Kapitalbezug aus der Pensionskasse

Kapitalbezug aus der Pensionskasse

Maximale Bezugshöhe variiert je nach Pensionierung

Viele Pensionskassen bieten ihren Versicherten die Möglichkeit, das gesamte Vorsorgeguthaben in Kapitalform zu beziehen. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine minimale Auszahlungsquote von mindestens 25 Prozent des obligatorischen Teils. Wie viel Guthaben Sie beziehen können, steht im Pensionskassenreglement. Erkundigen Sie sich früh genug, wie lange vor der Pensionierung Sie einen Kapitalbezug bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung anmelden müssen. Bei einigen Kassen beträgt die Frist bis drei Jahre.

Beweggünde für einen (Teil-) Kapitalbezug?

Die wichtigsten Gründe für einen Kapitalbezug aus der zweiten Säule sind folgende: Die hohe Flexibilität in Bezug auf die Planung der Einkommensströme, die tieferen Einkommenssteuern nach der Pensionierung als bei einem Rentenbezug und die besseren Möglichkeiten seinen Ehepartner und vor allem die Nachkommen abzusichern.

Langfristig geplant ist halb gewonnen

«Wer sich das Guthaben in der Pensionskasse auszahlen lässt, kann bei guter Börsenentwicklung und erfolgreicher Anlagepolitik deutlich mehr herausholen als bei einem Rentenbezug.» Dies ist ein Argument, das viele zu einem vollständigen Kapitalbezug aus der Pensionskasse bewegt. Das ist aber nur die eine Seite der Medaille: Bei einem Kapitalbezug steigt die Verantwortung, das Kapital sorgfältig zu verwalten und die Einkommenssicherstellung langfristig zu planen und sicher zu stellen. Leider kommt es immer wieder vor, dass Rentner das bezogene Kapital schon nach fünf oder zehn Jahren aufgebraucht haben und dann nur noch von der AHV leben müssen. Der Grund dafür sind nicht immer zu hohe Bezüge aus dem Vermögen auf Grund zu hoher Lebenshaltungskosten. Vielfach fehlte das Fachwissen, wie Geld langfristig und mit dem Ziel der Einkommenssicherstellung angelegt werden sollte. Die meisten, die sich für einen Kapitalbezug entscheiden, haben neben der Pensionskasse weitere Vermögenswerte als Sicherheitspuffer, um im schlimmsten Fall auch längere Börsenkorrekturen unbeschadet zu überstehen.

Die Bewirtschaftung der Gelder ist zentral

Wer sein Geld nach einem Pensionskassenbezug nur auf dem Konto lässt und vom Zins lebt, hätte besser die Rente bezogen. Dies ist so, weil jede Pensionskasse ein Anlagekonzept verfolgt, welches die zukünftigen Renten, die Beiträge und die Risikofreudigkeit in die Anlageentscheide miteinbezieht. Durch das bewusste Eingehen von Anlagerisiken kann langfristig eine höhere Rendite als auf dem Konto erzielt werden. Eine ähnliche Vorgehensweise ist nach einem Kapitalbezug auch im Privatvermögen empfehlenswert. Das Kapital sollte auf verschiedene Risikokategorien verteilt werden, sodass die Gelder entsprechend dem Anlagehorizont und der Risikofreudigkeit des Anlegers investiert sind. Gelder welche in den nächsten Jahren gebraucht werden, sollten nur in sicheren Obligationen ohne Währungsrisiko angelegt werden. Aktienanlagen sind bei entsprechender Risikofreudigkeit empfehlenswert, wenn sie genügend Zeit haben, um kurz- und mittelfristige Verluste wieder aufzuholen. Die Erfahrung zeigt, dass bei Aktienanlagen ein Horizont von mindestens zehn Jahren empfehlenswert ist.

Rendite und Lebenserwartung

Die erzielte Rendite hat einen erheblichen Einfluss darauf, wie lange das Kapital nach der Pensionierung ausreicht und wie hoch die Rente ausfallen kann. Bei einem Umwandlungssatz von 6.8% (6‘800 Franken Rente pro Jahr bei einem Kapital von 100‘000 Franken) müssen folgende Renditen erzielt werden, damit die Rente während einer bestimmten Zeit bezahlt werden kann. Weil ein Teil der selber generierten Rente Kapitalverzehr darstellt, ist das Kapital nach der Laufzeit aufgebraucht:

Anzahl Jahrebenötigte Rendite
10 Jahre-6.46% Rendite pro Jahr (netto)
15 Jahre0.25% Rendite pro Jahr (netto)
20 Jahre3.13% Rendite pro Jahr (netto)
25 Jahre4.58% Rendite pro Jahr (netto)
30 Jahre5.40% Rendite pro Jahr (netto)
35 Jahre5.88% Rendite pro Jahr (netto)
40 Jahre6.18% Rendite pro Jahr (netto)

Lesebeispiel: Damit die Rente und der Kapitalbezug genau gleich abschneiden, muss bei einer Restlebenserwartung von 25 Jahren beim Kapitalbezug eine Rendite von 4.58% erzielt werden. Kapitalauszahlungs- und Einkommenssteuern sind bei diesem Beispiel nicht berücksichtigt. Anmerkung: Es handelt sich um Nettorenditen: Hier wird sichtbar, wie wichtig tiefe Gebühren in der langen Sicht sind. Wer die Gesamtgebühren um 1.6% senkt, kann dieselbe Rente 40 Jahre lang anstatt 25 Jahre lang auszahlen. Online vergleichen:

Kapitalbezug bedeutet nicht immer mehr Risiko

Ein Kapitalbezug aus der Pensionskasse hat einerseits viele Vorteile und kann auch finanziell betrachtet interessanter sein als ein Rentenbezug. Trotzdem sollte sich vor einem Bezug von Vorsorgeguthaben jeder genau überlegen, ob er der «Kapitaltyp» ist oder nicht. Wenn nach der Pensionierung das Geld so oder so eher knapp ist, ist ein Kapitalbezug meist nicht der richtige Entscheid. Bei guter Entwicklung der Finanzmärkte liegt bei entsprechender Risikofreudigkeit des Rentners aber tatsächlich eine deutlich höhere Rente drin als bei einem Rentenbezug. Nicht vergessen werden darf, dass bei nachhaltig schlechter Börsenentwicklung auch ein Rentenbezug nicht absolut sicher ist: Bei einer nicht nur vorübergehenden Unterdeckung und darauffolgenden Sanierungsmassnahmen werden bei grossen Fehlbeträgen wahrscheinlich auch die Rentner ihren Teil zur Gesundung der Pensionskasse beitragen müssen. Mit einem Kapitalbezug hat man auf jeden Fall die Möglichkeit, die Risiken im Depot selber zu bestimmen und auf die persönliche Situation abzustimmen.

Wer einen Kapitalbezug ins Auge fasst, sollte sich vor allem über mögliche Geldanlagen und die richtige Anlagestrategie informieren. Mehr Informationen finden Sie unter folgenden Links:


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Fragen und Antworten

  1. Kann ich 63 meinem Sohn ein Darlehen von 100’000 Franken geben aus der Säule 2?

    1. Nein, ein Bezug aus der Pensionskasse ist nur über einen WEF Bezug möglich. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite.

  2. Ich werde im Dezember 2024 62 Jahre alt. Kann ich jetzt noch Eigenkapital rausnehmen um ein Haus im Ausland zu kaufen ohne eine Teilpensionierung zu machen?

    1. In der Regel ist ein WEF Bezug bis drei Jahre vor Pensionierung möglich. Die Pensionskasse kann jedoch auch eine andere Regelung definieren. Dies ist im Pensionskassenreglement festgehalten.

  3. Ich beziehe eine 100 Prozentige IV rente. Nächstes Jahr werde ich pensioniert, Kann ich das Kapital der Pensionskasse auszahlen lassen?

    1. Das ist abhängig davon, wie das im Reglement der Pensionskasse geregelt ist. Eine pauschale Antwort ist hier nicht möglich. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an Ihre Pensionskasse.

  4. Was ist der Unterschied zwischen Freizügigkeitsleistung und Vorsorgeguthaben?

    1. Unter Vorsorgegelder werden Gelder aus der 2. Säule (Pensionskasse / Freizügigkeit) und der 3. Säule (Säule 3a) subsummiert.

  5. Was passiert, wenn ich den Kapitalbezug zu schnell ausgebe und dann Ergänzungsleistung beziehen will? Ich habe gelesen, dass ich da Probleme kriege, wie wird das bei der Ergänzungsleistung gehandhabt?

    1. Sie müssen mit Kürzungen der Ergänzungsleistungen rechnen.

  6. Gemäss den Bestimmungen des Vorsorgereglements der Pensionskasse meines Arbeitgebers kann bei Altersrücktritt bis zur Hälfte des Sparguthabens als Kapitalabfindung bezogen werden. Das wusste ich bis jetzt nicht. Gibt es Ausnahmen, wie z.B. Wegzug ins Ausland oder Kauf Eigentum, wodurch das Sparguthaben komplett bezogen werden kann? Oder müsste ich den Arbeitgeber kurz vor der Pensionierung wechseln, damit ich dann bei der Pensionierung bei einer Pensionskasse angeschlossen bin, die einen vollständigen Bezug willigt?

    1. Dies wäre nur möglich, sofern Sie bei Austritt aus der Pensionskasse eine Freizügigkeitsleistung erhalten. Dies ist wiederum nur in ganz spezifischen Fällen möglich. Wenden Sie sich diesbezüglich am besten direkt an die Pensionskasse.

  7. Unter anderem kann man sich das Freizügigkeitskonto auszahlen lassen innerhalt von 12 Monaten nach Beginn Selbständigkeit. Konkret: Ich gründete 2021 eine Einzelfirma, welche ich im Nebenerwerb minimalistisch führte, mehr um Knowhow zu erlangen als Umsatz zu machen. Zugleich war ich auch Angestellt bei einer Firma und PK Pflichtig. Ende März 2024 werde ich nicht mehr Angestellt sein und meine Brötchen mit meiner Firma im Haupterwerb verdienen. Gelten jetzt diese 12 Monate ab März 2024 oder sind diese bereits verstrichen nach Firmengründung Ich möchte unbedingt mein Freizügigkeitskonto / Saldo beziehen, ist das möglich? Einerseits bin ich als Selbständiger gemeldet seit 2021 bei der Ausgleichskasse, diese stuft mich jedoch als nicht Selbständig ein da ich noch Angestellt bin mit Pensionskasse. Und mit PK-Anschluss kein Bezug vom Freizügigkeitskonto. Also müsste die 12 Monate Frist ab März 24 beginnen, richtig??
    Bevor ich mich bei der Bank erkundige zwecks Auszahlung, möchte ich den richtigen Fristbeginn ausfindig machen.

    1. Diese Fristen sind uns leider nicht bekannt. Diese Frage müsste die Vorsorgeeinrichtung jedoch problemlos beantworten können.

  8. Gemäss meinem Verständnis ist die Auszahlung eines Freizügigkeitskontos frühestens 5 Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter möglich. Darf die Auszahlung somit am Tage des 60. Geburtstages selbst erfolgen oder sollte dies erst ab dem 1. Tag nach dem Geburtstag erfolgen (dies um einen „zu frühen“ Bezug zu vermeiden, welcher dann ev. ohne Gründe wie Selbständigkeit etc. zum normalen Einkommenssteuertarif besteuert werden könnte?)

    1. In der Regel muss für die Auszahlung der Freizügigkeitsgelder ein Antrag/Formular ausgefüllt und der Freizügigkeitseinrichtung eingereicht werden. Die Auszahlung erfolgt altershalber frühestens am Tag des 60. Geburtstags.

  9. Kann ich nachträglich eine andere Entscheidung (statt Rente, die Kapitalzahlung) bezüglich der Bezugsform der Altersleistungen ändern?

    1. Falls Sie bereits Altersleistungen erhalten, können Sie die Bezugsform nicht mehr ändern. Ob eine Änderung eines Entscheid vor dem Bezug der Altersleistungen möglich ist, ist im Reglement der Pensionskasse geregelt. Bitte wenden Sie sich direkt an die Vorsorgeeinrichtung.

  10. Ich bin 63, arbeitstätig und möchte mein Pensionskassen Kapital ausbezahlt erhalten. Kann ich eine Auszahlung gestaffelt verlangen? Wie wäre das Vorgehen?

    1. In der Regel sind gestaffelte Auszahlungen nur über eine Teilpensionierung möglich. Da dies jedoch vom Reglement abhängig ist, empfehlen wir Ihnen diese Anfrage direkt der Pensionskasse zukommen zu lassen.

  11. Ich habe vor mich mit erreichen des Alters 62 frühzeitig pensionieren zu lassen. Meine Kapitalbezug dann wird mind. 350’000 betragen. Ich besitze ein Haus, welches ich dann verkaufen oder allenfalls vermieten kann. Das Haus hat einen Verkaufswert von CHF 950’000Meine Hypothek wird bis dann CHF 600’000 sein und meine angespartes privates Kapital ca. 200’000. Wie sehen Sie das. Ich habe Ahnung von Finanzen und Steuern und kann gut mit Geld umgehen. Ich habe eine Ehefrau, jedoch keine Kinder, somit muss ich nichts für meine Nachkommen sparen.

    1. Eine Beantwortung ist hier nicht so einfach möglich. Das für Sie passende Vorgehen kann von verschiedenen Faktoren abhängig. Auch der Bedarf nach der Pensionierung ist für die Finanzierung des Ruhestands zentral. Grundsätzlich gilt bei einem Teil-/Kapitalbezug dass das Geld nach dem Bezug langfristig und mit einer individuellen Strategie angelegt werden sollte. Kommen Anlagen nicht in Frage sollte ein höherer Rentenbezug geprüft werden. Wir empfehlen Ihnen, das Vorgehen mit einem unabhängigen Experten anzuschauen. Bei den meisten Anbietern haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs eine Standortbestimmung zu machen. Der Experte wird Ihnen auch aufzeigen, welche Kosten bei einer umfassenden Beratung anfallen würden.

  12. Ein Arbeitnehmer, welcher bei uns Angestellt ist, hat sich vor einigen Jahren die PK auszahlen lassen. Dies mit der Begründnung einer Selbstständigkeit, welche leider nicht funktioniert hat, wie geklappt. Sind Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber verpflichtet, dies vor Stellenantritt mitzuteilen? Für ein kleines KMU sind dies imense Kosten. Wie kann man da vorgehen?

    1. Unserer Meinung nach startet ein Arbeitgeber, der bereits einmal Kapital für eine Selbständigkeit bezogen hat und wieder angestellt wird, mit der beruflichen Vorsorge neu. Zusätzliche Kosten für den Arbeitgeber sind uns nicht bekannt.

  13. Ich habe gehört, dass mit der AHV-Abstimmung vom letzten Jahr der Bundesrat eine Änderung beim Bezug von Vorsorgegeldern bestimmt hat. Demzufolge müssen diese Gelder mit der Pensionierung (Ende der Erwerbstätigkeit) bezogen werden und dürfen nicht mehr bis zum Erreichen des 70. Altersjahrs auf Vorsorge- oder Freizügigkeitskonten geführt werden. Dazu meine Fragen:
    a) Ist diese Aussage korrekt? Muss mit der Pensionierung das ganze verfügbare Vorsorgekapital voll bezogen werden? Gilt hierfür das Referenzalter (65) oder das Datum der tatsächlichen Pension?
    b) Falls bei einer Frühpensionierung (mit 60 oder 61) für eine Teilrente entschieden wird, muss das Restkapital dann voll bezogen werden oder kann es auf einem Freizügigkeitskonto einbezahlt werden? Falls ja, bis wann längstens?

    1. a) Die Änderungen des Bundesrats beziehen sich auf Freizügigkeitsgelder. Diese müssen neu (ohne weitere Erwerbstätigkeit) bis zum Referenzalter bezogen werden.
      b) Bei einer Pensionierung muss für die Altersleistungen als gesamtes entschieden werden. Ein teilweiser Rentenbezug und Übertrag des restlichen Kapitals auf die Freizügigkeit ist unserer Meinung nach nicht möglich.

