Rentenbezug aus der Pensionskasse

Rentenbezug aus der Pensionskasse

Rentenbezug ist fast immer möglich

Eine Rente aus der Pensionskasse zu beziehen, ist fast immer möglich. Ausnahmen gibt es bei Frühpensionierungen, welche vor dem gemäss Pensionskassenreglement frühestmöglichen Pensionierungsalter stattfinden, bei Umstrukturierungen der Pensionskasse (beziehungsweise des Arbeitgebers) oder im Zusammenhang mit einer Scheidung. Im Normalfall zahlt die Pensionskasse automatisch eine Rente aus, wenn bis zum ordentlichen Pensionierungszeitpunkt vom angehenden Rentner nichts anderes mitgeteilt wird.

Beweggünde für einen Rentenbezug

Viele Rentner möchten sich nicht um die Geldanlage kümmern und vertrauen der Pensionskasse. Zudem betrachten es Rentenbezüger als grosse Lebensqualität, wenn automatisch jeden Monat ein gewisser Betrag auf das Konto überwiesen wird. Ein Leben lang hat man sich an einen regelmässigen Lohn gewöhnt, daran möchte man so wenig wie möglich ändern. Dafür nehmen Rentenbezüger in Kauf, dass die Steuern nach der Pensionierung bei einem Rentenbezug höher sind als bei einem Kapitalbezug und dass das monatlich zur Verfügung stehende Kapital tendenziell tiefer ist als bei einem Kapitalbezug.

Wie funktioniert eine Rente aus der Pensionskasse?

Das Kapital in der Pensionskasse wird zum Pensionierungszeitpunkt nicht ausbezahlt, sondern verbleibt bei der Pensionskasse. Die Pensionskasse kennt die Altersstruktur ihrer Versicherten und Rentner, weiss mit welchen Beiträgen sie in Zukunft rechnen kann und welche Renten sie zu welchem Zeitpunkt auszahlen muss. Mit diesen statistischen Daten kann sie ein Anlagekonzept entwickeln und die Guthaben der Versicherten und Rentner risikogerecht und entsprechend des Anlagehorizontes anlegen. Die Sicherheit der regelmässigen Rente darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch eine Pensionskasse und damit auch ihre Versicherten von der Entwicklung an den Aktienmärkten abhängig sind. Nach einer langen Börsenbaisse und entsprechender Unterdeckung müssen Sanierungsmassnahmen getroffen werden. In der Regel wird darauf geachtet, dass die Löcher vor allem von Arbeitnehmern und nicht von den Rentenbezügern gestopft werden müssen. Wenn zu viel Kapital in der Pensionskasse fehlt, werden jedoch mit Sicherheit auch die Rentner ihren Teil zur Gesundung der Kasse beitragen müssen. Dies kann durch eine vorübergehende Rentenkürzung geschehen oder durch ein längeres Ausbleiben des Inflationsausgleichs. In der Vergangenheit haben sich die Börsen von ihren Tiefs immer wieder erholt und Sanierungsmassnahmen haben meist schnell ihre Wirkung gezeigt. Dies war für Renten- wie auch für Kapitalbezüger positiv.

Vorgängige Abklärungen lohnen sich

Wer sich für eine Rente entscheidet, wird später kein Kapital mehr aus der Pensionskasse beziehen können. Stirbt ein Alleinstehender beispielsweise mit 66 Jahren, ist das Kapital verloren. Hinterbliebene können nicht begünstigt werden. Wenn kein weiteres Kapital im Privatvermögen vorhanden ist, kann kurzfristiger Geldbedarf für Unvorhergesehenes nicht bereitgestellt werden. Zudem ist man ein Leben lang von der Pensionskasse abhängig und kann die Anlageentscheide nicht beeinflussen.

Der Gesetzgeber schützt die Rentner, indem sich die Pensionskassenmanager an Richtlinien und Gesetze halten müssen. Trotzdem hat jede Pensionskasse viele Freiheiten. Sie entscheidet beispielsweise, ob und in welche Hedge Funds oder strukturierten Produkte investiert oder wie stark die maximale Aktienquote ausgeschöpft werden soll. Pensionskassen tragen eine ähnliche Verantwortung wie ein Vermögensverwalter, der das Kapital für einen Rentner verwaltet und daraus ein Einkommen sicherstellt. Nicht selten wird als Begründung für einen Teil- oder Kapitalbezug angegeben, dass man den Pensionskassenverwaltern nicht zu 100% vertraut und zumindest einen Teil selber verwalten will. Informieren Sie sich vor einem Rentenbezug, wie gut Ihre Kasse finanziell dasteht.

Vielfach gibt es keinen Grund zur Sorge und die allermeisten Pensionskassenverwalter arbeiten verantwortungsbewusst und nach bestem Wissen und Gewissen.

Private Leibrente als Alternative?

In Beratungsgesprächen kommt oft die Frage auf, ob man das gesamte oder einen Teil des Pensionskassenkapitals beziehen und eine Leibrente abschliessen soll. Dies ist in den allermeisten Fällen ein schlechter Ratschlag. Pensionskassen arbeiten in der Regel effizienter und haben bei der Anlage der Gelder mehr Möglichkeiten als private Versicherungsgesellschaften. Der Rentenumwandlungssatz ist bei Pensionskassen deutlich höher als bei Leibrenten und steuerliche Vorteile der Leibrente entpuppen sich bei genauer Betrachtung oft als Nachteil. Leibrenten eignen sich vor allem, um das Langleberisiko abzusichern. Dies kann aber auch noch mit 75 oder 80 Jahren geschehen. Mehr Informationen zum Thema Leibrente erfahren Sie hier:


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Fragen und Antworten

  1. Ich habe mein Geld auf einem Freizügigkeitskonto. Ich habe mich bei swisscanto gemeldet und die sind nicht zuständig.

    1. Warum die Swisscanto nicht zuständig ist, können wir nicht beurteilen. Allenfalls können Sie über den Sicherheitsfonds eine Suche nach Ihrem Freizügigkeitskapital veranlassen. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.

  2. Wo muss ich meine BVG Rente beantragen? Beziehe jetzt eine far rente.

    1. Für einen Bezug der Rente aus der Pensionskasse wenden Sie sich bitte an Ihre entsprechende Pensionskasse. Diese wird Ihnen die nötigen Formalitäten zustellen.

  3. Ich bin 66. Kann ich einen nachträglichen Bezug aus der Pensionskasse tätigen?

    1. Beziehen Sie bereits eine Rente aus der Pensionskasse, ist ein nachträglicher Kapitalbezug nicht mehr möglich. Wenden Sie sich am besten direkt an Ihre Pensionskasse.

  4. Ich bin IV-Bezüger und meine Rente reicht nicht aus, um meine Rechnung zu bezahlen. Was habe ich für Möglichkeiten?

    1. Wir empfehlen Ihnen, sich an die ProSenectute zu wenden. Diese Organisation bietet Beratungsgespräche zum Thema Finanzen im Alter an. Weitere Informationen dazu finden Sie unter diesem Link.

  5. Bekomme ich die PK Rente monatlich, oder vierteljährlich? Kommt es zeitgleich mit der AHV Rente?

    1. Die Auszahlungsmodalitäten der Pensionskassenrente sind im Pensionskassenreglement geregelt. Die Auszahlung ist nicht an die AHV-Rente gekoppelt. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Pensionskasse direkt zu kontaktieren. Diese wird Ihnen eine genaue Auskunft zur Auszahlung geben können.

  6. Wie hoch wird dann eine Rente besteuert, z.B. im Wallis (Visp)?

    1. Die Rente aus der Pensionskasse muss zu 100% als Einkommen versteuert werden. Angaben zur Höhe der Einkommenssteuer erhalten Sie von der für Sie zuständigen Steuerbehörde.

  7. Ich habe vor, mich dieses Jahr mit 58 frühpensionieren zu lassen und werde meine PK-Gelder zu 100% als Kapital beziehen. Ist es aber möglich, den Kapitalbezug auf 2 Freizügigkeitskonten auszahlen zu lassen, oder ist das nicht mehr möglich, da ich dann definitiv in den Ruhestand bin und es nicht vorhabe, wieder zu arbeiten?

    1. Sofern Sie mit 58 das frühestmögliche Pensionsalter in der Pensionskasse erreicht haben, werden in der Regel die Altersleistungen ausbezahlt und ein Übertrag auf Freizügigkeitskonten ist nicht mehr möglich. Der Bezug der Freizügigkeitsgelder ist nur möglich, sofern ein Nachweis erbracht wird, dass Sie einer weiteren Erwerbstätigkeit nachgehen (neuer Arbeitsvertrag/Anmeldung RAV). Die Einzelheiten klären Sie mit Vorteil direkt mit Ihrer Pensionskasse.

  8. Eine Person erhält eine Teil Invalidenrente von der Pensionskasse. Nun wechselt der Arbeitgeber die Pensionskasse. Wie verhält es sich mit der Teil Invalidenrente? Wird die Teil Invalidenrente von der neuen Pensionskasse übernommen oder vergütet die alte Pensionskasse die Teil Invalidenrente weiter?

    1. Eine pauschale Antwort ist hier nicht möglich. Bereits laufende Renten verbleiben in der Regel bei der bisherigen Pensionskasse. Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich Ihre bisherige Pensionskasse oder fragen Sie Ihren Arbeitgeber. Zwischen den Pensionskassen kann die Handhabung unterschiedlich sein.

  9. Eine ledige Person (63 Jahre alt) bezieht eine IV-Rente und eine PK-Rente wegen Invalidität. Sie ist seit Jahren nicht mehr im Erwerbsleben tätig. Die Person ist also grundsätzlich immer noch angestellt beim Arbeitgeber, ist aber 100% invalid. Hat diese Person noch die Möglichkeit, einen Kapitalbezug des PK-Guthabens bei der PK zu tätigen?

    1. Das ist abhängig vom Reglement der Pensionskasse. Wir empfehlen Ihnen, direkt mit der Vorsorgeeinrichtung Kontakt aufzunehmen.

  10. Wann muss ich bei meiner Pensionskasse helvetia melden, dass ich ab Mai 2024 (ordentliches Pensionierungsdatum), die Rente will?

    1. Bei der Kündigung beim Arbeitgeber wird sich die Pensionskasse bezüglich den Altersleistungen mit Ihnen in Verbindung setzen.

  11. Mein Ex-Mann ist seit dem 1.Dezember 2022 pensioniert und bezieht die AHV. Gemäss seiner Aussage habe ich Anrecht auf einen Teil seiner AHV sowie Pensionskasse. Wie geht das vor sich und wird berechnet? Ich bin Auslandschweizerin und bitte um Aufklärung.

    1. Aufgrund der Scheidung hätte ein Splitting stattfinden sollen. Dies wird jedoch nur auf Antrag hin durchgeführt. Ein expliziter Anspruch auf die Altersrente Ihres Ex-Mannes besteht unserer Meinung nach nicht. Wie es sich mit der Pensionskassenrente verhält, müssten Sie bei der Pensionskasse direkt anfragen.

  12. Ich lebe im Ausland und meine Ex-Frau hat bei der Scheidung alle Unterlagen verschwinden lassen. Ich beziehe seit 2022 die AHV, wie ist das mit der Pensionskasse?

    1. Wir empfehlen Ihnen, sich direkt an Ihre Pensionskasse zu wenden. Diese kann Ihre Fragen beantworten und Ihnen nötigenfalls die verlorenen Unterlagen nochmals zukommen lassen.

    1. Ab Zeitpunkt des Rentenbezugs bleibt diese lebenslang bestehen, falls nicht eine Anpassung an die Teuerung erfolgt. Diese liegt aber im Ermessen der Pensionskasse.

  13. Ich bin Grenzgänger und arbeitslos. Ich bin durch die Weiterversicherungspflicht (älter als 58) noch bei der Pensionskasse meines ehemaligen Arbeitgebers versichert. Nun möchte ich mich im nächsten Jahr pensionieren lassen und eine BVG Rente beziehen – per Pensionskasse wäre dies ab 58 möglich gewesen und das sollte also per Reglement möglich sein. Kann ich eine BVG Rente beziehen und erst mit dem Regelalter die AHV Rente beantragen? Ist eine BVG Rentenbezug unabhängig vom AHV Bezug?

