente finden Sie hier.

  15. Meine Frau ist letztes Jahr im Mai mit 59 verstorben. Ich habe J. 1965. Habe ich Anspruch bei vor und nach der Pensionierung auf einen Zuschlag Wittwerrente bei der AHV?

    1. Vor der Pensionierung besteht lediglich ein Anspruch auf eine Witwerrente, solange Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind. Nach Ihrer Pensionierung haben Sie Anspruch auf einen Verwitwetenzuschlag von 20%. Beachten Sie aber, dass auch mit Verwitwetenzuschlag eine maximale Einzelrente nicht überschritten werden kann.

  16. Ich habe Jahrgang 1940, mein Mann 1942. Wir sind seit 27 Jahren verheiratet. Da mein Mann viele Jahre im Ausland gearbeitet hat, erhält er eine reduzierte AHV, d.h. wir erhalten eine reduzierte Ehepaarrente. Ich hätte Anspruch auf eine volle Rente. Was passiert wenn ich vor meinem Mann sterbe? Wird er einen Verwitwetenzuschlag auf seine reduzierte Rente von 20% erhalten?

    1. Ja, in diesem Fall sollte ein Anspruch auf den Verwitwetenzuschlag bestehen. Beachten Sie, dass auch mit dem Verwitwetenzugschlag die maximale Einzelrente nicht überschritten werden kann.

  17. Ich bin 64 Jahre und seit 5 Monaten in Frühpensionierung da mir das ein anderer Finanzberater die Berechnung für die nächsten 35 Jahre genau ausgerechnet hat. Bei der PK machten sie einen Fehler wie ich bei der ersten Zahlung feststellen musste und ich kriege keine Kinderrente für dieses Jahr. Nun musste ich aber mit Schrecken feststellen dass die Kinderrenten der PK und der AHV überprüft werden und die grosse Chance besteht das sie gestrichen werden.

    1. In der Presse war zwar kürzlich zu lesen, dass politisch eine Anpassung der Kinderrenten diskutiert wird. Realistisch gesehen dürfte das jedoch ein weiter Weg sein. Wir erwarten in absehbarer Zeit keine Änderungen in Bezug auf die Kinderrenten.

  18. Ich bin 50 Jahre, weiblich und wurde vor 20 Jahren Witwe mit einem 5 jährigen Sohn. Ich muss jedes Jahr im Dezember 3’065.- an die AHV einbezahlen. War aber immer „nur“ Hausfrau. Mein Vermögen beläuft sich auf ca. 45‘000.- Ist das möglich, dass ich soviel zu bezahlen habe?

    1. Je nach Einkommen ist dies durchaus möglich. Eine Berechnung können Sie in unserem Tool vornehmen.

  19. Ich, weiblich mit Jahrgang 1960, beziehe seit 2004 eine Witwen-Rente. Im November erreiche ich das AHV-Alter. Muss ich das der Ausgleichskasse melden, damit ich weiterhin meine Rente erhalte?

    1. Ja, Sie müssen die AHV Rente aktiv anmelden. Sie erhalten dann entweder die eigene Rente (zuzüglich Verwitwetenzuschlag) oder weiterhin die Witwenrente. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird jedoch immer nur eine Rente ausbezahlt.

  20. Der Anspruch auf Witwen- bzw. Waisenrente sollte hier unbedingt geprüft werden (siehe auch Merkblatt „Die Schweiz verlassen„). Vermutlich ist die Zentrale Ausgleichsstelle in Genf zuständig. Sie finden weitere Informationen für den Antrag einer Hinterlassenenrente unter diesem Link.

  21. Ich bin Schweizer Staatsbürger, 60 Jahre alt. Ich habe bis zu meinem 50. Lebensjahr in der Schweiz gearbeitet und bin dann mit meiner thailändischen Frau nach Thailand ausgewandert. Seitdem bezahle ich jedes Jahr die freiwilligen AHV-Beiträge. Meine Frau (9 Jahre jünger) war nie AHV-versichert. Wir sind seit 2010 verheiratet. Angenommen, alles bleibt beim Alten und ich gehe mit 65 in Rente, dann- als Beispiel – würde ich 10 Jahre später sterben. Bekommt meine Frau eine Witwenrente?

    1. Stand heute würde sie, sofern sie die Voraussetzungen erfüllt, eine Witwenrente erhalten. Beachten Sie, dass die Ansprüche auf eine Witwenrente gemäss EGMR Urteil momentan überarbeitet werden. Sollten diese in Kraft treten, kann es durchaus sein, dass der Anspruch auf die Witwenrente nach zwei Jahren erlischt.

  22. Ich bin 60 und erhalte die Witwenrente der AHV. Zudem bin ich erwerbstätig. Wenn ich länger arbeite und erst mit 66, 67 oder 68 in Rente gehe, erhalte ich die Witwenrente dann weiterhin? Im selben Umfang oder reduziert?

    1. Sobald Sie das AHV-Referenzalter (mit Jahrgang 1963 wäre das 64 Jahre und 9 Monate) erreichen, erhalten Sie entweder die eigenen AHV-Rente (zzgl. eines Verwitwetenzuschlags von 20%) oder weiterhin die bisherige Witwenrente. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung, es wird aber immer nur eine Rente ausbezahlt (entweder/oder). Beachten Sie, dass bei einem Aufschub der AHV-Rente keine Witwenrenten ausbezahlt werden (siehe Merkblatt „Flexibler Rentenbezug“ Punkt 10 Seite 6.

  23. Nach dem Tod meines Mannes 1989 erhielt ich eine Witwenrente. Nach meiner Pensionierung erlosch diese und ich habe seither ein regelmässiges monatliches Einkommen ( AHV plus Renten) von CHF 4176.85. Ist das richtig so, d.h. gibt es keine zusätzliche Witwenrente , auch wenn das Einkommen so niedrig ist?

    1. Nein, es wird immer nur die eigene Rente (zzgl. Verwitwetenzuschlag) oder die Witwenrente ausbezahlt, niemals beide gleichzeitig. Gemäss Ihren Schilderungen dürfte das so stimmen. Bei tiefen Einkommen / Vermögen kommen unter Umständen Ergänzungsleistungen zum tragen. Ob ein Anspruch besteht müsste mit der Ausgleichskasse geklärt werden.

  24. Meiner Schwägerin (Bewilligung C) ist der Ehemann (pensioniert) gestorben. Sie waren 10 Jahre verheiratet. Wenn sie nach Thailand zurückkehrt, bekommt sie auch dort die Witwenrente? Oder braucht sie dazu den Schweizerpass?

    1. Wenn der Verstorbene Schweizer oder EU-Staatsbürger war würde die Witwenrente auch ins Ausland bezahlt und ein Anspruch bleibt bestehen (sofern die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllt werden). Beachten Sie aber, dass die Ansprüche an eine Witwenrente derzeit in Überarbeitung sind. Nach Inkrafttreten kann es durchaus sein, dass bestehende Ansprüch auf Witwenrenten erlöschen. Die aktuellsten Informationen finden Sie auf dieser Seite ganz oben (graue Box).

  25. Ich werde in 2 Jahren pensioniert. Wenn ich die Rentenzahlungen aus der 2. Säule wähle und ich mit 67 Jahren versterbe erhält meine Frau weiterhin eine Rente oder fliesst kein Geld mehr und somit das angesparte Kapital weg?

    1. Das ist abhängig von der Regelung der Pensionskasse (Reglement). In der Regel werden 60% der Altersrente als Hinterlassenenrente ausbezahlt. Wir empfehlen Ihnen, sich mit der Pensionskasse in Verbindung zu setzen um die Details zu klären. Die Frage Rente oder Kapital ist mitunter eine der wichtigsten Fragen in Bezug auf die Pensionierung und sollte gut überlegt sein.

  26. Was passiert in diesem Fall: ein geschiedener Mann heiratet neu,war vorher 25 Jahre verheiratet und hat einen zur Zeit 26jährigen Sohn. Mit der neuen Frau ist er seit 5 Jahren verheiratet. Dann stirbt er. Welche Frau erhält wieviel Rente ?

    1. Gemäss aktuellem Stand würden beide Witwen, sofern sie die Voraussetzungen gemäss Merkblatt „Hinterlassenenrenten der AHV“ erfüllen, eine Witwenrente erhalten. Beachten Sie aber, dass nach Inkrafttreten der neuen Regelungen (nach EGMR Urteil) unter Umständen die Witwen nur noch einen Anspruch auf eine Hinterlassenrente für 2 Jahre haben. Der Zeitpunkt der Umsetzung der neuen Regelungen ist noch nicht bekannt.

  27. Ich bin 79 Jahre alt. Mein Ehemann ist 83 Jahre alt. Bekomme ich beim Tode meines Mannes eine Witwenrente? Wie hoch würde diese sein?

    1. Sofern Sie die Voraussetzungen gemäss Merkblatt „Hinterlassenenrenten der AHV“ erfüllen, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf eine Witwenrente. Beachten Sie aber, dass im Todesfall nur die eigene Rente (zzgl. eines Verwitwetenzuschlags von 20%) oder 80% der Rente des Verstorbenen gezahlt wird. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird jedoch immer nur eine Rente ausgezahlt. Zusätzlich gilt es, die kommenden Änderungen in Bezug auf das EGMR Urteil zu berücksichtigen. Die wichtigsten Informationen finden Sie auf dieser Seite.

  28. Ich bin seit 2002 verwitwet, seit ende 2022 bin ich selbst pensioniert. Bekomme ich auch in Zukunft eine Witwenrente?

    1. In der AHV wird nur entweder die eigene AHV Rente (zzgl. Verwitwetenzuschlag von 20%) oder die Witwenrente ausbezahlt. Sie sollten also seit 2022 nur noch eine Rente aus der AHV erhalten haben. Witwenrenten aus der zweiten Säule sind von den Änderungen in der AHV nicht betroffen.

  29. Was passiert mit den Witwenrente bei den Pensionskassen, wenn bei der Witwenrente bei der AHV die Kürzung eintritt, wie diese der Bundesrat vorsieht?

    1. Nichts, Änderungen der Witwenrente der AHV haben grundsätzlich keinen Einfluss auf Witwenrenten aus der Pensionskasse.

  30. Ist die Änderung des Anspruch auf eine Witwenrente aus der AHV schon definitiv? Wenn ja, ab wann tritt die neue Regelung in Kraft?

    1. Nein, momentan befindet sich der Entwurf für eine Teilrevision der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) zur Anpassung der Witwer- und Witwenrenten in der Vernehmlassung. Die Vernehmlassungsphase wird Ende März 2024 abgeschlossen.

  31. Mein Partner ist vor 7 Jahren gestorben und wir haben 2 gemeinsame Kinder (die damals 1 und 4 Jahre alt waren). Erhalte ich als nicht verheiratete und nicht geschiedene Witwe weiterhin keine Hinterlassenenrente, trotz gemeinsamer minderjäheriger Kinder? Durch den Partnerschafts-Eintrag in der Pensionskasse (2. Säule) erhalte ich seit dem Zeitpunkt des Todes eine Witwenrente. Sollte die AHV da nicht auch nachziehen?

    1. Nach den Ausführungen des Bundesrates erhalten Eltern neu unabhängig vom Zivilstand längstens bis zum 25. Geburtstag des jüngsten Kindes eine Witwenrente. Die neue Regelung befindet sich momentan in der Vernehmlassungsphase, welche im März 2024 abgeschlossen ist. Der Zeitpunkt der Umsetzung ist noch nicht definiert.

  32. Ich bin Jahrgang 1963, mein Mann ist Jahrgang 1962. Wir sind 33 Jahre verheiratet. Meine Frage: habe ich Anspruch auf eine Witwenrente? Ab welchem Datum bekomme ich keine Witwenrente?

    1. Die Einführung der neuen Regelung zur Witwenrente ist noch offen. Momentan läuft die Vernehmlassungsphase, welche im März 2024 abgeschlossen wird.

  33. Ich bin 79 Jahre alt und seit 30 Jahren verheiratet. Ich habe zwei erwachsene Kinder und meine Frau ist 55 Jahre alt. Für den Fall das ich sterbe, wird sie nach mir eine Witwenrente erhalten gemäss der neuen Verordnung?

    1. Die Besitzstandswahrung gilt nur für bereits laufende Witwenrenten für Witwen über 55. Ihre Frau würde demnach voraussichtlich eine Witwenrente für zwei Jahre erhalten. Der Zeitpunkt der in Kraftsetzung der neuen Regelung ist jedoch noch nicht bekannt. Derzeit läuft die Vernehmlassung.

  34. Ich bin 46 seit 2015 verwitwet und habe mit meinem verstorbener Mann 1 Kind (Jahrgang 2015, voraussichtlich bis 22 in Ausbildung). Im 2017 bekam ich ein weiteres Kind und wir leben von meiner Witwenrente. Nach dem neuen Gesetz würde meine Witwenrente nach 2 Jahren eingestellt. Habe ich das richtig verstanden?

    1. Wir verstehen das so, dass die Witwenrente bezahlt wird, bis Ihr erstes Kind 18 Jahre (25 Jahre, falls in Ausbildung) ist. Danach würde die Zahlung eingestellt.

  35. Eine Frage zur Witwenrente: bezieht sich die Besitzstandswahrung auf das GeburtsJAHR oder auf den Stichtag GeburtsTAG? Anders gefragt: entfällt eine Witwenrente, wenn man zwar im Jahr 1969, aber nach dem 01.01.1969 geboren ist, weil das Gesetz ab dem 01.01.2024 in Kraft tritt?

    1. Dazu liegen uns momentan keine weiteren Informationen vor. Wir gehen aber davon aus, dass der Geburtstag relevant ist (ohne Gewähr). Sie können diesbezüglich die Ausgleichskasse direkt anfragen.

  36. Erhält die Witwe eine tiefere Pensionskassenrente weil die Exfrau auch eine Pensionskassenrente erhält?

    1. Das ist abhängig vom Reglement der Pensionskasse. Wenden Sie sich hierzu direkt an die Pensionskasse, diese wird Ihnen eine verbindliche Aussage dazu machen können.

  37. Ich bekommen demnächst eine befristete Anstellung für ein Jahr. Da ich der Alleinverdiener der Familie bin, habe ich nun eine Frage. Falls mir in diesem Jahr der befristeten Anstellung etwas zustossen würde: Hätte dann meine Frau und Kinder dennoch Anspruch auf eine Witwen-/Waisenrente trotz der Befristung und zwar aus der 1. sowie der 2. Säule von mir?

    1. Damit Sie Anspruch auf eine Hinterlassenenrente aus der AHV haben, müssen der verstorbenen Person mindestens während eines vollen Beitragsjahres Beiträge angerechnet werden können. Weitere Informationen dazu finden Sie im Merkblatt der AHV „Hinterlassenenrenten der AHV„. Für eine Witwenrente aus der Pensionskasse ist das Reglement massgeben. Wenden Sie sich hierzu am besten direkt an die Pensionskasse.

  38. Ich habe eine Frage betreffend Witwenrente: Ich bin 43 Jahre alt und mein Kind 10 Jahre. Mein Mann ist vor 7 Jahren verstorben. Falls das neue Gesetz in Kraft tritt, würde ja die Witwenrente spätestens mit Erreichen vom 25. Altersjahr meines Kindes erlöschen. Da ich aber seit 10 Jahren nur noch in einem 40% Pensum arbeite, würde ich ja mit 65 nur noch eine kleine AHV-Rente bekommen (nach Stand jetzt bedeutend weniger als die Witwenrente). Wie wird das das dann gehandhabt? Werde ich mit Erreichen des 65. Altersjahres nur die Minimal-AHV bekommen, oder kommt dann wieder die Witwenrente zum Zuge?

    1. Eine erneute Witwenrente bei der Pensionierung ist gemäss unseren aktuellen Informationen nicht vorgesehen. Allenfalls besteht ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen, sollte das Einkommen nicht für den Lebensunterhalt ausreichen.

  39. Ich lebe in Deutschland, bin Deutscher Staatsbürger und bin getrennt von meiner Schweizer Ehefrau, die in der Schweiz lebt. Wir haben vor mehreren Jahrzehnten geheiratet. Wir beziehen beide seit mehr als 10 Jahren sowohl AHV-Rente als auch Rente aus der deutschen Rentenversicherung. Die AHV-Rente meiner Frau ist wesentlich höher als meine AHV-Rente. Meine deutsche Rente ist andererseits höher als die deutsche Rente meiner Frau. Werden wir beide, nach dem Tod des jeweils anderen, eine Witwen- bzw. Witwerrente aus der AHV (dauerhaft oder nur kurzzeitig) erhalten? Werden bei der AHV-Witwen/Witwer-Rente dann Abzüge wegen der Witwen/Witwer-Rente aus Deutschland erfolgen?

    1. Bei Verheirateten wird eine Witwerrente (Todesfall der Ehefrau) nur bezahlt, solange Kinder unter 18 Jahre vorhanden sind. Unter gewissen Voraussetzungen hat, Stand heute, die Frau einen Anspruch auf eine Witwenrente. Jedoch wird entweder die Witwenrente oder die eigene Rente (allenfalls mit Verwitwetenzuschlag) ausbezahlt. Beachten Sie, dass in Bezug auf die Ansprüche auf Witwenrenten aufgrund des EGMR Urteils noch Veränderungen zu erwarten sind. Renten aus der AHV sind unabhängig von allfälligen Renten aus dem Ausland zu betrachten.

  40. Guten Tag, wir sind gleichgeschlechtliche Witwer. Wir leben in einer Haushalt zusammen, und haben noch nichts offizielles in dem Bezug unternommen. Was müssen wir tun, damit wir einander witwenrentenmässig sichern können? Mein Partner bekommt seine Rente aus der Schweiz aber er ist Franzose, ich bin Ungar und zur Zeit leben wir in Ungarn.

    1. Gemäss Merkblatt „Hinterlassenenrenten der AHV“ wird eine Witwerrente aus der AHV nur bezahlt, solange Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind. An dieser Situation wird sich voraussichtlich auch nach dem Urteil des EGMR und den daraus abgeleiteten Massnahmen nichts ändern. Weitere Informationen finden Sie im genannten Merkblatt.

  41. Ich habe 20 Jahre in der CH gearbeitet, bin 81 Jahre alt und bekomme AHV Rente. Bekommt meine Frau nach meinem Tod eine Witwenrente?

    1. Ihre Frau hat Anspruch auf eine Witwenrente, wenn Sie die Voraussetzungen gemäss Merkblatt der AHV erfüllt. Weitere Informationen zur Witwenrente der AHV finden Sie im Merkblatt «Hinterlassenenrenten der AHV».

  42. Erhält man eine Witwenrente wenn man erst im Rentenalter geheiratet hat?

    1. Sofern Sie die Voraussetzungen gemäss Merkblatt „Hinterlassenenrenten der AHV“ (Seite 3) erfüllen, sollte ein Anspruch auf eine Witwenrente bestehen. Beachten Sie, dass die Ansprüche auf eine Witwenrente aufgrund des EGMR Urteils momentan in Überarbeitung sind. Es kann durchaus sein, dass hier Änderungen anstehen.

  43. Ich lebte mit meinem Partner seit Januar 2007 in eingetragener Partnerschaft. Im Juli 2022 ist mein Partner im Alter von 63 Jahren verstorben. Ich selbst war zu diesem Zeitpunkt 59 Jahre alt. Seit etlichen Jahren erhalte ich eine volle IV Rente. Seitens der Ausgleichskasse erhielt ich eine Witwer Rente zugesprochen. Wenn ich ihre Erklärung richtig interpretiere gilt hier nun die Besitzstandsgarantie, da mein Partner im 2022 verstarb und ich bereits über 55 Jahre alt war zu dem Zeitpunkt. Wir sind beide kinderlos.

    1. Unserer Meinung nach gilt das Urteil des EGMR nur für Witwer mit Kindern. Somit können wir nicht beurteilen, warum die AHV Ihnen eine Witwerrente zugesprochen hat. Auch der Vorschlag des Bundesrats bezieht sich nur auf Witwen/Witwer mit Kindern. Hier müsste Ihnen die Ausgleichskasse nähere Informationen geben.

  44. Ist die Suva Rente als Witwerrente möglich? Oder ist nur die AHV Witwerrente möglich?

    1. Die suva führt das so aus: Wenn eine versicherte Person an den Folgen eines Unfalls oder einer Berufskrankheit stirbt, haben die Kinder und der überlebende Ehepartner Anspruch auf eine Hinterlassenenrente. Die Höhe und Einschränkungen / Voraussetzungen finden Sie auf der Internetseite der suva.

  45. Habe ich als österreichische Ehefrau eines Schweizers Anspruch auf Witwenrente nach 5 Jahren Ehe? Wenn ja, wird die Rente auch ins Ausland (Österreich) überwiesen? Sind Bedingungen wie Schweizer Pass oder Meldesitz in der Schweiz erforderlich?

    1. Sofern Sie die Voraussetzungen gemäss AHV Merkblatt „Hinterlassenenrenten der AHV“ erfüllen, haben Sie Anspruch auf eine Witwenrente. Die Witwenrente wird auch ins Ausland ausbezahlt. Ein Schweizer Pass oder Meldesitz ist nicht nötig. Beachten Sie, dass sich der Anspruch auf eine Witwenrente in Überarbeitung befindet und dieser in Zukunft auch wegfallen kann. Weitere Informationen finden Sie in der grauen Box auf dieser Seite.

  46. Ich habe zwei Fragen, beide betreffend meine Eltern.
    1. Mein Vater (Jg 41 geb. Österreich) ist mit ca. 27 Jahren in die Schweiz gekommen. Seit da durchgehend bis zu seiner Pensionierung 2006 gearbeitet. Also rund 37 Beitragsjahre.
    Meine Mutter, JG 45 hatte Kinder und daher fast 10 Jahre nicht gearbeitet, danach bis zum Pensionsalter nie mehr 100%. Trotzdem hatt(e) sie die höhere monatliche Rente als mein Vater. Wie ist das möglich?
    2. Nun ist mein Vater verstorben. Ist es korrekt, dass meine Mutter somit keinen Anspruch auf Wittwenrente hat, weil ihre Rente ja höher war, als diejenige von meinem Vater?

    1. Gerne zu Ihren Fragen folgende Hinweise:
      1. Vermutlich war das durchschnittliche Einkommen Ihrer Mutter nach dem erfolgten Splitting höher als jenes Ihres Vaters. Ein Grund kann sein, dass Frauen in der Schweiz bisher mit Alter 64 Anspruch auf eine Altersrente haben, also nur 43 Jahre Beiträge zu leisten hatten (Männer 44 Jahre).
      2. Grundsätzlich dürfte Ihre Mutter ein Anspruch auf eine Witwenrente haben, jedoch gilt es zu beachten, dass nur entweder die eigene Rente (zzgl. eines Verwitwetenzuschlag von 20%) oder die Witwenrente (80% der Rente des Verstorbenen) gewährt wird. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung, es wird aber immer nur eine Rente bezahlt (entweder/oder).

  47. Ich lebte mit meinem Mann in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung. Er war Schweizer, ich Deutscher. Mein Mann ist 2016 verstorben. Wir waren seit 2012 verpartnert nach deutschem Recht. Laut den Informationen Ihrer Seite steht mir keine Hinterbliebenenrente aus der AHV zu. Verstehe ich das richtig?

    1. Korrekt, leider haben Witwer nur Anspruch auf eine Witwerrente solange Kinder unter 18 Jahren haben. Für verwitwete Männer sieht die AHV einen Verwitwetenzuschlag von 20% vor. Wir können aber nicht beurteilen, ob dieser Anspruch auch bei einer eingetragenen Partnerschaft nach deutschem Recht besteht. Wir empfehlen Ihnen, sich hier direkt an die zuständige Ausgleichskasse zu wenden. Für im Ausland wohnhafte Personen ist die zentrale Ausgleichsstelle in Genf zuständig.

  48. Als Ehemann erhalte ich zu meiner AHV-Rente eine Zusatzrente für meine Ehefrau, welche keine AHV-Rente bezieht. Welche Ansprüche und in welcher Höhe hätte meine Ehefrau bei meinem Tod? Wir sind seit 47 Jahren verheiratet. Würde bei ihrem Tod die Zusatzrente ganz wegfallen oder bestehen dann noch Ansprüche?

    1. Eine Zusatzrente für den Ehepartner kennt die AHV in der Schweiz nicht. Wenn wir hier von der AHV Rente in der Schweiz sprechen und Ihre Frau die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllt läge diese bei entweder der eigenen Rente zzgl. eines Verwitwetenzuschlgs von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente bezahlt. Beachten Sie auch, dass momentan die Ansprüche auf eine Witwenrente aufgrund des EGMR Urteils neu geregelt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

  49. Wenn meine Frau bei der Pensionierung ihre Pension ausbezahlen lässt, hat sie dann noch ein Anrecht auf Witwenrente? Wenn ja wie hoch ist diese?

    1. Ein Bezug von Kapital aus der zweiten Säule hat keinen Einfluss auf den Anspruch auf eine Witwenrente aus der AHV. In Ihrem Todesfall würde Ihre Frau nach Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters entweder die eigene Rente zzgl. 20% Verwitwetenzuschlag oder aber 80% der Rente des Verstorbenen erhalten. Beachten Sie, dass die Ansprüche auf eine Witwenrente derzeit überarbeitet werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Witwenrente“ in der Box „Aktueller Stand EGMR Urteil“.

  50. Ich bin Rentner und lebe 8 Jahre in Bulgarien, habe vor 6 jahren hier geheiratet und in der Schweiz angemeldet. Meine Frage: Bekommt meine Frau in meinem Todesfall eine Witwenrente?

    1. Sofern Ihre Frau die Voraussetzungen gemäss Merkblatt „Hinterlassenenrenten der AHV“ erfüllt würde grundsätzlich ein Anspruch auf eine Witwenrente bestehen. Beachten Sie aber, dass die Ansprüche auf eine Witwen- und Witwerrenten derzeit überarbeitet werden. Es ist davon auszugehen, dass gewisse Ansprüche für Frauen wegfallen werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Witwenrente“ in der Box „Aktueller Stand EGMR Urteil„.

  51. Ich bekomme Hinterbliebenrente, da mein exmann verstorben ist. Wir waren länger als 10 Jahre verheiratet und unser jüngstes Kind ist jetzt 16 Jahre. Sie beginnt im September mit einer schulischen Ausbildung. Wie lange erhalte ich die Rente?

    1. Die Waisenrente wird für Kinder bis 18 Jahre (oder 25 Jahre, falls sie eine Ausbildung absolvieren) bezahlt. Die Witwenrente, Stand heute, mindestens bis zur ordentlichen Pensionierung. Hier gilt es aber zu beachten, dass die Ansprüche auf eine Witwenrente in Überarbeitung sind. Hier kann es durchaus noch zu Änderungen kommen und ein Anspruch auf eine Witwenrente früher wegfallen.

  52. ich bin geschiedener Mann und meine Ehe hat mehr als 10 gedauert und meine Exfrau ist verstorben. Ich habe ein Kind der bald 17 jahre alt wird. Zur Zeit bekomme ich Witwerrente. Wenn mein Sohn 18 j. wird, wird es eingestellt? Und Wie lang dauert eine Ahv Revision? Unter den gleichen Bedingungen bekommt eine Frau lebenslang Rente. Mein Sohn im 2024 Juli wird 18. Wie soll ich da vorgehen?

    1. Die Ansprüche an eine Witwen- / Witwerrente werden aufgrund des EGMR Urteils neu geregelt. Momentan besteht eine Übergangsregelung. Die Details finden Sie hier. Der aktuelle Vorschlag des Bundesrats für die Neuregelung haben wir hier zusammengefasst. Es ist momentan nicht klar wie lange eine Einführung dauert. Allenfalls sollten Sie sich direkt an die Ausgleichskasse wenden. Diese kann Ihnen weitere Informationen geben.

  53. Ich lebe in Thailand. Bin in der Schweiz geschieden, und meine Ex ist (leider) gestorben. Meine Frage: Wenn ich neu in thailand heirate, hat meine thaifrau anspruch auf Witwenrente?? Mein Alter 66 Jahre.

    1. Sofern Ihre Frau die Voraussetzungen gemäss Merkblatt „Hinterlassenenrenten der AHV“ erfüllt hätte sie einen Anspruch. Beachten Sie aber, dass die Ansprüche auf eine Witwenrente im Moment neu geregelt werden. Es kann also durchaus sein, dass ein Anspruch aufgrund der neuen Regelung weider erlischt.

  54. Ich bin Rentner in Bulgarien und habe hier geheiratet habe ich deswegen Anspruch auf eine Ehepaar Rente die Heirat ist in der Schweiz angemeldet vor 5 Jahren.

    1. Eine Ehepaarrente gibt es seit der 10. AHV Revision nicht mehr. Jeder Ehepartner erhält seitdem seine eigene Rente, allenfalls wird diese plafoniert. Wenn Ihre Frau in der Vergangenheit nie der AHV unterstellt war, dann dürfte dies keinen Einfluss auf Ihre Rente haben und Sie erhalten weiterhin die Einzelrente ausbezahlt (Aussage AHV Stelle). Ihre Ehefrau erhält nicht automatisch einen Anspruch auf eine AHV Rente bei einer Heirat. Anders kann es in Bezug auf die Witwenrente aussehen, die Ansprüche werden aber derzeit durch den Bundesrat neu geregelt.

  55. Ich bin 60 Jahre alt, 60% berufstätig und beziehe eine maximale Witwenrente seit 2008. Ich plane in 2 Jahren ( 62 ) meine Arbeit aufzugeben Die AHV Rente würde ich aber ordnungsgemäss erst mit 64 Jahren beziehen. Bis dahin erhalte ich weiterhin die Witwenrente. Ist das korrekt? Muss ich bei Aufgabe meiner Arbeit und Bezug der Witwenrente Beiträge als Nichterwerbstätige leisten?

    1. Grundsätzlich ist das korrekt. Beachten Sie aber, dass der Anspruch auf eine Witwenrente derzeit in Überarbeitung ist. Je nach dem kann dies einen Einfluss auf die Dauer der Zahlung einer Witwenrente haben. Gleichzeitig möchte ich darauf hinweisen, dass sich Ihr Referenzalter aufgrund der AHV 21 Reform erhöht (bei Jahrgang 1963 neu 64 Jahre und 9 Monate). Ja, Sie bleiben bis zum Erreichen des Referenzalters AHV-beitragspflichtig und müssen AHV Beiträge als Nichterwerbstätige bezahlen. Die Witwenrente wird zur Berechnung der Beitragshöhe beigezogen.

  56. Wieviel bekomme ich aus der Rente meines Ehemanns nach seinem Tod. 71 Jahre alt. Erwachsene Kinder

    1. Sofern Sie die Voraussetzungen für eine Witwenrente gemäss Merkblatt „Hinterlassenenrenten der AHV“ erfüllen erhalten Sie entweder Ihre eigene Rente zuzüglich eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung, es wird aber immmer nur eine Rente ausbezahlt (entweder / oder). Beachten Sie ausserdem, dass die Ansprüche für Witwen- und Witwerrenten derzeit in Überarbeitung sind. Nähere Informationen haben wir gestern auf der Seite „Witwenrente“ aufgeschaltet.

  57. Ich habe Jahrgang 1945. Meine jetzige Ehefrau 1972 und das gemeinsame Kind 2008. Im Falle eines Todes von mir erhalten die Beiden Witwenrente und Waisenrente.
    Wenn meine Ehefrau das Pensionsalter erreicht wird weiter die Witwenrente (lebenslänglich) ausbezahlt?

    1. Gemäss heutiger Regelung würde Ihre Ehefrau sobald sie das ordentliche Pensionierungsalter erreicht, entweder die eigene Rente zzgl. eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder weiterhin die Witwenrente erhalten. Der höhere der beiden Beträge käme zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente ausbezahlt. Aber: Die Ansprüche auf Witwenrente befinden sich aber gerade in Überarbeitung. Der Bundesrat hat vor wenigen Tagen seinen Vorschlag präsentiert. Wir haben die Vorschläge heute auf unserer Seite „Witwenrente“ aufgeschaltet. Sollte dies so umgesetzt werden, hätte Ihre Frau Anspruch auf eine Witwenrente bis maximal das Kind 25 Jahre alt wird. Danach würde der Anspruch verfallen.

  58. Kann ich erwerbstätig sein und eine Witwerente beziehen?

    1. Ja, eine Witwenrente wird unabhängig von einer möglichen Erwerbstätigkeit bezahlt, solange ein Anspruch besteht. Beachten Sie, dass ein Anspruch z.B. bei einer Wiederheirat erlischt. Ausserdem gilt es zu berücksichtigen, dass aufgrund des Urteils des EGMR die Ansprüche für eine Witwen- Witwerrente derzeit überarbeitet werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

  59. Ich bin Auslandschweizer und wurde im Januar 2002 geschieden. Im Januar 2017 habe ich mich im Ausland wiederverheiratet. Meine AHV hat wahrscheinlich Lücken, wieviel weiss ich noch nicht. Hat man als Wiederverheirateter Anspruch auf ein wenig mehr Rente und was sind die Bedingungen die erfüllt sein müssen?

    1. Nein, eine Heirat bringt per se keine höhere Rente aus der AHV. Einzig besteht ein Anspruch auf eine Witwenrente im Todesfall, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

  60. Fuer 17 Jahre erhalte ich Wittwenrente und lebe in Canada. Seit 1 1/2 wohnt nun mein Freund mit mir. Er ist pensioniert. Wir sind nicht verheiratet. Erhalte ich weiterhin die Wittwenrente?

    1. Erst bei einer Wiederheirat erlischt ein Anspruch auf eine Witwenrente. Ein Konkubinat hat keinen Einfluss (Stand 2023). Beachten Sie aber, dass im Rahmen des Entscheids des EGMR die Ansprüche auf Witwenrenten derzeit überarbeitet werden. Ob das einen Einfluss auf bereits gesprochene Witwenrenten hat kann momentan noch nicht abgeschätzt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

  61. Kann meine nicht mit mir verheiratete Partnerin nach 5-jähriger im gleichen Haushalt zusammen lebte eine Witwenrente nach meinem Tod beziehen?

    1. Nein, Konkubinatspartner haben keinen Anspruch auf eine Witwenrente aus der AHV. Aus der Pensionskasse kann, sofern im Reglement vorgesehen, ein solcher Anspruch auch für Konkubinatspartner bestehen.

  62. Wie viel Witwenrente bekommt meine Frau, wir sind 5Jahre verheiratet und sie ist 48Jahre alt, wir Leben in Kenia. Meine AHV Rente ist 2350 im Monat , mein Alter ist 78 Jahre.

    1. Grundsätzlich erfüllt Ihre Frau die Voraussetzung für eine Witwenrente. Da ich davon ausgehe, dass Ihre Frau nie der AHV angeschlossen war läge die Witenrente bei 80% der Rente des Verstorbenen. Beachten Sie aber, dass aufgrund des Urteils des EGMR die Ansprüche an die Witwen- und Witwerrenten derzeit überarbeitet werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

    1. Umm einen Anspruch auf eine Witwenrente zu haben müssen die Voraussetzungen gemäss Merkblatt „Hinterlassenenrenten der AHV“ erfüllt sein. Beachten Sie aber, dass nach der eigenen Pensionierung lediglich die eigene Rente (evtl. zzgl. Verwitwetenzuschlag) oder die Witwenrente bezahlt wird (entweder/oder). Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung.

  63. Mein ex-Mann ist vor einem Jahr verstorben. Wir hatten keine gemeinsamen Kinder. In diesem Jahr werde ich 60 Jahre alt. Habe ich Anspruch auf eine Witwenrente aus der AHV?

    1. Das ist davon abhängig ob Sie die Voraussetzungen als geschiedene Frau gemäss Merkblatt „Hinterlassenenrenten der AHV“ erfüllen. Das können wir so leider nicht beurteilen. Beachten Sie, dass wir keine offizielle Stelle der AHV sind sondern ein privates Beratungsunternehmen. Sie können einen Antrag auf eine Hinterlassenenrente stellen. Die Ausgleichskasse wir den Anspruch prüfen und Ihnen mitteilen ob ein Anspruch besteht.

  64. Wo melde ich mich wenn mein Geschiedener Mann stirbt von dem ich eine Lebenslängliche Rente erhalte, Pensionskasse wurde 1990 noch nicht gesplittet in 22 jähriger Ehe?

    1. Einerseits sollte hier der Ansnpruch auf eine Witwenrente geprüft werden. Wenden Sie sich hierzu an die Ausgleichskasse bei der Ihr Ex-Mann versichert war. Ausserdem wäre zu klären ob ein Anspruch auf Leistungen aus der Pensionskasse bestehen. Hier müssten Sie sich direkt an die Pensionskasse Ihres Ex-Mannes richtigen.