  14. Situation: Ausgesteuert mit 61 und einem Freizügigkeitskonto Eigenheim erfolgt als Schenkung an 2 Kinder (Kt. Thurgau kennt keine Schenkungssteuer), Freizügigkeitskonto Kt. Schwyz angelegt (Geschäftssitz der Institution Kt. Schwyz). Bei Kapitalleistung ist eine maximale Quellensteuer von 6% fällig Auswanderung mindestens für 3 Jahre (ohne Ehefrau, bleibt angemeldet) Ziel: Auszahlung der kompletten Kapitalleistung ohne Einschränkung wie z.B. ursprünglichem Überobligatorium
    Ehefrau bewilligt schriftlich die Auszahlung der Kapitalleistung. Kapitalleistung erfolgt nur auf meinen Namen, also Ehefrau hat keinen Bezug mehr zu dieser Kapitalleistung Unmittelbar nach Auszahlung der Kapitalleistung, wird das Kapital von mir selbst in Aktienfonds bei Banken in der Schweiz angelegt.
    Keine Rückforderung auf die Quellensteuer geplant. Auswanderungsziel vorerst geplant Nordzypern (wegen DBA und nicht EU/EFTA) Da ich nicht in der Schweiz angemeldet, sind keine Vermögenssteuern in der Schweiz fällig.
    Frage 1 : Ist die Strategie komplett richtig durchdacht, oder fehlt was?
    Frage 2 : Ist die Vorgehensweise mit mit demselben Effekt auch möglich, wenn ich als Auswanderungsland Montenegro, Bosnien, Albanien oder im schlimmsten Fall Türkei wähle?
    Die Frage zielt darauf ab, ob ich dann immer noch nur diese einmalige Quellensteuer bezahle und die gesamte Freizügigkeit beziehen kann.

    1. Ab Alter 60 kann die Freizügigkeit jederzeit vollständig bezogen werden, unabhängig davon in welches Land Sie ausgewandert sind. Es ist korrekt, dass ein Bezug nach Auswanderung am Sitz der Vorsorgeeinrichtung quellenbesteuert wird. Diese Quellensteuer kann im Rahmen eine Doppelbesteuerungsabkommens zurückgefordert werden sofern der Nachweis erbracht wird, dass der Bezug im neuen Wohnsitzland ordentlich angemeldet wurde. Wichtig ist, dass der Bezug nach der Abmeldung in der Schweiz erfolgen muss, ansonsten erfolgt die Besteuerung am Wohnsitz des Bezügers. Klären Sie vorgängig ab, welche Dokumente die Vorsorgeeinrichtung für den Bezug verlangt. Allenfalls kann es sinnvoll sein, das Vorgehen auch mit der Steuerbehörde abzugleichen.

  15. Ich möchte mit 58 Jahren meine ganze Pensionskasse auszahlen lassen. Kann ich danach beim gleichen Arbeitgeber weiterhin 100% weiter arbeiten, oder gibt es eine Begrenzung ?

    1. Liegt Ihr Einkommen nach der Pensionierung über dem Minimum von CHF 22’050 pro Jahr, so sind Sie wieder BVG-beitrittspflichtig. Oftmals ist es so, dass ein erneuter Beitritt in die Pensionskasse, in welcher man pensioniert wurde, nicht mehr möglich ist. Daher dürfte es bei Ihrem Arbeitgeber in Bezug auf die Weiterbeschäftigung problematisch werden. Wir empfehlen Ihnen, das Vorgehen vorab mit der Pensionskasse und Ihrem Arbeitgeber abzusprechen.

  16. Kann ich als 100% IV Bezügerin seit 2015, vorher erwerbstätig, einen Kapitalbezug machen oder nicht?

    1. Das ist abhängig vom Reglement Ihrer Pensionskasse. Wenden Sie sich diesbezüglich an die Vorsorgeeinrichtung.

  17. Ich möchte mich mit 63 Jahre frühzeitig pensionieren lassen. Meine Pensionskasse sieht per 2029, wenn ich 63 Jahre alt werde, einen Umwandlungssatz von 3.9% vor. Bei so einem tiefen Umwandlungssatz ist es sicher besser, das ganze Kapital beziehen und das Geld selber sinnvoll anzulegen, respektive durch meinen Anlageberater?

    1. Dies kann pauschal nicht beantwortet werden und ist von Ihrer individuellen Situation abhängig. Sie können Ihre Situation mit dem folgenden Rechner annähern und evaluieren, welche Rendite notwendig ist.

  18. Ich bin wohnhaft Kanton Schwyz, 60 Jahre alt. Ich habe kein Einkommen (auch keine Renten) und beziehe dieses und nächstes Jahr mein Pensionskassengeld von den Freizügigkeitskonten. Sind diese Auszahlungen (Einkommen) AHV-pflichtig? Kann ich von diesen (Einkommen) 20% in die 3a Vorsorge einzahlen, damit ich diesen Teil in einem anderen Jahr versteuern kann? Es kann sein, dass eine solche 3a Einzahlung mich steuerlich unter einen Progressionssprung bei 100’000 bringen würde.

    1. Eine Auszahlung von Freizügigkeitsgeldern muss zum Kapitalauszahlungssteuersatz (Sondersteuersatz) versteuert werden. Das hat mit Einkommen nichts zu tun. Auch gilt eine Auszahlung nicht als Einkommen. Somit müssen keine AHV Beiträge bezahlt werden. Es kann demnach auch keine Einzahlung in die Säule 3a vorgenommen werden.

  19. Kann ich bei einer Kündigung mit 63 Jahren meine Kapitalleistung auf zwei Freizügigkeitskonten parkiert haben und diese in verschiedenen Jahren einlösen?

    1. Sobald Sie das pensionierungsfähige Alter in Ihrer Pensionskasse erreicht haben, ist der Übertrag des Pensionskassenguthabens auf ein Freizügigkeitsgefäss nur noch möglich, wenn Sie weiterhin einer Erwerbstätigkeit nachgehen resp. nachgehen wollen. Um dies zu dokumentieren, ist in der Regel ein entsprechender Nachweis (Arbeitsvertrag, RAV Anmeldung) nötig.

  20. Ich werde auf Ende April 2027 ordentlich pensioniert und werde mir das PK-Kapital auszahlen lassen. Damit ich das Kapital vorerst auf zwei Freizügigkeitskonten parkieren kann, ist meine Absicht auf z.Bsp. Ende März 2027 zu kündigen. Ich wäre dann einen Monat erwerbslos und würde ab Mai 2027 AHV beziehen. Ich brauche das Kapital die nächsten Jahre nicht und möchte so die steuerlichen Vorteile bis zu meinem 69. Altersjahr nutzen. Kann man das so machen?

    1. Sobald Sie das frühestmögliche Pensionierungsalter erreicht haben (in der Regel 58 oder 60), ist die Pensionskasse verpflichtet die Altersleistungen (Altersrente oder Kapital) zu bezahlen. Eine Freizügigkeit darf die Pensionskasse nur leisten, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die versicherte Person weiter im Erwerbsleben bleibt (neuer Arbeitsvertrag, Anmeldung RAV). Wir empfehlen Ihnen, dies direkt mit der Pensionskasse zu klären.

  21. Ich überlege mir einen Teilbezug der PK-Gelder (gemäss PK-Reglement ist das möglich- Teilpensionierung). Wenn der Anteil der PK-Auszahlung die alljährlichen PK-Einkäufe nicht tangiert, kann ich dann weiter einkaufen und den Rest als Rente beziehen? Beispiel: Freizügigkeitskapital CHF 1’000’000, davon Einkäufe CHF 200’000 während der letzten drei Jahre. Bezug CHF 500’000 in Kapitalform. Die PK-Einkäufe werden nach dem Teilbezug bis zur vollständigen Pensionierung fortgesetzt und dann als Rente bezogen.

    1. Sofern das Reglement der Pensionskasse hier einen Kapitalbezug ermöglicht (klären Sie dies bitte direkt mit der Pensionskasse), sollte ein Kapitalbezug über CHF 500’000 zum Zeitpunkt der Teilpensionierung möglich sein. Steuertechnisch sieht das aber anders aus. Bei einem Kapitalbezug werden die Einkäufe, welche die 3-Jahresfrist verletzen, vollständig berücksichtigt. Das heisst in diesem Fall, dass für die Einkäufe über CHF 200’000 die gesparten Steuern zurück erstattet werden müssen. Wir empfehlen Ihnen, diesbezüglich mit der Steuerbehörde Kontakt aufzunehmen oder einen Steuerexperten zu konsultieren.

  22. Ich bin Invalide (100%). Kann ich bei erreichen des Pensionierungsalters mein Altersguthaben in Kapitalform auszahlen lassen? Oder kann die PK die Kapitalauszahlung verweigern und nur Rente zahlen, infolge der vorangegangenen Invalidität?

    1. Ob bei einer Invalidität ein Kapitalbezug möglich ist, ist im Pensionskassenreglement definiert. Um eine verbindliche Antwort zu erhalten, wenden Sie sich direkt an Ihre Pensionskasse.

  23. Ich möchte gerne nächstes Jahr 2024 mit 58 Jahren meine volle Pensionskasse auszahlen lassen (bei meiner Pensionskasse ist es möglich). Wie sieht es aus ab dem nächsten Jahr (2024): Ist das immer noch möglich? „Durch die Annahme der AHV-Reform 21 wird ein frühzeitiger Bezug aber ab dem Kalenderjahr 2024 bei allen Pensionskassen ab Alter 63 möglich sein“

    1. Das ist abhängig von ihrer Pensionskasse und dem Reglement, welches ab dem nächsten Jahr gültig ist. Kontaktieren Sie hierzu direkt Ihre Pensionskasse.

  24. Wenn ich mit 64 Jahren Geld aus meiner 2. Säule nehme und meine Frau stirbt, erben ihre Kinder aus einer anderen Ehe davon?

    1. Ohne anderslautende Vereinbarung (z.B. Ehevertrag) zählen die Gelder aus der 2. Säule grundsätzlich zur Errungenschaft. Dies bedeutet, dass dasjenige Pensionskassenguthaben, welches während der Ehedauer angespart wurde, bei Auflösung der Ehe infolge Todes zur Hälfte in den Nachlass der verstorbenen Person fällt. Der Nachlass Ihrer Frau ist zwischen Ihnen und den leiblichen Kindern der Verstorbenen zu teilen. Fallen Ihre Pensionskassengelder in die Errungenschaft und treffen Sie keine Vorkehrung (Ehevertrag, Testament oder Erbvertrag) für die Nachlassregelung, würde somit ein Teil Ihres Pensionskassenguthabens an die Kinder Ihrer Frau fliessen.

  25. Kann ich bei Bezug der gesamten PK Gelder, diesen Betrag auf ein Freizügigkeitskonto im Kanton Schwyz zum Beispiel überweisen lassen? Oder fällt dann schon vorher die Kapitalsteuer im Kanton Zürich an? Die PK fragt ja an, wohin das Kapital überwiesen werden kann. Oder müsste man vorher, evtl. 3 Monate vor der ordentlichen Pension selber kündigen und dann auf Freizügigkeitskonto Gelder transferieren? Es geht vor allem um den Steuereffekt, resp. die Belastung. Auswanderung Doppelbesteuerungsabkommen ist auch ein Thema.

    1. Sobald Sie das frühestmögliche Pensionierungsalter erreicht haben (in der Regel 58 Jahre) muss Ihnen die Pensionskasse grundsätzlich die Altersleistungen auszahlen (Rente/Kapital). Eine Freizügigkeit kann nur verlangt werden, wenn der Nachweis einer weiteren Erwerbstätigkeit erbracht wird (Arbeitsvertrag oder Anmeldung beim RAV). Wenden Sie sich diesbezüglich direkt an die Vorsorgeeinrichtung.

  26. Darf man nach dem ganzen Kapitalbezug der Pensionskasse weiter arbeiten? (In meinem Fall mit 62 Jahren). Wieviel darf man verdienen?

    1. Grundsätzlich besteht keine Einschränkung. Ab einem Einkommen von CHF 22’050 pro Jahr werden Sie aber wieder BVG anschlusspflichtig.

  27. Ehefrau geschieden hat den Pensionskassenbetrag (Nach Scheidung) auszahlen lassen damit sie die gerichtlich verurteilte Veruntreuung nicht rückzahlen kann. Müssen die Banken die Einlagen mitteilen/offenlegen ?

    1. Zu rechtlichen Fragen können wir leider keine Auskunft geben. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an einen Rechtsbeistand.

  28. Ich frage für einen Freund der in der Schweiz 15 Jahre gearbeitet hat und zurück in sein Heimatland Costa Rica gehen will. Ich habe schon abgeklärt, dass es möglich ist sein Pensionskassengeld vorzeitig zu beziehen. Jedoch hat er Schulden in der Schweiz. Kann ihm das ganze Geld gepfändet werden?

    1. Zu diesem Fall können wir leider keine Auskunft erteilen. Wir empfehlen, diesbezüglich rechtlichen Rat einzuholen.

  29. İch war von 1982 bis 2011 in die Schweiz gearbeitet dann wir definitiv Verlassen Schweiz wir leben in die Turkei.Damals ich habe Nur vorhandene Altersguthaben Ausbezahlt aber Altersleistung und Altersguthaben 1995 und Altersguthaben bei Heirat 1995 noch nicht Ausbezahlt İch bin 60 Jahre alt wann kann ich kapitalauszahlung bekommen..

    1. Bezüge aus der 2. Säule sind für Männer ab Alter 60 möglich. Bitte kontaktieren Sie die Vorsorgeeinrichtung direkt um Angaben in Bezug auf die Auszahlung zu erhalten.

  30. Meine Frau bezieht seit vier Jahren eine IV Rente und wird in zwei Monaten pensioniert. Sie wollte bei der Baloise ihren Kapitalbezug anmelden. Nun haben wir den Bescheid erhalten, dass das nicht möglich sei und sie lebenslang eine Rente erhält. Da sie leider keine sehr lange Lebenserwartung mehr hat, wäre das restliche Kapital verloren.
    Ist es korrekt, dass ein Kapitalbezug in diesem Fall nicht möglich ist?

    1. Das ist abhängig von der Pensionskasse. Die meisten Pensionskasse lassen einen Kapitalbezug bei einer 100%igen Invalidität nicht mehr zu. Das müsste aber im jeweiligen Reglement geregelt sein.

  31. Ich bin vor ein paar Wochen nach Canada gezogen. Jetzt würde ich mir gern die Pensionskasse ausbezahlen lassen. Welchen Nachweis benötigt die Krankenkasse dafür bzw was zählt alles unter Proof of Residency

    1. Ob und welchen Nachweis die Krankenkasse benötigt, können wir nicht sagen. Hier müssten Sie sich direkt an die Krankenkasse wenden. Beim Bezug von Vorsorgegeldern ist die entsprechende Vorsorgeeinrichtung zuständig. Diese wir Ihnen die notwendigen Formulare und Informationen zur Verfügung stellen können. Beachten Sie, dass die Besteuerung nach der Abmeldung aus der Schweiz an der Quelle (Quellenbesteuerung) erfolgt. Dies am Sitz der Vorsorgeeinrichtung. Allenfalls kann es sinnvoll sein, diese Gelder vor einem Bezug in einen steuergünstigen Kanton zu verlegen. Mit Kanada besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen. Dies bedeutet, dass die verrechnete Quellensteuer zurückgefordert werden kann. Dazu muss ein Nachweis erfolgen, dass der Bezug im neuen Wohnsitzland ordentlich angemeldet wurde.

  32. Ich wurde 2022 in Anwesenheit geschieden, durch Corona bedingt. Im Scheidungsurteil wurde mir ab dem 58 Lebensjahr eine monatliche Rente /Pensionskasse von 2000 Franken zugesprochen, lebenslang. Nun würde ich mir aber die Pensionskasse gerne auszahlen lassen, da ich gerade 58 Jahre geworden bin. Ist dies möglich?

    1. Ob ein Bezug der Pensionskasse einen Einfluss auf das Scheidungsurteil bzw. den Anspruch auf Alimente beeinflusst können wir nicht sagen. Wir empfehlen Ihnen hier, vor einem Bezug mit einem spezialisierten Anwalt die Angelegenheit zu klären.

  33. Ich möchte mich ganz normal mit 65 pensionieren und mir das Kapital auszahlen lassen. Wenn ich verheiratet bin, brauche ich dafür die Unterschrift meiner Ehefrau? Steht ihr die Hälfte davon zu, wenn sie a) noch arbeitet, b) zwar noch nicht 64, aber auch nicht berufstätig ist?

    1. Beim Kapitalbezug aus der Pensionskasse ist in der Regel die beglaubigte Unterschrift des Ehepartners notwendig. Die für Sie gültige Regelung finden Sie im Pensionskassenreglement. Welche Ansprüche gegenseitig bestehen ist auch abhängig vom gewählten Güterstand und kann pauschal nicht beantwortet werden.

  34. Policeauflösung bei Swiss Life, die zuviel bezahlten monatlichen Einzahlungen gemäss Steuererklärung, sind jetzt nicht mehr auszahlbar, weil die Police nicht mehr besteht. Uns wurde aber nicht mitgeteilt, dass bei einer Auflösung der Police, das Geld nicht zurückbezahlt werden kann. Ist dies rechtens?

