Einkauf Pensionskasse - soll ich mich in die Pensionskasse einkaufen?

Lohnt sich ein Einkauf in die Pensionskasse?

Reduktion des steuerbaren Einkommens

Gerade vor der Pensionierung fragen sich viele, ob sie sich in die Pensionskasse einkaufen sollen. Neben vorsorgetechnischen Überlegungen hat ein Pensionskasseneinkauf oft das Ziel, die Steuerprogression auf dem Einkommen zu brechen. Nachzahlungen in die Pensionskasse können genau gleich wie Einzahlungen in die Säule 3a vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. Die Rendite auf dem eingebrachten Kapital nach Berücksichtigung des Steuereffektes erhöht sich, je näher der Pensionierungszeitpunkt rückt.

Wer jedoch zu kurz vor dem Ruhestand Zahlungen an die Pensionskasse leistet und danach einen Kapitalbezug tätigt, riskiert dass der Steuerabzug von der Steuerbehörde nicht akzeptiert wird. Bei der richtigen Vorgehensweise gehören einmalige oder gestaffelte Einkäufe in die Pensionskasse zu den effizientesten Möglichkeiten, um Steuern zu sparen. Vor der Pensionierung haben die meisten Versicherten genügend Einkaufspotenzial.

Je nach Pensionskasse erhöht sich die mögliche Einkaufssumme bei einer Frühpensionierung. Einkäufe sollten langfristig geplant und auf die individuelle Steuersituation abgestimmt werden. Durch richtiges Vorgehen kann die Steuerersparnis erheblich optimiert werden.


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Optimierungsmöglichkeiten beim Pensionskasseneinkauf

Bei der Steuereinsparung durch Einzahlungen in die Pensionskasse geht es darum, die Steuerprogression optimal zu brechen. Kann man den Effekt über mehrere Jahre verteilen, erhöht sich die Steuereinsparung entsprechend. Dies ist eine Folge des progressiven Steuersystems in der Schweiz. Für höhere Einkommen zahlt der Steuerzahler nicht nur nominal, sondern auch prozentual höhere Steuern. Dies wird im sogenannten Grenzsteuersatz ausgedrückt, der die Progression bei einem bestimmten Einkommen angibt.

Mehr zum Thema Grenzsteuersatz erfahren Sie hier:

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Wann lohnt sich ein Einkauf in die Pensionskasse?

Am transparentesten ist die Berechnung der Nettorendite nach Steuern auf dem in die Pensionskasse eingebrachten Kapital. Eine entscheidende Rolle spielt dabei, ob zum Pensionierungszeitpunkt die Rente oder das Kapital bezogen wird. Weil sich die Parameter in der Pensionskasse in Zukunft verändern können, müssen in den Berechnungen gewisse Annahmen getroffen werden. Kennt man erst einmal die zu erwartende Renditebandbreite auf dem eingebrachten Kapital, kann der Pensionskasseneinkauf mit anderen Anlagemöglichkeiten verglichen werden. Zu berücksichtigen ist, dass sich die Parameter und damit die Rendite bei einem Wechsel des Arbeitgebers, beziehungsweise der Vorsorgeeinrichtung, stark verändern können.

Der grösste Teil der Rendite wird nicht durch Anlageerfolg, sondern durch Steuereinsparung (und damit risikoneutral) erzielt. Folgende Steuereffekte begünstigen die Rendite:

  • Steuereinsparung durch den Einkauf dank Abzugsfähigkeit beim Einkommen (abzüglich Kapitalauszahlungssteuern bei einem späteren Kapitalbezug)
  • Gestaffelte Einkäufe brechen die Progression und erhöhen damit die Steuerersparnis und damit die Nachsteuerrendite
  • Einsparung von Vermögenssteuern (Kapital in der Pensionskasse muss nicht als Vermögen besteuert werden)
  • Zinseszinseffekt durch den Aufschub von Steuern (beim anschliessenden Kapitalbezug)
  • Anlageerträge müssen in der zweiten Säule nicht als Einkommen versteuert werden
  • Wer Auszahlungen aus der Pensionskasse staffelt und die Gelder separat von der Säule 3a bezieht, spart zusätzlich Steuern.

Renditen von 10 Prozent bis 20 Prozent sind realistisch. Grundsätzlich gilt: Je höher das steuerbare Einkommen und Vermögen und je kürzer jemand vor der Pensionierung steht, desto mehr schlägt der Steuereffekt zu Buche. Hier können Sie direkt berechnen, mit welcher Rendite Sie in Ihrer Situation rechnen können:

  • Brechnungstool: Renditeberechnung eines Pensionskasseneinkaufs (Link fehlt)

Pensionskasseneinkauf und anschliessender Kapitalbezug

Wer die Pensionskasseneinkäufe zum Pensionierungszeitpunkt als Kapital beziehen möchte, darf keine Einkäufe während der letzten drei Jahre vor der Pensionierung tätigen. In der Regel ist es möglich, das gesamte gemäss Reglement vorgesehene Kapital ausser den in den letzten drei Jahren separat einbezahlten Beträgen inklusive Zinsen als Kapitalleistung zu beziehen. Daher kann es von Vorteil sein, sich auch noch in den letzten drei Jahren vor der Pensionierung in die Pensionskasse einzukaufen. Wer trotzdem das gesamte Guthaben auszahlen lassen möchte, muss die durch den Einkauf erzielte Steuereinsparung nachträglich wieder an den Fiskus abliefern. Es lohnt sich auf jeden Fall, die steuerlichen Folgen des Pensionskasseneinkaufs vor der Einzahlung genau abzuklären. Je nach Steuerkanton können unterschiedliche Regeln oder Fristen zur Anwendung kommen.

