Häufige Fragen zum Thema WEF-Bezug aus der zweiten Säule
Was passiert mit den zum Zeitpunkt des WEF-Bezugs bezahlten Steuern, wenn der bezogene Betrag zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückbezahlt wird?
Bei einer Rückzahlung des bezogenen Kapitals in die zweite Säule hat der Versicherte Anspruch auf eine zinslose Rückerstattung der Steuern, welche im Zusammenhang mit dem WEF-Bezug angefallen sind. Die Rückerstattung muss beim Gemeindesteueramt angefordert werden. Dies gilt auch wenn die Liegenschaft nicht verkauft wird.
Wie hoch ist der maximale Betrag, der im Rahmen eines WEF-Bezuges zur Finanzierung einer selbstbewohnten Liegenschaft verwendet werden kann?
Bis Alter 50 darf das gesamte Vorsorgekapital in der zweiten Säule für die Wohneigentumsförderung verwendet werden. Ab Alter 50 ist die Höhe des WEF-Bezugs auf den höheren der beiden folgenden Beträge beschränkt: Das Sparkapital mit Alter 50 oder die Hälfte des zum Zeitpunkt des Bezugs vorhandenen Sparkapitals. Der genaue Betrag ist bei den meisten Pensionskassen auf dem Pensionskassenausweis vermerkt oder kann bei der entsprechenden Vorsorgeeinrichtung angefragt werden.
Kann ich mich in die Pensionskasse einkaufen, obwohl ich bereits Kapital im Rahmen eines WEF-Bezugs bezogen habe?
Bevor Einkäufe wieder vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden können, müssen die im Rahmen der Wohneigentumsförderung bezogenen Gelder an die Pensionskasse zurückbezahlt werden.
Wieso muss ich bei einem WEF-Bezug Kapitalauszahlungssteuern zahlen?
Der WEF-Bezug wird genau gleich besteuert wie eine Kapitalauszahlung aus der Pensionskasse zum Pensionierungszeitpunkt. Die Besteuerung des WEF-Bezugs ist daher kein Nachteil, sondern eine Vorverschiebung der Steuerpflicht. Zahlen Sie WEF-Gelder wieder in die zweite Säule ein, erhalten Sie die Steuern (ohne Zins) zurückerstattet. Mit einem WEF-Bezug können unter Umständen sogar Steuern gespart werden: Weil der WEF-Bezug und allfällige andere Kapitalbezüge aus der 2. oder 3a Säule zeitlich auseinanderfallen, wird die Progression gebrochen. Dieser Effekt macht sich vor allem bei hohen Bezügen und Staffelung über möglichst viele Steuerperioden erheblich bemerkbar.
Kann ein WEF-Bezug auch getätigt werden, wenn sich die selbstbewohnte Liegenschaft im Ausland befindet?
Wenn Sie in ein Land ausserhalb der EU auswandern und sich dort niederlassen, können Sie in jedem Fall das gesamte Pensionskassenkapital beziehen (auch ohne WEF-Bezug). Bei einer Auswanderung in ein EU-Land gilt dies in der Regel nur für den überobligatorischen Teil. Bei einer Auswanderung ist es jedoch möglich, den obligatorischen Teil in Form eines WEF-Bezugs zu beziehen, auch wenn sich die selbstgenutzte Liegenschaft im Ausland befindet.
Gibt es einen Mindestbetrag, der bei einem WEF-Bezug aus der zweiten Säule bezogen werden muss?
Ja. Der Mindestbetrag bei einem WEF-Bezug aus der zweiten Säule beträgt 20‘000 Franken pro Bezug. Bei der Säule 3a gibt es keinen Mindestbetrag.
Wie muss bei einem Kapitalbezug aus der zweiten Säule im Rahmen der Wohneigentumsförderung vorgegangen werden?
Die Pensionskassen haben in der Regel ein Standardformular. Beantragen Sie bei Ihrer Pensionskasse das Gesuchsformular und erkundigen Sie sich nach der maximalen Bezugshöhe. Die Pensionskasse teilt Ihnen mit, welche Unterlagen zwingend benötig werden und welche Fristen eingehalten werden müssen (bei einem Kauf beispielsweise der notariell beurkundete Kaufvertrag sowie der Grundbuchauszug etc.).
Welche Auswirkungen hat ein Vorbezug von Kapital im Rahmen der Wohneigentumsförderung?
Zu beachten gilt, dass bei einem Vorbezug von Kapital je nach Pensionskasse neben den Vorsorgeleistungen auch die Versicherungsleistungen reduziert werden. In vielen Fällen ist es sinnvoll, diese Versicherungslücke mit einer privaten Risikoversicherung zu schliessen. Insbesondere bei Ehepaaren mit Kindern ist dieses Vorgehen vielfach sinnvoll.
Besteht eine Rückzahlungspflicht?
Wird das Wohneigentum verkauft, muss der Erlös zurückbezahlt werden. Wird der Erlös innert einer Frist wieder für Wohneigentum verwendet, kann der Betrag auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen werden.
Haben Sie eine Frage zum Thema?
Fragen und Antworten
Tipp WEF-Bezug II
Bei einem WEF-Bezug sollte zuerst die Säule 3a zur Finanzierung herbeitgezogen werden, erst dann Gelder in der zweiten Säule.

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Themen WEF I
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Tipp WEF-Bezug III
Haben Sie gewusst, dass ein WEF-Bezug bei angehenden Rentnerinnen und Rentnern zur Steueroptimierung gebraucht werden kann?
Ich habe im 2022 einen WEF Bezug getätigt für eine Eigentumsabtretung von meinem Exmann. Muss ich dies in der Steuerklärung deklarieren oder läuft das automatisch separat,
Bezüge von Vorsorgegeldern müssen grundätzlich in der Steuererklärung deklariert werden. Die Vorsorgeeinrichtung meldet den Bezug zusätzlich direkt der zuständigen Steuerbehörde welche Ihnen eine Rechnung für die Steuern zustellt.
Was passiert mit meinem Vorbezug für Wohneigentum, wenn ich vor der pension sterbe?
Das Geld ist bereits aus der Pensionskasse bezogen. Der WEF-Vorbezug müsste auch nicht zurückbezahlt werden. Lediglich der Eintrag im Grundbuch wird auf Antrag gelöscht. Entsprechend fallen aber auch die Totesfallleistungen aus der Pensionskasse weg.
Ich habe ein Teil meines BVG verpfändet. Kann ich zusätzlich BVG auszahlen für WEF und das Pfand stehen lassen?
Grundsätzlich sollte ein WEF-Bezug möglich sein während die Verpfändung bestehen bleibt. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass noch genügend Kapital für die Verpfändung vorhanden ist. Beachten Sie, dass ein WEF-Bezug für Umbauten je nach Vorsorgeeinrichtung schwierig sein kann.
Mein Mann ist vor 2 Jahren gestorben (vor seiner Pensionierung). Nun sollte das Haus verkauft werden. Er hat einen Vorbezug für das Haus gemacht. Was geschieht jetzt beim Verkauf. Muss der Vorbezug zurückgezahlt werden? Wie muss ich vorgehen?
Wir sind der Meinung, dass der WEF-Vorbezug aufgrund des Todesfalls keine Relevanz mehr hat. Da ein WEF-Vorbezug im Grundbuch eingetragen wird, kann es sein, dass das Grundbuchamt einen Nachweis des Todesfalls (Todesschein) verlangt.
Frage 1: Ich habe für einen Hauskauf einen Teil meiner PK verpfänden lassen (es fand also kein Bezug statt). Wenn ich nun selber in die PK einzahle, ist dieser Betrag vom steuerbaren Einkommen abzugsberechtigt?
Frage 2: Auf einer separaten Parzelle, welche ich anlässlich des Hauskaufs zusätzlich gekauft habe, steht eine Garagenbox. Hier stelle ich mein eigenes Auto ab. Es sind nun einige Renovationen nötig. Kann ich hierzu auch PK Gelder beziehen oder ist das nicht möglich, weil die Garage nicht „selbstbewohnt“ ist und sich nicht innerhalb des Wohnhauses bzw. des Grundstücks befindet, welches zum Wohnhaus gehört?
