Einzahlen in die Säule 3a

Steuern sparen mit der Säule 3a

Einzahlungsbedingungen bei der Säule 3a

Jeder, der ein AHV-pflichtiges Einkommen hat, darf in die Säule 3a einzahlen. Bei Ehepaaren sind beide Ehepartner zur Einzahlung berechtigt, sofern beide ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen. Die Höhe der Einzahlung ist begrenzt auf folgende Beträge: Mit Pensionskassenanschluss dürfen maximal 7’056 Franken (Stand 2024) und ohne Pensionskassenanschluss maximal 35’280 Franken aber höchstens 20% des AHV-Lohnes einbezahlt werden (Stand 2024). Personen, die über das ordentliche Rentenalter hinaus erwerbstätig sind, dürfen noch fünf Jahre in die Säule 3a einzahlen.

Wann lohnt sich eine Einzahlung in die Säule 3a?

Viele Arbeitnehmer und Selbstständige zahlen jährlich den Maximalbetrag in die Säule 3a ein. Hauptgrund ist die Steuereinsparung im Einzahlungsjahr. Viele fragen sich, ob sich die Einzahlungen finanziell wirklich lohnen. Das ist bei weitem nicht immer der Fall. Gerade bei jüngeren Personen wird der Steuereffekt bis zur Auszahlung über viele Jahre verwässert und leistet nur einen marginalen Beitrag zur Gesamtrendite. Kommt hinzu, dass bei der Auszahlung der Säule 3a ebenfalls eine Steuer zur Anwendung kommt. Es handelt sich zwar um eine reduzierte Steuer, die aber trotzdem nicht zu unterschätzen ist.

Dem langfristigen negativen Einfluss von hohen Gebühren bei Wertschriftenlösungen und 3a-Lebensversicherungen wird zudem häufig zu wenig Beachtung geschenkt und bei der Vorsorgeberatung vielfach nicht erwähnt. Wer einzahlt, sollte die Nachsteuerrendite bei der individuellen Steuersituation kennen und genau planen. Wer beispielsweise WEF-Bezüge in den gesetzlich zulässigen Abständen tätigt, kann die Rendite deutlich erhöhen und Gelder frühzeitig beziehen. Weiter sollten immer verschiedene 3a-Lösungen miteinander verglichen werden.

Wie Sie herausfinden können, ob sich 3a-Einzahlungen in Ihrer Situation lohnen, erfahren Sie in einer der Analysen der VermögensPartner AG:


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Emil Soliva, Seminarreferent der VermögensPartner AG

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Steuereffekt bei Einzahlungen in die Säule 3a

Einzahlungen in die Säule 3a sind nur interessant, weil dadurch die Steuerlast im Einzahlungsjahr reduziert werden kann. Je höher das Einkommen ist, desto grösser ist der Steuerspareffekt. Verantwortlich dafür ist das progressive Steuersystem in der Schweiz. Bei höherem Einkommen steigt der Grenzsteuersatz:

Grafik: Steuereffekt der Säule 3a

Steuereffekt bei Einzahlungen in die Säule 3a

In Jahren mit einem tiefen steuerbaren Einkommen lohnen sich Einzahlungen in die Säule 3a meist nur für Personen, die kurz vor der Pensionierung stehen oder die einbezahlten 3a-Gelder aus einem anderen Grund bald beziehen (können). Wer nicht ein regelmässiges Einkommen erzielt, sollte sich vor jeder Einzahlung überlegen, ob sich der Beitrag im entsprechenden Steuerjahr finanziell lohnt. Diese Flexibilität hat man nur mit einer 3a-Lösung bei einer Bank. Dass bei Versicherungen jedes Jahr derselbe Betrag einbezahlt werden muss, ist neben der tiefen Rendite und der hohen Kosten einer der Hauptnachteile bei 3a-Versicherungen.

Fazit Einzahlungen in die Säule 3a

Einzahlungen in die Säule 3a können sich tatsächlich lohnen. Je nach Ausgangslage sind sogar zweistellige Nachsteuerrenditen möglich. Lange nicht bei jeder Ausgangslage sind Beiträge jedoch empfehlenswert. Daher ist gut beraten, wer sich genau informiert und die Vor- und Nachteile genau abwägt.

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Fragen und Antworten

  1. Ich bin pensioniert und arbeite in einem Sozialwerk mit ca. Fr. 2’500 im Jahr. Bei diesen 2’500 werden weder AHV noch Pension Abzüge gemacht. Darf ich trotzdem in die dritte Säule einbezahlen?

    1. Nach dem Referenzalter gilt ein Freibetrag von CHF 1’400 pro Monat, auf welchen keine AHV Beiträge bezahlt werden müssen. Dennoch gilt dieses Einkommen als AHV-pflichtiges Einkommen und Sie dürfen maximal 20% Ihres Einkommens in die Säule 3a einzahlen. Bei einem jährlichen Einkommen von CHF 2’500 wären das CHF 500. Sie dürfen längstens bis zu Ihrem 70. Geburtstag in die Säule 3a einzahlen.

  2. Darf ich sowohl für meine Ehefrau als auch für mich den Maximalabzug geltend machen oder ist der Maximalbetrag von CHF 7’056 für das Ehepaar? Wenn es nur für das Ehepaar ist, wie kann ich für den anderen Partner die Vorsorge regeln?

