Höhe der AHV Rente - wie hoch ist meine AHV Rente?

Die AHV 21 Reform

Das Wichtigste zur AHV 21 Reform

Nach der angenommenen Volksabstimmung im 2022 wird die AHV 21 Reform per 01.01.2024 in Kraft treten. Die wichtigsten Neuerungen der Reform sind:

  • Einführung des Referenzalters anstelle Pensionierungsalter
  • Festlegung des Referenzalter für alle Geschlechter auf Alter 65
  • Möglichkeit eines Teilbezugs der Altersrente aus der AHV (Teilrenten zwischen 20% bis 80%)
  • Anpassung der Ansätze für Vorbezug und Aufschub (frühestens ab 2027)
  • Verzicht auf Freibetrag bei Weiterarbeit nach dem Referenzalter
  • Anpassung der Karenzfrist bei Anspruch auf Hilflosenentschädigung

Rechner: AHV 21 für Frauen

Berechnen Sie hier ganz einfach Ihr neues Referenzalter, den zu erwartenden Zuschlag sowie die Kürzungsansätze bei einem Vorbezug. Betroffen sind Frauen der Übergangsgeneration mit Jahrgang 1961 bis 1969.

Referenzalter 65 für alle Geschlechter

Ab 01.01.2028 gilt für alle Geschlechter und Jahrgänge das Referenzalter 65 für einen Anspruch auf eine Altersrente aus der AHV. Ab 2025 erfolgt eine schrittweise Erhöhung des Referenzalters für Frauen um jeweils 3 Monate pro Jahr. Für die betroffenen Frauen bedeutet dies:

Jahrgang (Frauen)Referenzalter
<= 196064 Jahre
196164 Jahre 3 Monate
196264 Jahre 6 Monate
196364 Jahre 9 Monate
ab 196465 Jahre

Um die Folgen der Erhöhung des Rentenalters für Frauen abzumildern wurden verschiedene Abfederungsmassnahmen für eine Übergangsgeneration definiert. Diese Übergangsgeneration umfasst Frauen mit den Jahrgängen 1961 bis 1969. Folgende Massnahmen sind vorgesehen:

  • Rentenzuschlag für Frauen, die ihre Rente im Referenzalter oder später beziehen (Achtung: Es besteht kein Anspruch auf einen Zuschlag bei einem Vorbezug der Altersrente)
  • Möglichkeit, die Rente bereits mit Alter 62 vorzubeziehen (Vorbezug maximal 3 Jahre)
  • Vorteilhaftere Kürzungssätze für Frauen, die die AHV-Rente vorbeziehen

Rentenzuschlag für Frauen

Der Zuschlag auf die AHV Rente gilt für Frauen der Übergangsgeneration welche ihre Rente nicht vorbeziehen und setzt sich wie folgt zusammen:

  • 160 Franken Grundzuschlag für niedrige durchschnittliche Einkommen (<= 57’360 Franken)
  • 100 Franken Grundzuschlag für mittlere durchschnittliche Einkommen (57’361 – 71’700 Franken)
  • 50 Franken Grundzuschlag für hohe durchschnittliche Einkommen (>= 71’701 Franken)

Der Grundzuschlag wird nach Geburtsjahr abgestuft und unterliegt keiner Plafonierung. Ausserdem löst dieser keine Kürzung allfälliger Ergänzungsleistungen aus. Die Abstufung des Grundzuschlag sieht wie folgt aus:

GeburtsjahrReferenzalterAbstufung des Zuschlags
(in % des Grundzuschlags)
196164 Jahre 3 Monate25%
196264 Jahre 6 Monate50%
196364 Jahre 9 Monate75%
196465 Jahre100%
196565 Jahre100%
196665 Jahre81%
196765 Jahre63%
196865 Jahre44%
196965 Jahre25%

Flexibilisierung der Pensionierung

Mit der AHV 21 Reform wir ein flexibler Bezug der Altersleistungen zwischen 63 (für Frauen der Übergangsgeneration 62) und 70 Jahren in der AHV eingeführt. Dabei gilt

  • Vorbezug maximal 2 Jahre (Ausnahme: Frauen der Übergangsgeneration)
  • Aufschub maximal 5 Jahre

Gleichzeitig wird ein schrittweiser Übergang vom Erwerbsleben in den Altersrücktritt möglich. Hier gilt

  • Teilrenten möglich zwischen 20% bis 80%
  • Monatlicher Vorbezug ist möglich

Die neuen Kürzungssäte bei einem Vorbezug und die Aufschubszuschläge werden an die Lebenserwartung angepasst. Das Wichtigste dabei ist

  • Kürzungen für gerine Einkommen sollen weniger stark ausfallen
  • Anpassungen der Sätze erfolgen frühestens 2027
  • Die neuen Sätze werden durch den Bundesrat kurz vor der Einführung festgelegt.

