Die AHV Rente vorbeziehen

Die AHV-Rente vorbeziehen

AHV-Vorbezug Dank des flexiblen Rentenalters

Seit 1997 können Männer und Frauen im Rahmen des flexiblen Rentenalters den Bezug der Altersrente aus der AHV um bis zu zwei Jahre vorziehen. Seit 01. Januar 2024 ist auch ein frühzeitiger Bezug der AHV um einzelne Monate möglich. Ein frühzeitiger Bezug der AHV kann unabhängig vom Pensionierungszeitpunkt getätigt werden. Auch wenn jemand länger als bis zum ordentlichen Pensionierungszeitpunkt arbeitet ist ein Vorbezug der Altersrente möglich. Bei Ehepaaren ist es sogar möglich, dass der Gatte die AHV-Rente vorbezieht und die Gattin die Rente aufschiebt oder umgekehrt.

Gut zu wissen – Zuschlag für Frauen

Im Rahmen der AHV21 Reform haben Frau der Übergangsgeneration 1961 bis 1969 Anspruch auf einen Zuschlag. Dieser Zuschlag wird jedoch nicht bei einem Vorbezug gewährt.

Lohnt sich ein Vorbeziehen der AHV?

Diese Frage kann nicht pauschal mit Ja oder Nein beantwortet werden. Ausschlaggebend sind vor allem die individuelle Steuersituation während und nach dem Vorbezug sowie die geschätzte Restlebenserwartung. Als Entscheidungshilfe kann berechnet werden, wie alt jemand werden müsste, damit sich der AHV-Frühbezug rein finanztechnisch nicht mehr lohnt. Bei der Berechnung sollte die Steuersituation während und nach dem Vorbezug berücksichtigt werden.


Kostenlose Pensionierungsseminare

Besuchen Sie eines der beliebten, kostenlosen Seminare der VermögensPartner AG voller nützlicher Tipps, Informationen und Berechnungsbeispiele, damit Sie die richtigen Entscheidungen treffen und optimal auf die finanzielle Planung der Pensionierung vorbereitet sind.


Vorgehen beim frühzeitigen Bezug der AHV

Der frühzeitige Bezug der AHV wird mit dem Anmeldeformular für eine Altersrente geltend gemacht. Die Anmeldung sollte einige Monate vor Erreichen des Zeitpunkts, ab welchem der Vorbezug gewünscht ist, eingereicht werden. Eine rückwirkende Anmeldung ist ausgeschlossen.

Weitere Bestimmungen beim Vorbeziehen der AHV

Wer die Rente der AHV vorbezieht, untersteht weiterhin der AHV-Beitragspflicht. Für erwerbstätige AHV-Bezüger gilt ein Freibetrag, auf den keine Beiträge zu entrichten sind. Dieser Freibetrag gilt nicht während des Vorbezugs. Nicht erwerbstätige AHV-Bezüger müssen bis zum Erreichen des Referenzalters genau gleich AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige zahlen, auch wenn sie die AHV vorbezogen haben. Die Kürzung wird, genau gleich wie die AHV-Rente, der Preisentwicklung (Inflation) angepasst.

Planung der Pensionierung

Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten zur Überbrückung bei einer Frühpensionierung auf.

Termin vereinbaren
Unabhängige Beratung AHV

Haben Sie eine Frage zum Thema?

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Fragen und Antworten

  1. Ich habe den Jahrgang 1965 und bin Selbstständig. Kann ich mit 62 Jahren AHV beziehen? Wieviel Prozent wird mir abgezogen? Laut Informationen werden nur 3% abgezogen und ich bekomme noch je nach Einkommen bis zu 160.- stimmt das? Ich besitze noch ein Einfamilienhaus, muss ich das als Vermögen versteuern?

    1. Da Sie Teil der Übergangsgeneration für Frauen (Jg. 1961 – 1969) sind ist auch ein Vorbezug mit Alter 62 möglich. Die Höhe der Kürzung sowie des Zuschlags ist auch abhängig vom durchschnittlichen Einkommen. Annähern können Sie diese Daten mit diesem Rechner (ohne Gewähr). Wir empfehlen Ihnen für Sie eine Rentenvorausberechnung zu bestellen. Damit erhalten Sie eine verbindliche Aussage. Weitere Informationen zur Rentenvorausberechnung finden Sie hier.

Gratis Pensionierungs-Box

Bereiten Sie sich optimal auf Ihre Pensionierung vor. Kostenlose Informationen für den Start in einen sorgenfreien Ruhestand.

Seminare Pensionierung, Pensionierungsseminare
Seminar Pensionierung

In unserem kostenlosen Seminar erhalten Sie viele wichtige Informationen und Tipps rund um die Planung der eigenen Pensionierung. Weitere Informationen und Anmeldung:

VORSORGEUPDATE

Unser kostenloses Magazin zu den Themen Vorsorgen, Anlagen und Finanzieren. Jetzt per Post oder per E-Mail kostenlos abonnieren!

Wie hoch ist meine AHV?

Bestellen Sie einen AHV-Kontoauszug oder eine Rentenvorausberechnung.

Umfassende Beratung

123-pensionierung.ch ist ein Angebot der VermögensPartner AG. Wir beraten Sie individuell, transparent und ohne Provisionen. Mehr erfahren Sie hier:

Themen Frühpensionierung
Merkblätter Vorsorge

Hier finden Sie verschiedene Merkblätter rund um die Themen Vorsorge und Pensionierungsplanung: