Das steuerbare Einkommen

Das steuerbare Einkommen

Wie das steuerbare Einkommen nach der Pensionierung zu Stande kommt

Die Einkommenssteuer ist für Steuerzahler im Rentenalter in der Regel die grösste Steuerlast. Wer versteht, wie das steuerbare Einkommen zustande kommt, kann Reduktionspotenzial besser orten.

Grafik: Steuerbares Einkommen

Steuerbares Einkommen

Es gibt drei Möglichkeiten, das steuerbare Einkommen nach der Pensionierung zu reduzieren:

  • Reduktion der steuerbaren Einnahmen
  • Erhöhung der zulässigen Abzüge
  • Reduktion der Steuerlast durch tiefere Steuersätze

Alle Massnahmen zur Optimierung der Einkommenssteuern zielen bei Rentnern in der Regel auf eine dieser drei Möglichkeiten ab. Weil das Steueroptimierungspotenzial nach der Pensionierung begrenzt ist, müssen die wenigen Möglichkeiten umso konsequenter ausgenutzt werden. Mehr zum Thema Steueroptimierung erfahren Sie in unseren Steuertipps.

Grenzsteuersatz

Bei vielen Steueroptimierungsmöglichkeiten bestimmt der Grenzsteuersatz wie gross die effektive Steuereinsparung ist. Der Grenzsteuersatz ergibt sich grösstenteils aus dem steuerbaren Einkommen und dem Steuerdomizil. Mehr zum Thema Grenzsteuersatz erfahren Sie hier:


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Fragen und Antworten

  1. Ich bin letztes Jahr pensioniert worden. Zur Pensionskasse und zur AHV arbeite ich noch 40%. Muss ich meinen Lohn zu 100% besteuern? Oder nur das, was über den Freibetrag von 1’400.- ist. Das wären 300.-? Oder liege ich da ganz falsch was den Freibetrag anbelangt?

    1. Der Freibetrag von CHF 1’400 bezieht sich auf AHV Beiträge und nicht auf die Steuern. Das Einkommen muss zu 100% versteuert werden.

  2. Ich bin Rentnerin. Muss ich noch direkte Bundessteuern bezahlen. Meine Bekannte meinte nein. Das hat mich nun verunsichert.

    1. In der Schweiz sind gemäss dem Schweizer Steuersystem, natürliche Personen mit Wohnsitz oder steuerrechtlichem Aufenthalt unbeschränkt steuerpflichtig. Sie bleiben also auch nach Ihrer Pensionierung steuerpflichtig.

  3. Ab welchem Betrag muss ich als Rentner (73) meinen kleinen Verdienst in der Steuererklärung angeben?

    1. Jegliches Einkommen muss in der Steuererklärung auch nach der Pensionierung angegeben werden. Es besteht kein Freibetrag.

  4. Ich bin 77 Jahre alt und bin im Besitz einer Eigentumswohnung. Mein Konkubinats -Partner zahlt mir pro Monat 1000.–Fr an die Wohnkosten. Frage: Muss ich dies als Einkommen versteuern. Wie hoch ist der Einkommensfreibetrag? Wir wohnen im Kt. Zug

    1. Ein Freibetrag ist uns nicht bekannt. Diesbezüglich sollten Sie sich an einen Steuerexperten oder an das Steueramt direkt wenden.

  5. Im Zusammenhang mit der bevorstehenden Abstimmung betr. AHV liest man immer wieder von der Ungerechtigkeit, dass es unfair sei, dass die AHV/BVG-Altersrente 2xmal versteuert werden müsse. Stimmt das? In der Steuererklärung werden doch zur Ermittlung des steuerbaren Einkommens, Beiträge an AHV und BVG in Abzug gebracht. Oder sehe ich das falsch?

    1. Sie sehen das richtig. In der Steuererklärung wird das Nettoeinkommen (abzüglich AHV Beiträge) erfasst. Dass eine doppelte Besteuerung erfolgen soll, ist uns nicht bekannt.

  6. Ich bin Schweizerin, pensioniert und werde 2024 einen festen Wohnsitz in Ungarn haben. Muss ich in der Schweiz Steuer bezahlen? Oder sogar Krankenkasse?