    1. Das können wir so leider nicht beurteilen. Grundsätzlich sollten aber unserer Meinung nach zuviel bezahlte Prämien spätestens mit der Auflösung der Police ausbezahlt werden. Rechtlich gesehen können wir das aber nicht beurteilen. Hier müssten Sie allenfalls einen Rechtsbeistand oder Ihre Rechtsschutzversicherung kontaktieren.

  35. Ich möchte mit ordentlicher Pensionierung (65 Jahre) die Hälfte meines PK-Guthabens als Kapital beziehen. die andere Hälfte soll als Rente ausbezahlt werden. Das bezogene Kapital wird bei Auszahlung geringer versteuert, als wenn es Einkommen wäre.
    Wenn ich nun beim selben Arbeitgeber über das 65. Altersjahr hinaus weiterarbeiten möchte (z.B. im 40%-Pensum) und dabei einen neuen Vertrag erhalte (z.B. Jahresvertrag), so habe ich kürzlich im privaten Umfeld gehört, dass es Kantone gibt, die das bezogene Kapital (die oben genannten 50%) dann nicht bevorzugt versteuern, sondern als Einkommen voll besteuern; allenfalls nachträglich, wenn sie erfahren, dass man weiterhin arbeitet. Trifft dies zu und wenn ja, was gilt es zu beachten?

    1. Sobald Sie das ordentliche Pensionierungsalter (bzw. ab 1.1.2024 Referenzalter) erreicht haben entfällt die BVG Beitrittspflicht. Dass Kapitalbezüge in einem solchen Fall anders besteuert werden, ist uns nicht bekannt. Für eine verbindliche Antwort, bezogen auf Ihre Steuergemeinde/Kanton, sollten Sie sich aber direkt an das Steueramt wenden.

  36. Ich möchte mich nach Reglement mit 58 pensionieren lassen und 100% der Altersleistung beziehen. Kann ich dies nur bei Austritt auf 2 Freizügigkeitskonti überweisen lassen oder auch per Datum der Frühpensionierung?

    1. Sobald Sie das frühestmögliche Pensionierungsalter erreicht haben muss Ihnen die Pensionskasse die Altersleistungen ausrichten. Eine Freizügigkeit (und damit Aufteilung auf zwei Freizügigkeitskonten) ist dann nur möglich, sofern Sie den Nachweis erbringen können, dass Sie weiterhin erwerbstätig bleiben (neuer Arbeitsvertrag, Anmeldung am RAV). Allenfalls könnte eine stufenweise Erwerbsaufgabe (Teilpensionierung) für Sie prüfenswert sein. Wenden Sie sich hier mit Vorteil direkt an einen Experten und achten Sie dabei auf dessen Unabhängigkeit. Allenfalls kann Ihnen auch die Pensionskasse selbst weiterhelfen.

  37. Ich machte vor ca. 30 Jahren einen Kapitalbezug aufgrund einer Auswanderung (Damals noch verheiratet. Heute geschieden). Seit 9 Jahren bin ich zurück und muss nächstes Jahr Ergänzungsleistungen beantragen. Wird mir der damalige Kapitalbezug zum Verhängnis?

    1. Ob und in welchem Umfang ein früherer Kapitalbezug beim Antrag auf Ergänzungsleistungen berücksichtigt wird können wir leider nicht sagen. Hier müssten Sie sich direkt an die Ausgleichskasse wenden. Allenfalls kann Ihnen die ProSenectute weiterhelfen. Diese bietet Beratungen spezifisch auf Ergänzungsleistungen an.

  38. Kann ich, wenn ich 60 Jahre alt werde, meinen ganze Pensionskassenkapital auszahlen lassen?

    1. Sobald Sie sich in der Pensionskasse pensionieren lassen, können Sie die Bezugsform der Altersleistungen wählen. Ob ein vollständiger Kapitalbezug möglich ist, ist im Reglement der Pensionskasse geregelt. Ihre Pensionskasse kann Ihnen Auskunft erteilen, welche Möglichkeiten Sie haben.

  39. Mein Bruder (Jahrgang 1960) bezieht seit 2020 krankheitsbedingt eine volle IV-Rente. Auf seinem Freizügigkeits-Kontoauszug (das Geld ist bei einer Freizügigkeitsstiftung parkiert) erscheinen:
    – Total Vorsorgeguthaben: Betrag X
    – davon die gesetzlichen Werte (Altersguthaben BVG): Betrag Y (Betrag Y ist 52% von Betrag X)
    Welchen Betrag (X oder Y) erhält mein Bruder beim Bezug?
    Erwirkt die IV-Rente irgendein Privileg, dass er einen Teilbezug machen könnte, um die Steuerbelastung zu optimieren? Also zB 2-3 Teilbezüge in 2-3 unterschiedlichen Jahren? Falls er vor Bezug stirbt, welcher Betrag (X oder Y) kommt zur Auszahlung?

    1. Meiner Ansicht nach wird der Betrag X, also das Total des Vorsorgeguthabens auf dem Freizügigkeitskonto ausbezahlt. Ein Privileg für IV-Bezüger ist mir nicht bekannt. Liegen die Gelder nur auf einem Freizügigkeitskonto, müssen diese gesamthaft bezogen werden. Eine Staffelung ist nicht möglich. Im Todesfall käme ebenfalls der Betrag X (gesamtes Vorsorgeguthaben) zur Auszahlung.

  40. Was geschieht mit den ausbezahlten Pensionsgelder nach der Pensionierung und einer Scheidung?

    1. Nach der Auszahlung der Gelder aus der 2. Säule fliessen diese in das ordentliche Vermögen und wären bei einer Scheidung von einer möglichen Teilung betroffen. Fragen zu Ansprüchen aus einer Teilung bei Scheidung müssten Sie aber bei einem spezialisierten Anwalt abklären.

  41. Ich bin alleinstehend. was passiert mit meiner 2. Säule Pensionskasse, wenn ich mit 70 Jahren sterbe?

    1. Bei einem Rentenbezug aus der Pensionskasse würde das Restkapital an die Pensionskasse verfallen, sofern kein Anspruch auf eine Partnerrente besteht. Diese ist in vielen Fällen auch für Konkubinatspaare vorgesehen und im entsprechenden Reglement geregelt.

  42. Ich bin 61, wohne im Kanton Zürich und möchte meine Stelle in diesem Jahr kündigen. Gemäss PK-Reglement der Firma ist es möglich, bei Vorweis einer Anmeldung bei RAV bzw. Arbeitslosenkasse, das Kapital je zur Hälfte auf zwei verschiedenen Freizügigkeitsstiftungen aufzuteilen.
    Ich habe dann vor, das Geld von der einen Freizügigkeitsstiftung auf mein Privatkonto auszahlen zu lassen. Ich bin dann seit Kündigung auf Stellensuche. Die andere Hälfte lasse ich für mindestens ein Jahr auf der anderen Freizügigkeitsstiftung.
    Ist dies so möglich? Kann ich dadurch Steuern sparen, bzw. ist die Besteuerung erst ab Bezug ab dem Bezug ab Freizügigkeitsstiftung oder schon ab Übertrag von der Pensionskasse auf die Freizügigkeitsstiftung? Gilt es spezielle Regeln zu beachten? Oder anders gefragt, ist ein Teilbezug der Hälfte als Arbeitsloser überhaupt möglich oder bin ich gezwungen 50% weiterhin in der alten Firma beschäftigt zu sein?

    1. Das von Ihnen beschriebene Vorgehen sollte grundsätzlich so möglich sein. Beachten Sie aber, dass die Steuerbehörden momentan einen gestaffelten Bezug akzeptieren, dies aber nicht garantiert werden kann. Die Besteuerung der Freizügigkeitsgelder erfolgt erst beim effektiven Bezug (nicht beim Übertrag von der Pensionskasse auf das Freizügigkeitskonto). Wichtig ist ausserdem, dass das Splitting durch die Pensionskasse gemacht werden muss. Eine spätere Aufteilung ist nicht mehr möglich. Beachten Sie auch, dass bei der Auszahlung von Freizügigkeitsgeldern diese an die Arbeitslosentaggelder angerechnet werden. Wie hoch die Steuerersparnis ist, ist von verschiedenen Faktoren abhängig und müsste berechnet werden.

  43. Ich melde mich per 30.Juni 23 bei meiner Gemeinde in der Schweiz ab und lasse mich mit 56 frühzeitig pensionieren und reise nach Portugal aus. Melde mich dort aber erst bei meiner Ankunft Ende Juli an. (mache die Reise mit dem Velo). Mein überobligatorischer Teil der Pensionskasse lasse ich mir als Kapitalbezug auszahlen. Ist es richtig dass ich den Kapitalbezug wenn dieser im Juli 23 von meiner Pensionskasse überwiesen wird, als Kapitalsteuer noch in der Schweiz versteuern muss und keine Quellensteuer?

    1. Vermutlich stellt sich hier die Frage, wann Sie aus der PK ausgetreten sind. Wir können hier keine verbindliche Aussage machen. Wir empfehlen Ihnen hier dringend einen Steuerberater zu Rate zu ziehen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Allenfalls können Sie auch die Steuerbehörde direkt anfragen. Diese wird Ihnen eine verbindliche Antwort geben können.

  44. Ich möchte gerne mit 58 Jahren meine volle Pensionskasse auszahlen lassen (bei meiner Pensionskasse sei es möglich) und danach weiter arbeiten. Wieviel Einkommen oder Prozent kann ich danach noch arbeiten? Und hätte ich danach auch Anspruch, wenn ich arbeitlos werde, auf Arbeitslosengelder?

    1. Grundsätzlich sind Sie weiterhin BVG-pflichtig sofern Ihr Jahreseinkommen den Betrag von CHF 22’050 übersteigt. Bei einem anderen Arbeitgeber wäre dies kein Problem, Sie würden dann einfach in die neue Pensionskasse aufgenommen. Beim selben Arbeitgeber kann es in der Pensionskasse jedoch zu Problemen führen. Wir empfehlen Ihnen, sich diesbezüglich bei Ihrer Pensionskasse bzw. Ihrem Arbeitgeber zu erkundigen.

  45. Kann ich mein Kapital vom Freizügigkeitskonto gestaffelt beziehen. Ich ( Mann ) bin jetzt 64

    1. Altershalber können Sie ein Freizügigkeitsgefäss nur als Ganzes beziehen. Ein Teilbezug ist nicht möglich.

  46. Ich bin 61, zurzeit arbeitslos. Kann ich mir Freizügigkeitsgelder auszahlen lassen, um einen Handlungsspielraum zu gewinnen?
    Muss ich mich dazu frühpensionieren lassen?

    1. Freizügigkeitsguthaben können frühestens 5 Jahre vor dem ordentlichen AHV-Alter bezogen werden. Somit können Sie sich Ihre Freizügigkeitsgelder auszahlen lassen. Evtl. müssen Sie sich diese Leistungen aber an allfällige Taggelder aus der Arbeitslosenkasse anrechnen lassen.

  47. Ich möchte eine auslaufende Hypotheken-Tranche auf unserer selbstbewohnten Liegenschaft (im Kanton Bern) zurückzahlen und dafür einen Vorbezug bei der Pensionskasse vornehmen. Kann meine Ehefrau gleichzeitig weiterhin Einkäufe in ihre Pensionskasse vornehmen, um unsere Steuerbelastung zu reduzieren? Vielen Dank für Ihre Antwort

    1. Ich möchte eine auslaufende Hypotheken-Tranche auf unserer selbstbewohnten Liegenschaft (im Kanton Bern) zurückzahlen und dafür einen Vorbezug bei der Pensionskasse vornehmen. Kann meine Ehefrau gleichzeitig weiterhin Einkäufe in ihre Pensionskasse vornehmen, um unsere Steuerbelastung zu reduzieren? Vielen Dank für Ihre Antwort

  48. Ich habe die Schweiz verlassen und möchte mir das Kapital auszahlen lassen .Ich habe nicht gewusst das der renten Betrag so wenig ist. Bin ich nach Deutschland zurück gekehrt habe ich eine Chance das sie mir das Kapital noch auszahlen .

    1. Nach erfolgter Pensionierung kann der Entscheid bezgl. Bezugsform der Pensionskassenleistungen nicht mehr geändert werden.

  49. Ich kann einen Betrag über 10T Franken von der Pensionskasse ausbezahlt bekommen, da ich über 60 bin. Nun wird gefordert, das mein Ehepartner eine beglaubigte Unterschrift erbringen muss. berufen wird sich auf ein gesetz? Mir erscheint das wie im Mittelalter und ärgert mich sehr – hierbei geht es rein um das Prinzip, welches Gesetz regelt solche Vorgaben ?

    1. Die Zustimmung des Ehegatten ist im Gesetz (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge;kurz BVG), Art. 37a, geregelt:

      “Ist der Versicherte verheiratet oder lebt er in eingetragener Partnerschaft, so ist die Auszahlung der Kapitalabfindung nach Artikel 37 Absätze 2 und 4 nur zulässig, wenn sein Ehegatte oder sein eingetragener Partner schriftlich zustimmt. Kann der Versicherte die Zustimmung nicht einholen oder wird sie ihm verweigert, so kann er das Zivilgericht anrufen. “

  50. Hallo eine Person bezieht bereits die Pensionskassenrente.. ist es noch möglich den Gesamt Restbetrag nun doch noch auszahlen zu lassen..

    1. Nein, dies ist nicht möglich.

  51. Ich beabsichtige im 2023 mit 60 aufzuhören zu arbeiten. Die Pensionskasse lasse ich mir auf 2 Freizügigkeitskonten im Kt. Schwyz überweisen. Danach habe ich zwei Möglichkeiten:
    a) Ich lasse mir das Kapital auszahlen wenn ich die Papiere noch in der Schweiz habe und zahle ca. 10% Steuern
    b) Ich melde mich in der Schweiz ab und in Greece an, beziehe die Freizügigkeitsgelder und zahle ca. 5% Steuer.

    1. Kapitalleistungen unterliegen bei einem Bezug aus dem Ausland (resp. ohne Wohnsitz in der Schweiz) stets der Quellensteuer. Besteht zwischen der Schweiz und dem Staat, in dem die Empfängerin bzw. der Empfänger der Kapitalleistung Wohnsitz hat, kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), ist der Quellensteuerabzug definitiv. Unterhält aber der Staat, in dem die Empfängerin bzw. der Empfänger Wohnsitz hat, ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz, steht die Besteuerungskompetenz in der Regel dem Wohnsitzstaat zu. Der Quellensteuerabzug ist in diesen Fällen nicht definitiv, sondern der steuerpflichtigen Person steht ein Rückforderungsanspruch. Steht der steuerpflichtigen Person ein solcher Rückforderungsanspruch zu, wird ihr die gesamte in Abzug gebrachte Quellensteuer zurückerstattet, wenn sie innert drei Jahren nach Fälligkeit das vollständig ausgefüllte amtliche Rückerstattungsformular (Formular Q 303) einreicht, wonach die Kapitalleistung der zuständigen Steuerbehörde ihres ausländischen Wohnsitzstaates bekannt ist.

      Wie und wie hoch die Kapitalauszahlung im Ausland besteuert wird, wollen Sie vor Ort abklären. Je nach dem kann es lohnenswerter sein, die Kapitalauszahlung noch mit Wohnsitz Schweiz zu verwirklichen.

  52. Auf meinem Vorsorgeausweis wird die voraussichtliche Rente mit einem Satz von 6% angegeben. Ich gehe davon aus, dass die 6% ein Mischzinsatz darstellen aufgrund des überobligatorischen Anteils.Wenn ich mich nun entschliesse, nur die Summe des überobligatorischen Anteils auszuzahlen, könnte ich so dann mit einem Umwandlunsatz für eine Rente von 6.8% auf den Rest rechnen.

    1. Beim ausgewiesenen Umwandlungssatz handelt es sich um einen Mischsatz. Ihre Überlegung wäre grundsätzlich richtig. Die meisten Kassen sehen in ihren Reglementen aber vor, dass Kapitalbezüge anteilsmässig aus dem obligatorischen und überobligatorischen Teil erfolgen. Womit weiterhin der Mischsatz zur Anwendung kommt.

  53. Ich werde im April 63 und würde gerne die Pensionskasse-auszahlen-lassen. Ich war bis vergangene Woche nur 70% arbeitsfähig.
    Hat dies einen Einfluss auf die Auszahlung? Ich wollte einen Kapitalbezug machen. Keinen Teilbezug.

    1. Das kommt auf Ihr Pensionskassenreglement an. Einige Vorsorgelösungen sehen bei einer (teilweisen) Invalidität vor, dass nur der aktive Teil in Kapitalform bezogen werden kann. Auch ob ein voller Kapitalbezug möglich ist, ist von Ihrem Vorsorgereglement abhängig. Wenden Sie sich deshalb direkt an Ihre Pensionskasse.

