Überbrückungsrente aus der Pensionskasse
Viele Arbeitgeber unterstützen ihre Angestellte, wenn diese den Wunsch nach einer frühzeitigen Pensionierung äussern. Neben einer einmaligen Abgangsentschädigung ist die Überbrückungsrente dabei das häufigste Instrument.
Grafik: Überbrückungsrente
Planung der Pensionierung
Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten zur Überbrückung bei einer Frühpensionierung auf.
Termin vereinbarenZweck der Überbrückungsrente
Wie der Name schon sagt, dient die Überbrückungsrente der Überbrückung von Finanzierungs- bzw. Einkommenslücken nach einer Frühpensionierung. Weil die AHV maximal zwei Jahre und in den meisten Fällen nur mit grossen finanziellen Einbussen vorbezogen werden kann, ist die Lücke bis zum ordentlichen Pensionierungsalter besonders gross. Diese Lücke soll mit der Überbrückungsrente (teilweise) geschlossen werden. Dies ist auch der Grund, wieso die Höhe der Überbrückungsrente in vielen Fällen genau der Höhe der einfachen AHV-Rente entspricht. Finanziert wird sie jedoch nie von der AHV, sondern von der Pensionskasse oder vom Arbeitgeber.
Funktionsweise der Überbrückungsrente
Viele Pensionskassen sehen eine Überbrückungsrente im Reglement vor. Bei der reglementarischen Überbrückungsrente sind die Bedingungen einer Frühpensionierung im Voraus bekannt und jeder Versicherte, der gemäss Reglement Anrecht auf eine Überbrückungsrente hat, kann davon profitieren. Wenn ein Unternehmen auf Grund betriebswirtschaftlicher Überlegungen Personal abbauen möchte, wird dies oft durch Frühpensionierungen und nicht durch Entlassungen organisiert.
In diesem Fall sind die individuellen Konditionen beim Bezug einer Überbrückungsrente oft erheblich vorteilhafter als bei einer reglementarischen Überbrückungsrente. Der Arbeitgeber stellt im Rahmen eines Sozialplanes zusätzliche Gelder zur Finanzierung zur Verfügung. Neben der Überbrückungsrente erhält der Frührentner teilweise auch eine einmalige Abfindung.
Überbrückungsrente beziehen oder nicht?
Wenn jemand frühzeitig und unfreiwillig in Pension gehen muss und die privaten Mittel zur Überbrückung nicht ausreichen, ist er wohl oder übel gezwungen, die Überbrückungsrente zu beziehen. Wer die finanzielle Freiheit hat, die Überbrückung selber zu organisieren, kann die finanziellen Vor- und Nachteile abwägen und dann entscheiden. In erster Linie zählt wie die Überbrückung finanziert wird. Nicht selten werden dem Bezüger die lebenslangen Leistungen so stark gekürzt, dass sich der Bezug der Überbrückungsrente rein finanztechnisch nicht lohnt.
Am besten stellt man die Kürzungen auf Grund des Bezugs der Überbrückungsrente den aufsummierten Überbrückungsrenten gegenüber und vergleicht die beiden Varianten. Zusätzlich sollte die Steuersituation während und nach dem Überbrückungsbezug und die familiäre Situation in die Überlegungen mit einfliessen. Was nicht vergessen werden darf: Wer eine Überbrückungsrente bezieht, zahlt bis zur ordentlichen Pensionierung in den meisten Fällen deutlich höhere AHV-Beiträge für Nichterwerbstätige. Detaillierte Abklärungen, ob sich der Vorbezug finanztechnisch lohnt oder nicht, sind deshalb empfehlenswert.
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Ich wurde per 31.12.22 pensionskassenmässig Pensioniert. Mein damaliger Arbeitgeber hat mir eine Gutsprache für eine Überbrückungsrente gemacht. Diese wurde mit meinem letzten Lohn vollumfänglich mit der AHV abgerechnet. Nun soll ich all meine Renten angeben für die Berechnung meiner Nichterwerbstätigkeitbeiträge, die ich noch 2 Jahre leisten muss.
