Mit der Säule 3a Steuern sparen

Steuern sparen mit der Säule 3a

Dank der Säule 3a Steuern sparen

Neben der staatlichen Altersvorsorge, welche durch die AHV und das BVG (Pensionskasse) abgedeckt wird, möchten viele zur Sicherung des Lebensstandards nach der Pensionierung auch privat Geld auf die Seite legen. Dazu dient die 3. Säule. Diese wird unterteilt in eine Säule 3a und eine Säule 3b. Die Säule 3a wird vom Staat durch Anreize gefördert, indem die Einzahlungen vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden können.

Die Höhe der Einzahlungen ist jedoch nach oben limitiert. Durch die Steuereinsparung können unter dem Strich, insbesondere in den letzten Jahren vor der Pensionierung oder einem vorzeitigen Bezug, interessante Renditen erzielt werden. Die gesamte restliche Sparquote, auch beispielsweise Investitionen in eine Liegenschaft oder in Kunst, fällt unter die Säule 3b und ist nicht steuerbegünstigt.

Säule 3a im Jahr 2024

Erwerbstätige mit einem AHV-pflichtigen Erwerbseinkommen können in die Säule 3a einzahlen. Besteht ein Pensionskassenanschluss, liegt der Maximalbetrag bei 7’056 Franken. Ohne Pensionskassenanschluss können 20% des Nettoeinkommens maximal 35’280 Franken in die Säule 3a einbezahlt werden. Die Maximalbeträge für 2024 belaufen sich daher auf;

mit Pensionskasse: 7’056 Franken

ohne Pensionskasse: 35’280 Franken

Die Maximalbeiträge haben sich gegenüber 2023 nicht verändert.
Eine nächste Anpassung dürfte auf das Jahr 2025 erfolgen.


Interview: Private Vorsorge mit der Säule 3a

Interview zum Thema Säule 3a mit Damian Gliott von der VermögensPartner AG und Michael Ferber von der NZZ. Mit freundlicher Genehmigung der Neuen Züricher Zeitung.


Vorschriften beim Bezug der Säule 3a

Das gesamte Kapital in der Säule 3a ist bis fünf Jahre vor der ordentlichen Pensionierung blockiert. Das Geld kann ab Alter 60 bezogen werden (5 Jahre vor dem Referenzalter). Wer über das ordentliche Rentenalter hinaus arbeitet, kann den Bezug des Säule 3a Guthabens bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit, jedoch maximal um fünf Jahre, aufschieben. Unter gewissen Umständen, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Wohneigentumsförderung, kann das Kapital früher bezogen werden.

Mehr zum Thema „Bezug der Säule a“ finden Sie hier:

Steuereffekt Ein- und Auszahlungen der Säule 3a

Das in die Säule 3a eingebrachte Kapital kann in der jeweiligen Steuerperiode vollständig vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. Je nach Höhe des steuerbaren Einkommens (Grenzsteuersatz) und Steuergemeinde ist der Steuereffekt unterschiedlich gross. Eines ist jedoch klar: Je höher das Einkommen, desto höher ist die Steuereinsparung und die um den Steuereffekt bereinigte Rendite. Bei der Auszahlung des Säule 3a Vermögens wird eine Steuer fällig. Diese wird separat vom Einkommen berechnet und ist in den allermeisten Fällen deutlich tiefer als die kumulierten Steuereinsparungen während der Einzahlungsphase.


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Niklaus Gempp, VermögensPartner AG

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Grafik: Steuereffekt Einzahlungen Säule 3a

Steuereffekt Einzahlungen Säule 3a

Mehr zum Thema Steuereffekt bei Einzahlungen in die Säule 3a erfahren Sie hier:

in weiterer Vorteil liegt darin, dass Zinsen und Dividenden, welche in der Säule 3a anfallen, nicht als Einkommen und das Kapital nicht als Vermögen versteuert werden müssen.

Nicht bei jeder Ausgangslage lohnen sich die Einzahlungen in die Säule 3a. Die Finanzprodukte im Rahmen der Säule 3a sind in der Regel kostenintensiv. Gerade bei jüngeren Personen, bei denen der Bezugszeitpunkt erst in ferner Zukunft liegt, muss der bei der Einzahlung erzielte Steuereffekt auf zu viele Jahre verteilt werden. Mindestens die Mehrkosten zum privaten Sparprozess müssen über die Steuererklärung kompensiert werden.

Mehr Informationen zum Thema Steuern, Gebühren und Renditen in der Säule 3a finden Sie in den Fachanalysen der VermögensPartner AG:

Steuern sparen mit der Säule 3a

Auch beim Bezug der Säule 3a Gelder lassen sich Steuern sparen. Sprechen Sie mit uns!

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Fragen und Antworten

  1. Ich habe zwei Säule 3a Konten bei einer Versicherung. Ich bin 63 Jahre alt und möchte eine auflösen. Die zweite mit 64. Mit 65 kommt BVG. Habe ich irgendwie Einbussen weil ich nicht warte bis 65? Wie wird das berechnet? Macht meine Strategie Sinn?

    1. Das hängt von der Laufzeit Ihrer Versicherungen ab. Falls Sie diese vor Ablauf auflösen möchten, kann Ihnen Ihre Versicherung eine entsprechende Berechnung erstellen. Welche Kosten dadurch entstehen, können wir nicht beurteilen. Aus steuerlicher Sicht macht es in der Regel Sinn, unterschiedliche Gefässe in unterschiedlichen Jahren zu beziehen.

  2. Mein Mann und ich haben insgesamt 4 3a Säulen bei zwei verschiedenen Banken. Wie kann man das Geld auf eine andere Bank transferieren die ein besserer Zins hat?

    1. Eröffnen Sie am neuen Ort ein oder mehrere Säule 3a Konten. Ein Transfer sollte dann problemlos möglich sein. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie bei Ihrer jetzigen Bank. Beachten Sie, dass ein Säule 3a Konto nur als ganzes transferiert werden kann. Ein Zusammenführen von Säule 3a Konten ist nicht empfehlenswert.

  3. Wann erwarten Sie die Möglichkeit, Nachzahlungen in der Säule 3a zum machen? Es gab einmal Prognosen für 2023.

    1. Der Bundesrat lässt sich mit der Umsetzung zugegebenermassen Zeit. Leider haben wir momentan keine Informationen wann die Inkrafttretung der Neuerungen erfolgt.

  4. Ich möchte mich auf den 31.08.2023 mit 64 Jahren pensionieren lassen.
    Ich habe bei einer Versicherung eine Säule 3a Police, die am 31.10.2024 abläuft. Kann man diese Police stehen lassen?

    1. Die Gelder aus der Säule 3a müssen Sie, sofern kein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt wird, bis spätestens an Ihrem 65. Geburtstag beziehen. Ein vorzeitiger Bezug der Police ist aber grundsätzlich möglich. Wir empfehlen Ihnen dafür direkt die Lebensversicherungsgesellschaft zu kontaktieren.

  5. Ich arbeite Teilzeit mit einem Jahresverdienst von ca. CHF 50.000 und habe neben dieser Tätigkeit noch einen selbstständigen Job von ca. CHF 40.000 pro Jahr. Kann ich 20 % in die Säule 3a einzahlen oder ist das nicht erlaubt?

    1. Guten Tag

      Ausschlaggebend dafür ist, ob Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind oder nicht. Sind Sie einer Pensionskasse angeschlossen so dürfen Sie «nur» die kleine 3a Einzahlung von CHF 6’883 (Stand 2022) machen.

  6. 2023 erreicht meine Frau das Rentenalter. Meine Rente wird deshalb plafoniert. Deswegen möchten wir trotz weiterer Berufstätigkeit meiner Gattin gemeinsam AHV Ehepartner Rente beziehen. Unsere Überlegung dazu: Ebenfalls gleich die BVG Rente beziehen wegen dem aktuell noch besserem Umwandlungssatz der sich jährlich reduziert. Dann besteht für meine arbeitende Frau kein Pensionskassen Anschluss mehr. Dürfen wir dann in die Säule 3a meiner Frau mehr als die 6’883 Franken einbezahlen, und dann in 5 Jahren uns den gesamten Betrag auszahlen lassen?