    1. Ja, die BVG Rente kann unabhängig von der AHV Rente bezogen werden.

  14. Ich plane die vorzeitige Rente mit Abschlägen ab meinem 63. Lebensjahr (ab Februar 2026) zu beantragen. Kriege ich zu diesem Zeit dann auch bereits die Betriebsrente und wie hoch wird diese voraussichtlich sein?

    1. Die Altersleistungen aus der Pensionskasse werden zum Zeitpunkt der Erwerbsaufgabe/Pensionierung in der Pensionskasse ausbezahlt. Dies ist unabhängig davon ob eine AHV Rente vorbezogen wird oder nicht.

  15. Ich werde in 3 Monaten pensioniert und beziehe dann gemäss der Pensionskasse (APK Aargau) eine Rente zu einem Umwandlungssatz von 5% auf meinem Rentenkapital von CHF 590’000. Gelten diese 5% mein ganzes Leben lang?

  16. Ich bekomme eine IV Rente der PK. Allerdings zahlt die PK den Betrag alle 3 Monate aus und nicht monatlich. Ist das so üblich oder können sie mir helfen, dass ich diese auch monatlich ausbezahlt bekomme?

    1. Wir gehen davon aus, dass die Zahlungsmodalitäten im Reglement der Pensionskasse geregelt sind. Eine generelle Regelung ist uns nicht bekannt. Hier müssen Sie sich direkt an die Pensionskasse wenden.

  17. Kann meine Pensionskasse bestimmen, dass ich maximal CHF 1’000’000 als Rente beziehen darf und den Rest als Kapital nehmen muss?

    1. Dieser Fall ist im Gesetz nicht explizit geregelt. Da aber die Pensionskasse im überobligatorischen Teil mehr oder weniger frei in der Gestaltung ist, gehen wir davon aus, dass dies möglich ist. Für eine detaillierte Begründung/Erklärung wenden Sie sich bitte direkt an die Pensionskasse.

  18. Wir beziehen seit der Pensionierung meines Mannes eine monatliche Rente aus unserer Pensionskasse (LUPK) Wenn mein Mann vor mir stirbt, wieviel Rente steht mir zu?

    1. Gemäss Reglement der Luzerner Pensionskasse (Ausgabe 1. Juli 2022, Seite 11) beläuft sich die Witwenrente auf 70% der Rente des Verstorbenen.

  19. Werde mich mit 64 zur Ruhe setzten. Bin Grenzgaenger und arbeite seit 15 Jahren in der Schweiz. Kann ich mir die Pensionskasse ganz auszahlen lassen, kann ich auch ein Teil mitnehmen und den Rest verrenten lassen und wie wird die Rentenhoehe berechnet?

    1. Welche Möglichkeiten Sie haben, ist im Reglement Ihrer Pensionskasse geregelt. In der Regel kann bei der Pensionierung zumindest ein Teil des Kapitals bezogen werden, oftmals ist auch ein ganzer Kapitalbezug möglich. Die Rentenhöhe wird mit dem Umwandlungssatz Ihrer Pensionskasse berechnet. Diesen finden Sie in der Regel auf dem Vorsorgeausweis. Wir empfehlen Ihnen diese Fragen direkt Ihrer Pensionskasse zu stellen. Diese wird Ihnen die Fragen detaillierter beantworten können.

  20. Kann man das Pensionsgeld auszahlen lassen wen man Schulden hat mit 75 Jahren.

    1. Der Entscheid Rente oder Kapital ist einmalig bei Pensionierung und definitiv. Haben Sie sich für einen Rentenbezug entschieden, so kann später kein Kapital mehr bezogen werden.

  21. Wenn ich eine Rente erhalte infolge einer 100 % Invalitität muss die Pensionskasse meine Prämie weiterzahlen und wie ist das wenn ich mit 65 Pensioniert werde kann ich dann auch einen Kapitalbezug nehmen also das ganze angesparte Geld auszahlen lassen, obwohl ich bis zu Pension eine IV Rente von der Pensionskasse erhalten habe.