    1. Zu generellen steuerlichen Anfragen können wir keine Auskunft geben. Grundsätzlich sind Sie in der Schweiz steuerpflichtig, solange Sie noch in der Schweiz angemeldet sind. Weitere Auskünfte dazu kann Ihnen Ihre Wohngemeinde erteilen.

  7. Ich bin pensioniert (65 Jahre alt). Wie viel Einkommen (Nebenjob) kann ich verdienen, damit es steuerfrei ist?

    1. Das Einkommen muss voll versteuert werden. Es besteht kein steuerfreier Betrag.

  8. Meine Mutter ist schon im AHV Alter und arbeitet noch ein paar Stunden pro Woche, um die Rente aufzubessern. Gibt es einen Freibetrag bei den Steuern im Kanton Luzern oder bei den Bundessteuern vergleichbar mit dem Einkommensfreibetrag bei der AHV?

    1. Uns ist kein solcher Abzug bekannt.

  9. Bin ich berechtigt Prämienverbilligung der Krankenkasse zu beziehen bei einem AHV Einkommen von Fr. 1’730. pro Monat? Gilt das Geld auf meinem Konto (ehemaliges Freizügigkeitskonto) als Vermögen das ich für meinen Lebensunterhalt benötige?

    1. Inwiefern sich Freizügigkeitsgelder auf die KVG oder eine Prämienverbilligung auswirkt, können wir leider nicht beurteilen. Wir empfehlen Ihnen, direkt bei der zuständigen Stelle anzufragen. Diese wird Ihnen eine verbindliche Antwort liefern können.

  10. Ich bin Doppelbürgerin, CH und D, beziehe eine AHV und eine deutsche Rente, insgesamt beziehe ich in Euro ca. 2300 pro Monat. Ich möchte gerne wieder in die Schweiz zurückkehren und möchte mich nun informieren, welche Kosten auf mich zukommen.

    1. Über die Lebenshaltungskosten in der Schweiz können wir leider keine Angaben machen. Die Rente ist in der Schweiz zum Einkommen zu versteuern.

  11. Ich werde in Dezember ein Monat früher ins Pension mit Teilkapitalbezug gehen wegen höherem Umwandlungssatz. Kann ich danach weiterhin für ein Monat reduziert Tempörar arbeiten ohne PK-Einzahlung aber mit AHV.

    1. Das müssten Sie mit Ihrem Arbeitgeber absprechen. Eine weitergehende Erwerbstätigkeit nach der Pensionierung ist grundsätzlich möglich. Die Pensionierung muss aber zwischen Arbeitgerber und Pensionskasse koordiniert werden. Beachten Sie aber, dass vor Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters weiterhin eine BVG Anschlusspflicht besteht sobald das Einkommen eine gewisse Höhe überschreitet. Daher sollten Sie das Vorgehen vorgängig mit Ihrem Arbeitgeber und der Pensionskasse absprechen.

  12. Wo muss ich meine AHV-Rente versteuern, wenn ich meinen Hauptwohnsitz nach Österreich verlege und in der Schweiz einen Zweitwohnsitz anmelde?

    1. Die Rente ist dort zu versteuern wo Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz haben.

  13. Wen ich nach der Pensionierung weiterhin 40% arbeite, bleiben meine Abzüge , arbeitskleider, cantine, GA, etc gleich bei der Steuerausfüllung oder? Oder hat man als Renter das recht nicht mehr dazu.

    1. In einem gewissen Umfang sollten Abzüge weiterhin möglich sein. Für eine verbindliche Aussage wenden Sie sich aber bitte direkt an die Steuerbehörde oder einen Steuerexperten.

  14. Wieviel Steuern bezahle ich, wenn ich noch NETTO 1’600.- Lohn habe, weil ich noch 40% weiter arbeite, AHV Rente bekomme ich auch noch 1’600.-, und von der Pensionskasse bekomme ich 500.- Fr.

    1. Steuerberechnungen können Sie direkt auf der Webseite der Steuerbehörde durchführen. Der Kanton Bern bietet hier entsprechende Rechner an. Sie finden die Rechner unter diesem Link.

