Der Erhalt einer Erbschaft

Fragen nach dem Erhalt einer Erschaft

Erbschaft erhalten – was nun?

Die Umstände, wie Vermögen weitervererbt werden, sind sehr unterschiedlich. In vielen Fällen wissen die Kinder, dass sie beim Versterben ihrer Eltern Geld erhalten werden. Sie haben mit ihren Eltern schon konkret darüber gesprochen und kennen die Vermögenssituation oder können den Betrag des Nachlasses abschätzen.

Ein Erbe kann aber auch unerwartet, etwa von einer verwandtschaftlich weit entfernten Person, anfallen. Oder vielleicht ist der Betrag einer Erbschaft viel höher als man erwartet hat. Nicht selten wird ein grosser Nachlass vererbt und die Erben wussten nicht, dass der Erblasser während seines Lebens ein so beträchtliches Vermögen ansparen konnte.

Gedanken, die man sich nach dem Erhalt eines Erbes machen sollte

Egal wie die Umstände waren: Die wenigsten, die viel Geld erben, möchten es sofort ausgeben. Vielleicht will man etwas kaufen, von dem man schon lange geträumt hat, aber die meisten wollen langfristig von der Erbschaft profitieren können. Folgende Gedanken sollte man sich machen, wenn man einen namhaften Betrag geerbt hat:

  • Was soll mit dem Geld geschehen? Was will ich mir leisten? Was passiert mit dem Geld, das ich nicht sofort brauche?
  • Will ich, ähnlich wie bei einer Rente, einen monatlichen Betrag aus dem Erbe / Vermögen generieren?
  • Wie lange soll man vom Erbe zehren können? Soll es aufgebraucht werden oder soll man nur den Ertrag abschöpfen?
  • Will man einen Teil davon weitervererben?
  • Benötigt man Hilfe bei der Verwaltung des Vermögens oder möchte man die Verwaltung selber übernehmen? Ist die jetzige Bank oder der jetzige Vermögensverwalter noch die richtige Wahl?
  • Welches sind die Kriterien, nach denen man sich eine geeignete Ansprechperson suchen kann?

Bestimmt gibt es je nach Ausgangslage noch weitere Abklärungen, die getroffen werden müssen.

Wer eine grössere Erbschaft erhält, sollte sich mit verschiedensten Geldthemen auseinandersetzen. Hier finden Sie ein paar nützliche Links:

Kostenloses Seminar „Ehegüter- und Erbrecht“

Das Seminar ist für Teilnehmer gedacht, welche sich bisher noch wenig mit der Nachlassregelung beschäftigt haben. Ziel des Referats ist, eine Einführung in die Thematik Erbrecht und Güterrecht zu vermitteln und Ansätze zur Regelung der eigenen Erbschaft aufzuzeigen. Das Seminar ist kostenlos und findet in unseren Räumlichkeiten an der Schweizergasse 6 in Zürich statt.

Jetzt anmelden und profitieren!

Fragen und Antworten

  1. Meine Schwester und ich sind die offiziellen Erben meiner verstorbenen Grossmutter. Ich habe bereits Vorauszahlungen geleistet und meiner Schwester Geld von meinem privaten Konto vom Erbe überwiesen. Nun wollen wir das ich alles von Bank erhalte und ich verwalte, dann das Geld meiner Schwester. Die Bank darf nicht alles mir auszahlen, da wir beide offizielle Erben sind. Gibt es ein Dokument für die Vollmachtübertragung, welche ich der Bank beim Saldierungsauftrag beifügen kann?

    1. Für die Saldierung des Kontos verlangen die Banken in der Regel eine Erbenbescheinigung und entweder einen Erbteilungsvertrag oder die Unterschrift sämtlicher Erben. Die Erbengemeinschaft kann aber auch einen Erbenverteter ernennen, welcher sich zukünftig um die Bewirtschaftung des Erbvermögens kümmern kann.

  2. Wenn nur 9 Monate vor dem Tod Haus und Vermögen an einen Freund verschenkt worden sind, erhalten die Erben trotzdem ihren Pflichtteil?

    1. Werden durch zeitnahe Schenkungen vor dem Tod an Drittperson Pflichtteile verletzt, kann die Pflichtteilsverletzung beklagt werden.

  3. Ich habe bis Ende 1998 bei der Swisscom gearbeitet (vorher PTT Fernmeldedirektion). Ich gehe davon aus, dass es sich dabei um einen öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber gehandelt hat.

    Nach 1998 habe ich nur in der Privatwirtschaft gearbeitet (und tue es noch).

    Bei Auswanderung in eine Land mit Abkommen, wird bei der Rückerstattung der Quellensteuer nur der PK Teil nicht erstattet, welchen ich in dieser Zeit eingezahlt hatte, oder wird gar nichts zurückerstattet, weil ein Teil aus einem öffentlich-rechtlicher Arbeitsverhältnis stammte?

    1. Massgebende für die Besteuerung im internationalen Bereich sind die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBa) zwischen der Schweiz und dem entsprechenden Staat. Gemäss dem DBA mit Deutschland wird der schweizerische Post-, Telefon- und Telegrafenbetrieben als öffentlich-rechtlich eingestuft.

  4. Meine verstorbene Schwester war unverheiratet. Wir waren 3 Geschwister nebst mir war noch eine Schwester die aber verstorben ist. Sie hat eine Tochter die noch lebt. Ist diese Tochter unserer vorverstorbenen Schwester erbberechtigt?

