Kündigung und Zwangspensionierung - was ist zu tun?

Von der Kündigung zur Zwangspensionierung

Jede Zwangspensionierung kommt überraschend

Eine Zwangspensionierung ist eine Frühpensionierung, die nicht vom Arbeitnehmer, sondern vom Arbeitgeber eingeleitet wird. Vielfach sind Restrukturierungen oder Personalabbau dafür verantwortlich, dass vor allem ältere Mitarbeiter kurz vor der Pensionierung entlassen oder frühzeitig zwangspensioniert werden.

Ab einem Alter von 60 Jahren ist es meist schwierig, eine neue Stelle zu finden. Insbesondere weil die Zwangspensionierung überraschend kommt und nicht geplant werden kann. Den Betroffenen bleibt oft nur die neue Situation zu akzeptieren und das Beste daraus zu machen. Wie Unternehmen mit Zwangs-Frührentnern umgehen ist sehr unterschiedlich. Eine Kündigung ohne Sozialplan und finanzielle Unterstützung gibt es leider genau so, wie finanzielle Hilfe des Arbeitgebers, welche fast die gesamten Einbussen durch eine Frühpensionierung kompensieren. Im ersten Fall steht bei der Planung die bestmögliche Finanzierung der Zwangspensionierung, im zweiten Fall die finanzielle und steuerliche Optimierung im Vordergrund.

Verbleib in der Pensionskasse

Laut Artikel 47a des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) haben Personen, die nach dem 58. Altersjahr ihre Stelle unfreiwillig verlieren neu die Möglichkeit, in der Pensionskasse bis zum ordentlichen Pensionierungsalter versichert zu bleiben. Der Vorteil liegt darin, dass Rentenleistungen nicht unmittelbar bezogen werden müssen und mit einem Verbleib in der Pensionskasse auch die Risiken gegen Tod und Invalidität versichert bleiben. Dies ist jedoch auch mit Kosten verbunden. Mindestens müssen die Risikobeiträge für Tod und Invalidität vom Versicherten getragen werden und zwar auch der Beitrag der Arbeitgeber. Als Basis gilt grundsätzlich der zuletzt versicherte Lohn. Eine Weiterversicherung des Sparteils kann auf freiwilliger Basis erfolgen.

Den finanziellen Überblick bewahren

Die letzten Jahre vor der Pensionierung sind in Bezug auf die Vorsorge finanziell betrachtet die wichtigsten. Die Beiträge in die Pensionskasse, der Zins sowie die private Sparquote sind am höchsten. Wenn der Arbeitgeber keine finanzielle Hilfe leistet, sind die Einbussen daher gross: Bei einer Frühpensionierung von fünf Jahren reduzieren sich die Altersleistungen um etwa einen Drittel. Die Unterschiede sind jedoch von Pensionskasse zu Pensionskasse gross.

In der Zeit bis zur ordentlichen Pensionierung wird eine Einkommenslücke entstehen. Überlegen Sie sich, wie Sie diese decken können. Kapital in der Säule 3a, sonstiges privates Vermögen, ein AHV-Vorbezug oder eine Überbrückungsrente aus der Pensionskasse sind die häufigsten Varianten, die von Zwangspensionierten zur Überbrückung gewählt werden. Je nach Ausgangslage kann auch ein vorübergehender Bezug von Arbeitslosengeldern eine Lösung sein. Eine Gegenüberstellung der Ein- und Ausgaben ist immer die Basis, um die kommenden Jahre finanziell zu planen.


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Teilzeitbeschäftigung oder Ausbau der Hobbies

Es ist klar, dass eine Zwangspensionierung im ersten Moment immer ein Schock für die Betroffenen ist. Vielfach ist die Situation auf den zweiten Blick aber weniger schlimm als zu Beginn vermutet. Frührentner arrangieren sich: Sie finden eine Teilzeit- oder sogar eine Vollzeitstelle in einer ähnlichen Branche oder bauen ihre Hobbies aus und können so ein Zusatzeinkommen generieren. Einige Frühpensionierte machen sich nach einiger Zeit sogar selbstständig und verwirklichen sich damit einen Traum, zu dem man sich aus Bequemlichkeit oder Sicherheitsbedürfnis früher nicht durchringen konnte. Nach fünf oder zehn Jahren gibt es erstaunlich viele, die ihre Zwangspensionierung im Nachhinein auch als Chance gesehen haben.

Planung der Pensionierung

Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten zur Überbrückung bei einer Frühpensionierung auf.

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Unterstützung annehmen und über die Situation sprechen

Es ist wichtig, mit Vertrauenspersonen aus der Familie oder aus dem Bekanntenkreis über die Situation zu sprechen. Dies gibt Selbstvertrauen und hilft bei der Überwindung der kurzfristig auftauchenden Probleme. Wenn Sie unsicher über die finanziellen Möglichkeiten sind, lassen Sie sich von einer Fachperson beraten. Unter folgenden Links finden Sie auf 123-Pensionierung.ch weitere Informationen zum Thema:


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Fragen und Antworten

  1. Wenn die Frühpensionierung vom Arbeitgeber wegen Restrukturierung durchgeführt wurde: Die Kinder AHV Rente wird auch erst ab 65 ausbezahlt oder vorher?

    1. Korrekt. Wie das Merkblatt „Flexibler Rentenbezug“ (Pt. 3, Seite 4) ausführt werden Kinderrenten bei einem Vorbezug der AHV nicht ausbezahlt.

  2. Werde diesen Monat 60 Jahre alt. Habe bislang eine halbe IV Rente und Ergänzugsleistungen bezogen. Jetzt muss ich ca. 140 000,- Fr.
    von dem Freizügigkeitskonto auszahlen lassen. da ich keine El. mehr erhalten werde, bis das Vermögen 100 000.- nicht mehr überschreitet. Was soll ich tun, auf ein normales Konto einzahlen? Festgeldanlage? in Gold anlegen? wie kann ich steuern sparen?

    1. Wenn die Frezügigkeit nur auf einem Konto liegt so kann leider keine Staffelung erfolgen. Die Auszahlung erfolgt in der Regel auf ein normales Konto bei einer Bank. Danach können Sie das Geld grundsätzlich anlegen. Da Sie die Vermögenswerte für den naheliegenden Lebensunterhalt benötigen, würden wir aber von Aktienanlagen bzw. Anlagen mit höheren Risiken absehen. Grundsätzlich sind heute Festgeldanlagen aufgrund der aktuellen Verzinsung durchaus eine Alternative. Achten Sie aber besonders auf die Gegenparteirisiken.

  3. Ich bin knapp 59 und in Kündigung. Welches sind die Voraussetzungen, damit der jetzige Arbeitgeber kulanterweise während den nächsten 2 Jahren den Arbeitgeberbeitrag und ich den Arbeitnehmerbeitrag weiterhin in die jetzige Pensionskasse einzahlen können? Ist dies überhaupt möglich?

    1. Guten Tag

      Nein. Per Ablauf der Kündigungsfrist treten Sie grundsätzlich auch aus Ihrer aktuellen Pensionskasse aus. Sie erhalten entweder eine Freizügigkeitsleistung oder Altersleistungen sofern im Reglement vorgesehen. Somit können Sie keine weiteren Einzahlungen tätigen.

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