Rentenbezug aus der Pensionskasse

Rentenbezug aus der Pensionskasse

Rentenbezug ist fast immer möglich

Eine Rente aus der Pensionskasse zu beziehen, ist fast immer möglich. Ausnahmen gibt es bei Frühpensionierungen, welche vor dem gemäss Pensionskassenreglement frühestmöglichen Pensionierungsalter stattfinden, bei Umstrukturierungen der Pensionskasse (beziehungsweise des Arbeitgebers) oder im Zusammenhang mit einer Scheidung. Im Normalfall zahlt die Pensionskasse automatisch eine Rente aus, wenn bis zum ordentlichen Pensionierungszeitpunkt vom angehenden Rentner nichts anderes mitgeteilt wird.

Beweggünde für einen Rentenbezug

Viele Rentner möchten sich nicht um die Geldanlage kümmern und vertrauen der Pensionskasse. Zudem betrachten es Rentenbezüger als grosse Lebensqualität, wenn automatisch jeden Monat ein gewisser Betrag auf das Konto überwiesen wird. Ein Leben lang hat man sich an einen regelmässigen Lohn gewöhnt, daran möchte man so wenig wie möglich ändern. Dafür nehmen Rentenbezüger in Kauf, dass die Steuern nach der Pensionierung bei einem Rentenbezug höher sind als bei einem Kapitalbezug und dass das monatlich zur Verfügung stehende Kapital tendenziell tiefer ist als bei einem Kapitalbezug.

Wie funktioniert eine Rente aus der Pensionskasse?

Das Kapital in der Pensionskasse wird zum Pensionierungszeitpunkt nicht ausbezahlt, sondern verbleibt bei der Pensionskasse. Die Pensionskasse kennt die Altersstruktur ihrer Versicherten und Rentner, weiss mit welchen Beiträgen sie in Zukunft rechnen kann und welche Renten sie zu welchem Zeitpunkt auszahlen muss. Mit diesen statistischen Daten kann sie ein Anlagekonzept entwickeln und die Guthaben der Versicherten und Rentner risikogerecht und entsprechend des Anlagehorizontes anlegen. Die Sicherheit der regelmässigen Rente darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch eine Pensionskasse und damit auch ihre Versicherten von der Entwicklung an den Aktienmärkten abhängig sind. Nach einer langen Börsenbaisse und entsprechender Unterdeckung müssen Sanierungsmassnahmen getroffen werden. In der Regel wird darauf geachtet, dass die Löcher vor allem von Arbeitnehmern und nicht von den Rentenbezügern gestopft werden müssen. Wenn zu viel Kapital in der Pensionskasse fehlt, werden jedoch mit Sicherheit auch die Rentner ihren Teil zur Gesundung der Kasse beitragen müssen. Dies kann durch eine vorübergehende Rentenkürzung geschehen oder durch ein längeres Ausbleiben des Inflationsausgleichs. In der Vergangenheit haben sich die Börsen von ihren Tiefs immer wieder erholt und Sanierungsmassnahmen haben meist schnell ihre Wirkung gezeigt. Dies war für Renten- wie auch für Kapitalbezüger positiv.

Vorgängige Abklärungen lohnen sich

Wer sich für eine Rente entscheidet, wird später kein Kapital mehr aus der Pensionskasse beziehen können. Stirbt ein Alleinstehender beispielsweise mit 66 Jahren, ist das Kapital verloren. Hinterbliebene können nicht begünstigt werden. Wenn kein weiteres Kapital im Privatvermögen vorhanden ist, kann kurzfristiger Geldbedarf für Unvorhergesehenes nicht bereitgestellt werden. Zudem ist man ein Leben lang von der Pensionskasse abhängig und kann die Anlageentscheide nicht beeinflussen.

Der Gesetzgeber schützt die Rentner, indem sich die Pensionskassenmanager an Richtlinien und Gesetze halten müssen. Trotzdem hat jede Pensionskasse viele Freiheiten. Sie entscheidet beispielsweise, ob und in welche Hedge Funds oder strukturierten Produkte investiert oder wie stark die maximale Aktienquote ausgeschöpft werden soll. Pensionskassen tragen eine ähnliche Verantwortung wie ein Vermögensverwalter, der das Kapital für einen Rentner verwaltet und daraus ein Einkommen sicherstellt. Nicht selten wird als Begründung für einen Teil- oder Kapitalbezug angegeben, dass man den Pensionskassenverwaltern nicht zu 100% vertraut und zumindest einen Teil selber verwalten will. Informieren Sie sich vor einem Rentenbezug, wie gut Ihre Kasse finanziell dasteht.