  65. Ich bin geschieden, erfülle aber alle Kriterien für eine Witwenrente meines verstorbenen Ex-Gatten. Bei der Scheidung haben wir ein Splitting veranlasst. Frage: Bin ich trotzdem Witwenrente berechtigt?

    1. Das Splitting hat keinen Einfluss auf den Anspruch auf eine Witwenrente. Sofern Sie die Voraussetzungen gemäss Merkblatt „Hinterlassenenrenten der AHV“ erfüllen, haben Sie einen Anspruch auf eine Witwenrente. Beachten Sie aber, dass die Ansprüche auf Witwen- / Witwerrenten aufgrund des Urteils des EGMR momentan überarbeitet werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

  66. Wir wohnen seit 10 Jahren zusammen. Seit dem ist auch mein Lebenspartner in Rente. Habe ich, auch wenn wir nicht verheiratet sind, Anspruch auf seine Rente?

    1. Nein, Konkubinatspartner haben keinen Anspruch auf eine Witwenrente aus der AHV. Anders könnte es in Bezug auf eine Rente aus der Pensionskasse aussehen. Hier ist das entsprechende Reglement massgebend. Wenden Sie sich hierzu direkt an die Pensionskasse welche Ihrem Partner eine Rente bezahlt.

  67. „Sofern die geschiedene und die aktuelle Ehefrau die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllen, so haben beide einen Anspruch darauf. In der aktuellen Lage kann es also durchaus sein, dass beide eine Witwenrente bezahlt erhalten.“
    1. Im jeweils aktuellen Versicherungsausweis der Pensionskasse steht ja die Höhe der Witwenrente. Würden dann beide diese Höhe bekommen oder würde der Betrag aufgeteilt ?
    2. Wenn ich die vorzeitige Pension (z.B. mit 62) beantrage und mir dann die komplette Pension mit einem Mal auszahlen lasse (also nicht monatlich), ist dann trotzdem etwas für die Witwenrente bei der Verwitwung da oder bekommt dann keine der Witwen etwas ?

    1. Beachten Sie, dass diese Aussage für die Witwenrente aus der AHV gilt. Für eine Rente aus der Pensionskasse ist das jeweilige Reglement massgebend. Eine pauschale Aussage kann hier nicht gemacht werden. Bitte wenden Sie sich hier direkt an Ihre Pensionskasse oder konsultieren Sie das geltende Reglement. Zu Frage zwei kann ich Ihnen eine Antwort geben: Erfolgt ein Kapitalbezug der Altersleistungen so sind in der Regel im Todesfall keine Hinterlassenleistungen fällig.

  68. Ich habe mit 70 Jahren eine 40 Jährige Frau geheiratet. Bekommt sie nach meinem Tod eine Witwenrente?

    1. Sofern sie die Voraussetzungen gemäss Merkblatt „Hinterlassenenrenten der AHV“ erfüllt, so würde ein Anspruch auf eine Witwenrente bestehen. Beachten Sie aber, dass aufgrund des Urteils des EGMR die Ansprüche auf Witwenrente derzeit überprüft werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

  69. Wenn ich eine geschiedene Ehefrau habe, welche zum Zeitpunkt der Scheidung älter als 45 Jahre alt war und 17 Jahre mit mir verheiratet war, hat diese Anspruch auf Witwenrente? Wenn ich neu geheiratet habe und diese Ehefrau zum Zeitpunkt der Verwitwung älter als 45 Jahre alt ist und länger als 5 Jahre mit mir verheiratet ist / war hat sie Anspruch auf Witwenrente. WER bekommt in diesem Fall die Witwenrente?

    1. Sofern die geschiedene und die aktuelle Ehefrau die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllen, so haben beide einen Anspruch darauf. In der akutellen Lage kann es also durchaus sein, dass beide eine Witwenrente bezahlt erhalten. Beachten Sie aber, dass der Anspruch auf eine Witwenrente aufgrund des Urteils des EGMR (Ungleichbehandlung von Witwen und Witwer) derzeit überarbeitet wird. Es kann also durchaus sein, dass nach einem Entscheid einer dieser Ansprüche betroffen sein könnte. Weitere Informationen finden Sie hier.

  70. Mein Ex Mann ist im Januar 23 verstorben. Wir waren 11 Jahre verheiratet haben keine Kinder. Ich war zum Zeitpunkt der Scheidung 50 Jahre alt. Habe ich Anrecht auf eine Wittwenrente und wo muss ich das anmelden?

    1. Gemäss Ihren Schilderungen sollten die Voraussetzungen gemäss Merkblatt „Hinterlassenenrenten der AHV“ erfüllt sein und somit ein Anspruch bestehen. Beachten Sie aber, dass die Witwenrenten derzeit aufgrund des EGMR Urteils neu definiert werden. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

  71. Mein Mann und ich sind seit 1 1/2 Jahren getrennt. In dieser Zeit hat er mir die Hälfte seiner Pensionskasse Rente monatlich überwiesen. Wir sind beide pensioniert. Nun wollen wir uns scheiden lassen. Was bekomme ich nach der Scheidung aus der Pensionskasse, und was passiert, wenn mein geschiedener Mann vor mir stirbt? Habe ich dann weiterhin Anspruch auf seine Pensionskasse?

    1. Das ist abhängig was im Reglement der Pensionskasse steht. Wir empfehlen Ihnen, sich hier direkt an die Pensionskasse zu wenden oder das Reglement zu konsultieren. Die Pensionskasse kann Ihnen eine verbindliche Auskunft erteilen.

  72. Wir sind seit 55 Jahren verheiratet. Ich bin 80 Jahre alt. Unsere AHV ist gesplittet (Ehepaar Rente, 2x ca. 1800.-). Wieviel Rente bekommt meine Frau, wenn ich sterbe?

    1. Bitte beachten Sie, dass wir keine offizielle Stelle der AHV sind, sondern ein privates Beratungsunternehen. In Ihrem Beispiel sollte Ihre Frau, in Ihrem Todesfall, die eigene Rente zzgl. des Verwitwetenzuschlags von 20% erhalten (dieser Betrag ist höher als die Witwenrente von 80% der Rente des Verstorbenen). Es wird immer nur eine Rente ausbezahlt (entweder eigene Rente plus Zuschlag oder Witwenrente). Für eine verbindliche Antwort wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Ausgleichskasse.

  73. Mein Mann (Deutscher) hat 9 Jahre in der Schweiz gearbeitet- wieviel Prozent seiner Schweizer Rente stehen mir zu? Seine deutsche Rente beträgt lediglich 650 Euro.

    1. Das ist nicht ganz einfach zu beantworten. Primär stellt sich die Frage, ob Sie selbst jemals gegenüber der AHV einen Anspruch begründet haben. Ich empfehle Ihnen, eine Rentenvorausberechnung für beide Ehepartner zu bestellen. Sind Sie nicht mehr in der Schweiz wohnhaft so ist die Zentrale Ausgleichsstelle dafür zuständig. Sie finden die notwendigen Informationen hier.

  74. Ich werde dieses Jahr 60 und habe mich vor 11 Jahren (nach 28 Ehejahren von meiner Ex-Frau (heute 58) scheiden lassen. Wir haben 2 Kinder 31 und 36. Gemäss Scheidungsurteil, habe ich ihr bis zu meiner Pensionierung Alimente zu bezahlen. Falls ich plötzlich sterben sollte, hat meine Ex-Frau noch Anrecht auf Alimente aus meinem Erbe, von meinen Erben, aus meiner Pensionskasse oder eine Art Witwenrente aus der AHV?

    1. Gemäss Ihren Schilderungen dürfte Ihre Frau ein Anspruch auf eine Witwenrente aus der AHV haben (Voraussetzungen gemäss Merkblatt «Hinterlassenenrenten der AHV» erfüllt). Ob ein Anspruch aus der Pensionskasse besteht ist vom Reglement der Pensionskasse abhängig. Aus dem Nachlass dürfte kein Anspruch bestehen. Beachten Sie aber, dass mit den vorliegenden Angaben keine verbindliche Aussage gemacht werden kann. Allenfalls kann es ratsam sein, sich bei einem Anwalt rechtlichen Rat einzuholen.

  75. Wieviele Jahre muss man verheiratet sein um Witwenrente zu erhalten.Ich habe im Internet gelesen ab 2023 nur noch 1 Jahr stimmt das?

    1. Gemäss unseren Informationen sind dies noch immer 5 Jahre. Dass sich daran etwas ändert ist uns nicht bekannt. Beachten Sie aber, dass eine Witwerrente (im Todesfall der Ehefrau) nur bezahlt wird solange Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind.

  76. Ich bin Deutsche und mein Exmann auch. Wir haben in Deutschland geheiratet und die Scheidung in Deutschland vollzogen. Ich lebe in Deutschland und er lebt und arbeitet jedoch in der Schweiz. Wir haben Kinder. Mein jüngster Sohn wird erst 18 nachdem ich 45 bin. Habe ich , obwohl ich in Deutschland lebe und nach deutschem Recht geschieden bin, trotzdem Anrecht auf Witwenrente? Da er ja die AHV etc. in der Schweiz einbezahlt?

    1. Sofern Sie die Voraussetzungen gemäss Merkblatt «Hinterlassenenrenten der AHV» erfüllen, sollte grundsätzlich ein Anspruch bestehen. Beachten Sie aber, dass es Aufgrund des Urteils des EGMR eine Änderung bezüglich Anspruch auf Witwenrente bei Frauen mit Kindern über 18 Jahre geben dürfte. Die Details sind momentan noch nicht bekannt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

  77. Ich bekomme eine minimale Witwenrente. Kann auf Grund der Geringfügikeit eine Einmalzahlung als Abfindung bezahlt werden?

    1. Nein, in der AHV gibt es gemäss unseren Informationen keine Geringfügigkeit.

  78. Mein Ehemann hat die Staatsbürgerschaft Ägypten. Wir leben in Deutschland und Ägypten und beziehen eine Rente. Bekommt mein Ehemann eine witwenrente in Fall meines Todes?

    1. Eine Witwerrente wird nur bezahlt, solange Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind. Aufgrund eines Urteils des EGMR befindet sich die Regelung in Bezug auf die Witwerrente in Überarbeitung. Ob diesbezüglich Änderungen folgen, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht gesagt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

  79. Bekommt meine Ehefrau eine Witwe Rente, und AHV wenn sie nur die Bewilligung C hat in der Schweiz.

    1. Sofern Ihre Frau die Voraussetzungen für eine Witwenrente gemäss Merkblatt „Hinterlassenenrenten der AHV“ erfüllt, so hat sie einen Anspruch auf eine Witwenrente, auch mit einer Bewilligung C. Unter der Annahme dass Ihre Frau in der Schweiz wohnhaft ist dürfte Sie ebenfalls ein Anspruch auf eine AHV Rente haben (ohne Gewähr). Sobald der jüngere Ehepartner pensioniert wird, erfolgt das Splitting und die Renten werden neu berechnet und ggf. plafoniert. In Ihrem Fall empfehle ich Ihnen aber, für beide eine Rentenvorausberechnung zu bestellen. Sie finden weitere Informationen auf der Seite „Rentenvorausberechnung“ der AHV.

  80. Ich bin Schweizer und wohne in Thailand mit meiner Frau, die nie in der Schweiz gearbeitet hat. Ich habe sie im AHV-Alter geheiratet, bekomme aber die gleichen AHV-Leistungen wie zuvor. Ist das richtig?

    1. Da Ihre Frau nie gegenüber der AHV einen Anspruch hatte erhalten Sie gemäss Auskunft der Ausgleichskasse weiterhin eine Einzelrente. Ich gehe davon aus, dass das so stimmen dürfte. Für eine verbindliche Aussage müssten Sie sich aber direkt an die Ausgleichskasse wenden. Die Voraussetzungen für eine Witwenrente sind im Merkblatt «Hinterlassenenrenten der AHV» geregelt.

  81. Meine Frau ist gestorben. Erhöht sich nun meine AHV Rente Schweiz? Wie muss ich dies beantragen?

    1. Im Todesfall entfällt eine allfällige Plafonierung und es besteht ein Anspruch auf einen Verwitwetenzuschlag von 20%. Beachten Sie aber, dass die Höhe einer maximalen Einzelrente nicht überschritten werden kann. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt «Alters und Hilflosenentschädigungen der AHV».

  82. Ich beziehe die Witwenpension aus der Schweiz. Ich möchte gerne wissen, wie oft die Bezüge im Jahr ausbezahlt werden?

    1. Unseren Informationen zufolge wird die Witwenrente monatlich ausbezahlt (12 Mal im Jahr).

  83. Kurz nach meiner Scheidung ist mein Ex-Mann gestorben. Meine Kinder hatten Anrecht auf eine Hinterbliebenenrente und ich bekomme bis anhin eine Witwenrente. In diesem Jahr werde ich 60 und ich habe mir meine AHV-Rente kalkulieren lassen. Diese sollte bei meiner Pensionierung etwa CHF 2000 betragen. Man wurde gesagt, dass ich dann kein Anrecht mehr auf Witwenrente hätte. Ich dachte man würde mir einen 20%igen Anteil der Witwenrente zur AHV-Rente anrechnen? Habe ich da etwas falsch verstanden?

    1. Sobald Sie das ordentliche Pensionierungsalter erreichen, fällt in Ihrem Fall die Witwenrente weg, da die eigene AHV-Rente höher ist als die Witwenrente (es wird nur weiterhin die höhere Rente ausbezahlt). Bei den von Ihnen erwähnten 20% handelt es sich vermutlich um den Verwitwetenzuschlag, der aber nach einer Scheidung nicht mehr zum Tragen kommt.

  84. Ich bin Deutsche und beziehe eine Witwenrente aus der Schweiz. Wie sieht es mit meinem eigenen Einkommen aus Erwerbstätigkeit aus? Wird dieses in die Berechnung der Witwenrente mit einbezogen oder ist die Rente einkommensunabhängig?

    1. Nein, die Rente ist unabhängig von einer Erwerbstätigkeit. Beachten Sie aber, dass der Anspruch z.B. bei einer Wiederheirat erlöschen kann.

  85. Ich, deutsche Staatsbürgerin, beziehe eine Witwenrente aus der Schweiz. Wie sieht es mit meinem eigenen Einkommen aus Erwerbstätigkeit aus? Wird dieses in die Berechnung der Witwenrente mit einbezogen oder ist die Rente einkommensunabhängig?

    1. Nein, die Rente ist unabhängig von einer Erwerbstätigkeit. Beachten Sie aber, dass der Anspruch z.B. bei einer Wiederheirat erlöschen kann.

  86. Wenn ein Ehepaar beide im Rentenalter 1.5 x die Maximaleinzelrente bezieht: Wie sieht es nach Versterben einer Person aus? Bekommt die Überlebende Person dann wieder die ganze Einzelrente?

    1. Im Todesfall fällt eine allfällige Plafonierung weg und die Renten werden neu berechnet (als Einzelperson). Sofern ein Anspruch auf eine Witwenrente besteht, würde diese entweder der eigenen Rente zzgl. Verwitwetenzuschlag von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen entsprechen. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente ausbezahlt. Beachten Sie, dass für Männer nur in ganz spezifischen Fällen eine Witwerrente ausbezahlt wird.

  87. Ich bin verwitwet und erhalte eine Witwenrente. Sobald ich mich pensionieren lasse, erhalte ich von der AHV entweder die Witwenrente oder meine reguläre Altersrente, je nach dem welche Rente höher ist. Wie sieht es aber mit der Pensionskasse aus? Ist es gleich geregelt?

    1. In der Pensionskasse dürften Sie die bisherige Ehegattenrente auch nach der Pensionierung unverändert weiter erhalten. Beachten Sie aber, dass die Leistungen von Pensionskasse zu Pensionskasse unterschiedlich sind. Hier gibt es keine generelle Handhabung. Details finden Sie im Vorsorgereglement (evtl. auch Vorsorgeplan) der entsprechenden Pensionskasse. Allenfalls sollten Sie sich mit dieser Frage auch direkt an die Pensionskasse wenden. Diese wird Ihnen eine für Sie verbindliche Auskunft erteilen können.

  88. Mein Partner und ich haben 2 gemeinsame Kinder. Das jüngste vollendet sein 18. Lebensjahr wenn ich 49 Jahre alt bin. Habe ich Anspruch auf eine Witwenrente wenn ich meinen Partner heirate und wir uns nach 1 Jahr wieder scheiden lassen?

    1. Gemäss Ihrer Schilderung wären in diesem Fall die Voraussetzungen gemäss Merkblatt «Hinterassenenrenten der AHV» (Seite 4, Punkt 2, letzter Aufzählungspunkt) erfüllt und es würde grundsätzlich ein Anspruch auf eine Witwenrente bestehen. Dennoch weisen wir darauf hin, dass die AHV in diesem Fall auch zu einem anderen Schluss kommen könnte (Stichwort Umgehung). Wir empfehlen Ihnen, die Frage direkt bei der Ausgleichskasse zu stellen. Diese wird Ihnen eine verbindliche Aussage machen können.

  89. Ich bin 55 Jahre alt und möchte mit meinem Mann 62 Jahre alt nach Portugal auswandern. Durch die 3 Jugendjahre die meinem Mann dazugerechnet werden., um die Beitragslücken zu füllen, bekommt er später mit 65 Jahren eine ordentliche Vollrente. Bekomme ich trotzdem eine Witwenrente falls mein Mann vor dem Bezug der AHV Vollrente mit 65 Jahren versterben würde?

    1. Ob ein Anspruch auf eine Witwenrente besteht, ist im Wesentlichen davon abhängig, ob Sie die Voraussetzungen gemäss Merkblatt «Hinterlassenenrenten der AHV» erfüllen. Sind diese erfüllt so hätten Sie auch einen Anspruch wenn Ihr Ehemann vor dem Bezug der Altersrente verstirbt.

  90. Meine Ehefrau ist im Mai 2021 verstorben. Mir wurde eine Witwenrente der AHV zugesprochen, da ich ein minderjährigen Kind habe. Er ist jetzt 11 Jahre alt. Habe ich jetzt auch lebenslänglich Anspruch auf diese Rente oder kann sich da etwas ändern.

    1. Eine abschiessende Antwort ist hier leider nicht möglich. Aufgrund des Urteils es Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gibt es momentan eine Übergangsregelung für Witwer, deren Rente am 11. Oktober 2022 noch ausbezahlt wurde. Gemäss Ihren Angaben dürften Sie unter diese Kategorie fallen. Betroffene Witwer werden gleich behandelt wie Witwen, das bedeutet, diese bekommen auch weiterhin eine Witwerrente, auch nachdem das Kind den 18. Geburtstag erreicht hat. Beachten Sie aber, dass es sich hier nur um eine Übergangsregelung handelt und nur so lange gilt, bis die gesetzlichen Bestimmungen angepasst sind. Wie diese aussehen, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht klar. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite «Urteil des EGMR zu Witerrenten der AHV».

  91. Mein Mann und ich leben in Deutschland Wir haben beide eine kleine Rente aus der Schweiz, ein Kind ist in der Schweiz geboren. Bekomme ich eine Witwenrente?

    1. Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob Sie die Voraussetzungen gemäss Merkblatt «Hinterlassenenrenten der AHV» erfüllen. Ist dies der Fall, hätten Sie Anspruch auf eine Witwenrente im Todesfall Ihres Ehemanns. Beachten Sie aber, dass nur entweder die eigene Rente (zzgl. eines Verwitwetenzuschlags von 20%) oder 80% der Rente des Verstorbenen ausbezahlt wird. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung, es wird aber immer nur eine Rente ausbezahlt (entweder / oder).

  92. Ich beziehe eine Witwenrente meines Exmannes. Ich bin 62 Jahre und möchte weniger arbeiten. Bleibt meine Rente erhalten wenn ich nur noch 1500 Fr im Monat verdiene?

    1. Die Höhe der Witwenrente wird grundsätzlich nicht durch eine Erwerbstätigkeit beeinflusst.

  93. Habe ich Anspruch auf Witwenrente? Bin 77 Jahre und mein Mann ist vor 5 Monaten verstorben. Ich habe nur die AHV?

    1. Sofern Sie die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllen haben Sie grundsätzlich einen Anspruch darauf. Jedoch gilt es zu beachten, dass nur entweder die eigene AHV Rente (zzgl. eines Verwitwetenzuschlags von 20%) oder die Witwenrente (80% der Rente des Verstorbenen) ausbezahlt wird. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente bezahlt (entweder/oder). Wir empfehlen Ihnen, sich diesbezüglich direkt mit der Ausgleichskasse in Verbindung zu setzen.

  94. Aus meinem PK-Ausweis sehe ich, dass die jährliche Ehegattenrente bei meinem Tod als aktiver Arbeitnehmer CHF 36’108.00 beträgt. Kämen da für meine Frau noch Leistungen aus der AHV dazu? Alter 58, seit 32 Jahren verheiratet, 2 erwachsene Kinder.

    1. Gemäss Ihren Schilderungen dürfte Ihre Frau in Ihrem Todesfall zusätzlich Anspruch auf eine Witwenrente aus der AHV haben. Die Höhe der Witwenrente wäre 80% der möglichen AHV Rente des Verstorbenen. Diese wird anhand der bisherigen AHV-Beiträge berechnet.

  95. Wie hoch ist die Witwenrente für meine Frau bei meinem Tod. Beide pesnioniert, lange verheiratet; AHV Renten: Mann 1821 Fr mtl. Frau 1764 Fr mtl. Gesamte Rente mtl. Für Frau bei Tod Mann?

    1. Gemäss Ihren Schilderungen erhalten Sie eine plafonierte Rente für Ehepaare. Im Todesfall würden die Plafonierung wegfallen und die Renten würden neu berechnet. Danach erhält die Witwe entweder die eigene Rente zzgl. eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente ausbezahlt. Da wir die Einzelheiten der Berechnung Ihrer Renten nicht kennen, ist es unmöglich zu sagen, wie hoch die Witwenrente in Franken sein wird. Dies müssten Sie direkt bei der Ausgleichskasse nachfragen. Vermutliche dürfte aber die Variante „Eigene Rente mit Verwitwetenzuschlag“ in Ihrem Fall höher sein und somit zur Anwendung kommen.

  96. Ich beziehe AHV aus der Schweiz und möchte wissen falls ich sterben sollte wieviel Rente meine Ehefrau dann bekommen würde.

    1. Guten Tag

      Primär stellt sich die Frage ob Ihre Frau die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllt (siehe Merkblatt «Hinterlassenenrenten der AHV»). Besteht ein Anspruch so beläuft sich die Witwenrente entweder auf die eigene Rente zzgl. eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente ausbezahlt.

  97. Erlischt die Witwenrente mit Erreichen des Rentenalters?

    1. Guten Tag

      Nein, aber ab Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters wird entweder die eigene Rente zzgl. eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder weiterhin die Witwenrente bezahlt. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente ausbezahlt. Beachten Sie aber, dass der Anspruch auf eine Witwenrente z.B. bei einer Wiederheirat erlischt.

  98. Muss eine noch nicht pensionierte Witwe, welche von der AHV eine Witwenrente bezieht und nicht arbeitet, auch immer noch bis zu ihrer Pension AHV Beiträge zahlen? Wenn ja, zahlt sie Beiträge für Nichterwerbstätige?

    1. Guten Tag

      Ja, die Beitragspflicht gilt auch in diesem Fall bis zum Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters. Wie Sie sagen, müsste die Witwe AHV Beiträge als Nichterwerbstätige bezahlen.

  99. Ich lebe seit meiner Pensionierung mit meiner Thai Frau hier in Thailand. Wird sie Anrecht auf Witwenrente haben, falls ich vor ihr sterbe?

    1. Guten Tag

      Sind Sie Schweizer oder EU-Staatsbürger und erfüllt Ihre Frau die Voraussetzungen für eine Witwenrente würde Sie einen Anspruch darauf haben. Die Voraussetzungen finden Sie im Merkblatt «Hinterlassenenrenten der AHV».

  100. Gibt es beim Todesfall des Ehemannes zu AHV-Rente auch eine Witwenrente?

    1. Guten Tag

      Nein, im Todesfall des Ehemanns und sofern ein Anspruch besteht, wird entweder eine Witwenrente oder weiterhin die eigene Rente zzgl. eines Verwitwetenzuschlags bezahlt. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente (Witwenrente oder eigene AHV Rente) ausbezahlt.

  101. Ich erhalte eine Witwenrente und bin 62 Jahre alt. Wenn ich mich jetzt in der Pensionskasse pensionieren lasse, wird dann die Witwenrente aus der AHV weiterbezahlt oder erlischt dieser Anspruch?

    1. Guten Tag

      Die Witwenrente aus der AHV wird unabhängig von Leistungen aus der Pensionskasse bezahlt. Ein Anspruch auf die Witwenrente erlischt aber z.B. bei einer Wiederheirat.

  102. Muss man mindestens 45 Jahre sein, um Anspruch auf Witwenrente zu haben?

    1. Guten Tag

      Es gibt verschiedene Voraussetzungen um einen Anspruch auf eine Witwenrente zu haben. Das Alter 45 ist nicht in jedem Fall relevant. Im Merkblatt „Hinterlassenenrenten der AHV“ sind die Voraussetzungen gut beschrieben.

  103. Da ich mir nicht aussuchen kann, wenn ich sterbe und es sind noch keine 5 Jahre Ehe, bekommt man dann keine Rente?

    1. Guten Tag

      Beachten Sie, dass eine Witwerrente (im Todesfall der Ehefrau) nur bezahlt wird, solange Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind. Andernfalls besteht per se kein Anspruch auf eine Witwerrente. Ein Anspruch auf eine Witwenrente (Todesfall des Ehemanns) besteht, wenn die Voraussetzungen gemäss Merkblatt «Hinterlassenenrenten der AHV» erfüllt sind (u.a. die von Ihnen erwähnten 5 Jahre Ehe). Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht kein Anspruch. Beachten Sie hier, dass ab erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters nur entweder eine Witwenrente oder die ordentliche Rente (zzgl. eines Verwitwetenzuschlags von 20%) bezahlt werden. Es gilt zwar der höhere der beiden Beträge, es wird aber nur eine Rente ausbezahlt.

  104. Ich lebe mit meiner Frau in Thailand. Kann meine Frau nach meinem Tod hier in Thailand die AHV Witwenrente beziehen. Ich werde im kommenden September AHV beziehen.

    1. Guten Tag

      Ja, Hinterlassenenrenten aus der AHV werden für Schweizer und EU-Bürger auch ins Ausland bezahlt.

  105. Ich lasse mich scheiden und werde in Kürze wieder heiraten. Ab wann hat meine geschiedene Frau, nach meinem Ableben, keinen Anspruch mehr auf eine Witwenrente? Ab wann hat meine zukünftige Ehefrau, die nie in der Schweiz gearbeitet hat Anspruch auf eine Witwenrente aus meiner AHV?

    1. Guten Tag

      Sofern Ihre geschiedene Frau die Voraussetzungen für Geschiedene gemäss Merkblatt «Hinterlassenenrenten der AHV» erfüllt, würde sie einen Anspruch auf eine Witwenrente haben. Ein Anspruch würde z.B. bei einer Wiederheirat Ihrer geschiedenen Frau wegfallen.

      Ihre zukünftige Ehefrau hat einen Anspruch auf eine Witwenrente, sobald sie die Voraussetzungen gemäss erwähntem Merkblatt erfüllt. Es kann daher durchaus sein, dass im Todesfall sowohl die geschiedene als auch die aktuelle Ehefrau einen Anspruch auf eine Witwenrente hat. In diesem Fall würde jede die Witwenrente erhalten (es erfolgt keine Aufteilung).

  106. Meine Frau hätte Anspruch auf eine Witwenrente aus der AHV. Sie bezieht aber auch noch eine Rente aus dem Ausland. Wird, bei der Berechnung der Witwenrente, dieser Betrag aus Deutschland ebenfalls in die Berechnung einfliessen? 80% meiner Rente ist höher als die AHV-Rente meiner Ehefrau. Bekommt sie nun die ganzen 80% oder wird der Rentenbetrag aus Deutschland noch abgezogen.

    1. Guten Tag

      Nein, Rentenleistungen aus dem Ausland haben keinen Einfluss auf die Höhe der Witwenrente aus der AHV. Beachten Sie aber, dass ein Anspruch z.B. bei einer Wiederheirat erlischt.

    1. Guten Tag

      Eine Witwerrente aus der AHV wird nur bezahlt solange Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind. Ihr Mann hätte aber vermutlich einen Anspruch auf einen Verwitwetenzuschlag auf seine AHV-Rente. Sie finden weitere Informationen im Merkblatt «Hinterlassenenrenten der AHV». Im Bereich der zweiten Säule (Pensionskasse) ist das Reglement massgebend. Dort ist festgehalten ob und in welchem Umfang eine Ehegattenrente bezahlt wird. Bedingung ist natürlich, dass Sie einen Pensionskassenanschluss haben oder bereits eine Rente aus der Pensionskasse beziehen.

  107. Wenn ich sterbe erhält meine Frau eine Witwenrente auch wenn keine Kinder da sind? Meine Frau hat das 45 Altersjahr vollendet, Wir sind mehr als 10 Jahre verheiratet und ich bin bereits Rentner.

    1. Guten Tag

      Gemäss Ihren Schilderungen hätte Ihre Frau einen Anspruch auf eine Witwenrente aus der AHV. Beachten Sie aber, dass Ihre Frau entweder zur eigenen Rente einen Verwitwetenzuschlag von 20% oder aber 80% der Rente des Verstorbenen erhält. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente (entweder/oder) ausbezahlt. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV„.

  108. Ich habe ab meinem 63. Altersjahr die AHV 2 Jahre vorzeitig bezogen. Wie würde sich die Witwerrente darstellen, wenn meine Frau vor mir sterben sollte?

    1. Guten Tag

      Eine Witwerrente wird nur bezahlt, wenn Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind. Sie hätten aber einen Anspruch auf einen Verwitwetenzuschlag von 20% auf Ihre Rente. Beachten Sie, dass im Todesfall eines Ehepartners eine allfällige Plafonierung wegfällt und die Rente neu berechnet wird.

  109. Ich bin pensioniert und erhalte die volle AHV- Rente von CHF 2390. Falls ich sterbe, hat meine Ehefrau dann ebenfalls die volle Witwenrente zugut?

    1. Guten Tag

      Sofern Ihre Frau die Voraussetzungen gemäss Merkblatt «Hinterlassenenrenten der AHV» erfüllt, hat sie einen Anspruch auf eine Witwenrente. Die Höhe der Witwenrente beläuft sich entweder auf die eigene Rente zzgl. eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente bezahlt. Ausserdem kann die Höhe einer maximalen Einzelrente (derzeit CHF 2’390 p.M.) nicht überschritten werden.

  110. Ich habe eine Witwenrente aus der AHV und Pensionskasse meines verstorbenen Mannes. Nach meiner Pensionierung fällt die Witwenrente der AHV ja weg. Bleibt aber die Witwenrente der Pensionskasse?

    1. Guten Tag

      Grundsätzlich bleibt die Witwenrente aus der Pensionskasse bestehen, sofern im Reglement nichts anderes geregelt ist. In Bezug auf die Witwenrente aus der AHV erhalten Sie nach der eigenen Pensionierung entweder die eigene Rente zzgl. eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder weiterhin die Witwenrente. Der Höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Wie Sie richtig ausführen, wird aber immer nur eine Rente bezahlt.

  111. Kann ich eine Witwenrente in die Schweiz beantragen wenn mein Ex-mann schon 2 Jahre tot ist?

    1. Guten Tag

      Ja, Sie können einen Antrag auf eine Hinterlassenenrente stellen. Sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, hätten Sie auch einen Anspruch auf eine Witwenrente. Für Sie zuständig ist die Zentrale Ausgleichsstelle ZAS. Das Antragsformular sowie weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Eine Hinterlassenenrente beantragen“ der ZAS.

  112. Stirbt der Ehemann, wird die Ehepaarrente noch im Sterbemonat voll ausbezahlt und im nächsten Monat kommt dann die Witwenrente zur Auszahlung?

    1. Guten Tag

      Das Merkblatt «Hinterlassenenrenten der AHV» Seite 4 Punkt 5 führt aus, dass der Anspruch am ersten Tag des dem Todes des Ehegatten folgenden Monats entsteht. Das Merkblatt «Altersrenten und Hilflosenentschädigungungen der AHV» Seite 2 Punkt 2 wiederum sagt, dass der Anspruch auf eine Altersrente am Ende des Monats, in welchem der Todesfall eingetreten ist erlischt. Somit dürfte ihre Aussage korrekt sein. Für eine verbindliche Aussage wenden Sie sich aber mit Vorteil direkt an die zuständige Ausgleichskasse.

  113. Falls ich im Pensionierungsalter noch weiterarbeite ohne AHV zu beziehen, erhalte ich in dieser Zeit noch die Witwenrente?

    1. Guten Tag

      Wie das Merkblatt «Flexibler Rentenbezug» (Seite 6, Punkt 10) ausführt, werden während dem Aufschub der AHV keine Witwenrenten bezahlt.

  114. Ist es wirklich so, dass mein Mann nichts von meiner AHV-Rente bekommen würde, falls ich vor ihm sterbe? In unserer Ehe bin ich die Alleinverdienende, wir haben keine Kinder. Ich habe keine Lücken und immer voll AHV Beiträge bezahlt. Gibt es eine Möglichkeit, dass mein Mann dennoch Anspruch auf Rente erhält? Bekäme er denn immerhin von der Pensionskasse etwas?

    1. Guten Tag

      Eine Witwerrente (also im Todesfall der Ehefrau) wird nur bezahlt, solange Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind. In Ihrem Fall würde Ihr Ehemann demnach keine Witwerrente aus der AHV erhalten. Die von Ihnen einbezahlten AHV Beiträge würden jedoch im Todesfall gesplittet, so dass Ihr Mann bei Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters durchaus ein Anspruch auf eine ordentliche AHV Rente hat.

      Die Pensionskasse sieht in der Regel eine Rente für Ehepartner vor. Die Höhe ist im entsprechenden Reglement festgelegt, beläuft sich aber in der Regel auf ca. 60% der Rente des Verstorbenen. Hier wenden Sie sich mit Vorteil direkt an die Pensionskasse.

  115. Wir leben im Konkubinat. Meine Partnerin wird bald pensioniert. Sie erhält zurzeit eine Witwenrente. Erhält sie bei der Pensionierung weiterhin die Witwenrente oder die AHV?

    1. Guten Tag

      Sobald Ihre Partnerin das ordentliche Pensionierungsalter erreicht, erhält sie entweder die eigene Rente (plus Verwitwetenzuschlag sofern Anspruch) oder weiterhin die Witwenrente. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente ausbezahlt.

  116. Meine Frau und ich möchten Auswandern. Lohnt es sich für meine Frau die AHV freiwillige Prämie bis 64 einzuzahlen. Sie hat bis zum 49 Lebensjahr keine Lücken in den AHV Beiträgen. Meine Rente plus die min. AHV Rente von meiner Frau reichen uns um gut zu leben. Die min. AHV für meine Frau beträgt ja Fr.1195.00, stimmt das? Wie lange nach meinem Tod bekommt meine Frau die 80% Witwenrente, bekommt Sie den Betrag bis an Ihr Lebensende.

    1. Guten Tag

      Nein, ein Anspruch auf eine minimale Altersrente von derzeit CHF 1’195 besteht nur, sofern Ihre Frau vollständige Beitragsjahre (für Frauen 43 Jahre, Stand 2021) aufweist. Falls Ihre Frau also nicht mehr in die AHV einzahlt, entstehen Beitragslücken. Pro fehlendes Beitragsjahr wird die Rente um rund 2.3% gekürzt. Eine Kürzung erfolgt auch auf der minimalen Altersrente. Ob sich eine Anmeldung an die freiwillige AHV lohnt kann mit den vorliegenden Informationen nicht beurteilt werden. Beachten Sie, dass ein Anschluss an die freiwillige AHV nur möglich ist sofern das neue Wohnsitzland sich nicht in der EU/EFTA befindet.

      Ihre Frau bekommt, sofern sie die Voraussetzungen gemäss Merkblatt «Hinterlassenenrenten der AHV» erfüllt, die Witwenrente solange ein Anspruch darauf besteht. Beachten Sie, dass z.B. mit einer erneuten Heirat der Anspruch auf eine Witwenrente wegfällt. Sobald Ihre Frau das ordentliche Pensionsierungsalter erreicht, bekommt sie entweder die eigene Rente (zzgl. eines Verwitwetenzuschlags von 20%) oder weiterhin 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge kommt dann zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente bezahlt.

