Die Frühpensionierung planen

Frühpensionierung, den Ruhestand länger geniessen

Frühpensionierung

Viele Arbeitnehmer äussern den Wunsch nach einer Frühpensionierung. Sie freuen sich auf den spannenden Lebensabschnitt nach der Arbeitsphase und möchten diesen schon vor dem ordentlichen Pensionierungsalter antreten. Gründe für eine Frühpensionierung sind aber vielfach auch Arbeitsstress, Zwangspensionierung, zu wenig Freiheit oder eine angeschlagene Gesundheit. Nicht selten scheitert das Vorhaben einer Frühpensionierung jedoch an den finanziellen Voraussetzungen.


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Die Kosten einer Frühpensionierung

Wie viel eine Frühpensionierung kostet, kann nicht pauschal beantwortet werden – zu individuell ist die persönliche Finanzsituation bei jedem angehenden Rentner. Überlegen Sie sich vor einer Frühpensionierung, wie Ihre Einkommens- und Vermögenssituation dadurch beeinflusst wird. Hier einige mögliche Auswirkungen:

Grafik: Die grössten Einbussen bei einer Frühpensionierung

Kosten einer Frühpensionierung
  • Das Erwerbseinkommen und eine allfällige Sparquote fallen bei der Frühpensionierung früher weg als bei einer ordentlichen Pensionierung.
  • Das Kapital in der Pensionskasse ist deutlich kleiner: In den Jahren der Frühpensionierung wird kein Kapital mehr in die Pensionskasse einbezahlt. Zusätzlich entfällt der Zins und Zinseszins auf dem Pensionskassenkapital während dieser Zeit.
  • Bei einem Rentenbezug aus der Pensionskasse ist der Umwandlungssatz deutlich tiefer, was die Rente zusätzlich zum niedrigeren Kapital erheblich verkleinert. Bei einem Kapitalbezug aus der Pensionskasse muss das Guthaben unter Umständen schon früher angetastet werden und später steht weniger Kapital für die Einkommenssicherstellung zur Verfügung.
  • Die AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige müssen bezahlt werden, wenn man vor dem ordentlichen Pensionierungszeitpunkt vollständig aus dem Erwerbsleben aussteigt.
  • Die AHV kann zwar vorbezogen werden, dies hat jedoch eine lebenslange Kürzung zur Folge. Wer die AHV nicht vorbezieht, verzehrt während der AHV-losen Zeit mehr Vermögen.
  • Der Verzehr des angesparten Kapitals setzt früher ein, dadurch entfällt Rendite (Zins und Zinseszins auf dem verzehrten Kapital) und der Verzehr kann weniger hoch ausfallen, weil er über einen längeren Zeitraum erfolgen muss.
  • Es können keine Einzahlungen mehr in die steuerbegünstigte Säule 3a getätigt werden.

Unter Umständen kann bei einer Frühpensionierung ein Teil der Kosten durch Einsparungen kompensiert werden:

  • Je nach Ausgangslage verringern sich die Steuern bei einer Frühpensionierung im Vergleich zur Weiterarbeit bis zum ordentlichen Pensionierungsalter.
  • Vielleicht reduzieren sich die Lebenshaltungskosten. In den meiste Fällen ist dies nicht der Fall, weil Hobbies und andere Aktivitäten Mehrkosten verursachen. Wer nicht bewusst auf das Budget achtet, wird nach der Pensionierung wahrscheinlich nicht wesentlich weniger Geld benötigen als vor der Pensionierung.
  • Teilweise finanziert der Arbeitgeber zumindest einen Teil der anfallenden Kosten einer Frühpensionierung. Dies kann durch eine Abgangsentschädigung oder via Überbrückungsrente geschehen. Zu beachten sind in diesem Fall allfällige Rentenkürzungen.
  • Vielleicht kann durch Teilzeiterwerb oder durch ein Hobby nach der Frühpensionierung zusätzlich etwas Geld verdient werden.

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Frühe Abklärungen sind bei einer Frühpensionierung besonders wichtig

Wer sich früher pensionieren lassen will, sollte die finanziellen Rahmenbedingungen unbedingt überprüfen. Wer nicht plant, kann im Alter unter Umständen in finanzielle Probleme geraten. Bei komplexen Finanzverhältnissen oder wenn die Frühpensionierung eventuell finanziell nicht tragbar ist, sollte der Rat einer qualifizierten Fachperson eingeholt werden. In einer detaillierten Planung können Einkommen, Ausgaben, Vermögen und die Steuersituation für die Zukunft prognostiziert und abgebildet werden. Durch eine umfassende Planung erlangt man nicht nur Sicherheit, sondern Optimierungspotenzial bei Steuern und anderen Parametern kann optimal aufgezeigt werden.


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Fragen und Antworten

  1. ich bin jetzt 57 und überlege aus gesundheitlichen gründen mich mit 58 pensionieren zu laßsn, da es im jetzigen Betrieb keine Möglichkeit gibt das Pensum zu reduzieren. bei der jetzigen Pensionskasse würde ich pro Monat 1770 für. erhalten. was zuwenig zum leben ist. falls ich eine Stelle 60 Prozent finden würde, könnte ich weiterarbeiten. meine Frage, wenn ich die Stelle und damit die Pensionskasse wechsle, bleibt der Betrag 1770 fr. bei allen Kassen gleich oder gibt es mehr oder weniger.? entstehen mir bei einem Wechsel in diesem Alter sonst noch Nachteile?

    1. Wenn Sie sich mit Alter 58 bei der heutigen Pensionskasse pensionieren lassen bleibt die Rentenhöhe bestehen und Sie erhalten die Rente von der jetzigen Pensionskasse ausbezahlt. Wechseln Sie aber die Pensionskasse so dürften sich auch die Leistungen, im Positiven oder im Negativen, verändern.

  2. Wie sieht die Höhe der AHV Rente aus bei einer Frühpensionierung mit 63 J. wenn ich danach nach Deutschland zurück gehe?

