Muster zur Steueroptimierung

Steuern sparen heisst Steuern planen

Muster zur Steueroptimierung

Gerade in den Jahren vor der Pensionierung ist das Steueroptimierungspotenzial gross. Einige Massnahmen sollten jedoch bereits früher in die Wege geleitet werden: Steuern optimieren heisst auch Steuern planen. Im Vordergrund jeder Steueroptimierung steht das Brechen der Steuerprogression. Um Steuern zu optimieren, werden immer dieselben Muster angewendet: Vorsorgeprivilegien werden ausgenutzt, durch Staffelung werden einmalige Effekte auf verschiedene Steuerjahre verteilt, steuerfreie werden steuerbaren Einkünften vorgezogen, Sonderregelung kantonaler Steuerordnungen werden ausgenutzt oder günstigere Tarife anderer Steuerkantone oder vorteilhaftere Steuerarten werden zur Anwendung gebracht.


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Grafik: Mögliche Muster zur Steueroptimierung

Möglichkeiten zur Steueroptimierung

Steuern optimieren bedeutet Steuern planen

Erst durch eine langfristige Steuerplanung und die Koordination verschiedener Steueroptimierungsmassnahmen kann die Steuerbelastung nachhaltig reduziert werden. Es liegt auf der Hand, dass das Optimierungspotenzial nicht bei jedem Steuerpflichtigen gleich gross ist: Bei Personen kurz vor der Pensionierung, mit Liegenschaften oder grösseren Gesamtvermögen sind die Möglichkeiten besonders vielfältig.

Nach der Pensionierung fallen einige Möglichkeiten der Steueroptimierung weg. Daher sollte bei der finanziellen Vorbereitung des Ruhestandes einiges beachtet werden, um in den Jahren vor der Pensionierung von möglichst vielen Steueroptimierungsmöglichkeiten profitieren zu können.


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Fragen und Antworten

  1. Nach einem Pensionskassensplitting (Alter nun 60) möchte ich die Freizügigkeit, die nicht beim neuen Arbeitgeber in die PK einbezahlt wurde, beziehen. Selber habe ich seit vier Jahren keine Einkäufe bei der PK gemacht, jedoch meine Frau jedes Jahr. Muss ich nun mit Nachsteuern für die PK Einkäufe meiner Frau rechnen wenn ich das 2. Säule Freizügigkeitskonto beziehe?

    1. Die Karenzfrist beim Bezug von Vorsorgegeldern in der zweiten Säule gilt pro Versicherten und nicht pro Ehepaar. Auch wenn Sie als Ehepaar zusammen besteuert werden, können Sie Ihr Freizügigkeitskonto beziehen, ohne dass für die Pensionskasseneinkäufe Ihrer Frau Nachsteuern fällig werden.

  2. Von meinem Arbeitgeber erhalte ich eine Überbrückungsrente ab Alter 63 bis zum Referenzalter. In dieser Zeit werde ich Teilzeit-Selbständig sein. Wie wird diese Überbrückungsrente besteuert (% Satz).

    1. Die Rente aus der Pensionskasse muss zu 100% als Einkommen versteuert werden. Informationen zur Höhe der Einkommenssteuer kann Ihnen Ihre Steuerbehörde angeben.

  3. Ich bin 62 Jahre alt und werde wohl demnächst meinen 90% Job verlieren. Ich habe ein 3a Konto mit rund 76’000 und ein Freizügigkeitskonto mit 159’000. Das 3a Konto möchte ich steuerlich bedingt noch behalten und „füttern“. Verstehe ich das richtig, um Steuern sparen zu können, macht es Sinn das Freizügigkeitskonto schon jetzt aufzulösen?

    1. Es ist korrekt, dass Bezüge aus der zweiten und dritten Säule im gleichen Jahr kumulativ besteuert werden. Daher ist es empfehlenswert, Gefässe aus der zweiten und dritten Säule in unterschiedlichen Steuerjahren aufzulösen. Welches Vorgehen in Ihrem Fall sinnvoll ist, können wir anhand dieser Angaben nicht beurteilen. Wir empfehlen Ihnen, diesbezüglich einen Experten zu konsultieren.

  4. Ich beziehe seit rund 20 Jahren eine 3/4-IV-Rente und habe ca. Fr. 380’000 Vermögen. Im Gegenzug habe ich schliesslich keine BVG-Beträge mehr einbezahlt seit dem Unfall; mein Vermögen wird also meine Altersrente darstellen – nebst der AHV-Rente. Ich bezahle jedes Jahr sehr hohe Steuern; ca das eineinhalbfache meiner monatlichen Rente. Wie kann ich Steuern sparen, damit mein Vermögen, welches ich im Alter schliesslich benötigen werde, nicht zu sehr schrumpft?