  117. Ich beziehe Witwenrente. Wie kann ich den restlichen Betrag auf einmal auszahlen lassen? Ist es überhaupt möglich?

    1. Gemäss unseren Informationen ist einmalige Auszahlung nicht möglich. Für eine verbindliche Antwort wenden Sie sich mit Vorteil direkt an die zuständige Ausgleichskasse.

  118. Der Ehemann ist verstorben, erhält die Frau nach vier und einhalb Jahren Ehe eine Witwenrente?

    1. Guten Tag

      Ein Anspruch auf eine Witwenrente besteht, sofern die Voraussetzungen gemäss Merkblatt «Hinterlassenenrenten der AHV» (Seite 2, Punkt 1) erfüllt sind. Ohne Kinder wird eine Ehedauer von mindestens 5 Jahren vorausgesetzt (Ehejahre aus einer früheren Ehe werden zusammengezählt). Ausserdem muss die Ehefrau zum Zeitpunkt der Verwitwung das 45. Altersjahr zurückgelegt haben. Ich empfehle Ihnen, mit der zuständigen Ausgleichskasse Kontakt aufzunehmen um Ihren Fall zu prüfen.

  119. Mein geschiedener Mann ist verstorben. Bekomme ich als geschiedene Ehefrau nach 42 Ehejahren eine Witwenrente?

    1. Guten Tag

      Gemäss Ihren Schilderungen sollte ein Anspruch auf eine Witwenrente geprüft werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Vorgaben gemäss Merkblatt «Hinterlassenenrenten der AHV» (Seite 3) erfüllt werden. Die Höhe beläuft sich auf entweder die eigene Rente oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente bezahlt (entweder die eigene Rente oder die Witwenrente). Beachten Sie, dass die abschliessende Prüfung eines Anspruchs durch die Ausgleichskasse erfolgt.

  120. A: wenn ein Partner stirbt, haben das Maximum, wieviel erhält der überlebende Partner?
    B: wenn beide Ehepartner sich früher pensionieren las

    1. Guten Tag

      Im Todesfall eines Ehegatten entfällt eine allfällige Plafonierung und die Renten werden neu berechnet.

      Die Höhe der Witwenrente (im Todesfall des Ehegatten) beläuft sich entweder die eigene Rente (zzgl. eines Verwitwetenzuschlags von 20%) oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der Höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente ausbezahlt.

      Im Todesfall der Ehefrau ist es so, dass eine Witwerrente nur dann bezahlt wird, solange Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind. Der Ehegatte hätte jedoch einen Anspruch auf den Verwitwetenzuschlag von 20%.

      Beachten Sie aber, dass für einen Anspruch auf eine Hinterlassenenrente die Voraussetzungen gemäss Merkblatt «Hinterlassenenrenten der AHV» erfüllt werden müssen. Ausserdem darf die Höhe einer maximalen Einzelrente nicht überschritten werden.

      Die obigen Angaben gelten auch für den Fall, wenn beide Ehepartner die AHV vorbeziehen.

  121. Wie hoch würde meine Rente sein wenn mein Mann stirbt. Ich bin geschieden und habe nie gearbeitet. Wir waren mehr als 20 Jahren verheiratet. Mein Mann erhält heute bereits die AHV-Rente.

    1. Guten Tag

      Sofern Sie die Voraussetzungen für geschiedene Frauen gemäss Merkblatt zu den «Hinterlassenenrenten der AHV» erfüllen, beläuft sich die Witwenrente entweder auf die eigene Rente oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente ausbezahlt.

  122. Gibt es eine Anpassung meiner Rente, falls ich nicht das Maximum an AHV bekomme. Wir sind geschieden und das Konto wurde gesplittet. Nun ist meine ex-Frau gestorben.

    1. Guten Tag

      Eine Witwerrente wird nur bezahlt solange Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind. Geschiedene Personen haben keinen Anspruch auf einen Verwitwetenzuschlag. Es ist daher davon auszugehen, dass sich an Ihrer Rente vermutlich nichts ändern wird. Verbindlich kann dies aber nur die Ausgleichskasse beantworten.

  123. Habe ich einen Rentenzuschuss von meinem Mann nach seinem Tod?

    1. Guten Tag

      Sind Sie selbst bereits pensioniert, so erhalten Sie auf Ihre eigene Rente einen Verwitwetenzuschlag von 20%. Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Witwenrente aus der AHV, so dürfte auch hier ein Anspruch bestehen. Beachten Sie aber, dass nur entweder die Witwenrente oder die eigene Rente (plus Verwitwetenzuschlag) ausbezahlt wird. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Ausserdem darf die Höhe der Rente eine maximale Einzelrente (derzeit CHF 2’390 p.M.) nicht überschritten werden. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den «Hinterlassenenrenten der AHV».

  124. Hat meine Mutter Anrecht auf eine Rente? Sie lebte 40 Jahre im Konkubinat.

    1. Guten Tag

      Nein, Konkubinatspartner sind in der AHV leider nicht berücksichtigt. Ihre Mutter dürfte in diesem Fall keinen Anspruch auf eine Witwenrente aus der AHV haben.

  125. Ich werde dieses Jahr pensioniert, mein Mann ist noch ca. 2 Jahre berufstätig, hat keine Lücken bei der AHV. Zwei Fragen: Was passiert mit meiner AHV-Rente wenn mein Mann vor der Erreichung seines Pensionsalters stirbt? Was würde ich als Ehefrau bekommen, wenn mein Mann stirbt, wenn wir beide pensioniert sind?

    1. Guten Tag

      Sollte Ihr Ehemann vor Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters versterben und Sie haben bereits Anspruch auf die AHV Rente, so erfolgt ein Einkommenssplitting und die Renten würden neu berechnet (siehe auch Merkblatt «Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV» Punkt 17, Seite 7).

      Sofern Sie die Voraussetzungen für eine Witwenrente gemäss Merkblatt «Hinterlassenenrenten der AHV» erfüllen würden Sie entweder die eigene Rente plus eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder 80% der berechneten Rente des verstorbenen Ehegatten erhalten. Der höhere der beiden Beträge käme zur Anwendung, es wird aber immer nur eine Rente ausbezahlt.

      Sobald Ihr Ehemann das ordentliche Pensionierungsalter erreicht, erfolgt das Splitting und die Renten werden neu berechnet sowie ggf. plafoniert. Verstirbt nun Ihr Ehemann nach der Pensionierung so entfällt die Plafonierung. Der Anspruch auf eine Witwenrente ist dann derselbe wie bereits erwähnt.

      Beachten Sie aber, dass die Höhe einer maximalen Einzelrente (derzeit CHF 2’390 pro Monat) nicht überschritten werden darf, auch nicht mit dem Verwitwetenzuschlag.

  126. Bekomme ich Witwenrente nach meine ex-Mann, er ist verstorben. Wir haben ein gemeinsames noch minderjähriges Kind. Die Scheidung war vor 5 Jahren.

    1. Guten Tag

      Sofern Sie die Voraussetzungen gemäss Merblatt «Hinterlassenenrenten der AHV» Seite 3 erfüllen dürfte ein Anspruch auf eine Witwenrente bestehen. In Ihrem Fall sollte zusätzlich der Anspruch auf eine Waisenrente für das Kind geprüft werden. Wir empfehlen Ihnen, sich direkt mit der zuständigen Ausgleichskasse in Verbindung zu setzen.

  127. Haben eingetragene Partnerschaften genau so wie verheiratete anspruch auf Witwenrente?

    1. Guten Tag

      Das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts Artikel 13a Abs 2 sagt aus, dass in einer eingetragenen Partnerschaft im Todesfall die überlebende Person einem Witwer gleichgestellt ist. Eine Witwerrente wird nur bezahlt solange Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind. Eine Motion im Parlament, welche dies geändert hätte, wurde im 2017 zurückgezogen. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den «Hinterlassenenrenten der AHV» (Abschnitt 3).

  128. Ich bin nach Thailand ausgewandert und erhalte hier die AHV- Rente. Ich bin schon mehr als 5 Jahre mit einer Thailänderin verheiratet und unsere rechtliche Eheschliessung in Thailand ist in der Schweiz gemeldet und registriert. Meine Frau ist älter als 45 Jahre und hat nie in der Schweiz gelebt oder dort gearbeitet. Erhält meine Ehefrau nach meinem Ableben eine Witwenrente und wie hoch fällt diese aus (in %)?

    1. Guten Tag

      Gemäss Ihrer Schilderung dürften die Voraussetzungen gemäss Merkblatt zu den «Hinterlassenenrenten der AHV» erfüllt sein. Die Höhe der Witwenrente dürfte in diesem Fall 80% der Rente des Verstorbenen sein. Beachten Sie aber, dass eine abschliessende Beurteilung über den Anspruch und die Höhe durch die AHV vorgenommen wird. Für eine verbindliche Antwort auf Ihre Situation wenden Sie sich mit Vorteil direkt an die Zentrale Ausgleichsstelle.

  129. Mein Mann und ich erhalten eine Ehepaarrente (getrennte Beträge ca. je zur Hälfte). Wie werden sich diese Beträge im Falle eines Hinschieds des Einen oder Anderen verändern. Gibt es in dem Fall eventuell eine Wittwer- oder Wittwenrente?

    1. Guten Tag

      Im Todesfall entfällt eine allfällige Plafonierung und die Renten werden neu berechnet. Sofern die Voraussetzungen gemäss Merkblatt «Hinterlassenenrenten der AHV» für eine Witwenrente erfüllt sind, besteht ein Anspruch auf eine Witwenrente. Die Höhe der Witwenrente beläuft sich entweder auf die eigene Rente zzgl. eines Verwitwetenzuschlags vom 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente (eigene AHV Rente oder Witwenrente) ausbezahlt. Ein Anspruch auf eine Witwerrente (Todesfall der Ehefrau) besteht dagegen nur, solange Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind. Der Witwer hätte jedoch Anspruch auf den Verwitwetenzuschlag. Beachten Sie, dass die ausbezahlte Rente auf keinen Fall die höhe einer maximalen Einzelrente (derzeit CHF 2’390 pro Monat, Stand 2021) überschreiten darf.

  130. Meine Frau ist bereits in Pension ich werde 2022 in Pension gehen. Wir werden dann die Max AHV Rente beziehen. Wie ist es wenn einem von uns verstirbt? Wie hoch ist dann die AHV Rente welche der Hinterbliebene bezieht.

    1. Guten Tag

      Sollten Sie versterben entfällt eine allfällige Plafonierung und die Renten werden neu berechnet. Erfüllt Ihre Frau die Voraussetzungen für eine Witwenrente gemäss Merkblatt «Hinterlassenenrenten der AHV», so erhält sie entweder die eigene AHV Rente zzgl. eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente ausbezahlt. Sollte Ihre Frau versterben so gilt es zu bedenken, dass eine Witwerrente nur bezahlt wird, solange Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind. Ist dies nicht der Fall, erhalten Sie Ihre AHV Rente zzgl. des erwähnten Verwitwetenzuschlags. Beachten Sie ausserdem, dass die Höhe einer maximalen Einzelrente (derzeit CHF 2’390 p.M. / Stand 2021) nicht überschritten werden darf.

  131. Ich bin 67 Jahre, mein ex Man ist gestorben, wir waren 38 Jahre verheiratet und geschieden. Ich habe niedrige AHV Rente, bekomme ich noch Witwenrente?

    1. Guten Tag

      Das ist mit den vorliegenden Informationen nicht beurteilbar. Sofern Sie die Voraussetzungen für Geschiedene gemäss Merkblatt zu den «Hinterlassenrenten der AHV» Seite 3 erfüllen dürfte ein Anspruch auf eine Witwenrente aus der AHV bestehen. Beachten Sie aber, dass nur entweder die eigene Rente oder 80% der Rente des Verstorbenen (Witwenrente) ausbezahlt wird. Es werden in keinem Fall zwei Renten bezahlt. Ich empfehle Ihnen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, direkt mit der Ausgleichskasse Kontakt aufzunehmen um einen Anspruch zu prüfen. Sie finden weitere Informationen auf der Internetseite «Anmeldung Hinterlassenenrente».

  132. Ich bin geschieden, gemeinsame Kinder, bin noch nicht pensioniert und erhalte seit Kurzem eine Witwenrente. Meine AHV-Rente wird bei gleichbleibender Anstellung höher sein. Frage: Wird die AHV-Rente von geschiedenen Frauen, die eine Witwenrente erhalten, ebenfalls mit einem Zuschlag von 20% versehen?

    1. Guten Tag

      Nein. Der Zuschlag wird nur Rentenberechtigten gewährt, deren Ehe durch den Tod aufgelöst wurde. Sie dürften daher ab ordentlicher Pensionierung Ihre eigene Rente ohne Zuschlag erhalten.

  133. Wie hoch ist die Rente nach Ableben desEhepartners? Ich bzw. wir werden die max. AHV-Rente haben.

    1. Guten Tag

      Die maximale plafonierte Rente für Ehepaare aus der AHV beläuft sich auf CHF 3’585 pro Monat (Stand 2021). Im Todesfall eines Ehepartners entfällt eine allfällige Plafonierung und die Renten werden neu berechnet. Die Witwenrente (im Todesfall des Ehemanns) beläuft sich auf entweder die eigene Rente plus eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente ausbezahlt. Eine Witwerrente (Todesfall der Ehefrau) wird nur bezahlt, solange Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind. Der überlebende Ehemann würde somit seine eigene Rente zzgl. des Verwitwetenzuschlags erhalten. Beachten Sie aber, dass die Rente in allen Fällen nicht höher als eine maximale Einzelrente (derzeit CHF 2’390 pro Monat, Stand 2021) sein darf.

  134. Bekomme Witwenrente seit 2019. Werde 63 nächstes Jahr, wird mit 64 die Witwenrente durch die AHV ersetzt oder bekomme ich beides? Falls ich die AHV aufschiebe durch Weiterarbeiten, erhalte ich bis zum Bezug der AHV weiter Witwenrente?

    1. Guten Tag

      Sobald Sie das ordentliche AHV Alter erhalten werden Sie entweder Ihre eigene Rente plus eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder aber die 80% der Rente des Verstorbenen, also die Höhe der bisherigen Witwenrente, erhalten. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber nur eine Rente ausbezahlt. Bei einem Aufschub der AHV wir die Witwenrente während der Aufschubsdauer nicht weiterbezahlt (s. Merkblatt «Flexibler Rentenbezug», Seite 6).

  135. Habe eine Witwenrente seit ich 46 Jahre alt bin. Seit einem Jahr habe ich keine Arbeit mehr und bezahle keine AHV Beiträge mehr. Wie wird meine AHV berechnet nach meinem vollendetem 64ten Altersjahr falls ich keine Arbeitsstelle mehr finde? Gibt es eine Möglichkeit die Beitragslücken meiner AHV zu stopfen so dass meine AHV/Witwenrente höher ausfällt?

    1. Guten Tag

      Eigentlich bleiben Sie auch ohne Erwerbstätigkeit AHV-beitragspflichtig. Sie sind dann als Nichterwerbstätige eingestuft und die AHV berechnet die geschuldeten Beiträge anhand der Renteneinkommen sowie des Vermögens. Sie müssen sich aber als Nichterwerbstätige bei der AHV anmelden. Weitere Informationen dazu finden Sie im Merkblatt «Beiträge der Nichterwerbstätigen». Das Formular für die Anmeldung erhalten Sie bei der zuständigen Ausgleichskasse oder findes es z.B. für die SVA Zürich auf der Seite «AHV-Beitragspflicht». Die Berechnung der AHV Rente erfolgt anhand der Anzahl Beitragsjahre sowie des durchschnittlichen Einkommens.

  136. Mein Mann und ich erhalten eine Maximalrente. Erhalte ich, falls mein Mann vor mir stirbt eine Maximaleinzelrente?

    1. Guten Tag

      Im Todesfall Ihres Ehegatten entfällt die Plafonierung und die Renten werden neu berechnet. Sie erhalten dann entweder Ihre eigene Rente plus eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere Betrag kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente ausgerichtet. Die Höhe ist auf eine maximale Einzelrente beschränkt. Ob Sie in diesem Fall eine maximale Rente erhalten werden, ist mit den vorliegenden Informationen nicht beurteilbar. Sie können sich aber direkt an die Ausgleichskasse wenden. Diese kann Ihnen vermutlich eine verbindliche Antwort liefern.

  137. Ich bin deutscher Grenzgänger, arbeite seit einigen Jahren in der Schweiz und werde AHV-Rente erhalten. Meine Frau hat nie in der Schweiz gearbeitet. Meine Frage ist: Wird meine Frau, mit der ich schon seit 2002 verheiratet bin, nach meinem Tod Witwenrente erhalten?

    1. Guten Tag

      Ihre Frau dürfte, sofern Sie die Voraussetzungen für eine Weitenrente erfüllt, Anspruch auf eine Witwenrente haben. Dabei sind, neben der Ehedauer, auch weitere Punkte zu erfüllen. Sie finden die Voraussetzungen im Merkblatt «Hinterlassenenrenten der AHV» (Seite 2). Wichtig ist ausserdem, dass die Ehe in der Schweiz anerkannt und angemeldet ist.

  138. Ich bin mit einer Schweizer Rentnerin und AHV Bezügerin, verheiratet. Habe ich Anspruch auf Witwerrente oder sonstige im Todesfalle meiner Ehefrau?

    1. Guten Tag

      Derzeit gilt;eine Witwerrente aus der AHV wird nur bezahlt solange Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind. Sollte Ihre Frau versterben, hätten Sie Anspruch auf einen Verwitwetenzuschlag von 20% auf Ihre ordentliche AHV Rente, wobei die Höhe einer maximalen Einzelrente (derzeit CHF 2’370 p.M.) nicht überschritten werden darf. Erhält Ihre Frau zusätzlich eine Rente aus der Pensionskasse wäre zu klären, ob Sie Anspruch auf eine Ehegattenrente daraus haben. Dies ist im jeweiligen Pensionskassenreglement geregelt.

  139. Ich hatte eine halbe IV Rente. Mein Mann ist schon vor längerer Zeit verstorben. Da man ja nicht eine IV Rente und eine Witwenrente bekommt wurde die IV-Rente in eine Witwenrente umgewandelt. Was passiert, wenn ich pensioniert werde mit dieser Rente?

    1. Guten Tag

      Sobald Sie pensioniert werden wird Ihre eigene Rente zzgl. eines Verwitwetenzuschlags von 20% berechnet. Liegt dieser Betrag höher als die bisherige Witwenrente werden Sie Ihre AHV Rente erhalten. Liegt diese tiefer als die bisherige AHV Rente wird weiterhin die Witwenrente bezahlt. Beachten Sie, dass nur die AHV Rente oder die Witwenrente zu Auszahlung kommt. Es gilt jeweils der höhere Betrag. Die Höhe der Rente kann eine maximale Rente von derzeit CHF 2’370 p.M. (Stand 2020) in keinem der Fälle überschreiten.

  140. Wenn ich sterbe erhält meine Frau 80 % meiner gesplitteten Rente oder der Rente die ich vor dem Splitting hatte? Falls meine Frau vor mir stirbt erhalte ich dann wieder die ungesplittete AHV Rente?

    1. Guten Tag

      Das Splitting bleibt bestehen. Sollten Sie versterben würde eine allfällige Plafonierung wegfallen und die Renten würden neu berechnet. Die Witwenrente beläuft sich dann auf die eigene Rente plus eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente bezahlt. Eine Witwerrente, also im Falle des Todes Ihrer Frau, wird nur bezahlt solange Sie Kinder unter 18 Jahren haben. Sie würden in diesem Fall also die unplafonierte Rente plus des Verwitwetenzuschlags erhalten. Beachten Sie, dass die Rente die Höhe einer maximalen Einzelrente nicht überschreiten kann. Das Splitting selbst wird aber nicht rückgängig gemacht.

  141. Bekommt mein Mann wenn ich sterbe eine Wittwerrente? Ich bin selbständig.

    1. Guten Tag

      Eine Witwerrente aus der AHV wird nur bezahlt solange Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind.

  142. Wir haben jetzt eine Ehepaar-Rente zu Fr 3555. Was bekommt meine Frau als Witwe?

    1. Guten Tag

      Im Todesfall entfällt die Plafonierung und die Renten werden neu berechnet. Die Höhe der Witwenrente beläuft sich entweder auf die eigene Rente plus eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung, es wird aber immer nur eine Rente bezahlt. Beachten Sie ausserdem, dass die Höhe einer maximalen Einzelrente (derzeit CHF 2’370 p.M., Stand 2020) nicht überschritten werden darf.

  143. Wieviel % meiner Rente (seit 2019 Rentner) geht an meine Frau über bei meinem Ableben, wenn sie nicht in die AHV eingezahlt hat?

    1. Guten Tag

      Die Höhe der Witwenrente ist entweder die eigene Rente Ihrer Ehefrau zzgl. eines Verwitwetenzuschlags von 20% (sofern Sie bereits das ordentliche Pensionierungsalter erreicht hat) oder aber 80% der Rente des Verstorbenen. Beachten Sie aber, dass die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllt sein müssen damit ein Anspruch besteht.

  144. Wir haben zwei gemeinsame kleine Kinder und sind nicht verheiratet. Bekomme ich im Falle eines Todesfalles auch eine Witwenrente? Und wie sieht es beim Mann aus, wenn ich versterben sollte?

    1. Guten Tag

      Nein, eine Witwenrente aus der AHV ist für Konkubinatspaare nicht vorgesehen. Unter Umständen könnten Sie aber Anspruch auf eine Lebenspartner Rente aus der Pensionskasse haben. Die Voraussetzungen dazu finden Sie im entsprechenden Pensionskassenreglement. Zusätzlich wäre im Todesfall der Anspruch der Kinder auf eine Waisenrente zu prüfen (AHV und Pensionskasse). Selbiges gilt auch für den Mann. Beachten Sie, dass im Falle einer Heirat eine Witwerrente für den Mann nur vorgesehen ist, solange Kinder unter 18 Jahren da sind. Unter Umständen kann es in Ihrem Fall sinnvoll sein eine Vorsorgeanalyse mit einem Experten machen zu lassen. Achten Sie aber unbedingt auf dessen Unabhängigkeit.

  145. Bekommt die Ehefrau auch dann Witwenrente, wenn sie nichts in die AHV einbezahlt hat? Vorausgesetzt (45. Altersjahr zurückgelegt haben und mindestens 5 Jahre verheiratet waren)

    1. Guten Tag

      Ja, sofern die Ehe in der Schweiz anerkannt und angemeldet ist und die Voraussetzungen erfüllt sind besteht für die Witwe ein Anspruch auf eine Witwenrente.

  146. Hat der Ehemann Anspruch auf die halbe Rente der Ehefrau? Ist es gestattet, dass er die halbe AHV Rente der Ehefrau für sich beansprucht?

    1. Guten Tag

      Sobald der jüngere der beiden Ehepartner das ordentliche Pensionierungsalter erreicht, erfolgt das sogenannte Splitting, das bedeutet, dass die während der Ehedauer einbezahlten AHV Beiträge hälftig geteilt werden (beidseitig). Danach werden die Renten neu berechnet. In diesem Sinne wird die Rente mit dem Splitting bereits „aufgeteilt“. Andere Ansprüche sind uns nicht bekannt.

  147. Meine Mutter ist gestorben, der Vater lebt in Ausland kriegt er jetzt eine höhere Rente oder ein ein Teil von der Mutter?

    1. Guten Tag

      Eine Witwerrente wird nur bezahlt solange Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind. Waren Ihre Eltern jedoch zum Zeitpunkt des Todes verheiratet so wird die Rente Ihres Vaters neu berechnet. Er dürfte ebenfalls einen Anspruch auf einen Verwitwetenzuschlag von 20% haben. Beachten Sie aber, dass die Höhe einer maximalen Einzelrente (derzeit CHF 2’370 pro Monat) nicht überschritten werden darf. Wir empfehlen Ihnen, allfällige Anspruche direkt mit der zuständigen Ausgleichskasse, im Falle Ihres Vater ist dies die zentrale Ausgleichsstelle in Genf, abzuklären.

  148. Mein Mann ist vor 2 Jahre gestorben. Ich bin 32 Jahre alt und habe 2 Kinder. Jetzt bekommen wir die AHV Rente und PK Rente. Darf ich mit Renten arbeiten und bleiben die Renten gleich?

    1. Guten Tag

      Ein zusätzliches Einkommen hat keinen Einfluss auf den Anspruch auf eine Witwenrente aus der AHV. In der Regel gilt das auch für die Renten aus der Pensionskasse. Hier ist aber das jeweilige Reglement massgebend. Mit Vorteil wenden Sie sich hier direkt an die Pensionskasse. Einen Einfluss auf den Rentenanspruch hätte aber eine Wiederheirat. In diesem Fall würden Sie entsprechende Ansprüche verlieren.

  149. Mein Grossvater ist letzten Jahr verstorben mit 81 Jahre und hat über 30 Jahre in der Schweiz gelebt und gearbeitet bekommt jetzt meine Grossmutter die Witwenrente? Meine Grossmutter wohnt nicht in der Schweiz.

    1. Guten Tag

      Ob ein Anspruch auf eine Witwenrente aus der AHV besteht ist neben der Nationalität des Verstorbenen auch davon abhängig ob die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllt sind. Wir empfehlen Ihnen einen Anspruch bei der zuständigen Ausgleichskasse prüfen zu lassen. Zuständig dürfte die „Zentrale Ausgleichsstelle“ in Genf sein, da Ihre Grossmutter nicht in der Schweiz wohnhaft ist. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Eine Hinterlassenenrente beantragen“ der Zentralen Ausgleichsstelle. Die Voraussetzungen für eine Witwenrente finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“.

  150. Mein Mann ist 2015 gestorben, Kinder und ich habe eine Hinterlassenenrente aus der AHV. Wenn ich heiraten werde, verliere ich die Rente? Was ist mit den Kinden?

    1. Guten Tag

      Mit der Wiederverheiratung verlieren Sie den Anspruch auf eine Witwenrente aus der AHV. Die Waisenrenten werden aber bis Alter 18 weiterhin ausbezahlt.

  151. Meine Mutter ist Schweizerin und bezieht AHV Rente. Wenn Sie stirbt, bekommt mein Vater auch Witwerrente?

    1. Guten Tag

      Eine Witwerrente wird nur bezahlt solange Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind. Jedoch hätte Ihr Vater Anrecht auf den Verwitwetenzuschlag von 20%. Zum Zeitpunkt des Todesfalls entfällt eine allfällige Plafonierung und die Renten werden neu berechnet. Beachten Sie, dass die Rente inkl. Verwitwetenzuschlag die Höhe einer maximalen Einzelrente (derzeit CHF 2‘370 p.M. / Stand 2020) nicht überschreiten darf.

  152. Wie berechnet man die Witwenrente? Ehefrau 70, Ehemann 71, zur Zeit erhalten wir plafoniert 2 x 1778.- CHF. Wie hoch wird die Rente beim Ableben des Ehepartners?

    1. Guten Tag

      Im Todesfall der Ehefrau entfällt die Plafonierung und die Renten werden neu berechnet. Die Höhe der Witwenrente beläuft sich entweder auf die eigene Rente zzgl. eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung, es wird aber immer nur eine Rente bezahlt. Gemäss Ihren Schilderungen dürfte vermutlich die Rente der Witwe zzgl. Verwitwetenzuschlag höher sein (ohne Gewähr). Beachten Sie ausserdem, dass die Rente die Höhe einer maximalen Einzelrente (CHF 2’370 p.M., ohne Gewähr) nicht überschreiten darf. Für eine individuelle Beurteilung wenden Sie sich mit Vorteil an die zuständige Ausgleichskasse. Eine Witwerrente wird nur ausbezahlt solange Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind, jedoch hat der Witwer ebenfalls Anspruch auf den Verwitwetenzuschlag bis zur maximalen Einzelrente.

  153. Mein Vater ist verstorben. Ich frage mich nun, ob in der neu berechneten Rente meiner Mutter automatisch eine Witwenrente inbegriffen ist oder ob wir sie separat anfordern müssen.

    1. Guten Tag

      Wichtig ist es zu wissen, dass immer nur eine Rente ausbezahlt wird. Ihre Mutter erhält ihre eigene Rente (zzgl. eines Verwitwetenzuschlags von 20%) oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der Höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Wie erwähnt, wird aber immer nur eine Rente ausbezahlt. Ob die AHV bereits diese Berechnungen gemacht hat ist so nicht zu beurteilen. Wir empfehlen Ihnen direkt mit der Ausgleichskasse Kontakt aufzunehmen. Diese kann Ihnen die Frage verbindlich beantworten.

  154. Vor meiner Pensionierung habe ich die Witwenrente der AHV erhalten (durch Ausgleichskasse ausbezahlt) plus einen Ehegattenzuschlag AHV (von PK ausbezahlt). Seit der Pensionierung erhalte ich eine Altersrente (durch Ausgleichskasse ausbezahlt), jedoch ohne separat ausgewiesener Verwitwetenzuschlag. Im Endeffekt ca. 400.- CHF weniger wie früher. Wurde hier eine Fehlberechnung gemacht?

    1. Guten Tag

      Vor der eigenen Pensionierung wird durch die AHV kein Verwitwetenzuschlag bezahlt. Bei der durch die PK ausbezahlten Rente dürfte es sich daher um eine Ehegattenrente handeln. Ab der eigenen Pensionierung beläuft sich die Zahlung der AHV auf entweder die eigene Rente plus eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder weiterhin die bisher bezahlte Witwenrente. Der Höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Warum die Leistungen der AHV gemäss Ihren Aussagen tiefer sind können wir so nicht nachvollziehen. Wir empfehlen Ihnen, sich mit der Ausgleichskasse in Verbindung zu setzen. Diese wird Ihnen detailliert über die Höhe der Beträge Auskunft erteilen können. In Bezug auf die Ehegattenrente aus der Pensionskasse ist das jeweilige Reglement massgebend. Auch hier sollten Sie sich direkt an die zuständige Vorsorgeeinrichtung wenden.

  155. Bekomme ich Abfindung wenn ich nicht 5 Ehejahren mit meinem Schweizer Mann habe? Wie werden die Jahre gerechnet? Was Bedeutet “ die Jahre werden zusammen gerechnet wenn Sie mehrmals verheiratet werden?

    1. Guten Tag

      Um einen Anspruch auf eine Witwenrente zu haben müssen die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllt sein. Eine der Voraussetzungen besagt, dass die Ehedauer mindestens 5 Jahre war. Diese 5 Jahre beziehen sich aber nicht nur auf die jetzige Ehe. Waren Sie früher bereits einmal verheiratet so werden diese Ehejahre miteinbezogen. Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Witwenrente nicht, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Witwenrente aus der AHV. Die Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV„. Ob zusätzliche Ansprüche aus der 2. Säule (Pensionskasse) bestehen, ist im entsprechenden Reglement der Pensionskasse geregelt.

  156. Angenommen eine Frau bezieht Witwenrente von ihrem verstorbenen Mann und dann pensioniert und erhält eine eigene Rente von z.B. 2’370 (Maximalrente). Hat sie dann immer noch Anspruch auf die volle Witwenrente?

    1. Guten Tag

      Nein. Nach der Pensionierung der Frau erhält sie entweder die eigene Rente zzgl. 20% Verwitwetenzuschlag oder aber weiterhin die Witwenrente. Der Höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente ausbezahlt. Die Höhe der Rente darf eine maximale Einzelrente (derzeit CHF 2‘370 pro Monat) nicht übersteigen. In dem von Ihnen geschilderten Fall würde die Frau die eigene Rente ausbezahlt erhalten.

  157. Ich bin 49 Jahre und erhalte eine Witwenrente von meinem verstorbenen Mann. Ich habe jetzt eine Angebot für ein reduzierte Arbeit in Deutschland (Grenzgänger) für ein monatlichen Salär von 480 EUR. Beeinflusst das Einkommen aus Deutschland die Höhe meiner Witwenrente?

    1. Guten Tag

      Nein, das Erwerbseinkommen hat keinen Einfluss auf die Witwenrente in der Schweiz.

  158. Meine Frau ist etwas jünger als ich und zur Zeit erst 41 Jahre alt. Eine Witwenrente wird aber erst mit 45 Jahren ausbezahlt. Hat meine Frau bei Erreichen des 45. Altersjahres Anrecht auf eine Witwenrente auch wenn ich schon vorher versterbe? Das heisst zum Beispiel, wenn meine Frau bei meinem Versterben erst 43 Jahre alt ist.

    1. Guten Tag

      Nein, der Zeitpunkt der Verwitwung ist relevant (siehe Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“, Seite 2). Die einzige Ausnahme ist, wenn sie eines oder mehrere Kinder (gleichgültig welchen Alters) hat. Sind keine Kinder vorhanden hätte sie, gemäss Ihren Schilderungen, kein Anspruch auf eine Witwenrente, auch später nicht.

  159. Ich bin Schweizer und beziehe Rente in der Schweiz, lebe jedoch seit 10 Jahren in Deutschland und bin seit 5 Jahren mit einer deutschen Frau verheiratet. Bekommt meine Frau bei meinem Ableben Wittwenrente?

    1. Guten Tag

      Sofern die Voraussetzungen von Ihrer Frau für eine Witwenrente erfüllt sind so dürfte sie einen Anspruch darauf haben. Mit den vorliegenden Informationen ist eine Beurteilung leider nicht möglich. Die Voraussetzungen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“ (Seite 2).

  160. Wir wollen die Schweiz verlassen. Mein Mann ist pensioniert. Wenn er in Ausland stirbt, bekomme ich eine Witwenrente?

    1. Ob ein Anspruch auf eine Hinterlassenenrente besteht ist unter Anderem abhängig vom der Staatsbürgerschaft sowie dem neuen Domizilland. Mit den vorliegenden Informationen ist eine Beurteilung nicht möglich. Weitere Informationen und Erläuterungen finden Sie in der Broschüre „Sozialversicherungen und Rückkehr“ sowie „Die Schweiz verlassen“ und weiteren Merkblättern.

  161. Hat eine ex-Frau auch einen Anspruch auf eine Rente?

    1. Guten Tag

      Unter gewissen Voraussetzungen haben auch geschiedene Frauen einen Anspruch auf eine Witwenrente aus der AHV. Die Voraussetzungen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“ (Seite 3).

  162. Mein Mann ist mit 55 Jahren gestorben und ich bekomme Witwenrente. Was ändert sich wenn sie in Altersrente ab 65 umgewandelt wird.

    1. Guten Tag

      Sobald Sie das ordentliche Pensionierungsalter erreichen wird Ihre eigene Rente berechnet. Zu Auszahlung kommt entweder die eigene Rente plus eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder weiterhin die Witwenrente. Der höhere der Beiträge wird ausbezahlt. Es wird aber immer nur eine Rente ausgerichtet.

  163. Wir sind ein Jahr verheiratet. Meine Frau war geschieden nach 10 Jahren Ehe. Gilt die Frist von 5 Jahren nur für eine Ehe oder werden frühere Ehejahre berücksichtigt?

  164. Bekommt meine Frau weiterhin Rente wenn Sie im AHV Alter ist?

    1. Guten Tag

      Sofern Ihre Frau die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllt so dürfte Sie in Ihrem Todesfall ein Anspruch darauf haben. Die Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV„.

  165. Mein Ehepartner der kürzlich verstorben ist war bereits Rentner. Wie hoch wird meine Witwenrente ausfallen. Werde ich 60% davon erhalten?

    1. Guten Tag

      Nach einem Todesfall entfällt eine allfällige Plafonierung für Ehepaare und die Renten werden neu berechnet. Die Höhe der Witwenrente beläuft sich vor der eigenen Pensionierung auf 80% der Rente des Verstorbenen. Nach der eigenen Pensionierung ist diese entweder die eigene Rente zzgl. eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder weiterhin 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente ausbezahlt.

  166. Habe ich einen Anspruch auf Witwenrente, wenn Gütertrennung besteht und ich in 2. Ehe, länger als 5 Jahre verheiratet bin?

    1. Guten Tag

      Ein allfälliger Anspruch auf eine Witwenrente aus der AHV ist grundsätzlich nicht vom Güterstand abhängig. Erfüllen Sie die Voraussetzungen so sollte auch ein Anspruch bestehen. Die Voraussetzungen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV„.

  167. Als deutscher Staatsbürger arbeitete ich in Zürich und zahlte Beiträge gemäß AHV-Richtlinien. Seit Erreichen des 65. Lebensjahres beziehen meine Ehefrau und ich eine monatliche Rente. Wie würde die Verrentung beim Tod des männlichen bzw. weiblichen Ehepartners vorgenommen? Wir sind seit mehr als 50 Jahren verheiratet.