    1. Nur wenn beide erwerbstätig und einer Pensionskasse angeschlossen sind, kann jeder den Maximalbetrag einzahlen. Bezüglich der Vorsorge Ihrer Frau empfehlen wir Ihnen, eine Vorsorgeexperten beizuziehen.

  3. Haben Wohneigentum das wir im nächsten Jahr sanieren müssen. Sollen wir nun in diesem Jahr die 3.Säule einzahlen, wenn wir den Betrag im nächsten Jahr als Wef wieder vorbeiziehen? Ergibt sich daraus einen finanziellen Vorteil oder bezahlt man den gleich wieder an Steuern für den Vorbezug der Kapitalleistungen?

    1. Das ist abhängig von Ihrer Grenzsteuerbelastung und der Kapitalauszahlungssteuer bei Bezug der Säule 3a. Eine pauschale Antwort ist hier leider nicht möglich. Für eine verbindliche Antwort müssen Sie sich an einen Experten wenden.

  4. Mein Mann arbeitet 100%, ich 40%. Wir zahlen beide in Form einer Lebensversicherung je CHF 2’190.- pro Jahr ein und den Rest (bis zum Maximalbetrag von CHF 7’056.-) in das 3a-Säulenkonto auf einer Bank. Also insgesamt 14’112.- Was können Sie uns zur Steueroptimierung aktuell empfehlen? Und im Rahmen der Vorsorge für die Zukunft: lohnt es sich die CHF 2’190.- weiterhin einzuzahlen plus zusätzlich den Maximalbetrag von CHF 7’056.- bei der Bank?

    1. Eine Einzahlung in die Säule 3a ist in der Regel lohnenswert. Ob eine Weiterführung der Policen sinnvoll ist, müsste im Detail geklärt werden. Eine pauschale Antwort ist nicht möglich. Wir empfehlen Ihnen, bei Bedarf die Policen durch einen unabhängigen Experten prüfen zu lassen.

  5. Wie viel darf ich in die Säule 3a einzahlen, wenn ich im aktuellen Jahr z.B. nur 2 Monate 100% als Angestellte mit Pensionskassenanschluss gearbeitet habe und die anderen Monate nicht erwerbstätig war? Auch den Maximalbetrag?

    1. Ja, grundsätzlich können Sie den maximalen Beitrag einzahlen. Es kann jedoch sein, dass die Steuerbehörde nur einen pro rata Abzug zulässt.

  6. Ich bin 65. Den Bezug der AHV habe ich aufgeschoben, aber die Monats-Rente der Pensionskasse erhalte ich. Als Freischaffende hatten regelmässige Auftraggebende jeweils die Sozialabzüge vorgenommen, andererseits war ich als Selbständige registriert, sodass ich Einzelaufträge entsprechend selber angab (und die Sozialbeiträge einzahlte). Ein 3a Konto hatte ich nicht.
    Ist es (gesetzlich) möglich – resp. bei geringen Beträgen auch sinnvoll – ein solches Konto zu eröffnen, um bis 70 noch ein bisschen was einzahlen zu können, wenn ich doch noch hie und da arbeite?

    1. Ja, in der Regel lohnen sich Einzahlungen in die Säule 3a bei einer weiteren Erwerbstätigkeit. Da Sie keine BVG Beiträge mehr bezahlen, können Sie max. 20% des Nettoeinkommens in die Säule 3a einzahlen. Mit Ihrem Jahrgang können Sie aber nur noch bis Alter 69 (ordentliches Pensionierungsalter 64 + 5 Jahre) einzahlen.

  7. Meine Frau (67) und ich (68) sind nach wie vor ohne PK erwerbstätig, somit dürfen wir beide max. 20% in die Säule 3a einzahlen. Pro 2023 wären das für mich 8’000 und für meine Frau 2’000. Spielt es für uns als Ehepaar eine Rolle, ob die total 10’000 auf das 3a Konto meiner Frau einbezahlt werden oder muss das aufgeteilt werden ?

    1. Die Einzahlung muss je Person erfolgen. Das heisst, die 8’000 auf ein Konto auf Ihren Namen und die 2’000 auf ein Konto lautend auf Ihre Frau.

  8. ab August 24 habe ich das Referenzalter 65 erreicht. bis Ende 24 arbeite ich weiter, jedoch ohne Pensionskasse und mit unregelmässigem Einkommen, das heisst es variert monatlich. Wieviel darf ich ich 2024 einzahlen? Sind es 7056Franken oder darf ich mehr einzahlen, also noch20Prozent von dem Weiteren Verdienst 2024?

    1. Unserer Meinung nach können bei einer weiteren unselbständigen Erwerbstätigkeit für das Jahr 2024 nur die CHF 7’056 einbezahlt werden. Bei einer selbständigen Erwerbstätigkeit sollten zusätzlich die 20% des Nettoerwerbseinkommen möglich sein.

  9. Ich werde im September 2023 65 Jahre alt. Meine Säule 3a wird somit im September 2023 ausbezahlt. Ich arbeite 1 Jahr zu 100% weiter, ohne Pensionskassenabzüge. Um Steuern zu sparen habe ich habe bei meiner Bank ein Vorsorgekonto 3a eröffnet. Wieviel darf ich auf mein Vorsorgekonto für das Jahr 2024 einzahlen? Steuerbares Nettoeinkommen 80’000.

