Mit der Wohneigentumsförderung zum Eigenheim

Die Wohneigentumsförderung

Wohneigentumsförderung

Die Wohneigentumsförderung ist eine staatspolitische Massnahme und hat zum Ziel, dass sich mehr Leute ein Eigenheim leisten können. Während bei jüngeren Leuten die Wohneigentumsförderung hauptsächlich als Starthilfe zur Finanzierung von Wohneigentum gebraucht wird, kann sie unter gewissen Voraussetzungen bei angehenden Rentnern als Steueroptimierungsinstrument eingesetzt werden.

Für wen eignet sich die Wohneigentumsförderung?

Die Wohneigentumsförderung kann beim Kauf von selbstbewohntem Wohneigentum oder auch für die Rückzahlung von ausstehenden Hypotheken geltend gemacht werden. Bis Alter 50 darf das gesamte Vorsorgekapital in der zweiten Säule für die Wohneigentumsförderung verwendet werden. Ab Alter 50 ist die Höhe des WEF-Bezugs auf den höheren der folgenden Beträge beschränkt: Das Sparkapital mit Alter 50 oder die Hälfte des zum Zeitpunkt des Bezugs vorhanden Sparkapitals. Vorbezüge dürfen nur alle fünf Jahre getätigt werden und je nach Pensionskasse nur bis zu einem gewissen Alter des Versicherten. Der Bezugsbetrag muss mindestens 20‘000 Franken betragen.

Wohneigentumsförderung als Steueroptimierung

Wer seine Hypothek im Alter reduzieren will, kann Vorsorgekapital mit einem WEF-Bezug bereits einige Jahre vor der Pensionierung beziehen und dieses Kapital für die Rückzahlung der Hypothek verwenden. Durch die richtige Vorgehensweise kann die Steuerlast auf der Kapitalauszahlung im Vergleich zu einer Amortisation zum Pensionierungszeitpunkt erheblich reduziert werden. Ziel ist das Brechen der Steuerprogression auf der Kapitalauszahlungssteuer.

Durch die Abstimmung auf Bezüge aus der Säule 3a und andere Steueroptimierungsmöglichkeiten können erhebliche Steuereinsparungen erzielt werden. Unter Einhaltung gewisser Fristen und bei entsprechendem Einkaufspotenzial ist ein vorgängiger Pensionskasseneinkauf möglich, was die Steuereinsparung zusätzlich erhöht.

Pensionskasseneinkauf und anschliessender WEF-Bezug

Sind in der zweiten Säule Vorsorgelücken vorhanden, besteht unter gewissen Bedingungen die Möglichkeit, steuertechnisch doppelt zu profitieren. Zuerst können durch gestaffelte Pensionskasseneinkäufe Einkommenssteuern reduziert werden. Nach Ablauf der gesetzlichen Fristen können die temporär in die zweite Säule eingebrachten Mittel wieder bezogen und zur Amortisation der Hypothek verwendet werden. Dieses Vorgehen ist steuertechnisch korrekt. Die Einhaltung gesetzlicher Fristen ist dabei aber zentral und das Vorgehen sollte ausführlich geplant werden. Die verschiedenen Varianten müssen von Fall zu Fall individuell beurteilt werden.

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Grenzsteuersatz erklärt

Der Grenzsteuersatz gibt an, wie viel Steuern jemand spart, wenn er sein steuerbares Einkommen um einen gewissen Betrag reduziert. Genaue Erklärung:

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Tipp WEF-Bezug III

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