Kriterien Rente oder Kapital aus der Pensionskasse

Ob es für Sie vorteilhafter ist Ihr Pensionskassenguthaben Der Grossteil der Beiträge an die Pensionskasse wird nicht zur Absicherung der Risiken Tod und Invalidität benötigt, sondern langfristig angelegt. Das so entstehende Sparkapital kann zum Pensionierungszeitpunkt, beziehungsweise ab einem gewissen Alter, als (Teil-) Kapital oder Rente bezogen werden. als Rente Bei der Pensionierung können angehende Rentner zwischen einem Kapitalbezug und einem Rentenbezug aus der Pensionskasse wählen. Nicht bei allen Kassen kann das gesamte Sparguthaben als Kapital bezogen werden. Der Rentenumwandlungssatz gibt vor, wie hoch die Rente im Verhältnis zum Sparkapital ausfällt. Die prognostizierte Höhe der PK-Rente erfahren Sie auf dem Pensionskassenausweis oder direkt bei Ihrer Pensionskasse. oder Kapital Zu unterscheiden ist ein vollständiger und ein teilweiser Kapitalbezug aus der Pensionskasse. Gesetzlich ist jede Vorsorgeeinrichtung verpflichtet, zum Pensionierungszeitpunkt mindestens ein Viertel des Guthabens als einmalige Kapitalabfindung auszuzahlen. Die Frage, ob Kapital aus der zweiten Säule bei der Pensionierung als Rente oder Kapital bezogen werden soll, ist eine der wichtigsten im Zusammenhang mit der finanziellen Planung der Pensionierung. zu beziehen, hängt von vielen Faktoren ab. Nur in seltenen Fällen ist der Entscheid eindeutig: Wenn beispielsweise jemand auf Grund einer schwerwiegenden Krankheit mit einer deutlich unter dem Durchschnitt liegenden Lebenserwartung rechnet, ist ein Kapitalbezug meist die bessere Variante. Anders ist es, wenn jemand von sich weiss, dass er Mühe hat mit Geld umzugehen und so oder so eher zu wenig Kapital vorhanden ist. In diesem Fall spricht alles für einen Rentenbezug. In der Regel müssen jedoch alle Vor- und Nachteile auf die individuelle Situation hin überprüft und gewichtet werden. Von grosser Bedeutung ist, dass die Entscheidung im Kontext zur Gesamtvermögens-, Familien- und Steuersituation gefällt wird.



Vorteile und Nachteile eines Renten- und Kapitalbezugs
Sie finden hier eine Aufstellung von Vor- und Nachteilen der beiden Varianten sowie mögliche Beweggründe, welche den Entscheid beeinflussen könnten.



Welche persönlichen Beweggründe stehen im Vordergrund?




Sich ausführlich mit dem Thema zu beschäftigen lohnt sich. Der Entscheid Rente oder Kapital kann nicht mehr rückgängig gemacht werden und begleitet Sie ein Leben lang. Einen Teilkapitalbezug Von einem Teilkapitalbezug spricht man, wenn jemand einen Teil des Vorsorgeguthabens in der Pensionskasse als Rente und den Rest als Kapital bezieht. Maximalanteile, welche als Kapital bezogen werden dürfen, können die Pensionskassen im Reglement festlegen. Viele Kassen bieten die Möglichkeit, das gesamte Kapital zu beziehen. Gesetzlich ist jede Vorsorgeeinrichtung verpflichtet, mindestens ein Viertel als Kapital auszubezahlen. zu tätigen, nur weil Sie sich nicht sicher sind welches in Ihrer Situation die vorteilhaftere Variante ist, ist kein guter Ratschlag.
Weiterführende Links
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