Rahmenbedingungen bei einem WEF-Bezug
Es gibt genaue Regeln, wer einen WEF-Bezug tätigen darf. Zudem gibt es weitere Vorgaben, die zwingend eingehalten werden müssen. Einige Eckwerte variieren von Pensionskasse zu Pensionskasse.
Maximale Bezugshöhe aus der Pensionskasse
Bis Alter 50 das gesamte Sparkapital bei der Pensionskasse. Ab Alter 50 maximal die Hälfte des angesparten Vorsorgekapitals oder der Betrag, der mit Alter 50 vorhanden war, falls dieser höher ist. Die maximale Bezugshöhe wird von der Pensionskasse oftmals auf dem persönlichen Pensionskassenausweis festgehalten oder kann auf jeden Fall bei der Pensionskasse angefragt werden.
Minimale Bezugshöhe aus der Pensionskasse
Der Minimalbetrag, der bezogen werden kann, liegt bei 20‘000 Franken.
Spätere Einkäufe in die Pensionskasse
Das im Rahmen der Wohneigentumsförderung bezogene Kapital aus der Pensionskasse muss vollständig zurückbezahlt werden, bevor wieder freiwillige und vom steuerbaren Einkommen abzugsfähige Nachzahlungen in die Pensionskasse getätigt werden können.
Regelmässigkeit von WEF-Bezügen
Einzelne WEF-Bezüge müssen mindestens fünf Jahre auseinander liegen.
Maximales Alter des WEF-Bezügers
Ein WEF-Bezug ist in der Regel nur bis drei Jahre vor dem Pensionierungszeitpunkt möglich.
Zustimmung des Ehepartners
Bei Verheirateten ist die schriftliche Zustimmung des Ehepartners notwendig, damit Kapital aus der 2. Säule im Rahmen der Wohneigentumsförderung für die Liegenschaft verwendet werden kann.
Eigentümer der Liegenschaft
Derjenige, der einen WEF-Bezug tätigen möchte, muss Eigentümer bzw. Miteigentümer der Liegenschaft sein.
Selbstbewohnte Liegenschaft
Die Liegenschaft muss vom WEF-Bezüger selbst bewohnt werden. Die Finanzierung von Ferienhäusern oder Zweitwohnsitzen mit einem WEF-Bezug ist nicht möglich.
Pfändungsrisiko
Geht der WEF-Bezüger Konkurs, kann das Kapital, das in der Liegenschaft steckt, gepfändet werden.
Wartefrist beim WEF-Bezug
Je nach Pensionskasse kann es bis sechs Monate dauern, bis das Kapital zur Verfügung steht. Die frühzeitige Abklärung lohnt sich.
Kosten eines WEF-Bezugs
Viele Pensionskassen verlangen bei einem WEF-Bezug eine pauschale Bearbeitungsgebühr.
Rückzahlungspflicht
Wird die mit WEF-Kapital finanzierte Liegenschaft wieder verkauft, muss das Kapital an die Pensionskasse zurückbezahlt werden, sofern nicht in einer gewissen Frist eine neue Liegenschaft im Rahmen der Wohneigentumsförderung gekauft wird. Bei Bezügen aus der Säule 3a besteht keine Rückzahlungspflicht, da bei dieser Vorsorgeform weder nachträgliche Einkäufe noch Rückzahlungen möglich sind. Je nach Ausgangslage sind daher unter Umständen WEF-Bezüge aus der Säule 3a interessanter als aus der zweiten Säule.
Steuern bei der Wohneigentumsförderung
Bei der Auszahlung von Pensionskassenkapital werden Steuern fällig. Die Berechnung der Höhe wird separat vom übrigen Einkommen vorgenommen und es kommen dieselben Kriterien wie beim Kapitalbezug zum Pensionierungszeitpunkt zur Anwendung.
Ausländer / Neuzuzüger in der Schweiz
Für Personen, die nach dem 31.12.2005 aus dem Ausland in die Schweiz ziehen und einer Schweizer Vorsorgeeinrichtung angehören, besteht ebenfalls die Möglichkeit von den Steuervorteilen durch Pensionskasseneinkäufe zu profitieren. In den ersten fünf Versicherungsjahren dürfen maximal 20 Prozent des reglementarisch versicherten Lohnes zur Deckung von Vorsorgelücken in die zweite Säule einbezahlt werden. Danach dürfen die Vorsorgelücken vollständig durch Einkäufe geschlossen werden.