    1. Wenn Sie die AHV um zwei Jahre vorbeziehen würde diese entsprechend gekürzt (allenfalls tiefere Kürzungssätze aufgrund AHV21 Reform). Als Schweizer oder EU-Bürgerin würde die Rente ganz normal auch nach Deutschland bezahlt.

  3. Wie wirkt sich der AHV Aufschub über das Referenzalter hinaus bei Ehepaaren infolge Plafonierung aus, wenn ein Ehepartner aufschiebt?

    1. Das Splitting sowie die Plafonierung erfolgt sobald der jüngere Ehepartner das Referenzalter erreicht, unabhängig davon ob eine Rente aufgeschoben wird. In dem genannten Fall, würde also nur die plafonierte Rente aufgeschoben. Ein entsprechendes Beispiel finden Sie im Merkblatt „Flexibler Rentenbezug“ der AHV (Seite 15).

  4. Wird der obligatorische Umwandlungssatz gekürzt, oder besteht eine Vorgabe durch das Gesetz, dass der Umwandlungssatz immer 6.8% beträgt (2024), auch bei einer Frühpensionierung?

    1. Der Mindestumwandlungssatz von 6.8 Prozent gilt für eine ordentliche Pensionierung. Bei einer vorzeitigen Pensionierung reduziert sich der Umwandlungssatz. Wenden Sie sich hierzu an Ihre Pensionskasse, diese wird eine entsprechende Berechnung vornehmen können.

  5. Ich, 58 Jahre, bin krank und hoffe auf eine Rente. Wenn das nicht geht, muss ich mich mit 58 pensionieren lassen, was finanziell nur eine Rente von 1’700 gibt. Dies ist zu wenig zum Leben. Wenn ich eine Rente bekomme, zahlt dann die IV und die Pensionskasse? Z.B. IV Rente (Fr. 750) und PK (Fr. 1’000), also beide Renten zusammen 1’750? Welche Folge hat eine IV Rente auf die PK? Ich kann ja nicht mehr bis 65 einzahlen. Wird die Rente, die ja dann schon klein ist, also die Fr. 1’700 noch mehr gekürzt?

    1. Wird eine IV-Rente gesprochen, so dürfte sowohl von der IV wie auch von der Pensionskasse eine IV-Rente basierend auf dem Grad er Invalidität ausbezahlt werden. Die Höhe in der Pensionskasse bemisst sich an den versicherten Leistungen. Hier müssten Sie direkt an die Pensionskasse gelangen.

  6. Ich habe mich dieses Jahr frühzeitig pensionieren lassen, war und bin noch selbstständig erwerbend aber nicht voll beschäftigt oder verdienend. Ich höre von verschiedenen Rentnerinnen, man könne die AHV weiter zahlen, damit man doch die volle Rente erhält und nicht in den Abzug von 13.6% kommt. Ist dies möglich?

    1. Gemäss AHV21 Reform können AHV Beiträge welche nach dem Referenzalter einbezahlt werden die Rentenleistung verbessern. Dazu kann einmalig eine Neuberechnung der AHV Rente beantragt werden. Die aktuelle Wegleitung (ab 01.01.2024) enthält jedoch keine detaillierten Angaben. Der Abzug aufgrund der Kürzung wird jedoch immer verbleiben. Nähere Informationen liegen uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor. Wir empfehlen Ihnen, diese Frage direkt der Ausgleichskasse zu stellen.

  7. Frühpensionierung; bei der Frühpensionierung mit 63 Jahre erhalte ich einen Betrag CHF X von der AHV. Darf ich trotzdem einer 20 – 30% Arbeit nachgehen oder gibt es eine Einbusse der AHV?

    1. Bei einer Frühpension gibt es keine Einschränkungen in Bezug auf die Weiterarbeit. Im Rahmen der AHV Reform 21 (ab 01.01.2024) werden die weiterhin bezahlten Beiträge sogar für die Berechnung der AHV Rente berücksichtigt. Sie haben die Möglichkeit bis Alter 70 einmalig eine Neuberechnung der AHV Rente zu verlangen.

  8. Ich bin 61 Jahre und möchte eine Teilpensionierung machen, Pensum auf 70%. Kann ich mir die 30% Pensionskassengelder auf ein Freizügigkeitskonto überweisen lassen, da ich erst ein Bezug in einem oder zwei Jahren vorsehe? Der Grund ist die Steuerprogression.

    1. Eine Freizügigkeit wird grundsätzlich nur bei einem Austritt aus der Pensionskasse erbracht. In dem genannten Fall würden die 30% im Rahmen einer Teilpensionierung zur Auszahlung gelangen. Ob Ihre Pensionskasse andere Möglichkeiten vorsieht, müssen Sie direkt mit der Vorsorgeeinrichtung abklären. Wir gehen aber nicht davon aus, dass die von Ihnen genannte Variante möglich ist.

  9. Wenn ich mit 59 in die Pension gehe und ich bis 65 in die AHV einzahle, werde ich keine Einbusse haben, richtig? Ich habe immer ab 20. Lebensjahr eingezahlt und keine Einkommenslücke.

    1. Die Höhe der AHV Rente ist abhängig von der Anzahl Beitragsjahre sowie Ihrem durchschnittlichen Jahreseinkommen während der Beitragszeit. In Bezug auf die Beitragsjahre sollten Sie, Ihren Schilderungen zufolge, keine Einbusse zu erwarten haben. Die Beiträge als Nichterwerbstätiger werden sich aber auf das durchschnittlichen Einkommen auswirken. Das kann unter Umständen zu einer tieferen Altersrente führen. Wir empfehlen Ihnen, bei der AHV eine Rentenvorausberechnung zu bestellen, um Auskunft über Ihre voraussichtlich zu erwartende Rente zu erhalten. Weitere Informationen dazu finden Sie auf dem AHV Merkblatt «Rentenvorausberechnung».

