Pensionierungsberatung - das gibt es zu bachten

Pensionierungsberatung

Beratungsmodelle bei der Pensionierungsberatung

Zwei verschiedene Beratungskonzepte und Mischformen davon sind in der Schweiz verbreitet: Gratisberatung und Honorarberatung. Ein Gratisberater vertreibt Produkte und finanziert sich über die in der Finanzwelt weit verbreiteten Provisionen von Produktanbietern. Er arbeitet also nicht kostenlos, sondern wird versteckt über die höheren Gebühren und Abschlussprovisionen bei Finanzprodukten oder Versicherungen entschädigt.


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«Möchten Sie sich neutral beraten lassen? Wir verkaufen keine Produkte, sondern beraten Sie in Ihrem Interesse – ohne Provisionen»

Michael Schuster, VermögensPartner AG

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Michael Schuster

Grafik: Beratungsmodelle bei einer Pensionierungsberatung

Beratungsmodelle bei einer Pensionierungsberatung

Die Beträge, die im Hintergrund fliessen, sind hoch und das Geschäft mit versteckten Kickbacks sehr lukrativ. Einige Beratungsunternehmen hingegen verlangen für die Pensionierungsberatung ein Honorar und versprechen dafür eine umfassende, unabhängige und professionelle Beratung. Ein hohes Honorar alleine ist aber keine Garantie dafür, dass die Beratung auch hält was sie verspricht. Viele Honorarberater erhalten nämlich ebenfalls Provisionen, weshalb auch bei einem Honorarberater vor der Beratung einiges abgeklärt werden sollte.

Mehr Informationen zum Thema „Gratisberatung versus Honorarberatung“ erfahren Sie hier:

Provisionen stehen einer neutralen Beratung im Wege

Jeder Berater, der sich nicht ausdrücklich zur Weiterleitung aller Provisionen an seine Kunden verpflichtet, ist Interessenkonflikten ausgesetzt: Soll er das Produkt vorschlagen, das ihm die höchste Provision verspricht oder ein kostengünstiges ohne Provision? Viele Bereiche wie beispielsweise die Amortisation der Hypothek oder ein Einkauf in die Pensionskasse lösen keine Provisionen aus – soll der Berater diese Möglichkeiten trotzdem berücksichtigen oder macht er den Kunden besser nicht auf solche Möglichkeiten aufmerksam? Erkundigen Sie sich genau, was mit allfälligen Provisionen, den sogenannten Retrozessionen oder Kickbacks, bei Ihrem Berater geschieht. Falls Provisionen fliessen, machen Sie sich Gedanken über die daraus entstehenden Interessenkonflikte und verlangen Sie unter Umständen eine transparente Offenlegung.

Provisionen haben vor allem zwei Nachteile: Erstens sind sie in der Regel nicht transparent, was das Vergleichen von Beratern und Finanzlösungen fast unmöglich macht. Zweitens werden sie indirekt über höhere Gebühren bei Finanzprodukten finanziert, was die Rendite schmälert. Vielfach wird von Gratisberatern argumentiert, dass die Produkte genau gleich viel kosten, wenn sie der Kunde selber kaufen würde. Diese Argumentation ist teilweise korrekt. Die Produkte für den „Gratis-Vertrieb“ sind jedoch meistens mit hohen Kosten und Gebühren überladen, die langfristig viel Rendite kosten. In der Regel gibt es bessere und effizientere Produkte, die von Provisionsberatern aber nicht empfohlen werden (können).

Offenlegung von Provisionen

Sicherlich ist es vorteilhaft, wenn Sie über Provisionen bei Ihrem Berater Bescheid wissen. Seriöse Berater haben nichts zu verstecken und geben gerne Auskunft. Dass Ihnen versteckte Provisionen offengelegt werden, können Sie sich bestätigen lassen.