    1. Guten Tag

      Sie dürfen bei einem AHV-pflichtigen Einkommen auch über das ordentliche Rentenalter (64/65 Frau/Mann) in die Säule 3a einzahlen. Wenn Sie AHV-pflichtiges Einkommen generieren und keiner Pensionskasse angeschlossen sind, dürfen Sie 20 % Ihres Einkommens in die Säule 3a einzahlen max. aber CHF 34’416 p.a. Sie müssen die Gelder vor der Erwerbsaufgabe, spätestens mit Alter 69 / 70 (Frau / Man) beziehen.

  7. Ich erhalte eine Kapitalleistung von einer Freizügigkeitspolice. Frage: Kann ich dieses Kapital gestaffelt beziehen, um dadurch Steuern zu sparen?

    1. Guten Tag

      Nein, Sie müssen von der Freizügigkeitspolice die ganze Kapitalleistung auf einmal beziehen. Es ist kein gestaffelter Bezug möglich.

  8. Wenn ich das Geld der 3. Säule auszahlen lasse, muss ich eine Steuernerklärung einreichen oder wird es vom Steuernamt automatisch abgezogen?

    1. Guten Tag

      Sobald Sie sich die 3. Säule auszahlen lassen, wird bei Auszahlung die Kapitalauszahlungssteuer fällig. Sie erhalten direkt eine Rechnung der Steuerbehörde. Der Bezug des Kapitals muss aber in der nächsten Steuererklärung deklariert werden.

  9. Ich 59 Jahre, meine Frau 62 Jahre. Können wir die Pensionskassen auflösen und in ein Renditeobjekt investieren?

    1. Guten Tag

      Ab Alter 58 können Sie die Pensionskassengelder beziehen, wenn Sie sich frühpensionieren lassen. Ist dies nicht der Fall, dürfen Sie die Gelder nicht für den Kauf einer Renditeliegenschaft vorbeziehen.

  10. Ich 62, seid 10 Jahren geschieden möchte mein 3a Konto auflösen, muss da meine Ex Frau auch unterschreiben?

    1. Guten Tag

      Nein, Ihre Ex-Frau muss für die Auszahlung der Säule 3a Gelder nichts unterschreiben.

  11. Ich werde im Sommer 2021 pensioniert. Kann ich 2021 den vollen Betrag in die 3. Säule einzahlen und im Sommer 2021 saldieren?

    1. Guten Tag

      Das ist korrekt, Sie können den vollen Betrag einzahlen und im selben Jahr das Konto saldieren lassen.

  12. Ich habe eine gebundene Vorsorge säule 3a bei einer Versicherung mit einer Laufzeit bis 2026.
    Ich möchte mich vorzeitig mit 60 oder 61 Jahren pensionieren lassen. Kann ich diese ohne Verlust ausführen oder muss ich sie prämienfrei stellen?

    1. Guten Tag

      Da Sie ab Pensionierungszeitpunkt kein AHV-pflichtiges Einkommen mehr generieren, müssen Sie die Versicherung prämienfrei stellen oder auflösen.

  13. Ich habe seit 3 Jahren meinen Wohnsitz in Thailand. Nun habe ich kürzlich ein 3a Konto aufgelöst und musste dafür Quellensteuer bezahlen. Kann ich diese nun zurückfordern? Es gibt so viele unterschiedliche Informationen. Vielleicht wissen Sie mehr darüber?

    1. Guten Tag

      Grundsätzlich können Sie die Quellensteuer wieder zurückfordern. Dies ist möglich, weil zwischen der Schweiz und Thailand ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Die Quellensteuer wird von den Kantonen auf Antrag rückerstattet. Hierzu verlangt die Steuerverwaltung ein vorgegebenes Formular, das mitunter die Personalien, Daten zur Kapitalauszahlung (Betrag, Quellensteuer, Datum) und eine Bank- oder Postverbindung zur Steuerrückerstattung zu enthalten hat. Auf dem gleichen Formular hat die Steuerbehörde des Wohnortes zu bestätigen, dass sie von der Kapitalleistung Kenntnis genommen hat. Dies ist scheinbar in Thailand nicht immer einfach zu erhalten.

  14. In 3 Jahren werde ich 58 Jahre alt und möchte Auswandern. Kann ich nur einen Teil der Pensionsgelder mir auszahlen lassen und den anderen Teil in der CH lassen und mir monatliche Rente auf mein Auslandkonto auszahlen?

