Eine Abfindung kann eine frühzeitige Pensionierung abfedern.

Eine Abfindung zur Frühpensionierung

Abfindungssumme des Arbeitgebers zur Überbrückung von Einkommenslücken

In Phasen der Umstrukturierung, gerade bei grossen Unternehmen, steht nicht selten der Abbau von Arbeitsplätzen im Vordergrund. Vielfach werden Anreize geschaffen, damit Arbeitnehmer vorzeitig in den Ruhestand gehen. Abfindungssummen bei einer Frühpensionierung dienen als Überbrückungsmöglichkeit bis die AHV ausbezahlt wird. Gewisse Unternehmen zahlen zusätzlich zur Abfindung eine Überbrückungsrente. Oftmals werden bei Restrukturierungen für Arbeitnehmer interessante Paketlösungen angeboten, so dass ein frühzeitiger Ruhestand unter dem Strich finanziell tragbar oder sogar lukrativ wird. Leider ist dies jedoch nicht immer der Fall.

Leistungen und Kürzungen genau überprüfen

Nicht alle Lösungen, die auf den ersten Blick finanziell interessant aussehen, sind auch wirklich gute Angebote. Eine Abfindungssumme hat auf die Vermögenssituation einen einmaligen Effekt. Lebenslange Rentenkürzungen auf Grund der Frühpensionierung müssen für einen Vergleich hingegen auf den Pensionierungszeitpunkt zurückgerechnet (abdiskontiert) werden. Auch die steuerlichen Auswirkungen der Auszahlung einer Abfindungssumme müssen berücksichtigt werden. Unter gewissen Voraussetzungen ist es möglich, die Abfindung in die Vorsorge einzubezahlen, was steuertechnisch in vielen Fällen interessant ist.

Fragen zur Abfindungssumme?

Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch zur Standortbestimmung, wir freuen uns auf Sie!

Termin vereinbaren
Unabhängige Beratung AHV

Integration der Abfindung ins private Vermögen

Fliesst die Abfindungssumme nicht in die Vorsorge sondern ins private Vermögen, muss das Kapital optimal ins restliche Vermögen integriert werden. Vielfach steht die Einkommenssicherstellung im Vordergrund. Eine langfristige Planung hilft die Auswirkungen der Frühpensionierung besser abschätzen zu können. Wer einen grösseren Betrag auf einmal erhält, ist gut beraten, verschiedene Anlagemöglichkeiten zu prüfen. Dabei stehen die persönlichen Bedürfnisse, der Kapitalbedarf und die Risikofreudigkeit im Vordergrund.


Haben Sie eine Frage zum Thema?

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Fragen und Antworten

  1. Kann der Arbeitgeber bei Auszahlung einer Überbrückungsrente ein Arbeitsverbot verlangen?

    1. Dazu sind uns keine Informationen bekannt.

  2. Ich habe weniger als 10 Jahre in der CH AHV-Beiträge eingezahlt, kann ich eine Abfindung oder Auszahlung der AHV-Beiträge beantragen da ich jetzt in Bosnien wohne und nichts weiteres demnach von der CH diesbezüglich verlange.

    1. Guten Tag

      Sind Sie ausländischer Staatsbürger und reisen Sie in ein Land ohne Sozialversicherungsabkommen aus, können Sie unter gewissen Voraussetzungen die Rückvergütung der einbezahlten AHV-Beiträge beantragen. Detaillierte Informationen finden Sie im Dokument „Sozialversicherungen: Aufenthalt in der Schweiz und Ausreise“.

  3. Ich hätte gern gewusst wenn ein Ausländer eines Drittlandstaates 20 Jahre in der Schweiz arbeitet und dann zurück ins ein Land geht , wann und wie seine AHV Beiträge ausbezahlt werden oder was damit passiert.

    1. Guten Tag

      Personen, die in der Schweiz gearbeitet haben und das Land wieder verlassen, erhalten je nach Staatsangehörigkeit entweder eine AHV-Rente oder eine Rückvergütung der bezahlten AHV-Beiträge. Dies ist abhängig davon, ob das entsprechende Land ein Sozialversicherungsabkommen mit der Schweiz abgeschlossen hat. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre „Sozialversicherungen: Aufenthalt in der Schweiz und Ausreise“ des Bundesamts für Migration. Anmeldungen für eine Rückvergütung können mit dem Formular „Antrag auf Rückvergütgung von AHV-Beiträgen“ beantragt werden.

Tipp Abfindungssumme

Erkundigen Sie sich, ob Sie eine Abfindungssumme in die Pensionskasse einbringen können.

Gratis Pensionierungs-Box

Bereiten Sie sich optimal auf Ihre Pensionierung vor. Kostenlose Informationen für den Start in einen sorgenfreien Ruhestand.

Umfassende Beratung

123-pensionierung.ch ist ein Angebot der VermögensPartner AG. Wir beraten Sie individuell, transparent und ohne Provisionen. Mehr erfahren Sie hier:

Abfindungssumme anlegen

Eine Abfindungssumme dient üblicherweise entweder der Einkommenssicherstellung oder als mittel- bis langfristige Anlage. Mehr zu diesen Themen erfahren Sie hier:

Seminare Pensionierung, Pensionierungsseminare
Seminar Pensionierung

In unserem kostenlosen Seminar erhalten Sie viele wichtige Informationen und Tipps rund um die Planung der eigenen Pensionierung. Weitere Informationen und Anmeldung:

VORSORGEUPDATE

Unser kostenloses Magazin zu den Themen Vorsorgen, Anlagen und Finanzieren. Jetzt per Post oder per E-Mail kostenlos abonnieren!