  54. Ich werde mit 53 Jahren auswandern nach Thailand zu meiner Familie. Kann ich mir das Altersguthaben. 1 auszahlen lassen+ das Bvg Guthaben? Also beides zusammen, oder nur Altersguthaben.

    1. Nehmen Sie Wohnsitz ausserhalb der EU/EFTA können Sie sich das gesamte Pensionskassenkapital auszahlen lassen.

  55. Beim Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters wird Guthaben auf einem Freizügigkeitskonto einmalig als Kapital ausbezahlt (hier knapp über 100k) und kann nicht als Rente bezogen werden. Ist es richtig, dass dieses Guthaben (das ja eigentlich die nächsten Jahrzehnte reichen muss) dazu führt, dass eine Person keine Ergänzungsleistungen beziehen kann? Was ist die Lösung? Zuerst das PK-Kapital „aufbrauchen“ und dann später (mehr) EL beantragen? EL bezahlen die Erben später zurück, richtig?

    1. Der Anspruch auf Ergänzungsleistung ist an verschiedene Bedingungen geknüpft. Dabei darf das Vermögen bei alleinstehenden Personen nicht mehr als CHF 100’000 und bei Ehepaaren nicht mehr als CHF 200’000 betragen. Auch wenn das Vermögen unter dieser Grenze liegt, muss man sich beim massgebenden Einkommen einen Vermögensverzehr anrechnen lassen.

      Rechtmässig bezogene Ergänzungsleistungen, die für die Zeit ab 1. Januar 2021 ausbezahlt wurden, sind aus dem Nachlass einer verstorbenen Rentnerin oder eines verstorbenen Rentners zurückzuerstatten. Es wird ein Freibetrag von 40 000 Franken berücksichtigt. Bei Ehepaaren und eingetragenen Partnerschaften entsteht eine Rückerstattungspflicht erst nach dem Tod des überlebenden Ehegattens.

  56. Aus gesundheitlichen Gründen möchte ich schon mit 58j in Rente. Dafür würde ich mir mein Pensionskassengeld monatlich als Rente ausbezahlen und zusammen mit SUVA Rente so leben bis zur AHV Rente. Habe ich dann trotzdem noch Anspruch auf EL?

  57. Nach dem tot meiner Vater. Wie ist oder erhaltet man noch was von pensionkasse oder welche Schritte soll meine Mutter jetzt machen wenn jemand mir sagen kann, danke.

    1. Nehmen Sie Kontakt mit der Pensionskasse Ihres Vaters auf. Diese teilt Ihnen mit, ob und falls ja, in welcher Höhe, Ihre Mutter Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen hat.

  58. Ich werde demnächst 58 Jahre alt, möchte mein Pensionskasse ganz auszahlen lassen.mit 58 Jahren und danach weter arbeiten.
    Ich arbeite jetzt ca 40- 50% und möchte weiterhin in diesem rahmen arbeiten. Ist das möglich?

    1. Ob Sie bereits mit Alter 58 Altersleistungen aus der Pensionskasse beziehen können, ist vom Reglement Ihrer Vorsorgeeinrichtung abhängig. Nicht alle Vorsorgekassen sehen einen Bezug der Altersleistungen bereits mit Alter 58 vor. Wenn Sie beim gleichen Arbeitgeber / in der gleichen Pensionskasse versichert angestellt bleiben / versichert sind, können Sie evtl. eine Teilpensionierung verlangen.

  59. Ich werde in drei Monaten 65. Die PK der Stadt Zürich will mir nur 50% auszahlen. Kann ein solches Vorgehen im Reglement der PK angefochten werden? Gibt es gerichtliche Präzedenzfälle dazu? Ich bin etwas irritiert, 3 Monate vor der Pensionierung solche Hiobsbotschaften zu erhalten.

    1. Gemäss Art. 37 BVG werden die Leistungen aus der beruflichen Vorsorge in der Regel als Rente ausgerichtet. Gemäss Gesetz kann der Versicherte aber eine Viertel seines (BVG-)Altersguthabens als einmalige Kapitalabfindung verlangen (Art. 37 Abs. 2 BVG). Den Vorsorgeeinrichtungen steht es frei höhere oder gar vollständige Kapitalbezüge zuzulassen. Eine Verpflichtung, auch einen vollen Kapitalbezug zu gewähren, besteht aber nicht.

      Massgebend für die Bezugsmöglichkeiten ist das jeweilige Vorsorgereglement der Pensionskasse. Sieht dies keinen vollen Kapitalbezug vor, besteht aus rechtlicher Sicht kein Anspruch auf 100% Kapitalbezug.

  60. Ich möchte in der PK meines Arbeitgebers eine Kapitalabfindung haben, statt die Altersrente. Da ich 100% IV bin, sagt mir mein Arbeitgeber, dass ich nicht die Option Kapitalabfindung realisieren kann. Es sei im PV Reglement nicht so vorgesehen. Frage: Ist dies Bundesweit so geregelt oder kann ich hier noch etwas erreichen, wenn ich mich wehre?

    1. Gemäss dem BVG-Gesetz ist die IV-Rente als lebenslange Rente vorgesehen: Die Auszahlung der IV-Rente endet gem. Art. 26 Abs. 3 BVG mit Wegfall der Invalidität oder dem Tod des Anspruchsberechtigten. Ihre Vorsorgeeinrichtung kann aber vorsehen, dass die IV-Leistung durch eine Altersrente abgelöst wird. Ist dies beim Vorsorgereglement entsprechend vorgesehen, kann eine Kapitalabfindung möglich sein. Gemäss Auskunft Ihrer Pensionskasse scheint dies bei Ihnen aber nicht der Fall zu sein.

  61. Ich habe gehört, dass bei einem Wechsel der PK bis zu 50% des Kapitals auf ein separates Konto 3a oder b, zur Selbstverwaltung entnommen werden kann. Stimmt das?

    1. Nein. Gemäss dem Freizügigkeitsgesetz hat die frühere Vorsorgeeinrichtung bei einem Übertritt des Versicherten in eine neue Pensionsaksse die Austrittsleistung an die neue Vorsorgeeinrichtung zu überweisen.

  62. kann ich die 3 Säule auszahlen lassen mit 59 und wird mir dadurch das Arbeitslosengeld gekürzt, bzw. die 3 Säule angerechnet bei den Taggeldern?

    1. Nein. Gelder der Säule 3a werden bei der Arbeitslosenversicherung nicht angerechnet.

  63. Kann ich meine 2 FZKs mit 63 und 64 beziehen wenn ich mit 60 bei Arbeitslose Kasse ausgesteuert bin. Ich werde weiter Arbeit suchen aber es ist sehr schwierig noch eine Stelle zu finden.

    1. Ja, Freizügigkeitskonten können zwischen Alter 59 und 69 (Frauen) resp. zwischen Alter 60 und 70 (Männer) bezogen werden.

  64. Ich werde nächste Jahr eine Suva Rente von70% nicht jetzt eine IV Rente von100% , das ergibt mehr als 90% meine Lohn trotzdem will und IV noch meine Pensionskasse eine E-Mail IV Rente nachfragen, das heisst die müssen beide weniger Zahlen da die nicht mehr als 90% Rente Zahlen. Darf die IV das machen?

    1. Bei einer Invalidität hat die versicherte Person oftmals Anspruch auf Leistungen aus verschiedenen Einrichtungen (IV, Pensionskasse, SUVA/UVG). Damit die Leistungen koordiniert werden können, ist es üblich, Auskunft über die verschiedenen Leistungsansprüche zu geben.

  65. Wenn ich mich für die jährliche Altersrente der Pensionskasse 2. Säule entscheide und mit angenommen 70 sterbe, dann erhält meine Frau 60% Witwenrente. Wie ist es mit Witwenrente bei einem Kapitalbezug? Hat meine Frau dann immer noch Anspruch auf 60% der berechneten Altersrente?

    1. Nein, bei einem vollen Kapitalbezug hat Ihre Ehefrau keinen Anspruch auf eine Witwenrente mehr. Tätigen Sie bei Pensionierung einen vollen Kapitalbezug, sind damit auch sämtliche Hinterbliebenenleistungen abgegolten.

  66. Mein Mann wird nächstes Jahr pensioniert. mir sind beide IV .Er will ganze der Pensionsasse BVG auszahlen lassen auf eigenen Konto kann er ohne meine Unterschrift das machen ohne mich zu fragen?

    1. Nein. Bei verheirateten Personen benötigt es für eine Barauszahlung immer eine schriftliche Zustimmung des Ehegatten.

  67. Kann ich das PK Kapital auch nach 65 auszahlen lassen wenn ich noch 40% weiterarbeite, oder auf ein Freizügigkeitskontoüberweisen lassen?

    1. Das kommt auf die Bestimmungen im Reglement Ihrer Pensionskasse an. Einige Pensionskassen sehen vor, dass man bei Fortführung der Erwerbstätigkeit auch über das ordentliche AHV-Alter in der Vorsorgeeinrichtung versichert bleiben kann. Hat Ihre Pensionskasse Alter 65 als Schlussalter vorgesehen, müssen die Altersleistungen bezogen werden.

  68. Kann man das PK Kapital später beziehen wenn man nach 65 weiterarbeitet ?

    1. Das kommt auf Ihre Pensionskasse und deren Reglement an. Einige Vorsorgestiftungen sehen die Möglichkeit vor, dass Personen, welche die Erwerbstätigkeit weiterführen, weiterhin in der Pensionskasse versichert bleiben und den Bezug der Altersleistungen aufschieben können. Sieht Ihre Pensionskasse aber Alter 65 als definitives Schlussalter vor, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt die Altersleistungen beziehen. Wenden Sie sich deshalb an die für Sie zuständige Pensionskasse.

  69. Mein Vater erhält eine 1/4 IV-Rente von der Pensionskasse und wird 61 Jahre. Kann er einen Kapital beziehen (inaktiver Teil) und später beim Erreichen des AHV-Alters auf eine Rente verzichten? Gemäss der Pensionskasse ist das möglich.

    1. Wenn es das Vorsorgereglement zulässt und Ihnen die Pensionskasse das so bestätigt, sollte es möglich sein.

  70. Ich beziehe seit drei Jahren Rentenzahlung bei der Pensionskasse, Ich möchte eine Firma gründen und benötige Startkapital. Kann der Rentenbezug nachträglich in einen Kapitalbezug, resp. Teilbezug umgewandelt werden?

    1. Nein, beziehen Sie bereits eine Altersrente kann nachträglich kein Kapitalbezug mehr verlangt werden.

  71. Die PK der Stadt Zürich will mir per Oktober 22 „nur“ die hälfte auszahlen. Da werde ich 62 sein. Habe gelesen wenn man von Europa wegzieht kann man das gesamte PK Guthaben beziehen.? Kann ich mindestens die hälfte des Guthabens auf einem Schweizer Bankkonto deponiert lassen wenn ich mich von der Schweiz abmelde ? Mit wie viel Steuern muss ich rechnen wenn ich nach Thailand auswandere ? Habe das Leben lang Steuern bezahlt und es nimmt kein Ende wahrscheinlich erst wenn ich zu Asche geworden bin werde ich befreit 🙂

    1. Haben Sie das pensionierungsfähige Alter erreicht, werden grundsätzlich Altersleistungen fällig. Nicht alle Pensionskassen sehen vor, dass bei Pensionierung das gesamte Guthaben als einmalige Kapitalabfindung bezogen werden kann. Möchten Sie den Bezug aus dem Ausland geltend machen, müssten Sie vor der Erwerbsaufgabe Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen. Erfolgt der Bezug Ihrer Vorsorgegelder aus dem Ausland wird in der Schweiz am Sitz der Vorsorgestiftung eine Quellensteuer erhoben, welche unter gewissen Umständen zurück gefordert werden kann. Beachten Sie aber, dass die Kapitalauszahlung im Ausland möglicherweise einer Besteuerung unterliegt.

  72. Ich habe eine Frage. Mein Mann hat sich ein Teil der Pensionsasse auszahlen lassen, ich habe unterschrieben. Dann hat er das Geld in eine Leibrente eingelegt, und langsam, ohne mich zu fragen, verbraucht er das Geld. Ist es erlaubt ohne Ehefrau zu fragen?

    1. Sie haben der Pensionskassenauszahlung zugestimmt. Wenn Sie dem Güterstand der Errungenschaft unterstehen, ist grundsätzlich jeder Ehegatte befugt, über das Vermögen zu verwalten und dies auch zu verbrauchen.

  73. Mein Schweizer Ehemann hatte eine volle Invalidenrente und ist nun verstorben. Ich, Schweizerin/US-Amerikanerin, möchte nun zurück in die USA. Kann ich mir Die Hinterlassenenrente der 2. Säule ausgezahlen lassen?

    1. Das kommt auf das Vorsorgerelement an. Einige Pensionskassen sehen vor, dass die Hinterlassenenrente auch als einmalige Kapitalabfindung bezogen werden kann. Falls dies nicht geregelt ist, wird eine Rente ausbezahlt.

  74. Das mir interessieren ob habe ich recht splitten die BVG seit ehezeit bis 2015 aber der verlassen Schweiz ,2006 jahr Ich bon in det Schweiz.

    1. Gemäss der schweizerischen Gesetzgebung ist das BVG-Guthaben grundsätzlich während der gesamten Ehedauer zwischen den Eheleuten aufzuteilen.

  75. Ich werde im Juli das Rentenalter (65) erreichen und mein gesamtes Kapital aus der Pensionskasse beziehen. Ich möchte in eine wärmere Region ziehen. Kann ich meinen Wohnkanton kurz vor der Pensionierung wechseln?

    1. Ja, Sie können den Umzug in einen anderen Kanton auch kurz vor der Pensionierung vornehmen. Grundsätzlich wird die Auszahlung aus der Pensionskasse am Wohnort zum Zeitpunkt der Auszahlung besteuert. Bei zeitnahen Umzügen kann es aber sein, dass Sie den neuen Lebensmittelpunkt belegen müssen.

  76. Ich möchte mich auf 31.12.2022 frühpensionieren lassen. SwissLife senkt jedoch die Umwandlungsätze in den nächsten Jahren stufenweise. Welcher Umwandlungssatz kommt bei einer Pensionierung auf 31.12.2022 zum Tragen? Jener von 2022 oder der höhere von 2023?

    1. Das kommt auf das massgebende Vorsorgereglement an. Verschiedene Pensionskassen sehen vor, dass der Zeitpunkt der Erwerbsaufgabe den Umwandlungssatz bestimmt. Ist dieser Punkt im Reglement aber nicht explizit geregelt, kann unter Umständen der neue Umwandlungssatz zur Anwendung kommen. Wenden Sie sich deshalb an Ihre Vorsorgeeinrichtung.

  77. Ich bin seit 2012 pensioniert und lasse mir meine Pensionskasse als monatliche Rente auszahlen. Nun bin ich in finanzielle Schwierigkeiten geraten und möchte einen einmaligen Betrag von Fr. 10000.00 beziehen. Ist das möglich, und wenn ja, was muss ich tun?

    1. Nein, dies ist nicht möglich.

  78. Ich möchte bei meiner Pensionierung (früh oder regulär) einen Teil des Kapitals auszahlen lassen.
    Kann ich verlangen, dass dieser Kapitalbezug auf ein Freizügigkeitskonto erfolgt, damit ich diesen Teil nach Bedarf später auszahlen (und versteuern) kann?

    1. Nein. Wenn Sie sich pensionieren lassen, wird die Altersleistung fällig. Der Freizügigkeitsfall ist nur möglich, wenn Sie Ihre Erwerbstätigkeit fort führen.

  79. Mein Vater will sich mit 63 in Rente gehen und die Schweiz endgültig verlassen um nach Nord Mazedonien zu ziehen. Die Pensionskasse der Coop will aber nur max. 50% auszahlen und antwortet nicht auf eingeschriebene Briefe. Ist ein 100% Kapitalbezug dennoch möglich?

    1. Ihr Vater hat das pensionierungsfähige Alter erreicht. Bei einem Austritt aus der Pensionskasse werden deshalb die Altersleistungen fällig. Ob seine Pensionskassengelder vollständig in Kapitalform bezogen werden können, ist vom Reglement seiner Pensionskasse abhängig. Ein vollständiger Kapitalbezug muss dort nicht zwingend verankert sein. Sieht das Pensionskassenreglement als maixmalen Kapitalbezug 50% vor, kann Ihr Vater aus Altersgründen auch nur maximal die Hälfte seines Guthabens in Kapitalform beziehen.

  80. Ich werde im laufe des Jahres aus der Schweiz nach Deutschland ziehen und mich dort selbständig machen. Wie erfolgt eine Auszahlung meiner 2. Säule. Kann ich das angesparte Vermögen für die Selbstständigkeit in Deutschland einsetzen und wie lang dauert es bis zur Auszahlung?

