Steueroptimierung mit der Pensionskasse

Steuern sparen mit der Pensionskasse

Reduktion des steuerbaren Einkommens

Gerade vor der Pensionierung fragen sich viele, ob sie sich in die Pensionskasse einkaufen sollen. Neben vorsorgetechnischen Überlegungen hat ein Pensionskasseneinkauf oft das Ziel, die Steuerprogression auf dem Einkommen zu brechen. Nachzahlungen in die Pensionskasse können genau gleich wie Einzahlungen in die Säule 3a vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. Die Rendite auf dem eingebrachten Kapital nach Berücksichtigung des Steuereffektes erhöht sich, je näher der Pensionierungszeitpunkt rückt.

Wer jedoch zu kurz vor dem Ruhestand Zahlungen an die Pensionskasse leistet und danach einen Kapitalbezug tätigt, riskiert dass der Steuerabzug von der Steuerbehörde nicht akzeptiert wird. Bei der richtigen Vorgehensweise gehören einmalige oder gestaffelte Einkäufe in die Pensionskasse zu den effizientesten Möglichkeiten, um Steuern zu sparen. Vor der Pensionierung haben die meisten Versicherten genügend Einkaufspotenzial. Je nach Pensionskasse erhöht sich die mögliche Einkaufssumme bei einer Frühpensionierung. Einkäufe sollten langfristig geplant und auf die individuelle Steuersituation abgestimmt werden. Durch richtiges Vorgehen kann die Steuerersparnis erheblich optimiert werden.


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Optimierungsmöglichkeiten beim Pensionskasseneinkauf

Bei der Steuereinsparung durch Einzahlungen in die Pensionskasse geht es darum, die Steuerprogression optimal zu brechen. Kann man den Effekt über mehrere Jahre verteilen, erhöht sich die Steuereinsparung entsprechend. Dies ist eine Folge des progressiven Steuersystems in der Schweiz. Für höhere Einkommen zahlt der Steuerzahler nicht nur nominal, sondern auch prozentual höhere Steuern. Dies wird im sogenannten Grenzsteuersatz ausgedrückt, der die Progression bei einem bestimmten Einkommen angibt.

Mehr zum Thema Grenzsteuersatz erfahren Sie hier:

Wann lohnt sich ein Einkauf in die Pensionskasse?

Am transparentesten ist die Berechnung der Nettorendite nach Steuern auf dem in die Pensionskasse eingebrachten Kapital. Eine entscheidende Rolle spielt dabei, ob zum Pensionierungszeitpunkt die Rente oder das Kapital bezogen wird. Weil sich die Parameter in der Pensionskasse in Zukunft verändern können, müssen in den Berechnungen gewisse Annahmen getroffen werden. Kennt man erst einmal die zu erwartende Renditebandbreite auf dem eingebrachten Kapital, kann der Pensionskasseneinkauf mit anderen Anlagemöglichkeiten verglichen werden. Zu berücksichtigen ist, dass sich die Parameter und damit die Rendite bei einem Wechsel des Arbeitgebers, beziehungsweise der Vorsorgeeinrichtung, stark verändern können.

Der grösste Teil der Rendite wird nicht durch Anlageerfolg, sondern durch Steuereinsparung (und damit risikoneutral) erzielt. Folgende Steuereffekte begünstigen die Rendite:

  • Steuereinsparung durch den Einkauf dank Abzugsfähigkeit beim Einkommen (abzüglich Kapitalauszahlungssteuern bei einem späteren Kapitalbezug)
  • Gestaffelte Einkäufe brechen die Progression und erhöhen damit die Steuerersparnis und damit die Nachsteuerrendite
  • Einsparung von Vermögenssteuern (Kapital in der Pensionskasse muss nicht als Vermögen besteuert werden)
  • Zinseszinseffekt durch den Aufschub von Steuern (beim anschliessenden Kapitalbezug)
  • Anlageerträge müssen in der zweiten Säule nicht als Einkommen versteuert werden
  • Wer Auszahlungen aus der Pensionskasse staffelt und die Gelder separat von der Säule 3a bezieht, spart zusätzlich Steuern.

Renditen von 10 Prozent bis 20 Prozent sind realistisch. Grundsätzlich gilt: Je höher das steuerbare Einkommen und Vermögen und je kürzer jemand vor der Pensionierung steht, desto mehr schlägt der Steuereffekt zu Buche.

Pensionskasseneinkauf und anschliessender Kapitalbezug

Wer die Pensionskasseneinkäufe zum Pensionierungszeitpunkt als Kapital beziehen möchte, darf keine Einkäufe während der letzten drei Jahre vor der Pensionierung tätigen. In der Regel ist es möglich, das gesamte gemäss Reglement vorgesehene Kapital ausser den in den letzten drei Jahren separat einbezahlten Beträgen inklusive Zinsen als Kapitalleistung zu beziehen. Daher kann es von Vorteil sein, sich auch noch in den letzten drei Jahren vor der Pensionierung in die Pensionskasse einzukaufen. Wer trotzdem das gesamte Guthaben auszahlen lassen möchte, muss die durch den Einkauf erzielte Steuereinsparung nachträglich wieder an den Fiskus abliefern. Es lohnt sich auf jeden Fall, die steuerlichen Folgen des Pensionskasseneinkaufs vor der Einzahlung genau abzuklären. Je nach Steuerkanton können unterschiedliche Regeln oder Fristen zur Anwendung kommen.

