Kapitalbezug aus der Pensionskasse
Viele Pensionskassen Eine öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche juristische Person, die der Altersvorsorge und Risikoabsicherung dient. Eine Pensionskasse finanziert sich durch Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sowie durch Anlageerträge. Zum Pensionierungszeitpunkt kann sich der Arbeitnehmer normalerweise entscheiden, ob er eine lebenslängliche Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung erhalten möchte. Die Pensionskasse ist die zweite Säule des Schweizer Vorsorgesystems.
bieten ihren Versicherten die Möglichkeit, das gesamte Vorsorgeguthaben Der Grossteil der Beiträge an die Pensionskasse wird nicht zur Absicherung der Risiken Tod und Invalidität benötigt, sondern langfristig angelegt. Das so entstehende Sparkapital kann zum Pensionierungszeitpunkt, beziehungsweise ab einem gewissen Alter, als (Teil-) Kapital oder Rente bezogen werden. in Kapitalform Zu unterscheiden ist ein vollständiger und ein teilweiser Kapitalbezug aus der Pensionskasse. Gesetzlich ist jede Vorsorgeeinrichtung verpflichtet, zum Pensionierungszeitpunkt mindestens ein Viertel des Guthabens als einmalige Kapitalabfindung auszuzahlen. Die Frage, ob Kapital aus der zweiten Säule bei der Pensionierung als Rente oder Kapital bezogen werden soll, ist eine der wichtigsten im Zusammenhang mit der finanziellen Planung der Pensionierung. zu beziehen. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine minimale Auszahlungsquote von mindestens 25 Prozent des obligatorischen Teils. Wie viel Guthaben Sie beziehen können, steht im Pensionskassenreglement. Im Pensionskassenreglement sind die Bedingungen geregelt, die für Arbeitnehmer und die Pensionskasse gleichermassen gelten. Beitragspflicht, Umwandlungssätze für die Rente, Absicherung bei Risikofällen und vieles mehr wird im Pensionskassenreglement festgehalten. Erkundigen Sie sich früh genug, wie lange vor der Pensionierung Ausstieg aus dem Erwerbsleben. Das ordentliche Pensionierungsalter beträgt bei Frauen 64 Jahre, bei Männern 65 Jahre. Bei der Pensionierung ändert sich die Einkommens- und Vermögenssituation: Das Berufseinkommen (Lohn) wird durch die AHV- und Pensionskassenrente (oder Kapitalauszahlung) ersetzt und andere Vorsorgegelder (z.B. Säule 3a) müssen in das übrige Vermögen integriert werden. Eine Pensionierung vor- oder nach dem ordentlichen Pensionierungsalter ist in der Schweiz dank des flexiblen Rentenalters möglich. Sie einen Kapitalbezug bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung anmelden müssen. Bei einigen Kassen beträgt die Frist bis drei Jahre.
Die wichtigsten Gründe für einen Kapitalbezug aus der zweiten Säule Im Jahr 1982 wurde die erste Säule (AHV) durch die zweite Säule, die sogenannte berufliche Vorsorge, ergänzt. Geregelt ist die zweite Säule im BVG (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge). Obligatorisch in der zweiten Säule versichert ist jeder Arbeitnehmer, der ein gewisses Einkommen erzielt. Abgesichert werden in der Pensionskasse die Risiken Tod, Invalidität und Alter. Die Höhe der Beiträge, an den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer beteiligen, hängt vom Alter, Lohn, Geschlecht, der Pensionskasse und der Höhe des Einkommens ab. sind folgende: Die hohe Flexibilität in Bezug auf die Planung der Einkommensströme, die tieferen Einkommenssteuern nach der Pensionierung als bei einem Rentenbezug Bei der Pensionierung können angehende Rentner zwischen einem Kapitalbezug und einem Rentenbezug aus der Pensionskasse wählen. Nicht bei allen Kassen kann das gesamte Sparguthaben als Kapital bezogen werden. Der Rentenumwandlungssatz gibt vor, wie hoch die Rente im Verhältnis zum Sparkapital ausfällt. Die prognostizierte Höhe der PK-Rente erfahren Sie auf dem Pensionskassenausweis oder direkt bei Ihrer Pensionskasse. und die besseren Möglichkeiten seinen Ehepartner und vor allem die Nachkommen abzusichern.
leben müssen. Der Grund dafür sind nicht immer zu hohe Bezüge aus dem Vermögen auf Grund zu hoher Lebenshaltungskosten. Vielfach fehlte das Fachwissen, wie Geld langfristig und mit dem Ziel der Einkommenssicherstellung angelegt werden sollte. Die meisten, die sich für einen Kapitalbezug entscheiden, haben neben der Pensionskasse weitere Vermögenswerte als Sicherheitspuffer, um im schlimmsten Fall auch längere Börsenkorrekturen unbeschadet zu überstehen.
Wer sein Geld nach einem Pensionskassenbezug nur auf dem Konto lässt und vom Zins Entgelt für die Überlassung von Geld. Die Zinsentwicklung hat sowohl Auswirkungen auf den Obligationen- als auch Aktienmarkt.
lebt, hätte besser die Rente bezogen. Dies ist so, weil jede Pensionskasse ein Anlagekonzept verfolgt, welches die zukünftigen Renten, die Beiträge und die Risikofreudigkeit Versucht zu erklären, mit welchen Kursschwankungen der Anleger umgehen kann.
in die Anlageentscheide miteinbezieht. Durch das bewusste Eingehen von Anlagerisiken Derjenige Teil des Gesamtrisikos von Wertschriften, der auch durch breite Diversifikation nicht weiter reduziert werden kann.
kann langfristig eine höhere Rendite Prozentuale Wertveränderung einer Anlage über einen bestimmten Zeitraum.