Wie ist die Berechnung? Wird mir der bereits bezahlte AHV Beitrag gutgeschrieben, oder wird diese Überbrückungsrente nicht mitberechnen?
Die Höhe der Überbrückungsrente wird für die Ermittlung der AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige benötigt und hat einen Einfluss auf die Höhe der geschuldeten Beiträge.
Ich bin 59 Jahre alt, habe gekündigt, weil mein Mann pensioniert wurde und erhalte – als langjährige Mitarbeiterin- vom Arbeitgeber 6 Jahre lang eine überbrückungsrente von chf 588 pro monat. Meine frage: ist es korrekt dass mir davon ahv-/alv- abzüge sowie krankentaggeld-beiträge (0,990%) abgezogen werden?
In der Regel sind reine Überbrückungsrenten nicht AHV-pflichtig und enthalten auch keine Krankentaggeld-Beiträge. Für eine verbindliche Aussage wenden Sie sich idealerweise an Ihre Pensionskasse.
Ich plane mit 61 in Frührente zu gehen. Vom Arbeitgeber wird die Überbrückung z.T. mitfinanziert. Der Rest aus der PK. Frage; muss ich von dieser Rente noch AHV Beiträge bezahlen? Meine Frau arbeitet noch weiter im Teilzeitpensum, damit wären meine Beiträge doch abgedeckt, richtig?
Sobald man nicht mehr erwerbstätig ist, das AHV-Referenzalter aber noch nicht erreicht hat, gilt man gegenüber der AHV als Nichterwerbstätig und muss entsprechend Beiträge als nichterwerbstätiger leisten. Es kann durchaus sein, dass Sie über die Beiträge Ihrer Frau abgedeckt sind, dies müsste jedoch im Einzelfall beurteilt werde. Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt «Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV, die IV und die EO» entnehmen.
Ich überlege mir, allenfalls nach 65 einer bezahlten Teilzeitarbeit nachzugehen, jedoch unterhalb des Freibetrags von 16’800.- Jahr. Kann ich trotz der Tatsache, dass ich innerhalb des Freibetrags keine AHV abrechne, jährlich die Säule 3a für Arbeitnehmer einbezahlen?
Ja, das ist möglich. Ohne Pensionskassenanschluss können Sie bis max. 20% Ihres Nettoeinkommens oder CHF 36’288 für das Jahr 2025 einzahlen.
Ich (Mann) habe mich Mitte 2024, mit Alter 64, 1 Jahr frühzeitig pensionieren lassen und beziehe seither eine BVG-Rente. Mein Arbeitgeber bezahlt mir von 64 bis 65 freiwillig eine monatliche Überbrückungsrente in der Höhe einer einfachen AHV-Rente (Maximalrente).
Meine Frage: Gilt die Übergangsrente insofern als Einkommen, als dass ich für die 6 Monate (Januar bis und mit Juni 2025), auf der Basis der Überbrückungsrente meines Arbeitgebers, für 2025 Säule 3a einzahlen kann?
Reine Überbrückungsleistungen sind nicht AHV-beitragspflichtig und zählen somit auch nicht als AHV-pflichtiges Einkommen.
Gibt es auch eine 13. Überbrückungsrente (so wie einen 13. Monatslohn)?
Nein, dazu liegen uns keine Informationen vor.
Mein Arbeitgeber hat aufgrund einer Restrukturierung Massenentlassungen geplant. Dafür wurde ein Sozialplan erstellt wo entweder eine Entschädigung pro Dienstjahr erfolgt, oder, ab 58, ist auch der Erhalt einer Überbrückungsrente zur Wahl. Wie Sie beschreiben, ist diese genau in der Höhe einer AHV Vollrente angesetzt, sprich jährlich CHF 2’450.
Nun, als weitere Kondition ist die Überbrückungsrente durch den Arbeitgeber nur bis zum gesetzlichen Pensionierungsalter 65 ausbezahlt, wenn das potentielle, neue Erwerbseinkommen nicht den Bruttojahreslohn von CHF xx’xxx.xx übersteigt. Sollte diese Maximallohngrenze erreicht oder überstiegen werden, so fällt die Überbrückungsrente aus.