Antwort zu Frage 1: Ja, nur eine Verpfändung hat keinen Einfluss auf die Abzugsfähigkeit von Einkäufen.
Antwort zu Frage 2: Unserer Meinung nach ist in diesem Fall kein Vorbezug möglich, da die Garage nicht auf der Parzelle des Wohnhauses steht. Allenfalls kann die Hypothek auf dem Wohnhaus für die Finanzierung der Renovation erhöht werden. Ihre Bank kann Ihnen sicherlich Lösungsvarianten für Ihre Situation aufzeigen.
Bevor Einkäufe wieder vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden können, müssen die im Rahmen der Wohneigentumsförderung bezogenen Gelder an die Pensionskasse zurückbezahlt werden. Wie ist es bei Ehepartnern mit unterschiedlichen Pensionskassen – konkret. Kann ein Einkauf der Frau steuerlich abgezogen werden, wenn der Mann in seiner PK WEF bezogen hatte, nicht aber die Frau in ihrer PK?
Ja, Pensionskasseneinkäufe wären in diesem Fall bei der Frau möglich und steuerlich abzugsfähig.
Darf man für den Kauf eines Hauses im Ausland eine Auszahlung der Pensionskasse verlangen?
Grundsätzlich kann auch für den Kauf einer Liegenschaft im Ausland ein WEF-Bezug erfolgen. Voraussetzung dafür aber ist, dass es sich bei der Liegenschaft um den Hauptwohnsitz handelt und diese selbstbewohnt ist. Für Ferienliegenschaften oder Renditeobjekte ist ein Bezug nicht möglich.
Ich habe eine Basis- und eine Kaderversicherung. Aus beiden habe ich einen WEF-Bezug gemacht. Muss ich nun beide WEF-Bezüge zurückführen, bevor ich Einkäufe tätigen kann? Oder kann ich den WEF aus der Einen oder Anderen zurückführen und dann dort Einkäufe tätigen oder sogar die Frühpension auskaufen?
Eine verbindliche Beurteilung können wir hier nicht vornehmen. Grundsätzlich dürften Vorsorgeeinrichtungen sich nur auf die in ihren Unterlagen befindlichen Daten stützen. Jedoch gilt es zu beachten, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung gemäss «Verordnung über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge» Kapitel 3, Art. 13 Abs. 2 Buch über die gemeldeten Vorbezüge sowie Rückzahlungen führt. Es kann daher durchaus sein, dass die Steuerbehörde in solchen Fällen Einkäufe nicht als steuerlich abzugsfähig einstufen. Wir empfehlen Ihnen, diese Frage direkt mit der Steuerbehörde zu klären. Diese wird Ihnen dazu eine verbindliche Auskunft geben können.
Sie schreiben dass der Einkauf des Ehepartners steuerabzugsfähig sein sollte. Hat sich dieser Punkt für den Kanton ZH definitiv geklärt? Oder welche Unsicherheit besteht noch?
Guten Tag
Einkäufe des Ehepartners in die Pensionskasse sind vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig.
Wie verhält sich die steuerliche Abzugsfähigkeit, wenn Ehepartner A einen WEF-Bezug getätigt hat und Ehepartner B ein Jahr später einen BVG-Einkauf macht? Es ist klar, dass Ehepartner A zuerst den WEF-Bezug zurückzahlen müsste, bevor ein Einkauf wieder steuerlich abzugsfähig wäre. Wie verhält es sich aber, wenn der Ehepartner den Einkauf in seine PK tätigt?
Guten Tag
Da die Pensionskassen separat betrachtet werden, sollte die steuerliche Abzugsfähigkeit bei einem Einkauf in die Pensionskasse von Ehepartner B gegeben sein.
Besteht eine Rückzahlungspflicht der WEF falls man zum Zeitpunkt des Verkaufs der Wohnung im Ausland lebt und bereits das Freizügigkeitskonto aufgelöst hat? Ist es überhaupt möglich das Freizügigkeitskonto aufzulösen wenn noch ein Grundbucheintrag über ein WEF existiert?
Guten Tag
Grundsätzlich besteht nach einem WEF-Bezug bei einer Veräusserung der Liegenschaft eine Rückzahlungspflicht – das bedeutet, dass ein Verkauf nur möglich ist, wenn der WEF-Bezug zurückbezahlt wird. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie im Ausland leben und das Geld sowieso bezogen werden kann, sollte eine Auflösung dennoch möglich sein. Evtl. müssen Sie den «Umweg» über ein Freizügigkeitskonto machen.
Besteht eine Rückzahlungspflicht der WEF, falls man zum Zeitpunkt des Verkaufs der Wohnung im Ausland lebt und bereits das Freizügigkeitskonto aufgelöst hat? Ist es überhaupt möglich, das Freizügigkeitskonto aufzulösen, wenn noch ein Grundbucheintrag über ein WEF existiert?
Guten Tag
Grundsätzlich besteht nach einem WEF-Bezug bei einer Veräusserung der Liegenschaft eine Rückzahlungspflicht – das bedeutet, dass ein Verkauf nur möglich ist wenn der WEF-Bezug zurückbezahlt wird. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie im Ausland leben und das Geld sowieso bezogen werden kann, sollte eine Auflösung dennoch möglich sein. Evtl. müssen Sie den «Umweg» über ein Freizügigkeitskonto machen.
Besteht nach der vollständigen Rückzahlung des WEF-Vorbezuges eine Sperrfrist, falls man einen erneuten WEF-Vorbezug zu einem späteren Zeitpunkt tätigen möchte? Kann man bspw. schon ein Jahr nach der Rückzahlung einen neuen WEF-Vorbezug beantragen? Die Möglichkeit zur Überweisung auf ein Freizügigkeitskonto haben wir leider verpasst.
Guten Tag
Grundsätzlich gilt, dass ein WEF-Vorbezug alle 5 Jahre geltend gemacht werden kann. Vorbezüge können bis spätestens 3 Jahre vor definitiver Pensionierung getätigt werden. Ob Sie bereits ein Jahr nach Rückzahlung Ihres WEF-Vorbezuges einen erneuten Vorbezug tätigen können, klären Sie am besten mit Ihrer Pensionskasse.
Was würde mit der Witwenrente passieren in einem unterwarteten Todesfall von meinem Mann, wenn wir die 2. Säule für den Kauf einer Eigentumswohnung vorbezogen und die Summe nicht an die Pensionskasse zurückbezahlt hätten?
Guten Tag
Ob der Vorbezug für Wohneigentum Auswirkungen auf die Hinterbliebenenleistungen hat, kommt darauf an, ob Ihre Pensionskasse die Risikoleistungen im Leistungs- oder im Beitragsprimat erbringt.
Beim Leistungsprimat wird die Leistung (z.B: bei Todesfall) vom versicherten Lohn bestimmt und ist nicht vom vorhandenen Sparguthaben abhängig. Ein Vorbezug für Wohneigentum hat hier somit keine Auswirkungen auf die Todesfallleistungen.
Beim Beitragsprimat sind die Leistungen im Risikofall (z.B.: Todesfall) vom vorhandenen Guthaben in der Pensionskasse abhängig. Hier hat ein Vorbezug Auswirkungen auf die Hinterbliebenenleistungen (z.B.: Witwenrente), sprich die Leistungen fallen geringer aus als vor einem Vorbezug.
Da dies je nach Pensionskasse unterschiedlich ist, empfehlen wir Ihnen, Ihr aktueller Pensionskassenausweis anzuschauen, um zu sehen, was für Leistungen bei einem Todesfall gesprochen werden können. Falls sie Ihren Pensionskassenausweis nicht mehr zu Hand haben, wird Ihnen Ihre Pensionskasse sicherlich behilflich sein.