    1. Guten Tag

      Gemäss Ihren Schilderungen hätte Ihre Ehefrau in Ihrem Todesfall Anspruch auf eine Witwenrente aus der AHV. Die Höhe der Witwenrente beläuft sich auf entweder ihre eigene Rente zzgl. eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente ausbezahlt. Sollte Ihre Frau versterben, sieht die Sache etwas anders aus. Eine Witwerrente wird nur bezahlt, solange Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind. Sie dürften daher lediglich Anspruch auf den Verwitwetenzuschlag von 20% haben. Beachten Sie, dass in einem Todesfall eine allfällige Plafonierung wegfällt und die Renten neu berechnet werden. Die Höhe einer maximalen Einzelrente (derzeit CHF 2‘370 pro Monat) darf jedoch nicht überschritten werden.

      Für eine verbindliche Antwort wenden Sie sich mit Vorteil direkt an die Zentrale Ausgleichsstelle in Genf. Wir selbst sind keine offizielle AHV-Stelle sondern ein privatwirtschaftliches Beratungsunternehmen.

  168. Mein Bruder ist in Thailand mehrere Jahre verheiratet und beide über 55 Jahre alt. Falls mein Bruder verstirbt, hat seine Frau Anspruch auf Witwenrente?

    1. Guten Tag

      Unter der Annahme dass Ihr Bruder die schweizer Staatsbürgerschaft hat und die Ehefrau die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllt, so dürfte ein Anspruch im Todesfall Ihres Bruders bestehen. Die von Ihnen gemachten Angaben lassen aber eine genauere Aussage nicht zu. Beachten Sie ausserdem, dass die Ehe in der Schweiz anerkannt und angemeldet sein muss. Weitere Informationen sowie die Voraussetzungen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“. Zuständig ist für Ihren Bruder (Domizil Ausland) die Zentrale Ausgleichsstelle ZAS.

  169. Bin erst 5 Jahre verheiratet ohne gemeinsame Kinder, habe ich Anrecht auf Wittwenrente?

    1. Guten Tag

      Um einen Anspruch auf eine Wittwenrente zu haben müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Mit den gemachten Angaben ist eine Beurteilung nicht möglich. Sie finden die Voraussetzungen im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“ (Seite 2 und Seite 3).

  170. Ich bin mit meiner thailändischen Ehefrau seit 10 Jahren verheiratet. Meine Frau kehrt nach meinem Ableben nach Thailand zurück, weil sie hier keine Verwandten hat. Bekommt sie die Witwenrente von der AHV auch in Thailand?

    1. Guten Tag

      Sofern Ihre Frau die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllt und unter der Annahme, dass Sie die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen wird eine Witwenrente auch ins Ausland bezahlt. Die Ehe muss ausserdem in der Schweiz angemeldet und anerkannt sein. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“.

  171. Meine Schwester ist 69 und geschieden. Nun ist ihr ex-Mann gestorben. Hat meine Schwester noch Anspruch auf Witwenrente?

    1. Guten Tag

      Geschiedene Frauen haben einen Anspruch auf eine Witwenrente wenn sie gewisse Voraussetzungen erfüllen. Die Voraussetzungen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“. Beachten Sie aber, dass immer nur eine Rente ausbezahlt wird (eigene AHV Rente oder Witwenrente, der höhere Betrag ist relevant).

  172. Hat meine Frau Anrecht auf die Witwerente und wie hoch ist diese? Sie hat nie in der Schweiz gearbeitet. Wir sind mehr als 10 Jh. verheiratet und wohnen in Slowenien. Meine Rente betraegt 1305 Franken.

    1. Guten Tag

      Sind Sie Schweizer Staatsbürger oder Staatsbürger eines EU Landes so besteht ein Anspruch auf eine Witwenrente, sofern die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllt sind. Die Voraussetzungen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“. Die Höhe der Rente beläuft sich vor der eigenen Pensionierung auf 80% der Rente des Verstorbenen. Nach der Pensionierung ist die Höhe entweder die eigene Rente plus eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente ausbezahlt.

  173. Frage ich bin 46 Jahre wohne in Deutschland und ich schnell wie möglich zurück nach Türkei für immer und will mein Rente auf einmal ausbezahlt haben geht das

    1. Nehmen Sie Wohnsitz im Ausland können Sie sich das vorhandene Pensionskassenguthaben als einmalige Kapitalabfindung auszahlen lassen (bei Wohnsitznahme innerhalb der EU/EFTA bestehen Einschränkungen).

  174. Ich bin 72 meine Frau ist 70 Jahre alt wir beziehen eine maximale AHV Rente. Sollte ich sterben wie viel wird meine Frau noch bekommen?

    1. Guten Tag

      Im Todesfall entfällt eine allfällige Plafonierung und die Renten werden neu berechnet. Die Höhe der Witwenrente beläuft sich entweder auf die eigene Rente plus eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente ausbezahlt. Diese darf ausserdem die Höhe einer maximalen Einzelrente (derzeit CHF 2‘370/Monat) nicht übersteigen. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“.

  175. Meine Frage ist mein Mann und ich waren 10 Jahre verheiratet und 2 Jahre geschieden und jetzt haben wir wieder geheiratet im März. Wenn ihm etwas passiert, bekomme ich eine Witwenente?

    1. Guten Tag

      Sofern Sie die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllen so haben Sie einen Anspruch darauf. Im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“ wird als eine der Voraussetzungen eine Ehedauer von 5 Jahren erwähnt. Die Ehejahre werden aber zusammengezählt falls Sie mehrmals verheiratet waren. Somit dürfte für Sie diese Voraussetzung erfüllt sein. Beachten Sie aber, dass weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Sie finden diese im erwähnten Merkblatt.

  176. Ich, in der Schweiz geborene Ausländerin (32 jährig) mit Niederlassbewiligung C würde evtl. gerne auswandern. Ich möchte wissen welchen teil meiner Gelder ich bekomme.

    1. Nehmen Sie Wohnsitz ausserhalb der EU/EFTA können Sie das gesamte Kapital beziehen. Bei Wohnsitz in einem EU-/EFTA-Staat kann lediglich der überobligatorische Teil bezogen werden (der obligatorische Teil bleibt bis zum Rentenalter blockiert).

  177. Hat meine Frau, geboren 1989 mit unserem Kind, geboren 2017, Anspruch auf eine Witwenrente? Falls ja, wie lange?

    1. Guten Tag

      Sofern die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllt sind (mit einem Kind erfüllt eine verheiratete Frau die Voraussetzungen bereits) bleibt ein Anspruch bis zum Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters bestehen. Beachten Sie aber, dass ein Anspruch z.B. bei einer Wiederheirat erlischt. Kinder haben in der Regel einen Anspruch auf eine Waisenrente bis zum 18. Geburtstag (bis Alter 25 falls in Ausbidlung). Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“.

  178. Ich bin seit 1992 verheiratet und habe 3 Kinder. Seit meinem 18. Lebensjahr arbeite ich. Bin 45 Jahre alt. Wenn ich sterbe bekommt mein Mann einen Witwerrente von der AHV oder von der Pensionskasse?

    1. Guten Tag

      Eine Witwerrente aus der AHV ist nur vorgesehen solange Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind. Eine Ehegatte aus der Pensionskasse ist abhängig vom Reglement der Vorsorgeeinrichtung. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt „Hinterlassenenrenten der AHV“ und dem Reglement Ihrer Pensionskasse.

  179. Mein Mann ist kürzlich verstorben. Wir leben in Deutschland. Mein Mann bekam eine AHV Rente aus der Schweiz. Wir waren über 30 Jahre verheiratet und haben zwei erwachsene Kinder. Ich bin 61 Jahre und noch berufstätig in Deutschland. Habe ich Anspruch auf Witwenrente aus der AHV?

  180. Wir waren 30 Jahre verheiratet, keine Kinder, bin auf dem maximal Betrag.
    Meine Frau verstarb vor knapp 2 Jahren. Habe ich Anspruch auf eine Witwerrente?

    1. Guten Tag

      Nein, eine Witwerrente wird nur bezahlt solange Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV„.

  181. Wie kann ich meine AHV-Rente berechnen, wenn ich bereits eine Witwenrente meines verstorbenen Ex-Mannes beziehe? Welche Rente wird mir beim Erreichen meines offiziellen AHV-Alter 64 ausbezahlt?

    1. Guten Tag

      Für die Berechnung der AHV Rente können Sie eine Vorausberechnung bei der AHV beantragen. Weitere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie auf der Seite „Antrag für eine Rentenvorausberechnung“ der AHV. Sobald Sie das ordentliche Pensionierungsalter erreichen, erhalten Sie entweder Ihre eigene AHV-Rente (inkl. Verwitwetenzuschlag von 20%) oder weiterhin die Witwenrente. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente ausbezahlt. Die Rente darf eine maximale Einzelrente (derzeit CHF 2‘370 pro Monat) nicht überschreiten.

  182. Ich habe 1992 geheiratet, seit 2006 geschieden. 2 Kinder. Ich selber JG 1960, ledig. Habe ich Anspruch auf Witwe Rente von meinem geschiedenen Mann?

    1. Guten Tag

      Gemäss Ihren Ausführungen dürften Sie die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllen (für geschiedene Frauen; Kinder vorhanden und die geschiedene Ehe hat mehr als 10 Jahre gedauert). Das Vorgehen und das Anmeldeformular für die Beantragung einer Hinterlassenenrente finden Sie auf der Seite „Antrag auf Hinterlassenenrente“ der AHV. Weitere Informationen finden Sie auch im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“.

  183. Wir haben heute die maximale Rente, wie hoch wird eine Witwenrente sein?

    1. Guten Tag

      Im Todesfall entfällt eine allfällige Plafonierung und die Renten werden neu berechnet. Sind die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllt und ist die Witwe bereits pensioniert, so beläuft sich die Witwenrente entweder auf die eigene Rente plus eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente ausbezahlt. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“.

  184. Ich bin bald im Pensionsalter meine Frau ist jedoch einiges jünger. Bei meinem Ableben im Pensionsalter wird meine Frau eine Witwenrente aus der PK erhalten. Nach meinen Informationen ist diese höher, wie eine Witwenrente aus der AHV und somit wird sie nur diese aus der PK bekommen. Ich nehme an, dass sie dann aber bei Erreichen des AHV Alters zusätzlich eine AHV Rente bekommen wird. Wird die Höhe ihrer AHV Rente nun aus ihren Beitragsjahren (Scala 44) der AHV oder aus der Witwenrente der AHV berechnet.

    1. Guten Tag

      Beachten Sie, dass eine Pensionskassenrente unabhängig von einem Anspruch auf eine Witwenrente ausbezahlt wird. Sofern Ihre Frau in Ihrem Todesfall (auch vor der eigenen Pensionierung) die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllt, erhält sich auch eine solche ausbezahlt. Dies auch wenn Sie aus der Pensionskasse bereits eine Ehepartnerrente bezieht. Die Höhe der Witwenrente aus der AHV beläuft sich vor der eigenen Pensionierung auf 80% der Rente des Verstorbenen. Zusätzlich gilt es zu berücksichtigen, dass im Todesfall eine allfällige Plafonierung wegfällt und die Renten neu berechnet werden.

      Nach der Pensionierung Ihrer Frau erhält sie entweder die eigene Rente zzgl. eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder weiterhin 80% der Rente des Verstorbenen. Der Höhere der beiden Beträge kommt zur Auszahlung. Hier gilt; es wird nur eine Rente ausbezahlt (AHV oder Witwenrente). Die Rente aus der Pensionskasse ist nicht relevant.

      Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“.

  185. Wir sind seit über 20 Jahren Auslandschweizer, haben aber vorher in die AHV einbezahlt. Hätten wir Anspruch auf Witwerrenten bzw. Witwenrente im Falle des Ablebens eines Partners?

    1. Guten Tag

      Sofern die Voraussetzungen für eine Hinterlassenenrente aus der AHV erfüllt sind und der verstorbenen Person mindestens während eines vollen Beitragsjahres Beiträge angerechnet werden können, sollte ein Anspruch auf eine Rente aus der Hinterlassenenversicherung bestehen. Beachten Sie aber, dass eine Witwerrente nur bezahlt wird, solange Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind. Da Ihre Kinder, wie Sie ausführen, bereits erwachsen sind dürfte diese Voraussetzung für eine Witwerrente nicht gegeben sein. Für eine Witwenrente ist das Alter der Kinder nicht relevant. Die Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“.

  186. Hallo, ich lasse mich mit 63 Jahren und 4 Monaten frühzeitig pensionieren. Anschliessend werde ich mit meiner Frau, in ihr Heimatland Österreich,
    auswandern. Bereits heute könnte ich bei meiner PK einen Teilkapitalbezug machen. Ich muss diesen Betrag aber auf ein Freizügigkeitskonto überweisen. Wenn ich mehr als ein Jahr später die Schweiz verlasse, gilt dann dieses Geld in Österreich immer noch als Rente und muss versteuert werden oder gilt es dann als privates Vermögen?
    Besten Dank für ihre Antwort

    1. Wenn Sie das Guthaben auf ein Freizügigkeitskonto übertragen, ist es noch nicht versteuert. Beziehen Sie die Gelder anschliessend aus Österreich, kann Ihr neuer Wohnsitzstaat die Leistungen besteuern (die Schweiz erhebt zur Sicherstellung eine Quellensteuer, die unter gewissen Voraussetzungen zurückgefordert werden kann). Wie die Steuerfolgen in Österreich sind, wollen Sie vor Ort abklären.

  187. Kann man in der Schweiz die Witwenrente bei Verschuldung in ganzer Höhe ausbezahlen lassen?

    1. Guten Tag

      Nein, eine einmalige Auszahlung der Witwenrente der AHV in der Schweiz ist nicht möglich.

  188. Ich würde gerne wissen an wen man sich wenden kann, wenn die Pensionskasse den überobligatorischen Teil nicht auszahlen will. Ich lebe seit Dezember 2018 in Belgien, die Papiere waren schon im November abgegeben, nach 8 Monaten kriege ich keine Reaktion trotz vielen Emails und Anrufen.

  189. Mein Mann ist dieses Jahr gestorben. Er hat 10 Jahre in der Schweiz gearbeitet. Ich bekomme lediglich CHF 248 als Witwenrente. Hat seine Frau aus erster Ehe auch einen Anspruch auf eine Rente?

    1. Guten Tag

      Unter gewissen Voraussetzungen haben geschiedene Frauen ebenfalls einen Anspruch auf eine Witwenrente. Es kann daher durchaus sein, dass sowohl Sie als auch die ex-Frau eine Witwenrente erhalten. Auf die Höhe dieser Rente hat dies jedoch keinen Einfluss. Es erfolgt keine Aufteilung sondern beide Parteien erhalten die normale Witwenrente.

  190. Wieviel % meiner Rente gehen nach meinem Tod weiterhin an meine Frau? Meine Frau ist 79 Jahre und seit 1971 mit mir verheiratet.

    1. Guten Tag

      In Ihrem Todesfall entfällt eine allfällige Plafonierung und die Renten werden neu berechnet. Die Höhe der Witwenrente aus der AHV beläuft sich entweder auf die eigene Rente der Ehefrau zzgl. eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird jedoch immer nur eine Rente bezahlt. Der Betrag (inkl. des allfälligen Zuschlags) darf die Höhe einer maximalen Einzelrente (derzeit CHF 2‘370 p.M.) nicht überschreiten. Die Höhe einer möglichen Ehepartnerrente aus der Pensionskasse ist im entsprechenden Reglement der Vorsorgeeinrichtung geregelt.

  191. Mein Mann hat 12 Jahre in der Schweiz gearbeitet. Er ist vor 3 Jahren gestorben und ich bekam Witwenrente. 2018 habe ich wieder geheiratet. Ich möchte mich nun scheiden lassen. Bekomme ich von meinen verstorbenen Mann die Witwenrente zurück?

    1. Guten Tag

      Unter gewissen Voraussetzungen kann der Anspruch auf eine Witwenrente nach einer erneuten Scheidung wieder aufleben. Wir empfehlen Ihnen, dies direkt bei der AHV Stelle, welche die Witwenrente ausgerichtet hat, prüfen zu lassen.

  192. Ich war von Juli 90 bis 2001 verheiratet, 2 Kinder aus der Ehe, Mein ex Mann ist zwischenzeitlich gestorben, ich habe nie wieder geheiratet. Wer war ein zweites Mal verheiratet jedoch ohne Kinder. Ich habe nun gehört, dass ich Anspruch auf eine Witwenrente habe, ist das korrekt?

    1. Guten Tag

      Auch als geschiedene Frau können Sie Anspruch auf eine Witwenrente haben sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen. Mit Ihren Angaben kann ein Anspruch aber nicht genau geprüft werden. Sie finden die Voraussetzungen für eine Witwenrente (für geschiedene Frauen) im Merkblatt zu den „Hinterlassenenleistungen der AHV“ (Seite 3). Erfüllen Sie die Voraussetzungen so sollten Sie einen Anspruch bei der Ausgleichskasse, welche die Rente Ihres ex-Mannes ausgerichtet hat, prüfen lassen.

  193. Ich bin 70 Jahre alt, bekomme die Maximalrente und heirate demnächst meine langjährige Partnerin, die jedoch 25 Jahre jünger ist. Wenn ich, als Annahme, mit 77 Jahren versterbe, erhält sie eine Witwenrente wenn sie z.B. erst 52 Jahre alt ist?

    1. Guten Tag

      Sofern sie die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllt (Bsp.: Zum Zeitpunkt des Todestags min. 45. Jahre und mind. 5 Jahre verheiratet) so dürfte sie einen Anspruch auf eine Witwenrente haben. Die Höhe der Witwenrente beläuft sich vor der Pensionierung der Ehefrau auf 80% der Rente des Verstorbenen. Sobald die Ehefrau das eigene Pensionierungsalter erreicht beträgt die Witwenrente entweder die eigene Rente plus eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder weiterhin 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente ausbezahlt. Die Höhe einer maximalen Einzelrente darf nicht überschritten werden. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“.

  194. Ich bin 84, meine Ehefrau 68. wir sind 45 Jahre verheiratet. Wie viel Witwenrente erhält meine Frau bei meinem Ableben?

    1. Guten Tag

      Im Todesfall entfällt eine allfällige Plafonierung und die Renten werden neu berechnet. Die Höhe der Witwenrente beläuft sich entweder auf die eigene Rente der Witwe zzgl. eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente ausbezahlt.

  195. Ich erhalte AHV Rente von 400 Franken. Erhält meine Frau eine Witwenrente. Wir sind jetzt 24 Jahre verheiratet. Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar. Auch die Höhe wäre interessant.

    1. Guten Tag

      Erfüllt Ihre Frau die Voraussetzungen für eine Witwenrente aus der AHV hat sich einen Anspruch darauf. Die Höhe der Witwenrente beläuft sich vor der Pensionierung Ihrer Frau auf 80% der Rente des Verstorbenen. Nach der eigenen Pensionierung beträgt die Höhe entweder die eigene Rente plus eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder aber weiterhin 80% der Rente des Verstorbenen. Der Höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente ausbezahlt. Die Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“.

  196. Mein Mann ist dieses Jahr im März verstorben und ich erhalte nun Witwenrente. Ist Pensionskasse noch was anderes? Das wäre doch dass, was er in der Firma eingezahlt hat?

    1. Guten Tag

      Die AHV und die Pensionskasse sind unterschiedliche Vorsorgegefässe. Während die AHV staatlich ist, handelt es sich bei der Pensionskasse um die beruflichen Vorsorge. Es kann daher gut sein, dass Sie sowohl aus der AHV eine Witwenrente und aus der Pensionskasse Ihres verstorbenen Ehemannes eine Ehepaarrente erhalten könnten. Wir empfehlen Ihnen umgehend mit der Pensionskasse in Verbindung zu treten um einen allfälligen Anspruch zu prüfen.

  197. Wieviel Witwenrente bezieht meine Frau bei meinem Todesfall? Sie ist 69, wir sind 6 Jahre verheiratet. Sie hat die Schweizer und Deutsche Nationalität.

    1. Guten Tag

      Die Höhe der Witwenrente beläuft sich auf die eigene Rente plus eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der Höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung, es wird aber immer nur eine Rente ausbezahlt. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“.

  198. Ich bin 65 Jahre alt, habe keine Kinder und war 8 Jahre verheiratet. Seit ein paar Monaten bin ich wieder verheiratet. Werden diese 8 Jahre zusammengezählt, falls mein Schweizer Man stirb, bevor diese 5 Pflichtjahre vergangen sind.

    1. Guten Tag

      Ja, die Jahre werden zusammengezählt sollten Sie mehrmals verheiratet gewesen sein. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“.

  199. Mein Mann geschieden. Wir sind ein Jahr jetzt verheiratet, würde ich nach den 5 Jahren Ehe auch ein Anrecht haben oder bekommt Sie nach Todesfall trotz allem die „erste Ehefrau“ die Rente?

    1. Guten Tag

      Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Witwenrente (ohne Kinder; Alter 45 und mindestens 5 Jahre verheiratet, wobei die Ehejahre zusammengezählt werden, wenn Sie mehrmals verheiratet waren) so haben Sie einen Anspruch auf eine solche. Es kann daher durchaus sein, dass sowohl Sie als auch die ex-Frau einen Anspruch auf eine Witwenrente haben. In einem solchen Fall erhalten beide diese Rente ausbezahlt. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV„.

  200. Ich bin 20 Jahre verheiratet, meine Frau ist 19 Jahre jünger. Ich erhalte die Höchstrente. Wieviel bekommt meine Frau in meinem Todesfall?

    1. Guten Tag

      Zentral ist die Frage ob Ihre Frau die Voraussetzungen für eine Witwenrente aus der AHV erfüllt. Hat sie einen Anspruch, so beläuft sich die Witwenrente vor der eigenen Pensionierung auf 80% der Rente des Verstorbenen. Ist sie ebenfalls pensioniert, entweder die eigene Rente zzgl. eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der Höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung, es wird aber immer nur eine Rente ausbezahlt. Die Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“.

  201. Ich, 26 Jahre alt, werde im August nach Italien zurückkehren. Habe ein Jahr in der Schweiz im Kanton Zürich gearbeitet. Habe ich Anspruch auf die Auszahlung des BVG Kapitals, dass in der Zeit angereift ist?

    1. Geben Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz auf, können Sie Ihr Pensionskassenguthaben grundsätzlich als einmalige Kapitalabfindung beziehen. Bei Wohnsitznahme innerhalb der EU/EFTA kann es aber Einschränkungen geben.

  202. ich plane nach meiner Pensionierung in D zu leben. Dabei gibt es noch eine offene Frage:
    Wie verhält es sich mit der Besteuerung eines Kapitalbezugs aus der 2. Säule?
    Das Kapital liegt derzeit bei der Liberty Freizügigkeitsstiftung in Schwyz auf einem Freizügigkeitskonto.
    Mein letzter Arbeitgeber war die schweizerische Post mit der ich einen OR Arbeitsvertrag hatte.
    Da es mit D ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt, würde die Quellensteuer bei einem Kapitalbezug zurück erstattet werden.
    Nun habe ich gelesen, dass die Quellensteuer im Falle einer Beschäftigung bei einem öffentlich rechtlichem Arbeitgeber nicht zurück erstattet wird.
    Handelt es sich bei der Schweizer Post um einen öffentlich- oder privatrechtlichen Arbeitgeber, bzw. wie wurde die Bestimmung in vergleichbaren Fällen ausgelegt?
    Leider konnte ich bei meinen Recherchen bislang keine zufriedenstellenden Auskünfte diesbezüglich erlangen.

    1. Massgebend hierfür ist das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland. Gemäss diesem (Art. 19 Abs. 3) wird die schweizerische Post als öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber betrachtet.

  203. Ich bin 71, meine Frau ist 40 und Ausländerin, wir sind seit 10 Jahren verheiratet und haben keine Kinder. Bekommt meine Frau eine Einmalentschädigung aus der AHV oder bekommt sie gar nichts?

    1. Guten Tag

      Unter der Annahme dass Sie die Schweizer Staatsbürgerschaft haben dürfte Ihre Frau, sofern sie die Voraussetzungen erfüllt, Anspruch auf eine Witwenrente haben. In Ihrem Fall muss Ihre Frau zum Zeitpunkt des Todes das 45. Altersjahr zurückgelegt haben und mindestens fünf Jahre verheiratet gewesen sein. Eine Einmalentschädigung aus der AHV ist nicht vorgesehen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Witwenrenten“ der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS).

  204. Nach dem Splitting erreicht keine der beiden Ehepartner der nicht plafonierten Renten den Betrag der max. Einzelrente. Welche Rente wird nach dem Tod eines Partners ausbezahlt (nicht plafonierte Einzelrente oder max. Rente)?

    1. Guten Tag

      Beim Tod eines Ehepartners entfällt die Plafonierung und die Renten werden neu berechnet. Die Höhe der Witwenrente beläuft sich auf entweder die eigene (neu berechnete) Rente plus eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder aber 80% der Rente des Verstorbenen. Der Höhere der beiden Beträge kommt zur Auszahlung. Es wird aber immer nur eine Rente ausgerichtet. Ausserdem darf die Höhe einer maximalen Einzelrente darf nicht überschritten werden. Beachten Sie, dass eine Witwerrente nur bezahlt wird, solange Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind. Weitere Informationen finden Sie auch im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“.

  205. Ich erhalte die volle AHV-Rente und nächstes Jahr wird meine Frau ebenfalls rentenberechtigt sein. Neu werden wir einzeln je die Hälfte von 1.5 mal die volle AHV-Rente erhalten, soweit alles klar. Aber was passiert, wenn ein Ehepartner stirbt? Erhält der Überlebende dann wieder die volle Altersrente (aktuell wäre das maximal 2350*12 ? Danke für ein Antwortmail.

    1. Guten Tag

      Im Todesfall entfällt die Plafonierung und die Renten werden neu berechnet. Es kann also durchaus sein, dass wieder eine volle Einzelrente zur Anwendung kommt. Beachten Sie aber, dass im Gegensatz zur Witwenrente eine Witwerrente nur dann bezahlt wird solange Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind. Der Wegfall einer Plafonierung gilt aber in jedem Fall.

  206. Nach 29 Jahren Ehe und Scheidung habe ich mich entschlossen nach Deutschland zurückzukehren. Wenn mein Ex-Mann wieder heiratet und stirbt, bekomme ich dann trotzdem Witwenrente?

    1. Guten Tag

      Solange Sie die Voraussetzungen für die Witwenrente für geschiedene Frauen erfüllen, besteht ein Anspruch auf eine Witwenrente, unabhängig davon, ob Ihr ex-Mann wieder geheiratet hat. Beachten Sie, dass der Anspruch auf eine Witwenrente sollten Sie selbst wieder heiraten erlischt. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“.

  207. Mein verstorbener Mann war in der Schweiz tätig und ich bekomme seit einigen Jahren Witwenrente. Wenn ich mit meinem neuen Partner zusammen ziehen würde und dies ohne eine eheähnliche oder eingetragene Partnerschaft stattfindet, steht mir dann meine ganze Witwenrente noch zu oder muss ich mit Abzügen rechnen?

    1. Guten Tag

      Ein Anspruch auf eine Witwenrente erlischt grundsätzlich erst mit der Wiederverheiratung (oder eingetragene Partnerschaft), nicht aber im Konkubinatsfall. Sie sollten daher die Witwenrente wie bisher ausbezahlt erhalten. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte direkt an die Ausgleichskasse welche die Witwenrente ausrichtet.

  208. Mein verstorbener Mann erhielt in der Schweiz Invalidenrente. Eine Frage ist die Rente höher als die Invalidenrente?

    1. Guten Tag

      Die Höhe der Witwenrente aus der AHV/IV beläuft sich in der Regel auf die eigene Rente plus eines Zuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Auszahlung. Es wird aber immer nur eine Rente ausgerichtet. Weitere Informationen zur Anmeldung einer Hinterlassenenrente finden Sie auf der Seite „Anmeldung Hinterlassenenrente“ der AHV.

  209. Meine Frau und ich werden im 2020 pensioniert. Nach Berechnung erhalten wir die Maximalrente. In diesem Zusammenhang nun folgend zwei Fragen: Kann sich meine Frau auch schon per 31.12.2019 pensionieren lassen und wenn ja werden die Leistungen gekürzt? Wie hoch wird die AHV-Rente nach dem Ableben eines Partners sein?

    1. Guten Tag

      Die lebenslange Kürzung für einen Vorbezug der AHV um ein Jahr beläuft sich auf 6.8% und berechnet sich aus der Höhe der vorbezogenen Leistungen. Der Kürzungsbetrag wird ab Ihrer Pensionierung vom der plafonierten Rente Ihrer Ehefrau in Abzug gebracht. Ein gutes Beispiel dafür finden Sie im Merkblatt „Flexibler Rentenbezug“ auf Seite 10. Im Todesfall entfällt eine entsprechende Plafonierung und die Renten werden neu berechnet. Die Höhe der Witwenrente beläuft sich auf entweder die eigene Rente (inkl. eventueller Kürzung durch Vorbezug) zzgl. eines Zuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Eine Witwerrrente dagegen wird nur ausbezahlt, solange Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind. Weitere Informationen dazu finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV„.

  210. Mein Man ist vor Kurzem verstorben. Ich habe 2 Kinder. Habe ich ein Recht auf eine Witwenrente? Ich bin 48 Jahre alt und seit mehr als 20 Jahren verheiratet. Wie hoch ist diese Rente und wie lange erhalte ich diese?

    1. Guten Tag

      Gemäss dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt dürften Sie Anrecht auf eine Witwenrente aus der AHV haben. Zusätzlich sollten die Kinder ein Anspruch auf eine Waisenrente haben. Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie auf der Seite „Anmeldung Hinterlassenrente“. Die Witwenrente wird bezahlt, solange ein Anspruch besteht (bei Wiederheirat verlieren Sie einen Anspruch auf eine Witwenrente). Bei Erreichen des ordentlichen AHV Alters wird die Witwenrente durch die AHV Rente abgelöst. Die Höhe beläuft sich, Stand heute, mindestens auf die Höhe der Witwenrente. Waisenrenten werden bis zum 18. Altersjahr resp. 25. Altersjahr (falls in Ausbildung) bezahlt. Zusätzlich sollten der Anspruch auf eine Ehegatten- und Waisenrente aus der Pensionskasse Ihres Ehemanns geprüft werden. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an die zuständige Pensionskasse.

  211. Erhalten die Männer wenn die Ehefrau stirbt eine Rente? Und was muss man machen um eine zu erhalten?

    1. Guten Tag

      Ein Mann, dessen Ehefrau verstorben ist erhält eine Witwerrente aus der AHV, solange Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind. Ansonsten ist seitens der AHV keine Witwerrente vorgesehen. Falls ein Anspruch besteht, müsste dieser bei der AHV angemeldet werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite „Anmeldung Hinterlassenenrente“ der AHV. Anders kann das in Bezug auf eine Rente aus der Pensionskasse der Ehefrau aussehen. Hier ist das entsprechende Reglement massgebend. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an die zuständige Vorsorgeeinrichtung.

  212. Also möchte 45000 aus der BVG nehmen da Ich nach Thailand will im 2019 Frühling,es sind fast 100000 in der BVG Kasse,Ich habe die C Bewilligung nach dem abmelden aus meiner Gemeinde, verliere Ich diese Bewilligung ? oder sollte was falsch gehen und Ich wieder zurück komme im 2019 würde Ich da Probleme kriegen mit dem Gesetzt?

    1. Kehren Sie nach kurzer Zeit aus dem Ausland in die Schweiz zurück, kann das Steueramt die Barauszahlung aus der beruflichen Vorsorge als Steuerumgehung taxieren und steuerliche Nachforderungen stellen. Da jeweils der Einzelfall beurteilt wird, ist eine abschliessende Beurteilung nicht möglich.

      Beachten Sie, dass Sie die Niederlassungsbewilligung C bei einem längeren Auslandaufenthalt (6 Monate oder mehr) verlieren können. Reichen Sie rechtzeitig ein Gesuch ein, kann die Niederlassungsbewilligung für maximal vier Jahre aufrechterhalten werden.

  213. Bin als Thailänderin in die Schweiz gezogen und bekomme seit einigen Jahren eine Witwenrente. Möchte wieder nach Thailand auswandern. Wird mir dann meine Witwenrente auch weiterhin ausbezahlt?

    1. Guten Tag

      Gemäss Information der Zentralen Ausgleichskasse (Link) verlieren Sie den Anspruch auf eine Hinterlassenenrente sollten Sie in ein Land auswandern mit dem die Schweiz kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Eine Ausnahme besteht; die verstorbene Person besass die schweizerische Nationalität oder jene eines Landes, mit welchem die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Dann haben Sie auch im Ausland weiterhin Anspruch auf die Leistung. Wir empfehlen Ihnen aber vor der Auswanderung bei der Zentralen Ausgleichsstelle eine für Ihre Situation verbindliche Antwort einzuholen.

  214. Erhalten Hinterbliebene aus einer Konkubinatsgemeinschaft auch eine AHV-Rente?

    1. Guten Tag

      Konkubinatspartner erhalten weder von der AHV noch von der Unfallversicherung eine Witwen- bzw. Witwerrente. Sind Kinder vorhanden, so müsste jedoch ein Anspruch auf eine Waisenrente aus der AHV geprüft werden.

  215. Mein Ex-Mann ist im 2017 verstorben. Ich bin jetzt daran die Witwenrente anzumelden, also über 1 Jahr zu spät. Erhalte ich die Witwenrente rückwirkend?

    1. Guten Tag

      Ansprüche aus Hinterbliebenenleistungen verjähren nach Ablauf von 5 Jahren. Somit sollte Ihre Witwenrente auch rückwirkend ausgerichtet werden sofern ein entsprechender Anspruch besteht. Für eine verbindliche Auskunft empfehlen wir Ihnen, sich diesbezüglich an die zuständige Ausgleichskasse zu wenden. Weitere Informationen finden Sie auch im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV„.

  216. Wenn ich vor meinem Rentenalter eine Witwenrente bekomme, muss ich dann, wenn ich keinen Lohn beziehe, trotzdem AHV-Beiträge bezahlen?

    1. Guten Tag

      Ja, bis zum Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters bleiben Sie AHV-beitragspflichtig.

  217. Meine Frau ist Ausländerin aus Thailand. Wenn sie die Schweiz verlässt und nach Thailand zurückkehrt erhält sie weiterhin die Witwenrente ausbezahlt?

    1. Guten Tag

      Sofern Ihre Frau die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllt, so dürfte sie ein Anspruch darauf haben. Beachten Sie aber, dass die Ehe in der Schweiz angemeldet und anerkannt sein muss. Weitere Informationen für Witwen, welche im Ausland wohnhaft sind finden Sie auf der Seite der Zentralen Ausgleichskasse. Informationen zu den Voraussetzungen einer Witwenrente finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV„.

  218. Ich bekomme jetzt 3jahre Witwenrente. Bei Wiederheirat in Deutschland bekomme ich 24 mal meine monatliche Rente auf einmal. Bekomme ich das auch aus der Schweiz? Sollte ich mich wieder scheiden lassen bekomme ich dann meine Rente zurück?

    1. Guten Tag

      Bei einer Wiederheirat erlischt der Anspruch auf eine Witwenrente aus der Schweiz. Eine Einmalabfindung ist nicht vorgesehen. Nach aktuellem Recht kann ein bei einer Wiederverheiratung verlorener Anspruch auf eine Witwenrente bei einer Scheidung vom zweiten Gatten wiederaufleben (Art. 23 Abs.5 AHV-Gesetz). Die „Wegleitung über die Renten in der AHV“ (Punkt 4.7.5.4) definiert ausserdem, dass eine Prüfung zur Wiederauflebung der Witwenrente bedingt, dass die geschiedene Ehe von der Trauung bis zur Rechtskraft des Urteils weniger als 10 Jahre gedauert hat. Wir empfehlen aber generell vor einer Scheidung die individuelle Situation mit der Ausgleichskasse abzuklären.

  219. Mein Mann wird ab 2022 eine Rente von 1763 (plafonierte Rente) erhalten. Ich ab 2021 CHF 1955. Wenn mein Mann 2019 stirbt von welchem Betrag wird meine Witwenrente berechnet. In CHF und % von welchem Betrag?

    1. Guten Tag

      Im Todesfall vor der ordentlichen Pensionierung wird die mögliche Rente des Verstorbenen berechnet. Die Witwenrente beläuft sich dann auf 80% der möglichen Rente des Verstorbenen. Sobald Sie das ordentliche Pensionierungsalter erreichen, erhalten Sie entweder Ihre eigene Rente plus eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder weiterhin 80% der Rente des Verstorbenen. Der Höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente ausbezahlt. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“.