Ist das üblich, dass die Aus- und Weiterzahlung an einen zukünftigen Maximallohn gebunden ist und falls ja, was sind die Hintergründe einer solchen Grenze?
Ein solches Vorgehen ist uns bekannt, wenn auch eher selten. Es handelt sich um eine privatrechtliche Vereinbarung. Die Hintergründe dieses Entscheids können wir nicht beurteilen. Allenfalls besteht diesbezüglich eine Vereinbarung mit einer Gewerkschaft.
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich, w, Jahrgang 1966 beabsichtige per 60. Lebensjahr in Frühpension zu gehen. Dabei steht ein Vorbezug mit Überbrückungszuschuss aus der 2. Säule im Vordergrund. Frage zum Thema „nichterwerbstätig“: Gilt die monatliche Auszahlung der Rente mit ÜZ aus der 2. Säule als Einkommen, was heisst, dass ich keine Beiträge als Nichterwerbstätige an die AHV leisten muss? Ja oder Nein? Und: Ich bin bis zum gesetzlichen Referenzalter AHV-betragspflichtig. Werden ab der Rente (2. Säule) AHV Beiträge abgezogen, wenn Ja, Arbeitnehmer UND Arbeitgeberbeiträge?
Eine Überbrückungsrente wird bei der Berechnung der AHV Beiträge als Nichterwerbstätige mitberücksichtigt. Auf den Rentenleistungen werden keine AHV Beiträge verrechnet, jedoch sind Sie, wie Sie bereits erwähnen, bis Alter 65 AHV Beitragspflichtig.
Fällt die Überbrückungsrente weg, wenn die AHV z.B. 2 Jahre vorgezogen wird? Oder wird diese bis zum ordentlichen Referenzalter ausbezahlt?
Auf eine Überbrückungsrente aus der Pensionskasse hat ein Vorbezug der AHV keinen Einfluss. Wie die Situation bei einer Überbrückungsrente aus der AHV (für ältere Arbeitslose) aussieht, entzieht sich unserer Erkenntnis. Hier sollten Sie direkt bei der Ausgleichskasse nachfragen.
Ich habe gehört, dass man irgendwann die Überbrückungsrente zurück zahlen muss – wie ist dies genau ? Und ab wann und wieviel ? Ich bin nun 58 Jahre alt und suche eine Festanstellung was jedoch sehr schwierig werden wird.
Unter gewissen Voraussetzungen besteht eine Rückzahlungspflicht für die Überbrückungsrente. Weitere Informationen finden Sie in der «Wegleitung über die Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (WÜL)». Wir empfehlen Ihnen im Zweifelsfall direkt die Ausgleichskasse anzufragen.
Ich habe die Anmeldung für die 2-Jahre im Voraus vorzeitige Rente zu spät eingereicht. Habe ich noch irgendwie die Möglichkeit das Geld zu erhalten oder bin ich gesetzlich gebunden nun ein Jahr zu warten damit ich meine Rente „nur“ ein Jahr im Voraus erhalte?
Guten Tag
Gemäss Merkblatt «Flexibler Rentenbezug» ist die Frist abschliessend. Eine rückwirkende Anmeldung ist ausgeschlossen (Seite 4 Punkt 5). Ob seitens AHV eine Flexibilität besteht müssten Sie direkt bei der zuständigen Ausgleichskasse nachfragen.
Ich bin Grenzgänger in der Schweiz (Wohnort Österreich). Bekomme meine offizielle Rente in Österreich ab 61 Jahren. Kann ich in der Schweiz ab 61 Jahren meine Frühpensionierung beantragen (AHV) mit Abschlägen?
Guten Tag
Nein, ein Vorbezug der AHV ist frühestens 2 Jahre vor der ordentlichen Pensionierung möglich, für Männer demnach mit Alter 63. Pro Vorbezugsjahr wird die Rente um 6.8% lebenslang gekürzt. Bei einer Vorbezugsdauer von 2 Jahren wären dies 13.6%. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt „Flexibler Rentenbezug“.
