Rente oder Kapital bei der Pensionierung
Ob bei der Pensionierung Ausstieg aus dem Erwerbsleben. Das ordentliche Pensionierungsalter beträgt bei Frauen 64 Jahre, bei Männern 65 Jahre. Bei der Pensionierung ändert sich die Einkommens- und Vermögenssituation: Das Berufseinkommen (Lohn) wird durch die AHV- und Pensionskassenrente (oder Kapitalauszahlung) ersetzt und andere Vorsorgegelder (z.B. Säule 3a) müssen in das übrige Vermögen integriert werden. Eine Pensionierung vor- oder nach dem ordentlichen Pensionierungsalter ist in der Schweiz dank des flexiblen Rentenalters möglich. die Rente Bei der Pensionierung können angehende Rentner zwischen einem Kapitalbezug und einem Rentenbezug aus der Pensionskasse wählen. Nicht bei allen Kassen kann das gesamte Sparguthaben als Kapital bezogen werden. Der Rentenumwandlungssatz gibt vor, wie hoch die Rente im Verhältnis zum Sparkapital ausfällt. Die prognostizierte Höhe der PK-Rente erfahren Sie auf dem Pensionskassenausweis oder direkt bei Ihrer Pensionskasse. oder ein (Teil-) Kapital Zu unterscheiden ist ein vollständiger und ein teilweiser Kapitalbezug aus der Pensionskasse. Gesetzlich ist jede Vorsorgeeinrichtung verpflichtet, zum Pensionierungszeitpunkt mindestens ein Viertel des Guthabens als einmalige Kapitalabfindung auszuzahlen. Die Frage, ob Kapital aus der zweiten Säule bei der Pensionierung als Rente oder Kapital bezogen werden soll, ist eine der wichtigsten im Zusammenhang mit der finanziellen Planung der Pensionierung. aus der Pensionskasse Eine öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche juristische Person, die der Altersvorsorge und Risikoabsicherung dient. Eine Pensionskasse finanziert sich durch Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sowie durch Anlageerträge. Zum Pensionierungszeitpunkt kann sich der Arbeitnehmer normalerweise entscheiden, ob er eine lebenslängliche Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung erhalten möchte. Die Pensionskasse ist die zweite Säule des Schweizer Vorsorgesystems.
bezogen werden soll, ist eine der häufigsten und wichtigsten Fragen bei der finanziellen Vorbereitung der Pensionierung. Der Entscheid ist von grosser Bedeutung: Die beiden Bezugsformen unterscheiden sich grundlegend und das Vermögen in der zweiten Säule Im Jahr 1982 wurde die erste Säule (AHV) durch die zweite Säule, die sogenannte berufliche Vorsorge, ergänzt. Geregelt ist die zweite Säule im BVG (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge). Obligatorisch in der zweiten Säule versichert ist jeder Arbeitnehmer, der ein gewisses Einkommen erzielt. Abgesichert werden in der Pensionskasse die Risiken Tod, Invalidität und Alter. Die Höhe der Beiträge, an den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer beteiligen, hängt vom Alter, Lohn, Geschlecht, der Pensionskasse und der Höhe des Einkommens ab. ist für viele Rentner die wichtigste Einnahmequelle im Alter. Kommt hinzu dass der einmal gefällte Entscheid nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.
Wer die für sich richtige Bezugsform gefunden hat, erhöht die Lebensqualität im Alter erheblich. Eine Auseinandersetzung mit dem Thema und Abwägung der Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten ist deshalb für jeden angehenden Rentner Pflicht. Schon zu oft ist es passiert, dass ein Bauchentscheid bereits kurze Zeit nach der Pensionierung bereut, das Unbehagen mit der Zeit immer grösser wurde und schliesslich finanzielle Probleme auftauchten. Dank transparenten Entscheidungshilfen und detaillierten Berechnungen ist es für jeden möglich, das optimale Verhältnis zwischen Kapital- und Rentenbezug zu finden.

