Die Begünstigtenordnung in der Säule 3a

Begünstigtenordnung in der Säule 3a

Begünstigtenordnung in der Säule 3a

Als Begünstigte sind folgende Personen zugelassen:

a. im Erlebensfall der Vorsorgenehmer;

b. nach dessen Ableben die folgenden Personen in nachstehender Reihenfolge:

  1. der überlebende Ehegatte oder die überlebende eingetragene Partnerin
    oder der überlebende eingetragene Partner,
  2. die direkten Nachkommen sowie die natürlichen Personen, die von der
    verstorbenen Person in erheblichem Masse unterstützt worden sind,
    oder die Person, die mit dieser in den letzten fünf Jahren bis zu ihrem
    Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt hat oder die für
    den Unterhalt eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder aufkommen
    muss,
  3. die Eltern,
  4. die Geschwister,
  5. die übrigen Erben.

Der Vorsorgenehmer kann eine oder mehrere begünstigte Personen unter den in Absatz 1 Buchstabe b Ziffer 2 genannten Begünstigten bestimmen und deren Ansprüche näher bezeichnen.

Der Vorsorgenehmer hat das Recht, die Reihenfolge der Begünstigten nach Absatz 1 Buchstabe b Ziffern 3–5 zu ändern und deren Ansprüche näher zu bezeichnen.

Quelle: admin.ch / BVV3


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Fragen und Antworten

  1. Festlegung der Änderung der Begünstigungsreihenfolge. Wo wird das gemacht? Bei der Säule 3A? In welchem Formular? Im Testament? Im Ehevertrag?

    1. Die Begünstigungsreihenfolge in der Säule 3a kann gemäss BVV 3 Art. 2 nicht vollständig frei gewählt werden. Für die Änderung der in Absatz 1 Buchstabe b Ziffer 3 – 5 genannten Begünstigten, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Vorsorgeeinrichtung.

  2. Gelten bereits ausbezahlte 3a Konten beim Erben immer noch als 3a Vermögen oder wird alles in einen Topf geworfen?

    1. Bereits ausbezahlte Säulen 3a Gefässe gelten als reguläres Vermögen.

  3. Wer erhält die 3a Gelder, wenn eine Police verpfändet ist? Die Bank oder der Ehegatte?

    1. Wir gehen hier davon aus, dass sich die Verpfändung auf eine Hypothek bezieht. In diesem Fall stehen die 3a Gelder Ihrem Ehegatten zu, jedoch hat die Bank ein sogenanntes Vorrecht. Sie dürfen die Gelder zur Deckung der offenen Schuld verwenden und das Restguthaben (falls noch vorhanden) wird anschliessend Ihrem Ehegatten ausbezahlt.

  4. Wie ist die Begünstigtenordnung in der Säule 3a bei einer gerichtlichen Trennung, wenn die Scheidung noch nicht vollzogen wurde?

    1. Dazu können wir leider keine Angaben machen. Wir empfehlen Ihnen, dies direkt mit der zuständigen Vorsorgeeinrichtung abzuklären.

  5. Ich lasse mir meine Freizügigkeitsleistung bei der Pensionierung auszahlen und sterbe nach 5 Jahren. Wer erbt dann dieses Vermögen?

    1. Nach Auszahlung fliessen die Freizügigkeitsgelder in den normalen Nachlass und werden gemäss der gesetzlichen Erbfolge/Testament verteilt.

  6. Wenn ich als Begünstigte aus einer Erbschaft 3A Vermögen erhalte, jedoch nicht Erbin bin, muss ich auf dem Betrag Erbschaftssteuern bezahlen oder wird das als Einkommen versteuert? Betrifft den Kanton Bern.

    1. Grundsätzlich fallen Guthaben aus der Säule 3a nicht in den Nachlass. Wie die Besteuerung dieser Guthaben im Kanton Bern ausfällt, entzieht sich leider unserer Kenntnis. Wir empfehlen Ihnen, sich direkt bei der zuständigen Steuerbehörde zu informieren.

  7. Ich bin zu 100% begünstigt in der 3. Säule. Jedoch hat mein Partner Kinder. Wir haben uns kurz vor dem Tod räumlich getrennt, aber nicht endgültig. Wie sieht es nun mit der Begünstigung aus?