  15. Ich bin Rentner und beziehe die AHV. Nun habe ich daneben ein Zusatzeinkommen aus einer fest vereinbarten Reinigungstätigkeit (2 Jobs). Gilt dieses Einkommen steuerlich gesehen nun als Haupt-Erwerb oder – da ich als Rentner nicht mehr arbeitstätig sein muss – als Nebenerwerb (Teilzeitbe-schäftigung), der mir einen höheren Pauschalabzug für „Berufskosten auf Nebenerwerb“ gegenüber dem Abzug von ordentlichen Berufsauslagen (ÖV-Abo, Verpflegung) erlaubt ?

    1. Dazu können wir leider mangels Expertise keine verbindliche Aussage machen. Wir empfehlen Ihnen, diesbezüglich entweder direkt bei der Steuerbehörde oder einem Treuhänder nachzufragen.

  16. Ich beziehe AHV- und Pensionsgeld aus dem Ausland (Holland), weil ich dort gewohnt und 11 Jahren gearbeitet habe. Vom Jahreseinkommen wird mir schon Steuern abgezogen. Muss ich das Jahreseinkommen trotzdem in der Schweiz versteuern oder darf ich das evt. abziehen? Holland hat ein Doppelabkommen mit der Schweiz.

    1. Sie müssten Sie hierzu direkt an einen Steuerberater wenden. Gestützt auf ein vorhandenes Doppelbesteuerungsabkommen werden Leistungen nicht doppelt besteuert. Es ist aber davon auszugehen, dass diese zumindest Satzbestimmend sind.

  17. Stimmt es, dass ich als Rentner 16’900 Franken bei der Steuer abziehen kann?

    1. Nein, einen spezifischen Abzug für Rentner auf das Einkommen gibt es nicht. Ich vermute, Sie beziehen sich hier auf den Freibetrag von 1’400 Franken pro Monat (16’800 Franken pro Jahr). Hier handelt es sich jedoch um jenen Einkommensbetrag, auf dem keine AHV-Beiträge bezahlt werden müssen. Versteuert werden muss jedoch auch dieser Betrag.

  18. Wird BVG Kapitalbezug als Einkommen besteuert? oder wird die als Vermögen besteuert?

    1. Nein, der Bezug von Vorsorgegelder wird zum Kapitalauszahlungssteuersatz besteuert. Hier handelt es sich um einen reduzierten Steuersatz. Nach der Auszahlung fliesst das Kapital in das Vermögen und wird regulär als Vermögen besteuert.

  19. Habe in den Wintermonaten einen kleines Einkommen bei den Bahnen als Aushilfe. Ist dieser Zusatzverdienst zu versteuern. Oder kann ich etwas abziehen?

    1. Jeglicher Zusatzverdienst (auch nach der ordentlichen Pensionierung) ist normal als Nettoeinkommen zu versteuern (ohne Abzug). Ja nach Situation haben Sie aber die Möglichkeit, eine Einzahlung in die Säule 3a zu tätigen (ohne Pensionskassenanschluss 20% des Nettoeinkommens). Allenfalls könnte dies eine Möglichkeit sein, die Steuerlast etwas zu reduzieren.

  20. Ich bin Ende Februar 2023 pensioniert worden. War bis zu diesem Zeitpunkt 100% angestellt. Ab 1. März arbeite ich jetzt noch 40%. Meine Pensionskasse bekomme ich monatlich, sowie auch die AHV, zu meinem 40% Arbeitspensum-Lohn. Wie funktioniert das jetzt mit den Steuern 2023?? Den 40% Arbeitsvertrag ist bis jetzt unbefristet bis Ende August. Kann sein das ich die Chance bekomme noch ein weiteres halbes Jahr zu arbeiten.