Anreize zur Weiterführung der Erwerbstätigkeit nach Alter 65

Um die weitere Erwerbstätigkeit nach Alter 65 attraktiver zu gestalten sind folgende Massnahmen vorgesehen:

  • Der Freibetrag von monatlich CHF 1’400 auf den nach Alter 65 keine AHV Beiträge bezahlt werden müssen, wird neu optional, ein Verzicht ist demnach möglich.
  • Die nach der Pensionierung einbezahlten AHV Beiträge werden für die Festlegung der AHV Rente mitberücksichtigt. Damit können sowohl Beitragslücken gefüllt als auch das durchschnittliche Erwerbseinkommen verbessert werden.

Hinweis: Eine Verbesserung der Leistungen ist nur bis zur maximalen AHV-Rente möglich.

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Fragen und Antworten

  1. Bin 70 Jahre weiblich bekomme seit 1998 Witwenrente. Durch die ganzen AHV Änderungen, wird mir nun die Witwentente gekürzt?

    1. Nein, derzeit werden zwar die Ansprüche auf eine Witwenrente aufgrund des EGMR Urteils neu geregelt. Gemäss den aktuellen Informationen besteht für Witwen ab Alter 55 jedoch eine sogenannte Besitzstandswahrung. Sofern die Änderungen wie vom Bundesrat vorgeschlagen umgesetzt werden dürfte sich in Ihrem Fall nichts ändern (ohne Gewähr).

  2. es hat sich durch die Beiträge noch eine Frage eingestellt. Wenn ich also nach der Frühpensionierung noch weiter arbeite und Pensionskasse zahlen muss, ist diese noch rentenbildend? Bei der AHV ist dies ja der Fall und da kann man glaube ich bis 70 einmal noch die Rente neu berechnen lassen, oder?
    Kann man ohne Festanstellung in die 3A Säule einbezahlen nach der Frühpensionierung, z.B. bei einer Anstellung im Stundenlohn, wenn man diese nachweisen kann?

    1. Um Ergänzungsleistungen beziehen zu können müssen diese bei der AHV beantragt werden. Die AHV prüft einen Anspruch. Allfällige zusätliche Einkommen werden hier aber mitberücksichtigt und können den Anspruch auf EL reduzieren. Im Rahmen der AHV 21 Reform können Beiträge bis Alter 70 die AHV-Rente erhöhen. In welchem Umfang müssten Sie direkt bei der Ausgleichskasse nachfragen. Säule 3a können Sie weiterhin bis zum Referenzalter einzahlen. Ohne Pensionskassenanschluss 20% des Nettoeinkommens. Die ProSenectute bietet im Rahmen der EL Beratungen an. Allenfalls kann Ihnen diese Stelle nähere Informationen auf Ihre Situation abgestimmt geben.

  3. Die AHV tritt 2024 in Kraft, aber die Anpassung der Ansätze für Aufschub oder Vorbezug tritt 2027 in Kraft? Dann lohnt es sich ja gar nicht für die Übergangsjahrgänge früher zu pensionieren. Ich bin Jahrgang 63 und würde gerne mit 62.5 Jahren frühpensionieren. Das wäre dann Ende 2025. Dafür wären eigentlich bessere Konditionen zur Frühpensionierung angedacht. Was stimmt nun? Das ist verwirrend.

    1. Das ist in der Tat etwas verwirrend. Die Übergangsgeneration der Frauen profitiert aber bereits jetzt von reduzierten Kürzungssätzen bei einem Vorbezug der AHV. Wir haben dazu einen Rechner auf dieser Seite aufgeschaltet. Sie können damit die für Sie gültigen Kürzungssätze in Erfahrung bringen.

  4. Ich, Jahrgang 1962, also AHV Berechtigt mit 64,5 Jahren, wohne seit 15 Jahren in Österreich, hätte nun mit 60 Jahren Anspruch auf die Österreichische Mindestrente. Ab wann ist der früheste Zeitpunkt, um in der Schweiz meine AHV zu beantragen?

    1. Sie können die AHV frühestens mit Alter 62 beziehen. Frauen der Übergangsgeneration 1961 – 1969 haben weiterhin die Möglichkeit die AHV ab Alter 62 zu beziehen. Bei einem Vorbezug wird die AHV Rente lebenslang gekürzt. Aufgrund der AHV21 Reform kommen spezielle Kürzungssätze zur Anwendung. Sie können diese mit unserem Rechner annähern.