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Kann ich (55) mit 58 einen WEF Vorbezug tätigen um die Hypothek zu reduzieren und mit 59 (fall es zu einer Frühpensionierung mit 59 kommt) einen Teilkapitalbezug aus der Pensionskasse durchführen?
Das ist abhängig vom Reglement Ihrer Pensionskasse. In der Regel ist ein WEF-Bezug nur bis drei Jahre vor Pensionierung möglich. Für eine verbindliche Aussage wenden Sie sich am besten direkt bei Ihrer Pensionskasse.
Sofern ich nur noch in der FZ bin und nicht plane, nochmals zu arbeiten dh mich einer PK anzuschliessen, wäre der folgende Ablauf möglich: ich beziehe das eine der zwei FZ Konto als WEF um Hypothek abzuzahlen und verkaufe die Liegenschaft erst irgendwann ab 60, nachdem ich mit 60, was ich ja kann, alle FZ Gelder cash ausbezahlt bekommen habe. Dh in dieser Konstellation muss ich ja den Bezug sicher nirgends mehr wieder einzahlen, da ja nur schon ein Gefäss fehlt.
Dieses Vorgehen sollte unserer Meinung nach möglich sein. Für eine verbindliche Aussage wenden Sie sich im Idealfall direkt bei Ihrer Freizügigkeitsstiftung oder der zuständigen Steuerbehörde.
Ich habe bereits einen Bezug aus meiner Säule 3a für ein Eigenheim getätigt. Nun plane ich nach fünf Jahren eine Ersatzbeschaffung, bei der ich ein neues, teureres Eigenheim im Rahmen einer Baufinanzierung über einen Generalunternehmer errichte. Während der Bauphase (voraussichtlich zwei Jahre) wohne ich weiterhin in meiner bisherigen Liegenschaft. Die alte Liegenschaft soll erst nach Fertigstellung des Neubaus verkauft werden.
Wie verhält es sich in diesem Fall mit den Voraussetzungen und der Steuerpflicht des 3a-Bezugs? Ist die Ersatzbeschaffung unter diesen Umständen überhaupt möglich, oder gibt es Einschränkungen, da die alte Liegenschaft noch nicht verkauft ist?
Nein, uns sind diesbezüglich keine Einschränkungen bekannt.
Ich habe vor, mit 57 einen WEF aus der PK zu tätigen und mit 58 in die Frühpension zu gehen. Sinn ist die Brechung der Steuerprogression. Ich habe auch die Bestätigung der PK, dass sie bei der Frühpensionierung auf den Grundbucheintrag verzichten (Kann ausgetragen werden). Ich habe auch vor, die Hypothek gleich wieder zu erhöhen. Welche Frist sollte man einhalten, um nicht gegen gesetzliche Bestimmung zu verstossen bzw. damit das Steueramt den WEF-Bezug nicht als Einkommen bewertet (wegen der Wiedererhöhung der Hypothek)?
Es gibt keine gesetzliche Frist. Wir machen die Erfahrung, dass die Steuerämter in den letzten Jahren strenger wurden und solche Fälle genauer prüfen. Allenfalls können Sie beim zuständigen Steueramt ein Steuerruling verlangen. Eine verbindliche Auskunft können wir Ihnen hier leider nicht erteilen.
Wir verschenken unsere Liegenschaft an unsere Kinder. Diese werden die Schuld übernehmen und bei der Bank weiterführen. Was passiert mit dem Vorbezug von PK Geld, welches wir dafür eingesetzt hatten, müssen wir diesen zurückbezahlen?
Sofern Ihre Kinder selbst in der Liegenschaft wohnen, muss ein WEF-Bezug in der Regel nicht sofort zurückbezahlt werden. In diesem Fall kann der Pensionskassenbezug stehen bleiben. Die Pensionskasse kann aber eine Sicherung verlangen, wie zum Beispiel eine Grundbuchsperre (Veräusserungsverbot) bist der Betrag zurückbezahlt ist.
Darf man einen WEF-Bezug tätigen, wenn man eine volle Invalidenrente bezieht?
