AHV-Vorbezug Dank des flexiblen Rentenalters
Seit 1997 können Männer und Frauen im Rahmen des flexiblen Rentenalters den Bezug der Altersrente aus der AHV um ein oder zwei Jahre vorziehen. Ein frühzeitiger Bezug der AHV um einzelne Monate ist nicht möglich. Ein frühzeitiger Bezug der AHV kann unabhängig vom Pensionierungszeitpunkt getätigt werden. Auch wenn jemand länger als bis zum ordentlichen Pensionierungszeitpunkt arbeitet ist ein Vorbezug der Altersrente möglich. Bei Ehepaaren ist es sogar möglich, dass der Gatte die AHV-Rente vorbezieht und die Gattin die Rente aufschiebt oder umgekehrt.
Hinweis zur AHV 21 Reform
Die AHV 21 Reform wird vorausslichtlich per 01.01.2024 in Kraft treten. Bis zu diesem Datum bleibt alles unverändert. Die Ansätze für Kürzung und Aufschub der AHV Rente werden durch den Bundesrat neu festgelegt. Eine Anpassung wird jedoch erst ab 2027 erwartet.
Zuschläge bei einem AHV-Aufschub
Anzahl Jahre | 0 bis 2 Monate | 3 bis 5 Monate | 6 bis 8 Monate | 9 bis 11 Monate |
---|---|---|---|---|
1 | 5.2% | 6.6% | 8.0% | 9.4% |
2 | 10.8% | 12.3% | 13.9% | 15.5% |
3 | 17.1% | 18.8% | 20.5% | 22.2% |
4 | 24.0% | 25.8% | 27.7% | 29.6% |
5 | 31.5% |
Gut zu wissen
Wird die Rente nach dem Aufschub bezogen, wird die gesamte Rente (inklusive Zuschlag) genau gleich wie die ordentliche Rente der Inflation angepasst.
Abruf der Rente während des Aufschubs
Damit die AHV-Rente ausbezahlt wird, muss die Auszahlung beantragt werden. Nach fünf Jahren Aufschubsdauer wird die Rente jedoch automatisch ausbezahlt. Das für einen Abruf nötige Formular ist bei den AHV-Ausgleichskassen und ihren Zweigstellen erhältlich. Wenn vom Rentenberechtigten nicht ausdrücklich anders erwünscht, erfolgt die Rentenzahlung bei einem Abruf der AHV sofort ab dem folgenden Monat. Wenn Sie die Rente nach einem Aufschub beziehen, achten Sie unbedingt darauf, dass Sie den Bezug der Rente zu Beginn eines Dreimonatsabschnittes festlegen (siehe Grafik oben).
Den eigenen Ruhestand planen
Die VermögensPartner AG bietet Ihnen echte unabhängige Beratung für die Planung Ihrer Pensionierung. Das Erstgespräch ist kostenlos.
Termin vereinbarenWer es sich doch noch anders überlegt…
Ein Widerruf des Aufschubs ist während einer Dauer von einem Jahr möglich. Bei Widerruf des Aufschubs werden die aufgelaufenen Renten ohne Zuschlag und ohne Zins rückwirkend ab Anspruchsbeginn nachbezahlt.
Häufige Fragen zum AHV-Aufschub
Kann jeder die AHV aufschieben?
Grundsätzlich kann jeder die AHV-Rente aufschieben. Die Möglichkeit des Aufschubs hängt nicht mit dem Pensionierungsalter zusammen. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen: Wenn die rentenberechtigte Personen eine Invalidenrente bezieht oder wenn zur Altersrente Hilflosenentschädigungen gewährt werden, ist ein Aufschub der AHV nicht möglich.
Wann lohnt sich der AHV-Aufschub?
Je höher jemand seine persönliche Restlebenserwartung einschätzt, desto eher lohnt sich ein Aufschieben der AHV-Rente. Zu berücksichtigen ist neben dem Gesundheitszustand auch die individuelle Steuersituation: Arbeitet jemand länger als bis zum ordentlichen Pensionierungszeitpunkt und ist daher in einer hohen Steuerprogression, lohnt sich ein Aufschub eher. Unter „normalen“ Umständen zahlt sich der Aufschub der AHV selten aus. Es ist empfehlenswert, sich vor einem Aufschub genau zu informieren.
Wer länger arbeitet, muss AHV-Beiträge leisten
Unabhängig davon, ob die AHV aufgeschoben wird oder nicht, müssen AHV-Beiträge bezahlt werden falls jemand länger als bis zum ordentlichen Pensionierungsalter arbeitet. Es gibt jedoch einen Freibetrag von 1‘400 Franken pro Monat (Stand 2021). Beiträge an die Arbeitslosenversicherung müssen nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters nicht mehr bezahlt werden. Falls der Freibetrag überschritten wird, müssen nur auf dem Betrag, welcher die Freigrenze übersteigt, AHV-Beiträge geleistet werden. Wer gleichzeitig mehrere Arbeitgeber hat, profitiert davon dass die Freigrenze für jeden Arbeitgeber separat gilt.
Kostenlose Pensionierungsseminare
Besuchen Sie eines der beliebten, kostenlosen Seminare der VermögensPartner AG voller nützlicher Tipps, Informationen und Berechnungsbeispiele, damit Sie die richtigen Entscheidungen treffen und optimal auf die finanzielle Planung der Pensionierung vorbereitet sind.
Haben Sie eine Frage zum Thema?
Fragen und Antworten
Tipp Säule 3a
Haben Sie gewusst, dass Sie bei Erwerbstätigkeit nach dem ordentlichen Pensionierungsalter weiter in die Säule 3a einzahlen können?

Gratis Pensionierungs-Box
Bereiten Sie sich optimal auf Ihre Pensionierung vor. Kostenlose Informationen für den Start in einen sorgenfreien Ruhestand.

Seminar Pensionierung
In unserem kostenlosen Seminar erhalten Sie viele wichtige Informationen und Tipps rund um die Planung der eigenen Pensionierung. Weitere Informationen und Anmeldung:
Tipp zum AHV Aufschub
Ein Aufschub der AHV lohnt sich nur, wenn jemand eine deutlich längere Lebenserwartung hat als der Durchschnitt

VORSORGEUPDATE
Unser kostenloses Magazin zu den Themen Vorsorgen, Anlagen und Finanzieren. Jetzt per Post oder per E-Mail kostenlos abonnieren!
Wie hoch ist meine AHV?
Bestellen Sie einen AHV-Kontoauszug oder eine Rentenvorausberechnung.

Vermögensverwaltung
Lassen Sie Ihr Vermögen individuell und professionell verwalten mit einer Vermögensverwaltung in Zürich.
Ich (Ehemann) arbeite bis zum 31.01.2025 (ordentlicher Pensionszeitpunkt). Meine Frau (Hausfrau ohne Einkommen) wird am 31.02.2024 pensioniert. Frage: sollte meine Frau ihr Pensionsbezug um 1 Jahr später antreten oder nicht? Vorausberechnung der Renten für mich ab 01.02.2025 Fr. 1846.-, für meine Frau ab 01.03.2004 Fr. 1321.- und ab 01.02.2025 Fr. 1829.-
Wie würden sich die Rentenbezüge bei einem um 1 Jahr späterer Bezug meiner Frau ändern?
Die Höhe des monatlichen Zuschlags hängt von der Dauer des Aufschubs ab. Sie wird in Prozenten des Durchschnitts der aufgeschobenen Altersrente festgesetzt. Im Fall Ihrer Frau (bei einem Rentenaufschub um 1 Jahr) würde der monatliche Zuschlag der AHV Rente 5.2% betragen. Weitere Informationen dazu finden Sie im AHV Merkblatt «Flexibler Rentenbezug». Beachten Sie, dass ein allfälliger Aufschub angemeldet werden muss. Ansonsten entfällt der Anspruch auf einen Zuschlag. Ob sich ein Aufschub lohnt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig (Einkommenssituation, Steuern). Hilfreich kann in diesem Fall unser Rechner sein, welchen Sie hier aufrufen können.
Meine Frau mit Jg. 1960 arbeitet weiter und möchte den Bezug der AHV-Rente aufschieben. Als Ehepaar unterliegen wir der Plafonierung, da die Summe beider Einzelrenten eines Ehepaares höchstens 150% der Maximalrente betragen darf). Ein Aufschub führt zu einer Erhöhung der Rente. Unterliegt dies dann auch der Plafonierung, wonach ein Aufschub ja gar kein Sinn macht?
Der Zuschlag für einen Aufschub wird auf eine allfällige plafonierte Rente aufgerechnet. Es kann daher sein, dass bei einem Aufschub die Rente als Ehepaar höher ist als die Plafonierung von 150%.
Ich bin geschieden und da meine Ex-Frau nie gearbeitet hat, werde ich aufgrund des Splittings eine Rente von rund CHF 1’400.– pro Monat beziehen. Was kann ich machen? Mit diesem Betrag werde ich nicht überleben können.