    1. Falls Ihre Pensionskasse eine Pensionierung mit Alter 58 und eine teilweise Barabfindung Ihrer Altersleistungen vorsieht, ist die von Ihnen angedachte Lösung möglich. Liegt das Rentenalter in Ihrer Pensionskasse höher, ist der Bezug einer Rente nicht möglich. Am besten erkundigen Sie sich bei Ihrer Pensionskasse.

  15. Ich (m), verheiratet, 64 Jahre habe vor zwei Monaten mein zweites Säule 3a Konto bezogen. Meine Frau 63jährig hat ein Freizügigkeitskonto mit Aktienanteil und möchte dieses ebenfalls noch dieses Jahr beziehen. Wird das die Steuerbehörde zusammen zählen?
    Die Steuern für das Säule 3a Konto habe ich bereits bezahlt, so dass ich im 2020 mein drittes Säule 3a Konto beziehen könnte.

    1. Guten Tag

      Auszahlung aus der Pensionskasse/Freizügigkeitskonten und aus der Säule 3a werden, sofern im gleichen Steuerjahr bezogen, zusammen gezählt und bei Ehegatten gemeinsam versteuert. Mit einem gestaffelten Bezug könnten Sie die Kapitalauszahlungssteuern optimieren. Der Bezug des Freizügigkeitsguthabens Ihrer Frau können Sie bis maximal Alter 69 aufschieben.

  16. Ich werde 2019 mit 64 Jahren pensioniert. Kann ich 2020 noch die Säule 3a einzahlen?

    1. Guten Tag

      Dies ist nur möglich, sofern Sie ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen. AHV-oder Pensionskassenrenten stellen kein AHV-pflichtiges Einkommen dar.

  17. Ich bin 43 und möchte in den nächsten 2-3 Jahren in die Kanarische Inseln auswandern als sehr früh pensionierte :-). Ich habe gehört dass die Pensionskasse den ausbezahlten Betrag (Rente) anpassen gemäss dem Land wo du auswanderst. Ich spreche hier nicht von den fehlenden Jahresbeträge, sondern ob es wirklich pro Land eine Differenz gibt.

    1. Mit 45 oder 46 Jahren haben sie das frühstmögliche Rentenalter in der beruflichen Vorsorge noch nicht erreicht und können somit aus der Pensionskasse auch keine Altersrente beziehen. Ihr Pensionskassenguthaben wird auf ein Freizügigkeitsgefäss übertragen und kann bei Wohnsitznahme im Ausland als einmalige Kapitalabfindung bezogen werden (innerhalb der EU-/EFTA kann der Betrag bis zum Erreichen des Pensionierungsalters eingeschränkt sein).

  18. ich lebe seit dem 01.03.2019 vom Sozialamt muss ich da mein Freizügikeitskonto angeben

    1. Ja. Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, sämtliche Vermögenswerte anzugeben.

  19. Ich werde im Mai 2019 64, werde ab Juni 2019 also AHV-Rente erhalten, bin aber noch bis Juli 2020 in einem Stiftungsrat tätig mit Sitzungsgeldern von 150.- pro Sitzung = 750 – 1000 Franken pro Jahr, auf welchen AHV abgeführt wird. Kann ich die Auszahlung meines 3a-Säule-Kontos auf kommendes Jahr verschieben, um eine Staffelung der Auszahlungen unserer 3a-Konti zu erreichen?

    1. Guten Tag

      Eine Vorgabe für ein minimales Einkommen existiert grundsätzlich nicht. Voraussetzung für einen Aufschub des 3a-Bezugs ist lediglich, dass Sie nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen. Dieses Kriterium sollten Sie meines Erachtens erfüllen und darum ist auch ein Aufschub des Bezuges möglich.

  20. Kann ich bei Auswanderung in meine Lebensversicherung (Säule 3a) weiterhin einzahlen?
    Ist eine Sistierung möglich? Wenn ja, muss ich mit Verluste rechnen?

    1. Guten Tag

      Eine Einzahlung in die Säule 3a ist nur möglich/sinnvoll, wenn Sie ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen (dann ist ein steuerlicher Abzug möglich). Eine Sistierung der Police sollte grundsätzlich möglich sein. Ist im Einzelfall von der Versicherungsgesellschaft und der Laufzeit (wie lange läuft die Police bereits) abhängig. Je nachdem wie lange Sie bereits in die Police einbezahlt haben, kann es sein, dass Sie einen Verlust erleiden.