    1. Ohne Pensionskassenanschluss dürfen Sie maximal 20% des Nettoeinkommens (bis maximal 35’280 Franken) einzahlen (dies bis 5 Jahre nach der ordentlichen Pensionierung).

  10. Ich ging mit 61 in Frühpension, habe einen Teil der PK auszahlen lassen und beziehe auch eine PK-Rente. Ich arbeite wieder, bezahle aber keine PK-Beiträge. Darf ich nun 20 % vom Einkommen ( brutto oder netto? ) in die Säule 3 a einzahlen oder 7056 Franken?

    1. Sofern Sie bei keinem der Arbeitgeber den BVG Minimallohn von CHF 22’050 (Stand 2023) erzielen, sind Sie nicht BVG anschlusspflichtig. Ohne Pensionskassenanschluss können Sie jährlich 20% vom Nettoeinkommen in die Säule 3a einzahlen (maximal CHF 35’280 pro Jahr).

  11. Ist es richtig, dass im Jahr der Pensionierung nicht nur der Betrag mit Pensionskassenanschluss, sondern die 20% vom Erwerbseinkommen einbezahlt werden können?

    1. Grundsätzlich sollte das möglich sein, der Gesamtbetrag darf aber den Maximalbetrag nicht überschreiten. Da die Steuerbehörde schlussendlich entscheidet, ob ein solcher zusätzlicher Abzug akzeptiert wird, wäre es eventuell sinnvoll, wenn Sie diese Frage zursätzlich Ihrer Steuerbehörde stellen.

  12. Wir lesen immer wieder die Maximal Einzahlung ins 3a. Z.B. für 2023:
    – Für Versicherte mit Pensionskasse: CHF 7056
    – Ohne Pensionskasse: CHF 35280 (maximal 20% des Nettoeinkommens)

    Für jemand der nur für 1000 CHF über eine Anstellung mit BVG und danach 100’000 CHF in eine selb­ständige Erwerbs­tätigkeit verdient hat, stimmt es wirklich dass nur das Maximal CHF 7056 gilt statt 20’000 ohne die kleine Anstellung? Es kling schon absurd, oder?
    Warum hat der Gesetzgeber nicht auf ein „pro Rata“ Berechnung gedacht?

    1. Gemäss unseren Informationen kann bei einer separaten Selbständigkeit durchaus noch eine Einzahlung der 20% des Nettoeinkommens erfolgen. Es ist aber davon auszugehen, dass bei Ihrem Beispiel die Steuerbehörde bei einem Einkommen von CHF 1’000 keinen Pauschalabzug von CHF 7’056 zulassen wird. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich mit Vorteil direkt an die Steuerbehörde da diese für die Einschätzung solcher Fälle zuständig ist.

  13. In unserer gemeinnützig ausgerichteten Genossenschaft haben wir einen Geschäftsführer, der zu 10% angestellt ist. Er arbeitet gleichzeitig zu 90% für eine Stiftung. Leider ist es nicht möglich, das 10%ige Teilzeitpensum BVG-mässig zu versichern. Alle Anbieter lehnen ab. Unser 55-jähriger Angestellter, dem es wichtig ist, dereinst im Rentenalter finanziell gesichert zu sein, hat uns vorgeschlagen, dass der Arbeitgeber und er als Arbeitnehmer für die Dauer seiner Anstellung, er ist seit 1.1.2022 zu 10% für uns tätig, je Fr. 50.00 pro Monat in eine Einrichtung der Säule 3a bzw. Säule 3b einzahlen. Ist dies zulässig bzw. möglich?

    1. Sobald ein AHV-pflichtiges Einkommen generiert wird (egal ob bei der Stiftung oder bei Ihnen), dürfen Beiträge in die Säule 3a entrichtet werden und vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Ohne Pensionskassensanschluss dürfen 20% des Nettoeinkommens aber maximal CHF 34’416 steuerbegünstigt einbezahlt werden. Mit Pensionskassenaschluss maximal CHF 6’883 für das Jahr 2022. Falls kein AHV-pflichtiges Einkommen generiert wird, könnte mit dem Lohn zusammen ein Zuschlag für die Rente entrichtet werden, welche der Angestellter für sich zurücklegen kann. Eine allenfalls mögliche Risikoversicherung (Erwerbsunfähigkeit durch Invalidität oder Tod) könnte ebenfalls privat ergänzt werden, falls notwendig.

  14. Ich beziehe aufgrund einer beruflichen Wiedereingliederungsmassnahme der IV im ersten Arbeitsmarkt ein befristetes, steuer- und AHV-pflichtiges IV-Taggeld. Kann ich aufgrund diesem Erwerbsersatzeinkommen 3. Säule-Einzahlungen steuerlich als Abzug geltend machen?

    1. Sobald das Einkommen AHV-pflichtig ist, dürfen Sie in die Säule 3a einzahlen und den einbezahlten Betrag vom steuerbaren Einkommen abziehen. Entscheidend über die Höhe, die Sie einzahlen dürfen, ist dabei, ob Sie einen Pensionskassenanschluss haben oder nicht. Bei einem Pensionskassenanschluss darf CHF 6’883 (Säule 3a) pro Jahr steuerlich begünstigt einbezahlt werden (Stand 2022). Ohne Pensionskassenanschluss darf 20% des Einkommens aber maximal CHF 34’416 pro Jahr steuerlich begünstigt einbezahlt werden (Stand 2022).