Wo das Einkommen und Vermögen für den minimalen Lebensunterhalt nicht ausreicht besteht ab Pensionierung ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Melden Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Ausgleichskasse. Weitere Informationen finden Sie auch hier. Die ProSenectute bietet in solchen Fällen ebenfalls eine Beratung an.
Ich beabsichtige, mich mit 64 Jahren 1 Jahr früher pensionieren zu lassen und die AHV-Rente 1 Jahr früher zu beziehen. Meine Frau würde sich zur gleichen Zeit mit 60 Jahren 4 resp. 5 Jahre früher pensionieren zu lassen, dabei jedoch die AHV-Rente erst in 5 Jahren mit 65 Jahren beziehen. Die Frage ist, ob ich während den 5 Jahren in denen meine Frau keine AHV-Rente bezieht, die Einzelrente erhalte, derzeit max. 2’450.–? Und was wäre, wenn meine Frau ihre AHV-Rente noch länger aufschiebt: erhalte ich während dieser Zeit ebenfalls die Einzelrente, max. 2’450?
Bis zur odentlichen Pensionierung Ihrer Frau erhalten Sie eine Einzelrente ausbezahlt (max. CHF 2’450 p.a., Stand 2023, allenfalls abzgl. Kürzung aufgrund Vorbezug). Sobald Ihre Frau das ordentliche Pensionierungsalter (ab 01.01.2024 Referenzalter) erreicht, erfolgt die Plafonierung, auch wenn Ihre Frau die Rente aufschiebt. Sie erhalten ab diesem Zeitpunkt lediglich noch die plafonierte Rente. Es könnte sinnvoll sein, wenn Sie für diese Szenarios jeweils eine Rentenvorausberechnung bestellen. Sie finden weitere Informationen zur Rentenvorausberechnung unter diesem Link.
Ich bin seit August 2021 pensioniert und beziehe die max. Rente von 2450.- Fr. Meine Frau wird im Februar 2024 pensioniert, möchte aber weiter 60% arbeiten. Frage: Wenn meine Frau einen Rentenaufschub veranlasst, erhalte ich weiterhin meine Rente von 2450.- Fr., oder ab 2.2024 dann nur noch den plafonierten Ehepaarteil?
Die Plafonierung erfolgt, sobald Ihre Frau das ordentliche Pensionierungsalter (ab 01.01.2024 Referenzalter) erreicht. Das bedeutet, dass Ihre Rente ab 02.2024 plafoniert wird.
Ist es möglich in der Rente fehlende Beitragsjahre nachzuzahlen , wenn ich schon Pensioniert bin seit 2 Monaten, und was würde das pro Jahr mindestens kosten, mir fehlen noch 4.5 Jahre. Und würde ich dann die volle Rente bekommen?
Grundsätzlich können fehlende Beitragsjahre nur während 5 Jahren nachbezahlt werden. Mit der AHV21 Reform (in Kraft ab 01.01.2024) können aber Beitragslücken mit der Erwerbstätigkeit nach dem Referenzalter geschlossen werden. Dazu wird es ebenfalls möglich sein, auf den Freibetrag nach der Pensionierung (CHF 1’400 pro Monat) zu verzichten.
Ich habe mich entschlossen, bei guter Gesundheit länger als 65 zu arbeiten. Mein Mann und ich haben Gütertrennung, bekomme ich dann bei der AHV-Leistung auch einen höheren Anteil ausbezahlt?
Gemäss unseren Informationen hat eine Gütertrennung keinen Einfluss auf die Berechnung der AHV-Rente. Beachten Sie, dass Sie einen allfälligen Aufschub der AHV-Rente fristgerecht anmelden müssen. Ansonsten verlieren Sie den Anspruch auf den Zuschlag.
Ich bin Auslandschweizerin und lebe in Australien. Über die letzten zwei Jahre habe ich meine AHV Auszahlung aufgeschoben. Nun möchte ich meine AHV Rente ab Juni 2023 beziehen, kann jedoch das notwendige Online-Formular nicht finden. Können Sie mir bitte das Formular oder den Link dazu zustellen.
Sie finden die notwendigen Informationen sowie das Formular unter diesem Link. Zuständig für Sie ist die Zentrale Ausgleichsstelle in Genf. Bitte beachten Sie, dass wir keine offizielle Stelle der AHV sind sondern ein privates Beratungsunternehmen.
Vielen Dank für die Beantwortung. Eine Anschlussfrage: Wird die AHV-Rente dann aufgrund der AHV21-Reform per 24 neu berechnet, wenn man z.B. ab Mai 23 AHV-Rente nach einem Aufschub bezieht und damit die Jahre sowie das Einkommen nach dem Referenzalter neu berücksichtigt oder bezieht sich dies ausschliesslich auf Rentenbeginne ab 1.1.24?
Gemäss unseren Informationen werden einmal gesprochene AHV Renten nicht neu berechnet.
Zählt das Einkommen (mit oder ohne Freibetrag), das während des Rentenaufschubs erwirtschaftet wird, in das durchschnittliche Einkommen hinein, welches zur Berechnung der AHV-Rente herangezogen wird oder zählt lediglich das Einkommen bis zum ordentlichen AHV-Rentenalter? Die gleiche Frage ergibt sich für die Anzahl Beitragsjahre.
Stand heute werden sowohl Einkommen wie auch Beitragsjahre nur bis zum Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters berücksichtigt. Mit der Inkraftsetzung der AHV 21 Reform per 01.01.2024 werden aber Beiträge (wie auch Beitragsjahre) nach dem Referenzalter zur Berechnung der AHV Rente beigezogen. Auf den Freibetrag können Sie im Rahmen der AHV 21 Reform verzichten.
Wo finden die kostenlose Seminare zum Bezug AHV statt?
Der Durchführungsort unserer Seminare zur Pensionierung ist auf unserer Webseite bei den Daten vermerkt. Sie finden diese auf der Seite „Seminare Pensionierung„. Die Seminare sind kostenlos, decken aber nicht nur die AHV ab. Beachten Sie, dass wir keine offizielle Stelle der AHV sind sondern ein privates Beratungsunternehmen. Unsere Seminare sind ein guter Startpunkt für die Planung des eigenen Ruhestands.
Mein Mann bezieht bereits die AHV Rente. Möchte meine AHV Rente aufschieben. Wird erst ab dem Bezug meiner Rente oder schon ab dem Anspruch die Rente meines Mannes plafoniert.
Die Plafonierung erfolgt spätestens ab Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters (ab 01.01.2024 Referenzalter). Sie würden demnach nur die plafonierte Rente aufschieben.
Ich habe meine Rente 5 Jahre aufgeschoben. Seit Februar 2023 erhalte ich meine Altersrente. Das ist die errechnete Rente plus 31,5%. Was geschieht mit dem monatlichem Betrag der letzten 5 Jahre. Ich komme aus Deutschland und habe 10 Jahre in der Schweiz gearbeitet.
Bei einem Aufschub verzichten Sie auf die AHV-Rente während der Aufschubszeit, dafür erhalten Sie den von Ihnen erwähnten Zuschlag.
Ich habe meinen AHV Bezug 15 Monate (bis Januar 2023) aufgeschoben. Meine Frau geht im August 2025 in Pension. Wie wird nun der Plafond für Eheleute berechnet?
Sobald Ihre Frau das ordentliche Pensionierungsalter/Referenzalter erreicht erfolgt das Splitting und die Renten werden neu berechnet und ggf. plafoniert. Wie die Berechnung der Plafonierung erfolgt ist hier an einem Beispiel gut beschrieben. Der Zuschlag aufgrund des Aufschubs wird auf dem effektiv aufgeschobenen Betrag berechnet. Auch hier ist ein Beispiel im Merkblatt „Flexibler Rentenbezug“ Seite 11 Punkt 22 zu finden.
Ich habe folgende Frage: Mann 68 bezieht die volle Rente 2450. Frau 64 Geburtstag 30.04.1959. lässt die AHV aufschieben. Erhält der Mann ab dem 01.05.2024 nur noch 75% der Rente oder bekommt er noch die volle Rente, da die Ehefrau dies aufschiebt?
Da die Frau nicht von der AHV 21 Reform betroffen ist (Jahrgang 1959) ist die ordentliche Pensionierung per 01.05.2023. Ab diesem Zeitpunkt werden die Renten neu berechnet und ggf. plafoniert. Der Zuschlag wird nur auf dem effektiven, eventuell plafonierten Teil der Rente gewährt (siehe auch Merkblatt «Flexibler Rentenbezug» Seite 6 Ziffer 10 Absatz 2). Bei einer Plafonierung dürfte demnach die Rente des Mannes tiefer ausfallen.
Der Zuschlag bei einem AHV-Aufschub von 3Jahren beträgt 17.1%. Von was 17.1%? Von meiner AHV Rente (2`120.00) welche ich normal mit der Pensionierung erhalten hätte?