  21. Ich habe ein 3a Bankkonto bei Bank A. Bank B zahlt aber jetzt mehr Zins auf 3a Konten. Kann ich dieses 3a Konto von Bank A zu Bank B transferieren? Wenn ja, entstehen da Kosten?

    1. Guten Tag

      Ein Transfer von Bank A zu Bank B sollte möglich sein. Allfällige Kosten müssen Sie direkt mit Bank A eruieren. In der Regel fallen bei einem Transfer keine oder nur sehr geringfügige Kosten an.

  22. Ich werde Im Dezember 2023 65 Jahre alt und damit pensioniert. Da ich im Schulbetrieb tätig bin, werde ich aber bis Mitte Februar 2024 weiterarbeiten.
    Frage: Kann ich für das Jahr 2024 den Höchstbetrag in die Säule 3a einzahlen?

    1. Guten Tag

      Dies ist möglich. Wichtig ist, dass Sie die Einzahlung noch während der Erwerbstätigkeit (bis Mitte Februar 2024) tätigen.

  23. Ich arbeite Teilzeit mit einem Jahresverdienst von ca. CHF 16‘800. Somit habe ich keine Pensionskasse, zahle aber 20 % in die Säule 3a ein. Nun habe ich neben dieser Tätigkeit noch eine selbstständige Tätigkeit ca. 2-4 Stunden die Woche. Kann ich von diesem Verdienst ebenfalls in die Säule 3a einzahlen?

    1. Guten Tag

      Sie können für Ihr zusätzliches AHV-pflichtiges Einkommen ebenfalls Einzahlungen in die Säule 3a tätigen. Sie können 20% des Einkommens einzahlen – bis maximal CHF 33‘840 (Stand 2018) im Jahr.

  24. Bin nun seit eineinhalb Jahren in Pension. Um meine Pension aufzubessern mache ich nun noch Gartenarbeiten als selbstständig Erwerbender. Kann ich weiter in die Säule 3a einzahlen? Wenn ja wieviel?

    1. Guten Tag

      Wenn Sie ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen, können Sie auch weiterhin in die Säule 3a einzahlen – maximal bis Alter 70 (Männer). Der Einzahlungsbetrag ist davon abhängig ob Sie einen Pensionskassenanschluss haben oder nicht. Mit Pensionskassenanschluss können Sie CHF 6‘768 p.a. (Stand 2018) einzahlen. Ohne Pensionskassenanschluss ist ein Einzahlung von 20% des Einkommens, maximal CHF 33‘840 möglich (Stand 2018).

  25. Ich bin im Rentenalter und arbeite bei meinem früheren Arbeitgeber weiter. Ich erhalte CHF 16‘800.- Lohn pro Jahr. Dafür habe ich CHF 3‘360.- in die Säule 3a einbezahlt und in den Steuern abgezogen. Nun wird mir der Abzug verweigert, da ich kein AHV-Pflichtiges Erwerbseinkommen habe. Ist dies korrekt?

    1. Korrektur / Nachtrag zur Antwort vom 13. Juni 2018: Entscheidend ist, ob Sie ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen oder nicht. Ein Erwerbseinkommen kann auch unterhalb des Freibetrages der AHV (CHF 16‘800) AHV-pflichtig sein bzw. massgebend für die Berechnung der AHV. Kommt das Einkommen unter der Freigrenze zu liegen, muss keine AHV abgerechnet werden. Dies bedeutet aber nicht, dass nicht eine grundsätzliche AHV-Pflicht für das Einkommen besteht. Es ist somit möglich, dass Sie 20% des Erwerbseinkommens steuerlich in Abzug bringen können.

      Weitere Informationen sind auch hier zu finden: https://www.ahv-iv.ch/p/2.01.d

      Ursprüngliche Antwort:

      Das ist so korrekt. Entscheidend ist, ob Sie ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen. Bei einem Einkommen nach der Pensionierung von CHF 1‘400 im Monat oder CHF 16‘800 im Jahr ist die AHV-Pflicht (Freibetrag entspricht genau Ihrem Lohn) nicht gegeben.

