Einen Willensvollstrecker beauftragen

Einen Willenvollstrecker bestimmen

Willensvollstreckung

Ein Willensvollstrecker hat die Aufgabe, den Nachlass im Interesse des Erblassers und der Erben zu verwalten, laufende Rechnungen und Schulden zu bezahlen, Forderungen eintreiben und die Teilung der Erbschaft gemäss Auftrag des Erblassers vorzunehmen. Wichtig zu wissen ist, dass ein Willensvollstrecker Kosten verursachen kann, die am Schluss die Erben bezahlen.

Wer kann Willensvollstrecker werden?

Jeder kann in seinem Testament einen Willensvollstrecker einsetzen. Willensvollstrecker kann grundsätzlich jeder für jedermann sein. Es ist möglich, Verwandte oder sogar Erben mit der Willensvollstreckung zu beauftragen. Nicht selten verursacht dies jedoch Probleme, weil sich dadurch einzelne Erben benachteiligt fühlen. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, insbesondere bei komplexen Familien- oder Vermögensverhältnissen, einen neutralen Willensvollstrecker zu beauftragen. Bei der Erbteilung hat der Willensvollstrecker eine zentrale Funktion und einen grossen Einfluss. Die Erben müssen sich den Entscheiden des Willensvollstreckers in den allermeisten Fällen beugen.

Ablauf einer Willensvollstreckung

Ein Willensvollstrecker unterstützt die Erben fachmännisch bei der Aufteilung des Nachlasses. Als erstes erstellt er ein vollständiges Inventar, um die Höhe des Nettonachlasses zu ermitteln. Die Verwaltung des Nachlassvermögens sowie die Bezahlung allfälliger Schulden ist eine zentrale Aufgabe des Willensvollstreckers. Schliesslich führt er auch die Erbteilung aus.

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Fragen und Antworten

  1. Wir sind 7 Kinder, die Mutter lebt noch ist Demenz. Vater ist im Sept. 2020 gestorben. Mein Eltern haben den Bruder als Bevollmächtigter eingesetzt.
    Mutter hatte einen Willensvollstrecker aber der hat das Handtuch geworfen. Jetzt will mein Bruder alles alleine machen. Ich und meine Schwester sind damit nicht einverstanden. Was können wir dazu unternehmen?
    – Neuer Willensvollstrecker?
    – Amt für Notariat einsetzten?

    1. Ein Willensvollstrecker kann nur vom Erblasser bestimmt werden. Die Erben können aber gemeinsam einen Erbenvertreter bestimmen. Ansonsten müssten die Erben alles gemeinsam verwalten.

  2. Tod eines Onkels, geschieden, kinderlos, hinterlässt zwei leibliche Schwestern, alle anderen fünf Schwestern sind verstorben. Anscheinend kein Testament vorhanden. Nun erben die Nichten/Neffen von seinen verstorbenen Geschwistern. Bis hierher klar. Nun meine Frage:
    – Die Erbengem. soll nun eine „Vollmacht Erbengem.“ plus „Annahmeerklärung“ z.G. zweier Personen mit Einzelunterschrift (Willensvollstrecker & Mann einer Nichte) unterzeichnen. Wieso nicht kollektiv betr. Vertrauen ? Wie sollen wir wissen, ob ein Tresorfach/Depot vorhanden ist ? Wieso kein öffentliches Inventar (er hatte nicht mehr viele Möbel, da die letzten Jahre im Altersheim).
    – Wieso eine Annahmeerklärung ? „Nimmt zur Kenntnis, dass damit eine Ausschlagung der Erbschaft nicht mehr in Betracht kommt“. Wie sollen wir alle wissen ob er nicht Schulden hatte ? Können wir die letzte Steuererklärung einfordern ? Was spricht dagegen ? Wie lange haben wir Zeit ? Wie sonst können wir in Erfahrung bringen ob er überhaupt noch Guthaben hatte ? Es hiess, es sei „alles gedeckt, keine Schulden“. Wieso nicht schriftlich, wieso soll ich diesen zwei vertrauen, auf welcher Basis ? Auch wenn es nur 1’000.– geben würde pro Person, wir würden das gerne wissen.