    1. Die Renten aus Pensionskasse und AHV müssen Sie Für 2023 zusammen mit Ihrem Einkommen aus dem 40% Pensum als Einkommen versteuern. Sie sollten für die Steuererklärung jährlich eine Abrechnung über die bezahlten Renten bekommen. Wichtig ist, solange Sie ein AHV-pflichtiges Einkommen erwirtschaften, können Sie auch noch in die Säule 3a einzahlen (bis maximal Alter 69) und somit Ihre Steuern reduzieren. Unter der Annahme, dass Sie jetzt keinen Pensionskassenanschluss mehr haben können Sie 20% Ihres Nettoeinkommens (in Ihrem Fall aus der 40% Tätigkeit) in die Säule 3a einzahlen.

  21. Wie deklariere ich als Rentner den Freibetrag in der Steuererklärung ohne das dieser besteuert wird?

    1. In Bezug auf das steuerbare Einkommen gibt es als Rentner kein Freibetrag. Der Freibetrag besteht nur auf die Bezahlung von AHV-Beiträgen bei einer weiterführenden Erwerbstätigkeit. Einkommen aus Rentenleistungen müssen zu 100% als Einkommen versteuert werden.

  22. Ich habe als Hauswart 1800 Fr. als Nebenverdienst. Muss ich diesen versteuern als Zusatzverdienst zu AHV und Pensionskasse?

    1. Ja, Erwerbseinkommen muss auch nach der Pensionierung wie die Renten aus AHV und Pensionskassen als Einkommen deklariert und versteuert werden. Einzig besteht bei der AHV-Pflicht nach der ordentlichen Pensionierung ein Freibetrag von monatlich CHF 1’400, auf dem keine AHV-Beiträge bezahlt werden müssen.

  23. Ich beziehe rente und ahv monatlich auf mein schweizerkonto. Muss ich steuern bezahlen obwohl ich nach Italien auswandere?oder lohnt sichs mir dies in Italien zu überweisen?

    1. Grundsätzlich sind Sie in der Schweiz nicht mehr steuerpflichtig sobald Sie sich abmelden. Renten aus der ersten Säule werden auch nicht quellenbesteuert. Bei Leistungen aus der Pensionskasse kann ja nach neuem Wohnsitzland eine Quellenbesteuerung erfolgen. Diese können Sie aber im Rahmen eines Doppelbesteuerungsabkommens zurückfordern. Wir empfehlen Ihnen, hier einen Steuerberater mit dieser Frage zu konsultieren. Dieser wird Ihnen eine auf Ihre Situation abgestimmte und verbindliche Antwort geben können.

  24. Gehört Kapitalertrag ebenfalls zum Steuerbaren Einkommen?

    1. Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen etc.) in der Schweiz gehören zum steuerbaren Einkommen und müssen in der Steuererklärung deklariert werden. In der Regel bieten Banken diesbezügliche Steuerverzeichnisse an welche das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtern. Achten Sie aber auf die Kosten dieser Auszüge.

  25. Meine Frau wurde von ihrem Arbeitgeber in ihrem 60. Lebensjahr zwangspensioniert und erhält bis zum gesetzlichen Rentenalter eine Pension. Wie ist diese Rente zu versteuern? Handelt es sich um eine Leibrente?

    1. Guten Tag

      Gemäss Ihren Schilderungen dürfte es sich hier um eine Überbrückungsrente handeln. Überbrückungsrenten werden wie gewöhnliches Einkommen zu 100% als Einkommen besteuert.

  26. Wieviel Nebenerwerb als Pensionär ist steuerfrei?

    1. Guten Tag

      Es gibt als Pensioär keinen Steuerfreibetrag in Bezug auf die Einkommenssteuer. Was es jedoch gibt, ist ein Freibetrag von 1’400 Frnaken auf welchem keine AHV Beiträge bezahlt werden müssen.

  27. Ich arbeite nach der Rente als selbständiger Maler teilweise weiter! Wie hoch ist der Freibetrag bei der AHV?

    1. Guten Tag

      Der Freibetrag nach der ordentlichen Pensionierung beläuft sich auf CHF 1’400 pro Monat (CHF 16’800 pro Jahr). Auf diesem Betrag müssen Sie keine AHV Beiträge bezahlen. Noch ein Tipp: So lange Sie ein Einkommen erzielen können Sie weiterhin Beiträge in die Säule 3a einzahlen. Dies gilt auch für das Einkommen welches unter dem Freibetrag liegt. Ohne Pensionskassenanschluss können Sie 20% des Nettoeinkommens (max. CHF 34’416) in die Säule 3a einzahlen und diesen Betrag in der Steuererklärung abziehen. Sind Sie weiterhin in der Pensionskasse versichert beläuft sich der Maximalbetrag auf jährlich CHF 6’883 (Stand 2021).