  10. Wird bei Ehepaaren, die im gleichen Jahr in Rente gehen, der Kapitalbezug jeweils einzel besteuert oder zusammen in einer Summe? Ist dies national oder kantonal geregelt?

    1. Die Kapitalauszahlungssteuer ist kantonal geregelt. In den allermeisten Kantonen werden Bezüge von Vorsorgegeldern bei Ehepaaren im gleichen Jahr kumuliert besteuert. Über die für Sie geltende Regelung kann Ihnen Ihr Steueramt Auskunft geben.

  11. Wenn sich eine Person die 2. Säule als Alterskapital auszahlen lässt, gilt dies als Rentenzahlung?
    Kann die KVG bestehen bleiben?

    1. Inwiefern sich ein Bezug aus der 2. Säule auf die KVG oder eine Prämienverbilligung auswirkt, können wir leider nicht beurteilen. Wir empfehlen Ihnen, direkt bei der zuständigen Stelle anzufragen. Diese wird Ihnen eine verbindliche Antwort liefern können.

  12. Wenn ich mich mit 58 bei meinem Arbeitgeber pensionieren lasse, gelte ich dann auch bei der AHV als pensioniert und muss die AHV-Rente beziehen? Oder kann ich die AHV trotzdem erst mit 65 beziehen, damit ich keine Beitragsjahre verliere? Ich würde in diesen „frühpensionierten“ Jahren auch das AHV-Minimum einzahlen und hie und da als Angestellter mit AHV-Abzügen arbeiten und damit „nur“ das durchschnittliche AHV-Renten-bestimmende Einkommen vermindern. Oder verstehe ich das falsch?

    1. Nein, Eine Pensionierung in der 2. Säule ist komplett unabhängig vom Bezug der AHV. Sie können die AHV Rente also auch bei einer Frühpensionierung problemlos erst mit Alter 65 ordentlich beziehen. Beachten Sie aber, dass Sie nach der Frühpensionierung bis Alter 65 AHV Beiträge als Nichterwerbstätiger bezahlen müssen. Die Höhe der geschuldeten Beiträge berechnet sich nach dem Renteneinkommen (multipliziert mit dem Faktor 20) und dem Vermögen. Sie können die Beiträge mit diesem Rechner annähern. Beiträge über eine zusätzliche Erwerbstätigkeit können auf Antrag hin an den Beiträgen als Nichterwerbstätiger angerechnet werden.

  13. Wenn ich mich mit 58 früh-pensionieren lasse, danach jedoch wieder einen Job annehme, wird mir dann vorgeschrieben, wieviel ich noch verdienen kann? Und: falls ich über CHF 22050 verdiene bin ich BVG-Pflichtig. Zahle ich „vergebens“ dann PK-Beiträge?

    1. Nein, es wird Ihnen nicht vorgeschrieben wie viel Einkommen Sie nach einer Frühpensionierung noch erzielen dürfen. Sie bleiben aber bis zum Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters BVG pflichtig, d.h. dass Sie bei einem Einkommen über den erwähnten CHF 22’050 erneut an eine Pensionskasse angeschlossen werden müssen. Diese Beiträge sind aber nicht verloren, sondern werden bei der nächsten Pensionierung als Altersleistungen (Rente oder Kapital) ausgerichtet. Es kann also durchaus sein, dass Sie nach der vollständigen Erwerbsaufgabe Renten von verschiedenen Pensionskassen erhalten.

  14. Wie kann ich Kapital aus meinen 2. und 3. Säulen beziehen um es zu reinvestieren, wenn ich mich bereits mit 45 pensioniere? oder kann ich es erst viel später abziehen?

    1. Der Bezug von Vorsorgegelder aus der Säule 3a oder der Freizügigkeit ist nur unter ganz spezifien Bedingungen möglich (Auswanderung, Selbständigkeit, Bezug zur Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum). Ein vorzeitiger Bezug bei einer Frühpensionierung mit Alter 45 ist nicht möglich. Altershalber können diese Gelder frühestens ab Alter 60 bezogen werden.

  15. Ich bin bereits 58jährig und habe Probleme mit der Gesundheit. Wenn ich arbeitslos bin und mich beim RAV anmelde, kann ich mich frühpensionieren lassen (ab 58) und alles Kapital aus der Pensionskasse beziehen? Oder nur ein Teil davon, und wie viel?

    1. Ab welchem Alter eine Frühpensionierung möglich ist und welcher Teil als Kapital bezogen werden kann ist im Pensionskassenreglement geregelt. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an Ihre Pensionskasse. Beachten Sie aber, dass Leistungen aus der Pensionskasse bei den Arbeitslosentaggelder angerechnet werden müssen.

  16. Ich werde dieses Jahr 55 und plane, mit 58 in Frühpension zu gehen, die Hälfte der Pension auszahlen und nach Italien auswandern. Wie sieht es aus mit den Alimenten für meine Tochter? Wird das entsprechend gekürzt oder gestrichen, da ich ja dann keinen Lohn mehr beziehe?

    1. Das können wir leider nicht beantworten. Hier müssten Sie sich direkt an einen spezialisierten Anwalt wenden. Eine Frühpensionierung entbindet in der Regel jedoch nicht von allfälligen finanziellen Verpflichtungen.

  17. Wenn ich mit 59 Jahren den Job kündige und das PK-Guthaben auf zwei Freizügigkeitskonten überweisen lasse, gilt dann dieses Kapital als Vermögen für die Berechnung der AHV-Beiträge bis 65? Und wird das Aufteilen auf zwei Freizügigkeitskonten (aus steuerlichen Gründen) und der gestaffelte Bezug im Kanton Zürich von den Steuerbehörden akzeptiert?

    1. Nein, Gelder auf Freizügigkeitskonten werden nicht für die Berechnung der AHV-Beiträge als Nichterwerbstätiger beigezogen. Der gestaffelte Bezug wird im Kanton Zürich momentan akzeptiert. Beachten Sie aber, dass sich das in der Zukunft ändern kann und eine Steuerersparnis nicht garantiert werden kann.