Das ist abhängig von der Pensionskasse. Die Informationen sollten Sie im Reglement der Pensionskasse finden. Falls nicht sollten Sie sich direkt an die Vorsorgeeinrichtung wenden.
Kann eine Bank bei einer Hypotheken-Erhöhung die Auszahlung von Teilbeträgen verweigern (ohne den genauen Grund des Gebrauches zu kennen) wenn im Grundbuchamt eine Veräusserungsbeschränkung auf Grund eines Pensionskassenvorbezuges von CHF 30’000.00 eingetragen ist? Oder gilt dies ausschliesslich beim Verkauf der Liegenschaft und demzufolge nicht wenn dies nicht der Fall ist.
Die Veräusserungsbeschränkung kommt in der Regel nur bei einem Verkauf zu tragen. Grundsätzlich kann die Bank die Auszahlung verweigern. Wir empfehlen Ihnen in dieser Situation (noch einmal) das Gespräch mit der Bank zu suchen. Möglicherweise liegt ein Verstoss gegen die Eigenmittelvorschriften vor (Finanzierung aus „harten“ Eigenmitteln).
Ist es ein Problem, wenn die Eigentumsübertragung ein Jahr nach WEF-Bezug stattfindet? Der WEF ist die Anzahlung und es wird eine TF Risikoversicherung mit Begünstigung der PK abgeschlossen.
Grundsätzlich gibt es keine offizielle Frist, wann ein Bezug der mit einem WEF finanzierten Liegenschaft stattfinden muss. Unserer Erfahrung nach sollte der Zeitrahmen von einem Jahr ein angemessener Zeitrahmen sein. Wir empfehlen Ihnen, dies direkt mit der Vorsorgeeinrichtung abzuklären.
Wir haben in diesem Jahr unsere Wohnung verkauft. Den WEF Vorbezug haben wir auf ein Freizügigkeitskonto platziert um die Ersatzbeschaffung zu gewährleisten. Nun werde ich 60 jährig im Dezember und könnte ja das Freizügigkeitskapital beziehen. Welches Gesetz ist nun höher gewichtet. Das Freizügigkeitsgesetz oder das WEF Gesetz? Ich will unsere Steuern bezahlen und keine Gesetze umgehen aber ich sehe hier einen. Gemäss meiner PK sollte mein Vorhaben gehen und gemäss meiner Freizügigkeitsstiftung nicht. Uns geht es nur darum das Geld auch zur Verfügung zu haben nach 63 Jahren. Freizügigkeit lässt keinen Bezug mehr zu ab 60 und PK keine Bezug mehr ab 63. Wie sehen sie die Sachlage?
Unserer Meinung nach sollte der Bezug der Freizügigkeitsleistungen in Ihrem Fall möglich sein. Zwar nicht mehr als WEF Bezug, aber altershalber. Wir empfehlen Ihnen, bei der Freizügigkeitseinrichtung nachzufragen, ob ein Bezug altershalber möglich ist.
Wir haben vor drei Jahren ein EFH gebaut in welchem beiderseits WEF Bezüge vorhanden sind. Wir werden uns nun scheiden lassen, das Haus soll aber im Miteigentum blieben. Die Frau bleibt im Haus. Ist es möglich den WEF-Vorbezug des Mannes im Haus zu lassen, und dies in der Scheidungskonvention so zu vermerken? Der Mann hätte der Frau bei Teilung der PK als Ausgleich CHF 25’000.- zu bezahlen, der WEF-Anteil des Mannes in der Liegenschaft ist 35’000.- Dieser könnte in dem Fall auch so nicht verrechnet werden. Ausser es ist möglich, dass die Frau dem Mann ein Darlehen unterzeichnet über diese CHF 10’000.- Differenz?
Ob es möglich ist, dies in der Scheidungskonvention festzuhalten, können wir leider nicht beurteilen. Unserer Meinung nach muss aus Sicht der Finanzierungsinstitute nichts geändert werden, da die Eigentümer bestehen bleiben. Wir empfehlen Ihnen, dies direkt mit Ihrer Bank aufzunehmen oder einen Scheidungsanwalt beizuziehen, um die Scheidungskonvention aufzusetzen.
Mein Vater hat mir seine Liegenschaft überschrieben. Er selbst hat die Nutzniessung an der Liegenschaft behalten. Inzwischen wohne ich ebenfalls zusammen mit dem Vater in der Liegenschaft. Nun überlege ich, von meiner 3. Säule einen WEF-Bezug zu tätigen um die Hypothek zu reduzieren. Der Hypothekarvertrag lautet auf den Vater. Ist dies überhaupt möglich?