Im Internet ist immer die Rede von Vorbezug im Zusammenhang mit Hypothek, d.h. die Gelder aus dem Vorbezug werden an eine Bank ausgezahlt und sie ihrerseits diese, zusammen mit der übrigen Kreditsumme, an den Verkäufer. Was ist aber, wenn keine Hypothek notwendig ist, d.h. das Eigenkapital zzgl. Vorbezug die Kaufsumme decken. Ist das möglich? Und wenn ja, an wen fließen dann die Vorbezugsgelder, erst an mich als Käufer (und ich wieder die ganze Summe an den Verkäufer) oder gleich an den Verkäufer? In welchem Paragraph ist das geregelt?
Guten Tag
Ja, dies ist möglich. Die Gelder aus dem Vorbezug können zuerst an den Käufer, sowie direkt an den Verkäufer fliessen. Vorbezüge aus einer Pensionskasse werden zu den Eigenmitteln hinzugezählt. Sie und Ihre Hausbank müssen nachweisen können, dass die Gelder in die Liegenschaft fliessen. Indem die Gelder an den Verkäufer fliessen, ist dies gewährleistet. Banken gehen nicht immer identisch vor. Wenn das Geld zuerst an Sie fliesst, wird der Betrag temporär gesperrt. Bei Ihrer Hausbank erfahren Sie das genaue Vorgehen.
Wir haben 8 Jahre lang in der Schweiz gewohnt und gearbeitet.
Meine Frau und Kinder sind seit etwa 2 Jahren wieder in Tirol zurück. Ich bin weiterhin in der Schweiz geblieben – verheiratet und getrennt lebend. Meine Frau möchte gerne ein Haus bauen in Österreich welches sie mit den Kindern auch bewohnt. (Gehen dort schon zur Schule, Kindergarten, Meine Frau arbeitet auch dort.) Können wir dafür den Vorbezug aus meiner PK zum Haus bauen erwirken, mit meinem ausdrücklichen Einverständnis, weil verheiratet?
Guten Tag
Bei einem WEF-Bezug ist es grundsätzlich so, dass Gelder nur für selbstbewohntes Wohneigentum verwendet werden dürfen. Da Sie in der Schweiz domiziliert sind wird dies nicht funktionieren. Zusätzlich darf nur der Eigentümer eines selbstbewohnten Wohneigentums einen WEF Vorbezug machen.
Muss/kann bei einer WEF Rückzahlung der Zins, mit dem das Kapital bei der PK ordentlich verzinst worden wäre, ebenfalls zurückbezahlt werden?
Guten Tag
Nein, Sie dürfen nur den Betrag, welchen Sie auch effektiv bezogen haben, in die Pensionskasse zurückbezahlen.
Ich habe vor 5 Jahren PK Gelder für mein selbst bewohntes Eigenheim bezogen. Nun möchte ich das Haus per Erbvorzug an mein Kind überschreiben (Einzelkind) welches von ihm auch bewohnt wird. Die PK (Stadt Zürich) verlangt jedoch zuerst das Geld zurück und akzeptiert keine Ratenzahlung nach der Überschreibung.
Existieren da noch andere Möglichkeiten?
Guten Tag
Bei einem Eigentümerwechsel müssen Sie leider die Gelder, welche Sie aus der Pensionskasse für die Finanzierung des selbstbewohnten Wohneigentums verwendet haben, wieder zurückführen. Die Rückzahlung muss aus Geldern der freien oder gebunden Vorsorge (3b oder 3a) kommen.
Kann der gesamte Betrag für WEF bei Auswanderung (Alter <50) verwendet werden, falls das Land der EU angehört oder auch nur 50%? Auch wenn man zur Zeit noch in der Schweiz lebt? Wird der Betrag in CHF überwiesen?
Guten Tag
Wenn Sie noch in der Schweiz domiziliert sind, ist ein Bezug der Pensionskasse für die Liegenschaft in der EU nicht möglich. Wenn Sie bereits am neuen Wohnort wohnen, können sie den überobligatorischen Teil aus der Pensionskasse beziehen.
Kann ich meine PK Gelder für Wohneigentum nehmen und danach das Haus vermieten?
Guten Tag
Nein, ein Vorbezug der Pensionskasse für Wohneigentum ist nur möglich, wenn die Liegenschaft selbstbewohnt ist. Für Liegenschaften, welche Sie vermieten, ist ein Vorbezug aus der Pensionskasse nicht möglich.
Kann ich bei meiner PK einen WEF-Bezug machen und gleichzeitig einen steuerlich begünstigten Einkauf in die PK meiner Ehefrau tätigen?
Guten Tag
Dieses Vorgehen ist grundsätzlich möglich. Beachten Sie jedoch, dass der Einkauf nur dann steuerlich abzugsfähig ist, wenn Sie sich in die Pensionskasse Ihrer Frau einkaufen. Bevor Sie in Ihre Pensionskasse einen Einkauf machen können, müssen Sie zuerst den WEF-Bezug zurückzahlen.
Besteht bei einem WEF-Bezug aus meiner PK für meine beiden volljährigen und nicht mehr in Ausbildung stehenden Kinder (gesetzliche Erben) eine Rückzahlungspflicht, sollte ich und meine Frau z.B. bei einem Unfall gleichzeitig versterben?
Guten Tag
Nein, grundsätzlich besteht keine Rückzahlungspflicht.
Gibt es Nachteile oder Gründe, warum sich eine Rückzahlung der WEF nicht lohnt?
Guten Tag
Ein Nachteil unseres Erachtens ist, dass das Kapital entsprechend nach der Rückzahlung gebunden ist. Ausserdem ist zu beachten, dass bei einem geplanten Kapitalbezug aus der Pensionskasse dieses Kapital zusammen mit dem übrigen Betrag ausbezahlt wird. Das kann sich steuerlich negativ auswirken.
Wenn die PK vorbezogen wurde aufgrund der Aufnahme einer Selbständigkeit, muss der Betrag bei Aufgabe der Selbständigkeit zurück bezahlt werden?
Guten Tag
Nein, ausser Sie wollen sich in die Pensionskasse einkaufen, dann müssten die Vorbezüge zuerst zurückgezahlt werden bevor ein Einkauf steuerprivilegiert behandelt würde.
Welche Steuer wird fällig, wenn ich aus der Pensionskasse austreten muss, da diese aus beruflichen Grunde verlassen muss und ich mich entweder selbstständig mache oder sogar die Schweiz verlassen würde? Habe ich eine Wahl zwischen Kapital-und Quellensteuer? Bis jetzt habe ich bei einem Vorbzug immer Kapitalsteuer bezahlt.
Guten Tag
Nein, Sie haben keine Wahl zwischen Kapital- und Quellensteuer. Es kommt darauf an wo Sie den Wohnsitz bei Auszahlung der Gelder haben. Ist dieser im Ausland zahlen Sie Quellensteuern und ansonsten Kapitalauszahlungssteuern.
Guten Tag
Rückzahlung offener WEF Vorbezug: was für Steuern fallen an? Muss ich die Rückzahlung ganz normal versteuern (Einkommenssteuer) oder werden diese als Kapitalauszahlung versteuert?
Guten Tag
Ein WEF-Vorbezug unterliegt der Kapitalauszahlungssteuer. Bei der Rückzahlung können Sie die bezahlte Kapitalauszahlungssteuer zurückfordern. Die Rückzahlung selbst wird nicht besteuert, kann jedoch auch nicht dem Einkommen in Abzug gebracht werden.
Wenn ich PK-Gelder beziehe oder verpfände weil ich ein selbstbewohntes Eigenheim kaufe, kann ich die Liegenschaft vermieten, wenn ich ein paar Jahre später nach meinem Einzug zu meiner Freundin ziehen will?
Guten Tag
Grundsätzlich müssten Sie, sobald Sie die Wohnung vermieten, den Vorbezug zurückbezahlen bzw. bei einer Verpfändung mehr Eigenmittel einschiessen. Um die Frage definitiv klären zu können, wenden Sie sich am besten direkt an Ihre Pensionskasse.