  28. Ich bin pensioniert und habe 2 Beistandsmandate und erhalte dafür 1’800.- pro Jahr Entschädigung. Welcher maximal Betrag wäre steuerfrei?

    1. Guten Tag

      Das Einkommen muss vollumfänglich versteuert werden. Ein Freibetrag nach der ordentlichen Pensionierung (Männer Alter 65/Frauen Alter 64) besteht nur auf der Bezahlung von AHV-Beiträgen. Dieser liegt bei CHF 1‘400 pro Monat (bzw. CHF 16‘800 pro Jahr). Auf diesem Betrag müssen keine AHV-Beiträge geleistet werden.

  29. Bin Schweizer und gehe für immer nach Östereich. Wo muss ich meine AHV Rente versteuern?

    1. Guten Tag

      Werden AHV-Renten ins Ausland bezahlt, erhebt die Schweiz darauf keine Steuern. Die Besteuerung erfolgt in der Regel im Aufenthaltsland. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Auslandschweizer Orgainsation (ASO).

  30. Ich verlasse die Schweiz endgültig um mich in meinem Heimatland Deutschland selbstständig zu machen. Dazu lasse ich mir meine Pension ausbezahlen. Wie hoch ist der Steuersatz darauf?

    1. Guten Tag

      Bei einer Auswanderung in ein EU Land kann lediglich der überobligatorische Teil der Pensionskasse bezogen werden. Beziehen Sie das Kapital vor der Abmeldung, wird dieses zum Kapitalauszahlungssteuersatz an Ihrem Wohnort besteuert. Erfolgt der Bezug erst nach Abmeldung aus der Schweiz wird dieser Betrag quellenbesteuert. Relevant ist dann der jeweilige Sitz der Vorsorgeeinrichtung. Die Ansätze sind Kantonal und pro Gemeinde unterschiedlich. Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem Steueramt in Verbindung zu setzen um das optimale Vorgehen abzuklären. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite „Auswandern und BVG„.

  31. Ich möchte evtl. nach Kenia auswandern. Die AHV Rente möchte ich weiterhin auf mein CH-Konto ausbezahlen lassen. Muss ich diese in der Schweiz versteuern?

    1. Guten Tag

      Grundsätzlich unterstehen Sie bei einer Auswanderung den steuerrechtlichen Bestimmung des neuen Domizillands, also in Ihrem Fall Kenia. Die Schweiz erhebt grundsätzlich auf AHV Renten keine Quellensteuer. Diese Renten müssen jedoch am neuen Wohndomizil versteuert werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der „Auslandschweizer-Organisation“.

  32. Wie viel darf man im Jahr steuerfrei dazu verdienen, wenn man pensioniert ist?

    1. Guten Tag

      Sämtliche Einkünfte auch nach der Pensionierung müssen als Einkommen versteuert werden. Zusätzlich sind Einnahmen aus Erwerbstätigkeit AHV-abgabepflichtig. Hier besteht jedoch eine Freigrenze von monatlich CHF 1‘400 auf welche keine AHV Beiträge geleistet werden müssen.

  33. Ich werde im Juni 2019 in Rente gehen. Wir werden zu diesem Zeitpunkt auswandern nach Deutschland. Muss ich in der Schweiz noch Steuern bezahlen wenn ja wie läuft das ab?

    1. Guten Tag

      Lassen Sie sich die Pensionskassenleistungen ganz oder teilweise als Kapital auszahlen so muss diese Kapitalleistung versteuert werden. Sind Sie noch in der Schweiz angemeldet so erfolgt die Besteuerung am Wohnort, sind Sie bereits abgemeldet erfolgt eine Quellenbesteuerung gemäss dem aktuellen Sitz der Vorsorgestiftung. Die Quellensteuer können Sie unter Umständen über das Doppelbesteuerungsabkommen zurückfordern. Allfällige Rentenleistungen sind grundsätzlich im Wohnsitzland zu versteuern.