Grundsätzlich sollte ein WEF-Bezug möglich sein, da Sie die Liegenschaft selbst bewohnen und im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind. Wir empfehlen Ihnen, diese Frage direkt mit der Vorsorgestiftung aufzunehmen.
Gemäss PK-Reglement kann ich einen WEF Bezug bis zum vollendeten 62-Altersjahr für das selbstbewohnte Wohneigentum machen. Wenn ich jetzt mit 62 einen WEF-Bezug für die Amortisation der Hypothek mache, kann ich dann trotzdem, wenn ich mit 65 in Pension gehe und erneut einen Kapitalbezug machen. Oder gilt hier auch die 5-jährige Wartefrist. (Wie zwischen zwei WEF-Bezügen?)
Ob ein Kapitalbezug bei Pensionierung möglich ist, muss im Reglement der Pensionskasse festgehalten sein. Ein WEF-Bezug mit Alter 62 und ein altershalber Bezug bei Pensionierung sollte grundsätzlich möglich sein, sofern dies das Reglement zulässt.
Mein Mann und ich sind vor einiger Zeit zurück nach Deutschland gegangen und möchten nun gerne hier ein Haus kaufen. Hierfür würden wir gerne das Geld aus der 2. Säule verwenden (= also WEF). Der Kaufvertrag ist bereits unterschrieben. Bei meinem Freizügigkeitskonto war dies überhaupt kein Hinderungsgrund und der Antrag bereits eingereicht. Bei meinem Mann scheint das ganz etwas kompliziert zu sein. In dem Formular steht der Satz: „Kopie des öffentlich beurkundeten Kaufvertrags, in dem erwähnt ist, das die Gelder der 2. Säule an den Verkäufer direkt bezahlt werden müssen.“ Das steht genau so leider nicht in unserem Kaufvertrag, da sich hier auch keiner mit so etwas auskennt und in Deutschland so etwas auch nicht üblich ist. Eine Auszahlung an unsere Darlehensbank ist nicht möglich. Was können wir machen damit wir das Geld doch noch in das Haus stecken können? Bzw wieso hat dies bei meinem Konto kein Problem dargestellt? Dort wird auch so direkt an den Verkäufer ausgezahlt.
Die Handhabung bei der Auszahlung von WEF Bezügen kann unterschiedlich sein. Die Formulare sind in der Regel auf die Schweizer Verhältnisse ausgelegt. Unserer Meinung nach sollte aber eine Auszahlung direkt an den Verkäufer grundsätzlich möglich sein, sofern dieser im Kaufvertrag auch genannt ist. Wir empfehlen Ihnen, nochmals das Gespräch mit der Vorsorgeeinrichtung zu suchen.
Ich habe vor 23 Jahren einen WEF-Bezug gemacht, um damals bei der Scheidung meinem damaligen Mann den ihm zustehenden Anteil am gemeinsamen Haus auszubezahlen. Nun möchte ich eine Hypothek-Erhöhung machen. Die Bank sagt: eine Erhöhung ist in einer solchen Situation eigentlich nicht erlaubt, weil es eine Umgehung der Wohneigentumsförderung wäre. Was heisst da? Stimmt das?
Die Argumentation der Bank ist für uns nicht schlüssig. Sie sollten hier von der Bank eine detailliertere Begründung verlangen.
Wir sind uns nicht mehr sicher ob wir PK-Bezüge für unser Wohneigentum bezogen haben. Wenn ja. wo sind diese registriert?
Ein WEF-Vorbezug ist als Veräusserungsbeschränkung im Grundbuch eingetragen.
Wir haben die Hypothek unserer Liegenschaft per Oktober 2022 zurückbezahlt, jedoch per 1.1.2023 erneut eine Hypothek auf der gleichen Liegenschaft aufgenommen. Nun möchten wir diese Hypothek teilweise mit einem WEF-Vorbezug verringern. Die Bank sagt uns, dies wäre aus steuerlichen Gründen erst ab 1.1.2025 möglich. Können Sie diese Aussage bestätigen und was ist der Grund für diese Karrenzfrist?
