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Erben und Nachlass

Nachlass planen – Eine Nachlassplanung gibt Sicherheit
Viele machen sich zum Pensionierungszeitpunkt oder kurz davor zum ersten Mal Gedanken darüber, wie sie ihren Nachlass Unter Nachlass versteht man die Gesamtheit des aktiven und passiven Vermögens eines Verstorbenen. beim Ableben verteilen möchten. Bei Ehepaaren mit Kindern ist die Absicherung des Ehegatten vielfach oberstes Ziel. Viele Ehepaare möchten ihre Kinder zwar voll begünstigen, aber erst wenn beide Ehepartner verstorben sind. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um die individuellen Ziele zu erreichen. Die einzelnen Instrumente sind je nach Ausgangslage mehr oder weniger geeignet, um die gewünschte Verteilung des Vermögens zu erzielen. Nicht selten reicht ein rechtsgültiges Testament Das Testament ist eine letztwillige Verfügung über das Vermögen (Aktiven und Passiven) einer Person auf deren Tod hin. So weit es dem Gesetz nicht widerspricht, können im Testament alle Wünsche und Vorstellungen festgehalten werden. aus, das ohne viel Aufwand selbständig verfasst werden kann. Bei allen Massnahmen müssen jedoch die Pflichtteile Der Pflichtteil schränkt die Möglichkeit ein, beim Versterben sein Vermögen nach Belieben zu verteilen. Das Gesetz schreibt vor, dass bestimmte nahestehende Personen beim Vererben nicht übergangen werden dürfen, indem es sogenannte Pflichtteile festlegt. eingehalten werden.


Ohne Nachlassplanung kommen die gesetzlichen Quoten zur Anwendung
Wird von einem Erblasser Bezeichnung eines Verstorbenen in Bezug auf das durch seinen Tod auf andere übergehende Vermögen. vor seinem Tod nichts unternommen, kommen die gesetzlichen Quoten zur Anwendung. Gerade bei höheren Vermögen oder komplexer Ausgangslage (Geschäftsübergabe, Kinder aus mehreren Ehen, Liegenschaften etc.), gibt es einiges zu beachten und verschiedenste Möglichkeiten und Instrumente, den Übergang des Nachlasses zu organisieren.
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