als auf dem Konto erzielt werden. Eine ähnliche Vorgehensweise ist nach einem Kapitalbezug auch im Privatvermögen empfehlenswert. Das Kapital sollte auf verschiedene Risikokategorien Um Investitionsmöglichkeiten nach Risiko- und Renditeprofil zu gliedern, werden oftmals verschiedene Anlagekategorien gebildet. Die Wertschriften, welche in derselben Anlagekategorie zusammen gefasst werden, sollten sich in Bezug auf Renditechancen und Risiko möglichst ähnlich verhalten. verteilt werden, sodass die Gelder entsprechend dem Anlagehorizont Unter Anlagehorizont versteht man, wie lange in in Wertschriften angelegte Gelder voraussichtlich nicht angetastet werden müssen. und der Risikofreudigkeit des Anlegers investiert sind. Gelder welche in den nächsten Jahren gebraucht werden, sollten nur in sicheren Obligationen Wertpapier mit einem festen oder variablen Zinssatz. Der Schuldner (meistens ein Unternehmen, der Bund oder Kantone) verpflichtet sich dem Gläubiger jährlich einen Zins zu bezahlen. Am Ende der definierten Laufzeit ist der Gesamtbetrag fällig. Sehr verbreitet ist auch der englische Begriff "Bond".
ohne Währungsrisiko angelegt werden. Aktienanlagen Ein Wertpapier, welches den Anteil an der Gesellschaft verbrieft. Die Höhe des Anteils am Grundkapital wird durch den Nennwert festgelegt. Der tatsächliche Wert der Aktie entspricht hingegen dem Kurswert an der Börse (Börsenkapitalisierung geteilt durch Anzahl Aktien). Die Aktie bietet dem Inhaber, sofern das Unternehmen erfolgreich wirtschaftet, zwei Einkommensquellen: Einerseits Dividendenzahlungen und andererseits die Chance auf einen langfristig steigenden Kurswert (Kursgewinn).
sind bei entsprechender Risikofreudigkeit empfehlenswert, wenn sie genügend Zeit haben, um kurz- und mittelfristige Verluste wieder aufzuholen. Die Erfahrung zeigt, dass bei Aktienanlagen ein Horizont von mindestens zehn Jahren empfehlenswert ist.
Die erzielte Rendite hat einen erheblichen Einfluss darauf, wie lange das Kapital nach der Pensionierung ausreicht und wie hoch die Rente ausfallen kann. Bei einem Umwandlungssatz Darunter versteht man den Prozentsatz des angesparten Pensionskassenkapitals, der einem Rentner jährlich als Rente ausbezahlt wird. Ein Umwandlungssatz von 6.5% bedeutet bei einem angesparten Kapital von 100'000 Franken eine jährliche Pensionskassenrente von 6'500 Franken.
von 6.8% (6‘800 Franken Rente pro Jahr bei einem Kapital von 100‘000 Franken) müssen folgende Renditen erzielt werden, damit die Rente während einer bestimmten Zeit bezahlt werden kann. Weil ein Teil der selber generierten Rente Kapitalverzehr darstellt, ist das Kapital nach der Laufzeit aufgebraucht:
Anzahl Jahre
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notwendige Rendite
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10 Jahre
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-6.46% p.a.
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15 Jahre
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0.25% p.a.
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20 Jahre
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3.13% p.a.
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25 Jahre
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4.58% p.a.
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30 Jahre
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5.40% p.a.
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35 Jahre
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5.88% p.a.
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40 Jahre
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6.18% p.a.
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Hier wird sichtbar, wie wichtig tiefe Gebühren in der langen Sicht sind. Wer die Gesamtgebühren um 1.6% senkt, kann dieselbe Rente 40 Jahre lang anstatt 25 Jahre lang auszahlen. Online vergleichen: Einen individuellen Vergleich von Rente und Kapital können Sie hier vornehmen:
Ein Kapitalbezug aus der Pensionskasse hat einerseits viele Vorteile und kann auch finanziell betrachtet interessanter sein als ein Rentenbezug. Trotzdem sollte sich vor einem Bezug von Vorsorgeguthaben jeder genau überlegen, ob er der «Kapitaltyp» ist oder nicht. Wenn nach der Pensionierung das Geld so oder so eher knapp ist, ist ein Kapitalbezug meist nicht der richtige Entscheid. Bei guter Entwicklung der Finanzmärkte liegt bei entsprechender Risikofreudigkeit des Rentners aber tatsächlich eine deutlich höhere Rente drin als bei einem Rentenbezug. Nicht vergessen werden darf, dass bei nachhaltig schlechter Börsenentwicklung auch ein Rentenbezug nicht absolut sicher ist: Bei einer nicht nur vorübergehenden Unterdeckung und darauffolgenden Sanierungsmassnahmen werden bei grossen Fehlbeträgen wahrscheinlich auch die Rentner ihren Teil zur Gesundung der Pensionskasse beitragen müssen. Mit einem Kapitalbezug hat man auf jeden Fall die Möglichkeit, die Risiken im Depot selber zu bestimmen und auf die persönliche Situation abzustimmen.

Wer einen Kapitalbezug ins Auge fasst, sollte sich vor allem über mögliche Geldanlagen und die richtige Anlagestrategie Häufig verwendete Bezeichnung für die Aufteilung der Anlagemittel auf verschiedene Anlagekategorien / Anlageklassen mit unterschiedlichem Risiko. Die gewählte Anlagestrategie ist entscheidend für die Schwankungen des Anlagevermögens und die erwartete langfristige Rendite.
informieren. Mehr Informationen finden Sie unter folgenden Links:

AnlagestrategieRisiko und Rendite beim Geld anlegen
Diversifikation bei Wertschriften
AnlagekategorienVermögensverwaltung nach der Pensionierung