Vielfach gibt es keinen Grund zur Sorge und die allermeisten Pensionskassenverwalter arbeiten verantwortungsbewusst und nach bestem Wissen und Gewissen.

Private Leibrente als Alternative?

In Beratungsgesprächen kommt oft die Frage auf, ob man das gesamte oder einen Teil des Pensionskassenkapitals beziehen und eine Leibrente abschliessen soll. Dies ist in den allermeisten Fällen ein schlechter Ratschlag. Pensionskassen arbeiten in der Regel effizienter und haben bei der Anlage der Gelder mehr Möglichkeiten als private Versicherungsgesellschaften. Der Rentenumwandlungssatz ist bei Pensionskassen deutlich höher als bei Leibrenten und steuerliche Vorteile der Leibrente entpuppen sich bei genauer Betrachtung oft als Nachteil. Leibrenten eignen sich vor allem, um das Langleberisiko abzusichern. Dies kann aber auch noch mit 75 oder 80 Jahren geschehen. Mehr Informationen zum Thema Leibrente erfahren Sie hier:


Haben Sie eine Frage zum Thema?

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Fragen und Antworten

  1. Kann meine Pensionskasse bestimmen, dass ich maximal CHF 1’000’000 als Rente beziehen darf und den Rest als Kapital nehmen muss?

    1. Dieser Fall ist im Gesetz nicht explizit geregelt. Da aber die Pensionskasse im überobligatorischen Teil mehr oder weniger frei in der Gestaltung ist, gehen wir davon aus, dass dies möglich ist. Für eine detaillierte Begründung/Erklärung wenden Sie sich bitte direkt an die Pensionskasse.

  2. Wir beziehen seit der Pensionierung meines Mannes eine monatliche Rente aus unserer Pensionskasse (LUPK) Wenn mein Mann vor mir stirbt, wieviel Rente steht mir zu?

    1. Gemäss Reglement der Luzerner Pensionskasse (Ausgabe 1. Juli 2022, Seite 11) beläuft sich die Witwenrente auf 70% der Rente des Verstorbenen.

  3. Werde mich mit 64 zur Ruhe setzten. Bin Grenzgaenger und arbeite seit 15 Jahren in der Schweiz. Kann ich mir die Pensionskasse ganz auszahlen lassen, kann ich auch ein Teil mitnehmen und den Rest verrenten lassen und wie wird die Rentenhoehe berechnet?

    1. Welche Möglichkeiten Sie haben, ist im Reglement Ihrer Pensionskasse geregelt. In der Regel kann bei der Pensionierung zumindest ein Teil des Kapitals bezogen werden, oftmals ist auch ein ganzer Kapitalbezug möglich. Die Rentenhöhe wird mit dem Umwandlungssatz Ihrer Pensionskasse berechnet. Diesen finden Sie in der Regel auf dem Vorsorgeausweis. Wir empfehlen Ihnen diese Fragen direkt Ihrer Pensionskasse zu stellen. Diese wird Ihnen die Fragen detaillierter beantworten können.

  4. Kann man das Pensionsgeld auszahlen lassen wen man Schulden hat mit 75 Jahren.

    1. Der Entscheid Rente oder Kapital ist einmalig bei Pensionierung und definitiv. Haben Sie sich für einen Rentenbezug entschieden, so kann später kein Kapital mehr bezogen werden.

  5. Wenn ich eine Rente erhalte infolge einer 100 % Invalitität muss die Pensionskasse meine Prämie weiterzahlen und wie ist das wenn ich mit 65 Pensioniert werde kann ich dann auch einen Kapitalbezug nehmen also das ganze angesparte Geld auszahlen lassen, obwohl ich bis zu Pension eine IV Rente von der Pensionskasse erhalten habe.

    1. Die IV Rente selbst berechnet sich grundsätzlich aufgrund der hochgerechneten, unverzinsten Beiträge. Es ist korrekt, dass nach einer Invalidität (und einer allfälligen Wartefrist) keine Beiträge mehr bezahlt werden. Bezüglich einem Kapitalbezug ist dies von der jeweiligen Pensionskasse abhängig. Hier müssten Sie sich direkt mit der Pensionskasse in Verbindung setzen.

  6. Kann ich verlangen, dass ich monatliche Rentenauszahlung erhalte?

    1. Auf dem obligatorischen BVG-Teil müsste eine Rentenlösung erbracht werden. Wenn es sich um überobligatorisches BVG-Guthaben oder um ein zu geringes Kapital handelt, ist es auch möglich, dass nur eine Kapitalabfindung erfolgt.

