Das 3-Säulen Prinzip der Vorsorge in der Schweiz

Die 3-Säulen des Vorsorgesystems

Vorsorge – Das 3-Säulen Prinzip in der Schweiz

Die Vorsorge in der Schweiz wird seit 1972 durch das sogenannte 3 Säulen Prinzip, welches in der Bundesverfassung verankert ist, organisiert. Durch die drei Säulen wird die finanzielle Vorsorge für die Zeit nach der Pensionierung, der finanzielle Schaden im Todesfall sowie das Risiko einer invaliditätsbedingten Erwerbsunfähigkeit abgedeckt. Die 1. Säule ist für alle obligatorisch. Der 2. Säule müssen sich Arbeitnehmer ab einem gewissen Mindesteinkommen anschliessen. Die 3. Säule ist freiwillig. Optimierungsmöglichkeiten in den Bereichen Steuern, Gebühren und Risiko gibt es in allen Bereichen. Insbesondere in der zweiten und dritten Säule ist das Optimierungspotenzial im Zusammenhang mit der Pensionierungsplanung gross.

Grafik: Das Drei-Säulen-Prinzip in der Schweiz

Das 3 Säule Prinzip des Vorsorgesystems

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Emil Soliva, VermögensPartner AG

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Emil Soliva

1. Säule (staatliche Vorsorge, AHV / IV)

Die AHV / IV sichert im Alter, bei Invalidität oder bei Erwerbsunfähigkeit die finanzielle Existenz. Mehr Informationen zur ersten Säule erfahren Sie hier:

2. Säule (berufliche Vorsorge, BVG)

Mit der beruflichen Vorsorge soll die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards sichergestellt werden. Mehr zur zweiten Säule erfahren Sie hier:

3. Säule (freiwilliges, privates Sparen und Versichern)

Die 3. Säule dient zur Deckung von Vorsorgelücken, welche durch die 1. und 2. Säule nicht abgedeckt werden können.

Die dritte Säule ist bei der Planung der Pensionierung von grosser Bedeutung. Wer während der Erwerbszeit privat Geld spart, kann sich eine Frühpensionierung besser leisten oder muss im Alter auf weniger verzichten. Ohne die dritte Säule kann der Lebensstandard nach der Pensionierung im Vergleich zum Berufsleben in den wenigsten Fällen gehalten werden. Die dritte Säule wird immer wichtiger, je näher der Pensionierungszeitpunkt rückt.

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Fragen und Antworten

  1. In den oberen Beispiel Quellensteuer wird für den 500.000 Betrag ausgewertet. meine Frage: ist dieser Quellensteuer % abhängig von der Summe oder es ist fix? ZB. für 100.000 CHF würde ich im Kanton Zug 7.070 CHF(7.07%) bezahlen?

    1. In den meisten Kantonen ist die Quellensteuer progressiv ausgestaltet: die prozentuale Steuer erhöht sich somit mit der Höhe der Kapitalauszahlung.

  2. Kann man bei zwei oder mehreren Anbietern/Versicherer z.B. Bank und Versicherung in die Säule 3a einzahlen? Würden Sie mir dazu raten oder mir davon abraten?

    1. Guten Tag

      Wenn Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind, können Sie CHF 6‘768 (Stand 2018) in die Säule 3a einzahlen. Haben Sie keinen Pensionskassenanschluss sind 20% des AHV-Lohnes (Stand 2018), maximal CHF 33‘840 als Einzahlung möglich. Den Betrag können Sie auf mehrere Gefässe einzahlen. Wir empfehlen Einzahlungen bis zu einem Betrag von rund CHF 40‘000 ins gleiche Gefäss zu tätigen und anschliessend ein neues Konto zu eröffnen. Von Einzahlungen in die Säule 3a über eine Versicherung würden wir, sofern keine Risikoabdeckung benötigt wird, absehen.

      Einzahlen in Säule 3a

      Säule 3a: Bank vs Versicherung

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