Ich erwerbe ein Haus in Spanien und beziehe PK Gelder im Rahmen des WEF. Dies ist erst möglich wenn ich in der Schweiz ab/bzw. in Spanien angemeldet bin. Wie und wann werden die Steuern erhoben? Erst beim Bezug oder davor? Muss ich vorher mit dem Steueramt Kontakt aufnehmen?Momentan ist das Geld auf einem Freizügikeits Konto Kt. Schwyz, aufgrund von meiner momentanen Arbeitslosigkeit.
Guten Tag
Die Steuern werden erst beim Bezug der Gelder erhoben. Wenn Sie beim Bezug der Gelder in der Schweiz abgemeldet sind, zahlen Sie auf den Auszahlungsbetrag Quellensteuern. Falls ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Spanien besteht, können Sie die Quellensteuern vollständig zurückfordern. Ob und wie Sie die Gelder in Spanien versteuern müssen, klären Sie am besten mit der Steuerbehörde in Spanien vor Ort ab.
Ich habe ca. 35’000 in meine PK einbezahlt bis zum max. Betrag der Vorsorgelücke. Diesen Betrag möchte ich nun beziehen um meine Hypothek zu amortisieren.
Kann ich danach wieder einzahlen bis zur max. Vorsorgelücke und dies sofort bei den Steuern wieder in Abzug bringen oder fällt die Amortisation der 35’000 in den WEF-Bezug, der zuerst wieder zurückbezahlt werden muss?
Guten Tag
Sie können die Gelder, welche Sie in ihre Pensionskasse einbezahlt haben, für die Amortisation der Hypothek Ihrer selbstbewohnten Liegenschaft verwenden. Sollte die Einzahlung in die Pensionskasse weniger als 3 Jahre her sein, entfällt die damalige Steuerersparnis (Steuernachzahlung). Nach dem Bezug müssen Sie zuerst den WEF-Bezug zurückzahlen bevor Sie wieder steueroptimierte Einzahlungen in die Pensionskasse tätigen können.
Meine PK ist auf einem Freizügigkeitskonto und ich möchte ein Haus in Frankreich kaufen und dort leben. Leider bin ich zurzeit arbeitslos. Kann ich dennoch einen Teil der PK für WEF beziehen, trotz Arbeitslosigkeit?
Guten Tag
Es ist nicht entscheiden ob Sie aktuell eine Anstellung haben oder nicht. Entscheidend ist, ob Sie die Gelder für selbstgenutztes Wohneigentum benötigen. Ein Teilbezug sollte unserere Ansicht nach möglich sein.
Wir möchten gern eine Doppelhaushälfte kaufen, wo wir 2 Stockwerke selbst bewohnen und oben aber noch eine Wohnung davon noch an jemand anderes vermietet ist. Kann mein Mann und ich jeweils 10% aus der Pensionskasse nehmen? Und wenn wir uns 10% noch “ harte“ Eigenmittel von unseren Eltern borgen, können wir dann etwas mehr aus der PK nehmen, um unsere Eltern das zurück zu zahlen?
Guten Tag
Grundsätzlich können sie Gelder aus der Pensionskasse nur für die Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum nutzen. Da die Wohnung bereits jetzt vermietet ist, kann es durchaus sein, dass Ihre Pensionskasse, resp. das finanzierende Institut Einschränkungen bei der Auszahlung macht. Bei einer Finanzierung von selbstbewohnten Wohneigentum sind mindestens 10% „harte Eigenmittel“ notwendig. Wenn sie diese durch eine Darlehen Ihrer Eltern finanzieren und diesen dann vollumfänglich mit Mitteln der 2ten Säule zurückzahlen, verstossen sie gegen diese Mindestanforderung.
Muss ein WEF Bezug bei Verkauf der Liegenschaft nach erreichen des 60. Altersjahr (Mann) zurückbezahlt werden?
Varianten 1. wenn ich an Pensionskasse angeschlossen bin , 2. wenn ich arbeitslos bin auf Freizügigkeitskonto 3. wenn ich selbständig bin auf Freizügigkeitskonto
Guten Tag
Wenn Sie eine Immobilie verkaufen und für den Kauf Gelder aus der Pensionskasse bezogen haben, muss diese bei einem Verkauf wieder in die Pensioskasse /Freizügigkeit zurück geführt werden. Die Pflicht zur Rückzahlung besteht bis drei Jahre vor der ordentlichen Pensionierung.
Rückzahlung Pensionskasse
Gemäss Versicherungsausweis habe ich eine BVG Austrittsleistung von rund CHF 150’000.- und eine Austrittsleistung von CHF 250’000.-. Werden bei einem Vorbezug (CHF 150’000.-) beide Austrittsleistungen um diesen Betrag reduziert?
Guten Tag
Dies ist abhängig von der Pensionskasse. Es ist auch möglich, dass zuerst der überobligatorische Teil bezogen wird und somit der BVG-Anteil grösser bleibt. Bei einem Bezug aus der Pensioskasse reduzieren sich die Leistungen in jedem Fall um mindestens den bezogenen Betrag.
Ich arbeite seit 1992 in der Schweiz und werde voraussichtlich nächstes Jahr in die Niederlande zurückkehren bzw die Schweiz definitiv verlassen. Alter ist dann 51 Jahre. Kann ich, nachdem ich die BVG auf ein Freizügigkeitskonto übertragen habe und mich in den Niederlanden wieder definitiv niedergelassen habe, von dort aus immer noch einen Vorbezug beantragen vom obligatorischen Teil der BVG für selbstbewohntes Wohneigentum in den Niederlanden?
Guten Tag
Eine Person, die die Schweiz verlässt, um sich in einem EU- oder der EFTA-Land niederzulassen oder die sich in einem solchen Land bereits niedergelassen hat, hat Anspruch auf Leistungen im Zusammenhang mit der Wohneigentumsförderung (Art. 30a ff. BVG), da das Personenfreizügigkeitsabkommen keine Auswirkungen auf die Wohneigentumsförderung zeigt. Somit können auch künftig unter den gesetzlichen Bedingungen Barauszahlungen der Freizügigkeitsleistungen ins Ausland für den Erwerb von dortigem Wohneigentum erfolgen.
Mitteilung über Berufliche Vorsorge
Nach 12 Jahre Aufenthalt in der Schweiz will ich Ende Oktober 2020 definitiv aus der Schweiz auswandern (in EU). Ich (w) werde dann 62-jährig sein.
Was macht für mich mehr Sinn? Vorzeitige Pensionierung anzumelden und dann die gekürzte, lebenslange Rente zu bekommen? Oder soll ich nichts von Pensionierung erwähnen und im Alter von 64 die Altersrente beantragen? Wie unterscheiden sich die Renten in oben genannten Fallen? Bekomme ich mein Pensionskassen-Geld, wenn ich das Land verlasse?
Guten Tag
Wenn Sie sich mit 62 Jahren aus der Schweiz abmelden sind Sie grundsätzlich bereits im pensionierungsfähigen Alter. Sprich Sie müssen sich entscheiden ob Sie einen Renten- oder Kapitalbezug aus der Pensionskasse möchten. Wenn es Ihnen gelingt Freizügigkeitsleistungen zu erzwingen, können Sie zu einem späteren Zeitpunkt nicht eine Rentenleistung abrufen – sprich Sie müssen die Gelder als Kapital beziehen. Wenn Sie in die EU auswandern, können Sie bis zur ordentlichen Pensionierung „nur“ den überobligatorischen Teil beziehen.
Wie kann man wissen, ob Beiträge an Obligatorischen Teil ausbezahlt wurden und/oder an überoblihatorischen Teil? Wer entscheidet das? Wie kann ich das verstehen an welche Teile welche Beiträge einbezahlt wurden?
Die meisten Pensionskassen weisen auf dem jährlichen Vorsorgeausweis den BVG-obligatorischen Anteil aus. Wenden Sie sich deshalb an Ihre Vorsorgeeinrichtung.