Grundsätzlich ist ein WEF Bezug aus der Pensionskasse oder der Säule 3a alle fünf Jahre möglich. Falls Sie die Rückzahlung im Oktober 2022 nicht mit Mitteln aus der Pensionskasse oder der Säule 3a getätigt haben, spricht aus unserer Sicht nichts gegen einen WEF Bezug. Die Modalitäten zur Wohneigentumsförderung sind in der „Verordnung über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge“ festgehalten.
Ich habe im Juli 1997 einen Vorbezug aus meiner Pensionskasse für den Kauf einer Eigentumswohnung gemacht und bin seit dem 1. Mai 2022 in Pension. Kann ich den damals bezahlten Steuerbetrag zurückfordern, auch wenn ich das Kapital nicht zurückbezahlt habe? Das Apartment wird immer noch von uns bewohnt.
Nein, eine Rückforderung der Steuer ist nur bei einer Rückzahlung des WEF Betrags in die Pensionskasse möglich.
Ich werde im März 2027 pensioniert. Kann ich im Januar 2024 einen Einkauf tätigen und im Februar einen WEF-Bezug machen? Kann ich den Einkauf vom Einkommen in Abzug bringen?
Dieses Vorgehen hätte zur Folge, dass der WEF Bezug die 3 Jahresfrist bei Einkäufen verletzt. Die Steuerbehörde dürfte die eingesparten Steuern zurückfordern. Ob überhaupt ein WEF Bezug möglich ist, müsste die Pensionskasse beurteilen.
Ich (57 Jahre) besitze im Miteigentum (1/2) mit meiner Frau seit 25 Jahren eine Liegenschaft. Ich möchte nun die kleine Resthypothek aus meiner PK amortisieren. Die PK verweigert die Auszahlung des gesamten Betrages der Hypothek mit dem Hinweis ich sei nur Miteigentümer und ich sei nur für 1/2 des Betrags berechtigt. Stimmt das so? Ich habe soweit keine entsprechenden Gesetze/Vorordnungen gefunden.
Gemäss unseren Informationen legen weder Gesetz noch Verordnung ausdrücklich den Höchstbetrag des Vorbezugs bei Miteigentum fest. Jedoch hat das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV diesen Sachverhalt in der «Mitteilung über die Berufliche Vorsorge vom 12.05.2021» (Seite 91, Punkt 5) präzisiert. Es ist davon auszugehen, dass die Pensionskassen sich an diesen Erläuterungen orientieren.
Ich werde am 26.01.2028 mit 65 Jahren pensioniert. Meine Frage ist:
Kann ich mich dieses Jahr (ich bin 59 Jahre alt) und nächstes Jahr (dann bin ich 60 Jahre alt) in die Pensionskasse einkaufen und dann mit Alter 61, also im Jahre 2024 einen WEF-Vorbezug machen und die Hypothek abzahlen?
Guten Tag
Um steuerlich optimiert einen Einkauf in die Pensionskasse mit einem anschliessenden WEF-Bezug tätigen zu können, ist eine gesetzliche Sperrfrist von 3 Jahren zu beachten. Somit wäre eine Steuereinsparung durch den Einkauf nicht möglich
Ich möchte aus privaten u gesundheitlichen gründen die schweiz nach 11 jahren verlassen. Nun habe ich leider steuerschulden u einen kredit am laufen.. besteht irgendwie die möglichkeit die schulden mit dem geld von meiner pensionskasse zu bekommen um schuldenfrei das land verlassen zu können?
Bei Wegzug ins Ausland können Sie Ihre Pensionskassengelder grundsätzlich als einmalige Kapitalabfindung beziehen (bei Wohnsitznahme innerhalb der EU/EFTA gibt es für den obligatorischen BVG-Teil aber eine Einschränkung). Die Auszahlung können Sie zur Tilgung Ihrer Verpflichtungen verwenden.
Frau ist noch über 10 Jahre berufstätig – Ehegatte in Rente. Kann die Frau noch Wohneigentumsförderung beziehen. Wenn ja, wie hoch bzw. wieviele %.