  7. Bin 42 Schweizer und will nach England auswandern. Habe gut 14 Jahre inder CH gearbeitet. Kann ich pension Kasse auszahlen lassen? Habe ich immer noch Anspruch auf Rente? Auch wenn ich nie wieder inder Schweiz zurück kehre.?

    1. Treten Sie vor dem frühestmöglichen Pensionierungsalter (in der Regel ab Alter 58 oder Alter 60, je nach Reglement) aus der Pensionskasse aus, wird Ihr Guthaben auf eine Freizügigkeitsstiftung übertragen und kann grundsätzlich nur als einmalige Kapitalabfindung bezogen werden.

  8. Ich bin 61 Jahre und beziehe eine FAR Rente kann. Kan ich von meiner pensionskasse eine monatliche Rente beziehen und wo muss ich sie beantrsgen.

    1. Für die Anmeldung Ihrer Altersrente müssen Sie sich an Ihre Pensionskasse wenden.

  9. Bin 57 und hab gehört das man sich mit 58 in Pension gehen kann und ab sechzig das freizügikeitgelder beziehen kann, momentan bin ich arbeitslos.

    1. Sind Sie an einer Pensionskasse angeschlossen, kann die für Sie zuständige Vorsorgeeinrichtung eine frühestmögliche Pensionierung mit Alter 58 erlauben. Es gibt aber auch Pensionskassenlösungen, welche die Altersleistungen erst ab Alter 60 zulassen. Liegt Ihr Pensionskassenguthaben auf einem Freizügigkeitskonto können Sie diese Gelder frühestens 5 Jahre vor dem regulären AHV-Alter (= Frauen mit Alter 59 / Männer mit Alter 60) beziehen.

  10. Ich bin 52 Jahre alt und habe zur Zeit keine Arbeitsstelle. Ob ich wieder eine Arbeitsstelle finden werde, weiss ich nicht. Mein Erspartes würde wohl notfalls reichen bis zur regulären Pensionierung, ohne das Pensionskassen-Guthaben anzutasten. Ich habe aber gehört, dass ich mein Pensionskassenguthaben nicht als Rente beziehen kann, wenn ich keinen Arbeitsvertrag habe bis zur Pensionierung. Nach diesen Informationen könnte ich das Pensionskassen-Guthaben in diesem Fall nur als Kapital beziehen. Ich möchte mein Pensionskassen-Guthaben aber TROTZDEM gerne als RENTE beziehen. Was kann ich tun?

    1. Sie sind derzeit nicht erwerbstätig. Folglich wurde Ihr Pensionskassenguthaben auf eine Freizügigkeitsstiftung übertragen. Wenn Sie keine neue Arbeitsstelle finden und der BVG-Versicherung unterstehen, wird das Guthaben auf dem Freizügigkeitskonto als einmalige Kapitalabfindung ausbezahlt. Möchten Sie dennoch eine Rente haben, können Sie bei einer Versicherung eine Leibrente abschliessen. Der Umwandlungssatz bei einer Leibrente ist in der Regel aber deutlich geringer als aus einer Pensionskasse. Wenn Sie wieder eine Anstellung haben, können Sie das Freizügigkeitsguthaben auf die neue Pensionskasse übertragen und später eine Rentenleistung beziehen.

  11. Wenn ich nach meiner Frühpensionierung mit Rentenbezug zusätzlich für einen Auftraggeber, stundenweise arbeite, was benötige ich dazu?

    1. Sie dürfen grundsätzlich auch nach einer vorzeitigen Pensionierung weiterhin ein (gewisses) Erwerbseinkommen erzielen. Ob Sie weiterhin in der beruflichen Vorsorge zu versichern sind, ist von Ihrem Anstellungsstatus, der Höhe Ihres Einkommens und den Bedingungen der Pensionskasse abhängig.

  12. Ich (Doppelbürrger ch por)möchte mich mit 58 pensonieren lassen und mit meiner portugisischen Frau nach Portugal auswandern. Ich bekomme von meinem Arbeitgeber ab 58 aus der Pensionskasse monatlich ca. 1800.- und würde es mir monatlich auf mein Schweizerkonto überweisen lassen. Muss ich in der Schweiz Steuern dafür bezahlen?