Korrekt, der Zuschlag wird auf die ordentlich berechnete AHV-Rente gewährt.
AHV Beitrag; Als Frau Fr. 2’065.00. wenn ich 1 Jahr nach der Pensionierung weiter arbeite erhalte ich dann mehr AHV Beitrag? Mein ordentliches Pensionsalter 1. Februar 2024.
Ab 01.01.2024 tritt die AHV 21 Reform in Kraft. Diese sieht vor, dass auch Beiträge nach Erreichen des Referenzalters zu einer Verbesserung der Rentenleistungen führen können. Die Details sind jedoch noch nicht bekannt. Sie können sich diesbezüglich auch direkt an die Ausgleichskasse wenden.
Kann ich als Bauarbeiter erst ab 70 in Rente gehen?
Sie können den Bezug bis maximal 5 Jahre nach Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters aufschieben, unabhängig davon, ob Sie einer weiteren Erwerbstätigkeit nachgehen oder nicht. Beachten Sie aber, dass der Aufschub zwingend innerhalb eines Jahres angemeldet werden muss. Ansonsten würden Sie den Anspruch auf einen Zuschlag verlieren. Weitere Informationen finden Sie im Merklbatt „Flexibler Rentenbezug„. Ob eine Weiterversicherung in Ihrer Pensionskasse bis Alter 70 möglich ist steht im Reglement der Pensionskasse. Allenfalls sollten Sie diese Anfrage auch Ihrer Pensionskasse stellen.
Wird mit dem Aufschub der AHV, auch automatisch die Auszahlung der Pension verschoben?
Guten Tag
Ja und nein. Den Aufschub müssen Sie der AHV innerhalb der nötigen Frist bei der AHV anmelden. Damit wird die Auszahlung aufgeschoben und Sie haben nach der Mindestzeit von einem Jahr Anspruch auf einen Zuschlag. Beim Aufschub müssen Sie jedoch keine Dauer des Aufschubs angeben. Nach einem Jahr können Sie die AHV jederzeit abrufen und erhalten ab dann die Rente plus Zuschlag ausbezahlt. Rufen Sie die Rente bereits innerhalb des ersten Jahres ab, so wird Ihnen die AHV Rente rückwirkend ordentlich ohne Zuschlag ausbezahlt.
Ein Tipp: Der Zuschlag erhöht sich bei einem Aufschub immer nach 3 Monaten. Es kann also sinnvoll sein, die Aufschubdauer für den nächsthöheren Zuschlag abzuwarten (siehe auch Tabelle auf https://www.123-pensionierung.ch/de/ahv/ahv-aufschieben/).
Ist es möglich, dass wenn ich nach dem Erreichen des Pensionsalters, mich „nur“ zu 50% pensionieren lasse, Also 50% als Angestellter weiterarbeite, und mir nur 50% der Rente auszahlen lasse und die anderen 50% aufschiebe?
Guten Tag
In der AHV ist eine Teilpensionierung nicht möglich. Dies ist lediglich in der Pensionskasse möglich und abhängig vom jeweiligen Pensionskassenreglement.
Muss ich Vollzeit, also 100 % arbeiten, um bei einem Aufschub von 5 Jahren die 31,5 % zu erhalten oder reicht ein Teilzeit-Pensum, z.B. 60 %?
Guten Tag
Die Höhe Erwerbstätigkeit ist nicht relevant. Es geht lediglich um den Aufschub der AHV Rente, das heisst, die Rentenauszahlung findet erst zu einem späteren Zeitpunkt statt.
Verschiebung von meiner Pensionierung von 2021 auf 2022. was muss ich tun?
Guten Tag
Sie müssen einen Aufschub der AHV innerhalb eines Jahres nach erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters der AHV melden. Die Meldung erfolgt mit dem Formular Formular Anmeldung für eine Altersrente unter Punkt 8. Ohne diese Meldung verlieren Sie den Anspruch auf einen Zuschlag durch den Aufschub.
Ich bin bereits AHV-Rentenbezüger. Meine Frau wird demnächst 64 Jahre alt. Sie möchte noch weiter arbeiten und die AHV hinausschieben. Die Mindestdauer eines Aufschubs beträgt bekanntlich 1 Jahr, die Maximaldauer 5 Jahre. Kann sie die AHV auch um 1 1/2 Jahre hinaus schieben? Oder sind nur ganze Jahre möglich?
Guten Tag
Nach einem Jahr kann die AHV jederzeit (monatlich) abgerufen werden. Ein Aufschub über 18 Monate (1 ½ Jahre) ist also kein Problem. Auf dieser Tabelle sehen Sie, dass der Zuschlag bei einem Aufschub auf 18 Monate 8% wäre. Beachten Sie, dass der Aufschub innerhalb eines Jahres nach erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters angemeldet werden muss. Ohne diese Anmeldung entfällt ein Anspruch auf den Zuschlag. Die Anmeldung erfolgt auf dem Formular «Anmeldung für eine Altersrente» unter Punkt 8 «Flexibles Rentenalter».
Wie hoch fällt die AHV Rente für eine alleinstehende Person aus, die die Auszahlung bis zum 70. Lebensjahr hinausgeschoben hat.
Guten Tag
Bei einem Aufschub um 5 Jahre beläuft sich der Zuschlag auf 31.5%, bei 4 Jahren sind dies noch 24%. Die entsprechende Tabelle finden unter diesem Link. Der Zuschlag wird auch auf die maximale Einzelrente (derzeit CHF 2’390 p.M.) gewährt.
Ich möchte die AHV ein Jahr lang aufschieben. Muss ich den Aufschub anmelden oder reicht es, wenn ich einfach die AHV nicht beantrage?
Guten Tag
Ein Aufschub muss, wie auch der Abruf der AHV Rente, aktiv innerhalb eines Jahres nach Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters angemeldet werden. Ohne fristgerechte Anmeldung verlieren Sie den Anspruch auf den Zuschlag. Die Anmeldung des Aufschubs erfolgt mit dem Formular «Anmeldung einer Altersrente». Unter Punkt 8.2 kann angegeben werden, ob ein Aufschub der AHV Rente erfolgen soll. Weitere Informationen und das Formular finden Sie auf der Seite Anmeldung für eine Altersrente.
Ich werde im Februar 2020 65 Jahre alt, arbeite aber bis Ende Juli. Bekomme ich ab März meine Rente und bezahle weiterhin Beiträge bis Arbeitsende?
Guten Tag
Die AHV Rente müssen Sie beantragen damit diese ausbezahlt wird. Ein Anspruch darauf besteht ab erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters. Das Formular für die Anmeldung sowie weitere Informationen finden Sie auf der Seite «Anmeldung für eine Altersrente». Auch nach Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters müssen Sie auf ein Einkommen AHV Beiträge entrichten. Es besteht dann jedoch ein Freibetrag von CHF 1’400 pro Monat auf welchem keine AHV Beiträge geleistet werden müssen.
Wenn ein Ehepartner über 65 Jahre hinaus arbeitet und die AHV aufschiebt, gilt dann der Grundsatz der Plafonierung noch (höchstens 150 % der Einzelrente) oder wird diese dann analog der Einzelrente erhöht?
Guten Tag
Der Zuschlag gilt unabhängig von einer Plafonierung, jedoch nur auf die Rente des Ehepartners welche diese aufschiebt. Es kann daher sein, dass bei einem Aufschub mehr als die 150% einer Einzelrente bezahlt werden. Beachten Sie, dass der Aufschub innerhalb eines Jahres nach Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters angemeldet werden muss. Ansonsten geht der Anspruch auf den Zuschlag verloren.
Ich habe die AHV-Rente beantragt, die ich nun seit zwei Monaten erhalte. Ich bin 65 und habe mich kurzfristig entschieden, weiterzuarbeiten. Da ich vorerst nicht mehr auf die Rente angewiesen bin, würde ich sie gerne aufschieben. Geht das überhaupt noch?
Guten Tag
Gemäss unseren Informationen ist ein Aufschub nachdem die Rente bereits bezogen wurde nicht mehr möglich. Wir empfehlen Ihnen aber, diesbezüglich direkt mit der Ausgleichskasse Kontakt aufzunehmen. Die Koordinaten der einzelnen Ausgleichskasse finden Sie auf der «Kontaktseite» der AHV.
Ich werde nächstes Jahr pensioniert und arbeite sicher 1 Jahr länger. Ich muss mich bei Ihnen melden, finde aber irgendwie das richtige Formular nicht…ich weiss nicht wie es heisst, welches Formular muss ich ausfüllen?
Guten Tag
Ein Aufschub für eine AHV-Rente erfolgt mit dem selben Formular wie der Abruf der Rente. Sie finden das Formular auf der Seite «AHV-Rente beantragen» der AHV. Die Angaben zum Aufschub müssen Sie bei Punkt 8.2 auf Seite 7 machen. Beachten Sie bitte, dass wir ein privates Beratungsunternehmen sind und keine offizielle AHV Stelle.