Guten Tag
Ihre Fau kann für selbstbewohntes Wohneigentum Gelder aus der Pensionskasse beziehen auch wenn der Ehegatte bereits eine Rente bezieht. Bis Alter 50 darf das gesamte Vorsorgekapital in der zweiten Säule für die Wohneigentumsförderung verwendet werden. Ab Alter 50 ist die Höhe des WEF-Bezugs auf den höheren der beiden folgenden Beträge beschränkt: Das Sparkapital mit Alter 50 oder die Hälfte des zum Zeitpunkt des Bezugs vorhandenen Sparkapitals. Der genaue Betrag ist bei den meisten Pensionskassen auf dem Pensionskassenausweis vermerkt oder kann bei der entsprechenden Vorsorgeeinrichtung angefragt werden.
Ich bin polnischer Staatsbürger, meine Frau kommt aus den Philippinen. Wir leben zusammen und arbeiten 5 Jahre in der Schweiz. 2019 wollen wir auf die Philippinen übersiedeln. Werden obligatorische bvg-Beiträge an uns gezahlt? Wenn ja, welche Dokumente benötigen wir? Vielen Dank für die Antwort.
Nehmen Sie Wohnsitz ausserhalb der EU/EFTA können Sie Ihr gesamtes Pensionskassenguthaben (inkl. obligatorischem BVG-Teil) beziehen.
Ich werde im Juli die Schweiz verlassen und wieder nach Deutschland gehen.
Kann ich den obligatorischen Teil für einen Hauskauf nutzen und den überobligatorischen Teil später auszahlen lassen?
Guten Tag
Bei einer Auswanderung in ein EU-Land können Sie den überobligatorischen Teil beziehen. Bei einer Auswanderung ist es jedoch möglich, den obligatorischen Teil in Form eines WEF-Bezugs zu beziehen, auch wenn sich die selbstgenutzte Liegenschaft im Ausland befindet. Der Bezugszeitpunkt muss nicht gleichzeitig erfolgen.
Ich, 43-jährig, will mit meiner Familie in 3 Jahren nach CZ auswandern, sobald unser Kind seine Ausbildung abgeschlossen hat.
Wir wollen aber jetzt schon mit unserem Eigenheimbau in CZ beginnen oder jetzt schon ein fertiges Objekt dort kaufen. Können wir jetzt schon unsere Pensionskasse für den Bau/Kauf im Ausland nutzen wo wir dann in 3 Jahren auf Dauer leben werden?
Guten Tag
Grundsätzlich können die Gelder in der Pensionskasse (Freizügigkeitsgelder) nur für den Kauf/Bau einer selbstbewohnten Immobilie genutzt werden. Da Sie erst in ca. drei Jahren in das selbstbewohnte Eigenheim ziehen, dürfte eine Auszahlung deshalb nicht möglich sein.
Guten Tag
Ich finde leider keinen Artikel im Gesetzt zum Einkauf ins Miteigentum mittels WEF Bezug. Wir haben folgende Ausgangslage;
Meine Frau ist Alleineigentümerin einer von uns selbstbewohnten Liegenschaft. Nun möchte ich mich mit 50% einkaufen Der Betrag soll vollumfänglich aus der PK kommen. Nach meiner Ansicht nach, steht dann meiner Frau das Kapital vollumfänglich zur freien Verfügung, da es sich ja um einen Einkauf handelt und Sie das Kapital dannzumal allein finanziert hat? Ist das richtig? Gibt es allenfalls einen Artikel in der Verordnung zum Thema?
Besten Dank für eine Rückmeldung.
Freundliche Grüsse
Salvatore
Guten Tag Salvatore
Grundsätzlich können Sie einen WEF-Bezug tätigen, wenn Sie eine Liegenschaft im Miteigentum kaufen. Sie können auch nachträglich einen WEF-Bezug tätigen und einen Anteil der Liegenschaft Ihrer Frau abkaufen. Ihr Miteigentum wird im Grundbuch eingetragen, ebenfalls Ihr WEF-Bezug. Sie haben dann weniger Kapital in der Pensionskasse, dafür gehört Ihnen ein Anteil der Liegenschaft. Bei der kreditgebenden Bank sind Sie neu als Miteigentümer eingetragen. Die Bank wird wahrscheinlich verlangen, dass Sie auch als Kreditnehmer im Hypothekarvertrag aufgeführt sind. Am besten wenden Sie in folgender Reihenfolge an die verschiedenen Schnittstellen dieses Geschäfts: Bank, Pensionskasse, Grundbuchamt.