Ich habe 10 Jahre in der Schweiz gearbeitet. Meine obligatorischen Pensionskassengelder befinden sich in einem Freizügigkeitskonto der UBS. Ich wohne seit 8 Jahren in Polen. Nun bin ich daran selbstgenutztes Wohneigentum zu erstellen. Ich habe dazu eine Hypothek und möchte diese mit meinen Pensionskassengelder zumindest teilweise abbezahlen. Leider weigert sich meine polnische Hypothekbank den Auszahlungsvertrag der UBS zu unterschreiben. Die UBS weigert sich wiederum ohne Unterschrift meiner polnischen Hypothekbank eine Auszahlung. Hintergrund die polnische Hypothekbank hat kein Interesse an einer schnellen Tilgung meiner Schuld. Ich komme nun nicht weiter. Haben Sie einen Vorschlag?
Guten Tag
Es ist so, dass die UBS nur auszahlt, wenn Ihre polnische Bank die Verwendung für die Rückzahlung bestätigt. Wenn sich Ihre Bank in Polen weigert, sehe ich leider nicht allzu viele Möglichkeiten. Allenfalls gibt es ein anderes Finanzierungsinstitut, welches der Amortisation zustimmt.
Man kann sich ja einen Teil auszahlen lassen um Wohneigentum zu finanzieren. Ist das auch so, wenn ich in Deutschland eine Immobilie kaufe?
Guten Tag
Wenn Sie die Immobilie selber bewohnen ist das grundsätzlich möglich.
Wenn Sie die Schweiz velassen um sich in einem EU- oder der EFTA-Land niederzulassen oder sich bereits in einem solchen Land niedergelassen haben, besteht Anspruch auf Leistungen im Zusammenhang mit der Wohneigentumsförderung (Art. 30a ff. BVG). Somit können Sie unter Einhalt der gesetzlichen Bedingungen Barauszahlungen der Freizügigkeitsleistungen ins Ausland für den Erwerb von dortigem Wohneigentum (selbstbewohnt) erfolgen.
Man sagt immer, es müssen immer 10% eigene Mittel aufgebracht werden bei der Hausfinanzierung. Jedoch habe ich mehr als 10% vom Kaufpreis in der PK, sowie meine Frau auch. Sagen wir, ich nehme 10% raus und meine Frau aus ihrer auch, dann hätten wir die 20% und in der Säule 3a hätte ich das Geld für Grundbucheintrag, Notar, etc. Geht das?
Guten Tag
Bei einer Immobilienfinanzierung müssen Sie mindestens 10% aus sogenannt „harten“ Eigenmitteln (Säule 3a, Lebensversicherungen, Konto- und Wertschriftenguthaben) finanzieren. Die restlichen Eigenmittel können Sie aus der Pensionskasse beziehen (auch mehr als 10%) – entscheidend ist, dass Sie genügend „harte“ Eigenmittel einbringen.
Wir sind eine 4-köpfige holländische Familie und möchten demnächst nach Holland zurückkehren. Gleichzeitig dort auch eine Immobilie erwerben, mit dem Vorsorgekapital aus der Schweiz. Kann in diesem Fall mehr als „nur“ der überobligatorische Teil ausbezahlt werden?
Machen Sie beim Bezug die Wohnsitznahme im Ausland geltend, kann nur der überobligatorische Teil bezogen werden Für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum gilt diese Einschränkung grundsätzlich nicht. Es besteht aber eine altersabhängige Einschränkung: bis Alter 50 kann das gesamte Guthaben für Wohneigentum bezogen werden, anschliessend nur noch ein Teil des Guthabens (entweder Guthaben mit Alter 50 oder die Hälfte des vorhanden Guthabens).
ich habe jetzt 4 Monate gewartet auf mein geld vom freizügichkeitskonto. In. Der Schweiz haben sie mir gesagt in31 Tage ist das Geld auf mein. Konto nichts ist passiert. Jetzt haben sie mir von, der BVG geschrieben sie zahlen mir nicht aus da ich in Österreich Angemeldet bin versichert das muss ich ja. Ich bin von der Schweiz nach Österreich zurück gezogen wegeg Gesundheitliche Probleme. Habe vor cca 3 Wochen eine Herzoberation gehabt da frag ich mich wer hätte das bezahlt und wie komme. Ich zu mein geld
Nehmen Sie Wohnsitz in einem EU/EFTA-Staat kann der obligatorische BVG-Teil erst ausbezahlt werden, wenn Sie in Ihrem neuen Wohnsitzstaat nicht mehr der obligatorischen Versicherung unterstehen. Für den überobligatorischen Teil gilt diese Einschränkung nicht.
Ich bin 46 jährig und habe CHF 65‘000. Davon CHF 55‘000 im BVG. Kann ich das rausnehmen um in Deutschland eine Immobilie zu kaufen. Ich bin schon 15 Jahre da und habe Bewilligung C. Ich bleibe auch noch in der Schweiz für ein paar Jahre.
Guten Tag
Ein Bezug der Pensionskassengelder ist nur möglich für die Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum. Dies ist in Ihrem Fall nicht gegeben, da Sie weiterhin in der Schweiz wohnen. Deshalb werden Sie die Gelder aus der Pensionskasse auch nicht beziehen können.
Ich hatte bei meinem AG einen Grundplan und einen 1e Plan. Inzwischen liegen diese Beträge auf 2 unterschiedlichen FZ Konten. Wir werden die Schweiz verlassen und nach Asien ziehen. Im 1e Plan habe ich in den letzten 3 Jahren Einkäufe gemacht. Wird das Kapital trotzdem komplett ausbezahlt?
Das kommt auf das Reglement der Freizügigkeitsstiftung an. Sieht dies vor, dass Guthaben aus Einkäufen innerhalb der nächsten 3 Jahre nicht bezogen werden kann, bleiben diese Gelder blockiert. Ist eine vollständige Auszahlung möglich haben Sie dennoch die steuerliche Sperrfrist verletzt, weshalb Sie mit einer Nachbesteuerung der Einkäufe rechnen müssen.
Zu welchem Zeitpunkt kommen die Steuern zum Abzug bei Kapitalbezug für Eigenheim im Ausland. Behält die Kasse diese ein und zahlt den Rest oder wird der komplette Betrag überwiesen und ich muss selbst aus eigener Tasche zahlen?
Guten Tag
Damit Sie einen Vorbezug für Wohneigentum im Ausland geltend machen können, muss die Immobilie selbstbewohnt sein. Es wird eine Quellensteuer abgerechnet.
Ich möchte gerne für einige werterhaltende Arbeiten einen Bezug aus der Pensionskasse machen lassen. Wird der Betrag direkt an den Unternehmer bezahlt oder muss ich auf einer Bank ein Konto einrichten lassen, damit die Zahlungen darüber laufen?
Guten Tag
In der Regel ist es so, dass Sie anhand von Offerten den Betrag der Auszahlung definieren. Die Auszahlung erfolgt dann auf ein Bankkonto – von dort aus werden dann die Handwerker bezahlt. Am besten schauen Sie das Vorgehen direkt mit Ihrer Pensionskasse an.
Ich bin 2017 ausgewandert und habe meine gesamte 2.Säule auszahlen lassen. Nun möchte ich in 1 oder 2 Jahre wieder zurück in die Schweiz. Muss ich den gesamten Betrag wieder einzahlen? Oder muss ich 5 Jahre warten bis ich wieder in der CH leben und arbeiten kann ohne wieder alles zurück zu zahlen?
Kehren Sie zeitnah (Faustregel: 3 Jahre) in die Schweiz zurück, dürfte die Steuerbehörde den damaligen Entscheid überprüfen. Bei Zuzug aus dem Ausland bestehen für Einkäufe in die Pensionskasse gewisse Einschränkungen.
Ich bin seit 2017 in die USA ausgewandert, ich habe mir die 2te Säule auszahlen lassen. Ich möchte aber nächstes Jahr wieder zurück in die Schweiz. Muss ich die 2te Säule wieder komplett einzahlen um in der Schweiz zu arbeiten und zu leben? Oder ist es nach 2 Jahren wieder ok von null anzufangen?