Ich bin 67 Jahre alt, seit 42 Jahren verheiratet und erhalte eine AHV Rente von Fr. 2370.00. Meine Ehefrau wird nächstes Jahr 64 Jahre alt und möchte aber noch 2 Jahre weiterarbeiten und den AHV Bezug aufschieben. Frage: Erhalte ich weiterhin eine AHV-Rente von Fr. 2370.00 bis meine Ehefrau den AHV-Bezug abruft oder erfolgt das Splitting bereits beim Erreichen des AHV-Alters von 64 Jahren meiner Ehefrau?
Guten Tag
Sobald Ihre Frau das ordentliche Pensionierungsalter erreicht, erfolgt das Splitting und die Renten werden neu berechnet und gegebenenfalls plafoniert. Der Zuschlag für den Aufschub der Rente Ihrer Ehefrau erfolgt nur auf der Rente Ihrer Frau (welche unter Umständen plafoniert ist). Beachten Sie, dass ein Aufschub innerhalb eines Jahres nach Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters angemeldet werden muss. Ansonsten verlieren Sie den Anspruch auf einen Zuschlag.
Meine Frau bezieht eine AHV Rente, ich werde nächstes Jahr pensioniert. Falls ich die AHV Rente aufschiebe und später mehr Rente erhalte, wird dadurch auch die Plafonierung heraufgesetzt um den Mehrbetrag. d.h. wäre eine höhere Rente als 42`660.- möglich?
Guten Tag
Ja, der Aufschlag wird auch auf eine allfällige Plafonierung gewährt, jedoch nur auf Ihren Teil der Rente. Beachten Sie, dass der Aufschub der Rente innerhalb eines Jahres nach Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters angemeldet werden muss, ansonsten verlieren Sie den Anspruch auf einen Zuschlag.
Ich habe im 2019 die Anstellung aufgegeben und arbeite fortwährend als anerkannter selbständig Erwerbender. So werde ich bis zur Pensionierung beitragspflichtig. Wie würde das aussehen, wenn selbständig weitergearbeitet wird und die Pensionierung z.Bsp. für 2 Jahre aufgeschoben würde? Gibt es Freibeiträge wie bei Angestellten? Tragen die satten Beiträge auch zur individuellen Höhe der berechneten Altersrente aus, auch wenn das Maximum bereits erreicht ist?
Guten Tag
Bei einer Erwerbstätigkeit über das ordentliche AHV Alter (Männer Alter 65) hinaus bleiben Sie grundsätzlich AHV-beitragspflichtig. Es besteht dann jedoch ein Freibetrag von CHF 1‘400 pro Monat für welchen keine Beiträge geleistet werden müssen. AHV Beiträge nach dem Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters verändern die Leistungen nicht mehr. Ausgenommen davon ist ein allfälliger Zuschlag bei einem Aufschub welcher auch auf eine maximale Rente aufgeschlagen würde. Beachten Sie aber, dass ein Aufschub innerhalb 1 Jahres nach erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters angemeldet werden muss, andernfalls entfällt der Anspruch auf einen Zuschlag. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt „Flexibler Rentenbezug“ der AHV.
Ich möchte, weil noch erwerbstätig, meine Rente aufschieben. Ich habe noch zwei Kinder in Ausbildung. Was geschieht mit der Kinderrente, wenn ich meine Rente aufschiebe?
Guten Tag
Gemäss Merkblatt „Flexibler Rentenbezug“ (Seite 6) werden bei einem Aufschub auch die Kinderrenten aufgeschoben.
Wenn meine Frau den AHV-Bezug um 2 Jahre aufschiebt erhält sie eine gut 10.8% höhere AHV-Rente. Was passiert, wenn ich meine AHV später auch erhalte. Gilt dann die Plafonierung auch, wodurch der Aufschub verfallen würde oder erhöht sich die Ehepaarrente entsprechend?
Guten Tag
Der Aufschlag wird auch auf die Plafonierung gewährt. Somit kann die gemeinsame Rente über dem Maximum für Ehepaare von derzeit CHF 3‘555 pro Monat zu liegen kommen. Ein Berechnungsbeispiel das Ihre Frage gut abdeckt finden Sie im Merkblatt „Flexibler Rentenbezug“ der AHV (Seite 11, Punkt 22). Beachten Sie aber, dass der Aufschlag nur auf der ggf. plafonierten Rente Ihrer Frau erfolgt.
Ich 34 Schweizer würde gerne nach Deutschland auswandern darf ich meine Pensionskasse auszahlen lassen?
Ja, wenn Sie die Schweiz endgültig verlassen, können Sie sich das Guthaben auszahlen lassen. Bei Wohnsitz innerhalb der EU/EFTA wird Ihnen vorerst aber lediglich der überobligatorische Teil ausbezahlt. Der obligatorische Teil kann erst bezogen werden, wenn Sie nicht mehr der obligatorischen Versicherung unterstehen.
Ich plane meinen AHV Rentenbezug aufzuschieben. Ich arbeite während dieser Zeit jedoch nicht. Muss ich während der Aufschubzeit AHV Beiträge leisten?
Guten Tag
Nein, ohne Erwerbseinkommen besteht ab Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters keine AHV-Beitragspflicht mehr. Beachten Sie aber, dass Sie bei einem Aufschub während dieser Zeit auf die AHV Rente verzichten. Dieser Verzicht muss nach dem Aufschub zuerst durch den Zuschlag kompensiert werden, bevor ein solcher überhaupt lohnenswert ist. Mit dem Online Rechner können Sie prüfen ob sich ein Aufschub in Ihrem Fall lohnt.
Meine Frau erhält ab diesem Sommer ihre ordentliche Altersrente. Ich selber werde im kommenden Jahr 65 Jahre alt und damit ebenfalls rentenberechtigt. Wird die Rente meiner Frau auch dann auf eine halbe Ehepaarrente gekürzt, wenn ich für meinen Teil die Rente aufschiebe?
Guten Tag
Sobald Sie das ordentliche Pensionierungsalter erreichen erfolgt das Splitting und die Renten werden neu berechnet und gegebenenfalls plafoniert. Das bedeutet, dass Ihre Frau ab Ihrer ordentlichen Pensionierung die plafonierte Rente erhalten wird. Der Zuschlag für den Aufschub erfolgt nur auf Ihrem plafonierten Teil. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt „Flexibler Rentenbezug“ der AHV.
Ich bin noch voll erwerbstätig und im Pensionsalter. Nun stelle ich fest, dass ich enorm Steuern bezahlen muss durch Bezug der AHV. Kann ich den Bezug noch unterbrechen und aufschieben?
Guten Tag
Das Merkblatt „Flexibler Rentenbezug“ sagt (Seite 8, Pt 17) „Sobald Ihnen die Altersrente mit rechtskräftiger Verfügung zugesprochen wurde oder wenn Sie die Rentenzahlungen ohne Widerspruch entgegengenommen haben, ist ein Aufschub der Altersrente nicht mehr möglich.“. Das bedeutet, dass ein Aufschub nicht mehr möglich ist, sollten Sie bereits die Altersrente beziehen. Für eine Beurteilung Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich mit Vorteil an die zuständige Ausgleichskasse.
Wenn der Mann den Bezug der Rente aufschiebt, wird anschliessend nicht mehr als die Höchstrente für Ehepaare ausbezahlt?
Guten Tag
Der Zuschlag wird auf die plafonierten Rente des Mannes aufgerechnet. Im Falle eines Aufschubs kann es daher sein, dass die Maximalrente für Ehepaare durch den Zuschlag überschritten wird.
Mein Mann erhält eine Teilrente aus Deutschland und eine Teilrente der AHV, ausserdem Kinderzulagen da unsere Kinder noch in der Ausbildung sind. Ich werde ab nächstem Jahr AHV erhalten, zusammen werden wir höchstwahrscheinlich die maximale AHV – Ehepaarrente erhalten. Lohnt es sich, wenn ich meinen Rentenbezug um einige Jahre hinausschiebe? Weitere Frage: Ändern sich durch meinen Rentenbezug die Kinderrenten?
Guten Tag
Die Frage ob sich ein Aufschub lohnt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Einerseits stellt sich die Frage nach der Erwerbstätigkeit über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus und andererseits spielt die Steuerbelastung eine zusätzliche Rolle. Eine pauschale Aussage ist hier nicht möglich. In der Regel ist ein Aufschub prüfenswert, sofern einer Erwerbstätigkeit auch nach der Pensionierung nachgegangen wird. Vergessen Sie aber nicht, dass Sie während dem Aufschubsjahr auf eine Rente aus der AHV verzichten. Dieser Betrag muss erst über den Aufschlag kompensiert werden, bevor sich ein Aufschub lohnen würde. Kinderrenten: Grundsätzlich haben beide Elternteile einen Anspruch auf eine Kinderrente. Aber auch hier gibt’s es ein Maximalbetrag (Plafonierung). Gemeinsam dürfen Ehepaare maximal 60% einer maximalen AHV Altersrente erhalten. Dies entspricht einem Betrag von CHF 1‘422 pro Monat (Stand 2019). Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV“.
