Kriterien Rente oder Kapital bei Ehepaaren mit zwei Pensionskassenanschlüssen

Kriterien Rente und Kapital bei Ehepaaren

Kriterien bei Ehepaaren mit zwei Pensionskassenanschlüssen

Die Entscheidungskriterien für Alleinstehende oder Ehepaare mit „nur“ einer Pensionskasse sind auch hier zu berücksichtigen. Auf einige Parameter sollte aber besonders genau geachtet werden.

Jede Pensionskasse kann ihr Reglement unter Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen selber ausgestalten. Die Optimierungsmöglichkeiten bei Ehepaaren mit zwei Pensionskassenanschlüssen sind daher besonders vielfältig. Bei vielen Doppelverdienern bezieht ein Ehepartner die Rente, der andere ein (Teil-) Kapital. Auf jeden Fall gibt es einiges zu beachten: Nicht selten können die Leistungen im Alter durch Koordination verschiedener Massnahmen ohne zusätzliche Kosten oder Einbussen erhöht werden, wenn zum Pensionierungszeitpunkt die richtigen Entscheide gefällt werden.

Grafik: Vergleich von Pensionskassenreglementen

Unterschiede Pensionskassenreglemente

Umwandlungssatz

Vergleichen Sie den Umwandlungssatz der beiden Pensionskassen. Es ist gut möglich, dass eine Vorsorgeeinrichtung das Kapital zu einem deutlich besseren Satz umwandelt als diejenige des Ehepartners. Fragen Sie bei Ihrer Pensionskasse nach, welcher Umwandlungssatz für den obligatorischen und den überobligatorischen Teil gilt. Teilweise gibt es die Möglichkeit, bei einem Teilkapitalbezug von einem hohen Umwandlungssatz beim obligatorischen Teil überproportional zu profitieren. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, dass beide Ehepartner einen Teilkapitalbezug tätigen. Ein deutlich höherer Umwandlungssatz einer Kasse spricht für einen Rentenbezug aus der entsprechenden Vorsorgeeinrichtung.

Altersunterschied, Lebenserwartung und Hinterbliebenenleistungen

Vergleichen Sie die Hinterbliebenenleistungen. Fallen diese bei einer Pensionskasse deutliche besser aus, kann es je nach Alter und Lebenserwartung sinnvoll sein, die Rente aus der Kasse mit den vorteilhafteren Leistungen für Hinterbliebene zu beziehen. Ist der Altersunterschied der beiden Ehepartner gross, ist ein Kapitalbezug des älteren vielfach der richtige Entscheid. Nicht selten haben Pensionskassen jedoch eine Klausel im Reglement, dass die Hinterbliebenenleistungen bei einem zu grossen Altersunterschied oder bei einer Heirat nach einem gewissen Alter gekürzt werden. Kapital, das bezogen und ins Privatvermögen überführt wurde, kann mit ehe- und erbrechtlichen Massnahmen beim Ableben des einen Ehegatten an den anderen übertragen werden.

Vertrauen in die Pensionskasse

Zweifelsohne gibt es bessere und schlechtere Pensionskassen. Wer die Rente bezieht, ist auch nach der Pensionierung von den Leistungen und dem Management der Pensionskasse abhängig. Rentenkürzungen bei bereits pensionierten Versicherten können nicht mit 100 prozentiger Sicherheit ausgeschlossen werden. Der Deckungsgrad einer Pensionskasse gibt Auskunft darüber, wie gesund eine Vorsorgeeinrichtung zum aktuellen Zeitpunkt ist. Die Ausrichtung der Anlagen, die Altersstruktur der Versicherten und die erzielten Renditen in der Vergangenheit lassen abschätzen, wie die Vorsorgeeinrichtung in Zukunft dastehen könnte. Das Vertrauen ist entscheidend: Bei Zweifeln, ob eine der beiden Pensionskassen in Zukunft Schwierigkeiten haben könnte, ist ein Kapitalbezug unter Umständen die bessere Lösung.

Steuern

Bei der Auszahlung von Pensionskassenkapital wird eine sogenannte Kapitalauszahlungssteuer fällig. Diese unterliegt, ähnlich wie die Einkommenssteuer, einer Progression. Bei Staffelung von Auszahlungen, dies ist beispielsweise bei einer kontinuierlichen Reduktion des Arbeitspensums möglich, reduziert sich die Steuerlast erheblich. Wenn sich die Ehepartner in unterschiedlichen Steuerjahren pensionieren lassen, kann durch zwei Teilkapitalbezüge im Vergleich zu einem vollständigen Kapitalbezug eines Ehepartners und dem vollständigen Rentenbezug des anderen die Auszahlungssteuer ebenfalls gestaffelt und reduziert werden.


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Fragen und Antworten

  1. Wir sind beide bei der gleiche Kasse versichert und haben ähnlich hohe Einkommen. In den vergangenen Jahren haben wir diverse Einkäufe in die 2. Säule getätigt. Gemäss Vorsorgeausweis hat sich dadurch jeweils die persönliche Rente erhöht, nicht aber die Partnerrente. Wie würde sich ein Teilbezug des Kapitals auf die Partnerrente auswirken? Würde ein Bezug (nur) in der Höhe der freiwilligen Einkäufe eine Verringerung der Partnerrente bedeuten?

