Überbrückungsmöglichkeiten bei einer Frühpensionierung

Überbrückung einer Frühpensionierung

Überbrückungsmöglichkeiten bei einer Frühpensionierung

Bei einer Frühpensionierung ergibt sich bis zum Zeitpunkt der ordentlichen Pensionierung meistens eine Einkommenslücke. Je nach Arbeitgeber, persönlichen, finanziellen und steuerlichen Verhältnissen gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Einkommenslücken zu decken:

  • Vorbeziehen der AHV
  • Einmalige Abgangsentschädigung des Arbeitgebers
  • Überbrückungsrente aus der Pensionskasse bis zum ordentlichen AHV-Alter
  • Erträge aus dem Vermögen (z.B. Zinserträge, Kapitalgewinne, Mieteinnahmen)
  • Säule 3a – Gelder oder (Teil-) Bezug der 2. Säule (Pensionskasse)
  • Verzehr ausgewählter Vermögensbestandteile
  • Aufstockung der Hypothek (Spezialfall)
  • Schliessen der Vorsorgelücke in der zweiten Säule durch Einzahlungen in die Pensionskasse vor der Pensionierung
  • Nebenerwerb oder Teilzeiterwerb bis zur ordentlichen Pensionierung

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Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten zur Überbrückung bei einer Frühpensionierung auf.

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Viele Arbeitgeber bieten Unterstützung bei der Überbrückung

Die finanzielle Unterstützung des Arbeitgebers bei einer Frühpensionierung variiert stark von Arbeitgeber zu Arbeitgeber. Im Rahmen eines Sozialplanes für Frühpensionäre werden nicht selten attraktive einmalige Abgangsentschädigungen bezahlt oder der Arbeitgeber finanziert einen Grossteil der Überbrückungsrente aus der Pensionskasse. Gerade bei Überbrückungsrenten sollte jedoch berechnet werden, über welchen Zeitraum sich der Bezug tatsächlich lohnt. Denn wie beim Vorbezug der AHV muss auch bei der Pensionskasse eine lebenslange Kürzung der Rente in Kauf genommen werden. Unter gewissen Umständen kann es sinnvoll sein, die AHV vorzubeziehen oder bei Liegenschaftseigentümern kann eine Aufstockung der Hypothek in Frage kommen.

Die Vor- und Nachteile der einzelnen Möglichkeiten der Überbrückung sollten aber in jedem Fall individuell beurteilt werden. In den allermeisten Fällen muss zur Finanzierung der vorzeitigen Pensionierung zumindest teilweise das private Vermögen eingesetzt werden. Ob und wie eine Frühpensionierung finanzierbar ist, sollte auf jeden Fall frühzeitig abgeklärt werden. Das schlimmste ist, wenn man mit 70 oder 75 Jahren realisiert, dass man besser noch ein oder zwei Jahre länger gearbeitet hätte.

Bei einigen Pensionskassen kann die Vorsorgelücke, welche auf Grund der Frühpensionierung entsteht, durch Einkäufe in die 2. Säule geschlossen werden. Wer sich jedoch einkauft und dann trotzdem länger arbeitet, erleidet unter Umständen grosse Verluste. Abklärungen bei der Pensionskasse und eine Planung der Einkäufe sowie die Abstimmung auf andere Vorbereitungsmassnahmen ist auf jeden Fall zu empfehlen.

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Fragen und Antworten

  1. Kann sich meine Ehefrau mit 61 frühpensionieren lassen und die AHV vorbeziehen? Wie hoch wäre die Kürzung?

    1. Guten Tag

      Nein, ein Vorbezug der AHV ist nur maximal zwei Jahre vor Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters möglich, d.h. für Frauen ab Alter 62. Die Kürzung beträgt 6.8% pro Vorbezugsjahr und ist lebenslänglich. Beachten Sie, dass auch bei einem Vorbezug eine AHV Beitragspflicht bis zum ordentlichen Pensionierungsalter besteht.

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