  18. Wenn ich mich mit 60 frühpensionieren lassen würde, bezahlte ich weiterhin AHV-Beitrage bis zum ordentlichen Rentenalter (gem. Schlüssel: Vermögen + 20x Pension + ev. Überbrückungsrente). Dieser Betrag ist massiv kleiner als wenn ich im normalen Arbeitsprozess wäre. Hat der kleine Betrag einen Einfluss auf die Höhe meiner Rente mit 65? Wenn ja, wie ist da genau die Berechnung?

    1. Beachten Sie, dass zur Pension auch die Überbrückungsrente gezählt wird. Diese Summe wir dann mit dem Faktor 20 multipliziert und das Vermögen aufgerechnet. Ja, diese Beiträge haben ebenfalls einen Einfluss auf die Höhe der Rente und wird für die Berechnung des durchschnittlichen Einkommens berücksichtigt. Vereinfacht gesagt wird der Betrag der AHV Beiträge durch den Beitragssatz (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge) geteilt und somit berechnet für welches Einkommen diese AHV Beiträge als Nichterwerbstätiger geleistet wurden.

  19. Wir werden die Schweiz verlassen und dabei den überobligatorischen Teil der Pensionskasse beziehen. Können wir trotzdem mit 58-60 den restlichen Teil auszahlen lassen?

    1. Guten Tag

      Wenn Sie das ordentliche Pensionierungsalter noch nicht erreicht haben (üblicherweise ist das Alter 58) und die Schweiz in ein EU Land verlassen, können Sie, wie von Ihnen geschildert, den überobligatorischen Teil auszahlen lassen. Der obligatorische Teil würde dann auf ein oder zwei Freizügigkeitskonten übertragen. Diese Freizügigkeitsgelder können Sie 5 Jahre vor der ordentlichen Pensionierung (also heute Männer ab Alter 60, Frauen ab Alter 59, Änderungen vorbehalten) beziehen.

  20. Ich (59) möchte per Ende Jahr in Frühpension gehen und mein BVG-Kapital auf einem Freizügigkeitskonto lassen, da ich es vorläufig nicht brauche. Muss ich das Geld trotzdem sofort versteuern?

    1. Guten Tag

      Nein, Freizügigkeitsgelder müssen erst bei Bezug versteuert werden. Der Bezug kann ab 5 Jahre vor Erreichen der Pensionierung erfolgen. Auch ist ein Aufschub bis 5 Jahre nach der ordentlichen Pensionierung möglich. Die Problematik in Ihrem Fall könnte sein, dass Sie das minimale Pensionierungsalter in der Pensionskasse (Alter 58) bereits erreicht haben und die Pensionskasse grundsätzlich verpflichtet ist, Ihnen die Altersleistungen (Rente oder Kapital) auszubezahlen. Eine Freizügigkeit ist in diesen Fällen nur möglich, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Person weiterhin im Arbeitsleben bleibt (neuer Arbeitsvertrag oder Anmeldung an RAV). Ich empfehle Ihnen frühzeitig mit der Pensionskasse abzuklären unter welchen Voraussetzungen eine Freizügigkeitsleistung möglich ist.

  21. Ich werde mit 62 nach Ungarn auswandern. Kann ich die Pensionskasse auszahlen lassen und muss ich weiterhin AHV Beiträge bezahlen?

    1. Guten Tag

      Da Sie das Mindestalter für eine Pensionierung bereits erreicht haben würden Sie im Falle eines Austritts aus der Pensionskasse die Altersleistungen erhalten. Ob in diesem Fall ein vollständiger Kapitalbezug möglich ist, ist im entsprechenden Reglement geregelt. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an die Vorsorgeeinrichtung. Da Ungarn Mitglied der EU ist, ist ein Beitritt zur freiwilligen AHV nicht möglich. Somit werden Sie bis zum Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters keine AHV Beiträge mehr bezahlen und damit unter Umständen Beitragslücken haben welche zu einer Kürzung der AHV Rente führen.

  22. Ich will mich mit frühpensionieren lassen und entsprechend eine Kapitalauszahlung veranlassen. Was wenn ich zum Beispiel mit 63 doch wieder anfange zu arbeiten, muss da wieder in eine neue PK einbezahlt werden?

    1. Guten Tag

      Sofern Sie mehr als CHF 21’510 pro Jahr verdienen, so werden Sie erneut BVG anschlusspflichtig. Diese Pflicht besteht bis zum Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters. Es kann daher gut sein, dass Sie erneut einer Pensionskasse angeschlossen werden und Beiträge bezahlen.

  23. Ich (60) möchte per Ende Jahr in Frühpension gehen und mein BVG-Kapital auf einem Freizügigkeitskonto lassen, da ich es vorläufig nicht brauche. Muss ich das Geld trotzdem sofort versteuern?

    1. Guten Tag

      Nein, so lange das Geld auf dem Freizügigkeitskonto liegt, muss dieses nicht versteuert werden. Sie können Freizügigkeitsgelder bis 5 Jahre nach der ordentlichen Pensionnierung stehen lassen. Stand heute müssen Frauen diese also mit Alter 69 spätestens beziehen. Zum Bezugszeitpunkt müssen Sie das Kapital zum Kapitalauszahlungssteuersatz versteuern. Danach fliesst das Kapital ins Vermögen und muss entsprechend deklariert werden.

  24. Wie hoch ist Steuerabgabe bei 300.000 fr im Kanton Zürich?

    1. Guten Tag

      Bei einer alleinstehenden Person ohne Konfession beläuft sich die Kapitalauszahlungssteuer bei einem Betrag von 300’000 auf CHF 24’051 (Stadt Zürich, Stand 2021). Beachten Sie, dass der Kanton derzeit eine Reduktion der Kapitalauszahlungssteuer plant. Derzeit läuft bis Mai dieses Jahres die Referendumsfrist. Wird das Referendum nicht ergriffen, so dürfte die Kapitalauszahlungssteuerim Kanton Zürich je nach Situation ab 2022 deutlich sinken. Es kann sich daher auszahlen diesen Umstand ebenfalls in der Pensionierungsplanung zu berücksichtigen. In unserem Magazin „VORSORGEUPDATE“ haben wir in der letzten Ausgabe dieses Thema beleuchtet. Sie finden das Magazin kostenlos unter diesem Link (Webseite der VermögensPartner AG).