    1. Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Renteneinkommen müssen wie reguläres Einkommen zu 100% versteuert werden. Nach der Pensionierung sind in der Regel auch die Abzugsmöglichkeiten beschränkt. Allenfalls kann es sinnvoll sein, dass Sie Ihre Situation mit einem Steuerberater zu analysieren. Auf den ersten Blick scheinen aber die Einsparmöglichkeiten nicht sehr vielfältig.

    1. Guten Tag

      Sobald Sie das ordentliche Pensionierungsalter erreicht haben entfällt eine AHV-Beitragspflicht. Bei einer Frühpensionierung werden zwar keine AHV Beiträge auf die Rentenzahlungen berechnet, Sie müssen aber AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige Person leisten. Diese bemessen sich nach dem Renteneinkommen (multipliziert mit dem Faktor 20) und dem Vermögen. Die AHV-Beiträge können Sie mit diesem «Rechner» annähern.

  5. Ich gehe ab 2023 in Frühpension mit 58 Jahren und habe zwei Pensionskassen. Werden diese beim Bezug zusammen besteuert oder getrennt? Wie hoch ist diese Steuer im Kanton Solothurn? Kann ich danach wieder arbeiten und wie sieht es mit den AHV Beiträgen aus?

    1. Guten Tag

      Beziehen Sie beide Pensionskassen im selben Jahr so werden diese kumuliert besteuert. Die Höhe der Steuer im Kanton Solothurn können Sie mit dem Steuerrechner des Kantons annähern. Auch nach einer Frühpensionierung können Sie wieder arbeiten. Sie bleiben (ob erwerbstätig oder nicht) bis zum Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters AHV Beitragspflichtig, entweder über Ihr Erwerbseinkommen oder als Nichterwerbstätiger.

  6. Mein Mann ist Jahrgang 1951 also Rentner, arbeitet aber Vollzeit mit einem monatlichen Einkommen von Fr. 1`700.–, wobei er aber AHV u.s.w. bezahlt. Nun habe ich vernommen, dass es einen Freibetrag von Fr. 16 400.– jährlich gibt der nicht versteuert werden muss und was passiert mit den Abzügen, die er seit Jahren zusätzlich bezahlt hat?

    1. Guten Tag

      Versteuert werden muss immer das gesamte Einkommen. Bezüglich der AHV Beitragspflicht gilt: Für Erwerbstätige ab ordentlicher Pensionierung besteht ein Freibetrag von CHF 1’400 pro Monat (CHF 16’800 pro Jahr) auf dem keine AHV Beiträge bezahlt werden müssen. Das sollte eigentlich vom Arbeitgeber beim Abzug der Beiträge berücksichtigt werden. Falls dies nicht der Fall war, empfehle ich Ihnen, direkt mit der Ausgleichskasse Kontakt aufzunehmen und bezüglich einer Rückerstattung der zu viel bezahlter Beiträge nachzufragen.

  7. Bei Kapitalbezug der BVG in der Schweiz fallen die Steuern am Wohnsitz an. D.H es kommen die Sätze der Wohngemeinde zur Anwendung? Heisst das es fallen Gemeindesteuern, Kantonssteuern und Bundessteuern auf den BVG Betrag an?

    1. Guten Tag

      Korrekt, ein Beispiel dazu: Für einen Bezug von CHF 100‘000 (Wohnort Stadt Zürich, alleinstehend, konfessionslos) fallen gesamthaft CHF 4‘955 Kapitalauszahlungssteuern an. Diese teilen sich auf in;Bund CHF 575, Kanton CHF 2‘000, Gemeinde CHF 2‘380.

  8. Mein Mann 64 bezieht seit einem Jahr eine 100% IV Rente. Ich bin weiterhin zu 32% Berufstätig. Meine Frage, muss mein Mann AHV Beiträge als Nichterwerbstätiger einzahlen oder ist er durch meine AHV Beiträge abgedeckt?