Ehepaar mit zwei Pensionskassen

Haben beide Ehepartner einen Pensionskassenanschluss, ist es empfehlenswert, die beiden Vorsorgeeinrichtungen genau miteinander zu vergleichen. Weil die Unterschiede bei den Leistungen in gewissen Punkten sehr unterschiedlich sein können, ergeben sich unter Umständen grosse finanzielle Nachteile, wenn in die schlechtere der beiden Kassen einbezahlt wird. Je nach Ausgangslage und Bedürfnissen fallen die Vor- und Nachteile der beiden Kassen unterschiedlich schwer ins Gewicht. Vor einem Einkauf in die Pensionskasse sollte in jedem Fall einiges abgeklärt werden. Ehepartner mit zwei Pensionskassenanschlüssen können sich nach der Analyse für die bessere Variante entscheiden.

Alternativen zu einem Einkauf in die Pensionskasse

Was macht man mit dem Geld, wenn man es nicht in die Pensionskasse einbringt? Folgende Alternativen sind denkbar:

  • Auf dem Konto lassen (Rendite 0.5 bis 2.5% p.a.)
  • Investition in Obligationen (Rendite 2.0 bis 5.0% p.a.)
  • Investition in Aktien (Rendite 4.0 bis 8.0% p.a.)
  • Investitionen in eine Liegenschaft (Eigenheim, Amortisation der Hypothek, vermietete Liegenschaft: Rendite je nach Objekt und Steuersituation unterschiedlich, allgemein jedoch eher tief bei 0 bis 4.0% p.a.)
  • Kauf einer Lebensversicherung (Rendite sehr tief, dafür Versicherungsschutz)
  • Einzahlungen in die Säule 3a bei einer Bank (Rendite je nach persönlicher Steuersituation und Alter, Nachsteuerrendite 2 bis circa 8% p.a.)
  • Einzahlungen in die Säule 3a bei einer Versicherung (Rendite je nach Anbieter, persönlicher Steuersituation und Alter, jedoch tiefer als bei einer Bank, dafür Versicherungsschutz)

Die Renditeerwartungen, insbesondere bei Aktien, gelten nur bei langfristiger Betrachtung. Auch bei den alternativen Anlagemöglichkeiten müssen steuerliche Überlegungen berücksichtigt werden. Bei Obligationen müssen beispielsweise die gesamten Zinserträge als Einkommen versteuert werden. Bei Aktien sind Kursgewinne in der Schweiz steuerfrei, nur die Erträge (Dividenden) müssen als Einkommen versteuert werden. Risiko (mögliche Verluste) und Renditeerwartungen hängen in aller Regel zusammen. Mehr Rendite bedeutet mehr Risiko. Und die optimale Lösung kann nur im Kontext zur Gesamtsituation gefunden werden.


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Fragen und Antworten

  1. Ich werde im März 2024 60zig und möchte in 2 Jahren im März 2026 in Pension gehen. Ich möchte dieses und nächstes Jahr noch 2 Einkäufe in die Pensionskasse machen mit je 50’000 Franken also total 100’000 Franken. Laut PK Ausweis habe ich die Möglichkeit noch 120’000 Franken einzukaufen. Meine Fragen sind, kann ich die 50’000 in den jeweiligen Steuerjahren (2025 und 2026) vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehen oder muss ich auf etwas achten, was maximal einbezahlt werden kann sprich steuerlich in Abzug gebracht werden kann. Gibt es hier eine Obergrenze pro Jahr? Ich habe meine jeweiligen 3a Abzüge seit 1990 immer mit dem max. einbezahlt auf 2 verschiedene Konten. Eines besteht noch mit 110’000 Franken und ein Konto habe ich bereits vor 2 Jahren für den Umbau des Eigenheims auszahlen lassen. Meine Befürchtung ist das nicht der ganze Betrag von ca. 50’000 plus 3a von 7’000 Franken (zusammen 57’000) abzugsberechtigt ist.

    1. Ein Einkauf ist lediglich beschränkt auf das Einkaufspotential. Ein Einkauf der zu einem negativen steuerbaren Einkommen führt, ist nicht sinnvoll. Andere Einschränkungen sind uns nicht bekannt.

  2. Entschuldigung, ich habe eine Nachfrage zu Ihrer Antwort auf meine ursprüngliche Frage vom 6. Februar 2024:
    Bedeutet das konkret, dass bei einer Wohnsitzverlegung nach z.B. Frankreich (ohne dort erwerbstätig zu sein) ich automatisch eine Rentenkürzung erleiden werde, weil ich schliesslich zwei fehlende Beitragsjahre aufweisen werde? Denn wenn ein freiwilliger Beitritt im Falle eines Wohnsitzes in einem EU/EFTA Land gar nicht möglich ist, dann ist das doch zwangsläufig die Konsequenz, nicht?

    1. Korrekt, dies würde grundsätzlich zu Beitragslücken führen. Allenfalls verfügen Sie über Jugendjahre, welche zur Deckung der Lücken beigezogen werden können.

  3. Ich werde mich mich mit 63 frühpensionieren lassen (Kapitalbezug, evtl. kleine Rente). Ich weiss, dass ich in der Folge als Nichterwerbstätiger bis zum Alter von 65 auf Basis von „Renteneinkommen x 20 + Vermögen“ AHV-Nichterwerbstätigenbeiträge leisten muss. Frage. Gilt diese Pflicht auch, wenn ich meinen Wohnsitz ins Ausland verlege und falls ja, macht es einen Unterschied, ob der neue Wohnsitz in der EU (z.B. Frankreich) oder in einem entfernteren Land liegt (z.B. Thailand)? Ich dachte immer, dass Auslandschweizer FREIWILLIG AHV-Beiträge leisten können, dass also keine Pflicht besteht.

    1. Nach Abmeldung aus der Schweiz entfällt auch die AHV Beitragspflicht. Ein Beitritt zur freiwilligen AHV ist nur bei Auswanderung in ein nicht EU/EFTA Land möglich (z.B. Thailand). Werden keine Beiträge mehr bezahlt, führt dies unter Umständen zu fehlenden Beitragsjahren und somit zu einer Kürzung der Rente.

  4. Ich lasse mich in diesem Sommer frühzeitig pensionieren und mache einen PK-Kapitalbezug. Aufgrund der 3 jährigen Sperrfrist dürfte ich ja keine Einkäufe mehr tätigen. Wie sieht es für die zusätzlich möglichen Einkäufe für eine vorzeitige Pensionierung aus, welche separat auf dem PK-Ausweis ausgewiesen sind? Diese darf ich trotzdem noch tätigen, korrekt? Das durch die Scheidung abgetreten Kapital durfte ich ja auch noch einzahlen.

    1. Nein, auch solche Einkäufe würden die 3-Jahresfrist verletzen.

  5. Darf ein PK-Einkauf (z.B. CHF 70’000, entsprechendes Einkaufspotential PK vorhanden) bei einer verheirateten Ehegattin höher sein als ihr eigenes AHV-Einkommen (z.B. CHF 30’000), sofern das gesamte steuerbare Einkommen zusammen mit ihrem Ehegatten positiv ist? Gibt es da Grenzen?

    1. Grundsätzlich entscheidet das Steueramt über die Zulässigkeit eines Abzugs. Unserer Erfahrung nach ist das Gesamteinkommen relevant. Es kann aber durchaus sein, dass die Steuerbehörde im Einzelfall zu einer anderen Schlussfolgerung kommt.

  6. Wie verhält es sich, wenn der Arbeitgeber eine freiwillige Einzahlung auf mein PK Konto machen würde. Wie erscheint das auf dem Lohnausweis und wie verhält sich das steuerlich, gibt es hier auch eine 3 Jahresfrist (wie bei einer freiwilligen Einzahlung durch den Arbeitnehmer) wenn später eine Kapitalauszahlung gemacht werden sollte?

    1. Abfindungszahlungen sind grundsätzlich einkommenssteuerpflichtig. Bei Einlagen des Arbeitsgebers in die Pensionskasse zur Schliessung einer Vorsorgelücke ist relevant, ob diese Abfindung sogenannten Vorsorgecharakter hat. Dies muss vom Arbeitgeber bestätigt werden. Schlussendlich entscheidet die Steuerbehörde über die Besteuerung. Allenfalls kann es sinnvoll sein, diesbezüglich sein, vorab einen Treuhänder zu kontaktieren.

  7. Wie verhält es sich in diesem Fall?:
    Ich möchte mit 61 in Pension gehen und in ein EU-Land auswandern. Das PK-Guthaben soll danach als Kapital ausbezahlt werden. Die zuvor getätigten Einkäufe liegen jedoch noch keine 3 Jahre zurück.
    Werden die 3 Jahre „Sperrfrist“ auch bei Wohnsitz im Ausland (Quellensteuer) angewendet? Sollten die Bezüge auch über mehrere Jahre verteilt bezogen werden, wie bei der Kapitalsteuer – oder werden die Bezüge innerhalb des selben Jahres nicht zusammengezählt?

    1. Gemäss unseren Informationen gilt die Sperrfrist auch bei einer Auswanderung. Es kann durchaus sein, dass die Pensionskasse diese Sperrfrist im Reglement geregelt hat und Bezüge, welche diese Sperrfrist verletzen, nicht zulässt. Auch die Quellenbesteuerung unterliegt in der Regel einer Progression, so dass eine Staffelung durchaus sinnvoll sein kann. Ein direkter Bezug des Pensionkassenkapitals aus der Pensionskasse dürfte vermutlich nicht möglich sein. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte direkt an die Pensionskasse. Diese wird Ihnen die Möglichkeiten aufzeigen können.

  8. Ich habe vor eine freiwillige EInzahlung in die PK zu tätigen. Würde ich innerhalb der Sperrfrist von 3 Jahren Wohneigentum kaufen könnte ich dieses Geld dann als Banksicherheit angeben oder fällt dies unter die Kategorie „Kapitalbezug“?

    1. Eine Verpfändung sollte jederzeit möglich sein. Lediglich ein Bezug würde die 3-Jahresfrist verletzen. Beachten Sie aber, dass auf jeden Fall das jeweilige Reglement der Pensionskasse relevant ist. Für eine verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte direkt an die Pensionskasse.

  9. Wir sind ein Ehepaar und arbeiten beide und zahlen entsprechend PK Beiträge. Ich habe eine freiwillige Einzahlung in die PK gemacht am 1.10.21 und werde das Kapital am 31.12.24 beziehen (somit 3 Jahresfrist eingehalten). Meine Frau hat eine freiwillige Einzahlung in die PK gemacht am 1.10.22 und wird das Kapital aber erst am 31.12.29 beziehen (somit 3 Jahresfrist eingehalten). Frage: werden die beiden Einzahlungen und Auszahlungen steuerlich separat behandelt oder muss als Ehepaar von der letzten Einzahlung sprich also ab 1.10.22 gerechnet werden damit die 3 Jahres Fristen eingehalten sind, in diesem fall dürfte ich also das Kapital als Mann erst am 2.11.25 anstatt 31.12.24 beziehen um keinen steuerlichen Nachteil zu erleiden?

    1. Die Ehepartner werden separat voneinander betrachtet, es ist also nur der Einkauf der einzelnen Person relevant für die Einhaltung der 3-Jahres Regelung.

  10. Meine Frau hat 15`000 auf Ihrem PK-Konto beim Arbeitgeber. Sie dürfte ca. 200`000 Franken als Einkauf eingeben um Ihre PK-Rente zu verbessern. Meine Frage dazu: würde es sich lohnen wenn wir ein 3a Säulenkonto bei der Bank auflösen würde, und dieses frei gewordene Geld in die PK meiner Frau einzahlen würden. Ich kann mich nicht einkaufen bei meiner PK weil ein Vorbezug für Wohneigentum gemacht wurde. Und wäre eine solche Einzahlung auch abzugsfähig bei der Steuerveranlagung?

    1. Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 14. Mai 2020 festgestellt, dass ein solches Vorgehen grundsätzlich möglich ist. Dennoch kann es sein, dass die Steuerbehörde dies als Umgehung einstuft und einen Abzug des Einkaufs nicht zulässt. Hier wäre es von Vorteil, das Vorgehen vorgängig mit der Steuerbehörde abzusprechen. Setzen Sie das Vorgehen wie geplant um und wird der Abzug nicht zugelassen, hätten Sie die Auszahlungssteuer beim Bezug der Säule 3a «zuviel» bezahlt. Sie haben aber auch die Möglichkeit, bei einer Vorsorgelücke die Säule 3a Gelder Ihrer Frau direkt in die Pensionskasse einzubringen. Dies wäre steuerneutral, hätte aber auch keine Steuern beim Bezug der Säule 3a Gelder zur Folge.

  11. Im Jahre 2022 habe ich einen Einkauf bei der PK getätigt und möchte im Jahre 2023 einen weiteren Einkauf tätigen. Wann kann ich
    frühestens eine Teilpensionierung mit teilweisem Bezug des Kapitals beziehen ohne steuerliche Nachzahlungen zu befürchten. Zählt die letzte Einzahlung?

    1. Die Sperrfrist zwischen dem letzten Einkauf in die Pensionskasse und einem Kapitalbezug beträgt 3 Jahre. Die 3 Jahres-Sperrfrist muss Tag genau eingehalten werden. Falls Sie diese Frist nicht einhalten, sind steuerliche Nachzahlungen zu befürchten.

  12. Ich bin 64, werde in einem Jahr (Sept 23 ) pensioniert. Im September 2021 wurde ich geschieden, entsprechend entfiel die Pensionskasse hälftig auf meine Partnerin. Ich zahle 2021 und 2022 erhebliche Beträge wieder in meine PK ein (Wiedereinkauf nach Scheidung). Entsprechend verringern sich meine Steuern in diesen Jahren. Ich habe vor, die Hälfte meines PK-Guthabens als Kapital zu beziehen und werde dafür die entsprechenden Kapitalsteuern bezahlen müssen. Frage: Werde ich für die Steuerersparnisse in den drei Jahren vor der Pensionierung nachbesteuert?

    1. Guten Tag

      Zu Ihrer Frage gab es bereits einen Bundesgerichtsentscheid.

      Grundsätzlich darf bis 3 Jahre vor einem Kapitalbezug in die Pensionskasse einbezahlt und der entrichtete Betrag vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Bei Wiedereinkäufen im Falle der Scheidung ist nach Art. 79b Abs. 4 BVG eine Begrenzung der 3-Jahresperrfrist bei einem späteren Kapitalbezug ausgenommen (vorsorgerechtlich). Jedoch gewährleistet das noch nicht die Abzugsfähigkeit bei den Steuern. Steuerrechtlich muss die Frage der Steuerumgehung berücksichtigt werden. In Ihrem Fall scheint eine Steuerumgehung nicht der Fall zu sein. Um aber sicher zu sein, empfehlen wir Ihnen mit dem Steueramt Kontakt aufzunehmen und abzuklären, ob die Einkäufe auch ohne die 3 Jahressperrfrist abgezogen werden können.

  13. Um meine Vorsorgelücke zu schließen kann ich eine freiwillige Einzahlung in die 2 Säule tätigen. Gemäß PK Ausweis ist das Einkaufspotential aufgeführt. Wenn dieses Limit erreicht ist, kann ich darüber hinaus einzahlen und die Einzahlung erneute von der Steuer geltend machen oder ist es so, dass wenn das Limit erreicht, ist kein Einkauf mehr getätigt werden darf?

    1. Guten Tag

      Auf dem Pensionskassenausweis steht der Betrag, welcher in die Pensionskasse eingekauft werden darf. Bei einem Einkauf in die Pensionskasse, darf der Betrag vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Ist das Einkaufspotential ausgeschöpft, darf kein weiterer Einkauf getätigt werden.

  14. Wie wird die 3 Jahresfrist ausgelegt? Nach ganzen Jahren oder gilt das Datum. Beispiel: Zahle im Februar 2022 ein und lasse mich im Juni 2025, 3 Jahre und 4 Monate später pensionieren und beziehe 50% als Kapital wie im Reglement vorgesehen. Ist nun für die 3 Jahresfrist das genaue Datum massgebend oder die Differenz der Jahre 2022 und 2025.

    1. Guten Tag

      Es gilt der Stichtag. Wenn Sie beispielsweise am 5. Februar 2022 einzahlen, gilt die Jahresfrist bis zum 5. Februar 2025. Es erfolgt demnach eine taggenaue Betrachtungsweise.

  15. Wenn eine 53-jährige Person jetzt Einkäufe tätigt und mit Alter 56 beabsichtigt Ihre Erwerbstätigkeit aufzugeben, kann sie bis Alter 56 weiter Einkäufe tätigen? Meines Erachtens sollte das kein Problem sein, da Sie die Fz-Gelder bis zum 64. resp. 69. Altersjahr aufschieben könnte und damit keine 3-Jahres-Sperrfrist verletzt. Ist das korrekt?

    1. Guten Tag

      Dies ist korrekt, Sie können die Einkäufe in die Pensionskasse machen. Bei einer Pensionierung mit Alter 56 werden die Gelder entsprechend auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen und können ab Alter 59 bzw. 60 bezogen werden. Wichtig ist lediglich, dass zwischen letztem Einkauf und der Auszahlung mindestens 3 Jahre liegen damit die Frist eingehalten wird.

  16. Meine Frau wird im frühpensinoiert und kriegt ab März 2022 eine Übergangsrente bis Juni 2025. Sie will sich 2021 und 2022 noch in die Pensionskasse mit je CHF 20’000 einkaufen. Frage: Dürfen wir diese Beträge wie bisher von den Steuern abziehen? Oder gilt eine Frist („bis spätestens drei Jahre vor der vorzeitigen Pensionierung“) auch im Kanton Zürich?

    1. Guten Tag

      Ja, diesen Betrag dürfen Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen. Die Drei-Jahres-Frist gilt lediglich bei einem Kapitalbezug aus der Pensionskasse. Tätigen Sie aber ausschliesslich einen Rentenbezug so ist diese Frist nicht zu beachten.

  17. Ich bin heute 55 und habe für Wohneigentum aus der PK Fr. 50‘000.– bezogen im Kt. ZH. Nun 10 Jahren vor Pensionierung möchte ich da Geld einbezahlen, und zwar pro Jahr 5000Fr. Dieses Geld geht ja im obligatorischen Teil. Habe ich da den steuerlichen Vorteil das ich den Einkauf von Fr. 5000 steuerlich abziehen kann? Und das was mir beim Bezug an Steuern anfiel, bekomme ich das wieder zurück?

    1. Guten Tag

      Der Vorbezug für Wohneigentum muss vollständig zurückbezahlt sein um vom steuerlichen Vorteil profitieren zu können. Eine Ausnahme bildet hier eine noch vorhandene Scheidungslücke. Die für den WEF Bezug angefallenen Steuern können nach der Wiedereinbringung zurückgefordert werden.

  18. Mir wurde per Ende Jahr gekündigt. Mit 55 wird es vermutlich schwierig eine neu Stelle zu bekommen und die PK Gelder würden auf 2 Freizügigkeitskonti überwiesen.
    Kann ich noch per Ende Jahr in die PK einzahlen und wie lange müssen die Gelder auf den Konti mindestens liegen, dass ein voller Bezug von den Steuerbehörden akzeptiert wird?

    1. Guten Tag

      Eine Einzahlung ist grundsätzlich möglich (Voraussetzung: von Pensionskasse akzeptiert). Die Gelder müssen ab Einzahlung mindestens 3 Jahre (taggenaue Betrachtung) nicht wieder bezogen werden (heutige Regelung).

  19. Ist es möglich, beim Abmelden von der Schweiz – mit oder ohne Adresse im Ausland (z.B. als Globetrotter – weltreise) die günstigen Steuern von Basel Land

    1. Beziehen Sie Ihre Vorsorgegelder aus dem Ausland, wird auf der Auszahlung eine Quellensteuer erhoben. Die Besteuerung erfolgt am Sitz der Vorsorgestiftung.

  20. Ich habe vor 17 Jahren, damaliges Alter 48, einen Betrag von Fr. 30’000.- als Einkauf an meine Pensionskasse überwiesen. Wie sieht die Situation bei meinem frühzeitigen Ableben aus? Bekommt meinen Sohn, erwachsen, als mein alleiniger Erbe einen Anteil dieses Betrags erstattet und wie wird dies allenfalls berechnet.

    1. Guten Tag

      Unter der Voraussetzung, dass Ihr Sohn bereits 25 Jahre alt ist, fliesst in der Regel weder eine Rente noch ein Todesfallkapital. Dies kann aber von Pensionskasse zu Pensionskasse variieren (vor allem bezüglich Todesfallkapital). Ich empfehle Ihnen deshalb direkt mit Ihre Pensionskasse Rücksprache zu nehmen.

  21. Ich habe im Jahr 2019, und werde im 2020 einen freiwilligen Einkauf in meine PK tätigen.
    Voraussichtlich werde ich mich dann im Jahr 2021 frühzeitig pensionieren lassen.
    Meine PK erlaubt lediglich 50% des Geldes als Kapital zu beziehen, die übrigen 50% demzufolge als Rente.
    Meine Frage zu meinem Vorgehen.
    Wenn ich mich im 2021 frühzeitig pensionieren lasse und ich mir dann im Jahr 2021 die 50% als Rente beziehe und die anderen 50% als Kapital auf ein Freizügigkeitskonto überweisen lasse und das Kapital auf diesem Konto belasse, gilt das doch nicht als Kapitalbezug? Dies wegen den 3-Jahren Vorlauf auf den Kapitalbezug.
    Das 50% Kapital auf dem Freizügigkeitskonto würde ich dann bis zur Frist der 3-Jahre auf dem Konto belassen und nicht antasten.
    • Wie wird die 50% Rente in diesem Fall behandelt?
    • Was muss ich zu diesem Vorgehen beachten resp. vorkehren?

    1. Guten Tag

      Wenn Sie sich im Jahr 2021 vorzeitig pensionieren lassen, müssen Sie den Entscheid ob Sie Rente oder Kapital beziehen zu diesem Zeitpunkt treffen. Ein Teiltransfer auf ein Freizügigkeitskonto ist nicht möglich. Wenn Sie sich für einen Kapitalbezug entscheiden, würden Sie somit die 3-jährige Sperrfrist verletzen und die Steuerersparnis durch die Pensionskasseneinkäufe wären hinfällig.

  22. Ich habe die Schweiz nach 7 Jahren im April 2018 verlassen und habe mir im Juni 2018 das Überobligatorium auszahlen lassen. Ich bin jetzt 56 Jahre alt und in Deutschland berufstätig. Ist es richtig, dass ich mir das Obligatorium mit Vollendung des 60. Lebensjahres auszahlen lassen kann ? Ausserdem würde mich interessieren, ob ich auch von Deutschland aus meine Freizügigkeitseinrichtung bei der das Obligatorium liegt, nochmal wechseln könnte.

    1. Sobald Sie in Ihrem EU-/EFTA-Staat nicht mehr der obligatorischen Versicherung unterstehen, können Sie sich den obligatorischen BVG-Teil auszahlen lassen. Ein Wechsel der Vorsorgeeinrichtung sollte auch mit Wohnsitz im Ausland möglich sein. Klären Sie dies aber zuerst mit Ihrer Vorsorgeeinrichtung ab.

  23. Kann ich nach einer Teilamortisation der Hypothek aus 3a-Konto im Folgejahr einen Einkauf in die Pensionskasse tätigen?

    1. Guten Tag

      Das ist möglich. Eine Amortisation der Hypothek innerhalb der Säule 3a hat keine Auswirkungen auf einen Einkauf in die Pensionskasse im Folgejahr.

  24. Wir sind Deutsche und haben einige Jahre in CH gelebt und gearbeitet. Wir haben uns ein Haus gekauft in NO und möchten nun längerfristig auswandern. Können wir uns ALLES aus der PK ausbezahlen lassen oder müssen wir etwas auf ein Freizügigkeitskonto schieben? Wie läuft das mit dem versteuern? Müssen wir in CH und NO Steuern zahlen oder sogar nach an Dtl. da wir Deutsche Staatsbürger sind ?

    1. Norwegen gehört zu den EU-/EFTA-Staaten. Somit können Sie bei Wohnsitznahme in Norwegen nur den überobligatorischen Teil als einmalige Kapitalabfindung beziehen. Der obligatorische BVG-Teil bleibt solange blockiert, wie Sie in Norwegen der obligatorischen Versicherungspflicht unterstehen. Werden Vorsorgegelder aus dem Ausland bezogen, wird in der Schweiz (am Domizil der Vorsorgestiftung) eine Quellensteuer erhoben. Diese kann unter gewissen Voraussetzungen (u.a. Doppelbesteuerung mit CH vorhanden) zurückgefordert werden. Ob und zu welchem Satz die Auszahlung in Norwegen besteuert wird, wollen Sie direkt vor Ort abklären.

  25. 1) Kann ich im selben Jahr aus einem 3a Konto den Abbau der Hypothek auf selbstbewohntes Wohneigentum finanzieren und Einkäufe in die Pensionskasse bei den Einkommenssteuern (unselbstständig Erwerbender) in Abzug bringen?
    2) Habe ich richtig verstanden: die 3-Jahresfrist zwischen steuerlicher Abzugsfähigkeit bei Pensionskasseneinkäufen und Pensionierung bezieht sich nicht aufs Steuerjahr sondern auf die Kalendertage? Das heisst ich könnte heute am 23. Juli 2019 in die Pensionskasse einzahlen (und in der Steuerabrechnung 2019 geltend machen) und am 1. August 2022 ohne Steuernachteil in Pension gehen?
    3) Habe ich richtig verstanden: Ehepartner werden steuerlich separat behandelt. Das heisst würde sich meine Ehefrau heute pensionieren und sich CHF 100’000 aus der Pensionskasse auszahlen lassen, könnte ich diese liquiden Mittel in meine Pensionskasse einzahlen und in der Steuerdeklaration 2019 in Abzug bringen?
    4) Besten Dank für die Beantwortung dieser Fragen. Zudem wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir Hinweise geben könnten, in welchen rechtlichen Erlassen dies nachzulesen wäre.

    1. Guten Tag

      Gerne nehme ich zu Ihren Fragen wie folgt Stellung:

      1) Dies ist möglich da Sie die Gelder aus der Säule 3a für die Reduktion der Hypothek verwenden.

      2) Das ist richtig. Die Frist wird tagesgenau betrachtet – die Steuerjahre sind somit nicht „matchentscheidend“.

      3) Auch dies ist grundsätzlich möglich. Damit der steuerliche Abzug nicht in Gefahr ist, empfehle ich Ihnen die Einzahlung vor dem Bezug zu machen.

      4) Steuerpraxis im Kanton Bern; BVG

  26. Es besteht die 3 Jahresfrist. Wie ist es zu verstehen und was ist zu berücksichtigen, wenn ich einen Teilbetrag auszahlen möchte: darf ich dann als Frau nur bis 61jährig einzahlen?
    Wenn ich von der Säule 3a ab 62 auf die BVK überweise hat dies einen Einfluss auf Steuernachzahlung wenn ich einen Teilbetrag auszahlen möchte und ist diese Überweisung nicht an die 3 Jahresfrist gebunden?

    1. Guten Tag

      Wenn Sie wollen, dass Ihre Einkäufe in die Pensionskasse steuerlich abzugsfähig sind, muss der letzte Einkauf mindestens 3 Jahre vor einem allfälligen (Teil-)Kapitalbezug erfolgen. Anders verhält es sich mit einer Übertragung von der Säule 3a in die Pensionskasse – dieser erfolgt steuerneutral und ist grundsätzlich nicht an die 3-Jahresfrist gebunden.

  27. Wenn ich in den drei Jahren vor Pensionierung/Kapitalbezug Einkäufe tätige (Kanton Zürich), wird dann der Steuerabzug für die Einkäufe nachträglich wieder rückgängig gemacht? Bliebe der Steuerabzug bestehen, wenn ich einen Betrag von mindestens der Einkäufe der letzten drei Jahre bei der Pensionskasse stehen lasse und nur den überschiessenden Teil des Pensionskassenguthabens als Kapital beziehe?

    1. Guten Tag

      Wenn Sie die 3-Jahres-Frist verletzen, sprich der letzte Einkauf in die Pensionskasse liegt weniger als 3 Jahre zurück und Sie sich bei Pensionierungen einen Teil aus der Pensionskasse als Kapital auszahlen lassen, werden die Steuervorteile durch den Einkauf zur Rückzahlung fällig. Das können Sie auch nicht vermeiden in dem Sie den Einzahlungsbetrag der letzten Jahre in Ihrer Pensionskasse belassen. Entscheidend ist die 3-Jahresfrist und ob Sie einen (Teil-)Kapitalbezug bei der Pensionskasse machen.

  28. Guten Tag! Ich wohne im Kanton Bern, ein steuertechnisch teurer Kanton. Anfangs 2019 werde ich nach Australien auswandern. Zu diesem Zeitpunkt bin ich 58 jährig. Ich plane das Kapital aus der Pensionskasse auf zwei Freizügigkeitskonten bei einer Bank zu überweisen, um das Geld gestaffelt auszuzahlen zu lassen (=weniger Steuern). Beim Bezug der Gelder werde ich Wohnsitz in Australien haben und in der Schweiz bin ich abgemeldet. Die folgenden Fragen konnte mir bisher niemand beantworten: a) Wird bei Auszahlung des Geldes die Quellensteuer in meinem aktuellen Wohnkanton Bern versteuert? oder b) wird bei Auszahlung die Quellensteuer in dem Kanton erhoben, in welchem die Bank bei welcher ich das Freizügigkeitskonto (z.B. Zug) habe? und c) kann allenfalls bei einer Auswanderung nach Australien die Quellensteuer zurückgefordert werden (denn solche Länder gibt es meines Wissens)?

    1. Guten Tag

      Beziehen Sie Ihre Vorsorgegelder nach der Abmeldung in der Schweiz erhebt jener Kanton eine Quellensteuer, in welchem die Freizügigkeitsstiftung ihren Stiftungssitz hat. Klären Sie deshalb mit Ihrer Vorsorgeeinrichtung vorgängig ab, wo diese ihren Stiftungssitz hat. Falls ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz besteht, können Sie die Quellensteuer unter gewissen Voraussetzungen (z.B. Einreichen von Dokumenten/Urkunden usw.) zurückfordern. Bitte beachten Sie aber, dass Ihr neuer Wohnsitzstaat die Auszahlung aus dem Vorsorgekreislauf besteuert. Klären Sie die Steuerfolgen in Australien und die Formalitäten bezgl. Rückerstattung der Quellensteuer vorgängig mit einem Experten ab.

  29. Gibt es Beschränkungen der steuerlichen Absetzbarkeit eines Pensionskasseneinkaufs durch die Steuerbehörde? Ich habe in einem Forum von ungefähr CHF 75‘600 gelesen. Gemäss meiner Pensionskasse kann man aber beliebig viel einzahlen.

    1. Liebe Michaela

      Die Einzahlungsmöglichkeit ist vom Einkaufspotential in Ihrer Pensionskasse abhängig. Grundsätzlich können Sie bis zum maximalen Einkaufpotential Einzahlungen tätigen. Eine Einzahlung verteilt auf mehrere Jahre ist häufig die sinnvollere Variante als einmalig einen höheren Betrag in die Pensionskasse ein zu schiessen

  30. Geburtsdatum 26.5.1954, ordentliches Pensionierungsalter 65, d.h. 26.5.2019.
    (1) Gilt die 3jährige Sperrfrist als eingehalten, wenn die Arbeitstätigkeit per 26.5.2019 aufgegeben wird, die Kapitalauszahlung aber erst per 26.5.2020 vollzogen wird?
    (2) Wieviel Arbeitspensum müsste ab 26.5.2019 mindestens geleistet werden, damit die 3jährige Sperrfrist anerkannt wird?

    1. Lieber B.

      Wenn die Einzahlung vor dem 26.05.2016 erfolgt ist, gilt die Frist, bei einer Pensionierung am 26.05.2019, auf jeden Fall als eingehalten. Ist der Kapitalbezug erst zu einem späteren Zeitpunkt gemacht worden, ist die Frist dann eingehalten, wenn mind. 3 Jahre seit der Einzahlung verstrichen sind (tagesgenaue Betrachtung). Entscheidend ist somit der Zeitpunkt der Einzahlung in die Pensionskasse und der Bezugszeitpunkt. Um einen Aufschub der Frist zu erwirken, müssen Sie nach wie vor der Pensionskasse angeschlossen sein. In der Regel muss das Einkommen somit in ähnlicher Höhe weitergeführt werden, da ansonsten allenfalls ein Teil der Pensionskasse „bezogen“ werden muss.

  31. Ist es möglich den Kapitalbezug aus der Pensionskasse in diesem Sinne zu staffeln, dass vor dem eigentlichen Bezug vorgängig eine Amortisation der Hypothek (Eigennutzung) getätigt werden kann?
    Welche Fristen müssen beachtet werden, dass dabei die gesplitteten Steuersätze (ZH) zur Anwendung kommen?

    1. Grundsätzlich können Sie die Gelder aus der Pensionskasse nutzen um die Hypothek zu amortisieren. Ein Vorbezug aus der Pensionskasse ist jedoch nur alle fünf Jahre und spätestens drei Jahre (kann auch mehr als drei Jahre sein – abhängig von Pensionskasse und Reglement) vor Entstehung des Anspruchs der Altersleistungen (Pensionierungszeitpunkt) möglich. Die Fristen werden vom Steueramt tagesgenau betrachtet.

  32. Ich beabsichtige mich in diesem Jahr in meine Pensionskasse einzukaufen. Mein Ehepartner bezieht vermutlich ein Teil seiner Rente als Kapital im nächsten Jahr. Einkäufe dürfen bis 3 Jahr nicht als Kapital bezogen werden. Gilt das auch wenn ein Ehepartner einzahlt und der andere einen Kapitalbezug macht?

    1. Guten Tag Frau Frei

      Die Karenzfrist beim Bezug von Vorsrogegeldern in der zweiten Säule gilt pro Versicherten und nicht pro Ehepaar. Auch wenn Sie als Ehepaar zusammen besteuert werden, können Sie somit weiterhin Einkäufe tätigen, auch wenn Ihr Ehemann das Kapital in den nächsten drei Jahren bezieht. In der Praxis haben wir diesbezüglich noch in keinem Kanton (diese Regelungen sind kantonal organisiert) Probleme gehabt.

  33. Nach 25 Jahren Arbeit bei einer Firma wurde ich 2014 arbeitslos. Mein BVG-Vermögen ist zur Zeit in einer Freizügigkeitspolice hinterlegt. 2015 wurde meine Ehe geschieden und das BVG – Vermögen aufgeteilt. Mein Alter ist 63 Jahre. Zur Zeit arbeite ich temporär und zahle wieder BVG-Beiträge, dies aber in eine andere Pensionskasse. Aus steuertechnischen Gründen möchte ich in diesem Jahr aus meinem Privatvermögen 5‘000 Franken zur Minderung der Scheidungslücke einzahlen. Wie sehen hier die gesetzlichen Vorgaben aus bzw. bei welcher Pensionskasse kann ich einzahlen?

    1. Guten Tag Thomas

      Auf dem Freizügigkeitskonto und bei der Freizügigkeitspolice können Sie keine Scheidungslücke im BVG schliessen. Sie müssen dies bei der Pensionskasse machen (aktiver BVG-Anschluss über Ihren aktuellen Arbeitgeber). Lassen Sie sich dort das Einkaufspotenzial berechnen. Das Kapital in der Freizügigkeitspolice wird Ihnen bei der Berechnung der Einkaufssumme entsprechend angerechnet.

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