Ich beziehe eine Überbrückungsrente von der PK. Nun habe ich eine neue Arbeit aufgenommen. Muss ich mich BVG versichern lassen, sofern die Beitragsgrenzen erfüllt sind, obwohl ich bereits eine BVG-Rente beziehe?
Guten Tag
Grundsätzlich besteht eine Versicherungspflicht bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters unabhängig davon ob Sie bereits eine Rente beziehen. Die Voraussetzungen bei welchen keine Versicherungspflicht besteht finden Sie im Merkblatt „Anschlusspflicht an eine Vorsorgeeinrichtung gemäss BVG“.
mein neuer Wohnsitz ist seit 3 Wochen in Grichenland. kann ich mein Freizügikeitskonto in den kanton Schwyz verlegen?
Grundsätzlich ist ein Übertrag Ihres Freizügigkeitsguthabens auf eine andere Vorsorgeeinrichtung möglich.
Ich zahle jährlich ein für eine AHV-Überbrückungsrente und habe mich noch nicht entschieden, ob ich die Leistung später als Rente oder Kapital beziehen will. Im Falle Kapitalbezug: Gilt auch beim Einkauf für die AHV-Überbrückungsrente eine 3 Jahres-Sperrfrist?
Guten Tag
Die Sperrfrist gilt grundsätzlich für jegliche Einkäufe in die Pensionskasse unabhängig davon ob diese für eine vorzeitige Pensionierung erfolgen (ausgenommen Einkäufe zur Schliessung einer Scheidungslücke). Wir empfehlen Ihnen für eine verbindliche Antwort den Kontakt mit der zuständigen Steuerbehörde zu suchen.
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit Alter 60 habe ich mich vorzeitig pensionieren lassen. Bis 65 erhalte ich vom Arbeitgeber, neben der PK-/Kinderente (wir haben eine minderjährige Tochter) eine Überbrückungsrente in der Höhe der einfachen max. AHV-Rente. Die Überbrückungsrente wird finanziert aus Arbeitgeber-/Arbeitnehmerbeiträgen. Habe ich betr. AHV-Überbrückungsrente wie beim Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters Anspruch auf eine Kinderrente?
Guten Tag Robert
Kinderrenten der AHV gibt es erst zur Altersrente im ordentlichen Rentenalter. Sowohl ein Vorbezug Ihrer AHV-Altersrente wie auch der Bezug einer AHV-Überbrückungsrente berechtigen nicht zum Bezug einer Kinderrente aus der AHV.
Kann ich die AHV mit 62 vorbeziehen, wenn ich bis 64 100% arbeite?
Guten Tag
Ja, das ist möglich. Bitte beachten Sie aber, dass ein Vorbezug eine lebenslange Kürzung der AHV Rente von 6.8% pro Vorbezugsjahr zur Folge hat. Ausserdem bleiben Sie, solange Sie erwerbstätig sind, weiterhin AHV-Beitragspflichtig. Die AHV-Beiträge die Sie nach einem Vorbezug leisten, führen danach nicht mehr zu einer Verbesserung der AHV Leistungen. Die vorbezogene AHV Rente muss ebenfalls als Einkommen versteuert werden.
Ich bin ausgesteuert (Jahrgang 1959) und möchte bis zu meiner ordentlichen Pensionierung im 2023 das Pensionskassenkapital als Überbrückungsrente beziehen. Kann ich das und wie hoch wäre die Rente? Was muss ich beachten?
Guten Tag
Davon ausgehend, dass sich Ihr Pensionskassenkapital auf einem Freizügigkeitskonto und nicht mehr in einer Pensionskasse befindet, können Sie dieses Guthaben nur in Kapital- und nicht in Rentenform beziehen. Aus Altersgründen können Sie das Kapital frühestmöglich 5 Jahre vor dem ordentlichen Pensionierungsalter (♂ Alter 65 / ♀ Alter 64) abrufen. Zu beachten gilt, dass Sie beim Bezug der Vorsorgegelder Steuern zu entrichten haben (Steuerhöhe ist abhängig vom Wohnort und der Höhe des Altersguthabens).