  220. Ich bin 67 Jahre alt, meine Frau ist 59 Jahre alt. Wir sind 11 Jahre verheiratet. Wie viel Witwenrente bekommt meine Frau bei meinem Todesfall vor ihrem 64. Altersjahr und nach ihrer Pensionierung.

    1. Guten Tag

      Die Witwenrente, sofern ein Anspruch besteht, beläuft sich vor dem Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters Ihrer Frau auf 80% der Rente des Verstorbenen. Sobald Ihre Frau das Rentenalter erreicht erfolgt das Splitting, die Renten werden neu berechnet und gegebenenfalls plafoniert. Sollten Sie danach versterben, entfällt diese Plafonierung jedoch wieder. Die Höhe der Witwenrente würde sich in diesem Fall auf entweder die eigene Rente Ihrer Frau plus eines Zuschlags von 20% oder aber 80% der Rente des Verstorbenen belaufen. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Auszahlung wobei eine maximale Einzelrente nicht überschritten werden darf. Beachten Sie, dass immer nur eine Rente ausbezahlt wird. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“.

  221. Kann ich mit einer Witwenrente nach dem ordentlichen Rentenalter noch weiterarbeiten d.h. Aufschieben der Renten wie dies bei ’normalen‘ Personen möglich ist?

    1. Guten Tag

      Grundsätzlich können Sie die AHV Rente ebenfalls aufschieben. Beachten Sie aber, dass während der Aufschubsdauer keine Witwenrente bezahlt wird. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt „Flexibler Rentenbezug“ der AHV. Sind Sie nach dem Erreichen der ordentlichen Pensionierung weiter erwerbstätig, so bleiben Sie AHV-Beitragspflichtig (ausgenommen der Freigrenze von CHF 1’400 pro Monat auf welcher keine AHV Beiträge geleistet werden müssen).

  222. Wie verhält es sich bei einer eingetragenen Partnerschaft, wenn einer der Partner bzw. Partnerin nach 10 jähriger Partnerschaft ohne Kinder stirbt. Da Männer keine Witwerrente erhalten würde dies bedeuten, dass 2 Männer leer ausgehen wohingegen bei 2. Frauen beide in den Genuss einer Witwenrente kommen würden.

    1. Guten Tag

      In einer eingetragenen Partnerschaft werden Frauen wie Witwer betrachtet. Das bedeutet, dass auch bei Frauen im Todesfall der einen Partnerin eine Witwerrente nur bezahlt wird, sofern Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind. Sehen Sie diesbezüglich Seite 3 des Merkblatts zu den Hinterlassenenrenten der AHV die besagt;

      „Stirbt eine Partnerin/ein Partner bei eingetragener Partnerschaft, so ist die überlebende Partnerin/der überlebende Partner einem Witwer gleichgestellt. Somit besteht nur Anspruch auf eine Hinterlassenenrente für die überlebende Partnerin/den überlebenden Partner, solange sie/er Kinder unter 18 Jahren hat.“

  223. Meine Frau und ich beziehen im Moment zwei AHV-Renten von 1771 und 1754 Franken. Wieviel werden diese Renten ab 1.1.19 betragen? Und wie hoch beträgt dann die Rente im Todesfall eines Partners?

    1. Guten Tag

      Ihren Schilderungen zufolge wurden Ihre Renten auf dem maximalen Betrag plafoniert. Die maximale Rente für Ehepaare erhöht sich ab 01.01.2019 auf gemeinsam CHF 3’555 pro Monat (s. auch Mitteilung des Bundesamts für Sozialversicherungen). Die einzelnen Renten dürften entsprechend proportional erhöht werden. Im Todesfall eines Partners fällt die Plafonierung weg und die Rente wird neu berechnet. Die Witwenrente beläuft sich, sofern ein Anspruch besteht, auf entweder die eigene unplafonierte Rente zzgl. eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Auszahlung wobei die Witwenrente eine maximale Einzelrente nicht überschreiten darf. Bitte beachten Sie, dass nur eine Rente ausbezahlt wird. Eine Witwerrente dagegen ist nur vorgesehen solange Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind. Weiter Informationen zur Hinterlassenenrente finden Sie im Merkblatt der AHV.

  224. Mein Ex-Mann ist verstorben. Was muss ich tun, um mich anzumelden oder Auskunft einzuholen.

    1. Guten Tag

      Das Vorgehen für die Anmeldung eines Anspruchs auf eine Hinterlassenenrente ist auf der Seite „Anmeldung Hinterlassenenrente“ der AHV beschrieben. Sie finden dort ebenfalls das notwendige Formular welche Sie zusammen mit anderen Unterlagen bei der AHV einreichen müssen. Die Anmeldung ist bei derjenigen Ausgleichskasse einzureichen, an welche er zuletzt die AHV Beiträge entrichtet resp. von welcher Ausgleichskasse er eine Rente bezogen hat. Die Kontaktkoordinaten finden Sie auf der Seite „Kantonale Ausgleichskassen„.

  225. Mein Mann ist vor 8 Jahren gestorben. Bis zum seinem Tod waren wir nur 2 Monate verheiratet. Ich bin 33 Jahre alt, habe ich Anspruch für eine Witwenrente?

    1. Guten Tag

      Ein Anspruch auf eine Witwenrente aus der AHV besteht nur, wenn entweder Kinder vorhanden sind (egal welchen Alters) oder wenn die Witwe zum Zeitpunkt der Verwitwung das 45. Altersjahr zurückgelegt hat und mindestens 5 Jahre verheiratet war. Die Ehejahre werden zusammengezählt, wenn die Witwe mehrmals verheiratet war. In Ihrem Fall dürfte ein Anspruch nur bestehen falls Sie Kinder haben. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV„.

    1. Guten Tag

      Gemäss „Hintergrunddokument“ der AHV beläuft sich ab 01.01.2019 die maximale Ehepaarrente (zwei Renten) auf monatlich CHF 3‘555.

  226. Ich möchte nach Frankreich auswandern aber weiterhin in der Schweiz abreiten. Kann ich trotzdem das überobligatorische BVG-Teil auszahlen lassen?

    1. Wenn Sie aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit in der Schweiz weiterhin pensionskassenversichert sind, dürfte eine Auszahlung des überobligatorischen Teils kaum möglich sein.

  227. Ich sehe hier, dass die Witwenrente erst ab dem 45 Lebensjahr. Wie kann ich (63 Jahre alt) meiner Frau eine Rente sichern?

    1. Guten Tag

      Ein Anspruch auf eine Witwenrente besteht nur, sofern die Voraussetzungen (Kinder oder fünf Jahre verheiratet und 45. Altersjahr zurückgelegt) erfüllt sind. Die genauen Voraussetzungen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“. Ob eine Ehepaarrente aus der Pensionskasse bezahlt wird, ist im jeweiligen Reglement geregelt. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre Vorsorgeeinrichtung.

  228. Ich bin Single und meine Freundin bekommt eine Witwenrente. Bekommt sie witerhin eine Witwenrente falls wir uns entscheiden zusammen zu leben?

    1. Guten Tag

      Der Anspruch auf die Witwenrente aus der AHV (Schweiz) erlischt grundsätzlich nur dann, wenn die Witwe wieder heiratet. Für die Witwenrente aus der Pensionskasse ist das jeweilige Reglement massgebend.

  229. Wieviel Rente bekommt meine Frau wenn Ich sterbe, wir haben 2017 geheiratet. Wegen den 5 Jahren bin ich im Bild, umgekehrt die gleiche Frage, wenn meine Frau stirbt.

    1. Guten Tag

      Haben beide Ehepartner das ordentliche Pensionierungsalter erreicht so entfällt in einem Todesfall eine allfällige Plafonierung und die Renten werden neu berechnet. Die Witwenrente, sofern ein Anspruch besteht, beläuft sich auf die eigene Rente plus eine Verwitwetenzuschlags von 20% oder aber 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge wird ausbezahlt wobei die Rente eine maximale Einzelrente (derzeit CHF 2‘350 pro Monat, Stand 2018) nicht überschritten darf. Es wird immer nur eine Rente ausgerichtet. Eine Witwerrente dagegen (im Todesfall der Ehefrau) wird nur ausbezahlt solange Kinder unter 18 Jahren bestehen. Weitere Informationen finden sie auch im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“.

  230. Ich werde nächstes Jahr im Juni 65 Jahre alt und werde meinen Wohnsitz nach Österreich verlegen. Mit meiner Pensionskasse habe ich vereinbart mein Altersguthaben einmalig als Kapitalbezug zu beziehen. Ein Bekannter hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass bei Auswanderung in ein EU / EFTA Land das Kapital nur zu 50% bezogen werden kann. Stimmt das oder gibt es evtl. auch Ausnahmen?

    1. Wandern Sie vor dem Pensionierungsalter in ein EU-/EFTA-Land aus, bestehen gewisse Einschränkungen. Da Sie aber das Schlussalter erreichen und Ihre Altersleistungen beziehen, sind diese Bestimmungen nicht massgebend.

  231. Max.Rente für Einzelperson Fr.2’350.–, max.Rente für Witwe Fr.1’880.–.Was gilt nun ?

    1. Guten Tag

      Im Todesfall des Ehegatten entfällt die Plafonierung und die Renten werden neu berechnet. Die Höhe der Witwenrente beläuft sich auf entweder die eigene Rente der Ehefrau (nach Wegfall der Plafonierung) plus eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder aber 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge wird ausbezahlt, es kommt aber immer nur eine Rente zur Anwendung. Die Höhe der Witwenrente darf die maximale Einzelrente (CHF 2‘350 p.M., Stand 2018) nicht überschreiten. Hat die Witwe das ordentliche Pensionierungsalter noch nicht erreicht, so beträgt die Witwenrente 80% der Witwe des Verstorbenen bis sie das ordentliche Pensionierungsalter erreicht. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV„.

  232. Gilt ein Rentenanspruch auch nach 15 Jahren zusammenleben und die Lebenskosten gemeinsam bestritten werden.

    1. Dies ist abhängig von den Voraussetzungen der Pensionskasse. Diese sind im jeweiligen Pensionskassenreglement geregelt. Wir empfehlen Ihnen das Reglement zu konsultieren oder die zuständige Vorsorgeeinrichtung anzufragen.

  233. Mein Mann ist vor zwei Jahren im Alter von 58 Jahren verstorben. Nun erhalte ich eine monatliche Witwenrente. Wie lange wird diese Rente ausbezahlt wenn ich nicht mehr heirate (bis zu meiner Pensionierung)? Denn dass diese erlischt bei einer Wiederheirat habe ich gelesen.

    1. Guten Tag

      Beim Zeitpunkt Ihrer Pensionierung wird Ihre eigene Rente berechnet. Sie erhalten ab diesem Zeitpunkt entweder die eigene Rente plus eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder weiterhin die bisherige Witwenrente ausbezahlt. Der höhere der Beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente ausgerichtet. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“.

  234. Bin 63-ig und gehe 01.06.2019. in Pension, bin aber seit 1976 in der Schweiz und Schweizer Bürgerin. Habe entschlossen nach Serbien auszuwandern und meine PK auszahlen zu lassen. Meine PKG behaupten aber das nur 50% ausbezahlt werden kann und meine Frage wäre, können sie das obwohl ich nach nicht EU Land auswandere und wenn, was passiert mit meinen PK wenn ich nicht lang lebe nach dem Pensionierung, hat mein Kind Anspruch auf das Geld, was kann ich machen?

    1. Im Freizügigkeitsfall (Austritt aus der Pensionskasse vor Erreichen des pensionierungsfähigen Alters) könnten Sie das gesamte Guthaben beziehen. Haben Sie aber das frühestmögliche Pensionierungsalter in Ihrer Pensionskasse erreicht, haben Sie bei Austritt aus der Pensionskasse in der Regel nur noch Anspruch auf die Altersleistungen aus dem BVG. Bei den Altersleistungen kann jede Pensionskasse selber festlegen, welchen Teil des BVG-Guthabens die versicherten Personen als Kapital beziehen kann. Im Todesfall eines Rentners sehen die meisten Pensionskassen Leistungen an die Kinder bis Alter 18 (max. bis Alter 25 falls in Ausbildung) vor. Sind die Kinder älter, verfällt das Rentenguthaben in der Regel an die Pensionskasse. Ihre Kasse kann aber eine andere Lösung vorsehen, konsultieren Sie deshalb Ihr Vorsorgereglement.

  235. Ich habe meine BVG nach Saisonarbeit in der CH auf ein deutsches Konto erhalten. Ich lebe als Rentnerin jedoch in Ungarn mit entsprechend ungarischer Anschrift welches auf der Abrechnung mit der abgezogenen Quellensteuer gelistet ist. Ich frage mich, ob es Sinn macht zur heimatlichen Steuerbehörde in Budapest zu gehen um die Kapitalleistung bestätigen zu lassen, damit ich die Quellensteuer zurückfordern kann – wie soll die Behörde Kenntnis über die Zahlung erlangt haben (um dies bestätigen zu können), wenn der Betrag auf ein deutsches Konto gezahlt wurde? Laufe ich nicht Gefahr, den Betrag in Ungarn ebenfalls versteuern zu müssen?

    1. Welche Formalitäten Sie für die Rückerstattung der Quellensteuer einreichen müssen, kann sich nach Wohnsitzland unterscheiden. Wenden Sie sich dafür an die für Sie zuständige Behörde. In der Regel muss Ihr neuer Wohnsitzstaat aber Kenntnis von der Kapitalabfindung haben und kann, wenn dies das Steuergesetz vorsieht, eine Steuer auf der Auszahlung verlangen.

  236. Wenn meine Frau sterben würde wenn sie pensioniert ist bekomme ich dann Rente?

  237. Mein Schwager ging mit ca. 55 Jahren in die Frühpension aber bezahlt weiter AHV ein. Er ist nach Thailand ausgewandert und ist mit einer Thai verheiratet. Eheschluss in der Schweiz und in Thailand. Was passiert wenn er sterben würde? Bekommt seine Frau eine Witwenrente?

    1. Guten Tag

      Sofern die Ehefrau die Voraussetzungen erfüllt hat sie grundsätzlich Anspruch auf eine Witwenrente. Die Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“. Beachten Sie, dass die Ehe in der Schweiz angemeldet und anerkannt sein muss.

  238. Hat ein Mann, dessen Frau gestorben ist, Anspruch auf eine Witwerrente, wenn er über 20 Jahre mit ihr verheiratet war?

    1. Guten Tag

      Ein Anspruch auf eine Witwerrente aus der AHV besteht nur, solange Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“. Allenfalls besteht ein Anspruch auf eine Ehegattenrente aus der Pensionskasse. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an die zuständige Vorsorgeeinrichtung.

  239. Ich (55 Jahre) und meine Lebensgefährtin (58 Jahren). Wir möchten 2019 Heiraten. Hat sie wirklich erst nach 5 Jahren Anspruch auf eine Witwenrente? Und wie sieht es mit der 3 Säule aus?

    1. Guten Tag

      Nach 5 Jahren würde die Voraussetzung „Alter 45 Jahre und mindestens 5 Jahre verheiratet“ erfüllt sein und sofern sich diese Voraussetzungen nicht geändert haben auch ein Anspruch auf eine Witwenrente bestehen. Falls sie aber Kinder hat würden die Voraussetzungen bereits ab Heirat erfüllt sein. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“. Gesetzlich geht die Säule 3a im Todesfall an den Ehegatten, bei dessen fehlen an die Nachkommen. Der Lebenspartner kann mit einer schriftlichen Anmeldung an die 3. Position gerückt werden. Sofern kein Ehegatte und keine Nachkommen vorhanden sind würde der Lebenspartner zum Begünstigten der Säule 3a. Weitere Informationen finden sie auf der Seite „Begünstigtenordnung in der Säule 3a“.

  240. Wieviel AHV-Rente erhält meine Frau voraussichtlich wenn ich nach meiner und ihrer Pensionierung versterbe? Als Ehepaar werden wir voraussichtlich eine Maximalrente erhalten ca. CHF 42000.- pro Jahr. Meine Frau hat dann 47 Beitragsjahre.

    1. Guten Tag

      Sollten Sie nach beider Pensionierung versterben so entfällt die Plafonierung für Ehepaare und die Renten werden neu berechnet. Die Witwenrenten beläuft sich, vorausgesetzt es besteht ein entsprechender Anspruch, auf entweder die eigene Rente plus eines Zuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der Höhere der beiden Beträge wird ausbezahlt, es wird aber immer nur eine Rente ausgerichtet. Die maximale Einzelrente von derzeit CHF 2‘350 p.M. (Stand 2018) darf hierbei nicht überschritten werden.

  241. Wenn eine Frau 3 Erwachsene Kinder hat und schon 36 Jahre geschieden ist, erhält sie auch eine Witwenrente? Die Frau ist 63 Jahre alt.

    1. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, kann auch in diesem Fall ein Anspruch auf eine Witwenrente bestehen. Sie finden die Voraussetzungen und weitere Informationen im Merkblatt „Witwenrente“ der AHV.

  242. Ich bin 60jährig, meine Frau 66. Sie bezieht seit Februar 2017 eine monatliche AHV-Rente von 1419 Franken. Gemäss Vorausberechnung der Ausgleichskasse werden wir nach meiner Pensionierung im Jahr 2023 Anspruch auf eine Maximalrente der AHV haben. Wie wird nun in unserem Fall die Witwenrente berechnet: a) vor meiner Pensionierung, b) nach meiner Pensionierung?

    1. Guten Tag

      Sollten Sie vor Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters versterben so wird ihre mögliche Rente berechnet (inkl. Splitting). Die Witwenrente beläuft sich dann auf entweder die eigene Rente Ihrer Frau (nach Splitting) plus eines Zuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der Höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber nur eine Rente ausgerichtet. Tritt der Todesfall nach Ihrer ordentlichen Pensionierung ein so erfolgt eine Neuberechnung der Renten und eine allfällige Plafonierung entfällt. Danach beläuft sich die Witwenrente analog des ersten Falls.

  243. Meine Mutter ist Witwe, Ihr Mann hat 22 Jahre in der Schweiz gearbeitet. Vor 7 Jahren ist er gestorben. Sie haben 5 Jahre zusammengelebt und haben danach geheiratet. 3 Jahre waren sie verheiratet. Hat sie Anspruch auf eine Witwenrente?

    1. Guten Tag

      Anspruch auf eine Witwenrente haben Frauen, deren Ehegatten verstorben ist, wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung mindestens ein Kind haben. Gemäss Ihren Schilderungen erfüllt Ihre Mutter bereits dieses Kriterium. Ein Anspruch auf eine Witwenrente sollte hier also geprüft werden. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Ausgleichskasse. Lebt Ihre Mutter in der Schweiz so ist das die Ausgleichskasse an welche zuletzt Beiträge entrichtet wurden (eine Übersicht über die Kontaktkoordinaten der kantonalen Ausgleichskassen finden Sie hier). Lebt Ihre Mutter im Ausland so ist die Zentrale Ausgleichskasse in Genf zuständig.

  244. Was würde es bedeuten wenn ich eine eingetragene Partnerschaft eingehe? Sie könnte ev. zur Heirat führen.

    1. Guten Tag

      In Bezug auf die AHV ist die eingetragene Partnerschaft grundsätzlich der Ehe gleichgestellt. Beachten Sie aber, dass bei gleichgeschlechtlichen Paaren eine Witwen- bzw. Witwerrente nur ausbezahlt wird, solange Kinder und 18 Jahren vorhanden sind. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Altersrenten“ der AHV.

  245. Meine Eltern sind Engländer, aber haben mehrere Jahre in der Schweiz gelebt und gearbeitet. Sie wohnen jetzt wieder in England und sind über 10 Jahren pensioniert. Sie bekommen beide eine Rente von der AHV. Mein Vater ist jetzt verstorben. Wie ändert jetzt die AHV Rente für meine Mutter? Bekommt sie jetzt eine Einzelpersonenrente oder Witwerrente oder nur das gleiche Betrag wie bis anhin?

    1. Guten Tag

      Die Höhe der Witwenrente, sofern ein Anspruch besteht, beläuft sich auf entweder die eigene Rente plus eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder aber 80% der Rente des Verstorbenen. Der Höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente ausbezahlt. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“. Ein Antrag für eine Hinterlassenenrente ist über die Zentrale Ausgleichskasse in Genf zu stellen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite der „Zentralen Ausgleichskasse“.

  246. Wenn mein Exmann stirbt, wie verhält sich das mit der Witwerente? Zum damaligen Zeitpunkt 32 und 33 Jahre alt haben wir 1984 uns scheiden lassen. Wir waren 9 Jahre und 1 Monat verheiratet und haben 2 Kinder. Habe ich Anspruch auf eine Witwerente obwohl ich eine AHV -Rente beziehe?

    1. Guten Tag

      Sofern Sie nicht wieder geheiratet haben sollte gemäss Ihren Schilderungen ein Anspruch auf eine Witwenrente bestehen. Beachten Sie aber, dass immer nur eine Rente zu Auszahlung kommt. Der höhere der beiden Beträge (eigene AHV-Rente plus Zuschlag oder Witwenrente) kommt zur Anwendung. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV„.

  247. Mein Mann ist im August 2008 gestorben. Ich war mit über 40 Jahre verheiratet und zum damaligen Zeitpunkt 62 Jahre alt. Wir haben 3 erwachsene Kinder. Habe ich Anspruch auf eine Witwenrente, nebst dem dass ich die normale AHV erhalte?

    1. Guten Tag

      Gemäss Ihren Schilderungen sollten Sie einen Anspruch auf eine Witwenrente haben. Beachten Sie aber, dass nur entweder die eigene AHV Rente oder die Witwenrente ausbezahlt wird. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente ausgerichtet. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“.

  248. Ich beziehe die maximale Altersrente von Fr. 2350.00 pro Monat. Ich bin Jahrgang 1951, meine Frau 1959. Wieviel beträgt die Witwenrente bei meinem Ableben?

    1. Guten Tag

      Bevor Ihre Frau das ordentliche Pensionierungsalter erreicht, beläuft sich die Witwenrente, sofern ein entsprechender Anspruch besteht, auf 80% der Rente des Verstorbenen. Sobald Ihre Ehefrau die ordentliche Pensionierung erreicht, erfolgt das Splitting und die Neuberechnung der Renten. Danach beläuft sich die Rente auf entweder die eigene Rente Ihrer Frau plus eines Zuschlags von 20% (max. CHF 2’350 p.M.) oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente ausgerichtet. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“.

  249. Bin geschieden und mein ex-Mann hat wieder geheiratet. Bekomme ich eine Witwenrente? Und seine neue Frau, hat sie Anrecht auf meine Witwenrente?

    1. Guten Tag

      Erfüllen Sie die Voraussetzung für eine Witwenrente als geschiedene Frau so haben Sie Anspruch auf diese unabhängig davon ob Ihr ex-Mann wieder geheiratet hat. Es kann daher vorkommen dass sowohl die aktuelle als auch die geschiedene Ehefrau Anspruch auf eine Witwenrente haben, sofern beide die Voraussetzungen erfüllen. Beachten Sie aber, dass Sie den Anspruch verlieren, sollten sie selbst wieder heiraten. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“.

  250. Meine Frau ist plötzlich gestorben. Wir haben 3 Gemeinsame Kinder und wir haben Rente erhalten. Nun meine Frage lautet: „Wann wir jetzt nach unsere Heimat züruckziehen, wird die Rente dort ausbezahlt oder nicht?“. Wir sind nicht Schweizer Bürger! Und wann wir Schweizer werden, wird dann die Rente im Ausland ausbezahlt?

    1. Guten Tag

      Es wird unterschieden ob zwischen Ihrem Heimstaat und der Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen besteht oder nicht. Ist ein solches vorhanden so werden in der Regel Renten auch ins Ausland bezahlt. Besteht kein solches Abkommen werden keine AHV/IV Renten an ausländische Staatsangehörige ins Ausland bezahlt. In diesem Fall könnte unter Umständen eine Rückvergütung der einbezahlten AHV-Beiträge beantragt werden. An Schweizer Staatsbürger werden Renten grundsätzlich auch ins Ausland vergütet. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre „Sozialversicherungen und Rückkehr“. Diese ist in verschiedenen Sprache verfügbar.

  251. Ich bin seit 5 Jahren wieder verheiratet und meine erste Ehe wurde 2004 geschieden. Mir ist bewusst, dass meine geschiedene Frau auch Anrecht auf eine Witwerrente hat. Wie hoch wird die Witwenrente meiner jetzigen Ehefrau sein, falls mir etwas zustoßen würde?

    1. Guten Tag

      Die Höhe der Witwenrente beläuft sich entweder auf die eigene Rente plus eines Zuschlags von 20% (sofern die Ehegatting das Rentenalter bereits erreicht hat) oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente ausbezahlt. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“.

  252. Von einem Bekannten ist die Frau verstorben. Jetzt hat er finanzielle Probleme und kann die Miete nicht mehr bezahlen, da die Rente der verstorbenen Frau wegfällt. Hat er überhaupt kein Recht auf finanzielle Unterstützung?

    1. Guten Tag

      In den Fällen in denen die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken können unter Umständen Ergänzungsleistungen ausgerichtet werden. Zusammen mit der AHV gehören den Ergänzungsleistungen zum sozialen Fundament der Schweiz. Auf sie besteht grundsätzlich ein rechtlicher Anspruch. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt „Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV und IV“.

  253. Mein erster Mann ist verstorben und ich hatte bis zur Wiederheirat eine Witwenrente. Wenn ich mich jetzt von meinem Zweiten Mann scheiden lassen würde, tritt die Witwenrente wieder in Kraft?

    1. Guten Tag

      Nach neuem Recht kann ein bei der Wiederverheiratung verlorener Anspruch auf eine Witwenrente bei der Scheidung vom zweiten Gatten wieder aufleben (Art. 23 Abs. 5 AHV-Gesetz). Die „Wegleitung über die Renten in der AHV“ (Punkt 4.7.5.4) definiert ausserdem, dass eine Prüfung zur Wiederauflebung der Witwenrente bedingt, dass die geschiedene Ehe von der Trauung bis zur Rechtskraft des Urteils weniger als 10 Jahre gedauert hat. Wir empfehlen Ihnen für eine verbindliche Aussage zu Ihrer Situation vor der Scheidung Kontakt mit der zuständigen Ausgleichskasse zu suchen.

  254. Ich bekomme Witwenrente monatlich 750.- und meine Kinder je 350.- , die ältere Tochter macht Gymnasium, gibt es eine Änderung bzw. Erhöhung? Weil sie keine Lehre macht. Halbwaisenrente wird bis 18te Lebensjahr definiert?

    Seit 2015 mindesbetrag für Witwenrente 920.- ist, wieso meine tiefer ist?

    Falls ich nochmals heirate, habe ich Anspruch auf Witwenrente?
    Falls ich heirate, kein Anspruch mehr auf Witwenrente habe, und wenn es nicht klappt und ich mich scheiden lasse, kann ich wieder Witwenrente beantragen?

    Herzlichen Dank im Voraus für die Informationen

    Beste Grüsse

    1. Guten Tag

      Der Anspruch auf eine Waisenrente erlischt mit dem 18. Geburtstag oder bei Abschluss der Ausbildung, spätestens jedoch mit dem 25. Geburtstag des Kindes. Die Höhe der Waisenrente verändert sich in der Regel nicht. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten“ der AHV.

  255. Ich bin 74 Jahre alt und seit 3 Jahren geschieden. Ich möchte mich mit einer Frau, 62 Jahre alt, kanadische Staatsbürgerin, nie in der Schweiz wohnhaft gewesen, verheiraten. Die Frage ist nun, ob meine kanadische Partnerin nach meinem Tod Anrecht auf eine Witwenrente hat und wenn ja, wie hoch diese sein könnte.

    1. Guten Tag

      Erfüllt Ihre Partnerin nach der Heirat die Voraussetzungen für eine Witwenrente aus der AHV so besteht grundsätzlich ein Anspruch. Bitte beachten Sie, dass die Ehe in der Schweiz angemeldet und anerkannt sein muss. Da Ihre Partnerin nie einen Anspruch gegenüber der AHV begründete wird sich eine Witwenrente aus der AHV in der Regel auf 80% der Rente des Verstorbenen belaufen. Weitere Informationen, insbesondere auch die Voraussetzungen für einen Anspruch, finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten“ der AHV. In Bezug auf die Rente aus der Pensionskasse (2. Säule) ist das entsprechende Reglement massgebend. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre Vorsorgeeinrichtung.

  256. Meine Ahv Rente beträgt 1690. Bekomme ich mehr wenn mein Mann verstirbt?

    1. Guten Tag

      Sollte Ihr Ehemann versterben, so wird Ihre Rente neu berechnet und eine eventuelle Plafonierung (Rente für Ehepaare) fällt weg. Sofern Sie die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllen beläuft sich diese entweder auf Ihre eigene Rente plus eines Zuschlags von 20% (höchstens eine maximale Einzelrente von CHF 2‘350 p.M., Stand 2018) oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente ausbezahlt. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten“ der AHV.

  257. Ich habe ein paar Jahre inder Schweiz gelebt und bekomme eine kleine AHV Rente von 120 Franken. Meine Frau und ich sind Ausländer und leben in Spanien. Hat meine Frau Anspruch auf eine Witwenrente? Meine Frau hat keine Schweizerrente.

    1. Guten Tag

      Erfüllt Ihre Frau die Voraussetzungen für eine Witwenrente so dürfte Sie in der Regel ein Anspruch darauf haben. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der „Zentralen Ausgleichskasse Genf“.

  258. Ich gehöre noch zu der Generation die die Kinder erzogen hat und darum viele AHV Verlustjahre habe. Ich kriege jetzt eine AHV Rente von 600.-. Wir sind vor 15 Jahren ins EU Ausland ausgewandert. Bekomme ich auch eine Witwenrente und etwa wie hoch?

    1. Guten Tag

      Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Witwenrente so dürften Sie im Todesfall Ihres Ehemannes ein Anspruch auf eine Witwenrente haben. Diese beläuft sich entweder auf Ihre eigene Rente plus eines Zuschlags von 20% oder aber 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge wird ausgerichtet. Es wird jedoch nur eine Rente bezahlt. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt „Hinterlassenenrenten der AHV“.

  259. Mein Gatte erhält 4000Fr. Pension. Wie viel Franken Witwenrente werde ich erhalten?

    1. Guten Tag

      Die Höhe der Witwenrente aus der AHV (1. Säule) beläuft sich entweder auf die eigene Rente plus eines Zuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Die Höhe der Ehegattenrente aus der Pensionskasse (2. Säule) ist im entsprechenden Vorsorgereglement der Pensionskasse geregelt. Wenden Sie sich hierzu bitte an die zuständige Vorsorgeeinrichtung.

  260. Ich habe eine Deutsche Frau. Wir haben in der Schweiz geheiratet. Erhält meine Frau wenn wir fünf Jahre verheiratet sind eine Witwenrente? Ich bin Schweizer wohne aber in Deutschland und bin bereits pensioniert. Ich habe 45 Jahre in die AHV einbezahlt! War in der Schweiz verheiratet und seit 12 Jahren geschieden. Bei der Scheidung war meine Ex-Frau 51 Jahre und ist inzwischen pensioniert.

    1. Erfüllt Ihre Frau die Voraussetzungen für eine Witwenrente aus der AHV (zum Zeitpunkt der Verwitwung 45. Altersjahr zurückgelegt und mindestens 5 Jahre verheiratet) so hat sie grundsätzlich einen Anspruch auf eine Witwenrente. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der „Auslandschweizer Organisation“.

  261. Da mein Schwiegervater seit kurzem verstorben ist und seine Ehefrau aus der Schweiz gerne nach Portugal auswandern möchte (beide haben hier in der Schweiz 30 Jahre gearbeitet) wollte ich fragen ob für die Ehefrau, Jetzt 60, Frühpensionierung (Witwe) wenn sie sich dann komplett in der Schweiz abmeldet und trotzdem eine Witwerente bekommt?

    1. Guten Tag

      Erfüllt Ihre Schwiegermutter die Voraussetzungen für eine Witwenrente aus der AHV (gemäss Ihren Schilderungen dürften diese Voraussetzungen gegeben sein) und hat Sie eine Staatsbürgerschaft in der Schweiz oder einem EU oder EWR-Land (Portugal ist ein EU Mitgliedsstaat) so würde eine Witwenrente in der Regel auch bei einer Auswanderung nach Portugal bezahlt werden. Sie finden weitere Informationen im Merkblatt „Die Schweiz verlassen“ (in Bezug auf Ihre Frage Seite 23). Wenden Sie sich diesbezüglich an die Ausgleichskasse an welche zuletzt Beiträge entrichtet wurden. Entsprechende Kontaktadressen finden Sie auf der Seite „Kantonale Ausgleichskassen“ der AHV. Die Hinterlassenenrente muss aktiv beantragt werden. Hierzu finden Sie weitere Informationen sowie das Anmeldeformular auf der Seite „Anmeldung Hinterlassenenrente“.

  262. Mein Vater starb 2005, meine Mutter war zu diesem Zeitpunkt bereits geschieden, erfüllt jedoch die obige Voraussetzung dass das jüngste Kind sein 18. Lebensjahr vollendet nachdem die geschiedene Mutter 45 Jahre alt geworden ist. Nun wusste meine Mutter jedoch nicht dass sie Anspruch auf eine Witwenrente hatte. Kann sie diese rückwirkend geltend machen? Und gibt es eine Verjährungsfrist?

  263. Mein Vater ist im Alter von 92 Jahren verstorben, die Mutter ist 81 hat sie Anspruch auf eine Witwenrente? Sie wohnen in Spanien.

    1. Guten Tag

      Hatte Ihr Vater die Schweizer Staatsbürgerschaft so sollte hier grunstäzlich ein Anspruch auf eine Witwenrente bestehen. Einen Antrag müsste Ihre Mutter an die Zentrale Ausgleichskasse in Genf richten. Sie finden weitere Informationen dazu auf der Seite „Eine Hinterlassenenrente benatragen“.

  264. Ich, Schweizer (68), möchte meine italienische Lebenspartnerin (65) heiraten. Bin mit 63 in Vorrente gegangen. Sie ist geschieden, war 15 Jahre verheiratet, hat eine erwachsene Tochter, hat nie in der CH gelebt/Rentenbeiträge bezahlt. Wie sieht die Situation bezüglich Witwenrente aus.
    a) Sie bezieht eine Pension in Italien, hat das Einfluss auf die Witwenrente.
    b) Wenn ich richtig verstanden habe, entfällt die 5-jährige „Sperrfrist“ zur Auszahlung der Witwenrente

    1. Guten Tag

      Ausländische Rentenzahlungen haben in der Regel keinen Einfluss auf die Rentenzahlungen aus der Schweiz. Da Ihre Frau Kinder hat, dürfte sie bereits die Voraussetzungen für eine Witwenrente aus der AHV erfüllen. In Bezug auf eine Ehegattenrente aus der Pensionskasse ist dagegen das Reglement ausschlaggebend. Hier können bei einer späten Heirat gewisse Vorbehalte bestehen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Vorsorgeeinrichtung.

  265. Meine BVG Beiträge liegen nach meiner Auswanderung in mein Heimatland Deutschland auf einem Freizügigkeitskonto. Ich könnte die Beiträge ab 59 Jahre beziehen. Ich möchte sie aber bis zur Pension liegen lassen und als Rente beziehen. Was muss ich tun. Die Freizügigkeitskasse sagt das geht nicht ich kann nur die Beträge mit einmal beziehen. Diese muss ich aber in Deutschland besteuern lassen und in der Schweiz.

    1. BVG-Guthaben auf Freizügigkeitsstiftungen werden bei Pensionierung immer als einmalige Kapitalabfindung ausbezahlt – ein Rentenbezug ist grundsätzlich nur aus der Pensionskasse möglich. Beziehen Sie die Gelder aus dem Ausland, wird in der Schweiz eine Quellensteuer erhoben. Falls ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Ihrem Wohnsitzstaat besteht (was für Deutschland zutrifft) sollten Sie die Quellensteuer unter gewissen Voraussetzungen zurückfordern können. Die Steuerfolgen des deutschen Fiskus wollen Sie bitte vor Ort abklären.

  266. Bekommt meine Frau mit Jahrgang 1977, verheiratet seit 8 Jahren eine Witwenrente und wie wirken sich fehlende Beitragsjahre der Frau auf die Höhe der Rente aus. Bem. Ehemann hat keine Beitragslücken.

