Fragen und Antworten zum WEF-Bezug

Fragen und Antworten WEF-Bezug

Häufige Fragen bei einem WEF-Bezug

Bei einer Rückzahlung des bezogenen Kapitals in die zweite Säule hat der Versicherte Anspruch auf eine zinslose Rückerstattung der Steuern, welche im Zusammenhang mit dem WEF-Bezug angefallen sind. Die Rückerstattung muss beim Gemeindesteueramt angefordert werden. Dies gilt auch wenn die Liegenschaft nicht verkauft wird.

Bis Alter 50 darf das gesamte Vorsorgekapital in der zweiten Säule für die Wohneigentumsförderung verwendet werden. Ab Alter 50 ist die Höhe des WEF-Bezugs auf den höheren der beiden folgenden Beträge beschränkt: Das Sparkapital mit Alter 50 oder die Hälfte des zum Zeitpunkt des Bezugs vorhandenen Sparkapitals. Der genaue Betrag ist bei den meisten Pensionskassen auf dem Pensionskassenausweis vermerkt oder kann bei der entsprechenden Vorsorgeeinrichtung angefragt werden.

Bevor Einkäufe wieder vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden können, müssen die im Rahmen der Wohneigentumsförderung bezogenen Gelder an die Pensionskasse zurückbezahlt werden.

Der WEF-Bezug wird genau gleich besteuert wie eine Kapitalauszahlung aus der Pensionskasse zum Pensionierungszeitpunkt. Die Besteuerung des WEF-Bezugs ist daher kein Nachteil, sondern eine Vorverschiebung der Steuerpflicht. Zahlen Sie WEF-Gelder wieder in die zweite Säule ein, erhalten Sie die Steuern (ohne Zins) zurückerstattet. Mit einem WEF-Bezug können unter Umständen sogar Steuern gespart werden: Weil der WEF-Bezug und allfällige andere Kapitalbezüge aus der 2. oder 3a Säule zeitlich auseinanderfallen, wird die Progression gebrochen. Dieser Effekt macht sich vor allem bei hohen Bezügen und Staffelung über möglichst viele Steuerperioden erheblich bemerkbar.

Wenn Sie in ein Land ausserhalb der EU auswandern und sich dort niederlassen, können Sie in jedem Fall das gesamte Pensionskassenkapital beziehen (auch ohne WEF-Bezug). Bei einer Auswanderung in ein EU-Land gilt dies in der Regel nur für den überobligatorischen Teil. Bei einer Auswanderung ist es jedoch möglich, den obligatorischen Teil in Form eines WEF-Bezugs zu beziehen, auch wenn sich die selbstgenutzte Liegenschaft im Ausland befindet.

Ja. Der Mindestbetrag bei einem WEF-Bezug aus der zweiten Säule beträgt 20‘000 Franken pro Bezug. Bei der Säule 3a gibt es keinen Mindestbetrag.

Die Pensionskassen haben in der Regel ein Standardformular. Beantragen Sie bei Ihrer Pensionskasse das Gesuchsformular und erkundigen Sie sich nach der maximalen Bezugshöhe. Die Pensionskasse teilt Ihnen mit, welche Unterlagen zwingend benötig werden und welche Fristen eingehalten werden müssen (bei einem Kauf beispielsweise der notariell beurkundete Kaufvertrag sowie der Grundbuchauszug etc.).

Zu beachten gilt, dass bei einem Vorbezug von Kapital je nach Pensionskasse neben den Vorsorgeleistungen auch die Versicherungsleistungen reduziert werden. In vielen Fällen ist es sinnvoll, diese Versicherungslücke mit einer privaten Risikoversicherung zu schliessen. Insbesondere bei Ehepaaren mit Kindern ist dieses Vorgehen vielfach sinnvoll.

Wird das Wohneigentum verkauft, muss der Erlös zurückbezahlt werden. Wird der Erlös innert einer Frist wieder für Wohneigentum verwendet, kann der Betrag auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen werden.

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Fragen und Antworten

  1. Ich 42 noch in der Schweiz am arbeiten. Ich möchte mir ein Haus in Deutschland kaufen von meinem PK Geld. Stimmt es wenn ich alle geforderten Dokumente einreiche, die von der PK verlangt werden, den obligatorischen und überobligatorischen Betrag auf das Konto des Verkäufers überweisen zu lassen? Und wie lange dauert das Verfahren im Durchschnitt bis der Verkäufer sein Geld auf dem Konto hat?

    1. Sie können bei einem Vorbezug für Wohneigentum grundsätzlich auch den obligatorischen Teil aus der Pensionskasse beziehen. Zentral dabei ist aber, dass es sich um selbstbewohntes Wohneigentum und den Hauptwohnsitz handelt. Wir empfehlen Ihnen, die notwendigen Dokumente und das Vorgehen direkt mit der Pensionskasse abzusprechen. Wie lange die Bearbeitungszeit ist, kann sehr unterschiedlich sein. Diesbezüglich haben wir leider keine Erfahrungswerte. Die Pensionskasse wird Ihnen aber indikativ eine Antwort geben können.

Grenzsteuersatz erklärt

Der Grenzsteuersatz gibt an, wie viel Steuern jemand spart, wenn er sein steuerbares Einkommen um einen gewissen Betrag reduziert. Genaue Erklärung:

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