  15. Ich habe im Januar für ein Temporär Büro gearbeitet. Es war ein einmaliger Einsatz (Inventur) für 2 Stunden. Dementsprechend war der Lohn gering. Da ich eine minderjährige Tochter habe, war ich auch für diesen Kurzeinsatz PK- versichert. Wieviel kann ich nun für 2022 in die Säule 3a einzahlen?

    1. Guten Tag

      Ob Sie in die Säule 3a einzahlen dürfen, hängt davon ab, ob sie aktuell einer Pensionskasse angeschlossen sind oder nicht. Falls Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind und ein AHV-pflichtiges Einkommen haben, dürfen Sie maximal CHF 6’883 (Stand 2022) einzahlen. Haben Sie aktuell keinen Pensionskassenanschluss mehr, können Sie maximal 20% des erzielten Einkommens in die Säule 3a (max. CHF 34’416, Stand 2022), allerdings «nur», wenn Sie erwerbstätig sind.

  16. Wenn man verheiratet ist und beide arbeiten, kann dann pro Person der Maximalbetrag abgezogen werden, sofern dieser auch einbezahlt wird oder ist dies nur der Maximalbetrag für beide Einkommen zusammen?

    1. Guten Tag

      Einzahlungen können pro Person getätigt werden. Wenn ein Pensionskassenanschluss vorhanden ist maximal CHF 6’883 (Stand 2022) jährlich. Sind Sie keiner Pensionskasse angeschlossen können Sie maximal 20% des Erwerbseinkommens oder CHF 34’416 in die Säule 3a einzahlen.

  17. Darf ich voll (6’883.- Fr.) einzahlen, wenn ich nur einen Monat (Januar) arbeite und anschließend in Rente gehe?

    1. Guten Tag

      Ja Sie dürfen, falls Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind CHF 6’883 (Stand 2022) in die Säule 3a einzahlen und vom steuerbaren Einkommen abziehen. Wichtig dabei ist, dass Sie die Beiträge in die Säule 3a während der Erwerbstätigkeit (Januar) tätigen. Bei späteren Einzahlungen kann es Probleme geben.

  18. Ich mochte fragen, ob ich auch mit der Aufenthaltsbewilligung B ein Säule 3a Gefäß eröffnen kann?

    1. Guten Tag

      Entscheidend ist, dass Sie ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen. Sobald das der Fall ist, können Sie in die Säule 3a einzahlen.

  19. Ich bin gerade fertig geworden mit meinem Studium und fange am 2. August an zu arbeiten. Darf ich für das Jahr 2022 Einzahlungen in die Säule 3a tätigen und diese vom steuerbaren Einkommen abziehen oder nur pro Rata für die 5 gearbeiteten Monate im Jahr 2022 (August bis Dezember)?

    1. Guten Tag

      Falls Sie AVH-pflichtiges Einkommen generieren und einer Pensionskasse angeschlossen sind, dürfen Sie im Jahr 2022 maximal CHF 6’883 in die Säule 3a einzahlen. Bei einem AHV-pflichtigen Einkommen ohne Pensionskassenanschluss ist es erlaubt max. 20% in die Säule 3a einzuzahlen, höchstens aber CHF 34’416.

  20. Wenn ich mehrere 3a Konten, bei verschiedenen Banken habe und mehr als den maximalen, jährlichen Betrag einbezahle, wer bemerkt dies? Wo ist die Kontrolle?
    Brauche ja den Überbetrag in der Steuererklärung nicht anzugeben?

    1. Guten Tag

      Um den Abzug in der Steuererklärung geltend machen zu können, müssen Sie einen Nachweis bringen, dass Sie die Einzahlung auch getätigt haben. Auf dem Nachweis ist auch der Betrag ersichtlich und die Steuerbehörde akzeptiert nicht mehr als den Maximalbetrag. Einzahlungen in die 3. Säule ohne den steuerlichen Abzug sind in der Regel nicht sinnvoll.

  21. Wie viel kann man von der Steuer abziehen, wenn man im Jahr zwischen 1000-2000fr. einzahlt? Lohnt es sich überhaupt?

    1. Guten Tag

      Dies kommt auf Ihren Grenzsteuersatz drauf an. Den einbezahlten Betrag können Sie vollständig vom steuerbaren Einkommen in Abzug bringen. Eine Einzahlung in die 3. Säule ist grundsätzlich lohnend.

  22. Pro Jahr kann ich ja max. 6’883.- in ein 3a Konto einzahlen. Kann ich diesen Maximalbetrag auch in ein zweites und drittes 3a Konto einbezahlen oder gilt der Betrag von 6’883.- als Gesamtsumme pro Jahr? Falls dies der Maximalbetrag ist, kann ich diese 6’883.- auch auf alle drei Konten aufteilen?

    1. Guten Tag

      Sie können pro Jahr nicht mehr als 6883 Franken in die 3. Säule einzahlen. Den Betrag können Sie auf verschiedene Gefässe verteilen.