    1. Guten Tag

      Anspruch auf eine Witwenrente haben Frauen, deren Ehegatten verstorben ist, wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung mindestens ein Kind haben oder wenn sie, ebenfalls zum Zeitpunkt der Verwitwung, das 45. Altersjahr zurückgelegt haben und mindestens 5 Jahre verheiratet waren. Sind in Ihrem Fall keine Kinder vorhanden würde Ihre Frau nur einen Anspruch haben, falls sie zum Zeitpunkt des Todes des Ehegatten das 45. Altersjahr zurückgelegt hat. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“.

      In der Regel ist die Ehefrau während der Dauer der Ehe durch die Beiträge des Ehemannes abgedeckt. Beitragslücken ausserhalb der Ehe führen zu einer Kürzung der AHV Rente. Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit eine Rentenvorausberechnung bei der AHV zu verlangen. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt „Rentenvorausberechnung“.

  267. Bekomme ich Witwenrente im Falle einer Wiederverheiratung meines exMannes?

    1. Ja, Ihr Anspruch auf eine Witwenrente, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, bleiben auch bei Wiederheirat Ihres ehemaligen Gatten weiterhin bestehen. Der Anspruch würde jedoch wegfallen, sollten Sie selbst wieder heiraten.

  268. Ich bin Deutscher aber meine Frau ist keine EU-Bürgerin. Die Eheschliessung wurde in Deutschland vollzogen. Hat meine Frau Anspruch auf eine Witwenrente und wie hoch würde diese ausfallen?

    1. Guten Tag

      Bürger der EU bzw. der ETFA sind grundsätzlich Schweizer Bürger in Bezug auf die AHV gleichgestellt. Erfüllt Ihre Frau die Voraussetzungen für eine Hinterlassenenrente aus der AHV und hat sie gegenüber der AHV in der Schweiz zu keinem Zeitpunkt einen Anspruch begründet, so beläuft sich die Höhe der Witwenrente auf 80% der Rente des Verstorbenen. Bitte beachten Sie, dass die Ehe in der Schweiz angemeldet und anerkannt sein muss. Weitere Infomationen finden Sie im Merkblatt „Die Schweiz verlassen“.

  269. Ich bin 70 Jahre, ich bekomme 1690 Fr. von AHV meine Frau 65 Jahre Sie beikommen 1870 Fr. Wir sind verheiratet 1975. Was bekomme ich wenn meine Frau stirbt?

    1. Guten Tag

      Sollte Ihre Frau versterben, entfällt eine allfällige Plafonierung für Ehepaare und Sie erhalten Ihre Rente als Einzelrente (maximal CHF 2‘350 p.M.;Stand 2018) ausbezahlt.

  270. Mein Mann ist vor 25 Jahren verstorben. Ich erhalte eine Witwenrente. In 6 Jahren werde ich pensioniert. Habe gearbeitet, werde von meinen AHV-Beitragen aber nicht das Maximum an AHV erhalten. Habe eine Tochter die volljährig ist. Wie wird meine AHV berechnet?

    1. Guten Tag

      Sobald Sie das ordentliche Pensionsierungsalter erreichen und weiterhin ein Anspruch auf eine Witwenrente besteht erhalten Sie entweder Ihre eigene Rente plus eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder aber weiterhin 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente bezahlt.

  271. Ich bin Auslandschweizer, geschieden, möchte mich aber wieder Verheiraten nach Schweizer Recht, mit einer Ausländerin, haben 2 Kinder 5 und 7 Jahre. Wenn ich versterbe nach 5 Jahren, bekommt meine Frau eine Witwenrente und wie ist es mit einer Waisenrente für die Kinder? Wie lange bekommt meine Frau Witwenrente und wie lange die Kinder eine Waisenrente.

    1. Guten Tag

      Da Sie Kinder haben sollte Ihre Ehefrau bereits ab Zeitpunkt der Heirat die Voraussetzung für eine Witwenrente erfüllen. Bitte beachten Sie dass die Ehe in der Schweiz anerkannt und angemeldet sein muss. Die Witwenrente wird solange bezahlt als dass ein Anspruch entsteht. Ein Anspruch kann z.B. durch Wiederheirat der Ehefrau erlöschen. Ein Anspruch auf eine Waisenrente erlischt mit dem 18. Geburtstag des Kindes oder bei Abschluss der Ausbildung, spätestens jedoch mit dem 25. Geburtstag. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“ sowie der „Wegleitung über die Renten in der AHV“ (Punkt 3.6 Waisen- und Kinderrenten).

  272. Wohnen im Ausland, meine Frau ist Ausländerin sind Verheiratet. Hat meine Frau nach meinem ableben Anrecht auf eine Witwenrente von meiner AHV-Rente. Sie ist noch keine 40 Jahre alt, sind aber seit 7 Jahren verheiratet. Und wie ist es mit einer Waisenrente für das Kind?

    1. Guten Tag

      Gemäss Ihren Schilderungen sollte Ihre Frau grundsätzlich die Voraussetzungen für eine Witwenrente aus der AHV erfüllen (Voraussetzung mindestens 1 Kind). Bitte beachten Sie aber, dass die Ehe in der Schweiz anerkannt und angemeldet sein muss. Der Anspruch auf eine Waisenrente sollte im Todesfall ebenfalls geprüft werden. Ein allfälliger Anspruch erlischt mit dem 18. Geburtstag oder bei Abschluss der Ausbildung, spätestens jedoch mit dem 25. Geburtstag. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“.

  273. Habe ich als AHV Bezügerin Anspruch auf eine Witwenrente? Ich war 29 Jahre verheiratet, 3 erw. Kinder und habe bis jetzt Teilzeit gearbeitet, also noch AHV Beiträge bezahlt.

    1. Guten Tag

      Sofern Sie die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllen haben Sie grundsätzlich einen Anspruch darauf. Jedoch sieht die AHV keinen gleichzeitigen Bezug von Alters- und Hinterlassenenleistungen vor. Die Witwenrente beläuft sich entweder auf die eigene Rente plus eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der Höhere der beiden Beträge wird ausbezahlt. Es wird aber nur eine Rente bezahlt. Bitte beachten Sie, dass auch eine Hinterlassenenrente aktiv beantragt werden muss. Sie finden weitere Informationen sowie das Formular auf der Seite „Anmeldung Hinterlassenenrente“ der AHV.

  274. Ich bin 70 Jahre alt 40 Jahre habe ich gearbeitet, jetzt bin ich pensioniert und meine Frau ist 36 Jahre, Hausfrau, 10 Jahre sind wir verheiratet. Hat meine Frau nach meinem Tod Anspruch auf eine Witwenrente und wie lange?

    1. Guten Tag

      Anspruch auf eine Witwenrente haben Frauen, deren Ehegatten verstorben ist, wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung mindestens ein Kind haben oder wenn sie, ebenfalls zum Zeitpunkt der Verwitwung das 45. Altersjahr zurückgelegt haben und mindestens 5 Jahre verheiratet sind. Sofern Ihre Frau keine Kinder hat müsste sie zum Zeitpunkt der Verwitwung das 45. Altersjahr zurückgelegt haben damit sie einen Anspruch auf eine Witwenrente hat. Eine Witwenrente würde solange bezahlt als ein Anspruch besteht. Ein Anspruch kann z.B. erlöschen sollte die Witwe erneut heiraten. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“.

  275. Ich bekomme Witwenrente aus der Schweiz aber wohne ich in der Slowakei, meine Frage ist: Geht es auch auszahlen lassen?

    1. Guten Tag

      Gemäss unseren Informationen ist eine Auszahlung der Beiträge nicht möglich. Sie erhalten aber solange ein Anspruch besteht die Witwenrente ausbezahlt. Bitte beachten Sie, dass der Anspruch z.B. im Falle einer Wiederheirat erlischt. Weitergehende Auskünfte erhalten Sie bei der Zentralen Ausgleichskasse in Genf.

  276. Ich bin 78 Jahre alt und habe eine Altersrente von 1786 Fr. Mein Mann ist im Dezember verstorben, erhalte ich jetzt eine Witwenrente und wie viel?

    1. Guten Tag

      Sofern ein Anspruch besteht beläuft sich die Witwenrente entweder auf die eigene Altersrente plus eines Zuschlags von 20% oder aber 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente ausgerichtet. Die Voraussetzungen für eine Witwenrente finden Sie auf der Seite „Witwenrente“.

  277. Ich habe eine Frage zur 2. Säule. Ich wandere nach Kanada aus und habe vor die 2. Säule zu beziehen. Wie ist das, wenn ich z.B. nach 1-2 Jahren in die Schweiz zurückkehre und ich mich über einen Schweizer Arbeitgeber einer Pensionskasse anschliesse, kann ich mich dann in die neue PK einkaufen und sind diese „Einkäufe“ steuerlich absetzbar? Vielen Dank!

    1. Guten Tag Lukas

      Konkrete zeitliche Fristen bestehen grundsätzlich nicht. Bei einer geringen zeitlichen Spanne (alles unter 3 Jahre) besteht die Möglichkeit, dass das Steueramt dies nicht akzeptiert. Für eine abschliessende Beurteilung wenden Sie sich deshalb bitte an Ihr Steueramt.

  278. Ich bin geboren am 1947 und meine Frau 1965. Wir haben keine Kinder. Wir sind verheiratet schon 26 Jahre. Meine Frau hat eine Beschäftigung und muss noch ca. 9 Jahre arbeiten. Meine Frage ist: Hat meine Frau nach meinem Tod Anspruch an eine Witwenrente oder überhaupt eine Rente und wie lange?

    1. Guten Tag

      Gemäss Ihren Angaben sollte Ihre Ehefrau Anspruch auf eine Witwenrente haben (min. 5 Jahre verheiratet und zum Zeitpunkt der Verwitwung das 45. Altersjahr zurückgelegt). Die Höhe der Witwenrente beläuft sich vor dem Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters Ihrer Frau auf 80% der Rente des Verstorbenen. Sobald Ihre Frau das Pensionierungsalter erreicht erhält sie entweder die eigene Rente plus eines Zuschlags von 20% oder aber weiterhin 80% der Rente des Verstorbenen. Der Höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente geleistet. Solange ein Anspruch auf eine Witwenrente besteht wird diese ausbezahlt. Sollte Ihre Frau z.B. wieder heiraten so würde ein Anspruch auf eine Witwenrente verfallen.

  279. Ein Mann ist 73 Jahre alt und seine Frau verstirbt im Alter von 69 Jahren. Sie haben eine Ehrpaarrente von je 1’600,– Frau und der Mann hat 1’700.– erhalten (Stand im April 2015). Erhält der Mann dann eine Witwer-Rente oder einfach die Einzel AHV Rente. Wie nennt sich dann diese Rente (ich meine Einzelrente der AHV).

    1. Guten Tag

      Ein Anspruch auf eine Witwerrente besteht nur, solange Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind. Im Todesfall fällt eine allfällige Plafonierung für Ehepaare weg und die Rente würde ggf. neu berechnet. Der überlebende Mann erhält danach eine Einzelrente ausbezahlt.

  280. Guten Tag! Ich(50)möchte die Schweiz verlasen(nach Bosnien)! Ist es möglich das ganze PK Geld auf meinen Sparkonto in die Schweiz zu überweisen?

    1. Guten Tag

      Nehmen Sie Wohnistz innerhalb eines EU-/EFTA-Staates können Sie lediglich den überobligatorischen Teil beziehen. Der obligatorische Teil bleibt innerhalb der Freizügigkeit bestehen. Bei einer Wohnsitznahme ausserhalb eines EU-/EFTA-Staates können Sie das gesamte Guthaben beziehen und auf ein Sparkonto in der Schweiz überweisen. Eine Aufstellung der EU-/EFTA-Staaten finden Sie unter https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/fza_schweiz-eu-efta/eu-efta_buerger_schweiz.html.

  281. Ich bin 62 und meine frau ist 53 (war immer Hausfrau). Wir sind über 30 Jahre verheiratet. Wenn ich mit 67 sterbe, bekommt sie AHV Rente und wie lange?

    1. Guten Tag

      Sollten Sie versterben bevor Ihre Frau das ordentliche Pensionierungsalter (Stand 2017 für Frauen 64 Jahre) erreicht hat, erhält Sie 80% Ihrer Rente. Sobald Ihre Frau das Pensionierungsalter erreicht, erhält sie entweder ihre eigene Rente plus eines Zuschlags von 20% oder aber weiterhin 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente ausgerichtet. Die Rente wird so lange bezahlt wie ein Anspruch besteht (z.B. bei Wiederheirat erlischt ein Anspruch auf eine Witwenrente). Die Höhe ist abhängig von den Beitragsjahren und der einbezahlten Beiträge. Sie haben die Möglichkeit eine Rentenvorausberechnung zu bestellen um die genaue Höhe zu erfahren. Weitere Informationen dazu sowie das Antragsformular finden Sie auf der Seite zur „Rentenvorausberechnung“ der AHV.

  282. Meine Frau starb vor 7 Jahren. Wir haben aus dieser Ehe ein Kind. Im Jahre 2007 haben wir uns scheiden lassen. Ich habe im Jahr 2013 wieder geheiratet. Ich hatte nie einen Antrag auf eine Halbweisenrente gestellt. Hat mein Kind Anspruch auf eine Halbweisenrente?

    1. Guten Tag

      Der Anspruch auf eine Halbweisenrente sollte auf jeden Fall geprüft werden. Mit einer Wiederverheiratung erlischt eine allfällige Witwen- / Witwerrente. Die Waisenrenten laufen dagegen in der Regel weiter. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt über die „Hinterlassenenleistungen der AHV“.

  283. Guten Tag. Ich wurde im 09.2017 (Jahrgang 06.1959) arbeitslos. Die Kündigung erfolgte aus wirtschaftlichen Gründen da mein Arbeitsgeber seinen Sitz verlegte. Mir wurde eine Frühpensionierung angeboten, welche ich allerdings abgelehnt habe und somit wurde meine BVG auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen. Momentan beziehe ich Arbeitslosengeld, überlege mir jedoch, sofern ich innerhalb der nächsten 2 Jahre keine Anstellung finde, nach Deutschland auszuwandern. Ich bin seit meinem 18zenten Lebensjahr ohne Unterbruch berufstätig gewesen und beabsichtige dann, einen Vorbezug der AHV mit 63 zu beantragen. Möchte jedoch mit 60 nach Deutschland und während dieser Zeit mit dem angehäuften BVG Betrag eine Überbrückung vornehmen. Wie gehe ich am besten vor um Steuern /Abgaben zu sparen?
    Kann ich das Freizügigkeitskonto auflösen und den Betrag stehenlassen und mir jeweils per Dauerauftrag einen monatlichen Betrag nach Deutschland überweisen lassen.

    1. Guten Tag

      Bleiben Sie in der Schweiz wohnhaft, können Sie als Frau frühestens mit 59 Jahren auf Ihre Freizügigkeitsgelder zurückgreifen. Bei Bezug des Freizügigkeitskontos wird Ihnen das Guthaben auf ein Konto Ihrer Wahl gutgeschrieben. Wenn Sie möchten, können Sie anschliessend mittels Dauerauftrag regelmässig vom Konto beziehen.

      Die Auszahlung aus dem Freizügigkeitskonto unterliegt mit Wohnsitz Schweiz einer einmaligen Kapitalauszahlungssteuer. Beziehen Sie das Guthaben nach dem Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz aufgebeben haben, wird die Schweiz eine Quellensteuer erheben. Diese kann unter gewissen Umständen zurückgefordert werden. Beachten Sie aber, dass die erhaltene Kapitalauszahlung möglicherweise in Ihrem neuen Wohnsitzland ebenfalls einer Besteuerung unterliegt. Klären Sie deshalb vorgängig ab, an welchem Wohnort Sie die geringeren Steuerfolgen haben werden.

  284. Wir erhalten Ehepaarrente. Ehemann stirbt, wie hoch ist dann Rente für Ehefrau

    1. Guten Tag

      Sollte der Ehemann versterben entfällt die Plafonierung für Ehepaare und die Renten werden neu berechnet. Sofern ein Anspruch auf eine Witwenrente besteht, beläuft sich diese entweder auf die eigene Rente zzgl. eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge wird ausbezahlt. Es wird aber immer nur eine Rente geleistet. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zur „Witwenrente„.

  285. Hallo ich habe eine AHV-Rente von CHF 2‘165. Wen ich Heirate wird mir meine Rente gekürzt?

    1. Guten Tag

      Beziehen Sie bereits die AHV Rente so wird diese nicht neu berechnet. Jedoch kommt bei einer Heirat unter Umständen die Plafonierung für Ehepaare von 150% einer Einzelrente zur Anwendung. Es kann daher sein, dass Ihre Rente durch die Plafonierung kleiner ausfallen wird.

  286. Wir sind verheiratet, kinderlos, ich bin 73, meine Frau 74, Stirbt meine Frau oder ich erhalten wir eine Witwen- oder Witwerrente?

    1. Guten Tag

      Sollten Sie versterben hätte Ihre Frau grundsätzlich Anspruch auf eine Witwenrente wenn sie mindestens 5 Jahre verheiratet war. Sollte Ihre Frau versterben hätten Sie gemäss Ihren Schilderungen keinen Anspruch auf eine Witwerrente. Diese wird nur bezahlt solange Kinder unter 18 Jahre vorhanden sind. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV„.

  287. Ich bin 67, meine Frau ist 2013 gestorben. 2016 habe ich mich wieder verheiratet, meine Frau ist heute 54 Jahre alt. Kann meine Frau mit einer Witwenrente rechnen? Ich gehe davon aus, dass wir dann 5 Jahre verheiratet sind (also 2021).

    1. Guten Tag

      Ihre Ehefrau hat einen Anspruch auf eine Witwenrente wenn Sie zum Zeitpunkt der Verwitwung ein Kind hat oder ebenfalls zum Zeitpunkt der Verwitwung das 45. Altersjahr zurückgelegt und mindestens 5 Jahre verheiratet war. Die Ehejahre der Witwe werden zusammengezählt, wenn sie mehrmals verheiratet war. War Ihre Frau bereits einmal verheiratet, so könnten unter Umständen diese 5 Jahre bereits früher erreicht sein. Weitere Informationen finden sie im Merkblatt zu den „Hinterlassenenrenten der AHV“.

  288. Mein Mann ist am 3. Juni 2017 verstorben, steht mir jetzt nebst der AHV auch noch eine Witwenente zu?

    1. Guten Tag

      Im Todesfall fällt die Plafonierung für Ehepaare weg. Zur Auszahlung kommt entweder die eigene AHV-Rente plus eines verwitweten Zuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der Beiden Beträge wird bezahlt. Es wird aber immer nur eine Rente ausgerichtet.

  289. Meine Frau und ich (beide über 67 Jahre alt) beziehen eine gesplittete Ehepaarrente. Wie hoch wäre die Renten nach dem Tod eines der beiden Ehepartners?

    1. Guten Tag

      Die Höhe der Witwenrente (versterben des Ehemanns) bemisst sich entweder auf die eigene Rente plus eines Zuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der Höhere der beiden Beträge würde ausbezahlt. Es wird jedoch nur eine Rente ausgerichtet. Eine Witwerrente (versterben der Ehefrau) wird nur ausbezahlt sofern Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Witwenrente/Witwerrente

  290. Mein verstorbener Mann, hat 13 Jahre in der Schweiz gearbeitet ist nun verstorben! Erhalte ich Witwenrente aus der Schweiz oder aus Deutschland?

    1. Guten Tag

      Der Anspruch für eine Witwenrente aus der Schweizer AHV sollte hier geprüft werden. Das notwendige Vorgehen finden Sie auf der Seite der Zentralen Ausgleichskasse der Schweiz. In Bezug auf die Ausrichtung einer Witwenrente in Deutschland können wir leider keine Angaben machen.

  291. Ist die Witwenrente von meinem Einkommen abhängig. Ich bin immer noch erwerbstätig.

    1. Guten Tag

      Bevor Sie das ordentliche Pensionierungsalter erreichen, beläuft sich eine Witwenrente, sofern ein Anspruch besteht, auf 80% der Rente des Verstorbenen. Nach Ihrer Pensionierung wird entweder Ihre eigene Rente (diese ist abhängig von Ihren geleisteten Beiträgen) plus eines Zuschlags von 20% oder aber weiterhin 80% der Rente des Verstorbenen bezahlt. Der höhere der beiden Beträge würde ausbezahlt. Es wird aber nur eine Rente ausgerichtet.

  292. Ich habe eine Frage zur Berechnung der Höhe der Witwenrente. Wenn mein Mann immer ein gutes Einkommen hatte und somit den Anspruch auf die Maximalrente hat, ich jedoch weniger verdient habe, bekomme ich dann die Maximale Witwenrente? Oder ist diese vom meinem Einkommen und somit meinen Beiträgen abhängig?

    1. Guten Tag

      Sind die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllt so erhalten Sie vor Ihrer eigenen Pensionierung 80% der Rente des verstorbenen Ehegatten. Nach Ihrer Pensionierung erhalten Sie entweder Ihre eigene Rente plus eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder weiterhin 80% der Rente des Verstorbenen. Der Höhere der beiden Beträge wird ausbezahlt. Es wird aber immer nur eine Rente geleistet.

  293. Ich war mit meinem Exmann 6 Jahre verheiratet und wir haben eine gemeinsame 10 Jahre alte Tochter. Er ist unheilbar krank und seit diesem Jahr wieder verheiratet. Bekomme ich für mich und meine Tochter einmal eine Rente? Ich war bei der Scheidung 45 Jahre alt.

    1. Guten Tag

      Stand heute haben geschiedene Frauen, deren ehemaliger Ehegatte verstorben ist, Anrecht auf eine Witwenrente

      – wenn sie Kinder haben und die geschiedene Ehe mindestens zehn Jahre dauerte oder

      – wenn sie bei der Scheidung älter als 45 Jahre waren und die geschiedene Ehe mindestens zehn Jahre gedauert hat oder

      – wenn das jüngste Kind sein 18. Lebensjahr vollendet, nachdem die geschiedene Mutter 45 Jahre alt geworden ist.

      Gemäss Ihren Schilderungen sollten Sie grundsätzlich Anspruch auf eine Witwenrente haben (Punkt 3 ist erfüllt). Hinterlässt jemand Kinder unter 25 Jahren sollte auf jeden Fall auch der Anspruch auf eine Waisenrente geprüft werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Merkblättern der AHV.

  294. Wird die Witwenrente bei erreichen des AHV-Alters meiner Frau durch die AHV ersetzt, oder bleibt weiterhin die Witwenrente.

    1. Guten Tag

      Sobald Ihre Frau das ordentliche Pensionierungsalter erreicht, erhält sie entweder ihre eigene Rente plus eines Zuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge wird ausbezahlt. Es wird aber immer nur eine Rente ausgerichtet.

  295. Ich war von 1986 bis 1999 verheiratet und wir haben 2 Kinder. Ich bin nicht sicher ob ich aus dieser Ehe Anspruch auf Witwenrente habe, denn ich war später noch einmal kurz verheiratet.

    1. Guten Tag

      Grundsätzlich erlischt der Anspruch auf eine Witwenrente mit der Wiederheirat. Der Anspruch lebt aber nach Scheidung der zweiten Ehe wieder auf, sofern diese Ehe vor Ablauf von zehn Jahren wieder geschieden wird.

  296. Ich beziehe eine AHV von SFr. 1´545.– pro Monat. Meine Frau ist 49 Jahre alt und wir sind 12 Jahre verheiratet. Meine Frau ist Doppelbürgerin CH/BR. Wir leben im Ausland und meine Frau ist Hausfrau und bezahlt den freiwilligen AHV-Beitrag seit ca. 3 Jahren. Wieviel Witwenrente wird meine bei meinem Ableben beziehen?

    1. Guten Tag

      Die Höhe der Witwenrente bemisst sich vor dem Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters Ihrer Frau auf 80% der Rente des Verstorbenen. Sobald Ihre Frau das Rentenalter erreicht, erfolgt unter Umständen ein Splitting und ihre Rente wird neu berechnet. Danach erhält sie entweder die eigene Rente plus eines Verwitwetenzuschlags von 20% oder weiterhin 80% der Rente des Verstorbenen (in Ihrem Fall 80% der CHF 1‘545). Es wird der Höhere der beiden Beträge ausbezahlt.

  297. Wenn die Vorlage angenommen wird, möchte ich ab 1.1.2018 mit 62 J. und 8 Monate in AHV Rente gehen. Wird es mit der Anmeldung nicht ein wenig eng, da noch alle Unterlagen und Berechnungs- Tools neu erstellt werden müssen?

    1. Guten Tag

      Auch bei Annahme der Altersreform kann ein Vorbezug zwar neu 3 Jahre vor Erreichen des Referenzalters erfolgen, jedoch können wie bisher immer nur ganze Jahre vorbezogen werden. Gemäss den bisherigen Informationen könnten Sie vermutlich einen Vorbezug mit 63 Jahren (Abschlag nach Annahme der Reform: 7.9%) beantragen. Die Rente sollte einige Monate vor dem gewünschten Bezug angemeldet werden.

  298. Ich bekomme eine Witwenrente. Meine Frage ist: Ich werde bald pensioniert. Bekomme ich bis zu meinem Tod die Witwenrente oder endet diese mit der Pensionierung?

    1. Guten Tag

      Bei Erreichen des ordentlichen Pensionsalters wird Ihre reguläre Rente berechnet. Sie erhalten entweder diese neu berechnete Rente plus eines Verwitweten Zuschlags von 20% oder weiterhin die Witwenrente welche 80% der Rente des Verstorbenen entspricht. Es wird der höhere der beiden Beträge ausbezahlt.

  299. Ich und meine Frau sind 75 Jahre alt und beziehen beide ein Ehepaar Rente von der AHV. Frage: Wenn ich als Partner meiner Frau sterbe, bekommt meine Frau zusätzlich eine Witwen Rente und wie viel?

    1. Guten Tag

      Hat Ihre Frau Anspruch auf eine Witwenrente so erhält sie entweder ihre eigene Rente plus eines Verwitweten Zuschlags von 20% oder 80% Ihrer Rente. Der höhere der beiden Beträge wird ausbezahlt. Dieser darf jedoch die Höhe einer maximalen Einzelrente von derzeit CHF 2‘350 pro Monat nicht überschreiten. Es wird aber immer nur eine Rente ausgerichtet. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Witwenrente“.

  300. Meine Tante war 30jahre verheiratet und ihr Mann hat sich vor zwei Jahre scheiden lassen. Bekommt sie dennoch Witwenrente? Haben 2 Kinder zusammen die jetzt 32 und 33 Jahre alt sind. Er oder Sie haben nicht wieder geheiratet.

    1. Guten Tag

      Ihre Tante sollte Anspruch auf eine Witwenrente haben da sie Kinder hat sowie mehr als 10 Jahre verheiratet war. Der Anspruch würde grundsätzlich bei erneuter Heirat Ihrer Tante erlöschen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Witwenrente und Witwerrente aus der AHV“.

  301. Ist die Höhe der Witwenrente die halbe Rente des verstorbenen Ehepartners? Wenn nein, wie hoch ist sie? Werden wir nach Heirat und Wartefristen dann Anspruch auf eine Ehepaarrente haben? Wäre diese höher als die Einzelrente, wenn meine Frau in der Schweiz nie Beiträge bezahlt hat? Sollten wir uns scheiden lassen, wie verhielte es mit den beiden Renten? Zur Info: ich bezahle die nächsten 9 Jahre noch den Minimalansatz sich dann der freiwilligen AHV und werde dann rentenberechtigt. Ohne Heirat wäre meine mutmassliche Rente dannzumal ca. CHF 15.– unter der Maximalrente.

    1. Guten Tag

      Eine Ehepaarrente existiert seit einigen Jahren nicht mehr. Es erhalten beide Ehepaare basierend auf den geleisteten Beträgen eine AHV Rente. Die Summe beider Renten wird auf 150% einer Einzelrente plafoniert. War Ihre Ehefrau zu keinem Zeitpunkt der AHV angeschlossen so hat sie selbst keinen Anspruch auf eine AHV-Rente. Ihr Anspruch aber bleibt bestehen. Grundsätzlich werden bei einer Scheidung die AHV-Beiträge welche während der Ehe einbezahlt wurden hälftig geteilt und neu berechnet. Die Witwenrente, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, bemisst sich entweder auf die eigene Rente plus eines Zuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Bitte beachten Sie, dass die Ehe in der Schweiz angemeldet und anerkannt sein muss. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Witwenrente“.

  302. Ich beziehe seit einigen Jahren Witwenrente. Muss ich bei Erreichen des AHV Alters einen Antrag stellen oder erfolgt dies automatisch?

    1. Guten Tag

      Leistungen aus der AHV müssen immer aktiv beantragt werden. Sie müssen daher Ihre AHV Rente bei der Ausgleiskasse einige Monate im Voraus anmelden.

  303. Ich plane im nächsten Jahr eine Thailänderin zu heiraten. Ich bin Rentner und meine zukünftige Frau ist 48 Jahre alt. Ich plane in ca. 4 Jahren aus der Schweiz auszuwandern und hätte daher folgende Frage: Hat meine Frau in Thailand nach meinem Ableben einen Anspruch auf eine Witwenrente?

    1. Guten Tag

      Anspruch auf eine Witwenrente haben Frauen, deren Ehegatten verstorben ist, wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung mindestens ein Kind haben oder wenn sie, ebenfalls zum Zeitpunkt der Verwitwung, das 45. Altersjahr zurückgelegt haben und mindestens 5 Jahre verheiratet sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Witwenrente“.

  304. Ist es wahr, das eine Ausländerin, die 51 Jahre in der Schweiz lebt und gearbeitet hat und immer einbezahlt hat, nur die 1/2 AHV der Ehepaar Rente bekommt. Ihr Mann ist vor 30 Jahre gestorben.

    1. Guten Tag

      Grundsätzlich erhält die Person eine AHV Rente basierend auf den Beitragsjahren und der Höhe der einbezahlten Beiträge. Als Witwe kann unter gewissen Voraussetzungen ein Anspruch auf eine Witwenrente bestehen. In einem solchen Fall würde entweder die eigene Rente plus eines Zuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorben zur Auszahlung kommen. Die höhere der beiden Renten würde ausbezahlt. Es wird nur immer eine Rente bezahlt. Die Voraussetzungen für eine Witwenrente finden Sie auf der Seite „Witwenrente“.

  305. Mein Lebenspartner ist Schweizer und bezieht eine AHV-Rente. Wenn er sich jetzt scheiden lässt, was passiert dann mit seiner Rente? Anzumerken wäre noch, dass Gütertrennung besteht, der Versorgungsausgleich ausgeschlossen wurde und auch keine Kinder existieren.

    1. Guten Tag

      Hat die Ehefrau das ordentliche Pensionierungsalter noch nicht erreicht, so erfolgt bei einer Scheidung ein sogenanntes „Splitting“, d.h. die AHV-Beiträge welche während der Ehedauer geleistet wurden werden hälftig jeweils dem anderen Ehepartner gutgeschrieben. Danach werden die Renten neu berechnet. Hat die Ehefrau das ordentliche Pensionierungsalter bereits erreicht, so wurde dieses Splitting bereits durchgeführt. Bei einer Scheidung würden in diesem Fall die Renten neu berechnet, da die Plafonierung für Ehepaare wegfällt. Beide Parteien würden danach eine Einzelrente ausbezahlt erhalten.

  306. Ich beziehe wittwenrente/waisenrente seit 3 Jahren, will wissen ob diese Renten im Ausland (Mexiko) ausbezahlt werden ?

    1. Guten Tag

      Dies ist abhängig von Ihrer Staatsbürgerschaft oder auch der Staatsbürgerschaft des Verstorbenen. Unter gewissen Voraussetzungen haben Sie weiterhin Anspruch auf die Hinterlassenenleistungen oder können, unter Anrechnung der bisher bezahlten Renten, die Beiträge zurückfordern. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Seite „Anspruch auf AHV-Rentenzahlungen ausserhalb der Schweiz“ der Zentralen Ausgleichskasse.

  307. Ich bin 58, habe 1991 geheiratet, habe 2 Kinder und bin seit 2009 geschieden. 2010 habe ich erneut geheiratet. Wenn ich vor Erreichen des Rentenalters sterben würde, hat meine Ex-Frau Anspruch auf eine Witwenrente, da sie bei der Scheidung älter als 45 war, Kinder hat und die Ehe mehr als 10 Jahre dauerte. Meine jetzige Frau ist 62 und seit 8 Jahren mit mir verheiratet und hat somit ebenfalls Anspruch auf eine Witwenrente.
    Haben also beide Frauen Anspruch? Wird die Witwenrente meiner Frau deshalb gekürzt, also aufgeteilt zwischen den beiden Frauen? Besteht der Anspruch weiter, wenn die Ex-Frau bzw. die jetzige Frau das Rentenalter erreicht? Wie ist das, wenn ich nach meiner Pensionierung sterbe?

    1. Guten Tag

      Erfüllen beide Witwen die Voraussetzungen für eine AHV-Witwenrente so würde diese beiden Parteien ausbezahlt. Die Höhe der AHV-Witwenrente bemisst sich in beiden Fällen vor der eigenen Pensionierung auf 80% der Rente des Verstorbenen. Nach Erreichen des Pensionierungsalters wird entweder die Rente der pensionierten Frau plus eines Zuschlags von 20% oder weiterhin 80% der Rente des Verstorbenen ausbezahlt. Relevant ist der höhere der beiden Beträge. Es erfolgt keine Kürzung einer Rente aufgrund der zweiten Witwenrente.

  308. Ich erhalte ab Juli CHF 2‘260.- AHV. Meine Frau wird im Sept. 2019 CHF 1‘300. Was für einen Betrag bekommt meine Frau nach meinem Tod? 80% von welchem Betrag?

    1. Guten Tag

      Erfüllt Ihre Frau nach Ihrem Tod die Voraussetzungen für eine Witwenrente würde sie vor ihrer eigenen Pensionierung 80% der Rente des Verstorbenen, nach ihrer eigenen Pensionierung entweder ihre eigene Rente plus eines Zuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen erhalten. Der höhere der beiden Beträge käme zur Anwendung. Bitte beachten Sie, dass sobald Ihre Ehefrau AHV Leistungen bezieht ein Splitting der AHV Beiträge erfolgt. Das bedeutet, dass die während der Ehedauer einbezahlten Beiträge je hälftig geteilt und gutgeschrieben werden. Danach erfolgt eine Neuberechnung der Renten. Aufgrund der Plafonierung für Ehepaare von derzeit CHF 3‘525 pro Monat kann dies auch bei Ihnen zu einer anderen AHV Rente führen. Eine Witwenrente würde nach der Pensionierung Ihrer Ehefrau auf diesen neu berechneten Renten basieren. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Witwenrente“ oder dem „Merkblatt für Hinterlassenenrenten“.

  309. Ich, Ehemann, bin Pensioniert und erhalte CHF 2`750 AHV. Meine Ehefrau ist noch nicht pensioniert. Wieviel Rente erhalte ich wenn die Ehefrau stirbt? Und wie viel Rente erhalte ich, wenn meine Frau stirbt und pensioniert ist.

    1. Guten Tag

      Vor Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters des zweiten Ehepartners wird für die bereits pensionierte Person eine Einzelrente ausbezahlt. Diese beläuft sich auf derzeit maximal CHF 2‘350 pro Monat. Ab Pensionierung des zweiten Ehepartners erfolgt eine Neuberechnung und gegebenenfalls eine Plafonierung von 150% der maximalen Einzelrente. Stirbt Ihre Ehefrau, so erhalten Sie ihre eigene Rente als Einzelrente ausbezahlt sofern Sie keinen Anspruch auf eine Witwerrente haben. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Witwenrente und Witwerrente aus der AHV“.

  310. Mit meinem geschiedenen Mann war ich 30 Jahre verheiratet! Vor seinem Tod hatte er hatte er ein paar Jahre in der Schweiz gearbeitet! Habe ich Anspruch auf Rente aus der Schweiz?

    1. Guten Tag

      Geschiedene Frauen, deren ehemaliger Ehegatte, welcher in der Schweiz während mindestens 1 Jahr AHV Beiträge entrichtet hat und verstorben ist, haben unter gewissen Umständen Anrecht auf eine Witwenrente. Die Voraussetzungen finden Sie auf der Internetseite „Witwenrente“. Den Antrag auf eine Hinterlassenenrente sowie weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite der Zentralen Ausgleichskasse ZAS.

  311. Ich, Jahrgang 1951 lebe in Thailand. Lebe mit einer Thaifrau (Jahrgang 1963) zusammen. Wieviele Jahre müssten wir verheiratet sein, bis sie eine Witwenrente erhalten würde? Und wieviel?

