Häufige Fragen bei einem WEF-Bezug
Was passiert mit den zum Zeitpunkt des WEF-Bezugs bezahlten Steuern, wenn der bezogene Betrag zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückbezahlt wird?
Bei einer Rückzahlung des bezogenen Kapitals in die zweite Säule hat der Versicherte Anspruch auf eine zinslose Rückerstattung der Steuern, welche im Zusammenhang mit dem WEF-Bezug angefallen sind. Die Rückerstattung muss beim Gemeindesteueramt angefordert werden. Dies gilt auch wenn die Liegenschaft nicht verkauft wird.
Wie hoch ist der maximale Betrag, der im Rahmen eines WEF-Bezuges zur Finanzierung einer selbstbewohnten Liegenschaft verwendet werden kann?
Bis Alter 50 darf das gesamte Vorsorgekapital in der zweiten Säule für die Wohneigentumsförderung verwendet werden. Ab Alter 50 ist die Höhe des WEF-Bezugs auf den höheren der beiden folgenden Beträge beschränkt: Das Sparkapital mit Alter 50 oder die Hälfte des zum Zeitpunkt des Bezugs vorhandenen Sparkapitals. Der genaue Betrag ist bei den meisten Pensionskassen auf dem Pensionskassenausweis vermerkt oder kann bei der entsprechenden Vorsorgeeinrichtung angefragt werden.
Kann ich mich in die Pensionskasse einkaufen, obwohl ich bereits Kapital im Rahmen eines WEF-Bezugs bezogen habe?
Bevor Einkäufe wieder vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden können, müssen die im Rahmen der Wohneigentumsförderung bezogenen Gelder an die Pensionskasse zurückbezahlt werden.
Wieso muss ich bei einem WEF-Bezug Kapitalauszahlungssteuern zahlen?
Der WEF-Bezug wird genau gleich besteuert wie eine Kapitalauszahlung aus der Pensionskasse zum Pensionierungszeitpunkt. Die Besteuerung des WEF-Bezugs ist daher kein Nachteil, sondern eine Vorverschiebung der Steuerpflicht. Zahlen Sie WEF-Gelder wieder in die zweite Säule ein, erhalten Sie die Steuern (ohne Zins) zurückerstattet. Mit einem WEF-Bezug können unter Umständen sogar Steuern gespart werden: Weil der WEF-Bezug und allfällige andere Kapitalbezüge aus der 2. oder 3a Säule zeitlich auseinanderfallen, wird die Progression gebrochen. Dieser Effekt macht sich vor allem bei hohen Bezügen und Staffelung über möglichst viele Steuerperioden erheblich bemerkbar.
Kann ein WEF-Bezug auch getätigt werden, wenn sich die selbstbewohnte Liegenschaft im Ausland befindet?
Wenn Sie in ein Land ausserhalb der EU auswandern und sich dort niederlassen, können Sie in jedem Fall das gesamte Pensionskassenkapital beziehen (auch ohne WEF-Bezug). Bei einer Auswanderung in ein EU-Land gilt dies in der Regel nur für den überobligatorischen Teil. Bei einer Auswanderung ist es jedoch möglich, den obligatorischen Teil in Form eines WEF-Bezugs zu beziehen, auch wenn sich die selbstgenutzte Liegenschaft im Ausland befindet.
Gibt es einen Mindestbetrag, der bei einem WEF-Bezug aus der zweiten Säule bezogen werden muss?
Ja. Der Mindestbetrag bei einem WEF-Bezug aus der zweiten Säule beträgt 20‘000 Franken pro Bezug. Bei der Säule 3a gibt es keinen Mindestbetrag.
Wie muss bei einem Kapitalbezug aus der zweiten Säule im Rahmen der Wohneigentumsförderung vorgegangen werden?
Die Pensionskassen haben in der Regel ein Standardformular. Beantragen Sie bei Ihrer Pensionskasse das Gesuchsformular und erkundigen Sie sich nach der maximalen Bezugshöhe. Die Pensionskasse teilt Ihnen mit, welche Unterlagen zwingend benötig werden und welche Fristen eingehalten werden müssen (bei einem Kauf beispielsweise der notariell beurkundete Kaufvertrag sowie der Grundbuchauszug etc.).
Welche Auswirkungen hat ein Vorbezug von Kapital im Rahmen der Wohneigentumsförderung?
Zu beachten gilt, dass bei einem Vorbezug von Kapital je nach Pensionskasse neben den Vorsorgeleistungen auch die Versicherungsleistungen reduziert werden. In vielen Fällen ist es sinnvoll, diese Versicherungslücke mit einer privaten Risikoversicherung zu schliessen. Insbesondere bei Ehepaaren mit Kindern ist dieses Vorgehen vielfach sinnvoll.
Besteht eine Rückzahlungspflicht?
Wird das Wohneigentum verkauft, muss der Erlös zurückbezahlt werden. Wird der Erlös innert einer Frist wieder für Wohneigentum verwendet, kann der Betrag auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen werden.
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Ich 42 noch in der Schweiz am arbeiten. Ich möchte mir ein Haus in Deutschland kaufen von meinem PK Geld. Stimmt es wenn ich alle geforderten Dokumente einreiche, die von der PK verlangt werden, den obligatorischen und überobligatorischen Betrag auf das Konto des Verkäufers überweisen zu lassen? Und wie lange dauert das Verfahren im Durchschnitt bis der Verkäufer sein Geld auf dem Konto hat?
Sie können bei einem Vorbezug für Wohneigentum grundsätzlich auch den obligatorischen Teil aus der Pensionskasse beziehen. Zentral dabei ist aber, dass es sich um selbstbewohntes Wohneigentum und den Hauptwohnsitz handelt. Wir empfehlen Ihnen, die notwendigen Dokumente und das Vorgehen direkt mit der Pensionskasse abzusprechen. Wie lange die Bearbeitungszeit ist, kann sehr unterschiedlich sein. Diesbezüglich haben wir leider keine Erfahrungswerte. Die Pensionskasse wird Ihnen aber indikativ eine Antwort geben können.