    1. Die IV Rente selbst berechnet sich grundsätzlich aufgrund der hochgerechneten, unverzinsten Beiträge. Es ist korrekt, dass nach einer Invalidität (und einer allfälligen Wartefrist) keine Beiträge mehr bezahlt werden. Bezüglich einem Kapitalbezug ist dies von der jeweiligen Pensionskasse abhängig. Hier müssten Sie sich direkt mit der Pensionskasse in Verbindung setzen.

  22. Kann ich verlangen, dass ich monatliche Rentenauszahlung erhalte?

    1. Auf dem obligatorischen BVG-Teil müsste eine Rentenlösung erbracht werden. Wenn es sich um überobligatorisches BVG-Guthaben oder um ein zu geringes Kapital handelt, ist es auch möglich, dass nur eine Kapitalabfindung erfolgt.

  23. Bin 42 Schweizer und will nach England auswandern. Habe gut 14 Jahre inder CH gearbeitet. Kann ich pension Kasse auszahlen lassen? Habe ich immer noch Anspruch auf Rente? Auch wenn ich nie wieder inder Schweiz zurück kehre.?

    1. Treten Sie vor dem frühestmöglichen Pensionierungsalter (in der Regel ab Alter 58 oder Alter 60, je nach Reglement) aus der Pensionskasse aus, wird Ihr Guthaben auf eine Freizügigkeitsstiftung übertragen und kann grundsätzlich nur als einmalige Kapitalabfindung bezogen werden.

  24. Ich bin 61 Jahre und beziehe eine FAR Rente kann. Kan ich von meiner pensionskasse eine monatliche Rente beziehen und wo muss ich sie beantrsgen.

    1. Für die Anmeldung Ihrer Altersrente müssen Sie sich an Ihre Pensionskasse wenden.

  25. Bin 57 und hab gehört das man sich mit 58 in Pension gehen kann und ab sechzig das freizügikeitgelder beziehen kann, momentan bin ich arbeitslos.

    1. Sind Sie an einer Pensionskasse angeschlossen, kann die für Sie zuständige Vorsorgeeinrichtung eine frühestmögliche Pensionierung mit Alter 58 erlauben. Es gibt aber auch Pensionskassenlösungen, welche die Altersleistungen erst ab Alter 60 zulassen. Liegt Ihr Pensionskassenguthaben auf einem Freizügigkeitskonto können Sie diese Gelder frühestens 5 Jahre vor dem regulären AHV-Alter (= Frauen mit Alter 59 / Männer mit Alter 60) beziehen.

  26. Ich bin 52 Jahre alt und habe zur Zeit keine Arbeitsstelle. Ob ich wieder eine Arbeitsstelle finden werde, weiss ich nicht. Mein Erspartes würde wohl notfalls reichen bis zur regulären Pensionierung, ohne das Pensionskassen-Guthaben anzutasten. Ich habe aber gehört, dass ich mein Pensionskassenguthaben nicht als Rente beziehen kann, wenn ich keinen Arbeitsvertrag habe bis zur Pensionierung. Nach diesen Informationen könnte ich das Pensionskassen-Guthaben in diesem Fall nur als Kapital beziehen. Ich möchte mein Pensionskassen-Guthaben aber TROTZDEM gerne als RENTE beziehen. Was kann ich tun?

    1. Sie sind derzeit nicht erwerbstätig. Folglich wurde Ihr Pensionskassenguthaben auf eine Freizügigkeitsstiftung übertragen. Wenn Sie keine neue Arbeitsstelle finden und der BVG-Versicherung unterstehen, wird das Guthaben auf dem Freizügigkeitskonto als einmalige Kapitalabfindung ausbezahlt. Möchten Sie dennoch eine Rente haben, können Sie bei einer Versicherung eine Leibrente abschliessen. Der Umwandlungssatz bei einer Leibrente ist in der Regel aber deutlich geringer als aus einer Pensionskasse. Wenn Sie wieder eine Anstellung haben, können Sie das Freizügigkeitsguthaben auf die neue Pensionskasse übertragen und später eine Rentenleistung beziehen.

  27. Wenn ich nach meiner Frühpensionierung mit Rentenbezug zusätzlich für einen Auftraggeber, stundenweise arbeite, was benötige ich dazu?

