Eine Pensionierungsplanung spart Geld

Eine Pensionierungsplanung spart Geld

Eine frühzeitige Pensionierungsplanung spart nicht nur Nerven, sondern auch viel Geld

Viele machen sich schon mit 40 oder 50 Jahren Gedanken, wann sie in Pension gehen möchten und was ihre Ziele im dritten Lebensabschnitt sind. Sie klären die finanziellen Veränderungen und Möglichkeiten durch die Pensionierung genau ab und wissen was sie erwartet. Ein grosser Teil der Arbeitnehmer befasst sich aber erst kurze Zeit vor dem Austritt aus dem Arbeitsleben mit den finanziellen Folgen der Erwerbsaufgabe.

Grafik: Grober Möglicher Ablauf einer Pensionierungsplanung

Möglicher Ablauf eine Pensionierungsplanung

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Früh planen lohnt sich

Bis ins letzte Detail kann niemals alles vorbereitet werden. Viele brauchen die Sicherheit einer genauen Planung, andere „nehmen es wie es kommt“ und möchten gar nicht im Voraus planen. Dabei spielt der Charakter eines jeden Einzelnen eine entscheidende Rolle. Sich früh genug zu informieren lohnt sich aus finanzieller Sicht auf jeden Fall. Viele Massnahmen sollten bereits zehn bis 15 Jahre vor der Pensionierung eingeleitet werden. Gerade der langfristige Vermögensaufbau und steuerliche Vorbereitungen können fast nicht früh genug angegangen werden. Vielfach sind es nur zwei oder drei Veränderungen an der Finanz- oder Steuersituation, die frühzeitig erkannt werden müssen, um dann beim Pensionierungszeitpunkt viel Geld zu sparen. Säule 3a, Pensionskasse und Hypothek sind nur drei Stichworte. Die verschiedenen Bereiche der persönlichen Finanzen und Vorsorge sind komplex und zu stark miteinander verknüpft, um pauschale Empfehlungen abgeben zu können.

Auch mit einer Pensionierungsplanung kann nicht alles vorbereitet werden

In vielen Fällen verändern sich die finanziellen Umstände in den letzten Jahren vor der Pensionierung. Vielleicht gibt es unangenehme Anpassungen in der Pensionskasse oder eine lange anhaltende Börsenbaisse bringt Verunsicherung. Auch privat kann vieles anders kommen als man denkt. Es ist daher sinnvoll, verschiedene Szenarien zu planen. Optimierungsmöglichkeiten, die bei allen Szenarien möglich sind, sollten bereits so früh wie möglich in Angriff genommen werden. Je näher der Pensionierungszeitpunkt rückt, desto mehr kann dann vom erarbeiteten Konzept umgesetzt werden.


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Nicole Thoma, VermögensPartner AG

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Nicole Thoma

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Fragen und Antworten

  1. Meine Frau hat von 05/2003 bis 11/2010 in der Schweiz gewohnt aber nur 2 Monate gearbeitet. Was für einen AHV Ansüruch hat Sie im Rentenalter. Ich habe von 05/1982 bis 11/2010 in der Schweiz gearbeitet. Wir verlassen die Schweiz definitiv und ziehen in die Türkei.

    1. Die Schweiz hat mit der Türkei ein Sozialversicherungsabkommen vereinbart. Somit haben Sie und Ihre Frau bei Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters einen Anspruch auf eine Altersrente aus der AHV. Wie hoch diese Rente ist hängt im wesentlichen von der Anzahl der Beitragsjahre und dem durchschnittlichen Einkommen ab. Pauschal lässt sich dies nicht so einfach beantworten. Sie können daher eine Rentenvorausberechnung beantragen. Die Details finden Sie auf der Webseite „Eine Rentenvorausberechnung beantragen„. Weiter wichtige Informationen finden Sie auch in der Broschüre „Sozialversicherung: Aufenthalt in der Schweiz und Ausreise“ (diese Broschüre ist in verschiedenen Sprachen erhältlich).

  2. Ich werde mit 63 Jahren das PK Kapital beziehen (anstatt Rente). Möchte aber noch 2-3 Jahre weiterarbeiten (reduziert ca. 50% – Lohn > 30’000.-).
    Frage 1 bin ich dann wieder PK pflichtig ?
    Frage 2 falls Frage 1 Ja – auch wenn es beim gleichen Arbeitgeber wäre ? – geht dies überhaupt?

    1. Guten Tag

      Ja, liegt Ihr Einkommen vor Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters über dem Minimum von CHF 21’510 so werden Sie erneut PK pflichtig. Ob Sie erneut der Pensionskasse des bisherigen Arbeitgebers angeschlossen werden können, ist im jeweiligen Reglement geregelt. Allenfalls wäre die Variante einer Teilpensionierung und Verbleib in der Pensionskasse zu 50% zu prüfen. Das würde unter Umständen auch steuerliche Vorteile mit sich bringen (Staffelung der Auszahlung des Kapitals).

  3. Bin vorzeitig pensioniert (62 Jahre). Kann ich noch in die 3. Saeule einzahlen?

    1. Guten Tag

      Eine Einzahlung in die Säule 3a ist möglich solange Sie ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen.

  4. Wie kann ich die Gelder der PK (Freizügigkeitskonten) und die 3. Säule beziehen. Ich habe mehrere Konten. Wieviele Jahre vor und nach ordendlicher Pensionierung können diese Gelder bezogen werden.

    1. Guten Tag

      Die Freizügigkeitsgelder können frühestens 5 Jahre vor der ordentlichen Pensionierung bezogen werden. Ein Aufschub ist ausserdem maximal 5 Jahre über das ordentliche Pensionierungsalter möglich. In der Regel wird eine Erwerbstätigkeit nicht vorausgesetzt, jedoch können kantonal unterschiedliche Regelungen bestehen. Gelder in der Säule 3a können frühestens 5 Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter bezogen werden. Ein Aufschub des Bezugs von Säule 3a Gelder kann nur bei Erwerbstätigkeit über das ordentliche Pensionierungsalter erfolgen. Dieser Aufschub ist ebenfalls auf maximal 5 Jahre beschränkt. Weitere Informationen finden Sie unter „Beziehen der Säule 3a – Steuern sparen beim Bezug“.

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