    1. Vor der Pensionierung ist die Partnerrente in der Regel abhängig vom versicherten Lohn. Einkäufe haben darauf keinen Einfluss. Ab Pensionierung berechnet sich die Partnerrente auf Basis der bezogenen Altersrente. Ein Teilkapitalbezug bei der Pensionierung würde demnach eine tiefere Altersrente und damit auch eine tiefere Partnerrente bedeuten.

  2. Freiwillige Einzahlung in Pensionskasse: In den letzten Jahren haben wir regelmässig freiwillige Einzahlungen in meine Pensionskasse vorgenommen. Meine Frau hat seit letztem Jahr ihr Arbeitspensum erhöht und hat ebenfalls eine Pensionskasse, in die sie freiwillige Einzahlungen tätigen könnte. Macht es Sinn, z.B. aus steuerlichen Gründen, die Summe der freiwilligen Einzahlungen zu splitten? Oder in Zukunft nur auf das PK-Konto meiner Frau einzuzahlen?

    1. Diesbezüglich kann keine pauschale Antwort erfolgen. Dies ist abhängig von der individuellen Situation. Es kann sich lohnen, diesbezüglich mit einem unabhängigen Experten zu sprechen.

  3. Guten Tag. Ich habe vor, mich im April 2024 mit 100% Kapitalbezug pensionieren zu lassen. Auch werde ich in 2024 heiraten. Da ich als Verheirateter weniger Steuer für den PK-Bezug zahlen müsste, frage ich mich, ob ich vor dem PK-Bezug verheiratet sein muss, um vom Verheiratetentarif zu profitieren. Da mein Status am Ende Jahr für die Steuern gilt, kann es sein, dass der Zeitpunkt der Eheschliessung egal ist. Oder doch nicht?

    1. Bei einem Kapitalbezug gilt gemäss unseren Informationen der Zeitpunkt der Fälligkeit in Bezug auf die Steuern. Wir empfehlen Ihnen aber dringend diese Frage vorab mit der zuständigen Steuerbehörde abzuklären und sich die Antwort schriftlich geben zu lassen.

  4. Ich werde mich Ende April 2024 mit 58 Jahren frühpensionieren lassen. Bis 65 werde ich weitere Beiträge an die AHV zahlen müssen. Da ich aber erst Ende April aufhöre zu arbeiten und in den 4 Monaten AHV-Beiträge auf ca. CHF 24K Lohn zahlen werde, stimmt es, dass ich für die restlichen Monate 2024 keine weiteren Beiträge leisten muss? Und eher ab 2025 anfangen muss? Ich möchte auch in 2024 heiraten, meine Partnerin ist schon pensioniert und bezieht AHV (66 Jahre alt).

    1. Das ist etwas komplizierter. Da Sie im 2024 weniger als 9 Monate arbeiten gelten Sie für die AHV als Nichterwerbstätig. Damit müssten Sie AHV Beiträge als Nichterwerbstätiger bezahlen. Liegen nun die über den Lohn bezahlten AHV Beiträge über der Hälfte der als Nichterwerbstätiger geschuldeten AHV-Beiträge gelten Sie wieder als erwerbstätig und die Beitragspflicht wäre für das Jahr 2024 erfüllt. Sie sehen, eine Antwort ist von Ihrer individuellen Situation abhängig.

  5. Wie errechnet sich der Versorgungsanapruch einer pensionierten Bundesbeamtin, wenn ihr verstorbener Ehemann, ebenfalls pensionierter Bundesbeamter war?

    1. Staatsangestellte in der Schweiz haben wie alle anderen auch grundsätzlich einen Anspruch auf eine Rente aus der AHV und gegebenenfalls Rentenleistungen aus der zweiten Säule. In der Schweiz gilt das drei Säulen Vorsorgesystem für die gesamte Bevölkerung. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält eine bereits pensionierte Witwe entweder die eigene Rente zzgl. eines Verwitwetenzuschlag von 20% oder 80% der Rente des Verstorbenen. Der höhere der beiden Beträge kommt zur Anwendung. Es wird aber immer nur eine Rente ausbezahlt. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Hinterlassenenrenten der AHV.

  6. Meine Frau und ich möchten das Kapital aus der 2a in unterschiedlichen Jahren beziehen. Der Bezug meiner Frau erfolgt im Juni 2021. Mein Bezug erfolgt Ende 2018.
    Kann meine Frau im Frühjahr 2018 noch freiwillige Einkäufe tätigen, wenn bei mir der Kapitalbezug bevorsteht oder werden wir als eine Steuereinheit betrachtet.
    Also muss die Frist von drei Jahren für den Bezug bei beiden Pensionskassen eingehalten werden oder nur bei derjenigen wo der freiwillige Einkauf erfolgt ist.
    Freundliche Grüsse: Werner Langenegger

    1. Guten Tag Werner

      Die Ehepaare werden bezüglich Einkäufe in die Pensionskasse grundsätzlich einzeln betrachtet. Tätigt Ihre Frau einen Einkauf in ihre Pensionskasse, muss sie mit ihren Geldern in der beruflichen Vorsorge die Sperrfrist einhalten. Der von Ihnen aus Ihrer Pensionskasse geplante Kapitalbezug ist dadurch nicht tangiert.

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