    1. Sie dürfen grundsätzlich auch nach einer vorzeitigen Pensionierung weiterhin ein (gewisses) Erwerbseinkommen erzielen. Ob Sie weiterhin in der beruflichen Vorsorge zu versichern sind, ist von Ihrem Anstellungsstatus, der Höhe Ihres Einkommens und den Bedingungen der Pensionskasse abhängig.

  28. Ich (Doppelbürrger ch por)möchte mich mit 58 pensonieren lassen und mit meiner portugisischen Frau nach Portugal auswandern. Ich bekomme von meinem Arbeitgeber ab 58 aus der Pensionskasse monatlich ca. 1800.- und würde es mir monatlich auf mein Schweizerkonto überweisen lassen. Muss ich in der Schweiz Steuern dafür bezahlen?

    1. Nach Ihrer Wohnsitznahme in Portugal sind Sie grundsätzlich vollumfänglich in Portugal steuerpflichtig. Leistungen aus der Pensionskasse unterliegen in der Schweiz aber der Quellensteuer. Falls ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und dem Wohnsitzstaat besteht, wird je nach DBA auf eine Erhebung der Quellensteuer verzichtet resp. kann die Quellensteuer zurückgefordert werden.

  29. Bin pensioniert, C Bewilligung, 40 Jahre in der Schweiz gearbeitet und konnte vor 10 Jahren eine Wohnung kaufen. Nun wandern wir aus zurück in die alte Heimat Bosnien, da Ehefrau nun auch pensioniert. Kann ich die Wohnung behalten und vermieten (zB an meine Kinder oder dritte)?

    1. Haben Sie bei Erwerb der Liegenschaft bereits die C-Bewilligung besessen, sind Sie von der Nutzung nach dem Wegzug aus der Schweiz frei und können die Liegenschaft auch vermieten.

  30. Ich bin mit 64 in die Frühpensionierung geschickt worden. Ich beziehe jetzt die Rente. Weil ich aber noch weiter arbeiten möchte (Mindestens bis 68), habe ich eine Stelle gefunden und werde diese mit 64,5 Jahre antreten. Sind die Beiträge an die 2. Säule bis zum Erreichen des Pensionsalters, in meinem Fall für nur 6 Monate, obligatorisch?

    1. Grundsätzlich ist eine Beitragspflicht bis zum ordentlichen Rentenalter vorgesehen. Einige Pensionskassen sehen aber vor, dass bereits pensionierte resp. rentenbeziehende Personen nicht mehr in der Pensionskasse versichert werden müssen. Am besten klären Sie dies direkt mit der für Sie zuständigen Pensionskasse ab.

  31. Ich kann mich ab 58 pensionieren lassen und hätte dann eine monatliche Rente. Könnte ich mich auch pensionieren lassen und das geld stehen lassen und dann mit Bsp. 62 eine höhere monatliche Rente beziehen?

    1. In der Regel müssen Sie bei Pensionierung auch auf diesen Zeitpunkt die Altersleistungen aus der Pensionskasse beziehen. Ein aufgeschobener Bezug Ihrer Rentenleistungen ist in der beruflichen Vorsorge grundsätzlich nicht vorgesehen. Möglicherweise sieht Ihre Pensionskasse aber eine andere Handhabung vor. Konsultieren Sie deshalb das massgebende Pensionskassenreglement.

  32. Ich möchte nach Kuba Auswandern und möchte wissen ob ich und meine Frau die Frühpension beziehen können.

    1. Gesetzlich ist ein vorzeitiger Bezug der Altersleistungen aus der Pensionskasse frühestens ab Alter 58 möglich. Die Pensionskasse kann aber auch ein höheres Alter vorsehen. Wenden Sie sich für die genauen Bestimmungen an Ihre Pensionskasse. Verlassen Sie die Schweiz endgültig haben, Sie aber auch die Möglichkeit Ihr Pensionskassenguthaben als einmalige Kapitalabfindung zu beziehen. Ohne Wohnsitz in der Schweiz wird auf der Kapitalleistung eine Quellensteuer erhoben. Weitere Informationen finden Sie unter Pensionskasse und Auswandern.

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