Vertretung im Rechtsverkehr
Bei der Vertretung im Rechtsverkehr handelt es sich unter anderem um die Befugnis zur Stellvertretung vor Behörden und Gerichten.
Die Vertretung im Rechtsverkehr umfasst unter anderem folgende Aufgabenbereiche, sofern diese nicht bereits in der Personen- oder Vermögenssorge geregelt sind.
Grafik: Aufgabenbereiche Vertretung im Rechtsverkehr
Zuteilung der Aufgabenbereiche
Das Zivilgesetzbuch sieht die Vertretungsmöglichkeit von urteilsunfähigen Personen im Bereich der Personensorge, Vermögenssorge und im Rechtsverkehr vor (Art. 360 Abs. 1 ZGB). Oftmals ist es schwierig die einzelnen Anordnungen einem Aufgabenbereich zuzuordnen. Bei der Personen- wie auch der Vermögenssorge gibt es normalerweise Berührungspunkte zu Behörden und Gerichten. Werden mehrere vorsorgebeauftragte Personen eingesetzt, dann ist eine genaue Umschreibung der Tätigkeiten und Kompetenzen umso wichtiger.

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