Wichtige Bestandteile eines Vorsorgeauftrags
Damit der Vorsorgeauftrag dem eigenen Willen entsprechend umgesetzt wird, sollten die Aufgaben und die Weisungen für deren Erfüllung möglichst genau umschrieben werden. Je detaillierter der Vorsorgeauftrag formuliert wird, desto wahrscheinlicher, dass dereinst die Anordnungen im eigenen Sinn umgesetzt werden.
Ersatzverfügungen sind sinnvoll
Für den Fall, dass die beauftragte Person den Auftrag nicht annimmt oder ihn kündigt, können Ersatzverfügungen getroffen werden. Es ist sinnvoll, zusätzlich eine Ersatzperson zu bestimmen, falls die Vertrauensperson den Auftrag nicht übernehmen möchte oder kann. So kann beispielsweise der Ehepartner als Vorsorgebeauftragter bestimmt und der Sohn oder die Tochter als Ersatzbeauftragte eingesetzt werden. Zudem können die Vorsorgebeauftragten berechtigt werden, für bestimmte Bereiche oder gesamtheitlich Substitutionsvollmachten zu erteilen. Dadurch wird ermöglicht, dass die Vertretung vor Behörden oder Gerichten an Fachspezialisten weiterdelegiert werden kann.
Regelung der Entschädigung
Im Vorsorgeauftrag können die Entschädigung und Spesenvergütung von Vorsorgebeauftragten geregelt werden. Die Anordnungen werden entweder unentgeltlich oder gegen eine Entschädigung ausgeführt. Diese kann im Vorsorgeauftrag vorgängig schriftlich festgehalten werden. Werden die Leistungen von den Vorsorgebeauftragten auch im Rahmen ihrer Berufstätigkeit für Dritte vollbracht, dann bemisst sich die Entschädigung oftmals nach branchenüblichen Ansätzen. Fehlt diesbezüglich eine Anordnung, so kann die Erwachsenenschutzbehörde eine angemessene Entschädigung festlegen. Können nicht branchenübliche Ansätze angewendet werden, dann bemisst sich die Entschädigung nach den üblichen Ansätzen von Beiständen.

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