Maximalbeträge und Grenzbeträge in der Säule 3a

Maximalbeiträge Säule 3a

Säule 3a – Maximalbeiträge im Jahr 2024

Im Jahr 2024 können Arbeitnehmer mit Pensionskassenanschluss den Betrag von 7’056 Franken in die Säule 3a einzahlen. Selbständige ohne Pensionskasse sind zur Einzahlung von 20% des Nettolohnes, maximal jedoch 35’280 Franken berechtigt.

Alle Grenzbeträge im Zusammenhang mit der Vorsorge für das Jahr 2024 finden Sie hier:

Historische Maximalbeträge in der Säule 3a in Schweizer Franken

JahrMit Anschluss an eine PensionskasseOhne Anschluss an eine Pensionskasse
20247’05635’280
20237’05635’280
20226’88334’416
20216’88334’416
20206’82634’128
20196’82634’128
20186’76833’840
20176’76833’840
20166’76833’840
20156’76833’840
20146’73933’696
20136’73933’696
20126’68233’408
20116’68233’408
20106’56632’832
20096’56632’832
20086’36531’824
20076’36531’824
20066’19230’960
20056’19230’960
20046’07730’384
20036’07730’384

Säule 3a – Maximalbeiträge im Jahr 2024

Auf 123-pensionierung.ch finden Sie viele weitere Informationen zur Säule 3a. Hier einen groben Überblick über die wichtigsten Themen:


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Fragen und Antworten

  1. Können wir als Ehepaar mit 100% bzw. 50% Arbeitspensen beide den Maximalbetrag von 7056.-, also 14’112.- bei den Steuern abziehen?

    1. Wenn Sie beide einer Pensionskasse angeschlossen sind, dürfen Sie pro Person den von Ihnen erwähnten Maximalbetrag in die Säule 3a einzahlen und steuerlich in Abzug bringen.

  2. Ich bin 63 und arbeite Teilzeit im Angestelltenverhältnis mit Pensionskassenanschluss noch bis Januar 2024. Wieviel kann ich nächstes Jahr in die Säule 3a einzahlen, wenn ich nur im Januar arbeiten werde?

    1. Grundsätzlich können Sie den vollen Betrag von CHF 7’056 (Stand 2023) einzahlen. Es kann aber sein, dass die Steuerbehörde nur einen pro rata Abzug akzeptiert. Beachten Sie aber, dass die Einzahlung aber zwingend noch während der Erwerbstätigkeit erfolgen muss.

  3. Ich bin seit April 2021 pensioniert und arbeite seit August 2022 wieder Teilzeit im Angestelltenverhältnis. Ich bin ja somit berechtigt wieder in die 3. Säule a einzuzahlen (max. 20% des Nettoeinkommens). Wie berechne ich den Betrag, den ich einzahlen kann? Weshalb wird im Steuerformular (Kt. ZH) dieser Betrag auf ca. 16% reduziert?

    1. Zur Berechnung des Säule 3a Einzahlungsbetrags kann die Lohnabrechnung (Nettolohn) mit der Anzahl Monate der Erwersbtätigkeit multipliziert werden. Davon dürfen Sie 20% in die Säule 3a einzahlen. Beachen Sie, dass die Einzahlung noch zum Zeitpunkt der Erwerbstätigkeit erfolgen muss. Eine Einzahlung nach Aufgabe der Erwerbstätigkeit wird in der Regel steuerlich nicht mehr zugelassen. In Bezug auf die Frage nach dem Steuerformular können wir mangels Expertise leider keine Auskunft erteilen. Mit Vorteil wenden Sie sich diebezügich direkt an einen Treuhänder / Steuerberater.

  4. Guten Tag
    Ich beziehe bereits AHV, bin aber noch berufstätig (selbständig-erwerbend) und ohne Pensionskasse.
    Wieviel kann ich in die 3. Säule einbezahlen? Wie und wann ist ein Bezug der einbezahlten Gelder sinnvoll?

    1. Guten Tag

      Sie können 20% von Ihrem Nettoeinkommen in 3. Säule einbezahlen (maximal CHF 34’128). Sinnvoll ist, wenn Sie die Gelder gestaffelt und so spät wie möglich beziehen. Sie müssten die Säule 3a Gelder beziehen sobald Sie Ihre Erwerbstätigkeit aufgeben, spätestens mit Alter 69.

  5. Ich bin selbständig als Interim Manager und habe aus früheren Zeiten als Angestellter eine Pensionskasse. Gilt für mich heute der maximale Betrag mit oder ohne Pensionskasse, wenn ich – wie gesagt – heute selbständig bin? Ich bin 65 und gehe Ende Nov 2019 in Rente, arbeite jedoch weiter.

    1. Guten Tag

      Entscheidend ist ob Sie einen aktiven Pensionskassenanschluss (mit laufenden Einzahlungen in die Pensionskasse) haben oder nicht. Wenn Ihre Pensionskasse aus Ihrer unselbständigen Erwerbstätigkeit auf einem Freizügigkeitskonto ist, können Sie 20% des Erwerbseinkommen, maximal CHF 34‘128, in die Säule 3a einzahlen. Ist Ihr Pensionskassenanschluss noch aktiv ist maximal eine Einzahlung von CHF 6’826 p.a. möglich.

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