  23. Meine Frau arbeitet über das PK Alter hinaus und könnte noch für Januar bis März 2021 in die 3. Säule einzahlen. Kann sie den ganzen Betrag einzahlen oder nur pro Rata?

    1. Guten Tag

      Grundsätzlich kann sie den vollen Betrag einzahlen. Je nach Steuerbehörde wird jedoch lediglich der Betrag pro Rata akzeptiert.

  24. Mein Ehepartner und ich haben beide ein AHV-pflichtiges Einkommen und dürften beide den maximalen Steuerabzug geltend machen. Kommt es für die Steuern (Kt ZH) darauf an, wer von beiden wie viel eingezahlt hat oder könnte einer der beiden Ehepartner z.B. vom gemeinsamen Konto die ganzen ca. CHF 13’500 auf sein eigenes 3a Konto einzahlen?

    1. Guten Tag

      Nein, dieses Vorgehen ist nicht möglich. Sie müssen den Maximalbetrag von CHF 6883 (Stand 2021) jeweils auf Ihr und das Konto Ihres Ehepartners überweisen.

  25. Ich bin 33 Jahre alt und habe noch kein 3a Konto abgeschlossen.
    Wo empfehlen Sie ein 3a Konto abzuschliessen? Bei einer Bank oder Versicherung?
    Wird bei der Pensionierung der gesamte einbezahlte Betrag überwiesen?(ohne Gebühren)

    1. Guten Tag

      Grundsätzlich empfehlen wir sparen und versichern zu trennen und deshalb ein 3a Konto bei einer Bank zu eröffnen. Sobald Sie das Gefäss beziehen, wird Ihnen der Betrag je nach Finanzinstitut ohne Gebühren überwiesen. Auf dem ausbezahlten Betrag wird entsprechend eine Kapitalauszahlungssteuer fällig.

  26. Guten Tag
    Meine ordentliche Pension wäre Ende Februar 2025. Meine letzte 3a Einzahlung ist im 2023 fürs 2024 bei der Swisslife. Ich möchte mit Alter 64 ein Jahr früher in Pension. Genügen die ersten 2 Monate zu arbeiten, dass ich den vollen 3a Beitrag für das ganze Jahr einzahlen kann? Vielen Dank für die Antwort.

    1. Guten Tag

      Grundsätzlich sollte dies möglich sein. Den definitiven Entscheid fällt jedoch die zuständige Steuerbehörde.

  27. Guten Tag
    Ich habe gehört, dass ich Einzahlungen während drei Jahren nicht beziehen kann, weil sonst der Steuerspareffekt wegfällt. Gelten die drei Jahre gemäss Kalenderjahr oder Geburtsdatum? Oder anders gefragt, ich bin 61 (geb. Juni1959) und möchte mit 65 einen Kapitalbezug machen. Wie lange kann ich noch einzahlen?

    1. Guten Tag

      Dies ist richtig, beim Einkauf in die Pensionskasse gilt die Drei-Jahres-Frist. Wenn diese nicht gegeben ist, werden die durch den Einkauf in die Pensionskasse gesparten Steuern rückwirkend nachgefordert. Es gilt der Stichtag der Einzahlung, also eine taggenaue Betrachtung.

  28. Ich werde am 19. Januar 65. Kann ich noch den vollen 3A Betrag für das Jahr einzahlen und abziehen?

    1. Guten Tag

      Ja, grundsätzlich ist dies möglich. Den definitiven Entscheid dafür fällt jedoch die zuständige Steuerbehörde.

  29. Ich werde nächstes Jahr pensioniert. Ist eine Weiterzahlung der 3a Säule sinnvoll, wenn ich mit 2 Einfamilienhäusern, einen hohen Eigenmietwert zu zahlen habe?
    Danke für die Bemühungen!
    Freundliche Grüsse
    Ursula Porter

    1. Guten Tag

      Sie können lediglich in die 3. Säule einzahlen, wenn Sie weiterhin ein AHV-pflichtiges Einkommen generieren. Falls Sie diese Bedingung erfüllen, ist es grundsätzlich sinnvoll in die 3. Säule einzuzahlen.

  30. Hallo,

    Ich bin Deutscher und lebe in der Schweiz (Kanton: Basel-Land) und bin auch dort besteuert (Quellensteuer). Plane aber in 3-4 Jahren wieder zurück nach Deutschland zu ziehen.
    Wenn ich mir das Geld bei einem Umzug nach Deutschland auszahlen möchte. Welche Steuern fallen dann in der Schweiz und in Deutschland an?
    Ich habe gelesen dass die Besteuerung vom Kanton der Schweiz abhängt. Stimmt das?

    1. Guten Tag

      Es kommt drauf an wo Sie Ihren Wohnsitz bei der Auszahlung haben. Wenn der Wohnsitz bereits in Deutschland ist, würde der Kapitalbezug am Sitz der Vorsorgestiftung besteuert (Quellensteuer). Falls Sie den Wohnsitz noch in der Schweiz haben, wird die entsprechende Kapitalauszahlungssteuer am Wohnort fällig. Über die steuerliche Behandlung in Deutschland können wir leider keine Auskunft geben.