    1. Guten Tag

      Gemäss Auskunft der AHV kommt in Ihrem Fall (Pensum <50%) eine Vergleichsrechnung zur Anwendung. Bei dieser Vergleichsrechnung werden die durch Sie bereits bezahlten Beiträge den als Nichterwerbstätige zu bezahlenden Beiträgen gegenübergestellt. Die bereits bezahlten Beiträge müssen mindestens dem doppelten Mindestbeitrag und der Hälfte des geschuldeten Nichterwerbstätigenbeitrags entsprechen damit Ihr Ehemann ebenfalls abgedeckt ist. Wir empfehlen Ihnen Ihre Situation im Detail direkt mit der Ausgleichskasse zu klären.

  9. Ende November 2019 werde ich pensioniert und habe auf dem 3a Konto ca. 25´000.- Soll ich das Geld erst 2020 beziehen?

    1. Guten Tag

      Werden Sie ordentlich, also mit Alter 65 pensioniert und sind Sie danach nicht mehr erwerbstätig so müssen Sie das Säule 3a Konto mit Alter 65 beziehen. Handelt es sich um eine Frühpensionierung so ist insbesondere relevant, ob Sie im gleichen Jahr weitere Vorsorgegelder beziehen, welche für die Berechnung der Kapitalauszahlungssteuer kumuliert werden.

  10. Wenn ich eine Monatliche Rente von der Pension bis aufs Lebendsende beziehe, wird dies als Einkommen besteuert. Meine Frage. Muss ich dies zu 100% versteuern oder muss ich nur ein gewisser Prozentzahl versteuern. Habe gehört, dass 40% abgezogen werden. Das heisst bei Fr. 20’000.- pro Jahr, werden Fr, 12’000,- versteuert, stimmt dies?

    1. Guten Tag

      Einkommen aus AHV- und Pensionskassenrente sind zu 100% einkommenssteuerpflichtig. Lediglich Renten aus Leibrentenversicherungen werden zu einem tieferen Prozentsatz besteuert (40%).

  11. Ich bin 61 und beziehe eine 100% IV Rente plus eine BVG Rente.
    Wenn ich nun aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, muss ich dann weiterhin AHV bis zum ordentlichen Pensionsalter wie ein Selbständiger bezahlen (Basis 20 x Rente plus Vermögen)?

    1. Guten Tag

      Ja, als IV Bezüger gelten Sie als Nichterwerbstätiger im Sinne der AHV und müssen bis zum Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters AHV Beiträge leisten. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt „Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV“.

  12. Wir sind in England Wohnhaft und moechten in die Schweiz zurueck. Unser Haus ist zum Verkauf angeboten und wuerde uns etwa £ 250‘000 einbringen. Sollen wir unsere AHV Bezuege aufschieben und von diesem Geld leben? Ein grosser Teil davon wuerde sowieso von den Steuern aufgefressen.

    1. Guten Tag

      Ob sich ein Aufschub der AHV Rente lohnt, ist im Wesentlichen abhängig davon wie Sie Ihre persönliche Restlebenserwartung einschätzen. Daneben ist auch die individuelle Steuersituation zu beachten. Arbeiten Sie nach der Pensionierung nicht weiter, zahlt sich ein Aufschub der AHV selten aus. Auf unserem „Online-Rechner“ können Sie berechnen nach wie vielen Jahren ein Aufschub vorteilhafter ist. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zum „AHV Aufschub“ oder im Merkblatt „Flexibler Rentenbezug“ der AHV. Bitte beachten Sie ausserdem dass ein allfälliger Aufschub innerhalb eines Jahres angemeldet werden muss. Ansonsten würden Sie den Anspruch auf einen Zuschlag verlieren.

  13. Ich werde mich mit 63 Jahren Frühpensionieren lassen aber die AHV weiter zahlen, damit mit keine Beitragslücken entstehen. Frage: Wird die 3a-Säulenauszahlung bei frühzeitiger Pensionierung auch in die AHV-Prämie eingerechnet (z.B. 3a Säulenauszahlung = 25’000.- Fr. x 20 gleich Einkommen 500’000.-Fr.) oder gilt dort eine andere Formel oder muss nichts bezahlt werden?

    1. Guten Tag

      Sobald Sie die Säule 3a auszahlen lassen wird diese zum Vermögen (nicht zum Einkommen) hinzugerechnet und ist für die Berechnung der Beiträge als Nichterwerbstätige relevant. Es kann sich daher unter Umständen lohnen, die Säule 3a Gelder möglichst spät auszahlen zu lassen.

  14. Ich werde im August dieses Jahres 65 und bin seit 14 Jahren in der Tschechischen Republik wohnhaft, aber nicht berufstätig. Meine 2. Säule habe ich bei ZH Kantonalbank auf einem Freizügigkeitskonto deponiert. Kann ich nun noch ein Freizügigkeitskonto z.B. im Kanton Schwyz einrichten und mir das BVG Geld dort überweisen zu lassen?