Rentenalter bei Frau ist aktuell 64. Erhöht sich die Rente, wenn Frau bis 65 arbeitet?
Guten Tag
Wird die AHV Rente ordentlich, d.h. für Frauen mit Alter 64 abgerufen, erhöhen spätere Beiträge die Leistungen nicht mehr. Sie haben aber die Möglichkeit die AHV um 1 bis 5 Jahre aufzuschieben. Die minimale Aufschubdauer beträgt ein Jahr. Wichtig ist, dass der Aufschub fristgerecht angemeldet wird. Mit einem solchen Aufschub wird ein Zuschlag von 5.2% bis 31.5% (je nach Aufschubdauer) gewährt. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „AHV aufschieben“.
Warum bekomme ich nicht die Maximalrente? Wie kann ich das Formular für den Aufschub erhalten? Wieviele Monate vor der Pensionierung muss ich das melden?
Guten Tag
Um eine maximale Vollrente zu bekommen muss einerseits eine volle Anzahl der Beitragsjahre (43 Jahre für Frauen, ohne Beitragslücken) bestehen und andererseits ein durchschnittliches Einkommen von rund CHF 84‘600 erzielt worden sein. Wir empfehlen Ihnen, sich direkt an die zuständige Ausgleichskasse zu wenden welche Ihnen die detaillierten Angaben zu Ihrer Situation liefern kann. Ein Aufschub können Sie mit dem Formular „Anmeldung für eine Altersrente“ (unter Punkt 8.2) vornehmen. Die Anmeldung für einen Aufschub muss spätestens bis ein Jahr nach Entstehung des ordentlichen Rentenanspruchs angemeldet sein, ansonsten verlieren Sie den Anspruch auf einen Zuschlag. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt „Flexibler Rentenbezug“ der AHV.
Meine Frau und ich werden „Opfer“ der Plafonierung. Gilt die auch, wenn wir den Bezug der AHV hinauszögern und damit eine höhere AHV generieren?
Guten Tag
Ja, die Plafonierung beginnt ab Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters. Der Zuschlag wird auch bei einer Plafonierung gewährt jedoch nur auf die jeweilige plafonierte Rente. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt „Flexibler Rentenbezug“ der AHV.
Habe ich das Richtig verstanden. Es gibt Altersguthaben und Freizügigkeitsleistung und Beides kann bezogen werden?
Wenn jemand nicht Auswandert, kann man nur die Freizügigkeitsleistung auszahlen lassen.
Scheiden Sie vor Erreichen des (frühstmöglichen) Pensionierungsalters aus Ihrer Pensionskasse aus, haben Sie Anspruch auf die Freizügigkeitsleistung. Haben Sie eine neue Anstellung mit einem Pensionskassenanschluss wird die Freizügigkeitsleistung direkt an die neue Pensionskasse übertragen. Ohne neuen Pensionskassenanschluss (z.B. infolge Arbeitslosigkeit) wird das Freizügigkeitsguthaben an eine Freizügigkeitsstiftung übertragen und kann später nur als einmalige Kapitalabfindung bezogen werden. Erfolgt die Pensionierung bei Ihrer Pensionskasse haben Sie Anspruch auf das Altersguthaben, welches in Abhängigkeit des Reglementes in Renten- oder in Kapitalform bezogen werden kann.
Ich möchte nach 65 noch 1 Jahr weiterarbeiten und den AHV Bezug aufschieben. Meine Frau wird dann auch die AHV Grenze erreichen. Beide erreichen eine Maximalrente. Nun ist die Frage: Wird die Erhöhung meiner Rente durch den Aufschub zur maximalen Ehepaarrente dazugezählt oder erhalten wir zusammen nur die maximale Ehepaarrente?
Guten Tag
Die Berechnung des Zuschlags erfolgt auf der tatsächlich aufgeschobenen Rente und wird auf Ihre gegebenenfalls plafonierte Rente aufgerechnet. Wir empfehlen Ihnen für Ihre individuelle Situation eine Rentenvorausberechnung zu bestellen. Sie finden weitere Informationen sowie die Bestellmöglichkeit auf der Seite „Antrag auf eine Rentenvorausberechnung“ der AHV.
Meine Frau (1950) bezieht bereits eine Rente. Ich werde nächstes Jahr 65. Ist ein Rentenaufschub für mich empfehlenswert und wie beeinflusst mein Aufschub die Rente meiner Frau? Ich gehe davon aus, dass wir als Ehepaar eine maximale Rente erhalten werden.
Ob sich ein Aufschub lohnt, ist einerseits von der persönlichen Restlebenserwartung und andererseits von der individuellen Steuersituation abhängig. Arbeiten auch nach der ordentlichen Pensionierung weiter und befinden Sie sich damit in einer hohen Steuerprogression, lohnt sich ein Aufschub eher. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt „Flexibler Rentenbzug“. Der Aufschub wirkt sich nur auf Ihre eigene, plafonierte Rente aus.
Ich werde bald 65 und eine Maximaleinzelrente beziehen. Wenn ich um ein Jahr meinen Rentenbezug aufschiebe, erhöht sich meine Rente um 5.2%. Wie wirkt sich diese Erhöhung genau aus, wenn später meine Frau auch pensioniert wird, da unsere gemeinsame Rente dann plafoniert ist? Kriegen wir z.B. den vollen Bruttobetrag der Erhöhung (5.2% einer Maximaleinzelrente) als Zuschlag? Oder nur die Hälfte?…
Guten Tag
Bei Ehepaaren erfolgt der Zuschlag auf der tatsächlich aufgeschobenen Rente. In Ihrem Fall dürfte die Berechnung für einen Aufschub folgendermassen aussehen (Annahme: Ihre Frau wird er nach der Dauer des Aufschubs pensioniert): CHF 2‘350 x 5.2% = CHF 122 (ohne Gewähr). Das würde bedeuten, dass Ihre monatliche Rente nach Abruf um CHF 122 höher ausfällt. Dieser Zuschlag erfolgt entweder auf der maximalen Einzelrente (vor der Pensionierung Ihrer Frau) oder später auf Ihrer plafonierten Rente (nach Pensionierung Ihrer Frau). Für eine verbindliche Aussage empfehlen wir Ihnen eine Rentenvorausberechnung zu bestellen. Sie finden weitere Angaben auf der Seite „Antrag für eine Rentenvorausberechnung“.
Mit meinem Arbeitgeber habe ich vereinbart, dass ich zwei Monate (bis 30.11.2018) über das Renteneintrittsalter (01.10.2018) hinaus arbeite. Ist es möglich, dass ich die Rente erst ab 01.12.2018 beziehe? Muss ich bzw. mein Arbeitgeber sie vorweg informieren?
Guten Tag
Ab Erreichen des ordentlichen AHV Alters (1. des Folgemonats nach dem 65. Geburtstag) haben Sie einen Anspruch auf eine AHV Rente. Der Mindestaufschub der AHV beträgt 1 Jahr (max. 5 Jahre) und muss aktiv angemeldet werden. Rufen Sie die Rente erst per 01.12.2018 ab haben Sie die Möglichkeit die Renten ab Anspruchsbeginn nachzufordern. Die Auszahlung erfolgt ohne Zinsen und Zuschlag. In der Regel rufen Sie die AHV Rente ab ordentlicher Pensionierung ab. Weitere Informationen sowie das Formular zum Abruf der AHV Rente finden Sie auf der Seite „Abruf der Altersrente“ der AHV.
Ich beziehe Witwenrente bin jetzt 62-j. und werde bis 65-j. arbeiten. wo muss ich melden, dass ich die AHV erst mit 65 beziehen möchte, bis dahin weiterhin Witwenrente, oder?
Guten Tag
Ein Aufschub muss innerhalb eines Jahres bei der AHV angemeldet werden. Bitte beachten Sie, dass während der Aufschubszeit keine Witwenrenten bezahlt werden. Die Anmeldung für einen Aufschub erfolgt mit dem Formular „318.370 – Anmeldung für eine Altersrente“ (siehe Punkt 8).
Ich habe Jahrgang 1956 und werde 1 Jahr länger arbeiten. Wem muss ich das melden, und kommt der Freibetrag von Fr. 1’400.– pro Mte auch in diesem Fall zum Zug?
Guten Tag
Falls Sie Ihre AHV Rente aufschieben wollen, muss dies mittels Aufschubserklärung angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt mit dem Formular 318.370 – Anmeldung der Altersrente (siehe Punkt 8 „Flexibles Rentenalter“ im Formular). Das Formular und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite „Anmeldung für eine Altersrente“. Die Freigrenze gilt unabhängig davon ob die AHV bezogen oder aufgeschoben wird. Arbeiten Sie nach Erreichen des ordentlichen Pernsionierungsalters weiter, so müssen nur auf dem Betrag, welcher den Freibetrag übersteigt, AHV Beiträge geleistet werden. Diese Beiträge erhöhen die Leistung der AHV jedoch nicht mehr. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt „Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO“.