  5. Ich (m) werde ab dem 01.01.2024 mit 65 Jahren ordentlich pensioniert und werde die volle Pension beziehen. Ich kann bei bei meinem Arbeitgeber noch 1 Jahr bis 31.12.2024 mit einem 50% Pensum arbeiten und werde deshalb den Bezug der AHV um 1 Jahr verschieben. Hat der AHV Aufschub um 1 Jahr einen Einfluss auf die höhe der zukünftigen AHV Rente per 01.01.2025?

    1. Durch den Aufschub haben Sie Anspruch auf einen Zuschlag. Beachten Sie, dass der Zuschlag auf den effektiv aufgeschobenen Rentenbetrag gewährt wird. Ansonsten hat der Aufschub keinen Einfluss auf die Rente. Achtung: Den Aufschub müssen sie unbedingt aktiv und fristgerecht anmelden. Ohne Anmeldung verwirkt der Anspruch auf einen Zuschlag.

  6. meine Frau Jg 1962 gehört zur Übergangsgeneration (AHV Reform)
    Rentenberechnung per 8.26 = 1624 / per 2.33 = 1876 (Pension Mann mit 65 J).
    Sie hat die Möglichkeit den Vorbezug mit 62 Jahren ( ab 2.24) zu machen mit einer Kürzung von 3%. Bleiben diese 3% lebenlang bestehen oder gibt es Anpassungen wenn der Mann das Rentenalter erreicht ?

    1. Die Kürzung bleibt bestehen. Es gilt aber zu beachten, dass der effektiv vorbezogene Betrag für die Berechnung der Kürzung berücksichtigt wird. Absolut (in CHF) wird der Kürzungsbetrag bleiben. Sollte die AHV-Rente aber plafoniert werden, so kann sich, prozentual gesehen, der Kürzungssatz ändern.

  7. Ich, geb. September 1959, werde am Ende September 2023 frühpensioniert. Im Jahre 2024 habe ich voraussichtlich ein kleines Einkommen von Fr. 2‘880.— als Arbeitnehmer. Wie hoch wird der AHV Beitrag als Frühpensionär sein?

    1. Das kann mit den vorliegenden Angaben nicht beurteilt werden. Die Berechnung der AHV-Beiträge als Nichterwerbstätiger bemisst sich nach dem Renteneinkommen (multipliziert mit dem Faktor 20) sowie dem Vermögen. Mit diesem Rechner können Sie die AHV-Beiträge annähern. Die über eine Erwerbstätigkeit bezahlten AHV Beiträge können ausserdem auf Antrag hin angerechnet werden.

  8. Erhalten Frauen mit der neuen AHV-Reform, welche vor der Pensionierung arbeitslos sind, auch einen Rentenzuschlag oder nur diejenigen welche bis zum 65. Altersjahr in einem Arbeitsverhältnis stehen?

    1. Gemäss unseren Informationen haben betroffene Frauen einen Anspruch auf einen Zuschlag, unabhängig von einer Erwerbstätigkeit. Beachten Sie aber, dass der Zuschlag nicht bei einem Vorbezug zum Tragen kommt.

  9. Mein Mann hat seine AHV-Rente 1 Jahr vorbezogen, ich werde diesen Monat auch pensioniert. Bei welchem Betrag werden die 6,8 % weiterhin gekürzt? Beim neuen Plafonierungsbetrag meines Mannes oder beim Betrag, den er vor der Plafonierung erhalten hat?

    1. Der Kürzugsbetrag wird auf der effektiv vorbezogenen Rente berechnet. Für Ihren Mann daher der Betrag vor der Plafonierung. Das Beispiel eines Vorbezugs ist im Merblatt „Flexibler Rentenbezug“ (Seite 10) gut erklärt.

  10. Ab wann Datum werden Anreize zur Weiterführung der Erwerbstätigkeit nach Alter 65 in Kraft treten.

    1. Die AHV 21 Reform tritt grundsätzlich auf den 1. Januar 2024 in Kraft. Das dürfte, Stand heute, auch für die Anreize zur Weiterführung der Erwerbstätigkeit (Verzicht Freibetrag, Berücksichtigung der AHV-Beiträge nach Rentenalter) gelten. Die Verordnungsänderungen befinden sich momentan aber noch in der Vernehmlassung (bis 24.03.2023). Allenfalls können hier noch Terminverschiebungen auftreten. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite «Reform 21 – Vernehmlassung zu Verordnungsänderungen».

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Tipp AHV-Aufschub

Haben Sie gewusst, dass Sie die AHV aufschieben können, egal ob Sie sich frühzeitig, regulär oder erst nach dem ordentlichen Rentenalter pensionieren lassen?

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