  25. Ich werde im März 2022 65 Jahre alt. Möchte mich 1 halbes Jahr früher Ende September 2021 pensionieren lassen. AHV mässig habe ich keine Beitragslücken. Bezahle ich nun für 2021 und 2022 AHV nach und wo muss ich das veranlassen?

    1. Guten Tag

      Für das Jahr 2021 sollte Ihre Beitragspflicht abgegolten sein (ohne Gewähr). Für die ersten 3 Monate im 2022 (bis zum Geburtstag Alter 65) müssen Sie Beiträge als Nichterwerbstätiger bezahlen. Sie finden weitere Informationen dazu im Merkblatt «Beiträge der Nichterwerbstätigen». Die Anmeldung erfolgt bei der zuständigen Ausgleichskasse. Für die SVA Zürich beispielsweise finden Sie das Anmeldeformular auf deren Internetseite. Eine verbindliche Beurteilung für das Jahr 2021 ist aufgrund fehlender Informationen nicht möglich. Hier kann Ihnen aber sicherlich die zuständige Ausgleichskasse weiterhelfen.

  26. Ich würde gerne mit 55 aufhören zu arbeiten. Wieviel muss ich ins System einzahlen, dass ich am Schluss dann doch die volle Rente bekomme? Ist das überhaupt möglich?

    1. Guten Tag

      Sie bleiben bis zum Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters AHV-beitragspflichtig. Sind Sie nicht mehr erwerbstätig, so werden die AHV Beiträge nach folgender Formel berechnet: AHV-Beiträge multipliziert mit dem Faktor 20 zuzüglich dem Vermögen. Dies ergibt das massgebende Vermögen mit welchem anhand einer Tabelle die AHV Beiträge abgeleitet werden können. Sie können diese Beiträge mit diesem Rechner annähern. Beachten Sie, dass Sie damit lediglich die Anzahl der Beitragsjahre „vervollständigen“. Zusätzlich ist das durchschnittliche Erwerbseinkommen für die Berechnung der AHV Rente massgebend. Für die Zeit in welcher Sie nicht mehr erwerbstätig sind dürfte diese das durchschnittliche Einkommen reduzieren. Wir empfehlen Ihnen, eine Rentenvorausberechnung zu bestellen. Dort können Sie sich auf Ihre Situation die erwartete Rentenleistung berechnen lassen. Weitere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie auf der Seite „Antrag für eine Rentenvorausberechnung“.

  27. Ich habe Jahrgang 1959. Wann kann ich frühestens die AHV beziehen?

    1. Guten Tag

      Die AHV Rente kann frühestens 2 Jahre vor Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters vorbezogen werden. In Ihrem Fall wäre das im Jahr 2022. Beachten Sie, dass die AHV Rente bei einem Vorbezug lebenslang um 6.8% pro Vorbezugsjahr gekürzt wird (bei zwei Jahren Vorbezug wären dies demnach 13.6%). Für die Anmeldung des Vorbezugs sind ausserdem Fristen zu beachten. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt „Flexibler Rentenbezug“ der AHV.

  28. Meine Frau arbeitet 50% und möchte mit 63 Jahren in Pension. Wieviel muss Sie noch für ein Jahr AHV zahlen?

    1. Guten Tag

      Die Höhe der Beiträge als Nichterwerbstätige Person bestimmt sich einerseits durch das Renteneinkommen (multipliziert mit dem Faktor 20) zuzüglich dem Vermögen (das Renteneinkommen und Vermögen beider Ehepartner ist relevant). Die Hälfte dieses „massgebenen“ Vermögens wird für die Berechnung der AHV Beiträge der Ehefrau beigezogen. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den „AHV-Beiträge der Nichterwerbstätigen„. Die Höhe dieser Beiträge können Sie mit diesem Rechner annähern.

  29. Ich möchte gern mit 60 nach Spanien auswandern. Kann ich die AHV weiter bezahlen?

    1. Guten Tag

      Bei einer Auswanderung in ein EU- oder EFTA Land ist ein Anschluss an die freiwillige AHV leider nicht möglich. Sie sind dann dem Sozialversicherungssystem des neuen Wohnsitzlandes angeschlossen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Auslandschweizer-Organisation (ASO).

  30. Ich hätte gerne fragen. Ich bin 31 Jahre alt der seit 6 Jahren in der Schweiz lebt (kanton Zurich). In paar Monaten möchte ich Schweiz verlassen und wieder nach Tschechien zurückkommen. Ich habe gehört dass man ganze BVG Konto auszahlen kann. Ist es möglich?

    1. Ja. Bei Wegzug ins Ausland können Sie sich Ihr Pensionskassenguthaben als einmalige Barabfindung auszahlen lassen. Bei Wohnsitznahme innerhalb der EU/EFTA bestehen aber für den obligatorischen BVG-Teil Einschränkungen. Die Schweiz erhebt bei einem Bezug aus dem Ausland eine Quellensteuer. Die Steuerfolgen im Ausland wollen Sie direkt vor Ort abklären.

  31. Wenn ich pensioniert bin Alter 65 und meine Frau wird frühpensioniert, muss sie dann noch AHV-Beiträge zahlen?

    1. Guten Tag

      Ja, auch wenn der Ehegatte bereits das ordentliche Pensionierungsalter erreicht hat. Die Ehefrau bleibt bei einer Frühpensionierung bis Alter 64 beitragspflichtig und muss Beiträge als Nichterwerbstätige entrichten. Weitere Informationen finden Sie auch im Merkblatt „Beiträge der Nichterwerbstätigen“ der AHV.