      Anmerkung: Die ursprüngliche Antwort war auf Grund eines Missverständnisses nicht vollständig korrekt. Dank eines aufmerksamen Lesers konnte sie verbessert werden.

  26. Mein Partner ist an Krebs verstorben. Bei der Pensionskasse war ich als Lebenspartnerin eingetragen. Da wir keine Kinder hatten und nicht verheiratet waren, ist auch die Mutter erbberechtigt. Erhält sie auch einen Teil der 3a Konten oder erhalte ich alles? Wir lebten 7 Jahre im gleichen Haushalt.

    1. Guten Tag

      Ich gehe davon aus, dass Sie auch bei der Säule 3a als begünstigte Person eingetragen worden sind. Ist das der Fall, werden die Gelder grundsätzlich direkt an die begünstigte Person und somit an Sie ausbezahlt. Es gilt jedoch zu berücksichtigen, dass keine Pflichtteile verletzt werden dürfen (Pflichtteil der Mutter).

  27. Ich bin 67 jährig und in 2018 von Januar – Oktober wieder erwerbstätig ohne Pensionskasse. Ich werde ca. CHF 150’000 an Honoraren verdienen. Habe alle meine früheren 3a-Konti längst saldiert. Ich möchte nun ein neues Säule 3a-Konto eröffnen und 20% (ca. CHF 30’000) einzahlen und vor Ende Jahr wieder beziehen, d.h. das neue Konto wieder saldieren. Ist dies möglich?

    1. Guten Tag

      Wenn Sie ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen, können Sie bis Alter 70 auch Einzahlungen in die Säule 3a tätigen. Ohne Pensionskassenanschluss können Sie 20% des Einkommens, maximal CHF 33‘840 einzahlen. Der Bezug des Kontos im gleichen Jahr ist möglich. Wichtig ist, dass Sie die Einzahlung während der Erwerbsphase tätigen.

  28. Ich bin Rentner aber weiter erwerbstätig mit einer Einzelfirma, die im 2017 kein Gewinn erzielte. Beiträge in die Säule 3a kann ich weiterhin zahlen wenn ich ein Erwerbseinkommen erziele, nämlich die Rente (AHV und Pensionskasse)? Ist das richtig?

    1. Lieber Mario

      Damit Einzahlungen in die Säule 3a geleistet werden können, müssen Sie ein Erwerbseinkommen (AHV-pflichtig) erzielen – AHV- und Pensionskassenrente stellen kein Erwerbseinkommen dar. Wenn Sie sich durch Ihre Einzelfirma einen Lohn auszahlen können, wäre eine Einzahlung in die Säule 3a möglich (ohne Pensionskassenanschluss: 20% des AHV-Lohnes, max. CHF 33‘840 p.a.).

      Einzahlen in Säule 3a

  29. Ich bin Deutscher Staatsbürger und lebe und Arbeite seit über 20 Jahren in der Schweiz, ich werde mit 63 Jahren in Pension gehen und nach Thailand übersiedeln. Wie genau verhält es sich dann mit der AHV und der BVG, bekomme ich beides ausgezahlt?

    1. Guten Tag Rainer

      Für Ihre Beitragsdauer in der staatlichen Vorsorge der Schweiz haben Sie Anspruch auf eine entsprechende AHV-Altersrente. Die ordentliche AHV-Rente können Sie als Mann mit 65 Jahren abrufen. Ein Vorbezug (um 1 oder 2 ganze Jahre) geht mit einer entsprechenden, lebenslangen Rentenkürzung einher. Weitere Informationen finden Sie unter AHV-Vorbezug.

      Auch die Gelder der beruflichen Vorsorge sind für Sie nicht verloren. Bei einer Erwerbsaufgabe mit 63 Jahren haben Sie Anspruch auf die Altersleistungen, welche entweder als lebenslange Rente oder in Abhängigkeit des Pensionskassenreglements oftmals auch (teilweise) als einmalige Kapitalabfindung bezogen werden können. Die Bezugsmöglichkeiten Ihrer Altersleistungen sind in Ihrem Pensionskassenreglement ersichtlich.

      PS: Eine (vorzeitige) Erwerbsaufgabe will gut vorbereitet sein. An unserem Pensionierungsseminar erhalten Sie zahlreiche weitere Informationen zum Thema Erwerbsaufgabe.