  31. Ich bin 56 Jahre alt, habe seit Mai 2016 Aufenthaltsgenehmigung B, zahle Quellensteuer, Jahreseinkommen ca.155‘000 CHF. Lohnt es sich für mich noch in die Säule 3a einzuzahlen?

    1. Guten Tag

      In Ihrem Fall scheint einen Einzahlung in die Säule 3a sinnvoll zu sein. Wenn Sie in der Schweiz erwerbstätig sind und hier wohnen sowie ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen, können Sie auch in die Säule 3a einzahlen. Bei Quellenbesteuerung können Sie die Steuereinsparung durch die Säule 3a geltend machen. Das dafür notwendige Steuerrückerstattungsgesuch der kantonalen Steuerbehörden ist im Internet abrufbar.

  32. Wir sind verheiratet. Meine Frau arbeitet noch zu 40% und ich zu 100%. Wie viel können wir unabhängig voneinander auf unsere 3a Konten einzahlen und auch als Abzüge in den Steuern geltend machen?

    1. Guten Tag

      Die Höhe der maximalen Einzahlung ist davon abhängig ob Sie über ein Pensionskassenanschluss verfügen oder nicht. Haben Sie einen Pensionskassenanschluss können Sie maximal CHF 6‘826 (Stand 2020) einzahlen. Ohne Pensionskassenanschluss sind dies 20% des AHV-pflichtigen Einkommens (maximal CHF 34‘128). Beide Ehepartner werden getrennt betrachtet. Haben Sie beispielsweise beide einen Pensionskassenanschluss so können beide den maximalen Betrag von CHF 6‘826 in die Säule 3a einzahlen.

  33. Für den Kauf einer Eigentumswohung leiste ich (48) dieses Jahr eine Anzahlung und mache zwecks Eigenmitteltransfer einen WEF-Bezug aus der Säule 3a. Die Eigentumsübertragung erfolgt jedoch erst im März 2021. In welchen Jahren kann ich in die Säule 3a einzahlen?

    1. Guten Tag

      Sie können auch im Jahr in welchem Sie Gelder für Wohneigentumsförderung aus der Säule 3a beziehen, in die Säule 3a einzahlen.

  34. Welcher Höchstbetrag sollten wir bei einem Konto Säule 3a aufgrund der Progression bzw. Kapitalauszahlungssteuer nicht überschreiten? Wir sind verheiratet, und wohnhaft in der Gemeinde Köniz, Kanton Bern.

    1. Guten Tag

      Die Progression bei der Kapitalauszahlungssteuer ist in Köniz bis zu einem Betrag von ca. CHF 150‘000 relativ steil. Wir empfehlen grundsätzlich ab einem Betrag von CHF 40‘000 bis CHF 50‘000 in der Säule 3a ein neues Gefäss zu eröffnen und die Einzahlungen auf dieses neue Gefäss zu tätigen. Dies dürfte auch in Ihrem Fall ein sinnvolles Vorgehen sein.

  35. Ich bin 26 Jahre alt und arbeite im 80%-Pensum und verdiene CHF 56’000 im Jahr. Ist es für mich lohnenswert in die Säule 3a einzuzahlen?
    Wenn ja, dann stets den max. Betrag (sofern finanziell möglich)?

    1. Guten Tag

      Tendenziell dürfte sich eine Einzahlung aus steuerlichen Überlegungen lohnen. Entscheidend ist, wie hoch Ihr steuerbares Einkommen und somit Ihr Grenzsteuersatz ist. Sie müssen sich bewusst sein, dass die Gelder nach getätigter Einzahlung grundsätzlich bis zur Pensionierung nicht mehr verfügbar sind. Es gilt, je mehr Sie einzahlen können, desto höher die Steuerersparnis.

  36. Ich (24) und meine Freundin (23) sind beide Studenten und arbeiten zu einem Pensum von 60 respektive 50 Prozent.
    Würde sich in unserem Fall eine Säule 3a lohnen oder nicht? Grundsätzlich haben wir das Ziel etwa 2‘000 CHF zu sparen. Das gemeinsame Einkommen beläuft sich auf ca. 7‘000 CHF

    1. Guten Tag

      Die Höhe des steuerbaren Einkommens ist entscheidend, ob es lohnenswert ist in die Säule 3a einzuzahlen oder nicht. Bei einem Einkommen von CHF 7‘000 (Annahme im Monat) scheint dies der Fall zu sein. Ich bitte Sie jedoch zu berücksichtigen, dass die Gelder in der Säule 3a grundsätzlich bis zur Pensionierung gebunden sind.

  37. Mein Mann ist pensioniert (< 70 Jahre alt) und bezieht eine Rente (PK 2. Säule). Er ist somit als Rentenbezieher und nicht als Rentenbeitragszahler angeschlossen. Nun hat er eine Arbeit bei einer anderen Firma angenommen und zahlt AHV. Kann er an einer Säule 3a mehr als CHF 6'768.-/Jahr (<20% Einkommen, bis max CHF 33'840.-) zahlen und diese Beiträge steuerlich abziehen

    1. Guten Tag

      Entscheidend ist ob Ihr Mann einen Pensionskassenanschluss hat oder nicht. Gemäss Ihren Ausführungen scheint dies nicht der Fall zu sein – deshalb kann er 20% des Einkommens, maximal CHF 33‘840, in die Säule 3a einzahlen. Einzahlungen können bei Männern bis maximal Alter 70 getätigt werden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen die Gelder auch bezogen werden.

