Risikoleistungen in der Pensionskasse

Diese Risiken sind in der Pensionskasse abgesichert

Risikoleistungen in der Pensionskasse

Die Pensionskasse dient nicht nur der Altersvorsorge, sondern auch der Risikoabsicherung während der Erwerbsphase. Die Pensionskasse unterstützt ihre Versicherten, beziehungsweise deren Angehörigen im Todesfall oder bei (teilweiser) Erwerbsunfähigkeit. Jeder Arbeitnehmer mit einem Pensionskassenanschluss ist ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres risikoversichert.

Absicherung im Todesfall

Der überlebende Ehegatte einer in der Pensionskasse versicherten Person hat Anspruch auf eine Ehegattenrente. Das gleiche gilt, wenn der Versicherte bereits pensioniert ist und eine Rente bezieht. Je nach Regelungen im Pensionskassenreglement kann, falls die versicherte Person vor der Pensionierung stirbt, eine Kapitalabfindung bezogen werden.

Ein Todesfallkapital wird fällig, wenn die Vorsorgeeinrichtung keine Ehegattenrente ausbezahlen muss. Das Kapital ist in der Regel tiefer als das vorhandende Altersguthaben.

Eine Waisenrente wird in der Regel fällig, wenn eine versicherte Person stirbt und Kinder hinterlässt, die jünger als 18 Jahre sind. Wenn die Kinder noch in Ausbildung sind, erhöht sich das mögliche Bezugsalter für eine Waisenrente auf 25 Jahre.

Bei teilweiser oder vollständiger Erwerbsunfähigkeit

Wer im Sinne der eidgenössischen IV invalid ist, erhält auch aus seiner Pensionskasse eine IV-Rente. Eine Invalidität liegt vor, wenn die versicherte Person durch einen ärztlichen Befund nachweisbar wegen Krankheit oder unabsichtlicher Körperverletzung ganz oder teilweise arbeitsunfähig ist.

Wer eine Invalidenrente bezieht und Kinder hat, die in seinem Todesfall eine Waisenrente erhalten würden, hat Anspruch auf eine Invalidenkinderrente.

Zusätzlich zu den Risikoleistungen tritt nach einer Wartefrist bei Erwerbsunfähigkeit eine Befreiung der Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Kraft.

Die Leistungen für Ehepartner gelten häufig auch für Lebenspartner. Klären Sie bei Ihrer Pensionskasse ab, ob das in Ihrem Fall so ist und welche Voraussetzungen gegeben sein müssen. Vielfach muss man seinen Lebenspartner bei der Kasse melden, damit ein Anrecht auf Risikoleistungen besteht. Die meisten Personen mit einem Pensionskassenanschluss sind für den Todes- oder IV-Fall genügend abgesichert. Je nach persönlicher Ausgangslage und Pensionskasse kann es jedoch sinnvoll sein, gewisse Risiken zusätzlich über eine private Versicherung abzudecken. Empfehlenswert sind reine Risikoversicherungen, die keinen Sparanteil aufweisen.


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Fragen und Antworten

  1. Kann ich die Risikoleistungen bei Invalidität der Pensionskasse ins Ausland exportieren?

    1. Unserer Meinung nach werden Invalidenleistungen auch ins Ausland bezahlt. Ob das bei Ihrer Pensionskasse der Fall ist, sollten Sie direkt bei dieser nachfragen.

  2. Meine Partnerin und ich gönnen uns eine einjährige Auszeit. Mit dabei sind unsere drei Kinder (5 bis 10 Jahre alt). Um das Projekt zu realisieren haben wir nun beide unsere Arbeitsverträge gekündigt. Damit entfällt auch die Risikoversicherung aus der PK. Könnten Sie uns sagen, wie wir das Invaliditätsrisiko bestmöglich absichern können? Axa, Swisslife& Co. bieten entsprechende Lösungen nicht an. Die Krankenkassen limitieren das versicherte Risiko auf 300‘000 CHF (x3.5). Gerne würden wir in etwa die aktuell von der PK garantierten IV-Renten absichern (100‘000 CHF p.a. + IV-Kinderrente).

    1. Allenfalls kann das Angebot der Stiftung Auffangeinrichtung eine Lösung sein. Sie haben die Möglichkeit sich der Stiftung innerhalb 90 Tage nach dem Austritt aus der Pensionskasse anzuschliessen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Stiftung Auffangeinrichtung BVG.

  3. Mein Sohn ist 19 Jahre alt und arbeitet für 6 Monate in der Stadt Zürich. Er zahlt bereits Pensionskassengelder ein. Soweit ich weiss, sind diese aber bloss für Risiken wie Tod und Invalidität. Im September beginnt er sein Bachelor- Studium an der ETH Zürich und kann daneben vorerst nicht arbeiten (höchstens während den Semesterferien). Kann er das angesammelte Geld der PK auszahlen lassen?

    1. Vor Alter 25 ist man in der Regel in der Pensionskasse lediglich Risikoversichert. Diese Prämien enthalten keine Sparteil sondern bestehen lediglich aus Risikoprämien. Somit dürfte Ihr Sohn in der Pensionskasse auch noch kein Kapital angespart haben.

  4. Mann, frühpensioniert mit 62, bezieht Rente aus Pensionskasse. Einige Jahre später stirbt er. Wieviel PK-Rente erhält die ca. 10 Jahre jüngere Ehe-Frau. 1 Kind, über 12 Jahre verheiratet. Gleichviel wie der verstorbene Ehemann vor dem Tod?

    1. Guten Tag

      Nein, die Ehegattenrente liegt in der Regel bei ca. 60% der Altersrente des Verstorbenen. Der genaue Ansatz ist im Reglement der Pensionskasse festgehalten. Ich empfehle Ihnen, sich diesbezüglich direkt an die zuständige Pensionskasse zu wenden. Beachten Sie, dass je nach Altersunterschied die Rente zusätzlich gekürzt werden kann. Zusätzlich kann ein Anspruch auf eine Witwenrente aus der AHV bestehen.

  5. Guten Tag
    Meine ledige Mutter ist vestorben und ich bin der einzige Sohn. Habe ich Anspruch auf ein Todesfallkapital aus der Pensionskasse?

    1. Guten Tag René

      Sind keine rentenberechtigten Personen vorhanden sind, ist die Pensionskasse gesetzlich nicht verpflichtet das Kapital an die übrigen Hinterbliebenen auszuzahlen. Viele Kassen sehen aber eine freiwillige einmalige Auszahlung eines Todesfallkapitals vor. Entscheidend dafür ist das Pensionskassenreglement. Am besten fragen Sie direkt bei der Pensionskasse Ihrer Mutter nach, wie dies konkret geregelt ist.

Pensionskassenausweis

Muster eines Pensionskassenausweises mit Erklärungen:

Tipp Risikoleistungen

Möchten Sie Ihren Ehegatten oder Ihre Kinder zusätzlich absichern? Schliessen Sie keine gemischte Lebensversicherung, sondern eine reine Risikoversicherung ab. Dies schafft Transparenz und bringt Flexibilität. Mehr zum Thema:

Konkubinat

Bei den meisten Pensionskassen müssen Sie Ihren Konkubinatspartner anmelden, damit dieser von den Ehegattenleistungen profitieren kann. Mehr zum Thema Konkubinat und Pensionskasse gibt es hier:

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Risikoleistungen und WEF-Bezug

Bei einem WEF-Bezug reduzieren sich teilweise die Risikoleistungen. Informieren Sie sich unbedingt, ob gewisse Risiken nach einem Kapitalbezug aus der zweiten Säule individuell abgesichert werden müssen.

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