Ein Onkel von mir hat die Schweiz 1996 verlassen. Er hatte ca. 78 Monate als Saisonier gearbeitet. Nur wird er bald 65 (2019). Wie kann er zu seiner PK Gelder kommen, wenn er vergessen hat wo er überhaupt alles eingezahlt hat (keine Abrechnung mehr vorhanden und Nachrichtenlosigkeit).
Können Sie Ihre Pensionskassengelder nicht mehr ausfindig machen oder vermissen Sie BVG-Gelder, können Sie mit einer schriftlichen Anfrage bei der Zentralstelle 2. Säule abklären, ob noch Altersguthaben auf Ihren Namen bestehen. Allfällige Ansprüche sind aber direkt bei der zuständigen Vorsorgeeinrichtung geltend zu machen. Weitere Informationen zu vermissten BVG-Geldern und ein Formular für die Suchanfrage finden Sie unter http://www.sfbvg.ch/xml_2/internet/de/application/d353/f365.cfm.
Ich habe Jahrgang 1950 und wäre im März 2015 pensioniert geworden. Ich habe noch bis Frühjahr 2017 in Teilzeit weitergearbeitet und wollte eigentlich die AHV Rente bis mindestens dahin aufschieben. Nun stelle ich fest, als ich die Anmeldung ausfüllen wollte, dass ein Aufschub gar nicht mehr möglich ist. Meine Frage geht dahin. Was passiert mit den aufgelaufenen AHV-Renten seit März 2015? Wie können diese trotzdem noch geltend gemacht werden?
Guten Tag
Ein Aufschub der AHV Rente muss innerhalb eines Jahres nach Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters angemeldet werden. Ansonsten entfällt ein Anspruch auf einen Zuschlag. Erfolgt die Anmeldung für die AHV Rente wie in Ihrem Fall verspätet, so werden in der Regel geschuldete, aber nicht geleistete AHV-Renten gemäss Wegleitung über die Renten in der eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (Stand 1.1.2013) Ziffer 10.3.1 im Rahmen einer fünfjährigen Frist ohne Zinsen nachbezahlt. Den Antrag reichen Sie zusammen mit der Anmeldung der AHV Rente bei der Ausgleichskasse ein.
Werden die ausländische Rentenzahlungen bei der Festlegung der Rente der AHV berücksichtigt und führen sie zu einer Erhöhung der AHV-Rente, oder erfolgen die Auszahlungen der Renten jeweils getrennt und unabhängig voneinander?
Guten Tag
Allfällige Renten aus dem Ausland haben in der Regel auf die Höhe der AHV-Rente keinen Einfluss und werden grundsätzlich unabhängig davon ausbezahlt.
Ich bin in fester Anstellung. Ende 2018 würde ich ordentlich pensioniert, meine Frau, die Teilzeit arbeitet ( Verkauf und Schule Lyss), im 2023. Ich würde gerne noch 9 Monate über die „Ziellinie“ hinaus arbeiten. Wie würde sich das finanziell auf unsere Rente auswirken?
Guten Tag
Um von einem Zuschlag für die AHV Rente zu profitieren, muss der Aufschub mindestens 1 Jahr betragen. Falls die AHV Rente vor dem Mindestaufschub abgerufen wird, würde die AHV Rente rückwirkend auf das ordentliche Pensionierungsalter ohne Zuschlag und ohne Zinsen nachbezahlt. Bitte beachten Sie, dass der Aufschub innerhalb eines Jahres nach Entstehung des ordentlichen Rentenanspruchs angemeldet werden muss, ansonsten würden Sie den Anspruch auf den Zuschlag verlieren. Bis Ihre Frau das ordentliche Pensionierungsalter erreicht erhalten Sie eine Einzelrente ausbezahlt. Bei der Pensionierung Ihrer Frau erfolgt das Splitting und gegebenenfalls eine Plafonierung für Ehepaare. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt „Flexibles Rentenalter“ der AHV. Für Leistungen aus der Pensionskasse ist das jeweilige Reglement relevant. Diesbezüglich müssten Sie sich an die zuständige Vorsorgeeinrichtung wenden.
Mein Ehemann bezieht bereits die AHV Rente. Per 2018 werde auch ich das ordentliche Rentenalter erreichen. Wenn ich meine Rente nun aufschieben würde, ab welchem Zeitpunkt würde die Einzelrente meines Mannes reduziert auf die plafonierte Ehepaarrente: Bei meinem Erreichen des ordentlichen Rentenalters oder bei meinem Bezug der aufgeschobenen Rente?
Guten Tag
Die Plafonierung beginnt sobald Sie das ordentliche Pensionierungsalter erreichen, unabhängig davon ob Sie die Rente beziehen oder aufschieben. Bitte beachten Sie, dass ein allfälliger Aufschub innerhalb eines Jahres angemeldet werden muss. Ansonsten verlieren Sie den Anspruch auf einen allfälligen Zuschlag.
Ich werde nach Pensionierung noch weiter arbeiten, aber von Seiten Arbeitgeber auf unbestimmte Zeit. Soll ich die AHV anmelden oder aufschieben mit dem Risiko, dass ich November, Dezember 2018 kein Einkommen mehr habe da ev. die Stelle im Jahr 2018 irgendwann gekündigt wird. Was passiert beim Aufschub mit der bis jetzt erhaltene Witwenrente? Lohnt sich ein Aufschub?
Guten Tag
Um von einem Zuschlag zu profitieren muss der Aufschub mindestens ein Jahr betragen. Rufen Sie aufgrund der veränderten Situation die AHV Rente dennoch innerhalb dieses Jahres ab so werden die aufgelaufenen Renten ohne Zuschlag und ohne Zins rückwirkend ab Anspruchsbeginn nachbezahlt. Ob sich ein Aufschub lohnt ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Bitte beachten Sie, dass während des Aufschubs Dauer keine Witwenrenten mehr bezahlt werden. Dies kann ein wesentlicher Einfluss auf die Einkommenssituation haben. Weitere Informationen finden Sie auch im Merkblatt „Flexibles Rentenalter“ der AHV.
Wenn die AHV aufgeschoben wird und die Person verstirbt während der Aufschubszeit – wie berechnet sich dann die Witwenrente und ab wann würde diese ausbezahlt?
Guten Tag
Die minimale Dauer eines AHV Aufschubs beläuft sich auf ein Jahr. Stirbt die versicherte Person innerhalb dieses Jahres wird kein Zuschlag für den Aufschub für eine allfällige Witwenrente gewährt. Verstirbt die versicherte Person nach der Minimalfrist so erfolgt der Zuschlag anhand der AHV Tabelle. Dieser Aufschlag wird aber nur auf der Hinterlassenenrente, nicht aber auf der Altersrente der Ehegattin gewährt. Die Ehegattin würde daher entweder 80% der Rente des Verstorbenen (zzgl. Aufschlag für den Aufschub) oder ihre eigene Altersrente plus eines Verwitwentenzuschlags von 20% (ohne Zuschlag für den Aufschub) erhalten. Der höhere der beiden Beträge würde ausbezahlt. Der Anspruch auf eine Hinterlassenenrente entsteht am ersten Tag des dem Tode des Ehegatten folgenden Monats. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt „Flexibles Rentenalter“ der AHV sowie im Merkblatt über die „Hinterlassenenrenten der AHV“.
Ich habe die AHV seit 1 Jahr aufgeschoben! wenn ich nun weiter zu warte kann ich bei Annahme der Reform noch in den Genuss eines 70.- Fr Zuschlages kommen? und wie lange müsste ich noch zuwarten?
Guten Tag
Das Bundesamt für Sozialversicherung sagt, falls die Reform angenommen werden würde: „Wer das Rentenalter vor dem 1.1.2018 erreicht hat, erhält den Zuschlag auch dann nicht, wenn er den Bezug der Rente bis nach dem 1.1.2018 aufschiebt“. Sie finden weitere Informationen auf der Fragen / Antworten Seite des BSV.
Ich werde Mitte 2018 65 und pensioniert. Meine Frau ist 10 Jahre jünger und wird weiter arbeiten. Hat ein Aufschub meiner AHV Rente einen positiven Effekt, falls ich zuerst sterben würde, auf die Witwenrente meiner Frau?
Guten Tag
Nach dem Tod wird der Zuschlag auch zu den Hinterlassenenrenten gewährt, nicht aber zur Altersrente des Ehegatten oder der Ehegattin. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt „Flexibles Rentenalter“.
Im Juli 2018 werde ich 64 Jahre alt. Kann ich die AHV um 1 Jahr aufschieben, also erst im Jahre 2019 beziehen?