  38. Ich zahle nur 200 CHF im Monat ein. Ist das auf Dauer rentabel oder sollte ich dies erhöhen. Ich habe leider bei einer Versicherung abgeschlossen, nun bin ich im Falle der Arbeitslosigkeit versichert (meine Beiträge werden weiter bezahlt), dies kostet aber recht viel vom Beitrag. Die Einzahlung muss ich noch bis 2045 machen.

    1. Guten Tag

      In den meisten Fällen empfehlen wir die Entkoppelung von sparen und versichern – dies ist transparenter und verschafft Ihnen eine bessere Übersicht über die anfallenden Kosten. Grundsätzlich ist es natürlich besser, wenn Sie höhere Einzahlungen in die Säule 3a leisten können (Sparquote). Sie müssen sich aber bewusst sein, dass das Kapital dann grundsätzlich gebunden ist und nur in Ausnahmefällen vorzeitig bezogen werden kann.

  39. Ich bin 60 Jahre und angestellt. Ich will mich per Ende Januar 2019 pensionieren lassen. Ich arbeite im 2019 also noch einen Monat. Kann ich 2019 noch die vollen 6768 Franken in die Säule 3a einzahlen?

    1. Guten Tag

      Grundsätzlich ist dies möglich. Wichtig ist, dass Sie die Einzahlung vor der Pensionierung tätigen. Je nach steuerbarem Einkommen müssen Sie jedoch überprüfen ob eine Einzahlung auch sinnvoll ist.

  40. Ich bin 55 Jahre alt, habe seit April die Aufenthaltsgenehmigung B und Einkommen von ca. 55‘000 Franken. Lohnt es sich für mich noch in die 3. Säule einzuzahlen?

    1. Guten Tag

      Die Säule 3a Beiträge können direkt dem steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. Die Steuerersparnis ist abhängig von Ihrem Grenzsteuersatz. Da die Auszahlung der Vorsorgegelder zu einem tieferen Satz besteuert wird, lohnt sich in der Regel eine Einzahlung in die Säule 3a, sofern die finanzielle Situation dies zulässt. Bitte beachten Sie dass diese Vorsorgegelder grundsätzlich frühestens 5 Jahre vor Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters bezogen werden können.

  41. Meine Frau wird im März 2018 pensioniert, arbeitet aber noch ein bisschen weiter. Darf Sie deshalb weiterhin Einzahlungen in ihr 3a-Konto vornehmen, auch wenn ihr Einkommen gering und deshalb nicht AHV-pflichtig ist, oder geht das nur, wenn sie ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt?

    1. Guten Tag

      Grundsätzlich kann Ihre Frau nur in die Säule 3a einzahlen wenn Sie ein AHV pflichtiges Einkommen erwirtschaftet. Liegt das Einkommen ab Pensionierung unter der Freigrenze von CHF 1‘400 pro Monat so müssen darauf keine AHV Beiträge geleistet werden. Somit besteht hier streng genommen kein AHV-pflichtiges Einkommen. In solchen Fällen kommt jedoch eine Spezialregel zur Anwendung welche es erlaubt auch in diesen Fällen Beiträge in die Säule 3a zu leisten. Die Höhe des maximalen Betrags richtet sich danach ob weiterhin ein Pensionskassenanschluss vorhanden ist oder nicht.

  42. Ich bin eine begrenzte Zeit in der Schweiz (2-3 Jahre). Nachher werde ich in der EU leben aber wahrscheinlich für eine schweizerische Firma weiterarbeiten. Ich habe ein Einkommen von CHF 100‘000. Nach Ihrer Grafik lohnt es sich in 3. Säule wegen der Steuerbegünstigung einzuzahlen. Ist das aber auch in meinem Fall vom Vorteil?

    1. Lieber Michi

      Solange Sie in der Schweiz steuerpflichtig sind, können Sie mit Einzahlungen in die Säule 3a Ihr steuerbares Einkommen reduzieren – eine Einzahlung ist dem zu Folge interessant. Wenn Sie im Ausland wohnhaft sind und somit auch dort besteuert werden, ist eine Einzahlung nicht mehr möglich/sinnvoll.

  43. Ich bin aktuell zu 20% selbständig und zu 80% angestellt. Meine Frau arbeitet auch. Wir zahlen beide ca CHF 6’800 jährlich in die 3. Säule ein. Ab Januar 2018 bin ich zu 50% selbstständig. Auf wieviel kann ich meinen 3. Säule Anteil erhöhen?

    1. Lieber D.

      Die Höhe des Einzahlungsbetrages in die Säule 3a richtet sich danach ob Sie einen Pensionskassenanschluss haben oder nicht. Mit Pensionskassenanschluss können Sie CHF 6‘768 (Stand 2017) in die Säule 3a einzahlen. Ohne Pensionskassenanschluss haben Sie die Möglichkeit 20% des AHV-Lohnes, maximal CHF 33‘840 (Stand 2017) in die Säule 3a zu vergüten.