    1. Die Begünstigungsregelung besagt, dass bis zum Tod eine ununterbrochene Lebensgemeinschaft über mindestens 5 Jahre bestanden haben muss. Wie die Situation in Ihrem Fall rechtlich aussieht, können wir nicht beurteilen. Wir empfehlen Ihnen diesbezüglich rechtlichen Rat einzuholen. Beachten Sie ausserdem, dass die Pflichtteile der Kinder auch mit der angepassten Begünstigungsregelung nicht verletzt werden dürfen.

  8. Meine Frage ist diese: wie definiert sich „übrige Erben“, (wenn der Ehegatte/Partner und die Eltern nicht mehr leben und keine Geschwister da sind – Positionen 1-4 )? Kann da – zum Beispiel – auch die Vogelwarte Sempach oder die Schweizer Berghilfe begünstigt werden?

    1. Unter übrigen Erben versteht man z.B. weitere Verwandte, die nicht unter Punkt 1 – 4 aufgelistet sind. Falls keine solchen Verwandten auffindbar sind, erbt potentiell der Staat. Wir empfehlen Ihnen, mit der Vorsorgeeinrichtung abzuklären, ob eine Begünstigung von z.B. Organisationen möglich ist.

  9. Wer ist unter „5. die übrigen Erben“ zu verstehen? Tritt, sollte 1 bis 4 nicht zutreffen, das ordentliche Erbrecht in Kraft oder muss ich damit rechnen, dass der Staat sich mein Geld unter die Nägel reisst? Falls letzteres: Liesse sich dieser Diebstahl umgehen, in dem ich das Geld z.B. zur Hausfinanzierung vorbeziehe? Auf den Vermögenswert „Haus“ würde dann das ordentliche Erbrecht angewendet?

    1. Erst wenn die Suche nach Erben (z.B. entfernte Verwandte) nicht erfolgreich ist, erbt potentiell der Staat. Grundsätzlich sollte ein Bezug zur Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum möglich sein. Das ist korrekt, das Erbrecht findet Anwendung. Wir empfehlen Ihnen, das Vorgehen vorab mit der zuständigen Vorsorgeeinrichtung abzuklären.

  10. Ich habe die 2 Konten der Säule 3a von meinem Verstorbenen Mann in 2023 und in 2024 aufgelöst. Die Gemeinde behauptet aber, die Steuer auf die Gesamtsumme im Jahr 2023 beziehen zu wollen. Ist das zulässig oder kann ich um einen Korrektur bitten?

    1. Unserer Meinung nach erfolgt die Besteuerung der gesamten Säule 3a Gelder im Jahr des Todesfalls.

  11. Ich bin nicht verheiratet und habe mit meinem Freund eine gemeinsame Tochter. Wie hoch kann ich ihn in der Säule 3a/3b begünstigen? Hat unsere Tochter einen Pflichtteil analog im Erbrecht? Zahlen Konkubinatspartner dann keine Erbschaftssteuern, wenn sie Begünstigte sind von Säule 3a /3b sind?

    1. Gemäss Begünstigtenordnung kann die Begünstigung unter Punkt b, Ziffer 2 näher bezeichnet werden. Dabei ist es wichtig, dass allfällige Nachkommen einen Pflichtteil haben. Bei Erbschaft aus einer Säule 3a fällt für Konkubinatspaare grundsätzlich eine Erbschaftssteuer an.

  12. Mit meinem langjährigen Partner habe ich 2 gemeinsame Kinder. Wir sind nicht verheiratet. Gerne möchten wir uns gegenseitig begünstigen in der Säule 3a. Nun meine Frage: ist es korrekt, dass ich ihn in der Gruppe 2 auf 100% setze? Wo setze ich dann die Kinder, wenn in Gruppe 3 Eltern und Gruppe 4 Geschwister kommen? Setze ich die Kinder auch in Gruppe 2 aber auf 0 %? Ich möchte ja, dass sie im Todesfalle meines Partners vor meinen Eltern stehen.

    1. Unserer Meinung nach sollte das von Ihnen beschriebene Vorgehen möglich sein. Sie können die Aufteilung des Guthabens zwischen Ihren Kindern und Ihrem Partner gegenüber der Vorsorgeeinrichtung frei bestimmen. Die Vorsorgeeinrichtung verfügt über spezielle Formulare dafür. Wir empfehlen Ihnen, dies direkt mit der Vorsorgeeinrichtung aufzunehmen.