    1. Personen, welche in einem Land der EU oder der EFTA eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen, können das Guthaben aus der gesetzlichen Minimalvorsorge (obligatorischer Teil) nicht bar beziehen, wenn sie im neuen Land der obligatorischen staatlichen Versicherung für Alter, Invalidität und Hinterlassenenleistungen unterstehen.

  81. Ich will ende 2021 nach Serbien auswandern, wie kann ich von meine PK Quellensteuern retour Verlangen?

    1. Sie müssen bei der Steuerverwaltung jenes Kantons ein Formular für Rückerstattung einreichen, in welchem die Vorsorgeeinrichtung ihren Sitz hat. Eine Rückforderung ist aber nur möglich, wenn zwischen dem neuen Wohnsitzstaat und der Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht.

  82. Ich habe die Schweiz Ende 2020 verlassen und werde meine PK Gelder (obligatorisch und überobligatorisch) gleichmässig auf zwei Freizügigkeitskonten verteilen. Besteht in diesem Fall die Möglichkeit, den überobligatorischen Teil von nur einem Konto zu beziehen und den zweiten Teil von dem anderen Konto zu einem späteren Zeitpunkt?

    1. Haben Sie Ihr Freizügigkeitsguthaben auf zwei verschiedene Stiftungen übertragen, können Sie diese beiden Gefässe in unterschiedlichen Jahren beziehen. Beachten Sie bezgl. Besteuerung der Auszahlungsleistung die Steuerfolgen in Ihrem neuen Wohnsitzstaat.

  83. Habe kürzlich mit 56 die Kündigung erhalten, kann aber weiterhin bei der bisherigen PK bleiben. Während 2 Jahren habe ich noch die Wahl zwischen Rente und Kapitalbezug. Möchte mich mit 58 Frühpensionieren lassen, PK Reglement lässt das zu. Steuerlich interessanter ist aber doch sicher der gestaffelte Bezug der FZ-Konten mit 60 als der mit 58 von der PK.? oder muss das Geld aus der PK so oder so auf FZ-Konten bis ich 60 bin?

    1. Haben Sie das frühstmögliche Pensionierungsalter in der Pensionskasse erreicht, müssen Sie grundsätzlich die Altersleistungen (in Renten- oder Kapitalform) beziehen. Der Freizügigkeitsfall ist gesetzlich nur noch möglich, wenn Sie weiterhin einer Erwerbstätigkeit nachgehen resp. nachgehen wollen.

  84. Wenn ich 64 jährig kündige und die Firma verlasse (keine Frühpensionierung), geht der obligatorische und überobligatorische Teil der PK Gelder auf ein zu eröffnendes Freizügigkeitskonto?

    1. Sieht die Vorsorgeeinrichtung die Möglichkeit einer vorzeitigen Pensionierung vor, tritt der Vorsorgefall nicht erst mit dem Erreichen des reglementarischen Schlussalters (z.B. Alter 64 für Frauen bzw. Alter 65 für Männer) ein, sondern grundsätzlich bereits im Zeitpunkt, in dem das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird;vorausgesetzt, die Kündigung des Arbeitsvertrages erfolgt in einem Alter, in dem bereits ein reglementarischer Anspruch auf Altersleistungen besteht. Bei einer reglementarischen, vorzeitigen Pensionierung liegt daher kein Freizügigkeitsfall vor, weshalb das Alterskapital nicht auf eine Freizügigkeitsform übertragen werden darf. Vielmehr wird diesfalls die Altersleistung fällig und ist auszurichten (vgl. dazu nachstehende Ziff. 2.2.4). Verlässt die versicherte Person die Vorsorgeeinrichtung zwischen dem frühestmöglichen und dem ordentlichen reglementarischen Rentenalter und führt sie die Erwerbstätigkeit weiter oder ist als arbeitslos gemeldet, liegt hingegen ein Freizügigkeitsfall vor und die versicherte Person hat die Möglichkeit, eine Austrittsleistung zu verlangen (Art. 2 Abs. 1bis FZG).

  85. Kann ich mir (60) jahre was auszahlen lassen um meinem sohn zu helfen?

    1. Ein Bezug der Pensionskassenleistungen ist nur möglich, wenn Sie sich ganz oder teilweise pensionieren lassen. Falls sich Ihre Gelder auf einem Freizügigkeitskonto befinden, können Sie eine Auszahlung verlangen.

  86. Mein Vater kann 50% seines Sparguthabens als Kapital beziehen und 50% als Rente. Er will sich mit 59 Jahren Frühpensionierten lassen.
    Ab wann setzt dann die Rente ein? Ab der Frühpensionierung, wo er auch das Kapital bekommt oder erst mit 65 Jahren?

    Herzlichen Dank

    1. Die Rente setzt aber der vorzeitigen Pensionierung (bei Ihrem Vater: Alter 59) ein.

  87. Ich bin 64Jahre alt und wurde gekündigt. Ich habe mich bei RAV gemeldet und erhalte nun ein Taggeld von der ALV. Nun hat sich meine Pensionskasse gemeldet und hat mein Alterskapital auf mein Konto überwiesen. Nun stellt sich die Frage, wird das Taggeld der ALV mit meinem Alterskapital verrechnet? Erhalte ich nun weniger Taggelder?

    1. Wurden Sie aus wirtschaftlichen Gründen entlassen und haben Sie Ihre Altersleistung aus der Pensionskasse bezogen, müssen Sie sich diese anrechnen lassen und erhalten evtl. geringere Taggelder.

  88. Ich habe die Möglichkeit, mit ich 2 Schritten pensionieren zu lassen: Zuerst Teilpensionierung (25%), dann volle Pensionierung. Ist beide Mal ein Kapitalbezug möglich?

    1. Verschiedenen Pensionskassen erlauben bei Teilpensionierungsschritten zwei oder gar drei Kapitalbezüge. Ob und welche Anzahl von Kapitalbezügen möglich sind, können Sie Ihrem Vorsorgereglement entnehmen. Beachten Sie aber, dass das zuständige Steueramt bezüglich der Pensumsreduktion und der Anzahl Kapitalabfindungen für eine Teilpensioneirung andere Bestimmungen voraussetzt und diese sich von den Möglichkeiten der Vorsorgestiftung unterscheiden können.

  89. Ich werde die Schweiz verlassen und in einen EU Staat umsiedeln. Ich bin im Besitz der Abmeldebestätigung meiner Wohngemeinde CH per 31.12.2020. Es ist mir bewusst, dass die Auszahlung mit Quellensteuer belastet wird, was mir lieb ist, denn die Steuern in der Wahlheimat würden viel höher ausfallen. MIr wurde aber gesagt, dass eine Auszahlung der überobligatorischen Gelder erst nach Verlassen (in meinem Fall 01.01.2020 – wegen Feiertage ergo erst 04.01.2020) der Schweiz ausbezahlt werden könnten. Das ist insofern sehr relevant, weil dies die Steuerhoheit regelt. Wurde ich richtig beraten mit der Auszahlungsklausel?

    1. Eine Auszahlung kann erst nach Verlassen der Schweiz erfolgen (bis am 31.12.2020 haben Sie noch Wohnsitz in der Schweiz). Die Bezahlung der Quellensteuer entbindet Sie nicht von allfälligen Steuern auf der Kapitalabfindung in Ihrem neuen Wohnsitzstaat.

  90. Ich bin daran mich Selbstständig zu machen. Für den Aufbau und die Entwicklung von eigenen Angeboten benötige ich das BVG Kapital. Was wäre wenn meine Firma ein Misserfolg würde und ich wieder in ein Angestellten Verhältnis wechseln müsse? Einkauf in BVG oder welche Stolperfallen müssen beachtet werden?

    1. Wenn Sie mit Ihrer Firma keine Erfolg haben und die Gelder aufgebraucht sind, müssen Sie diese nicht in die Pensionskasse zurückzahlen. Sie starten aber ohne Pensionskassenguthaben und werden im Alter tiefere Leistungen erhalten.

  91. Ich bin 63. Weiterhin ich bin krankgeschrieben, in der Zwischenzeit meine Stelle wurde mich gekündigt, zur Zeit beziehe KTG und auf IV Stelle gemeldet. Kann ich einen Teil von meiner Pensionskasse für Wohneigentum im einem Camping mit festen Wohnsitz beziehen oder muss ich warten bis IV Prozedere fertig ist?

    1. Ist bereits ein Leistungsfall eingetreten, kann in der Regel keine Kapitalabfindung mehr erfolgen. Möglicherweise sieht Ihre Pensionskasse aber dennoch eine Kapitalabfindung vor. Wenden Sie sich deshalb an die für Sie zuständige Pensionskasse.

  92. Wenn ich gekündigt werde und mich arbeitslos melde beim RAV, soll eine Kapitalbezug der PK die Arbeitslosenentschädigung kürzen. Gilt das auch bei Kapitalbezug oder nur bei Rente von der PK? Wie berechne ich die Kürzung der Arbeitslosenzahlungen, wenn ich die PK als Kapital beziehe?

    1. Um Kapitalbezüger nicht besser zu stellen als Rentenbezüger, wird die erhaltene Kapitalauszahlung in eine Rentenleistung umgerechnet.

  93. Ich bin 55 und beziehe eine 50% IV Rente und bekomme zusätzlich EL. Meine Pensionskassengelder sind bzw waren auf einem Freizügigkeitskonto und wurden für WEF Vorbezug für ein Haus im Ausland im Juli überwiesen. Auswandern kann ich aber erst auf März 2021, da das Haus noch renoviert wird und ich Wohnung kündigen muss etc. Nun habe ich dies der EL mitgeteilt worauf mir heute mitgeteilt wurde, es würde als Vermögen betrachtet und die Leistungen eingestellt. Ist das rechtens, da ich ohne EL gar nicht überleben kann?

    1. Bei Veränderungen des Einkommens und/oder des Vermögens kann der Anspruch auf Ergänzungsleistungen angepasst werden. Ob die Voraussetzungen für eine Kürzung gegeben sind, muss im Einzelfall geprüft werden. Wenn Sie mit dem Entscheid der EL nicht einverstanden sind, ist es sinnvoll, fachlichen Rat bei zu ziehen und den Entscheid zu überprüfen.

  94. Bis wann kann ich entscheiden ob ich von meiner Pensonskasse alles als Rente beziehe oder einen Teil (25%) als Kapital?

    1. Das kommt auf das Reglement Ihrer Pensionskasse an. Die Anmeldefristen wurden in den letzten Jahren in der Regel verkürzt und betragen je nach Stiftung zwischen 1 und 6 Monaten. Es sind aber auch kürzere oder längere Anmeldefristen möglich. Wenden Sie sich deshalb direkt an die für Sie zuständige Pensionskasse.

  95. Ich bin 61, habe die Arbeitsstelle aus wirtschaftlichen Gründen verloren und bin beim RAV angemeldet. Bekomme Arbeitslosengeld. Kann ich meine Pensionskasse Guthaben beziehen, ohne das die Arbeitslosenkasse mich die Arbeitslosengeld kürzt.

    1. Nein. Beziehen Sie Altersleistungen aus der Pensionskasse müssen Sie sich diese beim Arbeitslosengeld anrechnen lassen.

  96. Wenn bekannt ist, dass die Person schlimm erkrankt ist, welche kurz vor der Pension steht, kann sie trotzdem bei Erreichen des Pensionsalter einen Kapitalbezug anstelle einer Rente tätigen?

    1. Falls noch kein Leistungsfall eingetreten ist, das Pensionskassenreglement eine Kapitaloption vorsieht und die Frist für die Anmeldung eingehalten werden kann, sollte ein (teilweiser) Kapitalbezug möglich sein.

  97. auf die Kapitalleistung muss auch direkte Bundesteuer bezahlt werden?

    1. Ja, Auszahlungen aus dem Vorsorgekreislauf (2. Säule / Pensionskasse und der Säule 3a / gebundenen Vorsorge) unterliegen auch der Direkten Bundessteuer.

  98. Ich wollte eigentlich vom Obligatorischen PK Teil eine Rente und vom Überobligatorischen Teil das Kapital beziehen. Nun sagte meine PK das ich nur proportional Kapital beziehen kann. Das bedeutet jetzt für mich, dass ich bei gleichem Kapitalbezug, rund 300 Franken weniger Rente pro Monat erhalte. Ist das eine korrekte Antwort meiner PK?

    1. Das kommt auf das Reglement Ihrer Pensionskasse an. Die meisten Reglemente sehen vor, dass bei einem Kapitalbezug das Verhältnis zwischen obligatorischem und überobligatorischem Teil proportional berücksichtigt wird. Somit scheint die Antwort Ihrer Pensionskasse korrekt zu sein.

  99. War überrascht, dass ich eine Steuer an den Staat zahlen musste! Ist das in Ordnung was da geschah?

    1. Ja, Auszahlung und Bezüge aus der Pensionskasse unterliegen einer einmaligen Kapitalauszahlungssteuer.

  100. Ich möchte mich mit 62 pensionieren lassen. Wird dann das gesamte Kapital fällig oder kann ich mir dieses auch gestaffelt nach 62 noch auszahlen lassen? Oder kann ich den Betrag auf ein Freizügigkeitskonto transferieren und dann von dort in den nächsten 3 Jahren gestaffel beziehen, um Steuern zu sparen?

    1. Lasssen Sie sich mit 62 Jahren pensionieren, wird die Altersleistung aus der Pensionskasse (Rente, Kapital oder Mischform) fällig. Ein Übertrag auf eine Freizügigkeitsstiftung ist nur möglich, wenn Sie Ihre Erwerbstätigkeit weiterführen.

  101. Ich habe eine Frage zu Pension Safe. Ich bin jetzt hundertprozentig behindert und 56 Jahre alt. Daher bekomme ich monatlich eine Kasse von AHV und Pension. Nachdem ich diese Erklärung abgegeben habe, erkläre ich meine Frage. Kann ich einen Teil oder das gesamte Geld, das im Rentensafe angesammelt ist, abheben, wenn ich jetzt oder 65 Jahre alt bin?

    1. Die meisten Pensionskassen sehen vor, dass bei laufenden Renten im Alter kein Kapitalbezug mehr möglich ist. Erkundigen Sie sich deshalb direkt bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung, ob dennoch eine Kapitaloption besteht. Besteht keine volle Erwerbsunfähigkeit, können Sie auf dem aktiven Teil weiterhin zwischen Rente und Kapitalbezug wählen.

  102. Ich werde demnächst pensioniert und möchte das ganze Kapital beziehen. Nun stellt sich mir eine Frage: ist diese Entscheidung gut wenn ich später einmal ins Altersheim muss? Hat das im Gegensatz zur Rente grosse Auswirkungen?

    1. Grundsätzlich gehen die Kosten für Pension und Betreuung zu Lasten der Heimbewohner. Diese sind aus den Renteneinkünften (AHV und allenfalls Pensionskasse) und den Vermögenserträgen zu finanzieren. Reichen diese Einnahmen nicht aus, sind die Kosten aus dem Vermögen zu finanzieren. Tätigen Sie einen vollen Kapitalbezug haben Sie geringere Renteneinkünfte und müssen somit mehr vom Vermögen verzehren. Bei einem Rentenbezug haben Sie höhere Einnahmen, aber ein geringeres Vermögen zum Verzehr. Bei der Bezugsform der Pensionskasse gilt es aber noch weitere Aspekte (Steuern, Anlagemöglichkeiten, Abdeckung der Hinterbliebenen usw.) zu berücksichtigen. Es empfiehlt sich deshalb, eine Fachperson zur Klärung der Bezugsform hinzu zu ziehen.

  103. Ich habe zwei Freizügigkeitskonten. Würden Sie das 1. Konto mit 69 beziehen und das 2. Konto mit 70, wenn das Geld (inkl. AHV) bis dahin reicht, oder das 1. mit 65 und das 2. Konto mit 70 beziehen.

    1. Männer können Freizügigkeitskonten zwischen Alter 60 und Alter 70 beziehen. Gelder auf dem Freizügigkeitskonto unterliegen nicht der Vermögenssteuer und auch die anfallenden Erträge werden nicht besteuert, weshalb einige Vorsorgenehmer diese Gelder möglichst spät beziehen wollen. Dabei gilt es aber auch die Verzinsung und/oder die Anlagemöglichkeit mit zu berücksichtigen: können Sie in Ihrem freien Vermögen eine höhere Rendite als innerhalb des Freizügigkeitskreislaufs erzielen, wäre ein früherer Bezug lohnenswerter.