  34. Ich bin 67, pensioniert, habe 1400.- Franken AHV und verdiene im Monat 800.- dazu. Muss ich die Fr. 800.- versteuern?

    1. Guten Tag

      Sie müssen sowohl die AHV als auch Ihr Erwerbseinkommen von CHF 800 als Einkommen versteuern. Für den Nebenverdienst sind Sie, aufgrund der Freigrenze von derzeit CHF 1‘400 pro Monat, jedoch nicht AHV-Beitragspflichtig.

  35. Ich bin 54 Jahre alt und wir möchten aufgrund einer Veränderung im Job nach Ecuador auswandern. Meine Frau stammt aus Ecuador. Wir verkaufen unser Haus und beziehen vorzeitig unser PK-Vermögen und legen es in Fonds an. Sind die Vermögenseinkommen prinzipiell in der CH oder Ecuador steuerpflichtig und in welchem Umfang?

    1. Guten Tag

      Die Vermögenswerte sind grundsätzlich an Ihrem Steuerdomizil zu versteuern. Melden Sie sich in der Schweiz vollständig ab und im Ausland wieder an, so sind die Einkommen im neuen Domizilland zu versteuern. Bitte beachten Sie, dass unter Umständen bei Erträgen in der Schweiz Verrechnungssteuern abgezogen werden können. Diese können unter Umständen im Rahmen eines Doppelbesteuerungsabkommens zurückgefordert werden.

  36. Guten Tag
    Ich 53, bin seit Oktober 2016 nach Ostafrika ausgewandert. Gerne möchte ich wissen, ob ich mein Pensionskassenguthaben bereits jetzt beziehen kann? Wenn ja, wird es noch Steuerabzug geben?

    1. Guten Tag Regula

      Bei Wohnsitznahme ausserhalb eines EU-/EFTA-Staates können Sie Ihr Pensionskassenguthaben als einmalige Kapitalabfindung beziehen. Erfolgt der Bezug der Pensionskassengelder aus dem Ausland, fällt in der Schweiz eine Quellensteuer an. Diese kann unter gewissen Voraussetzungen (u.a. muss ein entsprechendes Doppelbesteuerungsabkommen mit dem neuen Wohnsitzstaat bestehen) zurückgefordert werden. Wie diese Leistung an Ihrem neuen Wohnort zu versteuern ist, wollen Sie bitte direkt vor Ort abklären.

  37. Ich bin 65 Jahre alt und werde eine AHV-Rente und eine kleine Pension aus der Schweiz erhalten. Ich werde aber ins Ausland umziehen (entweder Österreich oder Türkei). Wo muss ich die AHV versteuern a: wenn ich in Österreich wohne, b: wenn ich in der Türkei wohne? Wo muss ich das Vermögen versteuern (a: Österreich, b: Türkei)?

    1. Guten Tag

      Grundsätzlich sind Sie am Wohnsitz steuerpflichtig d.h. in dem Land in welches Sie ausgewandert sind. Bei Unklarheiten empfehlen wir Ihnen einen Steuerberater ihres neuen Domizillands zu konsultieren.

  38. Ich bin 67 und habe die Möglichkeit noch 7 WOCHEN im JAHR zu arbeiten. Mein Einkommen ist höchstens Fr. 9000.-. Muss ich das versteuern, wenn ja, darf ich denn noch Abzüge machen. ZB. km oder Berufsauslagen, wie Essen ect. Vielen Dank für ihre Antwort

    1. Guten Tag Regula

      Ja, das Einkommen müssen Sie versteuern, können dafür aber Abzüge wie Berufsauslagen oder auch Säule 3a-Beiträge (20% vom Nettolohn) geltend machen. AHV-Beiträge müssen Sie hingegen keine abführen, da Ihr erwartetes Einkommen kleiner als der Freibetrag ist (von CHF 1’400 im Monat oder CHF 16’800 im Jahr).

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