  13. Ich habe eine Frage zur Begünstigtenordnung im Falle des Ablebens vor Bezug eines Säule 3a Guthabens. Ich verstehe, dass der überlebende Ehegatte Priorität geniesst. Wie sieht es aus, wenn zum Zeitpunkt des Ablebens eines Elternteils leibliche Kinder vorhanden sind, welche einen gesetzlichen Anspruch auf eine Waisenrente nach BVG aufweisen, d.h. weniger als 25 Jahre alt und in Ausbildung sind? Habe ich richtig verstanden, dass dann das Guthaben paritätisch zwischen überlebendem Ehegatten und anspruchsberechtigten Kindern aufgeteilt wird?

    1. Die Auszahlung der Säule 3a Gelder erfolgt an den überlebenden Ehegatten. Für die Berechnung der Pflichtteilansprüche (in Bezug auf das Gesamtvermögen) wird der Wert der Säule 3a Gelder berücksichtigt.

  14. Erhalte ich als Ehefrau 100 % der Ersparnisse in der Säule 3a meines verstorbenen Ehemannes oder fällt das Guthaben in die Erbmasse? Wir haben keine Kinder, aber mein Mann hatte Geschwister.

    1. Guthaben aus der Säule 3a zählt nicht zur Erbmasse. Hier kommt die Begünstigtenordnung gemäss BVV3 zur Anwendung (s. oben).

  15. Was passiert mit dem 3a Vorsorgeld im Todesfall, wenn die verstorbene Person weder verheiratet / eingetragen ist und keine Kinder hat? Ich habe seit vielen Jahren einen Lebenspartner. Allerdings wohnen wir nicht zusammen. In diesem Fall ist er nach meinen Recherchen nicht nachlassberechtigt über meine 3a Vorsorgegelder, auch wenn er testamentarisch der alleinige Erbe meines Nachlasses ist. Und gibt es eine Möglichkeit, meinen Lebenspartner trotz unterschiedlicher Wohnadresse betr. meines 3a Vorsorgekapital zu begünstigen?

    1. Sie können die ordentliche Begünstigtenordnung nach Absatz 1 b anpassen resp. die Reihenfolge der Ziffern 3-5 ändern (wie oben erwähnt). Das müssen Sie der Vorsorgestiftung bekannt geben. In der Regel haben die Stiftungen dafür spezifische Formulare. Wenden Sie sich hier bitte direkt an die Vorsorgestiftung welche die Säule 3a Konten führt.

  16. Muss ich die Begünstigenordnung direkt an die Bank schicken?

    1. Sie müssen die Begünstigtenordnung direkt an die Vorsorgestiftung senden. Die Adresse sollte auf dem Formular stehen. Ansonsten kann Ihnen sicherlich Ihr Bankberater die Adresse nennen.

    1. Hierbei handelt es sich um Brüder oder Schwestern des Verstorbenen.

  17. Ich spare Säule 3a und zusätzlich lege noch was auf die Seite. Ich will wissen, in einer Erbschaft, haben Kinder meines Mannes aus erste Ehe Anrecht an meine Ersparnisse und Säule 3a? Falls ja, ist möglich dieses anders zu regeln?

    1. Guten Tag

      Als Begünstigte sind folgende Personen zugelassen (Säule 3a):

      a. im Erlebensfall der Vorsorgenehmer;
      b. nach dessen Ableben die folgenden Personen in nachstehender Reihenfolge:

      1. der überlebende Ehegatte oder die überlebende eingetragene Partnerin
      oder der überlebende eingetragene Partner,

      2. die direkten Nachkommen sowie die natürlichen Personen, die von der
      verstorbenen Person in erheblichem Masse unterstützt worden sind,
      oder die Person, die mit dieser in den letzten fünf Jahren bis zu ihrem
      Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt hat oder die für
      den Unterhalt eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder aufkommen
      muss,

      3. die Eltern,

      4. die Geschwister,

      5. die übrigen Erben.

      Quelle: admin.ch / BVV3

      Falls Sie wieder verheiratet sind, wird zuerst der Ehepartner begünstigt. Sind Sie seit der ersten Ehe nicht mehr verheiratet, werden Ihre Nachkommen begünstigt. Die Punkte 1. und 2. können nicht in ihrer Reihenfolge abgeändert werden.

  18. Ich bin getrennt, aber noch nicht geschieden. Ich möchte, dass mein 3. Säule Kapital meine Kinder und nicht mein noch Ehemann erbt, wenn ich sterbe.Ist es möglich, wenn ja, wie?
    Danke für die Antwort.