Guten Tag
Da Sie die Schweiz definitiv verlassen haben und jetzt wieder in die Schweiz zurückkehren, können Sie die Gelder aus der Pensionskasse, welche Sie sich vor 2 Jahren ausbezahlt haben, nicht mehr in die 2te Säule einbringen. Sie müssen Ihr Pensionskassenkapital wieder von “Null“ aufbauen.
Wen ich eine eigene Liegenschaft bewohnen will, mir sicher bin das ich die Firma nicht mehr wechseln möchte. Ist es möglich einen höheren Betrag als der mir angezeigte WEF-Betrag zu bekommen? Und wen das möglich ist: wie geht das?
Guten Tag
Wenn die Pensionskasse Ihnen nicht die Möglichkeit gibt den gesamten Betrag zu beziehen, gibt es keine Variante um dies doch zu machen, resp. den Betrag zu erhöhen. Zudem bitte ich Sie zu bedenken, dass ein kompletter Pensionskassenbezug aus Gesamtvermögensoptik in den wenigsten Fällen sinnvoll ist (tiefe, fixe Einnahmen im Alter).
Ich beabsichtige mein Wohnsitz in ein EU Nachbarsland zu verlegen und dort ein Haus zu bauen. Da ich mit der Materie recht gut vertraut bin verzichte ich auf einen Generalunternehmer und werde einzelne Schritte selber koordinieren und teilweise ausführen.
Welche Regeln gibt es diesbezüglich mit Hinblick auf PK Guthaben? Kann das Guthaben zum Erwerb des Baulandes oder einzelnen Schritten in Bau eines Hauses eingesetzt werden?
Guten Tag
Grundsätzlich können Sie die Mittel aus der Pensionskasse nur für Ihre selbstbewohnte Liegenschaft nutzten. Die Auszahlung erfolgt in der Regel einmalig.
Ich bin Schweizer, arbeite auch hier als Grenzgänger und habe Wohneigentum in Deutschland. Mein Alter: Alter 56. Kann ich auch einen Vorbezug für Renovierungsarbeiten- und Ausbau beziehen? Wenn ja, in welcher Höhe?
Wenn Sie Gelder aus Ihrer Pensionskasse im Rahmen der Wohneigentumsförderung (Bedingung u.a. selbstbewohnt) vorbeziehen möchten, ist es erlaubt, das gesamte Penionskassenguthaben (obligatorischer und überobligatorischer Teil) für selbstgenutztes Wohneigentum in einem EU-Land zu nutzen.
Bis Alter 50 darf das gesamte Vorsorgekapital in der zweiten Säule für die Wohneigentumsförderung verwendet werden. Ab Alter 50 ist die Höhe des WEF-Bezugs auf den höheren der folgenden Beträge beschränkt: Das Sparkapital mit Alter 50 oder die Hälfte des zum Zeitpunkt des Bezugs vorhanden Sparkapitals
Ich bin Schweitzer und wollte mich in Gambia niederlassen/auswandern und dort wohnen. Wieviel darf ich aus der Pensionskasse auszahlen?
Guten Tag
Grundsätzlich gilt: wer in ein Land ausserhalb der EU zieht, darf sein gesamtes Kapital aus der Pensionskasse beziehen. Am besten besprechen Sie das Vorgehen mit Ihrer Pensionskasse.
Wir besitzen eine Immobilie, die wir OHNE PK-Gelder finanziert haben. Nun möchten wir eine 2. Immobilie kaufen, sie selber bewohnen und die momentane Immobilie vermieten. Darf man für die 2. Immobilie PK-Kapital beziehen?
Guten Tag
Ein Pensionskassenvorbezug für eine selbstbewohnte Immobilie ist statthaft. Sie können somit Gelder aus der Pensionskasse für die Finanzierung der 2. Immobilie verwenden.
Ich habe eine Frage, seit 2015 arbeite ich nicht mehr in der Schweiz, wohne und Lebe in Deutschand. Ich habe aber ein Freizügikeitskonto bei der Postfinance/Rendita, leider erheben die extrem hohe Gebühren. Da ich ein Wohneingentum besitze und per Ende 2020 mein Kreditvertrag ausläuft wollte ich Fragen ob ich hier an das Geld rankomme zur Begleichung des Darlehens?
Guten Tag
Da Sie in Deutschland (EU-Staat) wohnhaft sind, ist der Bezug des gesamten Kapital statthaft. Ich empfehle Ihnen das Vorgehen direkt mit der Rendita zu besprechen (mit grosser Wahrscheinlichkeit fallen für den Vorbezug Gebühren an).
Ich habe eine Eigentumswohnung und möchte nun eine neue kaufen. Für die neue Wohnung würde ich temporär Geld benötigen vom Freizügigkeitskapital. Sobald ich dann meine jetzige Wohnung verkauft habe, möchte ich dieses temporär bezogene Freizügigkeitsgeld wieder einzahlen. Ist dies so möglich (also ich würde Geld beziehen für eine neue Wohnung und würde das Geld wieder zurückzahlen aber aus dem Erlös der alten Wohnung)? Falls ja, könnte das z.B. schon nach 2 Monaten sein oder auch erst nach 1 Jahr?
Guten Tag
Dies ist grundsätzlich möglich (gibt einen Vermerk im Grundbuch), sofern die neu erworbene Eigentumswohnung auch selbstbewohnt ist. Sobald die bisherige Wohnung verkauft ist, können Sie das Kapital wieder in die Pensionskasse einbringen. Ob allfällige Fristen berücksichtigt werden müssen, hängt vom Pensionskassenreglement ab. Ich empfehle Ihnen direkt Rücksprache mit der Pensionskasse / Freizügigkeitsstiftung zu nehmen.
Kann ich mit meiner PK und der PK meiner Frau Geld beziehen um eine Immobilie zu finanzieren? Aus der PK möchten wir 23,33% (also 10% EIGENKAPITAL, 10% PK Pensionskasse + 13.3% aus PK für 2. Hypothek) nehmen – ist das möglich?
Guten Tag
Für die Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum können Sie auf die Gelder Ihrer Pensionskassen zurückgreifen. Ihr „Finanzierungsvorschlag“ ist somit grundsätzlich möglich. Sie müssen allerding mindestens 10% „harter“ Eigenmittel (nicht aus der Pensionskasse) bereitstellen.
Besteht bei einer Hypothek eine Rückzahlungspflicht wenn der Ehepartner stirbt?
Guten Tag
Dies ist grundsätzlich vom Rahmenvertrag des finanzierenden Institutes und der Einkommenseinbusse durch den Todesfall abhängig. Ich empfehle Ihnen ein mögliches Vorgehen direkt mit dem finanzierenden Institut zu bestimmen.
Ich habe im Rahmen der Wohneigentumsförderung Kapital aus der PK bezogen. Mir ist klar, solange ich den Betrag nicht wieder zurückbezahlt habe, dass ich Einzahlungen in die PK steuerlich nicht geltend machen kann. Wie sieht es aber mit der PK meine Frau aus? Sie hat eine Lücke, aber noch nie etwas vorgezogen. Kann sie eine Einzahlung in die PK in unserer gemeinsamen Steuererklärung geltend machen?
Guten Tag
Grundsätzlich ist es möglich, dass Sie in die Pensionskasse Ihrer Frau Einzahlungen tätigen und diese steuerlich in Abzug bringen auch wenn Sie in Ihrer Pensionskasse Gelder für Wohneigentumsförderung vorbezogen haben. Wenn der Bezug und die Einzahlung parallel, sprich beinahe gleichzeitig erfolgt ist, kann es sein, dass das Steueramt die Einzahlung nicht akzeptiert.
Ich wohne in Deutschland und möchte meine 3a-Gelder für einen Wohneigentumsbezug im Ausland verwenden.
Macht es wie in der 2. Säule Sinn, die 3a Gelder zuerst auf ein 3a Konto einer Schwyzer Bank zu verschieben um dann von einer tieferen Quellensteuer zu profitieren?
