Kostentransparenz in der Vermögensverwaltung
Ein Vermögensverwalter ist dann transparent, wenn er dem Kunden auf Wunsch alle möglichen ihm zugänglichen Informationen zur Verfügung stellt. Dabei geht es einerseits um die Entwicklung des Depots, Umschichtungen, Risikokontrolle und andere relevante Informationen zur Ausrichtung des Depots. Andererseits geht es aber auch um Kosten und versteckte Gebühren und Kommissionen. Vermögensverwalter und Banken erhalten von Produktgesellschaften und anderen Finanzgesellschaften sogenannte Retrozessionen. Das Problem sind nicht in erster Linie die Provisionen, sondern die daraus entstehenden Interessenkonflikte. Banken und Vermögensverwalter gehen mit der Problematik sehr unterschiedlich um:
1. Stufe: Intransparenz
In den Vertragswerken steht nichts bezüglich Retrozessionen und der Kunde wird auch mündlich nicht darüber aufgeklärt. Kurz: Dem Kunden werden die erhaltenen Zahlungen bewusst verschwiegen. Diese Form gibt es nur noch selten und meist nur bei kleineren Unternehmungen oder Banken.
2. Stufe: Kleingedrucktes
Der Erhalt von Rückvergütungen steht im Vertrag, vielfach jedoch nur im Kleingedruckten. Der Kunde wird nicht aktiv vom Berater auf die Zahlungen von Retrozessionen angesprochen oder aufgeklärt. Der Erhalt wird so umschrieben, dass für einen Laien nicht ersichtlich ist, wie hoch die Rückvergütungen sind und welche Konsequenzen sich daraus ergeben.
3. Stufe: Aufklärung
Im Vertrag zwischen dem Vermögensverwalter und dem Kunden steht explizit, dass der Vermögensverwalter auf Grund seiner Tätigkeit als Verwalter des Kundenvermögens Geld von Dritten erhält. Dabei werden die einzelnen Quellen separat aufgelistet und die Höhe, allenfalls in Bandbreiten, genannt. Es steht nicht nur die rechtliche Absicherung im Vordergrund, sondern auch die Information des Kunden.
4. Stufe: Transparenz
Der Kunde wird aktiv über alle Rückvergütungen und die Höhe aufgeklärt. Er hat Einsicht in die detaillierten Abrechnungen der Retrozessionen. Er kann so für jede Periode der Gebührenabrechnung eruieren, wie hoch die Gesamteinnahmen des Vermögensverwalters mit dem Kundenvermögen waren.
5. Stufe: Rückerstattung
Der Vermögensverwalter finanziert sich ausschliesslich durch das Honorar der Kunden. Über die Höhe möglicher Retrozessionen wird offen gesprochen. Sie werden transparent ausgewiesen und vollständig an den Kunden weiter geleitet. Die Rückerstattung kann als Gutschrift erfolgen oder mit dem Verwaltungshonorar verrechnet werden. Dass der Vermögensverwalter auf alle Rückvergütungen Dritter verzichtet, wird vertraglich festgehalten. Durch diese Vorgehensweise werden alle Anreize von Drittparteien unterbunden und Interessenkonflikte können gar nicht erst entstehen. Die Unabhängigkeit eines Vermögensverwalters wird dadurch nachweisbar.
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