    1. Ja, an die Stelle der verstorbenen Schwester rücken ihre Nachkommen nach. Somit ist der Nachlass Ihrer Schwester zwischen Ihnen und der Tochter der verstorbenen Schwester zu teilen.

  5. Mein Vater ist dieses Jahr gestorben und hat er auf den Bank Geld gelassen. Ich bin die Tochter von der erste Ehe aber er hat wieder geheiratet und hat zwei Kinder. meine frage, wird es geschaut ob dieses Vermögen vor oder nach der Ehe war ? und wenn vor der Ehe ist, dann die Frau meines Vater wird die 50 % von Anteil nicht bekommen oder doch. Gibt es ein Artikel in das Erbrech ?

    1. Bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung zwischen Ihrem Vater und seiner zweiten Frau wird geprüft, wer welche Vermögenswerte in die Ehe eingebracht (= Eigengut) hat und welche Vermögensmasse gemeinsam durch das Ehepaar (= Errungenschaft) angespart worden ist. In den Nachlass des Verstorbenen fallen sein Eigengut und die Hälfte der Errungenschaft (falls die Eheleute keine andere Regelung getroffen haben). Das Nachlassvermögen (Eigengut plus Hälfte der Errungenschaft) geht ohne anders lautende Vereinbarung (Testament) zur Hälfte an die zweite Frau des Vaters und zur Hälfte an seine drei Kinder, welche zu gleichen Teilen erben.

  6. ich bin seit ein paar Monaten an einer Erbschaft beteiligt (Liegenschaft) und bin geschieden vom Vater meines 1.Kindes und gerade neu getrennt vom Vater meiner beiden jüngeren Kindern, unverheiratet.
    Im Todesfall erben meine 3Kinder. Sollte das aber vor der Volljährigkeit der Kinder sein. Sind dann die „gesetzlichen Vertreter“ der Kinder begünstigt?
    ICh habe volles Vertrauen zu meinem 1.Mann. So, dass ich mir vorstellen kann Ihn als Alleinerbe einzusetzen, damit er für alle 3Kinder das Vermögen gerecht aufteilen kann. Meinem 2.Expartner traue ich überhaupt nicht über den Weg. Was gibt es da für Möglichkeiten?

    1. Auch wenn Ihre Kinder minderjährig sind, bleiben diese in Ihrem Todesfall erbberechtigt. Da diese aber noch nicht volljährig sind, können Sie den Nachlass nicht selber verwalten oder aufteilen. Mit einer Sorgerechtsverfügung können Sie festlegen, wen Sie als Vormund für Ihre Kinder einsetzen möchten. Sie können in Ihrem Testament auch einen Willensvollstrecker ernennen, welcher sich um die Verwaltung der Erbschaft kümmern soll.

  7. wo muss ich mich melden um das Erbe zu bekommen?

    1. Guten Tag

      Grundsätzlich ist die Erbengemeinschaft dafür zuständig, die Erbteilung vorzunehmen. Können sich die Erben über die Teilung nicht einigen, können Sie sich an die zuständige Behörde wenden und gegebenenfalls einen Erbteilungsprozess anstreben. Die Erbteilungsklage ist beim Gericht am letzten Wohnsitz des Erblassers einzureichen. Bitte klären Sie vorgängig aber die allfälligen Kosten für die gerichtliche Teilung ab.

  8. Unsere Mutter hat einen Lebenspartner (kein Konkubinat) und will diesen erblich begünstigen. Wir vier Kinder haben ein gutes Einvernehmen unter uns und mit ihr, nicht aber zu ihrem Partner. Gehört der Partner unserer Mutter, falls er testamentarisch begünstigt wird (freie Quaote), auch zu den „regulären“ Erben, d.h. wir müssten bei der Nachlassteilung auch mit ihm einig sein (wie wir das unter den Geschwistern sind), andernfalls kann er die Erbteilung (bsp. Verkauf Ferienhaus) blockieren und alles (kostspielig) in die Länge ziehen?

    1. Guten Tag Peter

      Falls Ihre Mutter den Lebenspartner als Erben einsetzt, ist er den „regulären“ Erben gleichgesetzt und muss somit auch mit der Erbteilung einverstanden sein. Falls der Partner jedoch lediglich mit einem Legat berücksichtigt wird, nimmt er keine Erbenstellung ein und kann die Erbteilung nicht blockieren.

Comments are closed.

Info Nachlass

Auf dieser Website kann nicht auf alle Details in Bezug auf die Nachlassplanung eingegangen werden. Vielmehr dienen die Informationen dazu, sich einen groben Überblick zum Thema zu verschaffen. Eine professionelle Nachlassplanung ist in vielen Fällen empfehlenswert. Damit tut man nicht nur sich selbst, sondern auch seinen Nachkommen einen grossen Gefallen.

Gratis Pensionierungs-Box

Bereiten Sie sich optimal auf Ihre Pensionierung vor. Kostenlose Informationen für den Start in einen sorgenfreien Ruhestand.

Persönliche Beratung

Benötigen Sie weitere Unterstützung? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Mehr über das Team hinter 123-pensioinierung.ch erfahren Sie hier:

Seminare Pensionierung, Pensionierungsseminare
Seminar Pensionierung

In unserem kostenlosen Seminar erhalten Sie viele wichtige Informationen und Tipps rund um die Planung der eigenen Pensionierung. Weitere Informationen und Anmeldung:

VORSORGEUPDATE

Unser kostenloses Magazin zu den Themen Vorsorgen, Anlagen und Finanzieren. Jetzt per Post oder per E-Mail kostenlos abonnieren!

Themen Nachlass