    1. Die Frist für das Ausschlagen einer Erbschaft beträgt 3 Monate. Mit einer Annahmeerklärung der Erbschaft verzichten die Erben auf eine Ausschlagung. Dadurch kann die Erbbescheinigung früher ausgestellt und die Erbteilung rascher vollzogen werden. Haben Sie keine Übersicht über die finanzielle Situation des Erblassers können Sie ein öffentliches Inventar verlangen. Wenn Sie mit der Einzelunterschrift nicht einverstanden sind, können Sie auch eine Kollektivunterschrift verlangen (ausser beim Willensvollstrecker, wenn dieser vom Erblasser eingesetzt worden ist).

  3. Wie ich gesehen habe ist der Pflichtteil, den meine Frau bekommt muss 1/4. Die Kinder müssen 3/8 mind. bekommen. Somit kann ich 3/8 oder 37.5 % jemand begünstigen, den ich möchte. Muss dies notariell beurkundet werden? Oder reicht es dies handschriftlich evtl. unter Zeugen festgehalten und unterschrieben zu haben? Falls die ausgewählte Person die Erbschaft ablehnt kann man dann auch in das Testament aufnehmen, wer was bekommt?

    1. Sind der Ehegatte und die eigenen Nachkommen erbberechtigt, können Sie diese auf den Pflichtteil setzen und über die dadurch gewonnene Quote (3/8) frei verfügen. Sie können in Ihrer letztwilligen Verfügung auch festhalten, wer diesen Anteil erben soll, wenn der auf der freien Quote eingesetzte bereits verstorben sein sollte oder die Erbschaft nicht annehmen möchte. Dies können Sie in einem handschriftlichen Testament regeln.

  4. Im Testament meiner verstorbenen ledig -kinderlosen Schwester wurde nur ihr Lebenspartner -Freund als Erbe erwähnt. Erbt er nun alles oder steht mir als einzig lebende Verwante und meinen zwei Kinder auch etwas zu ???

    1. Ihre Schwester weist keine pflichtteilsgeschützten Erben (dies sind abschliessend: die eigenen Nachkommen, die eigenen Eltern und der Ehegatte) und kann somit völlig frei über ihren Nachlass verfügen und alles ihrem Lebenspartner zukommen lassen.

  5. Ich habe meine 2. Säule-Gelder auf einem Freizügigkeitskonto liegen. Falls ich nach UK umsiedle, gibt es eine Möglichkeit, diese Quellensteuerbefreit zu beziehen, falls ich die Gelder in Grossbritannien in einen dortigen PK-Fonds einzahle?

    1. Werden Gelder der beruflichen Vorsorge aus dem Ausland bezogen, wird in der Schweiz eine Quellensteuer erhoben. Falls ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Ihrem neuen Wohnsitzstaat und der Schweiz besteht, können Sie die Quellensteuer unter gewissen Umständen zurückfordern. Ob die Übertragung in einen lokalen PK-Fonds dazugehört, wollen Sie bitte mit dem zuständigen Steueramt abklären.

  6. Ich lebe im Konkubinat und habe einen 23 jährigen Sohn aus einer früheren Bezeihung (nicht verheiratet). Die getroffene Regeleung sieht vor, dass der Lebenspartner 1/4 und der Sohn 3/4 erhalten. Kann ich z.B die Wohnungseinrichtung nur dem Lebenspartner vererben? Muss das gesamte Erbe zuerst in Franken umgerechnet und dann aufgeteilt werden? Wer berechnet die Werte von Möbel, Schmuck, Auto etc.

    1. Grundsätzlich ist die Erbengemeinschaft für die Festlegung der Werte von Möbel, Schmuck, Auto usw. zuständig. Wenn es sich um nennenswerte Beträge handelt, ist deren Wert bei der Erbteilung grundsätzlich hinzu zu rechnen. In der Praxis kommt es aber oft vor, dass die Erben auf einen finanziellen Ausgleich des Mobiliars verzichten (falls es sich um übliches Mobiliar und keine Antiquitäten handelt).