  104. Ich bin 56 Jahre, wurde durch einen Unfall arbeitslos und Ende letzen Jahres ausgesteuert. Ich habe nur 7 Jahre Beiträge gezahlt. Ich habe gelesen, das es eine Klausel gibt, wenn man nur wenige Jahre i,d, Schweiz gewohnt hat und die Rente deswegen gering ausfallen wird eine Rückforderung bei der AHV möglich ist. Ich werde die Schweiz definitiv verlassen.

    1. In der Regel werden die Rentenleistungen der AHV auch im Ausland erbracht. Weisen Sie keine vollständige Beitragsdauer (44 Jahre als Mann) auf, erhalten Sie eine Teilrente. Wird keine Rentenleistung erbracht, haben Sie unter gewissen Umständen Anspruch auf eine Rückerstattung der geleisteten Beträge. Wenden Sie sich hierfür an die für Sie zuständige Ausgleichskasse.

  105. Ich bin im Juni 2017 mit 65 pensioniert worden und habe das PK-Kapital bezogen und versteuert. Im Oktober 2017 bin ich auf die Philippinen ausgewandert. Hier habe ich Landsleute getroffen, die dank dem Doppelbesteuerungsabkommen die Quellensteuer zurück fordern konnten. Habe ich in meinem Fall auch eine Möglichkeit, die Steuern zurück zu erhalten?

    1. Falls Sie zum Zeitpunkt der Auszahlung Ihrer Pensionskassengelder Wohnsitz in der Schweiz hatten, mussten Sie auf der Auszahlung eine einmalige Kapitalauszahlungssteuer entrichten. Ist die Auszahlung erst nach Ihrem Wegzug erfolgt, wurde auf der Auszahlung eine Quellensteuer erhoben. Falls zwischen Ihrem Wohnsitzstaat und der Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, kann die bezahlte Quellensteuer unter gewissen Voraussetzungen zurückgefordert werden. In der Regel verjähren die Ansprüche nach 3 Jahren.

  106. Ich beabsichtige, mit 63 Jahren meine jetzige Stelle aufzugeben und eine 1-jährige Weltreise zu machen. Im Anschluss plane ich wieder zu arbeiten (unselbstständig). Ist in diesem Fall eine Auszahlung auf Freizügigkeitskonten (max. 2) möglich?

    1. Sobald Sie das pensionierungsfähige Alter in Ihrer Pensionskasse erreicht haben, ist der Übertrag des Pensionskassenguthabens auf ein Freizügigkeitsgefäss nur noch möglich, wenn Sie weiterhin einer Erwerbstätigkeit nachgehen resp. nachgehen wollen. Welche Dokumente die Pensionskasse für die Gewährung eines Freizügigkeitsfalles im pensionierungsfähigen Alter benötigt, wollen Sie direkt mit Ihrer Vorsorgestiftung klären.

  107. Kann man mit 63 ein Teil der Pension nehmen und bis 65 weiter arbeiten ?

    1. Ja, falls Ihre Pensionskasse diese Möglichkeit vorsieht und Sie sich teilweise pensionieren lassen.

  108. Guten Tag, ich bin 52 Jahre alt und habe aus früheren Beschäftigungszeiten als Grenzgänger mein Pensionsguthaben auf einem Freizügigkeitskonto angelegt.Leider bin ich seit ein paar Jahren berufsunfähig und beziehe von der deutschen Rentenversicherung eine volle Erwerbsminderungsrente ohne Befristung.Meine Frage, wäre eine vorzeitige Auszahlung möglich oder erst mit 60 Jahren.

    1. Beim Bezug einer vollen Invalidenrente können die Freizügigkeitsgelder auch vor Alter 60 bezogen werden.

  109. Ich habe 2016 – 2018 jährlich einen grösseren Betrag freiwillig in dei PK einbezahlt, was steuerlich sehr vorteilhaft war.
    Ende 2018 hat mein Arbeitgeber sämtliche Aktivitäten eingestellt, worauf ich mich entschlossen habe, keine neue Stelle mehr zu suchen, sondern mit 60 in den vorzeitigen Ruhestand zu gehen. Das PK-Vermögen habe ich mir auf 2 Freizügigkeitskonten auszahlen lassen. Beziehen werde ich es voraussichtlich erst kurz vor meinem 70. Lebensjahr in 9 bzw. 10 Jahren.
    Gilt für die Kapitalbezugssperre der Termin der Übertragung auf das Freizügigkeitskonto oder der Termin, wenn ich mir dieses auszahlen lasse?

    1. Grundsätzlich ist der Zeitpunkt der Auszahlung massgebend. Wenn das Steueramt aber zum Schluss kommt, dass Sie bei Austritt aus der Pensionskasse die Voraussetzungen für einen Freizügigkeitsfall nicht erfüllt haben, könnte die steuerliche Abzugsfähigkeit der Einkäufe gefährdet sein.

  110. Ich lasse mich mit 60 frühzeitig pensionieren . Ich würde gerne mein Kapital auszahlen lassen um meine Hypothek zuürück zu bezahlen. Frage: wieviel darf ich von diesen Kapital beziehen .

    1. Bei einer Pensionierung wird die Altersleistung fällig. Die Höhe des möglichen Kapitalbezuges aus Altersgründen ist vom Reglement der jeweiligen Pensionskasse abhängig. In Reglement Ihrer Pensionskasse ist der maximal mögliche Kapitalbezug festgehalten. Schauen Sie deshalb dort nach oder erkundigen Sie sich bei Ihrer Pensionskasse über die Höhe des möglichen Kapitalbezuges.

  111. Ich beabsichtige mich mit 63 Jahren frühzeitig pensionieren zu lassen und mein Pensionskassenkapital auf dieses Datum zu beziehen. Nach einem Kurslehrgang mit eidg. Abschluss möchte ich im sozialen Bereich weiterarbeiten. Ist somit dieser Kapitalbezug der jetzigen Pensionskasse möglich ?

    1. Ja, lassen Sie sich bei Ihrer Pensionskasse pensionieren, haben Sie Anspruch auf Ihre Altersleistungen (in Renten- und/oder Kapitalform).

  112. Möchte mich im2020 frühpensionieren lassen,kann ich meine Pensionkasse an ein Freizügigkeitskonto überweisen lassen? Ist ein geringer Betrag von ca. 23,000.-

    1. Wenn Sie das frühestmögliche Pensionierungsalter erreicht haben, ist ein Freizügigkeitsfall (Übertrag des Guthabens auf ein Freizügigkeitskonto) nur noch möglich, wenn Sie Ihre Erwerbstätigkeit weiterführen oder einen neuen Pensionskassenanschluss haben. Geben Sie in diesem Alter die Erwerbstätigkeit auf, erbringt die Pensionskasse grundsätzlich die reglementarischen Altersleistungen.

  113. Frage: ich komme nicht ganz draus. Entspricht der BVG Kapitalbezug Obligatorium der 2. Säule und der BVG Kapitalbezug der 3a und 3b Säule? Ich habe von 1980 bis 2003 einbezahlt. Mein Geld der 2. Säule liegt seit 2003 als Kapitalbezug auf einer Freizügigkeitsstiftung, weil ich unter dem Mindestsatz verdiene und daher nicht versicherungspflichtig bin. Wenn ich nach Deutschland gehe, wird die 2. Säule dort versteuert und wie hoch?

    1. Ob und wie hoch die Steuerfolgen sind, wollen Sie mit einem Steuerexperten in Deutschland klären. In der Schweiz wird bei einem Bezug aus dem Ausland eine Quellensteuer erhoben. Diese kann unter gewissen Voraussetzungen zurückgefordert werden.

      Welcher Teil obligatorisch und welcher Teil überobligatorisch ist, hat mit dem Lohn, der Höhe der Sparbeiträge und der Verzinsung der Gelder zu tun. In der Regel kann Ihnen Ihre Vorsorgestiftung Auskunft über das obligatorische und das überobligatorische Teil geben.

  114. Meine Frau und ich planen im kommenden Jahr in einen EU Staat auszuwandern um eben da eine selbstständige Tätigkeit auszuüben. Dabei wollen wir mit möglichst viel Eigenkapital unsere Wege schmieden. Wir sind aber immer wieder mit den Gedanken bei der Pensionskasse als Starthilfe. Wie sind da die Voraussetzungen?

    1. Die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit im Ausland ist kein Barauszahlungsgrund. Sie können aber Ihren Wegzug aus der Schweiz für eine Auszahlung der Pensionskassengelder geltend machen. Bei Wohnsitznahme innerhalb der EU/EFTA ist der Bezug des obligatorischen BVG-Teils aber eingeschränkt, solange Sie dort der obligatorischen Versicherungspflicht unterstehen.

  115. Vor 2,5 Jahren kam bei einer Umfrage, bei der ich mein Einverständnis gab (es wurde da nach solchen Konti gesucht) heraus, dass ich bei Swiss Life noch ein Konto der 2. Säule mit 17’000 Franken habe. Damals war ich frisch Rentner, heute bin ich 67 Jahre alt. Da ich damals noch nicht geschieden war, verlangte man von mir eidesstattliche Beglaubigungen, dass meine Frau verzichtet, Anspruch daran geltend zu machen. Am Telefon war man sehr unfreundlich mit mir, so, dass ich alles auf Eis legte und beschloss, die irgendwann kommende Scheidung abzuwarten. Das ist nun passiert, mit allen Unterschriften, die jedwelche Ansprüche für nichtig erklären (seitens der Ex-Frau/gegenseitig). Ich habe also alle Papiere, Scheidungsurteil mit wie erwähnt allen Anspruchsverzichten, gegenseitig).
    Meine Frage ist nun: Wie kann ich mir dieses Geld am schnellsten auszahlen lassen? Am liebsten bar auf die Hand, da ich sofort mehrere private Schulden zurückzahlen will. Etwaige Gebühren sind ok, ich bin bereit, solche zu bezahlen. Ich bin einfach mit nun 67 unterdessen etwas „unmotiviert“, mich wieder telefonisch abkanzeln zu lassen, zumal ich sehr friedlich bin und auf Anstand stehe. Wie gesagt, Konto-Nummer ist bekannt, Papiere der Swiss Life betreffs dem weiteren Verbleib/Auszahlung des Betrages vorhanden, es scheiterte erst am damaligen Zivilstand Status.

    1. Die meisten Anbieter haben für die Auszahlung der Freizügigkeitsgelder ein eigenes Formular. In der Regel müssen noch weitere Dokumente (u.a. Zivilstandesmeldung, Unterschrift des Ehegatten bei verheirateten Personen) eingereicht werden. Am besten verlangen Sie bei Ihrem Anbieter ein Auszahlungsformular und reichen die benötigten Unterlagen ein.

  116. Mein Mann wird im Februar 2020 pensioniert. Wir haben uns für den Kapitalbezug entschieden. Ich musste als Ehefrau auch unterschreiben.
    Meine Frage. Würde meinen Mann bis zur Pensionierung etwas zustossen gilt dann der Vertrag Auszahlung trotzdem oder würde ich dann die Witwenrent erhalten ?

    1. Der Anspruch auf die Altersleistungen (und die beantragte Kapitalabfindung) setzt die Pensionierung voraus. Verstirbt die versicherte Person vorher, tritt grundsätzlich ein Vorsorgefall ein und es werden die Hinterbliebenenleistungen (in der Regel: Witwenrente) ausgerichtet. In einigen Pensionskassen können die Witwenleistungen aber auch durch eine einmalige Kapitalabfindung abgegolten werden. Massgebend ist das Reglement der Pensionskasse. Wenden Sie sich deshalb an die für Sie zuständige Vorsorgeeinrichtung.

  117. Hat man etliche Betreibungen und möchte einen Kapitalbezug tätigen weil man ins Ausland geht, werden alle Betreibungen vom Kapital abgezogen?

    1. Beziehen Sie Ihr Pensionskassenguthaben bei Wegzug aus der Schweiz, ist die Kapitalabfindung pfändbar.

  118. Bin Arbeitslos und habe vor mit 59 Auszuwandern. Kann ich mein Freizügigkeitskonto auflösen? Und kann ich weiter in die ahv Beiträge einzahlen. Meine neue Heimat wird Zypern sein

    1. Frauen können Freizügigkeitskonten aus Altersgründen bereits mit 59 Jahren beziehen. Auch der Wegzug aus der Schweiz ist ein Barauszahlungsgrund (bei Wohnsitznahme innerhalb der EU/EFTA mit gewissen Einschränkungen). Eine freiwillige Weiterversicherung bei der AHV ist unter gewissen Voraussetzungen (z.B. bisherige Versicherung, neuer Wohnsitz ausserhalb EU/EFTA) möglich. Wenden Sie sich hierfür an die Zentrale Ausgleichskasse ZAS (https://www.zas.admin.ch/zas/de/home.html).

  119. ich plane mit meiner Ehefrau in ca 10 Jahren nach Kroatien auszuwandern und möchte dann in meiner eigenen Immobilie (keine Ferienimmobilie) wohnen. Ein Leben in der Schweiz ist für uns im Pensionsalter definitiv nicht mehr leistbar. Welche Möglichkeiten haben wir, das Pensionskassengeld 100% abzurufen?

    1. Ob Sie bei Pensionierung einen vollständigen Kapitalbezug tätigen können, ist von Ihrem Pensionskassenreglement abhängig. Klären Sie deshalb die Bezugsmöglichkeiten direkt mit der Pensionskasse ab. Falls Sie die Schweiz vor Erreichen des pensionierungsfähigen Alters verlassen, können Sie sich die Freizügigkeitsleistung als einmalige Barabfindung auszahlen lassen (bei Wohnsitz innerhalb der EU/EFTA bestehen aber gewisse Einschränkungen). Machen Sie einen Vorbezug für Wohneigentum geltend, muss es sich grundsätzlich um Ihren Wohnsitz handeln. Die Höhe eines WEF-Bezuges ist ab Alter 50 eingeschränkt. Die Angaben zur Höhe eines WEF-Vorbezuges bringen Sie ebenfalls bei Ihrer Pensionskasse in Erfahrung.

  120. ich habe Jahrgang 59 und wurde im Sept. 2017 arbeitslos. Leider habe ich, trotz guter Qualifikationen, keine neue Anstellung gefunden und werde im Sept.2019 ausgesteuert. Kann ich im Januar 2020 den Antrag auf Auszahlung meiner BVG stellen um die Zeit bis zu meiner frühzeitigen Pensionierung sicherzustellen.

    1. Ja. Gelder auf einer Freizügigkeitsstiftung können Sie als Mann zwischen Alter 60 und Alter 70 beziehen.

  121. ich habe mit 62 CHF 12’000 in die BVK des Kantons Zürich einbezahlt. Nun sagte mir die BVK, ich dürfe dieses Geld bei der Pensionierung nicht als Kapital beziehen. Stimmt das? Darf eine PK dies bestimmen?

    1. Gemäss BVG-Gesetz (Art. 79b, Abs. 3) scheint die Auskunft korrekt zu sein: “Wurden Einkäufe getätigt, so dürfen die daraus resultierenden Leistungen innerhalb der nächsten drei Jahre nicht in Kapitalform aus der Vorsorge zurückgezogen werden. “

  122. Ich bin 62 Jahre alt und ich habe meine PK angefragt ob ich 30000 Franken für gewisse Vorbereitungen nach Pension haben kann. Die PK sagt ab 62 Jahre sei ein Vorbezug nicht mehr möglich – ausser ich lasse mich früher Pensionieren oder mache noch eine weitere Teilpensionierung oder sobald ich 64 Jahre und pensioniert bin. Das Geld brauche ich jetzt – habe aber nicht im Sinn früher wie mit 64jahren mich zu pensionieren, Kann ich oder bringt es was – ein Gesuch an di PK zu stellen?

    1. Nein. Die Auskunft Ihrer Pensionskasse ist korrekt. Sie können nur eine Auszahlung erhalten, wenn Sie sich ganz oder teilweise pensionieren lassen.

  123. Ich habe vor, nach Italien auszuwandern. Ich bin auf mein gesamtes Guthaben aus der 2. Säule angewiesen (liegt auf einem Freizügigkeitskonto, weil ich meinen Job bereits gekündigt habe), da ich mich selbständig mache. Ich bin dabei, eine Einzelfirma zu gründen. Ist es richtig, dass ich dann mein gesamtes Guthaben beziehen kann, da ich nicht obligatorisch versichert bin?

    1. Die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit im Ausland stellt keinen Grund für eine Barabfindung aus der Pensionskasse dar. Sie können aber Ihre Wohnsitznahme im Ausland geltend machen. Ob Sie als selbständige Person in Italien der obligatorischen Versicherung unterstehen, wollen Sie vor Ort oder bei http://www.zentralstelle.ch/xml_3/internet/de/application/f1.cfm abklären.