Guten Tag
Auch bei einem Bezug der Säule 3a für selbstbewohntes Wohneigentum im Ausland ist es sinnvoll die Gelder zuerst in ein Kanton mit tiefer Quellensteuer (Kanton Schwyz) zu verschieben. Ich empfehle Ihnen aber vorgängig das Vorgehen mit der entsprechenden Vorsorgestiftung im Kanton Schwyz zu klären.
Ich wohne in Deutschland, bin 50jährig und möchte meine Gelder auf dem Freizügigkeitskonto in der Schweiz für den Erwerb einer selbstbewohnten Immobilie in Deutschland beziehen. Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich den obligatorischen und überobligatorischen Teil, sprich das gesamte Kapital beziehen kann?
Guten Tag
Dem steht grundsätzlich nichts im Wege, sofern Sie den Nachweis erbringen, dass die Immobilie selbst bewohnt wird. Ich empfehle Ihnen die Bedingungen direkt mit der Freizügigkeitsstiftung zu klären.
Mein freund hat privatkonkurs gemacht .ich selbst habe auch noch über 20.000 franken zu gut von ihm .habe gehört das er ende jahr nach italien zurück will .wird ihm so die pensionskasse ausbezahlt .alter von ihm 53 jahre
Nimmt Ihr Freund Wohnsitz in Italien, kann er die Auszahlung des BVG-überobligatorischen Teils verlangen. Der obligatorische BVG-Teil kann erst ausbezahlt werden, wenn er nicht mehr der obligatorischen Versicherung unterstellt ist.
Ich habe vor 5 Jahren WEF aus meiner PK bezogen. Da wir nun ins Ausland ziehen verkaufen wir unsere Wohnung. Zu dem Zeitpunkt werde ich meine 2te Säule allerdings schon auf einem Freizügigkeitskonto parkiert haben. Wird meine Pensionskasse der Freizügigkeitsstiftung mitteilen dass ein WEF Vorbezug auf dem Vorsorgeguthaben besteht oder muss ich das tun? Und wenn dies die Pensionskasse erledigt, wie erfährt die Freizügigkeitsstiftung vom Hausverkauf?
Guten Tag
Grundsätzlich ist es so, dass die Pensionskasse die Meldung des WEF-Bezugs an die Freizügigkeitsstiftung weiter gibt. Da ein WEF-Vorbezug im Grundbuch eingetragen wird (Veräusserungsbeschränkung), kann ein Verkauf der Immobilie nur gemacht werden, wenn das Geld in die Pensionskasse/Freizügikeitsstiftung zurückgeführt wird. Sie werden sich also bei einem Verkauf mit der Freizügigkeitsstiftung in Verbindung setzen müssen um die Rückzahlung des WEF-Vorbezugs zu koordinieren.
Ich habe 15 Jahre in der Schweiz gearbeitet und bin jetzt seit 3 Monaten in der EU am Arbeiten. Habe meinen Überobligatorischen Teil von der Pensionskasse auszahlen lassen und den anderen Teil in ein Freizügigkeitskonto hinterlegt. Darf ich jetzt aber wieder zurück in die Schweiz um zu arbeiten?
Guten Tag
Dies ist selbstverständlich möglich. Wenn Sie bei Ihrem neuen Arbeitgeber wieder einen Pensionskassenanschluss haben, können Sie das Kapital auf dem Freizügigkeitskonto wieder in die Pensionskasse einbringen.
ich bin seit 1985 im Ausland, bin jetzt 66 und wollte meine Pensionskasse auszahlen lassen. Die Firma meines letzten Arbeitgebers wurde aber in der Zwischenzeit verkauft. Insgesamt arbeitete ich 11Jahre in der Schweiz. Ich brauche Hilfe, weiss wirklich nicht wie ich mit dem ganzen klar werden kann.
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird der Pensionskassenanschluss ebenfalls aufgelöst und das vorhandene Guthaben auf eine Freizügigkeitsstiftung übertragen. Vermissen Sie Gelder aus der beruflichen Vorsorge können Sie sich an die Zentralstelle 2. Säule des Sicherheitsfonds BVG (http://www.verbindungsstelle.ch/xml_2/internet/de/application/f32.cfm) wenden. Da die obligatorische BVG-Versicherung aber erst 1985 eingeführt worden ist, kann es durchaus sein, dass Sie keine BVG-Ansprüche haben.
Ich arbeite seit 15 Jahren in der Schweiz und möchte nun zurück nach Deutschland ziehen. Bei mir steht eine Scheidung an.
Frage 1: Kann meine Frau nach der Scheidung ihren ihr zustehender Teil meiner zweiten Säule ausbezahlt bekommen – wenn ja wie?
Frage 2: Kann ich von Deutschland aus das Freizügigkeitskonto zur Finanzierung von einer selbstbewohnten Wohnung verwenden?
Guten Tag
Grundsätzlich wird das Kapital aus der Pensionskasse nach erfolgter Scheidung entweder in die Pensionskasse der Ex-Frau einbezahlt oder auf ein Freizügigkeitskonto, lautend auf Ihre Ex-Frau, transferiert. Ist Ihre Ex-Frau in Deutschland wohnhaft, kann Sie sich den überobligatorischen Anteil auszahlen lassen und der obligatorische Anteil wird auf ein Freizügigkeitskonto transferiert.
Sie haben die Möglichkeit Ihr Freizügigkeitskonto für den Erwerb von selbstbewohntem Wohneigentum in Deutschland zu verwenden. Am besten sprechen Sie sich diesbezüglich mit der Freizügigkeitsstiftung ab (notwendige Unterlagen, Vorgehen).
Nach meinem Rückzug, möchte ich in nicht allzu ferner Zeit, eine Immobilie kaufen und dafür meine Pensionskasse in Anspruch nehmen. Nun bin ich mir nicht sicher wie ich vorgehen soll. Soll ich kurz vor der Ausreise den ganzen Betrag auf ein Freizügigkeitskonto im Kanton Schwyz legen lassen, um es sobald ich eine geeignete Immobilie gefunden habe in Anspruch zu nehmen?
Oder soll ich mir den Überobligatorischen Teil auszahlen lassen und den BVG Teil (> 20‘000) auf ein Freizügigkeitskonto überweisen, um es später für die immobile einzusetzen?
Habe ich es richtig verstanden, dass nur in der Schweiz Quellensteuer erhoben wird und in Deutschland nichts mehr abgezogen wird?
Guten Tag
Es sind beide Varianten denkbar. Aus steuerlicher Optik ist eine Übertragung auf 2 Freizügigkeitskonten im Kanton Schwyz und anschliessender Auszahlung (beim Erwerb der selbstbewohnen Immobilie) wenn Sie bereits in Deutschland domiziliert sind, die beste Variante. Es ist richtig, dass in diesem Fall „nur“ die Quellensteuer geschuldet ist – über die Steuerfolgen in Deutschland kann ich Ihnen keine Auskunft geben.
Kann ich einen WEF Bezug mittels Transfer eines 3a Kontos zurückzahlen?
Guten Tag
Die Rückzahlung des WEF-Bezugs muss aus freiem Vermögen erfolgen – das Guthaben aus der Säule 3a darf nicht für die Rückzahlung von WEF-Bezügen verwendet werden (vergl. auch Kreisschreiben Nr. 17;Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge).
Kann ich als gebürtige Schwedin mein Pensionskassengeld für einen Hauskauf in Schweden verwenden?
Guten Tag
Dies ist grundsätzlich möglich, sofern die Immobilie in Schweden selbstbewohnt ist. Am besten klären Sie das Vergehen direkt mit Ihrer Pensionskasse / Freizügigkeitsstiftung.
Muss ich Steuern in der Schweiz bezahlen auf einem WEF Bezug für ein Haus im Ausland? Ich wohne schon im Ausland seit einigen Jahren.
Guten Tag
Wenn Sie Gelder aus der 2ten Säule (Pensionskasse oder Freizügigkeit) entnehmen, werden darauf Steuern fällig – auch wenn Sie im Ausland domiziliert sind.