    1. Guten Tag

      Sie müssen die Begünstigtenordnung der Säule 3a bei der Bank, welche diese führt, anpassen lassen. Banken haben diesbezüglich entsprechende Formulare. Wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Bankberater. Beachten Sie aber, dass bei der Berechnung die Pflichtteile diese Gelder mitberücksichtigt werden. Zusätzlich müssen Sie testamentarisch Ihren Ehemann auf den Pflichtteil setzen.

  19. Der Mann arbeitet 100 % und ist angestellt, er hat eine voreheliche, erwachsene Tochter. Die Frau arbeitet Teilzeit und hat aus diesem Grunde eine Säule 3a als Ergänzung zur Pensionskasse. Nun haben die beiden ein Haus gekauft, und es stellt sich die Frage, was passiert, wenn der Ehegatte stirbt, und die Frau (keine Kinder) die voreheliche Tochter ausbezahlen muss. Kommt da ihre dritte Säule mit in die Gesamterbmasse, oder darf die Frau alleine darüber verfügen (um auf diesem Wege einen Teil des Kapitals zur Erbauszahlung nutzen zu dürfen)?
    Ein Ehe- und Erbvertrag mit Pflichtteillösung besteht schon.

    1. Guten Tag

      Grundsätzlich kann die Frau, sofern die Begünstigtenordnung nicht geändert wurde, alleine über die Säule 3a verfügen. Allerdings nur, wenn keine Pflichtteile verletzt werden. Die Gelder in der Säule 3a werden für die Berechnung der Pflichtteile hinzu gezogen und bei Verletzung des Pflichtteils erfolgt somit auch eine Auszahlung an die Tochter.

  20. Ich bin geschieden und habe meine Kinder im Testament auf den Pflichtteil gesetzt. Gilt das dann auch für die Säule 3a? Wenn nicht, wie kann ich das veranlassen?

    1. Guten Tag

      In der Säule 3a gilt eine eigene Begünstitungsklausel. Sie können die Begünstigungsanordnung verändern. Werden die Ansprüche der Kinder jedoch reduziert oder gänzlich ausgeschlossen, besteht das Risiko einer Pflichtteilsverletzung im Rahmen des Erbrechts. Die Kinder haben dann die Möglichkeit mittels Herabsetzungsklage den Pflichtteil durch zu setzen.

  21. Die Säule 3a wird nach dem Tod des Vorsorgenehmers an die Begünstigte ausbezahlt. In diesem Falle an die Frau des Verstorbenen. Da der Vorsorgenehmer gestorben ist, stellt sich die Frage ob die Auszahlung in die Erbmasse fällt oder direkt der Witwe angerechnet wird. Der Güterstand war die Errungenschaftsbeteiligung.

    1. Guten Tag

      Die Gelder der Säule 3a werden grundsätzlich direkt an die Begünstigte (Witwe) ausbezahlt. Es gilt jedoch zu berücksichtigen, dass keine Pflichtteile verletzt werden dürfen (bspw. wenn Kinder vorhanden sind).

  22. Nach Erbschaft vom Ehegatten sind mehrere Säule 3a Konten vorhanden. Können die auf den Namen des Gatten lautenden Konten (mehrere und verschiedene Banken) bis zur Pension stehen gelassen werden unter der Bedingung, dass diese die Summe von CHF 50’000 nicht übersteigen?

    1. Liebe Monika

      Sobald die Vorsorgestiftungen der Banken wissen, dass Ihr Ehegatte verstorben ist, werden die Konten gemäss Begünstigten Regelung ausbezahlt. Die Konten können somit nicht stehen gelassen werden.

  23. Meine Pensionskasse macht nach einem Todesfall geltend, dass nur Erbe ist, wer vom verstorbenen Versicherungsnehmer privat unterstützt wurde. Ist das Korrekt? Ehepartner und Kinder sind keine vorhanden. Ich bin davon ausgegangen, dass den Eltern und Geschwistern das Erbe zusteht.

    1. Liebe Petra

      Grundsätzlich sind allfällige Auszahlungen im Todesfall vom Reglement der Pensionskasse abhängig. Häufig ist es tatsächlich so, dass „nur“ der überlebende Ehegatte und die Kinder in Form einer regelmässigen Rentenauszahlung berücksichtigt werden. Ich empfehle Ihnen allfällige Leistungen direkt mit der Pensionskasse zu besprechen.

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