  124. Mein PK Geld wurde vor etwa 10 Jahren ausbezahlt (Kapitalbezug). Nun ist mein Ehemann verstorben und ich frage mich, wie das ausbezahlte Pensionskassen Geld mit unseren Kindern geteilt werden muss. Oder steht mir das Geld zu 100% zu? (Es bestand eine Errungenschaftsbeteiligung ohne Ehevertrag).

    1. Die vor 10 Jahren ausbezahlten Pensionskassengelder fliessen grundsätzlich in die Erbteilung mit ein. Da Sie diese Gelder aber während der Ehedauer angespart haben, steht Ihnen ein güterrechtlicher Anspruch zu. Der güterrechtliche Anspruch Ihres verstorbenen Ehegatten an Ihrem Pensionskassenguthaben fällt grundsätzlich in den Nachlass.

  125. Mein Vater wird dieses Jahr 65 und wird „offieziell“ pensioniert. Ist es möglich ein Teil der Pensionskasse auszahlen zu lassen? Oder wie ist die Regelung im Rentenalter? Der Wohnsitz bleibt weiterhin die Schweiz.

    1. Ob sich Ihr Vater einen Teil des Pensionskassenguthabens als einmalige Barabfindung auszahlen lassen kann, ist vom Reglement seiner Pensionskasse abhängig. Die meisten Kassen lassen einen (teilweise) Barabfindung zu. Die Kapitaloption muss in der Regel aber einige Monate (3 – 12 Monate, vom Reglement abhängig) im Voraus schriftlich mitgeteilt werden und Bedarf bei verheirateten Personen auch die schriftliche Zustimmung des Ehegatten.

  126. Guten Tag
    Ich habe 18 Jahre in der Schweiz gelebt und gearbeitet, jetzt bin ich nach DE gezogen und bin Grenzgänger geworden
    Ich bin 46 und möchte allerdings jetzt auch in DE arbeiten. Kann ich mir den überobligatorischen Teil auszahlen lassen? Besteht eine Vorgabe was man mit diesem Geld machen darf? Einen Teil möchte ich in eine Eigentumswohnung stecken und den Rest noch Anlegen in DE.
    Ist das machbar? Oder was kann ich nur mit dem überobligatorischen Teil machen?
    Vielen Dank

    1. Nehmen Sie Wohnsitz in einem EU/EFTA-Staat können Sie sich den überobligatorischen BVG-Teil als einmalige Kapitalabfindung auszahlen lassen. Wenn Sie den Auszahlungsgrund (Auswanderung) erfüllen, können Sie aus Sicht der Vorsorgeeinrichtung der Schweiz frei über die Gelder verfügen. Über allfällige Einschränkungen/Vorgaben in Ihrem neuen Wohnsitzstaat wollen Sie sich vor Ort erkundigen.

  127. Mein Vater ist 59 Jahre alt. Er wurde vor 4 Jahren gekündet und konnte nichts neues finden. Zwischen durch hat er temporär gearbeitet. Und von der Arbeitslosenkasse bekommt er auch nichts mehr. Kann er einen kleinen Teil beziehen. Weil in diesen Jahren bekommt er sowieso keinen Job mehr.

    1. Falls sich das Pensionskassenguthaben Ihres Vaters auf einem Freizügigkeitskonto übertragen worden ist – was nach einem Stellenverlust die Regel ist -, kann er dieses Guthaben erst mit Alter 60 beziehen. Falls er noch bei einer Pensionskassen angeschlossen sein sollte, könnte auch ein früher Bezug möglich sein (vom Reglement der Pensionskasse abhängig).

  128. Guten Tag möchte gerne fragen wegen mein Freizügichkeitskonto Aufgelöst in der Schweiz und bin nach Österreich zurück wie lange dauert diese Auszahlung danke

    1. Grundsätzlich wird das Guthaben zu Beginn des Monats, nach dem Sie den Antrag auf Auszahlung eingereicht haben, ausbezahlt. Bei Wohnsitz im Ausland kann dies wegen allfälligen Abklärungen der Vorsorgeeinrichtung etwas mehr Zeit in Aspruch nehmen. Wenden Sie sich für die Dauer bis zur Auszahlung an die für Sie zuständige Vorsorgeeinrichtung.

  129. Ich habe die Schweiz definitiv verlassen und lebe jetzt in Italien. Ich hatte vor nur ein Teil (weniger als SFR 10000.–) von meinem Überobligatorium zu beziehen, ist dies möglich?

    1. Nein, eine Teilauszahlung aus dem Überobligatorium ist nicht möglich.

  130. Guten Tag, ich möchte nach Deutschland auswandern und bin seit 2003 IV berechtigt zu 100% , Schweizerin und 56 Jahre alt. Ich kann keiner Arbeit mehr nachgehen und brauche im Ausland auch keine Versicherung gegen die Risiken Alter, Tod und Invalidität. Bekomme Renten von IV, SUVA und BVG. Kann ich in diesem Fall das ganze Kapital beziehen, also auch inkl. dem obligatorischen Teil?

    1. Der Freizügigkeitsfall (Übertrag des Pensionskassenguthabens auf ein Freizügigkeitskonto) kann in der Regel nur entsprechend der Erwerbsfähigkeit erfolgen. Wenn Sie aufgrund Ihrer Erwerbsunfähigkeit Invaliditätsrenten beziehen, ist der Freizügigkeitsfall eingeschränkt und bei einer vollen Invalidität in der Regel nicht mehr möglich. Klären Sie deshalb direkt mit Ihrer Pensionskasse ab, ob Sie einen Freizügigkeitsfall verlangen können.

  131. Ich werde im Juli 63 Jahre alt, bin verheiratet, nicht erwerbstätig, in der Schweiz wohnhaft und möchte mir das Kapital auf meinem Freizügigkeitskonto auszahlen lassen, um es anderweitig anzulegen. Ist dies ohne Beschränkungen möglich? Welche Schritte sind zu unternehmen, um über das Kapital verfügen zu können?

    1. Freizügigkeitskonten können Sie bis zu 5 Jahre vor dem ordentlichen AHV-Alter beziehen. Die Kapitalauszahlung muss der Vorsorgestiftung schriftlich mitgeteilt werden und benötigt bei Ehepaaren grundsätzlich eine (beglaubigte) Zustimmung des Ehegatten. Für die genauen Formalitäten wenden Sie sich an Ihre Freizügigkeitseinrichtung.

  132. Ich werde in knapp 4monaten 60 jahre habe ein freizügigkeitkonto und möchte jetzt das geld schon beziehen wohne seit diesen jahres nicht mehr in der svhweiz wurde mit 58 arbeitslos habe nichts mehr gefunden um der schweiz nicht zur last zu fallen bin ich nach bulgarien gezogen…bin deutscher habe 5jahre voll gearbeitet und dann arbeitslos geworden…

    1. Ohne Wohnsitz in der Schweiz können Sie die Freizügkeitsgelder auch vor Alter 60 beziehen. Haben Sie Wohnsitz innerhalb eines EU-/EFTA-Staates können Sie, solange Sie der gesetzlichen Vorsorge unterstehen, aber nur den BVG-überobligatorischen Teil beziehen. Der obligatorische Teil kann erst bezogen werden, wenn Sie nicht mehr der gesetzlichen Versicherungspflicht unterstehen.

  133. Macht es Sinn, die Hälfte des BVG Betrags auszuzahlen und bei einer anderen Versicherung, zum Beispiel Mobiliar, wieder einzuzahlen und als Rente zu beziehen. Höhere Zinserträge?

    1. Dies lässt sich nicht so einfach beantworten. In der Regel sind die Bedingungen einer privaten Leibrente schlechter als in der Pensionskasse: der Rentenumwandlungssatz (Verhältnis zwischen Kapital und Rentenhöhe) dürfte bei der Pensionskasse höher sein. Leibrenten bieten bezüglich Abdeckung der Hinterbliebenen gegenüber der Pensionskassenrente aber gewisse Vorteile (z.B. Leibrenten auf zwei Leben, Rückgewähr der nicht bezogenen Renten im Todesfall). Auch steuerlich unterscheiden sich die beiden Varianten. Welches die geeignete Lösung ist, gilt es individuell zu klären. Achten Sie aber bei der Auswahl des Beraters auf dessen Unabhängigkeit.

  134. Ich bin IV Rentner und bekomme eine zusätzlich Rente von meiner Pensionskasse BVG. Ich bekomme von dieser Pensionskasse auch jährlich mein pension fund certificate. Wo drauf steht dass ich bei Pensionierung um die 240 000 sfr. habe. Meine Frage ist kann ich mir die Altersrente auszahlen lasse z.B. Immobilienkauf oder Wohnsitz ins Ausland? Da ich ja IV Rentner bin würde ich auch im Ausland nicht arbeiten. Wäre das möglich den gesamten Betrag zu beziehen wenn ich z.B. nach Frankreich ziehe oder mir hier in der Schweiz eine Immobile kaufe?

    1. Beziehen Sie eine Invalidenrente aus der Pensionskasse können Sie in der Regel keinen Kapitalbezug mehr tätigen, da Sie ja bereits Leistungen beziehen. Bei einer Teilinvalidität oder einer Invalidität aufgrund eines Unfallereignisses kann es aber sein, dass Sie einen Teil des Guthabens dennoch beziehen können. Wenden Sie sich zur Klärung deshalb direkt an Ihre Pensionskasse.

  135. ich erhielt bisher eine 1/4 Rente monatlich ausbezahlt. Nun bin ich 100% IV und möchte nach Deutschland zurück. Kann ich mir auch hier die Auszahlungsart ( monatlich bzw.einmaliger Betrag ) auswählen?

    1. Bei Bezug von vollen Invaliditätsleistungen ist der Anspruch auf eine Kapitaloption in der Regel verwirkt. Möglicherweise lässt das für Sie massgebende Reglement aber dennoch eine einmalige Kapitalabfindung zu. Wenden Sie sich deshalb an die für Sie zuständige Vorsorgeeinrichtung.

  136. Ich werde mich mit 59 Jahren pensionieren lassen und einen Kapitalbezug tätigen, da ich die Schweiz verlassen werde und nach Thailand auswandere. Meine Frage 1. Wie berrechnet sich der Steuersatz bei einem Kapitalbezug? Zählt der Steuersatz des Wohnortes oder des Kantons in welcher die Vorsorgestiftung ihren Sitz hat? 2. Kann ich weiterhin AHV Beiträge leisten bis zum 64. Lebensalter, auch wenn ich nicht mehr in der Schweiz lebe?

    1. Beziehen Sie Ihre Gelder erst nachdem Sie sich in der Schweiz abgemeldet haben, wird im Kanton, wo die Vorsorgestiftung Ihren Sitz hat, eine Quellensteuer erhoben. Bei einem Bezug mit Wohnsitz Schweiz wird eine Kapitalauszahlungssteuer an Ihrem Wohnort fällig. Bei einem Wohnsitz ausserhalb der EU/EFTA können sich unter gewissen Voraussetzungen der freiwilligen AHV anschliessen.

  137. ich plane in Irland pk vorbezug finanziertes wohneigentum zu erwerben, direkt anschliessend den wohnsitz dorthin zu verlegen und dann später den Job in der Schweiz aufzugeben und den rest der pk gelder zu beziehen. Dazu habe ich foldende Fragen: 1) kann ich für den Liegenschaftskauf explizit die Auszahlung des BVG Anteils verlangen? 2) kann ich den überobligatorischen Teil nach dem wohnsitzwechsel auszahlen lassen, solange ich den Job in der CH noch habe oder erst nach der Kündigung? 3) fallen in Irland einkommenssteuern an (ordentliche Steuern von rund 40% würden diesen plan wohl verunmöglichen).

    1. Sie können Ihr Pensionskassenguthaben auch für den Erwerb von selbstbenutztem Wohneigentum in der EU/EFTA benutzen. Die Höhe des möglichen Vorbezuges ist aber ab Alter 50 eingeschränkt. Ab dann können Sie entweder das Guthaben mit Alter 50 oder die Hälfte des Kapitals zum Zeitpunkt des Bezuges, wobei der grössere Betrag bezogen werden kann.

      Ein Bezug des Pensionskassenguthabens bei Wegzug ins Ausland ist erst möglich, nachdem Sie sich in der Schweiz abgemeldet haben. Auf dem Auszahlungsbetrag wird in der Schweiz eine Quellensteuer erhoben. Diese kann unter gewissen Voraussetzungen (u.a. Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz) zurückgefordert werden. Beachten Sie aber, dass die Kapitalauszahlung an Ihrem neuen Wohnsitz möglicherweise einer Besteuerung unterliegt und diese höher als in der Schweiz ausfallen kann. Klären Sie die steuerlichen Folgen deshalb vorgängig mit dem ausländischen Steueramt ab.

  138. Wir werden in die Türkei suswandern und uns die PK auszahlen lassen. Jedoch sind wir verschuldet. Kann das Betreibungsamt das Geld pfänden?

    1. Solange das Pensionskassenguthaben bei der Pensionskasse oder auf einem Freizügigkeitskonto liegt, ist es grundsätzlich nicht pfändbar. Bei einer Kapitalauszahlung kann das Guthaben aber gepfändet werden.

  139. Ich werde mit 62 (Frau Vorbezug) in Rente gehen. Ich habe leider keine allzu grosse AHV-Rente (CHF 1998.00) und werde EL beantragen müssen. Besitze auch kein Vermögen. Meine Frage: das Altersguthaben BVG beträgt ca. CHF 43500 Kann ich das Altersguthaben auszahlen lassen? D.h. ich würde somit etwas Vermögen gewinnen, oder würde ich allenfalls nur Probleme mit EL aufhalsen? Gemäss EL dürfte ich ja ein Vermögen von max. CHF 37500.– ausweisen. Ich werde so oder so auf EL angewiesen sein.

    1. Falls Ihre Pensionskasse einen Kapitalbezug zulässt, können Sie Ihr BVG-Altersguthaben auch als einmalige Kapitalabfindung beziehen. Haben EL-Bezüger ein Vermögen, müssen Sie sich einen Vermögensverzehr anrechnen lassen.

  140. Ich werde am August 2018 Pensioniert, ich arbeite aber nicht mehr, Mein PK Geld ist auf einem Freizügigkeitskonto. Nun meine Frage: Ich möchte das Kapital auszahlen lassen, bin aber unschlüssig, ob ich das Geld dann auf ein Sparkonto legen soll. Ich weiss dass es, keine Zinsen mehr abwirft, möchte aber freien Zugang haben.

    1. Der Bezug der Freizügigkeitsgelder kann bis um 5 Jahre über das ordentliche AHV-Alter hinaus aufgeschoben werden. Sind Sie nicht auf die Gelder angewiesen, erweist sich ein späterer Bezug oftmals bezüglich Verzinsung und Steuern als lukrativer. Möchten Sie aber frei über die Gelder verfügen, können Sie Ihr Freizügigkeitsguthaben aber auch schon abrufen.

  141. Hallo ich habe die portugiesische Staatsangehörigkeit und lebe seit 1992 in der Schweiz möchte aber gerne in die Türkei auswandern da ich kein Eigenkapital besitze würde ich gerne schon mit 54 jahren meine Pension mitnehmen. Ist es möglich?

    1. Geben Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz auf, können Sie Ihr Pensionskassenguthaben auch schon vor Erreichen des Pensionierungsalters beziehen. Nehmen Sie Wohnsitz innerhalb eines EU-/EFTA-Staates besteht aber noch eine Einschränkung: dann kann lediglich das überobligatorische BVG-Guthaben bezogen werden.

  142. Ich habe die Absicht, nein Geld bei der AXA von mein Freizügigkeitskonto zu beziehen. Ich bin Jahrgang 1950 und muss die Police auflösen. Was für Kosten entstehen mir dabei.

    1. Bei einem Bezug Ihrer Freizügigkeitsgelder aus Altersgründen sollten in der Regel keine Gebühren für die Auszahlung anfallen. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass einzelne Anbieter Gebühren verlangen. Klären Sie dies deshalb direkt mit Ihrer Vorsorgestiftung ab.

  143. Ich werde im Herbst nach Deutschland zurück gehen. Kann ich den überobligatorischen Teil erst beziehen, wenn das Pensionskassenguthaben auf einem Freizügigkeitskonto ist oder schon vorher? Ab wann kann ich ein Freizügigkeitskonto einrichten?

    1. Solange Sie Wohnsitz in der Schweiz haben, können Sie nicht über die Pensionskassengelder verfügen. In der Regel erfolgt die Abmeldung in der Schweiz erst nach Austritt aus der Pensionskasse, weshalb die Pensionskasse verpflichtet ist, Ihr Altersguthaben auf ein Freizügigkeitskonto zu überweisen. Das Freizügigkeitskonto können Sie bereits einige Wochen vor dem Pensionskassenaustritt eröffnen lassen.