Guten Tag
Ja, Sie können die AHV um bis zu 5 Jahre aufschieben. Mit einem Aufschub um ein Jahr hätten Sie Anspruch auf einen Zuschlag. Bitte beachten Sie, dass ein Aufschub innerhalb eines Jahres angemeldet werden muss, ansonsten Sie den Anspruch auf den Zuschlag verlieren. Bei Annahme der AHV Reform im Herbst würden sich die Zuschläge für einen Aufschub reduzieren. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „AHV aufschieben“, dem „Merkblatt der AHV“ oder der Seite zur „Altersvorsorge 2020“. Das Referenzalter für Frauen mit Jahrgang 1954 erhöht sich auf 64 Jahre und 3 Monate.
Welche AHV-Rente wird für die Dauer in welcher bei einem Ehepaar nur ein Ehegatte/Ehegattin regulär im Alter von 65/64 rentenberechtigt ist ausbezahlt. Die max. Einzelrente 2350 oder die max. plafonierte Ehepaarrente (2350 * 1.5 / 2) 1762.50?
Welche AHV-Rente wird ausbezahlt wenn ein Ehepartner regulär im Alter von 65/64 AHV-Rente bezieht und der andere Ehepartner eine Rentenaufschub beantragt hat. Maximale Einzelrente oder maximale plafonierte Ehepaarrente?
Guten Tag
Bis zum Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters des zweiten Ehegatten erhält der erste Ehegatte eine ordentliche Einzelrente (max. CHF 2‘350 p.M., Stand 2017) ausbezahlt. Erst sobald der zweite Ehepartner das ordentliche Pensionierungsalter erreicht erfolgt ein Splitting, die Renten werden neu berechnet und gegebenenfalls plafoniert (max. für Ehepaare CHF 3‘525 p.M., Stand 2017). Falls ein Ehepartner die Rente aufschiebt so erhält dieser den Zuschlag nur auf seine Rente. Der Plafonds für Ehepaare wird um den Zuschlag erhöht.
Ich werde 65 und somit ab diesem Datum berechtigt, die AHV zu beziehen. Da ich einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehe stelle ich mir die Frage, ob ich in den gleichen Genuss von 15.5 % Rentenerhöhung komme, wenn ich zwei Jahre den AHV-Bezug aufschiebe und somit diese erst ab 1.8.2021 beantragen würde.
Guten Tag
Ja, der Zuschlag bei Aufschub ist für alle AHV Versicherten gültig. Bitte beachten Sie, dass ein Aufschub innerhalb eines Jahres angemeldet werden muss. Ansonsten verfällt der Anspruch auf einen Zuschlag. Ob sich ein Aufschieben lohnt, hängt vor allem von der Restlebenserwartung und der Steuersituation ab.
Lebe jetzt schon seit längerem in Australien und möchte das Geld auf dem Freizügigkeitskonto auszahlen lassen. In welchem Kanton kann man Steuern sparen und wie lange dauert so ein Vorgang?
Guten Tag
Sie finden ein entsprechendes Rechenbeispiel mit den relevanten Ansätzen pro Kanton auf der Seite „Kapitalbezug aus der Pensionskasse bei definitivem Verlassen der Schweiz“. Die verrechnete Quellensteuer können Sie, je nachdem ob ein Doppelbesteuerungs-Abkommen mit der Schweiz besteht, zurückfordern. Bitte beachten Sie, dass diese Auszahlung in Ihrem Domizilland ebenfalls besteuert werden könnte. Für die Abwicklung wenden Sie sich bitte an einen entsprechenden Anbieter wie z.B. die Liberty Freizügigkeitsstiftung in Schwyz.
Wird die ganze AHV inklusive der 5.2 % Erhöhung (Rentenaufschub 1 Jahr) alle zwei Jahre der Inflation angepasst?
Guten Tag
Findet eine Anpassung der AHV an die Inflation statt so werden die Beträge sämtlicher Rentenskalen entsprechend angepasst. Die prozentuale Erhöhung aufgrund eines Aufschubs wird dagegen nicht erhöht.
Ich habe gehört dass man das Geld vom Freizügigkeitskonto brauchen kann um ein Haus im Ausland zu kaufen, ist das wahr? Und wenn Ja, wäre es möglich anstatt ein Haus ein Grundstück zu kaufen?
Guten Tag
Für Wohneigentum im Ausland ist der Vorbezug nur dann möglich, wenn sich dort auch der Wohnsitz befindet und das Objekt selbst bewohnt wird. Ein Bezug nur für den Kauf eines Grundstücks ist nicht möglich.
Mein Mann wird im Oktober 2017 pensioniert. Wenn ich bis Februar 2019 arbeite (habe die AHV bereits aufgeschoben), kämen wir dann auch in den Genuss vom Splitting 155%, falls die Abstimmung vom 24.09.2017 angenommen würde?
Guten Tag
Die Handhabung solcher Fälle ist im Moment noch offen. Gemäss Verordnung werden Zuschläge ab 1.1.2019 auf neu entstehenden Altersrenten gewährt. Da Ihr Rentenanspruch (ordentliches Pensionierungsalter) bereits früher war, muss aus aktueller Sicht davon ausgegangen werden, dass Ihre Rente von der Erhöhung der Plafonierung nicht betroffen sein wird. Wir empfehlen Ihnen aber die Situation im Falle einer Annahme der Initiative nochmals neu zu beurteilen. Weitere Informationen finden Sie im Hintergrunddokument „Was die Reform für die Frauen bedeutet“.
Meine Frau wird im Oktober pensioniert, möchte aber weiter arbeiten. Sie ist selbstständig. Ich bin schon pensioniert. Frage: Erhöht sich die Ehepaarrente wenn Sie weiter bezahlt oder bleibt sie beim Maximum?
Guten Tag
Ihre Frau hat die Möglichkeit ihre AHV Rente aufzuschieben. Dieser Aufschub muss bei der AHV angemeldet werden. Dadurch erhält sie einen Zuschlag auf ihre AHV Rente abhängig von der Dauer des Aufschubs. Der Zuschlag wird auch bei einer möglichen Plafonierung gewährt, jedoch nur auf der AHV Rente Ihrer Ehefrau. Bitte beachten Sie, dass bei einer Erwerbstätigkeit über das ordentliche Pensionierungsalter weiterhin AHV Beiträge geleistet werden müssen. Diese Beiträge beeinflussen die späteren AHV Leistungen jedoch nicht mehr.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „AHV aufschieben“. Eine Berechnung der aufgeschobenen Rente können Sie mit unserem „AHV-Rechner“ durchführen.
Ich werde im 2017 62 Jahre. Lohnt es sich die Frühpensionierung von 2 Jahren? Wir sind verheiratet. Mein Mann will eine Rentenaufschiebung um 5 Jahre, ist in der eigenen Firma (GmbH) angestellt.
Guten Tag
Bei einem Vorbezug der AHV wird Ihre Rente um 6.8% pro Vorbezugsjahr lebenslang gekürzt. Ein Aufschub der AHV-Rente durch Ihren Ehegatten hätte dagegen einen lebenslangen Zuschlag zur Folge. Die Höhe dieses Zuschlags können Sie der Seite AHV aufschieben entnehmen. Bitte beachten Sie, dass sowohl ein Vorbezug als auch ein Aufschub frühzeitig angemeldet werden muss. Eine Nichtanmeldung eines Aufschubs hätte zur Folge, dass der Anspruch auf einen Zuschlag verloren geht.
Ob sich ein Aufschub oder Vorbezug lohnt, ist vor allem abhängig von der individuellen Steuersituation während und nach dem Vorbezug sowie der geschätzten Restlebenserwartung. Eine Berechnung der Kürzung bzw. des Zuschlags können Sie mit unseren Rechnern (Vorbezug, Aufschub) vornehmen.
ich werde im Juli 2017 64 Jahre alt. Ich lebe seit 32 Jahren in Kolumbien, arbeite und habe für die freiwillige AHV immer einbezahlt, jedoch niedrige Beträge, da die Lohnverhältnisse in Kolumbien anders sind als in der Schweiz . Voraussichtlich werde ich noch ein bis zwei Jahre weiter arbeiten und dann in die Schweiz zurückkehren. Ich könnte das Geld der AHV noch ein bis zwei Jahre entbehren. Lohnt sich für mich ein Aufschub?
Ob sich ein Aufschub lohnt ist von verschiedenen Faktoren abhängig (persönliche Lebenserwartung, individuelle Steuerprogression etc.). Wir empfehlen Ihnen von der AHV eine Rentenvorausberechnung erstellen zu lassen. Das Formular finden Sie unter Antrag für eine Rentenvorausberechnung. Die Tabelle für die Berechnung des Zuschlags finden Sie unter Zuschläge bei einem AHV Aufschub.