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Es gibt keine richtige oder falsche Lösung. Vielmehr gilt es, Ihre persönliche Situation genau zu erfassen, die Vor- und Nachteile minuziös zu überprüfen und langfristige Folgen zu erkennen. Dabei spielt nicht nur Ihr persönliches Wohlbefinden eine wichtige Rolle, sondern auch die Familien- und Steuersituation, die wirtschaftlichen Erwartungen und nicht zuletzt die Sicherheit Ihrer Pensionskasse. Nur in seltenen Fällen ist der Entscheid eindeutig, in der Regel müssen Kompromisse eingegangen werden. Bei Ehepaaren mit zwei Pensionskassenanschlüssen sollten, um alle Vor- und Nachteile abwägen zu können, die beiden Vorsorgeeinrichtungen auf Herz und Nieren überprüft und verglichen werden. Pensionskassen können ihre Reglemente Im Pensionskassenreglement sind die Bedingungen geregelt, die für Arbeitnehmer und die Pensionskasse gleichermassen gelten. Beitragspflicht, Umwandlungssätze für die Rente, Absicherung bei Risikofällen und vieles mehr wird im Pensionskassenreglement festgehalten. unter Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen selber ausgestalten, was eine sorgfältige Analyse der Rahmenbedingungen der Pensionskasse unverzichtbar macht. Zusätzlich sollten weitere Faktoren wie beispielsweise die Inflation Unter Inflation versteht man in der Volkswirtschaftslehre einen Anstieg des allgemeinen Preisniveaus. Ein fixer Geldbetrag hat bei einer Inflation daher heute mehr Wert als in der Zukunft. Die Inflation sollte bei der Planung der Pensionierung berücksichtigt werden. berücksichtigt werden.
Dazu erhalten diese üblicherweise jährlich einen Pensionskassenausweis der Pensionskasse zugestellt. Der Pensionskassenausweis wird oft auch Versicherungsausweis, Leistungsausweis, Vorsorgeausweis, Leistungsblatt oder persönlicher Ausweis genannt. oder direkt bei Ihrer Pensionskasse. Am Anfang der Entscheidungsfindung steht die Analyse der Faktoren im Vordergrund, welche durch die Pensionskasse vorgegeben werden. Der Leistungsumfang variiert von Pensionskasse zu Pensionskasse stark, insbesondere in folgenden Bereichen:
- Wie viel Kapital kann überhaupt bezogen werden? Bei vielen Vorsorgeeinrichtungen kann das gesamte Guthaben als Kapital bezogen werden. Gesetzlich ist eine Minimalauszahlung von 25 Prozent des obligatorischen Teils vorgesehen.
- Wird bei einem Teilkapitalbezug Guthaben aus dem obligatorischen Der überobligatorische Teil wird oft auch „Freizügigkeitsguthaben gemässe BVG“ genannt. Gemeint ist damit das Guthaben in der Pensionskasse (zweite Säule), welches nach dem gesetzlichen Minimum mindestens vorhanden sein muss. Viele Arbeitnehmer sind in der zweiten Säule jedoch besser versichert, als vom Gesetz mindestens vorgesehen. Sparguthaben, das den obligatorischen Teil übersteigt, fliesst in den überobligatorischen Teil. oder überobligatorischen Sparguthaben, das den obligatorischen Teil gemäss BVG übersteigt, fliesst in den überobligatorischen Teil. Der überobligatorische Teil wird vielfach auch als Bel Etage bezeichnet. Beim überobligatorischen Teil kommen die Eckwerte des Reglements zum tragen (Umwandlungssatz etc.). In der Regel ist der Rentenumwandlungssatz beim überobligatorischen Teil tiefer als beim obligatorischen Teil Teil ausbezahlt? Dies ist wichtig, weil sich dadurch der Rentenumwandlungssatz für das verbleibende Kapital verändern kann.
- Wie hoch ist der Umwandlungssatz Darunter versteht man den Prozentsatz des angesparten Pensionskassenkapitals, der einem Rentner jährlich als Rente ausbezahlt wird. Ein Umwandlungssatz von 6.5% bedeutet bei einem angesparten Kapital von 100'000 Franken eine jährliche Pensionskassenrente von 6'500 Franken.
auf dem obligatorischen und dem überobligatorischen Teil? - Wie gut sind die Risikoleistungen nach der Pensionierung? Können die nahestehenden Personen mit der entsprechenden Bezugsform optimal abgesichert werden?
- Wie gesund ist die Pensionskasse (Deckungsgrad) Verhältnis zwischen dem vorhanden Vermögen einer Pensionskasse (Aktiven) und dem für die Finanzierung zukünftiger Leistungen benötigten Deckungskapital.?