  144. Erst mal: Geniale Seiten, Danke!! Ich/wir sind mitten in den Abklärungen zu einem Hauskauf (Auswandern) nach Irland und bekommen keine eindeutigen Antworten bezüglich unserer Pensionskassengelder.
    Nun hab ich unten folgenden Satz aus einer Ihrer Antworten gelesen: „Bis Alter 50 darf das gesamte Vorsorgekapital in der zweiten Säule für die Wohneigentumsförderung verwendet werden. Ab Alter 50 bestehen unter Umständen gewisse Einschränkungen. “
    Was bedeutet „das gesamte Vorsorgekapital“? Ist das der der Überobligatorisch und der Obligatorische Teil? Also die gesamte aufgelaufene Summe? Da ich „erst“ 48.5 Jahre alt bin, würde dies nämlich bei mir zutreffen. Gemäss Auskunft der Stiftung hiess es bis jetzt (ohne mein Wissen betreffend der 50 Jahr Regelung): Nur der überobligatorische Teil könne bezogen werden. Rest ohne wenn und aber erst bei Rentenalter. Wir bräuchten aber zur Existenzgründung (Selbständigkeit, Hauskauf, Umbau etc.) jedoch alle unsere Gelder.

    1. Tätigen Sie aus Ihrer beruflichen Vorsorge einen Vorbezug für selbstbenutztes Wohneigentum, kommt die Altersregelung zum Tragen. Bis Alter 50 können Sie das gesamte Guthaben beziehen. Beziehen nach Alter 50 Geld für den Erwerb eines Eigenheimes Geld aus der Pensionskasse, können Sie entweder die Hälfte des vorhandenen Guthabens oder das Guthaben mit Alter 50 beziehen, wobei die grössere Summe ausbezahlt werden kann. Dabei wird nicht unterschieden, ob es sich um Gelder aus dem obligatorischen oder überobligatorischen Teil handelt.

      Machen Sie für Ihren Vorbezug aus der Pensionskasse jedoch den Wegzug aus der Schweiz geltend, stimmt die Aussage der Stiftung. Bei Wohnsitznahme in einem EU-/EFTA-Staat können Sie, so lange Sie der gesetzlichen Vorsorge unterstehen, lediglich den überobligatorischen Teil beziehen.

  145. Ich werde dieses Jahr 61 und erwäge mein PK-Guthaben nicht verrenten zu lassen. Das PK-Reglement erlaubt einen max.Bezug von 50%. Wenn ich aber normal kündige, ohne Hinweis auf eine Pensionierung, müsste ein 100%-Bezug mit Überweisung auf 2 Freizügigkeitskonten möglich sein, oder nicht?

    1. Treten Sie im pensionierungsfähigen Alter aus der Pensionskasse aus, wird grundsätzlich die Altersleistung aus der Pensionskasse (Rente, Kapital oder Mischform) fällig. Falls Sie Ihre Erwerbstätigkeit aber weiterführen, können Sie einen Freizügigkeitsfall mit dem Übertrag Ihres Guthabens auf maximal zwei verschiedene Freizügigkeitsstiftungen verlangen. Die genauen Formalitäten und Bedingungen wollen Sie mit Ihrer Pensionskasse klären.

  146. Kann ich meine Freizügigkeitskonto auflösen und einen Teil für eine Rückzahlung einer Hypothek im Ausland einsetzen und damit die Progression brechen?

    1. Sind Sie in der Schweiz abgemeldet und haben Sie Ihren Wohnsitz ausserhalb eines EU-/EFTA-Staates können Sie über das gesamte Kapital verfügen. Sie können aber auch einen Vorbezug für Wohneigentum geltend machen. Dabei ist ein Teilbezug aus dem Freizügigkeitskonto möglich, solange Sie nicht auch schon die Altersleistungen (ab Alter 59 bei Frauen, ab Alter 60 bei Männer) geltend machen können.

  147. sehr geehrte damen und herren; in einem persönlichen schreiben der allianz pk an mich heisst es: „… das altersguthaben kann … als einmalige kapitalabfindung bezogen werden.“ ist es korrekt, dass nur EIN kapitalbezug je versicherter erlaubt ist?
    vielen dank und einen schönen tag.
    h. lerpios, zürich

    1. Korrekt. Geben Sie Ihre Erwerbstätigkeit vollständig auf und möchten Sie einen Kapitalbezug tätigen, ist nur eine einmalige Auszahlung erlaubt (eine Aufteilung der Kapitalauszahlung ist nicht zulässig). Je nach Pensionskassenreglement kann aber eine Mischform zwischen Rente und Kapital möglich sein.

  148. Meine Frau hat kürzlich ihren 60. Geburtstag gefeiert. Sie ist nicht erwerbstätig und die Gelder der 2. Säule auf einem Freizügigkeitskonto geparkt. Ein Teil davon ist BVG, der andere Teil überobligatorisch. Kann nun der überobligatorische Teil bar bezogen werden und der BVG-Anteil in eine Rentenkasse überführt und da ab sofort eine Rente bezogen werden?

    1. Nein, Sie können (resp. müssen) das gesamte Guthaben beziehen. Gelder auf einem Freizügigkeitskonto werden immer als einmalige Kapitalabfindung ausbezahlt – eine (Teil-)Rentenlösung ist nicht vorgesehen.

  149. Ich überlege mir nach Deutschland auszuwandern. Dabei würde ich gerne ein Haus in D kaufen und dieses entweder durch 3a Gelder oder PK Gelder teilfinanzieren. Gibt es Vor-/Nachteile beim Bezug der 2. oder 3. Säule?

    1. Guten Tag

      Melden Sie sich aus der Schweiz ab können Sie die Guthaben in der Säule 3a vollständig beziehen. Wandern Sie in ein EU-Land aus so können Sie grundsätzlich nur den überobligatorischen Teil der 2. Säule beziehen. Jedoch haben Sie aber die Möglichkeit ein Bezug für die Wohneigentumsförderung aus der 2. Säule zu verlangen. Bis Alter 50 darf das gesamte Vorsorgekapital in der zweiten Säule für die Wohneigentumsförderung verwendet werden. Ab Alter 50 bestehen unter Umständen gewisse Einschränkungen. Dies ist auch möglich für ein Eigenheim im Ausland wobei dieses der ständige Wohnsitz der beziehenden Person sein muss.

      Wie das optimale Vorgehen in Ihrem Fall ist kann von verschiedenen Faktoren abhängen und können wir pauschal nicht beantworten. Unter Umständen wäre es sinnvoll sich diesbezüglich beraten zu lassen.

    1. Guten Tag

      Leider lässt sich dies nicht pauschal sagen. Ob ein Kapital- oder Rentenbezug für Sie die bessere Lösung ist, ist von zahlreichen Faktoren (u.a. Steuernsituation, Höhe von weiteren fixen Einkünften, Höhe des Bedarfs, Lebenserwartung, Familiensituation, Zielsetzungen usw.) ab und lässt sich nur mit einer fundierten Analyse sinnvoll beurteilen. Achten Sie bei der Auswahl des Beraters neben dessen Qualifikationen auch auf seine Unabhängigkeit. Nur wenn Ihr Berater keine Interessenkonflikte durch allfällige Provisionen oder eigene Produkte hat, kann er Sie auch wirklich neutral und unabhängig beraten.

  150. Ist es möglich, die Pensionskasse auszahlen zu lassen ohne aus der Schweiz auszuwandern?

    1. Guten Tag

      Grundsätzlich können Sie erst ab Erreichen des pensionierungsfähigen Alters über die Pensionskassengelder verfügen. Falls Ihre Pensionskasse bei Alterspensionierung einen Kapitalbezug zulässt, können Sie auch mit Wohnsitz Schweiz eine Barabfindung erhalten. Prüfen Sie deshalb die Bestimmungen in Ihrem Pensionskassenreglement. Vor dem Pensionierungsalter ist ein Kapitalbezug mit Wohnsitz Schweiz nur bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder für den Erwerb von selbstbenutztem Wohneigentum möglich.

  151. Guten Tag, Ich und meine Partnerin wollen im Herbst 2018 die Schweiz verlassen. Um ein Haus zu vorfinanzieren möchte ich den über obligatorischen Teil beziehen. Bis Oktober 17 müsste ich eine Kaution auf bringen, dass mit dem Geld kein Problem wäre. Ich habe der Vorsorgeeinrichtung angerufen und habe unterschiedliche Antworten erhalten. Die eine Person hatte keine Ahnung, die zweite hat mir gesagt das ich die über obligatorischen Gelder jetzt beziehen kann und die dritte Person hat mir gesagt ich könne beide Beträge nur einen Monat vor Auswanderung im Jahr 2018 beantragen. Meine Frage, was stimmt jetzt? Ich brauche einen kleinen Teil jetzt schon.

    1. Guten Tag

      Wenn Sie die Schweiz endgültig verlassen und Wohnsitz in einem EU-/EFTA-Staat nehmen, können Sie aufgrund der Auswanderung lediglich den überobligatorischen Teil beziehen. Der obligatorische BVG-Teil bleibt blockiert, solange Sie der obligatorischen Vorsorgeversicherung Ihres neuen Wohnsitzstaates unterstehen.

      Anders sieht es aus, wenn Sie Ihre Pensionskassengelder für den Erwerb von selbstbenutztem Wohneigentum am neuen Wohnort beziehen. Sind Sie unter 50-jährig, können Sie Ihr Guthaben vollumfänglich beziehen. Sind sie älter, gibt es bezgl. der Auszahlungshöhe Einschränkungen. Die Auszahlung im Zusammenhang mit der Finanzierung von Wohneigentum ist an verschiedene Bedingungen und Nachweise geknüpft. Wenden Sie sich hierfür bitte an Ihre Pensionskasse.

  152. Kann der Kapitalbezug auf mehrere Freizügigkeitskontos überwiesen werden ? – und bis wann nach 65 kann das Kapital gestaffelt bezogen werden?

    1. Guten Tag Franz

      Beziehen Sie aus Ihrer Pensionskasse die Altersleistungen in Kapitalform ist ein Übertrag auf ein Freizügigkeitskonto nicht mehr möglich. Die Bestimmungen für einen Freizügigkeitsfall und dem Übertrag des vorhandenen Guthabens auf ein Freizügigkeitskonto sind im Pensionskassenreglement festgehalten. Gelder auf dem Freizügigkeitskonto müssen spätestens 5 Jahre nach dem ordentlichen AHV Alter bezogen werden.

  153. Guten Tag, Ich werden am Dezember 58 und würde gerne mein Kapital von meiner Pensionskasse in Sicherheit bringen da mich eine Rente mit 65 überhaupt nich interressiert. Ich möchte aber weiter arbeiten. So wie es aussieht wird ein Kaptialbezug der 2ten Säule bald nicht mehr möglich sein.

    1. Guten Tag

      Solange Sie angestellt sind und der Pensionskassenversicherung unterstehen, können Sie die Pensionskassengelder nicht beziehen (Ausnahmen: Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit, endgültiges Verlassen der Schweiz oder Erwerb von Wohneigentum). Haben Sie das vorzeitige Pensionierungsalter erreicht, können Sie das Guthaben je nach Pensionskasse in Kapitalform beziehen. Vorausgesetzt, Sie geben Ihre Erwerbstätigkeit auf. Derzeit ist in Diskussion, ob ein Kapitalbezug aus der Pensionskasse abgeschafft werden soll oder nicht – ein Entscheid ist derzeit aber völlig offen.

  154. Ist es möglich das gesamte Vorsorgeguthaben in Kapitalform zu beziehen wenn man schon mit 55 aufhört zu arbeiten und auswandern will?

    1. Guten Tag

      Dies ist abhängig von Ihrem neuen Wohnsitzstaat. Liegt dieser ausserhalb der EU/EFTA so ist ein gesamter Bezug möglich. Im Falle eines EU/EFTA Staats können Sie, solange Sie der obligatorischen Versicherung für Alter, Tod und Invalidität unterstehen, nur den überobligatorischen Teil beziehen.

  155. Ich bin 61 Jahre alt und arbeitslos aus wirtschaftlichen Gründen. Gern möchte ich mich informieren, ob ich das Geld ausbezahlen lassen kann?

    1. Guten Tag

      Ja, Freizügigkeitsgelder können frühestens 5 Jahre vor dem ordentlichen Pensionierungsalter bezogen werden. Bitte beachten Sie, dass bei der Auszahlung Kapitalauszahlungssteuern anfallen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite „Kapitalauszahlungssteuern“.

  156. Gerne möchte ich mich informieren, ob wir das Freizügigkeitskonto und die Pensionskasse für ein Renditeobjekt, uns ausbezahlen lassen können?

    1. Guten Tag Verena

      Nein, der Bezug von Geldern aus der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse und Freizügigkeitskonto) ist nur für selbstgenutztes Wohneigentum zulässig.

  157. Ich bin gerade 58 geworden und beschäftige mich mit der Auswanderung nach Alaska. Ist es möglich mein Guthaben auch kurzfristig noch auf ein Konto von Basel in meinen Wohnort Kanton zu transferieren, da die Steuerbelastung eine sehr hohe Differenz ausmacht und meine Pensionskasse erst nach Erhalt meiner Abmeldung die Auszahlung vornehmen würde?

    1. Guten Tag

      Falls Sie die Altersleistungen abrufen, erfolgt die Auszahlung direkt aus der Pensionskasse. Falls Sie sich zu diesem Zeitpunkt bereits in der Schweiz abgemeldet haben, unterliegt die Auszahlung der Quellensteuer. Die Besteuerung wird am Sitz der Vorsorgestiftung (= Pensionskasse) vorgenommen.

      Falls Ihre Pensionskassengelder auf einem Freizügigkeitskonto liegen, können Sie diese grundsätzlich jederzeit auf eine andere Stiftung übertragen. Rufen Sie die Gelder aus dem Ausland ab, unterliegt die Kapitalabfindung ebenfalls der Quellensteuer. Da diese unterschiedlich hoch ausfällt und nicht immer zurückgefordert werden kann, empfiehlt es sich, das Guthaben rechtzeitig in einen steuergünstigen Kanton zu verschieben. Berücksichtigen dabei aber auch allfällig anfallende Gebühren für den Übertrag der Gelder auf eine andere Freizügigkeitseinrichtung und allfällige Spesen für die Auflösung des Gefässes.

  158. Ich habe mich kurz nach meinem 58.ten Geburtstag teilpensioniert, zu 30 % und einen Kapitalbezug für diese 30% verlangt und auch bekommen. Nun habe ich bemerkt, dass dieser Kapitalbezug sowohl dem obligatorischen als auch dem überobligatorischen Teil des BVG-Vermögens (anteilsmässig) belastet wurde. Ist dies zulässig, zumal ich meinte, dass man aus den obligatorischen Teil laut Gesetz erst ab 60 Geld beziehen kann?

    1. Guten Tag Roger

      In Abhängigkeit der Bestimmungen der Vorsorgeeinrichtungen können frühestens mit Alter 58 die Altersleistungen abgerufen werden. Die meisten Vorsorgeeinrichtungen zahlen die Altersleistungen bei einer teilweisen Pensionierung anteilsmässig aus dem obligatorischen BVG-Teil sowie aus dem überobligatorischen Teil aus. Somit scheint die Pensionskasse bei Ihnen korrekt vorgegangen zu sein.

  159. Ich bin Deutsche und 61 Jahre alt. Ich habe 14 Jahre in der Schweiz gearbeitet jetzt lebe und arbeite in Deutschland und habe das Pensionskassenguthaben in der Freizügigkeitskonto parkiert. Kann ich dieses Geld ab sofort beziehen? Was ist der empfehlenswerter Weg steuerlich besser wegzukommen?

    1. Guten Tag Bernard

      Ihre Freizügigkeitskonten können Sie ab Alter 60 abrufen. Da Sie keinen Wohnsitz in der Schweiz mehr haben, erhebt die Schweiz eine Quellensteuer auf der Kapitalabfindung. Unter gewissen Voraussetzungen (u.a. Doppelbesteuerungsabkommen) können Sie die Quellensteuer zurückfordern. Wie die Leistungen aus der beruflichen Vorsorge in Deutschland besteuert werden und wie Sie die Quellensteuer zurückfordern können, wollen Sie bitte mit einem Spezialisten vor Ort abklären.

  160. Kann ich mit 62 Jahren einen Teil dieses Guthabens ausbezahlt bekommen, ohne bei der AHV eine gekürzte Rente zu beziehen?

    1. Guten Tag

      Beziehen Sie Ihre Freizügigkeitsgelder aus Altersgründen, müssen Sie sich das ganze Guthaben auszahlen lassen. Ein Teilbezug aus einem Freizügigkeitsgefäss ist nicht möglich. Sie können Ihren Anspruch ohne Vorbezug der AHV-Altersrente verlangen.

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