    1. Nach Ihrer Wohnsitznahme in Portugal sind Sie grundsätzlich vollumfänglich in Portugal steuerpflichtig. Leistungen aus der Pensionskasse unterliegen in der Schweiz aber der Quellensteuer. Falls ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und dem Wohnsitzstaat besteht, wird je nach DBA auf eine Erhebung der Quellensteuer verzichtet resp. kann die Quellensteuer zurückgefordert werden.

  13. Bin pensioniert, C Bewilligung, 40 Jahre in der Schweiz gearbeitet und konnte vor 10 Jahren eine Wohnung kaufen. Nun wandern wir aus zurück in die alte Heimat Bosnien, da Ehefrau nun auch pensioniert. Kann ich die Wohnung behalten und vermieten (zB an meine Kinder oder dritte)?

    1. Haben Sie bei Erwerb der Liegenschaft bereits die C-Bewilligung besessen, sind Sie von der Nutzung nach dem Wegzug aus der Schweiz frei und können die Liegenschaft auch vermieten.

  14. Ich bin mit 64 in die Frühpensionierung geschickt worden. Ich beziehe jetzt die Rente. Weil ich aber noch weiter arbeiten möchte (Mindestens bis 68), habe ich eine Stelle gefunden und werde diese mit 64,5 Jahre antreten. Sind die Beiträge an die 2. Säule bis zum Erreichen des Pensionsalters, in meinem Fall für nur 6 Monate, obligatorisch?

    1. Grundsätzlich ist eine Beitragspflicht bis zum ordentlichen Rentenalter vorgesehen. Einige Pensionskassen sehen aber vor, dass bereits pensionierte resp. rentenbeziehende Personen nicht mehr in der Pensionskasse versichert werden müssen. Am besten klären Sie dies direkt mit der für Sie zuständigen Pensionskasse ab.

  15. Ich kann mich ab 58 pensionieren lassen und hätte dann eine monatliche Rente. Könnte ich mich auch pensionieren lassen und das geld stehen lassen und dann mit Bsp. 62 eine höhere monatliche Rente beziehen?

    1. In der Regel müssen Sie bei Pensionierung auch auf diesen Zeitpunkt die Altersleistungen aus der Pensionskasse beziehen. Ein aufgeschobener Bezug Ihrer Rentenleistungen ist in der beruflichen Vorsorge grundsätzlich nicht vorgesehen. Möglicherweise sieht Ihre Pensionskasse aber eine andere Handhabung vor. Konsultieren Sie deshalb das massgebende Pensionskassenreglement.

  16. Ich möchte nach Kuba Auswandern und möchte wissen ob ich und meine Frau die Frühpension beziehen können.

    1. Gesetzlich ist ein vorzeitiger Bezug der Altersleistungen aus der Pensionskasse frühestens ab Alter 58 möglich. Die Pensionskasse kann aber auch ein höheres Alter vorsehen. Wenden Sie sich für die genauen Bestimmungen an Ihre Pensionskasse. Verlassen Sie die Schweiz endgültig haben, Sie aber auch die Möglichkeit Ihr Pensionskassenguthaben als einmalige Kapitalabfindung zu beziehen. Ohne Wohnsitz in der Schweiz wird auf der Kapitalleistung eine Quellensteuer erhoben. Weitere Informationen finden Sie unter Pensionskasse und Auswandern.

Gratis Pensionierungs-Box

Bereiten Sie sich optimal auf Ihre Pensionierung vor. Kostenlose Informationen für den Start in einen sorgenfreien Ruhestand.

Seminare Pensionierung, Pensionierungsseminare
Seminar Pensionierung

In unserem kostenlosen Seminar erhalten Sie viele wichtige Informationen und Tipps rund um die Planung der eigenen Pensionierung. Weitere Informationen und Anmeldung:

Top Seiten Pensionskasse

Folgende Artikel zu Themen die besonders häufig diskutiert werden:

Pensionierungberatung, Vermögensverwaltung, Nachlassplanung, wir begleiten Sie umfassend!
Neutrale Beratung

Vereinbaren Sie direkt online einen Termin mit uns:

Pensionierung vorbereiten

Auch bei einem Rentenbezug gibt es vieles zu planen und optimieren. Hier finden Sie einen Zeitplan, wann Sie sich welche Gedanken machen sollten:

Tipp Rentenbezug

Bei Ehepaaren kann es vorteilhaft sein, wenn ein Ehepartner die Rente, der andere das Kapital bezieht. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie hier:

Merkblatt Rente oder Kapital

Das Merkblatt der VermögensPartner AG zum thema Rente oder Kapital aus der Pensionskasse gibt einen Überblick zum Thema: