Leistungsprimat und Beitragsprimat - was sind die Unterschiede?

Beispiele für Leistungs- und Beitragsprimat

Leistungs- und Beitragsprimat in der Pensionskasse

Die Pensionskassen in der Schweiz unterscheiden zwischen zwei Systemen: dem Leistungsprimat und dem Beitragsprimat. Dabei geht es um die Definition und Berechnungsgrundlage von Pensionskassenleistungen wie die Alters-, Invaliden- und Todesfallleistungen.

Leistungsprimat

Das Leistungsprimat war lange das System der öffentlichen Hand. Die Leistungen werden im Versicherungsfall zum Voraus aufgrund des versicherten Lohnes (Bruttolohn abzüglich Koordinationsabzug) festgelegt.

Beispiel: Bruttolohn 70’000 Franken, Koordinationsabzug 24’885 Franken, versicherter Lohn 45’115 Franken, Rente 60% des versicherten Lohnes (27’069 Franken)

Diese Definition ist einfach und verständlich. Das Problem liegt jedoch darin, dass die Versicherungsleistungen bei Lohnschwankungen ebenfalls schwanken können. Ein Versicherungsfall in einem einkommensschwachen Jahr hat demnach unter Umständen fatale finanzielle Folgen für die betroffene Person oder deren Hinterbliebenen.

Finanziert werden die Leistungen durch die Beiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie die Anlageerträge. Der Finanzierungsbedarf kann sich jedoch jährlich ändern, da er aufgrund des Wertes der bezogenen Gelder aus der Pensionskasse und der zukünftigen Zinsen, der Sterblichkeit und weiteren Berechnungsparameter definiert wird. Die Finanzierung des Leistungsprimats ist deshalb nicht sehr transparent. Dies ist wohl eines der Hauptgründe, weshalb dieses System in den letzten Jahren an Bedeutung verloren hat. Der Systemwechsel findet bei den privatrechtlichen Unternehmen rascher statt als bei den öffentlichen Institutionen, weil der Staat auf die Steuerzahler zurückgreifen und das Finanzierungsrisiko besser tragen kann.

Beitragsprimat

Die Leistungen werden im Versicherungsfall aufgrund der Beiträge des Versicherten und der Zinsen berechnet. Sie werden nicht wie im Leistungsprimat in Prozenten des Einkommens, sondern effektiv nach dem angesparten Guthaben ausgewiesen. Für die Rentenberechnung wird das tatsächlich angesparte Pensionskassenkapital mit einem im Reglement definierten Umwandlungssatz berechnet.

Beispiel: Angespartes Kapital 400’000 Franken, Umwandlungssatz 6.5%, Altersrente 26’000 Franken

Die versicherte Person ist bei dieser Berechnung beim Eintritt eines Versicherungsfalles weniger vom letzten Einkommen abhängig als im Leistungsprimat. Dafür sind die Verzinsung und die Beitragshöhe für die Berechnung der zukünftigen Leistungen umso wichtiger. Die Risikoleistungen werden meistens aufgrund des hochgerechneten Alterskapitals berechnet. Der Hauptvorteil liegt in der transparenten Finanzierung der Leistungen, welche im Reglement festgelegt wird. Die genaue Planbarkeit ist wohl der wichtigste Grund, weshalb die meisten privatrechtlichen Unternehmen sich für diese Lösung entscheiden.


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Fragen und Antworten

  1. Ich setze mich gerade mit Leistungs und Beitragsprimat in der PK auseinander. Wie ist das beim Beitragsprimat mit dem Umwandlungssatz. Kann es sein, dass der Umwandlungssatz bei Vertragsabschluss höher sein kann, als dann effektiv bei der Auszahlung der Rente? Z.B: wegen wirtschaftlichen Ereignissen entscheidet sich die PK den Umwandlungssatz zu senken.

    1. Im Beitragsprimat erfolgt die Rentenberechnung anhand des Umwandlungssatzes und des vorhandenen Alterskapitals. Die Umwandlungssätze werden jährlich durch die Pensionskasse definiert und können sich durchaus im Lauf der Zeit verändern. Einmal gesprochene Renten werden grundsätzlich nicht mehr verändert.

  2. Ich bin bei einer Pensionskasse versichert, welche dem Beitragsprimat unterstellt ist. Was passiert, wenn ich zu einer Pensionskasse mit Leistungsprimat wechsle und diese ihr System wiederum per 1.1.18 auf Beitragsprimat wechselt. Verliere ich da Geld oder wie muss ich dies verstehen?

    1. Guten Tag

      Von Ihrer „alten“ Pensionskasse erhalten Sie eine Freizügigkeits- bzw. Austrittsleistung, welche direkt an Ihre „neue“ Pensionskasse übertragen wird. Wechselt anschliessend Ihre „neue“ Pensionskasse vom Leistungs- ins Beitragsprimat, hängt es von den konkreten Konditionen ab, ob Sie anschliessend tiefere Leistungen zu erwarten haben.

      Die zu erwartende Altersrente ist aber bei einem Systemwechsel oft tiefer, da im Beitragsprimat die künftige Altersrente von der Höhe des Sparguthabens (neben den Beiträgen spielt vor allem auch der Anlageertrag resp. die Verzinsung eine entscheidende Rolle) sowie des per Pensionierung gültigen Umwandlungssatzes abhängt.

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