  32. Ich möchte mich auf 31.12.19 frühpensionieren lassen (ordentlich wäre es der 31.7.20). Kann ich dieses Jahr noch Säule 3 A einzahlen und bis wann?

    1. Guten Tag

      Auch im Jahre der Erwerbsaufgabe kann noch der volle Beitrag in die Säule 3a einbezahlt werden. Die Einzahlung muss jedoch noch während der Erwerbstätigkeit erfolgen. Ohne Erwerbstätigkeit ab 01.01.2020 wäre jedoch eine Einzahlung im 2020 nicht mehr möglich.

  33. Ich arbeite seit 6 Jahren in der Schweiz, bin ich von EU Staat und moechte fragen, wenn ich in mein Heimatsland zurueckkehren will, wie ist das mit AHV und Pensionskasse, kann ich einen Teil auszahlen lassen. Ich bin 56 Jahre jung.

    1. Guten Tag

      Bei Rückkehr in ein EU-Land können die Beiträge der AHV nicht zurückgefordert werden. Grundsätzlich haben Sie jedoch einen Anspruch auf eine Altersrente ab Alter 65. Sie können die AHV Rente aber auch um ein oder zwei Jahre vorbeziehen. Diese wird bei einem Vorbezug um 6.8% pro Vorbezugsjahr lebenslang gekürzt. In Bezug auf die Pensionskasse haben Sie die Möglichkeit sich den überobligatorischen Teil auszahlen zu lassen. Der obligatorische Teil verbleibt auf einem Freizügigkeitskonto und kann frühestens 5 Jahre vor Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters (also ab Alter 60) bezogen werden. Sieht Ihre Pensionskasse dagegen eine Pensionierungsmöglichkeit bereits mit Alter 58 vor, so könnten Sie ab diesem Alter in die frühzeitige Pensionierung gehen und sich das gesamte Kapital auszahlen lassen. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Pensionskasse selbst.

  34. Wenn ich beim AHV online Rechner den geschuldeten AHV Beitrag ausrechnen lasse und mein Mann und ich 1 Jahr in Frühpension gehen, gilt der angegebene Betrag für uns als Ehepaar oder muss ich diesen Betrag verdoppeln?

    1. Guten Tag

      Das Ergebnis des „AHV online Rechners“ gilt für eine Einzelperson. Bei Ehepaaren zählt als Berechnungsgrundlage die Hälfte des ehelichen Vermögens und Renteneinkommens, wobei jeder Ehepartner separat berücksichtigt wird.

  35. Ich möchte meine Pensionskasse auszahlen lassen. Wie viele % muss ich Steuern bezahlen?

    1. Guten Tag

      Ein Kapitalbezug aus der Pensionskasse wird zum Kapitalauszahlungssteuersatz besteuert. Die Höhe ist abhängig von der Steuergemeinde und der Höhe der Auszahlung. Ein entsprechendes Beispiel finden Sie auf der Seite „Kapitalauszahlungssteuern“.

  36. Ich bin 50 Jahre alt und habe lebenslang lückenlos den AHV Beitrag einbezahlt. Nun möchte ich in ca. 2 Jahren aufhören zu arbeiten. Muss ich weiterhin den AHV Beitrag einzahlen bis Erreichen des Rentenalters und wieviel ist der Betrag den ich einzahlen muss?

    1. Guten Tag

      Sie bleiben bis zum Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters AHV Beitragspflichtig. Als Nichterwerbstätige berechnet sich die Höhe der Beiträge anhand des Renteneinkommens (multipliziert mit dem Faktor 20) sowie des Vermögens. Weitere Informationen sowie ein Rechner zur Annäherung der AHV Beiträge als Nichterwerbstätige finden Sie auf der Seite AHV-Beiträge bei einer Frühpensionierung“.

  37. Ich werde im Alter von 62 Jahren vorzeitig in Rente gehen und die sogenannte Überbrückungsrente erhalten. Welchen monatlichen Beitrag kann ich erwarten?

    1. Guten Tag

      Die Höhe einer Überbrückungsrente aus der Pensionskasse ist abhängig vom Reglement der Vorsorgeeinrichtung. Hier kann Ihnen die Pensionskasse detaillierte Auskunft erteilen. In der Regel liegt das Maximum bei einer maximalen Einzelrente aus der AHV (Stand 2018: CHF 2‘350 p.M.). Die effektive Höhe kann aber von verschiedenen Faktoren abhängig sein. Wir empfehlen Ihnen, die Anfrage an die Pensionskasse zu stellen sowie das gültige Reglement zu konsultieren.

  38. Ich bin Jahrgang 1955 und möchte mich 1 Jahr früher pensionieren lassen. Gibt es eine Frist, die ich einhalten muss, um diese Absicht bei der AHV zu bekunden?

    1. Guten Tag

      Bei einem Vorbezug der AHV muss die Anmeldung spätestens am letzten Tag des Monats, in welchem das entsprechende Altersjahr vollendet wird, eingereicht werden (s. auch Formular „Anmeldung für eine Altersrente, Punkt 8). Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt „Flexibler Rentenbezug“ der AHV. Die Anmeldung einer ordentlichen (kein Vorbezug) Altersrente sollte einige Monate vor Erreichen des regulären Pensionsalters beantragt werden. Es lohnt sich also die Anmeldung frühzeitig zu tätigen.

  39. Ich wurde im Dezember 2017, 63 jährig. Ich habe ohne Unterbruch 45 Jahre einbezahlt. Ich wandere im Februar nach Thailand aus und werde die AHV erst mit 65 beziehen. Muss ich für die 2 Jahre weiterhin Prämien bezahlen um mit 65 das Maximum von Fr. 2´350. zu erhalten?