Ich habe das AHV-Alter erreicht, arbeite aber weiterhin als Hilfsskilehrerin. Wird der Freibetrag pro Jahr (12 x Fr. 1’400.–, Fr. 16’800.–) verrechnet oder werden Fr. 1’400.– monatlich vom monatlichen Einkommen abgezogen und auf dem Rest Beiträge verrechnet, unabhängig davon, dass das Jahreseinkommen weniger ist als Fr. 16’800.– beträgt?
Guten Tag
Bei einer Erwerbstätigkeit über das ordentliche Pensionierungsalter bezahlen Sie AHV Beiträge erst ab der Freigrenze von CHF 1‘400 pro Monat oder CHF 16‘800 pro Jahr. Die Beiträge müssen nur auf dem Teil bezahlt werden, welcher die Freigrenze übersteigt. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO.
Ich werde nächstes Jahr im Juni 65. Meine Frau wurde im Februar 2017 67. Meine Frage: Würde meine Frau schon ab 64 die AHV erhalten oder muss Sie warten bis auch ich 65 bin?
Guten Tag Josef
Ihre Frau kann ab 64 ihre ordentliche AHV Rente basierend auf den von ihr geleisteten Beiträgen abrufen. Erst beim Erreichen des Pensionsalters des zweiten Ehepartners erfolgt das Splitting und es wird die neu berechnete Rente beiden Ehepartnern ausbezahlt. Bitte beachten Sie, dass Sie den Bezug einer AHV Rente anmelden müssen, es erfolgt keine automatische Auszahlung. Wir empfehlen Ihrer Frau, die Anmeldung der AHV Rente umgehend vorzunehmen (Link zum Anmeldeformular).
Ich werde bis zum 65. Altersjahr arbeiten. Muss ich einen Antrag auf Rentenaufschub stellen?
Guten Tag Monika
Ja, Sie müssen innerhalb eines Jahres ab dem ordentlichen Pensionsalter (Frauen 64) einen Aufschub anmelden. Ansonsten verfallen etwelche Zuschläge. Die Dauer beläuft sich auf mindestens ein bis maximal 5 Jahre, muss jedoch nicht vorgängig bestimmt werden, d.h. nach einem Jahr können Sie diese jederzeit abrufen. Die Auswirkungen eines Aufschubs der AHV können Sie mit dem AHV-Aufschub Berechnungstool online berechnen.
Mein Mann hat im März 2015 sein ordentliches Pensionsalter erreicht und ab April 2015 AHV-Rente bezogen. Seine Firma beschäftigte ihn aber noch bis zum 31.12.2015 mit einem ca. 70% Pensum. Für diesen Lohn wurden AHV-Beiträge einbezahlt. Kann für diese zusätzlichen Beiträge eine Rentenanpassung gefordert werden oder verfallen diese Einzahlungen zugunsten der AHV?
Guten Tag
AHV Beiträge, welche nach der ordentlichen Pensionierung bezahlt werden, führen nicht zu einer Erhöhung der Leistungen. Hingegen sind Erwerbstätige, welche bereits das ordentliche AHV Alter erreicht haben und eine AHV Rente beziehen, bis zu einem Einkommen von CHF 1‘400 von der AHV Pflicht befreit. Liegt das Einkommen über diesen CHF 1‘400 muss die AHV auf dem Einkommen ausgerichtet werden welches diese Freigrenze von CHF 1‘400 pro Monat übersteigt.
Guten Tag
ich werde im März 2018 pensioniert, meine Frau im Oktober 2019. kann sich ein Rentenaufschub in der Zwischenzeit trotzdem lohnen, da ich ja dann keine Ehepaarrente erhalte, sondern nur meine Rente.
Muss man berufstätig sein in der Zeit, wo man keine Rente bezieht?Aendert sich etwas, wenn man als Freelancer weiter arbeitet?
vielen Dank und freundliche Grüsse Hans
Guten Tag Hans
Sie können Ihre AHV-Altersrente unabhängig von Ihrer Erwerbssituation aufschieben. Für den Aufschub müssen Sie somit keiner Berufstätigkeit nachgehen. Um vom Zuschlag des Aufschubes zu profitieren, muss die Rente mindestens für ein Jahr (und maximal für 5 Jahre) aufgeschoben werden. Bei der Beurteilung, ob sich der Aufschub lohnt, müssen Sie auch berücksichtigen, dass Sie für eine Zeit lang auf Ihre Rente verzichten. Mit unserem Rechner AHV-Aufschub können Sie simulieren, ob sich der Aufschub in Ihrer Situation lohnt. Die Zuschläge für die Aufschubsdauer und weitere Informationen finden Sie unter AHV-Aufschub.
Meine Frau wird im September 64 und ich im November 65 jährig. Wenn meine Frau die Rente mit 64 bezieht und ich meine AHV 2 Jahre aufschiebe, kriegen wir nach 24 Monaten 110.8 % der maximalen Rente?
Guten Tag Adrian
Nein, Sie schieben lediglich Ihre AHV-Altersente auf. Somit erhalten Sie den Zuschlag (bei 2 Jahren = 10.8 Prozent) auch nur auf Ihrer gesplitteten und allenfalls plafonierten Altersrente. Die Auswirkungen eines späteren AHV-Abrufs können Sie mit unserem Rechner AHV-Aufschub simulieren.
Die AHV kennt eine Maximalrente. Gilt der Zuschlag bei Aufschub auch dann, wenn man die Maximalrente mit 65 erhalten würde?
Guten Tag Daniel
Sie können die AHV-Altersrente um mindestens 1 Jahr bis maximal 5 Jahre aufschieben. Den Aufschub der Rente müssen Sie der AHV rechtzeitig (spätestens 1 Jahr nach Entstehung des Anspruchs) mitteilen. Ein fixer Zeitpunkt für den Rentenabruf muss aber nicht festgelegt werden. Der Zuschlag wird auch auf der maximalen Rente gewährt.
Mein Vater ist 68 und hat erst jetzt gemerkt, dass er der AHV nicht mitgeteilt hat, dass er die AHV-Rente aufschieben möchte. Er war der Meinung, dass dies klar sei, wenn er die AHV-Rente mit 65 nicht abruft, dass dann automatisch ein Aufschub der AHV-Rente Gültigkeit hat. Was ist zu tun, wenn er von 65 bis max. 70 die AHV-Rente aufschieben will und wie wir die AHV darauf reagieren?
Guten Tag Thomas
Der Aufschub der AHV-Altersrente muss innerhalb eines Jahres seit Beginn der Rentenberechtigung angemeldet werden. Ohne Aufschubserklärung oder bei zu später Anmeldung verfällt der Zuschlag für den Aufschub. Weitere Informationen dazu können Sie dem AHV-Merkblatt Flexibles Rentenalter entnehmen.
Ich bin frühpensioniert worden und werde im Juli 2017 65 Jahre alt. Ich möchte die AHV aufschieben. Muss ich dann auf meiner Pension immer noch freiwillige AHV-Beiträge leisten, um die volle AHV Rente zu erhalten?
Guten Tag Peter
Die AHV-Beitragspflicht als nichterwerbstätige Person endet mit dem Erreichen des ordentlichen AHV-Alters. Sie müssen anschliessend also keine AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person mehr leisten. Schieben Sie den Bezug Ihrer AHV-Altersrente um 1 bis 5 Jahre auf, erhöht sich Ihre AHV-Altersrente. Die Erhöhung der AHV-Rente können Sie mit unserem Rechner AHV-Aufschub simulieren. Um den Zuschlag zu erhalten, müssen Sie den Rentenaufschub der zuständigen AHV-Ausgleichskasse innert eines Jahres seit Beginn des Rentenanspruchs mitteilen. Ohne rechtzeitige Anmeldung erhalten Sie keinen Zuschlag.
Ich werde im Februar 2017 65 Jahre alt. Bin aber bis Ende Juli angestellt und möchte auch weiterhin noch etwas arbeiten.
Was muss/kann ich tun, um die AHV-Rente 1 – 2 Jahre aufzuschieben?
Guten Tag Jörg
Sie müssen Ihrer Ausgleichskasse eine Aufschubserklärung einreichen. Die Anmeldung muss innerhalb eines Jahres seit Beginn des Rentenanspruchs geltend gemacht werden. Verpassen Sie diese Frist erhalten Sie keinen Zuschlag auf Ihre Altersrente.
Sie können Ihre AHV-Altersrente um 1 bis höchstens 5 Jahre aufschieben. Durch den AHV-Aufschub erhöht sich Ihre Altersrente. Die Höhe des Zuschlages ist von der Aufschubsdauer abhängig. Ob sich ein Aufschub lohnt, können Sie in unserem Rechner AHV-Aufschub simulieren. Sie können die Rente während der Aufschubsdauer jederzeit abrufen und müssen sich nicht im Voraus auf eine feste Dauer entscheiden. Widerrufen Sie den Aufschub vor der minimalen Dauer (1 Jahr) erhalten Sie die aufgelaufenen Rentenansprüche ohne Zuschlag und Zins ausbezahlt.