    1. Guten Tag

      Grundsätzlich können Sie das Freizügigkeitskonto zu einem Anbieter in einem anderen Kanton transferieren. Beim Bezug des Freizügigkeitskontos wird der Auszahlungsbetrag, sofern Sie in der Schweiz abgemeldet sind, quellenbesteuert. Eine Übersicht über die Quellensteuern pro Kanton finden Sie auf der Seite „Kapitalbezug aus der Pensionskasse Verlassen der Schweiz“. Unter Umständen kann diese Quellensteuer auf Basis eines Doppelbesteuerungsabkommens zurückgefordert werden. Bitte beachten Sie auch, dass die Auszahlung von Vorsorgekapitalien in Ihrem Domizilland ebenfalls eine Steuerpflicht auslösen kann.

  15. Mein Arbeitgeber hat die Summe von ca. 300‘000 CHF in die Pensionskasse eingeschossen, um die Überbrückungsrente bis 65 zu finanzieren. Wie wird diese Zahlung steuerpflichtig, ev. zum Einkommen gerechnet und zu welchem Teil?

    1. Guten Tag

      Dies ist davon abhängig ob eine entsprechende Vorsorgelücke im Zeitpunkt des Austritts aus der Firma bereits bestanden hat oder infolge des Austritts eine Vorsorgelücke entsteht. Dies muss im Lohnausweis entsprechend deklariert werden. Vom Arbeitgeber nach Gutdünken erbrachte Leistungen gehören jedoch zum massgebenden Lohn welcher als Einkommen versteuert werden muss. Weitere Informationen finden Sie im „Kreisschreiben der ESTV“.

  16. Bin seit 6 Monaten pensioniert und habe mich aus der Schweiz abgemeldet. Ich erhalte nachträglich eine Zahlung meines Arbeitgebers in der Schweiz. Muss ich darauf Steuern zahlen und kann mein ehemaliger Arbeitgeber eine Quellensteuer zurückbehalten?

    1. Guten Tag

      Handelt es sich bei der Zahlung um eine Auszahlung von Vorsorgeleistungen so wird diese quellenbesteuert. Das bedeutet, dass eine Quellensteuer, abhängig vom Domizil der Vorsorgeeinrichtung, der Auszahlung in Abzug gebracht wird. Im Falle eines Doppelbesteuerungsabkommens Ihres Wohnsitzlandes mit der Schweiz kann unter Umständen ein Teil der Quellensteuer zurückgefordert werden. Eine Tabelle der Quellensteuer pro Kanton finden Sie auf der Seite „Kapitalbezug aus der Pensionskasse bei definitivem Verlassen der Schweiz“.

  17. Ich möchte ein Teil der Freizügigkeitleistung für mein Tochter geben, für die Finanzierung eigener Erwerbstätigkeit . Wie kann ich ev. Steuer sparen. Ich muss alles auf einmal beziehen.

    1. Guten Tag

      Grundsätzlich ist ein Bezug frühestens 5 Jahre vor Erreichen des ordentlichen Pensionsalters möglich. Ein frühzeitiger Bezug unterliegt gewissen Einschränkungen. Ein Bezug für die Selbständigkeit der Tochter ist nicht möglich. Freizügigkeitsgefässe müssen immer als Ganzes bezogen werden. Der Auszahlungsbetrag wird gesondert vom steuerbaren Einkommen zu einem Kapitalauszahlungssatz besteuert.

  18. In welchem Kanton bezahlt man am wenigsten Steuern beim vollen Bezug der Freizügigkeitsleistung für eine Summe von 580000 CHF. Ich werde mich abmelden aus der Schweiz und bin 60 Jahre alt.

  19. Wie wird der Überbrückungszuschuss bei vorzeitiger Pensionierung versteuert, wenn der Arbeitgeber 62% übernimmt und ich 38% aus meinem Pensionskassen-Sparkapital beitragen muss?

    1. Guten Tag

      Eine Überbrückungsrente ist zu 100% als Einkommen zu versteuern, unabhängig von der Finanzierung.

  20. Schönen guten Tag
    Ich bin 71 Jahre alt und lebe auschliesslich vom Ertrag meiner Liegenschaften (sogenannter Kapitalertrag). Muss dieser Ertrag zu 100% oder zu einem tieferen Satz versteuert werden?

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