      Sie können im Testament erwähnen, dass die Wohnungseinrichtung an Ihren Lebenspartner gehen soll. Soll kein finanzieller Ausgleich für das Mobiliar stattfinden, können Sie diesen Wunsch im Testament festhalten.

  7. Tod Grossmutter 2001 – Gesetzliche Erben : Enkel (Vater Verstorben) und Onkel. Onkel wurde als Alleinerbe (Erbe u.a. Haus in Winterthur) und Willensvollstrecker im Handschriftlichen Testament bestimmt. Cousin wohnt seit damals im Haus. Kann man den Pflichtteil noch einfordern? Ich war zu gutgläubig vermute aber eine absichtliche Ausschliessung in Zusammenarbeit mit meinem Onkel.

    1. Wird der Pflichtteilsanspruch verletzt, muss eine Herabsetzungsklage eingereicht werden. Ohne entsprechende Klage wird die Verfügung im Testament wirksam. Eine Herabsetzungsklage muss innert Jahresfrist seit Kenntnis der Pflichtteilsverletzung und spätestens 10 Jahre seit der Testamentseröffnung eingereicht werden.

      Auch für eine Ungültigkeitsklage des Testaments (z.B. bei Formmängeln, wenn die Verfügung eine ungültige Enterbung enthält, Erblasser bei Erstellung des Testamentes nicht mehr verfügungsfähig) bestehen die gleichen Fristen (1 Jahr seit Kenntnis der Verfügung und des Ungültigkeitsgrundes, spätestens 10 Jahre nach Testamentseröffnung). Einzige Ausnahme: bei Bösgläubigkeit des Beklagten verlängert sich die Frist auf dreissig Jahre seit Testamentseröffnung.

      Falls keine Bösgläubigkeit unterstellt werden kann, haben Sie die Klagefristen verpasst und somit rechtlich kaum mehr Chancen. Möglicherweise stimmt der Onkel aber freiwillig einer gütlichen Lösung zu. Eine allfällige Klage ist am Gericht am Wohnsitz der verstorbenen Person einzuleiten. Im Kanton Zürich wäre das Friedensrichteramt die erste Anlaufstelle.

  8. mein Vater ist vor Jahren gestorben ohne Testament und hinterlaesst Haus und Land .Meine Mutter lebt noch.Wir sind 8Geschwister.Wer erbt und zuwelchen teilen

    1. Ohne Testament kommt die gesetzliche Erbregelung zum Tragen. Somit erbt die Mutter die Hälfte des Nachlassvermögens und die andere Hälfte geht zu gleichen Teilen an die Kinder.

  9. Wie teile ich ein Erbe, wenn das Eigengut und das in die Ehe gebrachte Kapital nicht eruiert werden kann? Erben sind Witwe des Verstorbenen und Geschwister.

    1. Guten Tag Heidi

      Ist unklar, ob ein Vermögenswert zur Errungeschaft oder zum Eigengut zu zählen ist, geht man davon aus, dass der Wert zur Errungeschaft gehört.

  10. Guten Abend
    Ich bin ledig, kinderlos und habe 20 Nichten und Neffen. Testamentarisch werde ich alles (inklusive Liegenschaft) den Nichten und Neffen vermachen. Nun möchte ich drei von ihnen zu Willensvollstrecker machen. Die drei müssten wie ein Stiftungsrat zusammenarbeiten. Ist dies möglich?

    1. Guten Tag Johann

      Dem Willensvollstrecker stehen umfangreiche Befugnisse zu. Ist dieser selber an der Erbschaft beteiligt, kann dies zu Interessenkonflikten führen. Sie können aber auch mehrere Personen als Willensvollstrecker einsetzen. In dem Sie mehrere Personen als Willensvollstrecker einsetzen, können Sie den allfälligen Interessenkonflikt entschärfen und den Aufwand für die Nachlassverwaltung auf mehrere Schultern verteilen.

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