Muss der Vorbezug zurückbezahlt werden, auch wenn nach der Scheidung die (Ex-)Frau und die Kinder im Haus bleiben und die Besitzverhältnisse (weiterhin gemeinsamer Besitz) nicht ändern?
Guten Tag
Entscheidend sind die Besitzverhältnisse – wenn diese unverändert bleiben, muss der Vorbezug aus der Pensionskasse grundsätzlich zurückbezahlt werden. Dies ist allerdings nur bei einer Veräusserung der Immobilie oder bei einem Einkauf in die Pensionskasse der Fall. Ansonsten können Sie den Vorbezug auch „stehen“ lassen.
Meine eltern sind im 2009 in die Türkei ausgewandert und haben natürlich die BVG-Gelder vorbezogen und dabei quellensteuern gezahlt. Nun meint mein Vater, ein Familienfreund – mit ähnlicher Auswanderungsgeschichte – habe ihm erklärt dass man die quellensteuern rückerstattet bekommt wenn man nach der Ausreise darlegen kann dass man sich definitiv im Ausland (Türkei) niedergelegt hat. Ist so was möglich, werden die quellensteuern auf vorbezug je rückerstattet?
Falls zwischen dem Wohnsitzstaat und der Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, kann die bezahlte Quellensteuer zurückgefordert werden. Die Rückerstattung ist an gewisse Bedingungen (u.a. Kapitalleistung muss dem neuen Wohnsitzstaat bekannt sein) und Fristen (z.B. Kanton Zürich 3 Jahre) gebunden. Wenden Sie sich für die genauen Formalitäten und Voraussetzungen an das zuständige Steueramt.
Bei einem WEF-Bezug muss ich den Kapitalbezug versteuern. Wie verhält es sich mit der bezahlten Steuer wenn ich später das bezogene Kapital wieder in die Pensionskasse einzahle? Ein Steuerabzug für EInzahlungen ist ja erst wieder möglich wenn ich den WEF-Bezug vollumfänglich zurück bezahlt habe.
Guten Tag
Bei der Rückzahlung eines WEF-Bezugs werden die Steuern, welche bei der Auszahlung erhoben wurden, wieder zurück erstattet – allerdings ohne Zinsen. Die Rückzahlung der geleisteten Steuern müssen Sie jedoch beantragen.
Rückzahlung WEF-Vorbezug
Gibt es eine Mindestfrist, welche zwischen einer freiwilligen Pensionskassen-Einzahlung und einem WEF-Bezug liegen muss? Bei der Auszahlung bei Renteneintritt gibt es ja eine Frist von 3 Jahren damit keine Steuerumgehung vorliegt.
Guten Tag
Sobald Sie sich in die Pensionskasse eingekauft haben, gilt eine Sperrfrist von 3 Jahren bis Sie die Gelder ohne Steuerfolge beziehen (WEF-Bezug) können. Ein WEF-Bezug ist allerdings nur alle 5 Jahre möglich.
Ich bin 60 und leider krankheitsbedingt zu 100% invalid geworden. Für die Haus-Finanzierung haben wir damals bei meiner Pensionskasse einen WEF-Vorbezug getätigt. Wir beabsichtigen das Haus leider zu verkaufen. Muss der WEF-Vorbezug an die Pensionskasse zurück bezahlt werden, da ich invalid geworden bin?
Lieber C.
Grundsätzlich müssen Sie gemäss Mitteilung der Berufliche Vorsorge Nr. 131 den Vorbezug aus der Pensionskasse nach Eintritt des Vorsorgefalls (Invalidität) nicht zurückzahlen. Ich empfehle Ihnen aber trotzdem das Vorgehen und Ihre konkrete Situation direkt mit der Pensionskasse zu klären.
Ich bin 60 Jahre alt und möchte mir in Italien ein Alterssitz-Haus bauen welches ich dann zu Beginn meiner Pensionierung mit 65 Jahren beziehen will.
Ich bin 60 Jahre alt und möchte mir in Italien ein Alterssitz-Haus bauen welchen ich dann zu Beginn meiner Pensionierung mit 65 Jahren beziehen will.
Erhalte ich den Wohneigentumsförderungbetrag von meiner Pensionskasse für dieses Vorhaben im Ausland?
Guten Tag
Grundsätzlich sollte dies mögliche sein. Es ist allerdings abhängig von Ihrer Pensionskasse und dem Reglement. Je nach Pensionskasse gelten unterschiedliche Bezugsfristen. Erkundigen Sie sich ab besten direkt bei Ihrer Pensionskasse nach den Bezugsmöglichkeiten und Fristen. Die Pensionskasse wird Ihnen auch die notwendigen Unterlagen mitteilen.
Sehr geehrte Damen und Herren
Wenn ich pensioniert bin und mein Haus verkaufe, muss ich das Pensionskassengeld zurückbezahlen? Mit freundlichen Grüssen Christine N.
Nein. Wenn Sie pensioniert sind (eine volle Rente oder einen Kapitalbezug getätigt haben aus der 2. Säule), dann müssen Sie den WEF-Bezug nach einem Verkauf nicht zurück zahlen. Achten Sie darauf, dass der WEF-Bezug im Grundbuch gelöscht wurde / wird, damit der Liegenschaftsverkauf reibungslos und ohne Zeitverlust über die Bühne geht.
Meine Frau arbeitet schon seit mehreren Jahren nicht mehr. Ihr BVG-Kapital liegt auf einem Freizügigkeitskonto bei einer Bank. Als sie noch gearbeitet hat, wurden CHF 20‘000 für den Immobilienkauf vorbezogen. Wenn wir jetzt das Haus verkaufen, müssen diese CHF 20‘000 auf das Freizügigkeitskonto einbezahlt werden?
Lieber Daniel
Wenn Gelder aus der Pensionskasse / Freizügigkeitskonto für Wohneigentum vorbezogen wurden, müssen diese beim Verkauf der Immobilie wieder in die Pensionskasse / Freizügigkeitskonto zurückgeführt werden.
Frage.. mein Mann ist 63 zig. Wenn wir das Haus jetzt verkaufen müssen wir den Vorbezug aus der PK noch zurückzahlen ? Pensionierung mit 65 zig.
Ein WEF muss solange zurück bezahlt werden, wie ein aktiver Anschluss an eine Pensionskasse besteht. Solange Ihr Mann noch arbeitet, muss der WEF zurück bezahlt werden. Die Steuern, die beim Bezug angefallen sind, können Sie jedoch zurück fordern. Details dazu erfahren Sie direkt bei der Pensionskasse bzw. im Pensionskassenreglement.
Der eine Ehepartner hat einen WEF-Vorbezug getätigt, der andere nicht (Miteigentum). Kann der andere Ehepartner trotzdem einen steuerlich abzugsberechtigten Einkauf in die Pensionskasse tätigen?
Guten Tag
Hat derjenige Ehepartner welcher kein WEF-Vorbezug tätigte ein entsprechendes Einkaufspotenzial in der Pensionskasse so sollte ein steuerbegünstigter Einkauf in diese Pensionskasse möglich sein.
Nach einem Bezug des BVG Kapitals einerseits für eine Liegenschaft in Irland und andererseits wegen Wegzugs ins Ausland bin ich nun wieder in die Schweiz zurückgekehrt. Die Liegenschaft in Irland wird verkauft. Gerne würde ich nun mein BVG wieder aufbessern.
Muss ich zuerst in der neuen Kasse die bezogenen Gelder für das Wohneigentum ohne Steueroptimierung einzahlen bevor ich das Kapital äufnen kann?
Gelder, die Sie für einen WEF-Bezug aus der Pensionskasse bezogen haben, müssen Sie – bevor Sie wieder steuerwirksame Einkäufe tätigen können – zurück zahlen. Sie können „normal“ einzahlen, den Einkauf aber nicht beim steuerbaren Einkommen abziehen. Auf dem PK-Ausweis oder direkt bei der Pensionskasse finden Sie den Betrag, den Sie auf Grund des WEF zurückzahlen müssen. Die Berechnungsmodalitäten stehen im PK-Reglement oder sie können Ihnen von der Pensionskasse angegeben werden.