Eine Pensionierungsberatung gibt Sicherheit

Die Planung der Pensionierung ist komplex und vielfach ist es sinnvoll, sich von einem erfahrenen Spezialisten  unterstützen zu lassen. Banken, Versicherungen, unabhängige Beratungsgesellschaften und sogenannte Strukturvertriebe bieten die Dienstleistung der Pensionierungsberatung an. Es geht um viel Geld und Entscheide mit grosser Tragweite können nachträglich nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Eine gute Beratung gibt nicht nur Sicherheit, sondern optimiert auch Ihre Vermögenssituation und spart Steuern. In den allermeisten Fällen können die (offenen oder versteckten) Kosten einer Pensionierungsberatung durch Optimierungsmöglichkeiten mehr als kompensiert werden. Die Beratungs- und Finanzierungsmodelle der einzelnen Gesellschaften unterscheiden sich jedoch stark und es lohnt sich auf jeden Fall, sich vor einer Pensionierungsberatung genau über die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten zu informieren. Das wichtigste ist, dass der Berater wirklich nur Ihre Interessen verfolgt.


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Fragen und Antworten

  1. Ich have ein jährliches Einkommen von ca. 50’000 und werde mit 64/65 von der AHV eine AHV-Rente von ca. 1800.-/Mt. erhalten. Von der PK (Sparkapital mit 64/65 ca. 150’000.-) werde ich eine monatliche Rente von ca. 850.- erhalten. Ein bisschen 3b dazu und wir sind knapp bei 2900.-/Mt. Meine Nachbarin war ihr Leben lang praktisch eine Sozialhilfeempfängerin und jetzt im Pensionsalter erhält von den EL die Miete (ca. 1350.-/Mt.) und Krankenkasse (ca. 450.-/Mt.) bezahlt … und ca. 1450.-/Mt. für den Lebensunterhalt, d.h. sie erhält ca. 3250.-/Mt. Warum kann das sein?

    1. Bitte beachten Sie, dass wir keine offizielle Stelle der AHV sind sondern ein privates Beratungsunternehmen. Es besteht ein grundsätzlicher Anspruch auf Ergänzungsleistungen für Versicherte der AHV. Allgemein gesagt sind Arbeitnehmer mit tiefern Erwerbseinkommen hier aber benachteiligt. Momentan sind auf politischer Ebene Reformbestrebungen im Gange, welche die Altervorsorge insbesondere für tiefere Einkommen stärken sollten. Wir empfehlen Ihnen aber, ein Anspruch auf Ergänzungsleistungenin Ihrem Fall prüfen zu lassen. Die ProSenectute bietet diesbezügliche Beratungen an.

  2. Mein offizielles Pensonierungs-Datum ist Ende Januar 2025, ab Juli 2024 werde ich nicht mehr arbeiten und die 2. Säule PK beziehen, ich werde dann AHV als nicht erwerbstätig einzahlen bis zur offiziellen Pensionierung. Wann spätestens muss ich mein 3. Säulen Konto auszahlen lassen? ist das Ende Januar 2025?

    1. Sie müssen die Säule 3a bis zum Geburtstag, an welchem Sie das ordentliche Pensionierungsalter erreichen, auflösen. Das dürfte gemäss Ihren Schilderungen im Januar 2025 sein.

  3. Ich werde mich Ende 1 Jahr vorzeitig pensionieren lassen, aber als Nichterwerbstätige weiter AHV zahlen. Kann ich trotzdem noch Beiträge in die 3. Säule einzahlen?

    1. Guten Tag

      Nein, AHV Beiträge als Nichterwerbstätige zählen nicht zum AHV-pflichtigen Einkommen.

  4. Ich werde im November 58 Jahre und möchte Ende 2018 aufhören zu arbeiten. Ich bin seit Mai 2016 in der Schweiz und arbeite 100% (Lohn 73000/Jahr) und ab Oktober 80%. Werde ich ein Rente bekommen und wann? Ich werde in Österreich leben. Vielen Dank.

    1. Damit Sie Anspruch auf eine Altersrente haben, müssen Ihnen mindestens während eines vollen Beitragsjahres Beiträge angerechnet werden können. Das erfüllen Sie, weshalb Sie auch Anspruch auf eine Rente ab ordentlichem AHV-Alter haben (als Mann mit 65, als Frau mit 64 Jahren).

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