    1. Guten Tag

      Anspruch auf eine Witwenrente haben Frauen, deren Ehegatten verstorben ist, wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung mindestens ein Kind haben oder wenn sie, ebenfalls zum Zeitpunkt der Verwitwung das 45. Altersjahr zurückgelegt haben und mindestens 5 Jahre verheiratet waren. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Witwenrente“. Hatte Ihre Frau in der Schweiz keine AHV Beiträge geleistet beläuft sich die Witwenrente, Stand heute, auf 80% Ihrer Rente. Bitte beachten Sie, dass die Ehe in der Schweiz anerkannt und gemeldet sein muss.

  312. Ich (40) bekomme eine Witwenrente und die Kinder (9 und 12 eine Halbwaisenrente). Nun lebe ich mit einem neuen Partner zusammen ohne Heirat oder eingetragener Partnerschaft. Wird mir die Rente nun gekürzt? Und was passiert wenn die Kinder 18 sind? Fällt dann die Witwenrente auch weg?

    1. Guten Tag

      Nein, ein Zusammenleben im Konkubinat hat keinen Einfluss auf die Witwenrente. Erst mit einer Heirat erlischt der Anspruch. Ebenfalls bleibt die Witwenrente bestehen nachdem die Kinder das 18. Altersjahr erreicht haben. Der Anspruch auf eine Waisenrente hingegen erlischt mit dem 18. Geburtstag (falls in Ausbildung spätestens bei Erreichen des 25. Geburtstags) des Kindes.

  313. Ich bin 69 und meine Frau 66 jährig. Bis meine Frau rentenfähig wurde erhielt ich für zirka 3 Jahre 2350/Monat, als meine Frau begann Rente zu beziehen erhielt sie 1299/Mt und gleichzeitig sank meine Rente auf 1906/Mt.
    Sollte ich zuerst sterben so gilt für meine Frau der höhere Wert von a) ihrer Rente 1299.- + 20% Zuschlag oder b) 80% von meiner Rente. Frage: 80% von welchen der beiden meinen Rentenbeträge? 80% von der ursprünglichen Einzelrente von 2350/Mt oder aber 80% von meiner derzeitigen „Splittingrente“ von 1906/Mt.?

    1. Guten Tag

      Durch den Todesfall fällt eine allfällige Plafonierung weg und die Rente Ihrer Ehefrau würde neu berechnet. Von dieser neu berechneten Rente käme entweder ein Zuschlag von 20% zur Anwendung oder es werden 80% Ihrer bisherigen Rente von CHF 1’906 ausbezahlt.

  314. Wie ist das bei einer eingetragenen Partnerschaft zwischen Männern, wenn der eine stirbt? Kriegt der andere auch sowas wie eine Witwerrente, falls er schlechter gestellt ist…wie das bei Witwen ja oft der Fall ist.

    1. Guten Tag

      Die eingetragene Partnerschaft ist im Bezug auf die AHV der Heirat gleichgestellt. Eine Witwerrente an Männer wird nur bezahlt wenn Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind. Anders kann es bei der Pensionskasse aussehen. Dies ist abhängig vom Reglement. Bitte wenden Sie sich direkt an die für Sie zuständige Vorsorgeeinrichtung. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Witwenrente und Witwerrente der AHV“.

  315. Ich bin 53 Jahre alt und meine Frau ist 44 Jahre alt wir sind 7 Jahre verheiratet. Angenommen: Wenn ich sterbe, bekommt meine Frau meine BVG Beiträge? Und erhält sie überhaupt Witwenrente. Sie verdient nur unter CHF 20`000 pro Jahr.

    1. Guten Tag

      Die Leistungen der Pensionskasse sind abhängig vom entsprechenden Reglement. Detaillierte Informationen sollten auf dem Vorsorgeausweis Ihrer Pensionskasse aufgeführt sein. Bitte wenden Sie sich direkt an die für Sie zuständige Vorsorgeeinrichtung.

      Ihre Ehefrau hätte, sofern sie die Voraussetzungen erfüllt, Anspruch auf eine Witwenrente aus der AHV. Diese bemisst sich vor Erreichen ihres ordentlichen Pensionierungsalters (bei Frauen derzeit 64 Jahre) auf 80% der Rente des Verstorbenen. Nach der ordentlichen Pensionierung würde sie entweder ihre eigene Rente plus eines Zuschlags von 20% oder weiterhin die 80% der Rente des Verstorbenen ausbezahlt erhalten. Der höhere der beiden Beträge würde geleistet. Die Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie auf der Seite zur „Witwenrente“.

  316. Habe irgendwo gelesen, dass das Kapital BVG vor dem 50. Altersjahr noch bezogen werden kann, danach nicht mehr. Ein neues Gesetz?

    1. Guten Tag

      Das BVG Kapital kann für Wohneigentum bis zum 50. Altersjahr vollständig bezogen werden. Nach dem 50. Altersjahr ist die Höhe des Bezugs für Wohneigentum beschränkt. Bei Auswanderung gelten andere Voraussetzungen. So kann bei einer Auswanderung in ein EU- oder EFTA Land nur der überobligatorische Teil bezogen werden. Der obligatorische Teil kann erst bei Erreichen des Pensionsalters ausbezahlt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Auswanderung“.

  317. Ich mache mir seit längerem Gedanken darüber was bei einem Todesfall meines Mannes passieren würde. Wir sind seit 7 Jahren verheiratet und haben 4 Kinder alle unter 18. Welche Leistungen würde ich im Todesfall bekommen? Ich weiss dass die reguläre Wirwenrente sowie Waisenrente für die Kinder kommen. Aber bekommt man vom Arbeitgeber (mein Mann arbeitet mehr als 15 Jahren schon in diesem Betrieb) auch noch eine Rente? Oder ist es lediglich die Witwenrente vom Staat?
    Ich habe von einer Nachbarin eben gehört dass sie zu der Witwenrente zusätzlich noch vom Arbeitsgeber ihres verstorbenen Mannes Geld bekommt bis sie ins Rentenalter kommt.

    1. Guten Tag

      Im Todesfall Ihres Ehegatten hätten Sie Anspruch auf eine Witwenrente. Bis zum Erreichen Ihres ordentlichen Pensionsalters wäre diese 80% der Rente des Verstorbenen. Ab Erreichen des Pensionsalters (Stand heute für Frauen 64 Jahre) käme entweder Ihre eigene Rente plus Zuschlag von 20% oder 80% der Rente Ihres verstorbenen Ehegatten zur Anwendung. Die höhere der beiden Leistungen würde ausbezahlt.

      Unter Umständen haben Sie ausserdem Anspruch auf eine Witwenrente aus der Pensionskasse (2. Säule) des Verstorbenen. Die Höhe bemisst sich nach dem Versicherten Lohn, der geleisteten Beiträge sowie des geltenen Reglements der Pensionskasse. Um die möglichen Leistungen in Erfahrung zu bringen, wenden Sie sich bitte direkt an die Vorsorgeeinrichtung.

      In Ihrem Fall wäre ebenfalls der Anspruch auf eine Waisenrente zu prüfen. Dieser Anspruch gilt für Kinder bis zum 18. Geburtstag (falls in Ausbildung bis längstens zum 25. Geburtstag).

  318. Ich möchte nach Bolivien auswandern. Was passiert mit meinen AHV und Pensionskasse. Bin selber Bolivianer und lebe seit meinem 10. Lebensjahr in der Schweiz, davon habe ich 20 Jahre gearbeitet.

    1. Guten Tag

      Nehmen Sie Wohnsitz ausserhalb eines EU-/EFTA-Staates könne Sie Ihr Pensionskassenguthaben als einmalige Barabfindung beziehen. Erfolgt der Bezug der Gelder nach der Abmeldung in der Schweiz wird eine Quellensteuer auf dem Auszahlungsbetrag erhoben. Die Höhe der Steuer und weitere Informationen finden Sie unter Falls ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Ihrem Wohnsitzstaat und der Schweiz besteht, kann diese Steuer unter Quellensteuer auf Pensionskassgengeldern Umständen zurückgefordert werden. Beachten Sie aber, dass Sie den Bezug dieser Gelder evtl. am neuen Wohnsitzort versteuern müssen. Bitte klären Sie dies vor Ort ab.

      In Abhängigkeit der Staatsbürgerschaft und ob mit dem neuen Wohnsitzland ein Sozialversicherungsabkommen besteht, haben Sie allenfalls Anspruch auf einen Bezug der AHV-Altersrente im Ausland. Falls Sie die Voraussetzungen aber nicht erfüllen und keine Rente erhalten, können Sie unter gewissen Voraussetzungen eine Rückvergütung der geleisteten AHV-Beiträge verlangen.

      Informationen zur Sozialversicherung und Auswandern finden Sie unter https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/rueckkehr/rueckkehrhilfe/sozialversicherungen.html und das Formular für die Rückerstattung der AHV-Beiträge finden Sie unter https://www.ahv-iv.ch/de/Merkbl%C3%A4tter-Formulare/Formulare/Allgemeine-Verwaltungsformulare.

  319. Ich werde Ende dieses Monats regulär pensioniert. Meine Frau ist 7 Jahre jünger. Rentenvorausberechnung ergibt: Für mich: CHF 2350, für mich und meine Frau: CHF 3525 plafoniert. Für meine Frau: CHF 1918 ohne Plafonierung, CHF 1627 plafoniert. Falls ich vor meiner Frau sterbe, welche Rente bekommt sie vor bzw. ab Erreichen Ihres AHV Alters?

    1. Guten Tag

      Sollten Sie versterben erhält Ihre Ehefrau entweder ihre eigene Altersrente zuzüglich eines Zuschlags von 20% (sofern sie das ordentliche Pensionsalter bereits erreicht hat) oder 80% Ihrer Einzelrente. Ab Pensionierung wird der höhere der beiden Beträge ausbezahlt. Die Plafonierug für Ehepaare entfällt zu diesem Zeitpunkt. Die Rente darf aber den Maximalbetrag der AHV Altersrente nicht übersteigen (derzeit CHF 2‘350 pro Monat). Gemäss Ihren obigen Angaben würde Ihre Ehefrau vor Erreichen des AHV-Alters rund CHF 1‘880 (80% Ihrer Rente von CHF 2‘350) und danach rund CHF 2‘300 (eigene Rente CHF 1‘918 plus 20% Zuschlag) erhalten.

  320. Meine Frau (1936) erhält Fr 20556.- AHV, Ich (1940) erhalte Fr.21744.- AHV + 54262.- Pension. Wie hoch ist die zu erwartende Witwenrente?

    1. Guten Tag

      Im Todesfall würde die Plafonierung der Rente für Ehepaare wegfallen und die Rente Ihrer Ehefrau neu berechnet. Zur Auszahlung kommt die neu berechnete Einzelrente plus eines Zuschlags von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge würde ausbezahlt. Die neue Rente darf aber die maximale Einzelrente von derzeit CHF 2‘350 nicht überschreiten.

      Die Witwenrente aus der Pensionskasse ist abhängig vom jeweiligen Pensionskassenreglement. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre Vorsorgeeinrichtung.

  321. Ich lebe in Thailand und werde nächstes Jahr 65. Wie und wann kann ich die Freizügigkeitskonten auf ein Schweizer Konto auszahlen lassen?

  322. Ich ( 50 J.) und mein Partner (56 J.) werden im Januar 2018 heiraten. Wir waren beide bereits einmal verheiratet, ich 11 Jahre und mein Partner 9 Jahre. Beide haben Kinder, meine bereits volljährig, seine 3 Kinder im Alter von ( 13-18 Jahren ) . Bekomme ich Witwenrente von der AHV, sollte mein Mann in 3 Jahren versterben? Was ist mit seinen Kindern?

    1. Guten Tag

      Im Todesfall Ihres Ehegatten hätten Sie grundsätzlich Anspruch auf eine Witwenrente von der AHV. Diese bemisst sich vor Erreichen des ordentlichen Pensionsalters auf 80% der Einzelrente des Verstorbenen.

      Hinterlässt der Verstorbene Kinder unter 25 Jahren sollte ebenfalls auch der Anspruch auf eine Waisenrente geprüft werden. Der Anspruch auf die Waisenrente erlischt mit dem 18. Geburtstag oder bei Abschluss der Ausbildung, spätestens jedoch mit dem 25. Geburtstag.

      Details zu den Hinterlassenenleistungen der AHV finden Sie auf der Seite der „Hinterlassenenrenten“ der AHV.

  323. Meine Eltern waren 34 Jahre verheiratet und sind seit 8 Jahren geschieden. Im Januar ist nun mein Vater verstorben. Meine Mutter ist 67 Jahre alt und bezieht AHV-Rente inkl. Ergänzungsleistungen. Hat sie nun Anrecht auf eine Witwenrente?

    1. Guten Tag

      Ihre Mutter erhält entweder ihre eigene AHV-Rente zuzüglich eines Zuschlags von 20% oder 80% der AHV-Rente ihres verstorbenen Ehemanns. Die höhere der beiden Beträge wird ausbezahlt. Es wird immer nur eine Rente ausgerichtet (entweder AHV oder Witwenrente).

  324. Beziehe eine Witwenrente der AHV sowie einer privaten PK aus der CH. Wohnhaft in F. Verfallen diese Leistungen im Falle einer eingetragenen Partnerschaft in F?

    1. Guten Tag

      Aus Sicht der AHV verfällt der Anspruch auf eine Witwenrente bei einer erneuten Heirat. Die eingetragene Partnerschaft wird der Heirat gleichgestellt. Änderungen im Zivilstand müssen zwingend der Ausgleichskasse mitgeteilt werden. Die Leistungsveränderungen in der Pensionskasse sind abhängig vom jeweiligen Reglement. Bitte kontaktieren Sie dazu Ihre Pensionskasse.

  325. 1. Erhält eine Frau auch eine Witwenrente, wenn sie Kinder aus einer früheren Beziehung hat und dies nicht die Kinder des verstorbenen Mannes sind?
    2. Erhalten die Kinder eine Waisenrente, wenn der verstorbene Mann oder die verstorbene Frau nicht ein leiblicher Elternteil ist und diese nur betreut hat?
    3. Erhält ein Mann eine Witwerrente, wenn Kinder (unter 18) der verstorbenen Frau betreut wurden und es nicht seine eigenen Kinder sind?
    4.Erhält ein Mann eine Witwerrente, wenn er Kinder (unter 18) aus einer vorgängigen Beziehung hat und die verstorbene Ehefrau nicht deren Mutter war?

    1. Guten Tag

      Frage 1: Ja, die Kinder müssen nicht aus der jetzigen Ehe hervorgegangen sein.

      Frage 2: Sofern die Kinder die Voraussetzungen für Pflegekinder erfüllen, haben diese beim Tod der Pflegeeltern einen Anspruch auf eine Waisenrente der AHV. Wichtig ist, dass diese unentgeltlich zu dauernder Pflege und Erziehung aufgenommen worden sind. Weitere Informationen finden Sie im Artikel 49 Renten für Pflegekinder der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung.

      Frage 3: Ja, Pflegekinder die unentgeltlich und dauerhaft betreut werden sind leiblichen Kinder gleichgestellt. In diesem Fall würde eine Witwerrente ausbezahlt solange die Kinder unter 18 Jahre sind.

      Frage 4: Ja, auch in diesem Fall würde eine Witwerrente ausbezahlt solange die Kinder unter 18 Jahre sind.

  326. Ich war vor meiner jetzigen Ehe schon einmal verheiratet (4 Jahre, ohne Kinder). Mit meiner jetzigen Frau habe ich 2 Erwachsene Kinder und wir sind 28 Jahre verheiratet. Warum wurden mir zu Gunsten der 1. Ehefrau meine Rente um 170 Fr gekürzt?

    1. Guten Tag

      Zum Zeitpunkt der Scheidung erfolgte ein Splitting jener AHV Beiträge die während der Ehedauer einbezahlt wurden. Diese Beiträge wurden je Hälftig den Ehegatten gutgeschrieben. Es ist davon auszugehen, dass die Kürzung dadurch erfolgte.

  327. Mein Ex-Mann, 11 Jahre verheiratet, gemeinsame erwachsene Kinder, geschieden mit 35, ist verstorben. Ich hatte wieder geheiratet, bin jedoch in der Scheidung nach 10 Jahren dieser zweiten Ehe. Lebt der Anspruch auf eine Witwenrente nach der Scheidung wieder auf?

    1. Guten Tag

      Mit der Wiederverheiratung erlischt der Anspruch auf eine Witwenrente. Wird die neue Ehe jedoch nach weniger als zehn Jahren Dauer geschieden, lebt der Anspruch auf die Witwenrente wieder auf. Bei einer längeren Dauer der neuen Ehe bleibt der Anspruch aber verwehrt.

  328. Meine Mutter bezieht seit etwa 6 Jahren die Witwenrente. Kann meine Mutter diese Rente im ganzen beziehen? Wenn ja, was sind die Voraussetzungen?

    1. Guten Tag

      Nein. Die AHV Leistungen werden als Rente bis zum Lebensende oder bis zum Wegfall der Anspruchsberechtigung bezahlt. Ein Bezug als Kapitalleistung ist grundsätzlich nicht möglich.

  329. Wenn ich bereits eine AHV-Rente beziehe und mein Ehegatte verstirbt, habe ich dann Anspruch auf eine Witwenrente? D.h. würde ich dann zusätzlich zu meiner AHV-Rente noch die Witwenrente meines Mannes bekommen?

    1. Guten Tag

      Sofern Sie die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllen, hätten Sie Anspruch auf eine Hinterlassenenrente aus der AHV, sollte Ihr Ehegatte versterben. Es wird entweder Ihre Rente mit einem Zuschlag von 20% oder 80% der Rente Ihres verstorbenen Ehegatten ausbezahlt. Es wird nur eine der beiden Renten ausgerichtet. Weitere Informationen finden Sie im entsprechenden Merkblatt der AHV.

  330. Meine Mutter ist gestorben (78). Nun habe ich von meinem Stiefvater erfahren, dass er die Witwerrente nicht erhält. Sie waren 20 Jahre verheiratet, haben sich vor 13 Jahren getrennt (nicht geschieden) und er lebt in seinem Heimatland Schweden. Hat er nun nicht Anrecht auf eine Witwerrente?

    1. Guten Tag

      Ihr Stiefvater hat keinen Anspruch auf eine Witwer Rente. Witwer sind nur anspruchsberechtigt solange sie Kinder unter 18 Jahren haben. Weitere Informationen finden Sie im „Merkblatt zu Hinterlassenenrenten“.

  331. Da mein verstorbener Mann sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz gearbeitet hat, beziehe ich eine Witwenrente der AHV und auch von der Deutschen Rentenversicherung. Wenn ich später selbst in Rente gehe, werde ich meine Altersrente hauptsächlich aus Deutschland beziehen, da ich nur gut 3 Jahre in der Schweiz gearbeitet habe. Als (Alters-) Rentnerin gibt es entweder Witwenrente oder Altersrente je nachdem welche höher ist. Welche Rolle spielt die Höhe eigenen der Altersrente aus Deutschland?

    1. Guten Tag

      Die Höhe der Altersrente in Deutschland hat keinen Einfluss auf die Rente in der Schweiz. Der Anspruch auf eine Rente der schweizerischen AHV verändert sich nicht, wenn eine Person eine Altersrente aus einem EU- oder EFTA-Staat bezieht. Sobald Sie das ordentliche Rentenalter erreichen, erhalten Sie, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, aus der AHV entweder Ihre eigene Rente mit einem Zuschlag von 20% oder 80% der Rente Ihres verstorbenen Ehegatten. Die höhere der beiden Leistungen wird ausbezahlt. Ein gleichzeitiger Bezug von Alters- und Hinterlassenenrente aus der Schweiz ist nicht möglich. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt der AHV.

  332. Meine Schwägerin ist 4 Jahre 3 Monate mit einem Schweizer verheiratet. Sie ist 42 Jahre, kommt aus Kenya, und hat keine Kinder. Ihr Ehemann Ist nun verstorben, steht Ihr in irgendeiner Form Witwenrente oder Geld aus der Pensionskasse zu?

    1. Guten Tag

      Ihre Schwägerin erfüllt die Voraussetzungen für eine Witwenrente nicht (mindestens ein Kind oder das 45. Altersjahr zurückgelegt und 5 Jahre verheiratet) und hat damit keinen Anspruch auf eine Hinterlassenenrente. Ob Leistungen aus der Pensionskasse zu erwarten sind ist je nach Pensionskasse unterschiedlich. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an die Vorsorgeeinrichtung. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Witwenrente.

  333. Mein Vater (57) ist gestorben. Seine Frau (meine Mutter (58) ist nun Witwe. Sie sind schon ewig verheiratet. Was sind nun die nächsten Schritte die meine Mutter machen muss? Muss man die Witwenrente aktiv irgendwo beantragen?

    1. Guten Tag

      Grundsätzlich müssen Sie den Anspruch auf eine Witwenrente bei der Ausgleichskasse anmelden bei welcher die verstorbene Person zuletzt AHV Beiträge bezahlt hat. Das Formular zur Anmeldung der Witwenrente finden Sie unter „Anmeldung Hinterlassenenrente“.

  334. Guten Tag,
    ich bin 45 Jahre alt und verheiratet. Ich möchte gerne nach Deutschland ziehen. Ich arbeite nicht, habe aber aus früherer Arbeit mein Pensionskassengeld auf einer Bank gelagert. Wieviel Geld aus meinem Freizügigkeitskonto kann ich zur freien Verfügung beziehen? Was ist bei auf der Bank gelagertem Geld obligatorischer Teil, was überobligatorisch? Und wie sieht es mit der 3. Säule aus?

    1. Guten Tag Franziska

      Nehmen Sie vor Erreichen des Pensionierungsalters Wohnsitz in einem EU-/EFTA-Staat können Sie lediglich den überobligatorischen Teil Ihres Freizügigkeitsguthabens beziehen. Der obligatorische Teil bleibt grundsätzlich bis zum Erreichen der Pensionierung blockiert. Die Höhe des überobligatorischen Teils kann Ihnen die Vorsorgestiftung mitteilen. Bei der 3. Säule besteht diese Einschränkung nicht – Sie können diese Gelder bei Auswanderung vollumfänglich beziehen.

  335. Ich bin 65 und meine Frau 56. Wieviel Rente wird dann ausbezahlt?

    1. Guten Tag

      Um die genaue Höhe bei Ihrer Pensionierung sowie zum Zeitpunkt der Pensionierung Ihrer Ehefrau bemessen zu können empfehlen wir Ihnen eine Rentenvorausberechnung bei der AHV zu beantragen. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt „Rentenvorausberechnung“.

  336. Meine Frau und ich sind verheiratet aber noch Kinderlos. Wir sind 6 Jahre verheiratet, aber sie hat das 45. Altersjahr noch nicht zurückgelegt und deshalb auch keinen Anspruch auf eine Witwenrente. Was würde aber mit meinem Kapital passieren, wenn ich versterben würde? Hat meine Frau wenigstens Anspruch auf das Todesfallkapital?

    1. Guten Tag

      Sind die Bedingungen für eine Witwenrente in der AHV nicht erfüllt, so werden keine Leistungen ausgerichtet. Ein Todesfallkapital ist nicht Bestandteil der AHV Leistungen. Allenfalls wird in Ihrer Pensionskasse ein Todesfallkapital bezahlt. Entscheidend ist hier das entsprechende Reglement der Pensionskasse.

  337. Obwohl ich alles gelesen habe, kann ich mir noch nicht verstehen ob ich (52) genau 16 verheiratet, ohne Kinder, selbständig und bezahle AHV, Mann (81) pensioniert Fr. 5800.- und bekomme Fr. 2350.- AHV ), in falls ein Todesfall eine Hinterbliebenenrente und auch Witwerente bekommen werde.

    1. Guten Tag

      Aus der AHV beläuft sich die Witwenrente auf entweder der eigenen Rente plus Zuschlag von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Die Höhere der beiden Renten würde ausbezahlt. Aus der Pensionskasse gilt prinzipiell das entsprechende Reglement der Pensionskasse. Grundsätzlich beläuft sich diese Rente auf 60% der bisherigen Altersrente. Aufgrund des Altersunterschieds können je nach Reglement zusätzliche Kürzungen vorgesehen sein.

  338. Ich, 44 werde dieses Jahr mit meiner Familie aus Österreich in die Schweiz auswandern und wir haben ein 14 jähriges Kind. Bekommt meine Frau (nicht berufstätig) irgendwann eine Witwenrente wenn ich sterben sollte?

    1. Guten Tag

      Ihre Frau hätte Anspruch auf eine Witwenrente aus der AHV sofern Sie in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausüben und Sie mindestens ein volles Jahr AHV Beiträge geleistet haben. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt „Hinterlassenenrenten der AHV“.

  339. Ich (55) werde mich demnächst nach 29 J. Ehe scheiden lassen, immer berufstätig, mein Mann (bald pensioniert) auch. Wir haben zwei Kinder (21 + 26). Ich habe gehört, dass die Witwerrente für geschiedene Frauen sehr klein ist. Stimmt es? Wie viel macht sie aus?

    1. Guten Tag

      Im Todesfall Ihres geschiedenen Ehegatten hätten Sie Anspruch auf Ihre Rente plus einem Zuschlag von 20 % oder 80% der Rente des Verstorbenen. Die höhere der beiden Renten würde ausbezahlt. Die Höhe dieser Rente ist abhängig von möglichen Fehljahren sowie des erzielten Durchschnitteinkommens. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt „Hinterlassenenrenten der AHV“.

  340. Danke für die informative Webseite mit den vielen Angaben. Frage: Ehepaar 1958/1959, verheiratet seit 30 Jahren, Anspruch auf maximale AHV, keine Beitragsfehljahre – Annahme im AHV-Alter: wenn mein Mann vor mir stirbt, erhalte ich 60 % Witwenrente von seiner Pensionskasse – ich habe seit 2000 zuwenig verdient und kann keine Pensionskassenbeiträge leisten – wie würde es für mich aussehen bezüglich AHV-Betrag (meine AHV-Beiträge seit 2000 sind auf dem Jahresminimum)? Erhalte ich die maximale Einzelrente als Witwe? Oder erhalte ich nur minimale Rente, da ich ja nicht viel verdient habe?
    Frage 2: Plan vorzeitige Pensionierung mit ca. 62j – wie sieht es dann gegebenenfalls aus für mich als Witfrau wenn mein Mann vor Alter 65 sterben würde? – es ist uns wichtig, dass ich als Ehefrau im Alter gut abgesichert bin, da Ehemann 100% Pensionskasse plus max. AHV erhält als Witwer.

    1. Guten Tag

      Im Todesfall Ihres Ehegatten würden Sie grundsätzlich entweder Ihre Rente plus ein Zuschlag von 20% oder 80% der Rente Ihres Mannes erhalten. Es wird die höhere Rente ausbezahlt.

      Zu Frage 2: Bei der vorzeitigen Pensionierung erhalten Sie 80% der Rente Ihres verstorbenen Ehegatten. Erst beim Erreichen Ihres AHV Alters wird auch Ihre ordentliche Rente zur Berechnung beigezogen und die höhere der beiden Renten ausbezahlt. Die Höhe der zugrundeliegenden Rente Ihres Ehegatten kann aufgrund der vorzeitigen Pensionierung jedoch unterschiedlich ausfallen, sowohl für die AHV- wie auch für die Pensionskassenrente.

  341. Ich bin seit 2009 mit eine Chinesin verheiratet. Ich bin 70 und sie ist 58. Hätte sie Anspruch auf eine Witwenrente und wenn ja auf ? % meiner jetzigen Rente CHF 1830.00.

    1. Guten Tag

      Ja, Ihre Frau hätte bei Ihrem Ableben Anrecht auf eine Witwenrente, da sie die Voraussetzungen (älter als 45 Jahre und länger als 5 Jahre verheiratet) erfüllt. Die Witwenrente beträgt 80% von Ihrer AHV-Rente (oder die AHV-Rente Ihrer Frau mit einem Zuschlag von 20%, falls diese höher ist).

  342. Wir leben in den Philippinen. Unsere Tochter ist im Moment in einer Ausbildung die zum Zugang eines med. Studiums erforderlich ist. Das heisst in den 2 letzten Jahren würde Sie das 25 alters Jahr überschritten. Wird der Ausbildungszuschlag ausmachend Fr.700.- bis zum Abschluss weiter bezahlt oder ist mit dem 25 alters Jahr Schluss?

  343. Die Witwenrente hat einen Zuschlag von 20% der eigenen AHV-Rente bis max. CHF 2350.00 Diese wird ausbezahlt, sofern sie höher ist als diejenige des verstorbenen Mannes. Soweit meine Kenntnisse. Aktuelles Beispiel: geschiedener Mann im hohen Alter gestorben im 2013, Witwe bezieht keine volle AHV-Rente. Muss eine Witwenrente beantragt werden oder wird diese automatisch berechnet? Bei meinem Beispiel eher nein. Wird nach Einreichung der Anmeldung eine Witwenrente rückwirkend erhöht aus ausbezahlt?

    1. Guten Tag

      Es wird entweder die eigene Rente plus 20 % oder 80% der Rente des verstorbenen Mannes ausbezahlt. Grundsätzlich müssen Sie den Anspruch auf eine Witwenrente bei der Ausgleichskasse anmelden bei welcher die verstorbene Person zuletzt AHV Beiträge bezahlt hat. Das Formular zur Anmeldung der Witwenrente finden Sie unter „Anmeldung Hinterlassenenrente“. Die Verjährungsfrist für Leistungen aus der AHV beträgt 5 Jahre. Wir empfehlen Ihnen, sich mit der Ausgleichskasse in Verbindung zu setzen.

  344. Wir haben jetzt eine AHV-Vollrente für Ehepaare. Wieviel würde ich bekommen, wenn mein Mann stirbt?

    1. Guten Tag

      Falls Sie die Voraussetzungen um als Witwe eine Hinterbliebenenrente der AHV erfüllen, erhalten Sie entweder Ihre AHV-Altersrente mit einem Zuschlag von 20 Prozent oder die Witwenrente (80 Prozent der Rente des verstorbenen Mannes), wobei die höhere der beiden Renten ausbezahlt wird. Die Voraussetzungen für eine Hinterbliebenenrente der AHV finden Sie hier. https://www.123-pensionierung.ch/de/ahv/witwenrente-witwerrente/

  345. Mein Mann (über 30 Jahre in der Schweiz berufstätig) und ich haben uns nach 24 Jahren Ehe vor 12 Jahren getrennt. Steht mir die Witwenrente auch in dem Umfang zu wenn wir uns jetzt scheiden lassen? Unsere gemeinsamen Kinder sind bereits 30 und 33.

    1. Guten Tag

      Verstirbt Ihr Mann nach der Scheidung, haben Sie Anrecht auf eine Witwenrente der AHV, da Sie die Bedingung, Kinder und Ehedauer von mindestens 10 Jahren, erfüllen. Hier finden Sie weitere Informationen zu Witwenrente und Witwerrente aus der AHV.

  346. Wir Sind seit 26 Jahren verheiratet. Ich und meine Frau wohnen im Ausland und ich erhalte eine Rente von CHF 843 aus der Schweiz. Ich bin 72, meine Frau 48 Jahre alt und wir haben zwei Kinder. Was kriegt sie bei meinem Tod als Witwenrente?

    1. Guten Tag

      Ihre Frau erfüllt bei Ihrem Tod die Voraussetzungen für eine Hinterbliebenenrente aus der AHV und würde somit eine Witwenrente erhalten. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseits der Zentralen Ausgleichskasse (ZAS).

  347. Ich bin 61 Jahre alt und möchte mich scheiden lassen. Mein Mann ist AHV Bezüger. Ich habe eine 12 Jährige Adoptivtochter. Ich würde nur das Minimum an AHV erhalten, da ich Lücken habe, weil ich 15 Jahre im Ausland lebte. Bekomme ich trotz Scheidung eine Witwenrente beim Ableben meines noch jetzigen Mannes.

  348. Ich erhalte seit einigen Jahren eine Witwerrente und mein Sohn aus 1. Ehe eine Waisenrente. Er wird dieses Jahr seine Ausbildung beenden. Aus 2. Ehe habe ich noch ein minderjähriges Kind. Wie lange habe ich noch Anspruch auf Witwerrente?

    1. Guten Tag

      Sie erhalten grundsätzlich nur solange eine Witwerrente, wie auch Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind. Der Anspruch auf die Witwerrente kann bei einer Wiederverheiratung aber schon vorher erlöschen.

  349. Ich bin 60 Jahre und selbständig. Mein Mann ist vor 19 Jahren gestorben – mein Kind war damals 13 Jahre alt und ich arbeitete nicht. Also hat nur mein Mann AHV bezahlt. Habe ich dann Lücken bei der AHV?

    1. Guten Tag

      Sofern Sie damals, als Sie nicht gearbeitet haben, bereits verheiratet waren, sind Sie über Ihren Mann versichert gewesen und sollten aus dieser Zeit keine Lücke haben. Am besten bestellen Sie Ihren individuellen IK-Auszug bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse oder verlangen eine (kostenlose) Rentenvorausberechnung.

  350. Ich bin 37 Jahre alt und lebe seit 10 Jahren in einer eingetragenen Partnerschaft. Wir haben keine Kinder und mein Partner ist bereits pensioniert. Wenn mein Partner ablebt, habe ich dann Anrecht auf eine Witwerrente aus der AHV?

    1. Guten Tag

      Nein, Sie hätten keinen Anspruch auf eine AHV-Hinterlassenenrente. Der überlebende Partner aus einer eingetragenen Partnerschaft ist einem Witwer gleichgestellt und hat somit nur Anspruch auf eine Hinterlassenenrente, solange Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind.

  351. Ich werde dieses Jahr pensioniert, meine Frau 4 Jahre nach mir. Ich habe Anspruch auf 100% AHV. Meine Gattin hat eine Minderdeckung, zusammen kommen wir dann trotzdem auf das Maximum einer Ehegattenrente. Doch wie sieht es aus, wenn ich vor meiner Frau sterbe? Kriegt dann meine verwitwete Gattin eine volle Witwenrente von 80% meiner (Einzel-)Vollrente (1’880 Fr.) oder nur so viel ergänzt bis zur maximalen Ehegattenrente (3’525 Fr.)?

    1. Guten Tag Christian

      Nach Ihrem Ableben hat Ihre Frau entweder Anspruch auf die Witwenrente (80% der Rente des verstorbenen Ehegatten, maximal Fr. 1‘880) oder die eigene AHV-Altersrente mit einem Zuschlag für Verwitwete (20%), wobei die Altersrente (inkl. Zuschlag) den Betrag der maximalen Einzelrente (Fr. 2‘350) nicht übersteigen darf. Ausbezahlt wird die höhere der beiden Renten.

  352. Meine Ehefrau ist 65 Jahre alt, ich selber bin 59 Jahre alt. Sollte ich jetzt sterben würde meine Frau aus meiner Pensionskasse eine Witwenrente bekommen. Aus ihrer Pensionskasse erhält sie noch eine eigene Pensionskassenrente bekommen. Hätte sie da noch Anspruch auf Witwenrente der AHV? Meine Frau hat 4 Erwachsene Kinder aus früheren Ehen.

    1. Guten Tag Kurt

      Ihre Frau erfüllt die Voraussetzungen für eine Hinterbliebenenrente (bei Verwitwung Kinder vorhanden) und würde bei Ihrem Ableben zusätzlich zu den beiden Pensionskassenrenten noch eine Witwenrente der AHV erhalten.

  353. Wir sind beide geschieden und seit 2004 verheiratet. Mein Mann hat eine Tochter die schon volljährig ist. Meine beiden Söhne sind auch volljährig. Wir sind jetzt 13 Jahre verheiratet. Mein Mann ist 61 und ich bin 56. Meine Frage ist nun bekäme ich eine AHV Rente?

    1. Guten Tag Brigitte

      Bei Tod des Ehemannes muss die Ehefrau entweder Kinder haben oder das 45. Altersjahr vollendet haben und mindestens 5 Jahre verheiratet gewesen sein. Da Sie die Voraussetzungen erfüllen, haben Sie bei Ableben Ihres Ehemannes Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente aus der AHV.

  354. Mein Mann verstarb 2008 mit 78 Jahren. Unsere Rente war damals gleich mit Fr 1‘610. Mein Sohn meint nun ich bekäme 60% Witwenrente von der damaligen Rente meines Mannes. Stimmt das? Ich bekomme heute eine Rente von sfr.2350.- Wie viel ist die Witwenrente darin enthalten?

    1. Guten Tag Ruth

      Sie haben entweder Anspruch auf die Witwenrente (80% der Rente des verstorbenen Mannes, maximal Fr. 1‘880) oder auf Ihre eigene AHV-Altersrente mit einem Zuschlag von 20% für Verwitwete (wobei die maximale AHV-Altersrente als Einzelperson von Fr. 2‘350 nicht überschritten werden darf). Dabei wird die höhere der beiden Renten ausbezahlt. Gemäss Ihren Angaben scheinen Sie somit Ihre eigene AHV-Altersrente (ink. Verwitwetenzuschlag) zu erhalten.