Ehepaare mit zwei Pensionskassen

Haben beide Ehepartner einen Pensionskassenanschluss, ist es empfehlenswert, die beiden Vorsorgeeinrichtungen genau miteinander zu vergleichen. Weil die Unterschiede bei den Leistungen in gewissen Punkten sehr unterschiedlich sein können, ergeben sich unter Umständen grosse finanzielle Nachteile, wenn in die schlechtere der beiden Kassen einbezahlt wird. Je nach Ausgangslage und Bedürfnissen fallen die Vor- und Nachteile der beiden Kassen unterschiedlich schwer ins Gewicht. Vor einem Einkauf in die Pensionskasse sollte in jedem Fall einiges abgeklärt werden. Ehepartner mit zwei Pensionskassenanschlüssen können sich nach der Analyse für die bessere Variante entscheiden.

Alternativen zu einem Einkauf in die Pensionskasse

Was macht man mit dem Geld, wenn man es nicht in die Pensionskasse einbringt? Folgende Alternativen sind denkbar:

  • Auf dem Konto lassen (Rendite 0.5 bis 2.5% p.a.)
  • Investition in Obligationen (Rendite 2.0 bis 5.0% p.a.)
    Investition in Aktien (Rendite 4.0 bis 8.0% p.a.)
  • Investitionen in eine Liegenschaft (Eigenheim, Amortisation der Hypothek, vermietete Liegenschaft: Rendite je nach Objekt und Steuersituation unterschiedlich, allgemein jedoch eher tief bei 0 bis 4.0% p.a.)
  • Kauf einer Lebensversicherung (Rendite sehr tief, dafür Versicherungsschutz)
    Einzahlungen in die Säule 3a bei einer Bank (Rendite je nach persönlicher Steuersituation und Alter, Nachsteuerrendite 2 bis circa 8% p.a.)
  • Einzahlungen in die Säule 3a bei einer Versicherung (Rendite je nach Anbieter, persönlicher Steuersituation und Alter, jedoch tiefer als bei einer Bank, dafür Versicherungsschutz)

Die Renditeerwartungen, insbesondere bei Aktien, gelten nur bei langfristiger Betrachtung. Auch bei den alternativen Anlagemöglichkeiten müssen steuerliche Überlegungen berücksichtigt werden. Bei Obligationen müssen beispielsweise die gesamten Zinserträge als Einkommen versteuert werden. Bei Aktien sind Kursgewinne in der Schweiz steuerfrei, nur die Erträge (Dividenden) müssen als Einkommen versteuert werden. Risiko (mögliche Verluste) und Renditeerwartungen hängen in aller Regel zusammen. Mehr Rendite bedeutet mehr Risiko. Und die optimale Lösung kann nur im Kontext zur Gesamtsituation gefunden werden.


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Fragen und Antworten

  1. Teil-/Frühpensionierung: Wie hoch muss die Arbeitszeitreduktion mind. sein im Kanton ZH, um einen Kapitalbezug vornehmen zu dürfen und wie hoch ist der möglich Bezug? 20% Reduktion + 50% Bezug. Wie viele Reduktionsschritte sind möglich in ZH?

    1. Die Regelung zur Teilpensionierung ist neu ab 01.01.2024 gesetzlich geregelt. Wir verweisen hier auf die gesetzlichen Grundlagen des BVG Art. 13a. (Fassung 01.01.2024 anklicken). Für die Planung der Pensionierung empfehlen wir Ihnen einen unabhängigen Experten beizuziehen.

  2. Ein Bezug von Säule 3a Kapital und anschliessendem im gleichen Jahr stattfindenden Einkauf in die Pensionskasse kann Irrtum vorbehalten bezüglich der steuerlichen Abzugsfähigkeit des PK Einkaufs Probleme bereiten. Wie sieht es im zeitlich umgekehrten Fall aus, wenn z.B. im Januar der PK Einkauf stattfindet und der Säule 3a Bezug im späteren Verlauf des Jahres vorgenommen wird?

    1. Dies würde vom Steuerkommissär beurteilt und entschieden. Grundsätzlich ist es aber so, dass Gelder aus der Vorsoge nicht gleich wieder in den steuerprivilegierten Vorsorgekreislauf einfliessen dürfen. Erfolgt der Einkauf vor einem Bezug der Säule 3a Gelder, kann zumindest nachgewiesen werden, dass der Einkauf nicht mit Vorsorgegelder erfolgte. Das dürfte die Beurteilung positiv beeinflussen. Beachten Sie aber, dass es keine Garantie gibt, dass die Steuerbehöhrde das ebenso einschätzt.

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