      Einzahlen in Säule 3a

  44. Ich werde dieses Jahr 65 und beziehe ab dann eine Pensionskassenrente. Ich werde noch 40% bei meinem alten Arbeitgeber tätig sein und die AHV-Rente aufschieben. Da ich ab dem Bezug der BVG-Rente nicht mehr BVG-pflichtig bin, kann ich nur noch in die 3te Säule einzahlen. Ist es korrekt, dass ich dann 20% des AHV-Einkommens einzahlen kann oder sind es „nur“ die 6-7′ CHF pro Jahr?

    1. Lieber R.

      Entscheidend ist, ob Sie nach der ordentlichen Pensionierung noch einen Pensionskassenanschluss haben oder nicht. Wenn Sie über keinen Anschluss mehr verfügen, können Sie 20% des AHV-Einkommens, maximal CHF 33‘840 p.a. in die Säule 3a einzahlen. Sollten Sie weiterhin einen Pensionskassenanschluss haben, dürfen Sie maximal CHF 6‘768 p.a. einzahlen.

      Einzahlen in die Säule 3a

  45. Wieviel darf ich in Säule 3a einzahlen wenn ich CHF 80’000 im jahr verdiene?

    1. Lieber D.

      Die Höhe der Einzahlung in die Säule 3a ist abhängig ob Sie einen Anschluss an eine Pensionskasse haben oder nicht. Mit einem Pensionskassenanschluss dürfen Sie maximal CHF 6’768 (Stand 2017) einzahlen. Wenn Sie keinen Anschluss an eine Pensionskasse haben dürfen Sie 20% des Einkommens (in Ihrem Fall CHF 16’000), maximal jedoch CHF 33’840 (Stand 2017) in die Säule 3a einzahlen.

      Einzahlen in Säule 3a

  46. Können bei einer vorzeitigen Pensionierung und ohne Erwerbstätigkeit bis zum Erreichen des AHV-Alters Beiträge in die Säule 3a bezahlt werden?

    1. Lieber R.

      Eine Einzahlung in die Säule 3a ist nur möglich, wenn ein AHV-pflichtiges Einkommen vorhanden ist. Erfüllen Sie dieses Kriterium nicht, ist auch keine Einzahlung denkbar.

      Einzahlen in die Säule 3a

  47. Guten Tag
    Ich bin 33 und plane nach Deutschland zu gehen. Ich werde dort auch einer Arbeit nach gehen. Werde ich zu meiner Pensionierung die ganze 1. und 2. Säule erhalten?

    1. Guten Tag

      Durch Ihre Auswanderung werden Sie den Anschluss an die Pensionskasse verlieren. Ihr bisher angespartes Guthaben wird aber auf eine Freizügigkeitsstiftung Ihrer Wahl übertragen und wird bei Pensionierung als einmalige Barabfindung ausbezahlt (eine Rentenlösung ist nicht vorgesehen). Den überobligatorischen Teil Ihres Freizügigkeitsguthabens können Sie bei einer Wohnsitznahme in einem EU-/EFTA-Staat aber auch schon vorher beziehen – lediglich der obligatorische Teil muss stehen bleiben.

      Bei der AHV haben Sie für die Anzahl Jahre, welche Sie versichert waren und Beiträge geleistet haben, einen Rentenanspruch erworben. Die Renten bei einer vollen Beitragsskala (Minimum Fr. 1‘175 und Maximum Fr. 2‘350;alleinstehend) werden in Ihrem Fall entsprechend den fehlenden Beitragszeiten reduziert.

  48. Ich werde im Juni 2017 65 Jahre alt und beziehe die PK-Rente – zahle also nicht mehr die Pensionskasse ein. Aber ich arbeite noch weiter und bezahle AHV. Wieviel kann ich pro Jahr weiterhin in die Säule 3a einbezahlen?

    1. Lieber A.

      Wenn Sie nach dem ordentlichen Pensionierungsalter weiterarbeiten ohne einer Pensionskasse angeschlossen zu sein, können Sie 20% des Erwerbseinkommens, maximal CHF 33’840 im Jahr, in die Säule 3a einzahlen.

      Einzahlen in die Säule 3a

  49. Ausgangslage:
    Wir hatten am 14.01.2015 Den Betrag von Fr. 6768.00 auf das Bankkonto 3A für meine Frau einbezahlt. Am 01.02.2015 ging meine Frau in die Frühpension.
    Ich erhalt jetzt vom Steueramt den Bescheid, dass wir zu viel einbezahlt haben.
    Ich habe gemeint, dass man den Betrag bis unmittelbar bis zum Pensionierungszeitpunkt einzahlen und auch unmittelbar danach beziehen darf. Wer ist auf dem „Holzweg“ das Steueramt oder wir?

    1. Grüezi Alfred

      Leider sind die Steuergesetze kantonal organisiert. In allen uns bekannten Kantonen ist Ihr Vorgehen erlaubt und wird von den Steuerämtern akzeptiert. In der Praxis haben wir noch nie erlebt, dass dieses Vorgehen nicht toleriert wird. Es erfolgt keine Kürzung der Beiträge pro rata. Sie müssen im entsprechenden Jahr jedoch mindestens den Betrag verdient haben, den Sie als Abzug geltend machen, ansonsten wird er gekürzt. Wahrscheinlich ist das in Ihrem Fall passiert, weil Ihre Frau „nur“ ein Monat gearbeitet hat.

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