  355. Wir (Ich, verheiratet, Jahrgang 1964 und meine Tochter, Jahrgang 1996, in Ausbildung) bekommen dieses Jahr noch eine Witwen- und Waisenrente). Wann, falls AHV-Reform 2020 angenommen wird, wann tritt diese in Kraft. Bekommen wir ab dann weiterhin eine Witwen- und Waisenrente? Und wie lange?

    1. Guten Tag Daniela

      Welche Auswirkungen die AHV-Reform 2020 haben wird, ist derzeit noch offen. Derzeit ist geplant, die Witwenrente der Witwerrente anzugleichen. Dies bedeutet, dass Witwen ohne waisenrentenberechtigte oder pflegebedürftige Kinder keinen Anspruch auf eine Witwenrente mehr haben. Zudem ist vorgesehen, die Leistungen für Witwen und Witwer von 80% der auf 60% der entsprechenden Rente zu reduzieren (im Gegenzug würde die Waisenrente von 40% auf 50% erhöht). Dies würde aber lediglich für Neurenten gelten – heutige Rentenbezüger würden weiterhin eine Witwenrente erhalten. Weitere Informationen zur anstehenden Rentenreform finden Sie unter Altersvorsorge 2020.

  356. Wie viel Geld erhalte ich bei einer Frühpensionierung von 62 Jahren zum Auswandern?

    1. Guten Tag

      Treten Sie im pensionierungsfähigen Alter (von der jeweiligen Pensionskasse abhängig, in der Regel ab Alter 60) aus der Pensionskasse aus und gehen keiner weiteren Erwerbstätigkeit nach, haben Sie Anspruch auf die Altersleistung. Diese kann als lebenslange Rente oder oftmals auch als einmalige Kapitalabfindung bezogen werden. Treten Sie vor dem pensionierungsfähigen Alter aus der Pensionskasse aus, haben Sie Anspruch auf die Freizügigkeitsleistung. Die entsprechenden Werte (Altersguthaben und Freizügigkeitsleistung) können Sie Ihrem jährlichen Pensionskassenausweis entnehmen.

  357. Meine Frau und ich sind über 50 Jahre verheiratet und pensioniert. Wir erhalten eine Ehepaar-AHV-Rente von Fr. 3525.- pro Monat. Meine Frage ist folgende: Wie gross ist die Rente für meine Frau, wenn ich vorversterbe?

    1. Guten Tag

      Nach dem Ableben des ersten Ehegatten fällt die Plafonierung der Altersrente weg. Falls Ihre Frau die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllt, erhält Sie entweder die gesplittete, nicht mehr plafonierte eigene AHV-Altersrente mit einem Verwitwetenzuschlag von 20% oder 80% der gesplitteten unplafonierten AHV-Altesrente des verstorbenen Ehemannes. Dabei wird die höhere der beiden Renten ausbezahlt. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter Witwenrente.

  358. Guten tag meine Mutter und Vater sind seit 1979 verheiratet Vater hat 57 jahre und Mutter 59 sie haben 2 kinder ich 38 bruder 33 jahre.
    Der Vater ist seit ca,1987 in der schweiz und meine Mutter seit 1991.
    Der Vater ist vom krebs erkrankt die erzte haben keine gute prognose. Die Mutter hat schweizerischer pass der Vater nicht nur kroatisch.
    Meine frage ist wie hoch konnte die witwen rennte sein da die mutter mit Ihren Lohn kaum die wohnung und lebenkosten decken kann.
    Mit frenudlichen grussen.

    1. Guten Tag

      Die Höhe der Witwenrente ist vom durchschnittlichen Erwerbseinkommen und den Anzahl Beitragsjahren abhängig. Bei voller Beitragsdauer (als Mann = 44 Jahre) beträgt die Witwenrente zwischen Fr. 940 und Fr. 1‘880. Ihre Eltern weisen leider keine volle Beitragszeit auf, somit wird die Rente pro fehlendes Beitragsjahr entsprechend gekürzt. Mit einer Rentenvorausberechnung können Sie die Leistungen der AHV für Ihre Eltern simulieren lassen. Falls Ihr Vater der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse) angeschlossen ist, erhalten Sie allenfalls auch noch Hinterbliebenenleistungen aus der Pensionskasse. Wenden Sie sich hierfür direkt an die zuständige Pensionskasse.

  359. Ich bin 45 Jahre alt, keine Kinder mit meiner Frau (20 Jahre verheiratet). Sie war pensioniert, hat eine Rente bezogen und ist im 2016 verstorben. Habe ich Anspruch auf eine Rente?

    1. Guten Tag

      Nein, aus der AHV erhalten Sie nur eine Witwenrente, wenn Sie Kinder unter 18 Jahre haben. Da Sie die Voraussetzungen für eine Hinterbliebenenrente nicht erfüllen, haben Sie leider keinen Anspruch auf eine AHV-Witwerrente. Falls Ihre Frau der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse) unterstellt war, haben Sie möglicherweise dort Anspruch auf allfällige Hinterbliebenenleistungen. Wenden Sie sich direkt an die zuständige Pensionskasse.

  360. Ich bin schweizerin und lebe in kanada. Mein ehemann ist verstorben und moechte gerne wissen ob ich anspruch auf eine witwenrente oder hintrlassenen rente als ahv bezuegerin habe. Sollten dafuer formulare vorhanden sein bitte schick sie mir diese so bald wie moeglich zu.

    1. Guten Tag Klara

      Die Voraussetzungen, um als Witwe eine Hinterbliebenenrente der AHV zu erhalten, können Sie unter Bedingungen für eine Witwenrente entnehmen. Falls Sie Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie entweder Ihre AHV-Altersrente mit einem Zuschlag von 20 Prozent oder die Witwenrente (80 Prozent der Rente des verstorbenen Mannes), wobei die höhere der beiden Renten ausbezahlt wird. Weitere Informationen zu den Hinterbliebenenleistungen und das Anmeldeformular finden Sie bei der AHV unter Anmeldung Hinterlassenenrente.

  361. Ich war seit 1999 in der Schweiz und verheiratet. Wir hatten keine Kinder. Meine Frau hat 2014 eine Rente erhalten und ist im 2016 verstorben. Ich lebe jetzt im Ausland, aber ich erhalte keine Hinterbliebenenrente.

    1. Guten Tag

      Ein Ehemann erhält lediglich eine Witwerrente aus der AHV, wenn Kinder unter 18 Jahre vorhanden sind. Ohne Kinder erhält der Ehemann bei Ableben der Frau keine Hinterbliebenenleistungen aus der AHV.

  362. Wenn meine Frau (43) und ich (60) zur Frühpension in ein nicht EU-Land auswandern und ich sterben sollte, erhält meine Frau 80% meines AHV-Rentenanspruchs als Witwenrente. Sowie eine Waisenrente für unseren jetzt 4-jährigen Sohn. Soweit ist das richtig?

    1. Guten Tag

      Korrekt, Ihre Frau und Ihr Sohn würden auch bei einer Auswanderung Hinterbliebenenrenten beanspruchen können. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Hinterbliebenenrenten aus der AHV.

  363. Meine Kollegin behauptet, dass bei einer Ehescheidung nach 10 Ehejahren beim Ableben eines Ex Partners Anspruch auf eine Witwenrente besteht.

    1. Guten Tag

      Die Aussage Ihrer Kollegin ist korrekt – unter gewissen Voraussetzungen haben geschiedene Frauen bei Tod des Ex-Gatten Anspruch auf eine Witwenrente aus der AHV. Die Bedingungen für eine Hinterbliebenenrente als Ex-Frau sind unter „Voraussetzungen für eine Witwenrente als geschiedene Frau“ aufgeführt.

  364. Bin mit einer 45 jährigen Thailänderin seit 15 Jahren verheiratet und möchte nach meiner Pensionierung nach Thailand auswandern. Bekommt meine Frau nach meinem Tod eine Rente in Thailand? Ich bin Schweizer und habe mein Leben lang in der Schweiz gearbeitet.

  365. Mein Freund ist todkrank. Wir kennen uns seit 4 Jahren und wohnen seit 8 Monaten zusammen. Wenn wir heiraten und er stirbt bekomme ich dann eine Witwenrente? ich habe eine 25-jährige Tochter aus geschiedenen Ehe.

    1. Guten Tag Ursula

      Nach der Heirat würden Sie die Voraussetzungen für eine Witwenrente (zum Zeitpunkt der Verwitwung ein oder mehrere Kinder vorhanden) erfüllen und somit Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente haben.

  366. Deutscher (67Jahre alt), habe Fr. 1‘800 Rente aus Schweiz, bin unheilbar erkrankt. War verwitwet, seit 20 Monaten wieder verheiratet (53Jahre alt, sie war auch verwitwet, 14 Jahre lang hat erste Ehe gedauert). Wenn ich sterbe hat sie Anspruch auf eine Witwenrente?

    1. Guten Tag Jan

      Um eine Witwenrente zu erhalten, muss die Ehefrau bei Verwitwung das 45. Altersjahr erreicht haben und mindestens 5 Ehejahre (können aus mehreren Ehen sein) aufweisen. Falls diese Voraussetzungen erfüllt sind, erhält die Witwe 80 Prozent der laufenden Altersrente.

  367. Ich bin 53 Jahre alt, seit 26 Jahren mit demselben Mann zusammen, wovon seit 4 Jahren verheiratet. Wir haben eine Tochter (Jahrgang 1996) in Ausbildung. Was steht uns zu im Todesfalle meines Mannes? Witwenrente und Waisenrente?

    1. Guten Tag

      Sie erfüllen die Voraussetzungen für eine Witwenrente aus der AHV und würden im Todesfalle des Mannes eine Hinterbliebenenrente erhalten. Kinder erhalten eine Waisenrente bis zum 18. Altersjahr, falls in Ausbildung bis max. Alter 25. Somit würde Ihre Tochter derzeit eine Waisenrente aus der AHV erhalten.

  368. Wie ist es geregelt wenn ich vor oder nach meiner Pension sterbe: bekommt meine Frau auch wenn ich nicht verheiratet bin, meine Rente? Wir sind nicht verheiratet und haben ein Kind von 15 Jahren.

    1. Guten Tag Stefan

      Ihre Partnerin erhält keine Hinterbliebenenleistungen aus der AHV. Lediglich verheiratete oder allenfalls geschiedene Frauen haben Anspruch auf eine Witwenrente aus der AHV. Bis zum 18. Geburtstag erhält Ihr Kind bei Ihrem Tod eine Waisenrente (falls in Ausbildung maximal bis zum 25. Geburtstag).

  369. Meine Lebenspartnerin ist 52 Jahre alt und war während 8 Jahren verheiratet. Jetzt ist sie geschieden und lebt seit 3 Jahren in meiner Wohnung. Ich bin 68 Jahre alt und geschieden. Da wir bereits schon seit 7 Jahren zusammen sind, überlegen wir zu heiraten. Wenn ich dann verheiratet bin und ablebe, welche Witwenrente würde meine Frau erhalten. Meine AHV-Altersrente beträgt Fr. 2’350. (Maximum).

    1. Guten Tag Herbert

      Kinderlose Ehefrauen erhalten eine Witwenrente, wenn sie bei Verwitwung mindestens 45-jährig sind und fünf Ehejahre (können aus verschiedenen Ehen stammen) aufweisen. Die Witwenrente beträgt 80 Prozent der Rente des Verstorbenen, in Ihrem Fall somit Fr. 1‘880.

  370. Guten Tag
    Meine Mutter ist vor 3,5 Jahren verstorben. Mein Vater ist aktuell 63 Jahre alt und arbeitstätig. Leider waren wir damals nicht besonders intelligent und liessen uns von unserem Steuerberater sagen, dass mein Vater keinerlei Anspruch auf eine Witwerrente hat. Nun sind wir erneut mit einem Todesfall in der Familie konfrontiert worden und liessen uns des Besseren belehren. Meine Frage nun, hat mein Vater trotzdem Anspruch, auch noch nachträglich oder ist es nun sowieso zu spät?

    1. Guten Tag Tiziana

      Der Anspruch auf allfällige AHV-Leistungen erlischt nach fünf Jahren. Sie können somit allfällige Ansprüche des Vaters nach wie vor geltend machen. Beachten Sie jedoch, dass Witwer (im Gegensatz zu Witwen) nur eine Witwenrente der AHV erhalten, solange Sie aus dieser Ehe Kinder unter 18 Jahre haben.

  371. Bei welcher Ausgleichkasse muss man den Antrag stellen für die Witwenrente. Wenn der verstorbene geschiedene Ehepartner im Kt. Aargau gewohnt und eine IV hatte und die Ex Ehefrau im Kt. Bern wohnt und arbeitet mit den minderjährigen Kinder.

    1. Guten Tag

      Grundsätzlich müssen Sie Ihren Anspruch auf eine Witwenrente bei derjenigen AHV-Ausgleichskasse anmelden, bei welcher Ihr Ex-Mann zuletzt AHV-Beiträge geleistet hat. Die Anmeldung der Hinterlassenenrente kann aber auch bei der AHV-Zweigstelle am Wohnort eingereicht werden.

  372. Schweizer Jahrgang 1959 im Ausland verheiratet. AHV da Anstellung in der Schweiz. Frau Afrikanerin, Ehedauer 5 Jahre (Alter 46). Wenn der Mann ablebt, wie viel bekommt sie und wie lange?

    1. Guten Tag Andi

      Die Höhe der Witwenrente ist von der Rente des verstorbenen Mannes abhängig und beträgt 80 Prozent dieser so genannten Stammrente. Der Anspruch auf eine Witwenrente erlischt mit der Wiederverheiratung.

  373. Mein Vater ist im 2011 tödlich verunglückt. Heute wurde uns mitgeteilt, dass meine Mutter ev. Anspruch auf eine Witwenrente hat. Wieso wurde Ihr dies nicht automatisch zugesprochen? Wird diese nun rückwirkend ausbezahlt? Haben ich und mein Bruder (40 und 37) auch Anspruch?

    1. Wer AHV-Leistungen (z.B. Altersrente oder Hinterbliebenenrente) beziehen will, muss sich bei der AHV-Ausgleichskasse melden. Eine automatische Auszahlung erfolgt weder im Todesfall noch bei Erreichen des AHV-Alters. Werden die Leistungen nicht geltend gemacht, erlischt der Anspruch fünf Jahre nach dem Ende des Monats, für welche die Leistung geschuldet war.

      Ihre Mutter erfüllt die Voraussetzungen für eine Witwenrente und wird nach Antragstellung und erfolgreicher Prüfung rückwirkend die Renten für die letzten 5 Jahre erhalten. Sie und Ihr Bruder können keine Ansprüche geltend machen, da Sie die Bedingungen für eine Waisenrente nicht erfüllen.

      Wenden Sie sich umgehend an die für Ihre Mutter zuständige AHV-Ausgleichskasse und stellen dort einen Antrag auf Witwenrente.

  374. Sehr geehrte Damen und Herren
    Mein Mann kürzlich verstorben. Damit ich über meine zukünftige finanzielle Situation Bescheid weiss, möchte ich Sie fragen, wie hoch meine Witwenrente ausfallen wird. Ich bin 70 Jahre alt, mein Mann war 60 Jahre alt und seit 2014 bezog er eine 100%ige IV-Rente. Somit hatten wir zusammen eine Ehepaarrente von Fr. 3’525.

    1. Guten Tag

      Aufgrund des Todesfalls entfällt die Plafonierung Ihrer Renten als Ehepaar und Sie erhalten auf Ihrer AHV-Altersrente einen Verwitwetenzuschlag von 20% Prozent. Dabei darf Ihre Rente inkl. Zuschlag aber die maximale AHV-Rente als Einzelperson (Stand 2017: Fr. 2‘350 pro Monat) nicht übersteigen. Falls die Witwenrente (80% der Rente des verstorbenen Mannes;maximal: Fr. 1’880) höher ist, erhalten Sie die Witwenrente ausbezahlt.

  375. Ich bin Jahrgang 1951 und seit 31.10.2015 AHV Beziehern. Ich bin seit 2002 Witwe und habe bis zum regulären AHV Alter eine Witwerente erhalten. Ich wollte fragen, ob ich auch Recht habe auf Verwitweten-Zuschlag von 20%? Ich beziehe meine eigene AHV Rente. Die zweite Frage: wenn ich wieder heiraten würde, werde ich meine AHV Rente verlieren?

    1. Guten Tag Anna

      Haben Sie sowohl Anspruch auf eine Witwenrente wie auch auf die eigene AHV-Altersrente, wird die höhere der beiden Renten ausbezahlt. Auf der Altersrente erhalten Sie als verwitwete AHV-Rentnerin einen Zuschlag von 20 Prozent, wobei die Rente mit dem Zuschlag die maximale AHV-Altersrente nicht übersteigen darf.

      Mit einer Wiederverheiratung erlischt der Anspruch auf die Witwenrente. Ihre eigene AHV-Altersrente werden Sie durch die Heirat nicht verlieren. Beachten Sie aber, dass die AHV-Altersrenten als Ehepaar der Plafonierung unterliegen und sich aufgrund dessen Ihre AHV-Altersrente möglicherweise reduziert.

  376. Mein ehemaliger Mann ist mit 47 Jahren 1991 verstorben. Er hatte AHV einbezahlt. Ich war zum selben Zeitpunkt 47 Jahre alt. Der Sohn war da bereits erwachsen. Weder mein Ex-Mann noch ich hatten je wieder geheiratet. Die Ehe dauerte 5 Jahre und gut 9 Monate. Hätte ich nicht Witwenrente kriegen müssen?

    1. Guten Tag Margrit

      Allfällige Leistungsansprüche aus der AHV müssen immer vom Versicherten beantragt werden. Eine automatische Leistungserbringung erfolgt in der Regel nicht.

      Geschiedene Frauen haben bei Tod des Ex-Mannes unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf eine Witwenrente. Wie Sie unserer Übersicht Anspruch auf eine Witwenrente aus der AHV beim Versterben des Ehemannes entnehmen, scheinen Sie leider keine der notwendigen Bedingungen erfüllen zu können (zu kurze Ehedauer oder Kind zu alt).

  377. Guten Tag
    Wann endlich kommt die Gleichberechtigung bei Witwen- und Witwerrenten? Als Pensionierter muss ich noch 6 Jahre für das Studium meines Sohnes aufkommen und ich erhalte keinen Rappen Witwerrente, weil er 18 war. Wenn ich eine Frau wäre, würde ich bis zu meinem Ableben eine Witwenrente erhalten, oder?

    1. Guten Tag Hermann

      Bezüglich Hinterbliebenenleistungen der AHV sind Frauen gegenüber Männern ausnahmsweise etwas bevorteilt (resp. „hinkt“ die AHV dem gesellschaftlichen Wandel hinterher). Im Gegensatz zu den Witwern, welche lediglich eine Witwerrente erhalten, solange sie minderjährige Kinder haben, erhalten Witwen mit Kindern lebenslang eine Witwenrente. Der Gesetzgeber ist sich dieser Ungleichbehandlung bewusst und plant mit der Reform der Altersvorsorge 2020 neu verwitwete Frauen den Witwern gleich zu stellen. Weitere Informationen zur geplanten Änderung erhalten Sie beim Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Vorlage Altersvorsorge 2020.

  378. Lebe auf den Philippinen, in Rente (Fr. 785.00 mtl.) und bin mit einer Filipino ein halbes Jahr verheiratet, mit zwei Kindern, 14 und 15, welche sie in die Ehe gebracht hat. Nun bin ich unheilbar erkrankt und möchte wissen, ob meine Frau und Kinder Anspruch auf eine Rente haben.

    1. Guten Tag Ole

      Grundsätzlich erfüllt Ihre Frau die Voraussetzungen für eine Witwenrente (bei Verwitwung minder- oder volljährige Kinder). Die Eheschliessung muss aber in der Schweiz anerkannt sein. Wenden Sie sich hierfür an die zuständig Schweizer Vertretung im Ausland. Zudem sollte die Heirat der zuständigen Ausgleichskasse mitgeteilt werden.

      Bei Tod eines leiblichen Elternteils haben Kinder bis Alter 18 (falls in Ausbildung: bis max. Alter 25) Anspruch auf eine Waisenrente. Pflegekinder und Stiefkinder, die unentgeltlich betreut werden, sind leiblichen Kindern gleichgestellt. Da es sich nicht um leibliche Kinder handelt, haben sie keinen Anspruch auf eine Waisenrente.

  379. Alter, 48, 2 Kinder 18, 20 Jahre aus 1. geschiedener Ehe, berufstätig. Jetzt in eingetragener Partnerschaft (seit 2 Jahren, vorher jahrelanges eheähnliches Konkubinat). Habe ich eine Witwenrente zu Gute? Aus 1. Ehe oder eingetragener Partnerschaft?

    1. Guten Tag Kathi

      Bei der eingetragenen Partnerschaft hat der überlebende Partner Anspruch auf eine Hinterlassenenrente, solange er/sie Kinder unter 18 Jahren hat. Da Sie diese Voraussetzungen nicht (mehr) erfüllen, würden Sie beim Tod Ihrer Partnerin keine Hinterlassenenrente aus der AHV erhalten. Möglicherweise haben Sie aber bei Tod Ihres Ex-Mannes Anspruch auf eine AHV-Witwenrente. Die Voraussetzungen können Sie unserer Übersicht Anspruch auf Witwenrente entnehmen.

  380. Ich (61-jährig) und meine Frau (48-jährig) haben uns 2010 scheiden lassen. Jetzt möchten wir wieder heiraten. Hat meine Frau dann ein Anrecht auf eine Witwenrente wenn ich gestorben bin?

    1. Guten Tag

      Ohne Kinder hat die Ehefrau Anspruch auf eine Altersrente, wenn Sie bei Verwitwung das 45. Altersjahr zurückgelegt hat und mindestens 5 Jahre verheiratet war. Falls Ihre Frau die benötigte Heiratsdauer aufweist (5 Jahre), erhält sie eine Witwenrente aus der AHV. Weiere Informationen zu den Hinterbliebenenleistungen finden Sie unter Witwenrente AHV.

  381. Guten Tag
    Ich (Jahrgang 1955, Heirat 1979, 1 Kind 1979, Scheidung 1989) lebe unverheiratet mit neuem Partner zusammen. Erhalte ich, wenn mein heutiger Partner (Jahrgang 1949) stirbt, eine Witwenrente?

    1. Guten Tag

      Da Sie nicht verheiratet sind, erhalten Sie keine AHV-Witwenrente, wenn Ihr Partner stirbt. Mit einer Heirat könnten Sie Anspruch auf eine Witwenrente erwerben. Beachten Sie dabei jedoch, dass die AHV-Rente bei Ehepaaren plafoniert werden kann. Lassen Sie sich deshalb beraten, ob sich durch eine Heirat Ihre finanzielle Situation verbessert.

  382. Nach dem Tod meiner Frau habe ich nochmals geheiratet. Sie ist 46 Jahre und wir sind 6 Jahre verheiratet. Frage hat sie eine Witwenrente zugut? Was kriegt sie bei meinem Tod als Witwenrente.

    1. Guten Tag Gottfried

      Eine verheiratete Frau ohne Kinder muss bei Verwitwung das 45. Altersjahr zurückgelegt haben und mindestens 5 Jahre verheiratet gewesen sein. Ihre Ehefrau erfüllt diese Voraussetzungen und hat somit Anspruch auf eine Witwenrente aus der AHV. Diese beträgt 80% der Altersrente des verstorbenen Mannes.

  383. Ich war mit meinem Ex-Mann 32 Jahre verheiratet und habe mit ihm jetzt 3 erwachsene Kinder. Die Ehe wurde geschieden und mein Ex-Mann hat wieder geheiratet. Ich beziehe jetzt eine AHV-Altersrente. Erhalte ich eine Witwenrente wenn er stirbt?

    1. Guten Tag Margrit

      Sie erfüllen die Voraussetzungen (Kinder, geschiedene Ehe dauerte mind. 10 Jahre), um als geschiedene Frau Anspruch auf eine Witwenrente zu erhalten. Bei gleichzeitigem Anspruch auf eine eigene Altersrente und auf eine Witwenrente wird Ihnen die höhere der beiden Renten ausbezahlt.

  384. Ich bin Rentner und lebe seit 9 Jahren mit meiner Freundin zusammen. Was muss ich machen, dass meine Freundin eine Rente bekommt wenn ich sterbe?

    1. Guten Tag Hannes

      Die AHV richtet an Konkubinatspartner/-innen keine Hinterbliebenenleistungen aus. Als verheiratete Frau ohne Kinder besteht ein Anspruch auf eine Witwenrente, wenn die Frau bei Verwitwung das 45. Altersjahr zurückgelegt hat und mindestens 5 Jahre verheiratet war.

  385. Mein Bruder (Jg 1953) seit 4 Jahren Witwer, lässt sich dieses Jahr Frühpensionieren. Hat er Anspruch auf eine Witwerrente?

    1. Guten Tag Maria

      Der hinterbliebene Ehemann hat Anspruch auf eine AHV-Witwerrente, solange er Kinder unter 18 Jahren hat. Sind die Kinder älter oder hat Ihr Bruder keine Kinder, hat er keinen Anspruch auf eine Witwerrente aus der AHV.

  386. Mein Mann erhält eine Rente von 300 Euro aus der Schweiz. Wie hoch fällt die Witwenrente aus? Mein Mann hat einige Jahre in der Schweiz gearbeitet und wohnt in Deutschland. Erhält seine geschiedene Frau auch einen Teilbetrag?

    1. Guten Tag Hanna

      Falls Sie die Voraussetzungen für eine Witwenrente erfüllen, beträgt die Witwenrente 80% der Altersrente des verstorbenen Mannes. Unter Umständen hat die geschiedene Ehefrau ebenfalls Anspruch auf eine Witwenrente. Die Bedingungen für eine Witwenrente können Sie unserer Übersicht Anspruch auf eine AHV-Witwenrente entnehmen.

  387. Alter, 48 2 Kinder 18, 20 Jahre aus 1. geschiedener Ehe, berufstätig. Jetzt in eingetragener Partnerschaft (seit 2 Jahren, vorher jahrelanges Konkubinat). Würde meine Frau, berufstätig, 58 Jahre alt, eine Rente erhalten? Würden die Kinder eine Rente erhalten?

    1. Guten Tag Kathi

      Kinder erhalten beim Tod eines Elternteils eine AHV-Waisenrente bis zum 18. Altersjahr, falls in Ausbildung höchstens bis zum 25. Geburtstag. Haben Ihre Kinder die Ausbildung bereits beendet, besteht somit kein Anspruch auf eine Waisenrente mehr.

      Bei der eingetragenen Partnerschaft ist der überlebende Partner/die überlebende Partnerin einem Witwer gleichgestellt (siehe Merkblatt Hinterlassenenrenten der AHV). Somit besteht der Anspruch auf eine Rente, solange der überlebende Partner/die überlebende Partnerin Kinder unter 18 Jahren hat. Falls Ihre Frau keine eigenen Kinder unter 18 Jahren hat, erhält sie aus der AHV keine Hinterbliebenenrente.

  388. Ich, Schweizerin, lebe im Ausland (nicht Europa). Mein Mann ist Ausländer und mein Kind ist auch im Ausland geboren. Meine Ehe sowie mein Kind sind in der Schweiz eingetragen. In der Schweiz war ich AHV-pflichtig. Sollte ich nun sterben, erhalten mein Mann und mein Kind eine Rente aus der Schweiz? Da mein Mann das Schweizer System nicht kennt, wird ihm die entsprechende Schweizer Botschaft weiterhelfen?

    1. Guten Tag Patricia

      Da Sie Beitragszeiten in der AHV aufweisen, haben sowohl Ihr Kind wie auch Ihr Ehemann Anspruch auf Leistungen aus der AHV. Ihr Mann erhält eine Witwerrente, solange er Kinder aus dieser Ehe unter 18 Jahren hat. Anschliessend verfällt sein Anspruch auf eine Witwerrente. Ihr Sohn hat Anspruch auf eine Waisenrente bis zum 18. Geburtstag oder bis Abschluss der Ausbildung (maximal jedoch bis zum 25. Geburtstag). Versicherte mit Wohnsitz im Ausland wenden sich bei Fragen oder für allfällige Ansprüche an die Zentrale Ausgleichskasse ZAS in Genf: https://www.zas.admin.ch/zas/de/home.html.

  389. Guten Tag
    Ich möchte mich über Auswandern und vor allem BVG auszahlen lassen informieren.
    Können sie mir genau sagen wies geht oder mir ein Treuhänder nennen. Besten Dank

    1. Guten Tag Joachim

      Leider können wir Ihnen keinen Treuhänder oder eine auf Auswandern spezialisierte Firma angeben. Aufgrund der Komplexität ist es aber lohnenswert, sich umfassend beraten zu lassen. Holen Sie sich sinnvollerweise zwei oder drei verschiedene Beratungsangebote zum Vergleich ein. Achten Sie darauf, dass Ihr Berater Sie auch wirklich neutral und transparent berät. Mehr Informationen zur Auswahl eines Beraters finden Sie unter Kriterien für Beraterauswahl.

  390. Wir sind 40J verheiratet, beide über 70J, pensioniert. Ich bekomme AHV-Rente von Fr. 1738.- und meine Frau Fr. 1520.-.Wie hoch wird die Witwenrente meiner Frau bei meinem Ableben? Werden es Fr. 1520 + 20% sein? D.h. die Witwenrente meiner Frau wäre dann Fr. 1824.- ?
    Besten Dank für Ihr Echo zum voraus.

    1. Guten Tag Michael

      Ihre Frau hat entweder Anspruch auf die eigene AHV-Altersrente (mit einem Zuschlag von 20% als verwitwete Ehefrau) oder auf die Witwenrente (80% der Rente des Ehegatten), wobei die höhere der beiden Renten ausbezahlt wird. Da die eigene Altersrente (inkl. Verwitwetenzuschlag) mit Fr. 1‘824 höher als die Witwenrente (80% von Fr. 1‘738 = Fr. 1‘390) ausfällt, wird Ihre Frau nach Ihrem Tod Fr. 1‘824 erhalten.

  391. Wie lange habe ich Anspruch auf meine Witwenrente als Geschiedene, wenn ich gemäss meiner Pensionskasse bis 65 arbeiten muss? Hört diese Witwenrente mit meinem Eintritt ins AHV-Alter 64 auf? Ich möchte meine AHV noch 12 Monate stehen lassen und mich dann pensionskassen- und AHV-mässig mit 65 pensionieren lassen.

    1. Guten Tag Cornelia

      Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf die Witwenrente bis zum Abruf Ihrer eigenen AHV-Altersrente. Schieben Sie den Bezug Ihrer eigenen Rente auf, wird die Witwenrente längstens bis zum ordentlichen AHV-Alter (Stand 2016: 64 Jahre) ausbezahlt. Der Anspruch auf eine AHV-Witwenrente erlischt zudem bei Wiederverheiratung.

  392. Guten Tag.

    Meine Frau, (55, nicht Schweizerin) und ich (68) wohnen in Ausland (nicht EU). Meine Frau hat in der Schweiz nie gearbeitet. Bekommt sie eine Rente falls ich sterbe? Ändert sich etwas, wenn sie 64 wird?

    1. Guten Tag David

      Die Witwenrente leitet sich von der Stammrente des Verstorbenen ab. Falls Sie Beitragszeiten in der AHV aufweisen, hat Ihre Frau Anspruch auf eine Witwenrente aus der AHV. Zudem muss Ihre Frau bei Verwitwung folgende Voraussetzungen erfüllen, um eine Witwenrente zu erhalten: sie muss Kinder (egal welchen Alters) haben oder das 45. Altersjahr zurückgelegt haben und mindestens 5 Jahre verheiratet gewesen sein. Bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters würde die Witwenrente grundsätzlich durch die eigene AHV-Altersrente (inkl. Zuschlag für Verwitwete von 20%) abgelöst. Falls die Witwenrente aber höher ist, wird weiterhin die Witwenrente ausbezahlt.

  393. Ich bekomme eine Witwenrente (bin 50-jährig), mein Mann ist vor 25 Jahren gestorben würde nächstes Jahr 65
    Bekomme ich weiterhin die Witwenrente ?

    1. Guten Tag Pia

      Bis zu Ihrem eigenen AHV-Alter erhalten Sie weiterhin eine Witwenrente. Ab dem ordentlichen AHV-Alter erhalten Sie entweder Ihre eigene AHV-Altersrente mit einem Zuschlag von 20% oder die Witwenrente des verstorbenen Mannes – dabei wird die höhere der beiden Renten ausbezahlt. Bei Wiederverheiratung erlischt der Anspruch auf die Witwenrente.

  394. Man spricht von Anrecht auf Witwenrente falls Kinder vorhanden sind. Aber wie ist es wenn die Kinder erwachsen, aus einer vorhergehenden Ehe der Frau sind, und nicht zusammen wohnen?

    1. Guten Tag Giuliano

      Eine Witwenrente wird ausgerichtet, wenn die Ehefrau zum Zeitpunkt der Verwitwung mindestens ein Kind hat. Das Alter des Kindes spielt dabei keine Rolle.

  395. Mein von mir getrennt lebender Mann ist kürzlich verstorben. Nun erhalte ich aus der AHV eine Witwenrente. Habe ich auch Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen aus seiner Pensionskasse? Und wie sieht es bei unserem Sohn (Studium, über 25 Jahre alt) aus: wird er eine Waisenrente erhalten?

    1. Guten Tag

      Ihr Sohn hat leider kaum Chancen, eine Waisenrente zu erhalten. Bei der AHV wie auch bei den meisten Pensionskassen erlöschen die Ansprüche auf eine Waisenrente spätestens mit dem 25. Geburtstag. Die Voraussetzungen für Hinterbliebenenleistungen aus der beruflichen Vorsorge (BVG) können zwischen den verschiedenen Pensionskassen variieren. Wenden Sie sich deshalb bitte direkt an die Pensionskasse Ihres verstorbenen Mannes.

    1. Guten Tag Elli

      Erfüllen Sie sowohl die Voraussetzungen für eine AHV-Witwenrente als auch für eine AHV-Altersrente wird nur die höhere der beiden Renten ausbezahlt.

  396. Wir sind seit 45 Jahren verheiratet. Meine Frau kommt diesen Monat in die AHV und erhält eine Rente von 580.-( inkl. Erziehungsgutschrift, 3 Kinder). Was kriegt sie bei meinem Tod als Witwenrente?

    1. Guten Tag Herbert

      Die Witwenrente beträgt 80% der AHV-Altersrente des verstorbenen Ehemannes. Falls die eigene AHV-Rente (inkl. Verwitwetenzuschlag von 20%) höher ist als die Witwenrente, wird die eigene AHV-Rente (inkl. des Zuschlages) ausbezahlt.

  397. Wenn mein Ehemann stirbt, erhalte ich dann eine Witwen und Waisenrente von der AHV und von der Pensionskasse ?

    1. Guten Tag Heidy

      Falls Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie sowohl aus der AHV wie auch aus der Pensionskasse Hinterbliebenenleistungen. Bei der AHV haben Sie Anspruch auf eine Witwenrente, wenn Sie beim Zeitpunkt der Verwitwung eines oder mehrere Kinder (egal welchen Alters) haben. Ohne Kinder müssen Sie bei Verwitwung das 45. Altersjahr zurückgelegt haben und mindestens 5 Ehejahre aufweisen. Der Anspruch auf eine Waisenrente der AHV besteht bis zum 18. Geburtstag oder bis zum Abschluss der Ausbildung (maximal jedoch bis zum 25. Geburtstag). Hinterbliebenenleistungen aus der Pensionskasse werden in der Regel bei Tod durch Krankheit erbracht. Bei Tod durch Unfall kommen grundsätzlich die Leistungen aus der Unfallversicherung (UVG) zum Tragen. Die Voraussetzungen für Hinterbliebenenleistungen aus der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse und UVG) können sich von den Voraussetzungen bei der AHV unterscheiden und sind den massgebenden Regelwerken zu entnehmen.

  398. heiraten 2017
    frau jahrgang 1970 mann jahrgang 1950 zwei kinder jahrgang 2006 und 2010 anspruch auf witwenrente ja oder nein.geb. schweizer

    1. Guten Tag Erich

      Die Ehefrau hat Anspruch auf eine Witwenrente, wenn sie bei Zeitpunkt der Verwitwung eines oder mehrere Kinder (egal welchen Alters) hat.

      PS: Ohne Kinder hat die Witwe Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente, wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung das 45. Altersjahr zurückgelegt hat und mindestens 5 Jahre verheiratet war.

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