  30. Bei Frühpensionierung mit 64 möchte man die Säule 3a (bei einer Bank) bis 65 stehen lassen. Ist das möglich? Für die AHV-Rente wird eine Überbrückung einbezahlt und ebenfalls erst mit 65 bezogen.

    1. Lieber H.R.

      Männer müssen die Gelder aus der Säule 3a bis Alter 65 bezogen haben. Bei Frauen ist dies mit Alter 64 der Fall. Dies gilt auch, wenn Sie nicht mehr in die Säule 3a einzahlen können und kein Erwerbseinkommen mehr erzielen.

      Bezug Säule 3a

  31. Ich habe eine IV-Rente und beziehe eine Rente aus der 2. Säule. Ich arbeite noch 50% in einer geschützten Stelle und bezahle AHV. Kann ich trotzdem ein 3A Konto eröffnen und den vollen Betrag für 2017 einbezahlen und nächstes Jahr bei den Steuern abziehen.

    1. Lieber Beat

      Als Bezüger einer Invaliditätsrente und gleichzeitiger Erwerbstätigkeit mit AHV-pflichtigem Einkommen, dürfen Sie Einzahlungen in die Säule 3a tätigen. Wenn Sie über einen Pensionskassenanschluss verfügen, dürfen Sie maximal CHF 6‘768 p.a. (Stand 2017) einzahlen. Sollten Sie keinen Anschluss an eine Pensionskasse haben, sind Einzahlungen von 20% des Einkommens, maximal CHF 33‘840 p.a. möglich.

  32. Ich habe vier Säule-3a-Konti, welche ich gestaffelt beziehe. Gleichzeitig habe ich einen BVG-pflichtigen Nebenjob und beabsichtige weiterhin (parallel zu den Bezügen) Einzahlungen in die Säule 3a zu leisten (neues Konto 3a). Ist dies möglich?

    1. Lieber Rolf

      Ja, dies ist möglich. Grundsätzlich können Sie die Gelder aus der Säule 3a ab Alter 60 (fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter) beziehen. Sind Sie über das ordentliche Rentenalter erwerbstätig kann der Bezug der Gelder bis maximal Alter 70 aufgeschoben werden. Es ist möglich die Gelder der Säule 3a zu beziehen und im selben Jahr Einzahlungen in ein neues Säule 3a Konto zu tätigen – Einzahlungen können allerding nur getätigt werden, wenn ein Erwerbseinkommen erzielt wird.

      Einzahlen in die Säule 3a

      Beziehen der Säule 3a

  33. Kann ich die 3. Säule direkt nach Thailand ausbezahlt bekommen?

    1. Lieber Marco

      Sie können die Säule 3a-Gelder auch vom Ausland aus beziehen. Die Säule 3a sollte allerdings erst nach der Abmeldung in der Schweiz und der definitiven Anmeldung im Ausland vorbezogen werden. Dadurch kommt bei der Auszahlung die Quellensteuer zur Anwendung, die vom Standort der Vorsorgegelder abhängig ist. Wenn die Säule 3a-Vorsorgestiftung den Geschäftssitz im Kanton Schwyz hat, wird eine Quellensteuer durch den Kanton Schwyz veranschlagt. Dies ist steuerlich interessant da die Quellensteuer im Kanton Schwyz tief ist.

  34. Kann ich (älter als 60 Jahre), im gleichen Jahr anfangs Januar den Maximalbetrag von Fr. 6768 einzahlen, obschon ich im gleichen Jahr Ende Oktober pensioniert werde und somit mein 3. Säule Konto beziehen muss?

    1. Lieber Nik

      Sie können im Jahr der Pensionierung noch eine Einzahlung in die Säule 3a tätigen. Wichtig ist, dass Sie die Einzahlung zum Zeitpunkt der Erwerbstätigkeit, also vor Ende Oktober, machen.

      Bezug der Säule 3a

      Beziehen der Säule 3a

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Grenzsteuersatz Säule 3a

Grenzsteuersatz: Gibt an, wie viel Steuern jemand spart, wenn er sein steuerbares Einkommen um einen gewissen Betrag reduziert. Genaue Erklärung:

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