    1. Guten Tag

      Die Beitragspflicht endet erst mit dem Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters (Männer Stand 2018: 65 Jahre). Das bedeutet, dass Sie gesetzlich beitragspflichtig bleiben. Fehlende Beitragsjahre würden zu einer lebenslangen Kürzung der AHV Rente führen. Vorhandene Jugendjahre werden für die Berechnung der Rente nicht berücksichtigt, können aber unter Umständen solche Lücken ausgleichen. Nicht bezahlte Beiträge werden inkl. Verzugszinsen in der Regel von der AHV nachgefordert. Weitere Informationen finden Sie im Bereich „AHV/IV“ auf der Seite der Auslandschweizer-Organisation. Informationen zu den Jugendjahren sind auf der Seite des Bundesamts für Sozialversicherung ersichtlich.

  40. Ich habe momentan 2 Arbeitstellen: Bei der Tätigkeit A arbeite ich in Teilzeit von 48 Prozent Dazu habe ich eine Stelle B im Nebenerwerb mit 30 Prozent. Im Juli 2018 möchte ich mit 63 Jahren bei der Tätigkeit A in Frühpensionierung gehen. Dabei würde ich die Nebenerwerbstätigkeit B beibehalten. Wie hoch müsste mein AHV Beitrags aus dem Nebenerwerb sein, damit ich nicht als Nichterwerbstätige gelte mit einer Beitrags- Pflicht von weiteren Zahlungen an die AHV?

    1. Guten Tag

      Um im Sinne der AHV als erwerbstätig zu gelten, muss mindestens ein Pensum von 50% und eine Erwerbsdauer von 9 Monaten im Jahr erfüllt sein. Ist dies nicht das Fall so kommt eine Vergleichsrechnung zur Anwendung: Entsprechen die über den Lohn abgeführten AHV Beiträge mindestens der Hälfte der als Nichterwerbstätige zu leistenden Beiträge so gilt die Beitragspflicht ebenfalls als erfüllt. Die AHV Beiträge als Nichterwerbstätige können Sie mit unserem „Online Rechner“ annähern.

  41. Ich 54 möchte die Schweiz verlassen. Ist es möglich das ganze Pensionskassengeld auf ein Freizügigkeitskonto bei einer Schweizer Institution zu überweisen und dann dieses gestaffelt (also bei Bedarf) auszahlen zu lassen?

    1. Guten Tag Pius

      Sie können Ihr Freizügigkeitskonto auch bei einer Wohnsitznahme im Ausland in der Schweiz stehen lassen. Ein gestaffelter Bezug aus dem Freizügigkeitskonto ist aber grundsätzlich nicht möglich.

  42. Ich beabsichtige meine Pensionskasse zur Hälfte als Kapitalbezug zu beziehen.(Alter 59) Wie sieht das steuertechnisch aus? Ich werde weiterhin noch arbeiten und in die PK einbezahlen.

    1. Guten Tag

      Für den Betrag welchen Sie als Kapital aus der Pensionskasse beziehen bezahlen Sie einmalig eine Kapitalauszahlungssteuer. Diese Vermögenswerte werden künftig zum steuerbaren Vermögen gezählt. Wichtig ist, dass die Voraussetzungen für eine Teilpensionierung sowohl in Bezug auf das Pensionskassenreglement als auch der steuerlichen Vorgaben eingehalten sind. Diese Vorgaben können je nach Kanton unterschiedlich sein. Wir empfehlen Ihnen das Vorgehen mit dem für Sie zuständigen Steueramt abzustimmen. Weitere Informationen zur Kapitalauszahlungssteuer finden Sie auf der Seite „Kapitalauszahlungssteuern„.

  43. Ich habe ein Jahr im Kanton Genf gearbeitet. Fällt der in der 2. Säule eingezahlte Betrag damit unter „geringfügig“ und kann bar ausgezahlt werden, und wenn ja, wird der insgesamt einzahlte Betrag ausgezahlt oder nur ein Teil?

  44. Ich werde mit 63 in Rente gehen und will die AHV vorbeziehen. Gemäss Tabelle 12,5 % Kürzung. Ich habe im März Geburtstag, muss also bis Ende März arbeiten. Nun wurde mir gesagt, dass wenn ich 1-2 Monate länger arbeite die Beitragspflicht AHV für das Jahr entfällt? Stimmt das?

  45. Ich bin 62 Jahre alt und werde auf Ende Jahr frühzeitig in Pension gehen. 1.1.18 werde ich bei meinem Sohn für 2 Tage die Kinderbetreuung übernehmen, die ja AHV Pflichtig ist. Die Frage ist, wird der AHV Abzug den ich Leiste ausreichen um die maximale AHV Rente mit 64 zu erhalten. Bis anhin sind die Jahre vollzählig (bin verwitwet).

    1. Guten Tag

      Sind Sie weniger als 50% während 9 Monate erwerbstätig so gelten Sie im Sinne der AHV als nicht voll erwerbstätig und haben grundsätzlich AHV Beiträge als Nichterwerbstätige zu bezahlen. Die Höhe bemisst sich nach dem 20-fachen des jährlichen Renteneinkommens sowie dem Vermögen. Anhand dieses Rechners können Sie diese Beiträge annähern. Übersteigen die AHV Beiträge aus dem Nebenerwerb (in Ihrem Fall die Kinderbetreuung) 50% der fälligen Beiträge als Nichterwerbstätige so gilt die AHV Pflicht ebenfalls als erfüllt. Sie können sich die geleisteten Beiträge anrechnen lassen. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt der AHV.

      Ob diese Beiträge ausreichen um eine maximale Rente zu erhalten ist abhängig von den bisher geleisteten Beiträgen. Sie haben die Möglichkeit eine Rentenvorausberechnung bei der AHV zu verlagen. Sie finden die entsprechenden Informationen auf der Seite der AHV zur Rentenvorausberechnung.

  46. Ein Bekannter von mir, verliert mit 62 Jahren seinen Job. Seine Frau arbeitet zu 60%. Was muss er unternehmen, damit er die volle Rente erhält. Reicht das Einkommen der Frau dazu?

