Wohneigentumsvorbezug aus der Säule 3a

Vorbezug für Wohneigentum aus der Säule 3a

WEF-Bezug aus der Säule 3a

Normalerweise dürfen 3a-Guthaben frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Pensionierungsalter bezogen werden. Genau gleich wie bei der zweiten Säule gibt es auch bei der Säule 3a verschiedene Ausnahmen. So ist auch bei der Säule 3a (gebundene Vorsorge) ein Vorbezug für den Erwerb oder die Renovation einer selbstbewohnten Liegenschaft möglich. Ebenfalls zulässig ist es, mit einem WEF-Bezug aus der Säule 3a die Hypothek zu amortisieren. Im Gegensatz zu WEF-Bezügen aus der Pensionskasse gibt es keine Mindestbezugslimite.

Rahmenbedingungen

Genau gleich wie beim WEF-Bezug aus der Pensionskasse muss es sich beim Wohnobjekt um die selbstbewohnte Liegenschaft handeln. Beziehen Verheiratete Vorsorgegelder aus der Säule 3a, muss der Bezüger im Grundbuch als (Mit-)Eigentümer der Liegenschaft eingetragen sein. Ein Ferienhaus oder ein Zweitwohnsitz kann nicht mit 3a-Geldern finanziert werden. Bezüge aus der Säule 3a sind alle fünf Jahre möglich.

Bei kürzeren Abständen zählt die Steuerbehörde die einzelnen Bezüge zur Berechnung der Steuer zusammen und die Progression steigt. Anders als bei der Pensionskasse kann immer das gesamte Guthaben in der Säule 3a bezogen werden, egal wie alt der Bezüger ist. Nach einem Bezug von Säule 3a-Geldern kann weiterhin auf ein neu eröffnetes 3a-Konto einbezahlt werden.

Steueroptimierung

Bei Auszahlungen aus der Säule 3a wird eine Steuer, die sogenannte Kapitalauszahlungssteuer, fällig. Die Kapitalauszahlungssteuer wird separat vom Einkommen berechnet. Genau gleich wie die Einkommenssteuer unterliegt sie einer Progression. Das bedeutet, dass auf mehrere Jahre verteilte Auszahlungen (oder eben WEF-Bezüge) die Steuerlast erheblich reduzieren. In den meisten Kantonen werden Bezüge von Ehepartnern und Auszahlungen aus der zweiten Säule zur Berechnung der Progression zusammengezählt. Wie hoch die Steuer ausfällt und wie steil die Progression ist, hängt vom Steuerdomizil des Bezügers ab.

Die Unterschiede sind von Gemeinde zu Gemeinde sehr gross. Bezüge dürfen alle fünf Jahre getätigt werden. Wer eine Hypothek amortisieren will, ist in der Regel gut beraten, dies mit Kapital aus der Säule 3a zu finanzieren. Weil die Auszahlungen gestaffelt und dadurch kleiner werden, kann die Progression gebrochen werden. Wer Gelder erst bei der Pensionierung bezieht, erreicht nur selten eine gleich effektive Staffelung. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie hier:

Säule 3a oder Pensionskassengelder

Meistens ist in der Pensionskasse mehr Kapital vorhanden als in der Säule 3a. Deshalb wird für den Erwerb von Wohneigentum oftmals die zweite Säule herangezogen. Je nach Pensionskasse reduzieren sich durch den Bezug nicht nur die Altersleistungen, sondern auch die Risikoleistungen. Ob nach einem WEF-Bezug aus der Pensionskasse eine Versicherungslücke beispielsweise bei Invalidität besteht, sollte auf jeden Fall abgeklärt werden. Ein weiterer Nachteil ist, dass Pensionskasseneinkäufe nach einem WEF-Bezug nicht mehr beim steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden können. Je nach Ausgangslage kann man mit einer Steuerplanung viel Geld sparen. Mehr zum Thema WEF-Bezug aus der Pensionskasse finden Sie hier:

Meistens ist es vorteilhaft, zuerst Gelder aus der Säule 3a zu beziehen und nur wenn diese nicht ausreichen, die Pensionskasse zur Finanzierung heranzuziehen. Regelmässige WEF-Bezüge sind steuerlich interessant und in der Regel sogar vorteilhafter als die indirekte Amortisation. Dies trifft vor allem dann zu, wenn auch bei direkter Amortisation weiterhin in die Säule 3a einbezahlt werden kann. Um eine pauschale Empfehlung abzugeben, hängt der Entscheid aber von zu vielen Parametern, beispielsweise von den Bestimmungen im Pensionskassenreglement, ab. Mehr zum Thema direkte und indirekte Amortisation erfahren Sie hier:

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