    1. Guten Tag

      Es stellt sich die Frage ob die Ehefrau im Sinne der AHV erwerbstätig ist. Wenn Sie als Erwerbstätige eingestuft ist und mindestens den doppelten Mindestbetrag bezahlt ist der Ehemann ebenfalls abgedeckt. Falls sie nicht als erwerbstätig gilt, so stellen sich weitere Fragen um zu defnieren, wer in welchem Umfang AHV Beiträge leisten muss. Sie finden ein entsprechendes Schema auf der Seite „AHV-Beiträge bei verheirateten Frührentnern“.

  47. Im Januar 2018 werde ich 62 Jahre alt. Per 1.2.2018 hatte ich vorgesehen in Frühpension zu gehen. Meine Pensionskasse will im Jahr 2018 den Umwandlungssatz von 6.8% für den obligatorischen Teil beibehalten. Der überobligatorische Teil sinkt von heute 5.57% auf 5.41% im 2018. Lohnt sich für mich wenn ich daher schon Ende 2017 in Frühpension gehe? Wenn ja, per 31.12.2017 oder 30.11.2017?

    1. Guten Tag

      Die Frage der Wirtschaftlichkeit einer Frühpensionierung ist auch von der generellen finanziellen Situation abhängig. So verzichten Sie, im Falle einer Frühpensionierung, auf das Erwerbseinkommen bis zur ordentlichen Pensionierung. Da die letzten Beitragsjahre vor einer Pensionierung einen grossen Effekt auf die Rentenleistungen der Pensionskasse haben, dürfte auch die Rente deutlich tiefer ausfallen. Wir empfehlen Ihnen, sich im Bezug auf Ihre individuelle Situation beraten zu lassen damit Sie Gewissheit haben, den richtigen Entscheid zu fällen.

  48. Ich möchte mich Ende Jahr mit 62 früh Pensionieren lassen. Mein Mann ist schon ordentlicher Rentenbezüger. Was geschieht beim Todesfall meines Mannes? Welche Rente kommt dann zur Auszahlung? Meine Frührente oder die Witwenrente?

    1. Guten Tag

      Im Todesfall Ihres Ehegatten wird entweder Ihre Rente mit einem Zuschlag von 20% oder 80% der Rente Ihres Ehegatten ausbezahlt. Es wird die höhere der beiden Renten ausbezahlt. Die Kürzungen für den Vorbezug werden Ihnen aber in jedem Fall in Abzug gebracht.

  49. Ich wurde per 1.1.17 mit Alter 62 frühpensioniert. Nun möchte ich aber bei einer anderen Firma wieder bis ca. 67 Jahren zu 30 %. arbeiten. Muss ich bei er neuen Firma wieder einer PK beitreten und bis 65 Beiträge einzahlen? Wie sieht das nach dem Alter 65-67 aus muss ich dann keine PK Beiträge mehr einzahlen?

    1. Guten Tag

      Sollte Ihr Arbeitseinkommen in der neuen Firma über der Schwelle von CHF 21‘150 pro Jahr liegen, werden Sie bei der Pensionskasse des neuen Arbeitgebers angeschlossen und müssen PK-Beiträge bis Alter 65 leisten. Anschliessend sind Beiträge fakultativ und auch davon abhängig, was im entsprechenden PK-Reglement steht.

  50. Meine Freundin möchte mit 58 aufhören zu arbeiten. Ihr jetziger Jahreslohn beträgt CHF 72‘000. Sie hat mir erzählt, dass wenn sie weiterhin die AHV Beiträge einzahlt, bekommt sie die volle Rente mit 65. Stimmt das? Wenn nein mit welcher Einbusse muss sie rechnen? Wieviel muss sie monatliche AHV Beiträge einzahlen?

    1. Guten Tag

      Tatsächlich besteht auch bei einer Frühpensionierung die Beitragspflicht bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Alters. Höhe der AHV-Nichterwerbstätigenbeiträge annähern.

      Wenn keine fehlenden Beitragsjahre bestehen, hat Ihre Freundin Anspruch auf eine Vollrente. Sind Fehljahre vorhanden, führt dies zu einer lebenslänglichen Rentenkürzung von 1/43 pro Fehljahr.

      Die Rentenhöhe hängt neben der Anzahl Beitragsjahre auch vom durchschnittlichen Einkommen ab. Aufgrund des von Ihnen geschilderten Einkommens und der Frühpensionierung dürfte es für eine maximale AHV-Rente tendenziell nicht reichen. Tipp: Bei der AHV können Sie eine Rentenvorausberechnung verlangen, um die zu erwartende Rentenhöhe zu erfahren.

  51. Aufgrund einer bevorstehenden massiven Kürzung der Überbrückungsrente auf den 1.1.18 möchte ich per 30.11.17 in die Frühpension gehen. Meine Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Theoretisch könnte die Firma schon 2017 kurzfristig das Reglement ändern und die Ü-Rente streichen. Dem möchte ich zuvor kommen. Ist es rechtlich verbindlich, wenn ich jetzt, 9 Monate vor der Pension, kündige, um dann von der Ü-Rente zu profitieren? Oder könnte mir die Firma einen Strich durch die Rechnung machen indem sie mir ordentlich mit 3 Monate Frist kündigt?

    1. Guten Tag

      Ihre Befürchtungen sind nachvollziehbar. Theoretisch könnte die Firma das Reglement (nochmals) vor 2018 anpassen. Dies kommt in der Praxis aber selten vor, insbesondere, wenn bereits für das Folgejahr eine Anpassung angekündigt wurde. Andererseits birgt eine vorzeitige Kündigung Ihrerseits aber tatsächlich die Gefahr, dass Ihnen Ihr Arbeitgeber auf einen früheren Termin hin kündigt. Hinzu kommt, dass der Zeitpunkt der Pensionierung rechtlich verbindlich ist und nicht der Zeitpunkt der Kündigung. Somit hätten Sie durch eine frühzeitige Kündigung nichts zu gewinnen.

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